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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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§ 35<br />

Energiesparmassnahmen<br />

1 Es ist besonders auf eine energiesparende <strong>Bau</strong>weise <strong>und</strong> auf die<br />

rationelle <strong>und</strong> wertigkeitsgerechte Nutzung der verfügbaren Energie<br />

zu achten. Nach Möglichkeit sind erneuerbare, einheimische Energiequellen<br />

<strong>und</strong> Energieträger zu verwenden.<br />

2 Bei nicht erneuerbaren Energiequellen sollen nach Möglichkeit<br />

keine Einzelfeuerungsanlagen erstellt werden, wenn der Zusammenschluss<br />

zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit Abwärme<br />

oder zentral hergestellter Wärme möglich, umweltschonend,<br />

energiesparend <strong>und</strong> wirtschaftlich zumutbar ist.<br />

3 Für einen sparsamen Energiehaushalt sind bereits bei der Planung<br />

geeignete Massnahmen vorzusehen. Die Gemeinde fördert<br />

die Erreichung der energetischen Ziele.<br />

5.3 Wohnhygiene<br />

5.3 Wohnhygiene<br />

§ 37<br />

§ 36<br />

Ausrichtung der<br />

Wohnung<br />

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse<br />

(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.<br />

Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind<br />

nicht gestattet.<br />

Ausrichtung<br />

der Wohnung<br />

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse<br />

(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.<br />

Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungen sind<br />

nur in Ausnahmefällen gestattet.<br />

§ 38<br />

§ 37<br />

Raummasse<br />

Belichtung <strong>und</strong><br />

Belüftung<br />

1 Für Neubauten gelten nachstehende Masse:<br />

Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräume<br />

Raumhöhe<br />

- Vollgeschoss mind. 2.40 m<br />

- Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 50% der Fläche, mind.<br />

aber auf 8 m 2<br />

Fensterfläche<br />

- 1/10 der Bodenfläche (bei abgeschrägten Zimmern ab einer<br />

Raumhöhe von 1.20 m), mindestens 0.80 m 2 ; die Fenster müssen<br />

ins Freie führen.<br />

- Für Kochnischen in Kleinwohnungen, Bad <strong>und</strong> WC kann künstliche<br />

Belichtung zugelassen werden.<br />

Raummasse,<br />

Fenstergrösse<br />

1 Für Neubauten gelten nachstehende Masse:<br />

Raumhöhen für Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräume:<br />

- Vollgeschoss mind. 2.30 m<br />

- Dachgeschoss mind. 2.30 m auf 20% Fläche, mind. aber auf<br />

20 m 2<br />

Die Fensterfläche hat 1/10 der Bodenfläche zu betragen. Bei abgeschrägten<br />

Zimmern wird ab einer Raumhöhe von 1.5 m gemessen,<br />

wobei die Fensterfläche mind. 0.8 m 2 aufweisen muss. Die Fenster<br />

müssen direkt ins Freie führen.<br />

BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 20

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