Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
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§ 35<br />
Energiesparmassnahmen<br />
1 Es ist besonders auf eine energiesparende <strong>Bau</strong>weise <strong>und</strong> auf die<br />
rationelle <strong>und</strong> wertigkeitsgerechte Nutzung der verfügbaren Energie<br />
zu achten. Nach Möglichkeit sind erneuerbare, einheimische Energiequellen<br />
<strong>und</strong> Energieträger zu verwenden.<br />
2 Bei nicht erneuerbaren Energiequellen sollen nach Möglichkeit<br />
keine Einzelfeuerungsanlagen erstellt werden, wenn der Zusammenschluss<br />
zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit Abwärme<br />
oder zentral hergestellter Wärme möglich, umweltschonend,<br />
energiesparend <strong>und</strong> wirtschaftlich zumutbar ist.<br />
3 Für einen sparsamen Energiehaushalt sind bereits bei der Planung<br />
geeignete Massnahmen vorzusehen. Die Gemeinde fördert<br />
die Erreichung der energetischen Ziele.<br />
5.3 Wohnhygiene<br />
5.3 Wohnhygiene<br />
§ 37<br />
§ 36<br />
Ausrichtung der<br />
Wohnung<br />
Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse<br />
(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.<br />
Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind<br />
nicht gestattet.<br />
Ausrichtung<br />
der Wohnung<br />
Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse<br />
(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.<br />
Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind<br />
nur in Ausnahmefällen gestattet.<br />
§ 38<br />
§ 37<br />
Raummasse<br />
Belichtung <strong>und</strong><br />
Belüftung<br />
1 Für Neubauten gelten nachstehende Masse:<br />
Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräume<br />
Raumhöhe<br />
- Vollgeschoss mind. 2.40 m<br />
- Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 50% der Fläche, mind.<br />
aber auf 8 m 2<br />
Fensterfläche<br />
- 1/10 der Bodenfläche (bei abgeschrägten Zimmern ab einer<br />
Raumhöhe von 1.20 m), mindestens 0.80 m 2 ; die Fenster müssen<br />
ins Freie führen.<br />
- Für Kochnischen in Kleinwohnungen, Bad <strong>und</strong> WC kann künstliche<br />
Belichtung zugelassen werden.<br />
Raummasse,<br />
Fenstergrösse<br />
1 Für Neubauten gelten nachstehende Masse:<br />
Raumhöhen für Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräume:<br />
- Vollgeschoss mind. 2.30 m<br />
- Dachgeschoss mind. 2.30 m auf 20% Fläche, mind. aber auf<br />
20 m 2<br />
Die Fensterfläche hat 1/10 der Bodenfläche zu betragen. Bei abgeschrägten<br />
Zimmern wird ab einer Raumhöhe von 1.5 m gemessen,<br />
wobei die Fensterfläche mind. 0.8 m 2 aufweisen muss. Die Fenster<br />
müssen direkt ins Freie führen.<br />
BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 20