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Technisches Merkblatt

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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />

behandelte Dachstühle möglichst rasch<br />

eingedeckt oder mit Folie geschützt werden.<br />

Achtung! BORAX-Holzimprägnierung<br />

darf nicht verdünnt werden!<br />

3. Reinigung und Dekontaminationsmaßnahmen:<br />

Arbeitsgeräte mit Wasser<br />

und evtl. Seife reinigen. Nach Hautkontakt/Arbeitsende<br />

betroffene Körperstellen<br />

mit Wasser und Seife waschen. Beschmutzte/getränkte<br />

Kleidung sofort<br />

ausziehen und waschen. Verschüttetes<br />

Produkt mit flüssigkeitsbindendem Material<br />

(Lappen, Sand, Universalbinder, etc.)<br />

aufnehmen und entsorgen.<br />

Trocknung<br />

24-48 Stunden, ist aber stark von der<br />

Temperatur und der Luftfeuchtigkeit abhängig.<br />

Verbrauch<br />

Die vorgeschriebenen Einbringmengen<br />

nach DIN 68800-3 sind beim Streichen,<br />

Spritzen, Tauchen und Trogtränkung:<br />

bei einer Holzdicke von 4cm : 120 ml/m²<br />

Bei Kesseldrucktränkung in<br />

Schutzklasse 1 : 20 kg unverdünntes<br />

Präparat/cbm Holz<br />

Schutzklasse 2 : 25 kg unverdünntes<br />

Präparat/cbm Holz.<br />

Bei Anwendung nach DIN 68 800-3 sind<br />

die o. g. Einbringmengen unbedingt einzuhalten.<br />

Sie werden bei normal saugenden<br />

Hölzern mit einem Auftrag erreicht.<br />

Lagerung<br />

Frostfrei, trocken und gut verschlossen lagern.<br />

Achtung! Bei Lagerung unter 5 °C können<br />

größere Mengen Salz ausfallen, die<br />

sich nur sehr schwer wieder lösen lassen.<br />

Gebinde<br />

1 l / 5 l / 20 l PE-Gebinde.<br />

Sicherheitshinweise<br />

Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich<br />

aufbewahren. Von Nahrungsmitteln,<br />

Getränken und Futtermitteln<br />

fernhalten. Berührung mit den Augen<br />

und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit<br />

geeignete Schutzhandschuhe und<br />

Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei<br />

Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen<br />

und Verpackung oder Etikett vorzeigen.<br />

Nicht in Kanalisation, Boden und<br />

Gewässer gelangen lassen. Bei Schleifarbeiten<br />

von schon behandeltem Holz<br />

Feinstaubmaske tragen!<br />

Entsorgung<br />

Holzschutzmittelreste nur im Originalgebinde<br />

bei Sonderabfallannahmestellen<br />

(z.B. Schadstoffmobil) bzw. gemäß örtlichen<br />

gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.<br />

Nicht reinigungsfähige Verpackungen<br />

sind wie das Produkt zu behandeln.<br />

Entleerte und gereinigte Gebinde<br />

gemäß örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />

entsorgen!<br />

baua: Reg.-Nr. N-23208<br />

GISCODE: HSM-W 10<br />

Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis:<br />

03 0204*<br />

Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />

muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />

Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />

BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 2 von 2, Art.-Nr. 2031<br />

Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />

Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96

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