Begründung - Gemeinde Schwanstetten
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 3<br />
INHALT<br />
I. Begründung ................................................................................................................. 5<br />
A Allgemeines ................................................................................................................ 5<br />
1. Planungsanlass und Hauptplanungsziele ............................................................................... 5<br />
2. Lage des Plangebiets .............................................................................................................. 6<br />
3. Planverfahren .......................................................................................................................... 7<br />
B Beschreibung des Plangebiets und angrenzender Bereiche ....................................... 7<br />
1. Städtebauliche Situation und derzeitige Nutzungen ............................................................... 7<br />
2. Verkehr .................................................................................................................................... 9<br />
C Planerische Grundlagen ............................................................................................. 9<br />
1. Ziele der Raumordnung ........................................................................................................... 9<br />
2. Regionalplan .......................................................................................................................... 10<br />
3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ....................................................... 11<br />
4. Derzeitige planungsrechtliche Situation ................................................................................ 12<br />
D Festsetzungen des Bebauungsplans .........................................................................14<br />
1. Plankonzept ........................................................................................................................... 14<br />
2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ............................................................ 16<br />
3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ......................................................... 17<br />
4. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ...................................................................................... 17<br />
5. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ................................................. 18<br />
6. Größe der Grundstücke im Allgemeinen Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) ................. 18<br />
7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) .............................................................................. 18<br />
8. Flächen für Sportanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) ............................................................. 18<br />
9. Einfriedungen (§ ) Abs. 4 BauGB i.V.m. Art.6 Abs. 9 BayBO) .............................................. 19<br />
10. Verkehrsflächen / Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), Stellplätze, Garagen und Carports ................................................... 19<br />
11. Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 20<br />
12. Lärmschutz ............................................................................................................................ 20<br />
13. Werbeanlagen ....................................................................................................................... 25<br />
14. Grünflächen ........................................................................................................................... 26<br />
15. Flächen oder Maßnahmen zum Erhalt oder zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 26<br />
E Umweltbericht ............................................................................................................27<br />
1. Vorgehensweise .................................................................................................................... 27<br />
2. Kurzdarstellung der Planung ................................................................................................. 27<br />
3. Beschreibung der angewandten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten sowie<br />
Kenntnislücken bei der Zusammenstellung der Informationen .................................................... 27<br />
4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />
Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ................................................................................ 28<br />
5. Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter im Untersuchungsgebiet .................... 28
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 4<br />
Entwurf<br />
6. Auswirkungen des Vorhabens ............................................................................................... 33<br />
7. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................................................... 37<br />
8. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-durchführung der Planung 37<br />
9. Eingriffsbilanzierung .............................................................................................................. 37<br />
10. Verbleibende Auswirkungen .................................................................................................. 42<br />
11. Alternative Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 42<br />
12. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ............................................................................... 42<br />
13. Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange................................................................. 43<br />
14. Überwachung/Monitoring ....................................................................................................... 44<br />
15. Zusammenfassung ................................................................................................................ 45<br />
F Bodenordnung ...........................................................................................................45<br />
G Pflanzempfehlung ......................................................................................................46
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 5<br />
I. BEGRÜNDUNG<br />
A<br />
ALLGEMEINES<br />
1. Planungsanlass und Hauptplanungsziele<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> plant eine Aufwertung und Stärkung seiner Ortsmitte. An zentraler<br />
Stelle soll der vorhandene Grünzug neu gestaltet werden. Des Weiteren sollen mit einem<br />
Bürgerhaus, einem Jugendhaus und der Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Krippe<br />
neue Einrichtungen für den Gemeinbedarf angesiedelt werden. Im Zuge dessen ist eine<br />
Neuordnung der bisher vorhandenen Einrichtungen notwendig.<br />
Mit dem Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Neugestaltung<br />
der Ortsmitte <strong>Schwanstetten</strong>s geschaffen werden.<br />
Die Hauptplanungsziele sind:<br />
- Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf<br />
- Neuordnung der Freizeitflächen<br />
- Neuordnung der Grünflächen<br />
- Neukonzeption für den ruhenden Verkehr<br />
Die Bebauungsplanänderung wird im Regelverfahren durchgeführt. Die naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung ist nur für die gegenüber der bisher rechtskräftigen Planung zusätzlich zu<br />
erwartenden Eingriffe anzuwenden.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
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Entwurf<br />
2. Lage des Plangebiets<br />
Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes<br />
(Grundlage: TK 6632 Schwabach, TK 6732 Roth)<br />
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke Nr. 204/3, 205, 205/3, 323/72,<br />
324/2, 324/39, 324/40, 324/41, 324/42, 322 (teilw.), 322/160 (teilw.) und 326 (teilw.) jeweils<br />
Gemarkung Schwand bei Nürnberg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 4,4 ha.<br />
Die landwirtschaftliche Fläche im Osten (Flurstücke 324/2, 324/39, 324/40, 324/41, 324/42<br />
und 326 tlw.) war bisher nicht Bestandteil des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum<br />
<strong>Schwanstetten</strong>“.<br />
Der Planbereich wird begrenzt:<br />
- im Norden von der Fläche des Rathauses, der Sperbersloher Straße und der Wohnbebauung<br />
südlich der Sperbersloher Straße<br />
- im Osten durch landwirtschaftliche Fläche<br />
- im Süden durch Wohnbebauung<br />
- im Westen durch einen Fußweg von der Alten Straße zur Sperbersloher Straße.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
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Entwurf Seite 7<br />
3. Planverfahren<br />
Bisher wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:<br />
Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB 28.02.2012<br />
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB<br />
Bürgerversammlung 19.01.2012<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit<br />
Vorentwurf zum Plan und Begründung<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger<br />
öffentlicher Belange<br />
Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen<br />
Beteiligung<br />
Überarbeitung des Vorentwurfs, Ausarbeitung<br />
des Entwurfs samt Begründung<br />
§ 3 Abs. 1 BauGB 02.04. –<br />
02.05.2012<br />
§ 4 Abs. 1 BauGB 29.03. –<br />
04.05.2012<br />
30.05.2012<br />
12.10.2012<br />
Das weitere Planverfahren wird sich wie folgt gestalten:<br />
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />
- Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB<br />
- Satzungsbeschluss § 10 Abs. 2 BauGB<br />
- In-Kraft-Treten des Bebauungsplans mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />
gem. § 10 Abs. 3 BauGB<br />
B<br />
BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS UND ANGRENZENDER BEREICHE<br />
1. Städtebauliche Situation und derzeitige Nutzungen<br />
Der Bereich der Änderung des Bebauungsplans ist derzeit überbaut mit der Schule und<br />
Turnhalle samt zugehörigen Einrichtungen (Schulsportanlagen), der Kindertagesstätte an der<br />
Sperbersloher Straße. An der Sperbersloher Straße befindet sich ein Parkplatz, der durch<br />
das Rathaus und die Kindertagesstätte genutzt wird.<br />
Im südlichen Planbereich befinden sich Freizeitsportanlagen: ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld.<br />
An den Änderungsbereich grenzt im Nordosten Wohnbebauung an, im Nordwesten öffentliche<br />
Nutzungen (Rathaus, <strong>Gemeinde</strong>halle). Im Süden schließt sich ebenfalls Wohnbebauung<br />
an. Im Westen grenzt an den Änderungsbereich die neuzugestaltende Grüne<br />
Mitte an, ein Grünzug, der in Nord-Süd-Richtung verläuft.
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Seite 8<br />
Entwurf<br />
Abbildung 2: Bestandslageplan mit Eintragung des Geltungsbereichs (Das Nebengebäude<br />
westlich der Turnhalle ist mittlerweile abgebrochen.)<br />
Schule mit davor befindlichen Lehrerparkplätzen<br />
Vorhandene Sportanlagen und Turnhalle
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 9<br />
Blick über das Feld im Osten, Blickrichtung Nord<br />
Kindertagesstätte an der Sperbersloher Straße<br />
Abbildung 3: Bestandsfotos (Aufnahmen im November 2011 und 2009)<br />
2. Verkehr<br />
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Alte Straße bzw. die Sperbersloher<br />
Straße.<br />
Derzeit wird der zentrale Grünzug im südlichen Bereich durch Fahrwege zerschnitten, die zur<br />
Erschließung der Schule und der Lehrerparkplätze dienen. Letztere befinden sich zurzeit<br />
westlich der Schule vor dem Haupteingang.<br />
Die Kindertagesstätte und der zugeordnete Parkplatz werden von der Sperbersloher Straße<br />
aus erschlossen.<br />
Die fußläufige Erschließung erfolgt zum großen Teil über den zentralen Grünzug.<br />
Eine große Parkierungsanlage befindet sich östlich der Alten Straße (außerhalb des<br />
Geltungsbereichs).<br />
Die südliche Fläche mit den Freizeitnutzungen wird durch den Köhlerweg erschlossen.<br />
C<br />
PLANERISCHE GRUNDLAGEN<br />
1. Ziele der Raumordnung<br />
Die Ziele der Raumordnung sind übergeordnet im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgelegt.<br />
Das aktuelle LEP ist am 01. September 2006 in Kraft getreten.<br />
Für <strong>Schwanstetten</strong> sind keine gesonderten Aussagen im LEP zu finden.<br />
Im LEP finden sich folgende Punkte, die die Planung betreffen:<br />
Ziel B III 6.1:<br />
Das Netz der Sportanlagen soll erhalten und vor allem in unterversorgten<br />
Gebieten weiter ausgebaut werden<br />
Die Planung sieht einen Erhalt (Umlegung) und einen Ausbau der vorhandenen Sportplätze<br />
vor.<br />
Grundsatz B III 6.3:<br />
Es ist anzustreben, Sportanlagen nach Möglichkeit in allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen. Als Standorte<br />
für Spezialsportanlagen und andere Sportanlagen mit überörtlicher<br />
Bedeutung kommen besonders die Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />
in Betracht.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 10<br />
Entwurf<br />
Die Sportanlagen werden sich in <strong>Schwanstetten</strong> an einem zentralen, gut zu erreichenden<br />
Bereich für alle Bürger befinden.<br />
Grundsatz B VI 1:<br />
Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen<br />
Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und<br />
Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu.<br />
Die Nachhaltigkeit der Planung für <strong>Schwanstetten</strong> zeigt sich darin, dass die vorhandenen<br />
Angebote (Rathaus, <strong>Gemeinde</strong>halle, Kita, Schule) durch weitere Einrichtungen für die Allgemeinheit<br />
ergänzt werden. Der Planung ging eine Bedarfsanalyse voraus.<br />
Die Zusammenfassung der unterschiedlichen Einrichtungen lässt eine wechselseitige Unterstützung<br />
und Symbiose zu. Des Weiteren können bestimmte Infrastruktureinrichtungen, wie<br />
Parkplätze, zusammen genutzt und somit besser ausgelastet werden.<br />
Des Weiteren Ziel B VI 1.1<br />
Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen<br />
vorrangig die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung,<br />
Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den<br />
Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen<br />
angewendet werden.<br />
Die Planung greift auf vorhandene Infrastruktur und Erschließungsanlagen zurück.<br />
Aufgrund der Lage am Ortsrand ist des Weiteren folgender Grundsatz des LEPs zu berücksichtigen:<br />
Grundsatz B VI 1.5<br />
Siedlungsgebiete und sonstige Vorhaben sind möglichst schonend in<br />
die Landschaft einzubinden.<br />
Auf diesen Grundsatz wird mit der Ausbildung eines lockeren Ortsrandes am östlichen<br />
Geltungsbereich reagiert.<br />
2. Regionalplan<br />
<strong>Schwanstetten</strong> gehört zur Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“. Im Regionalplan ist<br />
<strong>Schwanstetten</strong> als Kleinzentrum in die Kategorie der zentralen Orte eingeordnet.<br />
Damit kommen <strong>Schwanstetten</strong> gem. LEP folgende Funktionen zu:<br />
Ziel A II 2.1.4.1.<br />
Die Kleinzentren sollen die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche<br />
mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen,<br />
sozialen und kulturellen Grundbedarfs sicherstellen.<br />
Die Planung nimmt darauf Bezug mit der Errichtung des Bürgerhauses, der Kinderkrippe und<br />
des Jugendhauses, die zu den sozialen und kulturellen Einrichtungen zu zählen sind.<br />
Durch die Planung sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete des Regionalplans IR 7 betroffen.<br />
Im Regionalplan ist des Weiteren das<br />
Ziel RP 7 B I 1.3.3.2<br />
Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region<br />
sollen langfristig in ihrem Bestand gesichert werden.<br />
enthalten.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 11<br />
Das Landschaftsschutzgebiet LSG 00428.01 – Schutz des Landschaftsraums im Landkreis<br />
Roth „Südliches mittelfränkisches Becken östlich der schwäbischen Rezat und der Rednitz<br />
im Vorland der mittleren Frankenalb“ umgibt den Siedlungsbereich <strong>Schwanstetten</strong>s. Es ist<br />
durch die Planung nicht betroffen.<br />
Das Anpassungsgebot der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4<br />
BauGB ist somit erfüllt.<br />
3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
Abbildung 4: Ausschnitt aus dem bisher gültigen Flächennutzungsplan des Marktes <strong>Schwanstetten</strong><br />
im Bereich des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“<br />
Im Flächennutzungsplan von 1992 ist der Änderungsbereich als Fläche für Gemeinbedarf<br />
und Flächen für Sport (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) dargestellt. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf<br />
sind die Signaturen für „Schule“ und „Soziale Zwecke“ eingetragen. Die gesamte<br />
Fläche des Ortszentrums ist mit der Randsignatur Fläche für den Allgemeinbedarf umgrenzt.<br />
An der Sperbersloher Straße ist innerhalb der Randsignatur ein Parkplatz eingetragen. Im
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 12<br />
Entwurf<br />
Süden, wo sich derzeit die Freizeitnutzungen befinden, ist eine Grünfläche, Zweckbestimmung<br />
Spielplatz dargestellt.<br />
Die geplanten Nutzungen Bürgerhaus und Jugendhaus fallen ebenfalls unter den Oberbegriff<br />
der Gemeinbedarfsnutzungen. Die geplanten Anlagen für den Schulsport und Vereinssport<br />
entsprechen auch der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans.<br />
Des Weiteren sind im Flächennutzungsplan Bäume und Gehölzstreifen eingetragen.<br />
Der Bebauungsplanentwurf sieht im Zusammenhang mit den Neubauten eine Vergrößerung<br />
der Parkplatznutzung vor.<br />
Des Weiteren sollen an der Grenze zwischen der Fläche für Sport und dem nördlich angrenzenden<br />
Wohngebiet private Grünflächen als Hausgärten festgesetzt werden. Hierbei<br />
handelt es sich um einen Streifen von ca. 10 m.<br />
Diese geringfügigen Änderungen stehen jedoch nicht im Widerspruch zum Entwicklungsgebot<br />
des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB.<br />
Im Bereich des Köhlerwegs ist eine Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz, dargestellt.<br />
Dort befinden sich die Freizeiteinrichtung Beachvolleyballfeld und Hartplatz, die in den<br />
zentralen Bereich verlagert werden sollen. Danach soll die Fläche zu Wohnzwecken genutzt<br />
werden. Dafür ist eine Flächennutzungsplanänderung notwendig, sie wird als 10. FNP-<br />
Änderung im Parallelverfahren durchgeführt.<br />
4. Derzeitige planungsrechtliche Situation<br />
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans ist in fast allen Bereichen vom ursprünglichen<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“<br />
umgeben. An diesen schließen sich im Norden und Westen Waldgebiete an, im Osten landwirtschaftliche<br />
Flächen und im Süden die weiteren Wohnbauflächen des Marktes<br />
<strong>Schwanstetten</strong> und der alte Schwander Ortskern.<br />
Der bestehende Bebauungsplan „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“ ist seit 1982 rechtskräftig<br />
(Planteil A seit 01.02.1982, Planteil B seit 04.05.1982). Mittlerweile wurden acht<br />
Änderungsverfahren durchgeführt, jedoch keine im Bereich der neuen Änderung.<br />
Tabelle 1: Übersicht über die Änderungsverfahren im Geltungsbereich des bestehenden<br />
Bebauungsplans „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“<br />
Nr. Bezeichnung / Lage Inhalt Flurstücke Rechtskraft<br />
1 Nördlich Further Straße WA, 2 VG<br />
(Sperbersloher Straße)<br />
2 Zeidlerweg / Köhlerweg WR, II + D<br />
3 (südlich Sperbersloher<br />
Straße)<br />
WA, 2 VG 324/3, 324/7,<br />
325, 325/4<br />
4 (nördlich Sperbersloher SO Einzelhandel bis<br />
31.03.1995<br />
Straße)<br />
700 m² VK, Tanzcafé<br />
und Gaststätte, Freizeitund<br />
Sportanlagen<br />
5 (nördlich Sperbersloher MI / WA 121/1, 121/14, 15.07.1991<br />
Straße)<br />
121/15<br />
6 Alte Straße /<br />
MI 11.10.1991<br />
Sperbersloher Straße<br />
7 Ersetzt die 6. Änderung WA, 2 – 3 VG 27.01.1994<br />
Alte Straße /<br />
Sperbersloher Straße<br />
8 Bebauung am Kiga WA, 2 VG 323/67 26.07.1994
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 13<br />
Es gelten im Änderungsbereich derzeit also noch die ursprünglichen Festsetzungen.<br />
Im Bereich auf der östlichen Seite der Alten Straße ist Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt,<br />
im nördlichen Bereich zwischen Kindertagesstätte und Rathaus ist eine Verkehrsfläche,<br />
Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt.<br />
Des Weiteren sind Pflanzgebote für Bäume festgesetzt.<br />
Für den Bereich am Köhlerweg ist eine Grünfläche festgesetzt. In der Fläche ist als<br />
Zweckbestimmung „Bolzplätze“ eingetragen.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 14<br />
Entwurf<br />
D<br />
FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS<br />
1. Plankonzept<br />
Abbildung 5: Rahmenplan als Grundlage für den Bebauungsplan
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 15<br />
Im Änderungsbereich sollen neue zentrale Einrichtungen angesiedelt und die vorhandenen<br />
Funktionen neu geordnet werden.<br />
Die öffentlichen Nutzungen Rathaus, Schule, Kindertagesstätte (Kita) und <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
sollen durch ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus entlang der Grünen Mitte ergänzt werden.<br />
Die vorhandene Kindertagesstätte an der Sperbersloher Straße wird um eine Kinderkrippe<br />
ergänzt.<br />
Das Bürgerhaus soll, in Ergänzung zur stark genutzten <strong>Gemeinde</strong>halle, Raum für unterschiedliche<br />
Aktivitäten für alle Bürger bieten.<br />
Das Jugendhaus ist speziell für die Jugendlichen in <strong>Schwanstetten</strong> gedacht und soll die<br />
Voraussetzungen für pädagogische Betreuung der Jugendlichen schaffen. Östlich des<br />
Jugendhauses werden zwei öffentliche Freizeitplätze (Hartplatz und Beachvolleyballfeld) angelegt,<br />
die sich derzeit am Köhlerweg befinden.<br />
Das Bürgerhaus wird zwischen Rathaus und Turnhalle an der Ostseite der Grünen Mitte angesiedelt<br />
und bildet mit den vorhandenen Gebäuden eine klare Kante zur öffentlichen<br />
Freifläche. Das Jugendhaus wird östlich der Turnhalle verortet und die Kinderkrippe südlich<br />
an den Kindergarten angeschlossen. Zwischen dem Krippenneubau und dem Jugendhaus<br />
entsteht eine ca. 50 m x 50 m große Freifläche, die im Wesentlichen als Spielfläche durch<br />
die Kita genutzt wird. Im Osten wird sie durch vorhandenen Baumbestand begrenzt.<br />
Mit den oben genannten Maßnahmen wird eine Verlegung und Neuordnung der vorhandenen<br />
Sportplätze und sonstigen Sportanlagen notwendig, diese sollen sich im Osten an das<br />
Schulgebäude anschließen. Diese Nutzungen werden auf der derzeit landwirtschaftlichen<br />
Fläche angelegt und bilden den Übergang vom bebauten Bereich zur freien Landschaft. Der<br />
Ortsrand wird als ein mit Hecken und Bäumen gesäumter Weg ausgeführt.<br />
Die verkehrliche Erschließung durch fahrenden und ruhenden Verkehr wird neu geordnet<br />
und so organisiert, dass eine Zerschneidung der Grünen Mitte vermieden wird. Die Erschließung<br />
erfolgt zentral von der Sperbersloher Straße und wird im Osten an der Turnhalle<br />
und dem neuen Bürgerhaus vorbei geführt.<br />
Der bestehende Parkplatz an der Sperbersloher Straße wird erweitert, die Zufahrten werden<br />
neu organisiert. An der Sperbersloher Straße wird mit einem neuen Garagengebäude eine<br />
Kante ausgebildet, die gleichzeitig den Lärm vom Parkplatz und der internen Erschließung<br />
gegenüber der Wohnbebauung nördlich der Sperbersloher Straße abschirmt. Die Lehrerparkplätze<br />
werden von der Westseite der Schule verlegt und zwischen Jugendhaus und<br />
Schule angeordnet. Weitere Parkplätze befinden sich östlich der Turnhalle. Mit der Parkplatzkonzeption<br />
wird sichergestellt, dass die nach Stellplatzsatzung des Marktes <strong>Schwanstetten</strong><br />
notwendigen Stellplätze innerhalb des Gebietes nachgewiesen werden können.<br />
Bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurde zwischen Tag- und Abendnutzung unterschieden,<br />
da z.B. die Kindertageseinrichtung und die Schule nur tagsüber (bis 18 Uhr) genutzt<br />
werden und auch die Turnhalle in den Tagstunden nur dem Schulsport dient und am<br />
Abend Turnhalle und Sportplätze durch Vereine genutzt werden. Der Parkplatzbedarf für die<br />
Sportnutzungen ist somit nur in den Abendstunden gegeben.<br />
Die Unterscheidung zwischen Tag- und Abendnutzung soll dazu beitragen, dass die Parkplätze<br />
aufgrund ihrer zentralen Lage mehrfach benutzt werden können. Wie aus der<br />
nachstehenden Aufstellung ersichtlich ist, wird der erforderliche Bedarf gedeckt werden<br />
können.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 16<br />
Entwurf<br />
Stellplatzbedarf:<br />
Parkplatz Soll tagsüber Parkplatz Soll abends<br />
Rathaus 24<br />
Kindertagesstätte 5<br />
Bürgerhaus 40 40<br />
Schule 12<br />
Turnhalle 10<br />
Sportplätze 23<br />
Jugendhaus 6 6<br />
Summe 87 79<br />
Anzahl der nachgewiesenen Parkplätze:<br />
Parkplatz zwischen Rathaus und Kindertagesstätte,<br />
inklusive der 4 Stellplätze in den 2 Garagen<br />
55<br />
Parkplätze östlich des Bürgerhauses 8<br />
Parkplätze östlich der Turnhalle 12<br />
Parkplätze südlich des Jugendhauses 17<br />
Summe 92<br />
Die fußläufige Erschließung erfolgt von der Grünen Mitte, zu der auch die Haupteingänge<br />
von Schule und Bürgerhaus orientiert sind bzw. sein werden.<br />
Die derzeit mit Freizeitnutzung belegten Flächen am Köhlerweg werden in Wohnbauland<br />
umgenutzt. Hier können 3 – 4 Parzellen für Wohnzwecke entstehen. Bei einer Reihenhausbebauung<br />
könnten sogar 5 Parzellen entstehen. Nördlich der Erschließungsstraße wird eine<br />
Fläche für Garagen und Carports ausgewiesen, die auch eine abschirmende Wirkung<br />
gegenüber den Sport- und Freizeitnutzungen übernehmen soll.<br />
2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
Anstelle einer Baugebietskategorie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 2 - 9 BauNVO<br />
wird, wie schon im derzeit rechtskräftigen Plan, eine Fläche für Gemeinbedarf gem. § 9<br />
Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt werden. Dies gilt für die vorhandenen und auch für die geplanten<br />
Nutzungen.<br />
Vertiefend wird der Nutzungszweck festgesetzt:<br />
- „Schule“ für die Schule und die Turnhalle,<br />
- Kindertagesstätte,<br />
- „Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ für das<br />
Bürgerhaus und das Jugendhaus.<br />
Auf die Festsetzung eines Baugebiets gem. BauNVO kann verzichtet werden, da es sich bei<br />
den Vorhaben ausschließlich um Nutzungen für den Gemeinbedarf handelt, die mit keiner<br />
weiteren Nutzung (z.B. Wohnnutzung) gemischt werden sollen.<br />
Über eine textliche Festsetzung wird die Hausmeisterwohnung der Schule (Hs. Nr. 5) gesichert.<br />
Des Weiteren wird die Zulässigkeit von Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse<br />
geregelt. Damit soll z.B. CO 2 -neutralen Heizungsarten, wie einer Hackschnitzel- oder<br />
Pelletheizung, der planungsrechtliche Rahmen gegeben werden.<br />
Für den Bereich am Köhlerweg wird ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />
Die zulässigen Nutzungen werden wie folgt eingeschränkt:
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 17<br />
Unzulässig sind Anlagen für sportliche Zwecke, die sonst im allgemeinen Wohngebiet gem.<br />
§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig wären. Dies ist insbesondere in der Nachbarschaft<br />
zum Reinen Wohngebiet im Süden und Osten begründet.<br />
Nicht zulässig sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO, also Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,<br />
Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Mit dieser Festsetzung soll sichergestellt werden, dass<br />
zum einen der Charakter des vorhandenen Wohngebiets am Köhlerweg in diesem Bereich<br />
weitergeführt wird und zum anderen, dass kein übermäßiger Verkehr durch das vorhandene<br />
Gebiet geführt wird.<br />
3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ) und die Zahl der<br />
Vollgeschosse bestimmt.<br />
Die GRZ als Verhältnis von Grundfläche zu Baufläche wird im Plangebiet unterschiedlich<br />
festgesetzt:<br />
Für den Bereich der Kita GB 1 mit 0,4<br />
Für den Bereich des Bürgerhauses und des Jugendhaus (GB 2 und GB 3) mit 0,6<br />
<br />
Für den Bereich der Schule und der Turnhalle (GB 4) mit 0,8. Dies ergibt sich durch<br />
den bestehenden hohen Versiegelungsgrad von Schulgebäude und Schulhof.<br />
Nach § 19 BauNVO kann die GRZ durch die Grundflächen von Nebenanlagen, Stellplätzen<br />
und Garagen sowie Zufahrten um bis zu 50%, höchstens jedoch bis zu einem Maximalwert<br />
von 0,8 überschritten werden. Für den Bereich GB 1 liegt der Maximalwert somit bei 0,6, in<br />
den anderen Bauflächen bei 0,8.<br />
Die Zahl der Vollgeschosse wird für Schule, Kita und Turnhalle gemäß dem Bestand festgesetzt,<br />
für das Jugendhaus wird ein Vollgeschoss und für das Bürgerhaus werden maximal<br />
2 Vollgeschosse festgesetzt. Die Festsetzung zu den Vollgeschossen wird durch die maximale<br />
Traufhöhe ergänzt.<br />
In der Gemeinbedarfsfläche GB 1 wird für das Garagengebäude nördlich der Verkehrsfläche<br />
besonderer Zweckbestimmung eine zwingend einzuhaltende Firsthöhe von 5 m aus<br />
immissionsschutzrechtlichen Gründen festgesetzt. Damit soll der Lärm der Verkehrsfläche<br />
gegenüber dem Allgemeinen Wohngebiet nördlich der Sperbersloher Straße abgeschirmt<br />
werden.<br />
Im Allgemeinen Wohngebiet wird das Maß der baulichen Nutzung über eine GRZ von 0,4<br />
sowie maximal zwei Vollgeschosse definiert. Für die Traufhöhe wird ein Höchstmaß von 6 m<br />
festgesetzt.<br />
Im § 17 Abs. 1 BauNVO sind Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung definiert. Für<br />
Flächen für Gemeinbedarf sind keine Aussagen getroffen. Die im Bebauungsplan vorgesehene<br />
maximale GRZ von 0,8 für den Bereich der Schule entspricht z.B. der Höchstgrenze<br />
von Sondergebieten. Auch im Allgemeinen Wohngebiet werden die Obergrenzen der<br />
BauNVO eingehalten.<br />
4. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />
Es wird eine offene Bauweise gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.<br />
Die Gebäude sind somit mit dem bauordnungsrechtlich geforderten Grenzabstand zu errichten<br />
(vgl. § 22 Abs. 2 BauNVO). Sie dürfen eine Länge von 50 m nicht überschreiten.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 18<br />
Entwurf<br />
Für das vorhandene Schulgebäude wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />
festgesetzt, da das Gebäude länger als 50 m ist, Abstandsflächen jedoch einzuhalten<br />
sind.<br />
5. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baufenster festgesetzt. Im Westen,<br />
zum öffentlichen Grünzug, werden die Baugrenzen der beiden Baufenster durch eine gemeinsame<br />
Linie gebildet, die auf das vorhandene Schulgebäude Bezug nimmt.<br />
Für das Allgemeine Wohngebiet wird ein großes Baufenster festgesetzt, das durch unterschiedliche<br />
Bauformen (Einzelhausbebauung, Doppelhäuser oder Reihenhaus) gefüllt werden<br />
kann.<br />
6. Größe der Grundstücke im Allgemeinen Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 3<br />
BauGB)<br />
Für die neuen Wohnbauflächen werden Mindest- und Höchstmaße für die Grundstücksgröße<br />
festgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass aufgrund des großzügigen Baufensters<br />
keine zu dichte Bebauung (z.B. Reihenhauszeile am nördlichen und südlichen Rand) entsteht.<br />
Die Festsetzung zur Grundstücksgröße ermöglicht die Herstellung von 3 – 5 Parzellen.<br />
7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />
Bezüglich der Nebenanlagen wird die Zulässigkeit für die unterschiedlichen Gebietstypen wie<br />
folgt geregelt:<br />
In den Flächen für Gemeinbedarf GB 1 – GB 4 und in den öffentlichen Grünflächen sind<br />
Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen zulässig. Sie dürfen jedoch nicht größer als 10 qm und in der<br />
Summe nicht mehr als 50 qm groß sein.<br />
In den Flächen für Sportanlagen wird die Zulässigkeit dergestalt geregelt, dass Nebenanlagen<br />
und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO allgemein zulässig sind, wenn sie<br />
nicht größer als 50 qm und in der Summe nicht mehr als 100 qm groß sind. Hiermit sind u. a.<br />
Geräteräume, Unterstände etc. für den Sportbedarf gemeint.<br />
Des Weiteren wird festgesetzt, dass innerhalb der Fläche für Sportanlagen Ballfangzäune bis<br />
zu einer Höhe von 8 m zulässig sind.<br />
8. Flächen für Sportanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)<br />
Die Flächen für die zu verlegenden Schulsportanlagen werden als Flächen für Sportanlagen<br />
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt. Die Schulsportanlage soll wie bisher aus einer<br />
Tartanbahn, einem Hartplatz und einem Rasenspielfeld bestehen. Hinzu kommt eine Kugelstoßanlage.<br />
Des Weiteren sollen dorthin der Hartplatz und das Beachvolleyballfeld, die<br />
derzeit noch am Köhlerweg bestehen, verlegt werden.<br />
Die möglichen Auswirkungen dieser Anlagen auf die vorhandene Wohnbebauung wurden in<br />
einem Schallschutzgutachten untersucht. Im Ergebnis wird die Nutzung während der sonntäglichen<br />
Ruhezeit eingeschränkt. Die detaillierten Aussagen zum Schallschutz finden sich<br />
unter Kap. 11 der Begründung.<br />
Aus Gründen des Schallschutzes wurde die Fläche für Sportanlagen in zwei Teilbereiche<br />
untergliedert: Sport 1 und Sport 2. Auf der nördlichen Fläche (Sport 1) sind die lärmintensiven<br />
Nutzungen Bolzplatz, Beachvolleyballfeld und Kleinfußballfeld (Allwetterplatz)
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 19<br />
zulässig. An dieser Stelle haben sie die günstigste Lage zu den Wohngebieten im Norden<br />
und Süden 1 .<br />
In der südlichen Fläche (Sport 2) ist ein Fußballfeld als Rasenspielfeld zulässig.<br />
In beiden Flächen sind Leichtathletikanlagen zulässig, also Anlagen für Hoch- und Weitsprung,<br />
Laufbahn sowie Kugelstoßen. Für diese Anlagen gibt es keine zwingend schallschutztechnischen<br />
Gründe für eine Lageeinschränkung. Somit bleibt der Objektplanung ein<br />
gewisser Spielraum für die endgültigen Lageentscheidungen.<br />
9. Einfriedungen (§ ) Abs. 4 BauGB i.V.m. Art.6 Abs. 9 BayBO)<br />
Es wird über eine textliche Festsetzung gesichert, dass in der Fläche für Sportanlagen Einfriedungen<br />
bis zu einer Höhe von 3 m zulässig sind. Vertiefend wird festgesetzt, dass die<br />
Zaunanlagen nicht blickdicht ausgeführt werden dürfen. Möglich wären also Maschendrahtzäune,<br />
Stabgitterzäune oder Ähnliches. Damit soll, trotz der notwendigen Einzäunung, ein<br />
offener Charakter am Ortsrand gewahrt bleiben.<br />
Für das Allgemeine Wohngebiet wird festgesetzt, dass Mauern als Einfriedungen unzulässig<br />
sind.<br />
10. Verkehrsflächen / Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), Stellplätze, Garagen und Carports<br />
Die Flächen für den ruhenden Verkehr und dessen Erschließung werden über eine Verkehrsfläche<br />
besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Diese schließt im Bereich des Rathausparkplatzes<br />
an die Sperbersloher Straße an.<br />
Im Planbereich können insgesamt 92 Parkplätze angelegt werden (vgl. Abbildung 5), die<br />
aber im Planblatt nicht eigens dargestellt werden. Im Bestand sind 53 Parkplätze (Rathaus<br />
und Lehrerparkplätze) vorhanden.<br />
Bei der Neukonzeption der Parkplätze sind 3 behindertengerechte Parkplätze vorgesehen.<br />
Fahrradabstellplätze sind im Bereich östlich des Bürgerhauses vorgesehen. Die Erschließung<br />
der Parkplätze wird aus Gründen des Immissionsschutzes an den westlichen<br />
Rand der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gelegt.<br />
Die derzeit vorhandene Garage im Süden des Rathausparkplatzes wird an dessen Nordseite<br />
verlagert. Das Gebäude hat eine schallabschirmende Wirkung in Richtung der Wohnbebauung<br />
nördlich der Sperbersloher Straße.<br />
Im Osten des Planbereichs wird der vorhandene Weg in seinem Bestand als landwirtschaftlicher<br />
Weg mit einer Breite von 2,50 m festgesetzt. Die Wegeverbindung hat insbesondere<br />
auch eine wichtige Funktion als Spazierweg von den südlichen Wohngebieten her, z.B. im<br />
Rahmen der Feierabenderholung.<br />
Der Weg schließt im Norden und Süden an vorhandene Wegeparzellen (Flurstück Nr. 325/11<br />
und 322/160) an. Im Planbereich ist keine Wegeparzelle ausgemessen. Die südliche Wegefläche<br />
322/160 ist als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Die nördliche Wegefläche ist<br />
nicht gewidmet und befindet sich auch nicht im Eigentum des Marktes <strong>Schwanstetten</strong>.<br />
Im Bereich des Köhlerwegs sind die Verkehrsflächen so konzipiert, dass im Bereich des<br />
Wendehammers ein dreiachsiges Müllfahrzeug wenden kann und die Erschließung der<br />
neuen Wohnbaufläche wurde in Breite und Radien entsprechend angepasst.<br />
Nördlich des Erschließungswegs wird eine Fläche festgesetzt, auf der die nach Stellplatzsatzung<br />
notwendigen Stellplätze in Form von Garagen und Carports hergestellt werden<br />
sollen. Sie sollen, in Verbindung mit der nördlich angrenzenden Lärmschutzmaßnahme LM 2<br />
1 vgl. hierzu auch das Schallgutachten – Variantenvergleich zwischen Variante 1 und Variante 2
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 20<br />
Entwurf<br />
auch eine Schallschutzfunktion übernehmen und den Lärm, der von den Freizeit- und Sportanlagen<br />
im zentralen Bereich kommt, gegenüber dem schon bestehenden Reinen Wohngebiet<br />
abschirmen.<br />
11. Ver- und Entsorgung<br />
Ein Anschluss der neuen Gebäude an vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen ist möglich.<br />
Weitere Festsetzungen sind diesbezüglich nicht erforderlich.<br />
12. Lärmschutz<br />
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Immissionssituation in einem schallschutztechnischen<br />
Gutachten (Bauphysik-Ingenieur-Gesellschaft mbH, 10.10.2012) eingehend<br />
untersucht.<br />
Dabei wurde der Lärm, der von den neuen Nutzungen ausgeht, unter Berücksichtigung der<br />
Vorbelastungen mit seinen Auswirkungen auf Immissionsorte rund um das Plangebiet untersucht.<br />
Als neue Lärmquellen wurden berücksichtigt:<br />
- Freizeitlärm der neuen Sportstätten<br />
- Freizeitlärm der Außenanlagen von Bürgerhaus und Jugendhaus<br />
- Verkehrslärm der neuen Straßen und Parkplätze<br />
Zu den Vorbelastungen zählen:<br />
- Großparkplatz der <strong>Gemeinde</strong>halle an der Alten Straße<br />
- Bestehender Parkplatz zwischen Rathaus und Kindertagesstätte<br />
- Außenbereich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
- Freizeitsportanlagen am Köhlerweg (Beachvolleyball und Bolzplatz)<br />
Die zu betrachtenden Immissionsorte wurden in Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde<br />
am Landratsamt Roth festgelegt. Sie befinden sich zum Teil im Allgemeinen<br />
Wohngebiet (Norden und Westen) und auch im Reinen Wohngebiet (Süden). Die Einstufung<br />
und somit ihre Schutzwürdigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans<br />
„Neues Ortszentrum“.<br />
Bei der Beurteilung der Emissionsquellen ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />
(18. BImSchV) mit ihren Richtwerten heranzuziehen. Die Immissionsrichtwerte (IRW) betragen:<br />
- Im Allgemeinen Wohngebiet tags 55 dB(A), Ruhezeit 50 dB(A), nachts 40 dB(A) –<br />
IO 1-3, IO 6-11<br />
- Im Reinen Wohngebiet tags 50 dB(A), Ruhezeit 45 dB(A),nachts 35 dB(A) – IO 4 und<br />
IO 5<br />
Nach der 18. BImSchV sind Ruhezeiten zu beachten (sonntags 13 – 15 Uhr, täglich 20 – 22<br />
Uhr).<br />
Betrachtung der Ist-Situation<br />
In einer „Null-Variante“ wurde die bestehende Situation untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt,<br />
dass die unmittelbare Nachbarschaft von Freizeitsportanlagen und Reinem Wohngebiet<br />
im Bereich des Köhlerwegs schon derzeit zu hohen Überschreitungen des Richtwerts<br />
führt. Beim IO 4 beträgt der rechnerisch ermittelte Pegel 59,4 dB(A) und beim IO 5
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 21<br />
59,3 dB(A), also eine Überschreitung von fast 10 dB(A). Diese Vorbelastung würde in der<br />
Konsequenz dazu führen, dass keine Pegelerhöhung durch neue Nutzungen möglich wäre,<br />
bzw. nur dann, wenn diese komplett in Richtung IO 4 und IO 5 abgeschirmt würden.<br />
In der Nachtzeit führt an anderer Stelle die Benachbarung von Nutzungen zu hohen Vorbelastungen:<br />
Im Bereich der Alten Straße, wo sich der Großparkplatz der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
befindet. Auf der anderen Straßenseite befindet sich Wohnnutzung, festgesetzt als Allgemeines<br />
Wohngebiet. Bei Betrachtung der lautesten Nachtstunde (vollständige Entleerung<br />
des Parkplatzes) werden bei den IO 6 – 8 die Pegel um bis zu 8 dB(A) überschritten.<br />
Die vorhandene Situation führte zu zwei planerischen Konsequenzen:<br />
- Verlagerung der vorhandenen Freizeitnutzungen Bolzplatz und Beachvolleyballfeld in<br />
den zentralen Bereich östlich des Jugendhauses und Ausweisung eines allgemeinen<br />
Wohngebiets an deren bisherigen Standort. Im Ergebnis wird damit erreicht, dass der<br />
Abstand der Freizeitnutzungen zum Reinen Wohngebiet erhöht wird.<br />
- Organisation des ruhenden und fahrenden Verkehrs, der durch die neue Nutzung<br />
hervorgerufen wird, im rückwärtigen Bereich von Jugendhaus und Bürgerhaus, um so<br />
den Abstand zu den Immissionsorten 6 – 8 möglichst zu erhöhen und die abschirmende<br />
Wirkung der neuen Gebäude auszunutzen.<br />
Betrachtung der Planung<br />
Bezüglich der einzelnen Annahmen zur Ermittlung der Teilflächenpegel wird auf das schallschutztechnische<br />
Gutachten verwiesen.<br />
Aufgrund der Nachbarschaft zu den Allgemeinen und Reinen Wohngebieten werden trotzdem<br />
aktive Lärmschutzmaßnahmen notwendig:<br />
- Garagengebäude auf dem erweiterten Parkplatz zwischen Rathaus und Kindertagesstätte<br />
zur Abschirmung gegenüber dem IO 9 insbesondere in den Nachtstunden<br />
- Lärmschutzwall zwischen Sportanlagen und Allgemeinem Wohngebiet Sperbersloher<br />
Straße<br />
- Lärmschutzwall oder –wand (oder Garagengebäude) südlich der Schulsportanlagen<br />
zum Schutz der Wohnnutzung im Bereich des bestehenden Reinen Wohngebiets und<br />
des neuen Allgemeinen Wohngebiets am Köhlerweg.<br />
In den Nachtstunden (ab 22 Uhr) dürfen die Außenbereiche von Bürgerhaus und<br />
Jugendhaus nicht mehr aktiv genutzt werden.<br />
Im Ergebnis der schallschutztechnischen Untersuchung ergeben sich an einigen Immissionspunkten<br />
Überschreitungen der Richtwerte, die in den folgenden zwei Tabellen dargestellt<br />
werden. Die Werte sind den Tabellen auf den Seiten 25 und 27 des schalltechnischen Gutachtens<br />
(Variante 0 und Variante 2) entnommen.<br />
Aus den beiden Tabellen wird ersichtlich, dass es aufgrund der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen<br />
bei einigen Immissionsorten (trotz Überschreitung des Richtwertes) zu einer<br />
deutlichen Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand kommt.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 22<br />
Entwurf<br />
1. Tags<br />
IO wann IRW<br />
[dB(A)]<br />
IO 5 OG<br />
IO 5 OG<br />
IO 7 OG<br />
IO 11<br />
OG<br />
IO 11<br />
OG<br />
Tags,<br />
Mo – Fr<br />
Tags,<br />
Samstag<br />
Ruhezeit<br />
Mo – Fr.<br />
Tags,<br />
Mo – Fr<br />
Tags,<br />
Samstag<br />
Neuer<br />
Wert<br />
[dB(A)]<br />
Bestand<br />
[dB(A)]<br />
Bemerkung<br />
50 51,0 59,4 Überschreitung um 1 dB(A) aber<br />
deutliche Verbesserung gegenüber<br />
Bestand (- 8,4 dB(A))<br />
50 51,1 59,4 Überschreitung um 1,1 dB(A) aber<br />
deutliche Verbesserung gegenüber<br />
Bestand (- 8,4 dB(A))<br />
50 50,6 46,9 Nur geringfügige, rechnerische<br />
Überschreitung, 0,6 dB(A) sind<br />
kaum wahrnehmbar<br />
55 55,4 - Nur geringfügige, rechnerische<br />
Überschreitung, 0,4 dB(A) sind<br />
kaum wahrnehmbar<br />
55 55,6 - Nur geringfügige, rechnerische<br />
Überschreitung, 0,6 dB(A) sind<br />
kaum wahrnehmbar<br />
2. Nachts<br />
IO<br />
IRW<br />
[dB(A)]<br />
Neuer<br />
Wert<br />
[dB(A)]<br />
Bestand<br />
[dB(A)]<br />
Bemerkung<br />
IO 6 OG 40 48,0 48,0 Keine Veränderung, hohe Vorbelastung aufgrund<br />
des Parkplatzes südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
IO 7 OG 40 48,7 48,9 Leichte Verbesserung, hohe Vorbelastung aufgrund<br />
des Parkplatzes südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
IO 8 OG 40 48,1 47,6 Leichte Verschlechterung, hohe Vorbelastung<br />
aufgrund des Parkplatzes südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle,<br />
Verschlechterung aufgrund rechnerisch<br />
angenommener Kommunikationsgeräusche,<br />
s. u.<br />
IO 9 OG 40 41,5 47,2 Überschreitung um 1,5 dB(A) aber deutliche<br />
Verbesserung gegenüber Bestand (- 5,7<br />
dB(A))<br />
Grundlegende Überlegungen zur Ansiedlung neuer Nutzungen im Bereich des Ortszentrums<br />
Die Grundlage für die Ansiedlung neuer Nutzungen für den Gemeinbedarf im Umfeld des<br />
neuen Ortszentrums wurde mit dem Flächennutzungsplan gelegt, im dem eine große Fläche<br />
für Gemeinbedarfsnutzungen und Sportflächen dargestellt ist.<br />
Die Planungen für die Erweiterung des neuen Ortszentrums um neue Nutzungen wurden<br />
intensiv in den gemeindlichen Gremien und mit Bürgern anhand von Varianten diskutiert.<br />
Einigkeit bestand von Anfang an darin, dass das neue Ortszentrum der richtige Platz für die<br />
Ansiedlung der neuen Nutzungen Jugendhaus und Bürgerhaus ist, da man sich davon<br />
Synergieeffekte verspricht und auch die Ortsmitte, die als Neuplanung im Zuge der <strong>Gemeinde</strong>gebietsreform<br />
entstand, gestärkt wird.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 23<br />
Die bestehende Anordnung der Wohnnutzung quasi rund um das <strong>Gemeinde</strong>zentrum erweist<br />
sich aus heutiger Sicht als schwierige Rahmenbedingung aufgrund der sehr geringen Abstände<br />
zwischen der schützenswerten Wohnbebauung und den öffentlichen Nutzungen.<br />
Doch mit den entwickelten Lärmschutzmaßnahmen und den Nutzungsbeschränkungen für<br />
die Außenbereiche von Jugendhaus und Bürgerhaus nach 22 Uhr wurde eine verträgliche<br />
Lösung gefunden.<br />
Diesem Umstand wird mit Festsetzungen zum Immissionsschutz Rechnung getragen, die<br />
ihren Grund im Schutz der Wohnruhe haben.<br />
Folgende bauliche Maßnahmen werden festgesetzt:<br />
- Lärmschutzmaßnahme 1 (LM 1) für den Bereich nördlich der Sportanlagen:<br />
hier ist eine mindestens 3 m hohe Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Sie soll als<br />
Wall oder Wand-Wall-Kombination ausgeführt werden<br />
- Lärmschutzmaßnahme 2 (LM 2) für den Bereich südlich der Sportanlagen:<br />
auch hier ist eine mindestens 3 m hohe Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Diese<br />
kann als Mauer in Verbindung mit den Garagen des allgemeinen Wohngebiets entstehen<br />
und muss an den vorhandenen Wall im Westen südlich des Schulgeländes<br />
anschließen. Im Bereich des Walls ist eine Verbindung mit einer Aufstockung als<br />
Mauer vorstellbar. Mit dieser Maßnahme wird insbesondere der als Reines Wohngebiet<br />
(Bestand) festgesetzte Bereich am Köhlerweg geschützt.<br />
- Lärmschutzmaßnahme 3 (LM 3) für den Bereich des Rathausparkplatzes:<br />
Für das Garagengebäude wird eine zwingend einzuhaltende Firsthöhe von 5 m festgesetzt,<br />
um den Lärm des Parkplatzes gegenüber der Wohnbebauung nördlich der<br />
Sperbersloher Straße abzuschotten. Darüber hinaus muss zwischen dem Garagengebäude<br />
und dem Schuppen des Kindergartens eine mindestens 3 m hohe Wand<br />
entstehen um die Lücke zu schließen.<br />
Bedingung für den Betrieb der neuen Freizeitanlagen ist jedoch die Nutzungsaufgabe der<br />
bestehenden Freizeitnutzungen am Köhlerweg, vgl. Festsetzung 9.1. Dies ermöglicht § 9<br />
Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Damit soll das bestehende, als Reines Wohngebiet festgesetzte Gebiet<br />
am Köhlerweg geschützt werden. Dies ist durch die bestehenden Freizeitnutzungen so hoch<br />
vorbelastet, dass keine weitere Emissionsquelle hinzukommen darf.<br />
Darüber hinaus sind laut schallschutztechnischem Gutachten Nutzungseinschränkungen für<br />
die neuen Nutzungen notwendig, u.a.:<br />
- Hartplatz und Rasenspielfeld (Fußballplatz) dürfen nur bis 20 Uhr und auch nicht<br />
während der Ruhezeiten (Sonntags 13 – 15 Uhr) genutzt werden<br />
- Beachvolleyballfeld und Allwetterplatz dürfen nur bis 21 Uhr genutzt werden, an<br />
Sonntagen ist eine Nutzung während der Ruhezeit (13 -15 Uhr möglich) 2<br />
- Nutzung der Außenbereiche von Jugendhaus und Bürgerhaus nur bis 22 Uhr 3<br />
Diese Einschränkungen werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt, sondern sollen im Zuge<br />
der Baugenehmigung aufgenommen werden. Da es sich bei den Vorhaben i.d.R. um<br />
Sonderbauten im Sinne der Bayerischen Bauordnung handelt, wird der vollständige Prüfumfang<br />
gem. BayBO angewandt.<br />
Für das Allgemeine Wohngebiet werden aus Gründen des Immissionsschutzes keine Festsetzungen<br />
bzgl. der Anordnung bzw. Ausrichtung von Aufenthaltsräumen getroffen. Die<br />
Richtwerte werden während der Tagzeit nur unwesentlich überschritten (IO 11). Die grundlegende<br />
Ausrichtung des Gebiets (Erschließung und Garagen im Norden) legen es jedoch<br />
2 In der Sitzung des Marktgemeinderats am 30.10.2012 wurde festgelegt, dass auch für diese Anlagen<br />
eine Nutzung während der Ruhezeiten ausgeschlossen werden soll.<br />
3 Weitere Ergebnisse finden sich in der schallschutztechnischen Untersuchung.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 24<br />
Entwurf<br />
nahe, dass die Aufenthaltsräume der Tagnutzung nach Süden orientiert werden – und somit<br />
auf der schallabgewandten Seite.<br />
Betrachtung einzelner Immissionsorte mit Richtwertüberschreitung<br />
Im Folgenden werden nochmals ausführlich die Immissionsorte behandelt, bei denen eine<br />
rechnerische Richtwertüberschreitung ermittelt wurde.<br />
IO 5, Obergeschoss<br />
Der Immissionsort 5 liegt am Köhlerweg, gleich südlich angrenzend an den Grünstreifen. Für<br />
diesen Bereich ist im bestehenden Bebauungsplan ein Reines Wohngebiet gem. § 3<br />
BauNVO festgesetzt. Der Immissionsort befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des<br />
bestehenden Beachvolleyballfeldes und des Bolzplatzes.<br />
Für den IO 5 wird sich die Lärmsituation aus folgenden Gründen deutlich verbessern: Verlagerung<br />
der Freizeitsporteinrichtungen, Anordnung der Lärmschutzmaßnahme (LM 2), Einschränkung<br />
der Nutzung der Freizeiteinrichtung während der Ruhezeiten. Trotzdem ergibt<br />
sich aus den Berechnungen für die Tagzeit eine Richtwertüberschreitung um 1,0 bzw.<br />
1,1 dB(A) (Mo-Fr, Sa).<br />
Die Lärmschutzmaßnahme LM 2 soll als 3 m hohe Wand- oder Wallkonstruktion ausgeführt<br />
werden. Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzmaßnahme auf 4 m oder gar 5 m zum<br />
Schutz des Obergeschosses ist aus städtebaulicher Sicht an diesem zentralen Ort nicht<br />
erwünscht, da keine Einhausung des Wohngebietes erfolgen soll. In Abwägung der<br />
Lärmsituation mit den getroffenen Maßnahmen wird die Überschreitung an dieser Stelle<br />
hingenommen, zumal sich die Belastung am IO 5 mit mehr als 8 dB(A) deutlich verringert.<br />
Dies stellt eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur aktuellen Situation dar.<br />
IO 7, Obergeschoss<br />
Der Immissionsort 7 befindet sich am Brombeerweg, das Grundstück grenzt an die Alte<br />
Straße an. Für diesen Bereich ist im bestehenden Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet<br />
gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Der Immissionsort befindet sich unmittelbar südlich<br />
des Waldspielplatzes und in direkter Nachbarschaft des Parkplatzes der <strong>Gemeinde</strong>halle, der<br />
eine relativ hohe Vorbelastung hervorruft.<br />
Bei diesem Immissionsort ergibt sich bei der Tagbetrachtung eine Richtwertüberschreitung<br />
um 0,6 dB(A). Diese wird durch die Ansätze von Geräuschemissionen für die Außenflächen<br />
von Jugendhaus und Bürgerhaus sowie der neuen Freizeitnutzungen hervorgerufen, die<br />
durch die Gebäudelücke von Turnhalle und Schule durchkommen.<br />
Die geringe Richtwertüberschreitung wird hingenommen, da es aus städtebaulicher Sicht<br />
nicht vertretbar ist, die neuen Nutzungen z.B. mittels eines Lückenschlusses (Wand)<br />
zwischen Turnhalle und Schule abzuschirmen. Hier ist ein offener Charakter angestrebt, umgesetzt<br />
mit Gebäuden öffentlicher Nutzung, die in lockerer Abfolge an der zentralen Freifläche,<br />
der Grünen Mitte, angeordnet werden. Die neuen Freizeiteinrichtungen, also Sportund<br />
Spielanlagen wurden in deren „Rücken“ angeordnet.<br />
In den Nachtstunden ist die Richtwertüberschreitung mit 8,7 dB (A) deutlich höher. Die<br />
Lärmbelastung wird aber durch den bestehenden Großparkplatz südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
hervorgerufen, der sich in sehr geringem Abstand zur Wohnbebauung befindet. An diesem<br />
Parkplatz werden keine Änderungen vorgenommen, die neuen Nutzungen rufen keine Verschlechterung<br />
hervor.<br />
Gleiches gilt in den Nachtstunden für den IO 6.<br />
IO 8, Obergeschoss<br />
Der Immissionsort 8 befindet sich an der Alten Straße. Für diesen Bereich ist im bestehenden<br />
Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Der Immissionsort<br />
befindet sich unmittelbar nördlich des Waldspielplatzes und in direkter Nachbarschaft<br />
zur <strong>Gemeinde</strong>halle und dessen Parkplatz.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 25<br />
Für diesen Immissionsort besteht eine Vorbelastung von 47,5 dB(A), die deutlich über dem<br />
Richtwert von 40 dB(A) liegt. Bei der rechnerischen Betrachtung der Lärmbelastung durch<br />
die neuen Nutzungen kommt es zu einer leichten Verschlechterung der Situation um<br />
0,5 dB(A). Dies wird durch die rechnerisch betrachteten Geräusche hervorgerufen, die entstehen,<br />
wenn die Gäste von Jugendhaus und Bürgerhaus diese Einrichtungen verlassen,<br />
also durch Kommunikationsgeräusche auf dem Heimweg. Eine intensive, z.B. gastronomische,<br />
Nutzung der Außenbereiche entfällt nach 22 Uhr. Bei den betrachteten Geräuschen<br />
handelt es sich also um sozialadäquate Auswirkungen, die mit der gewünschten<br />
Nutzung im zentralen Bereich des Orts einhergehen. Die daraus resultierende Veränderung<br />
ist nur geringfügig und rechnerisch darstellbar, wird aber kaum wahrnehmbar sein. Es<br />
handelt sich nicht um eine Zunahme des Verkehrslärms, da am vorhandenen Großparkplatz<br />
keine Änderungen vorgenommen werden.<br />
Eine bauliche Abschirmung dieser Lärm“quelle“ mittels einer Wand westlich des Bürgerhauses<br />
entspricht nicht den gemeindlichen Zielen für den zentralen Ortsbereich und wäre<br />
auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten nicht darstellbar, vgl. auch Ausführungen zum IO 7.<br />
IO 9, Obergeschoss<br />
Der Immissionsort 9 befindet sich an der Sperbersloher Straße. Für diesen Bereich ist im<br />
bestehenden Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />
Der Immissionsort befindet sich unmittelbar nördlich des Parkplatzes zwischen Rathaus und<br />
Kindertagesstätte.<br />
Zum Schutz des IO 9 werden folgende Maßnahmen ergriffen: Verlegung der Ausfahrt in den<br />
westlichen Bereich des Parkplatzes, Errichtung einer Schutzbebauung (Garagengebäude)<br />
und Lückenschluss zum Nebengebäude der Kindertagesstätte.<br />
Die ergriffenen Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Lärmbelastung am IO 9 um<br />
5,7 dB(A). Es verbleibt jedoch eine Richtwertüberschreitung von 1,5 dB(A). Ein weiterer<br />
Ausbau der Schutzmaßnahmen, zum Beispiel durch eine über 5 m hinausgehende Festsetzung<br />
der Firsthöhe, wurde aus stadtgestalterischen Gründen verworfen, da an der<br />
Sperbersloher Straße keine (Neben)Gebäude entstehen sollen, die dem Rathaus und der<br />
Kindertagesstätte so massiv entgegengesetzt werden sollten.<br />
IO 11, Obergeschoss<br />
Der Immissionsort 11 befindet sich im neu ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet am<br />
Köhlerweg, wo derzeit noch die Freizeitnutzungen Bolzplatz und Beachvolleyballfeld angelegt<br />
sind.<br />
Bei der Betrachtung der Tagnutzung kommt es für den IO 11 zu geringfügigen Überschreitungen<br />
der Richtwerte: wochentags um 0,4 dB(A), samstags um 0,6 dB(A). Zur Abschirmung<br />
des Freizeitlärms wird die Lärmschutzmaßnahme LM 2 festgesetzt, ein Wall oder<br />
eine Mauer von 3 m Höhe. Eine Erhöhung der Maßnahme ist aus Gründen des Ortsbildes<br />
nicht gewünscht, vgl. Ausführungen zum IO 5.<br />
Der geringfügigen, rechnerischen Überschreitung der Richtwerte am Tage könnte man mit<br />
einer Festsetzung zur Anordnung der Aufenthaltsräume (insb. Wohnzimmer, Kinderzimmer)<br />
begegnen. Dies wurde als nicht notwendig erachtet, da zum einen die Ausrichtung der<br />
Grundstücke (Erschließung von Norden) eine Ausrichtung der Wohnräume nach Süden zur<br />
Freifläche nahelegt und zum anderen ein sehr großzügiges Baufenster ausgewiesen wurde,<br />
das auch die Anordnung von einigen Wohngebäuden weiter südlich erlaubt. Mit einem<br />
größeren Abstand kann es auch sein, dass keine Richtwertüberschreitung mehr zu verzeichnen<br />
wäre.<br />
13. Werbeanlagen<br />
Die Zulässigkeit von Werbeanalgen wird eingeschränkt – es ist nur Werbung an der Stätte<br />
der Leistung zulässig, d.h. „Eigenwerbung“ aber keine darüber hinaus gehende gewerbliche<br />
Werbung.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 26<br />
Entwurf<br />
Werbeanlagen werden des Weiteren in der Größe beschränkt – auf eine Höhe von maximal<br />
5 m über Geländeoberfläche. Größere Höhen bis zu 10 m bedürfen einer Ausnahme und<br />
müssen in die Gebäudefassade integriert werden. Damit sollen, z. B. großformatige Plakate<br />
für kulturelle Veranstaltungen etc. ermöglicht werden.<br />
14. Grünflächen<br />
Es werden private und öffentliche Grünflächen festgesetzt.<br />
Im westlichen Bereich, im Anschluss an die Grüne Mitte, wird eine öffentliche Grünfläche<br />
festgesetzt, zu der sich die öffentlichen Nutzungen Schule und Bürgerhaus orientieren.<br />
Weitere öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage werden im Süden<br />
und Norden jeweils als Trennung zwischen der öffentlichen Nutzung und den Wohnbauflächen<br />
festgesetzt.<br />
Im Osten des Geltungsbereichs, im Übergang zur offenen Landschaft, wird eine schmale<br />
öffentliche Grünfläche festgesetzt, in der ein von Norden kommender Weg weiter geführt und<br />
auch die Ortsrandeingrünung mit locker stehenden Gehölzen ausgebildet wird.<br />
Als private Grünflächen „Hausgarten“ werden die Grundstücke 324/39, 324/40, 324/41 und<br />
324/42 sowie ein 6,50 m breiter Streifen südlich des Flurstücks Nr. 323/67 festgesetzt. Diese<br />
Flächen befinden sich südlich der vorhandenen Wohnbebauung und sind dieser zugeordnet.<br />
15. Flächen oder Maßnahmen zum Erhalt oder zur Anpflanzung von Bäumen<br />
und Sträuchern<br />
Im Plangebiet werden die vorhandenen markanten heimischen und standortgerechten<br />
Bäume in ihrem Bestand festgesetzt. Damit sollen u.a. die Bereiche unterschiedlicher<br />
Nutzungen voneinander getrennt und gegliedert werden, wie z.B. Schule und Schulsportanlagen.<br />
Im Bereich des Übergangs zur vorhandenen Wohnbebauung im Norden und Süden des<br />
Plangebiets werden Flächen zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen festgesetzt. Auch<br />
hier ist die optische Trennung der Nutzungen das Ziel.<br />
Im Osten soll ein Ortsrand ausgebildet werden. Hier wird durch eine zeichnerische und ergänzende<br />
textliche Festsetzung das Anpflanzen heimischer standortgerechter Bäume und<br />
Sträucher gesichert.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 27<br />
E<br />
UMWELTBERICHT<br />
1. Vorgehensweise<br />
In § 2 Abs. 4 BauGB ist festgelegt, wie die Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />
berücksichtigt werden sollen. Um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange<br />
zu erleichtern, wird grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.<br />
Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />
auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, die biologische<br />
Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und<br />
bewertet. Dabei sind sowohl negative als auch positive Auswirkungen zu ermitteln und zu<br />
prüfen.<br />
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Änderung eines vorhandenen Plans handelt,<br />
bezieht sich die Prüfung der Umweltauswirkungen daher auf den Vergleich des bisher<br />
rechtskräftigen Bebauungsplans mit der aktuellen Planung.<br />
2. Kurzdarstellung der Planung<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> beabsichtigt den Bau eines Bürgerhauses und eines Jugendhauses<br />
im Bereich des „Neuen Ortszentrums“. Die Neubauten gehen mit einer Neuordnung<br />
des Bestands einher, z.B. Verlegung der Sportanlagen der Schule, planungsrechtliche<br />
Absicherung der Erweiterung der Kindertagesstätte und der Neukonzeption des fahrenden<br />
und ruhenden Verkehrs. Auf bisherigen Freiflächen (Hartplatz, Beachvolleyballfeld) wird ein<br />
Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />
Des Weiteren wird die Kindertagesstätte bereits um eine Kinderkrippe erweitert. Der vorhandene<br />
Parkplatz soll erweitert und weitere Parkplätze müssen ausgewiesen werden.<br />
Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 4,4 ha.<br />
Die Fläche für Gemeinbedarf beträgt ca. 2,2 ha, davon werden ca. 5.000 m² mit Gebäuden<br />
überbaut (davon bereits knapp 3.500 m² realisiert). Als Verkehrsfläche sollen voraussichtlich<br />
5.000 m² festgesetzt werden, davon Teilbereiche als Straßenverkehrsfläche, als Parkplatz<br />
und als Fußgängerbereich. 1,5 ha werden als Sportfläche für den Gemeinbedarf und als<br />
Grünfläche festgesetzt. Das neu geplante Allgemeine Wohngebiet umfasst ca. 2.200 m²<br />
(einschließlich der Flächen für Garagen und Carports).<br />
3. Beschreibung der angewandten Methodik und Hinweise auf<br />
Schwierigkeiten sowie Kenntnislücken bei der Zusammenstellung der<br />
Informationen<br />
Die Umweltprüfung bezieht sich räumlich auf den Geltungsbereich der<br />
Bebauungsplanänderung sowie auf das unmittelbare Umfeld, soweit dies gutachterlich für<br />
erforderlich gehalten wurde. Inhaltlich erfolgte eine Betrachtung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />
§ 1a BauGB aufgelisteten Belange, namentlich die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen,<br />
Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, biologische Vielfalt sowie Kultur- und sonstige<br />
Sachgüter.<br />
Zur Bewertung des Ausgangszustandes wurde auf die Bewertungsschemata des Leitfadens<br />
zur Eingriffsregelung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. erweiterte Auflage<br />
2003) zurückgegriffen und die Bedeutung des Planungsgebietes für die Schutzgüter entsprechend<br />
eingestuft (gering/mittel/hoch). Entsprechend der zu erwartenden Eingriffe bzw.<br />
Veränderungen wurden die verbleibenden Auswirkungen eingestuft. Abweichungen von<br />
dieser Methodik wurden verbal-argumentativ erläutert.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 28<br />
Entwurf<br />
Als Bestand wurde dabei nicht die gegenwärtige Situation des Untersuchungsgebiets, sondern<br />
die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Nutzung angenommen. Daher ist es<br />
grundsätzlich problematisch, einen nur theoretisch existierenden Ausgangszustand exakt zu<br />
beschreiben und zu bewerten. Es besteht immer ein Spielraum bei der Ausgestaltung von<br />
Planfestsetzungen. Am Bestand orientierte Messungen oder Kartierungen sind nicht möglich.<br />
Die festgesetzten Nutzungen wurden aber weitgehend schon realisiert (Schule, Sportflächen,<br />
Parkplatz am Rathaus, Kindertagesstätte).<br />
Für die meisten abiotischen Schutzgüter lagen ausreichende Grundlageninformationen vor,<br />
die eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung ermöglichten. Eine<br />
standortbezogene Boden- und Grundwasseruntersuchung lag durch das Baugrundgutachten<br />
vom 27.04.2012 vor (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH).<br />
Ein Schallschutzgutachten für die geplanten Vorhaben wurde im Dezember 2011 erstellt und<br />
im Oktober 2012 aktualisiert (Bauphysik-Ingenieur-Gesellschaft mbH Messinger + Schwarz).<br />
Messungen zum Schutzgut Klima/Luft im Gebiet liegen dagegen nicht vor. Relevante<br />
Emissionsquellen für die geplanten Nutzungen sind aber nicht bekannt oder zu erwarten.<br />
Im Rahmen der Bebauungsplanung wurden die Biotop- und Nutzungstypen im Geltungsbereich<br />
am 24.07.2012 erfasst und ein Vorkommen geschützter Lebensräume nach § 30<br />
BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG überprüft. Ferner wurden entsprechende Erfassungen<br />
(Biotop-, Artenschutzkartierung) für den Bereich des Geltungsbereichs und seines Umfelds<br />
ausgewertet.<br />
4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />
festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung<br />
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des Bau- und Naturschutzrechts, der Immissionsschutz-Gesetzgebung<br />
oder dem Wasserrecht waren bei der vorliegenden Planung<br />
insbesondere die Vorgaben aus dem Landschaftsplan des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> zu berücksichtigen.<br />
Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan stellt im Geltungsbereich neben<br />
den Flächen für den Gemeinbedarf einen Gehölzbestand dar. An relevanten Planungszielen<br />
für den Geltungsbereich werden genannt:<br />
<br />
Berücksichtigung der Lärm-Einwirkungen der Schulsportplätze auf die angrenzenden<br />
Wohnbauflächen<br />
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Roth befindet sich derzeit<br />
in Überarbeitung und wurde daher nicht herangezogen, zumal dort für den Siedlungsbereich<br />
nur allgemeine Zielsetzungen getroffen sind.<br />
5. Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter im Untersuchungsgebiet<br />
Maßgebend für die Beurteilung der Umwelt ist innerhalb des Geltungsbereichs des<br />
bisherigen Bebauungsplans nicht der derzeit dort anzutreffende Bestand, sondern die aktuell<br />
planungsrechtlich zulässige Nutzung. Nur für den Bereich der eine Erweiterung des<br />
Geltungsbereichs darstellt (Flst. Nr. 324/2, 324/39, 324/40, 324/41, 324/42 sowie 326 tlw.)<br />
wird der aktuelle Zustand im Umweltbericht zugrunde gelegt.<br />
Der größte Teil des Geltungsbereichs ist bereits entsprechenden Nutzungen zugeführt - mit<br />
Einrichtungen für den Gemeinbedarf und Sportanlagen bzw. auch Parkierungsanlagen.<br />
Schutzgut Boden<br />
Der geologische Untergrund im Planungsgebiet besteht aus Blasensandstein mit Lettenlagen<br />
(kmBL) (Quelle: Geologische Karte von Bayern: 6632 Schwabach), der im <strong>Gemeinde</strong>gebiet
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 29<br />
weit verbreitet ist. Dieser ist meist mittel- bis grobkörnig entwickelt. Daneben kann er auch<br />
feinsandige Lagen und rote Zwischenletten in wechselnder Mächtigkeit enthalten. Dies<br />
wurde im Baugrundgutachten (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH 2012) im<br />
Wesentlichen bestätigt.<br />
Westlich des Änderungsbereichs bestand früher noch eine große Flugsanddüne, die aber<br />
um 1940 zur Sandgewinnung für die Nürnberger Kongresshalle vollständig abgebaut worden<br />
war. 4<br />
Im Bereich der Schul- und Kindergartengebäude, der angelegten Sportflächen (insbesondere<br />
Hartplatz, Tartanbahn, Beachvolleyballfeld) sowie der Wege und Parkplätze liegen veränderte<br />
Bodenverhältnisse vor. Diese Bereiche sind größtenteils bereits versiegelt. Im östlichen<br />
Bereich (Erweiterungsfläche) ist von unveränderten Bodenverhältnissen auszugehen.<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut wird als gering bis<br />
mittel eingestuft.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Oberflächengewässer kommen im Planungsgebiet nicht vor. Nächstes Fließgewässer ist der<br />
Hembach in einer Entfernung von etwa 1.000 m in Richtung Süden.<br />
Bei der Bodenuntersuchung im April 2012 wurde bei den Bohrungen kein Grundwasser angetroffen,<br />
jedoch einmal Schichtenwasser in einer Tiefe von 1,30 m unter GOK erbohrt<br />
(BÜRO DR. HEIMBUCHER 2012).<br />
Wasserschutzgebiete gibt es im Planungsgebiet keine.<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut ist gering.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwanstetten</strong> liegt im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinentalen<br />
Klima. Es ist gekennzeichnet durch mildes bis warmes Klima und entspricht den<br />
vorherrschenden Verhältnissen im Mittelfränkischen Becken. So liegt die mittlere Tagesmitteltemperatur<br />
im Untersuchungsgebiet bei 7,0 – 9,0°C. Frosttage (Tage mit Temperaturen<br />
unter 0 °C) gibt es an durchschnittlich 100 – 110 Tagen im Jahr. Die mittlere jährliche<br />
Niederschlagsmenge im Zeitraum 1961 bis 1990 beträgt zwischen 650 und 750 mm/Jahr, die<br />
höchsten Niederschlagsmengen fallen in den Sommermonaten Juni bis August. Die Vegetationsperiode<br />
(entspricht einem Tagesmittel der Lufttemperatur von mindestens + 5 °C) hat<br />
um Schwand eine Dauer von etwa 220 – 230 Tagen. 5<br />
Innerhalb der Siedlungslage sind im Allgemeinen etwas höhere Temperaturen als in der<br />
freien Landschaft zu erwarten. Ursächlich dafür sind die geringere Durchlüftung, die Aufheizung<br />
von befestigten Flächen und die Wärmeverluste bei der Prozess- und Heizenergienutzung.<br />
Das Planungsgebiet kann jedoch aufgrund der insgesamt lockeren und durchgrünten<br />
Siedlungsstruktur der Umgebung nicht als thermisch belastet angesehen werden.<br />
Im Planungsgebiet besteht keine Luftleit- oder - sammelbahn.<br />
Messungen zur Luftqualität liegen nicht vor. Emittenten bestehen im näheren Umfeld hauptsächlich<br />
in Form von Hausbrand. Erhebliche Belastungen sind nicht zu erwarten.<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut wird als gering eingestuft.<br />
4 Quelle: http://museum-schwanstetten.de/?q=Sandduene (Abruf vom 16.07.2012)<br />
5 BayFORKLIM 1996
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 30<br />
Entwurf<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Eine Bestandsaufnahme des Gebietes und eine Überprüfung auf mögliche Vorkommen<br />
geschützter Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG fand am<br />
24.07.2012 statt. Ferner wurde die Biotopkartierung Bayern und die Artenschutzkartierung<br />
ausgewertet.<br />
Die Flächen innerhalb des Änderungs- bzw. Erweiterungsbereichs des Bebauungsplanes<br />
teilen sich in einen westlichen Teil (Schulgelände, Sportanlagen, Sportplatz,<br />
Kindertagesstätte), einen südlichen Teil (Hartplatz, Beachvolleyballfeld) und einen östlichen<br />
Teil auf. Beim östlichen Bereich handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die aber seit<br />
längerem (> 5 Jahre) brach liegen. (vgl. Abbildung 6). Diese Brachflächen wurden früher<br />
wohl zumindest teilweise als Acker genutzt. Aufgrund der Nutzungsaufgabe ist die<br />
Grasnarbe leicht verfilzt. Der Artenreichtum ist – wie auch bei anderen Brachflächen –<br />
vergleichsweise gering.<br />
Abbildung 6: Brachfläche im Osten, Blickrichtung Norden (Aufnahme am 24.07.2012)<br />
Unter anderem konnten auf der Brachfläche folgende Pflanzenarten festgestellt werden, die<br />
einen sehr heterogenen Bestand charakterisieren:<br />
Achillea millefolium<br />
Arrhenaterum elatius<br />
Betula pendula<br />
Campanula spec.<br />
Carex spec.<br />
Cirsium arvense<br />
Crepis biennis<br />
Cytisus scoparius<br />
Dactylis glomerata<br />
Festuca rubra<br />
Hypericum perforatum<br />
Wiesen-Schafgarbe<br />
Glatthafer (sehr wenig, v.a. in südwestlichen Bereichen)<br />
Hänge-Birke (Sämlinge)<br />
Glockenblume<br />
Segge (an einer Stelle im Osten)<br />
Acker-Kratzdistel (im südwestlichen Teil)<br />
Wiesen-Pippau<br />
Besen-Ginster (in Einzelexemplaren)<br />
Knaulgras<br />
Rot-Schwingel (aspektbildend)<br />
Gewöhnliches Johanniskraut
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 31<br />
Linaria vulgaris<br />
Lupinus polyphyllus<br />
Phleum pratense<br />
Pinus sylvestris<br />
Quercus robur<br />
Rumex acetosella<br />
Tanacetum vulgare<br />
Trifolium campestre<br />
Trifolium pratense<br />
Gewöhnliches Leinkraut<br />
Vielblättrige Lupine<br />
Wiesen-Lieschgras<br />
Wald-Kiefer (Sämlinge)<br />
Stiel-Eiche (Sämlinge)<br />
Kleiner Sauerampfer<br />
Rainfarn<br />
Feld-Klee<br />
Rot-Klee<br />
Im Norden der Brache erfolgte jüngst eine Abmarkung von Gartenbereichen. Diese wurden<br />
teils mit Wildblumenmischungen eingesät, teils dort schon (Obst-)Bäume gepflanzt oder die<br />
Grundstücke als Holz-Lagerflächen genutzt.<br />
Im westlichen Teil befindet sich im Norden der Parkplatz für das Rathaus. Östlich davon die<br />
Kindertagesstätte, mit dem in Bau befindlichen Erweiterungsgebäude für die Kinderkrippe.<br />
Während der Parkplatz teilweise mit Großbäumen (Stiel-Eiche, Winter-Linde, Wald-Kiefer)<br />
überstellt ist, sind bei der Kindertagesstätte derzeit nur die alten Außenanlagen gestaltet.<br />
Südlich davon liegen die Sportanlagen der Schule mit Rasenfeld, Hartplatz und Tartanbahn.<br />
Daran schließt die Turnhalle der Grundschule, der Lehrer-Parkplatz und das eigentliche<br />
Schulgebäude mit Schulhof an. Dieses Gelände ist nach Osten und Süden mit einer<br />
Baumhecke eingegrünt, die sich im Süden auch auf die Grünflächen außerhalb des<br />
Planungsgebietes erstreckt. Innerhalb des Schulgeländes wachsen einige größere Bäume,<br />
von denen eine Platane am Haupteingang, sowie zwei Kiefern und ein Berg-Ahorn zwischen<br />
Turnhalle und Schulgebäude hervorzuheben sind. Die Sportanlangen sind allseits<br />
eingefriedet. Im Osten ist entlang des Zaunes eine schmale Hecke aus Gehölzsukzession<br />
(Vogel-Kirsche, Hunds-Rose, Hartriegel, Liguster etc.) entstanden.<br />
Am westlichen Rand des Geltungsbereichs ist im Süden eine Baumreihe aus Winter-Linden<br />
(Tilia cordata) gepflanzt. Weiter nördlich geht die Baumreihe in einen kleinen Hain über, der<br />
aus Wald-Kiefern (Pinus sylvestris), Stiel-Eichen (Quercus robur), Berg-Ahorn (Acer<br />
pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus betulus), Hänge-Birke (Betula pendula), Vogel-<br />
Kirsche (Prunus avium) und einer Eberesche (Sorbus aucuparia) zusammensetzt. Während<br />
es sich bei den Kiefern noch um die ehemaligen Waldbäume handelt, wurden die übrigen<br />
Bäume gepflanzt.<br />
Westlich des Schulgebäudes befindet sich das Wohngebäude für den Hausmeister mit<br />
Gartenbereich.<br />
Der südliche Bereich am Köhlerweg umfasst die Wendeanlage der Erschließungsstraße,<br />
einige öffentliche Stellplätze, einen Hartplatz und ein Beachvolleyballfeld. Die Anlagen sind<br />
mit Ballfangzäunen umgeben und nach Süden und Osten mit Gehölzen eingegrünt. Vom<br />
Köhlerweg aus ist der Weg am östlichen Ortsrand angebunden.<br />
Im gesamten Planungsgebiet gibt es keine geschützten Lebensräume nach § 30 BNatSchG<br />
bzw. Art. 23 BayNatSchG, kartierten Biotope oder Schutzgebiete und/oder –objekte nach<br />
Naturschutzrecht (z.B. Naturdenkmale). Es sind auch keine Nachweise in der Artenschutzkartierung<br />
(ASK) (Stand: 27.08.2010) dokumentiert.<br />
Detaillierte Arterfassungen von Tiergruppen fanden zwar nicht statt, aufgrund der Lebensraumausstattung<br />
sind aber auch keine seltenen Arten zu erwarten. Die Brachfläche stellt v.a.<br />
ein Refugium für verschiedene Wirbellose dar. Aufgrund der schon eingetreten Verfilzung ist<br />
die Artenvielfalt aber sehr beschränkt. So wird z.B. die Heuschreckenfauna von häufigen<br />
Arten wie dem Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus) und dem Gemeinen Grashüpfer<br />
(Chorthippus parallelus) dominiert. Anspruchsvollere Arten (insbesondere solche der<br />
vegetationsarmen Standorte) fehlen.<br />
Bodenbrütende Vogelarten konnten auf der Brache nicht beobachtet werden. Manche Bereiche<br />
dürften aber von manchen Singvogelarten als Nahrungshabitat genutzt werden.<br />
Reptilien konnten im gesamten Geltungsbereich der Änderung nicht festgestellt werden.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 32<br />
Entwurf<br />
Aufgrund der Verfilzung der Grasnarbe fehlen offenere Stellen, die z.B. von der Zauneidechse<br />
(Lacerta agilis) genutzt werden könnten.<br />
Die Gehölzbestände im Gebiet (insbesondere die Baumhecke südlich der Schule) stellen<br />
Bruthabitate für verschiedene Vogelarten dar. Eigene Erfassungen erfolgten nicht, es dürfte<br />
sich hierbei aber überwiegend um Ubiquisten handeln. Alte Bäume mit starken<br />
Stammdurchmessern beschränken sich derzeit auf die Baumgruppe zwischen Turnhalle und<br />
Rathaus sowie auf Einzelexemplare in der Baumhecke bei der Schule sowie auf dem<br />
Schulgelände.<br />
Im Planungsbereich selbst gibt es keine kartierten Biotope der Flachlandbiotopkartierung und<br />
keine Nachweise in der Artenschutzkartierung (ASK) (Stand: 27.08.2010).<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird<br />
als gering bis mittel eingestuft.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Zu beachtende Aspekte zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden die Erholungseignung<br />
des Raumes, der Lärmschutz, die Luftreinhaltung und der Schutz vor elektrischen<br />
Feldern.<br />
Der zentrale Bereich <strong>Schwanstetten</strong>s hat eine wichtige Bedeutung als Treffpunkt im<br />
alltäglichen Leben der Einwohner.<br />
In der bisherigen Fassung des Bebauungsplans gibt es gewisse Konflikte aufgrund der<br />
Benachbarung von Nutzungen, die teilweise unverträglich sind. So wurden direkt neben dem<br />
Reinen Wohngebiet am Köhlerweg ein Bolzplatz und ein Beachvolleyball angelegt. Dies hat<br />
eine hohe rechnerische Vorbelastung des Reinen Wohngebiets mit Geräuschemissionen aus<br />
den Freizeitnutzungen zur Folge.<br />
Des Weiteren führt die Anordnung von Allgemeinen Wohngebieten an der Alten Straße<br />
gegenüber dem Parkplatz der <strong>Gemeinde</strong>halle zu erheblichen rechnerischen Vorbelastungen<br />
der Wohngebäude während der Nachtstunden.<br />
Eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Vorbelastungen ist Kap. 12 der Begründung der<br />
Bebauungsplanänderung oder dem schallschutztechnischen Gutachten zu entnehmen.<br />
Über auftretende elektrische Felder liegen keine Erkenntnisse vor.<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Mensch wird als mittel<br />
eingestuft.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Das Untersuchungsgebiet öffnet sich im Osten zur unbebauten Landschaft. Zur Ausbildung<br />
des Ortsrandes trifft der bestehende Bebauungsplan keine Aussagen. Schon derzeit ist der<br />
Änderungsbereich direkt anthropogen überformt (westlicher und südlicher Teil) oder von den<br />
angrenzenden Siedlungsflächen überprägt (östlicher Teil).<br />
Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Landschaft ist mittel.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Im Planungsgebiet sind keine geschützten Kultur- oder Bodendenkmäler bekannt.<br />
Unmittelbar südöstlich an den Geltungsbereich angrenzend befindet sich aber ein<br />
Bodendenkmal. Dabei handelt es sich vermutlich um einen Kohlenmeiler vor- und<br />
frühgeschichtlicher Zeitstellung und eine Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild.<br />
(Denkmalnummer D-5-6632-0067). Grundsätzlich sind daher auch im Planungsgebiet<br />
Bodenfunde denkbar.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 33<br />
An Sachgütern bestehen im Gebiet zum einen die vorhandenen Gebäude (Schulgebäude,<br />
Turnhalle, Wohnhaus Hausmeister, Kindertagesstätte), zum anderen die Schulsportanlagen.<br />
Kulturgüter sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Sachgüter sind vorhanden,<br />
entsprechen aber dem bisherigen und teils auch dem künftigen Planungszweck bzw.<br />
werden entsprechend der Neu-Konzeption verlegt.<br />
Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen der Schutzgüter spielen im Planungsgebiet eine untergeordnete Rolle.<br />
6. Auswirkungen des Vorhabens<br />
Im Folgenden werden die negativen wie positiven Auswirkungen beschrieben, die bei Umsetzung<br />
des Bebauungsplanes – gegenüber der bisherigen Planung – zu erwarten sind.<br />
Schutzgut Boden<br />
Durch die Planungen kommt es im zentralen Bereich (Fläche für Gemeinbedarf) zu einer<br />
größeren Versiegelung. Dort ist bisher keine GRZ festgesetzt, somit muss vom tatsächlich<br />
vorhandenen Bestand ausgegangen werden.<br />
Im Bereich der KiTa ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt, die so beibehalten wird.<br />
Zu neuen Flächenversiegelungen kommt es im zentralen Bereich, sowie auf der Fläche des<br />
künftigen Parkplatzes und auf der Fläche, die neu in den Geltungsbereich einbezogen wird:<br />
- Bürgerhaus<br />
- Jugendhaus<br />
- Schulsportanlagen (mit Hartplätzen und Tartanbahn)<br />
- Parkplätze<br />
- Kinderkrippe (bereits genehmigte und in Bau befindliche Nutzung)<br />
Im Bereich des neu geplanten Allgemeinen Wohngebietes kommt es zwar auch zu einer<br />
Neubebauung, allerdings sind der derzeit dort befindliche Hartplatz und das Beachvolleyballfeld<br />
ebenfalls als schon versiegelt anzunehmen.<br />
Im Vergleich mit der bisherigen Planung fällt daher vor allem die stärkere Versiegelung ins<br />
Gewicht. Versiegelte Flächen verlieren ihre natürlichen Bodenfunktionen als:<br />
<br />
<br />
<br />
Lebensraum für Tiere und Pflanzen,<br />
Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen<br />
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer<br />
Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz<br />
des Grundwassers. 6<br />
In Teilbereichen kommt es aber auch zu einer Rücknahme von Versiegelungen wie z.B.<br />
beim bisherigen Lehrerparkplatz, der durch die Zusammenlegung der Stellplatzflächen im<br />
rückwärtigen Bereich entbehrlich wird. Diese Planung ist allerdings im Bebauungsplan nicht<br />
weiter fixiert.<br />
6 Vgl. § 2 Abs. 2 BBodSchG
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 34<br />
Entwurf<br />
Anhand der Planungen kann die Versiegelung wie folgt abgeschätzt werden:<br />
Tabelle 1: Vergleich GRZ bisherige Planung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Fläche Bestand 9. Änderung Differenz<br />
GB 1 Kita .<br />
(Erweiterung bereits erfolgt)<br />
GB 2 Bürgerhaus<br />
(Bewertung Bestand)<br />
GB 3 Jugendhaus<br />
GB 4 Schule mit Turnhalle<br />
Flächen für Sportanlagen<br />
(bisher landwirtschaftlich genutzt)<br />
WA<br />
GRZ<br />
mögliche<br />
Versiegelung<br />
inkl.<br />
Überschreitung<br />
GRZ<br />
mögliche<br />
Versiegelung<br />
inkl.<br />
Überschreitung<br />
0,4 0,6 0,4 0,6 keine<br />
Keine<br />
Festsetzung,<br />
Hartplatz<br />
Keine<br />
Festsetzung<br />
Keine<br />
Festsetzung<br />
bisher keine<br />
Festsetzungen<br />
Keine<br />
Festsetzung,<br />
aber<br />
versiegelt<br />
0,6 0,8 keine<br />
0,6 0,8 Erhöhung<br />
0,8 0,8 keine<br />
Intensive Nutzung von<br />
ca. 10.000 qm, Teilversiegelung<br />
(Hartplatz,<br />
Tartanbahn)<br />
Erhöhung<br />
0,4 0,6 keine<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als nicht erheblich<br />
bewertet.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Die aktuelle Planung führt in Teilbereichen zu einer stärkeren Versiegelung von Oberflächen.<br />
Öffentliche Stellplätze werden aber versickerungsfähig (Rasenpflaster, Rasengittersteine,<br />
Schotterrasen) angelegt.<br />
Eine zentrale Versickerung der Dachflächenwässer ist wahrscheinlich aufgrund der<br />
geologischen Gegebenheiten mit teils stark bindigen Böden (k f -Wert < 10 -5 m/s) schwer<br />
möglich (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH 2012). Es wurden Sickertests<br />
durch ein Gutachterbüro durchgeführt mit dem Ziel das anfallende Regenwasser dezentral<br />
zur Versickerung zu bringen (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH 2012, H<br />
12 2330 01 NV 5). Eine Schacht- oder Rigolenversickerung ist aufgrund des oberflächennah<br />
anstehenden Sandsteins nicht möglich. Mittels Muldenversickerung in Teilbereichen kann<br />
jedoch das anfallende Niederschlagswasser versickert werden.<br />
Bei den Sportflächen werden zukünftig wieder die befestigten Flächen (Hartplatz,<br />
Tartanbahn) versiegelt. Das geplante Rasenspielfeld hingegen bleibt unversiegelt.<br />
Gegenüber der bisherigen Planung ist damit allenfalls eine geringe Verschlechterung für das<br />
Schutzgut zu erwarten, da die flächenmäßigen Anteile der neu versiegelten Flächen sich in<br />
Grenzen halten.<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden insgesamt als nicht erheblich<br />
bewertet.<br />
Schutzgut Klima/Luft<br />
Aufgrund der höheren versiegelten Fläche verstärkt sich die Aufheizung innerhalb des Gebiets<br />
grundsätzlich. Aufgrund der insgesamt lockeren und durchgrünten Siedlungsstruktur
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 35<br />
der Nachbarschaft, dem westlich angrenzenden Grünzug und den Wald- und Freiflächen in<br />
der näheren Umgebung wird es in der Summe aber nicht zu einer merklichen Erwärmung<br />
kommen. Eine weitere Minderung erbringt die festgesetzte, extensive Begrünung von Flachdächern,<br />
da sich dies aufgrund der höheren Verdunstung positiv auf das Lokalklima auswirkt.<br />
Emissionen aus Heizungsbrand sowie Besucherverkehr (sofern als motorisierter Individualverkehr)<br />
führen zu weiteren Luftbelastungen. Die Zulassung einer Heizungsanlage aus Erneuerbaren<br />
Energien (Hackschnitzel, Holz-Pellets o.ä.) führt aber im Vergleich zur bisherigen<br />
Wärmegewinnung zu einer Reduzierung des CO 2 -Ausstosses, was sich positiv auf<br />
die Klimabilanz auswirkt.<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft werden als nicht erheblich bewertet.<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Durch die Änderung der Flächennutzungen kommt es zu einer Verschiebung von Lebensräumen<br />
für Tiere und Pflanzen. Während die Brachfläche im Osten vollständig neu gestaltet<br />
wird (Sportanlagen, Gartenbereiche), erfolgen im westlichen und südlichen Teil neben der<br />
Neubebauung nur kleinere Umgestaltungen. Im Wesentlichen wird hier der Bestand (Schule,<br />
Kindertagesstätte) gesichert, ohne dass es zu neuen Eingriffen kommt.<br />
Ein Großteil der vorhandenen Gehölzbestände wurde in die Planung integriert und kann erhalten<br />
werden. Hierzu zählen z.B. ein Teil der Bäume und Baumgruppen im Westen des<br />
Änderungsbereichs, Baumhecken südlich und östlich der Schulgebäude bzw. des Schulhofes,<br />
die Gehölze an der Südostecke des geplanten Wohngebietes sowie verschiedene<br />
Einzelbäume.<br />
Eingriffe in den Baumbestand erfolgen im Westen vor dem geplanten Bürgerhaus, sowie bei<br />
einzelnen Bäumen zur Anlage von Wegen etc. Konkret wird hier in einzelnen Fällen erst auf<br />
Ebene der Baugenehmigung entschieden werden können, ob weitere Bäume erhalten<br />
werden können. Auch die schmalen Strauchhecken im Süden und Osten des bisherigen<br />
Rasenspielfeldes entfallen. Baumhöhlen oder vergleichbare Nistplätze konnten innerhalb des<br />
Änderungsbereiches aber nicht festgestellt werden.<br />
Durch Eingrünungsmaßnahmen im Osten und weiteren Bepflanzungen werden dafür<br />
Lebensräume (z.B. für Vögel) auch neu geschaffen.<br />
Während Eingriffe in geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-<br />
NatSchG gänzlich unterbleiben, könnten europäische Vogelarten betroffen sein (siehe hierzu<br />
auch Kapitel 13 Berücksichtigung Artenschutzrechtlicher Belange). Im Ergebnis kommt es<br />
aber nicht zu Beeinträchtigungen der lokalen Populationen und somit zu einer Erfüllung von<br />
Verbotstatbeständen.<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden in der Summe als<br />
nicht erheblich bewertet.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Durch die Ansiedlung neuer öffentlicher Gebäude und die Umgestaltung der Grünen Mitte<br />
soll die Aufenthaltsqualität des Bereichs deutlich verbessert werden. Mit der Verlegung der<br />
Erschließung in den Bereich östlich von Bürgerhaus und Turnhalle wird die Grüne Mitte von<br />
fahrendem und parkendem Verkehr entlastet.<br />
Die Auswirkungen der Umlegung der Schulsportanlagen und Freizeitanlagen sowie die<br />
Nutzung des Kleinfußballfeldes als Bolzplatz wurden in einem Schallschutzgutachten<br />
untersucht.<br />
Im Ergebnis des Schallgutachtens wurden Maßnahmen festgesetzt, die die angrenzende<br />
Wohnbebauung schützen sollen:
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 36<br />
Entwurf<br />
- Garagengebäude auf dem erweiterten Parkplatz zwischen Rathaus und<br />
Kindertagesstätte zur Abschirmung gegenüber dem IO 9 insbesondere in den Nachtstunden<br />
- Lärmschutzwall zwischen Sportanlagen und Allgemeinem Wohngebiet Sperbersloher<br />
Straße<br />
- Lärmschutzwall oder –wand (oder Garagengebäude) südlich der Schulsportanlagen<br />
zum Schutz der Wohnnutzung im Bereich des bestehenden Reinen Wohngebiets und<br />
des neuen Allgemeinen Wohngebiets am Köhlerweg.<br />
Bedingung für den Betrieb der neuen Freizeitanlagen ist jedoch die Nutzungsaufgabe der<br />
bestehenden Freizeitnutzungen am Köhlerweg, vgl. Festsetzung 9.1. Damit soll das<br />
bestehende, als Reines Wohngebiet festgesetzte, Gebiet am Köhlerweg geschützt werden.<br />
Dies ist durch die bestehenden Freizeitnutzungen vorbelastet, so dass keine weitere<br />
Emissionsquelle hinzukommen dürfte.<br />
Darüber hinaus sind lt. schalltechnischem Gutachten Nutzungseinschränkungen für die<br />
neuen Nutzungen notwendig, u.a.:<br />
- Beachvolleyballfeld, Hartplatz und Allwetterplatz dürfen nur bis 20 Uhr und auch nicht<br />
während der Ruhezeiten (Sonntags 13 – 15 Uhr) genutzt werden<br />
- Nutzung der Außenbereiche von Jugendhaus und Bürgerhaus nur bis 22 Uhr<br />
Trotz neuer Emissionsquellen konnten durch Umverlegung von Nutzungen und die oben<br />
beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen an verschiedenen Orten in den umgebenden<br />
Wohngebieten teils deutliche Verringerungen der Lärmimmissionen herbeigeführt werden.<br />
An einigen Stellen sind noch geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte<br />
festzustellen. Für nähere Ausführungen wird auf das Kap. 12 in der Begründung oder das<br />
schallschutztechnische Gutachten verwiesen.<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden als gering bis mittel bewertet<br />
und sind in der Summe nicht erheblich. Meist treten sogar Verbesserungen auf.<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Mit der Verlagerung der Schulsportanlagen wird auch der Ortsrand nach Osten verschoben.<br />
Durch Pflanzbindungen wird dieser neue Ortsrand ausreichend eingegrünt. Die vorhandenen<br />
Bäume und Gehölzstrukturen im übrigen Bereich sollen soweit als möglich erhalten werden,<br />
wozu entsprechende Festsetzungen existieren. Somit erfolgt zwar eine Veränderung des<br />
bisherigen Erscheinungsbildes der Flächen, das Orts- und Landschaftsbild verändert sich<br />
aber nicht negativ.<br />
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden als nicht erheblich bewertet.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Geschütze Kulturgüter sind nicht betroffen. Bei Bodeneingriffen muss grundsätzlich mit<br />
archäologischen Funden gerechnet werden, gerade aufgrund des benachbarten Bodendenkmals.<br />
Der Bebauungsplan enthält hierzu entsprechende Hinweise.<br />
Die Sachgüter wurden in die Planung integriert.<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter liegen somit nicht vor.<br />
Wechselwirkungen<br />
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Wechselwirkungen im Vergleich zu den einzelnen<br />
Schutzgütern, bestehen auch keine erheblichen Auswirkungen.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 37<br />
Beeinträchtigungen der Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern sind nicht<br />
erheblich.<br />
7. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
Die Auswirkungen der Bebauung sollen durch folgende Maßnahmen im Gebiet verringert<br />
werden (in Klammer: betroffenen Schutzgüter):<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
teilweise Erhaltung von Gehölzen (Tiere und Pflanzen, Klima und Luft, Landschaftsbild)<br />
Eingrünung der Parkplätze und Gehölzpflanzungen in den Freiflächen (Tiere und<br />
Pflanzen, Klima und Luft, Landschaftsbild)<br />
Festsetzung zu extensiver Dachbegrünung auf Flachdächern (Wasser, Klima und<br />
Luft, Tiere und Pflanzen)<br />
Nutzung bestehender Erschließungsanlagen, Bündelung von Versorgungsleitungen<br />
und Wegen (Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen)<br />
Befestigung von Stellplätzen mit versickerungsfähigen Materialien (Boden, Wasser)<br />
Sinnvolle Situierung von Emissionsquellen und Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen<br />
(Mensch)<br />
8. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung würden alle Bereiche wie bisher genutzt werden. Für die<br />
landwirtschaftlichen Flächen dürfte bei Fortbestand der Brache allmählich eine Gehölzsukzession<br />
einsetzen.<br />
Würden die geplanten Maßnahmen in die öffentliche Infrastruktur nicht getätigt, könnte sich<br />
das aber auch nachteilig auf die Zukunftsfähigkeit des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> auswirken,<br />
z.B. hinsichtlich der Bindung der Bewohner und der Neugewinnung von Einwohnern aufgrund<br />
fehlender Angebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Jugend, Senioren).<br />
Ohne eine Neuordnung des Erschließungskonzepts würde die Grünfläche westlich der<br />
Schule weiterhin von Autos durchfahren, was zu einer zweifelhaften Aufenthaltsqualität der<br />
öffentlichen Freifläche führt.<br />
Ohne Durchführung der Planung käme es an bestimmten Orten in der Nachbarschaft des<br />
Geltungsbereichs auch nicht zu Verbesserungen im Hinblick auf die Immissionssituation, die<br />
nur durch die Planänderung ermöglicht wird.<br />
9. Eingriffsbilanzierung<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach Naturschutzrecht grundsätzlich zu vermeiden<br />
bzw. soweit wie möglich zu vermindern. Nicht vermeidbare Eingriffe sind auszugleichen.<br />
Nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgt der Ausgleich für Eingriffe durch die Bauleitplanung durch<br />
geeignete Darstellungen und Festsetzungen. In Bayern existiert hierfür die Handreichung<br />
„Bauen im Einklang mit der Natur – Ein Leitfaden (ergänzte Fassung)“ (2. Auflage 2003).<br />
Im Änderungsbereich besteht für Teilbereiche aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes<br />
„Neues Ortszentrum“ bereits Baurecht. Nach § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB ist ein Ausgleich<br />
nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind<br />
oder zulässig waren. Hier ist nicht der tatsächliche Ist-Zustand, sondern die planungsrechtlich<br />
zulässige Situation nach den Festsetzungen des Bebauungsplans anzusetzen. Wie<br />
beschrieben erhöht sich die versiegelte Fläche aufgrund der neuen Nutzungen, so dass baurechtlich<br />
eine Nachverdichtung stattfindet.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 38<br />
Entwurf<br />
Da bei der Änderung des Bebauungsplanes teilweise schon bestehende Nutzungen überplant<br />
und planungsrechtlich gesichert werden, ergibt sich ein Ausgleichserfordernis nur dort,<br />
wo zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden. Kein Ausgleichserfordernis besteht<br />
für folgende Bereiche:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Parkplatz beim Rathaus (wird zwar umgestaltet, aber keine zusätzlichen Versiegelungen)<br />
Bereich Kindertagesstätte Gb 1 (Erweiterung zwar nicht im Bebauungsplan enthalten,<br />
hierfür existiert aber Baugenehmigung und somit planerisch zulässig; Vorhaben bereits<br />
umgesetzt).<br />
Bürgerhaus Gb 2 (Baufenster liegt nahezu vollständig innerhalb des derzeitigen Hartplatzes.)<br />
Schulgelände mit Turnhalle Gb 4 (Festsetzung des Bestandes)<br />
Allgemeines Wohngebiet am Köhlerweg (neue Nutzung, aber derzeit schon in dem<br />
Maße versiegelt, wie es auch bei der künftigen Wohnnutzung der Fall sein wird)<br />
bestehende Grünflächen ohne Eingriffe<br />
Des Weiteren muss die östliche Fläche neu in die Betrachtung einbezogen werden. Diese<br />
war bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Gemäß Leitfaden handelt es sich bei<br />
der Brachfläche (älter als 5 Jahre) um ein Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild (Kategorie II, unten). Für die Teile der Fläche, die zu Grünflächen oder<br />
Gärten umgestaltet oder mit Gehölzen bepflanzt werden, ist ebenfalls kein Ausgleich erforderlich,<br />
da diese eine vergleichbare Wertigkeit (Kategorie II, unten) aufweisen. Lediglich<br />
durch die Umgestaltung in Sportanlagen erfolgt entweder eine Versiegelung (Hartplätze)<br />
bzw. eine Herabsetzung der naturschutzfachlichen Wertigkeit (auf Kategorie I).<br />
Damit ist noch für folgende Bereiche (siehe Abbildung 7) ein naturschutzfachlicher Ausgleich<br />
erforderlich:<br />
Neue Zufahrt und Stellplatzanlagen<br />
Jugendhaus GB 3<br />
Flächen für Sport- und Spielanlange (sofern nicht Bestandsflächen überplant werden)<br />
Tabelle 2: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Leitfaden<br />
Eingriffstyp Wertkategorie Fläche in Ausgleichs<br />
m² ha faktor<br />
Ausgleichs<br />
bedarf in<br />
m²<br />
Typ A:<br />
Kategorie I 3.758 0,38 0,4 1.503<br />
GRZ > 0,35 bzw.<br />
hohe Versiegelung:<br />
Verkehrsflächen,<br />
GB 3<br />
Typ B:<br />
Kategorie II 10.487 1,05 0,3 3.146<br />
GRZ < 0,35 bzw.<br />
kaum Versiegelung:<br />
Sport- und Spielanlagen<br />
ohne zusätzliche Kategorie I+II 30.179 3,02 0,00 0,0<br />
Eingriffe<br />
Summe 44.424 4,44 4.649
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 39<br />
Abbildung 7: Überlagerung von Planung und Orthophoto. Bereiche mit zusätzlichen Eingriffen,<br />
die auszugleichen sind, sind gelb schraffiert.<br />
Hierbei handelt es sich ausschließlich um bisher unbebaute Bereiche, so dass man nach der<br />
üblichen Ermittlung des Ausgleichsbedarfs gemäß Leitfaden vorgehen kann. Aufgrund der<br />
verschiedenen Minimierungsmaßnahmen (Dachbegrünung, Festsetzung von Gehölzpflanzungen<br />
etc.) kann innerhalb der vorgegebenen Spanne der Matrix ein niedriger Kompensationsfaktor<br />
angewandt werden. Im Fall der Sport- und Spielanlagen ist nur von teilweise<br />
versiegelten Flächen auszugehen. Hier eröffnet der Leitfaden auch den Ansatz eines<br />
niedrigeren Faktors. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund des versiegelten Anteils durch<br />
Hartplatz und Tartanbahn der Faktor 0,3 gewählt.<br />
Der erforderliche Ausgleichsbedarf von 4.649 m² wird aus dem kommunalen Ökokonto des<br />
Marktes <strong>Schwanstetten</strong> gedeckt. Entsprechende Flächen wurden bereits ausgewählt und<br />
von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Roth anerkannt. Nur auf einer Fläche<br />
sind aber bereits vorlaufende Maßnahmen umgesetzt worden.<br />
Vorgesehen ist eine Umsetzung von Maßnahmen auf den folgenden Flurstücken in den Gemarkungen<br />
Leerstetten und Schwand:<br />
Flst. Nr. 1104, 1160 (Teilflächen mit 4.350 m²), Gmkg. Leerstetten:<br />
Bei diesen Flächen handelt es sich zum einen um eine ältere, etwa 7 – 10 m breite<br />
Fichtenaufforstung vor einem Kiefern-Mischwald am Nordrand der Teichkette „Harmer
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 40<br />
Entwurf<br />
Weiher“ sowie südlich davon (vgl. Abbildung 8) in einer Größenordnung von zusammen<br />
4.100 m². Die Fichten stellen eine nicht standortgemäße Bestockung dar. Bei einer kleinen<br />
Teilfläche im Süden von Flst. Nr. 1160 handelt es sich um einen wegbegleitenden Graben<br />
und angrenzendes Intensivgrünland.<br />
Für diese Ökokontofläche (Flächen-Nr. 546132-0001) wurde im Jahr 2011 die Planung für<br />
die Entwicklungsziele und -maßnahmen durchgeführt. Die Anerkennung als Ökokontofläche<br />
durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Roth erfolgte am 21.06.2012.<br />
Abbildung 8: Lageskizze der externen Ausgleichsflächen Flst. Nr. 1104 und 1160 in der Gmkg.<br />
Leerstetten (rot umrandet) nordöstlich von Harm<br />
Entwicklungsziel für den Fichtenbestand ist die Umwandlung bzw. der Umbau in einen<br />
naturnahen, gestuften Waldrand. Hierzu sind die nicht standortgerechten Fichten zu<br />
entfernen. Vorhandene Sträucher oder Laubbäume II. oder III. Ordnung (z.B. Feld-Ahorn,<br />
Vogelbeere) sollten erhalten bleiben. Der Waldrandstreifen ist möglichst der natürlichen<br />
Gehölzsukzession zu überlassen, es könnten aber auch geeignete Straucharten unterpflanzt<br />
werden. Hierzu zählen z.B.<br />
Besenginster (Cytisus scoparius)<br />
Blut-Hartriegel (Cornus sanguinea)<br />
Hasel (Corylus avellana)<br />
Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)<br />
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)<br />
Faulbaum (Frangula alnus)<br />
Schlehe (Prunus spinosa)<br />
Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica)<br />
Hunds-Rose (Rosa canina)<br />
Sal-Weide (Salix caprea)<br />
Bruch-Weide (Salix fragilis)<br />
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 41<br />
Die kleinere Teilfläche (250 m²) soll vollständig der natürlichen Sukzession überlassen<br />
werden. Es ist damit zu rechnen, dass sich dort Hochstaudenfluren feuchter Standorte<br />
einstellen und nach einer gewissen Zeit auch Feuchtgebüsch. Aufkommende Gehölze<br />
können im mehrjährigen Turnus (> 5 Jahre) auf den Stock gesetzt werden. Weitere<br />
Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
Flst. Nr. 734 (Teilfläche mit 359 m²), Gmkg. Schwand:<br />
Auf dieser gemeindeeigenen Fläche wurden im Jahr 2006 bereits vorgezogene Ausgleichsund<br />
Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Entwicklungsziel für diese Fläche war ein extensives<br />
Grünland (Sandmagerrasen) und Aufbau eines artenreichen Waldmantels. Die Maßnahmen<br />
wurden auf dem Flurstück in einer Größenordnung von 5.175 m² durchgeführt. Hiervon<br />
wurden bereits 4.589 m² für die Bewältigung der Eingriffsfolgen des BP Nr. 12 „Pointgärten“<br />
(Rechtskraft 13.09.2006) in Anspruch genommen, sowie 227 m² für den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“. Die verbliebenen Flächen von<br />
359 m² befinden sich noch auf dem Ökokonto des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> (vgl. Abbildung 9).<br />
Abbildung 9: Lageskizze der externen Ausgleichsfläche Flst. Nr. 734 in der Gmkg. Schwand<br />
Da die Maßnahme bereits im Jahr 2006 umgesetzt wurde, kann diese Vorleistung durch<br />
einen angemessenen Flächenabschlag gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und<br />
Landschaft“ berücksichtigt werden („ökologische Verzinsung”). Hierfür wird ein Abschlag von<br />
2% jährlich angesetzt, was seit Herstellung der Fläche einen Gesamtabschlag von 12%<br />
bedeutet.<br />
Der verbleibende Kompensationsbedarf von 299 m² (= 4.649 m² - 4.350 m²) für die<br />
9. Änderung des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“ kann somit um 36 m² (= 299 m² x<br />
12%) verringert werden. Zur Bewältigung der Eingriffsfolgen dieser Bebauungsplanänderung<br />
werden daher noch insg. 263 m² von der Ökokonto-Fläche Flst. Nr. 734 (Gmkg. Schwand)<br />
des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> abgebucht. Es verbleiben dort noch 96 m².
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 42<br />
Entwurf<br />
Mit den beschriebenen Maßnahmen kann der Kompensationsbedarf von 4.649 m²<br />
vollständig gedeckt werden. Ein weiterer Ausgleich ist nicht erforderlich.<br />
10. Verbleibende Auswirkungen<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass nach der Umsetzung des<br />
Bebauungsplanes erhebliche Umweltauswirkungen auftreten.<br />
Nach § 4 Abs. 3 BauGB wird die <strong>Gemeinde</strong> nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens des<br />
Bebauungsplanes durch die Behörden unterrichtet, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen<br />
die Durchführung erhebliche, insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen<br />
auf die Umwelt hat.<br />
11. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />
Alternative Planungsmöglichkeiten wurden hauptsächlich für das interne Nutzungskonzept<br />
geprüft, weniger aber hinsichtlich des Standorts. Aufgrund der vorhandenen Schule, sollten<br />
die Sportanlagen wieder unmittelbar an der Schule situiert sein. Für Bürger- und Jugendhaus<br />
wurden jedoch verschiedene Optionen untersucht. So wurde eine Umnutzung vorhandener<br />
Gebäude (z.B. Sperbersloher Straße 3) diskutiert, aber auch bisher unbebaute Flächen<br />
(Waldspielplatz an der Alten Straße) untersucht.<br />
Im Ergebnis wollte man die Einrichtungen der öffentlichen Hand (Rathaus, Bücherei, Bürgerhaus,<br />
Jugendhaus, Schule) möglichst an einer Stelle konzentrieren, um so gegenseitige<br />
Synergieeffekte ausnutzen zu können.<br />
Ferner wurden unterschiedliche Planungsmöglichkeiten zum internen Nutzungskonzept diskutiert.<br />
Hier wurde überlegt verschiedene andere Einrichtungen für die Freizeitgestaltung von<br />
Jugendlichen (Skater-Park, Dirt-Bike-Bahn) in die Umgebung des geplanten Jugendhauses<br />
zu platzieren. Diese Planungsvarianten wurden aber wieder verworfen. Ein Grund war u.a.<br />
auch die zu erwartenden Geräuschemissionen (insbesondere Skate-Anlage) im Umfeld<br />
schutzbedürftiger Nutzungen (Wohngebiete).<br />
Parallel hierzu wurden diese Konzepte auch im Hinblick auf den Immissionsschutz<br />
untersucht. Varianten mit alternativen Maßnahmen zum Lärmschutz wurden aus<br />
städtebaulichen Gründen verworfen.<br />
12. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung und auch des gesamten Bebauungsplanes<br />
„Neues Ortszentrum“ sind keine „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“<br />
(Site of Community Importance – SCI), „Besondere Schutzgebiete“ (Special Area of Conservation<br />
– SAC) oder Artvorkommen und Lebensräume, die eine Ausweisung als eines dieser<br />
Gebiete nach Art. 3 FFH-Richtlinie rechtfertigen, bekannt. Ebenso befinden sich hier keine<br />
„Europäischen Vogelschutzgebiete“ (Special protected area – SPA) nach der Vogelschutz-<br />
Richtlinie.<br />
Nördlich und östlich der Ortslage von Schwand liegt das Europäische Vogelschutzgebiet<br />
(SPA-Gebiet) DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Dieses Gebiet umfasst insgesamt ca.<br />
38.192 ha. Die genauen Gebietsgrenzen sind in der zum 01. September 2006 in Kraft getretenen<br />
VoGEV wiedergegeben. Bei dem Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“<br />
handelt es sich um große, zusammenhängende Waldkomplexe aus vorherrschend Kiefernwäldern,<br />
eingestreuten Laubholzbereichen und großen Übergangsflächen von reinen Nadelholzflächen<br />
zu strukturreichen Misch- und Laubwäldern, mit Lichtungen und Waldsäumen im
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 43<br />
Schichtstufenland der unteren Mittelgebirgslage. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus bedeutenden<br />
Vorkommen von Spechten und Höhlennutzern, Laubholzbewohnern und weiteren<br />
Rote-Liste-Arten. Erwähnenswert sind insbesondere Vorkommen folgender Vogelarten:<br />
Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Heidelerche (Lullula arborea), Auerhuhn (Tetra<br />
urogallus) und Haselhuhn (Bonasa bonasia).<br />
Es besteht hier kein funktionaler Zusammenhang, obwohl der minimale Abstand zum Geltungsbereich<br />
der Bebauungsplanänderung nur minimal 150 m beträgt. Beeinträchtigungen<br />
von NATURA 2000-Gebieten können durch die Planung gänzlich ausgeschlossen werden.<br />
13. Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange<br />
Unabhängig von der Anwendung der Eingriffsregelung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
des BNatSchG in Zusammenhang mit den europarechtlichen Vorschriften (FFH-<br />
Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) bei der Änderung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.<br />
Es wurde vorab geprüft, ob durch die Bebauungsplanänderung eventuell Auswirkungen<br />
auf geschützte Arten zu erwarten sind, was entsprechende Verbotstatbestände nach<br />
sich ziehen könnte.<br />
Hierbei sind insbesondere die Umwandlung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Brache) im<br />
Osten von Relevanz sowie der Wegfall von Gehölzbeständen.<br />
Auf der Brache konnte allerdings keine geschützten Arten (z.B. bodenbrütende Vogelarten,<br />
Reptilien) festgestellt werden. Somit verbleibt allein der Eingriff in Gehölzbestände der zur<br />
Einschlägigkeit von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG führen könnte.<br />
Ein Großteil der Gehölzbestände wurde in die Planung integriert und auch verbindlich als zu<br />
erhaltend festgesetzt. Hierzu zählen z.B. ein Teil der Bäume und Baumgruppen im Westen<br />
des Änderungsbereichs, Baumhecken südlich und östlich der Schulgebäude bzw. des Schulhofes,<br />
die Gehölze an der Südostecke des geplanten Wohngebietes sowie verschiedene<br />
Einzelbäume.<br />
Konkrete Eingriffe betreffen Teile des Baumbestands im Westen vor dem geplanten Bürgerhaus,<br />
schmale Strauchhecken im Süden und Osten des bisherigen Rasenspielfeldes, sowie<br />
einzelne Bäume zur Anlage von Wegen etc. Baumhöhlen oder vergleichbare Nistplätze<br />
konnten innerhalb des Änderungsbereiches nicht festgestellt werden.<br />
Da die ökologische Funktion der von den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen<br />
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der ökologischen Gilde der Baum- und<br />
Heckenbrüter im räumlichen Zusammenhang (u.a. Gartenbereiche, Neupflanzung von Gehölzen)<br />
aber weiterhin erfüllt sind, ist ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3<br />
i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht gegeben. Eine Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist<br />
ebenfalls nicht erkennbar, wenn die Rodung der Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln<br />
(also nicht vom 01. März bis zum 30. September) stattfinden. Andere ökologische Gilden der<br />
europäischen Brutvögel sind nicht betroffen.<br />
Fledermäuse sind von der Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Quartiere innerhalb<br />
des Geltungsbereichs der Änderung sind derzeit nicht bekannt (Baumhöhlen) bzw.<br />
würden auch nicht verändert oder beeinträchtigt werden (potenzielle Gebäudequartiere). Die<br />
Funktion als Jagdhabitat ist auch zukünftig gewährleistet. Insbesondere die Gehölzstrukturen<br />
bleiben entweder erhalten oder werden in adäquatem Umfang wieder neu gepflanzt, so dass<br />
auch zukünftig Jagdmöglichkeiten für Fledermäuse bestehen.<br />
Eine Beeinträchtigung weiterer geschützter Arten (z.B. Reptilien, Amphibien) ist nicht erkennbar.<br />
Auf die Erstellung einer eigenständigen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
(saP) konnte somit verzichtet werden.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 44<br />
Entwurf<br />
14. Überwachung/Monitoring<br />
Nach § 4c BauGB ist es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>n, die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />
auf Grund der Durchführung des Bebauungsplans eintreten, zu überwachen, um insbesondere<br />
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage<br />
zu sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.<br />
Grundsätzlich ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des<br />
Bebauungsplans zu achten. In diesem Fall sind erhebliche Umweltauswirkungen nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht zu erwarten. Ein regelmäßiges Monitoring erscheint daher nicht<br />
erforderlich.<br />
Sollten wider Erwarten konkrete Anhaltspunkte für das Auftreten von erheblichen Umweltauswirkungen<br />
(insbesondere im Bereich Immissionsschutz) vorliegen, wären schwerpunktmäßige<br />
Messungen im Bestand möglich. Ggf. müssten auf dieser Grundlage dann weitere<br />
Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 45<br />
15. Zusammenfassung<br />
Der Geltungsbereich der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“<br />
umfasst das schon bestehende Schulgebäude mit Sportanlangen, die<br />
Freizeitanlagen, einen Parkplatz und das Gelände einer Kindertagesstätte. Im Osten wird<br />
eine landwirtschaftliche Nutzfläche (derzeit brach gefallen) in den Geltungsbereich<br />
einbezogen. Durch die Planänderung soll im Wesentlichen der Neubau eines Bürger- und<br />
eines Jugendhauses sowie der dazugehörigen Erschließungseinrichtungen ermöglicht<br />
werden. Schon erfolgte Erweiterungen der Kindertagesstätte werden planungsrechtlich<br />
abgesichert. Diese Planungen machen die Verlegung der Schulsportanlagen nach Osten<br />
erforderlich. Durch die Verlegung von Freizeitanlagen im Süden wird die Zuführung der frei<br />
werdenden Flächen für Wohnbebauung möglich, auf denen gleichzeitig ein Lärmschutz<br />
vorgesehen werden kann.<br />
Es sind keine geschützten Lebensräume nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG<br />
oder Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht betroffen. Die Bedeutung des Planungsgebietes<br />
für die einzelnen Schutzgüter wurde anhand der Bestandssituation überprüft und<br />
die Auswirkungen der Planungen bewertet.<br />
Mit der Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.<br />
Tabelle 3: Übersicht über die Bedeutung der Schutzgüter und die Auswirkungen der Planung<br />
Schutzgut<br />
Bedeutung des Planungsgebietes<br />
für Schutzgut<br />
Auswirkungen der Planung<br />
Boden gering – mittel nicht erheblich<br />
Wasser gering nicht erheblich<br />
Klima/Luft gering nicht erheblich<br />
Tiere und Pflanzen gering – mittel nicht erheblich<br />
Mensch mittel nicht erheblich<br />
Landschaft mittel nicht erheblich<br />
Kultur- und Sachgüter vorhanden nicht betroffen bzw. in die<br />
Planung integriert<br />
Wechselwirkungen gering nicht erheblich<br />
Planungsalternativen mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter waren nicht vorhanden.<br />
Alternative Lärmschutzmaßnahmen wurden geprüft, brachten aber entweder keine<br />
weiteren Verbesserungen oder wurden aus städtebaulichen Gründen verworfen.<br />
Negative Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete konnten keine erkannt werden, ebenso<br />
sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht einschlägig.<br />
Der Ausgleich für die zusätzlichen Eingriffe erfolgt auf Ökokonto-Flächen des Marktes<br />
<strong>Schwanstetten</strong>.<br />
F<br />
BODENORDNUNG<br />
Es sind keine Maßnahmen der Bodenordnung erforderlich.
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Seite 46<br />
Entwurf<br />
G<br />
PFLANZEMPFEHLUNG<br />
Großkronige Laubbäume auf öffentlichen Freiflächen<br />
Aesculus hippocastanum<br />
Rosskastanie<br />
Acer platanoides<br />
Spitz-Ahorn<br />
Acer pseudoplatanus<br />
Berg-Ahorn<br />
Fraxinus excelsior<br />
Esche<br />
Juglans regia<br />
Walnuss<br />
Pinus sylvestris<br />
Wald-Kiefer<br />
Quercus robur<br />
Stiel-Eiche<br />
Tilia cordata<br />
Winter-Linde<br />
Klein- und mittelkronige Laubbäume auf kleinen Freiflächen und privaten Grünflächen<br />
Acer campestre<br />
Feld-Ahorn<br />
Betula pendula<br />
Hänge-Birke<br />
Carpinus betulus<br />
Hainbuche<br />
Pyrus calleryana ‘Chanticleer’<br />
Stadt-Birne<br />
Prunus avium<br />
Vogel-Kirsche<br />
Sorbus aria<br />
Mehlbeere<br />
Sorbus aucuparia<br />
Eberesche<br />
Obstbäume<br />
Malus domestica<br />
z.B. ‘Bohnapfel<br />
‘Brettacher<br />
‘Jakob Fischer‘<br />
‘Winterrambour’<br />
Pyrus communis<br />
z.B. ‘Gellerts Butterbirne‘<br />
‘Gute Graue’<br />
‘Pastorenbirne<br />
Prunus domestica<br />
z.B. ‘Fränkische Hauszwetschge<br />
‘Oulins Reneklode<br />
‘Wangenheimer Frühzwetschge<br />
Apfel<br />
Birne<br />
Zwetschge<br />
Sträucher für Hecken, Abpflanzungen und private Grundstücksflächen<br />
Amelanchier ovalis<br />
Felsenbirne<br />
Acer campestre<br />
Feld-Ahorn<br />
Carpinus betulus<br />
Hainbuche<br />
Cornus mas<br />
Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea<br />
Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana<br />
Haselnuss<br />
Crataegus monogyna<br />
Eingriffliger Weißdorn<br />
Cytisus scoparius<br />
Besenginster<br />
Euonymus europaea<br />
Pfaffenhütchen<br />
Ligustrum vulgare<br />
Gewöhnlicher Liguster
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />
Entwurf Seite 47<br />
Lonicera xylosteum<br />
Rosa canina<br />
Sambucus nigra<br />
Viburnum opulus<br />
Gewöhnliche Heckenkirsche<br />
Hunds-Rose<br />
Schwarzer Holunder<br />
Gemeiner Schneeball<br />
Folgende Qualitäten und Mindestgrößen werden empfohlen:<br />
Mindestgrößen und Qualitäten<br />
Güteklasse A, B Deutscher Baumschulen<br />
Bäume/Hochstämme<br />
mindestens 3 x verpflanzt mit Ballen<br />
Stammumfang 16-18 (Obstbäume 12-14)<br />
Sträucher<br />
Höhe 60-100/100-150 cm, 2 x verpflanzt,<br />
1 Stück pro 1,5 m 2