INFO Juli 2013 - Gemeinde Schwanstetten
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Aus dem Rathaus<br />
Informationen für Hundehalter<br />
Worauf Sie beim Gassi-Gehen achten sollten<br />
Leinenpflicht für Hunde<br />
Das schöne Wetter lockt viele Menschen ins Freie, macht Lust auf<br />
Spaziergänge, Joggen oder Spielplatzbesuche. Auch Hunde kommen<br />
voll auf ihre Kosten, wenn Herrchen oder Frauchen ihnen viel<br />
Auslauf bieten und sie von der Leine nehmen. In letzter Zeit mehren<br />
sich aber Anrufe und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern<br />
über freilaufende Hunde. Spaziergänger, Anwohner und<br />
Familien mit Kindern in Wohngebieten oder auf Spielplätzen fühlen<br />
sich durch Hunde gestört oder haben Angst vor ihnen.<br />
© by_schemmi_pixelio.de<br />
Wo gehören Hunde<br />
an die Leine?<br />
Nach der „Verordnung über das<br />
freie Umherlaufen von Kampfhunden<br />
und großen Hunden“<br />
der Marktgemeinde <strong>Schwanstetten</strong><br />
vom 02. April 2011 gilt<br />
folgendes:<br />
Kampfhunde (wie z.B. Pitbull, Bandog, American Staffordshire<br />
Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) sind auf allen öffentlichen<br />
Wegen, Straßen und Plätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu jeder<br />
Zeit an der Leine zu führen.<br />
Große Hunde sind zu jeder Zeit in folgenden Bereichen an der<br />
Leine zu führen:<br />
• auf den Grünanlagen am Rathausplatz<br />
• auf dem Fuß- und Radweg von Leerstetten nach Schwand<br />
(Leerstetter Weg)<br />
• auf allen ausgewiesenen Fuß- und Radwegen<br />
• in allen ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen<br />
(Spielstraßen)<br />
• auf den Schulwegen (Alte Straße, Schwander Straße,<br />
Sonnenstraße)<br />
• in einem Umkreis von 100 m um Schulen, Kindergärten,<br />
Kindertagesstätten und Seniorenwohnanlagen<br />
• auf dem Trimm-Dich-Pfad und dem näheren Umgriff<br />
Als große Hunde gelten erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe<br />
von mindestens 50 cm aufweisen. Erwachsene Hunde der Rassen<br />
Schäferhunde, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten<br />
stets als große Hunde.<br />
Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umgriff sind Kampfhunde<br />
und große Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen an der<br />
Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.<br />
Eine Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Leinenzwangs<br />
kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.<br />
Grundsätzlich sollte jeder Hundebesitzer darauf achten, dass frei<br />
laufende Hunde, auch wenn sie nicht unter die oben genannte<br />
Verordnung fallen und brav bei Fuß gehen, prinzipiell in der Nähe<br />
von spielenden Kindern nichts zu suchen haben. Dies gilt besonders<br />
auf Kinderspielplätzen, in der Nähe von Kindergärten und<br />
Schulen.<br />
Wo dürfen Hunde frei laufen?<br />
Ausführliche Informationen hierzu hat das Bayerische Staatsministerium<br />
für Umwelt und Gesundheit online veröffentlicht:<br />
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/hund_<br />
recht.htm<br />
Hinterlassenschaften von Hunden<br />
Hundehalter sind sich oftmals<br />
gar nicht im Klaren darüber,<br />
welche Probleme sie und ihr<br />
vierbeiniger Liebling hervorrufen.<br />
Hundekot verschlechtert<br />
nicht nur das Ortsbild und ist<br />
eklig, sondern enthält auch<br />
Krankheitskeime und Parasiten.<br />
Sowohl Menschen als<br />
auch Tiere können sich beispielsweise<br />
mit Salmonellen<br />
oder Bandwürmern anstecken.<br />
Eine Infektion mit dem Hundebandwurm<br />
kann für den Menschen<br />
lebensbedrohliche Folgen<br />
haben.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung appelliert deshalb<br />
an die Vernunft aller Hundehalter:<br />
Bitte packen Sie das Geschäft Ihres Vierbeiners in eine Tüte und<br />
entsorgen diese zu Hause oder in einem öffentlichen Müllbehälter.<br />
Spezielle Tütenspender und Abfallbehälter für den Hundekot finden<br />
Sie<br />
im Ortsteil Schwand<br />
• Grünanlage Nürnberger Straße/Ecke Schulgasse<br />
• Kreuzung Lohweg/Hasenweg<br />
• Am Bienengarten<br />
• Enger Weg<br />
• Ginsterweg<br />
• Info-Haus neben dem Rathaus<br />
im Ortsteil Leerstetten<br />
• Grünanlage Schwander Straße/Einmündung<br />
Hauptstraße<br />
• Grünanlage an den Parkflächen Further Straße<br />
• AWO-Kita „Sonnenschein“, Sonnenstraße<br />
Die gemeindliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung verbietet<br />
strikt, öffentliche Flächen durch Tiere verunreinigen zu lassen.<br />
Eine ausreichende Anzahl Tüten oder Behältnisse für den Hundekot<br />
sind beim Hundespaziergang mitzuführen. Verstöße können<br />
mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte nutzen Sie deshalb<br />
die vorhandenen Hundetoiletten. Gerne können Sie sich auch<br />
Tüten im Rathaus geben lassen.<br />
Halten Sie sich bitte auch an das Betretungsverbot für landwirtschaftliche<br />
Flächen. Felder und Wiesen dürfen während der<br />
Nutzzeit (in der Regel 01. April bis 01. Oktober) nur auf vorhandenen<br />
Wegen betreten werden. Das Verbot gilt für Mensch und<br />
Tier! Hundekot führt dazu, dass Erntegüter und Futtermittel verunreinigt<br />
werden. Dies zieht für die Landwirte erhebliche finanzielle<br />
Einbußen nach sich. Es drohen deshalb nach dem<br />
Bayerischen Naturschutzgesetz hohe Bußgelder.<br />
Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken, wenn Sie sich an<br />
die Gassi-Geh-Regeln halten! n<br />
Weitere Informationen:<br />
i Dominic Nowak, Ordnungsamt<br />
Tel. 09170 289 11<br />
Heizungsanlagen<br />
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Solaranlagen<br />
Komplette Badsanierung<br />
Fliesenarbeiten<br />
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<strong>Juli</strong> <strong>2013</strong> · Info <strong>Schwanstetten</strong>