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Bau- und Nutzungsordnung - Seengen

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3 <strong>Bau</strong>ten, Anlagen, Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen,<br />

Ablagerungen) sind verboten, soweit sie nicht dem Schutz<br />

oder Unterhalt von Naturschutzzonen dienen.<br />

4 Es bestehen folgende Nutzungseinschränkungen: Düngung, Verwendung<br />

von Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Unkrautvertilgungsmitteln, Bewässerung,<br />

Entwässerung, Beweidung, Umbruch sowie Aufforstung<br />

sind nicht gestattet.<br />

§ 18<br />

Magerwiesen 1 Magerwiesen sind extensiv genutztes Grünland mit besonders<br />

schutzwürdigen Pflanzen- <strong>und</strong> Tiergemeinschaften auf trockenem<br />

Untergr<strong>und</strong>.<br />

2 Soweit nachstehend nichts anderes festgelegt wird, sind <strong>Bau</strong>ten,<br />

Anlagen, dem Schutzziel zuwiderlaufende Terrainveränderungen<br />

(Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), Bewässerung, Entwässerung,<br />

Umbruch, Verwendung von Pflanzenschutz- <strong>und</strong> Unkrautvertilgungsmitteln,<br />

Düngung, Beweidung, Aufforstung nicht gestattet.<br />

3 Massnahmen zur Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der Naturwerte <strong>und</strong> zur<br />

Optimierung des Schutzzieles können bewilligt werden.<br />

4 Der Kulturlandplan scheidet folgende Flächen als Naturschutzzonen<br />

aus:<br />

Schutzzone Schutzziele Bewirtschaftung <strong>und</strong> Unterhalt<br />

Nutzungsbeschränkungen<br />

2 Der charakteristische Pflanzenbestand darf weder durch Düngung,<br />

Bewässerung, Beweidung noch durch andere Vorkehren beeinträchtigt<br />

werden. Die Nutzung als Heuwiese ist gestattet. Aufforstungen<br />

sind nicht erlaubt. Die Entschädigung für Mehraufwand <strong>und</strong> Minderertrag<br />

wird durch Bewirtschaftungsverträge geregelt.<br />

Trockenstandorte<br />

Feuchtstandorte<br />

- Erhaltung <strong>und</strong> Förderung der Arten<strong>und</strong><br />

Strukturvielfalt<br />

- Riedwiese / Flachmoor<br />

- Laichgebiet, Brutbiotop<br />

- Nutzung als Heuwiese<br />

- extensive Bewirtschaftung<br />

- Schnitt frühestens ab 1. Juli oder gemäss<br />

vertraglicher Vereinbarung<br />

- Streuschnitt im Herbst / Winter<br />

- Kein Befahren<br />

Naturschutzzone<br />

Wald<br />

§ 19<br />

Die besonderen Waldstandorte bezeichnen Standorte mit Waldbeständen,<br />

die sich durch schutzwürdige Pflanzen der Krautschicht<br />

oder durch eine besondere Bestandesstruktur auszeichnen, deren<br />

Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Darauf ausgerichtete Nutzungs-<br />

<strong>und</strong> Pflegebestimmungen werden für den öffentlichen Wald<br />

im Wirtschaftsplan, für den Privatwald in den Richtlinien zum Vollzug<br />

Naturschutz gemäss § 55 festgelegt.<br />

Besondere Bestimmungen<br />

im Ried<br />

(Reservatszone)<br />

Naturschutzzonen<br />

Wald<br />

5 Für das Ried (Reservatszone gemäss Hallwilerseeschutzdekret) gilt<br />

ein Betretungsverbot.<br />

§ 18<br />

1 Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung <strong>und</strong> Förderung seltener<br />

Waldgesellschaften <strong>und</strong> besonderer Waldstrukturen als Lebensraum<br />

schutzwürdiger Pflanzen <strong>und</strong> Tiere.<br />

2 Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird,<br />

sind die Bestände mit standortheimischen <strong>Bau</strong>marten <strong>und</strong> auf natürliche<br />

Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen <strong>und</strong> Totholz sind zu<br />

belassen. Für den Privatwald besteht eine allgemeine Anzeichnungspflicht<br />

durch den Forstdienst.<br />

3 Die Naturschutzzone Wald wird wie folgt unterteilt:<br />

Schutzzone Schutzziele Bewirtschaftung <strong>und</strong> Unterhalt<br />

Nutzungsbeschränkungen<br />

Moordorf-Risle<br />

WNI-Objekt Nr. 1<br />

Eggenmösli<br />

WNI-Objekt Nr. 2<br />

- Reservat - Verzicht auf jegliche Nutzung<br />

- Störungsfreier, alt- <strong>und</strong> tohtholzreicher<br />

Laubmischwald<br />

- natürlich fliessender Aabach <strong>und</strong><br />

Brutplätze der schutzwürdigen Vogelarten<br />

erhalten<br />

- Nadelholz sukzessive nutzen <strong>und</strong> auf<br />

Laubholz verjüngen<br />

- alte Laubbäume, vor allem Eichen,<br />

erhalten<br />

BNO <strong>Seengen</strong> vom 21. Juni 1996 / 30. November 2001 BNO <strong>Seengen</strong>, Stand Vorlage Gemeindeversammlung 10

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