STADTBAUAMT - Schwaz
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Texte<br />
Dem<br />
Gemeinderatsbeschluss<br />
Gemeindevermerke<br />
vom ………...…… zugrunde gelegen<br />
Zur allgemeinen Aufsicht aufgelegen<br />
gem. § 64 TROG 2006<br />
vom ……….……… bis ….……………<br />
vom ………….…… bis …….…………<br />
vom ………….…… bis ……….………<br />
Der Bürgermeister:<br />
Kundmachung gem. § 67 TROG 2006<br />
vom ….…………<br />
bis ……….……<br />
Der Bürgermeister:<br />
Vermerke der Landesregierung als<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Prüfvermerk der Abteilung<br />
Raumordnung Statistik<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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Inhaltsverzeichnis<br />
Abschnitt 1 Planverzeichnis Seite 1<br />
Abschnitt 2 Plangrundlagen, Quellennachweis Seite 1<br />
Abschnitt 3 Erläuterung, Bestandsaufnahme Seite 1 – 20<br />
Abschnitt 4 Fachteil Naturkunde Seite1 (+ Anhang)<br />
Abschnitt 5 Umweltbericht Seite 1 – 36<br />
Abschnitt 6 Verordnungstext Seite 1 – 14<br />
Abschnitt 7<br />
Beilagen<br />
- Stellungnahme Baubezirksamt Innsbruck, Straßenbau<br />
- Stellungnahme Baubezirksamt Innsbruck, Wasserbau<br />
- Stellungnahme forsttechnischer Dienst für Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung<br />
- Stellungnahme BH <strong>Schwaz</strong>, Naturschutz<br />
- Stellungnahme BH <strong>Schwaz</strong>, Bezirksforstinspektion<br />
- Stellungnahme ÖBB<br />
- Information Bergbaugebiet, Bundesministerium für Wirtschaft,<br />
Familie und Jugend<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong><br />
Inhaltsverzeichnis
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Planverzeichnis<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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1. Planverzeichnis<br />
Bezeichnung Plan-Nummer Plan-Datum<br />
Infrastruktur ROK-IS VA2 09.12.2010<br />
Bestandsaufnahme ROK-BA VA4 25.11.2011<br />
Verordnungsplan ROK-VO VA4 25.11.2011<br />
Fachteil Naturkunde<br />
Bestandsplan Lebensraumtypen 602-19/10-1 06.12.2010<br />
Fachteil Naturkunde<br />
Bestandsplan Landschaftsbild, Erholungswert 602-19/10-2 06.12.2010<br />
Fachteil Naturkunde<br />
Naturwerteplan, vorgeschlagene Freihalteflächen 602-19/10-3 06.12.2010<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 1 – Planverzeichnis, Seite 1
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Plangrundlagen, Quellennachweis<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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2. Plangrundlagen, Quellennachweis<br />
• Digitale Katastermappe DKM / Stand 01.10.2010<br />
• Orthofoto / Stand 2009<br />
• Waldlayer – TIRIS Wald<br />
von Fr. Msc Astrid Lichtenberger erhalten am 02.11.2010<br />
• Infrastruktur – Kanal / Wasser / Strom<br />
von Stadtwerken <strong>Schwaz</strong> erhalten im Juli 2010, digital eingearbeitet durch Stadtbauamt<br />
<strong>Schwaz</strong><br />
• Naturkundefachteil<br />
Atelier Gstrein<br />
• Altlasten und Verdachtsflächen<br />
vom Amt der Tiroler Landesregierung, DI Michael Reitmeir, erhalten am 16.12.2010<br />
• Lufttechnische Untersuchung im Umweltbericht<br />
iC-Consulenten Ziviltechniker GmbH<br />
• Immissionsgrenzwerte IG-L<br />
TIRIS<br />
• Bodenkartierung (Landwirtschaftliche Böden)<br />
TIRIS<br />
• Waldentwicklungsplan, Schutzwaldverbesserung<br />
TIRIS<br />
• Gefahrenzonenplan<br />
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
o Gesamtplan Stand 1997 (digital erhalten im Jahr 2002)<br />
o Revision Eiblschrofen Stand 2007 (digital erhalten im Juni 2010)<br />
• Hochwasserabflussbereiche Inn / Wasseranschlagslinien HQ 30 bzw. HQ 100<br />
digital erhalten im Jahr 2001 (TIRIS)<br />
• Bergbaugebiete<br />
erhalten per Email vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,<br />
Herrn Dipl.-Ing. Andreas Rohrbacher<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 2 – Plangrundlagen, Quellennachweis, Seite 1
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Erläuterung, Bestandsaufnahme<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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3. Erläuterung, Bestandsaufnahme<br />
3.1 Überörtliche Raumordnung:<br />
Für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bestehen keine vom Amt der Tiroler Landesregierung verordneten<br />
Landwirtschaftlichen Vorsorgeflächen und Grünzonen.<br />
Es sind jedoch überörtliche Rahmensetzungen vorhanden, die der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
zur Verfügung gestellt wurden und im Planungsprozess berücksichtigt wurden. Lediglich<br />
nordöstlich und südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes <strong>Schwaz</strong> Ost (DAKA, Adlerwerk,<br />
Gewerbebetriebe Einfang) ist entlang der Tiroler Straße B171 ein geringer Teil<br />
des empfohlenen, von Verbauungen freizuhaltenden Bereiches zur gewerblichen Nutzung<br />
vorgesehen. Davon ist der größte Teil bereits gewidmet und zum Teil auch bebaut, eine<br />
weitere Erweiterungsfläche soll südwestlich hinzukommen.<br />
Kernzonen für Einkaufszentren:<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 1
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Im Stadtgebiet von <strong>Schwaz</strong> sind in insgesamt 3 Bereichen Kernzonen für Einkaufszentren<br />
- laut 92. Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2002, mit der eine Kernzone<br />
für Einkaufszentren in der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> festgelegt wird und laut 104. Verordnung<br />
der Landesregierung vom 11. November 2003, mit der eine Kernzone für Einkaufszentren<br />
in der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> geändert wird - ausgewiesen.<br />
Erholung:<br />
Schigebiet Arbeser – Kellerjochbahn <strong>Schwaz</strong><br />
Das Schigebiet der Kellerjochbahn <strong>Schwaz</strong> im Bereich Grafenast / Arbeser ist ein bedeutendes<br />
Naherholungsgebiet, das in erster Linie der einheimischen Bevölkerung dient, aber<br />
in untergeordnetem Ausmaß durchaus auch touristische Bedeutung hat.<br />
Versorgung:<br />
Laut der im Jahr 2010 durchgeführten Erhebung der „Zentralen Orte Struktur“ durch das<br />
Amt der Tiroler Landesregierung ist <strong>Schwaz</strong> als zentraler Ort der mittleren Stufe im Rang 6<br />
– sehr gut bis gut – eingestuft. Güter und Dienstleistungen aller Art werden hier für die Bevölkerung<br />
angeboten.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 2
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Mit der Fa. Tyrolit (Schleifmittelwerk), den Adlerwerken (Lackfabrik) und der Fa. DAKA<br />
(Abfallentsorgung) sind auch bedeutende Industriebetriebe in <strong>Schwaz</strong> angesiedelt.<br />
3.2 Bevölkerung:<br />
Stand laut LMR<br />
Einwohner Haushalte Personen pro Haushalt<br />
31.12.2001 12.810 5.727 2,24<br />
31.12.2002 12.950 5.530 2,34<br />
31.12.2003 12.987 5.530 2,35<br />
31.12.2004 13.223 5.763 2,29<br />
31.12.2005 13.343 5.763 2,32<br />
31.12.2006 13.328 5.775 2,31<br />
31.12.2007 13.492 5.618 2,40<br />
31.12.2008 13.632 5.697 2,39<br />
31.12.2009 13.687 5.711 2,40<br />
31.12.2010 13.640 5.489 2,48<br />
Zuwachs 830<br />
Zuwachs in % 6,5%<br />
Prognose<br />
2020 14.083 5.868 2,40<br />
Zuwachs 443 379<br />
Zuwachs in % 3,25% 6,91%<br />
Geburten-, Sterbefälle- und Wanderbilanz laut Angabe Meldeamt <strong>Schwaz</strong><br />
im Zeitraum vom 01.01.2000 bis 01.12.2010<br />
Geburten 1.742,00<br />
Sterbefälle -1.356,00<br />
Zuwachs 386,00<br />
Zuwachs durch Zu- und Wegzüge 409,00<br />
=> Gesamtzuwachs zw. 01.01.2000 und 01.12.2010 795,00<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 3
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Der Rückgang der Zahlen der Haushalte lässt sich damit begründen, dass im Zuge der<br />
Umstellung auf LMR die früher neben den Hauptwohnsitzen geführten zusätzlichen<br />
Wohnsitze und Zweitwohnsitze bereinigt wurden und nunmehr aus den Statistiken verschwunden<br />
sind.<br />
Die Anzahl der Personen pro Haushalt bewegt sich jedoch durchwegs zwischen 2,24 und<br />
2,48. Abgesehen vom Ausschlag nach oben im Jahr 2010 hat sich dieser Wert in den letzten<br />
Jahren auf ca. 2,40 eingependelt. Dies kann auch für die Zukunft als realistische Personenanzahl<br />
pro Haushalt angesehen werden.<br />
Die Einwohnerprognose für 2020 mit einem prognostizierten Zuwachs von 3,25 % setzt<br />
sich aus einem Mittelwert aus den Jahren 2001 - 2005 (+4,2 %) und den Jahren 2005 -<br />
2010 (+2,25%) zusammen.<br />
Die Haushaltsprognose ergibt bei einer prognostizierten Einwohnerzahl von 14.083 und<br />
dem Trend von 2,40 Personen pro Haushalt einen Wert von 5.868 Haushalten im Jahr<br />
2020, das entspricht einem Zuwachs von 379 Haushalten = 6,9 %.<br />
3.3 Finanzsituation der Gemeinde <strong>Schwaz</strong>:<br />
Die Finanzkraft einer Gemeinde bestimmt sich hauptsächlich aus den Ertragsanteilen und<br />
den Gemeindeabgaben (sprich Grundsteuer A und B und Kommunalsteuer)<br />
Entwicklung Ertragsanteile:<br />
HH-Jahr Summe fortdauernde Ertragsanteile %-satz<br />
Einnahmen<br />
2005 20.133.000 8.450.000 41,97 %<br />
2010 24.553.000 10.423.000 42,95 %<br />
Es zeigt sich somit, dass der Anteil der Bundesabgabenertragsanteile an den ordentlichen<br />
Einnahmen im Vergleichszeitraum 2005 bis 2010 ziemlich konstant geblieben ist.<br />
Entwicklung Gemeindeabgaben:<br />
Bei den Gemeindeabgaben werden von der Stadt <strong>Schwaz</strong> sowohl Grundsteuer A und B<br />
mit dem höchsten zulässigen Hebesatz eingehoben. Die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher<br />
Grundbesitz) ist vom Betrag her eigentlich vernachlässigbar.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 4
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Die Entwicklung des Aufkommens der Grundsteuer B und Kommunalsteuer zeigt folgendes<br />
Bild.<br />
HH-Jahr Summe fortdauernde Grundsteuer B %-satz<br />
Einnahmen<br />
2005 20.133.000 714.000 3,55 %<br />
2010 24.553.000 793.000 3,23 %<br />
HH-Jahr Summe fortdauernde Kommunalsteuer %-satz<br />
Einnahmen<br />
2005 20.133.000 3,657.000 18,16 %<br />
2010 24.553.000 4.057.000 16,52 %<br />
Prozentuell zeigen sowohl Grundsteuer als auch Kommunalsteuer einen Rückgang an den<br />
fortdauernden Einnahmen. Eine Steigerung der Kommunalsteuer wäre nur durch die<br />
Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich. Teile des Gewerbegebietes sind jedoch für die<br />
wichtigen Betriebe wie Tyrolit oder Adler-Werk freigehalten, sodass für Neuansiedelungen<br />
nur ganz wenige und kleine Flächen an Gewerbegebiet zur Verfügung stehen.<br />
Dazu kommt, dass die Stadt <strong>Schwaz</strong> hunderte von Arbeitsplätzen bietet, die jedoch keinen<br />
direkten Ertrag für die Stadtgemeinde abwerfen, da bei diesen keine Kommunalsteuer anfällt<br />
(Bezirkskrankenhaus, Bezirkshauptmannschaft, Schulen, AMS, Finanzamt, Polizei,<br />
usw.)<br />
Transferzahlungen:<br />
Die Gemeindeabgaben und Ertragsanteile stiegen im Vergleichszeitraum 2005 bis 2010<br />
um rund 19%. Doch die Transferzahlungen an das Land (hier insbesondere im Sozial- und<br />
Gesundheitsbereich) stiegen im selben Zeitraum um rund 34,5% an.<br />
Vorschauend wird sich dieser Trend auch weiterhin so fortsetzen.<br />
Investitionen:<br />
Nachdem von der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> in den letzten Jahren bedeutende Einrichtungen<br />
wie das Regionale Sportzentrum, ein Jugendzentrum und die Zentrale für Feuerwehr<br />
und Bergrettung errichtet wurden, wird im kommenden Jahr das Veranstaltungszentrum<br />
fertig gestellt.<br />
Im kommenden Jahr wird die Kinderbetreuung durch die Eröffnung eines neuen Kindergartens<br />
nochmals wesentlich verbessert. In den nächsten Jahren soll dann die Hauptschule<br />
um rund 10 Mio. Euro generalsaniert werden.<br />
Die notwendigen Investitionen für die Bereitstellung einer funktionierenden Wasserversorgung<br />
und Abwasserbeseitigung werden von der Stadtwerken <strong>Schwaz</strong> GmbH sichergestellt.<br />
Der Verschuldungsgrad der Stadt <strong>Schwaz</strong> belief sich im Jahr 2010 auf 38,84% und<br />
<strong>Schwaz</strong> zählt somit nach der Verschuldungsgradgruppe zu den Gemeinden mit mittlerer<br />
Verschuldung (21 – 50 %).<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 5
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3.4 Bestandsaufnahme:<br />
Bei der Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für <strong>Schwaz</strong> wurde im Jahr 1997<br />
vom ausführenden Büro Lotz & Ortner der zum damaligen Zeitpunkt rechtsgültig bestehende<br />
Flächenwidmungsplan digitalisiert und als Grundlage für die Erstellung des Örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes verwendet.<br />
Im Zuge der Erstellung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im Jahr 2000 fanden einerseits<br />
Rückwidmungen von Bauland in Freiland im Ausmaß von 18,13 ha statt und andererseits<br />
wurde neues Bauland im Ausmaß von 10,54 ha vorgesehen.<br />
In weiterer Folge wurde der Flächenwidmungsplan für das gesamte Stadtgebiet auf<br />
Grundlage des Örtlichen Raumordnungskonzeptes neu erlassen und alle als Bauland vorgesehene<br />
Flächen gleich einer entsprechenden Widmung zugeführt.<br />
Von diesen neu gewidmeten Flächen im Ausmaß von 10,54 ha wurden im abgelaufenen<br />
Planungszeitraum von 10 Jahren 2,99 ha bebaut, 7,55 ha sind unbebaut.<br />
Zusätzlich wurde seit dem Jahr 2000 das örtliche Raumordnungskonzept mehrmals geändert<br />
und unter anderem auch neue Baulandwidmungen geschaffen. Alle Änderungen sind<br />
in nachstehender Tabelle angeführt. Neue Baulandflächen sind dabei fett dargestellt.<br />
Nr. Bereich betroffene Grundstücke Art der Änderung F (ha)<br />
R1 Sportzentrum Paulinum<br />
2017/1, 2069/2, 2072/2, 2074/1,<br />
2074/2, 2076/3, 2076/7, 2076/8,<br />
2079/1, 2079/2, 2080/2, 2083/1,<br />
2083/3, 2083/4, 2092/1,<br />
Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend gewerbliche,<br />
industrielle, öffentliche und<br />
Wohnnutzung; Freihaltefläche<br />
Erholungsräume;<br />
Ersichtlichmachung Verkehrsweg<br />
3,07<br />
R2<br />
R3<br />
R4<br />
R5<br />
Eingemeindung<br />
Archengasse<br />
Areal nordöstlich Autohaus<br />
Schick<br />
Südrand Pirchner-Ast-<br />
Feld<br />
Areal südlich Schulzentrum<br />
Ost<br />
2660, 2661, 2662, 2663, 2664,<br />
2665, 2666, 2667, 2668, 2669,<br />
2670, 2671, 2672, 2673<br />
Einbeziehung ins Gemeindegebiet<br />
<strong>Schwaz</strong> - bebaute<br />
und unbebaute Grundflächen<br />
2,51<br />
2077/3 Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend gewerbliche<br />
und industrielle Nutzung 0,08<br />
2293/6, 2293/7 Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend Wohnnutzung 0,08<br />
888/1 Änderung von vorwiegend<br />
öffentliche in vorwiegend<br />
gewerblich gemischte Nutzung<br />
0,32<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 6
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R6<br />
R7<br />
R11<br />
R8<br />
R9<br />
Autobahnzubringer,<br />
Feuerwehr<br />
Areal Gewerbegebiet<br />
nordöstlich der Adlerwerke<br />
Stadtwerke <strong>Schwaz</strong><br />
Ost<br />
Spielplatz Psenner-<br />
Straße<br />
2645/1, 2645/2, 2645/3, 2645/4 Änderung von sonstiger<br />
Freihaltefläche in Bauland<br />
Neuwidmung, vorwiegend<br />
öffentliche Nutzung 1,79<br />
1095, 1096, 2372/2, 2675, 2676,<br />
2677, 2678/1, 2678/2, 2679<br />
Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend gewerbliche<br />
und industrielle Nutzung,<br />
Erweiterung der maximalen<br />
Baulandgrenze 1,68<br />
2436/2 Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend gewerbliche<br />
und industrielle Nutzung 0,24<br />
865 Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend öffentliche<br />
Nutzung, Erweiterung der<br />
maximalen Baulandgrenze 0,15<br />
R10 Egertboden .1225, 1630/2, 1630/6, 1628/2 Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend 0,05<br />
Sondernutzung 0,43<br />
R12 Ried 1308/1, 1308/14, 1308/15 Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend Wohnnutzung 0,24<br />
R13 Bereich Hochbrunn,<br />
Arzberg<br />
2131/3, 2130/4, 2145/1, 2146/6,<br />
2145/2, 2146/4, 2146/3, 2146/5,<br />
2147/2, 2141/3, 2141/1, .1130,<br />
.1103<br />
Bauland Neuwidmung,<br />
vorwiegend Wohnnutzung 0,22<br />
0,65<br />
0,25<br />
Summe Bauland und Sonderflächen Neuwidmung inkl. Eingemeindung 11,44<br />
Summe Nutzungsänderung 0,32<br />
Von der sich aus oben stehender Tabelle ergeben Bauland Neuwidmungen mit einem Gesamtflächenausmaß<br />
von 6,66 ha wurden 0,64 ha verbaut, im Bereich von 4,57 ha liegen<br />
Projekte vor, die vor Ausführung stehen bzw. handelt es sich teilweise um bereits bebaute<br />
Flächen und Verkehrsflächen und bei 1,45 ha sind derzeit keine Bebauungen vorgesehen.<br />
Die Stadt <strong>Schwaz</strong> ist infrastrukturell beinahe flächendeckend in ausreichendem Maß versorgt<br />
(siehe Plan Infrastruktur Plan-Nr. ROK-IS). Die Trinkwasserversorgung erfolgt zum<br />
überwiegenden Teil aus dem öffentlichen Leitungswassernetz der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>.<br />
Einige Haushalte, vor allem in den Bergfraktionen besitzen eigene Trinkwasserquellen.<br />
Abwasserbeseitigung und Stromversorgung erfolgen ebenfalls fast flächendeckend über<br />
die öffentlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>. Ver- und<br />
Entsorgungsdefizite in infrastruktureller Hinsicht sind praktisch nicht bzw. nur in äußersten<br />
Randbereichen vorhanden.<br />
Verkehrsmäßig sind ebenfalls alle bewohnten bzw. bebauten Bereiche des gesamten<br />
Gemeindegebietes ausreichend erschlossen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 7
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Baulandbilanz 2011:<br />
In nachstehender Baulandbilanz sind jene Flächen aus dem Raumordnungskonzept 2000<br />
und jene aus den in voriger Tabelle angeführten Flächen enthalten.<br />
Die Baulandbilanz 2011 wurde auf Grundlage des rechtsgültigen Flächenwidmungsplanes<br />
2010 und des Luftbildes aus dem Jahr 2009 erstellt.<br />
Bezeichnung bebaut unbebaut gesamt<br />
Wohngebiete 91,00 37,26 128,26 ha<br />
Kerngebiete 9,69 3,73 13,42 ha<br />
Allgemeine Mischgebiete 9,58 6,63 16,21 ha<br />
Landwirtschaftliche Mischgebiete 2,49 0,35 2,84 ha<br />
Gewerbe- und Industriegebiete 27,31 9,20 36,52 ha<br />
Summe Bauland 140,07 57,17 197,24 ha<br />
Bezeichnung bebaut od. unbebaut od. gesamt<br />
genutzt ungenutzt<br />
Sonder- und Vorbehaltsflächen 50,55 4,24 54,79 ha<br />
Bezeichnung genutzt ungenutzt gesamt<br />
Sonderfl. Sport- und Freizeitnutzung 15,45 0,00 15,45 ha<br />
Gesamtfläche Gemeindegebiet<br />
2.021,41 ha<br />
3.5 Neuwidmungen:<br />
A) Bauland<br />
1 Stadtgemeindegrund, Ried:<br />
Die in diesem Bereich unterbrochene Bauland-Widmung soll geschlossen<br />
werden.<br />
2 Stadtgemeindegrund, "Lochhäusl":<br />
Auf dem im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> stehenden Areal soll zu<br />
angemessenen Grundpreisen ein „Wohnen am Waldrand“ ermöglicht werden.<br />
Der äußerste Rand dieses Bereiches ist bereits mit Wohnhäusern bebaut.<br />
0,06 ha<br />
1,81 ha<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 8
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3 Stadtgemeindegrund, "Lochhäusl":<br />
Oberhalb der Straße sollen ebenso, wie in Punkt 2 erläutert, der Bevölkerung<br />
zu angemessenen Grundpreisen Bauplätze zur Verfügung gestellt werden.<br />
1,30 ha<br />
In beiden Fällen (Pkt. 2 und 3) soll durch eine entsprechende Bebauungsstudien<br />
eine Bebauung sichergestellt werden, die sich bestmöglich in das<br />
Landschaftsbild eingliedert.<br />
4 Haidacher, Alte Landstraße:<br />
Es handelt sich hier um eine Baulanderweiterung mit der Tiefe eines Bauplatzes<br />
entlang einer bestehenden Erschließungsstraße. Zur finanziellen Sicherstellung<br />
des landwirtschaftlichen Betriebes soll dieser Baulandstreifen<br />
entsprechend verwertet werden.<br />
5 Gewerbegebiet Einfang:<br />
Diese Fläche soll zur Sicherstellung von Gewerbeflächen für die Zukunft dienen.<br />
Es handelt sich dabei um die Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes<br />
direkt an der Tiroler Straße B 171.<br />
6 Kraken (Kaiser):<br />
Das bestehende Bauland soll bis zur logischen Abgrenzung durch die Verkehrsflächen<br />
erweitert werden, da entsprechender Bedarf durch die Grundeigentümer<br />
beantragt wurde. Zum Bach hin erfolgt eine Abgrenzung an der<br />
roten Wildbach-Gefahrenzone.<br />
7 Kraken (Sottner, Rechfelden, Kornthaler):<br />
Es handelt sich hier um größtenteils bereits bebaute Flächen. Um notwendige<br />
Erweiterungen zu ermöglichen, sollen diese Grundstücke mit geringfügigen<br />
Erweiterungen in Bauland aufgenommen werden.<br />
8 Kraken (Kirchmair):<br />
Wie in Punkt 6 angeführt, soll auch hier bestehendes Bauland bis zur Verkehrsfläche<br />
erweitert werden, wobei hier kein unmittelbarer Bedarf gegeben<br />
ist.<br />
9 Pirchanger (Berggasse):<br />
Im unmittelbaren Anschluss an bestehendes Bauland soll ein weiterer Bauplatz<br />
ermöglicht werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird dadurch<br />
eine sinnvolle Ergänzung des Baulandes erreicht.<br />
10 Pirchanger (nordöstlich Putzerbachl):<br />
Gegenüber des bestehenden Wohngebietes befindet sich eine zum Teil bereits<br />
bebaute Fläche. Diese bebauten Grundstücke werden geringfügig erweitert,<br />
sodass eine weitere Bebauung für den Eigenbedarf ermöglicht wird.<br />
11 Unteres Ried (Danler):<br />
Das Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut und liegt im unmittelbaren<br />
Anschluss an bestehendes Bauland direkt an einer Verkehrsfläche.<br />
Für weitere notwendige Baumaßnahmen ist eine Bauland-Widmung notwendig,<br />
die örtlichen Gegebenheiten sprechen nicht dagegen.<br />
0,24 ha<br />
3,52 ha<br />
0,21 ha<br />
0,28 ha<br />
0,25 ha<br />
0,11 ha<br />
0,17 ha<br />
0,09 ha<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 9
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12 Pirchanger ("Hiaseler"):<br />
Es handelt sich um eine geringfügige Erweiterung des bestehende Baulandes<br />
zur Schaffung eines zweckmäßigen Bauplatzes<br />
13 Max-Angerer-Weg (Grauss)<br />
Durch eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Baulandes wird eine<br />
Anpassung an die bestehende Bauplatzabgrenzung (Einfriedung) und eine<br />
zusätzliche Bauparzelle von ca. 500 m² geschaffen.<br />
14 Kraken („Baderer“):<br />
Die geringfügige Erweiterung dient der Anpassung der Widmung an den<br />
Baubestand, welcher über die derzeit bestehende Widmungsgrenze ragt.<br />
15 Kraken (Aschenwald):<br />
Die Nutzung der Grundfläche als Sonderfläche wird in dieser Form zukünftig<br />
nicht mehr benötigt. Daher erfolgt eine Änderung in Michgebietsnutzung inkl.<br />
Erweiterung um eine Bauparzelle im Ausmaß von ca. 500 m².<br />
16 Nasstal (Schoner)<br />
Die bestehende Baulandwidmung entsprechend angepasst, dass einerseits<br />
das bestehende Gebäude im Bauland liegt und andererseits eine vernünftige<br />
Bauplatztiefe entlang der Verkehrsfläche entsteht.<br />
0,04 ha<br />
0,06 ha<br />
0,08 ha<br />
0,05 ha<br />
0,08 ha<br />
17 Arzberg, besehende Baulandreserven, nicht gewidmet: 0,48 ha<br />
Für diesen Bereich wurde das Örtliche Raumordnungskonzept bereits geändert<br />
und für jenen Teil, für den unmittelbarer Bedarf gegeben war, auch der<br />
0,27 ha<br />
Flächenwidmungsplan angepasst. Einige Grundstücke sind bereits bebaut<br />
bzw. teilweise unbebaut und hier wurde der Flächenwidmungsplan noch<br />
nicht geändert. Deshalb sind diese Flächen als nicht gewidmetes Bauland<br />
dargestellt.<br />
18 Königfeld:<br />
Das Areal liegt inmitten von Bauland mit umgebender Wohnbebauung. Im<br />
ÖROK 2000 wurde dieser Bereich zwar als bauliche Entwicklungsfläche dargestellt,<br />
im Flächenwidmungsplan dann jedoch als Freiland gewidmet, da<br />
kein Nutzungsbedarf gegeben war. Es ist derzeit weiterhin kein unmittelbarer<br />
Bedarf gegeben, jedoch soll eine zukünftige Nutzung durch entsprechende<br />
Widmung ermöglicht werden.<br />
Gesamtflächenausmaß<br />
2,00 ha<br />
11,10 ha<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 10
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Unter Berücksichtigung der Daten aus der Bestandsaufnahme 2011 und der geplanten<br />
Bauland-Neuwidmungen sind somit unbebaute Baulandreserven (ohne Sonder- und Vorbehaltsflächen<br />
sowie Sonderflächen für Sport- und Freizeitnutzung) im Ausmaß von insgesamt<br />
68,28 ha vorhanden.<br />
Davon sind für Großbetriebe und gemeinnützige Bauträger ca. 17,29 Ha reserviert, davon<br />
wiederum befinden sich im Bereich von ca. 7,69 Ha Projekte in Planung bzw. Ausführung.<br />
Somit ergibt sich eine tatsächlich vorhandene Baulandreserve von ca. 51 Ha.<br />
Die „reservierten“ Bauland- und Sonderflächen sind nachstehend angeführt:<br />
a) Gewerbegebiet nordöstlich der Gewerbe- und Industriebetriebe DAKA und Adlerwerk,<br />
ca. 3,54 Ha<br />
In diesem Bereich erfolgte eine Widmung in Gewerbe- und Industriegebiet bereits in den<br />
Jahren 2004, 2006 und 2008. Des Weiteren erfolgte im Jahr 2008 eine Baulandumlegung.<br />
Das gesamte Areal ist bereits mittels Parallelfahrbahn zur Tiroler Straße B 171 entsprechend<br />
eines Erschließungskonzeptes, das gemeinsam mit dem Baubezirksamt Innsbruck,<br />
Landesstraßenverwaltung erstellt wurde, erschlossen.<br />
Seitens der Fa, Adlerwerke liegen konkrete Entwicklungen im Rahmen einer Bebauungsstudie<br />
vor, mit der Umsetzung soll im Jahr 2012 begonnen werden.<br />
Auf dem Areal der Fa. DAKA wurde bereits ein Projekt zur Erweiterung der Betriebsanlage,<br />
welche nach dem Tiroler Abfall- und Wirtschaftsgesetz mit Bescheid genehmigt wurde,<br />
begonnen. Geplante Fertigstellung ist im Frühjahr 2012.<br />
Ein weiterer Teil des Areals wird von einem Busunternehmen, der Fa. Ledermair, als Abstellplatz<br />
für Busse genutzt.<br />
b) Gewerbegebiet Montanwerke,<br />
ca. 1,35 Ha<br />
Um in diesem Bereich nachhaltige und zweckmäßige Ressourcen an Gewerbeflächen zu<br />
sichern, wurden seitens der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bereits Verhandlungsgespräche mit<br />
den Grundeigentümern, den Montanwerken Brixlegg, aufgenommen.<br />
c) Gewerbegebiet Tyrolit,<br />
ca. 3,40 Ha<br />
Die südwestlich des Betriebsgeländes der Fa. Tyrolit gelegene Fläche ist derzeit als allgemeines<br />
Mischgebiet, eingeschränkt auf Wohnungen gem. § 40.6 TROG gewidmet. Dieses<br />
Areal befindet sich im Eigentum der Fa. Swarovski und soll eine Betriebserweiterungsmöglichkeit<br />
der Fa. Tyrolit sicherstellen, was einen wesentlichen Faktor zur Erhaltung<br />
des Standortes der Fa. Tyrolit in <strong>Schwaz</strong> darstellt. Gerade das Tyrolit-Werk kann als<br />
Schlüsselbetrieb für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bezeichnet werden und bildet einen Anziehungspol<br />
für die Ansiedlung von weitern Betrieben.<br />
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d) Gewerbegebiet am Bahnhof,<br />
ca. 0,80 Ha<br />
Im Bereich dieser, im Eigentum der ÖBB befindlichen Fläche, konnte durch intensive Vorverhandlungen<br />
zwischen der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>, den ÖBB, dem VVT sowie einem<br />
gemeinnützigen Wohnbauträger ein Projekt ausgearbeitet werden mit der Zielvorgabe zur<br />
Schaffung von Parkflächen (Park & Ride), der Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben<br />
sowie im untergeordneten Ausmaß Wohnungen. Ein entsprechender Bebauungsplan wurde<br />
bereits ausgearbeitet.<br />
e) Gewerbegebiet Paulinum,<br />
ca. 1,31 Ha<br />
Die Gewerbe- und Industriegebietsflächen südwestlich des Sportzentrums Paulinum befinden<br />
sich im Eigentum der Diözese Innsbruck. Für diesen Bereich besteht ein Erschließungskonzept<br />
und es wurden bereits umfangreiche Bebauungsstudien ausgearbeitet. Ein<br />
Teilprojekt wurde bereits bei der Baubehörde eingereicht.<br />
f) Wohngebiet Paulinum,<br />
ca. 1,47 Ha<br />
Für das Areal oberhalb des Paulinum-Komplexes wurde eine umfangreiche Bebauungsstudie<br />
erstellt. Es soll hier das Wohnen für Lehrer des nahegelegenen Gymnasiums forciert<br />
werden.<br />
g) Wohngebiet Weberfeld / Minkusfeld,<br />
ca. 2,65 Ha<br />
Auch für diesen Bereich existieren bereits Bebauungsstudien. Eine Bebauung scheiterte<br />
bisher an der verkehrsmäßigen Erschließung. Diese ist nur über die vor einigen Jahren<br />
neu errichtete Arzbergstraße zulässig, um die Bewohner des Pirchangers nicht durch zusätzliches<br />
Verkehrsaufkommen zu belasten. Für die Errichtung der Verkehrsanbindung an<br />
die Arzbergstraße finden laufend Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern, über<br />
deren Grundstücke diese Straße verlaufen soll, statt.<br />
h) Hangverbauung äußere Innsbrucker Straße,<br />
ca. 0,73 Ha<br />
Beim Hangbereich oberhalb der entlang der äußeren Innsbrucker Straße bestehenden<br />
Häuserzeile handelt es sich um eine sensible Hanglage. Es wurde deshalb seitens der<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ein Architekturbüro zur Erstellung von Bebauungskriterien beauftragt,<br />
die eine nachhaltig verantwortungsvolle Entwicklung garantieren sollen.<br />
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i) Wohngebiet ehemalige Montanwerke,<br />
ca. 0,97 Ha<br />
Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>, das den Bauwerbern<br />
den Grunderwerb von Bauplätzen zu entsprechend angemessenen, leistbaren Preisen<br />
ermöglicht. Für das gesamte Areal besteht ein Bebauungsplan und die einzelnen Grundparzellen<br />
sind fast zur Gänze vergeben. Ebenfalls wurde bereits mit der Bebauung begonnen.<br />
j) Wohngebiet oberer Feldweg,<br />
ca. 0,67 Ha<br />
Auch dieses Areal soll ein Bauen zu leistbaren Konditionen ermöglichen. So wie im Punkt<br />
i) besteht auch hier ein Bebauungsplan und die einzelnen Grundparzellen sind fast zur<br />
Gänze vergeben. Ebenfalls wurde bereits mit der Bebauung begonnen.<br />
k) Wohngebiet Spornbergerstraße,<br />
ca. 0,40 Ha<br />
Dieses Areal steht im Eigentum des gemeinnützigen Wohnbauträgers Neue Heimat. Es<br />
liegt bereits ein Wohnprojekt vor und ein entsprechender Bebauungsplan ist in Ausarbeitung.<br />
Errichtet soll ein gemeinnütziges Wohnprojekt mit ca. 50 Wohneinheiten, wobei die<br />
Wohnungsgrößen auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt werden.<br />
l) Sonderfläche Krankenhaus,<br />
ca. 0,68 Ha<br />
Die als Erweiterungsfläche für das Bezirkskrankenhaus <strong>Schwaz</strong> geplante Grundfläche befindet<br />
sich größtenteils im Eigentum der Bezirkskrankenhausverbandes <strong>Schwaz</strong>. Dazu<br />
wird angemerkt, dass sowohl die sozialen als auch öffentlichen Einrichtungen der Stadtgemeinde<br />
<strong>Schwaz</strong> als sehr gut zu bewerten sind, sodass die raumplanerische Aufgabefür<br />
die Zukunft nur in einer zeitgemäßen Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen<br />
liegt.<br />
m) Sonderfläche Schulzentrum <strong>Schwaz</strong> Ost,<br />
ca. 0,83 Ha<br />
Die derzeit als Sonderfläche Kindergarten bzw. Schulsportfläche gewidmeten Flächen befinden<br />
sich in Privateigentum. Wie bereits im Punkt vorher (Krankenhaus) erwähnt, werden<br />
die sozialen, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> als<br />
sehr gut bewertet und es liegt die raumplanerische Aufgabe für die Zukunft in einer zeitgemäßen<br />
Weiterentwicklung der bestehenden Einrichtungen, was durch Bereitstellung<br />
entsprechender Erweiterungsflächen sichergestellt wird.<br />
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B) Entwicklungsflächen Sport, Erholung, Freizeit<br />
19 Zielhaus Turnerschaft:<br />
Die Fläche befindet sich direkt an der bestehenden Schiabfahrt in der Nähe<br />
der Liftstation Grafenast. Durch die geplante Sonderfläche sollen erforderliche<br />
Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen beim bestehenden Zielgebäude<br />
ermöglicht werden.<br />
20 Materialhaus Schiklub:<br />
Das bestehende Materialhaus soll neu errichtet und dabei geringfügig vergrößert<br />
und versetzt werden. Aus diesem Grund ist die Ausweisung dieses<br />
Bereiches unmittelbar an der bestehenden Schiabfahrt unterhalb der Schiliftstation<br />
Hecher als Sonderfläche geplant.<br />
0,03 ha<br />
0,02 ha<br />
Gesamtflächenausmaß<br />
0,05 ha<br />
3.6 Denkmalschutz:<br />
In einer Bestandsaufnahme des Bundesdenkmalamtes vom 27.07.1983 nach § 9 des damaligen<br />
Tiroler Raumordnungsgesetzes wurde aufgrund seiner Geschlossenheit der innere<br />
Bereich des sog. Marktes – des Zentrums der heutigen Stadt <strong>Schwaz</strong> – als erhaltenswerter<br />
Bereich A gekennzeichnet mit dem Hinweis, dass Proportion und Gliederung der<br />
Altbauten zum Maßstab für alle Um- und Neubauten und jede bauliche Veränderung sowie<br />
Veränderung der äußeren Erscheinungsform eines Objektes nur mit Genehmigung des<br />
Bundesdenkmalamtes möglich ist.<br />
Der erhaltenswerte Bereich B – Burghügel von Freundsberg – der zum Wahrzeichen von<br />
<strong>Schwaz</strong> wurde, soll in der derzeitigen Form bleiben und darf nicht weiter verbaut werden.<br />
Weiters bestehen in <strong>Schwaz</strong> eine Vielzahl von denkmalgeschützten Objekten bzw. Objekten,<br />
die zur Unterschutzstellung vorgesehen sind, wie Kirchen, Kapellen, profane Objekte<br />
(Häuser), Kleindenkmäler, Bodendenkmäler und Naturdenkmäler.<br />
In nachstehender Auflistung, die mit den Angaben des Bundesdenkmalamtes abgeglichen<br />
ist, sind alle Denkmäler von <strong>Schwaz</strong> angeführt.<br />
Innerhalb erhaltenswerter Bereich (Stadtzentrum)<br />
Nr. Bezeichnung VO nach GStNr. / Adresse<br />
DKS § Bfl.<br />
E1 Pfarrkirche Maria Himmelfahrt 2a .237 Franz-Josef-Straße<br />
E2 Totenkapelle hl. Michael und 2a .236 Tannenberggasse<br />
E3 Glockenturm 2a .238/2 Winterstellergasse 5<br />
E4 Stadtpark mit Friedhofskreuz,<br />
Umfassungsmauer, Arkaden,<br />
2a 197/1,<br />
197/2<br />
Franz-Josef-Straße<br />
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E5<br />
Franziskanerkloster Gesamtanlage<br />
2a 134/1,<br />
134/2,<br />
135/1,<br />
.119,<br />
.120,<br />
Gilmstraße 1, 3<br />
E6 Toni Knapp Haus 3 .117 Burggasse 16<br />
E7 Essl Haus 3 .65 Burggasse 4<br />
E8 ehem. Gasthaus Zur Krippe 3 138/4 Burggasse 6<br />
E9 Bürgerhaus "Winkler" 3 .127 Burggasse 7<br />
E10 Bürgerhaus 3 .174 Franz-Josef-Straße<br />
E11 Portal und Wirtsschild 3 .149 Franz-Josef-Straße<br />
E12 Fuggerhaus / Rathaus und 3 .144 Franz-Josef-Straße 2<br />
E13 Cafe Central 2a .143 Fuggergasse 2<br />
E14 Hofpartie des Bürgerhauses 3 .156 Franz-Josef-Straße<br />
E15 Palais Enzenberg 3 .202 Franz-Josef-Straße<br />
27, 27a, 28<br />
E16 Bürgerhaus Grabmayr 3 .204 Franz-Josef-Straße<br />
E17 Wohnhaus 3 .205 Tannenberggasse 8<br />
E18 Villa Riccabona 3 .936 Gilmstraße 2<br />
E19 Wagner Haus 3 .61 Innsbrucker Straße 1<br />
E20 ehem. Gasthof Post 3 .72 Innsbrucker Straße<br />
E21 Bürgerhaus 3 .54 Innsbrucker Straße<br />
E22 Bürgerhaus, Keßlerhaus 3 .52 Innsbrucker Straße<br />
E23 Haus Mathoi 3 .77 Innsbrucker Straße<br />
E24 Bezirksgericht 3 269 Ludwig-Penz-Straße<br />
E25 Bürgerhaus 3 .267/1 Ludwig-Penz-Straße<br />
E26 Bürgerhaus 3 .268 Ludwig-Penz-Straße<br />
E27 Wohnhaus (Vereinsheim) 2a .163 Ludwig-Penz-Straße<br />
E28 Bürgerhaus, Fugger-Wohnhaus 2a .134 Ludwig-Penz-Straße<br />
E29 Lechleitner-Haus 3 .263/1 Ludwig-Penz-Straße<br />
E30 Rabalderhaus 3 .239 Winterstellergasse 9<br />
E31 Pölzbühne 2a .238/1 Winterstellergasse 5<br />
E32 Wohnhaus 2a .993, Ullreichstraße 3, 5, 7<br />
.994,<br />
E33 Bürgerhaus 2a 153/1 Wopfnerstraße 12<br />
E34 Mariahilfkapelle, Brenngadenkapelle<br />
2a .132/2 Fuggergasse<br />
(Premkapelle)<br />
E35 Lahnbachkapelle 2a .925 Lahnbachgasse<br />
E36 Widum und Gartenmauer 2a .215, 200 Tannenberggasse 15<br />
E37 Knappenbrunnen 2a 2331/1 Burggasse<br />
E38 Bildstock Prem 2a 2331/1 Burggasse 10<br />
E39 Figurenbildstock hl. Barbara 2a 2331/1 Pfundplatz<br />
E40 Egerdachkapelle vorgesehen 66 Ullreichstraße /<br />
E41 Ärztehaus Brücke vorgesehen .58 Andreas-Hofer-<br />
E42 Bürgerhaus vorgesehen .66 Innsbrucker Straße 2<br />
E43 Bürgerhaus vorgesehen .53 Innsbrucker Straße<br />
E44 Bürgerhaus - nur EG vorgesehen .74/1 Innsbrucker Straße<br />
E45 Bürgerhaus (Wagner) vorgesehen .108/1 Ullreichstraße 8<br />
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E46 Bürgerhaus vorgesehen .146 Franz-Josef-Straße 6<br />
E47 Diakonischer Verein vorgesehen .176 Franz-Josef-Straße 7<br />
E48 Bürgerhaus vorgesehen .173 Franz-Josef-Straße<br />
E49 Bürgerhaus vorgesehen .171 Franz-Josef-Straße<br />
E50 Bürgerhaus vorgesehen .151 Franz-Josef-Straße<br />
E51 Bürgerhaus vorgesehen .155 Franz-Josef-Straße<br />
E52 Bürgerhaus vorgesehen .266 Ludwig-Penz-Straße<br />
E53 Bürgerhaus vorgesehen .259/1 Winterstellergasse 7<br />
E54 Bürgerhaus vorgesehen .219 Lahnbachgasse 7<br />
E55 Bürgerhaus vorgesehen .213 Tannenberggasse 11<br />
E56 Bürgerhaus vorgesehen .212 Tannenberggasse 9<br />
E57 Grafenstall vorgesehen .201 Wopfnerstraße<br />
E58 Bürgerhaus vorgesehen .183 Wopfnerstraße 1<br />
E59 Mauer Chiettini vorgesehen 156/1 BST_DKS_P<br />
E60 Bürgerhaus vorgesehen .889 Pirchanger 5<br />
Außerhalb erhaltenswerter Bereich<br />
Nr. Bezeichnung VO nach GStNr. / Adresse<br />
DKS § Bfl.<br />
1 Spitalskirche Hl. Geist und Johannes<br />
3 41/3 Swarovskistraße 1<br />
der Täufer<br />
2 Pfarrkirche St. Barbara und 2a 884/2 Johannes-Messner-<br />
3 Schlaghaufenkapelle 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />
4 Ehem. Augustinerinnenkloster 2a .455/1, St. Martin 17<br />
Kirche St. Martin mit Nebenge-<br />
.455/2<br />
5 Kreuzkapelle beim Erbstollen 3 .605 Alte Landstraße<br />
am Falkenstein<br />
6 Stanzmannkapelle 2a 1205 Unteres Ried<br />
7 Rote-/Sandkapelle 2a 2306/1 Ried Malerwiese<br />
8 Simon Juda Kapelle 2a 2309/1 Pflanzgarten<br />
9 Danzlkapelle 3 .879 Pirchanger<br />
10 Kirche Paulinum 3 2076/8 Paulinumweg 3<br />
11 Gipfelkapelle Kellerjoch 2a 2285 Zintberg<br />
12 Burg Freundsberg 2a 353/1 Freundsberg<br />
13 Schlosskapelle Burg Freund- 2a .353/2 Freundsberg<br />
14 Wasser-/Brunnenkapelle Burg 2a 442 Freundsberg<br />
Freundsberg<br />
15 Hl. Grabkapelle Burg Freund- 2a .353/3, Freundsberg<br />
16 Obere Zintbergkapelle 2a 2401/3 Zintberg 23<br />
17 Bürgerhaus 3 .84/1 Innsbrucker Straße<br />
18 Bürgerhaus 3 .43 Innsbrucker Straße<br />
19 Wohnhaus 2a .11 Archengasse 4<br />
20 Marienheim 2a 14 Archengasse 5<br />
21 ehem. Knappenhaus 3 .411 Kraken 4<br />
22 Altes Berggericht 3 510/1 Kraken 9<br />
23 Ansitz Truefer 2a 2072/2 Paulinumweg 7<br />
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24 Ansitz Friedheim / Roteturmschlössl<br />
3 .770/1 Pirchanger 100<br />
/ Minkusschlössl<br />
25 Verwaltungsgebäude 3 18 Swarovskistraße 8<br />
26 Friedhof St. Martin 2a 1321/1, St. Martin 20<br />
27 Aufbahrungshalle Friedhof St. 2a<br />
1321/2,<br />
1321/3,<br />
1324/1<br />
1321/2 St. Martin 20<br />
28 Gutshof Neuhaus 3 1117/1 Hermine-Berghofer-<br />
Straße 62<br />
29 Floriansbrunnen (Oberer Dorf- 2a 2355/1 Falkensteinstraße<br />
30 Isidorbrunnen (Unterer Dorf- 2a 2360 Ernst-Knapp-Straße<br />
31 Hirschenkreuz 2a 2372/1 Husslstraße<br />
32 Bildstock Lahnbachbrücke (An- 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />
33 Bildstock Christus an der Gei- 2a 2332 Burggasse<br />
34 Figurenbildstock hl. Barbara<br />
(bei Barbarabrücke)<br />
2a 2656 Andreas-Hofer-<br />
Straße<br />
35 Innbrücke mit Figurenbildstock<br />
hl. Johannes Nepomuk<br />
2a 2431/1 Swarovskistraße /<br />
Andreas-Hofer-<br />
36 Barbarasäule 2a .875 Paulinumweg<br />
37 Mariazeller Kapelle vorgesehen 1328 Pflanzgarten<br />
38 Wasserkapelle vorgesehen 1201/1 Gallzeiner Straße<br />
39 Weißlkapelle vorgesehen 1149 <strong>Schwaz</strong>er Berg<br />
40 Untere Zintbergkapelle vorgesehen .904 Zintberg<br />
41 Bockstaller Kapelle vorgesehen 475 Kraken<br />
42 Stickl Kapelle vorgesehen .933 Arzberg<br />
43 Kohlerkapelle vorgesehen .909 Arzberg<br />
44 Bildstock St. Martin vorgesehen 682/1 St. Martin<br />
45 Sigmund Erbstollen vorgesehen 1267/3 Alte Landstraße<br />
46 Wilhelm Erbstollen vorgesehen 1262/2 Erbstollenweg<br />
47 Bürgerhaus vorgesehen .12 Archengasse 2<br />
48 Bürgerhaus vorgesehen .8/2 Archengasse 6<br />
49 Bürgerhaus vorgesehen .26 Swarovskistraße 13<br />
50 Bürgerhaus vorgesehen .25 Swarovskistraße 15<br />
51 Bürgerhaus vorgesehen .1065 Swarovskistraße 25<br />
52 Gasthaus Schaller vorgesehen .82/2 Innsbrucker Straße<br />
53 Gasthaus Mondschein vorgesehen .553 Falkensteinstraße 1<br />
54 Bürgerhaus (Hofstelle Streiter) vorgesehen 665 Falkensteinstraße 32<br />
55 Pirchnerhof vorgesehen .591 Husslstraße 35<br />
56 Bürgerhaus vorgesehen .596 Husslstraße 37<br />
57 Martererhof vorgesehen 682/1 St. Martin 18<br />
58 Hofstelle vorgesehen .620 Unteres Ried 12<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 17
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Denkmalschutz – Bodendenkmäler<br />
Nr. Bezeichnung<br />
AG-c Östlicher Bereich von St. Martin<br />
AG-b Plateau Schloss Freundsberg<br />
AG-a Bergbaurevier Pirchanger - Bertagrube<br />
AG-d Umgrenzender Bereich Haus Gilmstraße 64<br />
AG-e Schuttkegel nördlich von Schloss Freundsberg<br />
AG-f Bergbaurevier Falkenstein<br />
Denkmalschutz – Naturdenkmäler<br />
Nr. Bezeichnung<br />
1 Lindenbäume beim Franziskaner Kloster<br />
2 Ahornbaum beim Hirschenkreuz<br />
3 Baumgruppe am Minkushügel<br />
4 Birnbaumallee Dr.-Körner-Straße<br />
3.7 Gefahrenzonen<br />
Für das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> besteht ein Gefahrenzonenplan des forsttechnischen<br />
Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, welcher bereits im Raumordnungskonzept<br />
2000 und in weiterer Folge in den Flächenwidmungsplan eingearbeitet wurde.<br />
Dieser Gefahrenzonenplan hat nach derzeitigem Stand noch Gültigkeit und wurde daher<br />
auch in gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes übernommen.<br />
Durch den Felsabbruch am Eiblschrofen im Jahr 1999 wurde ein zusätzlicher Gefährdungsbereich<br />
ausgewiesen. Nach Fertigstellung der daraufhin durchgeführten Schutzmaßnahmen<br />
(Dämme, Schutzzäune) erfolgte im Jahr 2007/2008 eine Revision des Gefahrenzonenplanes<br />
im Teilbereich Eiblschrofen / Lugglgraben. Mit dieser Revision wurde der<br />
großräumige Gefährdungsbereich aufgehoben und entsprechende Hinweisbereiche in den<br />
betroffenen Bereichen unterhalb des Eiblschrofen / Lugglgraben festgelegt. Diese Hinweisbereiche<br />
sind in gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
eingearbeitet.<br />
Des Weiteren wird das unmittelbar nach dem Felssturzereignis installierte Dauermonitoring<br />
weitergeführt. Somit werden permanent Daten geliefert, die ein Großereignis, das den<br />
Siedlungsraum bedrohen könnte, frühzeitig erkennen lassen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 18
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3.8 Änderungen gegenüber Örtlichem Raumordnungskonzept 2000:<br />
Jene Bereiche, in denen rote Wildbach-Gefahrenzonen geringfügig in bestehende Bauplätze<br />
ragen, werden im Zuge der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
in die bauliche Entwicklung als Bauland-Neuwidmung aufgenommen, um im Bedarfsfall<br />
eine Anpassung der Flächenwidmung zur Schaffung eines Bauplatzes mit einheitlicher<br />
Widmung zu ermöglichen. Voraussetzung dafür wird aber in jedem Fall eine entsprechende<br />
Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
und gegebenenfalls die Erlassung eines Bebauungsplanes sein, damit die Freihaltung der<br />
Gefahrenbereiche von baulichen Maßnahmen gewährleistet wird.<br />
Gegenüber dem ursprünglichen Raumordnungskonzept, werden die Entwicklungsachsen<br />
1. und 2. Ordnung nördlich und südlich des Stadtzentrums nicht mehr festgelegt, da laut<br />
Erfahrung im abgelaufenen Planungszeitraum kein Bedarf an weitern Geschäften besteht<br />
und durchwegs Wohnnutzung gegeben ist. Es wird jedoch weiterhin die Möglichkeit geschaffen,<br />
durch Festlegung entsprechender Widmungen die Errichtung von Geschäften<br />
zuzulassen.<br />
Das Stadtzentrum wird nicht mehr gesamthaft als Kernbereich dargestellt, sondern im Einzelnen<br />
mit entsprechenden Entwicklungsstempeln versehen. Gleiches gilt für die Entwicklungsachse<br />
in der Swarovskistraße. Die Erläuterung der Entwicklungsstempel erfolgt im<br />
Verordnungstext.<br />
3.9 Bergbau<br />
Bezüglich der Bergbaugebiete im Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> wurden entsprechende<br />
Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend eingeholt.<br />
Demnach bestehen mehrere Abbaufelder, die Abgrenzung dieses Bergbaugebietes ist im<br />
Bestandsaufnahmeplan dargestellt.<br />
Gemäß § 209 Abs. 2 MinroG gelten Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der Begrenzung<br />
von am 1. Jänner 1999 aufrechten Grubenmaßen als Bergbaugebiete. Ebenso<br />
gelten gemäß § 209 Abs. 3 MinroG Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der Begrenzungen<br />
von am 1. Jänner 1999 aufrechten Abbaufeldern nach dem II. Abschnitt des<br />
V. Hauptstückes des Berggesetzes 1975, LGBl. I Nr. 115/1997, sowie Grundstücke nach §<br />
238 des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der Fassung der Bergesetznovelle 1990,<br />
BGBl. Nr. 355, als Bergbaugebiete.<br />
Bis zum „Felssturz Eiblschrofen“ im Juli 1999 wurde der Bergbau in den Abbaugebieten<br />
betreiben, danach aber aufgrund der Ereignisse eingestellt.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 19
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Laut Ausführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend setzt eine<br />
Bruchgebietserklärung einen Antrag des Bergbauberechtigten voraus, derartige Anträge<br />
aber verschiedentlich, und so auch im Fall des Bergschadensgebietes von <strong>Schwaz</strong>, nicht<br />
gestellt wurden, sah § 251 des Berggesetzes 1975 auch eine bescheidgemäße Bezeichnung<br />
als Bergbaugebiet und dessen Ersichtlichmachung im Grundbuch vor.<br />
Die innerhalb des ausgewiesenen Bergbaugebietes liegenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile<br />
sind im Grundbuch als Bergbaugebiete ersichtlich gemacht.<br />
Unabhängig von einer bescheidgemäßen Bezeichnung als Bergbaugebiet nach § 209<br />
Abs. 1 MinroG bestimmt § 209 Abs. 2 MinroG aber für Zwecke der bergrechtlichen Bewilligungspflicht<br />
der Errichtung bergbaufremder Bauten und sonstiger Anlagen, dass alle Bereiche,<br />
auf die sich am 1. Jänner 1999 aufrechte Gewinnungsberechtigungen auf bergfreie<br />
und (soweit es sich nicht um Kohlenwasserstoffe handelt) bundeseigene mineralische<br />
Rohstoffe bezogen haben bzw. beziehen, als Bergbaugebiete gelten. (Konkret ist allerdings<br />
die Bewilligungspflicht im Weiteren wieder eingeschränkt).<br />
Das Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend<br />
liegt im Anhang als Kopie bei.<br />
3.10 Altlasten:<br />
Das Thema Altlasten wird im Umweltbericht eingehend erläutert.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 3 – Erläuterung, Bestandsaufnahme, Seite 20
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Fachteil Naturkunde<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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4. Fachteil Naturkunde<br />
Die Ausarbeitung des Fachteiles Naturkunde wurde von der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> in<br />
Auftrag gegeben.<br />
Das Atelier Gstrein, Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung in Innsbruck hat im Auftrag<br />
der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> den Fachteil Naturkunde inkl. gänzlicher Neukartierung<br />
der Bestandspläne erstellt.<br />
Dieser Fachteil Naturkunde besteht aus dem Erläuterungsbericht sowie nachstehend angeführten<br />
Plänen:<br />
• Bestandsplan Lebensraumtypen<br />
Lebensraumschlüssel auf Basis der Biotopkartierung<br />
• Bestandsplan Landschaftsbild, Erholungswert<br />
• Naturwerteplan, vorgeschlagenen Freihalteflächen<br />
Der Fachteil Naturkunde samt Plänen liegt als eigener Bericht bei.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 4 – Fachteil Naturkunde, Seite 1
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Umweltbericht<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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Der nachstehende Umweltbericht zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wurde vom<br />
Stadtbauamt <strong>Schwaz</strong> erstellt.<br />
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1. Aufgabenstellung<br />
Für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> besteht ein seit 18.06.2001 ordnungsgemäß in Kraft getretenes örtliches<br />
Raumordnungskonzept. Gemäß § 31a Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006 ist für das gesamte Gemeindegebiet<br />
bis spätestens zum Ablauf des 10. Jahres nach In-Kraft-Treten des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
dessen Fortschreibung zu beschließen und der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung<br />
vorzulegen.<br />
Aus diesem Grund beabsichtigt die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>, das örtliche Raumordnungskonzept fortzuschreiben.<br />
Der Entwurf über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist laut § 64a Tiroler Raumordnungsgesetz<br />
– TROG 2006 einer Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP zu unterziehen.<br />
Gemäß § 5 TUP ist im Falle einer Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die voraussichtlichen<br />
erheblichen Auswirkungen, die die Umsetzung des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf die Umwelt<br />
wahrscheinlich verursachen wird, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind auch vertretbare<br />
Alternativen, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen,<br />
zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.<br />
Der Umweltbericht hat gemäß § 5 Abs. 5 TUP jedenfalls zu enthalten:<br />
a) eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Programms sowie der Beziehung<br />
zu anderen relevanten Plänen und Programmen;<br />
b) die maßgeblichen Gesichtspunkte des derzeitigen Umweltzustands und dessen voraussichtliche Entwicklung<br />
bei Nichtausführung des Plans oder Programms;<br />
c) die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden;<br />
d) sämtliche Umweltprobleme, die derzeit für den Plan oder das Programm relevant sind, unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz beziehen;<br />
e) die auf internationaler, gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene festgelegten Ziele des Umweltschutzes,<br />
die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und alle<br />
Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder Programms berücksichtigt wurden;<br />
f) die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der litt. f des Anhangs der Richtlinie<br />
2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen<br />
bestimmter Pläne und Programme (ABI. 2001, Nr. L 197, S. 30 bis 37);<br />
g) die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Ausführung<br />
des Plans oder Programms zu verhindern, zu verringern und weitestmöglich auszugleichen;<br />
h) eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine Beschreibung, wie<br />
die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich allfälliger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />
der erforderlichen Informationen (wie etwa technische Lücken oder fehlende Kenntnisse);<br />
i) eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen nach § 10;<br />
j) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Informationen nach den litt. a bis i.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 1
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Bei der Erstellung des Umweltberichts sind die Angaben heranzuziehen, die in vertretbarer Weise verlangt<br />
werden können, wobei der gegenwärtige Wissensstand und aktuelle Prüfmethoden sowie Inhalt und Detaillierungsgrad<br />
der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und dessen Stellung im Entscheidungsverfahren<br />
zu berücksichtigen sind.<br />
Zur Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen<br />
sind die öffentlichen UmweltsteIlen von der Gemeinde vor der Ausarbeitung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
zu befassen. Die Gemeinde hat dazu einen Entwurf des Umweltberichts vorzulegen. Die<br />
öffentlichen UmweltsteIlen haben erforderlichenfalls sonstige öffentliche Dienststellen, deren Wirkungsbereich<br />
von den durch die Umsetzung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes verursachten Umweltauswirkungen<br />
betroffen sein könnte, zu befassen.<br />
Der Entwurf des örtlichen Raumordnungskonzeptes und der Umweltbericht sind den öffentlichen Umweltstellen<br />
zur Kenntnis zu bringen und der Öffentlichkeit durch Auflegung zur Einsichtnahme unter Einräumung der<br />
Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von mindestens 6 Wochen zugänglich zu machen.<br />
2. Naturkundefachliche Beurteilung<br />
Die Ausarbeitung des Naturkundefachteiles wurde an das Atelier Gstrein, Dipl.-Ing. Dietmar Gstrein – Ingenieurkonsulent<br />
für Landschaftsplanung – übergeben.<br />
Vom Atelier Gstrein wurden die drei Fachpläne:<br />
• Bestandsplan Lebensraumtypen<br />
Lebensraumtypenschlüssel auf Basis der Biotopkartierung<br />
• Bestandsplan Landschaftsbild, Erholungswert<br />
• Naturwerteplan, vorgeschlagene Freihalteflächen<br />
samt dazugehörigem Erläuterungsbericht ausgearbeitet.<br />
Dieser Fachteil Naturkunde im Anhang ist Bestandteil des Umweltberichtes.<br />
3. Darstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele<br />
In den letzen 10 Jahren (1. Jänner 2000 bis 1. Dezember 2010) hatte die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> einen Bevölkerungszuwachs<br />
von 795 Personen zu verzeichnen. Davon sind 386 Personen in <strong>Schwaz</strong> geboren, die<br />
restlichen 409 Personen sind von auswärts nach <strong>Schwaz</strong> gezogen.<br />
Im Hinblick auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung sollen ausreichende Gebiete zur Wohnraumschaffung<br />
sichergestellt werden. Dabei ist Rücksicht zu nehmen, dass in erster Linie Baulücken aufgefüllt bzw. in<br />
weiterer Folge Randzonen erweitert werden. Stets ist dabei auf den Schutz vor Naturgefahren Gewässerschutz<br />
zu achten.<br />
Daran gebunden ist die Bereitstellung und Schaffung von Arbeitsplätzen, was durch entsprechende Vorsehung<br />
von gewerblichen und industriellen Flächen berücksichtigt wird.<br />
Die landwirtschaftlichen Betriebe und Flächen sind in ihrem Bestand zu sichern. Entsprechende Freihalteflächen<br />
sind in ausreichendem Maß ausgewiesen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 2
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In touristischer Hinsicht ist in <strong>Schwaz</strong> fast ausschließlich Tagestourismus gegeben. Flächen für touristische<br />
Betriebe sind daher nur in untergeordnetem Ausmaß vorhanden und es besteht derzeit kein Erweiterungsbedarf.<br />
Jedoch besteht im Bereich Grafenast eine geeignete Fläche für Erholung- und Freizeitnutzung, z. B.<br />
Errichtung von Ferienwohnungen, Campingplatz, o.ä. Diese Fläche soll für die Zukunft hierfür in Betracht<br />
gezogen werden, die entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgt allerdings erst<br />
bei tatsächlichem Bedarf bzw. Projektierung.<br />
Die im ursprünglichen örtlichen Raumordnungskonzept 2001 vorgesehenen Flächen zur baulichen Entwicklung<br />
wurden im Zuge der Erstellung des darauf aufbauenden Flächenwidmungsplanes bereits fast zur Gänze<br />
als entsprechende Baulandflächen gewidmet. Im Laufe des abgelaufenen Planungszeitraumes wurden<br />
mehrere Änderungen des ROK vorgenommen.<br />
In gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts sind diese Flächen in der Bestandsaufnahme<br />
daher als gewidmete, teils bebaute, teils unbebaute Flächen dargestellt.<br />
Die Ausweisung zusätzlicher Flächen als Bauland beschränkt sich somit grundsätzlich auf ein relativ geringes<br />
Ausmaß. Größere Flächen oberhalb von Ried, die im Eigentum der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> stehen und<br />
der Bevölkerung als Baugrund zu angemessenen Preisen zur Verfügung gestellt werden sollen, die noch<br />
unbebaute Fläche im sogenannten „Königfeld“ inmitten des bestehenden Baulandes sowie die teilweise<br />
Auffüllung des Bereiches zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Einfang und den Einkaufszentren<br />
<strong>Schwaz</strong> Ost entlang der Bundesstraße als gewerbliche Vorsorgefläche schlagen sich flächenmäßig bedeutender<br />
nieder.<br />
Rückwidmungen von bereits als Bauland gewidmeten Flächen sind nicht vorgesehen.<br />
Die Ziele der örtlichen Raumordnung gem. § 27 Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006, die dem Umweltschutz<br />
zuzurechnen sind, wie<br />
• Schutz des Landschaftsbildes<br />
• Erhaltung ökologisch besonders wertvoller Flächen<br />
• Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und Landschaftsteile<br />
• Erhaltung zusammenhängender Erholungsräume<br />
• Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt<br />
werden nachfolgend in diesem Umweltbericht weitergehend behandelt.<br />
Laut § 28 Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006 hat die Gemeinde die für die örtliche Raumordnung<br />
bedeutsamen Gegebenheiten und deren voraussehbare Veränderungen in einer Bestandsaufnahme zu<br />
erheben und regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen. Gem. § 31a Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz<br />
– TROG 2006 ist das örtliche Raumordnungskonzept jeweils auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren<br />
auszurichten und fortzuschreiben.<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 3
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3.1 Die Bauland-Neuwidmungen sind nachstehend angeführt:<br />
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1. Stadtgemeindegrund Ried (westl. Hofstelle Egger Franz)<br />
GStNr. 2356 560 m²<br />
In diesem Bereich ist die bestehende Baulandwidmung unterbrochen. Durch gegenständliche Änderung<br />
soll eine durchgehende Baulandwidmung ermöglicht werden. Im naturkundefachlichen Naturwerteplan<br />
ist diese Fläche nicht als Freihaltefläche vorgeschlagen.<br />
2. „Lochhäusl“ Gallzeiner Straße (unterhalb/westlich der Straße)<br />
GStNr. 1136, 1137, 1138/1, 1138/4, Bfl. .622 18.080 m²<br />
Ziel dieser Maßnahme ist es, ein „Wohnen am Waldrand“ zu ermöglichen. Laut Bewertung im Naturkundefachteil<br />
ist hier ein Interessenskonflikt gegeben und eine weitere Zersiedelung des Ortsteiles Ried<br />
nicht wünschenswert. Zudem grenzt die geplante Widmungsfläche unmittelbar an vorgeschlagene Freihalteflächen<br />
(ökologisch sowie landschaftlich wertvoll) bzw. überlappt sich mit diesen. Sollte eine Baulandwidmung<br />
dennoch umgesetzt werden, sind randliche Gehölzstreifen als Sichtschutz- und Pufferstreifen<br />
zu den ökologisch und landschaftlich wertvollen Flächen dringend zu erhalten.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 4
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3. „Lochhäusl“ Gallzeiner Straße (oberhalb/östlich der Straße)<br />
GStNr. 1138/2, 1139, 2386/1 13.012 m²<br />
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Laut Bewertung im Naturkundefachteil ist hier ebenfalls ein Interessenskonflikt gegeben, die beabsichtigten<br />
Maßnahmen tragen zu einer weiteren Zersiedelung des Ortsteiles Ried bei und sind kritisch zu sehen.<br />
Zudem wäre die Erholungsfunktion des Waldstückes und des vorbeiführenden Wanderweges beeinträchtigt.<br />
Im Falle einer Verwirklichung als Wohngebiet wäre die Erhaltung des unmittelbar angrenzenden<br />
Baches und der Laubgehölze südöstlich des Baches wünschenswert.<br />
4. Haidacher, Alte Landstraße<br />
GStNr. 914/1 2.370 m²<br />
Bezüglich Schaffung eines Wohngebietsstreifens von ca. 25 m Breite entlang der bestehenden Erschließungsstraße<br />
besteht aus naturkundefachlicher Sicht aufgrund der geringen Größe im Verhältnis zur Gesamtgröße<br />
der Wiesenflächen nur eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Eine vorgelagerte<br />
Sichtschutzbepflanzung wäre jedoch wünschenswert.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 5
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5. Bereich zwischen Gewerbegebiet Einfang und Einkaufszentren<br />
GStNr. 987/1, 988/1, 989/1, 990/1, 991/1,<br />
992/1, 992/3, 993/1, 994/2 35.274 m²<br />
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Diese Fläche soll zur Sicherstellung ausreichender Gewerbeflächen für die Zukunft dienen. Laut Naturkundefachteil<br />
ist diese Fläche zwar relativ günstig gewählt, stellt jedoch eine substanzielle Verkleinerung<br />
der offenen Landschaftsfläche dar. Es soll zumindest auf ausreichenden Sichtschutz durch randliche<br />
bzw. gegliederte Bepflanzungen geachtet werden.<br />
6. Kraken (Kaiser)<br />
GStNr. 457/1, 461, 462/1 2.120 m²<br />
Der Bereich für die vorgesehene Neuwidmung beschränkt sich auf den Raum zwischen der Verkehrsfläche<br />
und der bestehenden roten Wildbach-Gefahrenzone und führt die bestehende Baulandwidmung in<br />
etwa der selben Tiefe bergwärts fort. Der im Naturkundefachteil angeführte Interessenkonflikt ist nicht<br />
gegeben, da sich dieser auf den Bereich des Baches und somit der roten Zone bezieht. Diese Flächen<br />
werden von der geplanten Neuwidmung nicht berührt.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 6
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7. Kraken (Sottner, Rechfelden, Kornthaler)<br />
GStNr. 458, 463, 464, 465, Bfl. .389, .390 2.838 m²<br />
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Die Grundflächen liegen direkt an der vorbei führenden Straße und sind bereits bebaut. Gemeinsam mit<br />
der in Punkt 6 angeführten Neuwidmung entsteht so ein praktisch durchgehender Baulandstreifen direkt<br />
an der Verkehrsfläche. Die Flächen liegen außerhalb der im naturkundefachlichen Naturwerteplan vorgeschlagenen<br />
Freihalteflächen.<br />
8. Kraken (Kirchmair)<br />
GStNr. 503/1 2.493 m²<br />
Für die Baulücke zwischen bereits bebauten Grundstücken soll eine Baulandauffüllung ermöglicht werden.<br />
Im Naturwerteplan sind für diese Bereich keine Freihalteflächen vorgesehen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 7
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9. Pirchanger (Berggasse)<br />
GStNr. 96/8 1.062 m²<br />
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Hier besteht ein Interessenkonflikt aus naturkundefachlicher Sicht, da insgesamt ein relativ abwechslungsreicher,<br />
landschaftlich hochwertiger und zudem weithin sichtbarer Teile einer landschaftlich wertvollen<br />
Fläche betroffen wird. Falls eine Bebauung ermöglicht wird, sind die Gehölze und der Bach zu erhalten.<br />
Zumindest der höher gelegene, weithin sichtbare und schwer erschließbare Steilhangbereich soll<br />
von einer Bebauung freigehalten werden.<br />
Dem wird Rechnung getragen und es ist lediglich eine geringfügige Erweiterung im Anschluss an den<br />
talseitig gelegenen Baulandbereich vorgesehen.<br />
10. Pirchanger (nordöstlich des Putzerbachls)<br />
GStNr. 1797, 1798, 1800, 1801, Bfl. .1074 1.667 m²<br />
Der Bereich zwischen Waldrand und dem Putzerbach soll zur weitern Bebauung freigegeben werden.<br />
Jenseits des Putzerbaches besteht Wohngebiet. Laut Naturkundefachteil liegt dieser Bereich in einer<br />
landschaftlich wertvollen Fläche, jedoch wird, im Gegensatz zum Punkt 9, auf diesen Teil der vorgeschlagenen<br />
Freihaltefläche nicht näher eingegangen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 8
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11. Unteres Ried (Danler)<br />
GStNr. 1215/2 903 m²<br />
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Das Grundstück ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut und liegt im Anschluss an eine bestehende Hofstelle.<br />
Die Fläche liegt am Rande von Bereichen, die aus naturkundefachlicher Sicht von Bebauungen<br />
freigehalten werden sollen.<br />
12. Pirchanger (Payr „Hiaseler“)<br />
GStNr. 2005 431 m²<br />
Diese geplante Neuwidmung bedeutet eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Baulandes und<br />
liegt aus naturkundefachlicher Sicht in keiner vorgeschlagenen Freihaltefläche.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 9
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13. Max-Angerer-Weg (Grauss)<br />
GStNr. 2017/12, 2017/13 647 m²<br />
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Diese geplante Baulanderweiterung bedeutet eine geringfügige Ausdehnung des bestehenden Baulandes<br />
Richtung Süden. Aus naturkundefachlicher Sicht liegt diese Fläche im Umfeld zum landschaftlich<br />
wertvollen Bereich des Minkushügels, allerdings im Randbereich zum bestehenden, bereits bebauten<br />
Bauland.<br />
14. Kraken (Baderer)<br />
GStNr. 506 787 m²<br />
Diese geplante Erweiterung der bestehenden Hofstelle soll eine Widmungsanpassung an den Baubestand<br />
ermöglichen und liegt aus naturkundefachlicher Sicht in keiner vorgeschlagenen Freihaltefläche.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 10
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15. Kraken (Aschewald)<br />
GStNr. 510/1 519 m²<br />
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Für die derzeit bestehende Sonderwidmung ist der Bedarf nicht mehr gegeben. Die bereits bebaute Fläche<br />
dient derzeit zu Wohnzwecken und soll, zuzüglich einer geringfügigen Erweiterung für eine zusätzliche<br />
Bauparzelle, auch weiterhin sichergestellt sein. Laut naturkundefachlicher Beurteilung liegt keine<br />
wertvolle Freihaltefläche vor.<br />
16. Nasstal (Schoner)<br />
GStNr. 521/1 776 m²<br />
Diese Baulanderweiterung soll eine zukünftige Widmungsanpassung an den Baubestand sowie in Ergänzung<br />
des bestehenden, bereits gewidmeten Streifens entlang der Straße, die Schaffung einer sinnvollen<br />
Bauplatztiefe ermöglichen. Im Naturkundefachteil ist für diesen Bereich keine wertvolle Freihaltefläche<br />
vorgeschlagen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 11
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17. Arzberg<br />
GStNr. 2130/4, 2131/3,<br />
2145/1, 2145/2, 2146/5, 2146/6, 2146/7 7.482 m²<br />
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Für diesen Bereich am Arzberg wurde das Örtliche Raumordnungskonzept bereits geändert und für jenen<br />
Teil, der unmittelbar benötigt wurde auch der Flächenwidmungsplan entsprechend angepasst. Die<br />
restlichen Flächen sind derzeit noch als Freiland ausgewiesen und somit als nicht gewidmetes Bauland<br />
dargestellt.<br />
18. Königfeld<br />
GStNr. 2500/1 19.995 m²<br />
Im Bereich des sogenannten Königfeldes befindet sich eine große Freiland-Fläche. Die Nutzung dieses<br />
Areales steht noch nicht feststeht und es ist auch kein unmittelbarer Bedarf gegeben. Die im Naturwerteplan<br />
eingetragene angrenzende empfohlene Freihaltefläche als Erholungsraum wird durch eine Bauland-Neuwidmung<br />
nicht beeinflusst.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 12
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19. Zielhaus Turnerschaft / Schiabfahrt (Grafenast)<br />
GStNr. 2280/1 342 m²<br />
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Die Fläche liegt direkt an der bestehenden Schiabfahrt in der Nähe der Schiliftstation Grafenast und befindet<br />
sich außerhalb des Planungsgebietes der naturkundefachlichen Beurteilung. Die geplante Neuwidmung<br />
als Sonderfläche soll eine Erweiterung des bestehenden Zielhauses ermöglichen.<br />
20. Materialhaus Schiklub / Schiabfahrt (Arbeser)<br />
GStNr. 2281 245 m²<br />
Die Fläche liegt direkt an der bestehenden Schiabfahrt unterhalb der Schiliftstation Hecher und befindet<br />
sich außerhalb des Planungsgebietes der naturkundefachlichen Beurteilung. Die geplante Neuwidmung<br />
als Sonderfläche soll eine Verlegung des bestehenden Materialhauses ermöglichen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 13
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Zusammenfassung:<br />
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Nr. betroffene GStNr., Bfl. Bereich Fläche<br />
1 2356 Stadtgemeindegrund Ried (westl. Hofstelle Egger Franz) 560,00<br />
2 1136, 1137, 1138/1, 1138/4, .622 Lochhäusl unterhalb Straße 18.080,00<br />
3 1138/2, 1139, 2386/1 Lochhäusl oberhalb Straße 13.012,00<br />
4 914/1 Haidacher Alte Landstraße 2.370,00<br />
5 987/1, 988/1, 989/1, 990/1, 991/1, <strong>Schwaz</strong>er Felder Einfang 35.274,00<br />
992/1, 992/3, 993/1, 994/2<br />
6 457/1, 461, 462/1 Kraken (Kaiser) 2.120,00<br />
7 458, 463, 464, 465, Bfl. .389, .390 Kraken (Rechfelden, Kornthaler, Sottner) 2.838,00<br />
8 503/1 Kraken (Kirchmair) 2.493,00<br />
9 96/8 Pirchanger Berggasse 1.062,00<br />
10 1797, 1798, 1800, 1801, .1074 Pirchanger nordöstlich Putzerbachl 1.667,00<br />
11 1215/2 Unteres Ried (Danler) 903,00<br />
12 2005 Pirchanger (Payr / "Hiaseler") 431,00<br />
13 2017/12, 2017/13 Max-Angerer-Weg (Grauss) 647,00<br />
14 506 Kraken (Baderer) 787,00<br />
15 510/1 Kraken (Aschewald) 519,00<br />
16 521/1 Nasstal (Schoner) 776,00<br />
17 2130/4, 2131/3, 2145/1, 2145/2, Arzberg 7.482,00<br />
2146/5, 2146/6, 2146/7<br />
18 2500/1 Königfeld 19.995,00<br />
19 2280/1 Zielhaus Turnerschaft (Grafenast) 342,00<br />
20 2281 Materialhaus Schiklub / Schiabfahrt Arbeser 245,00<br />
Summe Fläche m² 111.603,00<br />
ha 11,16<br />
3.2 Weitere Inhalte:<br />
Die Waldflächen wurden von Tiroler Landesregierung / TIRIS Abt. Waldschutz angefordert und die übermittelten<br />
plangenauen Waldlayer in die Pläne übernommen.<br />
Laut Angabe des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung ist seitens der Gebietsbauleitung<br />
geplant, für das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> in nächster Zeit eine Gesamtrevision mit Überarbeitung<br />
sämtlicher Gefahrenbereiche durchzuführen. In den Plänen zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
ist der vorhandene Stand laut TIRIS sowie die Revision 2007, welche den Bereich<br />
Eiblschrofen mit Rücknahme des braunen Hinweisbereiches sowie Anpassung der von den Dammbaumaßnahmen<br />
beeinflussten geänderten Abflussverhältnisse am Lugglgraben betreffen, dargestellt.<br />
Von der Abteilung Schutzwasserbau der Tiroler Landesregierung wurden die Hochwasserabflusslinien des<br />
Inn übernommen.<br />
Die Darstellung der Bereiche mit Abwasserbeseitigung (öffentliches Kanalnetz), öffentlicher Wasserversorgung<br />
sowie Stromversorgung erfolgte laut Angabe der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>.<br />
Vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Umweltschutz, Referat Abfallwirtschaft, Herrn DI Michael Reitmeir<br />
wurden nachstehende Angaben hinsichtlich Altlasten und Verdachtsflächen im Gemeindegebiet<br />
<strong>Schwaz</strong> übermittelt:<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 14
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1.) In einer Erhebung aus dem Jahr 1985 sind die Altablagerungen 26-01, 26-02 und 26-04 registriert (siehe<br />
Übersichtslageplan). Zu diesen Altablagerungen liegen folgende Informationen vor:<br />
• Die Altablagerung 26-01 wurde im Zeitraum von 1955 bis 1972 genutzt. Es wurden auf den Grundstücken<br />
1110, 1108/3, 1108/1, 2436/2 (Bereich Klärwerksgelände Inneierl) Hausmüll und Aas abgelagert.<br />
• Die Altablagerung 26-02 wurde bis 1975 betrieben. Es wurde im Bereich "Alter Gießen" Bauschutt<br />
und Aushub abgelagert.<br />
• Zur Altablagerung 26-04 gibt es keine weiteren Informationen. Diese befindet sich laut Darstellung<br />
außerhalb des Gemeindegebietes von <strong>Schwaz</strong>.<br />
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26-04<br />
26-01<br />
26-02<br />
Anmerkung zur Altablagerung 26-02<br />
In der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ist keine Altablagerung an dem in obiger Skizze eingezeichneten Standort<br />
bekannt, auch eine Rücksprache mit dem zur angegebenen Zeit amtierenden Stadtbaumeister bestätigt<br />
dies. Vielmehr dürfte sich diese Altablagerung weiter südöstlich befinden bzw. befunden haben, da sich dort<br />
einerseits der beschriebene „Alte Gießen“ (immer noch bestehende Pocher) befindet und andererseits ein<br />
Areal (Montanwerke) besteht, auf dem Material aus dem aktiven Bergbau gelagert wurde und das Gelände<br />
in weiterer Folge auch von einer Baufirma als Lager- und Deponiefläche verwendet wurde.<br />
Eine Erörterung zur Lage dieses Standortes erfolgte telefonisch mit Herrn DI Michael Reitmeir vom Amt der<br />
Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz am 24.11.2011.<br />
Da es zur Altablagerung 26-02 keine genauen Informationen, insbesondere keine genauen Kenntnisse betroffener<br />
Grundstücke gibt, ist diese nicht im Bestandsaufnahmeplan eingetragen. Die bekannte Ablagerung<br />
26-01 sowie die nachstehend angeführten Verdachtsflächen sind hingegen im Bestandsaufnahmeplan dargestellt.<br />
2.) Im Verdachtsflächenkataster sind registriert:<br />
• Altstandort "Schrottplatz Meingassner-Grosch" auf den Grundstücken 1123/2 und 1123/3<br />
• Altablagerung "Pochergraben": Derzeit sind im Verdachtsflächenkataster folgende Grundstücke der<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> registriert: 1055/10, 1055/5, 1055/9, 1043, 1044, 1055/6, 1048, 1055/8,<br />
1053, 1055/7, 1062/1, 1062/7, 2380, 1066/1, 1066/2, 1065, 1126, 2381, 1067/4, 1067/1, 1125,<br />
1067/2, 1071, 1068, 1070, 1067/5, 1067/3, 1119, 1067/6. An der Verdachtsfläche werden derzeit ergänzende<br />
Untersuchungen gem. § 13 Abs. 1 ALSAG durchgeführt. Die Untersuchungen werden<br />
voraussichtlich im Jahr 2011 abgeschlossen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 15
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3.) Sonstige Altstandorte:<br />
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Die Abteilung Umweltschutz, Amt der Tiroler Landesregierung, führt derzeit gemäß § 13 Altlastensanierungsgesetz<br />
1989, im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft<br />
ein Projekt zur Erfassung von Altstandorten in Tirol durch. Unter Altstandorten versteht man in<br />
diesem Zusammenhang Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (Betriebszeitraum bis zum Jahr<br />
1989), bei denen auf Grund ihrer branchentypischen Tätigkeit Untergrundverunreinigungen mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen entstehen können. Im Rahmen dieses Projekts werden Daten welche bereits in den Jahren<br />
2005 bis 2007 erfasst wurden hinsichtlich altlastenrelevanter Informationen (i.W. Informationen zu<br />
Standortverhältnisse, Schutzgüter, Nutzungen) ergänzt.<br />
Ziel dieser Altstandorterfassung ist es, aus der großen Summe von potenziell umweltgefährdenden<br />
Altstandorten jene zu identifizieren, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine tatsächliche Umweltgefährdung<br />
ausgeht. Das Projekt wird voraussichtlich im Jahr 2011 abgeschlossen weshalb noch keine belastbare<br />
Datengrundlage vorliegt.<br />
4. Umweltprüfung<br />
4.1 Vorhandener Zustand<br />
Die Bezirkshauptstadt <strong>Schwaz</strong> liegt im Unterinntal, ca. 25 km nordöstlich von Innsbruck. Die Stadt wird durch<br />
den von Südwest nach Nordost verlaufenden Inn mit der parallel dazu verlaufenden Tiroler Straße B171<br />
geteilt. Eine weitere markante Teilung der bildet von Südost nach Nordwest verlaufende Lahnbach.<br />
Es bilden sich somit die Ortsteile „Surheim“ auf der orographisch linken Seite des Inn, die Stadtteile Dorf,<br />
<strong>Schwaz</strong>-Ost und Ried rechts des Inn und nordöstlich des Lahnbachs sowie das Stadtzentrum mit Pirchanger<br />
und „Egerdach“ rechts des Inn und südwestlich des Lahnbachs. Weiters liegen im Südosten des Gemeindegebietes<br />
die Bergfraktionen Zintberg, Schlingelberg und Arzberg. Am Südwestrand und Nordostrand des<br />
Gemeindegebietes sind jeweils Gewerbebetriebe (unter anderem die Großbetriebe Adlerwerk und DAKA)<br />
angesiedelt. Mit der Fa. Tyrolit befindet sich ein wirtschaftlich bedeutender Betrieb im Ortsteil „Surheim“ im<br />
Westen von <strong>Schwaz</strong>.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 16
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An die Gemeinde <strong>Schwaz</strong> grenzen im Süden die Gemeinde Pill, im Osten die Gemeinden Fügenberg, Gallzein<br />
und Buch und im Norden und Westen die Gemeinden Stans und Vomp.<br />
Das gesamte Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> hat ein Flächenausmaß von 2.021 ha. Die Höhenlage erstreckt<br />
sich von 530 m am Talgrund bis auf 2.344 m am Gipfel der Kellerjochs (Kreuzjoch).<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt zum überwiegenden Teil aus dem öffentlichen Leitungsnetz sowie Quellen<br />
der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong>. Der Trinkwasserbehälter für das Stadtgebiet liegt am Kraken und wird aus diversen<br />
Quellen und zudem vom Grundwasserbrunnen in den <strong>Schwaz</strong>er Feldern gespeist. Weitere Trinkwasserversorgungsanlagen<br />
befinden sich in den Bergfraktionen und Randgebieten von <strong>Schwaz</strong>. Einige Haushalte<br />
werden durch private Trinkwasserquellen versorgt.<br />
Die Abwasserbeseitigung erfolgt fast flächendeckend über das öffentliche Kanalnetz der Stadtwerke<br />
<strong>Schwaz</strong>. Die Abwässer werden in die Abwasserreinigungsanlage im Nordosten von <strong>Schwaz</strong> geleitet und dort<br />
entsprechend aufbereitet.<br />
Ebenso besteht eine flächendeckende Stromversorgung aller Haushalte von <strong>Schwaz</strong>.<br />
Die Bereiche der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung sind im Plan Infrastruktur<br />
Plan-Nr. ROK-IS dargestellt. Ver- bzw. Entsorgungsdefizite sind praktisch nicht bzw. nur in äußersten Randbereichen<br />
vorhanden.<br />
<strong>Schwaz</strong> verfügt über einen direkten Autobahnanschluss an die Inntal-Autobahn A12. Ein Anschluss an die<br />
ÖBB ist ebenfalls gegeben, der Bahnhof <strong>Schwaz</strong> wurde in den vergangenen Jahren grundlegend saniert und<br />
aufgewertet.<br />
Im Stadtkern und einwohnermäßig größtem Stadtteil <strong>Schwaz</strong>-Ost sind mehrere Kernzonen für Einkaufszentren<br />
ausgewiesen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 17
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In <strong>Schwaz</strong> bestehen folgende Einkaufszentren:<br />
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Bezeichnung, Adresse Lebensmittel Sonstige Kundenfläche ges.<br />
Hofer, Drogerie-Markt, Takko, Deichmann,<br />
Dr.-Karl-Psenner-Straße 56 977,30 m² 1.150,18 m² 2.127,48 m²<br />
Zins<br />
Innsbrucker Straße 6 0 m² 2.963,82 m² 2.963,28 m²<br />
Super M-Preis<br />
Münchner Straße 3 975,71 m² 0 m² 975,71 m²<br />
Tirolack, Jello, Ettel<br />
Münchner Straße 50 0 m² 1.692,43 m² 1.692,43 m²<br />
Interspar<br />
Hermine-Berghofer-Straße 12 2.841,36 m² 5.433,41 m² 8.274,77 m²<br />
M-Preis<br />
Mag.-Außerhofer-Straße 8 1.100,75 m² 0 m² 1.100,75 m²<br />
Derzeit befindet sich ein weiteres Einkaufszentrum, die „Stadtgalerien <strong>Schwaz</strong>“ am ehemaligen Areal der<br />
Tabakwerke <strong>Schwaz</strong> mit einer Kundenfläche von insgesamt 14.785 m², davon 1.729 m² für Lebensmittel, im<br />
Bau. Neben Geschäften und Gastronomiebetrieben ist im Gebäudekomplex auch das Postamt <strong>Schwaz</strong> untergebracht<br />
und es entstehen zudem Büros und im untergeordneten Ausmaß Wohnungen.<br />
Des weitern wird in den Stadtgalerien der Stadtsaal <strong>Schwaz</strong> errichtet, der unabhängig vom Einkaufszentrum<br />
durch die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> betrieben wird.<br />
Für dieses Projekt wurde im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes eine strategische Umweltprüfung<br />
durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.<br />
Ein weiteres Einkaufszentrum, Betriebstyp A, entsteht westlich des Einkaufszentrums Interspar. Die entsprechenden<br />
Vorplanungen sind bereits abgeschlossen und die Voraussetzungen (Änderung Flächenwidmungsplan)<br />
geschaffen. Dieser Bereich liegt in einer Kernzone für Einkaufszentren.<br />
In allen Stadtteilen von <strong>Schwaz</strong> und insbesondere in der Innenstadt gibt es zudem Handelsbetriebe und<br />
Geschäfte mit Angeboten verschiedenster Art.<br />
<strong>Schwaz</strong> hat ein reichhaltiges Angebot an Kindergärten, Schulen und Sportstätten.<br />
4 öffentliche und 4 private Kindergärten, 2 Volksschulen, Sonderschule, Hauptschule, Polytechnische Schule,<br />
Bundeschulzentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost mit Handelsschule, BORG und HAK, Kaufmännische Berufsschule,<br />
Privatgymnasium Paulinum sind, aufgeteilt auf das gesamte Stadtgebiet, vorhanden.<br />
Beim Paulinum befindet sich das Sportzentrum Paulinum mit Fußballplätzen, Leichtathletik-Anlagen, Baseballplatz,<br />
Sportkegelbahn und Schießanlage sowie eine Sporthalle.<br />
Die Volksschule im Stadtzentrum ist mit einer Turnhalle ausgestattet, der Hauptschule und polytechnischen<br />
Schule sind 2 Turnhallen zugeordnet.<br />
Beim Bundesschulzentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost und der Volksschule <strong>Schwaz</strong>-Ost besteht eine 3-fach-Sporthalle mit<br />
Mehrzweckräumen, Kegelbahn und Luftgewehr-Schießanlage sowie ein Mehrzwecksportlatz im Freien, der<br />
im Winter als Kunsteislaufplatz genutzt wird.<br />
Im Südwesten von <strong>Schwaz</strong> liegt das Freischwimmbad.<br />
Weiters sind in <strong>Schwaz</strong> die Bezirkshauptmannschaft, Bezirkskrankenhaus mit Krankenpflegeschule, Finanzamt,<br />
Krankenkasse, Arbeitsmarktservice sowie sonstige Institutionen und diverse Fachärzte angesiedelt.<br />
Alle für den gesamten Bezirk <strong>Schwaz</strong> wichtigen Einrichtungen sind somit in <strong>Schwaz</strong> vorhanden.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 18
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4.2 Schutzgut Mensch / Gesundheit, Nutzungen:<br />
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Im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Projekt „Einkaufszentrum Stadtgalerien“ am<br />
Areal der ehemaligen Tabakwerke <strong>Schwaz</strong> wurde durch das Büro projekt-partner ein Umweltbericht erstellt.<br />
Diesem Umweltbericht wurde unter anderem eine lufttechnische Untersuchung der ic-Consulenten Ziviltechniker<br />
GmbH zugrundegelegt.<br />
Nachfolgende Bestandsaufnahme ist dieser lufttechnischen Untersuchung entnommen:<br />
Bestandsaufnahme – Vorbelastung<br />
Die messtechnischen Bestandserhebungen dienen einerseits der Ist-Bestandsaufnahme vor Ausführung<br />
des geplanten Vorhabens zum Zwecke der Beweissicherung, zum Vergleich mit den Immissionsprognosen<br />
und andererseits als Grundlage für Plausibilitätskontrollen der in weiterer Folge durchzuführenden<br />
Berechnungen. Die Auswahl der repräsentativen Messstationen erfolgte nach dem Stand<br />
der Technik.<br />
Abbildung 9: Lageplan der Luftgütemessstellen in Tirol<br />
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Beschreibung der Ist-Situation werden folgende Luftgütemessstellen<br />
aus dem Tiroler Luftgütemessnetz herangezogen:<br />
Messstelle:<br />
• Vomp an der Leiten (Seehöhe: 545 m, Länge: 11°41’4 0.3’’, Breite: 47°20’60.0’’)<br />
• Wörgl (Seehöhe: 510 m, Länge: 12°03’59.9’’, Breite : 47°29’18.8’’)<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 19
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Beschreibung der Tiroler Luftgütemess-Stellen:<br />
Mess-Stelle Vomp an der Leiten<br />
Topographie:<br />
Breites Tal, umgeben von Hochgebirge<br />
Siedlungsstruktur: Siedlung mit weniger als 5.000 EW<br />
Lokale Umgebung: Locker verbautes Wohngebiet, stark befahrene<br />
Straße, Wald, Wiese<br />
Unmittelbare Umgebung: Wenig befahrene schmale Straße, Wiese<br />
Mess-Stelle Wörgl Stelzhamerstraße<br />
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Topographie:<br />
Breites Tal, umgeben von Hochgebirge<br />
Siedlungsstruktur: Stadt mit 10.000 bis 20.000 EW, Zentrum<br />
Lokale Umgebung: Landwirtschaftliche Nutzfläche, locker verbautes<br />
Wohngebiet, stark befahrene Straße, Wald, Wiese<br />
Unmittelbare Umgebung: Mäßig stark befahrene schmale Straße<br />
Die Vorbelastung wurde wie folgt aus den Berichten „Jahresbericht der Luftgütemessungen in Österreich“<br />
2005 bis 2007“ (UBA) und „Luftgüte in Tirol“ (Land Tirol) entnommen:<br />
Mess-Station<br />
TMW PM 10 [µg/m³]<br />
Anzahl Überschreitungen<br />
2005<br />
JMW PM 10 [µg/m³]<br />
Vomp an der Leiten 90 (20) 26<br />
Wörgl Stelzhamerstraße 94 (17) 26<br />
2006<br />
Vomp an der Leiten 173 (34) 27<br />
Wörgl Stelzhamerstraße 175 (45) 28<br />
2007<br />
Vomp an der Leiten 83 (13) 27<br />
Wörgl Stelzhamerstraße 156 (19) 25<br />
Tabelle 23: Vorbelastungen an den Luftgütemess-Stellen der Tiroler Landesregierung. In Klammer sind die Anzahl<br />
der Überschreitungstage des Grenzwertkriteriums angegeben.<br />
Abkürzung Bezeichnung:<br />
PM<br />
PM10<br />
TMW<br />
JMW<br />
Partikel inkl. Dieselruß (Exhaust bzw. Non-Exhaust)<br />
Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen<br />
aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von<br />
50% aufweist<br />
Tagesmittelwert<br />
Jahresmittelwert<br />
Laut Bundesgesetzblatt II Nr. 483/2008, der 483. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,<br />
Umwelt und Wasserwirtschaft über belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
2000, befindet sich das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> in einem Gebiet, in dem die Immissionsgrenzwerte<br />
des Immissionsschutzgesetzes – Luft, Bundesgesetzblatt. I Nr. 115/1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt.<br />
I Nr. 34/2006, wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und Luftschadstoffe, für die<br />
dort entsprechende Überschreitungen gemessen wurden (Feinstaub PM 10 ).<br />
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Laut Mitteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Emissionen, Sicherheitstechnik, Anlagen<br />
muss für die Firma Tyrolit davon ausgegangen werden, dass hier ein Betrieb im Sinne der Richtlinie<br />
96/52/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ein sogenannter<br />
„Seveso Betrieb“ besteht.<br />
Für den Bereich der Fa. Tyrolit sind im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
keinerlei Änderungen geplant.<br />
Die geplanten Änderungen (zusätzliches Bauland 11,10 ha) des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Zuge<br />
der Fortschreibung sind im Vergleich zum bereits bestehenden Bauland bzw. Sonder- und Vorbehaltsflächen<br />
(252,03 ha) mit einem Protzentsatz von zusätzlich 4,4 % sehr gering.<br />
Ein großer Teil davon ist der Bereich für die geplanten Sicherstellung eines zukünftigen Gewerbegebietes<br />
entlang der Bundesstraße. Dieser weist eine Fläche von ca. 3,52 ha auf und macht somit einen wesentlichen<br />
Anteil der Neuwidmungen aus.<br />
Dieser Streifen liegt an der bestehenden Tiroler Straße B171 östlich von <strong>Schwaz</strong>. Die günstige Lage außerhalb<br />
des Ortsgebietes bewirkt, dass hinsichtlich Verkehrsanbindung von und zur Autobahn bewohntes Gebiet<br />
nur minimal tangiert wird. Östlich des Gewerbegebietes befindet sich kein Wohngebiet. Aufgrund dieser<br />
Tatsache ist mit keiner erheblichen zusätzlichen Umweltbelastung für die Bevölkerung hinsichtlich Luft und<br />
Lärm zu rechnen. Es wird jedoch darauf zu achten sein, dass auch eine geordnete Art von zulässigen Betrieben<br />
dazu beiträgt.<br />
Einen weiteren großflächigen Anteil bildet die Fläche von ca. 2,0 ha im Bereich des sogenannten „Königfeldes“<br />
inmitten von bebautem Gebiet (Kerngebiet / Wohngebiet).<br />
Gänzlich neue Baulandgebiete entstehen am östlichen Ortsausgang von <strong>Schwaz</strong> im Ortsteil Ried beim sogenannten<br />
„Lochhäusl“, mit einem Flächenausmaß von insgesamt ca. 3,11 ha.<br />
Bei den übrigen Neuwidmungen handelt es sich um überwiegend geringfügige Erweiterungen bzw. Baulückenschließungen<br />
von bestehenden Baulandflächen.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durchwegs über bestehende Straßen. Dadurch ist für bestehende<br />
Baulandflächen mit keiner zusätzlichen Belastung durch Immissionen aufgrund neuer Verkehrsflächen zu<br />
rechnen. Da die neuen Wohngebiete durchwegs der Bevölkerung von <strong>Schwaz</strong> dienen sollen, wird kein zusätzlicher<br />
Verkehr von auswärts herangezogen sondern es erfolgt praktisch eine Verlagerung des Verkehrs<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 21
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innerhalb des Gemeindegebietes von <strong>Schwaz</strong>. Bei Baulanderweiterungen wurde zudem darauf geachtet, die<br />
Nutzungen an die bestehenden Bebauungen anzupassen.<br />
Diese Neuwidmungen stellen somit ebenfalls keine erhebliche zusätzliche Belastung des Schutzgutes<br />
Mensch dar.<br />
Bei der Festlegung der funktionalen Gliederung und der Zuordnung von Funktionen wurde darauf Bedacht<br />
genommen, den örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen und gegenseitige Nutzungsbeeinträchtigungen zu<br />
vermeiden.<br />
Die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe bleiben grundsätzlich unverändert und die derzeit vorhandenen<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen auch zukünftig in ihrer Art bestehen bleiben.<br />
Die geplanten Neuwidmungen stellen keinerlei Einschränkung von landwirtschaftlichen Nutzungen dar. Die<br />
von der großflächigen Neuwidmung für zukünftige Gewerbebetriebe entlang der Tiroler Straße B171 betroffenen<br />
Landwirte besitzen ausreichende Ersatzflächen. Im Übrigen sind nur sehr geringfügige Flächen (im<br />
Verhältnis zur jeweiligen Gesamtfläche) von Neuwidmungen betroffen.<br />
Es wird allerdings auch hier im Besonderen darauf zu achten sein, dass keine Nutzungskonflikte entstehen.<br />
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4.3 Schutzgut Landschaft / Erholung<br />
Durch die Planungsmaßnahmen bei der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgt kein<br />
Eingriff in bestehende Naherholungsgebiete, diese bleiben in vollem Umfang erhalten und es werden auch<br />
allfällige Erweiterungen dieser Gebiete nicht behindert.<br />
Die bestehenden Sportanlagen sind für den derzeit vorhandenen Bedarf ausreichend. Wesentliche Erweiterungen<br />
sind für den anstehenden Planungszeitraum nicht zu erwarten und es sind daher auch keine zusätzlichen<br />
Flächen ausgewiesen.<br />
Die geplante Ausweitung der Gewerbeflächen entlang der Tiroler Straße B171 betrifft keine Fläche, die als<br />
Erholungsgebiet zu bewerten wäre. Gleiches trifft auch auf einzelne geplante Neuwidmungen im Bereich von<br />
Baulücken im Bauland bzw. an dessen Randzonen zu. Im Falle allfälliger Neuwidmungen außerhalb des<br />
zentralen Siedlungsgebietes ist durch entsprechende Festlegungen eine negative Beeinflussung des Landschaft-<br />
und Erholungswertes zu vermeiden.<br />
4.4 Schutzgut Natur / Ökologie<br />
Einige der geplanten Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes berühren Teile von ökologisch<br />
bzw. landschaftlich wertvollen Flächen, die im Naturwerteplan des Fachteils Naturkunde als vorgeschlagene<br />
bzw. empfohlene Freihalteflächen dargestellt sind. Unter Punkt 3 – Darstellung des Inhalts und der wichtigsten<br />
Ziele – dieses Umweltberichtes werden die einzelnen Bereiche detailliert dargestellt und die Maßnahmen<br />
erörtert.<br />
4.5 Schutzgut Ressourcen<br />
Im bereits bestehenden örtlichen Raumordnungskonzept wurden alle Trinkwasserquellen, Wasserversorgungsanlangen,<br />
Wasserschutzgebiete und –schongebiete ersichtlich gemacht. Sämtliche genannten Anlagen<br />
und Gebiete bleiben von den Planungsmaßnahmen und der baulichen Entwicklung bei der Fortschreibung<br />
des örtlichen Raumordnungskonzeptes unberührt.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 22
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Bezüglich Umweltzustand des Grundwassers wurde eine entsprechende Auskunft von den Stadtwerken<br />
<strong>Schwaz</strong> eingeholt:<br />
Das Grundwasser aus dem Tiefbrunnen in den <strong>Schwaz</strong>er ist sowohl mikrobiologisch als auch chemisch ausgezeichnet,.<br />
Die Nitratwerte sind weit unter dem Grenzwert (somit kein Problem mit Überdüngung). Auch bei<br />
den Pestiziden gibt es keinerlei Probleme. Knapp unter der Grenze ist das Antimon – ein bergbaubedingtes<br />
Problem in <strong>Schwaz</strong> (speziell im Bereich Ried und am <strong>Schwaz</strong>er Berg). Antimon ist erst seit ca. 10 Jahren ein<br />
Thema, weil der Grenzwert gesenkt wurde. Über die gesundheitsschädigende Wirkung bei Aufnahme über<br />
das Wasser ist allerdings nichts Bedrohliches bekannt.<br />
Sonstige Kontaminationen zB. durch Altlasten (Industriebetriebe uä.) sind keine bekannt.<br />
Oberflächenwässer, insbesondere auch die naturnahen Fließgewässer werden nicht beeinträchtigt.<br />
Zu den Oberflächengwässer, wie Pochergräben/Gießen sowie zu den kleinen Bergbächen inkl. Lahnbach<br />
kann laut Auskunft der Stadtwerke <strong>Schwaz</strong> weiters festgehalten werden, dass die Ausleitung von (geklärtem)<br />
Fäkalabwasser nur noch in einem vernachlässigbaren Ausmaß gegeben ist, da in <strong>Schwaz</strong> nahezu<br />
Vollanschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung vorhanden ist. Den Stadtwerken <strong>Schwaz</strong> ist kein einziges<br />
Problem hinsichtlich belasteter Oberflächengewässer bekannt.<br />
Hinsichtlich Gefahrenzonen Wildbach und Lawine sowie anderer Naturgefahren wurde der vorhandene<br />
Stand laut TIRIS sowie die Revision 2007, welche den Bereich Eiblschrofen mit Rücknahme des braunen<br />
Hinweisbereiches sowie Anpassung der von den Dammbaumaßnahmen beeinflussten geänderten Abflussverhältnisse<br />
am Lugglgraben betreffen, übernommen. Eine Siedlungsentwicklung in roten Zonen wird dadurch<br />
nicht ermöglicht.<br />
In den vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Schutzwasserbau übernommenen Hochwasseranschlagslinien<br />
des Inn Bei HQ 30 und HQ 100 sind keine Baulanderweiterungen vorgesehen.<br />
Ebenfalls sind keine von vorhandenen Altlasten bzw. Verdachtsflächen überlagerte Flächen betroffen.<br />
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4.6 Schutzgut Kulturgüter<br />
Im Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> besteht eine große Anzahl von denkmalgeschützten Objekten bzw. Objekten,<br />
die zur Unterschutzstellung vorgesehen sind. Weiters sind einige Bodendenkmäler und Naturdenkmale<br />
vorhanden.<br />
In nachstehender Auflistung, die mit den Angaben des Bundesdenkmalamtes abgeglichen ist, sind alle<br />
Denkmäler von <strong>Schwaz</strong> angeführt.<br />
Innerhalb erhaltenswerter Bereich (Stadtzentrum)<br />
Nr. Bezeichnung VO nach<br />
DKS §<br />
GStNr. / Bfl.<br />
Adresse<br />
E1 Pfarrkirche Maria Himmelfahrt 2a .237 Franz-Josef-Straße<br />
E2 Totenkapelle hl. Michael und Veit 2a .236 Tannenberggasse<br />
E3 Glockenturm 2a .238/2 Winterstellergasse 5<br />
E4 Stadtpark mit Friedhofskreuz, Umfassungsmauer,<br />
Arkaden, Totenleuchte<br />
2a 197/1, 197/2 Franz-Josef-Straße<br />
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E5 Franziskanerkloster Gesamtanlage 2a 134/1, Gilmstraße 1, 3<br />
134/2,<br />
135/1, .119,<br />
.120, .121,<br />
.122, .991,<br />
69/2, 70<br />
E6 Toni Knapp Haus 3 .117 Burggasse 16<br />
E7 Essl Haus 3 .65 Burggasse 4<br />
E8 ehem. Gasthaus Zur Krippe "Tippeler" 3 138/4 Burggasse 6<br />
E9 Bürgerhaus "Winkler" 3 .127 Burggasse 7<br />
E10 Bürgerhaus 3 .174 Franz-Josef-Straße 11<br />
E11 Portal und Wirtsschild 3 .149 Franz-Josef-Straße 12<br />
E12 Fuggerhaus / Rathaus und Hauskapel- 3 .144 Franz-Josef-Straße 2<br />
E13 Cafe Central 2a .143 Fuggergasse 2<br />
E14 Hofpartie des Bürgerhauses 3 .156 Franz-Josef-Straße 24<br />
E15 Palais Enzenberg 3 .202 Franz-Josef-Straße 27,<br />
27a, 28<br />
E16 Bürgerhaus Grabmayr 3 .204 Franz-Josef-Straße 29<br />
E17 Wohnhaus 3 .205 Tannenberggasse 8<br />
E18 Villa Riccaboa 3 .936 Gilmstraße 2<br />
E19 Wagner Haus 3 .61 Innsbrucker Straße 1<br />
E20 ehem. Gasthof Post 3 .72 Innsbrucker Straße 11<br />
E21 Bürgerhaus 3 .54 Innsbrucker Straße 12<br />
E22 Bürgerhaus, Keßlerhaus 3 .52 Innsbrucker Straße 16<br />
E23 Haus Mathoi 3 .77 Innsbrucker Straße 17<br />
E24 Bezirksgericht 3 269 Ludwig-Penz-Straße 13<br />
E25 Bürgerhaus 3 .267/1 Ludwig-Penz-Straße 17<br />
E26 Bürgerhaus 3 .268 Ludwig-Penz-Straße 19<br />
E27 Wohnhaus (Vereinsheim) 2a .163 Ludwig-Penz-Straße 1a<br />
E28 Bürgerhaus, Fugger-Wohnhaus 2a .134 Ludwig-Penz-Straße 21<br />
E29 Lechleitner-Haus 3 .263/1 Ludwig-Penz-Straße 9<br />
E30 Rabalderhaus 3 .239 Winterstellergasse 9<br />
E31 Pölzbühne 2a .238/1 Winterstellergasse 5<br />
E32 Wohnhaus 2a .993, .994,<br />
.1020<br />
Ullreichstraße 3, 5, 7<br />
E33 Bürgerhaus 2a 153/1 Wopfnerstraße 12<br />
E34 Mariahilfkapelle, Brenngadenkapelle 2a .132/2 Fuggergasse<br />
(Premkapelle)<br />
E35 Lahnbachkapelle 2a .925 Lahnbachgasse<br />
E36 Widum und Gartenmauer 2a .215, 200 Tannenberggasse 15<br />
E37 Knappenbrunnen 2a 2331/1 Burggasse<br />
E38 Bildstock Prem 2a 2331/1 Burggasse 10<br />
E39 Figurenbildstock hl. Barbara 2a 2331/1 Pfundplatz<br />
E40 Egerdachkapelle vorgesehen 66 Ullreichstraße / Gilmstra-<br />
E41 Ärztehaus Brücke vorgesehen .58 Andreas-Hofer-Straße 3<br />
E42 Bürgerhaus vorgesehen .66 Innsbrucker Straße 2<br />
E43 Bürgerhaus vorgesehen .53 Innsbrucker Straße 14<br />
E44 Bürgerhaus - nur EG vorgesehen .74/1 Innsbrucker Straße 15<br />
E45 Bürgerhaus (Wagner) vorgesehen .108/1 Ullreichstraße 8<br />
E46 Bürgerhaus vorgesehen .146 Franz-Josef-Straße 6<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 24
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E47 Diakonischer Verein vorgesehen .176 Franz-Josef-Straße 7<br />
E48 Bürgerhaus vorgesehen .173 Franz-Josef-Straße 13<br />
E49 Bürgerhaus vorgesehen .171 Franz-Josef-Straße 17<br />
E50 Bürgerhaus vorgesehen .151 Franz-Josef-Strtaße 18<br />
E51 Bürgerhaus vorgesehen .155 Franz-Josef-Straße 22<br />
E52 Bürgerhaus vorgesehen .266 Ludwig-Penz-Straße 15<br />
E53 Bürgerhaus vorgesehen .259/1 Winterstellergasse 7<br />
E54 Bürgerhaus vorgesehen .219 Lahnbachgasse 7<br />
E55 Bürgerhaus vorgesehen .213 Tannenberggasse 11<br />
E56 Bürgerhaus vorgesehen .212 Tannenberggasse 9<br />
E57 Grafenstall vorgesehen .201 Wopfnerstraße<br />
E58 Bürgerhaus vorgesehen .183 Wopfnerstraße 1<br />
E59 Mauer Chiettini vorgesehen 156/1 BST_DKS_P<br />
E60 Bürgerhaus vorgesehen .889 Pirchanger 5<br />
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Außerhalb erhaltenswerter Bereich<br />
Nr. Bezeichnung VO nach<br />
DKS §<br />
1 Spitalskirche Hl. Geist und Johannes<br />
der Täufer<br />
GStNr. / Bfl.<br />
Adresse<br />
3 41/3 Swarovskistraße 1<br />
2 Pfarrkirche St. Barbara und Pfarrzent- 2a 884/2 Johannes-Messner-Weg<br />
3 Schlaghaufenkapelle 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />
4 Ehem. Augustinerinnenkloster Kirche<br />
St. Martin mit Nebengebäuden, Einfriedung<br />
beim Erbstollen am Fal-<br />
5 Kreuzkapelle<br />
kenstein<br />
2a .455/1,<br />
.455/2<br />
St. Martin 17<br />
3 .605 Alte Landstraße<br />
6 Stanzmannkapelle 2a 1205 Unteres Ried<br />
7 Rote-/Sandkapelle 2a 2306/1 Ried Malerwiese<br />
8 Simon Juda Kapelle 2a 2309/1 Pflanzgarten<br />
9 Danzlkapelle 3 .879 Pirchanger<br />
10 Kirche Paulinum 3 2076/8 Paulinumweg 3<br />
11 Gipfelkapelle Kellerjoch 2a 2285 Zintberg<br />
12 Burg Freundsberg 2a 353/1 Freundsberg<br />
13 Schlosskapelle Burg Freundsberg 2a .353/2 Freundsberg<br />
14 Wasser-/Brunnenkapelle Burg Freundsberg<br />
2a 442 Freundsberg<br />
15 Hl. Grabkapelle Burg Freundsberg 2a .353/3, 441 Freundsberg<br />
16 Obere Zintbergkapelle 2a 2401/3 Zintberg 23<br />
17 Bürgerhaus 3 .84/1 Innsbrucker Straße 37a<br />
18 Bürgerhaus 3 .43 Innsbrucker Straße 42<br />
19 Wohnhaus 2a .11 Archengasse 4<br />
20 Marienheim 2a 14 Archengasse 5<br />
21 ehem. Knappenhaus 3 .411 Kraken 4<br />
22 Altes Bergericht 3 510/1 Kraken 9<br />
23 Ansitz Truefer 2a 2072/2 Paulinumweg 7<br />
24 Ansitz Friedheim / Roteturmschlössl /<br />
Minkusschlössl<br />
3 .770/1 Pirchanger 100<br />
25 Verwaltungsgebäude 3 18 Swarovskistraße 8<br />
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26 Friedhof St. Martin 2a 1321/1,<br />
1321/2,<br />
1321/3,<br />
1324/1<br />
St. Martin 20<br />
27 Aufbahrungshalle Friedhof St. Martin 2a 1321/2 St. Martin 20<br />
28 Gutshof Neuhaus 3 1117/1 Hermine-Berghofer-<br />
Straße 62<br />
29 Floriansbrunnen (Oberer Dorfbrunnen) 2a 2355/1 Falkensteinstraße<br />
30 Isidorbrunnen (Unterer Dorfbrunnen) 2a 2360 Ernst-Knapp-Straße<br />
31 Hirschenkreuz 2a 2372/1 Husslstraße<br />
32 Bildstock Lahnbachbrücke (Angelbrü- 2a 2349/1 Rennhammergasse<br />
33 Bildstock Christus an der Geißelsäule 2a 2332 Burggasse<br />
34 Figurenbildstock hl. Barbara (bei Barbarabrücke)<br />
2a 2656 Andreas-Hofer-Straße<br />
35 Innbrücke mit Figurenbildstock hl. Johannes<br />
Nepomuk<br />
2a 2431/1 Swarovskistraße / Andreas-Hofer-Straße<br />
36 Barbarasäule 2a .875 Paulinumweg<br />
37 Mariazeller Kapelle vorgesehen 1328 Pflanzgarten<br />
38 Wasserkapelle vorgesehen 1201/1 Gallzeiner Straße<br />
39 Weißlkapelle vorgesehen 1149 <strong>Schwaz</strong>er Berg<br />
40 Untere Zintbergkapelle vorgesehen .904 Zintberg<br />
41 Bockstaller Kapelle vorgesehen 475 Kraken<br />
42 Stickl Kapelle vorgesehen .933 Arzberg<br />
43 Kohlerkapelle vorgesehen .909 Arzberg<br />
44 Bildstock St. Martin vorgesehen 682/1 St. Martin<br />
45 Sigmund Erbstollen vorgesehen 1267/3 Alte Landstraße<br />
46 Wilhelm Erbstollen vorgesehen 1262/2 Erbstollenweg<br />
47 Bürgerhaus vorgesehen .12 Archengasse 2<br />
48 Bürgerhaus vorgesehen .8/2 Archengasse 6<br />
49 Bürgerhaus vorgesehen .26 Swaovskistraße 13<br />
50 Bürgerhaus vorgesehen .25 Swarovskistraße 15<br />
51 Bürgerhaus vorgesehen .1065 Swarovskistraße 25<br />
52 Gasthaus Schaller vorgesehen .82/2 Innsbrucker Straße 31<br />
53 Gasthaus Mondschein vorgesehen .553 Falkensteinstraße 1<br />
54 Bürgerhaus (Hofstelle Streiter) vorgesehen 665 Falkensteinstraße 32<br />
55 Pirchnerhof vorgesehen .591 Husslstraße 35<br />
56 Bürgerhaus vorgesehen .596 Husslstraße 37<br />
57 Martererhof vorgesehen 682/1 St. Martin 18<br />
58 Hofstelle vorgesehen .620 Unteres Ried 12<br />
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Denkmalschutz – Bodendenkmäler<br />
Nr.<br />
Bezeichnung<br />
AG-c Östlicher Bereich von St. Martin<br />
AG-b Plateau Schloss Freundsberg<br />
AG-a Bergbaurevier Pirchanger - Bertagrube<br />
AG-d Umgrenzender Bereich Haus Gilmstraße 64<br />
AG-e Schuttkegel nördlich von Schloss Freundsberg<br />
AG-f Bergbaurevier Falkenstein<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 26
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Denkmalschutz – Naturdenkmäler<br />
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Nr.<br />
Bezeichnung<br />
1 Lindenbäume beim Franziskaner Kloster<br />
2 Ahornbaum beim Hirschenkreuz<br />
3 Baumgruppe am Minkushügel<br />
4 Birnbaumallee Dr.-Körner-Straße<br />
Bei bestehenden Baulandflächen im Bereich von Bodendenkmälern ist im Falle von Bautätigkeiten grundsätzlich<br />
das Bundesdenkmalamt zu verständigen.<br />
Bei allen anderen geplanten Änderungen im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
werden keine der angeführten Denkmäler berührt.<br />
4.7 Beurteilung der Umwelterheblichkeit<br />
Im Folgenden werden nur jene Bereiche angeführt, die im Zuge der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
in zumindest einer Schutzkategorie eine Erheblichkeit aufweisen, die als gering, gegeben<br />
oder erheblich gegeben einzustufen ist. Der Bereich der Neuwidmung Nr. 17 am Arzberg wird nicht weiter<br />
angeführt, da hier das Raumordnungskonzept bereits geändert wurde und jene Flächen, die noch nicht gewidmet<br />
wurden, als Neuwidmung angeführt sind. Hier erfolgt daher die Einstufung „keine Erheblichkeit“.<br />
Da praktisch das gesamte Stadtgebiet bis zum Waldrand in einem Gebiet liegt, in dem die Immissionsgrenzwerte<br />
des Immissionsschutzgesetzes – Luft wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und<br />
dort entsprechende Überschreitungen der Luftschadstoffe gemessen wurden, dazu aber keine Maßnahmen<br />
durchzuführen sind, werden jene Bereiche (Neuwidmung Nr. 11, 12, 14, 15 und 18), in denen lediglich das<br />
Schutzgut Luft mit geringer Erheblichkeit zu bewerten ist, ebenfalls nicht angeführt.<br />
Grundsätzlich werden keine neuen Verkehrsflächen geschaffen, alle Baulanderweiterungen liegen im Bereich<br />
bestehender Straßen. Lediglich im Bereich „Lochhäusl“ sind abzweigend von der bestehenden Landesstraße<br />
2 neue Erschließungswege (Stichwege) erforderlich.<br />
Die Gewerbegebietserweiterung liegt ebenfalls im Bereich bestehender Verkehrswege. Eine Lärm- und Luftbelastung<br />
durch die Verkehrsabwicklung für die Bevölkerung von <strong>Schwaz</strong> ist nur in minimalem Ausmaß gegeben,<br />
da dieser Bereich außerhalb des bewohnten Gebietes liegt und durch die Lage direkt an der Tiroler<br />
Straße B 171 und sehr günstige Anbindung an die Autobahn bewohntes Gebiet im Osten von <strong>Schwaz</strong> nur im<br />
äußersten Randbereich passiert wird.<br />
Mit Ausnahme der Gewerbegebietserweiterung und dem Bereich Königfeld wird neues Bauland geschaffen,<br />
in dem eine niedrige Dichte vorgesehen ist, d.h. es findet keine übermäßige Bodenversiegelung statt und es<br />
bleiben genügend Flächen zur Versickerung der Oberflächenwässer bestehen. Dadurch, dass sich die neuen<br />
Baulandflächen überwiegend in Hanglage weit oberhalb der Talsohle und weit ab von bestehenden Quellen<br />
befinden, kann auch davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgt.<br />
Um ausreichende Versickerungsflächen und den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten ist in den Bereichen<br />
der Gewerbegebietserweiterung und im Bereich Königfeld besonderes Augenmerk auf die Sicherung<br />
dieser Ziele zu legen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 27
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Bereich: Stadtgemeindegrund Ried (westl. Hofstelle Egger Franz)<br />
GStNr. 2356 Neuwid. Nr.: 1<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
moderne Kulturlandschaft, Wohnhäuser,<br />
Hofstelle<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope Tierwelt, kein Biotop<br />
Grünfläche, keine Bedeutung für<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie gewöhnliche Baugrundeignung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
keine Daten aus Bodenkartierung,<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
geringwertige Grünfläche keine keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren<br />
gelbe Wildbachgefahrenzone am<br />
äußersten Rand zur Straße<br />
gering<br />
Verkehr / Lärm<br />
kleine Baulücke (max. 1 Bauplatz),<br />
Lärmzunahme vernachlässigbar<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
Verkehr / Luft<br />
– Luft, Zunahme durch gering<br />
Verkehr vernachlässigbar<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
Stellungnahme der WLV vor<br />
Bebauung erforderlich<br />
keine Maßnahme, da geringe<br />
Fläche im Randbereich<br />
gering<br />
Bereich: „Lochhäusl“ Gallzeiner Straße (Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>)<br />
GStNr. 1136, 1137, 1138/1, 1138/4, Bfl. .622 Neuwid. Nr.: 2<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Waldrand, einzelne Wohnhäuser,<br />
gesamthafte Planung der<br />
Landschaftsbild<br />
gegeben<br />
prägende Gehölze – Wald<br />
Bebauungsstruktur<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Jungwuchs mit Laubbäumen, Randbereich<br />
von ökologisch bzw. Überschneidung<br />
mit landwirtschaftlich<br />
wertvollen Flächen<br />
gegeben<br />
randliche Gehölzstreifen als<br />
Sichtschutz- und Pufferstreifen<br />
zu den ökologisch und<br />
landschaftlich wertvollen<br />
Flächen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie starke Hangneigung gering<br />
bodenmechanische Untersuchung<br />
Boden<br />
gering- bis mittelwertiges Grünland<br />
(Gleye), keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Bewirtschaftung durch Hangneigung<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
Aufforstungsflächen<br />
geeignete Ersatzund<br />
Wechselfeuchtigkeit erschwert, gegeben<br />
Schutzwaldfunktion<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren<br />
gelbe Wildbachgefahrenzone im<br />
Stellungnahme der WLV vor<br />
gering<br />
bereits bebauten Bereich<br />
Bebauung erforderlich<br />
Verkehr / Lärm neues Wohngebiet gering keine dichte Verbauung<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, geringe Zunahme<br />
Verkehr / Luft<br />
durch Verkehr<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gering<br />
keine dichte Verbauung,<br />
daher keine erhebliche Verkehrszunahme<br />
gegeben<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 28
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Bereich: „Lochhäusl“ oberhalb Gallzeiner Straße (Waldfläche)<br />
GStNr. 1138/2, 1139, 2386/1 Neuwid. Nr.: 3<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild prägende Gehölze - Wald gegeben<br />
gesamthafte Planung der<br />
Bebauungsstruktur<br />
Erhaltung des unmittelbar<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Wald, Jungwuchs, kein Biotop gegeben angrenzenden Baches samt<br />
Laubgehölzen<br />
Erholung bestehender Wanderweg gering durch Verlegung erhalten<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie mäßige Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
keine Daten aus Bodenkartierung,<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
Aufforstungsflächen<br />
geeignete Ersatz-<br />
Schutzwald-Funktion<br />
gegeben<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren<br />
gelbe Wildbachgefahrenzone am<br />
südlichsten Zipfel<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Lärm neues Wohngebiet gering keine dichte Verbauung<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, geringe Zunahme<br />
Verkehr / Luft<br />
durch Verkehr<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gering<br />
keine dichte Verbauung,<br />
daher keine erhebliche Verkehrszunahme<br />
gegeben<br />
Bereich: Haidacher, Alte Landstraße<br />
GStNr. 914/1 Neuwid. Nr.: 4<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild Siedlungsrand gering<br />
vorgelagerte Sichtschutzbepflanzung<br />
empfohlen<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Fettwiese, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie gewöhnliche Baugrundeignung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
geringe Speicherfähigkeit (Rendzinen<br />
und Ranker), geringwertiges<br />
Acker-/Grünland, keine Altlasten/Verdachtsflächen<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
Bewirtschaftung (Grünland)<br />
erschwerte Bearbeitung (Acker), gute<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft Trinkwasserschongebiet gering Auflagen einzuhalten<br />
Naturgefahren teilw. gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />
Stellungnahme der WLV vor<br />
Bebauung erforderlich<br />
Verkehr / Lärm Erweiterung besteh. Wohngebiet gering keine dichte Verbauung<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, geringe Zunahme<br />
Verkehr / Luft<br />
durch Verkehr<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gering<br />
keine dichte Verbauung,<br />
daher keine erhebliche Verkehrszunahme<br />
gering<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 29
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Bereich: Bereich zwischen Gewerbegebiet Einfang und Einkaufszentren<br />
<strong>Schwaz</strong> Ost entlang der Bundesstraße Neuwid. Nr.: 5<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Erholung<br />
landwirtschaftlich geprägter, unzersiedelter<br />
Landschaftsraum<br />
gering<br />
Fettwiese, kein Biotop gering keine<br />
Naherholungsgebiet <strong>Schwaz</strong>er Felder<br />
gering<br />
ausreichenden Sichtschutz<br />
durch randliche bzw. gegliederte<br />
Bepflanzungen<br />
Abgrenzung zu Erholungsraum<br />
sicherstellen (Sichtschutz,<br />
Pufferzone)<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie<br />
ebene Fläche, gewöhnliche Baugrundeignung<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Boden mittelwertiges Acker-/ Grünland gering keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
gut zu bearbeiten und bewirtschaften gering Ersatzflächen empfohlen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren keine Gefahrenzonen keine keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Lärm geringe Lärmbelästigung durch B171 gering<br />
keine, da außerhalb Wohngebiet<br />
Verkehr / Luft<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, Gewerbe u. Industrie<br />
Auflagen für Betriebe<br />
nötigenfalls entsprechende<br />
gering<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gering<br />
Bereich: Kraken (Kaiser, Sottner, Rechfelden, Kornthaler, Kirchmair)<br />
GStNr. 457/1, 461, 462/1, 458, 463, 464, 465, 475, Bfl. .389, .390, 503/1 Neuwid. Nr.: 6, 7 und 8<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild Siedlungsrand, größtenteils bebaut keine keine Maßnahmen<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope kein Biotop<br />
teilw. Fettwiese, größtenteils bebaut,<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbilschutzstellung<br />
vorgesehen<br />
Bebauung<br />
Kapelle am Straßenrand, Unter-<br />
keine Beeinflussung durch<br />
keine<br />
Geologie<br />
mäßige Hangneigung, Baugrundeignung<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
keine Daten aus Bodenkartierung,<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
Grünland<br />
unbebaute Flächen geringwertiges<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren teilw. gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />
Stellungnahme der WLV vor<br />
Bebauung erforderlich<br />
Verkehr / Lärm<br />
hauptsächlich bereits bebaute<br />
Grundstücke, geringe Erweiterungen gering keine Maßnahmen<br />
Lärmzunahme gering<br />
Verkehr / Luft<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, Zunahme durch gering<br />
keine Maßnahme, da geringe<br />
Fläche im Randbereich<br />
Verkehr vernachlässigbar<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gering<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 30
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Bereich: Pirchanger (Berggasse)<br />
GStNr. 96/8 Neuwid. Nr.: 9<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
Randbereich von prägendem traditionellen<br />
Kulturlandschaftsausschnitt, gering keine Maßnahmen<br />
prägenden Naturgehölzen<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Fettwiese, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />
Erholung<br />
Randbereich Kulturlandschaft, Wanderweg<br />
oberhalb<br />
gering keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie geringe Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
geringwertiges Grünland (Braunerde),<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
geringwertiges Grünland keine keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren keine Gefahrenzone keine keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Lärm<br />
geringe Erweiterung (2 Bauplätze),<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Luft<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
Lärmzunahme vernachlässigbar<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, Zunahme durch<br />
Verkehr vernachlässigbar<br />
gering<br />
keine Maßnahme, da geringe<br />
Fläche im Randbereich<br />
gering<br />
Bereich: Pirchanger (nordöstlich des Putzerbachls)<br />
1797, 1798, 1800, 1801, Bfl. .1074 Neuwid. Nr.: 10<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
prägender traditioneller Kulturlandschaftsausschnitt,<br />
traditionelle Siedlung<br />
gegeben<br />
im Falle einer Bebauung<br />
Anpassung an Landschaftsbild<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
teilw. Streuobstwiese / Weidefläche gering keine Maßnahmen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie mäßige Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
keine Daten aus Bodenkartierung,<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
geringwertiges Grünland keine keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren teilw. gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />
Stellungnahme der WLV vor<br />
Bebauung erforderlich<br />
Verkehr / Lärm<br />
hauptsächlich bereits bebaute<br />
Grundstücke, geringe Erweiterung keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Lärmzunahme vernachlässigbar<br />
Verkehr / Luft<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, Zunahme durch gering keine Maßnahmen<br />
Verkehr vernachlässigbar<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gegeben<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 31
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Bereich: Max-Angerer-Weg (Grauss)<br />
GStNr. 2017/12, 2017/13 Neuwid. Nr.: 13<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
prägender traditioneller Kulturlandschaftsausschnitt,<br />
prägende Naturgehölze<br />
gering keine Maßnahmen<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Weidefläche, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie geringe Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
keine Daten aus Bodenkartierung,<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
geringwertiges Grünland keine keine<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren keine Gefahrenzonen keine keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Lärm<br />
geringe Erweiterung (1 Bauplatz),<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Luft<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
Lärmzunahme vernachlässigbar<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, Zunahme durch<br />
Verkehr vernachlässigbar<br />
gering<br />
keine Maßnahme, da geringe<br />
Fläche im Randbereich<br />
gering<br />
Bereich: Nasstal (Schoner)<br />
GStNr. 521/1 Neuwid. Nr.: 16<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
moderne Kulturlandschaft, Wohnhäuser<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope<br />
Fettwiese, kein Biotop keine keine Maßnahmen<br />
Erholung keine Bedeutung keine keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie geringe Hangneigung keine keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
teilweise Braunerde, keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
mittelwertiges Acker-/Grünland keine keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren gelbe Wildbachgefahrenzone gering<br />
Stellungnahme der WLV vor<br />
Bebauung erforderlich<br />
Verkehr / Lärm<br />
überwiegend bebaut, geringe Erweiterung<br />
(Bauplatztiefe), Lärmzunahme keine<br />
keine Maßnahmen<br />
vernachlässigbar<br />
Verkehr / Luft<br />
belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft, Zunahme durch gering keine Maßnahme<br />
Verkehr vernachlässigbar<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gering<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 32
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Bereich: Zielhaus Turnerschaft und Materialhaus Schiklub / Schiabfahrt (Grafenast)<br />
GStNr. 2280/1, 2281 Neuwid. Nr.: 19 und 20<br />
Schutzgut Bestandsaufnahme (Sensibilität) Erheblichkeit Maßnahmen<br />
Landschaftsbild<br />
Waldrand, Schigebiet Hecher/Grafenast,<br />
besteh. Gebäude<br />
rung ermöglichen<br />
keine wesentliche Erweite-<br />
gegeben<br />
Vegetation / Tierwelt<br />
/ Biotope rand/Schipiste, kein Biotop<br />
bebaute Fläche am Wald-<br />
gering keine Maßnahmen<br />
Erholung<br />
Ausflugsgebiet Grafenast, Wanderwege,<br />
Schipiste<br />
gering keine Maßnahmen<br />
Kulturgüter / Ortsbild<br />
kein Denkmal betroffen keine keine Maßnahmen<br />
Geologie<br />
leichte Hangneigung, gewöhnliche<br />
Baugrundeignung<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Boden<br />
keine Daten aus Biotopkartierung,<br />
keine Altlasten/Verdachtsfläche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Land- / Forstwirtschaft<br />
Nutzung, da bereits bebaut<br />
keine land- und forstwirtschaftliche<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Wasserwirtschaft kein Trinkwasserschutz/schongebiet keine keine Maßnahmen<br />
Naturgefahren keine Gefahrenzonen keine keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Lärm keine Lärmbelästigung keine keine Maßnahmen<br />
Verkehr / Luft<br />
kein belastetes Gebiet Immissionsschutzgesetzes<br />
– Luft<br />
keine<br />
keine Maßnahmen<br />
Gesamtbewertung Erheblichkeitsstufe<br />
gegeben<br />
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Zusammenfassend wird festgehalten, dass<br />
bei 6 geplanten Änderungen keine Erheblichkeit gegeben ist.<br />
In 9 Fällen ist die Erheblichkeit als gering einzustufen und<br />
bei 5 Änderungen ist eine Erheblichkeit gegeben.<br />
4.8 Umweltauswirkungen<br />
In jenen Bereichen, in denen eine Erheblichkeit gegeben ist, sind entsprechende Maßnahmen zu setzen, die<br />
eine harmonische Eingliederung in das Landschaftsbild gewährleisten und zusätzliche Umweltbelastungen<br />
auf das Mindeste reduzieren.<br />
Bei den übrigen Änderungen können sich zukünftige Bauvorhaben problemlos in die Landschaft integrieren,<br />
ohne die Umwelt zusätzlich zu belasten. Teilweise wird dies durch Erteilung entsprechender Auflagen sicherzustellen<br />
sein.<br />
Aufgrund der entsprechenden Vorgaben im örtlichen Raumordnungskonzept sind die Umweltauswirkungen<br />
im Durchschnitt mit geringer Erheblichkeit einzustufen.<br />
4.9 Ziele des Umweltschutzes<br />
Der Umweltschutz zielt darauf ab, negative Einwirkungen auf die Natur hintanzuhalten. Ihre Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit, ihr Erholungswert, der Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürlichen<br />
Lebensräume sollen durch bauliche Maßnahmen jeglicher Art, im besonderen durch die Ausweisung<br />
von zusätzlichem Bauland, möglichst unbeeinträchtigt bleiben und ein leistungsfähiger Naturhaushalt<br />
aufrecht erhalten und nachhaltig gesichert werden.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 33
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In jenen Bereichen, in denen aufgrund notwendiger Sicherungen von Flächen zur Deckung des Wohnbedarfs<br />
und der wirtschaftlichen Entwicklung, allfällige Konfliktsituationen auftreten, die sich auf die Interessen<br />
des Naturschutzes, egal ob Naturlandschaft oder Kulturlandschaft, nachteilig auswirken könnten, müssen<br />
geeignete Maßnahmen gesetzt bzw. die Flächen derart gewählt werden, dass die Natur möglichst wenig<br />
beeinträchtigt wird und Nutzungskonflikte vermieden werden.<br />
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4.10 Maßnahmen<br />
Zur Verhinderung bzw. Verminderung von negativen Umweltauswirkungen sind verschiedene Maßnahmen<br />
durchzuführen:<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung von neuem Bauland hat über bestehende Straßen und Wege zu erfolgen.<br />
Die Errichtung von neuen Straßen mit Ausnahme von inneren Erschließungsstraßen größerer zusammenhängender<br />
Bauplätze ist zu vermeiden.<br />
In Bereichen, in denen Erholungsgebiete mittelbar oder unmittelbar berührt werden, sind entsprechende<br />
Festlegungen zu treffen, sodass negative Beeinflussungen des Landschaft- und Erholungswertes vermieden<br />
werden.<br />
Bei Berührung von ökologisch bzw. landschaftlich wertvollen Flächen oder in deren Nahbereich sind randliche<br />
Gehölzstreifen als Sichtschutz- und Pufferstreifen zu den ökologisch und landschaftlich wertvollen Flächen<br />
dringend zu erhalten.<br />
In jenen Bereichen, in denen Kulturgüter unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wie z.B. Esembleschutzzonen<br />
oder Denkmäler, ist auf eine Integration in die umgebende Bebauung einzuwirken.<br />
Bestehende Baulücken und Randgebiete sind weiterhin bodensparend zu bebauen, weitgehende Zersiedelungen<br />
sind nach Möglichkeit zu vermeiden.<br />
4.11 Alternativenprüfung<br />
Die Rückwidmung von einzelnen gewidmeten Flächen, die im Übrigen von Freiland umgeben waren erfolgte<br />
bereits bei Erstellung des örtlichen Raumordnungskonzeptes 2001. Somit bestehen im derzeit gültigen Flächenwidmungsplan<br />
durchwegs zusammenhängende gewidmete Flächen. Lediglich im Bereich einzelner<br />
Hofstellen war die Ausweisung entsprechender landwirtschaftlicher Sonderflächen zur Aufrechterhaltung des<br />
Betriebes notwendig.<br />
Eine weitere Widmung in Bauland am Arzberg im Bereich des ehemaligen Gasthauses Hochbrunn, die in<br />
der Bestandsaufnahme zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bereits dargestellt ist,<br />
erfolgte aufgrund dringender familiärer Bedürfnisse. Alternative Flächen waren nicht vorhanden. Bei der<br />
Wahl der zu widmenden Flächen wurde sehr auf ohnehin bestehende Bebauungen sowie bestehende Verkehrsanbindungen<br />
und sonstige infrastrukturelle Erschließungen Bedacht genommen.<br />
Eine Alternative zu den geplanten Maßnahmen bei der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
wäre das Setzen von geeigneten Maßnahmen zur Baulandmobilisierung, um bereits gewidmete, aber<br />
noch unbebaute Flächenbedarfsgerecht auszunützen. Auch die Rücknahme von bereits gewidmeten, jedoch<br />
unbebauten Flächen in Freiland und der Verzicht auf Neuwidmungen kann als Alternative angesehen werden.<br />
Bezüglich der gewidmeten, unbebauten Flächen fanden allerdings bereits bei der auf das ROK 2001 aufbauenden<br />
Erstellung des Flächenwidmungsplanes eingehende Diskussionen mit den betroffenen Eigentümern<br />
statt und es war schlussendlich auch der politische Wille, die im ROK als Bauland vorgesehenen Flächen<br />
gleich entsprechend zu widmen. An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert und die Alternative<br />
bezüglich Rückwidmung in Freiland kommt daher nicht zum Tragen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 34
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Eine Alternative zur geplanten Auffüllung mit gewerblichen Flächen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet<br />
Einfang und dem Einkaufszentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost wäre eine Erweiterung bestehender Gewerbe- und<br />
Industriegebiete Richtung Osten in die dort bestehenden landwirtschaftlichen Flächen. Dies würde jedoch an<br />
der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen keine Änderung bewirken.<br />
Die in der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes vorgesehenen Flächen zur gewerblichen<br />
und industriellen Nutzung liegen direkt an der Tiroler Straße B171 und es sind somit keine weiteren Verkehrserschließungen<br />
notwendig. Dadurch ist auch keine zusätzliche Verkehrsbelastung neuer Gebiete gegeben.<br />
Dieser Bereich erweist sich daher als günstige Alternative.<br />
Die übrigen geplanten Neuwidmungen beschränken sich auf ein Minimum an benötigten Flächen zur Deckung<br />
des zukünftig zu erwartenden Wohnbedarfes. Die betroffenen Privateigentümer haben keine Möglichkeiten<br />
für Alternativflächen, eine Alternative wäre eine Nachverdichtung des Bestandes, d.h. Zu- und Aufbauten<br />
bestehender Gebäude. Die Umsetzbarkeit in baurechtlicher Hinsicht (Abstandsbestimmungen) müsste<br />
dabei im Einzelfall geprüft werden. Die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> hat die betroffenen Flächen („Lochhäusl“)<br />
im Hinblick auf die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum erworben und keine Alternativflächen anzubieten.<br />
Alle geplanten Maßnahmen wurden grundsätzlich auf deren Machbarkeit überprüft und in diesem Umweltbericht<br />
bereits ausführlich erörtert.<br />
5. Zusammenfassung<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ist laut Tiroler Raumordnungsgesetz – TROG 2006 verpflichtet, das örtliche<br />
Raumordnungskonzept, welches vor 10 Jahren erstmals erlassen wurde, fortzuschreiben.<br />
Der Entwurf über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist laut § 64a Tiroler Raumordnungsgesetz<br />
– TROG 2006 einer Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz – TUP zu unterziehen.<br />
Ein Teil dieser Umweltprüfung besteht in der Erstellung und öffentlichen Auflage eines Umweltberichtes.<br />
Obwohl sich das Gemeindegebiet von <strong>Schwaz</strong> in einem Gebiet befindet, in dem die Immissionsgrenzwerte<br />
des Immissionsschutzgesetzes – Luft wiederholt oder auf längere Zeit überschritten werden und dort entsprechende<br />
Überschreitungen der Luftschadstoffe gemessen wurden, ist mit keiner erheblichen zusätzlichen<br />
Umweltbelastung hinsichtlich Luft und Lärm zu rechnen, da es sich mit Ausnahme der großräumigen Erweiterung<br />
von Gewerbeflächen zwischen dem Gewerbegebiet Einfang und dem Einkaufszentrum <strong>Schwaz</strong>-Ost<br />
entlang der Tiroler Straße B171, um überwiegend geringfügige Erweiterungen bzw. Baulückenschließungen<br />
von bestehenden Baulandflächen handelt. Gänzlich neue Baulandgebiete werden nur in untergeordnetem<br />
Ausmaß geschaffen.<br />
Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt, insbesondere auch für den Bereich zwischen dem bestehenden<br />
Gewerbegebiet Einfang und <strong>Schwaz</strong>-Ost an der Tiroler Straße B171, durchwegs über bestehende Straßen.<br />
Dadurch ist für bestehende und neue Baulandflächen mit keiner zusätzlichen Belastung durch Immissionen<br />
aufgrund des Straßenverkehrs zu rechnen.<br />
Von der geplanten Siedlungsentwicklung sind auch landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen. Im Verhältnis<br />
zu den Gesamtflächen der einzelnen Grundeigentümer bzw. im Hinblick auf die Intensität der landwirtschaftlichen<br />
Nutzungen weisen diese Flächen allerdings ein unerhebliches Ausmaß auf.<br />
Bestehende Naherholungsgebiete bleiben unberührt, in vollem Umfang erhalten und sind auch in ihrer weiteren<br />
Entwicklung nicht behindert.<br />
Der Bereich entlang der Tiroler Straße B171 ist Teil der <strong>Schwaz</strong>er Felder, die regelmäßig von Bewohnern<br />
der Stadt <strong>Schwaz</strong> besucht und durchwandert werden. Eine zukünftig gewerbliche Nutzung des vorgesehenen<br />
Bereiches bedeutet jedoch keine Einschränkung in dieser Hinsicht, da ausreichend Freiraum und Wege<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 35
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vorhanden bleiben. Auch bei den übrigen geplanten Siedlungserweiterungen, die allfällige Gebiete mit Erholungswert<br />
betreffen, bleiben ausreichende Erholungsräume bestehen.<br />
Bestehende Sport- und Erholungsanlagen werden durch die geplanten Maßnahmen in keiner Weise beeinträchtigt.<br />
Grundsätzlich finden keine Eingriffe in die Vegetation bzw. Tierwelt statt. Einige der geplanten Änderungen<br />
des örtlichen Raumordnungskonzeptes berühren jedoch Teile von ökologisch bzw. landschaftlich wertvollen<br />
Flächen. Zukünftige Bauvorhaben lassen sich dabei aber durch Erteilung entsprechender Auflagen gut in die<br />
Landschaft integrieren.<br />
In jenen Bereichen, in denen eine Erheblichkeit gegeben ist, sind entsprechende Maßnahmen zu setzen, die<br />
eine harmonische Eingliederung in das Landschaftsbild gewährleisten und zusätzliche Umweltbelastungen<br />
auf das Mindeste reduzieren.<br />
In den Waldgebieten finden, mit Ausnahme der Baulanderweiterung „Lochhäusl“ im Ortsteil Ried, im Zuge<br />
der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes keine Änderungen statt.<br />
Die Baulanderweiterung „Lochhäusl“ wurde bereits eingehend erläutert.<br />
Trinkwasserquellen, Wasserversorgungsanlangen, Wasserschutzgebiete und –schongebiete bleiben von<br />
den Planungsmaßnahmen und baulichen Entwicklungen unberührt.<br />
Oberflächenwässer, insbesondere auch die naturnahen Fließgewässer werden nicht beeinträchtigt.<br />
Auf vorhandene Wildbach-Gefahrenzonen sowie anderer Naturgefahren sowie die Hochwasseranschlagslinien<br />
des Inn Bei HQ 30 und HQ 100 wurde Rücksicht genommen.<br />
Ebenfalls sind keine von vorhandenen Altlasten bzw. Verdachtsflächen überlagerte Flächen betroffen.<br />
Kulturgüter und erhaltenswerte Objekte werden durch die geplanten Maßnahmen nicht berührt bzw. vereinzelt<br />
unwesentlich beeinflusst.<br />
Die Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur von <strong>Schwaz</strong> soll in der bestehenden Form erhalten und entsprechend<br />
dem zu erwartenden Bevölkerungszuwachs erweitert werden. Um dies sicherzustellen, gilt das Ziel, entsprechende<br />
Grundflächen zur Deckung des Wohnbedarfes und der wirtschaftlichen Interessen, vorzusehen und<br />
bereit zu stellen.<br />
Die maßgelblichen Ziele des Umweltschutzes bestehen darin, negative Einwirkungen auf die Natur hintanzuhalten<br />
und deren Erholungswert, den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren<br />
natürlichen Lebensräume aufrecht zu erhalten und nachhaltig zu sichern. Allfällige Nutzungskonflikte sind<br />
durch Setzung geeigneter Maßnahmen zu vermeiden.<br />
In der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wird darauf Rücksicht genommen und es ergeben<br />
sich insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen.<br />
Die Bevölkerung wurde über den Ablauf der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und<br />
Möglichkeit zur Einsichtnahme und Abgebe einer Stellungnahme durch öffentlichen Anschlag und Mitteilung<br />
in diversen Medien, vor allem in der Rathausinformation, die an alle Haushalte zugestellt wird, informiert und<br />
die von geplanten Maßnahmen betroffenen Grundeigentümer zusätzlich zu Sprechtagen eingeladen.<br />
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Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 5 – Umweltbericht, Seite 36
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Verordnungstext<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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Verordnung der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> vom __.__.____, mit dem die<br />
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erlassen wird:<br />
Aufgrund des § 31a Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 und 3 Tiroler Raumordnungsgesetz<br />
– TROG 2006, LGBL. Nr. 27/2006, in Verbindung mit § 3 der Verordnung der<br />
Landesregierung, mit der nähere Bestimmungen über die Bestandsaufnahme sowie über<br />
den Inhalt des örtlichen Raumordnungskonzeptes erlassen werden, LGBL. Nr. 122/194,<br />
wird verordnet:<br />
1. Abschnitt<br />
Allgemeines<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
1) Das örtliche Raumordnungskonzept gilt für das gesamte Gemeindegebiet.<br />
2) Das örtliche Raumordnungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren<br />
ausgerichtet. Nach längstens 5 Jahren ist dem Gemeinderat vom Bürgermeister ein<br />
Bericht über die Verwirklichung der Festlegungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
vorzulegen. Die Fortschreibung hat auch eine Überprüfung des Baulandbedarfs<br />
anhand einer Baulandbilanz zu enthalten. Die im Entwicklungsplan festgelegten<br />
Zeitzonen sind gegebenenfalls dem tatsächlichen Bedarf neu anzupassen.<br />
3) Die zeichnerische Darstellung der räumlichen Entwicklung in den Verordnungsplänen<br />
im Maßstab 1:5000 bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung. Die Pläne<br />
Bestandserhebung und Infrastruktur sowie der Erläuterungsbericht, Umweltbericht<br />
und Fachteil Naturkunde bilden die Grundlage dieser Verordnung.<br />
4) Das örtliche Raumordnungskonzept liegt im Bauamt der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme<br />
auf.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 1
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2. Abschnitt<br />
Grundsätzliche Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung<br />
§ 2<br />
Allgemeine Aufgaben und Ziele<br />
Im Sinne der Ziele der örtlichen Raumordnung nach § 27 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz<br />
– TROG 2006 werden für die geordnete räumliche Entwicklung der Stadtgemeinde<br />
<strong>Schwaz</strong> folgende grundsätzliche Festlegungen getroffen:<br />
1) Laut der im Abschnitt 3 – Erläuterung und Bestandsaufnahme in Punkt 3.2 angeführten<br />
Bevölkerungsstatistik wir für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein Bevölkerungszuwachs<br />
von 3,25 %, das entspricht 443 Einwohner, prognostiziert. Die Anzahl<br />
der Haushalte wächst um 6,9 %, das sind 379 Haushalte.<br />
2) Es gilt weiterhin, die Stadt in ihrer Zentralität als Bezirkshauptstadt, Bildungs- und<br />
Kulturzentrum sowie wirtschaftlichen und touristischen Bedeutung zu erhalten und<br />
speziell hinsichtlich Wohnqualität aber auch gewerblicher Vorsorgeflächen auszubauen.<br />
Auf die historisch gewachsene Bau- und Nutzungsstruktur ist dabei Rücksicht<br />
zu nehmen.<br />
3) Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen in ihrem Bestand gesichert und der freie<br />
Landschaftsraum im Hinblick auf die Erhaltung einer funktionierenden Natur- und<br />
Kulturlandschaft geschützt werden.<br />
4) Bei der weiteren Siedlungsentwicklung sind, mit Ausnahme von größeren zusammenhängenden<br />
Baulandflächen, keine Wohnbauentwicklungen außerhalb des bestehenden<br />
Siedlungsraumes anzustreben. Zusätzliches Bauland ist in erster Linie<br />
durch Schließung von Baulücken oder im direkten Anschluss an den bestehenden<br />
zentralen bzw. dezentralen Siedlungsraum vorzusehen.<br />
5) Projekte zur Verwirklichung der oben angeführten Entwicklungsziele sind als im vordringlichen<br />
öffentlichen Interesse gelegen anzusehen.<br />
6) In touristischer Hinsicht findet in <strong>Schwaz</strong> erster Linie Tages- und Ausflugstourismus<br />
statt, welcher auch weiterhin zu fördern ist. Übernachtungsmöglichkeiten (Hotels,<br />
Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmervermietung) sind ebenfalls, wenn auch in untergeordnetem<br />
Ausmaß vorhanden. Diese sind zu erhalten bzw. nach Möglichkeit zu<br />
erweitern.<br />
Auch im Gastronomiebereich ist der derzeitige Standard zu sichern bzw. weiter zu<br />
verbessern.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 2
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§ 3<br />
Sicherung von Freihalteflächen<br />
1) Die im Verordnungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Freihalteflächen (FL),<br />
forstwirtschaftlichen Flächen (FF), landschaftlich wertvollen Flächen (FA), ökologisch<br />
wertvollen Flächen (FÖ) und Erholungsräume (FE) sind von einer diesen Zielen widersprechenden<br />
Bebauung freizuhalten, soweit in den folgenden Absätzen nichts<br />
anderes bestimmt ist.<br />
2) Die nach § 41 Abs. 2 und § 42 Abs. 1 TROG 2006 zulässigen baulichen Anlagen<br />
dürfen in dem im Absatz 1 angeführten Freihalteflächen errichtet werden.<br />
3) In den landwirtschaftlichen Freihalteflächen (FL) sind Sonderflächen für Gebäude<br />
und Anlagen, die der unmittelbaren land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen,<br />
wie z. B. Hofstellen, Austraghäuser, Stallgebäude, sonstige land- und forstwirtschaftliche<br />
Anlagen, zulässig, sofern diese in einem räumlichen Zusammenhang zu bestehenden<br />
Siedlungsteilen bzw. Gebäuden stehen und die Ausweisung der entsprechenden<br />
Sonderflächen mit den Zielen der örtlichen Raumordnung, insbesondere jener<br />
nach § 27 Abs. 2, litt. e bis i TROG 2006, vereinbar ist. Sonderflächen für freilandverträgliche<br />
Sportanlagen (ohne Gebäude) sind ebenfalls zulässig.<br />
4) Landschaftlich wertvolle Flächen (FA) sind grundsätzlich zu erhalten und zu pflegen.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen, die eine einwandfreie Eingliederung in das<br />
Landschaftsbild gewährleisten, sind in geringfügigem Ausmaß auch Maßnahmen laut<br />
Absatz 3 möglich.<br />
5) Ökologisch wertvolle Flächen sind ebenfalls zu erhalten und zu schützen. Sollte eine<br />
Inanspruchnahme derartiger Flächen aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich<br />
sein, sind entsprechende Sonderflächenwidmungen im unbedingt erforderlichen<br />
Ausmaß zulässig, soweit dies mit den Zielen der örtlichen Raumordnung vertretbar<br />
ist und eine naturkundefachliche Beurteilung keine wesentliche Beeinträchtigung der<br />
ökologischen Funktion der betroffene Fläche feststellt.<br />
6) In den forstwirtschaftlichen Freihalteflächen (FF) ist unter den Voraussetzungen nach<br />
Abs. 3 die Ausweisung von Sonderflächen zulässig, sofern der Verwendungszweck<br />
die Situierung im Wald erfordert (z. B. Jagd- oder Forsthütte). Unverbaute Waldränder<br />
im Bereich von geschlossenen Siedlungsteilen sind als Naherholungsbereiche zu<br />
bewerten und von Bebauungen freizuhalten.<br />
Am Pflanzgarten, oberhalb des Parkplatzes, befindet sich direkt im Wald auf einer<br />
Lichtung ein „Waldkindergarten“. Zur Verwirklichung dieses Versuchsprojektes wurden<br />
bauliche Anlagen vorübergehenden Bestandes geschaffen.<br />
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Da sich das Projekt äußerst positiv bewährt hat, ist für eine zukünftige dauerhafte<br />
Nutzung die Ausweisung einer entsprechenden Sonderfläche im erforderlichen Ausmaß<br />
zulässig. Vor einer allfälligen Widmung sind sämtliche infrastrukturelle Voraussetzungen<br />
durch Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.<br />
7) In den als Erholungsräumen (FE) ausgewiesenen Freihalteflächen sind Sonderflächen<br />
für sportliche Freianlagen und sonstige Erholungseinrichtungen mit den damit<br />
verbundenen gastronomischen Einrichtungen in untergeordnetem Ausmaß zulässig.<br />
Dabei sind die Ziele der örtlichen Raumordnung, insbesondere jene nach § 27 Abs. 2<br />
lit. e bis i TROG 2006, zu beachten.<br />
8) Die Sicherung der Freihalteflächen in den <strong>Schwaz</strong>er Feldern und in den Bergregionen<br />
hat höchsten Stellenwert.<br />
9) Soweit bauliche Anlagen in den Freihalteflächen zulässig sind, ist bei der Widmung<br />
und in weiterer Folge darauf zu achten, dass das Landschaftsbild nicht negativ beeinträchtigt<br />
wird, keine Nutzungskonflikte entstehen und die erforderliche Infrastruktur<br />
vorhanden ist.<br />
10) In den sonstigen Freihalteflächen (FS) hat die Widmung grundsätzlich entsprechend<br />
den jeweiligen Festlegungen zu erfolgen.<br />
FS 1<br />
FS 2<br />
FS 3<br />
FS 4<br />
FS 5<br />
FS 6<br />
FS 7<br />
FS 8<br />
FS 9<br />
FS 10<br />
FS 11<br />
FS 12<br />
FS 13<br />
FS 14<br />
Innpromenade<br />
Tiefbrunnen / Grundwasserbrunnen<br />
Friedhof<br />
Schutzbereich Autobahnzubringer<br />
Freihaltefläche für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
Schiabfahrt<br />
Parkplatz<br />
Trafostation<br />
Liftstation<br />
Auffangbecken<br />
Burg Freundsberg<br />
Therapiezentrum<br />
Jausenstation<br />
Kapelle<br />
§ 4<br />
Siedlungsentwicklung<br />
1) Ziel der Siedlungsentwicklung ist, das notwendige Wohnbauland für den bevorstehenden<br />
Planungszeitraum unter Berücksichtigung der Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung,<br />
sicherzustellen.<br />
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Das in Abstimmung mit der zu erwartenden Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung<br />
für den Planungszeitraum erforderliche Wohnbauland wird mit ca. 9,50 ha bestimmt<br />
und errechnet sich auf Grundlage der Werte der Bevölkerungsstatistik aus dem Abschnitt<br />
Erläuterung und Bestandsaufnahme wie folgt:<br />
Zuwachs Haushalte laut Bevölkerungsstatistik<br />
379<br />
Flächenbedarf je<br />
Haushalt<br />
Flächenbedarf<br />
gesamt<br />
Annahme - davon in Wohnanlagen 40% 152 125,00 m² * ) 18.950,00 m²<br />
Einfamilienhäuser 50% 190 400,00 m² 75.800,00 m²<br />
Nachverdichtung 10% 38 0,00 m² 0,00 m²<br />
94.750,00 m²<br />
9,48 ha<br />
* ) Zur Berechnung des Flächenbedarfs in einer Wohnanlage wird von einer Anlage mit 8 Wohneinheiten auf einer<br />
Grundfläche von ca. 1.000 m2 ausgegangen.<br />
Bei der Umsetzung ist dabei folgendes zu beachten:<br />
a) die bestehenden, bereits gewidmeten Baulandflächen sind vordringlich heranzuziehen.<br />
Seitens der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> sind geeignete Maßnahmen zu setzen,<br />
die eine Baulandmobilisierung der bestehenden Baulandreserven vorantreiben.<br />
b) Bevor die Widmung von neuem Bauland erfolgt, sind jedenfalls alle Möglichkeiten<br />
auszuschöpfen, die eine Nutzung von bereits gewidmeten Flächen vorgeben.<br />
c) Zur Steuerung einer gezielten Siedlungsentwicklung im Bereich von bereits gewidmeten<br />
Flächen sind entsprechender Bebauungspläne zu erlassen. Dabei sind<br />
flächensparende und energieschonende Gesichtspunkte zu berücksichtigen bzw.<br />
festzuschreiben.<br />
d) Eine weitere Möglichkeit der Steuerung der gewünschten Bevölkerungsentwicklung<br />
liegt in der Schaffung von Vorbehaltsflächen für soziale Infrastruktur aber<br />
auch für geförderten Wohnbau.<br />
e) die im Verordnungsplan vorgenommenen Festlegungen hinsichtlich Nutzung, Zeitzonen<br />
und Dichtevorgaben sind im Wesentlichen einzuhalten.<br />
f) Alle Planungsmaßnahmen, wie Überarbeitung bzw. Neuerlassung des Flächenwidmungsplanes,<br />
die Erstellung der Bebauungspläne und die privatwirtschaftlichen<br />
Maßnahmen sind auf dieses Ziel abzustellen.<br />
Zur Absicherung des Zieles möglichst bedarfsgerechter Widmungen sind erforderlichenfalls<br />
geeignete privatrechtliche Vereinbarungen zu treffen, die eine spezifische<br />
Verwertung innerhalb einer bestimmten Frist regeln. Ebenso sind allfällige<br />
Sanktionen für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vorzusehen.<br />
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2) Zur Schaffung von einheitlichen Bauplätzen im Sinne der TBO sind geringfügige<br />
Überschreitungen der Baulandgrenzen, mit Ausnahme von maximalen Baulandgrenzen,<br />
zulässig, wenn der überwiegende Teil des Bauplatzes bereits als Bauland oder<br />
Sonderfläche gewidmet ist, keine zusätzliche Bautiefe geschaffen wird und im Falle<br />
des Eingriffs in ökologisch wertvolle Flächen der Freihaltezweck der jeweiligen Flächen<br />
nicht negativ beeinträchtigt wird.<br />
Unter denselben Voraussetzungen können die Baulandgrenzen auch zur Ermöglichung<br />
von Nachverdichtungen bei rechtmäßig bestehenden Gebäuden geringfügig<br />
überschritten werden.<br />
Für Bereiche, in denen eine Gefährdung durch Naturgefahren gegeben ist, insbesondere<br />
bei Vorhandensein einer Gefahrenzone, besteht die Möglichkeit einer Anpassung<br />
an die umgebende Bestandswidmung, um dadurch Bauplätze mit einheitlicher<br />
Widmung zu schaffen.<br />
Laut Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung<br />
zur gegenständlichen Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
ist dies mit Ausnahme zweier Bereiche (Bereich Wachterbachl bei GStNr. 1287/1 und<br />
.644 sowie Bereich Schlösslgraben im westlichen Teil des GStNr. 448) möglich,<br />
wenn mit Änderung des Flächenwidmungsplanes auch Bebauungspläne mit entsprechenden<br />
Baugrenzlinien zur Sicherstellung der Freihaltung der Gefahrenzonen erlassen<br />
werden.<br />
Prinzipiell ist eine Anpassung der Widmung in Bauland zur Schaffung einheitlicher<br />
Bauplätze im Bereich roter Gefahrenzonen erst bei nachweislichem Bedarf unter<br />
Einhaltung der Auflagen aus der Stellungnahme des forsttechnischen Dienstes für<br />
Wildbach- und Lawinenverbauung, welche im jeweiligen Einzelfall einzuholen ist,<br />
durchzuführen.<br />
In jenen Bereichen, in denen keine Zustimmung durch den forsttechnischen Dienst<br />
für Wildbach- und Lawinenverbauung gegeben ist, erfolgt eine Darstellung als „Sonstige<br />
Freihaltefläche FS 5 – Freihaltefläche für Wildbach- und Lawinenverbauung.<br />
3) Die Sicherung des Wohnbedarfs für die ortsansässige Bevölkerung ist in ausreichendem<br />
Maße vorzusehen. Dies kann durch geeignete Maßnahmen der Bodenpolitik,<br />
wie etwa Ankauf und Verwertung von entsprechenden Flächen durch die Stadtgemeinde,<br />
Tiroler Bodenfonds, u. dgl., geschehen.<br />
4) Der Kernbereich (Stadtzentrum) wird nicht mehr gesamthaft dargestellt, sondern im<br />
Einzelnen mit entsprechenden Entwicklungsstempeln versehen. Gleiches gilt für die<br />
Entwicklungsachse in der Swarovskistraße.<br />
5) Gegenüber dem ursprünglichen Raumordnungskonzept, werden die Entwicklungsachsen<br />
1. und 2. Ordnung nördlich und südlich des Stadtzentrums nicht mehr festge-<br />
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legt, da laut Erfahrung im abgelaufenen Planungszeitraum kein Bedarf an Geschäften<br />
besteht und durchwegs Wohnnutzung besteht. Es wird jedoch weiterhin die Möglichkeit<br />
geschaffen, durch Festlegung entsprechender Widmungen die Errichtung von<br />
Geschäften zu ermöglichen.<br />
6) Das ROK wurde bereits vor der Fortschreibung unter anderem auch im Bereich Arzberg<br />
geändert. Im Gegensatz zu den anderen Änderungen wurde der Flächenwidmungsplan<br />
hier aber nur in jenen Teilbereichen geändert, in denen sofortiger Bedarf<br />
an eine Baulandwidmung bestand. Daher sind die restlichen Flächen in gegenständlicher<br />
Fortschreibung wohl als bauliche Entwicklungsflächen für Bauland Neuwidmung<br />
dargestellt, das Flächenausmaß aber nicht als Bauland Neuwidmung sondern<br />
in der Baulandbilanz angeführt.<br />
7) Für die baulichen Entwicklungsgebiete ist in Abhängigkeit von der jeweils festgelegten<br />
Zeitzone und vom tatsächlichen Bedarf die Widmung als Bauland oder Sonderfläche<br />
bzw. die Erstellung eines Bebauungsplanes nach Maßgabe folgender Bestimmungen<br />
zulässig. Die Zeitzonen wurden gegenüber dem ursprünglichen ROK im<br />
Zuge der Fortschreibung dem Bedarf nach derzeitiger Beurteilung bzw. Nutzung angepasst.<br />
a) Zeitzone Z1: Gebiete dieser Zeitzone dienen dem unmittelbaren Bedarf bzw. sind<br />
bereits Bestand. Im Falle von Bauland-Neuwidmungen ist der entsprechende<br />
Bedarf im jeweiligen Einzelfall nachzuweisen.<br />
b) Zeitzone Z2: Hierbei handelt es sich prinzipiell um Gebiete, für die ein mittelfristiger<br />
Bedarf (3 – 5 Jahre) angenommen wird. Bei Nachweis eines<br />
konkreten und ausreichend begründeten Bedarfs sowie Vorliegen<br />
der entsprechenden verkehrsmäßigen und infrastrukturellen Erschließung<br />
ist jedoch auch die Möglichkeit einer unmittelbaren Widmung<br />
als Bauland oder Sonderfläche bzw. Erstellung eines Bebauungsplanes<br />
gegeben.<br />
c) Zeitzone Z3: Gebiete dieser Zeitzone haben langfristigen Bedarf (5 – 10 Jahre).<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Punkt b) sinngemäß.<br />
Das Vorliegen eines ausreichend begründeten Bedarfs ist insbesondere anzunehmen:<br />
a) bei Eigenbedarf für Kinder und sonstige Verwandte in gerader Linie,<br />
b) bei Erbauseinandersetzungen,<br />
c) bei einer unverschuldeten Notlage durch Krankheit oder Todesfall oder zum<br />
Zweck der landwirtschaftlichen Betriebsaufstockung<br />
d) zum Verkauf zur Finanzierung von Gebäuden oder Betriebsgebäuden<br />
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8) Die Baudichten richten sich in erster Linie nach den gebietstypischen Bebauungsstrukturen<br />
und die sonstigen örtlichen Gegebenheiten. Es ist auf eine dem jeweiligen<br />
Verwendungszweck entsprechende, bodensparende Bebauung zu achten. Eine Abweichung<br />
von den im folgenden angeführten Dichtestufen ist nur in besonders begründeten<br />
Fällen möglich (z. B. wegen Grundstücksform, Geländeform, Freihaltung<br />
von Sichtzonen, usw. …).<br />
D1<br />
D2<br />
D3<br />
D0<br />
Geringe Dichte; überwiegend freistehende Objekte<br />
Mittlere Dichte; überwiegend verdichtete Bauweise, wie Doppelhäuser,<br />
Reihenhäuser udgl.<br />
Hohe Dichte; überwiegend mehrgeschoßige Objekte in verdichteter<br />
Bauweise<br />
Keine Angabe einer Dichtestufe; vorwiegend in Bereichen mit gewerblicher<br />
und industrieller, landwirtschaftlicher sowie öffentlicher Nutzung<br />
und bei Sondernutzung. Die Dichte ist im Einzelfall auf das Projekt zu<br />
beziehen, die Grundsätze des bodensparenden Bebauens sind einzuhalten.<br />
9) Bevor eine Baulandwidmung im Bereich des neu geplanten Siedlungsgebietes<br />
„Lochhäusl“ erfolgt, sind sämtliche Auflagen und Forderungen seitens des forsttechnischen<br />
Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, der Naturschutzbehörde und<br />
der Bezirksforstinspektion laut deren Stellungnahmen zur Fortschreibung des örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes zu erfüllen.<br />
Besonderes Augenmerk ist auf eine zukunftsweisende, verantwortungsbewusste Lösung<br />
im Hinblick auf ressourcenschonenden Umgang mit Energie und Rohstoffen zu<br />
legen. Es soll hier ein Siedlungsgebiet entstehen, welches durch höchsten energetischen<br />
Entwicklungsstandard die Bedürfnisse der heutigen Generation erfüllt, ohne<br />
die zukünftigen Generationen einzuschränken oder gar zu gefährden.<br />
10) Im Bereich des „Zöhrer-Areals“ kann eine bauliche Entwicklung in Wohngebiet angedacht<br />
werden, wenn dies mit öffentlichem Interesse begründet wird und die großräumige<br />
Erschließung sichergestellt ist.<br />
11) Im historisch gewachsenen Stadtgebiet ist die bestehende kleinteilige Parzellen- und<br />
Baustruktur zu erhalten sowie die Sichtachsen zu den positiv markanten Gebäuden<br />
und zur Burg Freundsberg von einer diesen Zielen widersprechenden Bebauung freizuhalten.<br />
12) In jenen Siedlungsgebieten, die an Grenzen der Nachbargemeinden heranreichen,<br />
ist auf die jeweilige Entwicklung der Nachbargemeinde Bedacht zu nehmen.<br />
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§ 5<br />
Wirtschaftliche Entwicklung<br />
1) Bei der Ausweisung von wirtschaftlichen Entwicklungsflächen ist auf eine Vermeidung<br />
von Nutzungskonflikten mit angrenzenden Wohngebieten zu achten. Zu diesem<br />
Zweck sind zwischen bereits bestehenden Gewerbegebieten und Wohngebieten<br />
ausreichend breite Grünzonen zu erhalten.<br />
2) Eine Durchmischung von Wohnungen mit wohngebietsverträglichen Betrieben ist<br />
zulässig, sofern eine ausreichende verkehrsmäßige Erschließung gegeben ist.<br />
3) Gewerbliche und industrielle Vorsorgeflächen sind vorerst von Bauland-Widmungen<br />
freizuhalten und langfristig für gewerbliche Nutzung vorzusehen, sofern ein konkreter<br />
Bedarf gegeben ist. Es gelten die Bestimmungen gem. § 8 Abs. 6 Pkt. 6.<br />
4) Flächen für emittierende Betriebe sind außerhalb des zusammenhängenden Wohngebietes<br />
vorzusehen.<br />
5) Wie im Abschnitt 3 – Bestandsaufnahme unter Punkt 3.4 angeführt sind die derzeit<br />
gewidmeten Gewerbeflächen fast gänzlich für bestehende Großbetriebe (Tyrolit,<br />
DAKA, Adlerwerk) reserviert. Konkret sind, mit Ausnahme der Gewerbegebietsflächen<br />
Paulinum und Montanwerke (gesamt ca. 2,66 Ha), alle übrigen bestehenden<br />
Gewerbewidmungen diesen Großbetrieben zugeordnet.<br />
Die Ausweisung von zusätzlichem Bauland für Industrie und Gewerbe, im speziellen<br />
die Erweiterung des Gewerbegebietes Einfang Richtung Stadt, ist daher notwendig,<br />
damit auch anderen Betrieben geeignete Baugründe zur Verfügung gestellt werden<br />
können und so eine weitreichende wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet ist.<br />
6) Landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere außerhalb des zusammenhängenden<br />
Siedlungsgebietes, sind in ihrem Bestand zu sichern. Im Bedarfsfall sind entsprechende<br />
Sonderflächen für Hofstellen vorzunehmen. Dabei sind ergänzende Festlegungen<br />
für gewerbliche Tätigkeiten im untergeordneten Ausmaß im Sinne des § 44<br />
TROG 2006 zulässig.<br />
7) Im Bereich Grafenast besteht unterhalb der Schiabfahrt, nördlich des im Jahr 2010<br />
neu errichteten Parkplatzes, eine großräumige Fläche mit relativ ebener Geländebeschaffenheit.<br />
Dieses Areal soll zukünftig zur Schaffung von Ferienwohnungen, eines<br />
Campingplatzes o. dgl. vorgesehen werden. Bei tatsächlichem Bedarf kann eine gezielt<br />
darauf abgestimmte Einzeländerung des örtlichen Raumordnungskonzeptes erfolgen.<br />
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Dabei ist darauf zu achten, dass die natürlichen Voraussetzungen genutzt werden<br />
und eine harmonische Eingliederung in das Landschaftbild erfolgt, ohne dabei den<br />
intakten der Erholungsraum zu beeinträchtigen.<br />
§ 6<br />
Verkehrsmaßnahmen<br />
1) Geeignete Maßnahmen zur Minimierung des KFZ-Verkehrs sind anzustreben.<br />
2) Dem Ausbau des Fuß- und Radwegverkehrs im öffentlichen Straßenraum ist erhöhte<br />
Priorität beizumessen.<br />
3) Das öffentliche Nahverkehrsnetz (City-Bus) sowie die Regional-Buslinien sind in ihrer<br />
Form zu erhalten bzw. nach Möglichkeit weiter auszubauen.<br />
§ 7<br />
Sonstige Infrastruktur<br />
1) Im Hinblick auf die wirtschaftliche Führung der Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />
sowie Stromversorgung sind vordringlich die Baulandflächen in den bereits erschlossenen<br />
Gebieten heranzuziehen.<br />
2) Die Umgebungs- bzw. Einzugsbereiche der Quellenstandorte sind von jeglicher beeinträchtigenden<br />
Bebauung oder Sondernutzung freizuhalten.<br />
3) Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur sind entsprechende Vorbehaltsflächen vorzusehen.<br />
Dabei können unterstützend auch privatrechtliche Verträge abgeschlossen<br />
werden.<br />
Auf die Erhaltung bzw. Verbesserung des Standards bestehender sozialer und kultureller<br />
Einrichtungen ist größter Wert zu legen. So sind z.B. die Sanierung der Hauptschule<br />
und die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofes voranzutreiben.<br />
Das Projekt Stadtgalerien, bestehend aus einem Einkaufszentrum, Büros, öffentlichen<br />
Dienstleistern (Post) wird im Jahr 2012 abgeschlossen. In diesem Gebäudekomplex<br />
wird auch ein neuer Veranstaltungsbereich (Stadtsaal), der den Bedürfnissen<br />
der Stadt <strong>Schwaz</strong> angepasst ist, untergebracht.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 10
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§ 8<br />
Behördliche Maßnahmen<br />
1) Innerhalb von 2 Jahren nach In-Kraft-Treten der Fortschreibung des Örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes ist der Flächenwidmungsplan neu zu erlassen oder der<br />
bestehende Flächenwidmungsplan zu ändern, soweit dies zur Vermeidung von Widersprüchen<br />
zu den Zielen der örtlichen Raumordnung und zu den Festlegungen des<br />
fortgeschriebenen Örtlichen Raumordnungskonzeptes erforderlich ist.<br />
2) Bauland-Neuwidmungen, für die kein unmittelbarer Bedarf besteht (Zeitzonen Z2 und<br />
Z3), sind vorerst als Freiland auszuweisen und können bei Bedarf in Übereinstimmung<br />
mit den übrigen Zielen dieser Verordnung und des Tiroler Raumordnungsgesetz<br />
– TROG 2006 einer entsprechenden Widmung zugeführt werden, wenn der<br />
Stadtgemeinde dadurch keine unverhältnismäßigen infrastrukturellen Mehrkosten<br />
entstehen.<br />
3) Die in der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes vorgesehenen<br />
Bauland-Flächen, die innerhalb des Planungszeitraumes nicht gewidmet werden<br />
(weil etwa der Bedarf nicht gegeben ist), sind bei der nächsten Fortschreibung neuerlich<br />
zu beurteilen und gegebenenfalls wieder von der Baulandwidmung herauszunehmen.<br />
Gleiches gilt für die zum Zeitpunkt gegenständlicher Fortschreibung des örtlichen<br />
Raumordnungskonzeptes bestehenden, gewidmeten Bauland- und Sonderflächen,<br />
die nicht bebaut sind und auch im Planungszeitraum von 10 Jahren bis zur nächsten<br />
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes nicht bebaut bzw. entsprechend<br />
ihrer Widmung genutzt werden.<br />
4) In der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wurden neben den<br />
vorgesehenen neuen Baulandflächen auch sämtliche bereits gewidmete Bereiche mit<br />
einem Stempel für die zeitlich bauliche Entwicklung versehen. Dabei erfolgte eine<br />
Anpassung an die bestehenden Nutzungen und Bebauungen.<br />
5) Im Falle von zukünftigen Neuwidmungen aber auch Widmungsänderungen im Rahmen<br />
der Zulässigkeit laut dem örtlichen Raumordnungskonzept sind vorher generell<br />
die Voraussetzungen der infrastrukturellen und verkehrsmäßigen Erschließungen zu<br />
überprüfen und gegebenenfalls zu schaffen.<br />
6) Entsprechend der Zählerlegende des Verordnungsplanes sind in den nachstehend<br />
angeführten Bereichen bei Neuerlassung bzw. Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
und bei der Erstellung von Bebauungsplänen die nachstehend angeführten Vorgaben<br />
zu beachten. Nach Möglichkeit wurden die Angaben zur Zählerlegende im<br />
Verordnungstext des bestehenden örtlichen Raumordnungskonzeptes übernommen:<br />
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1 Zentrumsnahe Baulandreserve; Durchführung gesamthafter Planungen mit<br />
Überlegungen zur Struktur, Gliederung und Erschließung, gegebenenfalls in<br />
Form von Bebauungsstudien, Schaffung von ausreichenden Flächen für öffentlich<br />
zugänglichen Grünraum im engeren fußläufigen Einzugsbereich,<br />
rechtliche und finanzielle Sicherstellung der erforderlichen technischen Infrastruktur<br />
2 Zentrumsnahe Bauland-Auffüllungsbereiche; die umgebende Siedlungsstruktur<br />
ist mit urbaner Dichte fortzuführen<br />
3 Baulandauffüllungsbereiche außerhalb Stadtzentrum; die umgebende lockere<br />
Siedlungsstruktur ist mit freistehenden Einzelbaukörpern, Doppel- oder Reihenhäusern<br />
fortzuführen. Auf ausreichende Durchgrünung ist Bedacht zu<br />
nehmen. Bei bestehender Baustruktur ist im Falle einer weiteren Bebauung<br />
der vorhandene Ortsbildcharakter zu erhalten und falls erforderlich durch entsprechende<br />
Bebauungspläne sicherzustellen<br />
4 Neues Siedlungsgebiet „Lochhäusl“ am Waldrand; auf eine harmonische Eingliederung<br />
in das Landschaftsbild ist besonderes Augenmerk zu legen, was<br />
durch eine entsprechende Bebauungsstudie nachzuweisen ist. Ebenso ist die<br />
infrastrukturelle Erschließung des neuen Siedlungsgebietes vor der Neuwidmung<br />
rechtlich und technisch sicherzustellen und es sind Maßnahmen zur<br />
Versorgung mit erneuerbarer Energie zu fördern.<br />
5 Baulandflächen für öffentliche Nutzung; diese Bereiche sind durch Ausweisung<br />
entsprechender Vorbehalts- und Sonderflächen für öffentliche Einrichtungen<br />
oder für Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse stehen, sicherzustellen.<br />
6 Baulandflächen für gewerbliche Nutzung; vor der Neuwidmung von vorgesehenen<br />
Flächen als Bauland bzw. vor Erstellung von Bebauungsplänen ist sicherzustellen,<br />
dass die erforderliche technische Infrastruktur rechtlich und<br />
finanziell sichergestellt ist.<br />
7 Bereiche gemischter Nutzungsstruktur; für diese Bereiche ist die bestehende<br />
kleinbetrieblich gemischte Nutzungsstruktur zu erhalten.<br />
8 entfällt<br />
9 Baulandreserve mit Einschränkungen; es gelten die Bestimmungen gemäß<br />
Punkt 1. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass sämtliche markanten Hang- und<br />
Hangrückenbereiche von jeglicher Bebauung frei gehalten werden. Eine allfällige<br />
verkehrsmäßige Erschließung hat unter bestmöglicher Einfügung, ohne<br />
aufwändiger Veränderungen des Geländes, zu erfolgen.<br />
10 entfällt<br />
11 Bauland für gewerblich gemischte Nutzung mit Verkehrsbeschränkung; bei<br />
der Widmung ist festzulegen, dass keine Betriebe mit erheblichem Verkehrsaufkommen<br />
zulässig sind, die erforderliche technische Infrastruktur ist<br />
rechtlich und finanziell sicherzustellen<br />
12 Bauland für gewerblich industrielle Nutzung; bei der Widmung ist festzulegen,<br />
dass keine Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig sind, die erforderliche<br />
technische Infrastruktur ist rechtlich und finanziell sicherzustellen<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 12
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13 Flächen für öffentliche Sportstätten; diese Bereiche sind durch Ausweisung<br />
entsprechender Vorbehalts- oder Sonderflächen für öffentliche Sportstätten<br />
und damit verbundenen Nebeneinrichtungen, die im öffentlichen Interesse<br />
stehen, sicherzustellen<br />
14 entfällt<br />
15 Baulandflächen für Sondernutzung; die bereits bebauten Flächen weisen eine<br />
bestehende Widmung entsprechend ihrer jeweiligen Sondernutzung auf.<br />
Neue Bauvorhaben müssen den jeweiligen Widmungszweck erfüllen.<br />
Im Falle von Widmungsänderungen oder Neuwidmungen ist darauf Bedacht<br />
zu nehmen, dass keine negative Beeinträchtigung der Umgebung erfolgt.<br />
16 Flächen für landwirtschaftliche Nutzung; die landwirtschaftlichen Strukturen<br />
bestehender und neuer Hofstellen sind sicherzustellen.<br />
17 Hangverbauung äußere Innsbrucker Straße; im Falle einer Bebauung des<br />
Hanges oberhalb der bestehenden Gebäude in der äußeren Innsbrucker<br />
Straße ist vorher eine Bebauungs- und Machbarkeitsstudie zu erstellen und<br />
die verkehrsmäßige Erschließung sowie sonstige Infrastruktur rechtlich und<br />
technisch sicherzustellen.<br />
18 Stadtzentrum; bestehende Bauten sind in ihrem Charakter zu erhalten, im<br />
Falle neuer Bebauungen ist äußerste Rücksicht auf bestehende Baustrukturen<br />
und auf das Orts- und Straßenbild zu nehmen. Die verkehrsmäßige und<br />
infrastrukturelle Erschließung neuer Bauplätze muss vor Umsetzung weiterer<br />
Bebauungen sichergestellt werden.<br />
19 Bestehendes Einkaufszentrum; Änderungen sind im Rahmen des zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt geltenden Raumordnungsgesetzes zulässig<br />
20 Fläche für Erholung und Sport; die Errichtung von Objekten, die dem Verwendungszweck<br />
nicht entgegenstehen und die Erholungsfunktion nicht negativ<br />
beeinträchtigen, ist zulässig.<br />
21 Baulandflächen für Handel- und Dienstleistungsbetriebe; die Durchmischung<br />
von diversen Handels- und Dienstleistungsbetrieben ist durch entsprechende<br />
Widmungsfestlegungen sicherzustellen. Wohnungen sind ergänzend dazu<br />
zulässig.<br />
22 Entwicklungsachsen; durch Festlegung entsprechender Widmungen ist sicherzustellen,<br />
dass neben der Wohnnutzung auch die Ausbildung von Geschäften<br />
sowie Kleinhandels- und Dienstleistungsbetrieben möglich ist.<br />
23 Erweiterungsfläche Gewerbegebiet Einfang; vor der Neuwidmung bzw. vor<br />
der Erstellung von Bebauungsplänen ist nachzuweisen, dass die erforderliche<br />
technische Infrastruktur und die verkehrsmäßige Erschließung rechtlich und<br />
finanziell sichergestellt ist.<br />
Bei der Umsetzung von Projekten ist ein ausreichender Sichtschutz durch<br />
randliche bzw. gegliederte Bepflanzungen einzuplanen. Weiters sind erforderliche<br />
Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Versickerungsflächen für<br />
Oberflächenwässer und zum Schutz des Grundwassers zu setzen.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 13
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24 Areal der ÖBB zwischen der Spornberger-Straße und den Bahngeleisen; Fläche<br />
zur Schaffung einer PARK & RIDE Anlage in Kombination mit einem<br />
Bauwerk mit gemischter Nutzung und Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge.<br />
7) Die Erlassung von Bebauungsplänen richtet sich nach Erfordernis auf Grundlage des<br />
zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Raumordnungsgesetzes.<br />
§ 9<br />
Sonstige Maßnahmen<br />
Zur Absicherung der Festlegungen im Örtlichen Raumordnungskonzept, insbesondere zur<br />
Sicherung ausreichender Flächen zur Befriedigung des Wohnbedarfs der Bevölkerung und<br />
für gewerbliche Zwecke sowie der widmungsgemäßen Verwendung binnen angemessener<br />
Frist, kann die Stadtgemeinde unterstützend auch privatrechtliche Verträge mit den<br />
Grundeigentümern abschließen.<br />
Für die Ausführung von Anlagen zur erneuerbaren Energie, wie z.B. Photovoltaik-Anlagen,<br />
usw., sollen Zusatzförderungen in Aussicht gestellt werden.<br />
§ 10<br />
Schlussbestimmungen<br />
Das fortgeschriebene Örtliche Raumordnungskonzept tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2006<br />
mit dem Ablauf des letzten Tages der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong> Abschnitt 6 – Verordnungstext, Seite 14
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SITRO NUMMER<br />
926<br />
Beilagen<br />
STADTBAU AM T<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Franz-Josef-Straße 2<br />
6130 <strong>Schwaz</strong> / Tirol<br />
Datum:<br />
25.11.2011<br />
Bearbeiter:<br />
Ing. Peter Lindner
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W IL D B A C H - U N D L A W IN E N V E R B A U U N G<br />
Gebietsbauleitung Westliches Unterinntal<br />
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Schutz für unseren Lebensraum – Erfahrung für die Zukunft<br />
An die<br />
Gemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
6130 <strong>Schwaz</strong><br />
<strong>Schwaz</strong>, am<br />
25.10.2011<br />
Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl Unsere Geschäftszahl Sachbearbeiter(in)/Klappe<br />
Ihre Nachricht vom<br />
031-2-3091/2010/w 313/832-2011 DI Helmut Hochreiter<br />
Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes <strong>Schwaz</strong><br />
- Stellungnahme<br />
BEFUND<br />
Die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> bittet in einem Brief, datiert mit 17. Oktober 2011, um eine gutachterliche<br />
Stellungnahme gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz zur Fortschreibung des<br />
örtlichen Raumordnungskonzeptes für die Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>. Dem Sachbearbeiter<br />
liegen dabei ein Verordnungsplan im Maßstab 1:5.000, Plannummer ROK-VO in der Version<br />
VA 3.1, Planstand 14.10.2011 vor. Zusätzlich wurde dem Sachbearbeiter eine Tabelle<br />
übermittelt, in der mit Punkt 1 -18 Neuwidmungen für die bauliche Entwicklung sowie mit<br />
Punkt 19 und 20 Entwicklungsflächen für Sport, Erholung und Freizeit angeführt sind. Für<br />
eine Beurteilung hinsichtlich des Gefährdungspotentiales standen dem Sachbearbeiter der<br />
ministeriell genehmigte Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> sowie die Erhebungen<br />
aus einem Lokalaugenschein, der am 04.11.2011 durchgeführt wurde, zur Verfügung.<br />
Zu den einzelnen Änderungen im örtlichen Raumordnungskonzept kann Folgendes<br />
angemerkt werden (die Punkte 1 – 20 beziehen sich auf die Aufzählung lt. vorliegender<br />
Tabelle, die nachfolgenenden Grundparzellen liegen allesamt in der KG <strong>Schwaz</strong>):<br />
1. Stadtgemeindegrund, Ried, Gp 2356: Lt. Kataster im TIRIS handelt es sich bei der<br />
Gp 2356 um die Gemeindestraße, wobei im betreffenden Bereich, zwischen den Gpn<br />
1338 und 1331/1, eine Grundfläche mit einer Länge von etwa 38 m und einer Breite<br />
A-6130 <strong>Schwaz</strong>, Swarovskistraße 22a,<br />
Tel.: (+43 5242) 662 02 – 0, Fax: (+43 5242) 662 02 - 20, E-mail: gbl.wuinntal@die-wildbach.at<br />
Homepage: www.die-wildbach.at www.naturgefahren.at<br />
DVR 0000183, Bank PSK 5060784, BLZ 60000, ATU Nr. 39122007
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von 15 m zur Bergseite hin, nach Südosten, angehängt ist. Lt. ministeriell genehmigtem<br />
Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> ist lediglich der unterste (nordwestlichste)<br />
Bereich der zu widmenden Teilfläche noch von einer Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
des Zintbergbaches berührt. Dabei wird unterstellt, dass der Zintbergbach<br />
bei einem Bemessungsereignis lt. Gefahrenzonenplan aufgrund seines unzureichenden<br />
Durchflussquerschnittes am Unterlauf und den vorhandenen Verrohrungen<br />
verklaust, überbordet und außerhalb seines Gerinnes abfließt. Dabei werden<br />
vorgezeichnete Fließwege wie die gegenständliche Gemeindestraße bevorzugt angenommen.<br />
Die gegenständliche Grundparzelle steigt nach Süden und Südwesten<br />
steil an, eine seichtgründige Überschwemmung ist dabei lediglich am Hangfuß zu unterstellen.<br />
Eine Gefährdung durch den Zintbergbach ist für den Großteil der gegenständlichen<br />
Grundfläche nicht vorhanden.<br />
2. Stadtgemeindegrund, „Lochhäusl“ Gpn 1136, 1138/1, 1138/4 und Bp .622: Das gegenständliche<br />
Widmungsverfahren ist bereits im Laufen und der ho. Dienststelle bekannt.<br />
Es liegen bereits mehrere Stellungnahmen zu Rodung und Widmung vor.<br />
Nach ho. Wissensstand wurde für die Waldfläche bereits eine Rodungsbewilligung<br />
erwirkt, für die Entsorgung der Oberflächenwässer für das künftige Bauland ist bereits<br />
ein Projekt der Firma AEP vorhanden, welches allerdings noch zu überarbeiten<br />
ist. Widerstände seitens eines betroffenen Grundeigentümers sind hier vorhanden,<br />
dessen Zustimmung ist aber erforderlich, um die Entsorgung der zusätzlich anfallenden<br />
Oberflächenwässer zu gewährleisten bzw. um keine negativen Auswirkungen für<br />
Unterlieger zu bewirken.<br />
Angemerkt wird, dass im Norden des gegenständlichen Widmungsbereiches bereits<br />
zwei Wohngebäude bestehen und hier die Widmung nachträglich angepasst werden<br />
soll.<br />
In Bezug auf die Gefährdungssituation laut Gefahrenzonenplan durch den Grenzbach<br />
im Norden und den Bstandsmanngraben im Süden kann festgestellt werden, dass die<br />
Gefährdung gering ist. Lediglich im nördlichsten Bereich sind Flächen durch Erosion<br />
durch den Grenzbach, im südlichsten Bereich durch Erosion und Überschwemmung<br />
durch den Bstandsmannsgraben teilweise gefährdet, jedoch durch wildbachtechnische<br />
Auflagen im Zuge des Bauverfahrens beherrschbar. Wesentlich aus ho. Sicht<br />
ist, dass durch die dauernde Rodung kein Mehrwasseranfall bzw. eine größere Gefährdung<br />
für den unterliegenden Bereich entsteht. Dies vor allem deshalb, weil die
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beiden Wildbäche Grenzbach und Bstandsmanngraben derzeit aufgrund unzureichender<br />
Abflussquerschnitte und Verrohrungen nicht imstande sind, mittlere und<br />
größere Hochwässer abzuführen. Insofern ist es notwendig, für die dauernde Rodung<br />
eine Ersatzaufforstung durchzuführen und durch technische Maßnahmen ist sicherzustellen,<br />
dass das Oberflächenwasser aus diesem Teilbereich retentiert in den<br />
Bstandsmanngraben eingeleitet wird, ohne eine Höhergefährdung für Unterlieger zu<br />
bewirken. Aus ho. Sicht ist es weiters notwendig, eine geologische Stellungnahme<br />
bezüglich der Eignung der mittelsteilen – steilen Hänge mit lehmigem Untergrund als<br />
Bauland einzuholen.<br />
Angemerkt werden muss auch noch, dass die nördlichste Widmungsfläche teilweise<br />
in den Einhang des Grenzbaches reicht. In diesem Bereich liegt die Zufahrtsstraße<br />
zu dem unterhalb liegenden Wohnhaus und es ist hier sicherzustellen, dass in den<br />
Einhängen des Grenzbaches bzw. im Bereich der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
keine weitere Bautätigkeit geplant wird.<br />
3. Stadtgemeindegrund, „Lochhäusl“ Gpn 1137, 1138/2, 1139, 2386/1: Dieses Widmungsvorhaben<br />
liegt im Bereich wie o.a. Punkt 2, jedoch oberhalb der Gallzeiner<br />
Landesstraße. Eine Gefährdung durch den Bstandsmanngraben ist lediglich im südlichsten<br />
Teilbereich vorhanden. Im Übrigen gilt wie bei o.a. Punkt 2 auch die generelle<br />
Auflage, dass sich durch die dauernde Rodung des Waldbestandes und die Umwandlung<br />
in Siedlungsgebiet der Oberflächenabfluss nicht erhöhen darf. Dazu ist eine<br />
flächengleiche Ersatzaufforstung, wenn möglich im Einzugsgebiet des Bstandsmanngrabens<br />
und des Grenzbaches durchzuführen und durch technische Maßnahmen<br />
ist außerdem sicherzustellen, dass sich der Wasseranfall in den beiden genannten<br />
Wildbächen nicht erhöht. Im Süden der gegenständlichen Widmungsfläche ist<br />
weiters ein kleines Rückhaltebecken von der ho. Dienststelle projektiert, das Projekt<br />
ist bereits ausgearbeitet, hier ergeben sich Nutzungskonflikte bei der angestrebten<br />
Widmung und Verwertung als Bauland. Ob für diesen Teilbereich oberhalb der Gallzeiner<br />
Landesstraße eine geologische Stellungnahme vorliegt, ist dem Sachbearbeiter<br />
nicht bekannt.<br />
4. Haidacher, Alte Landstraße, Gp 914/1: Der gegenständliche Bereich liegt am Talboden<br />
des Inns, nordwestlich der Tennisplätze beim Bergwerksareal. Von der gegenständlichen<br />
Gp 914/1 soll ein etwa 25 m breiter Grundstücksstreifen abgetrennt werden<br />
und dieser südwestliche Grundstücksstreifen einer baulichen Entwicklung zuge-
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führt werden. Der gegenständliche Widmungsbereich liegt dabei mit seinen südlichsten<br />
Flächen noch in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Zintbergbaches bzw.<br />
randlich auch des Wachterbaches. Wie auch die Hochwasserereignisse im August<br />
2011 gezeigt haben, ist in diesem Bereich noch immer mit seichtgründigen Überschwemmungen<br />
zu rechnen. Das Gefährdungspotential ist jedoch gering, weshalb<br />
die Ausweisung als Gelbe Wildbachgefahrenzone gerechtfertigt erscheint. Durch<br />
wildbachtechnische Auflagen im Bauverfahren ist sicherzustellen, dass keine Schadwassereintritte<br />
in die Gebäude ermöglicht werden. Es ist jedoch darauf zu achten,<br />
dass nicht durch eine Abriegelung von Grundstücken der Schadwasserabfluss zu<br />
Ungunsten Dritter abgeleitet wird. Dazu sind im Bebauungsplan mögliche Abflusskorridore<br />
(Abflussmulden) freizuhalten.<br />
5. Gewerbegebiet Einfang, Gpn 987/1, 988/1, 989/1, 990/1, 991/1, 992/1, 992/3, 993/1,<br />
994/2: Das Gewerbegebiet am Inn soll in südwestlicher Richtung im Ausmaß von<br />
insgesamt 35.274 m² erweitert werden. Der Widmungsbereich beträgt etwa 200 x<br />
170 m und liegt oro.re. des Inns, durch die Landesstraße B171 (Tiroler Straße) von<br />
diesem getrennt. Im derzeit gültigen Gefahrenzonenplan ist der betreffende Bereich<br />
nicht als raumrelevant bearbeitet worden. Es ist jedoch aus dem Gefahrenzonenplan<br />
ersichtlich, dass Schadwässer von Zintbergbach, Wachterbach und Lugglgraben -<br />
diese Wildbäche liegen in der Nähe des Gewerbegebietes - am Beginn des Talbodens<br />
des Inns versickern und so keine Gefährdung für den gegenständlichen Bereich<br />
darstellen.<br />
6. Kraken (Kaiser), Gpn 457/1, 461, 462/1: Die gegenständlichen Grundparzellen liegen<br />
auf der oro.re. Seite des Lahnbaches, teilweise direkt an diesen angrenzend. Lt. TI-<br />
RIS ist die westliche Hälfte der Gp 457/1 bereits als Bauland gewidmet, der östliche<br />
Bereich dieser Grundparzelle sowie die Gpn 461 und 462/1 sind noch nicht gewidmet.<br />
Lt. dem vorliegenden Verordnungsplan stehen nun auf der Gp 457/1 die Widmung<br />
der östlichen Teilfläche, auf der Gp 461 die Widmung der nördlichen Grundstücksecke<br />
und auf der Gp 462/1 die Widmung auf einer kleinen Teilfläche im Nordosten<br />
der Grundparzelle an. Die knapp neben dem Lahnbach liegenden Teilbereiche<br />
der Gpn 461 und 462/1 stehen lt. vorliegendem Verordnungsplan nicht zur Widmung<br />
an. Dies deshalb, weil im derzeit gültigen Gefahrenzonenplan der Stadtgemeinde<br />
<strong>Schwaz</strong> für den bachnahen Bereich die Rote Wildbachgefahrenzone des Lahnbaches<br />
ausgewiesen ist. Dabei wird unterstellt, dass bei einem Hochwasserereignis des
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Lahnbaches die Einhänge erodiert werden. Die nun beantragten Widmungsflächen<br />
liegen außerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone, aber noch in der Gelben Wildbachgefahrenzone.<br />
In Bezug auf mögliche Bauvorhaben ist anzumerken, dass die<br />
Gp 457/1 noch gänzlich unverbaut ist, die Gp 461 und die Gp 462/1 bereits bebaut<br />
sind und hier nur kleinere Umbauten am vorhandenen Gebäudebestand möglich<br />
sind.<br />
7. Kraken (Sottner, Rechfelden, Kornthaler) Gpn 458, 463, 464, 465, 475, Bpn .389 und<br />
.390: Der gegenständliche Widmungsbereich liegt auf der oro.re. Seite des Lahnbaches,<br />
zwischen 20 m bis 60 m von diesem entfernt. Angemerkt wird dabei, dass nach<br />
Verordnungsplan auch die Gp 475 von der Widmung betroffen zu sein scheint, diese<br />
Grundparzelle ist in der vorliegenden Tabelle nicht angeführt. Die Gpn 458, 464, 465<br />
und die Bp .390 liegen in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Lahnbaches. Die<br />
restlichen Grundparzellen weiter bergseitig (östlich) liegen außerhalb der Gelben<br />
Wildbachgefahrenzone. Bei der Gefahrenzonenausweisung wird unterstellt, dass bei<br />
einem Hochwasserereignis des Lahnbaches die Einhänge erodiert werden können,<br />
Setzungsschäden sind derzeit auch schon im Asphalt der Straße in diesem Bereich<br />
erkennbar. Die Gpn 464 und 465 liegen mit einem schmalen Streifen im Bereich der<br />
Straße noch in der Roten Wildbachgefahrenzone des Lahnbaches.<br />
Sämtliche o.a. Grundparzellen sind derzeit noch als Freiland gewidmet und bis auf<br />
die Gpn 463 und 475 bereits bebaut. Die noch unbebauten Gpn 463 und 475 liegen<br />
außerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone, hier ist eine Bebauung auch ohne<br />
Vorschreibung von wildbachtechnischen Auflagen möglich.<br />
8. Kraken (Kirchmair), Gp 503/1: Wieder oro.re. des Lahnbaches ist eine Widmung der<br />
Gp 503/1 von Freiland in Bauland geplant. Lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan<br />
liegt der betreffende Bereich außerhalb der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
des Lahnbaches.<br />
9. Pirchanger (Berggasse), Gp 96/8: Die gegenständliche Grundparzelle im Bereich<br />
Pirchanger liegt lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan außerhalb des<br />
raumrelevanten Bereiches. Der südlich liegende Putzerbach wurde jedoch vollständig<br />
bearbeitet und innerhalb des raumrelevanten Bereiches mit seinen Gefahrenzonen<br />
ausgewiesen. Die Gp 96/8 liegt dabei ca. 70 Meter nördlich des Putzerbaches, es ist
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daher von einer Gefahrenfreiheit bei einem Bemessungsereignis lt. Gefahrenzonenplan<br />
auszugehen.<br />
10. Pirchanger (nordöstlich Putzerbach), Gpn 1797, 1798, 1800, 1801 und Bp .1074: Der<br />
gegenständliche Bereich liegt im Ortsteil Pirchanger auf der oro.re. Seite des Putzerbaches.<br />
Diese Bereiche stellen sich als Wiesenhänge dar, die talseitig neben dem<br />
Putzerbach zuerst wenig steil ausgeprägt sind, dann aber sehr steil nach Nordosten<br />
hin aufsteigen. Die Gpn 1800 und 1801 sind bereits bebaut, lt. TIRIS sind die gegenständlichen<br />
Widmungsbereiche noch als Freiland gewidmet. Anzumerken ist, dass<br />
von der Gpn 1797 nur die westlichste Grundstücksecke und von der Gp 1798 nur der<br />
untere Bereich im Südwesten gewidmet werden sollen.<br />
Im ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan ist der Putzerbach mit seinem verbauten<br />
Gerinne als Rote Wildbachgefahrenzone ausgewiesen ist, bachparallel sind<br />
aufgrund von Bachüberbordungen Überflutungen anzunehmen und aus diesem<br />
Grund ist hier eine Gelbe Wildbachgefahrenzonen ausgewiesen. Dabei sind die Gpn<br />
1797 und 1798 im talseitigen Bereich auf einer Breite von etwa 10 m von der Gelben<br />
Wildbachgefahrenzone betroffen, die übrige Fläche der Grundstücke ist gefahrenzonenfrei,<br />
die Gp 1800 mitsamt den Gebäuden liegt ebenfalls in der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
und die Gp 1801 liegt ebenso auf ihrer talseitigen Hälfte in dieser Zone.<br />
Die Bp .1074 liegt vollständig in der Gelben Wildbachgefahrenzone. Bei den Gpn<br />
1800 und 1801 ist aufgrund der vorhandenen Bebauung nur mehr mit geringen Erweiterungen<br />
am Bestand zu rechnen. Eine Widmung in Bereiche mit erheblich höherem<br />
Gefährdungspotential (§ 37 TROG) findet nach ho. Meinung mit der Widmung<br />
der Teilflächen von Gp 1797 und 1798 nicht statt.<br />
11. Unteres Ried (Danler) auf Gp 1215/2: Der gegenständliche Bereich im Ortsteil Ried<br />
liegt zwischen dem Bstandsmanngraben im Norden und dem Lugglgraben im Süden<br />
und befindet sich lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan knapp außerhalb<br />
des raumrelevanten Bereiches. Da die Gefahrenzone von Lugglgraben und<br />
Bstandsmanngraben vollständig im Gefahrenzonenplan ausgewiesen sind, ist keine<br />
Gefährdung durch Wildbäche erkennbar.<br />
12. Pirchanger („Hiaseler“), Gp 2005: Der gegenständliche Bereich im Ortsteil Pirchanger<br />
liegt lt. Gefahrenzonenplan außerhalb des raumrelevanten Bereiches. Die gegen-
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ständliche Grundparzelle liegt jedoch weit ab vom nördlichen Putzerbach und vom<br />
südlichen Riesbach. Eine Gefährdung durch diese Wildbäche ist nicht erkennbar.<br />
13. Max-Angerer-Weg (Grauss), Gp 2017/12 und 2017/13: Die gegenständlichen Grundparzellen<br />
liegen im Ortsteil Pirchanger der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong>. Im ministeriell<br />
genehmigten Gefahrenzonenplan liegt der betreffende Bereich zwar nicht im raumrelevanten<br />
Bereich, aufgrund der weiten Entfernung zum nördlich liegenden Putzerbach<br />
und dem südlich liegenden Riesbach ist jedoch keine Gefährdung durch diese<br />
Wildbäche erkennbar.<br />
14. Kraken (Baderer), Gp 506: Die Gp 506 liegt auf der oro.re. Seite des Lahnbaches,<br />
etwa 60 m von diesem entfernt. Lt. ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan liegt<br />
die Gelbe Wildbachgefahrenzone hier bachnah im Bereich des Lahnbaches, für den<br />
gegenständlichen Bereich ist keine Gefahrenzone ausgewiesen. Angemerkt wird,<br />
dass von der Gp 506 lediglich der südwestliche Bereich, angrenzend an die Gebäude<br />
auf Bp .414 mit einer Breite von etwa 10 m gewidmet werden soll.<br />
15. Kraken (Aschenwald), Gp 510/1: Der gegenständliche Bereich liegt im Ortsteil Kraken<br />
der Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> auf der oro.re. Seite des Lahnbaches, etwa 20 m<br />
von diesem entfernt. Angemerkt wird, dass von der gegenständlichen Grundparzelle<br />
lediglich der südlichste Teilbereich gewidmet werden soll. Im ministeriell genehmigten<br />
Gefahrenzonenplan ist hier für den Lahnbach und für einen ufernahen Bereich die<br />
Rote bzw. die Gelbe Wildbachgefahrenzone ausgewiesen, der betreffende Widmungsbereich<br />
ist von keiner Gefahrenzone betroffen.<br />
16. Nasstal (Schoner), Gp 521/1: Der betreffende Bereich im Nasstal liegt im Gefährdungsbereich<br />
des Zintbergbaches. Für die Gp 521/1 ist für den Großteil der Grundparzelle<br />
(v.a. westlicher Bereich) die Gelbe Wildbachgefahrenzone des Zintbergbaches<br />
ausgewiesen, lediglich der nordöstlichste Bereich ist von keiner Gefahrenzone<br />
betroffen. Lt. vorliegendem Verordnungsplan ist geplant, nur einen Teilbereich dieser<br />
Grundparzelle zu widmen, dieser Teilbereich umfasst das bereits bestehende Wohnhaus<br />
mitsamt Rasenfläche. Dieser Teilbereich liegt vollständig innerhalb der Gelben<br />
Wildbachgefahrenzone, eine weitere Bautätigkeit ist jedoch nicht zu erwarten.<br />
17. Arzberg, bestehende Baulandreserven, Gpn 2130/4, 2131/3, 2145/1, 2145/2, 2146/5,<br />
2146/6, 2146/7 und Bp .1330: Die gegenständlichen Grundparzellen liegen am Arz-
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berg oberhalb der L 53 Pillbergstraße, im Bereich des Gschirrbaches im Norden und<br />
des Keilbaches weiter im Süden. Zu den einzelnen Grundparzellen ergibt sich lt. ministeriell<br />
genehmigtem Gefahrenzonenplan folgendes:<br />
• Gp 2130/4: Die gegenständliche Grundparzelle liegt direkt auf der oro. re. Seite<br />
des Gschirrbaches. Eine kleine Teilfläche mit wenigen Quadratmetern in der<br />
westlichsten Ecke ist dabei von der Roten Wildbachgefahrenzone des Gschirrbaches<br />
betroffen, daran schließt ein etwa 5 m breiter Streifen an, der noch in<br />
der Gelben Wildbachgefahrenzone liegt. Die gegenständliche Grundparzelle ist<br />
bereits verbaut, wobei der südwestlichste Gebäudeteil noch in der Gelben<br />
Wildbachgefahrenzone liegt. Eine weitere Bebauung ist nicht zu erwarten.<br />
• Gp 2131/3: Diese Grundparzelle liegt oro.re. des Gschirrbaches, in der Kurve<br />
der L 53 Pillbergstraße. Gefahrenzonen sind für den betreffenden Bereich lt.<br />
ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan nicht ausgewiesen.<br />
• Gp 2145/1: Die gegenständliche Grundparzelle inkl. der Bp .1330 liegt oro.li.<br />
des Geschirrbaches auf einem ausgeprägten Rücken, ein Teilbereich der<br />
Grundparzelle ist im Osten von der Gelben Wildbachgefahrenzone des<br />
Gschirrbaches betroffen. Die Grundparzelle ist noch unbebaut, eine Bebauung<br />
ist bei Beachtung von Auflagen jedoch möglich. Eine Widmung in Bereiche mit<br />
erheblich höherem Gefährdungspotential (§ 37 TROG) liegt nach ho. Meinung<br />
nicht vor. Im Zuge der Bebauung sind Auflagen der o. Dienststelle zu erwarten,<br />
ein Abrücken des Gebäudes nach Süden ist zu empfehlen.<br />
• Gp 2145/2: Diese Grundparzelle liegt zwischen dem Gschirrbach im Norden<br />
und dem Keilbach im Süden, für den gegenständlichen Bereich ist jedoch keine<br />
Gefahrenzone ausgewiesen.<br />
• Gp 2146/5: Auch diese Grundparzelle liegt zwischen dem Gschirrbach im Norden<br />
und dem Keilbach im Süden, für den südlichsten Grundstücksbereich ist<br />
auf einer schmalen Breite von etwa 4 m die Rote Wildbachgefahrenzone, auf<br />
einem bachparallelen Streifen von einigen Metern die Gelbe Wildbachgefahrenzone<br />
ausgewiesen. Der Großteil der Grundparzelle liegt jedoch in keiner<br />
Gefahrenzone. Die Grundparzelle ist bereits bebaut, bei der Ausweisung von<br />
einer absoluten Baugrenzlinie im Bebauungsplan wäre sichergestellt, dass eine
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Bebauung oder Nutzung nach Süden in den Gefährdungsbereich des Gschirrbaches<br />
ausgeschlossen wird.<br />
• Gp 2146/6: Die gegenständliche Grundparzelle liegt mit ihrer nordöstlichen<br />
Hälfte in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Gschirrbaches, die südwestliche<br />
Grundstückshälfte liegt in keiner Gefahrenzone. Die gegenständliche<br />
Grundparzelle ist bereits bebaut, eine weitere Bebauung ist aus Platzgründen<br />
nicht möglich und daher auszuschließen.<br />
• Gp 2146/7: Die gegenständliche Grundparzelle liegt zwischen dem Geschirrbach<br />
im Norden und dem Keilbach im Süden, der gegenständliche Bereich liegt<br />
jedoch laut ministeriell genehmigtem Gefahrenzonenplan in keiner Gefahrenzone.<br />
18. Königfeld, Gp 2500/1: Die gegenständliche Grundparzelle liegt auf der oro.li. Seite<br />
des Inns, am ebenen Talboden, eine Gefährdung durch Wildbäche ist in diesem Bereich<br />
ausgeschlossen.<br />
19. Zielhaus Turnerschaft auf Gp 2280/1: Auf der Gp 2280/1, im Kataster lt. TIRIS als<br />
Bruderwald bezeichnet, soll im Bereich der Schipiste auf SH 1480 m eine Fläche von<br />
342 m² als Entwicklungsfläche für Sport, Erholung und Freizeit vorgesehen werden.<br />
Ein Gebäude besteht hier bereits. Im derzeit gültigen Gefahrenzonenplan ist der<br />
betreffende Bereich als nicht raumrelevant bearbeitet, Naturgefahren wie Wildbäche<br />
und Lawinen können aber ausgeschlossen werden.<br />
20. Materialhaus Schiclub auf Gp 2281: Auf der Gp 2281 soll ebenfalls im Bereich der<br />
Schipiste auf SH 1690 m bei einem bestehenden Materialhaus für den Schiclub eine<br />
Entwicklungsfläche für Sport, Erholung und Freizeit vorgesehen werden. Dazu ist eine<br />
Widmung im Ausmaß von 245 m² erforderlich. Im ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan<br />
der Gemeinde <strong>Schwaz</strong> ist der betreffende Bereich nicht als raumrelevant<br />
bearbeitet worden, Naturgefahren wie Wildbäche und Lawinen können aber<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Desweiteren wurde in einer mündlichen Besprechung von den Vertretern der Gemeinde<br />
<strong>Schwaz</strong> auf folgende 6 Widmungsflächen hingewiesen, die im Folgenden mit Großbuchstaben<br />
bezeichnet werden.
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A.)<br />
B.)<br />
Gp 1287/1, Bp .644, Ortsteil Ried, Wachterbach: Hierbei ist anzumerken, dass der<br />
gegenständliche Widmungsbereich im Verordnungsplan M 1:5.000 schwer zu erkennen<br />
ist. Lt. Kataster aus TIRIS kann es sich dabei um den westlichen Grundstückstreifen<br />
der Gp 1287/1 und der Bp .644 handeln. Da hier im ministeriell genehmigten<br />
Gefahrenzonenplan der Gemeinde <strong>Schwaz</strong> die Rote Wildbachgefahrenzone des<br />
Wachterbaches ausgewiesen ist, wurde hier in der Vergangenheit keine Widmung<br />
durchgeführt, dies hat nun zur Folge, dass auf den gegenständlichen Grundparzellen<br />
im östlichen Bereich eine Widmung als Bauland, im westlichen Bereich dagegen keine<br />
Widmung vorhanden ist. Die Gefährdung durch den Wachterbach besteht darin,<br />
dass das zu kleine Rückhaltebecken bei einem Bemessungsereignis lt. Gefahrenzonenplan<br />
die gesamte Geschiebefracht nicht aufnehmen kann, der Rohrablass verklaust<br />
und das Wasser-Geschiebe-Gemisch oberflächlich, außerhalb seines Gerinnes<br />
abrinnt. Dabei wird primär der in der Falllinie verlaufende Weg als Fließweg angenommen<br />
(Gp 2396), zum Teil aber auch noch die oro.re. (östlich) des Weges liegenden<br />
gegenständlichen Grundflächen. Durch das Hochwasserereignis vom August<br />
2011 ergibt sich die Notwendigkeit, das Gerinne des Wachterbaches auszubauen.<br />
Dabei kann es unter Umständen notwendig werden, auch im gegenständlichen Bereich<br />
die Rohrleitung zu vergrößern oder – falls machbar – ein offenes Gerinne auszuführen<br />
und die gegenständlichen Grundflächen zu beanspruchen.<br />
Gpn 448, 449, 451, Lahnbach: Auf der oro.li Seite des Lahnbaches, z.T. direkt an<br />
diesen angrenzend, ist beabsichtigt, die Gpn 448, 449 und 451 einer einheitlichen<br />
Widmung zuzuführen. Derzeit sind laut TIRIS folgende Bereiche gewidmet:<br />
• Gp 448: der zentrale, mittlere Bereich ist als Bauland gewidmet, der nordöstliche,<br />
der südöstliche und der südwestliche Bereich sind noch Freiland<br />
• Gp 449: der Großteil der Grundparzelle ist als Bauland gewidmet, nur ein<br />
schmaler, wenige Meter breiter Streifen an der südwestlichen Grundstücksgrenze<br />
ist noch Freiland<br />
• Gp 451: der zentrale und südliche Bereich ist als Bauland gewidmet, nur der<br />
nördlichste Grundstücksbereich ist noch Freiland<br />
Grund für diese unterschiedlichen Widmungen auf den einzelnen Grundstücken ist<br />
das Vorhandensein von Roten Wildbachgefahrenzonen, es ist dies für die
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• Gpn 448 (Ostteil) und 451 im nordöstlichen Bereich die Rote Wildbachgefahrenzone<br />
des Lahnbaches<br />
• Gpn 448 (Westteil) und 449 im westlichen Bereich die Rote Wildbachgefahrenzone<br />
des Schlösslgrabens<br />
Anzumerken ist, dass auf der Gp 448 im Westen (Rote Wildbachgefahrenzone<br />
Schösslgraben) noch Flächen zur Verfügung stehen, die von den Ausmaßen her geeignet<br />
sind, eine weitere Bebauung durchzuführen. Hierbei wird jedoch auch festgestellt,<br />
dass eine Bebauung in einer Roten Wildbachgefahrenzone nicht möglich ist.<br />
Als Lösung für die Widmung auf den Gpn 448,449 und 451 bietet sich deshalb an,<br />
entweder<br />
1. eine Neuparzellierung durchzuführen, wobei die Grundparzellen in Roten Wildbachgefahrenzonen<br />
nicht gewidmet werden, oder<br />
2. eine einheitliche Widmung des jeweiligen Grundstücks als Bauland durchzuführen,<br />
die Roten Wildbachgefahrenzone jedoch mit einer Baugrenzlinie im Bebauungsplan<br />
zu belegen.<br />
Die Widmung auf den Restflächen der Gp 451 kann als Widmungskorrektur gesehen<br />
werden, diese Grundparzelle ist bereits bebaut und es sind hier keine größeren Anbauten<br />
mehr möglich. Auch die Widmung des Streifens im Westen der Gp 449 und<br />
des Streifens im Osten der Gp 448 ist bei Berücksichtigung von Baugrenzlinien möglich.<br />
Kritischer zu sehen ist die Widmung der größeren Teilfläche der Gp 448 im Westen.<br />
C.)<br />
Gpn 2043 und 2045, Rote Wildbachgefahrenzone Putzerbach: Auf einer kleinen Teilfläche<br />
im Osten der Gp 2043 und auf einer kleinen Teilfläche in der nordöstlichen<br />
Grundstücksecke der Gp 2045 soll die Widmung an die restliche Grundparzelle<br />
(Widmung jeweils als Bauland) angeglichen werden. Der gegenständliche Widmungsbereich<br />
ist derzeit noch von der Widmung ausgenommen, da hier eine Rote<br />
Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches vorhanden ist. Beide Grundparzellen sind<br />
bebaut, eine weitere Bebauung in den ausgewiesenen Gefährdungsbereich (Rote<br />
Wildbachgefahrenzone) ist nicht zu erwarten. Trotzdem ist durch eine Baugrenzlinie<br />
sicherzustellen, dass der Bereich, der derzeit von einer Roten Wildbachgefahrenzone<br />
eingenommen wird, von Bebauungen freigehalten wird.
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D.) Gpn 81, 82 und 83, Rote Wildbachgefahrenzone Putzerbach: Auf den Gpn 81, 82<br />
und 83 soll ebenfalls die Widmung an die restlichen Grundstücksbereiche angeglichen<br />
werden. Von der Gp 81 ist die östlichste Grundstücksecke noch als Freiland<br />
gewidmet, da dieser Bereich von der Roten Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches<br />
eingenommen wird, die restliche Fläche ist als Bauland gewidmet. Von der<br />
Gp 82 ist der nordöstlichste Grundstücksbereich (innerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone<br />
Putzerbach) noch als Freiland gewidmet, jedoch bereits bebaut, die übrige<br />
Grundstücksfläche ist als Bauland gewidmet. Von der Gp 83 liegt die südlichste<br />
Grundstücksecke (Bereich Parkplatz) in der Roten Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches,<br />
dieser Bereich ist von der Widmung noch ausgenommen und noch Freiland.<br />
Der restliche Grundstücksbereich ist als Bauland gewidmet. Bei sämtlichen 3<br />
angeführten Grundstücksparzellen ist eine weitere Bebauung schwer umsetzbar.<br />
E.)<br />
F.)<br />
Arzberg, Gpn 2205/1 und 2206/1, Riesbach: Am Arzberg ist bei den Gpn 2205/1 und<br />
2206/1 eine Angleichung der Flächenwidmung an die übrige Grundstücksfläche geplant.<br />
Auf der Gp 2205/1 ist der Großteil der Fläche als Bauland gewidmet, lediglich<br />
der nördlichste Bereich, durch den der Riesbach fließt, ist von der Widmung ausgenommen,<br />
da dieser Bereich als Rote Wildbachgefahrenzone ausgewiesen ist. Die<br />
Gp 2206/1 ist ebenfalls als Bauland gewidmet und bereits bebaut, lediglich die nördlichste<br />
Ecke ist von der Widmung ausgenommen, da auch hier die Rote Wildbachgefahrenzone<br />
des Riesbaches verläuft.<br />
Arzberg, Gpn. 2217/2, 2217/3, 2217/4 und 2217/5, Riesbach: Im Bereich Arzberg ist<br />
auf den Gpn 2217/2 - 2217/5 die Angleichung der Flächenwidmung von Teilflächen<br />
an die übrige Widmung der Grundstücke als Bauland vorgesehen. Durch die Ausweisung<br />
einer Roten Wildbachgefahrenzone des Riesbaches an den südlichen Grundstücksgrenzen<br />
der angeführten Grundstücke wurde bisher keine Widmung durchgeführt,<br />
während die übrigen Grundstücksflächen als Bauland gewidmet und teilweise<br />
auch bereits bebaut sind. Auf der Gp 2217/3 und der Gp 2217/4 reichen die bestehenden<br />
Gebäude sogar teilweise in die Rote Wildbachgefahrenzone des Riesbaches<br />
hinein bzw. in den vorgesehenen Widmungsbereich.
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BEURTEILUNG<br />
Zu den einzelnen im Befund angeführten Punkten 1 – 20 sowie A.) – F.) kann folgende<br />
Beurteilung abgebeben werden:<br />
Ad 1:<br />
Die gegenständliche Grundfläche ist bei einem Hochwasserereignis des Zintbergbaches<br />
lediglich im Nordwesten auf einem schmalen Streifen, parallel zur Gemeindestraße,<br />
gefährdet. Der Großteil der Widmungsfläche ist frei von naturräumlichen Gefährdungen,<br />
aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken<br />
gegen eine Widmung.<br />
Ad 2:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der Widmung des neu zu schaffenden<br />
Siedlungsraumes vorerst nicht zugestimmt werden. Es erscheint notwendig,<br />
zuerst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um keine<br />
Mehrbelastung für Grenzbach und Bstandsmanngraben durch zusätzlich eingeleitete<br />
Oberflächenwässer und damit eine Höhergefährdung für Unterlieger zu bewirken.<br />
Dazu ist das Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern herzustellen<br />
und das Projekt der Wasserentsorgung ist wasserrechtlich zu verhandeln.<br />
In Bezug auf die dauernde Rodung ist eine flächengleiche, hydrologisch geeignete<br />
Ersatzaufforstung vorzunehmen, weiters ist eine geologische Beurteilung einzuholen,<br />
aus der hervorgeht, ob die gegenständlichen Bereiche für eine Bebauung geeignet<br />
sind.<br />
Im nördlichsten Widmungsbereich bestehen keine Bedenken gegen eine Widmungskorrektur,<br />
da hier die Bebauung bereits abgeschlossen erscheint. Es ist jedoch an<br />
der Grenze der Gelben Wildbachgefahrenzone des Grenzbaches im Bebauungsplan<br />
eine absolute Baugrenzlinie einzutragen.<br />
Ad 3:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der Widmung des neu zu schaffenden<br />
Siedlungsraumes vorerst nicht zugestimmt werden. Es erscheint notwendig,<br />
zuerst die technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um keine
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Mehrbelastung für Grenzbach und Bstandsmanngraben durch zusätzlich eingeleitete<br />
Oberflächenwässer und damit eine Höhergefährdung für Unterlieger zu bewirken.<br />
Dazu ist das Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern herzustellen<br />
und die Projekte der Wasserentsorgung sind wasserrechtlich zu verhandeln. Auf<br />
das vorliegende Verbauungsprojekt der ho. Dienststelle ist Rücksicht zu nehmen und<br />
die Widmungsgrenzen wären daher zurückzunehmen.<br />
Es ist wiederum eine flächengleiche, hydrologisch geeignete Ersatzaufforstung für<br />
die notwendige dauernde Rodung durchzuführen. Eine geologische Stellungnahme<br />
zur Eignung der Fläche als Bauland ist einzuholen.<br />
Ad 4:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der Widmung des Teilbereiches<br />
der Gp 914/1 zugestimmt werden. In einem Bebauungsplan ist sicherzustellen, dass<br />
Abflusskorridore für den Fall eines Hochwassers des Zintbergbaches bzw. des<br />
Wachterbaches freigehalten werden, im Bauverfahren sind für die südlichen<br />
Grundstücke Auflagen durch die ho. Dienststelle zu erwarten.<br />
Ad 5:<br />
Aufgrund der fehlenden wildbachtechnischen Relevanz bestehen aus der Sicht des<br />
Schutzes vor Naturgefahren keine Bedenken gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes.<br />
In Bezug auf die Hochwassergefährdung durch den Inn ist aufgrund der<br />
Kompetenzverteilung eine Stellungnahme der Bundeswasserbauverwaltung einzuholen.<br />
Ad 6:<br />
Die Widmung der Gp 457/1 ist aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren möglich,<br />
da dieser Bereich größtenteils frei von Gefährdungen seitens des Lahnbaches<br />
ist, lediglich für den südlichen Bereich zum Lahnbach hin besteht eine geringe Gefährdung,<br />
ausgewiesen durch eine Gelbe Wildbachgefahrenzone. Im Zuge der Bebauung<br />
sind dabei Auflagen durch die ho. Dienststelle zu erwarten. Auch die Widmung<br />
der nördlichen Grundstückshälfte der Gp 461 und der kleinen Teilfläche im<br />
Nordosten der Gp 462/1 sind aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren möglich,
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diese Bereiche liegen außerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone und weitere Bebauungen<br />
sind aufgrund des Gebäudebestandes nur in kleinem Ausmaß möglich.<br />
Ad 7:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen<br />
zugestimmt werden. Die in der Gelben Wildbachgefahrenzonen liegenden Flächen<br />
sind bereits bebaut, größere Widmungsbereiche sind zudem von keiner Gefahrenzone<br />
betroffen. Der Streifen der Roten Wildbachgefahrenzone im unteren (südwestlichen)<br />
Bereich der Gpn 464 und 465 ist in einem Bebauungsplan mit einer absoluten<br />
Baugrenzlinie festzulegen und damit sicherzustellen, dass keine weitere Bebauung<br />
innerhalb der Roten Wildbachgefahrenzone stattfindet. Auflagen seitens der ho.<br />
Dienststelle für mögliche Bebauungen sind für die Grundstücksbereiche, die noch in<br />
der Gelben Wildbachgefahrenzone liegen, im Zuge der Bauverhandlungen möglich.<br />
Ad 8:<br />
Da der betreffende Bereich außerhalb eines möglichen Gefährdungsbereiches lt. Gefahrenzonenplan<br />
liegt, bestehen aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren keine<br />
Bedenken gegen eine weitere Verwertung und Widmung des gegenständlichen<br />
Grundstückes.<br />
Ad 9:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann aufgrund der Gefahrenfreiheit<br />
von einer Eignung des betreffenden Bereiches als Bauland ausgegangen werden<br />
und der Widmung daher zugestimmt werden.<br />
Ad 10:<br />
Aufgrund der Tatsache, dass diejenigen Widmungsbereiche, die mit einem flächenmäßig<br />
bedeutenden Anteil in der Gelben Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches<br />
liegen, bereits bebaut sind und dem Umstand, dass bei den östlich liegenden Grundparzellen<br />
(1797 und 1798) nur der talseitige Bereich in der Gelben Wildbachgefahrenzone<br />
liegt, kann aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren einer nachträglichen<br />
Widmung bzw. der geplanten Widmung zugestimmt werden. Es wird jedoch<br />
darauf hingewiesen, dass bei künftigen Bebauungen im Zuge der Bauverhandlung<br />
Auflagen durch die ho. Dienststelle zu erwarten sind.
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Ad 11:<br />
Da der gegenständliche Bereich außerhalb des möglichen Gefährdungsbereiches<br />
durch Bstandsmanngraben oder Lugglgraben liegt, bestehen aus der Sicht des<br />
Schutzes keine Bedenken gegen die gegenständliche Widmung.<br />
Ad 12:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />
Widmung der gegenständlichen Fläche.<br />
Ad 13:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />
Widmung der gegenständlichen Grundparzellen.<br />
Ad 14:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />
gegenständliche Widmung.<br />
Ad 15:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die<br />
geplante Widmung.<br />
Ad 16:<br />
Da keine weitere Bautätigkeit zu erwarten ist, handelt es sich hier um eine nachträgliche<br />
Widmungskorrektur. Das Wohnhaus besteht bereits, aus der Sicht des Schutzes<br />
vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen die nachträgliche Widmung.<br />
Ad 17:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen<br />
zugestimmt werden. Teilweise handelt es sich hier um nachträgliche Widmungen, eine<br />
Bebauung besteht hier bereits, andererseits sind die Widmungen auch in Bereichen<br />
geplant, wo keine Naturgefahren vorhanden sind oder durch einfache Bauauflagen<br />
zu beherrschen sind. Zu beachten ist, dass auf der Gp 2146/5 im Bebauungs-
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plan an der Grenze der Roten Wildbachgefahrenzone eine absolute Baugrenzlinie<br />
festzulegen ist.<br />
Ad 18:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Wildbächen und Lawinen kann der beantragten<br />
Widmung zugestimmt werden. In Bezug auf die Überschwemmungsgefahr durch den<br />
Inn ist aufgrund der Kompetenzverteilung eine Stellungnahme der Bundeswasserbauverwaltung<br />
einzuholen.<br />
Ad 19:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen eine<br />
Widmung.<br />
Ad 20:<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestehen keine Bedenken gegen eine<br />
Widmung.<br />
Ad A):<br />
Es wird empfohlen, die gegenständlichen Widmungsflächen vorerst aus dem Verordnungsplan<br />
herauszunehmen und abzuwarten, welche Notwendigkeiten und welcher<br />
Platzbedarf für die Verbauung des Wachterbaches in diesem Bereich notwendig<br />
werden. Die Errichtung eines größer dimensionierten Gerinnes, möglicherweise in offener<br />
Bauweise, ist meist eher umsetzbar, wenn die berührten Grundflächen nicht als<br />
Bauland gewidmet sind. Alternativ können auch die noch nicht gewidmeten Bereiche<br />
aus den Grundparzellen abgetrennt und mit Widmung als Freiland belassen werden.<br />
Ad B):<br />
Aus ho. Sicht kann einer Widmung in Bauland auf den Restflächen der Gpn 449, 451<br />
und 448 im Ostteil (Rote Wildbachgefahrenzone Lahnbach) nur zugestimmt werden,<br />
wenn sichergestellt wird, dass die Flächen, die in einer Roten Wildbachgefahrenzone<br />
liegen, nicht bebaut werden können. Dazu ist eine der beiden oben angeführten Varianten<br />
in Absprache mit der Raumplanungsbehörde zu wählen. Einer Widmung des
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Westteiles der Gp 448 (Rote Wildbachgefahrenzone Schlösslgraben) kann jedoch<br />
aus ho. Sicht der Widmung nicht zugestimmt werden, hier ist der o.a. Punkt 1.) der<br />
zwei Varianten durchzuführen.<br />
Ad C):<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den Angleichungen der Flächenwidmungen<br />
auf den Gpn 2043 und 2045 (Umwidmung der Restflächen Freiland<br />
in Bauland) zugestimmt werden. Es ist jedoch im Bebauungsplan eine Baugrenzlinie<br />
festzulegen, die sich an der Grenze der Roten Wildbachgefahrenzone hält und sicherstellt,<br />
dass der Bereich, der von der Roten Wildbachgefahrenzone eingenommen<br />
wird, nicht bebaut werden kann.<br />
Ad D):<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen auf<br />
den Gpn 81, 82 und 83 zugestimmt werden, es ist jedoch durch Baugrenzlinien sicherzustellen,<br />
dass die Bereiche, die von der Roten Wildbachgefahrenzone des Putzerbaches<br />
eingenommen werden, nicht bebaut werden. Da die Gp 82 bereits bebaut<br />
ist, ist hier die Baugrenzlinie an die Hausfront des Gebäudes zu setzten. Diese Baugrenzlinien<br />
sind in den Bebauungsplan aufzunehmen. Bei Durchführung dieser planerischen<br />
Maßnahme bestehen aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren keine<br />
Bedenken gegen die gegenständliche Angleichung der Widmung an Bauland.<br />
Ad E):<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann den beantragten Widmungen auf<br />
den Gpn 2205/1 und 2206/1 zugestimmt werden. Um zu gewährleisten, dass die von<br />
der Roten Wildbachgefahrenzone des Riesbaches eingenommenen Flächen nicht<br />
bebaut werden, ist hier im Bebauungsplan eine absolute Baugrenzlinie festzulegen.<br />
Ad F):<br />
Aus der Sicht des Schutzes vor Naturgefahren kann der beantragten Widmung auf<br />
den Gpn 2217/2 – 2217/5 nur zugestimmt werden, wenn durch eine absolute Baugrenzlinie<br />
sichergestellt wird, dass keine weitere Bebauung im Bereich der Roten<br />
Wildbachgefahrenzone des Riesbaches stattfinden kann. Eine solche Baugrenzlinie<br />
ist im Bebauungsplan kenntlich zu machen. Auf den Gpn 2217/3 und 2217/4, die be-
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reits bebaut sind und wo die Hausfront zum Teil in die Rote Wildbachgefahrenzone<br />
hineinreicht, ist die Baugrenzlinie an die südliche Hausfront zu legen.<br />
der Sachbearbeiter<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
der Gebietsbauleiter<br />
Planunterlagen retour<br />
Zeitaufwand für Gutachtenerstellung: 40/2 Std.
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I:Umwelt\Wasser\Natur\Mag. Lair\<strong>Schwaz</strong><br />
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Bezirkshauptmannschaft <strong>Schwaz</strong><br />
Umwelt<br />
Mag. Christian Lair<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
zH Herrn Ing. Lindner Peter<br />
6130 <strong>Schwaz</strong><br />
|||<br />
Telefon +43(0)5242/6931-5952<br />
Fax +43(0)5242/6931-5805<br />
bh.schwaz@tirol.gv.at<br />
DVR:0016055<br />
örtliches Raumordnungskonzept der Gemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Geschäftszahl<br />
<strong>Schwaz</strong>,<br />
Bezug:<br />
--<br />
14.11.2011<br />
--<br />
Es wurde aktuell ein neuer Naturkundeteil durch die Firma Atelier Gstrein erstellt. Auf Basis der<br />
Biotopkartierung wurde der gesamte Dauersiedlungsraum neu kartiert und die Freihalteflächen neu erstellt.<br />
Die Konfliktbereiche wurden im Naturkundeteil abgearbeitet. Die Matrix, die laut Abteilung Umweltschutz<br />
für die Konfliktbereiche heranzuziehen ist, wurde nicht verwendet. Auch wurde keine Fotodokumentation<br />
der Konfliktbereiche erstellt.<br />
Als wesentlicher „Konflikt“ sind die Lochhäuslgründe zu nennen. In diesem Bereich ist eine sehr attraktive<br />
Kultur- und Erholungslandschaft gegeben. Der Ortsteil Ried weist eine ländliche Prägung auf und ist dem<br />
entsprechend sehr locker bebaut. Obstanger, große Kulturflächen, eingestreut kleine Weiler und eine gute<br />
„Verzahnung“ mit dem Hangwald prägen den Raum.<br />
Die gegenständliche Widmung sieht einen dicht bebauten, relativ großen, mit dem bisherigen<br />
Landschaftscharakter „im Widerspruch stehenden“ Siedlungskörper vor. In Tirol bestehen bereits<br />
zahlreiche Beispiele neu geschaffener „geballter Siedlungkörper“, die massive Fremdkörper in der „ländlich<br />
geprägten“ Landschaft darstellen. Aus naturkundefachlicher Sicht ist daher diese Widmung mit massiven<br />
Beeinträchtigungen verbunden. Sollte eine Bebauung trotz dieses Widerspruches bzw. der Bedenken<br />
erfolgen, wäre eine nicht allzu dichte Bebauung anzustreben, sodass große Garten- bzw. Freilandflächen<br />
verbleiben, um zumindest den Eindruck eines gewachsenen Weilers etwas nachzuempfinden.<br />
Stützmauern würden im gegenständlichen Landschaftsraum den Landschafsfernen Charakter noch mehr<br />
verstärken und sind zu unterlassen.<br />
Im Textteil wurde angedeutet, dass teilweise die Festlegungen für Freihalteflächen adaptiert und<br />
abgewandelt wurden. Die Änderungen sind nachvollziehbar und fachlich begründet.<br />
6130 <strong>Schwaz</strong>, Franz-Josef-Straße 25 - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz - Bitte Geschäftszahl immer anführen!
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Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass dem Land Tirol bzw. dem TIRIS-Dienst die Pläne sowohl<br />
in Papierform als auch digital zur Verfügung zu stellen sind und in der dort vorgegebenen Form<br />
abzuliefern sind. Diesbezüglich hat sich der Planer (Atelier Gstrein) mit dem „TIRIS-Dienst“ in<br />
Verbindung setzten.<br />
Es wird auch darauf hingewiesen, dass der 5m-Uferschutzbereich in den Widmungsflächen zu<br />
berücksichtigen ist. Dieser ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass auch<br />
temporäre Maßnahmen (z.B. Baugrube) im 5 m „Uferschutzbereich“ bewilligungspflichtig sind. Hier<br />
entstehen massive Konflikte, da Einfamilienhäuser laut Auskunft der Behörde zumeist kein öffentliches<br />
Interesse mit sich bringen. Im Extremfall könnte dies dazu führen, dass gewidmete Flächen nachfolgend<br />
nicht bebaut werden können, da eine naturschutzrechtliche Bewilligung nicht erwirkt werden kann.<br />
Abschließend darf festgestellt werden, dass das gegenständliche Raumordnungskonzept aus<br />
naturkundefachlicher Sicht äußerst gut und in sehr kompakter Form aufgearbeitet wurde.<br />
„Naturkundeinhalte“ haben ihren Niederschlag gefunden. Konfliktbereiche wurden aufgezeigt.<br />
Anlage<br />
Pläne<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Mag. Christian Lair<br />
Nachrichtlich an:<br />
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, zH Herrn Dr. Reinhard Lentner, 6020 Innsbruck
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Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
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Von:<br />
Czischek Horst (INFRA.SBM) [Horst.Czischek@oebb.at]<br />
Gesendet: Mittwoch, 23. November 2011 15:55<br />
An:<br />
Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Betreff:<br />
AW: Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong><br />
Wichtigkeit:<br />
Hoch<br />
Sehr geehrter Herr Ing. Lindner,<br />
die ggstdl. Angelegenheit wurde im Rahmen des 11. BAV 2011 (konzerninterne Ausschusssitzung)<br />
behandelt. Dazu ergeht folgende Stellungnahme:<br />
„Die ÖBB Infrastruktur AG erhebt gegen die ggstdl. Fortschreibung des örtl. Raumordnungskonzeptes<br />
grundsätzlich keine Einwände. Bei zukünftiger Bebauung im 12 m Bauverbotsbereich von ÖBB Anlagen<br />
und/oder Bahngrundbenützung ist rechtzeitig vor Baubeginn ein Ausführungsprojekt zur<br />
eisenbahnrechtlichen Genehmigung vorzulegen.“<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
Horst Czischek<br />
Strecken- und Bahnhofsmanagement<br />
Anlagenverfahrensmanagement Region West<br />
ÖBB-Infrastruktur AG<br />
6020 Innsbruck, Claudiastraße 2<br />
Tel. +43 512 93000 3180<br />
Fax +43 512 93000 5030<br />
Mobil +43 664 6176053<br />
horst.czischek@oebb.at<br />
www.oebb.at/infrastruktur<br />
Von: Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong> [mailto:P.Lindner@schwaz.at]<br />
Gesendet: Mittwoch, 23. November 2011 11:46<br />
An: Czischek Horst (INFRA.SBM)<br />
Betreff: Fortschreibung örtliches Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong><br />
Sehr geehrter Herr Czischek,<br />
können Sie mir bitte mitteilen, ob die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes <strong>Schwaz</strong>, wie<br />
besprochen, in der letzten Sitzung behandelt wurde und ob es schon eine Stellungnahme dazu gibt.<br />
Es wäre beabsichtigt, die Auflage der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes in der<br />
Gemeinderatssitzung Mitte Dezember zu beschließen. Da vorher (Anfang Dezember) noch eine<br />
Begutachtung durch die Landesregierung erfolgen muss, und dazu alle Stellungnahmen vorliegen müssen,<br />
möchte ich um raschest mögliche Übermittlung der Stellungnahme der ÖBB bitten.<br />
Besten Dank im Voraus.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ing. Peter Lindner<br />
_____________________<br />
Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Stadtbauamt<br />
+43 5242 6960 409<br />
p.lindner@schwaz.at<br />
www.schwaz.at<br />
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ÖBB-Infrastruktur AG, Praterstern 3, 1020 Wien<br />
FN 71396w HG Wien | DVR 0063533 | UID ATU 16210507<br />
Diese Nachricht könnte vertrauliche Informationen enthalten. Sind Sie nicht der richtige Empfänger, so informieren<br />
Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Nachricht. Die unbefugte Nutzung oder Weitergabe dieser Nachricht ist<br />
nicht erlaubt.<br />
2
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Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
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Von:<br />
Rohrbacher, Andreas [Andreas.Rohrbacher@bmwfj.gv.at]<br />
Gesendet: Freitag, 25. November 2011 13:25<br />
An:<br />
Lindner Peter / Stadtgemeinde <strong>Schwaz</strong><br />
Betreff:<br />
Raumordnungskonzept <strong>Schwaz</strong>, Anfrage vom 27/10/11 - Beantwortung<br />
Anlagen:<br />
<strong>Schwaz</strong>_RO_Anfrage.xls; Beilage_ Rechtslage--Bergschadengebiete.pdf<br />
Wichtigkeit:<br />
Hoch<br />
BMWFJ-66.000/0222-IV/9/2011<br />
Sehr geehrter Herr Ingenieur Lindner,<br />
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 27. Oktober 2011 gibt das Bundesministerium für<br />
Wirtschaft, Familie und Jugend in der beiliegenden Excel-Tabelle die Begrenzungen der<br />
Abbaufelder "Erna", "Nord I", "Krummörter I", "Krummörter II", "Kienberg I" und "Kienberg<br />
II" sowie des "Tretradgrubenfeldes", bestehend aus dem den Grubenmaßen "Grubenmaß I"<br />
und "Grubenmaß II" der Montanwerke Brixlegg AG bekannt.<br />
Gemäß § 209 Abs. 2 MinroG gelten u.a. Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der<br />
Begrenzungen von am 1. Jänner 1999 aufrechten Grubenmaßen als Bergbaugebiete.<br />
Ebenso gelten gemäß § 209 Abs. 3 MinroG Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der<br />
Begrenzungen von am 1. Jänner 1999 aufrechten Abbaufeldern nach dem II. Abschnitt des V.<br />
Hauptstückes des Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der Fassung des<br />
Immissionsschutzgesetzes - Luft, BGBl. I Nr. 115/1997, sowie Grundstücke nach § 238 des<br />
Berggesetzes 1975, BGBl. Nr. 259, in der Fassung der Berggesetznovelle 1990, BGBl. Nr.<br />
355, als Bergbaugebiete.<br />
Hinsichtlich Ihrer weiteren Fragestellung bezüglich Bergschadensgebiet wird auf die<br />
Ausführungen der Abt. IV/6 - Bergbau - Rechtsangelegenheiten des Bundesministeriums für<br />
Wirtschaft, Familie und Jugend vom 30. März 2010 verwiesen.<br />
Um Kenntnisnahme und Übersendung einer Lesebestätigung wird ersucht.<br />
Wien, am 25. November 2011<br />
Für den Bundesminister:<br />
Dipl.-Ing. Andreas Rohrbacher<br />
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend<br />
Federal Ministry of Economy, Family and Youth<br />
Sektion IV - Energie und Bergbau<br />
1200 Wien, Denisgasse 31<br />
Tel.: +43 (0)1 711 00-8727<br />
Fax: +43 (0)1 711 00-938727<br />
mailto:andreas.rohrbacher@bmwfj.gv.at<br />
www.bmwfj.gv.at<br />
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!!! Anmerkung: Die Reihenfolge der Eckpunkte ist entweder im oder<br />
gegen den Uhrzeigersinn angeführt !!!<br />
Abbaufeld "Erna"<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Trapezformel<br />
9195 M 28 + 106.804,75 + 5.246.049,44 -1641908,857<br />
9196 M 28 + 106.846,37 + 5.246.064,81 -80139,5925<br />
9197 M 28 + 106.859,21 + 5.246.065,56 1361529,469<br />
9198 M 28 + 106.881,68 + 5.246.052,82 1736865,569<br />
9199 M 28 + 106.886,39 + 5.246.036,57 3053801,017<br />
9200 M 28 + 106.890,37 + 5.246.008,00 2951126,602<br />
9201 M 28 + 106.881,93 + 5.245.980,39 2478444,816<br />
9202 M 28 + 106.869,24 + 5.245.957,20 5319748,66<br />
9203 M 28 + 106.861,12 + 5.245.907,42 3921151,312<br />
9204 M 28 + 106.825,60 + 5.245.870,72 664417,2278<br />
9205 M 28 + 106.813,38 + 5.245.864,50 -328913,3694<br />
9206 M 28 + 106.766,73 + 5.245.867,58 -4311927,953<br />
9207 M 28 + 106.747,90 + 5.245.907,97 -3369266,384<br />
9208 M 28 + 106.767,08 + 5.245.939,53 -2307351,024<br />
9209 M 28 + 106.777,67 + 5.245.961,14 -2563768,112<br />
9210 M 28 + 106.780,69 + 5.245.985,15 -5007212,42<br />
9211 M 28 + 106.792,03 + 5.246.032,04 -1858291,986<br />
Fläche des Abbaufeldes "Erna" [m²] 18.305<br />
Abbaufeld "Nord I"<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Trapezformel<br />
15 M 28 + 106.816,34 + 5.246.075,76 -3919846,628<br />
9187 M 28 + 106.741,09 + 5.246.112,47 -4796890,079<br />
9188 M 28 + 106.643,70 + 5.246.157,43 -3840215,035<br />
4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 -15949046,23<br />
3 M 28 + 106.556,17 + 5.246.343,16 7088645,987<br />
12 M 28 + 106.860,84 + 5.246.276,73 56729,27083<br />
13 M 28 + 107.211,88 + 5.246.276,20 15789137,75<br />
14 M 28 + 107.212,48 + 5.246.128,93 1421119,085<br />
9184 M 28 + 107.134,29 + 5.246.115,67 2500867,522<br />
9185 M 28 + 106.981,08 + 5.246.092,31 2513356,416<br />
9186 M 28 + 106.830,61 + 5.246.068,80 -743491,386<br />
Fläche des Abbaufeldes "Nord I" [m²] 120.367<br />
Abbaufeld "Krummörter I"<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Trapezformel<br />
20 M 28 + 106.737,81 + 5.245.854,80 -5684949,468<br />
16 M 28 + 106.461,12 + 5.245.908,13 -9888036,995<br />
10 M 28 + 106.482,50 + 5.246.001,00 -20497609,72<br />
4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 3840215,035<br />
9188 M 28 + 106.643,70 + 5.246.157,43 4796890,079<br />
9187 M 28 + 106.741,09 + 5.246.112,47 3919846,628
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15 M 28 + 106.816,34 + 5.246.075,76 2811253,544<br />
9195 M 28 + 106.804,75 + 5.246.049,44 1858291,986<br />
9211 M 28 + 106.792,03 + 5.246.032,04 5007212,42<br />
9210 M 28 + 106.780,69 + 5.245.985,15 2563768,112<br />
9209 M 28 + 106.777,67 + 5.245.961,14 2307351,024<br />
9208 M 28 + 106.767,08 + 5.245.939,53 3369266,384<br />
9207 M 28 + 106.747,90 + 5.245.907,97 4311927,953<br />
9206 M 28 + 106.766,73 + 5.245.867,58 492194,8558<br />
22 M 28 + 106.766,83 + 5.245.862,97 29893,15833<br />
9246 M 28 + 106.755,73 + 5.245.862,69 331988,1305<br />
9245 M 28 + 106.741,46 + 5.245.859,58 510215,4553<br />
Fläche des Abbaufeldes "Krummörter I" [m²] 79.719<br />
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Abbaufeld "Krummörter II"<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Trapezformel<br />
18 M 28 + 107.393,59 + 5.245.828,41 2703098,722<br />
17 M 28 + 107.223,22 + 5.245.803,22 269643,7296<br />
21 M 28 + 106.779,74 + 5.245.800,70 -2978096,152<br />
9213 M 28 + 106.780,40 + 5.245.828,59 -2495433,877<br />
9212 M 28 + 106.778,34 + 5.245.851,96 -1203386,257<br />
9247 M 28 + 106.777,34 + 5.245.863,23 27760,74218<br />
22 M 28 + 106.766,83 + 5.245.862,97 -492194,8558<br />
9206 M 28 + 106.766,73 + 5.245.867,58 328913,3694<br />
9205 M 28 + 106.813,38 + 5.245.864,50 -664417,2278<br />
9204 M 28 + 106.825,60 + 5.245.870,72 -3921151,312<br />
9203 M 28 + 106.861,12 + 5.245.907,42 -5319748,66<br />
9202 M 28 + 106.869,24 + 5.245.957,20 -2478444,816<br />
9201 M 28 + 106.881,93 + 5.245.980,39 -2951126,602<br />
9200 M 28 + 106.890,37 + 5.246.008,00 -3053801,017<br />
9199 M 28 + 106.886,39 + 5.246.036,57 -1736865,569<br />
9198 M 28 + 106.881,68 + 5.246.052,82 -1361529,469<br />
9197 M 28 + 106.859,21 + 5.246.065,56 80139,5925<br />
9196 M 28 + 106.846,37 + 5.246.064,81 1641908,857<br />
9195 M 28 + 106.804,75 + 5.246.049,44 -2811253,544<br />
15 M 28 + 106.816,34 + 5.246.075,76 743491,386<br />
9186 M 28 + 106.830,61 + 5.246.068,80 -2513356,416<br />
9185 M 28 + 106.981,08 + 5.246.092,31 -2500867,522<br />
9184 M 28 + 107.134,29 + 5.246.115,67 -1421119,085<br />
14 M 28 + 107.212,48 + 5.246.128,93 -476081,6196<br />
9183 M 28 + 107.238,70 + 5.246.133,37 -1803473,794<br />
19 M 28 + 107.332,84 + 5.246.150,18 34546261,69<br />
Fläche des Abbaufeldes "Krummörter II" [m²] 158.870<br />
Abbaufeld Kienberg I<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Trapezformel<br />
1 M 28 + 106.109,44 + 5.246.406,23 1002753,533<br />
9 M 28 + 106.113,53 + 5.246.396,78 18573476,2<br />
8 M 28 + 106.324,72 + 5.246.221,92 -350986,0365
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7 M 28 + 106.394,09 + 5.246.225,22 1356956,171<br />
6 M 28 + 106.461,78 + 5.246.212,47 1782638,582<br />
5 M 28 + 106.517,74 + 5.246.195,73 241802,3069<br />
4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 20497609,72<br />
10 M 28 + 106.482,50 + 5.246.001,00 -10064125,16<br />
11 M 28 + 106.042,58 + 5.246.095,71 -32938722,63<br />
Fläche des Abbaufeldes "Kienberg I" [m²] 101.403<br />
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Abbaufeld Kienberg II<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Trapezformel<br />
1 M 28 + 106.109,44 + 5.246.406,23 -3357410,416<br />
2 M 28 + 106.116,25 + 5.246.437,87 10071102,45<br />
3 M 28 + 106.556,17 + 5.246.343,16 15949046,23<br />
4 M 28 + 106.523,94 + 5.246.193,46 -241802,3069<br />
5 M 28 + 106.517,74 + 5.246.195,73 -1782638,582<br />
6 M 28 + 106.461,78 + 5.246.212,47 -1356956,171<br />
7 M 28 + 106.394,09 + 5.246.225,22 350986,0365<br />
8 M 28 + 106.324,72 + 5.246.221,92 -18573476,2<br />
9 M 28 + 106.113,53 + 5.246.396,78 -1002753,533<br />
Fläche des Abbaufeldes "Kienberg II" [m²] 56.098<br />
Tretradgrubenfeld, bestehend aus<br />
Grubenmaß I<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Pkt. 1 M 28 + 107.309 + 5.256.090<br />
Pkt. 2 M 28 + 106.887 + 5.256.146<br />
Pkt. 3 M 28 + 106.901 + 5.256.251<br />
Pkt. 4 M 28 + 107.323 + 5.256.195<br />
und Grubenmaß II<br />
Eckpunkt<br />
Bezugsmeridian<br />
y GK [m] x GK [m]<br />
Pkt. 5 M 28 + 107.295 + 5.255.985<br />
Pkt. 6 M 28 + 106.873 + 5.256.041<br />
Pkt. 2 M 28 + 106.887 + 5.256.146<br />
Pkt. 1 M 28 + 107.309 + 5.256.090
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Abteilung IV/6 des BMWFJ<br />
Beilage<br />
Das am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz - MinroG, BGBl. I<br />
Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 115/2009,<br />
verwendet den Begriff "Bergbaugebiet". Dieser im Verhältnis zu dem in der<br />
Anfrage vewendeten Begriff "Bergschadensgebiet" umfassendere Begriff bringt<br />
zum Ausdruck, dass dieses Rechtsinstitut auch die Funktion hat, Bereiche, in<br />
denen sich abbauwürdige Rohstoffvorkommen befinden, bis zu einem gewissen<br />
Ausmaß der Nutzung für den Rohstoffabbau vorzubehalten (siehe hiezu § 153<br />
Abs. 2 in Verbindung mit §156 Abs. 1 Z 1 und 3 MinroG).<br />
Die für die Beantwortung der gg. Anfrage einschlägigen Regelungen bilden die<br />
§§ 153, 154 und 209 MinroG:<br />
Nach § 153 Abs. 1 MinroG gelten Bereiche , auf die sich<br />
Gewinnungsberechtigungen (mit Ausnahme solcher auf Kohlenwasserstoffe =<br />
Erdöl und Erdgas) oder Speicherberechtigungen beziehen, von Gesetzes wegen<br />
als Bergbaugebiet. Bereiche außerhalb der Begrenzungen dieser Bereiche<br />
gelten dann als Bergbaugebiete, wenn sie von der MinroG-Behörde mit Bescheid<br />
als Bergbaugebiet bezeichnet wurden. Eine solche Bergbaugebietserklärung<br />
setzt voraus, dass der Bergbauberechtigte der MinroG-Behörde die betreffenden<br />
Bereiche bekannt gegeben hat, weil sie als Folge von Einwirkungen der<br />
Gewinnungs- oder Speichertätigkeit in den nächsten 15 Jahren<br />
Bodenverformungen in solcher Art und solchem Ausmaß unterliegen oder<br />
voraussichtlich unterliegen werden, dass dadurch Bauten oder andere Anlagen<br />
wesentliche Veränderungen erfahren können (siehe § 154 MinroG).<br />
Zu bemerken ist, dass die MinroG-Behörde nach § 155 MinroG sowohl die von<br />
Gesetzes wegen als Bergbaugebiete geltenden Bereiche als auch die mit<br />
Bescheid als Bergbaugebiete bezeichneten Bereiche dem Grundbuch zwecks<br />
Ersichtlichmachung bekannt zu geben und das Grundbuch diese Ersichtlichung<br />
vorzunehmen hat. Diese Ersichtlichmachungen begründen aber - wie auch
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Kundmachungen im Bundesgesetzblatt nach § 210 MinroG - nicht die<br />
Bergbaugebietseigenschaft, sondern setzen diese voraus.<br />
Für Bereiche, in denen vor dem Inkrafttretens des MinroG Bergbautätigkeiten<br />
durchgeführt wurden oder in denen zwar keine Bergbautätigkeit stattfand, auf<br />
die sich aber vor dem 1. Jänner 1999 verliehene Bergbauberechtigungen<br />
bezogen haben bzw. beziehen, gilt der § 209 MInroG.<br />
Zu § 209 MinroG ist näher auszuführen:<br />
Das Rechtsinstitut des Bergbaugebietes wurde durch das am 1. Oktober 1975 in<br />
Kraft getretene Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, geschaffen. Dessen<br />
Vorgängergesetz, das Berggesetz aus 1954, BGBl. Nr. 73, führte das<br />
Rechtsinstitut des sogenannten "Bruchgebietes" ein. Vorher gab es nichts<br />
Vergleichbares.<br />
Nach § 65 des Berggesetzes aus 1954 hatte die Bergbehörde auf Antrag des<br />
Bergwerksberechtigten durch Bescheid die Grundstücke zu bezeichnen, deren<br />
Oberflächen voraussichtlich Einwirkungen des Bergbaus unterlagen<br />
(Bruchgebiete) und in denen zur Verhinderung einer ihn erschwerenden<br />
Verbauung Bauten und andere Anlagen nur mit ihrer Zustimmung errichtet<br />
wurden durften. Die Behörde hatte die rechtskräftige Bezeichnung im Amtsblatt<br />
zur Wiener Zeitung bekannt zu machen und die Ersichtlichmachung u. a. im<br />
Grundbuch zu veranlassen.<br />
Das Berggesetz aus 1954 kannte daher noch keine Bereiche, für die von<br />
Gesetzes wegen (Nutzungs)-Beschränkungen wegen einer aktuellen oder<br />
zukünftigen Bergbautätigkeit bestanden.<br />
Solche Bestimmungen brachte erst das Berggesetz 1975, dessen<br />
§§ 176 bis 178 im Wesentlichen - soweit hier relevant - inhaltlich mit §§ 153 bis<br />
155 MinroG übereinstimmen.<br />
Die Übergangsbestimmung im § 251 des Berggesetzes 1975 sah vor, dass<br />
Bruchgebiete nach dem Berggesetz aus 1954 weiter galten.
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Da eine Bruchgebietserklärung nach dem Berggesetz aus 1954 aber - wie<br />
ausgeführt - einen Antrag des Bergbauberechtigten voraussetzte, derartige<br />
Anträge aber verschiedenlich nicht gestellt worden waren, sah § 251 des<br />
Berggesetzes 1975 auch eine bescheidmäßige Bezeichnung als Bergbaugebiet<br />
und dessen Ersichtlichmachung im Grundbuch vor.<br />
Diese Rechtslage schreibt § 209 Abs. 1 MinroG fort, in dem festlegt wird, dass<br />
Bruchgebiete als Bergbaugebiete weiter gelten, sowie, dass Grundstücke und<br />
Grundstücksteile, die nicht zum Bruchgebiet erklärt worden waren, aber nach §<br />
153 Abs. 1 in Bergbaugebieten gelegen wären, der Behörde binnen 3 Jahren<br />
bekannt zu geben waren. Die Behörde hatte dann die betreffenden Grundflächen<br />
als Bergbaugebiet zu bezeichnen.<br />
Eine solche bescheidmäßige Bezeichnung käme für Bergwerksberechtigungen in<br />
Betracht, die vor dem 1. Oktober 1975 verliehen wurden und am 1. Jänner 1999<br />
aufrecht waren. Derartige Bergbaugebiete sind im Grundbuch einzutragen.<br />
Unabhängig von einer bescheidmäßigen Bezeichnung als Bergbaugebiet nach §<br />
209 Abs. 1 MinroG bestimmt § 209 Abs. 2 MinroG aber für Zwecke der<br />
bergrechtlichen Bewilligungspflicht der Errichtung bergbaufremder Bauten und<br />
sonstiger Anlagen, dass alle Bereiche, auf die sich am 1. Jänner 1999 aufrechte<br />
Gewinnungsberechtigungen auf bergfreie und (soweit es sich nicht um<br />
Kohlenwasserstoffe handelt) bundeseigene mineralische Rohstoffe bezogen<br />
haben bzw. beziehen, als Bergbaugebiete gelten. (Konkret ist allerdings die<br />
Bewilligungspflicht im Weiteren wieder eingeschränkt.)<br />
Wien, am 30. März 2010<br />
Helga Prisching