Technisches Merkblatt
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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />
Verlegung auf Fußbodenheizung<br />
Max. Feuchtigkeitsgrenzen des Estrichs<br />
beachten! Die Fußbodenheizung 24 Std.<br />
vor Verlegung abschalten. 72 Std. nach<br />
der Verklebung stufenweise in Betrieb<br />
nehmen (d. h. Wasserdurchlauf mit 5°C<br />
Steigerung pro Tag, max. Durchlauftemperatur<br />
30°C). Im Winterhalbjahr die<br />
Fußbodenheizung während der Verlegearbeiten<br />
so einstellen, dass eine Luft-,<br />
Boden- und Materialtemperatur von 15–<br />
24°C herrscht! Die Verlegerichtlinien der<br />
Belagshersteller unbedingt beachten.<br />
Vorsicht: Klebstoffflecken müssen sofort<br />
mit Wasser entfernt werden. Durch den<br />
Einsatz natürlicher Rohstoffe kann die<br />
Viskosität des Klebers etwas schwanken,<br />
was die Klebekraft aber nicht beeinflusst!<br />
ACHTUNG! Grundsätzlich Vorversuch<br />
durchführen und ggf. aussagekräftige<br />
Probeverklebung anlegen, um die<br />
Eignung des Untergrundes und die<br />
Ablüftzeit zu bestimmen. Bei der Verarbeitung<br />
und Trocknung ist für optimale<br />
Frischluftzufuhr zu sorgen!<br />
Reinigung der Arbeitsgeräte<br />
Sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.<br />
Angetrocknete Restverschmutzungen<br />
mechanisch entfernen.<br />
Trocknung<br />
In den ersten Stunden vorsichtig begehbar.<br />
Endfestigkeit und schleifbar (bei<br />
Korkparkett) nach 16-24 Stunden.<br />
Volle Belastbarkeit nach 3-5 Tagen!<br />
Verbrauch/Ergiebigkeit<br />
B2-Spachtel: 350-400g/m² bzw. 2,5-2,9<br />
m²/kg.<br />
A3-Spachtel: 300-350g/m² bzw. 2,9-3,3<br />
m²/kg.<br />
Lagerung<br />
Kühl, frostfrei, trocken und gut verschlossen<br />
lagern. Angebrochene Gebinde<br />
bald verarbeiten. Mindesthaltbarkeit<br />
unangebrochener Gebinde 1 Jahr.<br />
Gebinde<br />
5 kg / 10 kg PE bzw. PP-Gebinde.<br />
Sicherheitshinweise<br />
Enthält Naturlatex, Sensibilisierung durch<br />
Hautkontakt möglich. Für Kinder unerreichbar<br />
aufbewahren. Auch natürliche<br />
Klebstoffe nicht in größeren Mengen in<br />
Boden, Gewässer oder Kanalisation gelangen<br />
lassen. Durch die eingesetzten<br />
Naturrohstoffe kann ein arttypischer Produktgeruch<br />
auftreten!<br />
Entsorgung<br />
Flüssige Produktreste bei Sammelstelle<br />
für Altfarben/Altlacke abgeben bzw. nach<br />
den jeweils örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />
entsorgen. Kleine Restmengen<br />
und getränkte Arbeitsmaterialien<br />
können nach dem Austrocknen mit dem<br />
Hausmüll entsorgt werden.<br />
Nur gereinigte oder restentleerte Verpackungen<br />
mit ausgehärteten Anhaftungen<br />
zum Recycling geben bzw. gemäß den<br />
örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />
entsorgen! Nicht reinigungsfähige oder<br />
ordnungsgemäß entleerte Verpackungen<br />
sind wie das Produkt zu behandeln und<br />
zu entsorgen!<br />
GISCODE: D1<br />
Abfallschlüssel nach europäischem<br />
Abfallverzeichnis: 08 04 09*<br />
Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />
muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />
Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />
BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 3 von 4, Art.-Nr. 0631<br />
Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />
Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96