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INFO Juli 2013 - Gemeinde Schwanstetten

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Aus dem Rathaus<br />

Informationen für Hundehalter<br />

Worauf Sie beim Gassi-Gehen achten sollten<br />

Leinenpflicht für Hunde<br />

Das schöne Wetter lockt viele Menschen ins Freie, macht Lust auf<br />

Spaziergänge, Joggen oder Spielplatzbesuche. Auch Hunde kommen<br />

voll auf ihre Kosten, wenn Herrchen oder Frauchen ihnen viel<br />

Auslauf bieten und sie von der Leine nehmen. In letzter Zeit mehren<br />

sich aber Anrufe und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern<br />

über freilaufende Hunde. Spaziergänger, Anwohner und<br />

Familien mit Kindern in Wohngebieten oder auf Spielplätzen fühlen<br />

sich durch Hunde gestört oder haben Angst vor ihnen.<br />

© by_schemmi_pixelio.de<br />

Wo gehören Hunde<br />

an die Leine?<br />

Nach der „Verordnung über das<br />

freie Umherlaufen von Kampfhunden<br />

und großen Hunden“<br />

der Marktgemeinde <strong>Schwanstetten</strong><br />

vom 02. April 2011 gilt<br />

folgendes:<br />

Kampfhunde (wie z.B. Pitbull, Bandog, American Staffordshire<br />

Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu) sind auf allen öffentlichen<br />

Wegen, Straßen und Plätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet zu jeder<br />

Zeit an der Leine zu führen.<br />

Große Hunde sind zu jeder Zeit in folgenden Bereichen an der<br />

Leine zu führen:<br />

• auf den Grünanlagen am Rathausplatz<br />

• auf dem Fuß- und Radweg von Leerstetten nach Schwand<br />

(Leerstetter Weg)<br />

• auf allen ausgewiesenen Fuß- und Radwegen<br />

• in allen ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen<br />

(Spielstraßen)<br />

• auf den Schulwegen (Alte Straße, Schwander Straße,<br />

Sonnenstraße)<br />

• in einem Umkreis von 100 m um Schulen, Kindergärten,<br />

Kindertagesstätten und Seniorenwohnanlagen<br />

• auf dem Trimm-Dich-Pfad und dem näheren Umgriff<br />

Als große Hunde gelten erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe<br />

von mindestens 50 cm aufweisen. Erwachsene Hunde der Rassen<br />

Schäferhunde, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten<br />

stets als große Hunde.<br />

Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umgriff sind Kampfhunde<br />

und große Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen an der<br />

Leine ist in diesen Bereichen nicht gestattet.<br />

Eine Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Leinenzwangs<br />

kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.<br />

Grundsätzlich sollte jeder Hundebesitzer darauf achten, dass frei<br />

laufende Hunde, auch wenn sie nicht unter die oben genannte<br />

Verordnung fallen und brav bei Fuß gehen, prinzipiell in der Nähe<br />

von spielenden Kindern nichts zu suchen haben. Dies gilt besonders<br />

auf Kinderspielplätzen, in der Nähe von Kindergärten und<br />

Schulen.<br />

Wo dürfen Hunde frei laufen?<br />

Ausführliche Informationen hierzu hat das Bayerische Staatsministerium<br />

für Umwelt und Gesundheit online veröffentlicht:<br />

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/hund_<br />

recht.htm<br />

Hinterlassenschaften von Hunden<br />

Hundehalter sind sich oftmals<br />

gar nicht im Klaren darüber,<br />

welche Probleme sie und ihr<br />

vierbeiniger Liebling hervorrufen.<br />

Hundekot verschlechtert<br />

nicht nur das Ortsbild und ist<br />

eklig, sondern enthält auch<br />

Krankheitskeime und Parasiten.<br />

Sowohl Menschen als<br />

auch Tiere können sich beispielsweise<br />

mit Salmonellen<br />

oder Bandwürmern anstecken.<br />

Eine Infektion mit dem Hundebandwurm<br />

kann für den Menschen<br />

lebensbedrohliche Folgen<br />

haben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung appelliert deshalb<br />

an die Vernunft aller Hundehalter:<br />

Bitte packen Sie das Geschäft Ihres Vierbeiners in eine Tüte und<br />

entsorgen diese zu Hause oder in einem öffentlichen Müllbehälter.<br />

Spezielle Tütenspender und Abfallbehälter für den Hundekot finden<br />

Sie<br />

im Ortsteil Schwand<br />

• Grünanlage Nürnberger Straße/Ecke Schulgasse<br />

• Kreuzung Lohweg/Hasenweg<br />

• Am Bienengarten<br />

• Enger Weg<br />

• Ginsterweg<br />

• Info-Haus neben dem Rathaus<br />

im Ortsteil Leerstetten<br />

• Grünanlage Schwander Straße/Einmündung<br />

Hauptstraße<br />

• Grünanlage an den Parkflächen Further Straße<br />

• AWO-Kita „Sonnenschein“, Sonnenstraße<br />

Die gemeindliche Reinigungs- und Sicherungsverordnung verbietet<br />

strikt, öffentliche Flächen durch Tiere verunreinigen zu lassen.<br />

Eine ausreichende Anzahl Tüten oder Behältnisse für den Hundekot<br />

sind beim Hundespaziergang mitzuführen. Verstöße können<br />

mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte nutzen Sie deshalb<br />

die vorhandenen Hundetoiletten. Gerne können Sie sich auch<br />

Tüten im Rathaus geben lassen.<br />

Halten Sie sich bitte auch an das Betretungsverbot für landwirtschaftliche<br />

Flächen. Felder und Wiesen dürfen während der<br />

Nutzzeit (in der Regel 01. April bis 01. Oktober) nur auf vorhandenen<br />

Wegen betreten werden. Das Verbot gilt für Mensch und<br />

Tier! Hundekot führt dazu, dass Erntegüter und Futtermittel verunreinigt<br />

werden. Dies zieht für die Landwirte erhebliche finanzielle<br />

Einbußen nach sich. Es drohen deshalb nach dem<br />

Bayerischen Naturschutzgesetz hohe Bußgelder.<br />

Ihre Mitbürger werden es Ihnen danken, wenn Sie sich an<br />

die Gassi-Geh-Regeln halten! n<br />

Weitere Informationen:<br />

i Dominic Nowak, Ordnungsamt<br />

Tel. 09170 289 11<br />

Heizungsanlagen<br />

Sanitäranlagen<br />

Solaranlagen<br />

Komplette Badsanierung<br />

Fliesenarbeiten<br />

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<strong>Juli</strong> <strong>2013</strong> · Info <strong>Schwanstetten</strong>

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