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Technisches Merkblatt

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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />

erste Anstrich mit MYKOSOL erfolgen. Bei einer<br />

Entfernung des Putzes bzw. der Tapete nach<br />

2maliger WOOD BLISS 1 Behandlung der Kernsubstanz<br />

(Mauerwerk) wieder neu verputzen<br />

bzw. tapezieren, und anschließend zweimal MY-<br />

KOSOL Anti-Schimmelfarbe streichen.<br />

Wichtig: Grobe Bauschäden, Feuchtigkeitsquellen<br />

etc. müssen unbedingt behoben werden!<br />

Danach kann MYKOSOL auch mit BIOFA<br />

Wandfarben (am Besten BIOFA SOLIMIN Silikatfarbe<br />

3051) überstrichen werden.<br />

Bei Verarbeitung und Trocknung der Produkte<br />

ist für optimale Frischluftzufuhr zu sorgen!<br />

Nicht bei Temperaturen unter 5°C verarbeiten!<br />

Farbtonabmischungen<br />

MYKOSOL 3040 kann mit den Abtönkonzentraten<br />

3510-3590 oder den Farbpigmenten 1301-<br />

1317 abgetönt werden.<br />

Trocknung<br />

Nach 5 Stunden überstreichbar (20°C/50-55%<br />

rel. Luftfeuchtigkeit).<br />

Bei trockenen und saugfähigen Untergründen<br />

trocknet die Farbe bereits nach wenigen Minuten.<br />

Hohe Luftfeuchtigkeitswerte oder Feuchtigkeit im<br />

Untergrund verlängert die Trocknungsphase.<br />

Verbrauch/Ergiebigkeit pro Auftrag<br />

150 ml/m² bzw. 6,5 m²/l. Hängt aber stark von der<br />

Saugfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes<br />

ab.<br />

Reinigung der Arbeitsgeräte<br />

Nach Gebrauch mit Wasser und evtl. Seife reinigen.<br />

Lagerung<br />

Kühl, frostfrei, trocken und gut verschlossen lagern.<br />

Angebrochene Gebinde bald verarbeiten.<br />

Mindesthaltbarkeit unangebrochener Gebinde 1<br />

Jahr.<br />

Gebinde<br />

0,75 l PE- oder PP-Kunststoffgebinde.<br />

Sicherheitshinweise<br />

Für Kinder unerreichbar aufbewahren. Auch natürliche<br />

Anstrichmittel nicht in größeren Mengen<br />

in Boden, Gewässer oder Kanalisation gelangen<br />

lassen. Durch die eingesetzten Naturrohstoffe<br />

kann ein arttypischer Produktgeruch auftreten!<br />

Entsorgung<br />

Flüssige Produktreste bei Sammelstelle für Altfarben/Altlacke<br />

abgeben bzw. nach den jeweils<br />

örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.<br />

Kleine Restmengen und getränkte Arbeitsmaterialien<br />

können nach dem Austrocknen mit dem<br />

Hausmüll entsorgt werden.<br />

Nur gereinigte oder restentleerte Verpackungen<br />

mit ausgehärteten Anhaftungen zum Recycling<br />

geben bzw. gemäß den örtlichen gesetzlichen<br />

Bestimmungen entsorgen! Nicht reinigungsfähige<br />

oder ordnungsgemäß entleerte Verpackungen<br />

sind wie das Produkt zu behandeln und zu entsorgen!<br />

VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-<br />

Richtlinie und ChemVOCFarbV:<br />

EU-Grenzwert (Kat. A/a): 75 g/l (2007)<br />

3040 enthält 0 g/l VOC.<br />

GISCODE: M - DF 03<br />

Abfallschlüssel: 08 01 12<br />

Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />

muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />

Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />

BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 2 von 2, Art.-Nr. 3040<br />

Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />

Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96

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