Bau- und Nutzungsordnung - Seengen
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4.5 Arealüberbauung<br />
4.5 Arealüberbauung<br />
§ 33<br />
§ 31<br />
Arealüberbauungen<br />
1 Arealüberbauungen sind in den Zonen W2, W3, WG2, WG3 zulässig.<br />
Die minimal notwendige Arealfläche (anrechenbare Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />
NBF) <strong>und</strong> die maximale Ausnützungsziffer sind wie<br />
folgt festgelegt:<br />
Minimale Flächen<br />
1 Arealüberbauungen sind nur in den Zonen W2 <strong>und</strong> W3 sowie<br />
WG2, WG3 <strong>und</strong> D zulässig, wenn die zusammenhängende anrechenbare<br />
Landfläche minimal 2500 m 2 aufweist <strong>und</strong> die übrigen<br />
gesetzlichen Voraussetzungen gemäss § 21 A<strong>Bau</strong>V erfüllt sind.<br />
Zone W2 W3 WG2 WG3<br />
Minimale NBF 3000 m 2 4000 m 2 3000 m 2 4000 m 2<br />
Max. AZ 0.50 0.70 0.60 0.70<br />
Max. Gebäudehöhe 8 m 13 m 10 m 13 m<br />
Max. Firstöhe 13 m 18 m 15 m 18 m<br />
2 Der Zonencharakter ist zu wahren.<br />
3 Für Spiel-, Freizeit-, Erholungs- <strong>und</strong> Gartenanlagen sowie ökologischen<br />
Ausgleichsflächen gilt ein Richtwert von 15 % der Bruttogeschossfläche<br />
(BGF).<br />
Ausnützungszuschlag<br />
Geschosszahl<br />
2 Die in den Zonenvorschriften festgelegte Ausnützung erhöht sich<br />
um 10 % bis max. 15 %. Der Gemeinderat legt auf Antrag des<br />
Fachgutachters den Ausnützungszuschlag fest.<br />
3 Im Rahmen von Arealüberbauungen darf die Gebäudehöhe nur in<br />
den Zonen W2 <strong>und</strong> W3 sowie WG2 <strong>und</strong> D gegenüber dem zulässigen<br />
Maximalmass der Einzelbauweise um 3.00 m erhöht werden,<br />
sofern nicht zusätzlich ein darüber liegendes Attika- <strong>und</strong> Dachgeschoss<br />
erstellt wird.<br />
4 Für Freizeit-Gemeinschaftsräume gilt ein Richtwert von 5 % der<br />
BGF.<br />
5 In der Regel sind 2/3 der erforderlichen Abstellplätze in unterirdischen<br />
Sammelgaragen zusammenzufassen.<br />
BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 18