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STADTBAUAMT - Schwaz

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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Texte<br />

Dem<br />

Gemeinderatsbeschluss<br />

Gemeindevermerke<br />

vom ………...…… zugrunde gelegen<br />

Zur allgemeinen Aufsicht aufgelegen<br />

gem. § 64 TROG 2006<br />

vom ……….……… bis ….……………<br />

vom ………….…… bis …….…………<br />

vom ………….…… bis ……….………<br />

Der Bürgermeister:<br />

Kundmachung gem. § 67 TROG 2006<br />

vom ….…………<br />

bis ……….……<br />

Der Bürgermeister:<br />

Vermerke der Landesregierung als<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Prüfvermerk der Abteilung<br />

Raumordnung Statistik<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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Inhaltsverzeichnis<br />

Abschnitt 1 Planverzeichnis Seite 1<br />

Abschnitt 2 Plangrundlagen, Quellennachweis Seite 1<br />

Abschnitt 3 Erläuterung, Bestandsaufnahme Seite 1 – 20<br />

Abschnitt 4 Fachteil Naturkunde Seite1 (+ Anhang)<br />

Abschnitt 5 Umweltbericht Seite 1 – 36<br />

Abschnitt 6 Verordnungstext Seite 1 – 14<br />

Abschnitt 7<br />

Beilagen<br />

- Stellungnahme Baubezirksamt Innsbruck, Straßenbau<br />

- Stellungnahme Baubezirksamt Innsbruck, Wasserbau<br />

- Stellungnahme forsttechnischer Dienst für Wildbach- und<br />

Lawinenverbauung<br />

- Stellungnahme BH <strong>Schwaz</strong>, Naturschutz<br />

- Stellungnahme BH <strong>Schwaz</strong>, Bezirksforstinspektion<br />

- Stellungnahme ÖBB<br />

- Information Bergbaugebiet, Bundesministerium für Wirtschaft,<br />

Familie und Jugend<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong><br />

Inhaltsverzeichnis


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Planverzeichnis<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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1. Planverzeichnis<br />

Bezeichnung Plan-Nummer Plan-Datum<br />

Infrastruktur ROK-IS VA2 09.12.2010<br />

Bestandsaufnahme ROK-BA VA4 25.11.2011<br />

Verordnungsplan ROK-VO VA4 25.11.2011<br />

Fachteil Naturkunde<br />

Bestandsplan Lebensraumtypen 602-19/10-1 06.12.2010<br />

Fachteil Naturkunde<br />

Bestandsplan Landschaftsbild, Erholungswert 602-19/10-2 06.12.2010<br />

Fachteil Naturkunde<br />

Naturwerteplan, vorgeschlagene Freihalteflächen 602-19/10-3 06.12.2010<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 1 – Planverzeichnis, Seite 1


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Plangrundlagen, Quellennachweis<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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2. Plangrundlagen, Quellennachweis<br />

• Digitale Katastermappe DKM / Stand 01.10.2010<br />

• Orthofoto / Stand 2009<br />

• Waldlayer – TIRIS Wald<br />

von Fr. Msc Astrid Lichtenberger erhalten am 02.11.2010<br />

• Infrastruktur – Kanal / Wasser / Strom<br />

von Stadtwerken <strong>Schwaz</strong> erhalten im Juli 2010, digital eingearbeitet durch Stadtbauamt<br />

<strong>Schwaz</strong><br />

• Naturkundefachteil<br />

Atelier Gstrein<br />

• Altlasten und Verdachtsflächen<br />

vom Amt der Tiroler Landesregierung, DI Michael Reitmeir, erhalten am 16.12.2010<br />

• Lufttechnische Untersuchung im Umweltbericht<br />

iC-Consulenten Ziviltechniker GmbH<br />

• Immissionsgrenzwerte IG-L<br />

TIRIS<br />

• Bodenkartierung (Landwirtschaftliche Böden)<br />

TIRIS<br />

• Waldentwicklungsplan, Schutzwaldverbesserung<br />

TIRIS<br />

• Gefahrenzonenplan<br />

Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

o Gesamtplan Stand 1997 (digital erhalten im Jahr 2002)<br />

o Revision Eiblschrofen Stand 2007 (digital erhalten im Juni 2010)<br />

• Hochwasserabflussbereiche Inn / Wasseranschlagslinien HQ 30 bzw. HQ 100<br />

digital erhalten im Jahr 2001 (TIRIS)<br />

• Bergbaugebiete<br />

erhalten per Email vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,<br />

Herrn Dipl.-Ing. Andreas Rohrbacher<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 2 – Plangrundlagen, Quellennachweis, Seite 1


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Erläuterung, Bestandsaufnahme<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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3. Erläuterung, Bestandsaufnahme<br />

3.1 Überörtliche Raumordnung:<br />

Für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bestehen keine vom Amt der Tiroler Landesregierung verordneten<br />

Landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen und Grünzonen.<br />

Es sind jedoch überörtliche Rahmensetzungen vorhanden, die der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

zur Verfügung gestellt wurden und im Planungsprozess berücksichtigt wurden. Lediglich<br />

nordöstlich und südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes <strong>Schwaz</strong> Ost (DAKA, Adlerwerk,<br />

Gewerbebetriebe Einfang) ist entlang der Tiroler Straße B171 ein geringer Teil<br />

des empfohlenen, von Verbauungen freizuhaltenden Bereiches zur gewerblichen Nutzung<br />

vorgesehen. Davon ist der größte Teil bereits gewidmet und zum Teil auch bebaut, eine<br />

weitere Erweiterungsfläche soll südwestlich hinzukommen.<br />

Kernzonen für Einkaufszentren:<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 1


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Im Stadtgebiet von <strong>Schwaz</strong> sind in insgesamt 3 Bereichen Kernzonen für Einkaufszentren<br />

- laut 92. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2002, mit der eine Kernzone<br />

für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> festgelegt wird und laut 104. Verordnung<br />

der Landesregierung vom 11. November 2003, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren<br />

in der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> geändert wird - ausgewiesen.<br />

Erholung:<br />

Schigebiet Arbeser – Kellerjochbahn <strong>Schwaz</strong><br />

Das Schigebiet der Kellerjochbahn <strong>Schwaz</strong> im Bereich Grafenast / Arbeser ist ein bedeutendes<br />

Naherholungsgebiet, das in erster Linie der einheimischen Bevölkerung dient, aber<br />

in untergeordnetem Ausmaß durchaus auch touristische Bedeutung hat.<br />

Versorgung:<br />

Laut der im Jahr 2010 durchgeführten Erhebung der „Zentralen Orte Struktur“ durch das<br />

Amt der Tiroler Landesregierung ist <strong>Schwaz</strong> als zentraler Ort der mittleren Stufe im Rang 6<br />

– sehr gut bis gut – eingestuft. Güter und Dienstleistungen aller Art werden hier für die Bevölkerung<br />

angeboten.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 2


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Mit der Fa. Tyrolit (Schleifmittelwerk), den Adlerwerken (Lackfabrik) und der Fa. DAKA<br />

(Abfallentsorgung) sind auch bedeutende Industriebetriebe in <strong>Schwaz</strong> angesiedelt.<br />

3.2 Bevölkerung:<br />

Stand laut LMR<br />

Einwohner Haushalte Personen pro Haushalt<br />

31.12.2001 12.810 5.727 2,24<br />

31.12.2002 12.950 5.530 2,34<br />

31.12.2003 12.987 5.530 2,35<br />

31.12.2004 13.223 5.763 2,29<br />

31.12.2005 13.343 5.763 2,32<br />

31.12.2006 13.328 5.775 2,31<br />

31.12.2007 13.492 5.618 2,40<br />

31.12.2008 13.632 5.697 2,39<br />

31.12.2009 13.687 5.711 2,40<br />

31.12.2010 13.640 5.489 2,48<br />

Zuwachs 830<br />

Zuwachs in % 6,5%<br />

Prognose<br />

2020 14.083 5.868 2,40<br />

Zuwachs 443 379<br />

Zuwachs in % 3,25% 6,91%<br />

Geburten-, Sterbefälle- und Wanderbilanz laut Angabe Meldeamt <strong>Schwaz</strong><br />

im Zeitraum vom 01.01.2000 bis 01.12.2010<br />

Geburten 1.742,00<br />

Sterbefälle -1.356,00<br />

Zuwachs 386,00<br />

Zuwachs durch Zu- und Wegzüge 409,00<br />

=> Gesamtzuwachs zw. 01.01.2000 und 01.12.2010 795,00<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 3


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Der Rückgang der Zahlen der Haushalte lässt sich damit begründen, dass im Zuge der<br />

Umstellung auf LMR die früher neben den Hauptwohnsitzen geführten zusätzlichen<br />

Wohnsitze und Zweitwohnsitze bereinigt wurden und nunmehr aus den Statistiken verschwunden<br />

sind.<br />

Die Anzahl der Personen pro Haushalt bewegt sich jedoch durchwegs zwischen 2,24 und<br />

2,48. Abgesehen vom Ausschlag nach oben im Jahr 2010 hat sich dieser Wert in den letzten<br />

Jahren auf ca. 2,40 eingependelt. Dies kann auch für die Zukunft als realistische Personenanzahl<br />

pro Haushalt angesehen werden.<br />

Die Einwohnerprognose für 2020 mit einem prognostizierten Zuwachs von 3,25 % setzt<br />

sich aus einem Mittelwert aus den Jahren 2001 - 2005 (+4,2 %) und den Jahren 2005 -<br />

2010 (+2,25%) zusammen.<br />

Die Haushaltsprognose ergibt bei einer prognostizierten Einwohnerzahl von 14.083 und<br />

dem Trend von 2,40 Personen pro Haushalt einen Wert von 5.868 Haushalten im Jahr<br />

2020, das entspricht einem Zuwachs von 379 Haushalten = 6,9 %.<br />

3.3 Finanzsituation der Gemeinde <strong>Schwaz</strong>:<br />

Die Finanzkraft einer Gemeinde bestimmt sich hauptsächlich aus den Ertragsanteilen und<br />

den Gemeindeabgaben (sprich Grundsteuer A und B und Kommunalsteuer)<br />

Entwicklung Ertragsanteile:<br />

HH-Jahr Summe fortdauernde Ertragsanteile %-satz<br />

Einnahmen<br />

2005 20.133.000 8.450.000 41,97 %<br />

2010 24.553.000 10.423.000 42,95 %<br />

Es zeigt sich somit, dass der Anteil der Bundesabgabenertragsanteile an den ordentlichen<br />

Einnahmen im Vergleichszeitraum 2005 bis 2010 ziemlich konstant geblieben ist.<br />

Entwicklung Gemeindeabgaben:<br />

Bei den Gemeindeabgaben werden von der Stadt <strong>Schwaz</strong> sowohl Grundsteuer A und B<br />

mit dem höchsten zulässigen Hebesatz eingehoben. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher<br />

Grundbesitz) ist vom Betrag her eigentlich vernachlässigbar.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 4


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Die Entwicklung des Aufkommens der Grundsteuer B und Kommunalsteuer zeigt folgendes<br />

Bild.<br />

HH-Jahr Summe fortdauernde Grundsteuer B %-satz<br />

Einnahmen<br />

2005 20.133.000 714.000 3,55 %<br />

2010 24.553.000 793.000 3,23 %<br />

HH-Jahr Summe fortdauernde Kommunalsteuer %-satz<br />

Einnahmen<br />

2005 20.133.000 3,657.000 18,16 %<br />

2010 24.553.000 4.057.000 16,52 %<br />

Prozentuell zeigen sowohl Grundsteuer als auch Kommunalsteuer einen Rückgang an den<br />

fortdauernden Einnahmen. Eine Steigerung der Kommunalsteuer wäre nur durch die<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich. Teile des Gewerbegebietes sind jedoch für die<br />

wichtigen Betriebe wie Tyrolit oder Adler-Werk freigehalten, sodass für Neuansiedelungen<br />

nur ganz wenige und kleine Flächen an Gewerbegebiet zur Verfügung stehen.<br />

Dazu kommt, dass die Stadt <strong>Schwaz</strong> hunderte von Arbeitsplätzen bietet, die jedoch keinen<br />

direkten Ertrag für die Stadtgemeinde abwerfen, da bei diesen keine Kommunalsteuer anfällt<br />

(Bezirkskrankenhaus, Bezirkshauptmannschaft, Schulen, AMS, Finanzamt, Polizei,<br />

usw.)<br />

Transferzahlungen:<br />

Die Gemeindeabgaben und Ertragsanteile stiegen im Vergleichszeitraum 2005 bis 2010<br />

um rund 19%. Doch die Transferzahlungen an das Land (hier insbesondere im Sozial- und<br />

Gesundheitsbereich) stiegen im selben Zeitraum um rund 34,5% an.<br />

Vorschauend wird sich dieser Trend auch weiterhin so fortsetzen.<br />

Investitionen:<br />

Nachdem von der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> in den letzten Jahren bedeutende Einrichtungen<br />

wie das Regionale Sportzentrum, ein Jugendzentrum und die Zentrale für Feuerwehr<br />

und Bergrettung errichtet wurden, wird im kommenden Jahr das Veranstaltungszentrum<br />

fertig gestellt.<br />

Im kommenden Jahr wird die Kinderbetreuung durch die Eröffnung eines neuen Kindergartens<br />

nochmals wesentlich verbessert. In den nächsten Jahren soll dann die Hauptschule<br />

um rund 10 Mio. Euro generalsaniert werden.<br />

Die notwendigen Investitionen für die Bereitstellung einer funktionierenden Wasserversorgung<br />

und Abwasserbeseitigung werden von der Stadtwerken <strong>Schwaz</strong> GmbH sichergestellt.<br />

Der Verschuldungsgrad der Stadt <strong>Schwaz</strong> belief sich im Jahr 2010 auf 38,84% und<br />

<strong>Schwaz</strong> zählt somit nach der Verschuldungsgradgruppe zu den Gemeinden mit mittlerer<br />

Verschuldung (21 – 50 %).<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 5


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3.4 Bestandsaufnahme:<br />

Bei der Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für <strong>Schwaz</strong> wurde im Jahr 1997<br />

vom ausführenden Büro Lotz & Ortner der zum damaligen Zeitpunkt rechtsgültig bestehende<br />

Flächenwidmungsplan digitalisiert und als Grundlage für die Erstellung des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes verwendet.<br />

Im Zuge der Erstellung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Jahr 2000 fanden einerseits<br />

Rückwidmungen von Bauland in Freiland im Ausmaß von 18,13 ha statt und andererseits<br />

wurde neues Bauland im Ausmaß von 10,54 ha vorgesehen.<br />

In weiterer Folge wurde der Flächenwidmungsplan für das gesamte Stadtgebiet auf<br />

Grundlage des Örtlichen Raumordnungskonzeptes neu erlassen und alle als Bauland vorgesehene<br />

Flächen gleich einer entsprechenden Widmung zugeführt.<br />

Von diesen neu gewidmeten Flächen im Ausmaß von 10,54 ha wurden im abgelaufenen<br />

Planungszeitraum von 10 Jahren 2,99 ha bebaut, 7,55 ha sind unbebaut.<br />

Zusätzlich wurde seit dem Jahr 2000 das örtliche Raumordnungskonzept mehrmals geändert<br />

und unter anderem auch neue Baulandwidmungen geschaffen. Alle Änderungen sind<br />

in nachstehender Tabelle angeführt. Neue Baulandflächen sind dabei fett dargestellt.<br />

Nr. Bereich betroffene Grundstücke Art der Änderung F (ha)<br />

R1 Sportzentrum Paulinum<br />

2017/1, 2069/2, 2072/2, 2074/1,<br />

2074/2, 2076/3, 2076/7, 2076/8,<br />

2079/1, 2079/2, 2080/2, 2083/1,<br />

2083/3, 2083/4, 2092/1,<br />

Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend gewerbliche,<br />

industrielle, öffentliche und<br />

Wohnnutzung; Freihaltefläche<br />

Erholungsräume;<br />

Ersichtlichmachung Verkehrsweg<br />

3,07<br />

R2<br />

R3<br />

R4<br />

R5<br />

Eingemeindung<br />

Archengasse<br />

Areal nordöstlich Autohaus<br />

Schick<br />

Südrand Pirchner-Ast-<br />

Feld<br />

Areal südlich Schulzentrum<br />

Ost<br />

2660, 2661, 2662, 2663, 2664,<br />

2665, 2666, 2667, 2668, 2669,<br />

2670, 2671, 2672, 2673<br />

Einbeziehung ins Gemeindegebiet<br />

<strong>Schwaz</strong> - bebaute<br />

und unbebaute Grundflächen<br />

2,51<br />

2077/3 Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend gewerbliche<br />

und industrielle Nutzung 0,08<br />

2293/6, 2293/7 Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend Wohnnutzung 0,08<br />

888/1 Änderung von vorwiegend<br />

öffentliche in vorwiegend<br />

gewerblich gemischte Nutzung<br />

0,32<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 6


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R6<br />

R7<br />

R11<br />

R8<br />

R9<br />

Autobahnzubringer,<br />

Feuerwehr<br />

Areal Gewerbegebiet<br />

nordöstlich der Adlerwerke<br />

Stadtwerke <strong>Schwaz</strong><br />

Ost<br />

Spielplatz Psenner-<br />

Straße<br />

2645/1, 2645/2, 2645/3, 2645/4 Änderung von sonstiger<br />

Freihaltefläche in Bauland<br />

Neuwidmung, vorwiegend<br />

öffentliche Nutzung 1,79<br />

1095, 1096, 2372/2, 2675, 2676,<br />

2677, 2678/1, 2678/2, 2679<br />

Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend gewerbliche<br />

und industrielle Nutzung,<br />

Erweiterung der maximalen<br />

Baulandgrenze 1,68<br />

2436/2 Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend gewerbliche<br />

und industrielle Nutzung 0,24<br />

865 Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend öffentliche<br />

Nutzung, Erweiterung der<br />

maximalen Baulandgrenze 0,15<br />

R10 Egertboden .1225, 1630/2, 1630/6, 1628/2 Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend 0,05<br />

Sondernutzung 0,43<br />

R12 Ried 1308/1, 1308/14, 1308/15 Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend Wohnnutzung 0,24<br />

R13 Bereich Hochbrunn,<br />

Arzberg<br />

2131/3, 2130/4, 2145/1, 2146/6,<br />

2145/2, 2146/4, 2146/3, 2146/5,<br />

2147/2, 2141/3, 2141/1, .1130,<br />

.1103<br />

Bauland Neuwidmung,<br />

vorwiegend Wohnnutzung 0,22<br />

0,65<br />

0,25<br />

Summe Bauland und Sonderflächen Neuwidmung inkl. Eingemeindung 11,44<br />

Summe Nutzungsänderung 0,32<br />

Von der sich aus oben stehender Tabelle ergeben Bauland Neuwidmungen mit einem Gesamtflächenausmaß<br />

von 6,66 ha wurden 0,64 ha verbaut, im Bereich von 4,57 ha liegen<br />

Projekte vor, die vor Ausführung stehen bzw. handelt es sich teilweise um bereits bebaute<br />

Flächen und Verkehrsflächen und bei 1,45 ha sind derzeit keine Bebauungen vorgesehen.<br />

Die Stadt <strong>Schwaz</strong> ist infrastrukturell beinahe flächendeckend in ausreichendem Maß versorgt<br />

(siehe Plan Infrastruktur Plan-Nr. ROK-IS). Die Trinkwasserversorgung erfolgt zum<br />

überwiegenden Teil aus dem öffentlichen Leitungswassernetz der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>.<br />

Einige Haushalte, vor allem in den Bergfraktionen besitzen eigene Trinkwasserquellen.<br />

Abwasserbeseitigung und Stromversorgung erfolgen ebenfalls fast flächendeckend über<br />

die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>. Ver- und<br />

Entsorgungsdefizite in infrastruktureller Hinsicht sind praktisch nicht bzw. nur in äußersten<br />

Randbereichen vorhanden.<br />

Verkehrsmäßig sind ebenfalls alle bewohnten bzw. bebauten Bereiche des gesamten<br />

Gemeindegebietes ausreichend erschlossen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 7


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Baulandbilanz 2011:<br />

In nachstehender Baulandbilanz sind jene Flächen aus dem Raumordnungskonzept 2000<br />

und jene aus den in voriger Tabelle angeführten Flächen enthalten.<br />

Die Baulandbilanz 2011 wurde auf Grundlage des rechtsgültigen Flächenwidmungsplanes<br />

2010 und des Luftbildes aus dem Jahr 2009 erstellt.<br />

Bezeichnung bebaut unbebaut gesamt<br />

Wohngebiete 91,00 37,26 128,26 ha<br />

Kerngebiete 9,69 3,73 13,42 ha<br />

Allgemeine Mischgebiete 9,58 6,63 16,21 ha<br />

Landwirtschaftliche Mischgebiete 2,49 0,35 2,84 ha<br />

Gewerbe- und Industriegebiete 27,31 9,20 36,52 ha<br />

Summe Bauland 140,07 57,17 197,24 ha<br />

Bezeichnung bebaut od. unbebaut od. gesamt<br />

genutzt ungenutzt<br />

Sonder- und Vorbehaltsflächen 50,55 4,24 54,79 ha<br />

Bezeichnung genutzt ungenutzt gesamt<br />

Sonderfl. Sport- und Freizeitnutzung 15,45 0,00 15,45 ha<br />

Gesamtfläche Gemeindegebiet<br />

2.021,41 ha<br />

3.5 Neuwidmungen:<br />

A) Bauland<br />

1 Stadtgemeindegrund, Ried:<br />

Die in diesem Bereich unterbrochene Bauland-Widmung soll geschlossen<br />

werden.<br />

2 Stadtgemeindegrund, "Lochhäusl":<br />

Auf dem im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> stehenden Areal soll zu<br />

angemessenen Grundpreisen ein „Wohnen am Waldrand“ ermöglicht werden.<br />

Der äußerste Rand dieses Bereiches ist bereits mit Wohnhäusern bebaut.<br />

0,06 ha<br />

1,81 ha<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 8


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3 Stadtgemeindegrund, "Lochhäusl":<br />

Oberhalb der Straße sollen ebenso, wie in Punkt 2 erläutert, der Bevölkerung<br />

zu angemessenen Grundpreisen Bauplätze zur Verfügung gestellt werden.<br />

1,30 ha<br />

In beiden Fällen (Pkt. 2 und 3) soll durch eine entsprechende Bebauungsstudien<br />

eine Bebauung sichergestellt werden, die sich bestmöglich in das<br />

Landschaftsbild eingliedert.<br />

4 Haidacher, Alte Landstraße:<br />

Es handelt sich hier um eine Baulanderweiterung mit der Tiefe eines Bauplatzes<br />

entlang einer bestehenden Erschließungsstraße. Zur finanziellen Sicherstellung<br />

des landwirtschaftlichen Betriebes soll dieser Baulandstreifen<br />

entsprechend verwertet werden.<br />

5 Gewerbegebiet Einfang:<br />

Diese Fläche soll zur Sicherstellung von Gewerbeflächen für die Zukunft dienen.<br />

Es handelt sich dabei um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes<br />

direkt an der Tiroler Straße B 171.<br />

6 Kraken (Kaiser):<br />

Das bestehende Bauland soll bis zur logischen Abgrenzung durch die Verkehrsflächen<br />

erweitert werden, da entsprechender Bedarf durch die Grundeigentümer<br />

beantragt wurde. Zum Bach hin erfolgt eine Abgrenzung an der<br />

roten Wildbach-Gefahrenzone.<br />

7 Kraken (Sottner, Rechfelden, Kornthaler):<br />

Es handelt sich hier um größtenteils bereits bebaute Flächen. Um notwendige<br />

Erweiterungen zu ermöglichen, sollen diese Grundstücke mit geringfügigen<br />

Erweiterungen in Bauland aufgenommen werden.<br />

8 Kraken (Kirchmair):<br />

Wie in Punkt 6 angeführt, soll auch hier bestehendes Bauland bis zur Verkehrsfläche<br />

erweitert werden, wobei hier kein unmittelbarer Bedarf gegeben<br />

ist.<br />

9 Pirchanger (Berggasse):<br />

Im unmittelbaren Anschluss an bestehendes Bauland soll ein weiterer Bauplatz<br />

ermöglicht werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird dadurch<br />

eine sinnvolle Ergänzung des Baulandes erreicht.<br />

10 Pirchanger (nordöstlich Putzerbachl):<br />

Gegenüber des bestehenden Wohngebietes befindet sich eine zum Teil bereits<br />

bebaute Fläche. Diese bebauten Grundstücke werden geringfügig erweitert,<br />

sodass eine weitere Bebauung für den Eigenbedarf ermöglicht wird.<br />

11 Unteres Ried (Danler):<br />

Das Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut und liegt im unmittelbaren<br />

Anschluss an bestehendes Bauland direkt an einer Verkehrsfläche.<br />

Für weitere notwendige Baumaßnahmen ist eine Bauland-Widmung notwendig,<br />

die örtlichen Gegebenheiten sprechen nicht dagegen.<br />

0,24 ha<br />

3,52 ha<br />

0,21 ha<br />

0,28 ha<br />

0,25 ha<br />

0,11 ha<br />

0,17 ha<br />

0,09 ha<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 9


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12 Pirchanger ("Hiaseler"):<br />

Es handelt sich um eine geringfügige Erweiterung des bestehende Baulandes<br />

zur Schaffung eines zweckmäßigen Bauplatzes<br />

13 Max-Angerer-Weg (Grauss)<br />

Durch eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Baulandes wird eine<br />

Anpassung an die bestehende Bauplatzabgrenzung (Einfriedung) und eine<br />

zusätzliche Bauparzelle von ca. 500 m² geschaffen.<br />

14 Kraken („Baderer“):<br />

Die geringfügige Erweiterung dient der Anpassung der Widmung an den<br />

Baubestand, welcher über die derzeit bestehende Widmungsgrenze ragt.<br />

15 Kraken (Aschenwald):<br />

Die Nutzung der Grundfläche als Sonderfläche wird in dieser Form zukünftig<br />

nicht mehr benötigt. Daher erfolgt eine Änderung in Michgebietsnutzung inkl.<br />

Erweiterung um eine Bauparzelle im Ausmaß von ca. 500 m².<br />

16 Nasstal (Schoner)<br />

Die bestehende Baulandwidmung entsprechend angepasst, dass einerseits<br />

das bestehende Gebäude im Bauland liegt und andererseits eine vernünftige<br />

Bauplatztiefe entlang der Verkehrsfläche entsteht.<br />

0,04 ha<br />

0,06 ha<br />

0,08 ha<br />

0,05 ha<br />

0,08 ha<br />

17 Arzberg, besehende Baulandreserven, nicht gewidmet: 0,48 ha<br />

Für diesen Bereich wurde das Örtliche Raumordnungskonzept bereits geändert<br />

und für jenen Teil, für den unmittelbarer Bedarf gegeben war, auch der<br />

0,27 ha<br />

Flächenwidmungsplan angepasst. Einige Grundstücke sind bereits bebaut<br />

bzw. teilweise unbebaut und hier wurde der Flächenwidmungsplan noch<br />

nicht geändert. Deshalb sind diese Flächen als nicht gewidmetes Bauland<br />

dargestellt.<br />

18 Königfeld:<br />

Das Areal liegt inmitten von Bauland mit umgebender Wohnbebauung. Im<br />

ÖROK 2000 wurde dieser Bereich zwar als bauliche Entwicklungsfläche dargestellt,<br />

im Flächenwidmungsplan dann jedoch als Freiland gewidmet, da<br />

kein Nutzungsbedarf gegeben war. Es ist derzeit weiterhin kein unmittelbarer<br />

Bedarf gegeben, jedoch soll eine zukünftige Nutzung durch entsprechende<br />

Widmung ermöglicht werden.<br />

Gesamtflächenausmaß<br />

2,00 ha<br />

11,10 ha<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 10


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Unter Berücksichtigung der Daten aus der Bestandsaufnahme 2011 und der geplanten<br />

Bauland-Neuwidmungen sind somit unbebaute Baulandreserven (ohne Sonder- und Vorbehaltsflächen<br />

sowie Sonderflächen für Sport- und Freizeitnutzung) im Ausmaß von insgesamt<br />

68,28 ha vorhanden.<br />

Davon sind für Großbetriebe und gemeinnützige Bauträger ca. 17,29 Ha reserviert, davon<br />

wiederum befinden sich im Bereich von ca. 7,69 Ha Projekte in Planung bzw. Ausführung.<br />

Somit ergibt sich eine tatsächlich vorhandene Baulandreserve von ca. 51 Ha.<br />

Die „reservierten“ Bauland- und Sonderflächen sind nachstehend angeführt:<br />

a) Gewerbegebiet nordöstlich der Gewerbe- und Industriebetriebe DAKA und Adlerwerk,<br />

ca. 3,54 Ha<br />

In diesem Bereich erfolgte eine Widmung in Gewerbe- und Industriegebiet bereits in den<br />

Jahren 2004, 2006 und 2008. Des Weiteren erfolgte im Jahr 2008 eine Baulandumlegung.<br />

Das gesamte Areal ist bereits mittels Parallelfahrbahn zur Tiroler Straße B 171 entsprechend<br />

eines Erschließungskonzeptes, das gemeinsam mit dem Baubezirksamt Innsbruck,<br />

Landesstraßenverwaltung erstellt wurde, erschlossen.<br />

Seitens der Fa, Adlerwerke liegen konkrete Entwicklungen im Rahmen einer Bebauungsstudie<br />

vor, mit der Umsetzung soll im Jahr 2012 begonnen werden.<br />

Auf dem Areal der Fa. DAKA wurde bereits ein Projekt zur Erweiterung der Betriebsanlage,<br />

welche nach dem Tiroler Abfall- und Wirtschaftsgesetz mit Bescheid genehmigt wurde,<br />

begonnen. Geplante Fertigstellung ist im Frühjahr 2012.<br />

Ein weiterer Teil des Areals wird von einem Busunternehmen, der Fa. Ledermair, als Abstellplatz<br />

für Busse genutzt.<br />

b) Gewerbegebiet Montanwerke,<br />

ca. 1,35 Ha<br />

Um in diesem Bereich nachhaltige und zweckmäßige Ressourcen an Gewerbeflächen zu<br />

sichern, wurden seitens der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bereits Verhandlungsgespräche mit<br />

den Grundeigentümern, den Montanwerken Brixlegg, aufgenommen.<br />

c) Gewerbegebiet Tyrolit,<br />

ca. 3,40 Ha<br />

Die südwestlich des Betriebsgeländes der Fa. Tyrolit gelegene Fläche ist derzeit als allgemeines<br />

Mischgebiet, eingeschränkt auf Wohnungen gem. § 40.6 TROG gewidmet. Dieses<br />

Areal befindet sich im Eigentum der Fa. Swarovski und soll eine Betriebserweiterungsmöglichkeit<br />

der Fa. Tyrolit sicherstellen, was einen wesentlichen Faktor zur Erhaltung<br />

des Standortes der Fa. Tyrolit in <strong>Schwaz</strong> darstellt. Gerade das Tyrolit-Werk kann als<br />

Schlüsselbetrieb für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bezeichnet werden und bildet einen Anziehungspol<br />

für die Ansiedlung von weitern Betrieben.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 11


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d) Gewerbegebiet am Bahnhof,<br />

ca. 0,80 Ha<br />

Im Bereich dieser, im Eigentum der ÖBB befindlichen Fläche, konnte durch intensive Vorverhandlungen<br />

zwischen der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>, den ÖBB, dem VVT sowie einem<br />

gemeinnützigen Wohnbauträger ein Projekt ausgearbeitet werden mit der Zielvorgabe zur<br />

Schaffung von Parkflächen (Park & Ride), der Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben<br />

sowie im untergeordneten Ausmaß Wohnungen. Ein entsprechender Bebauungsplan wurde<br />

bereits ausgearbeitet.<br />

e) Gewerbegebiet Paulinum,<br />

ca. 1,31 Ha<br />

Die Gewerbe- und Industriegebietsflächen südwestlich des Sportzentrums Paulinum befinden<br />

sich im Eigentum der Diözese Innsbruck. Für diesen Bereich besteht ein Erschließungskonzept<br />

und es wurden bereits umfangreiche Bebauungsstudien ausgearbeitet. Ein<br />

Teilprojekt wurde bereits bei der Baubehörde eingereicht.<br />

f) Wohngebiet Paulinum,<br />

ca. 1,47 Ha<br />

Für das Areal oberhalb des Paulinum-Komplexes wurde eine umfangreiche Bebauungsstudie<br />

erstellt. Es soll hier das Wohnen für Lehrer des nahegelegenen Gymnasiums forciert<br />

werden.<br />

g) Wohngebiet Weberfeld / Minkusfeld,<br />

ca. 2,65 Ha<br />

Auch für diesen Bereich existieren bereits Bebauungsstudien. Eine Bebauung scheiterte<br />

bisher an der verkehrsmäßigen Erschließung. Diese ist nur über die vor einigen Jahren<br />

neu errichtete Arzbergstraße zulässig, um die Bewohner des Pirchangers nicht durch zusätzliches<br />

Verkehrsaufkommen zu belasten. Für die Errichtung der Verkehrsanbindung an<br />

die Arzbergstraße finden laufend Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern, über<br />

deren Grundstücke diese Straße verlaufen soll, statt.<br />

h) Hangverbauung äußere Innsbrucker Straße,<br />

ca. 0,73 Ha<br />

Beim Hangbereich oberhalb der entlang der äußeren Innsbrucker Straße bestehenden<br />

Häuserzeile handelt es sich um eine sensible Hanglage. Es wurde deshalb seitens der<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ein Architekturbüro zur Erstellung von Bebauungskriterien beauftragt,<br />

die eine nachhaltig verantwortungsvolle Entwicklung garantieren sollen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 12


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i) Wohngebiet ehemalige Montanwerke,<br />

ca. 0,97 Ha<br />

Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>, das den Bauwerbern<br />

den Grunderwerb von Bauplätzen zu entsprechend angemessenen, leistbaren Preisen<br />

ermöglicht. Für das gesamte Areal besteht ein Bebauungsplan und die einzelnen Grundparzellen<br />

sind fast zur Gänze vergeben. Ebenfalls wurde bereits mit der Bebauung begonnen.<br />

j) Wohngebiet oberer Feldweg,<br />

ca. 0,67 Ha<br />

Auch dieses Areal soll ein Bauen zu leistbaren Konditionen ermöglichen. So wie im Punkt<br />

i) besteht auch hier ein Bebauungsplan und die einzelnen Grundparzellen sind fast zur<br />

Gänze vergeben. Ebenfalls wurde bereits mit der Bebauung begonnen.<br />

k) Wohngebiet Spornbergerstraße,<br />

ca. 0,40 Ha<br />

Dieses Areal steht im Eigentum des gemeinnützigen Wohnbauträgers Neue Heimat. Es<br />

liegt bereits ein Wohnprojekt vor und ein entsprechender Bebauungsplan ist in Ausarbeitung.<br />

Errichtet soll ein gemeinnütziges Wohnprojekt mit ca. 50 Wohneinheiten, wobei die<br />

Wohnungsgrößen auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt werden.<br />

l) Sonderfläche Krankenhaus,<br />

ca. 0,68 Ha<br />

Die als Erweiterungsfläche für das Bezirkskrankenhaus <strong>Schwaz</strong> geplante Grundfläche befindet<br />

sich größtenteils im Eigentum der Bezirkskrankenhausverbandes <strong>Schwaz</strong>. Dazu<br />

wird angemerkt, dass sowohl die sozialen als auch öffentlichen Einrichtungen der Stadtgemeinde<br />

<strong>Schwaz</strong> als sehr gut zu bewerten sind, sodass die raumplanerische Aufgabefür<br />

die Zukunft nur in einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen<br />

liegt.<br />

m) Sonderfläche Schulzentrum <strong>Schwaz</strong> Ost,<br />

ca. 0,83 Ha<br />

Die derzeit als Sonderfläche Kindergarten bzw. Schulsportfläche gewidmeten Flächen befinden<br />

sich in Privateigentum. Wie bereits im Punkt vorher (Krankenhaus) erwähnt, werden<br />

die sozialen, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> als<br />

sehr gut bewertet und es liegt die raumplanerische Aufgabe für die Zukunft in einer zeitgemäßen<br />

Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen, was durch Bereitstellung<br />

entsprechender Erweiterungsflächen sichergestellt wird.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 13


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B) Entwicklungsflächen Sport, Erholung, Freizeit<br />

19 Zielhaus Turnerschaft:<br />

Die Fläche befindet sich direkt an der bestehenden Schiabfahrt in der Nähe<br />

der Liftstation Grafenast. Durch die geplante Sonderfläche sollen erforderliche<br />

Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen beim bestehenden Zielgebäude<br />

ermöglicht werden.<br />

20 Materialhaus Schiklub:<br />

Das bestehende Materialhaus soll neu errichtet und dabei geringfügig vergrößert<br />

und versetzt werden. Aus diesem Grund ist die Ausweisung dieses<br />

Bereiches unmittelbar an der bestehenden Schiabfahrt unterhalb der Schiliftstation<br />

Hecher als Sonderfläche geplant.<br />

0,03 ha<br />

0,02 ha<br />

Gesamtflächenausmaß<br />

0,05 ha<br />

3.6 Denkmalschutz:<br />

In einer Bestandsaufnahme des Bundesdenkmalamtes vom 27.07.1983 nach § 9 des damaligen<br />

Tiroler Raumordnungsgesetzes wurde aufgrund seiner Geschlossenheit der innere<br />

Bereich des sog. Marktes – des Zentrums der heutigen Stadt <strong>Schwaz</strong> – als erhaltenswerter<br />

Bereich A gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass Proportion und Gliederung der<br />

Altbauten zum Maßstab für alle Um- und Neubauten und jede bauliche Veränderung sowie<br />

Veränderung der äußeren Erscheinungsform eines Objektes nur mit Genehmigung des<br />

Bundesdenkmalamtes möglich ist.<br />

Der erhaltenswerte Bereich B – Burghügel von Freundsberg – der zum Wahrzeichen von<br />

<strong>Schwaz</strong> wurde, soll in der derzeitigen Form bleiben und darf nicht weiter verbaut werden.<br />

Weiters bestehen in <strong>Schwaz</strong> eine Vielzahl von denkmalgeschützten Objekten bzw. Objekten,<br />

die zur Unterschutzstellung vorgesehen sind, wie Kirchen, Kapellen, profane Objekte<br />

(Häuser), Kleindenkmäler, Bodendenkmäler und Naturdenkmäler.<br />

In nachstehender Auflistung, die mit den Angaben des Bundesdenkmalamtes abgeglichen<br />

ist, sind alle Denkmäler von <strong>Schwaz</strong> angeführt.<br />

Innerhalb erhaltenswerter Bereich (Stadtzentrum)<br />

Nr. Bezeichnung VO nach GStNr. / Adresse<br />

DKS § Bfl.<br />

E1 Pfarrkirche Maria Himmelfahrt 2a .237 Franz-Josef-Straße<br />

E2 Totenkapelle hl. Michael und 2a .236 Tannenberggasse<br />

E3 Glockenturm 2a .238/2 Winterstellergasse 5<br />

E4 Stadtpark mit Friedhofskreuz,<br />

Umfassungsmauer, Arkaden,<br />

2a 197/1,<br />

197/2<br />

Franz-Josef-Straße<br />

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E5<br />

Franziskanerkloster Gesamtanlage<br />

2a 134/1,<br />

134/2,<br />

135/1,<br />

.119,<br />

.120,<br />

Gilmstraße 1, 3<br />

E6 Toni Knapp Haus 3 .117 Burggasse 16<br />

E7 Essl Haus 3 .65 Burggasse 4<br />

E8 ehem. Gasthaus Zur Krippe 3 138/4 Burggasse 6<br />

E9 Bürgerhaus "Winkler" 3 .127 Burggasse 7<br />

E10 Bürgerhaus 3 .174 Franz-Josef-Straße<br />

E11 Portal und Wirtsschild 3 .149 Franz-Josef-Straße<br />

E12 Fuggerhaus / Rathaus und 3 .144 Franz-Josef-Straße 2<br />

E13 Cafe Central 2a .143 Fuggergasse 2<br />

E14 Hofpartie des Bürgerhauses 3 .156 Franz-Josef-Straße<br />

E15 Palais Enzenberg 3 .202 Franz-Josef-Straße<br />

27, 27a, 28<br />

E16 Bürgerhaus Grabmayr 3 .204 Franz-Josef-Straße<br />

E17 Wohnhaus 3 .205 Tannenberggasse 8<br />

E18 Villa Riccabona 3 .936 Gilmstraße 2<br />

E19 Wagner Haus 3 .61 Innsbrucker Straße 1<br />

E20 ehem. Gasthof Post 3 .72 Innsbrucker Straße<br />

E21 Bürgerhaus 3 .54 Innsbrucker Straße<br />

E22 Bürgerhaus, Keßlerhaus 3 .52 Innsbrucker Straße<br />

E23 Haus Mathoi 3 .77 Innsbrucker Straße<br />

E24 Bezirksgericht 3 269 Ludwig-Penz-Straße<br />

E25 Bürgerhaus 3 .267/1 Ludwig-Penz-Straße<br />

E26 Bürgerhaus 3 .268 Ludwig-Penz-Straße<br />

E27 Wohnhaus (Vereinsheim) 2a .163 Ludwig-Penz-Straße<br />

E28 Bürgerhaus, Fugger-Wohnhaus 2a .134 Ludwig-Penz-Straße<br />

E29 Lechleitner-Haus 3 .263/1 Ludwig-Penz-Straße<br />

E30 Rabalderhaus 3 .239 Winterstellergasse 9<br />

E31 Pölzbühne 2a .238/1 Winterstellergasse 5<br />

E32 Wohnhaus 2a .993, Ullreichstraße 3, 5, 7<br />

.994,<br />

E33 Bürgerhaus 2a 153/1 Wopfnerstraße 12<br />

E34 Mariahilfkapelle, Brenngadenkapelle<br />

2a .132/2 Fuggergasse<br />

(Premkapelle)<br />

E35 Lahnbachkapelle 2a .925 Lahnbachgasse<br />

E36 Widum und Gartenmauer 2a .215, 200 Tannenberggasse 15<br />

E37 Knappenbrunnen 2a 2331/1 Burggasse<br />

E38 Bildstock Prem 2a 2331/1 Burggasse 10<br />

E39 Figurenbildstock hl. Barbara 2a 2331/1 Pfundplatz<br />

E40 Egerdachkapelle vorgesehen 66 Ullreichstraße /<br />

E41 Ärztehaus Brücke vorgesehen .58 Andreas-Hofer-<br />

E42 Bürgerhaus vorgesehen .66 Innsbrucker Straße 2<br />

E43 Bürgerhaus vorgesehen .53 Innsbrucker Straße<br />

E44 Bürgerhaus - nur EG vorgesehen .74/1 Innsbrucker Straße<br />

E45 Bürgerhaus (Wagner) vorgesehen .108/1 Ullreichstraße 8<br />

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E46 Bürgerhaus vorgesehen .146 Franz-Josef-Straße 6<br />

E47 Diakonischer Verein vorgesehen .176 Franz-Josef-Straße 7<br />

E48 Bürgerhaus vorgesehen .173 Franz-Josef-Straße<br />

E49 Bürgerhaus vorgesehen .171 Franz-Josef-Straße<br />

E50 Bürgerhaus vorgesehen .151 Franz-Josef-Straße<br />

E51 Bürgerhaus vorgesehen .155 Franz-Josef-Straße<br />

E52 Bürgerhaus vorgesehen .266 Ludwig-Penz-Straße<br />

E53 Bürgerhaus vorgesehen .259/1 Winterstellergasse 7<br />

E54 Bürgerhaus vorgesehen .219 Lahnbachgasse 7<br />

E55 Bürgerhaus vorgesehen .213 Tannenberggasse 11<br />

E56 Bürgerhaus vorgesehen .212 Tannenberggasse 9<br />

E57 Grafenstall vorgesehen .201 Wopfnerstraße<br />

E58 Bürgerhaus vorgesehen .183 Wopfnerstraße 1<br />

E59 Mauer Chiettini vorgesehen 156/1 BST_DKS_P<br />

E60 Bürgerhaus vorgesehen .889 Pirchanger 5<br />

Außerhalb erhaltenswerter Bereich<br />

Nr. Bezeichnung VO nach GStNr. / Adresse<br />

DKS § Bfl.<br />

1 Spitalskirche Hl. Geist und Johannes<br />

3 41/3 Swarovskistraße 1<br />

der Täufer<br />

2 Pfarrkirche St. Barbara und 2a 884/2 Johannes-Messner-<br />

3 Schlaghaufenkapelle 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />

4 Ehem. Augustinerinnenkloster 2a .455/1, St. Martin 17<br />

Kirche St. Martin mit Nebenge-<br />

.455/2<br />

5 Kreuzkapelle beim Erbstollen 3 .605 Alte Landstraße<br />

am Falkenstein<br />

6 Stanzmannkapelle 2a 1205 Unteres Ried<br />

7 Rote-/Sandkapelle 2a 2306/1 Ried Malerwiese<br />

8 Simon Juda Kapelle 2a 2309/1 Pflanzgarten<br />

9 Danzlkapelle 3 .879 Pirchanger<br />

10 Kirche Paulinum 3 2076/8 Paulinumweg 3<br />

11 Gipfelkapelle Kellerjoch 2a 2285 Zintberg<br />

12 Burg Freundsberg 2a 353/1 Freundsberg<br />

13 Schlosskapelle Burg Freund- 2a .353/2 Freundsberg<br />

14 Wasser-/Brunnenkapelle Burg 2a 442 Freundsberg<br />

Freundsberg<br />

15 Hl. Grabkapelle Burg Freund- 2a .353/3, Freundsberg<br />

16 Obere Zintbergkapelle 2a 2401/3 Zintberg 23<br />

17 Bürgerhaus 3 .84/1 Innsbrucker Straße<br />

18 Bürgerhaus 3 .43 Innsbrucker Straße<br />

19 Wohnhaus 2a .11 Archengasse 4<br />

20 Marienheim 2a 14 Archengasse 5<br />

21 ehem. Knappenhaus 3 .411 Kraken 4<br />

22 Altes Berggericht 3 510/1 Kraken 9<br />

23 Ansitz Truefer 2a 2072/2 Paulinumweg 7<br />

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24 Ansitz Friedheim / Roteturmschlössl<br />

3 .770/1 Pirchanger 100<br />

/ Minkusschlössl<br />

25 Verwaltungsgebäude 3 18 Swarovskistraße 8<br />

26 Friedhof St. Martin 2a 1321/1, St. Martin 20<br />

27 Aufbahrungshalle Friedhof St. 2a<br />

1321/2,<br />

1321/3,<br />

1324/1<br />

1321/2 St. Martin 20<br />

28 Gutshof Neuhaus 3 1117/1 Hermine-Berghofer-<br />

Straße 62<br />

29 Floriansbrunnen (Oberer Dorf- 2a 2355/1 Falkensteinstraße<br />

30 Isidorbrunnen (Unterer Dorf- 2a 2360 Ernst-Knapp-Straße<br />

31 Hirschenkreuz 2a 2372/1 Husslstraße<br />

32 Bildstock Lahnbachbrücke (An- 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />

33 Bildstock Christus an der Gei- 2a 2332 Burggasse<br />

34 Figurenbildstock hl. Barbara<br />

(bei Barbarabrücke)<br />

2a 2656 Andreas-Hofer-<br />

Straße<br />

35 Innbrücke mit Figurenbildstock<br />

hl. Johannes Nepomuk<br />

2a 2431/1 Swarovskistraße /<br />

Andreas-Hofer-<br />

36 Barbarasäule 2a .875 Paulinumweg<br />

37 Mariazeller Kapelle vorgesehen 1328 Pflanzgarten<br />

38 Wasserkapelle vorgesehen 1201/1 Gallzeiner Straße<br />

39 Weißlkapelle vorgesehen 1149 <strong>Schwaz</strong>er Berg<br />

40 Untere Zintbergkapelle vorgesehen .904 Zintberg<br />

41 Bockstaller Kapelle vorgesehen 475 Kraken<br />

42 Stickl Kapelle vorgesehen .933 Arzberg<br />

43 Kohlerkapelle vorgesehen .909 Arzberg<br />

44 Bildstock St. Martin vorgesehen 682/1 St. Martin<br />

45 Sigmund Erbstollen vorgesehen 1267/3 Alte Landstraße<br />

46 Wilhelm Erbstollen vorgesehen 1262/2 Erbstollenweg<br />

47 Bürgerhaus vorgesehen .12 Archengasse 2<br />

48 Bürgerhaus vorgesehen .8/2 Archengasse 6<br />

49 Bürgerhaus vorgesehen .26 Swarovskistraße 13<br />

50 Bürgerhaus vorgesehen .25 Swarovskistraße 15<br />

51 Bürgerhaus vorgesehen .1065 Swarovskistraße 25<br />

52 Gasthaus Schaller vorgesehen .82/2 Innsbrucker Straße<br />

53 Gasthaus Mondschein vorgesehen .553 Falkensteinstraße 1<br />

54 Bürgerhaus (Hofstelle Streiter) vorgesehen 665 Falkensteinstraße 32<br />

55 Pirchnerhof vorgesehen .591 Husslstraße 35<br />

56 Bürgerhaus vorgesehen .596 Husslstraße 37<br />

57 Martererhof vorgesehen 682/1 St. Martin 18<br />

58 Hofstelle vorgesehen .620 Unteres Ried 12<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 17


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Denkmalschutz – Bodendenkmäler<br />

Nr. Bezeichnung<br />

AG-c Östlicher Bereich von St. Martin<br />

AG-b Plateau Schloss Freundsberg<br />

AG-a Bergbaurevier Pirchanger - Bertagrube<br />

AG-d Umgrenzender Bereich Haus Gilmstraße 64<br />

AG-e Schuttkegel nördlich von Schloss Freundsberg<br />

AG-f Bergbaurevier Falkenstein<br />

Denkmalschutz – Naturdenkmäler<br />

Nr. Bezeichnung<br />

1 Lindenbäume beim Franziskaner Kloster<br />

2 Ahornbaum beim Hirschenkreuz<br />

3 Baumgruppe am Minkushügel<br />

4 Birnbaumallee Dr.-Körner-Straße<br />

3.7 Gefahrenzonen<br />

Für das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> besteht ein Gefahrenzonenplan des forsttechnischen<br />

Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, welcher bereits im Raumordnungskonzept<br />

2000 und in weiterer Folge in den Flächenwidmungsplan eingearbeitet wurde.<br />

Dieser Gefahrenzonenplan hat nach derzeitigem Stand noch Gültigkeit und wurde daher<br />

auch in gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes übernommen.<br />

Durch den Felsabbruch am Eiblschrofen im Jahr 1999 wurde ein zusätzlicher Gefährdungsbereich<br />

ausgewiesen. Nach Fertigstellung der daraufhin durchgeführten Schutzmaßnahmen<br />

(Dämme, Schutzzäune) erfolgte im Jahr 2007/2008 eine Revision des Gefahrenzonenplanes<br />

im Teilbereich Eiblschrofen / Lugglgraben. Mit dieser Revision wurde der<br />

großräumige Gefährdungsbereich aufgehoben und entsprechende Hinweisbereiche in den<br />

betroffenen Bereichen unterhalb des Eiblschrofen / Lugglgraben festgelegt. Diese Hinweisbereiche<br />

sind in gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

eingearbeitet.<br />

Des Weiteren wird das unmittelbar nach dem Felssturzereignis installierte Dauermonitoring<br />

weitergeführt. Somit werden permanent Daten geliefert, die ein Großereignis, das den<br />

Siedlungsraum bedrohen könnte, frühzeitig erkennen lassen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 18


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3.8 Änderungen gegenüber Örtlichem Raumordnungskonzept 2000:<br />

Jene Bereiche, in denen rote Wildbach-Gefahrenzonen geringfügig in bestehende Bauplätze<br />

ragen, werden im Zuge der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

in die bauliche Entwicklung als Bauland-Neuwidmung aufgenommen, um im Bedarfsfall<br />

eine Anpassung der Flächenwidmung zur Schaffung eines Bauplatzes mit einheitlicher<br />

Widmung zu ermöglichen. Voraussetzung dafür wird aber in jedem Fall eine entsprechende<br />

Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

und gegebenenfalls die Erlassung eines Bebauungsplanes sein, damit die Freihaltung der<br />

Gefahrenbereiche von baulichen Maßnahmen gewährleistet wird.<br />

Gegenüber dem ursprünglichen Raumordnungskonzept, werden die Entwicklungsachsen<br />

1. und 2. Ordnung nördlich und südlich des Stadtzentrums nicht mehr festgelegt, da laut<br />

Erfahrung im abgelaufenen Planungszeitraum kein Bedarf an weitern Geschäften besteht<br />

und durchwegs Wohnnutzung gegeben ist. Es wird jedoch weiterhin die Möglichkeit geschaffen,<br />

durch Festlegung entsprechender Widmungen die Errichtung von Geschäften<br />

zuzulassen.<br />

Das Stadtzentrum wird nicht mehr gesamthaft als Kernbereich dargestellt, sondern im Einzelnen<br />

mit entsprechenden Entwicklungsstempeln versehen. Gleiches gilt für die Entwicklungsachse<br />

in der Swarovskistraße. Die Erläuterung der Entwicklungsstempel erfolgt im<br />

Verordnungstext.<br />

3.9 Bergbau<br />

Bezüglich der Bergbaugebiete im Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> wurden entsprechende<br />

Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingeholt.<br />

Demnach bestehen mehrere Abbaufelder, die Abgrenzung dieses Bergbaugebietes ist im<br />

Bestandsaufnahmeplan dargestellt.<br />

Gemäß § 209 Abs. 2 MinroG gelten Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der Begrenzung<br />

von am 1. Jänner 1999 aufrechten Grubenmaßen als Bergbaugebiete. Ebenso<br />

gelten gemäß § 209 Abs. 3 MinroG Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der Begrenzungen<br />

von am 1. Jänner 1999 aufrechten Abbaufeldern nach dem II. Abschnitt des<br />

V. Hauptstückes des Berggesetzes 1975, LGBl. I Nr. 115/1997, sowie Grundstücke nach §<br />

238 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der Fassung der Bergesetznovelle 1990,<br />

BGBl. Nr. 355, als Bergbaugebiete.<br />

Bis zum „Felssturz Eiblschrofen“ im Juli 1999 wurde der Bergbau in den Abbaugebieten<br />

betreiben, danach aber aufgrund der Ereignisse eingestellt.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 19


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Laut Ausführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend setzt eine<br />

Bruchgebietserklärung einen Antrag des Bergbauberechtigten voraus, derartige Anträge<br />

aber verschiedentlich, und so auch im Fall des Bergschadensgebietes von <strong>Schwaz</strong>, nicht<br />

gestellt wurden, sah § 251 des Berggesetzes 1975 auch eine bescheidgemäße Bezeichnung<br />

als Bergbaugebiet und dessen Ersichtlichmachung im Grundbuch vor.<br />

Die innerhalb des ausgewiesenen Bergbaugebietes liegenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile<br />

sind im Grundbuch als Bergbaugebiete ersichtlich gemacht.<br />

Unabhängig von einer bescheidgemäßen Bezeichnung als Bergbaugebiet nach § 209<br />

Abs. 1 MinroG bestimmt § 209 Abs. 2 MinroG aber für Zwecke der bergrechtlichen Bewilligungspflicht<br />

der Errichtung bergbaufremder Bauten und sonstiger Anlagen, dass alle Bereiche,<br />

auf die sich am 1. Jänner 1999 aufrechte Gewinnungsberechtigungen auf bergfreie<br />

und (soweit es sich nicht um Kohlenwasserstoffe handelt) bundeseigene mineralische<br />

Rohstoffe bezogen haben bzw. beziehen, als Bergbaugebiete gelten. (Konkret ist allerdings<br />

die Bewilligungspflicht im Weiteren wieder eingeschränkt).<br />

Das Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend<br />

liegt im Anhang als Kopie bei.<br />

3.10 Altlasten:<br />

Das Thema Altlasten wird im Umweltbericht eingehend erläutert.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 20


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Fachteil Naturkunde<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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4. Fachteil Naturkunde<br />

Die Ausarbeitung des Fachteiles Naturkunde wurde von der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> in<br />

Auftrag gegeben.<br />

Das Atelier Gstrein, Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung in Innsbruck hat im Auftrag<br />

der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> den Fachteil Naturkunde inkl. gänzlicher Neukartierung<br />

der Bestandspläne erstellt.<br />

Dieser Fachteil Naturkunde besteht aus dem Erläuterungsbericht sowie nachstehend angeführten<br />

Plänen:<br />

• Bestandsplan Lebensraumtypen<br />

Lebensraumschlüssel auf Basis der Biotopkartierung<br />

• Bestandsplan Landschaftsbild, Erholungswert<br />

• Naturwerteplan, vorgeschlagenen Freihalteflächen<br />

Der Fachteil Naturkunde samt Plänen liegt als eigener Bericht bei.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 4 – Fachteil Naturkunde, Seite 1


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Umweltbericht<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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Der nachstehende Umweltbericht zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wurde vom<br />

Stadtbauamt <strong>Schwaz</strong> erstellt.<br />

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1. Aufgabenstellung<br />

Für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> besteht ein seit 18.06.2001 ordnungsgemäß in Kraft getretenes örtliches<br />

Raumordnungskonzept. Gemäß § 31a Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006 ist für das gesamte Gemeindegebiet<br />

bis spätestens zum Ablauf des 10. Jahres nach In-Kraft-Treten des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

dessen Fortschreibung zu beschließen und der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>, das örtliche Raumordnungskonzept fortzuschreiben.<br />

Der Entwurf über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist laut § 64a Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

– TROG 2006 einer Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP zu unterziehen.<br />

Gemäß § 5 TUP ist im Falle einer Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf die Umwelt<br />

wahrscheinlich verursachen wird, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind auch vertretbare<br />

Alternativen, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen,<br />

zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Der Umweltbericht hat gemäß § 5 Abs. 5 TUP jedenfalls zu enthalten:<br />

a) eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Programms sowie der Beziehung<br />

zu anderen relevanten Plänen und Programmen;<br />

b) die maßgeblichen Gesichtspunkte des derzeitigen Umweltzustands und dessen voraussichtliche Entwicklung<br />

bei Nichtausführung des Plans oder Programms;<br />

c) die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden;<br />

d) sämtliche Umweltprobleme, die derzeit für den Plan oder das Programm relevant sind, unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz beziehen;<br />

e) die auf internationaler, gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene festgelegten Ziele des Umweltschutzes,<br />

die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und alle<br />

Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder Programms berücksichtigt wurden;<br />

f) die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der litt. f des Anhangs der Richtlinie<br />

2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

bestimmter Pläne und Programme (ABI. 2001, Nr. L 197, S. 30 bis 37);<br />

g) die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Ausführung<br />

des Plans oder Programms zu verhindern, zu verringern und weitestmöglich auszugleichen;<br />

h) eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine Beschreibung, wie<br />

die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich allfälliger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />

der erforderlichen Informationen (wie etwa technische Lücken oder fehlende Kenntnisse);<br />

i) eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen nach § 10;<br />

j) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Informationen nach den litt. a bis i.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 1


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Bei der Erstellung des Umweltberichts sind die Angaben heranzuziehen, die in vertretbarer Weise verlangt<br />

werden können, wobei der gegenwärtige Wissensstand und aktuelle Prüfmethoden sowie Inhalt und Detaillierungsgrad<br />

der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und dessen Stellung im Entscheidungsverfahren<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Zur Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen<br />

sind die öffentlichen UmweltsteIlen von der Gemeinde vor der Ausarbeitung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

zu befassen. Die Gemeinde hat dazu einen Entwurf des Umweltberichts vorzulegen. Die<br />

öffentlichen UmweltsteIlen haben erforderlichenfalls sonstige öffentliche Dienststellen, deren Wirkungsbereich<br />

von den durch die Umsetzung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes verursachten Umweltauswirkungen<br />

betroffen sein könnte, zu befassen.<br />

Der Entwurf des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Umweltbericht sind den öffentlichen Umweltstellen<br />

zur Kenntnis zu bringen und der Öffentlichkeit durch Auflegung zur Einsichtnahme unter Einräumung der<br />

Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen zugänglich zu machen.<br />

2. Naturkundefachliche Beurteilung<br />

Die Ausarbeitung des Naturkundefachteiles wurde an das Atelier Gstrein, Dipl.-Ing. Dietmar Gstrein – Ingenieurkonsulent<br />

für Landschaftsplanung – übergeben.<br />

Vom Atelier Gstrein wurden die drei Fachpläne:<br />

• Bestandsplan Lebensraumtypen<br />

Lebensraumtypenschlüssel auf Basis der Biotopkartierung<br />

• Bestandsplan Landschaftsbild, Erholungswert<br />

• Naturwerteplan, vorgeschlagene Freihalteflächen<br />

samt dazugehörigem Erläuterungsbericht ausgearbeitet.<br />

Dieser Fachteil Naturkunde im Anhang ist Bestandteil des Umweltberichtes.<br />

3. Darstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele<br />

In den letzen 10 Jahren (1. Jänner 2000 bis 1. Dezember 2010) hatte die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> einen Bevölkerungszuwachs<br />

von 795 Personen zu verzeichnen. Davon sind 386 Personen in <strong>Schwaz</strong> geboren, die<br />

restlichen 409 Personen sind von auswärts nach <strong>Schwaz</strong> gezogen.<br />

Im Hinblick auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sollen ausreichende Gebiete zur Wohnraumschaffung<br />

sichergestellt werden. Dabei ist Rücksicht zu nehmen, dass in erster Linie Baulücken aufgefüllt bzw. in<br />

weiterer Folge Randzonen erweitert werden. Stets ist dabei auf den Schutz vor Naturgefahren Gewässerschutz<br />

zu achten.<br />

Daran gebunden ist die Bereitstellung und Schaffung von Arbeitsplätzen, was durch entsprechende Vorsehung<br />

von gewerblichen und industriellen Flächen berücksichtigt wird.<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe und Flächen sind in ihrem Bestand zu sichern. Entsprechende Freihalteflächen<br />

sind in ausreichendem Maß ausgewiesen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 2


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In touristischer Hinsicht ist in <strong>Schwaz</strong> fast ausschließlich Tagestourismus gegeben. Flächen für touristische<br />

Betriebe sind daher nur in untergeordnetem Ausmaß vorhanden und es besteht derzeit kein Erweiterungsbedarf.<br />

Jedoch besteht im Bereich Grafenast eine geeignete Fläche für Erholung- und Freizeitnutzung, z. B.<br />

Errichtung von Ferienwohnungen, Campingplatz, o.ä. Diese Fläche soll für die Zukunft hierfür in Betracht<br />

gezogen werden, die entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgt allerdings erst<br />

bei tatsächlichem Bedarf bzw. Projektierung.<br />

Die im ursprünglichen örtlichen Raumordnungskonzept 2001 vorgesehenen Flächen zur baulichen Entwicklung<br />

wurden im Zuge der Erstellung des darauf aufbauenden Flächenwidmungsplanes bereits fast zur Gänze<br />

als entsprechende Baulandflächen gewidmet. Im Laufe des abgelaufenen Planungszeitraumes wurden<br />

mehrere Änderungen des ROK vorgenommen.<br />

In gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts sind diese Flächen in der Bestandsaufnahme<br />

daher als gewidmete, teils bebaute, teils unbebaute Flächen dargestellt.<br />

Die Ausweisung zusätzlicher Flächen als Bauland beschränkt sich somit grundsätzlich auf ein relativ geringes<br />

Ausmaß. Größere Flächen oberhalb von Ried, die im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> stehen und<br />

der Bevölkerung als Baugrund zu angemessenen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen, die noch<br />

unbebaute Fläche im sogenannten „Königfeld“ inmitten des bestehenden Baulandes sowie die teilweise<br />

Auffüllung des Bereiches zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Einfang und den Einkaufszentren<br />

<strong>Schwaz</strong> Ost entlang der Bundesstraße als gewerbliche Vorsorgefläche schlagen sich flächenmäßig bedeutender<br />

nieder.<br />

Rückwidmungen von bereits als Bauland gewidmeten Flächen sind nicht vorgesehen.<br />

Die Ziele der örtlichen Raumordnung gem. § 27 Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006, die dem Umweltschutz<br />

zuzurechnen sind, wie<br />

• Schutz des Landschaftsbildes<br />

• Erhaltung ökologisch besonders wertvoller Flächen<br />

• Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und Landschaftsteile<br />

• Erhaltung zusammenhängender Erholungsräume<br />

• Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt<br />

werden nachfolgend in diesem Umweltbericht weitergehend behandelt.<br />

Laut § 28 Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006 hat die Gemeinde die für die örtliche Raumordnung<br />

bedeutsamen Gegebenheiten und deren voraussehbare Veränderungen in einer Bestandsaufnahme zu<br />

erheben und regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen. Gem. § 31a Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

– TROG 2006 ist das örtliche Raumordnungskonzept jeweils auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren<br />

auszurichten und fortzuschreiben.<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 3


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3.1 Die Bauland-Neuwidmungen sind nachstehend angeführt:<br />

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1. Stadtgemeindegrund Ried (westl. Hofstelle Egger Franz)<br />

GStNr. 2356 560 m²<br />

In diesem Bereich ist die bestehende Baulandwidmung unterbrochen. Durch gegenständliche Änderung<br />

soll eine durchgehende Baulandwidmung ermöglicht werden. Im naturkundefachlichen Naturwerteplan<br />

ist diese Fläche nicht als Freihaltefläche vorgeschlagen.<br />

2. „Lochhäusl“ Gallzeiner Straße (unterhalb/westlich der Straße)<br />

GStNr. 1136, 1137, 1138/1, 1138/4, Bfl. .622 18.080 m²<br />

Ziel dieser Maßnahme ist es, ein „Wohnen am Waldrand“ zu ermöglichen. Laut Bewertung im Naturkundefachteil<br />

ist hier ein Interessenskonflikt gegeben und eine weitere Zersiedelung des Ortsteiles Ried<br />

nicht wünschenswert. Zudem grenzt die geplante Widmungsfläche unmittelbar an vorgeschlagene Freihalteflächen<br />

(ökologisch sowie landschaftlich wertvoll) bzw. überlappt sich mit diesen. Sollte eine Baulandwidmung<br />

dennoch umgesetzt werden, sind randliche Gehölzstreifen als Sichtschutz- und Pufferstreifen<br />

zu den ökologisch und landschaftlich wertvollen Flächen dringend zu erhalten.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 4


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3. „Lochhäusl“ Gallzeiner Straße (oberhalb/östlich der Straße)<br />

GStNr. 1138/2, 1139, 2386/1 13.012 m²<br />

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Laut Bewertung im Naturkundefachteil ist hier ebenfalls ein Interessenskonflikt gegeben, die beabsichtigten<br />

Maßnahmen tragen zu einer weiteren Zersiedelung des Ortsteiles Ried bei und sind kritisch zu sehen.<br />

Zudem wäre die Erholungsfunktion des Waldstückes und des vorbeiführenden Wanderweges beeinträchtigt.<br />

Im Falle einer Verwirklichung als Wohngebiet wäre die Erhaltung des unmittelbar angrenzenden<br />

Baches und der Laubgehölze südöstlich des Baches wünschenswert.<br />

4. Haidacher, Alte Landstraße<br />

GStNr. 914/1 2.370 m²<br />

Bezüglich Schaffung eines Wohngebietsstreifens von ca. 25 m Breite entlang der bestehenden Erschließungsstraße<br />

besteht aus naturkundefachlicher Sicht aufgrund der geringen Größe im Verhältnis zur Gesamtgröße<br />

der Wiesenflächen nur eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Eine vorgelagerte<br />

Sichtschutzbepflanzung wäre jedoch wünschenswert.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 5


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5. Bereich zwischen Gewerbegebiet Einfang und Einkaufszentren<br />

GStNr. 987/1, 988/1, 989/1, 990/1, 991/1,<br />

992/1, 992/3, 993/1, 994/2 35.274 m²<br />

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Diese Fläche soll zur Sicherstellung ausreichender Gewerbeflächen für die Zukunft dienen. Laut Naturkundefachteil<br />

ist diese Fläche zwar relativ günstig gewählt, stellt jedoch eine substanzielle Verkleinerung<br />

der offenen Landschaftsfläche dar. Es soll zumindest auf ausreichenden Sichtschutz durch randliche<br />

bzw. gegliederte Bepflanzungen geachtet werden.<br />

6. Kraken (Kaiser)<br />

GStNr. 457/1, 461, 462/1 2.120 m²<br />

Der Bereich für die vorgesehene Neuwidmung beschränkt sich auf den Raum zwischen der Verkehrsfläche<br />

und der bestehenden roten Wildbach-Gefahrenzone und führt die bestehende Baulandwidmung in<br />

etwa der selben Tiefe bergwärts fort. Der im Naturkundefachteil angeführte Interessenkonflikt ist nicht<br />

gegeben, da sich dieser auf den Bereich des Baches und somit der roten Zone bezieht. Diese Flächen<br />

werden von der geplanten Neuwidmung nicht berührt.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 6


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7. Kraken (Sottner, Rechfelden, Kornthaler)<br />

GStNr. 458, 463, 464, 465, Bfl. .389, .390 2.838 m²<br />

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Die Grundflächen liegen direkt an der vorbei führenden Straße und sind bereits bebaut. Gemeinsam mit<br />

der in Punkt 6 angeführten Neuwidmung entsteht so ein praktisch durchgehender Baulandstreifen direkt<br />

an der Verkehrsfläche. Die Flächen liegen außerhalb der im naturkundefachlichen Naturwerteplan vorgeschlagenen<br />

Freihalteflächen.<br />

8. Kraken (Kirchmair)<br />

GStNr. 503/1 2.493 m²<br />

Für die Baulücke zwischen bereits bebauten Grundstücken soll eine Baulandauffüllung ermöglicht werden.<br />

Im Naturwerteplan sind für diese Bereich keine Freihalteflächen vorgesehen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 7


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9. Pirchanger (Berggasse)<br />

GStNr. 96/8 1.062 m²<br />

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Hier besteht ein Interessenkonflikt aus naturkundefachlicher Sicht, da insgesamt ein relativ abwechslungsreicher,<br />

landschaftlich hochwertiger und zudem weithin sichtbarer Teile einer landschaftlich wertvollen<br />

Fläche betroffen wird. Falls eine Bebauung ermöglicht wird, sind die Gehölze und der Bach zu erhalten.<br />

Zumindest der höher gelegene, weithin sichtbare und schwer erschließbare Steilhangbereich soll<br />

von einer Bebauung freigehalten werden.<br />

Dem wird Rechnung getragen und es ist lediglich eine geringfügige Erweiterung im Anschluss an den<br />

talseitig gelegenen Baulandbereich vorgesehen.<br />

10. Pirchanger (nordöstlich des Putzerbachls)<br />

GStNr. 1797, 1798, 1800, 1801, Bfl. .1074 1.667 m²<br />

Der Bereich zwischen Waldrand und dem Putzerbach soll zur weitern Bebauung freigegeben werden.<br />

Jenseits des Putzerbaches besteht Wohngebiet. Laut Naturkundefachteil liegt dieser Bereich in einer<br />

landschaftlich wertvollen Fläche, jedoch wird, im Gegensatz zum Punkt 9, auf diesen Teil der vorgeschlagenen<br />

Freihaltefläche nicht näher eingegangen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 8


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11. Unteres Ried (Danler)<br />

GStNr. 1215/2 903 m²<br />

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Das Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut und liegt im Anschluss an eine bestehende Hofstelle.<br />

Die Fläche liegt am Rande von Bereichen, die aus naturkundefachlicher Sicht von Bebauungen<br />

freigehalten werden sollen.<br />

12. Pirchanger (Payr „Hiaseler“)<br />

GStNr. 2005 431 m²<br />

Diese geplante Neuwidmung bedeutet eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Baulandes und<br />

liegt aus naturkundefachlicher Sicht in keiner vorgeschlagenen Freihaltefläche.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 9


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13. Max-Angerer-Weg (Grauss)<br />

GStNr. 2017/12, 2017/13 647 m²<br />

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Diese geplante Baulanderweiterung bedeutet eine geringfügige Ausdehnung des bestehenden Baulandes<br />

Richtung Süden. Aus naturkundefachlicher Sicht liegt diese Fläche im Umfeld zum landschaftlich<br />

wertvollen Bereich des Minkushügels, allerdings im Randbereich zum bestehenden, bereits bebauten<br />

Bauland.<br />

14. Kraken (Baderer)<br />

GStNr. 506 787 m²<br />

Diese geplante Erweiterung der bestehenden Hofstelle soll eine Widmungsanpassung an den Baubestand<br />

ermöglichen und liegt aus naturkundefachlicher Sicht in keiner vorgeschlagenen Freihaltefläche.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 10


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15. Kraken (Aschewald)<br />

GStNr. 510/1 519 m²<br />

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Für die derzeit bestehende Sonderwidmung ist der Bedarf nicht mehr gegeben. Die bereits bebaute Fläche<br />

dient derzeit zu Wohnzwecken und soll, zuzüglich einer geringfügigen Erweiterung für eine zusätzliche<br />

Bauparzelle, auch weiterhin sichergestellt sein. Laut naturkundefachlicher Beurteilung liegt keine<br />

wertvolle Freihaltefläche vor.<br />

16. Nasstal (Schoner)<br />

GStNr. 521/1 776 m²<br />

Diese Baulanderweiterung soll eine zukünftige Widmungsanpassung an den Baubestand sowie in Ergänzung<br />

des bestehenden, bereits gewidmeten Streifens entlang der Straße, die Schaffung einer sinnvollen<br />

Bauplatztiefe ermöglichen. Im Naturkundefachteil ist für diesen Bereich keine wertvolle Freihaltefläche<br />

vorgeschlagen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 11


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17. Arzberg<br />

GStNr. 2130/4, 2131/3,<br />

2145/1, 2145/2, 2146/5, 2146/6, 2146/7 7.482 m²<br />

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Für diesen Bereich am Arzberg wurde das Örtliche Raumordnungskonzept bereits geändert und für jenen<br />

Teil, der unmittelbar benötigt wurde auch der Flächenwidmungsplan entsprechend angepasst. Die<br />

restlichen Flächen sind derzeit noch als Freiland ausgewiesen und somit als nicht gewidmetes Bauland<br />

dargestellt.<br />

18. Königfeld<br />

GStNr. 2500/1 19.995 m²<br />

Im Bereich des sogenannten Königfeldes befindet sich eine große Freiland-Fläche. Die Nutzung dieses<br />

Areales steht noch nicht feststeht und es ist auch kein unmittelbarer Bedarf gegeben. Die im Naturwerteplan<br />

eingetragene angrenzende empfohlene Freihaltefläche als Erholungsraum wird durch eine Bauland-Neuwidmung<br />

nicht beeinflusst.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 12


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19. Zielhaus Turnerschaft / Schiabfahrt (Grafenast)<br />

GStNr. 2280/1 342 m²<br />

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Die Fläche liegt direkt an der bestehenden Schiabfahrt in der Nähe der Schiliftstation Grafenast und befindet<br />

sich außerhalb des Planungsgebietes der naturkundefachlichen Beurteilung. Die geplante Neuwidmung<br />

als Sonderfläche soll eine Erweiterung des bestehenden Zielhauses ermöglichen.<br />

20. Materialhaus Schiklub / Schiabfahrt (Arbeser)<br />

GStNr. 2281 245 m²<br />

Die Fläche liegt direkt an der bestehenden Schiabfahrt unterhalb der Schiliftstation Hecher und befindet<br />

sich außerhalb des Planungsgebietes der naturkundefachlichen Beurteilung. Die geplante Neuwidmung<br />

als Sonderfläche soll eine Verlegung des bestehenden Materialhauses ermöglichen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 13


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Zusammenfassung:<br />

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Nr. betroffene GStNr., Bfl. Bereich Fläche<br />

1 2356 Stadtgemeindegrund Ried (westl. Hofstelle Egger Franz) 560,00<br />

2 1136, 1137, 1138/1, 1138/4, .622 Lochhäusl unterhalb Straße 18.080,00<br />

3 1138/2, 1139, 2386/1 Lochhäusl oberhalb Straße 13.012,00<br />

4 914/1 Haidacher Alte Landstraße 2.370,00<br />

5 987/1, 988/1, 989/1, 990/1, 991/1, <strong>Schwaz</strong>er Felder Einfang 35.274,00<br />

992/1, 992/3, 993/1, 994/2<br />

6 457/1, 461, 462/1 Kraken (Kaiser) 2.120,00<br />

7 458, 463, 464, 465, Bfl. .389, .390 Kraken (Rechfelden, Kornthaler, Sottner) 2.838,00<br />

8 503/1 Kraken (Kirchmair) 2.493,00<br />

9 96/8 Pirchanger Berggasse 1.062,00<br />

10 1797, 1798, 1800, 1801, .1074 Pirchanger nordöstlich Putzerbachl 1.667,00<br />

11 1215/2 Unteres Ried (Danler) 903,00<br />

12 2005 Pirchanger (Payr / "Hiaseler") 431,00<br />

13 2017/12, 2017/13 Max-Angerer-Weg (Grauss) 647,00<br />

14 506 Kraken (Baderer) 787,00<br />

15 510/1 Kraken (Aschewald) 519,00<br />

16 521/1 Nasstal (Schoner) 776,00<br />

17 2130/4, 2131/3, 2145/1, 2145/2, Arzberg 7.482,00<br />

2146/5, 2146/6, 2146/7<br />

18 2500/1 Königfeld 19.995,00<br />

19 2280/1 Zielhaus Turnerschaft (Grafenast) 342,00<br />

20 2281 Materialhaus Schiklub / Schiabfahrt Arbeser 245,00<br />

Summe Fläche m² 111.603,00<br />

ha 11,16<br />

3.2 Weitere Inhalte:<br />

Die Waldflächen wurden von Tiroler Landesregierung / TIRIS Abt. Waldschutz angefordert und die übermittelten<br />

plangenauen Waldlayer in die Pläne übernommen.<br />

Laut Angabe des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung ist seitens der Gebietsbauleitung<br />

geplant, für das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> in nächster Zeit eine Gesamtrevision mit Überarbeitung<br />

sämtlicher Gefahrenbereiche durchzuführen. In den Plänen zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

ist der vorhandene Stand laut TIRIS sowie die Revision 2007, welche den Bereich<br />

Eiblschrofen mit Rücknahme des braunen Hinweisbereiches sowie Anpassung der von den Dammbaumaßnahmen<br />

beeinflussten geänderten Abflussverhältnisse am Lugglgraben betreffen, dargestellt.<br />

Von der Abteilung Schutzwasserbau der Tiroler Landesregierung wurden die Hochwasserabflusslinien des<br />

Inn übernommen.<br />

Die Darstellung der Bereiche mit Abwasserbeseitigung (öffentliches Kanalnetz), öffentlicher Wasserversorgung<br />

sowie Stromversorgung erfolgte laut Angabe der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>.<br />

Vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Umweltschutz, Referat Abfallwirtschaft, Herrn DI Michael Reitmeir<br />

wurden nachstehende Angaben hinsichtlich Altlasten und Verdachtsflächen im Gemeindegebiet<br />

<strong>Schwaz</strong> übermittelt:<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 14


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1.) In einer Erhebung aus dem Jahr 1985 sind die Altablagerungen 26-01, 26-02 und 26-04 registriert (siehe<br />

Übersichtslageplan). Zu diesen Altablagerungen liegen folgende Informationen vor:<br />

• Die Altablagerung 26-01 wurde im Zeitraum von 1955 bis 1972 genutzt. Es wurden auf den Grundstücken<br />

1110, 1108/3, 1108/1, 2436/2 (Bereich Klärwerksgelände Inneierl) Hausmüll und Aas abgelagert.<br />

• Die Altablagerung 26-02 wurde bis 1975 betrieben. Es wurde im Bereich "Alter Gießen" Bauschutt<br />

und Aushub abgelagert.<br />

• Zur Altablagerung 26-04 gibt es keine weiteren Informationen. Diese befindet sich laut Darstellung<br />

außerhalb des Gemeindegebietes von <strong>Schwaz</strong>.<br />

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26-04<br />

26-01<br />

26-02<br />

Anmerkung zur Altablagerung 26-02<br />

In der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ist keine Altablagerung an dem in obiger Skizze eingezeichneten Standort<br />

bekannt, auch eine Rücksprache mit dem zur angegebenen Zeit amtierenden Stadtbaumeister bestätigt<br />

dies. Vielmehr dürfte sich diese Altablagerung weiter südöstlich befinden bzw. befunden haben, da sich dort<br />

einerseits der beschriebene „Alte Gießen“ (immer noch bestehende Pocher) befindet und andererseits ein<br />

Areal (Montanwerke) besteht, auf dem Material aus dem aktiven Bergbau gelagert wurde und das Gelände<br />

in weiterer Folge auch von einer Baufirma als Lager- und Deponiefläche verwendet wurde.<br />

Eine Erörterung zur Lage dieses Standortes erfolgte telefonisch mit Herrn DI Michael Reitmeir vom Amt der<br />

Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz am 24.11.2011.<br />

Da es zur Altablagerung 26-02 keine genauen Informationen, insbesondere keine genauen Kenntnisse betroffener<br />

Grundstücke gibt, ist diese nicht im Bestandsaufnahmeplan eingetragen. Die bekannte Ablagerung<br />

26-01 sowie die nachstehend angeführten Verdachtsflächen sind hingegen im Bestandsaufnahmeplan dargestellt.<br />

2.) Im Verdachtsflächenkataster sind registriert:<br />

• Altstandort "Schrottplatz Meingassner-Grosch" auf den Grundstücken 1123/2 und 1123/3<br />

• Altablagerung "Pochergraben": Derzeit sind im Verdachtsflächenkataster folgende Grundstücke der<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> registriert: 1055/10, 1055/5, 1055/9, 1043, 1044, 1055/6, 1048, 1055/8,<br />

1053, 1055/7, 1062/1, 1062/7, 2380, 1066/1, 1066/2, 1065, 1126, 2381, 1067/4, 1067/1, 1125,<br />

1067/2, 1071, 1068, 1070, 1067/5, 1067/3, 1119, 1067/6. An der Verdachtsfläche werden derzeit ergänzende<br />

Untersuchungen gem. § 13 Abs. 1 ALSAG durchgeführt. Die Untersuchungen werden<br />

voraussichtlich im Jahr 2011 abgeschlossen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 15


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3.) Sonstige Altstandorte:<br />

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Die Abteilung Umweltschutz, Amt der Tiroler Landesregierung, führt derzeit gemäß § 13 Altlastensanierungsgesetz<br />

1989, im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />

ein Projekt zur Erfassung von Altstandorten in Tirol durch. Unter Altstandorten versteht man in<br />

diesem Zusammenhang Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Betriebszeitraum bis zum Jahr<br />

1989), bei denen auf Grund ihrer branchentypischen Tätigkeit Untergrundverunreinigungen mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen entstehen können. Im Rahmen dieses Projekts werden Daten welche bereits in den Jahren<br />

2005 bis 2007 erfasst wurden hinsichtlich altlastenrelevanter Informationen (i.W. Informationen zu<br />

Standortverhältnisse, Schutzgüter, Nutzungen) ergänzt.<br />

Ziel dieser Altstandorterfassung ist es, aus der großen Summe von potenziell umweltgefährdenden<br />

Altstandorten jene zu identifizieren, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine tatsächliche Umweltgefährdung<br />

ausgeht. Das Projekt wird voraussichtlich im Jahr 2011 abgeschlossen weshalb noch keine belastbare<br />

Datengrundlage vorliegt.<br />

4. Umweltprüfung<br />

4.1 Vorhandener Zustand<br />

Die Bezirkshauptstadt <strong>Schwaz</strong> liegt im Unterinntal, ca. 25 km nordöstlich von Innsbruck. Die Stadt wird durch<br />

den von Südwest nach Nordost verlaufenden Inn mit der parallel dazu verlaufenden Tiroler Straße B171<br />

geteilt. Eine weitere markante Teilung der bildet von Südost nach Nordwest verlaufende Lahnbach.<br />

Es bilden sich somit die Ortsteile „Surheim“ auf der orographisch linken Seite des Inn, die Stadtteile Dorf,<br />

<strong>Schwaz</strong>-Ost und Ried rechts des Inn und nordöstlich des Lahnbachs sowie das Stadtzentrum mit Pirchanger<br />

und „Egerdach“ rechts des Inn und südwestlich des Lahnbachs. Weiters liegen im Südosten des Gemeindegebietes<br />

die Bergfraktionen Zintberg, Schlingelberg und Arzberg. Am Südwestrand und Nordostrand des<br />

Gemeindegebietes sind jeweils Gewerbebetriebe (unter anderem die Großbetriebe Adlerwerk und DAKA)<br />

angesiedelt. Mit der Fa. Tyrolit befindet sich ein wirtschaftlich bedeutender Betrieb im Ortsteil „Surheim“ im<br />

Westen von <strong>Schwaz</strong>.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 16


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An die Gemeinde <strong>Schwaz</strong> grenzen im Süden die Gemeinde Pill, im Osten die Gemeinden Fügenberg, Gallzein<br />

und Buch und im Norden und Westen die Gemeinden Stans und Vomp.<br />

Das gesamte Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> hat ein Flächenausmaß von 2.021 ha. Die Höhenlage erstreckt<br />

sich von 530 m am Talgrund bis auf 2.344 m am Gipfel der Kellerjochs (Kreuzjoch).<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt zum überwiegenden Teil aus dem öffentlichen Leitungsnetz sowie Quellen<br />

der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>. Der Trinkwasserbehälter für das Stadtgebiet liegt am Kraken und wird aus diversen<br />

Quellen und zudem vom Grundwasserbrunnen in den <strong>Schwaz</strong>er Feldern gespeist. Weitere Trinkwasserversorgungsanlagen<br />

befinden sich in den Bergfraktionen und Randgebieten von <strong>Schwaz</strong>. Einige Haushalte<br />

werden durch private Trinkwasserquellen versorgt.<br />

Die Abwasserbeseitigung erfolgt fast flächendeckend über das öffentliche Kanalnetz der Stadtwerke<br />

<strong>Schwaz</strong>. Die Abwässer werden in die Abwasserreinigungsanlage im Nordosten von <strong>Schwaz</strong> geleitet und dort<br />

entsprechend aufbereitet.<br />

Ebenso besteht eine flächendeckende Stromversorgung aller Haushalte von <strong>Schwaz</strong>.<br />

Die Bereiche der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung sind im Plan Infrastruktur<br />

Plan-Nr. ROK-IS dargestellt. Ver- bzw. Entsorgungsdefizite sind praktisch nicht bzw. nur in äußersten Randbereichen<br />

vorhanden.<br />

<strong>Schwaz</strong> verfügt über einen direkten Autobahnanschluss an die Inntal-Autobahn A12. Ein Anschluss an die<br />

ÖBB ist ebenfalls gegeben, der Bahnhof <strong>Schwaz</strong> wurde in den vergangenen Jahren grundlegend saniert und<br />

aufgewertet.<br />

Im Stadtkern und einwohnermäßig größtem Stadtteil <strong>Schwaz</strong>-Ost sind mehrere Kernzonen für Einkaufszentren<br />

ausgewiesen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 17


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In <strong>Schwaz</strong> bestehen folgende Einkaufszentren:<br />

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Bezeichnung, Adresse Lebensmittel Sonstige Kundenfläche ges.<br />

Hofer, Drogerie-Markt, Takko, Deichmann,<br />

Dr.-Karl-Psenner-Straße 56 977,30 m² 1.150,18 m² 2.127,48 m²<br />

Zins<br />

Innsbrucker Straße 6 0 m² 2.963,82 m² 2.963,28 m²<br />

Super M-Preis<br />

Münchner Straße 3 975,71 m² 0 m² 975,71 m²<br />

Tirolack, Jello, Ettel<br />

Münchner Straße 50 0 m² 1.692,43 m² 1.692,43 m²<br />

Interspar<br />

Hermine-Berghofer-Straße 12 2.841,36 m² 5.433,41 m² 8.274,77 m²<br />

M-Preis<br />

Mag.-Außerhofer-Straße 8 1.100,75 m² 0 m² 1.100,75 m²<br />

Derzeit befindet sich ein weiteres Einkaufszentrum, die „Stadtgalerien <strong>Schwaz</strong>“ am ehemaligen Areal der<br />

Tabakwerke <strong>Schwaz</strong> mit einer Kundenfläche von insgesamt 14.785 m², davon 1.729 m² für Lebensmittel, im<br />

Bau. Neben Geschäften und Gastronomiebetrieben ist im Gebäudekomplex auch das Postamt <strong>Schwaz</strong> untergebracht<br />

und es entstehen zudem Büros und im untergeordneten Ausmaß Wohnungen.<br />

Des weitern wird in den Stadtgalerien der Stadtsaal <strong>Schwaz</strong> errichtet, der unabhängig vom Einkaufszentrum<br />

durch die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> betrieben wird.<br />

Für dieses Projekt wurde im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes eine strategische Umweltprüfung<br />

durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.<br />

Ein weiteres Einkaufszentrum, Betriebstyp A, entsteht westlich des Einkaufszentrums Interspar. Die entsprechenden<br />

Vorplanungen sind bereits abgeschlossen und die Voraussetzungen (Änderung Flächenwidmungsplan)<br />

geschaffen. Dieser Bereich liegt in einer Kernzone für Einkaufszentren.<br />

In allen Stadtteilen von <strong>Schwaz</strong> und insbesondere in der Innenstadt gibt es zudem Handelsbetriebe und<br />

Geschäfte mit Angeboten verschiedenster Art.<br />

<strong>Schwaz</strong> hat ein reichhaltiges Angebot an Kindergärten, Schulen und Sportstätten.<br />

4 öffentliche und 4 private Kindergärten, 2 Volksschulen, Sonderschule, Hauptschule, Polytechnische Schule,<br />

Bundeschulzentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost mit Handelsschule, BORG und HAK, Kaufmännische Berufsschule,<br />

Privatgymnasium Paulinum sind, aufgeteilt auf das gesamte Stadtgebiet, vorhanden.<br />

Beim Paulinum befindet sich das Sportzentrum Paulinum mit Fußballplätzen, Leichtathletik-Anlagen, Baseballplatz,<br />

Sportkegelbahn und Schießanlage sowie eine Sporthalle.<br />

Die Volksschule im Stadtzentrum ist mit einer Turnhalle ausgestattet, der Hauptschule und polytechnischen<br />

Schule sind 2 Turnhallen zugeordnet.<br />

Beim Bundesschulzentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost und der Volksschule <strong>Schwaz</strong>-Ost besteht eine 3-fach-Sporthalle mit<br />

Mehrzweckräumen, Kegelbahn und Luftgewehr-Schießanlage sowie ein Mehrzwecksportlatz im Freien, der<br />

im Winter als Kunsteislaufplatz genutzt wird.<br />

Im Südwesten von <strong>Schwaz</strong> liegt das Freischwimmbad.<br />

Weiters sind in <strong>Schwaz</strong> die Bezirkshauptmannschaft, Bezirkskrankenhaus mit Krankenpflegeschule, Finanzamt,<br />

Krankenkasse, Arbeitsmarktservice sowie sonstige Institutionen und diverse Fachärzte angesiedelt.<br />

Alle für den gesamten Bezirk <strong>Schwaz</strong> wichtigen Einrichtungen sind somit in <strong>Schwaz</strong> vorhanden.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 18


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4.2 Schutzgut Mensch / Gesundheit, Nutzungen:<br />

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Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Projekt „Einkaufszentrum Stadtgalerien“ am<br />

Areal der ehemaligen Tabakwerke <strong>Schwaz</strong> wurde durch das Büro projekt-partner ein Umweltbericht erstellt.<br />

Diesem Umweltbericht wurde unter anderem eine lufttechnische Untersuchung der ic-Consulenten Ziviltechniker<br />

GmbH zugrundegelegt.<br />

Nachfolgende Bestandsaufnahme ist dieser lufttechnischen Untersuchung entnommen:<br />

Bestandsaufnahme – Vorbelastung<br />

Die messtechnischen Bestandserhebungen dienen einerseits der Ist-Bestandsaufnahme vor Ausführung<br />

des geplanten Vorhabens zum Zwecke der Beweissicherung, zum Vergleich mit den Immissionsprognosen<br />

und andererseits als Grundlage für Plausibilitätskontrollen der in weiterer Folge durchzuführenden<br />

Berechnungen. Die Auswahl der repräsentativen Messstationen erfolgte nach dem Stand<br />

der Technik.<br />

Abbildung 9: Lageplan der Luftgütemessstellen in Tirol<br />

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Beschreibung der Ist-Situation werden folgende Luftgütemessstellen<br />

aus dem Tiroler Luftgütemessnetz herangezogen:<br />

Messstelle:<br />

• Vomp an der Leiten (Seehöhe: 545 m, Länge: 11°41’4 0.3’’, Breite: 47°20’60.0’’)<br />

• Wörgl (Seehöhe: 510 m, Länge: 12°03’59.9’’, Breite : 47°29’18.8’’)<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 19


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Beschreibung der Tiroler Luftgütemess-Stellen:<br />

Mess-Stelle Vomp an der Leiten<br />

Topographie:<br />

Breites Tal, umgeben von Hochgebirge<br />

Siedlungsstruktur: Siedlung mit weniger als 5.000 EW<br />

Lokale Umgebung: Locker verbautes Wohngebiet, stark befahrene<br />

Straße, Wald, Wiese<br />

Unmittelbare Umgebung: Wenig befahrene schmale Straße, Wiese<br />

Mess-Stelle Wörgl Stelzhamerstraße<br />

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Topographie:<br />

Breites Tal, umgeben von Hochgebirge<br />

Siedlungsstruktur: Stadt mit 10.000 bis 20.000 EW, Zentrum<br />

Lokale Umgebung: Landwirtschaftliche Nutzfläche, locker verbautes<br />

Wohngebiet, stark befahrene Straße, Wald, Wiese<br />

Unmittelbare Umgebung: Mäßig stark befahrene schmale Straße<br />

Die Vorbelastung wurde wie folgt aus den Berichten „Jahresbericht der Luftgütemessungen in Österreich“<br />

2005 bis 2007“ (UBA) und „Luftgüte in Tirol“ (Land Tirol) entnommen:<br />

Mess-Station<br />

TMW PM 10 [µg/m³]<br />

Anzahl Überschreitungen<br />

2005<br />

JMW PM 10 [µg/m³]<br />

Vomp an der Leiten 90 (20) 26<br />

Wörgl Stelzhamerstraße 94 (17) 26<br />

2006<br />

Vomp an der Leiten 173 (34) 27<br />

Wörgl Stelzhamerstraße 175 (45) 28<br />

2007<br />

Vomp an der Leiten 83 (13) 27<br />

Wörgl Stelzhamerstraße 156 (19) 25<br />

Tabelle 23: Vorbelastungen an den Luftgütemess-Stellen der Tiroler Landesregierung. In Klammer sind die Anzahl<br />

der Überschreitungstage des Grenzwertkriteriums angegeben.<br />

Abkürzung Bezeichnung:<br />

PM<br />

PM10<br />

TMW<br />

JMW<br />

Partikel inkl. Dieselruß (Exhaust bzw. Non-Exhaust)<br />

Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen<br />

aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von<br />

50% aufweist<br />

Tagesmittelwert<br />

Jahresmittelwert<br />

Laut Bundesgesetzblatt II Nr. 483/2008, der 483. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,<br />

Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

2000, befindet sich das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> in einem Gebiet, in dem die Immissionsgrenzwerte<br />

des Immissionsschutzgesetzes – Luft, Bundesgesetzblatt. I Nr. 115/1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt.<br />

I Nr. 34/2006, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und Luftschadstoffe, für die<br />

dort entsprechende Überschreitungen gemessen wurden (Feinstaub PM 10 ).<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 20


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Laut Mitteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Emissionen, Sicherheitstechnik, Anlagen<br />

muss für die Firma Tyrolit davon ausgegangen werden, dass hier ein Betrieb im Sinne der Richtlinie<br />

96/52/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ein sogenannter<br />

„Seveso Betrieb“ besteht.<br />

Für den Bereich der Fa. Tyrolit sind im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

keinerlei Änderungen geplant.<br />

Die geplanten Änderungen (zusätzliches Bauland 11,10 ha) des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Zuge<br />

der Fortschreibung sind im Vergleich zum bereits bestehenden Bauland bzw. Sonder- und Vorbehaltsflächen<br />

(252,03 ha) mit einem Protzentsatz von zusätzlich 4,4 % sehr gering.<br />

Ein großer Teil davon ist der Bereich für die geplanten Sicherstellung eines zukünftigen Gewerbegebietes<br />

entlang der Bundesstraße. Dieser weist eine Fläche von ca. 3,52 ha auf und macht somit einen wesentlichen<br />

Anteil der Neuwidmungen aus.<br />

Dieser Streifen liegt an der bestehenden Tiroler Straße B171 östlich von <strong>Schwaz</strong>. Die günstige Lage außerhalb<br />

des Ortsgebietes bewirkt, dass hinsichtlich Verkehrsanbindung von und zur Autobahn bewohntes Gebiet<br />

nur minimal tangiert wird. Östlich des Gewerbegebietes befindet sich kein Wohngebiet. Aufgrund dieser<br />

Tatsache ist mit keiner erheblichen zusätzlichen Umweltbelastung für die Bevölkerung hinsichtlich Luft und<br />

Lärm zu rechnen. Es wird jedoch darauf zu achten sein, dass auch eine geordnete Art von zulässigen Betrieben<br />

dazu beiträgt.<br />

Einen weiteren großflächigen Anteil bildet die Fläche von ca. 2,0 ha im Bereich des sogenannten „Königfeldes“<br />

inmitten von bebautem Gebiet (Kerngebiet / Wohngebiet).<br />

Gänzlich neue Baulandgebiete entstehen am östlichen Ortsausgang von <strong>Schwaz</strong> im Ortsteil Ried beim sogenannten<br />

„Lochhäusl“, mit einem Flächenausmaß von insgesamt ca. 3,11 ha.<br />

Bei den übrigen Neuwidmungen handelt es sich um überwiegend geringfügige Erweiterungen bzw. Baulückenschließungen<br />

von bestehenden Baulandflächen.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durchwegs über bestehende Straßen. Dadurch ist für bestehende<br />

Baulandflächen mit keiner zusätzlichen Belastung durch Immissionen aufgrund neuer Verkehrsflächen zu<br />

rechnen. Da die neuen Wohngebiete durchwegs der Bevölkerung von <strong>Schwaz</strong> dienen sollen, wird kein zusätzlicher<br />

Verkehr von auswärts herangezogen sondern es erfolgt praktisch eine Verlagerung des Verkehrs<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 21


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innerhalb des Gemeindegebietes von <strong>Schwaz</strong>. Bei Baulanderweiterungen wurde zudem darauf geachtet, die<br />

Nutzungen an die bestehenden Bebauungen anzupassen.<br />

Diese Neuwidmungen stellen somit ebenfalls keine erhebliche zusätzliche Belastung des Schutzgutes<br />

Mensch dar.<br />

Bei der Festlegung der funktionalen Gliederung und der Zuordnung von Funktionen wurde darauf Bedacht<br />

genommen, den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen und gegenseitige Nutzungsbeeinträchtigungen zu<br />

vermeiden.<br />

Die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe bleiben grundsätzlich unverändert und die derzeit vorhandenen<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen auch zukünftig in ihrer Art bestehen bleiben.<br />

Die geplanten Neuwidmungen stellen keinerlei Einschränkung von landwirtschaftlichen Nutzungen dar. Die<br />

von der großflächigen Neuwidmung für zukünftige Gewerbebetriebe entlang der Tiroler Straße B171 betroffenen<br />

Landwirte besitzen ausreichende Ersatzflächen. Im Übrigen sind nur sehr geringfügige Flächen (im<br />

Verhältnis zur jeweiligen Gesamtfläche) von Neuwidmungen betroffen.<br />

Es wird allerdings auch hier im Besonderen darauf zu achten sein, dass keine Nutzungskonflikte entstehen.<br />

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4.3 Schutzgut Landschaft / Erholung<br />

Durch die Planungsmaßnahmen bei der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgt kein<br />

Eingriff in bestehende Naherholungsgebiete, diese bleiben in vollem Umfang erhalten und es werden auch<br />

allfällige Erweiterungen dieser Gebiete nicht behindert.<br />

Die bestehenden Sportanlagen sind für den derzeit vorhandenen Bedarf ausreichend. Wesentliche Erweiterungen<br />

sind für den anstehenden Planungszeitraum nicht zu erwarten und es sind daher auch keine zusätzlichen<br />

Flächen ausgewiesen.<br />

Die geplante Ausweitung der Gewerbeflächen entlang der Tiroler Straße B171 betrifft keine Fläche, die als<br />

Erholungsgebiet zu bewerten wäre. Gleiches trifft auch auf einzelne geplante Neuwidmungen im Bereich von<br />

Baulücken im Bauland bzw. an dessen Randzonen zu. Im Falle allfälliger Neuwidmungen außerhalb des<br />

zentralen Siedlungsgebietes ist durch entsprechende Festlegungen eine negative Beeinflussung des Landschaft-<br />

und Erholungswertes zu vermeiden.<br />

4.4 Schutzgut Natur / Ökologie<br />

Einige der geplanten Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes berühren Teile von ökologisch<br />

bzw. landschaftlich wertvollen Flächen, die im Naturwerteplan des Fachteils Naturkunde als vorgeschlagene<br />

bzw. empfohlene Freihalteflächen dargestellt sind. Unter Punkt 3 – Darstellung des Inhalts und der wichtigsten<br />

Ziele – dieses Umweltberichtes werden die einzelnen Bereiche detailliert dargestellt und die Maßnahmen<br />

erörtert.<br />

4.5 Schutzgut Ressourcen<br />

Im bereits bestehenden örtlichen Raumordnungskonzept wurden alle Trinkwasserquellen, Wasserversorgungsanlangen,<br />

Wasserschutzgebiete und –schongebiete ersichtlich gemacht. Sämtliche genannten Anlagen<br />

und Gebiete bleiben von den Planungsmaßnahmen und der baulichen Entwicklung bei der Fortschreibung<br />

des örtlichen Raumordnungskonzeptes unberührt.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 22


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Bezüglich Umweltzustand des Grundwassers wurde eine entsprechende Auskunft von den Stadtwerken<br />

<strong>Schwaz</strong> eingeholt:<br />

Das Grundwasser aus dem Tiefbrunnen in den <strong>Schwaz</strong>er ist sowohl mikrobiologisch als auch chemisch ausgezeichnet,.<br />

Die Nitratwerte sind weit unter dem Grenzwert (somit kein Problem mit Überdüngung). Auch bei<br />

den Pestiziden gibt es keinerlei Probleme. Knapp unter der Grenze ist das Antimon – ein bergbaubedingtes<br />

Problem in <strong>Schwaz</strong> (speziell im Bereich Ried und am <strong>Schwaz</strong>er Berg). Antimon ist erst seit ca. 10 Jahren ein<br />

Thema, weil der Grenzwert gesenkt wurde. Über die gesundheitsschädigende Wirkung bei Aufnahme über<br />

das Wasser ist allerdings nichts Bedrohliches bekannt.<br />

Sonstige Kontaminationen zB. durch Altlasten (Industriebetriebe uä.) sind keine bekannt.<br />

Oberflächenwässer, insbesondere auch die naturnahen Fließgewässer werden nicht beeinträchtigt.<br />

Zu den Oberflächengwässer, wie Pochergräben/Gießen sowie zu den kleinen Bergbächen inkl. Lahnbach<br />

kann laut Auskunft der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong> weiters festgehalten werden, dass die Ausleitung von (geklärtem)<br />

Fäkalabwasser nur noch in einem vernachlässigbaren Ausmaß gegeben ist, da in <strong>Schwaz</strong> nahezu<br />

Vollanschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung vorhanden ist. Den Stadtwerken <strong>Schwaz</strong> ist kein einziges<br />

Problem hinsichtlich belasteter Oberflächengewässer bekannt.<br />

Hinsichtlich Gefahrenzonen Wildbach und Lawine sowie anderer Naturgefahren wurde der vorhandene<br />

Stand laut TIRIS sowie die Revision 2007, welche den Bereich Eiblschrofen mit Rücknahme des braunen<br />

Hinweisbereiches sowie Anpassung der von den Dammbaumaßnahmen beeinflussten geänderten Abflussverhältnisse<br />

am Lugglgraben betreffen, übernommen. Eine Siedlungsentwicklung in roten Zonen wird dadurch<br />

nicht ermöglicht.<br />

In den vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Schutzwasserbau übernommenen Hochwasseranschlagslinien<br />

des Inn Bei HQ 30 und HQ 100 sind keine Baulanderweiterungen vorgesehen.<br />

Ebenfalls sind keine von vorhandenen Altlasten bzw. Verdachtsflächen überlagerte Flächen betroffen.<br />

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4.6 Schutzgut Kulturgüter<br />

Im Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> besteht eine große Anzahl von denkmalgeschützten Objekten bzw. Objekten,<br />

die zur Unterschutzstellung vorgesehen sind. Weiters sind einige Bodendenkmäler und Naturdenkmale<br />

vorhanden.<br />

In nachstehender Auflistung, die mit den Angaben des Bundesdenkmalamtes abgeglichen ist, sind alle<br />

Denkmäler von <strong>Schwaz</strong> angeführt.<br />

Innerhalb erhaltenswerter Bereich (Stadtzentrum)<br />

Nr. Bezeichnung VO nach<br />

DKS §<br />

GStNr. / Bfl.<br />

Adresse<br />

E1 Pfarrkirche Maria Himmelfahrt 2a .237 Franz-Josef-Straße<br />

E2 Totenkapelle hl. Michael und Veit 2a .236 Tannenberggasse<br />

E3 Glockenturm 2a .238/2 Winterstellergasse 5<br />

E4 Stadtpark mit Friedhofskreuz, Umfassungsmauer,<br />

Arkaden, Totenleuchte<br />

2a 197/1, 197/2 Franz-Josef-Straße<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 23


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E5 Franziskanerkloster Gesamtanlage 2a 134/1, Gilmstraße 1, 3<br />

134/2,<br />

135/1, .119,<br />

.120, .121,<br />

.122, .991,<br />

69/2, 70<br />

E6 Toni Knapp Haus 3 .117 Burggasse 16<br />

E7 Essl Haus 3 .65 Burggasse 4<br />

E8 ehem. Gasthaus Zur Krippe "Tippeler" 3 138/4 Burggasse 6<br />

E9 Bürgerhaus "Winkler" 3 .127 Burggasse 7<br />

E10 Bürgerhaus 3 .174 Franz-Josef-Straße 11<br />

E11 Portal und Wirtsschild 3 .149 Franz-Josef-Straße 12<br />

E12 Fuggerhaus / Rathaus und Hauskapel- 3 .144 Franz-Josef-Straße 2<br />

E13 Cafe Central 2a .143 Fuggergasse 2<br />

E14 Hofpartie des Bürgerhauses 3 .156 Franz-Josef-Straße 24<br />

E15 Palais Enzenberg 3 .202 Franz-Josef-Straße 27,<br />

27a, 28<br />

E16 Bürgerhaus Grabmayr 3 .204 Franz-Josef-Straße 29<br />

E17 Wohnhaus 3 .205 Tannenberggasse 8<br />

E18 Villa Riccaboa 3 .936 Gilmstraße 2<br />

E19 Wagner Haus 3 .61 Innsbrucker Straße 1<br />

E20 ehem. Gasthof Post 3 .72 Innsbrucker Straße 11<br />

E21 Bürgerhaus 3 .54 Innsbrucker Straße 12<br />

E22 Bürgerhaus, Keßlerhaus 3 .52 Innsbrucker Straße 16<br />

E23 Haus Mathoi 3 .77 Innsbrucker Straße 17<br />

E24 Bezirksgericht 3 269 Ludwig-Penz-Straße 13<br />

E25 Bürgerhaus 3 .267/1 Ludwig-Penz-Straße 17<br />

E26 Bürgerhaus 3 .268 Ludwig-Penz-Straße 19<br />

E27 Wohnhaus (Vereinsheim) 2a .163 Ludwig-Penz-Straße 1a<br />

E28 Bürgerhaus, Fugger-Wohnhaus 2a .134 Ludwig-Penz-Straße 21<br />

E29 Lechleitner-Haus 3 .263/1 Ludwig-Penz-Straße 9<br />

E30 Rabalderhaus 3 .239 Winterstellergasse 9<br />

E31 Pölzbühne 2a .238/1 Winterstellergasse 5<br />

E32 Wohnhaus 2a .993, .994,<br />

.1020<br />

Ullreichstraße 3, 5, 7<br />

E33 Bürgerhaus 2a 153/1 Wopfnerstraße 12<br />

E34 Mariahilfkapelle, Brenngadenkapelle 2a .132/2 Fuggergasse<br />

(Premkapelle)<br />

E35 Lahnbachkapelle 2a .925 Lahnbachgasse<br />

E36 Widum und Gartenmauer 2a .215, 200 Tannenberggasse 15<br />

E37 Knappenbrunnen 2a 2331/1 Burggasse<br />

E38 Bildstock Prem 2a 2331/1 Burggasse 10<br />

E39 Figurenbildstock hl. Barbara 2a 2331/1 Pfundplatz<br />

E40 Egerdachkapelle vorgesehen 66 Ullreichstraße / Gilmstra-<br />

E41 Ärztehaus Brücke vorgesehen .58 Andreas-Hofer-Straße 3<br />

E42 Bürgerhaus vorgesehen .66 Innsbrucker Straße 2<br />

E43 Bürgerhaus vorgesehen .53 Innsbrucker Straße 14<br />

E44 Bürgerhaus - nur EG vorgesehen .74/1 Innsbrucker Straße 15<br />

E45 Bürgerhaus (Wagner) vorgesehen .108/1 Ullreichstraße 8<br />

E46 Bürgerhaus vorgesehen .146 Franz-Josef-Straße 6<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 24


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E47 Diakonischer Verein vorgesehen .176 Franz-Josef-Straße 7<br />

E48 Bürgerhaus vorgesehen .173 Franz-Josef-Straße 13<br />

E49 Bürgerhaus vorgesehen .171 Franz-Josef-Straße 17<br />

E50 Bürgerhaus vorgesehen .151 Franz-Josef-Strtaße 18<br />

E51 Bürgerhaus vorgesehen .155 Franz-Josef-Straße 22<br />

E52 Bürgerhaus vorgesehen .266 Ludwig-Penz-Straße 15<br />

E53 Bürgerhaus vorgesehen .259/1 Winterstellergasse 7<br />

E54 Bürgerhaus vorgesehen .219 Lahnbachgasse 7<br />

E55 Bürgerhaus vorgesehen .213 Tannenberggasse 11<br />

E56 Bürgerhaus vorgesehen .212 Tannenberggasse 9<br />

E57 Grafenstall vorgesehen .201 Wopfnerstraße<br />

E58 Bürgerhaus vorgesehen .183 Wopfnerstraße 1<br />

E59 Mauer Chiettini vorgesehen 156/1 BST_DKS_P<br />

E60 Bürgerhaus vorgesehen .889 Pirchanger 5<br />

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Außerhalb erhaltenswerter Bereich<br />

Nr. Bezeichnung VO nach<br />

DKS §<br />

1 Spitalskirche Hl. Geist und Johannes<br />

der Täufer<br />

GStNr. / Bfl.<br />

Adresse<br />

3 41/3 Swarovskistraße 1<br />

2 Pfarrkirche St. Barbara und Pfarrzent- 2a 884/2 Johannes-Messner-Weg<br />

3 Schlaghaufenkapelle 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />

4 Ehem. Augustinerinnenkloster Kirche<br />

St. Martin mit Nebengebäuden, Einfriedung<br />

beim Erbstollen am Fal-<br />

5 Kreuzkapelle<br />

kenstein<br />

2a .455/1,<br />

.455/2<br />

St. Martin 17<br />

3 .605 Alte Landstraße<br />

6 Stanzmannkapelle 2a 1205 Unteres Ried<br />

7 Rote-/Sandkapelle 2a 2306/1 Ried Malerwiese<br />

8 Simon Juda Kapelle 2a 2309/1 Pflanzgarten<br />

9 Danzlkapelle 3 .879 Pirchanger<br />

10 Kirche Paulinum 3 2076/8 Paulinumweg 3<br />

11 Gipfelkapelle Kellerjoch 2a 2285 Zintberg<br />

12 Burg Freundsberg 2a 353/1 Freundsberg<br />

13 Schlosskapelle Burg Freundsberg 2a .353/2 Freundsberg<br />

14 Wasser-/Brunnenkapelle Burg Freundsberg<br />

2a 442 Freundsberg<br />

15 Hl. Grabkapelle Burg Freundsberg 2a .353/3, 441 Freundsberg<br />

16 Obere Zintbergkapelle 2a 2401/3 Zintberg 23<br />

17 Bürgerhaus 3 .84/1 Innsbrucker Straße 37a<br />

18 Bürgerhaus 3 .43 Innsbrucker Straße 42<br />

19 Wohnhaus 2a .11 Archengasse 4<br />

20 Marienheim 2a 14 Archengasse 5<br />

21 ehem. Knappenhaus 3 .411 Kraken 4<br />

22 Altes Bergericht 3 510/1 Kraken 9<br />

23 Ansitz Truefer 2a 2072/2 Paulinumweg 7<br />

24 Ansitz Friedheim / Roteturmschlössl /<br />

Minkusschlössl<br />

3 .770/1 Pirchanger 100<br />

25 Verwaltungsgebäude 3 18 Swarovskistraße 8<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 25


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26 Friedhof St. Martin 2a 1321/1,<br />

1321/2,<br />

1321/3,<br />

1324/1<br />

St. Martin 20<br />

27 Aufbahrungshalle Friedhof St. Martin 2a 1321/2 St. Martin 20<br />

28 Gutshof Neuhaus 3 1117/1 Hermine-Berghofer-<br />

Straße 62<br />

29 Floriansbrunnen (Oberer Dorfbrunnen) 2a 2355/1 Falkensteinstraße<br />

30 Isidorbrunnen (Unterer Dorfbrunnen) 2a 2360 Ernst-Knapp-Straße<br />

31 Hirschenkreuz 2a 2372/1 Husslstraße<br />

32 Bildstock Lahnbachbrücke (Angelbrü- 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />

33 Bildstock Christus an der Geißelsäule 2a 2332 Burggasse<br />

34 Figurenbildstock hl. Barbara (bei Barbarabrücke)<br />

2a 2656 Andreas-Hofer-Straße<br />

35 Innbrücke mit Figurenbildstock hl. Johannes<br />

Nepomuk<br />

2a 2431/1 Swarovskistraße / Andreas-Hofer-Straße<br />

36 Barbarasäule 2a .875 Paulinumweg<br />

37 Mariazeller Kapelle vorgesehen 1328 Pflanzgarten<br />

38 Wasserkapelle vorgesehen 1201/1 Gallzeiner Straße<br />

39 Weißlkapelle vorgesehen 1149 <strong>Schwaz</strong>er Berg<br />

40 Untere Zintbergkapelle vorgesehen .904 Zintberg<br />

41 Bockstaller Kapelle vorgesehen 475 Kraken<br />

42 Stickl Kapelle vorgesehen .933 Arzberg<br />

43 Kohlerkapelle vorgesehen .909 Arzberg<br />

44 Bildstock St. Martin vorgesehen 682/1 St. Martin<br />

45 Sigmund Erbstollen vorgesehen 1267/3 Alte Landstraße<br />

46 Wilhelm Erbstollen vorgesehen 1262/2 Erbstollenweg<br />

47 Bürgerhaus vorgesehen .12 Archengasse 2<br />

48 Bürgerhaus vorgesehen .8/2 Archengasse 6<br />

49 Bürgerhaus vorgesehen .26 Swaovskistraße 13<br />

50 Bürgerhaus vorgesehen .25 Swarovskistraße 15<br />

51 Bürgerhaus vorgesehen .1065 Swarovskistraße 25<br />

52 Gasthaus Schaller vorgesehen .82/2 Innsbrucker Straße 31<br />

53 Gasthaus Mondschein vorgesehen .553 Falkensteinstraße 1<br />

54 Bürgerhaus (Hofstelle Streiter) vorgesehen 665 Falkensteinstraße 32<br />

55 Pirchnerhof vorgesehen .591 Husslstraße 35<br />

56 Bürgerhaus vorgesehen .596 Husslstraße 37<br />

57 Martererhof vorgesehen 682/1 St. Martin 18<br />

58 Hofstelle vorgesehen .620 Unteres Ried 12<br />

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Denkmalschutz – Bodendenkmäler<br />

Nr.<br />

Bezeichnung<br />

AG-c Östlicher Bereich von St. Martin<br />

AG-b Plateau Schloss Freundsberg<br />

AG-a Bergbaurevier Pirchanger - Bertagrube<br />

AG-d Umgrenzender Bereich Haus Gilmstraße 64<br />

AG-e Schuttkegel nördlich von Schloss Freundsberg<br />

AG-f Bergbaurevier Falkenstein<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 26


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Denkmalschutz – Naturdenkmäler<br />

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Nr.<br />

Bezeichnung<br />

1 Lindenbäume beim Franziskaner Kloster<br />

2 Ahornbaum beim Hirschenkreuz<br />

3 Baumgruppe am Minkushügel<br />

4 Birnbaumallee Dr.-Körner-Straße<br />

Bei bestehenden Baulandflächen im Bereich von Bodendenkmälern ist im Falle von Bautätigkeiten grundsätzlich<br />

das Bundesdenkmalamt zu verständigen.<br />

Bei allen anderen geplanten Änderungen im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

werden keine der angeführten Denkmäler berührt.<br />

4.7 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />

Im Folgenden werden nur jene Bereiche angeführt, die im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

in zumindest einer Schutzkategorie eine Erheblichkeit aufweisen, die als gering, gegeben<br />

oder erheblich gegeben einzustufen ist. Der Bereich der Neuwidmung Nr. 17 am Arzberg wird nicht weiter<br />

angeführt, da hier das Raumordnungskonzept bereits geändert wurde und jene Flächen, die noch nicht gewidmet<br />

wurden, als Neuwidmung angeführt sind. Hier erfolgt daher die Einstufung „keine Erheblichkeit“.<br />

Da praktisch das gesamte Stadtgebiet bis zum Waldrand in einem Gebiet liegt, in dem die Immissionsgrenzwerte<br />

des Immissionsschutzgesetzes – Luft wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und<br />

dort entsprechende Überschreitungen der Luftschadstoffe gemessen wurden, dazu aber keine Maßnahmen<br />

durchzuführen sind, werden jene Bereiche (Neuwidmung Nr. 11, 12, 14, 15 und 18), in denen lediglich das<br />

Schutzgut Luft mit geringer Erheblichkeit zu bewerten ist, ebenfalls nicht angeführt.<br />

Grundsätzlich werden keine neuen Verkehrsflächen geschaffen, alle Baulanderweiterungen liegen im Bereich<br />

bestehender Straßen. Lediglich im Bereich „Lochhäusl“ sind abzweigend von der bestehenden Landesstraße<br />

2 neue Erschließungswege (Stichwege) erforderlich.<br />

Die Gewerbegebietserweiterung liegt ebenfalls im Bereich bestehender Verkehrswege. Eine Lärm- und Luftbelastung<br />

durch die Verkehrsabwicklung für die Bevölkerung von <strong>Schwaz</strong> ist nur in minimalem Ausmaß gegeben,<br />

da dieser Bereich außerhalb des bewohnten Gebietes liegt und durch die Lage direkt an der Tiroler<br />

Straße B 171 und sehr günstige Anbindung an die Autobahn bewohntes Gebiet im Osten von <strong>Schwaz</strong> nur im<br />

äußersten Randbereich passiert wird.<br />

Mit Ausnahme der Gewerbegebietserweiterung und dem Bereich Königfeld wird neues Bauland geschaffen,<br />

in dem eine niedrige Dichte vorgesehen ist, d.h. es findet keine übermäßige Bodenversiegelung statt und es<br />

bleiben genügend Flächen zur Versickerung der Oberflächenwässer bestehen. Dadurch, dass sich die neuen<br />

Baulandflächen überwiegend in Hanglage weit oberhalb der Talsohle und weit ab von bestehenden Quellen<br />

befinden, kann auch davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgt.<br />

Um ausreichende Versickerungsflächen und den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten ist in den Bereichen<br />

der Gewerbegebietserweiterung und im Bereich Königfeld besonderes Augenmerk auf die Sicherung<br />

dieser Ziele zu legen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 27


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Bereich: Stadtgemeindegrund Ried (westl. Hofstelle Egger Franz)<br />

GStNr. 2356 Neuwid. Nr.: 1<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

moderne Kulturlandschaft, Wohnhäuser,<br />

Hofstelle<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope Tierwelt, kein Biotop<br />

Grünfläche, keine Bedeutung für<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie gewöhnliche Baugrundeignung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

keine Daten aus Bodenkartierung,<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

geringwertige Grünfläche keine keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren<br />

gelbe Wildbachgefahrenzone am<br />

äußersten Rand zur Straße<br />

gering<br />

Verkehr / Lärm<br />

kleine Baulücke (max. 1 Bauplatz),<br />

Lärmzunahme vernachlässigbar<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

Verkehr / Luft<br />

– Luft, Zunahme durch gering<br />

Verkehr vernachlässigbar<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

Stellungnahme der WLV vor<br />

Bebauung erforderlich<br />

keine Maßnahme, da geringe<br />

Fläche im Randbereich<br />

gering<br />

Bereich: „Lochhäusl“ Gallzeiner Straße (Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>)<br />

GStNr. 1136, 1137, 1138/1, 1138/4, Bfl. .622 Neuwid. Nr.: 2<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Waldrand, einzelne Wohnhäuser,<br />

gesamthafte Planung der<br />

Landschaftsbild<br />

gegeben<br />

prägende Gehölze – Wald<br />

Bebauungsstruktur<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Jungwuchs mit Laubbäumen, Randbereich<br />

von ökologisch bzw. Überschneidung<br />

mit landwirtschaftlich<br />

wertvollen Flächen<br />

gegeben<br />

randliche Gehölzstreifen als<br />

Sichtschutz- und Pufferstreifen<br />

zu den ökologisch und<br />

landschaftlich wertvollen<br />

Flächen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie starke Hangneigung gering<br />

bodenmechanische Untersuchung<br />

Boden<br />

gering- bis mittelwertiges Grünland<br />

(Gleye), keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Bewirtschaftung durch Hangneigung<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

Aufforstungsflächen<br />

geeignete Ersatzund<br />

Wechselfeuchtigkeit erschwert, gegeben<br />

Schutzwaldfunktion<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren<br />

gelbe Wildbachgefahrenzone im<br />

Stellungnahme der WLV vor<br />

gering<br />

bereits bebauten Bereich<br />

Bebauung erforderlich<br />

Verkehr / Lärm neues Wohngebiet gering keine dichte Verbauung<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, geringe Zunahme<br />

Verkehr / Luft<br />

durch Verkehr<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gering<br />

keine dichte Verbauung,<br />

daher keine erhebliche Verkehrszunahme<br />

gegeben<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 28


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Bereich: „Lochhäusl“ oberhalb Gallzeiner Straße (Waldfläche)<br />

GStNr. 1138/2, 1139, 2386/1 Neuwid. Nr.: 3<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild prägende Gehölze - Wald gegeben<br />

gesamthafte Planung der<br />

Bebauungsstruktur<br />

Erhaltung des unmittelbar<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Wald, Jungwuchs, kein Biotop gegeben angrenzenden Baches samt<br />

Laubgehölzen<br />

Erholung bestehender Wanderweg gering durch Verlegung erhalten<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie mäßige Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

keine Daten aus Bodenkartierung,<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

Aufforstungsflächen<br />

geeignete Ersatz-<br />

Schutzwald-Funktion<br />

gegeben<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren<br />

gelbe Wildbachgefahrenzone am<br />

südlichsten Zipfel<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Lärm neues Wohngebiet gering keine dichte Verbauung<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, geringe Zunahme<br />

Verkehr / Luft<br />

durch Verkehr<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gering<br />

keine dichte Verbauung,<br />

daher keine erhebliche Verkehrszunahme<br />

gegeben<br />

Bereich: Haidacher, Alte Landstraße<br />

GStNr. 914/1 Neuwid. Nr.: 4<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild Siedlungsrand gering<br />

vorgelagerte Sichtschutzbepflanzung<br />

empfohlen<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Fettwiese, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie gewöhnliche Baugrundeignung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

geringe Speicherfähigkeit (Rendzinen<br />

und Ranker), geringwertiges<br />

Acker-/Grünland, keine Altlasten/Verdachtsflächen<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

Bewirtschaftung (Grünland)<br />

erschwerte Bearbeitung (Acker), gute<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft Trinkwasserschongebiet gering Auflagen einzuhalten<br />

Naturgefahren teilw. gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />

Stellungnahme der WLV vor<br />

Bebauung erforderlich<br />

Verkehr / Lärm Erweiterung besteh. Wohngebiet gering keine dichte Verbauung<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, geringe Zunahme<br />

Verkehr / Luft<br />

durch Verkehr<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gering<br />

keine dichte Verbauung,<br />

daher keine erhebliche Verkehrszunahme<br />

gering<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 29


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Bereich: Bereich zwischen Gewerbegebiet Einfang und Einkaufszentren<br />

<strong>Schwaz</strong> Ost entlang der Bundesstraße Neuwid. Nr.: 5<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Erholung<br />

landwirtschaftlich geprägter, unzersiedelter<br />

Landschaftsraum<br />

gering<br />

Fettwiese, kein Biotop gering keine<br />

Naherholungsgebiet <strong>Schwaz</strong>er Felder<br />

gering<br />

ausreichenden Sichtschutz<br />

durch randliche bzw. gegliederte<br />

Bepflanzungen<br />

Abgrenzung zu Erholungsraum<br />

sicherstellen (Sichtschutz,<br />

Pufferzone)<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie<br />

ebene Fläche, gewöhnliche Baugrundeignung<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Boden mittelwertiges Acker-/ Grünland gering keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

gut zu bearbeiten und bewirtschaften gering Ersatzflächen empfohlen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren keine Gefahrenzonen keine keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Lärm geringe Lärmbelästigung durch B171 gering<br />

keine, da außerhalb Wohngebiet<br />

Verkehr / Luft<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, Gewerbe u. Industrie<br />

Auflagen für Betriebe<br />

nötigenfalls entsprechende<br />

gering<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gering<br />

Bereich: Kraken (Kaiser, Sottner, Rechfelden, Kornthaler, Kirchmair)<br />

GStNr. 457/1, 461, 462/1, 458, 463, 464, 465, 475, Bfl. .389, .390, 503/1 Neuwid. Nr.: 6, 7 und 8<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild Siedlungsrand, größtenteils bebaut keine keine Maßnahmen<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope kein Biotop<br />

teilw. Fettwiese, größtenteils bebaut,<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbilschutzstellung<br />

vorgesehen<br />

Bebauung<br />

Kapelle am Straßenrand, Unter-<br />

keine Beeinflussung durch<br />

keine<br />

Geologie<br />

mäßige Hangneigung, Baugrundeignung<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

keine Daten aus Bodenkartierung,<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

Grünland<br />

unbebaute Flächen geringwertiges<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren teilw. gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />

Stellungnahme der WLV vor<br />

Bebauung erforderlich<br />

Verkehr / Lärm<br />

hauptsächlich bereits bebaute<br />

Grundstücke, geringe Erweiterungen gering keine Maßnahmen<br />

Lärmzunahme gering<br />

Verkehr / Luft<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, Zunahme durch gering<br />

keine Maßnahme, da geringe<br />

Fläche im Randbereich<br />

Verkehr vernachlässigbar<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gering<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 30


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Bereich: Pirchanger (Berggasse)<br />

GStNr. 96/8 Neuwid. Nr.: 9<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

Randbereich von prägendem traditionellen<br />

Kulturlandschaftsausschnitt, gering keine Maßnahmen<br />

prägenden Naturgehölzen<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Fettwiese, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />

Erholung<br />

Randbereich Kulturlandschaft, Wanderweg<br />

oberhalb<br />

gering keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie geringe Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

geringwertiges Grünland (Braunerde),<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

geringwertiges Grünland keine keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren keine Gefahrenzone keine keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Lärm<br />

geringe Erweiterung (2 Bauplätze),<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Luft<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

Lärmzunahme vernachlässigbar<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, Zunahme durch<br />

Verkehr vernachlässigbar<br />

gering<br />

keine Maßnahme, da geringe<br />

Fläche im Randbereich<br />

gering<br />

Bereich: Pirchanger (nordöstlich des Putzerbachls)<br />

1797, 1798, 1800, 1801, Bfl. .1074 Neuwid. Nr.: 10<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

prägender traditioneller Kulturlandschaftsausschnitt,<br />

traditionelle Siedlung<br />

gegeben<br />

im Falle einer Bebauung<br />

Anpassung an Landschaftsbild<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

teilw. Streuobstwiese / Weidefläche gering keine Maßnahmen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie mäßige Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

keine Daten aus Bodenkartierung,<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

geringwertiges Grünland keine keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren teilw. gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />

Stellungnahme der WLV vor<br />

Bebauung erforderlich<br />

Verkehr / Lärm<br />

hauptsächlich bereits bebaute<br />

Grundstücke, geringe Erweiterung keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Lärmzunahme vernachlässigbar<br />

Verkehr / Luft<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, Zunahme durch gering keine Maßnahmen<br />

Verkehr vernachlässigbar<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gegeben<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 31


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Bereich: Max-Angerer-Weg (Grauss)<br />

GStNr. 2017/12, 2017/13 Neuwid. Nr.: 13<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

prägender traditioneller Kulturlandschaftsausschnitt,<br />

prägende Naturgehölze<br />

gering keine Maßnahmen<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Weidefläche, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie geringe Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

keine Daten aus Bodenkartierung,<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

geringwertiges Grünland keine keine<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren keine Gefahrenzonen keine keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Lärm<br />

geringe Erweiterung (1 Bauplatz),<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Luft<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

Lärmzunahme vernachlässigbar<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, Zunahme durch<br />

Verkehr vernachlässigbar<br />

gering<br />

keine Maßnahme, da geringe<br />

Fläche im Randbereich<br />

gering<br />

Bereich: Nasstal (Schoner)<br />

GStNr. 521/1 Neuwid. Nr.: 16<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

moderne Kulturlandschaft, Wohnhäuser<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope<br />

Fettwiese, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />

Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie geringe Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

teilweise Braunerde, keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

mittelwertiges Acker-/Grünland keine keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />

Stellungnahme der WLV vor<br />

Bebauung erforderlich<br />

Verkehr / Lärm<br />

überwiegend bebaut, geringe Erweiterung<br />

(Bauplatztiefe), Lärmzunahme keine<br />

keine Maßnahmen<br />

vernachlässigbar<br />

Verkehr / Luft<br />

belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft, Zunahme durch gering keine Maßnahme<br />

Verkehr vernachlässigbar<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gering<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 32


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Bereich: Zielhaus Turnerschaft und Materialhaus Schiklub / Schiabfahrt (Grafenast)<br />

GStNr. 2280/1, 2281 Neuwid. Nr.: 19 und 20<br />

Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />

Landschaftsbild<br />

Waldrand, Schigebiet Hecher/Grafenast,<br />

besteh. Gebäude<br />

rung ermöglichen<br />

keine wesentliche Erweite-<br />

gegeben<br />

Vegetation / Tierwelt<br />

/ Biotope rand/Schipiste, kein Biotop<br />

bebaute Fläche am Wald-<br />

gering keine Maßnahmen<br />

Erholung<br />

Ausflugsgebiet Grafenast, Wanderwege,<br />

Schipiste<br />

gering keine Maßnahmen<br />

Kulturgüter / Ortsbild<br />

kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />

Geologie<br />

leichte Hangneigung, gewöhnliche<br />

Baugrundeignung<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Boden<br />

keine Daten aus Biotopkartierung,<br />

keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Land- / Forstwirtschaft<br />

Nutzung, da bereits bebaut<br />

keine land- und forstwirtschaftliche<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />

Naturgefahren keine Gefahrenzonen keine keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Lärm keine Lärmbelästigung keine keine Maßnahmen<br />

Verkehr / Luft<br />

kein belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />

– Luft<br />

keine<br />

keine Maßnahmen<br />

Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />

gegeben<br />

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Zusammenfassend wird festgehalten, dass<br />

bei 6 geplanten Änderungen keine Erheblichkeit gegeben ist.<br />

In 9 Fällen ist die Erheblichkeit als gering einzustufen und<br />

bei 5 Änderungen ist eine Erheblichkeit gegeben.<br />

4.8 Umweltauswirkungen<br />

In jenen Bereichen, in denen eine Erheblichkeit gegeben ist, sind entsprechende Maßnahmen zu setzen, die<br />

eine harmonische Eingliederung in das Landschaftsbild gewährleisten und zusätzliche Umweltbelastungen<br />

auf das Mindeste reduzieren.<br />

Bei den übrigen Änderungen können sich zukünftige Bauvorhaben problemlos in die Landschaft integrieren,<br />

ohne die Umwelt zusätzlich zu belasten. Teilweise wird dies durch Erteilung entsprechender Auflagen sicherzustellen<br />

sein.<br />

Aufgrund der entsprechenden Vorgaben im örtlichen Raumordnungskonzept sind die Umweltauswirkungen<br />

im Durchschnitt mit geringer Erheblichkeit einzustufen.<br />

4.9 Ziele des Umweltschutzes<br />

Der Umweltschutz zielt darauf ab, negative Einwirkungen auf die Natur hintanzuhalten. Ihre Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit, ihr Erholungswert, der Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürlichen<br />

Lebensräume sollen durch bauliche Maßnahmen jeglicher Art, im besonderen durch die Ausweisung<br />

von zusätzlichem Bauland, möglichst unbeeinträchtigt bleiben und ein leistungsfähiger Naturhaushalt<br />

aufrecht erhalten und nachhaltig gesichert werden.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 33


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In jenen Bereichen, in denen aufgrund notwendiger Sicherungen von Flächen zur Deckung des Wohnbedarfs<br />

und der wirtschaftlichen Entwicklung, allfällige Konfliktsituationen auftreten, die sich auf die Interessen<br />

des Naturschutzes, egal ob Naturlandschaft oder Kulturlandschaft, nachteilig auswirken könnten, müssen<br />

geeignete Maßnahmen gesetzt bzw. die Flächen derart gewählt werden, dass die Natur möglichst wenig<br />

beeinträchtigt wird und Nutzungskonflikte vermieden werden.<br />

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4.10 Maßnahmen<br />

Zur Verhinderung bzw. Verminderung von negativen Umweltauswirkungen sind verschiedene Maßnahmen<br />

durchzuführen:<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung von neuem Bauland hat über bestehende Straßen und Wege zu erfolgen.<br />

Die Errichtung von neuen Straßen mit Ausnahme von inneren Erschließungsstraßen größerer zusammenhängender<br />

Bauplätze ist zu vermeiden.<br />

In Bereichen, in denen Erholungsgebiete mittelbar oder unmittelbar berührt werden, sind entsprechende<br />

Festlegungen zu treffen, sodass negative Beeinflussungen des Landschaft- und Erholungswertes vermieden<br />

werden.<br />

Bei Berührung von ökologisch bzw. landschaftlich wertvollen Flächen oder in deren Nahbereich sind randliche<br />

Gehölzstreifen als Sichtschutz- und Pufferstreifen zu den ökologisch und landschaftlich wertvollen Flächen<br />

dringend zu erhalten.<br />

In jenen Bereichen, in denen Kulturgüter unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wie z.B. Esembleschutzzonen<br />

oder Denkmäler, ist auf eine Integration in die umgebende Bebauung einzuwirken.<br />

Bestehende Baulücken und Randgebiete sind weiterhin bodensparend zu bebauen, weitgehende Zersiedelungen<br />

sind nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />

4.11 Alternativenprüfung<br />

Die Rückwidmung von einzelnen gewidmeten Flächen, die im Übrigen von Freiland umgeben waren erfolgte<br />

bereits bei Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes 2001. Somit bestehen im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan<br />

durchwegs zusammenhängende gewidmete Flächen. Lediglich im Bereich einzelner<br />

Hofstellen war die Ausweisung entsprechender landwirtschaftlicher Sonderflächen zur Aufrechterhaltung des<br />

Betriebes notwendig.<br />

Eine weitere Widmung in Bauland am Arzberg im Bereich des ehemaligen Gasthauses Hochbrunn, die in<br />

der Bestandsaufnahme zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bereits dargestellt ist,<br />

erfolgte aufgrund dringender familiärer Bedürfnisse. Alternative Flächen waren nicht vorhanden. Bei der<br />

Wahl der zu widmenden Flächen wurde sehr auf ohnehin bestehende Bebauungen sowie bestehende Verkehrsanbindungen<br />

und sonstige infrastrukturelle Erschließungen Bedacht genommen.<br />

Eine Alternative zu den geplanten Maßnahmen bei der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

wäre das Setzen von geeigneten Maßnahmen zur Baulandmobilisierung, um bereits gewidmete, aber<br />

noch unbebaute Flächenbedarfsgerecht auszunützen. Auch die Rücknahme von bereits gewidmeten, jedoch<br />

unbebauten Flächen in Freiland und der Verzicht auf Neuwidmungen kann als Alternative angesehen werden.<br />

Bezüglich der gewidmeten, unbebauten Flächen fanden allerdings bereits bei der auf das ROK 2001 aufbauenden<br />

Erstellung des Flächenwidmungsplanes eingehende Diskussionen mit den betroffenen Eigentümern<br />

statt und es war schlussendlich auch der politische Wille, die im ROK als Bauland vorgesehenen Flächen<br />

gleich entsprechend zu widmen. An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert und die Alternative<br />

bezüglich Rückwidmung in Freiland kommt daher nicht zum Tragen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 34


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Eine Alternative zur geplanten Auffüllung mit gewerblichen Flächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet<br />

Einfang und dem Einkaufszentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost wäre eine Erweiterung bestehender Gewerbe- und<br />

Industriegebiete Richtung Osten in die dort bestehenden landwirtschaftlichen Flächen. Dies würde jedoch an<br />

der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen keine Änderung bewirken.<br />

Die in der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vorgesehenen Flächen zur gewerblichen<br />

und industriellen Nutzung liegen direkt an der Tiroler Straße B171 und es sind somit keine weiteren Verkehrserschließungen<br />

notwendig. Dadurch ist auch keine zusätzliche Verkehrsbelastung neuer Gebiete gegeben.<br />

Dieser Bereich erweist sich daher als günstige Alternative.<br />

Die übrigen geplanten Neuwidmungen beschränken sich auf ein Minimum an benötigten Flächen zur Deckung<br />

des zukünftig zu erwartenden Wohnbedarfes. Die betroffenen Privateigentümer haben keine Möglichkeiten<br />

für Alternativflächen, eine Alternative wäre eine Nachverdichtung des Bestandes, d.h. Zu- und Aufbauten<br />

bestehender Gebäude. Die Umsetzbarkeit in baurechtlicher Hinsicht (Abstandsbestimmungen) müsste<br />

dabei im Einzelfall geprüft werden. Die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> hat die betroffenen Flächen („Lochhäusl“)<br />

im Hinblick auf die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum erworben und keine Alternativflächen anzubieten.<br />

Alle geplanten Maßnahmen wurden grundsätzlich auf deren Machbarkeit überprüft und in diesem Umweltbericht<br />

bereits ausführlich erörtert.<br />

5. Zusammenfassung<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ist laut Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006 verpflichtet, das örtliche<br />

Raumordnungskonzept, welches vor 10 Jahren erstmals erlassen wurde, fortzuschreiben.<br />

Der Entwurf über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist laut § 64a Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

– TROG 2006 einer Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP zu unterziehen.<br />

Ein Teil dieser Umweltprüfung besteht in der Erstellung und öffentlichen Auflage eines Umweltberichtes.<br />

Obwohl sich das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> in einem Gebiet befindet, in dem die Immissionsgrenzwerte<br />

des Immissionsschutzgesetzes – Luft wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und dort entsprechende<br />

Überschreitungen der Luftschadstoffe gemessen wurden, ist mit keiner erheblichen zusätzlichen<br />

Umweltbelastung hinsichtlich Luft und Lärm zu rechnen, da es sich mit Ausnahme der großräumigen Erweiterung<br />

von Gewerbeflächen zwischen dem Gewerbegebiet Einfang und dem Einkaufszentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost<br />

entlang der Tiroler Straße B171, um überwiegend geringfügige Erweiterungen bzw. Baulückenschließungen<br />

von bestehenden Baulandflächen handelt. Gänzlich neue Baulandgebiete werden nur in untergeordnetem<br />

Ausmaß geschaffen.<br />

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt, insbesondere auch für den Bereich zwischen dem bestehenden<br />

Gewerbegebiet Einfang und <strong>Schwaz</strong>-Ost an der Tiroler Straße B171, durchwegs über bestehende Straßen.<br />

Dadurch ist für bestehende und neue Baulandflächen mit keiner zusätzlichen Belastung durch Immissionen<br />

aufgrund des Straßenverkehrs zu rechnen.<br />

Von der geplanten Siedlungsentwicklung sind auch landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Im Verhältnis<br />

zu den Gesamtflächen der einzelnen Grundeigentümer bzw. im Hinblick auf die Intensität der landwirtschaftlichen<br />

Nutzungen weisen diese Flächen allerdings ein unerhebliches Ausmaß auf.<br />

Bestehende Naherholungsgebiete bleiben unberührt, in vollem Umfang erhalten und sind auch in ihrer weiteren<br />

Entwicklung nicht behindert.<br />

Der Bereich entlang der Tiroler Straße B171 ist Teil der <strong>Schwaz</strong>er Felder, die regelmäßig von Bewohnern<br />

der Stadt <strong>Schwaz</strong> besucht und durchwandert werden. Eine zukünftig gewerbliche Nutzung des vorgesehenen<br />

Bereiches bedeutet jedoch keine Einschränkung in dieser Hinsicht, da ausreichend Freiraum und Wege<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 35


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vorhanden bleiben. Auch bei den übrigen geplanten Siedlungserweiterungen, die allfällige Gebiete mit Erholungswert<br />

betreffen, bleiben ausreichende Erholungsräume bestehen.<br />

Bestehende Sport- und Erholungsanlagen werden durch die geplanten Maßnahmen in keiner Weise beeinträchtigt.<br />

Grundsätzlich finden keine Eingriffe in die Vegetation bzw. Tierwelt statt. Einige der geplanten Änderungen<br />

des örtlichen Raumordnungskonzeptes berühren jedoch Teile von ökologisch bzw. landschaftlich wertvollen<br />

Flächen. Zukünftige Bauvorhaben lassen sich dabei aber durch Erteilung entsprechender Auflagen gut in die<br />

Landschaft integrieren.<br />

In jenen Bereichen, in denen eine Erheblichkeit gegeben ist, sind entsprechende Maßnahmen zu setzen, die<br />

eine harmonische Eingliederung in das Landschaftsbild gewährleisten und zusätzliche Umweltbelastungen<br />

auf das Mindeste reduzieren.<br />

In den Waldgebieten finden, mit Ausnahme der Baulanderweiterung „Lochhäusl“ im Ortsteil Ried, im Zuge<br />

der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes keine Änderungen statt.<br />

Die Baulanderweiterung „Lochhäusl“ wurde bereits eingehend erläutert.<br />

Trinkwasserquellen, Wasserversorgungsanlangen, Wasserschutzgebiete und –schongebiete bleiben von<br />

den Planungsmaßnahmen und baulichen Entwicklungen unberührt.<br />

Oberflächenwässer, insbesondere auch die naturnahen Fließgewässer werden nicht beeinträchtigt.<br />

Auf vorhandene Wildbach-Gefahrenzonen sowie anderer Naturgefahren sowie die Hochwasseranschlagslinien<br />

des Inn Bei HQ 30 und HQ 100 wurde Rücksicht genommen.<br />

Ebenfalls sind keine von vorhandenen Altlasten bzw. Verdachtsflächen überlagerte Flächen betroffen.<br />

Kulturgüter und erhaltenswerte Objekte werden durch die geplanten Maßnahmen nicht berührt bzw. vereinzelt<br />

unwesentlich beeinflusst.<br />

Die Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur von <strong>Schwaz</strong> soll in der bestehenden Form erhalten und entsprechend<br />

dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs erweitert werden. Um dies sicherzustellen, gilt das Ziel, entsprechende<br />

Grundflächen zur Deckung des Wohnbedarfes und der wirtschaftlichen Interessen, vorzusehen und<br />

bereit zu stellen.<br />

Die maßgelblichen Ziele des Umweltschutzes bestehen darin, negative Einwirkungen auf die Natur hintanzuhalten<br />

und deren Erholungswert, den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren<br />

natürlichen Lebensräume aufrecht zu erhalten und nachhaltig zu sichern. Allfällige Nutzungskonflikte sind<br />

durch Setzung geeigneter Maßnahmen zu vermeiden.<br />

In der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wird darauf Rücksicht genommen und es ergeben<br />

sich insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen.<br />

Die Bevölkerung wurde über den Ablauf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und<br />

Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgebe einer Stellungnahme durch öffentlichen Anschlag und Mitteilung<br />

in diversen Medien, vor allem in der Rathausinformation, die an alle Haushalte zugestellt wird, informiert und<br />

die von geplanten Maßnahmen betroffenen Grundeigentümer zusätzlich zu Sprechtagen eingeladen.<br />

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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 36


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Verordnungstext<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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Verordnung der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> vom __.__.____, mit dem die<br />

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erlassen wird:<br />

Aufgrund des § 31a Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 und 3 Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

– TROG 2006, LGBL. Nr. 27/2006, in Verbindung mit § 3 der Verordnung der<br />

Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über die Bestandsaufnahme sowie über<br />

den Inhalt des örtlichen Raumordnungskonzeptes erlassen werden, LGBL. Nr. 122/194,<br />

wird verordnet:<br />

1. Abschnitt<br />

Allgemeines<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

1) Das örtliche Raumordnungskonzept gilt für das gesamte Gemeindegebiet.<br />

2) Das örtliche Raumordnungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren<br />

ausgerichtet. Nach längstens 5 Jahren ist dem Gemeinderat vom Bürgermeister ein<br />

Bericht über die Verwirklichung der Festlegungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

vorzulegen. Die Fortschreibung hat auch eine Überprüfung des Baulandbedarfs<br />

anhand einer Baulandbilanz zu enthalten. Die im Entwicklungsplan festgelegten<br />

Zeitzonen sind gegebenenfalls dem tatsächlichen Bedarf neu anzupassen.<br />

3) Die zeichnerische Darstellung der räumlichen Entwicklung in den Verordnungsplänen<br />

im Maßstab 1:5000 bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung. Die Pläne<br />

Bestandserhebung und Infrastruktur sowie der Erläuterungsbericht, Umweltbericht<br />

und Fachteil Naturkunde bilden die Grundlage dieser Verordnung.<br />

4) Das örtliche Raumordnungskonzept liegt im Bauamt der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme<br />

auf.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 1


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2. Abschnitt<br />

Grundsätzliche Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung<br />

§ 2<br />

Allgemeine Aufgaben und Ziele<br />

Im Sinne der Ziele der örtlichen Raumordnung nach § 27 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

– TROG 2006 werden für die geordnete räumliche Entwicklung der Stadtgemeinde<br />

<strong>Schwaz</strong> folgende grundsätzliche Festlegungen getroffen:<br />

1) Laut der im Abschnitt 3 – Erläuterung und Bestandsaufnahme in Punkt 3.2 angeführten<br />

Bevölkerungsstatistik wir für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein Bevölkerungszuwachs<br />

von 3,25 %, das entspricht 443 Einwohner, prognostiziert. Die Anzahl<br />

der Haushalte wächst um 6,9 %, das sind 379 Haushalte.<br />

2) Es gilt weiterhin, die Stadt in ihrer Zentralität als Bezirkshauptstadt, Bildungs- und<br />

Kulturzentrum sowie wirtschaftlichen und touristischen Bedeutung zu erhalten und<br />

speziell hinsichtlich Wohnqualität aber auch gewerblicher Vorsorgeflächen auszubauen.<br />

Auf die historisch gewachsene Bau- und Nutzungsstruktur ist dabei Rücksicht<br />

zu nehmen.<br />

3) Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen in ihrem Bestand gesichert und der freie<br />

Landschaftsraum im Hinblick auf die Erhaltung einer funktionierenden Natur- und<br />

Kulturlandschaft geschützt werden.<br />

4) Bei der weiteren Siedlungsentwicklung sind, mit Ausnahme von größeren zusammenhängenden<br />

Baulandflächen, keine Wohnbauentwicklungen außerhalb des bestehenden<br />

Siedlungsraumes anzustreben. Zusätzliches Bauland ist in erster Linie<br />

durch Schließung von Baulücken oder im direkten Anschluss an den bestehenden<br />

zentralen bzw. dezentralen Siedlungsraum vorzusehen.<br />

5) Projekte zur Verwirklichung der oben angeführten Entwicklungsziele sind als im vordringlichen<br />

öffentlichen Interesse gelegen anzusehen.<br />

6) In touristischer Hinsicht findet in <strong>Schwaz</strong> erster Linie Tages- und Ausflugstourismus<br />

statt, welcher auch weiterhin zu fördern ist. Übernachtungsmöglichkeiten (Hotels,<br />

Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermietung) sind ebenfalls, wenn auch in untergeordnetem<br />

Ausmaß vorhanden. Diese sind zu erhalten bzw. nach Möglichkeit zu<br />

erweitern.<br />

Auch im Gastronomiebereich ist der derzeitige Standard zu sichern bzw. weiter zu<br />

verbessern.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 2


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§ 3<br />

Sicherung von Freihalteflächen<br />

1) Die im Verordnungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Freihalteflächen (FL),<br />

forstwirtschaftlichen Flächen (FF), landschaftlich wertvollen Flächen (FA), ökologisch<br />

wertvollen Flächen (FÖ) und Erholungsräume (FE) sind von einer diesen Zielen widersprechenden<br />

Bebauung freizuhalten, soweit in den folgenden Absätzen nichts<br />

anderes bestimmt ist.<br />

2) Die nach § 41 Abs. 2 und § 42 Abs. 1 TROG 2006 zulässigen baulichen Anlagen<br />

dürfen in dem im Absatz 1 angeführten Freihalteflächen errichtet werden.<br />

3) In den landwirtschaftlichen Freihalteflächen (FL) sind Sonderflächen für Gebäude<br />

und Anlagen, die der unmittelbaren land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen,<br />

wie z. B. Hofstellen, Austraghäuser, Stallgebäude, sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />

Anlagen, zulässig, sofern diese in einem räumlichen Zusammenhang zu bestehenden<br />

Siedlungsteilen bzw. Gebäuden stehen und die Ausweisung der entsprechenden<br />

Sonderflächen mit den Zielen der örtlichen Raumordnung, insbesondere jener<br />

nach § 27 Abs. 2, litt. e bis i TROG 2006, vereinbar ist. Sonderflächen für freilandverträgliche<br />

Sportanlagen (ohne Gebäude) sind ebenfalls zulässig.<br />

4) Landschaftlich wertvolle Flächen (FA) sind grundsätzlich zu erhalten und zu pflegen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen, die eine einwandfreie Eingliederung in das<br />

Landschaftsbild gewährleisten, sind in geringfügigem Ausmaß auch Maßnahmen laut<br />

Absatz 3 möglich.<br />

5) Ökologisch wertvolle Flächen sind ebenfalls zu erhalten und zu schützen. Sollte eine<br />

Inanspruchnahme derartiger Flächen aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich<br />

sein, sind entsprechende Sonderflächenwidmungen im unbedingt erforderlichen<br />

Ausmaß zulässig, soweit dies mit den Zielen der örtlichen Raumordnung vertretbar<br />

ist und eine naturkundefachliche Beurteilung keine wesentliche Beeinträchtigung der<br />

ökologischen Funktion der betroffene Fläche feststellt.<br />

6) In den forstwirtschaftlichen Freihalteflächen (FF) ist unter den Voraussetzungen nach<br />

Abs. 3 die Ausweisung von Sonderflächen zulässig, sofern der Verwendungszweck<br />

die Situierung im Wald erfordert (z. B. Jagd- oder Forsthütte). Unverbaute Waldränder<br />

im Bereich von geschlossenen Siedlungsteilen sind als Naherholungsbereiche zu<br />

bewerten und von Bebauungen freizuhalten.<br />

Am Pflanzgarten, oberhalb des Parkplatzes, befindet sich direkt im Wald auf einer<br />

Lichtung ein „Waldkindergarten“. Zur Verwirklichung dieses Versuchsprojektes wurden<br />

bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes geschaffen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 3


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Da sich das Projekt äußerst positiv bewährt hat, ist für eine zukünftige dauerhafte<br />

Nutzung die Ausweisung einer entsprechenden Sonderfläche im erforderlichen Ausmaß<br />

zulässig. Vor einer allfälligen Widmung sind sämtliche infrastrukturelle Voraussetzungen<br />

durch Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.<br />

7) In den als Erholungsräumen (FE) ausgewiesenen Freihalteflächen sind Sonderflächen<br />

für sportliche Freianlagen und sonstige Erholungseinrichtungen mit den damit<br />

verbundenen gastronomischen Einrichtungen in untergeordnetem Ausmaß zulässig.<br />

Dabei sind die Ziele der örtlichen Raumordnung, insbesondere jene nach § 27 Abs. 2<br />

lit. e bis i TROG 2006, zu beachten.<br />

8) Die Sicherung der Freihalteflächen in den <strong>Schwaz</strong>er Feldern und in den Bergregionen<br />

hat höchsten Stellenwert.<br />

9) Soweit bauliche Anlagen in den Freihalteflächen zulässig sind, ist bei der Widmung<br />

und in weiterer Folge darauf zu achten, dass das Landschaftsbild nicht negativ beeinträchtigt<br />

wird, keine Nutzungskonflikte entstehen und die erforderliche Infrastruktur<br />

vorhanden ist.<br />

10) In den sonstigen Freihalteflächen (FS) hat die Widmung grundsätzlich entsprechend<br />

den jeweiligen Festlegungen zu erfolgen.<br />

FS 1<br />

FS 2<br />

FS 3<br />

FS 4<br />

FS 5<br />

FS 6<br />

FS 7<br />

FS 8<br />

FS 9<br />

FS 10<br />

FS 11<br />

FS 12<br />

FS 13<br />

FS 14<br />

Innpromenade<br />

Tiefbrunnen / Grundwasserbrunnen<br />

Friedhof<br />

Schutzbereich Autobahnzubringer<br />

Freihaltefläche für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

Schiabfahrt<br />

Parkplatz<br />

Trafostation<br />

Liftstation<br />

Auffangbecken<br />

Burg Freundsberg<br />

Therapiezentrum<br />

Jausenstation<br />

Kapelle<br />

§ 4<br />

Siedlungsentwicklung<br />

1) Ziel der Siedlungsentwicklung ist, das notwendige Wohnbauland für den bevorstehenden<br />

Planungszeitraum unter Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung,<br />

sicherzustellen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 4


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Das in Abstimmung mit der zu erwartenden Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung<br />

für den Planungszeitraum erforderliche Wohnbauland wird mit ca. 9,50 ha bestimmt<br />

und errechnet sich auf Grundlage der Werte der Bevölkerungsstatistik aus dem Abschnitt<br />

Erläuterung und Bestandsaufnahme wie folgt:<br />

Zuwachs Haushalte laut Bevölkerungsstatistik<br />

379<br />

Flächenbedarf je<br />

Haushalt<br />

Flächenbedarf<br />

gesamt<br />

Annahme - davon in Wohnanlagen 40% 152 125,00 m² * ) 18.950,00 m²<br />

Einfamilienhäuser 50% 190 400,00 m² 75.800,00 m²<br />

Nachverdichtung 10% 38 0,00 m² 0,00 m²<br />

94.750,00 m²<br />

9,48 ha<br />

* ) Zur Berechnung des Flächenbedarfs in einer Wohnanlage wird von einer Anlage mit 8 Wohneinheiten auf einer<br />

Grundfläche von ca. 1.000 m2 ausgegangen.<br />

Bei der Umsetzung ist dabei folgendes zu beachten:<br />

a) die bestehenden, bereits gewidmeten Baulandflächen sind vordringlich heranzuziehen.<br />

Seitens der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> sind geeignete Maßnahmen zu setzen,<br />

die eine Baulandmobilisierung der bestehenden Baulandreserven vorantreiben.<br />

b) Bevor die Widmung von neuem Bauland erfolgt, sind jedenfalls alle Möglichkeiten<br />

auszuschöpfen, die eine Nutzung von bereits gewidmeten Flächen vorgeben.<br />

c) Zur Steuerung einer gezielten Siedlungsentwicklung im Bereich von bereits gewidmeten<br />

Flächen sind entsprechender Bebauungspläne zu erlassen. Dabei sind<br />

flächensparende und energieschonende Gesichtspunkte zu berücksichtigen bzw.<br />

festzuschreiben.<br />

d) Eine weitere Möglichkeit der Steuerung der gewünschten Bevölkerungsentwicklung<br />

liegt in der Schaffung von Vorbehaltsflächen für soziale Infrastruktur aber<br />

auch für geförderten Wohnbau.<br />

e) die im Verordnungsplan vorgenommenen Festlegungen hinsichtlich Nutzung, Zeitzonen<br />

und Dichtevorgaben sind im Wesentlichen einzuhalten.<br />

f) Alle Planungsmaßnahmen, wie Überarbeitung bzw. Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes,<br />

die Erstellung der Bebauungspläne und die privatwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen sind auf dieses Ziel abzustellen.<br />

Zur Absicherung des Zieles möglichst bedarfsgerechter Widmungen sind erforderlichenfalls<br />

geeignete privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen, die eine spezifische<br />

Verwertung innerhalb einer bestimmten Frist regeln. Ebenso sind allfällige<br />

Sanktionen für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vorzusehen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 5


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2) Zur Schaffung von einheitlichen Bauplätzen im Sinne der TBO sind geringfügige<br />

Überschreitungen der Baulandgrenzen, mit Ausnahme von maximalen Baulandgrenzen,<br />

zulässig, wenn der überwiegende Teil des Bauplatzes bereits als Bauland oder<br />

Sonderfläche gewidmet ist, keine zusätzliche Bautiefe geschaffen wird und im Falle<br />

des Eingriffs in ökologisch wertvolle Flächen der Freihaltezweck der jeweiligen Flächen<br />

nicht negativ beeinträchtigt wird.<br />

Unter denselben Voraussetzungen können die Baulandgrenzen auch zur Ermöglichung<br />

von Nachverdichtungen bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden geringfügig<br />

überschritten werden.<br />

Für Bereiche, in denen eine Gefährdung durch Naturgefahren gegeben ist, insbesondere<br />

bei Vorhandensein einer Gefahrenzone, besteht die Möglichkeit einer Anpassung<br />

an die umgebende Bestandswidmung, um dadurch Bauplätze mit einheitlicher<br />

Widmung zu schaffen.<br />

Laut Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />

zur gegenständlichen Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

ist dies mit Ausnahme zweier Bereiche (Bereich Wachterbachl bei GStNr. 1287/1 und<br />

.644 sowie Bereich Schlösslgraben im westlichen Teil des GStNr. 448) möglich,<br />

wenn mit Änderung des Flächenwidmungsplanes auch Bebauungspläne mit entsprechenden<br />

Baugrenzlinien zur Sicherstellung der Freihaltung der Gefahrenzonen erlassen<br />

werden.<br />

Prinzipiell ist eine Anpassung der Widmung in Bauland zur Schaffung einheitlicher<br />

Bauplätze im Bereich roter Gefahrenzonen erst bei nachweislichem Bedarf unter<br />

Einhaltung der Auflagen aus der Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für<br />

Wildbach- und Lawinenverbauung, welche im jeweiligen Einzelfall einzuholen ist,<br />

durchzuführen.<br />

In jenen Bereichen, in denen keine Zustimmung durch den forsttechnischen Dienst<br />

für Wildbach- und Lawinenverbauung gegeben ist, erfolgt eine Darstellung als „Sonstige<br />

Freihaltefläche FS 5 – Freihaltefläche für Wildbach- und Lawinenverbauung.<br />

3) Die Sicherung des Wohnbedarfs für die ortsansässige Bevölkerung ist in ausreichendem<br />

Maße vorzusehen. Dies kann durch geeignete Maßnahmen der Bodenpolitik,<br />

wie etwa Ankauf und Verwertung von entsprechenden Flächen durch die Stadtgemeinde,<br />

Tiroler Bodenfonds, u. dgl., geschehen.<br />

4) Der Kernbereich (Stadtzentrum) wird nicht mehr gesamthaft dargestellt, sondern im<br />

Einzelnen mit entsprechenden Entwicklungsstempeln versehen. Gleiches gilt für die<br />

Entwicklungsachse in der Swarovskistraße.<br />

5) Gegenüber dem ursprünglichen Raumordnungskonzept, werden die Entwicklungsachsen<br />

1. und 2. Ordnung nördlich und südlich des Stadtzentrums nicht mehr festge-<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 6


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legt, da laut Erfahrung im abgelaufenen Planungszeitraum kein Bedarf an Geschäften<br />

besteht und durchwegs Wohnnutzung besteht. Es wird jedoch weiterhin die Möglichkeit<br />

geschaffen, durch Festlegung entsprechender Widmungen die Errichtung von<br />

Geschäften zu ermöglichen.<br />

6) Das ROK wurde bereits vor der Fortschreibung unter anderem auch im Bereich Arzberg<br />

geändert. Im Gegensatz zu den anderen Änderungen wurde der Flächenwidmungsplan<br />

hier aber nur in jenen Teilbereichen geändert, in denen sofortiger Bedarf<br />

an eine Baulandwidmung bestand. Daher sind die restlichen Flächen in gegenständlicher<br />

Fortschreibung wohl als bauliche Entwicklungsflächen für Bauland Neuwidmung<br />

dargestellt, das Flächenausmaß aber nicht als Bauland Neuwidmung sondern<br />

in der Baulandbilanz angeführt.<br />

7) Für die baulichen Entwicklungsgebiete ist in Abhängigkeit von der jeweils festgelegten<br />

Zeitzone und vom tatsächlichen Bedarf die Widmung als Bauland oder Sonderfläche<br />

bzw. die Erstellung eines Bebauungsplanes nach Maßgabe folgender Bestimmungen<br />

zulässig. Die Zeitzonen wurden gegenüber dem ursprünglichen ROK im<br />

Zuge der Fortschreibung dem Bedarf nach derzeitiger Beurteilung bzw. Nutzung angepasst.<br />

a) Zeitzone Z1: Gebiete dieser Zeitzone dienen dem unmittelbaren Bedarf bzw. sind<br />

bereits Bestand. Im Falle von Bauland-Neuwidmungen ist der entsprechende<br />

Bedarf im jeweiligen Einzelfall nachzuweisen.<br />

b) Zeitzone Z2: Hierbei handelt es sich prinzipiell um Gebiete, für die ein mittelfristiger<br />

Bedarf (3 – 5 Jahre) angenommen wird. Bei Nachweis eines<br />

konkreten und ausreichend begründeten Bedarfs sowie Vorliegen<br />

der entsprechenden verkehrsmäßigen und infrastrukturellen Erschließung<br />

ist jedoch auch die Möglichkeit einer unmittelbaren Widmung<br />

als Bauland oder Sonderfläche bzw. Erstellung eines Bebauungsplanes<br />

gegeben.<br />

c) Zeitzone Z3: Gebiete dieser Zeitzone haben langfristigen Bedarf (5 – 10 Jahre).<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Punkt b) sinngemäß.<br />

Das Vorliegen eines ausreichend begründeten Bedarfs ist insbesondere anzunehmen:<br />

a) bei Eigenbedarf für Kinder und sonstige Verwandte in gerader Linie,<br />

b) bei Erbauseinandersetzungen,<br />

c) bei einer unverschuldeten Notlage durch Krankheit oder Todesfall oder zum<br />

Zweck der landwirtschaftlichen Betriebsaufstockung<br />

d) zum Verkauf zur Finanzierung von Gebäuden oder Betriebsgebäuden<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 7


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8) Die Baudichten richten sich in erster Linie nach den gebietstypischen Bebauungsstrukturen<br />

und die sonstigen örtlichen Gegebenheiten. Es ist auf eine dem jeweiligen<br />

Verwendungszweck entsprechende, bodensparende Bebauung zu achten. Eine Abweichung<br />

von den im folgenden angeführten Dichtestufen ist nur in besonders begründeten<br />

Fällen möglich (z. B. wegen Grundstücksform, Geländeform, Freihaltung<br />

von Sichtzonen, usw. …).<br />

D1<br />

D2<br />

D3<br />

D0<br />

Geringe Dichte; überwiegend freistehende Objekte<br />

Mittlere Dichte; überwiegend verdichtete Bauweise, wie Doppelhäuser,<br />

Reihenhäuser udgl.<br />

Hohe Dichte; überwiegend mehrgeschoßige Objekte in verdichteter<br />

Bauweise<br />

Keine Angabe einer Dichtestufe; vorwiegend in Bereichen mit gewerblicher<br />

und industrieller, landwirtschaftlicher sowie öffentlicher Nutzung<br />

und bei Sondernutzung. Die Dichte ist im Einzelfall auf das Projekt zu<br />

beziehen, die Grundsätze des bodensparenden Bebauens sind einzuhalten.<br />

9) Bevor eine Baulandwidmung im Bereich des neu geplanten Siedlungsgebietes<br />

„Lochhäusl“ erfolgt, sind sämtliche Auflagen und Forderungen seitens des forsttechnischen<br />

Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, der Naturschutzbehörde und<br />

der Bezirksforstinspektion laut deren Stellungnahmen zur Fortschreibung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes zu erfüllen.<br />

Besonderes Augenmerk ist auf eine zukunftsweisende, verantwortungsbewusste Lösung<br />

im Hinblick auf ressourcenschonenden Umgang mit Energie und Rohstoffen zu<br />

legen. Es soll hier ein Siedlungsgebiet entstehen, welches durch höchsten energetischen<br />

Entwicklungsstandard die Bedürfnisse der heutigen Generation erfüllt, ohne<br />

die zukünftigen Generationen einzuschränken oder gar zu gefährden.<br />

10) Im Bereich des „Zöhrer-Areals“ kann eine bauliche Entwicklung in Wohngebiet angedacht<br />

werden, wenn dies mit öffentlichem Interesse begründet wird und die großräumige<br />

Erschließung sichergestellt ist.<br />

11) Im historisch gewachsenen Stadtgebiet ist die bestehende kleinteilige Parzellen- und<br />

Baustruktur zu erhalten sowie die Sichtachsen zu den positiv markanten Gebäuden<br />

und zur Burg Freundsberg von einer diesen Zielen widersprechenden Bebauung freizuhalten.<br />

12) In jenen Siedlungsgebieten, die an Grenzen der Nachbargemeinden heranreichen,<br />

ist auf die jeweilige Entwicklung der Nachbargemeinde Bedacht zu nehmen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 8


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§ 5<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

1) Bei der Ausweisung von wirtschaftlichen Entwicklungsflächen ist auf eine Vermeidung<br />

von Nutzungskonflikten mit angrenzenden Wohngebieten zu achten. Zu diesem<br />

Zweck sind zwischen bereits bestehenden Gewerbegebieten und Wohngebieten<br />

ausreichend breite Grünzonen zu erhalten.<br />

2) Eine Durchmischung von Wohnungen mit wohngebietsverträglichen Betrieben ist<br />

zulässig, sofern eine ausreichende verkehrsmäßige Erschließung gegeben ist.<br />

3) Gewerbliche und industrielle Vorsorgeflächen sind vorerst von Bauland-Widmungen<br />

freizuhalten und langfristig für gewerbliche Nutzung vorzusehen, sofern ein konkreter<br />

Bedarf gegeben ist. Es gelten die Bestimmungen gem. § 8 Abs. 6 Pkt. 6.<br />

4) Flächen für emittierende Betriebe sind außerhalb des zusammenhängenden Wohngebietes<br />

vorzusehen.<br />

5) Wie im Abschnitt 3 – Bestandsaufnahme unter Punkt 3.4 angeführt sind die derzeit<br />

gewidmeten Gewerbeflächen fast gänzlich für bestehende Großbetriebe (Tyrolit,<br />

DAKA, Adlerwerk) reserviert. Konkret sind, mit Ausnahme der Gewerbegebietsflächen<br />

Paulinum und Montanwerke (gesamt ca. 2,66 Ha), alle übrigen bestehenden<br />

Gewerbewidmungen diesen Großbetrieben zugeordnet.<br />

Die Ausweisung von zusätzlichem Bauland für Industrie und Gewerbe, im speziellen<br />

die Erweiterung des Gewerbegebietes Einfang Richtung Stadt, ist daher notwendig,<br />

damit auch anderen Betrieben geeignete Baugründe zur Verfügung gestellt werden<br />

können und so eine weitreichende wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet ist.<br />

6) Landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere außerhalb des zusammenhängenden<br />

Siedlungsgebietes, sind in ihrem Bestand zu sichern. Im Bedarfsfall sind entsprechende<br />

Sonderflächen für Hofstellen vorzunehmen. Dabei sind ergänzende Festlegungen<br />

für gewerbliche Tätigkeiten im untergeordneten Ausmaß im Sinne des § 44<br />

TROG 2006 zulässig.<br />

7) Im Bereich Grafenast besteht unterhalb der Schiabfahrt, nördlich des im Jahr 2010<br />

neu errichteten Parkplatzes, eine großräumige Fläche mit relativ ebener Geländebeschaffenheit.<br />

Dieses Areal soll zukünftig zur Schaffung von Ferienwohnungen, eines<br />

Campingplatzes o. dgl. vorgesehen werden. Bei tatsächlichem Bedarf kann eine gezielt<br />

darauf abgestimmte Einzeländerung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 9


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Dabei ist darauf zu achten, dass die natürlichen Voraussetzungen genutzt werden<br />

und eine harmonische Eingliederung in das Landschaftbild erfolgt, ohne dabei den<br />

intakten der Erholungsraum zu beeinträchtigen.<br />

§ 6<br />

Verkehrsmaßnahmen<br />

1) Geeignete Maßnahmen zur Minimierung des KFZ-Verkehrs sind anzustreben.<br />

2) Dem Ausbau des Fuß- und Radwegverkehrs im öffentlichen Straßenraum ist erhöhte<br />

Priorität beizumessen.<br />

3) Das öffentliche Nahverkehrsnetz (City-Bus) sowie die Regional-Buslinien sind in ihrer<br />

Form zu erhalten bzw. nach Möglichkeit weiter auszubauen.<br />

§ 7<br />

Sonstige Infrastruktur<br />

1) Im Hinblick auf die wirtschaftliche Führung der Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

sowie Stromversorgung sind vordringlich die Baulandflächen in den bereits erschlossenen<br />

Gebieten heranzuziehen.<br />

2) Die Umgebungs- bzw. Einzugsbereiche der Quellenstandorte sind von jeglicher beeinträchtigenden<br />

Bebauung oder Sondernutzung freizuhalten.<br />

3) Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur sind entsprechende Vorbehaltsflächen vorzusehen.<br />

Dabei können unterstützend auch privatrechtliche Verträge abgeschlossen<br />

werden.<br />

Auf die Erhaltung bzw. Verbesserung des Standards bestehender sozialer und kultureller<br />

Einrichtungen ist größter Wert zu legen. So sind z.B. die Sanierung der Hauptschule<br />

und die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofes voranzutreiben.<br />

Das Projekt Stadtgalerien, bestehend aus einem Einkaufszentrum, Büros, öffentlichen<br />

Dienstleistern (Post) wird im Jahr 2012 abgeschlossen. In diesem Gebäudekomplex<br />

wird auch ein neuer Veranstaltungsbereich (Stadtsaal), der den Bedürfnissen<br />

der Stadt <strong>Schwaz</strong> angepasst ist, untergebracht.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 10


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§ 8<br />

Behördliche Maßnahmen<br />

1) Innerhalb von 2 Jahren nach In-Kraft-Treten der Fortschreibung des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes ist der Flächenwidmungsplan neu zu erlassen oder der<br />

bestehende Flächenwidmungsplan zu ändern, soweit dies zur Vermeidung von Widersprüchen<br />

zu den Zielen der örtlichen Raumordnung und zu den Festlegungen des<br />

fortgeschriebenen Örtlichen Raumordnungskonzeptes erforderlich ist.<br />

2) Bauland-Neuwidmungen, für die kein unmittelbarer Bedarf besteht (Zeitzonen Z2 und<br />

Z3), sind vorerst als Freiland auszuweisen und können bei Bedarf in Übereinstimmung<br />

mit den übrigen Zielen dieser Verordnung und des Tiroler Raumordnungsgesetz<br />

– TROG 2006 einer entsprechenden Widmung zugeführt werden, wenn der<br />

Stadtgemeinde dadurch keine unverhältnismäßigen infrastrukturellen Mehrkosten<br />

entstehen.<br />

3) Die in der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes vorgesehenen<br />

Bauland-Flächen, die innerhalb des Planungszeitraumes nicht gewidmet werden<br />

(weil etwa der Bedarf nicht gegeben ist), sind bei der nächsten Fortschreibung neuerlich<br />

zu beurteilen und gegebenenfalls wieder von der Baulandwidmung herauszunehmen.<br />

Gleiches gilt für die zum Zeitpunkt gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bestehenden, gewidmeten Bauland- und Sonderflächen,<br />

die nicht bebaut sind und auch im Planungszeitraum von 10 Jahren bis zur nächsten<br />

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht bebaut bzw. entsprechend<br />

ihrer Widmung genutzt werden.<br />

4) In der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wurden neben den<br />

vorgesehenen neuen Baulandflächen auch sämtliche bereits gewidmete Bereiche mit<br />

einem Stempel für die zeitlich bauliche Entwicklung versehen. Dabei erfolgte eine<br />

Anpassung an die bestehenden Nutzungen und Bebauungen.<br />

5) Im Falle von zukünftigen Neuwidmungen aber auch Widmungsänderungen im Rahmen<br />

der Zulässigkeit laut dem örtlichen Raumordnungskonzept sind vorher generell<br />

die Voraussetzungen der infrastrukturellen und verkehrsmäßigen Erschließungen zu<br />

überprüfen und gegebenenfalls zu schaffen.<br />

6) Entsprechend der Zählerlegende des Verordnungsplanes sind in den nachstehend<br />

angeführten Bereichen bei Neuerlassung bzw. Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

und bei der Erstellung von Bebauungsplänen die nachstehend angeführten Vorgaben<br />

zu beachten. Nach Möglichkeit wurden die Angaben zur Zählerlegende im<br />

Verordnungstext des bestehenden örtlichen Raumordnungskonzeptes übernommen:<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 11


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1 Zentrumsnahe Baulandreserve; Durchführung gesamthafter Planungen mit<br />

Überlegungen zur Struktur, Gliederung und Erschließung, gegebenenfalls in<br />

Form von Bebauungsstudien, Schaffung von ausreichenden Flächen für öffentlich<br />

zugänglichen Grünraum im engeren fußläufigen Einzugsbereich,<br />

rechtliche und finanzielle Sicherstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur<br />

2 Zentrumsnahe Bauland-Auffüllungsbereiche; die umgebende Siedlungsstruktur<br />

ist mit urbaner Dichte fortzuführen<br />

3 Baulandauffüllungsbereiche außerhalb Stadtzentrum; die umgebende lockere<br />

Siedlungsstruktur ist mit freistehenden Einzelbaukörpern, Doppel- oder Reihenhäusern<br />

fortzuführen. Auf ausreichende Durchgrünung ist Bedacht zu<br />

nehmen. Bei bestehender Baustruktur ist im Falle einer weiteren Bebauung<br />

der vorhandene Ortsbildcharakter zu erhalten und falls erforderlich durch entsprechende<br />

Bebauungspläne sicherzustellen<br />

4 Neues Siedlungsgebiet „Lochhäusl“ am Waldrand; auf eine harmonische Eingliederung<br />

in das Landschaftsbild ist besonderes Augenmerk zu legen, was<br />

durch eine entsprechende Bebauungsstudie nachzuweisen ist. Ebenso ist die<br />

infrastrukturelle Erschließung des neuen Siedlungsgebietes vor der Neuwidmung<br />

rechtlich und technisch sicherzustellen und es sind Maßnahmen zur<br />

Versorgung mit erneuerbarer Energie zu fördern.<br />

5 Baulandflächen für öffentliche Nutzung; diese Bereiche sind durch Ausweisung<br />

entsprechender Vorbehalts- und Sonderflächen für öffentliche Einrichtungen<br />

oder für Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse stehen, sicherzustellen.<br />

6 Baulandflächen für gewerbliche Nutzung; vor der Neuwidmung von vorgesehenen<br />

Flächen als Bauland bzw. vor Erstellung von Bebauungsplänen ist sicherzustellen,<br />

dass die erforderliche technische Infrastruktur rechtlich und<br />

finanziell sichergestellt ist.<br />

7 Bereiche gemischter Nutzungsstruktur; für diese Bereiche ist die bestehende<br />

kleinbetrieblich gemischte Nutzungsstruktur zu erhalten.<br />

8 entfällt<br />

9 Baulandreserve mit Einschränkungen; es gelten die Bestimmungen gemäß<br />

Punkt 1. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass sämtliche markanten Hang- und<br />

Hangrückenbereiche von jeglicher Bebauung frei gehalten werden. Eine allfällige<br />

verkehrsmäßige Erschließung hat unter bestmöglicher Einfügung, ohne<br />

aufwändiger Veränderungen des Geländes, zu erfolgen.<br />

10 entfällt<br />

11 Bauland für gewerblich gemischte Nutzung mit Verkehrsbeschränkung; bei<br />

der Widmung ist festzulegen, dass keine Betriebe mit erheblichem Verkehrsaufkommen<br />

zulässig sind, die erforderliche technische Infrastruktur ist<br />

rechtlich und finanziell sicherzustellen<br />

12 Bauland für gewerblich industrielle Nutzung; bei der Widmung ist festzulegen,<br />

dass keine Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig sind, die erforderliche<br />

technische Infrastruktur ist rechtlich und finanziell sicherzustellen<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 12


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13 Flächen für öffentliche Sportstätten; diese Bereiche sind durch Ausweisung<br />

entsprechender Vorbehalts- oder Sonderflächen für öffentliche Sportstätten<br />

und damit verbundenen Nebeneinrichtungen, die im öffentlichen Interesse<br />

stehen, sicherzustellen<br />

14 entfällt<br />

15 Baulandflächen für Sondernutzung; die bereits bebauten Flächen weisen eine<br />

bestehende Widmung entsprechend ihrer jeweiligen Sondernutzung auf.<br />

Neue Bauvorhaben müssen den jeweiligen Widmungszweck erfüllen.<br />

Im Falle von Widmungsänderungen oder Neuwidmungen ist darauf Bedacht<br />

zu nehmen, dass keine negative Beeinträchtigung der Umgebung erfolgt.<br />

16 Flächen für landwirtschaftliche Nutzung; die landwirtschaftlichen Strukturen<br />

bestehender und neuer Hofstellen sind sicherzustellen.<br />

17 Hangverbauung äußere Innsbrucker Straße; im Falle einer Bebauung des<br />

Hanges oberhalb der bestehenden Gebäude in der äußeren Innsbrucker<br />

Straße ist vorher eine Bebauungs- und Machbarkeitsstudie zu erstellen und<br />

die verkehrsmäßige Erschließung sowie sonstige Infrastruktur rechtlich und<br />

technisch sicherzustellen.<br />

18 Stadtzentrum; bestehende Bauten sind in ihrem Charakter zu erhalten, im<br />

Falle neuer Bebauungen ist äußerste Rücksicht auf bestehende Baustrukturen<br />

und auf das Orts- und Straßenbild zu nehmen. Die verkehrsmäßige und<br />

infrastrukturelle Erschließung neuer Bauplätze muss vor Umsetzung weiterer<br />

Bebauungen sichergestellt werden.<br />

19 Bestehendes Einkaufszentrum; Änderungen sind im Rahmen des zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt geltenden Raumordnungsgesetzes zulässig<br />

20 Fläche für Erholung und Sport; die Errichtung von Objekten, die dem Verwendungszweck<br />

nicht entgegenstehen und die Erholungsfunktion nicht negativ<br />

beeinträchtigen, ist zulässig.<br />

21 Baulandflächen für Handel- und Dienstleistungsbetriebe; die Durchmischung<br />

von diversen Handels- und Dienstleistungsbetrieben ist durch entsprechende<br />

Widmungsfestlegungen sicherzustellen. Wohnungen sind ergänzend dazu<br />

zulässig.<br />

22 Entwicklungsachsen; durch Festlegung entsprechender Widmungen ist sicherzustellen,<br />

dass neben der Wohnnutzung auch die Ausbildung von Geschäften<br />

sowie Kleinhandels- und Dienstleistungsbetrieben möglich ist.<br />

23 Erweiterungsfläche Gewerbegebiet Einfang; vor der Neuwidmung bzw. vor<br />

der Erstellung von Bebauungsplänen ist nachzuweisen, dass die erforderliche<br />

technische Infrastruktur und die verkehrsmäßige Erschließung rechtlich und<br />

finanziell sichergestellt ist.<br />

Bei der Umsetzung von Projekten ist ein ausreichender Sichtschutz durch<br />

randliche bzw. gegliederte Bepflanzungen einzuplanen. Weiters sind erforderliche<br />

Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Versickerungsflächen für<br />

Oberflächenwässer und zum Schutz des Grundwassers zu setzen.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 13


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24 Areal der ÖBB zwischen der Spornberger-Straße und den Bahngeleisen; Fläche<br />

zur Schaffung einer PARK & RIDE Anlage in Kombination mit einem<br />

Bauwerk mit gemischter Nutzung und Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge.<br />

7) Die Erlassung von Bebauungsplänen richtet sich nach Erfordernis auf Grundlage des<br />

zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Raumordnungsgesetzes.<br />

§ 9<br />

Sonstige Maßnahmen<br />

Zur Absicherung der Festlegungen im Örtlichen Raumordnungskonzept, insbesondere zur<br />

Sicherung ausreichender Flächen zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bevölkerung und<br />

für gewerbliche Zwecke sowie der widmungsgemäßen Verwendung binnen angemessener<br />

Frist, kann die Stadtgemeinde unterstützend auch privatrechtliche Verträge mit den<br />

Grundeigentümern abschließen.<br />

Für die Ausführung von Anlagen zur erneuerbaren Energie, wie z.B. Photovoltaik-Anlagen,<br />

usw., sollen Zusatzförderungen in Aussicht gestellt werden.<br />

§ 10<br />

Schlussbestimmungen<br />

Das fortgeschriebene Örtliche Raumordnungskonzept tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2006<br />

mit dem Ablauf des letzten Tages der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />

Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 14


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SITRO NUMMER<br />

926<br />

Beilagen<br />

STADTBAU AM T<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Franz-Josef-Straße 2<br />

6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />

Datum:<br />

25.11.2011<br />

Bearbeiter:<br />

Ing. Peter Lindner


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W IL D B A C H - U N D L A W IN E N V E R B A U U N G<br />

Gebietsbauleitung Westliches Unterinntal<br />

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Schutz für unseren Lebensraum – Erfahrung für die Zukunft<br />

An die<br />

Gemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

6130 <strong>Schwaz</strong><br />

<strong>Schwaz</strong>, am<br />

25.10.2011<br />

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe<br />

Ihre Nachricht vom<br />

031-2-3091/2010/w 313/832-2011 DI Helmut Hochreiter<br />

Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes <strong>Schwaz</strong><br />

- Stellungnahme<br />

BEFUND<br />

Die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bittet in einem Brief, datiert mit 17. Oktober 2011, um eine gutachterliche<br />

Stellungnahme gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz zur Fortschreibung des<br />

örtlichen Raumordnungskonzeptes für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>. Dem Sachbearbeiter<br />

liegen dabei ein Verordnungsplan im Maßstab 1:5.000, Plannummer ROK-VO in der Version<br />

VA 3.1, Planstand 14.10.2011 vor. Zusätzlich wurde dem Sachbearbeiter eine Tabelle<br />

übermittelt, in der mit Punkt 1 -18 Neuwidmungen für die bauliche Entwicklung sowie mit<br />

Punkt 19 und 20 Entwicklungsflächen für Sport, Erholung und Freizeit angeführt sind. Für<br />

eine Beurteilung hinsichtlich des Gefährdungspotentiales standen dem Sachbearbeiter der<br />

ministeriell genehmigte Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> sowie die Erhebungen<br />

aus einem Lokalaugenschein, der am 04.11.2011 durchgeführt wurde, zur Verfügung.<br />

Zu den einzelnen Änderungen im örtlichen Raumordnungskonzept kann Folgendes<br />

angemerkt werden (die Punkte 1 – 20 beziehen sich auf die Aufzählung lt. vorliegender<br />

Tabelle, die nachfolgenenden Grundparzellen liegen allesamt in der KG <strong>Schwaz</strong>):<br />

1. Stadtgemeindegrund, Ried, Gp 2356: Lt. Kataster im TIRIS handelt es sich bei der<br />

Gp 2356 um die Gemeindestraße, wobei im betreffenden Bereich, zwischen den Gpn<br />

1338 und 1331/1, eine Grundfläche mit einer Länge von etwa 38 m und einer Breite<br />

A-6130 <strong>Schwaz</strong>, Swarovskistraße 22a,<br />

Tel.: (+43 5242) 662 02 – 0, Fax: (+43 5242) 662 02 - 20, E-mail: gbl.wuinntal@die-wildbach.at<br />

Homepage: www.die-wildbach.at www.naturgefahren.at<br />

DVR 0000183, Bank PSK 5060784, BLZ 60000, ATU Nr. 39122007


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von 15 m zur Bergseite hin, nach Südosten, angehängt ist. Lt. ministeriell genehmigtem<br />

Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ist lediglich der unterste (nordwestlichste)<br />

Bereich der zu widmenden Teilfläche noch von einer Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

des Zintbergbaches berührt. Dabei wird unterstellt, dass der Zintbergbach<br />

bei einem Bemessungsereignis lt. Gefahrenzonenplan aufgrund seines unzureichenden<br />

Durchflussquerschnittes am Unterlauf und den vorhandenen Verrohrungen<br />

verklaust, überbordet und außerhalb seines Gerinnes abfließt. Dabei werden<br />

vorgezeichnete Fließwege wie die gegenständliche Gemeindestraße bevorzugt angenommen.<br />

Die gegenständliche Grundparzelle steigt nach Süden und Südwesten<br />

steil an, eine seichtgründige Überschwemmung ist dabei lediglich am Hangfuß zu unterstellen.<br />

Eine Gefährdung durch den Zintbergbach ist für den Großteil der gegenständlichen<br />

Grundfläche nicht vorhanden.<br />

2. Stadtgemeindegrund, „Lochhäusl“ Gpn 1136, 1138/1, 1138/4 und Bp .622: Das gegenständliche<br />

Widmungsverfahren ist bereits im Laufen und der ho. Dienststelle bekannt.<br />

Es liegen bereits mehrere Stellungnahmen zu Rodung und Widmung vor.<br />

Nach ho. Wissensstand wurde für die Waldfläche bereits eine Rodungsbewilligung<br />

erwirkt, für die Entsorgung der Oberflächenwässer für das künftige Bauland ist bereits<br />

ein Projekt der Firma AEP vorhanden, welches allerdings noch zu überarbeiten<br />

ist. Widerstände seitens eines betroffenen Grundeigentümers sind hier vorhanden,<br />

dessen Zustimmung ist aber erforderlich, um die Entsorgung der zusätzlich anfallenden<br />

Oberflächenwässer zu gewährleisten bzw. um keine negativen Auswirkungen für<br />

Unterlieger zu bewirken.<br />

Angemerkt wird, dass im Norden des gegenständlichen Widmungsbereiches bereits<br />

zwei Wohngebäude bestehen und hier die Widmung nachträglich angepasst werden<br />

soll.<br />

In Bezug auf die Gefährdungssituation laut Gefahrenzonenplan durch den Grenzbach<br />

im Norden und den Bstandsmanngraben im Süden kann festgestellt werden, dass die<br />

Gefährdung gering ist. Lediglich im nördlichsten Bereich sind Flächen durch Erosion<br />

durch den Grenzbach, im südlichsten Bereich durch Erosion und Überschwemmung<br />

durch den Bstandsmannsgraben teilweise gefährdet, jedoch durch wildbachtechnische<br />

Auflagen im Zuge des Bauverfahrens beherrschbar. Wesentlich aus ho. Sicht<br />

ist, dass durch die dauernde Rodung kein Mehrwasseranfall bzw. eine größere Gefährdung<br />

für den unterliegenden Bereich entsteht. Dies vor allem deshalb, weil die


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beiden Wildbäche Grenzbach und Bstandsmanngraben derzeit aufgrund unzureichender<br />

Abflussquerschnitte und Verrohrungen nicht imstande sind, mittlere und<br />

größere Hochwässer abzuführen. Insofern ist es notwendig, für die dauernde Rodung<br />

eine Ersatzaufforstung durchzuführen und durch technische Maßnahmen ist sicherzustellen,<br />

dass das Oberflächenwasser aus diesem Teilbereich retentiert in den<br />

Bstandsmanngraben eingeleitet wird, ohne eine Höhergefährdung für Unterlieger zu<br />

bewirken. Aus ho. Sicht ist es weiters notwendig, eine geologische Stellungnahme<br />

bezüglich der Eignung der mittelsteilen – steilen Hänge mit lehmigem Untergrund als<br />

Bauland einzuholen.<br />

Angemerkt werden muss auch noch, dass die nördlichste Widmungsfläche teilweise<br />

in den Einhang des Grenzbaches reicht. In diesem Bereich liegt die Zufahrtsstraße<br />

zu dem unterhalb liegenden Wohnhaus und es ist hier sicherzustellen, dass in den<br />

Einhängen des Grenzbaches bzw. im Bereich der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

keine weitere Bautätigkeit geplant wird.<br />

3. Stadtgemeindegrund, „Lochhäusl“ Gpn 1137, 1138/2, 1139, 2386/1: Dieses Widmungsvorhaben<br />

liegt im Bereich wie o.a. Punkt 2, jedoch oberhalb der Gallzeiner<br />

Landesstraße. Eine Gefährdung durch den Bstandsmanngraben ist lediglich im südlichsten<br />

Teilbereich vorhanden. Im Übrigen gilt wie bei o.a. Punkt 2 auch die generelle<br />

Auflage, dass sich durch die dauernde Rodung des Waldbestandes und die Umwandlung<br />

in Siedlungsgebiet der Oberflächenabfluss nicht erhöhen darf. Dazu ist eine<br />

flächengleiche Ersatzaufforstung, wenn möglich im Einzugsgebiet des Bstandsmanngrabens<br />

und des Grenzbaches durchzuführen und durch technische Maßnahmen<br />

ist außerdem sicherzustellen, dass sich der Wasseranfall in den beiden genannten<br />

Wildbächen nicht erhöht. Im Süden der gegenständlichen Widmungsfläche ist<br />

weiters ein kleines Rückhaltebecken von der ho. Dienststelle projektiert, das Projekt<br />

ist bereits ausgearbeitet, hier ergeben sich Nutzungskonflikte bei der angestrebten<br />

Widmung und Verwertung als Bauland. Ob für diesen Teilbereich oberhalb der Gallzeiner<br />

Landesstraße eine geologische Stellungnahme vorliegt, ist dem Sachbearbeiter<br />

nicht bekannt.<br />

4. Haidacher, Alte Landstraße, Gp 914/1: Der gegenständliche Bereich liegt am Talboden<br />

des Inns, nordwestlich der Tennisplätze beim Bergwerksareal. Von der gegenständlichen<br />

Gp 914/1 soll ein etwa 25 m breiter Grundstücksstreifen abgetrennt werden<br />

und dieser südwestliche Grundstücksstreifen einer baulichen Entwicklung zuge-


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führt werden. Der gegenständliche Widmungsbereich liegt dabei mit seinen südlichsten<br />

Flächen noch in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Zintbergbaches bzw.<br />

randlich auch des Wachterbaches. Wie auch die Hochwasserereignisse im August<br />

2011 gezeigt haben, ist in diesem Bereich noch immer mit seichtgründigen Überschwemmungen<br />

zu rechnen. Das Gefährdungspotential ist jedoch gering, weshalb<br />

die Ausweisung als Gelbe Wildbachgefahrenzone gerechtfertigt erscheint. Durch<br />

wildbachtechnische Auflagen im Bauverfahren ist sicherzustellen, dass keine Schadwassereintritte<br />

in die Gebäude ermöglicht werden. Es ist jedoch darauf zu achten,<br />

dass nicht durch eine Abriegelung von Grundstücken der Schadwasserabfluss zu<br />

Ungunsten Dritter abgeleitet wird. Dazu sind im Bebauungsplan mögliche Abflusskorridore<br />

(Abflussmulden) freizuhalten.<br />

5. Gewerbegebiet Einfang, Gpn 987/1, 988/1, 989/1, 990/1, 991/1, 992/1, 992/3, 993/1,<br />

994/2: Das Gewerbegebiet am Inn soll in südwestlicher Richtung im Ausmaß von<br />

insgesamt 35.274 m² erweitert werden. Der Widmungsbereich beträgt etwa 200 x<br />

170 m und liegt oro.re. des Inns, durch die Landesstraße B171 (Tiroler Straße) von<br />

diesem getrennt. Im derzeit gültigen Gefahrenzonenplan ist der betreffende Bereich<br />

nicht als raumrelevant bearbeitet worden. Es ist jedoch aus dem Gefahrenzonenplan<br />

ersichtlich, dass Schadwässer von Zintbergbach, Wachterbach und Lugglgraben -<br />

diese Wildbäche liegen in der Nähe des Gewerbegebietes - am Beginn des Talbodens<br />

des Inns versickern und so keine Gefährdung für den gegenständlichen Bereich<br />

darstellen.<br />

6. Kraken (Kaiser), Gpn 457/1, 461, 462/1: Die gegenständlichen Grundparzellen liegen<br />

auf der oro.re. Seite des Lahnbaches, teilweise direkt an diesen angrenzend. Lt. TI-<br />

RIS ist die westliche Hälfte der Gp 457/1 bereits als Bauland gewidmet, der östliche<br />

Bereich dieser Grundparzelle sowie die Gpn 461 und 462/1 sind noch nicht gewidmet.<br />

Lt. dem vorliegenden Verordnungsplan stehen nun auf der Gp 457/1 die Widmung<br />

der östlichen Teilfläche, auf der Gp 461 die Widmung der nördlichen Grundstücksecke<br />

und auf der Gp 462/1 die Widmung auf einer kleinen Teilfläche im Nordosten<br />

der Grundparzelle an. Die knapp neben dem Lahnbach liegenden Teilbereiche<br />

der Gpn 461 und 462/1 stehen lt. vorliegendem Verordnungsplan nicht zur Widmung<br />

an. Dies deshalb, weil im derzeit gültigen Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde<br />

<strong>Schwaz</strong> für den bachnahen Bereich die Rote Wildbachgefahrenzone des Lahnbaches<br />

ausgewiesen ist. Dabei wird unterstellt, dass bei einem Hochwasserereignis des


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Lahnbaches die Einhänge erodiert werden. Die nun beantragten Widmungsflächen<br />

liegen außerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone, aber noch in der Gelben Wildbachgefahrenzone.<br />

In Bezug auf mögliche Bauvorhaben ist anzumerken, dass die<br />

Gp 457/1 noch gänzlich unverbaut ist, die Gp 461 und die Gp 462/1 bereits bebaut<br />

sind und hier nur kleinere Umbauten am vorhandenen Gebäudebestand möglich<br />

sind.<br />

7. Kraken (Sottner, Rechfelden, Kornthaler) Gpn 458, 463, 464, 465, 475, Bpn .389 und<br />

.390: Der gegenständliche Widmungsbereich liegt auf der oro.re. Seite des Lahnbaches,<br />

zwischen 20 m bis 60 m von diesem entfernt. Angemerkt wird dabei, dass nach<br />

Verordnungsplan auch die Gp 475 von der Widmung betroffen zu sein scheint, diese<br />

Grundparzelle ist in der vorliegenden Tabelle nicht angeführt. Die Gpn 458, 464, 465<br />

und die Bp .390 liegen in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Lahnbaches. Die<br />

restlichen Grundparzellen weiter bergseitig (östlich) liegen außerhalb der Gelben<br />

Wildbachgefahrenzone. Bei der Gefahrenzonenausweisung wird unterstellt, dass bei<br />

einem Hochwasserereignis des Lahnbaches die Einhänge erodiert werden können,<br />

Setzungsschäden sind derzeit auch schon im Asphalt der Straße in diesem Bereich<br />

erkennbar. Die Gpn 464 und 465 liegen mit einem schmalen Streifen im Bereich der<br />

Straße noch in der Roten Wildbachgefahrenzone des Lahnbaches.<br />

Sämtliche o.a. Grundparzellen sind derzeit noch als Freiland gewidmet und bis auf<br />

die Gpn 463 und 475 bereits bebaut. Die noch unbebauten Gpn 463 und 475 liegen<br />

außerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone, hier ist eine Bebauung auch ohne<br />

Vorschreibung von wildbachtechnischen Auflagen möglich.<br />

8. Kraken (Kirchmair), Gp 503/1: Wieder oro.re. des Lahnbaches ist eine Widmung der<br />

Gp 503/1 von Freiland in Bauland geplant. Lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan<br />

liegt der betreffende Bereich außerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

des Lahnbaches.<br />

9. Pirchanger (Berggasse), Gp 96/8: Die gegenständliche Grundparzelle im Bereich<br />

Pirchanger liegt lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan außerhalb des<br />

raumrelevanten Bereiches. Der südlich liegende Putzerbach wurde jedoch vollständig<br />

bearbeitet und innerhalb des raumrelevanten Bereiches mit seinen Gefahrenzonen<br />

ausgewiesen. Die Gp 96/8 liegt dabei ca. 70 Meter nördlich des Putzerbaches, es ist


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daher von einer Gefahrenfreiheit bei einem Bemessungsereignis lt. Gefahrenzonenplan<br />

auszugehen.<br />

10. Pirchanger (nordöstlich Putzerbach), Gpn 1797, 1798, 1800, 1801 und Bp .1074: Der<br />

gegenständliche Bereich liegt im Ortsteil Pirchanger auf der oro.re. Seite des Putzerbaches.<br />

Diese Bereiche stellen sich als Wiesenhänge dar, die talseitig neben dem<br />

Putzerbach zuerst wenig steil ausgeprägt sind, dann aber sehr steil nach Nordosten<br />

hin aufsteigen. Die Gpn 1800 und 1801 sind bereits bebaut, lt. TIRIS sind die gegenständlichen<br />

Widmungsbereiche noch als Freiland gewidmet. Anzumerken ist, dass<br />

von der Gpn 1797 nur die westlichste Grundstücksecke und von der Gp 1798 nur der<br />

untere Bereich im Südwesten gewidmet werden sollen.<br />

Im ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan ist der Putzerbach mit seinem verbauten<br />

Gerinne als Rote Wildbachgefahrenzone ausgewiesen ist, bachparallel sind<br />

aufgrund von Bachüberbordungen Überflutungen anzunehmen und aus diesem<br />

Grund ist hier eine Gelbe Wildbachgefahrenzonen ausgewiesen. Dabei sind die Gpn<br />

1797 und 1798 im talseitigen Bereich auf einer Breite von etwa 10 m von der Gelben<br />

Wildbachgefahrenzone betroffen, die übrige Fläche der Grundstücke ist gefahrenzonenfrei,<br />

die Gp 1800 mitsamt den Gebäuden liegt ebenfalls in der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

und die Gp 1801 liegt ebenso auf ihrer talseitigen Hälfte in dieser Zone.<br />

Die Bp .1074 liegt vollständig in der Gelben Wildbachgefahrenzone. Bei den Gpn<br />

1800 und 1801 ist aufgrund der vorhandenen Bebauung nur mehr mit geringen Erweiterungen<br />

am Bestand zu rechnen. Eine Widmung in Bereiche mit erheblich höherem<br />

Gefährdungspotential (§ 37 TROG) findet nach ho. Meinung mit der Widmung<br />

der Teilflächen von Gp 1797 und 1798 nicht statt.<br />

11. Unteres Ried (Danler) auf Gp 1215/2: Der gegenständliche Bereich im Ortsteil Ried<br />

liegt zwischen dem Bstandsmanngraben im Norden und dem Lugglgraben im Süden<br />

und befindet sich lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan knapp außerhalb<br />

des raumrelevanten Bereiches. Da die Gefahrenzone von Lugglgraben und<br />

Bstandsmanngraben vollständig im Gefahrenzonenplan ausgewiesen sind, ist keine<br />

Gefährdung durch Wildbäche erkennbar.<br />

12. Pirchanger („Hiaseler“), Gp 2005: Der gegenständliche Bereich im Ortsteil Pirchanger<br />

liegt lt. Gefahrenzonenplan außerhalb des raumrelevanten Bereiches. Die gegen-


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ständliche Grundparzelle liegt jedoch weit ab vom nördlichen Putzerbach und vom<br />

südlichen Riesbach. Eine Gefährdung durch diese Wildbäche ist nicht erkennbar.<br />

13. Max-Angerer-Weg (Grauss), Gp 2017/12 und 2017/13: Die gegenständlichen Grundparzellen<br />

liegen im Ortsteil Pirchanger der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>. Im ministeriell<br />

genehmigten Gefahrenzonenplan liegt der betreffende Bereich zwar nicht im raumrelevanten<br />

Bereich, aufgrund der weiten Entfernung zum nördlich liegenden Putzerbach<br />

und dem südlich liegenden Riesbach ist jedoch keine Gefährdung durch diese<br />

Wildbäche erkennbar.<br />

14. Kraken (Baderer), Gp 506: Die Gp 506 liegt auf der oro.re. Seite des Lahnbaches,<br />

etwa 60 m von diesem entfernt. Lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan liegt<br />

die Gelbe Wildbachgefahrenzone hier bachnah im Bereich des Lahnbaches, für den<br />

gegenständlichen Bereich ist keine Gefahrenzone ausgewiesen. Angemerkt wird,<br />

dass von der Gp 506 lediglich der südwestliche Bereich, angrenzend an die Gebäude<br />

auf Bp .414 mit einer Breite von etwa 10 m gewidmet werden soll.<br />

15. Kraken (Aschenwald), Gp 510/1: Der gegenständliche Bereich liegt im Ortsteil Kraken<br />

der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> auf der oro.re. Seite des Lahnbaches, etwa 20 m<br />

von diesem entfernt. Angemerkt wird, dass von der gegenständlichen Grundparzelle<br />

lediglich der südlichste Teilbereich gewidmet werden soll. Im ministeriell genehmigten<br />

Gefahrenzonenplan ist hier für den Lahnbach und für einen ufernahen Bereich die<br />

Rote bzw. die Gelbe Wildbachgefahrenzone ausgewiesen, der betreffende Widmungsbereich<br />

ist von keiner Gefahrenzone betroffen.<br />

16. Nasstal (Schoner), Gp 521/1: Der betreffende Bereich im Nasstal liegt im Gefährdungsbereich<br />

des Zintbergbaches. Für die Gp 521/1 ist für den Großteil der Grundparzelle<br />

(v.a. westlicher Bereich) die Gelbe Wildbachgefahrenzone des Zintbergbaches<br />

ausgewiesen, lediglich der nordöstlichste Bereich ist von keiner Gefahrenzone<br />

betroffen. Lt. vorliegendem Verordnungsplan ist geplant, nur einen Teilbereich dieser<br />

Grundparzelle zu widmen, dieser Teilbereich umfasst das bereits bestehende Wohnhaus<br />

mitsamt Rasenfläche. Dieser Teilbereich liegt vollständig innerhalb der Gelben<br />

Wildbachgefahrenzone, eine weitere Bautätigkeit ist jedoch nicht zu erwarten.<br />

17. Arzberg, bestehende Baulandreserven, Gpn 2130/4, 2131/3, 2145/1, 2145/2, 2146/5,<br />

2146/6, 2146/7 und Bp .1330: Die gegenständlichen Grundparzellen liegen am Arz-


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berg oberhalb der L 53 Pillbergstraße, im Bereich des Gschirrbaches im Norden und<br />

des Keilbaches weiter im Süden. Zu den einzelnen Grundparzellen ergibt sich lt. ministeriell<br />

genehmigtem Gefahrenzonenplan folgendes:<br />

• Gp 2130/4: Die gegenständliche Grundparzelle liegt direkt auf der oro. re. Seite<br />

des Gschirrbaches. Eine kleine Teilfläche mit wenigen Quadratmetern in der<br />

westlichsten Ecke ist dabei von der Roten Wildbachgefahrenzone des Gschirrbaches<br />

betroffen, daran schließt ein etwa 5 m breiter Streifen an, der noch in<br />

der Gelben Wildbachgefahrenzone liegt. Die gegenständliche Grundparzelle ist<br />

bereits verbaut, wobei der südwestlichste Gebäudeteil noch in der Gelben<br />

Wildbachgefahrenzone liegt. Eine weitere Bebauung ist nicht zu erwarten.<br />

• Gp 2131/3: Diese Grundparzelle liegt oro.re. des Gschirrbaches, in der Kurve<br />

der L 53 Pillbergstraße. Gefahrenzonen sind für den betreffenden Bereich lt.<br />

ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan nicht ausgewiesen.<br />

• Gp 2145/1: Die gegenständliche Grundparzelle inkl. der Bp .1330 liegt oro.li.<br />

des Geschirrbaches auf einem ausgeprägten Rücken, ein Teilbereich der<br />

Grundparzelle ist im Osten von der Gelben Wildbachgefahrenzone des<br />

Gschirrbaches betroffen. Die Grundparzelle ist noch unbebaut, eine Bebauung<br />

ist bei Beachtung von Auflagen jedoch möglich. Eine Widmung in Bereiche mit<br />

erheblich höherem Gefährdungspotential (§ 37 TROG) liegt nach ho. Meinung<br />

nicht vor. Im Zuge der Bebauung sind Auflagen der o. Dienststelle zu erwarten,<br />

ein Abrücken des Gebäudes nach Süden ist zu empfehlen.<br />

• Gp 2145/2: Diese Grundparzelle liegt zwischen dem Gschirrbach im Norden<br />

und dem Keilbach im Süden, für den gegenständlichen Bereich ist jedoch keine<br />

Gefahrenzone ausgewiesen.<br />

• Gp 2146/5: Auch diese Grundparzelle liegt zwischen dem Gschirrbach im Norden<br />

und dem Keilbach im Süden, für den südlichsten Grundstücksbereich ist<br />

auf einer schmalen Breite von etwa 4 m die Rote Wildbachgefahrenzone, auf<br />

einem bachparallelen Streifen von einigen Metern die Gelbe Wildbachgefahrenzone<br />

ausgewiesen. Der Großteil der Grundparzelle liegt jedoch in keiner<br />

Gefahrenzone. Die Grundparzelle ist bereits bebaut, bei der Ausweisung von<br />

einer absoluten Baugrenzlinie im Bebauungsplan wäre sichergestellt, dass eine


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Bebauung oder Nutzung nach Süden in den Gefährdungsbereich des Gschirrbaches<br />

ausgeschlossen wird.<br />

• Gp 2146/6: Die gegenständliche Grundparzelle liegt mit ihrer nordöstlichen<br />

Hälfte in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Gschirrbaches, die südwestliche<br />

Grundstückshälfte liegt in keiner Gefahrenzone. Die gegenständliche<br />

Grundparzelle ist bereits bebaut, eine weitere Bebauung ist aus Platzgründen<br />

nicht möglich und daher auszuschließen.<br />

• Gp 2146/7: Die gegenständliche Grundparzelle liegt zwischen dem Geschirrbach<br />

im Norden und dem Keilbach im Süden, der gegenständliche Bereich liegt<br />

jedoch laut ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan in keiner Gefahrenzone.<br />

18. Königfeld, Gp 2500/1: Die gegenständliche Grundparzelle liegt auf der oro.li. Seite<br />

des Inns, am ebenen Talboden, eine Gefährdung durch Wildbäche ist in diesem Bereich<br />

ausgeschlossen.<br />

19. Zielhaus Turnerschaft auf Gp 2280/1: Auf der Gp 2280/1, im Kataster lt. TIRIS als<br />

Bruderwald bezeichnet, soll im Bereich der Schipiste auf SH 1480 m eine Fläche von<br />

342 m² als Entwicklungsfläche für Sport, Erholung und Freizeit vorgesehen werden.<br />

Ein Gebäude besteht hier bereits. Im derzeit gültigen Gefahrenzonenplan ist der<br />

betreffende Bereich als nicht raumrelevant bearbeitet, Naturgefahren wie Wildbäche<br />

und Lawinen können aber ausgeschlossen werden.<br />

20. Materialhaus Schiclub auf Gp 2281: Auf der Gp 2281 soll ebenfalls im Bereich der<br />

Schipiste auf SH 1690 m bei einem bestehenden Materialhaus für den Schiclub eine<br />

Entwicklungsfläche für Sport, Erholung und Freizeit vorgesehen werden. Dazu ist eine<br />

Widmung im Ausmaß von 245 m² erforderlich. Im ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan<br />

der Gemeinde <strong>Schwaz</strong> ist der betreffende Bereich nicht als raumrelevant<br />

bearbeitet worden, Naturgefahren wie Wildbäche und Lawinen können aber<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Desweiteren wurde in einer mündlichen Besprechung von den Vertretern der Gemeinde<br />

<strong>Schwaz</strong> auf folgende 6 Widmungsflächen hingewiesen, die im Folgenden mit Großbuchstaben<br />

bezeichnet werden.


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A.)<br />

B.)<br />

Gp 1287/1, Bp .644, Ortsteil Ried, Wachterbach: Hierbei ist anzumerken, dass der<br />

gegenständliche Widmungsbereich im Verordnungsplan M 1:5.000 schwer zu erkennen<br />

ist. Lt. Kataster aus TIRIS kann es sich dabei um den westlichen Grundstückstreifen<br />

der Gp 1287/1 und der Bp .644 handeln. Da hier im ministeriell genehmigten<br />

Gefahrenzonenplan der Gemeinde <strong>Schwaz</strong> die Rote Wildbachgefahrenzone des<br />

Wachterbaches ausgewiesen ist, wurde hier in der Vergangenheit keine Widmung<br />

durchgeführt, dies hat nun zur Folge, dass auf den gegenständlichen Grundparzellen<br />

im östlichen Bereich eine Widmung als Bauland, im westlichen Bereich dagegen keine<br />

Widmung vorhanden ist. Die Gefährdung durch den Wachterbach besteht darin,<br />

dass das zu kleine Rückhaltebecken bei einem Bemessungsereignis lt. Gefahrenzonenplan<br />

die gesamte Geschiebefracht nicht aufnehmen kann, der Rohrablass verklaust<br />

und das Wasser-Geschiebe-Gemisch oberflächlich, außerhalb seines Gerinnes<br />

abrinnt. Dabei wird primär der in der Falllinie verlaufende Weg als Fließweg angenommen<br />

(Gp 2396), zum Teil aber auch noch die oro.re. (östlich) des Weges liegenden<br />

gegenständlichen Grundflächen. Durch das Hochwasserereignis vom August<br />

2011 ergibt sich die Notwendigkeit, das Gerinne des Wachterbaches auszubauen.<br />

Dabei kann es unter Umständen notwendig werden, auch im gegenständlichen Bereich<br />

die Rohrleitung zu vergrößern oder – falls machbar – ein offenes Gerinne auszuführen<br />

und die gegenständlichen Grundflächen zu beanspruchen.<br />

Gpn 448, 449, 451, Lahnbach: Auf der oro.li Seite des Lahnbaches, z.T. direkt an<br />

diesen angrenzend, ist beabsichtigt, die Gpn 448, 449 und 451 einer einheitlichen<br />

Widmung zuzuführen. Derzeit sind laut TIRIS folgende Bereiche gewidmet:<br />

• Gp 448: der zentrale, mittlere Bereich ist als Bauland gewidmet, der nordöstliche,<br />

der südöstliche und der südwestliche Bereich sind noch Freiland<br />

• Gp 449: der Großteil der Grundparzelle ist als Bauland gewidmet, nur ein<br />

schmaler, wenige Meter breiter Streifen an der südwestlichen Grundstücksgrenze<br />

ist noch Freiland<br />

• Gp 451: der zentrale und südliche Bereich ist als Bauland gewidmet, nur der<br />

nördlichste Grundstücksbereich ist noch Freiland<br />

Grund für diese unterschiedlichen Widmungen auf den einzelnen Grundstücken ist<br />

das Vorhandensein von Roten Wildbachgefahrenzonen, es ist dies für die


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• Gpn 448 (Ostteil) und 451 im nordöstlichen Bereich die Rote Wildbachgefahrenzone<br />

des Lahnbaches<br />

• Gpn 448 (Westteil) und 449 im westlichen Bereich die Rote Wildbachgefahrenzone<br />

des Schlösslgrabens<br />

Anzumerken ist, dass auf der Gp 448 im Westen (Rote Wildbachgefahrenzone<br />

Schösslgraben) noch Flächen zur Verfügung stehen, die von den Ausmaßen her geeignet<br />

sind, eine weitere Bebauung durchzuführen. Hierbei wird jedoch auch festgestellt,<br />

dass eine Bebauung in einer Roten Wildbachgefahrenzone nicht möglich ist.<br />

Als Lösung für die Widmung auf den Gpn 448,449 und 451 bietet sich deshalb an,<br />

entweder<br />

1. eine Neuparzellierung durchzuführen, wobei die Grundparzellen in Roten Wildbachgefahrenzonen<br />

nicht gewidmet werden, oder<br />

2. eine einheitliche Widmung des jeweiligen Grundstücks als Bauland durchzuführen,<br />

die Roten Wildbachgefahrenzone jedoch mit einer Baugrenzlinie im Bebauungsplan<br />

zu belegen.<br />

Die Widmung auf den Restflächen der Gp 451 kann als Widmungskorrektur gesehen<br />

werden, diese Grundparzelle ist bereits bebaut und es sind hier keine größeren Anbauten<br />

mehr möglich. Auch die Widmung des Streifens im Westen der Gp 449 und<br />

des Streifens im Osten der Gp 448 ist bei Berücksichtigung von Baugrenzlinien möglich.<br />

Kritischer zu sehen ist die Widmung der größeren Teilfläche der Gp 448 im Westen.<br />

C.)<br />

Gpn 2043 und 2045, Rote Wildbachgefahrenzone Putzerbach: Auf einer kleinen Teilfläche<br />

im Osten der Gp 2043 und auf einer kleinen Teilfläche in der nordöstlichen<br />

Grundstücksecke der Gp 2045 soll die Widmung an die restliche Grundparzelle<br />

(Widmung jeweils als Bauland) angeglichen werden. Der gegenständliche Widmungsbereich<br />

ist derzeit noch von der Widmung ausgenommen, da hier eine Rote<br />

Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches vorhanden ist. Beide Grundparzellen sind<br />

bebaut, eine weitere Bebauung in den ausgewiesenen Gefährdungsbereich (Rote<br />

Wildbachgefahrenzone) ist nicht zu erwarten. Trotzdem ist durch eine Baugrenzlinie<br />

sicherzustellen, dass der Bereich, der derzeit von einer Roten Wildbachgefahrenzone<br />

eingenommen wird, von Bebauungen freigehalten wird.


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D.) Gpn 81, 82 und 83, Rote Wildbachgefahrenzone Putzerbach: Auf den Gpn 81, 82<br />

und 83 soll ebenfalls die Widmung an die restlichen Grundstücksbereiche angeglichen<br />

werden. Von der Gp 81 ist die östlichste Grundstücksecke noch als Freiland<br />

gewidmet, da dieser Bereich von der Roten Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches<br />

eingenommen wird, die restliche Fläche ist als Bauland gewidmet. Von der<br />

Gp 82 ist der nordöstlichste Grundstücksbereich (innerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone<br />

Putzerbach) noch als Freiland gewidmet, jedoch bereits bebaut, die übrige<br />

Grundstücksfläche ist als Bauland gewidmet. Von der Gp 83 liegt die südlichste<br />

Grundstücksecke (Bereich Parkplatz) in der Roten Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches,<br />

dieser Bereich ist von der Widmung noch ausgenommen und noch Freiland.<br />

Der restliche Grundstücksbereich ist als Bauland gewidmet. Bei sämtlichen 3<br />

angeführten Grundstücksparzellen ist eine weitere Bebauung schwer umsetzbar.<br />

E.)<br />

F.)<br />

Arzberg, Gpn 2205/1 und 2206/1, Riesbach: Am Arzberg ist bei den Gpn 2205/1 und<br />

2206/1 eine Angleichung der Flächenwidmung an die übrige Grundstücksfläche geplant.<br />

Auf der Gp 2205/1 ist der Großteil der Fläche als Bauland gewidmet, lediglich<br />

der nördlichste Bereich, durch den der Riesbach fließt, ist von der Widmung ausgenommen,<br />

da dieser Bereich als Rote Wildbachgefahrenzone ausgewiesen ist. Die<br />

Gp 2206/1 ist ebenfalls als Bauland gewidmet und bereits bebaut, lediglich die nördlichste<br />

Ecke ist von der Widmung ausgenommen, da auch hier die Rote Wildbachgefahrenzone<br />

des Riesbaches verläuft.<br />

Arzberg, Gpn. 2217/2, 2217/3, 2217/4 und 2217/5, Riesbach: Im Bereich Arzberg ist<br />

auf den Gpn 2217/2 - 2217/5 die Angleichung der Flächenwidmung von Teilflächen<br />

an die übrige Widmung der Grundstücke als Bauland vorgesehen. Durch die Ausweisung<br />

einer Roten Wildbachgefahrenzone des Riesbaches an den südlichen Grundstücksgrenzen<br />

der angeführten Grundstücke wurde bisher keine Widmung durchgeführt,<br />

während die übrigen Grundstücksflächen als Bauland gewidmet und teilweise<br />

auch bereits bebaut sind. Auf der Gp 2217/3 und der Gp 2217/4 reichen die bestehenden<br />

Gebäude sogar teilweise in die Rote Wildbachgefahrenzone des Riesbaches<br />

hinein bzw. in den vorgesehenen Widmungsbereich.


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BEURTEILUNG<br />

Zu den einzelnen im Befund angeführten Punkten 1 – 20 sowie A.) – F.) kann folgende<br />

Beurteilung abgebeben werden:<br />

Ad 1:<br />

Die gegenständliche Grundfläche ist bei einem Hochwasserereignis des Zintbergbaches<br />

lediglich im Nordwesten auf einem schmalen Streifen, parallel zur Gemeindestraße,<br />

gefährdet. Der Großteil der Widmungsfläche ist frei von naturräumlichen Gefährdungen,<br />

aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken<br />

gegen eine Widmung.<br />

Ad 2:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der Widmung des neu zu schaffenden<br />

Siedlungsraumes vorerst nicht zugestimmt werden. Es erscheint notwendig,<br />

zuerst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um keine<br />

Mehrbelastung für Grenzbach und Bstandsmanngraben durch zusätzlich eingeleitete<br />

Oberflächenwässer und damit eine Höhergefährdung für Unterlieger zu bewirken.<br />

Dazu ist das Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern herzustellen<br />

und das Projekt der Wasserentsorgung ist wasserrechtlich zu verhandeln.<br />

In Bezug auf die dauernde Rodung ist eine flächengleiche, hydrologisch geeignete<br />

Ersatzaufforstung vorzunehmen, weiters ist eine geologische Beurteilung einzuholen,<br />

aus der hervorgeht, ob die gegenständlichen Bereiche für eine Bebauung geeignet<br />

sind.<br />

Im nördlichsten Widmungsbereich bestehen keine Bedenken gegen eine Widmungskorrektur,<br />

da hier die Bebauung bereits abgeschlossen erscheint. Es ist jedoch an<br />

der Grenze der Gelben Wildbachgefahrenzone des Grenzbaches im Bebauungsplan<br />

eine absolute Baugrenzlinie einzutragen.<br />

Ad 3:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der Widmung des neu zu schaffenden<br />

Siedlungsraumes vorerst nicht zugestimmt werden. Es erscheint notwendig,<br />

zuerst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um keine


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Mehrbelastung für Grenzbach und Bstandsmanngraben durch zusätzlich eingeleitete<br />

Oberflächenwässer und damit eine Höhergefährdung für Unterlieger zu bewirken.<br />

Dazu ist das Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern herzustellen<br />

und die Projekte der Wasserentsorgung sind wasserrechtlich zu verhandeln. Auf<br />

das vorliegende Verbauungsprojekt der ho. Dienststelle ist Rücksicht zu nehmen und<br />

die Widmungsgrenzen wären daher zurückzunehmen.<br />

Es ist wiederum eine flächengleiche, hydrologisch geeignete Ersatzaufforstung für<br />

die notwendige dauernde Rodung durchzuführen. Eine geologische Stellungnahme<br />

zur Eignung der Fläche als Bauland ist einzuholen.<br />

Ad 4:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der Widmung des Teilbereiches<br />

der Gp 914/1 zugestimmt werden. In einem Bebauungsplan ist sicherzustellen, dass<br />

Abflusskorridore für den Fall eines Hochwassers des Zintbergbaches bzw. des<br />

Wachterbaches freigehalten werden, im Bauverfahren sind für die südlichen<br />

Grundstücke Auflagen durch die ho. Dienststelle zu erwarten.<br />

Ad 5:<br />

Aufgrund der fehlenden wildbachtechnischen Relevanz bestehen aus der Sicht des<br />

Schutzes vor Naturgefahren keine Bedenken gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes.<br />

In Bezug auf die Hochwassergefährdung durch den Inn ist aufgrund der<br />

Kompetenzverteilung eine Stellungnahme der Bundeswasserbauverwaltung einzuholen.<br />

Ad 6:<br />

Die Widmung der Gp 457/1 ist aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren möglich,<br />

da dieser Bereich größtenteils frei von Gefährdungen seitens des Lahnbaches<br />

ist, lediglich für den südlichen Bereich zum Lahnbach hin besteht eine geringe Gefährdung,<br />

ausgewiesen durch eine Gelbe Wildbachgefahrenzone. Im Zuge der Bebauung<br />

sind dabei Auflagen durch die ho. Dienststelle zu erwarten. Auch die Widmung<br />

der nördlichen Grundstückshälfte der Gp 461 und der kleinen Teilfläche im<br />

Nordosten der Gp 462/1 sind aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren möglich,


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diese Bereiche liegen außerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone und weitere Bebauungen<br />

sind aufgrund des Gebäudebestandes nur in kleinem Ausmaß möglich.<br />

Ad 7:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen<br />

zugestimmt werden. Die in der Gelben Wildbachgefahrenzonen liegenden Flächen<br />

sind bereits bebaut, größere Widmungsbereiche sind zudem von keiner Gefahrenzone<br />

betroffen. Der Streifen der Roten Wildbachgefahrenzone im unteren (südwestlichen)<br />

Bereich der Gpn 464 und 465 ist in einem Bebauungsplan mit einer absoluten<br />

Baugrenzlinie festzulegen und damit sicherzustellen, dass keine weitere Bebauung<br />

innerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone stattfindet. Auflagen seitens der ho.<br />

Dienststelle für mögliche Bebauungen sind für die Grundstücksbereiche, die noch in<br />

der Gelben Wildbachgefahrenzone liegen, im Zuge der Bauverhandlungen möglich.<br />

Ad 8:<br />

Da der betreffende Bereich außerhalb eines möglichen Gefährdungsbereiches lt. Gefahrenzonenplan<br />

liegt, bestehen aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren keine<br />

Bedenken gegen eine weitere Verwertung und Widmung des gegenständlichen<br />

Grundstückes.<br />

Ad 9:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann aufgrund der Gefahrenfreiheit<br />

von einer Eignung des betreffenden Bereiches als Bauland ausgegangen werden<br />

und der Widmung daher zugestimmt werden.<br />

Ad 10:<br />

Aufgrund der Tatsache, dass diejenigen Widmungsbereiche, die mit einem flächenmäßig<br />

bedeutenden Anteil in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches<br />

liegen, bereits bebaut sind und dem Umstand, dass bei den östlich liegenden Grundparzellen<br />

(1797 und 1798) nur der talseitige Bereich in der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />

liegt, kann aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren einer nachträglichen<br />

Widmung bzw. der geplanten Widmung zugestimmt werden. Es wird jedoch<br />

darauf hingewiesen, dass bei künftigen Bebauungen im Zuge der Bauverhandlung<br />

Auflagen durch die ho. Dienststelle zu erwarten sind.


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Ad 11:<br />

Da der gegenständliche Bereich außerhalb des möglichen Gefährdungsbereiches<br />

durch Bstandsmanngraben oder Lugglgraben liegt, bestehen aus der Sicht des<br />

Schutzes keine Bedenken gegen die gegenständliche Widmung.<br />

Ad 12:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />

Widmung der gegenständlichen Fläche.<br />

Ad 13:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />

Widmung der gegenständlichen Grundparzellen.<br />

Ad 14:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />

gegenständliche Widmung.<br />

Ad 15:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />

geplante Widmung.<br />

Ad 16:<br />

Da keine weitere Bautätigkeit zu erwarten ist, handelt es sich hier um eine nachträgliche<br />

Widmungskorrektur. Das Wohnhaus besteht bereits, aus der Sicht des Schutzes<br />

vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die nachträgliche Widmung.<br />

Ad 17:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen<br />

zugestimmt werden. Teilweise handelt es sich hier um nachträgliche Widmungen, eine<br />

Bebauung besteht hier bereits, andererseits sind die Widmungen auch in Bereichen<br />

geplant, wo keine Naturgefahren vorhanden sind oder durch einfache Bauauflagen<br />

zu beherrschen sind. Zu beachten ist, dass auf der Gp 2146/5 im Bebauungs-


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plan an der Grenze der Roten Wildbachgefahrenzone eine absolute Baugrenzlinie<br />

festzulegen ist.<br />

Ad 18:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Wildbächen und Lawinen kann der beantragten<br />

Widmung zugestimmt werden. In Bezug auf die Überschwemmungsgefahr durch den<br />

Inn ist aufgrund der Kompetenzverteilung eine Stellungnahme der Bundeswasserbauverwaltung<br />

einzuholen.<br />

Ad 19:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen eine<br />

Widmung.<br />

Ad 20:<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen eine<br />

Widmung.<br />

Ad A):<br />

Es wird empfohlen, die gegenständlichen Widmungsflächen vorerst aus dem Verordnungsplan<br />

herauszunehmen und abzuwarten, welche Notwendigkeiten und welcher<br />

Platzbedarf für die Verbauung des Wachterbaches in diesem Bereich notwendig<br />

werden. Die Errichtung eines größer dimensionierten Gerinnes, möglicherweise in offener<br />

Bauweise, ist meist eher umsetzbar, wenn die berührten Grundflächen nicht als<br />

Bauland gewidmet sind. Alternativ können auch die noch nicht gewidmeten Bereiche<br />

aus den Grundparzellen abgetrennt und mit Widmung als Freiland belassen werden.<br />

Ad B):<br />

Aus ho. Sicht kann einer Widmung in Bauland auf den Restflächen der Gpn 449, 451<br />

und 448 im Ostteil (Rote Wildbachgefahrenzone Lahnbach) nur zugestimmt werden,<br />

wenn sichergestellt wird, dass die Flächen, die in einer Roten Wildbachgefahrenzone<br />

liegen, nicht bebaut werden können. Dazu ist eine der beiden oben angeführten Varianten<br />

in Absprache mit der Raumplanungsbehörde zu wählen. Einer Widmung des


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Westteiles der Gp 448 (Rote Wildbachgefahrenzone Schlösslgraben) kann jedoch<br />

aus ho. Sicht der Widmung nicht zugestimmt werden, hier ist der o.a. Punkt 1.) der<br />

zwei Varianten durchzuführen.<br />

Ad C):<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den Angleichungen der Flächenwidmungen<br />

auf den Gpn 2043 und 2045 (Umwidmung der Restflächen Freiland<br />

in Bauland) zugestimmt werden. Es ist jedoch im Bebauungsplan eine Baugrenzlinie<br />

festzulegen, die sich an der Grenze der Roten Wildbachgefahrenzone hält und sicherstellt,<br />

dass der Bereich, der von der Roten Wildbachgefahrenzone eingenommen<br />

wird, nicht bebaut werden kann.<br />

Ad D):<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen auf<br />

den Gpn 81, 82 und 83 zugestimmt werden, es ist jedoch durch Baugrenzlinien sicherzustellen,<br />

dass die Bereiche, die von der Roten Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches<br />

eingenommen werden, nicht bebaut werden. Da die Gp 82 bereits bebaut<br />

ist, ist hier die Baugrenzlinie an die Hausfront des Gebäudes zu setzten. Diese Baugrenzlinien<br />

sind in den Bebauungsplan aufzunehmen. Bei Durchführung dieser planerischen<br />

Maßnahme bestehen aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren keine<br />

Bedenken gegen die gegenständliche Angleichung der Widmung an Bauland.<br />

Ad E):<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen auf<br />

den Gpn 2205/1 und 2206/1 zugestimmt werden. Um zu gewährleisten, dass die von<br />

der Roten Wildbachgefahrenzone des Riesbaches eingenommenen Flächen nicht<br />

bebaut werden, ist hier im Bebauungsplan eine absolute Baugrenzlinie festzulegen.<br />

Ad F):<br />

Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der beantragten Widmung auf<br />

den Gpn 2217/2 – 2217/5 nur zugestimmt werden, wenn durch eine absolute Baugrenzlinie<br />

sichergestellt wird, dass keine weitere Bebauung im Bereich der Roten<br />

Wildbachgefahrenzone des Riesbaches stattfinden kann. Eine solche Baugrenzlinie<br />

ist im Bebauungsplan kenntlich zu machen. Auf den Gpn 2217/3 und 2217/4, die be-


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reits bebaut sind und wo die Hausfront zum Teil in die Rote Wildbachgefahrenzone<br />

hineinreicht, ist die Baugrenzlinie an die südliche Hausfront zu legen.<br />

der Sachbearbeiter<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

der Gebietsbauleiter<br />

Planunterlagen retour<br />

Zeitaufwand für Gutachtenerstellung: 40/2 Std.


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I:Umwelt\Wasser\Natur\Mag. Lair\<strong>Schwaz</strong><br />

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Bezirkshauptmannschaft <strong>Schwaz</strong><br />

Umwelt<br />

Mag. Christian Lair<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

zH Herrn Ing. Lindner Peter<br />

6130 <strong>Schwaz</strong><br />

|||<br />

Telefon +43(0)5242/6931-5952<br />

Fax +43(0)5242/6931-5805<br />

bh.schwaz@tirol.gv.at<br />

DVR:0016055<br />

örtliches Raumordnungskonzept der Gemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Geschäftszahl<br />

<strong>Schwaz</strong>,<br />

Bezug:<br />

--<br />

14.11.2011<br />

--<br />

Es wurde aktuell ein neuer Naturkundeteil durch die Firma Atelier Gstrein erstellt. Auf Basis der<br />

Biotopkartierung wurde der gesamte Dauersiedlungsraum neu kartiert und die Freihalteflächen neu erstellt.<br />

Die Konfliktbereiche wurden im Naturkundeteil abgearbeitet. Die Matrix, die laut Abteilung Umweltschutz<br />

für die Konfliktbereiche heranzuziehen ist, wurde nicht verwendet. Auch wurde keine Fotodokumentation<br />

der Konfliktbereiche erstellt.<br />

Als wesentlicher „Konflikt“ sind die Lochhäuslgründe zu nennen. In diesem Bereich ist eine sehr attraktive<br />

Kultur- und Erholungslandschaft gegeben. Der Ortsteil Ried weist eine ländliche Prägung auf und ist dem<br />

entsprechend sehr locker bebaut. Obstanger, große Kulturflächen, eingestreut kleine Weiler und eine gute<br />

„Verzahnung“ mit dem Hangwald prägen den Raum.<br />

Die gegenständliche Widmung sieht einen dicht bebauten, relativ großen, mit dem bisherigen<br />

Landschaftscharakter „im Widerspruch stehenden“ Siedlungskörper vor. In Tirol bestehen bereits<br />

zahlreiche Beispiele neu geschaffener „geballter Siedlungkörper“, die massive Fremdkörper in der „ländlich<br />

geprägten“ Landschaft darstellen. Aus naturkundefachlicher Sicht ist daher diese Widmung mit massiven<br />

Beeinträchtigungen verbunden. Sollte eine Bebauung trotz dieses Widerspruches bzw. der Bedenken<br />

erfolgen, wäre eine nicht allzu dichte Bebauung anzustreben, sodass große Garten- bzw. Freilandflächen<br />

verbleiben, um zumindest den Eindruck eines gewachsenen Weilers etwas nachzuempfinden.<br />

Stützmauern würden im gegenständlichen Landschaftsraum den Landschafsfernen Charakter noch mehr<br />

verstärken und sind zu unterlassen.<br />

Im Textteil wurde angedeutet, dass teilweise die Festlegungen für Freihalteflächen adaptiert und<br />

abgewandelt wurden. Die Änderungen sind nachvollziehbar und fachlich begründet.<br />

6130 <strong>Schwaz</strong>, Franz-Josef-Straße 25 - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz - Bitte Geschäftszahl immer anführen!


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Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass dem Land Tirol bzw. dem TIRIS-Dienst die Pläne sowohl<br />

in Papierform als auch digital zur Verfügung zu stellen sind und in der dort vorgegebenen Form<br />

abzuliefern sind. Diesbezüglich hat sich der Planer (Atelier Gstrein) mit dem „TIRIS-Dienst“ in<br />

Verbindung setzten.<br />

Es wird auch darauf hingewiesen, dass der 5m-Uferschutzbereich in den Widmungsflächen zu<br />

berücksichtigen ist. Dieser ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass auch<br />

temporäre Maßnahmen (z.B. Baugrube) im 5 m „Uferschutzbereich“ bewilligungspflichtig sind. Hier<br />

entstehen massive Konflikte, da Einfamilienhäuser laut Auskunft der Behörde zumeist kein öffentliches<br />

Interesse mit sich bringen. Im Extremfall könnte dies dazu führen, dass gewidmete Flächen nachfolgend<br />

nicht bebaut werden können, da eine naturschutzrechtliche Bewilligung nicht erwirkt werden kann.<br />

Abschließend darf festgestellt werden, dass das gegenständliche Raumordnungskonzept aus<br />

naturkundefachlicher Sicht äußerst gut und in sehr kompakter Form aufgearbeitet wurde.<br />

„Naturkundeinhalte“ haben ihren Niederschlag gefunden. Konfliktbereiche wurden aufgezeigt.<br />

Anlage<br />

Pläne<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Mag. Christian Lair<br />

Nachrichtlich an:<br />

Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, zH Herrn Dr. Reinhard Lentner, 6020 Innsbruck


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Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

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Von:<br />

Czischek Horst (INFRA.SBM) [Horst.Czischek@oebb.at]<br />

Gesendet: Mittwoch, 23. November 2011 15:55<br />

An:<br />

Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Betreff:<br />

AW: Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong><br />

Wichtigkeit:<br />

Hoch<br />

Sehr geehrter Herr Ing. Lindner,<br />

die ggstdl. Angelegenheit wurde im Rahmen des 11. BAV 2011 (konzerninterne Ausschusssitzung)<br />

behandelt. Dazu ergeht folgende Stellungnahme:<br />

„Die ÖBB Infrastruktur AG erhebt gegen die ggstdl. Fortschreibung des örtl. Raumordnungskonzeptes<br />

grundsätzlich keine Einwände. Bei zukünftiger Bebauung im 12 m Bauverbotsbereich von ÖBB Anlagen<br />

und/oder Bahngrundbenützung ist rechtzeitig vor Baubeginn ein Ausführungsprojekt zur<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigung vorzulegen.“<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

Horst Czischek<br />

Strecken- und Bahnhofsmanagement<br />

Anlagenverfahrensmanagement Region West<br />

ÖBB-Infrastruktur AG<br />

6020 Innsbruck, Claudiastraße 2<br />

Tel. +43 512 93000 3180<br />

Fax +43 512 93000 5030<br />

Mobil +43 664 6176053<br />

horst.czischek@oebb.at<br />

www.oebb.at/infrastruktur<br />

Von: Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> [mailto:P.Lindner@schwaz.at]<br />

Gesendet: Mittwoch, 23. November 2011 11:46<br />

An: Czischek Horst (INFRA.SBM)<br />

Betreff: Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong><br />

Sehr geehrter Herr Czischek,<br />

können Sie mir bitte mitteilen, ob die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes <strong>Schwaz</strong>, wie<br />

besprochen, in der letzten Sitzung behandelt wurde und ob es schon eine Stellungnahme dazu gibt.<br />

Es wäre beabsichtigt, die Auflage der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in der<br />

Gemeinderatssitzung Mitte Dezember zu beschließen. Da vorher (Anfang Dezember) noch eine<br />

Begutachtung durch die Landesregierung erfolgen muss, und dazu alle Stellungnahmen vorliegen müssen,<br />

möchte ich um raschest mögliche Übermittlung der Stellungnahme der ÖBB bitten.<br />

Besten Dank im Voraus.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ing. Peter Lindner<br />

_____________________<br />

Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Stadtbauamt<br />

+43 5242 6960 409<br />

p.lindner@schwaz.at<br />

www.schwaz.at<br />

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ÖBB-Infrastruktur AG, Praterstern 3, 1020 Wien<br />

FN 71396w HG Wien | DVR 0063533 | UID ATU 16210507<br />

Diese Nachricht könnte vertrauliche Informationen enthalten. Sind Sie nicht der richtige Empfänger, so informieren<br />

Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht. Die unbefugte Nutzung oder Weitergabe dieser Nachricht ist<br />

nicht erlaubt.<br />

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Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

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Von:<br />

Rohrbacher, Andreas [Andreas.Rohrbacher@bmwfj.gv.at]<br />

Gesendet: Freitag, 25. November 2011 13:25<br />

An:<br />

Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />

Betreff:<br />

Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong>, Anfrage vom 27/10/11 - Beantwortung<br />

Anlagen:<br />

<strong>Schwaz</strong>_RO_Anfrage.xls; Beilage_ Rechtslage--Bergschadengebiete.pdf<br />

Wichtigkeit:<br />

Hoch<br />

BMWFJ-66.000/0222-IV/9/2011<br />

Sehr geehrter Herr Ingenieur Lindner,<br />

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 27. Oktober 2011 gibt das Bundesministerium für<br />

Wirtschaft, Familie und Jugend in der beiliegenden Excel-Tabelle die Begrenzungen der<br />

Abbaufelder "Erna", "Nord I", "Krummörter I", "Krummörter II", "Kienberg I" und "Kienberg<br />

II" sowie des "Tretradgrubenfeldes", bestehend aus dem den Grubenmaßen "Grubenmaß I"<br />

und "Grubenmaß II" der Montanwerke Brixlegg AG bekannt.<br />

Gemäß § 209 Abs. 2 MinroG gelten u.a. Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der<br />

Begrenzungen von am 1. Jänner 1999 aufrechten Grubenmaßen als Bergbaugebiete.<br />

Ebenso gelten gemäß § 209 Abs. 3 MinroG Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der<br />

Begrenzungen von am 1. Jänner 1999 aufrechten Abbaufeldern nach dem II. Abschnitt des V.<br />

Hauptstückes des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der Fassung des<br />

Immissionsschutzgesetzes - Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, sowie Grundstücke nach § 238 des<br />

Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der Fassung der Berggesetznovelle 1990, BGBl. Nr.<br />

355, als Bergbaugebiete.<br />

Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragestellung bezüglich Bergschadensgebiet wird auf die<br />

Ausführungen der Abt. IV/6 - Bergbau - Rechtsangelegenheiten des Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft, Familie und Jugend vom 30. März 2010 verwiesen.<br />

Um Kenntnisnahme und Übersendung einer Lesebestätigung wird ersucht.<br />

Wien, am 25. November 2011<br />

Für den Bundesminister:<br />

Dipl.-Ing. Andreas Rohrbacher<br />

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend<br />

Federal Ministry of Economy, Family and Youth<br />

Sektion IV - Energie und Bergbau<br />

1200 Wien, Denisgasse 31<br />

Tel.: +43 (0)1 711 00-8727<br />

Fax: +43 (0)1 711 00-938727<br />

mailto:andreas.rohrbacher@bmwfj.gv.at<br />

www.bmwfj.gv.at<br />

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!!! Anmerkung: Die Reihenfolge der Eckpunkte ist entweder im oder<br />

gegen den Uhrzeigersinn angeführt !!!<br />

Abbaufeld "Erna"<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Trapezformel<br />

9195 M 28 + 106.804,75 + 5.246.049,44 -1641908,857<br />

9196 M 28 + 106.846,37 + 5.246.064,81 -80139,5925<br />

9197 M 28 + 106.859,21 + 5.246.065,56 1361529,469<br />

9198 M 28 + 106.881,68 + 5.246.052,82 1736865,569<br />

9199 M 28 + 106.886,39 + 5.246.036,57 3053801,017<br />

9200 M 28 + 106.890,37 + 5.246.008,00 2951126,602<br />

9201 M 28 + 106.881,93 + 5.245.980,39 2478444,816<br />

9202 M 28 + 106.869,24 + 5.245.957,20 5319748,66<br />

9203 M 28 + 106.861,12 + 5.245.907,42 3921151,312<br />

9204 M 28 + 106.825,60 + 5.245.870,72 664417,2278<br />

9205 M 28 + 106.813,38 + 5.245.864,50 -328913,3694<br />

9206 M 28 + 106.766,73 + 5.245.867,58 -4311927,953<br />

9207 M 28 + 106.747,90 + 5.245.907,97 -3369266,384<br />

9208 M 28 + 106.767,08 + 5.245.939,53 -2307351,024<br />

9209 M 28 + 106.777,67 + 5.245.961,14 -2563768,112<br />

9210 M 28 + 106.780,69 + 5.245.985,15 -5007212,42<br />

9211 M 28 + 106.792,03 + 5.246.032,04 -1858291,986<br />

Fläche des Abbaufeldes "Erna" [m²] 18.305<br />

Abbaufeld "Nord I"<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Trapezformel<br />

15 M 28 + 106.816,34 + 5.246.075,76 -3919846,628<br />

9187 M 28 + 106.741,09 + 5.246.112,47 -4796890,079<br />

9188 M 28 + 106.643,70 + 5.246.157,43 -3840215,035<br />

4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 -15949046,23<br />

3 M 28 + 106.556,17 + 5.246.343,16 7088645,987<br />

12 M 28 + 106.860,84 + 5.246.276,73 56729,27083<br />

13 M 28 + 107.211,88 + 5.246.276,20 15789137,75<br />

14 M 28 + 107.212,48 + 5.246.128,93 1421119,085<br />

9184 M 28 + 107.134,29 + 5.246.115,67 2500867,522<br />

9185 M 28 + 106.981,08 + 5.246.092,31 2513356,416<br />

9186 M 28 + 106.830,61 + 5.246.068,80 -743491,386<br />

Fläche des Abbaufeldes "Nord I" [m²] 120.367<br />

Abbaufeld "Krummörter I"<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Trapezformel<br />

20 M 28 + 106.737,81 + 5.245.854,80 -5684949,468<br />

16 M 28 + 106.461,12 + 5.245.908,13 -9888036,995<br />

10 M 28 + 106.482,50 + 5.246.001,00 -20497609,72<br />

4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 3840215,035<br />

9188 M 28 + 106.643,70 + 5.246.157,43 4796890,079<br />

9187 M 28 + 106.741,09 + 5.246.112,47 3919846,628


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15 M 28 + 106.816,34 + 5.246.075,76 2811253,544<br />

9195 M 28 + 106.804,75 + 5.246.049,44 1858291,986<br />

9211 M 28 + 106.792,03 + 5.246.032,04 5007212,42<br />

9210 M 28 + 106.780,69 + 5.245.985,15 2563768,112<br />

9209 M 28 + 106.777,67 + 5.245.961,14 2307351,024<br />

9208 M 28 + 106.767,08 + 5.245.939,53 3369266,384<br />

9207 M 28 + 106.747,90 + 5.245.907,97 4311927,953<br />

9206 M 28 + 106.766,73 + 5.245.867,58 492194,8558<br />

22 M 28 + 106.766,83 + 5.245.862,97 29893,15833<br />

9246 M 28 + 106.755,73 + 5.245.862,69 331988,1305<br />

9245 M 28 + 106.741,46 + 5.245.859,58 510215,4553<br />

Fläche des Abbaufeldes "Krummörter I" [m²] 79.719<br />

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Abbaufeld "Krummörter II"<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Trapezformel<br />

18 M 28 + 107.393,59 + 5.245.828,41 2703098,722<br />

17 M 28 + 107.223,22 + 5.245.803,22 269643,7296<br />

21 M 28 + 106.779,74 + 5.245.800,70 -2978096,152<br />

9213 M 28 + 106.780,40 + 5.245.828,59 -2495433,877<br />

9212 M 28 + 106.778,34 + 5.245.851,96 -1203386,257<br />

9247 M 28 + 106.777,34 + 5.245.863,23 27760,74218<br />

22 M 28 + 106.766,83 + 5.245.862,97 -492194,8558<br />

9206 M 28 + 106.766,73 + 5.245.867,58 328913,3694<br />

9205 M 28 + 106.813,38 + 5.245.864,50 -664417,2278<br />

9204 M 28 + 106.825,60 + 5.245.870,72 -3921151,312<br />

9203 M 28 + 106.861,12 + 5.245.907,42 -5319748,66<br />

9202 M 28 + 106.869,24 + 5.245.957,20 -2478444,816<br />

9201 M 28 + 106.881,93 + 5.245.980,39 -2951126,602<br />

9200 M 28 + 106.890,37 + 5.246.008,00 -3053801,017<br />

9199 M 28 + 106.886,39 + 5.246.036,57 -1736865,569<br />

9198 M 28 + 106.881,68 + 5.246.052,82 -1361529,469<br />

9197 M 28 + 106.859,21 + 5.246.065,56 80139,5925<br />

9196 M 28 + 106.846,37 + 5.246.064,81 1641908,857<br />

9195 M 28 + 106.804,75 + 5.246.049,44 -2811253,544<br />

15 M 28 + 106.816,34 + 5.246.075,76 743491,386<br />

9186 M 28 + 106.830,61 + 5.246.068,80 -2513356,416<br />

9185 M 28 + 106.981,08 + 5.246.092,31 -2500867,522<br />

9184 M 28 + 107.134,29 + 5.246.115,67 -1421119,085<br />

14 M 28 + 107.212,48 + 5.246.128,93 -476081,6196<br />

9183 M 28 + 107.238,70 + 5.246.133,37 -1803473,794<br />

19 M 28 + 107.332,84 + 5.246.150,18 34546261,69<br />

Fläche des Abbaufeldes "Krummörter II" [m²] 158.870<br />

Abbaufeld Kienberg I<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Trapezformel<br />

1 M 28 + 106.109,44 + 5.246.406,23 1002753,533<br />

9 M 28 + 106.113,53 + 5.246.396,78 18573476,2<br />

8 M 28 + 106.324,72 + 5.246.221,92 -350986,0365


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7 M 28 + 106.394,09 + 5.246.225,22 1356956,171<br />

6 M 28 + 106.461,78 + 5.246.212,47 1782638,582<br />

5 M 28 + 106.517,74 + 5.246.195,73 241802,3069<br />

4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 20497609,72<br />

10 M 28 + 106.482,50 + 5.246.001,00 -10064125,16<br />

11 M 28 + 106.042,58 + 5.246.095,71 -32938722,63<br />

Fläche des Abbaufeldes "Kienberg I" [m²] 101.403<br />

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Abbaufeld Kienberg II<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Trapezformel<br />

1 M 28 + 106.109,44 + 5.246.406,23 -3357410,416<br />

2 M 28 + 106.116,25 + 5.246.437,87 10071102,45<br />

3 M 28 + 106.556,17 + 5.246.343,16 15949046,23<br />

4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 -241802,3069<br />

5 M 28 + 106.517,74 + 5.246.195,73 -1782638,582<br />

6 M 28 + 106.461,78 + 5.246.212,47 -1356956,171<br />

7 M 28 + 106.394,09 + 5.246.225,22 350986,0365<br />

8 M 28 + 106.324,72 + 5.246.221,92 -18573476,2<br />

9 M 28 + 106.113,53 + 5.246.396,78 -1002753,533<br />

Fläche des Abbaufeldes "Kienberg II" [m²] 56.098<br />

Tretradgrubenfeld, bestehend aus<br />

Grubenmaß I<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Pkt. 1 M 28 + 107.309 + 5.256.090<br />

Pkt. 2 M 28 + 106.887 + 5.256.146<br />

Pkt. 3 M 28 + 106.901 + 5.256.251<br />

Pkt. 4 M 28 + 107.323 + 5.256.195<br />

und Grubenmaß II<br />

Eckpunkt<br />

Bezugsmeridian<br />

y GK [m] x GK [m]<br />

Pkt. 5 M 28 + 107.295 + 5.255.985<br />

Pkt. 6 M 28 + 106.873 + 5.256.041<br />

Pkt. 2 M 28 + 106.887 + 5.256.146<br />

Pkt. 1 M 28 + 107.309 + 5.256.090


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Abteilung IV/6 des BMWFJ<br />

Beilage<br />

Das am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz - MinroG, BGBl. I<br />

Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 115/2009,<br />

verwendet den Begriff "Bergbaugebiet". Dieser im Verhältnis zu dem in der<br />

Anfrage vewendeten Begriff "Bergschadensgebiet" umfassendere Begriff bringt<br />

zum Ausdruck, dass dieses Rechtsinstitut auch die Funktion hat, Bereiche, in<br />

denen sich abbauwürdige Rohstoffvorkommen befinden, bis zu einem gewissen<br />

Ausmaß der Nutzung für den Rohstoffabbau vorzubehalten (siehe hiezu § 153<br />

Abs. 2 in Verbindung mit §156 Abs. 1 Z 1 und 3 MinroG).<br />

Die für die Beantwortung der gg. Anfrage einschlägigen Regelungen bilden die<br />

§§ 153, 154 und 209 MinroG:<br />

Nach § 153 Abs. 1 MinroG gelten Bereiche , auf die sich<br />

Gewinnungsberechtigungen (mit Ausnahme solcher auf Kohlenwasserstoffe =<br />

Erdöl und Erdgas) oder Speicherberechtigungen beziehen, von Gesetzes wegen<br />

als Bergbaugebiet. Bereiche außerhalb der Begrenzungen dieser Bereiche<br />

gelten dann als Bergbaugebiete, wenn sie von der MinroG-Behörde mit Bescheid<br />

als Bergbaugebiet bezeichnet wurden. Eine solche Bergbaugebietserklärung<br />

setzt voraus, dass der Bergbauberechtigte der MinroG-Behörde die betreffenden<br />

Bereiche bekannt gegeben hat, weil sie als Folge von Einwirkungen der<br />

Gewinnungs- oder Speichertätigkeit in den nächsten 15 Jahren<br />

Bodenverformungen in solcher Art und solchem Ausmaß unterliegen oder<br />

voraussichtlich unterliegen werden, dass dadurch Bauten oder andere Anlagen<br />

wesentliche Veränderungen erfahren können (siehe § 154 MinroG).<br />

Zu bemerken ist, dass die MinroG-Behörde nach § 155 MinroG sowohl die von<br />

Gesetzes wegen als Bergbaugebiete geltenden Bereiche als auch die mit<br />

Bescheid als Bergbaugebiete bezeichneten Bereiche dem Grundbuch zwecks<br />

Ersichtlichmachung bekannt zu geben und das Grundbuch diese Ersichtlichung<br />

vorzunehmen hat. Diese Ersichtlichmachungen begründen aber - wie auch


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Kundmachungen im Bundesgesetzblatt nach § 210 MinroG - nicht die<br />

Bergbaugebietseigenschaft, sondern setzen diese voraus.<br />

Für Bereiche, in denen vor dem Inkrafttretens des MinroG Bergbautätigkeiten<br />

durchgeführt wurden oder in denen zwar keine Bergbautätigkeit stattfand, auf<br />

die sich aber vor dem 1. Jänner 1999 verliehene Bergbauberechtigungen<br />

bezogen haben bzw. beziehen, gilt der § 209 MInroG.<br />

Zu § 209 MinroG ist näher auszuführen:<br />

Das Rechtsinstitut des Bergbaugebietes wurde durch das am 1. Oktober 1975 in<br />

Kraft getretene Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, geschaffen. Dessen<br />

Vorgängergesetz, das Berggesetz aus 1954, BGBl. Nr. 73, führte das<br />

Rechtsinstitut des sogenannten "Bruchgebietes" ein. Vorher gab es nichts<br />

Vergleichbares.<br />

Nach § 65 des Berggesetzes aus 1954 hatte die Bergbehörde auf Antrag des<br />

Bergwerksberechtigten durch Bescheid die Grundstücke zu bezeichnen, deren<br />

Oberflächen voraussichtlich Einwirkungen des Bergbaus unterlagen<br />

(Bruchgebiete) und in denen zur Verhinderung einer ihn erschwerenden<br />

Verbauung Bauten und andere Anlagen nur mit ihrer Zustimmung errichtet<br />

wurden durften. Die Behörde hatte die rechtskräftige Bezeichnung im Amtsblatt<br />

zur Wiener Zeitung bekannt zu machen und die Ersichtlichmachung u. a. im<br />

Grundbuch zu veranlassen.<br />

Das Berggesetz aus 1954 kannte daher noch keine Bereiche, für die von<br />

Gesetzes wegen (Nutzungs)-Beschränkungen wegen einer aktuellen oder<br />

zukünftigen Bergbautätigkeit bestanden.<br />

Solche Bestimmungen brachte erst das Berggesetz 1975, dessen<br />

§§ 176 bis 178 im Wesentlichen - soweit hier relevant - inhaltlich mit §§ 153 bis<br />

155 MinroG übereinstimmen.<br />

Die Übergangsbestimmung im § 251 des Berggesetzes 1975 sah vor, dass<br />

Bruchgebiete nach dem Berggesetz aus 1954 weiter galten.


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Da eine Bruchgebietserklärung nach dem Berggesetz aus 1954 aber - wie<br />

ausgeführt - einen Antrag des Bergbauberechtigten voraussetzte, derartige<br />

Anträge aber verschiedenlich nicht gestellt worden waren, sah § 251 des<br />

Berggesetzes 1975 auch eine bescheidmäßige Bezeichnung als Bergbaugebiet<br />

und dessen Ersichtlichmachung im Grundbuch vor.<br />

Diese Rechtslage schreibt § 209 Abs. 1 MinroG fort, in dem festlegt wird, dass<br />

Bruchgebiete als Bergbaugebiete weiter gelten, sowie, dass Grundstücke und<br />

Grundstücksteile, die nicht zum Bruchgebiet erklärt worden waren, aber nach §<br />

153 Abs. 1 in Bergbaugebieten gelegen wären, der Behörde binnen 3 Jahren<br />

bekannt zu geben waren. Die Behörde hatte dann die betreffenden Grundflächen<br />

als Bergbaugebiet zu bezeichnen.<br />

Eine solche bescheidmäßige Bezeichnung käme für Bergwerksberechtigungen in<br />

Betracht, die vor dem 1. Oktober 1975 verliehen wurden und am 1. Jänner 1999<br />

aufrecht waren. Derartige Bergbaugebiete sind im Grundbuch einzutragen.<br />

Unabhängig von einer bescheidmäßigen Bezeichnung als Bergbaugebiet nach §<br />

209 Abs. 1 MinroG bestimmt § 209 Abs. 2 MinroG aber für Zwecke der<br />

bergrechtlichen Bewilligungspflicht der Errichtung bergbaufremder Bauten und<br />

sonstiger Anlagen, dass alle Bereiche, auf die sich am 1. Jänner 1999 aufrechte<br />

Gewinnungsberechtigungen auf bergfreie und (soweit es sich nicht um<br />

Kohlenwasserstoffe handelt) bundeseigene mineralische Rohstoffe bezogen<br />

haben bzw. beziehen, als Bergbaugebiete gelten. (Konkret ist allerdings die<br />

Bewilligungspflicht im Weiteren wieder eingeschränkt.)<br />

Wien, am 30. März 2010<br />

Helga Prisching

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