Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
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6. TEIL Schutzvorschriften<br />
6. TEIL Schutzvorschriften<br />
6. 1 Ortsbild- <strong>und</strong> Denkmalschutz<br />
6. 1 Ortsbild, Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Ortsbildschutz<br />
Kernzone / Dorfzone<br />
§ 43<br />
1 In den Kernzonen <strong>und</strong> Dorfzonen beurteilt der Gemeinderat die<br />
Einordnung anhand der in § 7 Abs. 3 BNO aufgeführten Kriterien.<br />
§ 8 Abs. 6 BNO’02 2 Abbrüche von ortsbildbestimmenden <strong>Bau</strong>ten sind nur bei Vorliegen<br />
eines genehmigten Neubauprojektes gestattet.<br />
§ 8 Abs. 5 BNO’02 3 Fassadenrenovationen sind bewilligungspflichtig.<br />
4 Die Gemeinde fördert die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege des Ortsbildes<br />
durch eine unentgeltliche Erstberatung durch Fachleute. Zu diesem<br />
Zweck müssen <strong>Bau</strong>vorhaben frühzeitig als Voranfrage eingereicht<br />
werden. Der Gemeinderat kann auf Kosten der <strong>Bau</strong>herrschaft ein<br />
unabhängiges fachliches Gutachten einholen.<br />
§ 44<br />
Ortsbildschutz<br />
§ 44<br />
1 Der Gemeinderat beurteilt die Einordnung von <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
in das Ortsbild nach folgenden Kriterien:<br />
a) Stellung (Firstrichtung),<br />
b) Grösse der <strong>Bau</strong>kuben,<br />
c) Wirkung im Strassenraum <strong>und</strong> in der Landschaft,<br />
d) Form, Staffelung, Gliederung der <strong>Bau</strong>masse,<br />
e) Dachform, Dachneigung,<br />
f) Fassadengliederung,<br />
g) Materialwahl, Farbe,<br />
h) Terrain- <strong>und</strong> Umgebungsgestaltung, Einfriedigung.<br />
Ortsbild- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />
1 Der Gemeinderat beurteilt die Einordnung von <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen<br />
in das Ortsbild <strong>und</strong> in die Landschaft ausserhalb der Kern- <strong>und</strong> Dorfzone<br />
nach folgenden Kriterien:<br />
a) Stellung (Firstrichtung),<br />
b) Grösse der <strong>Bau</strong>kuben,<br />
c) Wirkung im Strassenraum <strong>und</strong> in der Landschaft,<br />
d) Form, Staffelung, Gliederung der <strong>Bau</strong>masse,<br />
e) Dachform, Dachneigung,<br />
f) Fassadengliederung,<br />
g) Materialwahl, Farbe,<br />
h) Terrain- <strong>und</strong> Umgebungsgestaltung, Einfriedigung.<br />
2 Der Gemeinderat kann bei <strong>Bau</strong>gesuchen:<br />
2 Der Gemeinderat kann bei <strong>Bau</strong>gesuchen:<br />
a) zusätzliche Unterlagen (Farbmuster, Materialangaben, Dachaufsichten,<br />
Aufnahmepläne des Altbestandes, Modelle, Umgebungsplan<br />
mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltung <strong>und</strong><br />
Bepflanzung des Aussenraumes usw. ) verlangen;<br />
b) Vorschläge zur besseren Einordnung fordern;<br />
c) in empfindlicher Umgebung sowie bei aussergewöhnlichen <strong>Bau</strong>ten<br />
eine Begutachtung verlangen;<br />
d Verbesserungen oder die Beseitigung störender Anlagen <strong>und</strong><br />
<strong>Bau</strong>teile verlangen, soweit dies technisch möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />
ist;<br />
e) die <strong>Bau</strong>bewilligung verweigern, soweit die Beeinträchtigung der<br />
Umgebung nicht auf andere Weise vermieden werden kann.<br />
a) zusätzliche Unterlagen (Farbmuster, Materialangaben, Dachaufsichten,<br />
Aufnahmepläne des Altbestandes, Modelle, Umgebungsplan<br />
mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltung <strong>und</strong><br />
Bepflanzung des Aussenraumes usw.) verlangen;<br />
b) Vorschläge zur besseren Einordnung fordern;<br />
c) in empfindlicher Umgebung sowie bei aussergewöhnlichen <strong>Bau</strong>ten<br />
eine Begutachtung verlangen;<br />
d die Verbesserung oder die Beseitigung störender Anlagen <strong>und</strong><br />
<strong>Bau</strong>teile verlangen, soweit dies technisch möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />
tragbar ist;<br />
e) die <strong>Bau</strong>bewilligung verweigern, soweit die Beeinträchtigung der<br />
Umgebung nicht auf andere Weise vermieden werden kann.<br />
BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 24