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Technisches Merkblatt

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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />

Alle weiteren Feuchtigkeitsquellen müssen unbedingt<br />

beseitigt werden, da sonst kein dauerhafter<br />

Schutz möglich ist. Zerstörte Holzteile können<br />

durch WOOD BLISS 1 nicht wieder hergestellt<br />

werden.<br />

Wichtig: Vorversuche durchführen!<br />

3. Reinigung der Arbeitsgeräte<br />

Arbeitsgeräte nach Gebrauch sofort mit Wasser<br />

und Seife reinigen.<br />

Trocknung<br />

Bei einer Durchschnittstemperatur von 20°C und<br />

50-55% rel. Luftfeuchtigkeit kann die zweite<br />

Schicht WOOD BLISS 1 nach 24 Std. aufgetragen<br />

werden.<br />

Verbrauch/Ergiebigkeit<br />

1 Liter WOOD BLISS 1 verdünnt mit 3 Liter Wasser<br />

reicht für ca. 40 m² bei einem Auftrag. Der<br />

Verbrauch hängt aber stark von Art, Saugverhalten<br />

und Oberflächenrauhigkeit des Holzes ab.<br />

Bei stark geschädigtem Altholz sowie sägerauer<br />

und gerissener Holzstruktur ist aufgrund der vergrößerten<br />

Oberfläche mit erhöhtem Materialverbrauch<br />

bzw. mehrfachem Materialauftrag zu<br />

rechnen.<br />

Lagerung<br />

Kühl aber frostfrei, trocken und gut verschlossen<br />

lagern. Angebrochene Gebinde bald verarbeiten.<br />

Mindesthaltbarkeit unangebrochener Gebinde 1<br />

Jahr!<br />

Gebinde<br />

0,25 l / 1 l / 5 l PP- oder PE-Gebinde<br />

Sicherheitshinweise<br />

Produkt reagiert alkalisch. Darf nicht in die Hände<br />

von Kindern gelangen. Berührung mit den Augen<br />

und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit geeignete<br />

Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz<br />

tragen. Bei Berührung mit den Augen oder<br />

der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen.<br />

Bei Spritzverarbeitung Spritznebel nicht einatmen.<br />

Spritzer auf alkaliempfindliche Untergründe<br />

wie Lack, Holz, Metall, Kunststoff, Glas, etc. sofort<br />

abwaschen.<br />

Entsorgung<br />

Flüssige Produktreste bei Sammelstelle für Altfarben/Altlacke<br />

abgeben bzw. nach den jeweils<br />

örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen.<br />

Kleine Restmengen und getränkte Arbeitsmaterialien<br />

können nach dem Austrocknen mit dem<br />

Hausmüll entsorgt oder 1:40 mit Wasser verdünnt<br />

ins Abwasser gegeben werden. Nur gereinigte<br />

oder restentleerte Verpackungen mit ausgehärteten<br />

Anhaftungen zum Recycling geben<br />

bzw. gemäß den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />

entsorgen! Nicht reinigungsfähige oder<br />

ordnungsgemäß entleerte Verpackungen sind<br />

wie das Produkt zu behandeln und zu entsorgen!<br />

VOC-Kennzeichnung gemäß Decopaint-Richtlinie<br />

und ChemVOCFarbV:<br />

EU-Grenzwert (Kat. A/h): 50 g/l (2007)<br />

1030 enthält 0 g/l VOC.<br />

Abfallschlüssel nach europäischem Abfallverzeichnis:<br />

06 02 99<br />

Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />

muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />

Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />

BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 2 von 2, Art.-Nr. 1030<br />

Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />

Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96

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