Technisches Merkblatt
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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />
behandelte Dachstühle möglichst rasch<br />
eingedeckt oder mit Folie geschützt werden.<br />
Achtung! BORAX-Holzimprägnierung<br />
darf nicht verdünnt werden!<br />
3. Reinigung und Dekontaminationsmaßnahmen:<br />
Arbeitsgeräte mit Wasser<br />
und evtl. Seife reinigen. Nach Hautkontakt/Arbeitsende<br />
betroffene Körperstellen<br />
mit Wasser und Seife waschen. Beschmutzte/getränkte<br />
Kleidung sofort<br />
ausziehen und waschen. Verschüttetes<br />
Produkt mit flüssigkeitsbindendem Material<br />
(Lappen, Sand, Universalbinder, etc.)<br />
aufnehmen und entsorgen.<br />
Trocknung<br />
24-48 Stunden, ist aber stark von der<br />
Temperatur und der Luftfeuchtigkeit abhängig.<br />
Verbrauch<br />
Die vorgeschriebenen Einbringmengen<br />
nach DIN 68800-3 sind beim Streichen,<br />
Spritzen, Tauchen und Trogtränkung:<br />
bei einer Holzdicke von 4cm : 120 ml/m²<br />
Bei Kesseldrucktränkung in<br />
Schutzklasse 1 : 20 kg unverdünntes<br />
Präparat/cbm Holz<br />
Schutzklasse 2 : 25 kg unverdünntes<br />
Präparat/cbm Holz.<br />
Bei Anwendung nach DIN 68 800-3 sind<br />
die o. g. Einbringmengen unbedingt einzuhalten.<br />
Sie werden bei normal saugenden<br />
Hölzern mit einem Auftrag erreicht.<br />
Lagerung<br />
Frostfrei, trocken und gut verschlossen lagern.<br />
Achtung! Bei Lagerung unter 5 °C können<br />
größere Mengen Salz ausfallen, die<br />
sich nur sehr schwer wieder lösen lassen.<br />
Gebinde<br />
1 l / 5 l / 20 l PE-Gebinde.<br />
Sicherheitshinweise<br />
Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich<br />
aufbewahren. Von Nahrungsmitteln,<br />
Getränken und Futtermitteln<br />
fernhalten. Berührung mit den Augen<br />
und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit<br />
geeignete Schutzhandschuhe und<br />
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei<br />
Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen<br />
und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />
Nicht in Kanalisation, Boden und<br />
Gewässer gelangen lassen. Bei Schleifarbeiten<br />
von schon behandeltem Holz<br />
Feinstaubmaske tragen!<br />
Entsorgung<br />
Holzschutzmittelreste nur im Originalgebinde<br />
bei Sonderabfallannahmestellen<br />
(z.B. Schadstoffmobil) bzw. gemäß örtlichen<br />
gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.<br />
Nicht reinigungsfähige Verpackungen<br />
sind wie das Produkt zu behandeln.<br />
Entleerte und gereinigte Gebinde<br />
gemäß örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />
entsorgen!<br />
baua: Reg.-Nr. N-23208<br />
GISCODE: HSM-W 10<br />
Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis:<br />
03 0204*<br />
Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />
muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />
Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />
BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 2 von 2, Art.-Nr. 2031<br />
Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />
Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96