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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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1. TEIL GELTUNGSBEREICH<br />

1. TEIL GELTUNGSBEREICH<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

§ 1<br />

§ 1<br />

Inhalt,<br />

Geltungsbereich<br />

1 Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> (BNO) beinhaltet das kommunale<br />

Raumplanungs-, Umweltschutz- <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>recht.<br />

Geltungsbereich<br />

1 Die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> (BNO) beinhaltet das kommunale<br />

Raumplanungs-, Umwelt-__ <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>recht.<br />

2 Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen,<br />

deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.<br />

2 Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle <strong>Bau</strong>ten <strong>und</strong> Anlagen,<br />

deren Nutzung sowie den Schutz des Bodens.<br />

3 Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.<br />

3 Die BNO gilt für das gesamte Gemeindegebiet.<br />

1.2 Übergeordnetes Recht<br />

1.2 Übergeordnetes Recht<br />

§ 2<br />

§ 2<br />

Übergeordnetes<br />

Recht<br />

1 Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen <strong>und</strong> kantonalen<br />

Rechts bleiben vorbehalten.<br />

Übergeordnetes<br />

Recht<br />

1 Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen <strong>und</strong> kantonalen<br />

Rechts bleiben vorbehalten.<br />

Handbuch BNR<br />

2 Die wichtigsten Bestimmungen des übergeordneten Rechts finden<br />

sich im kantonalen Handbuch zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Nutzungsrecht (BNR).<br />

2 Einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des übergeordneten<br />

Rechts gibt das kantonale Handbuch zum <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Nutzungsrecht<br />

(BNR).<br />

BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 1

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