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Begründung - Gemeinde Schwanstetten

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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 3<br />

INHALT<br />

I. Begründung ................................................................................................................. 5<br />

A Allgemeines ................................................................................................................ 5<br />

1. Planungsanlass und Hauptplanungsziele ............................................................................... 5<br />

2. Lage des Plangebiets .............................................................................................................. 6<br />

3. Planverfahren .......................................................................................................................... 7<br />

B Beschreibung des Plangebiets und angrenzender Bereiche ....................................... 7<br />

1. Städtebauliche Situation und derzeitige Nutzungen ............................................................... 7<br />

2. Verkehr .................................................................................................................................... 9<br />

C Planerische Grundlagen ............................................................................................. 9<br />

1. Ziele der Raumordnung ........................................................................................................... 9<br />

2. Regionalplan .......................................................................................................................... 10<br />

3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ....................................................... 11<br />

4. Derzeitige planungsrechtliche Situation ................................................................................ 12<br />

D Festsetzungen des Bebauungsplans .........................................................................14<br />

1. Plankonzept ........................................................................................................................... 14<br />

2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ............................................................ 16<br />

3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ......................................................... 17<br />

4. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ...................................................................................... 17<br />

5. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) ................................................. 18<br />

6. Größe der Grundstücke im Allgemeinen Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) ................. 18<br />

7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) .............................................................................. 18<br />

8. Flächen für Sportanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) ............................................................. 18<br />

9. Einfriedungen (§ ) Abs. 4 BauGB i.V.m. Art.6 Abs. 9 BayBO) .............................................. 19<br />

10. Verkehrsflächen / Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), Stellplätze, Garagen und Carports ................................................... 19<br />

11. Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 20<br />

12. Lärmschutz ............................................................................................................................ 20<br />

13. Werbeanlagen ....................................................................................................................... 25<br />

14. Grünflächen ........................................................................................................................... 26<br />

15. Flächen oder Maßnahmen zum Erhalt oder zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern 26<br />

E Umweltbericht ............................................................................................................27<br />

1. Vorgehensweise .................................................................................................................... 27<br />

2. Kurzdarstellung der Planung ................................................................................................. 27<br />

3. Beschreibung der angewandten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten sowie<br />

Kenntnislücken bei der Zusammenstellung der Informationen .................................................... 27<br />

4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des<br />

Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ................................................................................ 28<br />

5. Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter im Untersuchungsgebiet .................... 28


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 4<br />

Entwurf<br />

6. Auswirkungen des Vorhabens ............................................................................................... 33<br />

7. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................................................................... 37<br />

8. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-durchführung der Planung 37<br />

9. Eingriffsbilanzierung .............................................................................................................. 37<br />

10. Verbleibende Auswirkungen .................................................................................................. 42<br />

11. Alternative Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 42<br />

12. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ............................................................................... 42<br />

13. Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange................................................................. 43<br />

14. Überwachung/Monitoring ....................................................................................................... 44<br />

15. Zusammenfassung ................................................................................................................ 45<br />

F Bodenordnung ...........................................................................................................45<br />

G Pflanzempfehlung ......................................................................................................46


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 5<br />

I. BEGRÜNDUNG<br />

A<br />

ALLGEMEINES<br />

1. Planungsanlass und Hauptplanungsziele<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> plant eine Aufwertung und Stärkung seiner Ortsmitte. An zentraler<br />

Stelle soll der vorhandene Grünzug neu gestaltet werden. Des Weiteren sollen mit einem<br />

Bürgerhaus, einem Jugendhaus und der Erweiterung der Kindertagesstätte um eine Krippe<br />

neue Einrichtungen für den Gemeinbedarf angesiedelt werden. Im Zuge dessen ist eine<br />

Neuordnung der bisher vorhandenen Einrichtungen notwendig.<br />

Mit dem Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Neugestaltung<br />

der Ortsmitte <strong>Schwanstetten</strong>s geschaffen werden.<br />

Die Hauptplanungsziele sind:<br />

- Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf<br />

- Neuordnung der Freizeitflächen<br />

- Neuordnung der Grünflächen<br />

- Neukonzeption für den ruhenden Verkehr<br />

Die Bebauungsplanänderung wird im Regelverfahren durchgeführt. Die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung ist nur für die gegenüber der bisher rechtskräftigen Planung zusätzlich zu<br />

erwartenden Eingriffe anzuwenden.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 6<br />

Entwurf<br />

2. Lage des Plangebiets<br />

Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplanes<br />

(Grundlage: TK 6632 Schwabach, TK 6732 Roth)<br />

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke Nr. 204/3, 205, 205/3, 323/72,<br />

324/2, 324/39, 324/40, 324/41, 324/42, 322 (teilw.), 322/160 (teilw.) und 326 (teilw.) jeweils<br />

Gemarkung Schwand bei Nürnberg. Die Gesamtfläche beträgt ca. 4,4 ha.<br />

Die landwirtschaftliche Fläche im Osten (Flurstücke 324/2, 324/39, 324/40, 324/41, 324/42<br />

und 326 tlw.) war bisher nicht Bestandteil des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum<br />

<strong>Schwanstetten</strong>“.<br />

Der Planbereich wird begrenzt:<br />

- im Norden von der Fläche des Rathauses, der Sperbersloher Straße und der Wohnbebauung<br />

südlich der Sperbersloher Straße<br />

- im Osten durch landwirtschaftliche Fläche<br />

- im Süden durch Wohnbebauung<br />

- im Westen durch einen Fußweg von der Alten Straße zur Sperbersloher Straße.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 7<br />

3. Planverfahren<br />

Bisher wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:<br />

Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB 28.02.2012<br />

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB<br />

Bürgerversammlung 19.01.2012<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit<br />

Vorentwurf zum Plan und Begründung<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger<br />

öffentlicher Belange<br />

Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen<br />

Beteiligung<br />

Überarbeitung des Vorentwurfs, Ausarbeitung<br />

des Entwurfs samt Begründung<br />

§ 3 Abs. 1 BauGB 02.04. –<br />

02.05.2012<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB 29.03. –<br />

04.05.2012<br />

30.05.2012<br />

12.10.2012<br />

Das weitere Planverfahren wird sich wie folgt gestalten:<br />

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

- Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

- Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB<br />

- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB<br />

- Satzungsbeschluss § 10 Abs. 2 BauGB<br />

- In-Kraft-Treten des Bebauungsplans mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

gem. § 10 Abs. 3 BauGB<br />

B<br />

BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS UND ANGRENZENDER BEREICHE<br />

1. Städtebauliche Situation und derzeitige Nutzungen<br />

Der Bereich der Änderung des Bebauungsplans ist derzeit überbaut mit der Schule und<br />

Turnhalle samt zugehörigen Einrichtungen (Schulsportanlagen), der Kindertagesstätte an der<br />

Sperbersloher Straße. An der Sperbersloher Straße befindet sich ein Parkplatz, der durch<br />

das Rathaus und die Kindertagesstätte genutzt wird.<br />

Im südlichen Planbereich befinden sich Freizeitsportanlagen: ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld.<br />

An den Änderungsbereich grenzt im Nordosten Wohnbebauung an, im Nordwesten öffentliche<br />

Nutzungen (Rathaus, <strong>Gemeinde</strong>halle). Im Süden schließt sich ebenfalls Wohnbebauung<br />

an. Im Westen grenzt an den Änderungsbereich die neuzugestaltende Grüne<br />

Mitte an, ein Grünzug, der in Nord-Süd-Richtung verläuft.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 8<br />

Entwurf<br />

Abbildung 2: Bestandslageplan mit Eintragung des Geltungsbereichs (Das Nebengebäude<br />

westlich der Turnhalle ist mittlerweile abgebrochen.)<br />

Schule mit davor befindlichen Lehrerparkplätzen<br />

Vorhandene Sportanlagen und Turnhalle


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 9<br />

Blick über das Feld im Osten, Blickrichtung Nord<br />

Kindertagesstätte an der Sperbersloher Straße<br />

Abbildung 3: Bestandsfotos (Aufnahmen im November 2011 und 2009)<br />

2. Verkehr<br />

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Alte Straße bzw. die Sperbersloher<br />

Straße.<br />

Derzeit wird der zentrale Grünzug im südlichen Bereich durch Fahrwege zerschnitten, die zur<br />

Erschließung der Schule und der Lehrerparkplätze dienen. Letztere befinden sich zurzeit<br />

westlich der Schule vor dem Haupteingang.<br />

Die Kindertagesstätte und der zugeordnete Parkplatz werden von der Sperbersloher Straße<br />

aus erschlossen.<br />

Die fußläufige Erschließung erfolgt zum großen Teil über den zentralen Grünzug.<br />

Eine große Parkierungsanlage befindet sich östlich der Alten Straße (außerhalb des<br />

Geltungsbereichs).<br />

Die südliche Fläche mit den Freizeitnutzungen wird durch den Köhlerweg erschlossen.<br />

C<br />

PLANERISCHE GRUNDLAGEN<br />

1. Ziele der Raumordnung<br />

Die Ziele der Raumordnung sind übergeordnet im Landesentwicklungsprogramm (LEP) festgelegt.<br />

Das aktuelle LEP ist am 01. September 2006 in Kraft getreten.<br />

Für <strong>Schwanstetten</strong> sind keine gesonderten Aussagen im LEP zu finden.<br />

Im LEP finden sich folgende Punkte, die die Planung betreffen:<br />

Ziel B III 6.1:<br />

Das Netz der Sportanlagen soll erhalten und vor allem in unterversorgten<br />

Gebieten weiter ausgebaut werden<br />

Die Planung sieht einen Erhalt (Umlegung) und einen Ausbau der vorhandenen Sportplätze<br />

vor.<br />

Grundsatz B III 6.3:<br />

Es ist anzustreben, Sportanlagen nach Möglichkeit in allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen. Als Standorte<br />

für Spezialsportanlagen und andere Sportanlagen mit überörtlicher<br />

Bedeutung kommen besonders die Zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte<br />

in Betracht.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 10<br />

Entwurf<br />

Die Sportanlagen werden sich in <strong>Schwanstetten</strong> an einem zentralen, gut zu erreichenden<br />

Bereich für alle Bürger befinden.<br />

Grundsatz B VI 1:<br />

Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen<br />

Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und<br />

Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu.<br />

Die Nachhaltigkeit der Planung für <strong>Schwanstetten</strong> zeigt sich darin, dass die vorhandenen<br />

Angebote (Rathaus, <strong>Gemeinde</strong>halle, Kita, Schule) durch weitere Einrichtungen für die Allgemeinheit<br />

ergänzt werden. Der Planung ging eine Bedarfsanalyse voraus.<br />

Die Zusammenfassung der unterschiedlichen Einrichtungen lässt eine wechselseitige Unterstützung<br />

und Symbiose zu. Des Weiteren können bestimmte Infrastruktureinrichtungen, wie<br />

Parkplätze, zusammen genutzt und somit besser ausgelastet werden.<br />

Des Weiteren Ziel B VI 1.1<br />

Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen<br />

vorrangig die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung,<br />

Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den<br />

Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen<br />

angewendet werden.<br />

Die Planung greift auf vorhandene Infrastruktur und Erschließungsanlagen zurück.<br />

Aufgrund der Lage am Ortsrand ist des Weiteren folgender Grundsatz des LEPs zu berücksichtigen:<br />

Grundsatz B VI 1.5<br />

Siedlungsgebiete und sonstige Vorhaben sind möglichst schonend in<br />

die Landschaft einzubinden.<br />

Auf diesen Grundsatz wird mit der Ausbildung eines lockeren Ortsrandes am östlichen<br />

Geltungsbereich reagiert.<br />

2. Regionalplan<br />

<strong>Schwanstetten</strong> gehört zur Planungsregion „Industrieregion Mittelfranken“. Im Regionalplan ist<br />

<strong>Schwanstetten</strong> als Kleinzentrum in die Kategorie der zentralen Orte eingeordnet.<br />

Damit kommen <strong>Schwanstetten</strong> gem. LEP folgende Funktionen zu:<br />

Ziel A II 2.1.4.1.<br />

Die Kleinzentren sollen die Versorgung der Bevölkerung ihrer Nahbereiche<br />

mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen,<br />

sozialen und kulturellen Grundbedarfs sicherstellen.<br />

Die Planung nimmt darauf Bezug mit der Errichtung des Bürgerhauses, der Kinderkrippe und<br />

des Jugendhauses, die zu den sozialen und kulturellen Einrichtungen zu zählen sind.<br />

Durch die Planung sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete des Regionalplans IR 7 betroffen.<br />

Im Regionalplan ist des Weiteren das<br />

Ziel RP 7 B I 1.3.3.2<br />

Die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region<br />

sollen langfristig in ihrem Bestand gesichert werden.<br />

enthalten.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 11<br />

Das Landschaftsschutzgebiet LSG 00428.01 – Schutz des Landschaftsraums im Landkreis<br />

Roth „Südliches mittelfränkisches Becken östlich der schwäbischen Rezat und der Rednitz<br />

im Vorland der mittleren Frankenalb“ umgibt den Siedlungsbereich <strong>Schwanstetten</strong>s. Es ist<br />

durch die Planung nicht betroffen.<br />

Das Anpassungsgebot der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4<br />

BauGB ist somit erfüllt.<br />

3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem bisher gültigen Flächennutzungsplan des Marktes <strong>Schwanstetten</strong><br />

im Bereich des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“<br />

Im Flächennutzungsplan von 1992 ist der Änderungsbereich als Fläche für Gemeinbedarf<br />

und Flächen für Sport (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) dargestellt. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf<br />

sind die Signaturen für „Schule“ und „Soziale Zwecke“ eingetragen. Die gesamte<br />

Fläche des Ortszentrums ist mit der Randsignatur Fläche für den Allgemeinbedarf umgrenzt.<br />

An der Sperbersloher Straße ist innerhalb der Randsignatur ein Parkplatz eingetragen. Im


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 12<br />

Entwurf<br />

Süden, wo sich derzeit die Freizeitnutzungen befinden, ist eine Grünfläche, Zweckbestimmung<br />

Spielplatz dargestellt.<br />

Die geplanten Nutzungen Bürgerhaus und Jugendhaus fallen ebenfalls unter den Oberbegriff<br />

der Gemeinbedarfsnutzungen. Die geplanten Anlagen für den Schulsport und Vereinssport<br />

entsprechen auch der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplans.<br />

Des Weiteren sind im Flächennutzungsplan Bäume und Gehölzstreifen eingetragen.<br />

Der Bebauungsplanentwurf sieht im Zusammenhang mit den Neubauten eine Vergrößerung<br />

der Parkplatznutzung vor.<br />

Des Weiteren sollen an der Grenze zwischen der Fläche für Sport und dem nördlich angrenzenden<br />

Wohngebiet private Grünflächen als Hausgärten festgesetzt werden. Hierbei<br />

handelt es sich um einen Streifen von ca. 10 m.<br />

Diese geringfügigen Änderungen stehen jedoch nicht im Widerspruch zum Entwicklungsgebot<br />

des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB.<br />

Im Bereich des Köhlerwegs ist eine Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz, dargestellt.<br />

Dort befinden sich die Freizeiteinrichtung Beachvolleyballfeld und Hartplatz, die in den<br />

zentralen Bereich verlagert werden sollen. Danach soll die Fläche zu Wohnzwecken genutzt<br />

werden. Dafür ist eine Flächennutzungsplanänderung notwendig, sie wird als 10. FNP-<br />

Änderung im Parallelverfahren durchgeführt.<br />

4. Derzeitige planungsrechtliche Situation<br />

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans ist in fast allen Bereichen vom ursprünglichen<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“<br />

umgeben. An diesen schließen sich im Norden und Westen Waldgebiete an, im Osten landwirtschaftliche<br />

Flächen und im Süden die weiteren Wohnbauflächen des Marktes<br />

<strong>Schwanstetten</strong> und der alte Schwander Ortskern.<br />

Der bestehende Bebauungsplan „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“ ist seit 1982 rechtskräftig<br />

(Planteil A seit 01.02.1982, Planteil B seit 04.05.1982). Mittlerweile wurden acht<br />

Änderungsverfahren durchgeführt, jedoch keine im Bereich der neuen Änderung.<br />

Tabelle 1: Übersicht über die Änderungsverfahren im Geltungsbereich des bestehenden<br />

Bebauungsplans „Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong>“<br />

Nr. Bezeichnung / Lage Inhalt Flurstücke Rechtskraft<br />

1 Nördlich Further Straße WA, 2 VG<br />

(Sperbersloher Straße)<br />

2 Zeidlerweg / Köhlerweg WR, II + D<br />

3 (südlich Sperbersloher<br />

Straße)<br />

WA, 2 VG 324/3, 324/7,<br />

325, 325/4<br />

4 (nördlich Sperbersloher SO Einzelhandel bis<br />

31.03.1995<br />

Straße)<br />

700 m² VK, Tanzcafé<br />

und Gaststätte, Freizeitund<br />

Sportanlagen<br />

5 (nördlich Sperbersloher MI / WA 121/1, 121/14, 15.07.1991<br />

Straße)<br />

121/15<br />

6 Alte Straße /<br />

MI 11.10.1991<br />

Sperbersloher Straße<br />

7 Ersetzt die 6. Änderung WA, 2 – 3 VG 27.01.1994<br />

Alte Straße /<br />

Sperbersloher Straße<br />

8 Bebauung am Kiga WA, 2 VG 323/67 26.07.1994


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 13<br />

Es gelten im Änderungsbereich derzeit also noch die ursprünglichen Festsetzungen.<br />

Im Bereich auf der östlichen Seite der Alten Straße ist Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt,<br />

im nördlichen Bereich zwischen Kindertagesstätte und Rathaus ist eine Verkehrsfläche,<br />

Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt.<br />

Des Weiteren sind Pflanzgebote für Bäume festgesetzt.<br />

Für den Bereich am Köhlerweg ist eine Grünfläche festgesetzt. In der Fläche ist als<br />

Zweckbestimmung „Bolzplätze“ eingetragen.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 14<br />

Entwurf<br />

D<br />

FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS<br />

1. Plankonzept<br />

Abbildung 5: Rahmenplan als Grundlage für den Bebauungsplan


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 15<br />

Im Änderungsbereich sollen neue zentrale Einrichtungen angesiedelt und die vorhandenen<br />

Funktionen neu geordnet werden.<br />

Die öffentlichen Nutzungen Rathaus, Schule, Kindertagesstätte (Kita) und <strong>Gemeinde</strong>halle<br />

sollen durch ein Bürgerhaus und ein Jugendhaus entlang der Grünen Mitte ergänzt werden.<br />

Die vorhandene Kindertagesstätte an der Sperbersloher Straße wird um eine Kinderkrippe<br />

ergänzt.<br />

Das Bürgerhaus soll, in Ergänzung zur stark genutzten <strong>Gemeinde</strong>halle, Raum für unterschiedliche<br />

Aktivitäten für alle Bürger bieten.<br />

Das Jugendhaus ist speziell für die Jugendlichen in <strong>Schwanstetten</strong> gedacht und soll die<br />

Voraussetzungen für pädagogische Betreuung der Jugendlichen schaffen. Östlich des<br />

Jugendhauses werden zwei öffentliche Freizeitplätze (Hartplatz und Beachvolleyballfeld) angelegt,<br />

die sich derzeit am Köhlerweg befinden.<br />

Das Bürgerhaus wird zwischen Rathaus und Turnhalle an der Ostseite der Grünen Mitte angesiedelt<br />

und bildet mit den vorhandenen Gebäuden eine klare Kante zur öffentlichen<br />

Freifläche. Das Jugendhaus wird östlich der Turnhalle verortet und die Kinderkrippe südlich<br />

an den Kindergarten angeschlossen. Zwischen dem Krippenneubau und dem Jugendhaus<br />

entsteht eine ca. 50 m x 50 m große Freifläche, die im Wesentlichen als Spielfläche durch<br />

die Kita genutzt wird. Im Osten wird sie durch vorhandenen Baumbestand begrenzt.<br />

Mit den oben genannten Maßnahmen wird eine Verlegung und Neuordnung der vorhandenen<br />

Sportplätze und sonstigen Sportanlagen notwendig, diese sollen sich im Osten an das<br />

Schulgebäude anschließen. Diese Nutzungen werden auf der derzeit landwirtschaftlichen<br />

Fläche angelegt und bilden den Übergang vom bebauten Bereich zur freien Landschaft. Der<br />

Ortsrand wird als ein mit Hecken und Bäumen gesäumter Weg ausgeführt.<br />

Die verkehrliche Erschließung durch fahrenden und ruhenden Verkehr wird neu geordnet<br />

und so organisiert, dass eine Zerschneidung der Grünen Mitte vermieden wird. Die Erschließung<br />

erfolgt zentral von der Sperbersloher Straße und wird im Osten an der Turnhalle<br />

und dem neuen Bürgerhaus vorbei geführt.<br />

Der bestehende Parkplatz an der Sperbersloher Straße wird erweitert, die Zufahrten werden<br />

neu organisiert. An der Sperbersloher Straße wird mit einem neuen Garagengebäude eine<br />

Kante ausgebildet, die gleichzeitig den Lärm vom Parkplatz und der internen Erschließung<br />

gegenüber der Wohnbebauung nördlich der Sperbersloher Straße abschirmt. Die Lehrerparkplätze<br />

werden von der Westseite der Schule verlegt und zwischen Jugendhaus und<br />

Schule angeordnet. Weitere Parkplätze befinden sich östlich der Turnhalle. Mit der Parkplatzkonzeption<br />

wird sichergestellt, dass die nach Stellplatzsatzung des Marktes <strong>Schwanstetten</strong><br />

notwendigen Stellplätze innerhalb des Gebietes nachgewiesen werden können.<br />

Bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurde zwischen Tag- und Abendnutzung unterschieden,<br />

da z.B. die Kindertageseinrichtung und die Schule nur tagsüber (bis 18 Uhr) genutzt<br />

werden und auch die Turnhalle in den Tagstunden nur dem Schulsport dient und am<br />

Abend Turnhalle und Sportplätze durch Vereine genutzt werden. Der Parkplatzbedarf für die<br />

Sportnutzungen ist somit nur in den Abendstunden gegeben.<br />

Die Unterscheidung zwischen Tag- und Abendnutzung soll dazu beitragen, dass die Parkplätze<br />

aufgrund ihrer zentralen Lage mehrfach benutzt werden können. Wie aus der<br />

nachstehenden Aufstellung ersichtlich ist, wird der erforderliche Bedarf gedeckt werden<br />

können.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 16<br />

Entwurf<br />

Stellplatzbedarf:<br />

Parkplatz Soll tagsüber Parkplatz Soll abends<br />

Rathaus 24<br />

Kindertagesstätte 5<br />

Bürgerhaus 40 40<br />

Schule 12<br />

Turnhalle 10<br />

Sportplätze 23<br />

Jugendhaus 6 6<br />

Summe 87 79<br />

Anzahl der nachgewiesenen Parkplätze:<br />

Parkplatz zwischen Rathaus und Kindertagesstätte,<br />

inklusive der 4 Stellplätze in den 2 Garagen<br />

55<br />

Parkplätze östlich des Bürgerhauses 8<br />

Parkplätze östlich der Turnhalle 12<br />

Parkplätze südlich des Jugendhauses 17<br />

Summe 92<br />

Die fußläufige Erschließung erfolgt von der Grünen Mitte, zu der auch die Haupteingänge<br />

von Schule und Bürgerhaus orientiert sind bzw. sein werden.<br />

Die derzeit mit Freizeitnutzung belegten Flächen am Köhlerweg werden in Wohnbauland<br />

umgenutzt. Hier können 3 – 4 Parzellen für Wohnzwecke entstehen. Bei einer Reihenhausbebauung<br />

könnten sogar 5 Parzellen entstehen. Nördlich der Erschließungsstraße wird eine<br />

Fläche für Garagen und Carports ausgewiesen, die auch eine abschirmende Wirkung<br />

gegenüber den Sport- und Freizeitnutzungen übernehmen soll.<br />

2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

Anstelle einer Baugebietskategorie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 2 - 9 BauNVO<br />

wird, wie schon im derzeit rechtskräftigen Plan, eine Fläche für Gemeinbedarf gem. § 9<br />

Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt werden. Dies gilt für die vorhandenen und auch für die geplanten<br />

Nutzungen.<br />

Vertiefend wird der Nutzungszweck festgesetzt:<br />

- „Schule“ für die Schule und die Turnhalle,<br />

- Kindertagesstätte,<br />

- „Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ für das<br />

Bürgerhaus und das Jugendhaus.<br />

Auf die Festsetzung eines Baugebiets gem. BauNVO kann verzichtet werden, da es sich bei<br />

den Vorhaben ausschließlich um Nutzungen für den Gemeinbedarf handelt, die mit keiner<br />

weiteren Nutzung (z.B. Wohnnutzung) gemischt werden sollen.<br />

Über eine textliche Festsetzung wird die Hausmeisterwohnung der Schule (Hs. Nr. 5) gesichert.<br />

Des Weiteren wird die Zulässigkeit von Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse<br />

geregelt. Damit soll z.B. CO 2 -neutralen Heizungsarten, wie einer Hackschnitzel- oder<br />

Pelletheizung, der planungsrechtliche Rahmen gegeben werden.<br />

Für den Bereich am Köhlerweg wird ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />

Die zulässigen Nutzungen werden wie folgt eingeschränkt:


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 17<br />

Unzulässig sind Anlagen für sportliche Zwecke, die sonst im allgemeinen Wohngebiet gem.<br />

§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig wären. Dies ist insbesondere in der Nachbarschaft<br />

zum Reinen Wohngebiet im Süden und Osten begründet.<br />

Nicht zulässig sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO, also Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,<br />

Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Mit dieser Festsetzung soll sichergestellt werden, dass<br />

zum einen der Charakter des vorhandenen Wohngebiets am Köhlerweg in diesem Bereich<br />

weitergeführt wird und zum anderen, dass kein übermäßiger Verkehr durch das vorhandene<br />

Gebiet geführt wird.<br />

3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Grundflächenzahl (GRZ) und die Zahl der<br />

Vollgeschosse bestimmt.<br />

Die GRZ als Verhältnis von Grundfläche zu Baufläche wird im Plangebiet unterschiedlich<br />

festgesetzt:<br />

Für den Bereich der Kita GB 1 mit 0,4<br />

Für den Bereich des Bürgerhauses und des Jugendhaus (GB 2 und GB 3) mit 0,6<br />

<br />

Für den Bereich der Schule und der Turnhalle (GB 4) mit 0,8. Dies ergibt sich durch<br />

den bestehenden hohen Versiegelungsgrad von Schulgebäude und Schulhof.<br />

Nach § 19 BauNVO kann die GRZ durch die Grundflächen von Nebenanlagen, Stellplätzen<br />

und Garagen sowie Zufahrten um bis zu 50%, höchstens jedoch bis zu einem Maximalwert<br />

von 0,8 überschritten werden. Für den Bereich GB 1 liegt der Maximalwert somit bei 0,6, in<br />

den anderen Bauflächen bei 0,8.<br />

Die Zahl der Vollgeschosse wird für Schule, Kita und Turnhalle gemäß dem Bestand festgesetzt,<br />

für das Jugendhaus wird ein Vollgeschoss und für das Bürgerhaus werden maximal<br />

2 Vollgeschosse festgesetzt. Die Festsetzung zu den Vollgeschossen wird durch die maximale<br />

Traufhöhe ergänzt.<br />

In der Gemeinbedarfsfläche GB 1 wird für das Garagengebäude nördlich der Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbestimmung eine zwingend einzuhaltende Firsthöhe von 5 m aus<br />

immissionsschutzrechtlichen Gründen festgesetzt. Damit soll der Lärm der Verkehrsfläche<br />

gegenüber dem Allgemeinen Wohngebiet nördlich der Sperbersloher Straße abgeschirmt<br />

werden.<br />

Im Allgemeinen Wohngebiet wird das Maß der baulichen Nutzung über eine GRZ von 0,4<br />

sowie maximal zwei Vollgeschosse definiert. Für die Traufhöhe wird ein Höchstmaß von 6 m<br />

festgesetzt.<br />

Im § 17 Abs. 1 BauNVO sind Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung definiert. Für<br />

Flächen für Gemeinbedarf sind keine Aussagen getroffen. Die im Bebauungsplan vorgesehene<br />

maximale GRZ von 0,8 für den Bereich der Schule entspricht z.B. der Höchstgrenze<br />

von Sondergebieten. Auch im Allgemeinen Wohngebiet werden die Obergrenzen der<br />

BauNVO eingehalten.<br />

4. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />

Es wird eine offene Bauweise gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 1 BauNVO festgesetzt.<br />

Die Gebäude sind somit mit dem bauordnungsrechtlich geforderten Grenzabstand zu errichten<br />

(vgl. § 22 Abs. 2 BauNVO). Sie dürfen eine Länge von 50 m nicht überschreiten.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 18<br />

Entwurf<br />

Für das vorhandene Schulgebäude wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />

festgesetzt, da das Gebäude länger als 50 m ist, Abstandsflächen jedoch einzuhalten<br />

sind.<br />

5. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baufenster festgesetzt. Im Westen,<br />

zum öffentlichen Grünzug, werden die Baugrenzen der beiden Baufenster durch eine gemeinsame<br />

Linie gebildet, die auf das vorhandene Schulgebäude Bezug nimmt.<br />

Für das Allgemeine Wohngebiet wird ein großes Baufenster festgesetzt, das durch unterschiedliche<br />

Bauformen (Einzelhausbebauung, Doppelhäuser oder Reihenhaus) gefüllt werden<br />

kann.<br />

6. Größe der Grundstücke im Allgemeinen Wohngebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 3<br />

BauGB)<br />

Für die neuen Wohnbauflächen werden Mindest- und Höchstmaße für die Grundstücksgröße<br />

festgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass aufgrund des großzügigen Baufensters<br />

keine zu dichte Bebauung (z.B. Reihenhauszeile am nördlichen und südlichen Rand) entsteht.<br />

Die Festsetzung zur Grundstücksgröße ermöglicht die Herstellung von 3 – 5 Parzellen.<br />

7. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />

Bezüglich der Nebenanlagen wird die Zulässigkeit für die unterschiedlichen Gebietstypen wie<br />

folgt geregelt:<br />

In den Flächen für Gemeinbedarf GB 1 – GB 4 und in den öffentlichen Grünflächen sind<br />

Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO auch außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen zulässig. Sie dürfen jedoch nicht größer als 10 qm und in der<br />

Summe nicht mehr als 50 qm groß sein.<br />

In den Flächen für Sportanlagen wird die Zulässigkeit dergestalt geregelt, dass Nebenanlagen<br />

und Einrichtungen im Sinne des § 14 BauNVO allgemein zulässig sind, wenn sie<br />

nicht größer als 50 qm und in der Summe nicht mehr als 100 qm groß sind. Hiermit sind u. a.<br />

Geräteräume, Unterstände etc. für den Sportbedarf gemeint.<br />

Des Weiteren wird festgesetzt, dass innerhalb der Fläche für Sportanlagen Ballfangzäune bis<br />

zu einer Höhe von 8 m zulässig sind.<br />

8. Flächen für Sportanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)<br />

Die Flächen für die zu verlegenden Schulsportanlagen werden als Flächen für Sportanlagen<br />

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festgesetzt. Die Schulsportanlage soll wie bisher aus einer<br />

Tartanbahn, einem Hartplatz und einem Rasenspielfeld bestehen. Hinzu kommt eine Kugelstoßanlage.<br />

Des Weiteren sollen dorthin der Hartplatz und das Beachvolleyballfeld, die<br />

derzeit noch am Köhlerweg bestehen, verlegt werden.<br />

Die möglichen Auswirkungen dieser Anlagen auf die vorhandene Wohnbebauung wurden in<br />

einem Schallschutzgutachten untersucht. Im Ergebnis wird die Nutzung während der sonntäglichen<br />

Ruhezeit eingeschränkt. Die detaillierten Aussagen zum Schallschutz finden sich<br />

unter Kap. 11 der Begründung.<br />

Aus Gründen des Schallschutzes wurde die Fläche für Sportanlagen in zwei Teilbereiche<br />

untergliedert: Sport 1 und Sport 2. Auf der nördlichen Fläche (Sport 1) sind die lärmintensiven<br />

Nutzungen Bolzplatz, Beachvolleyballfeld und Kleinfußballfeld (Allwetterplatz)


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 19<br />

zulässig. An dieser Stelle haben sie die günstigste Lage zu den Wohngebieten im Norden<br />

und Süden 1 .<br />

In der südlichen Fläche (Sport 2) ist ein Fußballfeld als Rasenspielfeld zulässig.<br />

In beiden Flächen sind Leichtathletikanlagen zulässig, also Anlagen für Hoch- und Weitsprung,<br />

Laufbahn sowie Kugelstoßen. Für diese Anlagen gibt es keine zwingend schallschutztechnischen<br />

Gründe für eine Lageeinschränkung. Somit bleibt der Objektplanung ein<br />

gewisser Spielraum für die endgültigen Lageentscheidungen.<br />

9. Einfriedungen (§ ) Abs. 4 BauGB i.V.m. Art.6 Abs. 9 BayBO)<br />

Es wird über eine textliche Festsetzung gesichert, dass in der Fläche für Sportanlagen Einfriedungen<br />

bis zu einer Höhe von 3 m zulässig sind. Vertiefend wird festgesetzt, dass die<br />

Zaunanlagen nicht blickdicht ausgeführt werden dürfen. Möglich wären also Maschendrahtzäune,<br />

Stabgitterzäune oder Ähnliches. Damit soll, trotz der notwendigen Einzäunung, ein<br />

offener Charakter am Ortsrand gewahrt bleiben.<br />

Für das Allgemeine Wohngebiet wird festgesetzt, dass Mauern als Einfriedungen unzulässig<br />

sind.<br />

10. Verkehrsflächen / Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), Stellplätze, Garagen und Carports<br />

Die Flächen für den ruhenden Verkehr und dessen Erschließung werden über eine Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Diese schließt im Bereich des Rathausparkplatzes<br />

an die Sperbersloher Straße an.<br />

Im Planbereich können insgesamt 92 Parkplätze angelegt werden (vgl. Abbildung 5), die<br />

aber im Planblatt nicht eigens dargestellt werden. Im Bestand sind 53 Parkplätze (Rathaus<br />

und Lehrerparkplätze) vorhanden.<br />

Bei der Neukonzeption der Parkplätze sind 3 behindertengerechte Parkplätze vorgesehen.<br />

Fahrradabstellplätze sind im Bereich östlich des Bürgerhauses vorgesehen. Die Erschließung<br />

der Parkplätze wird aus Gründen des Immissionsschutzes an den westlichen<br />

Rand der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung gelegt.<br />

Die derzeit vorhandene Garage im Süden des Rathausparkplatzes wird an dessen Nordseite<br />

verlagert. Das Gebäude hat eine schallabschirmende Wirkung in Richtung der Wohnbebauung<br />

nördlich der Sperbersloher Straße.<br />

Im Osten des Planbereichs wird der vorhandene Weg in seinem Bestand als landwirtschaftlicher<br />

Weg mit einer Breite von 2,50 m festgesetzt. Die Wegeverbindung hat insbesondere<br />

auch eine wichtige Funktion als Spazierweg von den südlichen Wohngebieten her, z.B. im<br />

Rahmen der Feierabenderholung.<br />

Der Weg schließt im Norden und Süden an vorhandene Wegeparzellen (Flurstück Nr. 325/11<br />

und 322/160) an. Im Planbereich ist keine Wegeparzelle ausgemessen. Die südliche Wegefläche<br />

322/160 ist als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Die nördliche Wegefläche ist<br />

nicht gewidmet und befindet sich auch nicht im Eigentum des Marktes <strong>Schwanstetten</strong>.<br />

Im Bereich des Köhlerwegs sind die Verkehrsflächen so konzipiert, dass im Bereich des<br />

Wendehammers ein dreiachsiges Müllfahrzeug wenden kann und die Erschließung der<br />

neuen Wohnbaufläche wurde in Breite und Radien entsprechend angepasst.<br />

Nördlich des Erschließungswegs wird eine Fläche festgesetzt, auf der die nach Stellplatzsatzung<br />

notwendigen Stellplätze in Form von Garagen und Carports hergestellt werden<br />

sollen. Sie sollen, in Verbindung mit der nördlich angrenzenden Lärmschutzmaßnahme LM 2<br />

1 vgl. hierzu auch das Schallgutachten – Variantenvergleich zwischen Variante 1 und Variante 2


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 20<br />

Entwurf<br />

auch eine Schallschutzfunktion übernehmen und den Lärm, der von den Freizeit- und Sportanlagen<br />

im zentralen Bereich kommt, gegenüber dem schon bestehenden Reinen Wohngebiet<br />

abschirmen.<br />

11. Ver- und Entsorgung<br />

Ein Anschluss der neuen Gebäude an vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen ist möglich.<br />

Weitere Festsetzungen sind diesbezüglich nicht erforderlich.<br />

12. Lärmschutz<br />

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Immissionssituation in einem schallschutztechnischen<br />

Gutachten (Bauphysik-Ingenieur-Gesellschaft mbH, 10.10.2012) eingehend<br />

untersucht.<br />

Dabei wurde der Lärm, der von den neuen Nutzungen ausgeht, unter Berücksichtigung der<br />

Vorbelastungen mit seinen Auswirkungen auf Immissionsorte rund um das Plangebiet untersucht.<br />

Als neue Lärmquellen wurden berücksichtigt:<br />

- Freizeitlärm der neuen Sportstätten<br />

- Freizeitlärm der Außenanlagen von Bürgerhaus und Jugendhaus<br />

- Verkehrslärm der neuen Straßen und Parkplätze<br />

Zu den Vorbelastungen zählen:<br />

- Großparkplatz der <strong>Gemeinde</strong>halle an der Alten Straße<br />

- Bestehender Parkplatz zwischen Rathaus und Kindertagesstätte<br />

- Außenbereich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />

- Freizeitsportanlagen am Köhlerweg (Beachvolleyball und Bolzplatz)<br />

Die zu betrachtenden Immissionsorte wurden in Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde<br />

am Landratsamt Roth festgelegt. Sie befinden sich zum Teil im Allgemeinen<br />

Wohngebiet (Norden und Westen) und auch im Reinen Wohngebiet (Süden). Die Einstufung<br />

und somit ihre Schutzwürdigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans<br />

„Neues Ortszentrum“.<br />

Bei der Beurteilung der Emissionsquellen ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung<br />

(18. BImSchV) mit ihren Richtwerten heranzuziehen. Die Immissionsrichtwerte (IRW) betragen:<br />

- Im Allgemeinen Wohngebiet tags 55 dB(A), Ruhezeit 50 dB(A), nachts 40 dB(A) –<br />

IO 1-3, IO 6-11<br />

- Im Reinen Wohngebiet tags 50 dB(A), Ruhezeit 45 dB(A),nachts 35 dB(A) – IO 4 und<br />

IO 5<br />

Nach der 18. BImSchV sind Ruhezeiten zu beachten (sonntags 13 – 15 Uhr, täglich 20 – 22<br />

Uhr).<br />

Betrachtung der Ist-Situation<br />

In einer „Null-Variante“ wurde die bestehende Situation untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt,<br />

dass die unmittelbare Nachbarschaft von Freizeitsportanlagen und Reinem Wohngebiet<br />

im Bereich des Köhlerwegs schon derzeit zu hohen Überschreitungen des Richtwerts<br />

führt. Beim IO 4 beträgt der rechnerisch ermittelte Pegel 59,4 dB(A) und beim IO 5


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 21<br />

59,3 dB(A), also eine Überschreitung von fast 10 dB(A). Diese Vorbelastung würde in der<br />

Konsequenz dazu führen, dass keine Pegelerhöhung durch neue Nutzungen möglich wäre,<br />

bzw. nur dann, wenn diese komplett in Richtung IO 4 und IO 5 abgeschirmt würden.<br />

In der Nachtzeit führt an anderer Stelle die Benachbarung von Nutzungen zu hohen Vorbelastungen:<br />

Im Bereich der Alten Straße, wo sich der Großparkplatz der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />

befindet. Auf der anderen Straßenseite befindet sich Wohnnutzung, festgesetzt als Allgemeines<br />

Wohngebiet. Bei Betrachtung der lautesten Nachtstunde (vollständige Entleerung<br />

des Parkplatzes) werden bei den IO 6 – 8 die Pegel um bis zu 8 dB(A) überschritten.<br />

Die vorhandene Situation führte zu zwei planerischen Konsequenzen:<br />

- Verlagerung der vorhandenen Freizeitnutzungen Bolzplatz und Beachvolleyballfeld in<br />

den zentralen Bereich östlich des Jugendhauses und Ausweisung eines allgemeinen<br />

Wohngebiets an deren bisherigen Standort. Im Ergebnis wird damit erreicht, dass der<br />

Abstand der Freizeitnutzungen zum Reinen Wohngebiet erhöht wird.<br />

- Organisation des ruhenden und fahrenden Verkehrs, der durch die neue Nutzung<br />

hervorgerufen wird, im rückwärtigen Bereich von Jugendhaus und Bürgerhaus, um so<br />

den Abstand zu den Immissionsorten 6 – 8 möglichst zu erhöhen und die abschirmende<br />

Wirkung der neuen Gebäude auszunutzen.<br />

Betrachtung der Planung<br />

Bezüglich der einzelnen Annahmen zur Ermittlung der Teilflächenpegel wird auf das schallschutztechnische<br />

Gutachten verwiesen.<br />

Aufgrund der Nachbarschaft zu den Allgemeinen und Reinen Wohngebieten werden trotzdem<br />

aktive Lärmschutzmaßnahmen notwendig:<br />

- Garagengebäude auf dem erweiterten Parkplatz zwischen Rathaus und Kindertagesstätte<br />

zur Abschirmung gegenüber dem IO 9 insbesondere in den Nachtstunden<br />

- Lärmschutzwall zwischen Sportanlagen und Allgemeinem Wohngebiet Sperbersloher<br />

Straße<br />

- Lärmschutzwall oder –wand (oder Garagengebäude) südlich der Schulsportanlagen<br />

zum Schutz der Wohnnutzung im Bereich des bestehenden Reinen Wohngebiets und<br />

des neuen Allgemeinen Wohngebiets am Köhlerweg.<br />

In den Nachtstunden (ab 22 Uhr) dürfen die Außenbereiche von Bürgerhaus und<br />

Jugendhaus nicht mehr aktiv genutzt werden.<br />

Im Ergebnis der schallschutztechnischen Untersuchung ergeben sich an einigen Immissionspunkten<br />

Überschreitungen der Richtwerte, die in den folgenden zwei Tabellen dargestellt<br />

werden. Die Werte sind den Tabellen auf den Seiten 25 und 27 des schalltechnischen Gutachtens<br />

(Variante 0 und Variante 2) entnommen.<br />

Aus den beiden Tabellen wird ersichtlich, dass es aufgrund der vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen<br />

bei einigen Immissionsorten (trotz Überschreitung des Richtwertes) zu einer<br />

deutlichen Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand kommt.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 22<br />

Entwurf<br />

1. Tags<br />

IO wann IRW<br />

[dB(A)]<br />

IO 5 OG<br />

IO 5 OG<br />

IO 7 OG<br />

IO 11<br />

OG<br />

IO 11<br />

OG<br />

Tags,<br />

Mo – Fr<br />

Tags,<br />

Samstag<br />

Ruhezeit<br />

Mo – Fr.<br />

Tags,<br />

Mo – Fr<br />

Tags,<br />

Samstag<br />

Neuer<br />

Wert<br />

[dB(A)]<br />

Bestand<br />

[dB(A)]<br />

Bemerkung<br />

50 51,0 59,4 Überschreitung um 1 dB(A) aber<br />

deutliche Verbesserung gegenüber<br />

Bestand (- 8,4 dB(A))<br />

50 51,1 59,4 Überschreitung um 1,1 dB(A) aber<br />

deutliche Verbesserung gegenüber<br />

Bestand (- 8,4 dB(A))<br />

50 50,6 46,9 Nur geringfügige, rechnerische<br />

Überschreitung, 0,6 dB(A) sind<br />

kaum wahrnehmbar<br />

55 55,4 - Nur geringfügige, rechnerische<br />

Überschreitung, 0,4 dB(A) sind<br />

kaum wahrnehmbar<br />

55 55,6 - Nur geringfügige, rechnerische<br />

Überschreitung, 0,6 dB(A) sind<br />

kaum wahrnehmbar<br />

2. Nachts<br />

IO<br />

IRW<br />

[dB(A)]<br />

Neuer<br />

Wert<br />

[dB(A)]<br />

Bestand<br />

[dB(A)]<br />

Bemerkung<br />

IO 6 OG 40 48,0 48,0 Keine Veränderung, hohe Vorbelastung aufgrund<br />

des Parkplatzes südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />

IO 7 OG 40 48,7 48,9 Leichte Verbesserung, hohe Vorbelastung aufgrund<br />

des Parkplatzes südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />

IO 8 OG 40 48,1 47,6 Leichte Verschlechterung, hohe Vorbelastung<br />

aufgrund des Parkplatzes südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle,<br />

Verschlechterung aufgrund rechnerisch<br />

angenommener Kommunikationsgeräusche,<br />

s. u.<br />

IO 9 OG 40 41,5 47,2 Überschreitung um 1,5 dB(A) aber deutliche<br />

Verbesserung gegenüber Bestand (- 5,7<br />

dB(A))<br />

Grundlegende Überlegungen zur Ansiedlung neuer Nutzungen im Bereich des Ortszentrums<br />

Die Grundlage für die Ansiedlung neuer Nutzungen für den Gemeinbedarf im Umfeld des<br />

neuen Ortszentrums wurde mit dem Flächennutzungsplan gelegt, im dem eine große Fläche<br />

für Gemeinbedarfsnutzungen und Sportflächen dargestellt ist.<br />

Die Planungen für die Erweiterung des neuen Ortszentrums um neue Nutzungen wurden<br />

intensiv in den gemeindlichen Gremien und mit Bürgern anhand von Varianten diskutiert.<br />

Einigkeit bestand von Anfang an darin, dass das neue Ortszentrum der richtige Platz für die<br />

Ansiedlung der neuen Nutzungen Jugendhaus und Bürgerhaus ist, da man sich davon<br />

Synergieeffekte verspricht und auch die Ortsmitte, die als Neuplanung im Zuge der <strong>Gemeinde</strong>gebietsreform<br />

entstand, gestärkt wird.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 23<br />

Die bestehende Anordnung der Wohnnutzung quasi rund um das <strong>Gemeinde</strong>zentrum erweist<br />

sich aus heutiger Sicht als schwierige Rahmenbedingung aufgrund der sehr geringen Abstände<br />

zwischen der schützenswerten Wohnbebauung und den öffentlichen Nutzungen.<br />

Doch mit den entwickelten Lärmschutzmaßnahmen und den Nutzungsbeschränkungen für<br />

die Außenbereiche von Jugendhaus und Bürgerhaus nach 22 Uhr wurde eine verträgliche<br />

Lösung gefunden.<br />

Diesem Umstand wird mit Festsetzungen zum Immissionsschutz Rechnung getragen, die<br />

ihren Grund im Schutz der Wohnruhe haben.<br />

Folgende bauliche Maßnahmen werden festgesetzt:<br />

- Lärmschutzmaßnahme 1 (LM 1) für den Bereich nördlich der Sportanlagen:<br />

hier ist eine mindestens 3 m hohe Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Sie soll als<br />

Wall oder Wand-Wall-Kombination ausgeführt werden<br />

- Lärmschutzmaßnahme 2 (LM 2) für den Bereich südlich der Sportanlagen:<br />

auch hier ist eine mindestens 3 m hohe Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Diese<br />

kann als Mauer in Verbindung mit den Garagen des allgemeinen Wohngebiets entstehen<br />

und muss an den vorhandenen Wall im Westen südlich des Schulgeländes<br />

anschließen. Im Bereich des Walls ist eine Verbindung mit einer Aufstockung als<br />

Mauer vorstellbar. Mit dieser Maßnahme wird insbesondere der als Reines Wohngebiet<br />

(Bestand) festgesetzte Bereich am Köhlerweg geschützt.<br />

- Lärmschutzmaßnahme 3 (LM 3) für den Bereich des Rathausparkplatzes:<br />

Für das Garagengebäude wird eine zwingend einzuhaltende Firsthöhe von 5 m festgesetzt,<br />

um den Lärm des Parkplatzes gegenüber der Wohnbebauung nördlich der<br />

Sperbersloher Straße abzuschotten. Darüber hinaus muss zwischen dem Garagengebäude<br />

und dem Schuppen des Kindergartens eine mindestens 3 m hohe Wand<br />

entstehen um die Lücke zu schließen.<br />

Bedingung für den Betrieb der neuen Freizeitanlagen ist jedoch die Nutzungsaufgabe der<br />

bestehenden Freizeitnutzungen am Köhlerweg, vgl. Festsetzung 9.1. Dies ermöglicht § 9<br />

Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Damit soll das bestehende, als Reines Wohngebiet festgesetzte Gebiet<br />

am Köhlerweg geschützt werden. Dies ist durch die bestehenden Freizeitnutzungen so hoch<br />

vorbelastet, dass keine weitere Emissionsquelle hinzukommen darf.<br />

Darüber hinaus sind laut schallschutztechnischem Gutachten Nutzungseinschränkungen für<br />

die neuen Nutzungen notwendig, u.a.:<br />

- Hartplatz und Rasenspielfeld (Fußballplatz) dürfen nur bis 20 Uhr und auch nicht<br />

während der Ruhezeiten (Sonntags 13 – 15 Uhr) genutzt werden<br />

- Beachvolleyballfeld und Allwetterplatz dürfen nur bis 21 Uhr genutzt werden, an<br />

Sonntagen ist eine Nutzung während der Ruhezeit (13 -15 Uhr möglich) 2<br />

- Nutzung der Außenbereiche von Jugendhaus und Bürgerhaus nur bis 22 Uhr 3<br />

Diese Einschränkungen werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt, sondern sollen im Zuge<br />

der Baugenehmigung aufgenommen werden. Da es sich bei den Vorhaben i.d.R. um<br />

Sonderbauten im Sinne der Bayerischen Bauordnung handelt, wird der vollständige Prüfumfang<br />

gem. BayBO angewandt.<br />

Für das Allgemeine Wohngebiet werden aus Gründen des Immissionsschutzes keine Festsetzungen<br />

bzgl. der Anordnung bzw. Ausrichtung von Aufenthaltsräumen getroffen. Die<br />

Richtwerte werden während der Tagzeit nur unwesentlich überschritten (IO 11). Die grundlegende<br />

Ausrichtung des Gebiets (Erschließung und Garagen im Norden) legen es jedoch<br />

2 In der Sitzung des Marktgemeinderats am 30.10.2012 wurde festgelegt, dass auch für diese Anlagen<br />

eine Nutzung während der Ruhezeiten ausgeschlossen werden soll.<br />

3 Weitere Ergebnisse finden sich in der schallschutztechnischen Untersuchung.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 24<br />

Entwurf<br />

nahe, dass die Aufenthaltsräume der Tagnutzung nach Süden orientiert werden – und somit<br />

auf der schallabgewandten Seite.<br />

Betrachtung einzelner Immissionsorte mit Richtwertüberschreitung<br />

Im Folgenden werden nochmals ausführlich die Immissionsorte behandelt, bei denen eine<br />

rechnerische Richtwertüberschreitung ermittelt wurde.<br />

IO 5, Obergeschoss<br />

Der Immissionsort 5 liegt am Köhlerweg, gleich südlich angrenzend an den Grünstreifen. Für<br />

diesen Bereich ist im bestehenden Bebauungsplan ein Reines Wohngebiet gem. § 3<br />

BauNVO festgesetzt. Der Immissionsort befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des<br />

bestehenden Beachvolleyballfeldes und des Bolzplatzes.<br />

Für den IO 5 wird sich die Lärmsituation aus folgenden Gründen deutlich verbessern: Verlagerung<br />

der Freizeitsporteinrichtungen, Anordnung der Lärmschutzmaßnahme (LM 2), Einschränkung<br />

der Nutzung der Freizeiteinrichtung während der Ruhezeiten. Trotzdem ergibt<br />

sich aus den Berechnungen für die Tagzeit eine Richtwertüberschreitung um 1,0 bzw.<br />

1,1 dB(A) (Mo-Fr, Sa).<br />

Die Lärmschutzmaßnahme LM 2 soll als 3 m hohe Wand- oder Wallkonstruktion ausgeführt<br />

werden. Eine weitere Erhöhung der Lärmschutzmaßnahme auf 4 m oder gar 5 m zum<br />

Schutz des Obergeschosses ist aus städtebaulicher Sicht an diesem zentralen Ort nicht<br />

erwünscht, da keine Einhausung des Wohngebietes erfolgen soll. In Abwägung der<br />

Lärmsituation mit den getroffenen Maßnahmen wird die Überschreitung an dieser Stelle<br />

hingenommen, zumal sich die Belastung am IO 5 mit mehr als 8 dB(A) deutlich verringert.<br />

Dies stellt eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zur aktuellen Situation dar.<br />

IO 7, Obergeschoss<br />

Der Immissionsort 7 befindet sich am Brombeerweg, das Grundstück grenzt an die Alte<br />

Straße an. Für diesen Bereich ist im bestehenden Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet<br />

gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Der Immissionsort befindet sich unmittelbar südlich<br />

des Waldspielplatzes und in direkter Nachbarschaft des Parkplatzes der <strong>Gemeinde</strong>halle, der<br />

eine relativ hohe Vorbelastung hervorruft.<br />

Bei diesem Immissionsort ergibt sich bei der Tagbetrachtung eine Richtwertüberschreitung<br />

um 0,6 dB(A). Diese wird durch die Ansätze von Geräuschemissionen für die Außenflächen<br />

von Jugendhaus und Bürgerhaus sowie der neuen Freizeitnutzungen hervorgerufen, die<br />

durch die Gebäudelücke von Turnhalle und Schule durchkommen.<br />

Die geringe Richtwertüberschreitung wird hingenommen, da es aus städtebaulicher Sicht<br />

nicht vertretbar ist, die neuen Nutzungen z.B. mittels eines Lückenschlusses (Wand)<br />

zwischen Turnhalle und Schule abzuschirmen. Hier ist ein offener Charakter angestrebt, umgesetzt<br />

mit Gebäuden öffentlicher Nutzung, die in lockerer Abfolge an der zentralen Freifläche,<br />

der Grünen Mitte, angeordnet werden. Die neuen Freizeiteinrichtungen, also Sportund<br />

Spielanlagen wurden in deren „Rücken“ angeordnet.<br />

In den Nachtstunden ist die Richtwertüberschreitung mit 8,7 dB (A) deutlich höher. Die<br />

Lärmbelastung wird aber durch den bestehenden Großparkplatz südlich der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />

hervorgerufen, der sich in sehr geringem Abstand zur Wohnbebauung befindet. An diesem<br />

Parkplatz werden keine Änderungen vorgenommen, die neuen Nutzungen rufen keine Verschlechterung<br />

hervor.<br />

Gleiches gilt in den Nachtstunden für den IO 6.<br />

IO 8, Obergeschoss<br />

Der Immissionsort 8 befindet sich an der Alten Straße. Für diesen Bereich ist im bestehenden<br />

Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Der Immissionsort<br />

befindet sich unmittelbar nördlich des Waldspielplatzes und in direkter Nachbarschaft<br />

zur <strong>Gemeinde</strong>halle und dessen Parkplatz.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 25<br />

Für diesen Immissionsort besteht eine Vorbelastung von 47,5 dB(A), die deutlich über dem<br />

Richtwert von 40 dB(A) liegt. Bei der rechnerischen Betrachtung der Lärmbelastung durch<br />

die neuen Nutzungen kommt es zu einer leichten Verschlechterung der Situation um<br />

0,5 dB(A). Dies wird durch die rechnerisch betrachteten Geräusche hervorgerufen, die entstehen,<br />

wenn die Gäste von Jugendhaus und Bürgerhaus diese Einrichtungen verlassen,<br />

also durch Kommunikationsgeräusche auf dem Heimweg. Eine intensive, z.B. gastronomische,<br />

Nutzung der Außenbereiche entfällt nach 22 Uhr. Bei den betrachteten Geräuschen<br />

handelt es sich also um sozialadäquate Auswirkungen, die mit der gewünschten<br />

Nutzung im zentralen Bereich des Orts einhergehen. Die daraus resultierende Veränderung<br />

ist nur geringfügig und rechnerisch darstellbar, wird aber kaum wahrnehmbar sein. Es<br />

handelt sich nicht um eine Zunahme des Verkehrslärms, da am vorhandenen Großparkplatz<br />

keine Änderungen vorgenommen werden.<br />

Eine bauliche Abschirmung dieser Lärm“quelle“ mittels einer Wand westlich des Bürgerhauses<br />

entspricht nicht den gemeindlichen Zielen für den zentralen Ortsbereich und wäre<br />

auch unter Kosten-Nutzen-Aspekten nicht darstellbar, vgl. auch Ausführungen zum IO 7.<br />

IO 9, Obergeschoss<br />

Der Immissionsort 9 befindet sich an der Sperbersloher Straße. Für diesen Bereich ist im<br />

bestehenden Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt.<br />

Der Immissionsort befindet sich unmittelbar nördlich des Parkplatzes zwischen Rathaus und<br />

Kindertagesstätte.<br />

Zum Schutz des IO 9 werden folgende Maßnahmen ergriffen: Verlegung der Ausfahrt in den<br />

westlichen Bereich des Parkplatzes, Errichtung einer Schutzbebauung (Garagengebäude)<br />

und Lückenschluss zum Nebengebäude der Kindertagesstätte.<br />

Die ergriffenen Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Lärmbelastung am IO 9 um<br />

5,7 dB(A). Es verbleibt jedoch eine Richtwertüberschreitung von 1,5 dB(A). Ein weiterer<br />

Ausbau der Schutzmaßnahmen, zum Beispiel durch eine über 5 m hinausgehende Festsetzung<br />

der Firsthöhe, wurde aus stadtgestalterischen Gründen verworfen, da an der<br />

Sperbersloher Straße keine (Neben)Gebäude entstehen sollen, die dem Rathaus und der<br />

Kindertagesstätte so massiv entgegengesetzt werden sollten.<br />

IO 11, Obergeschoss<br />

Der Immissionsort 11 befindet sich im neu ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet am<br />

Köhlerweg, wo derzeit noch die Freizeitnutzungen Bolzplatz und Beachvolleyballfeld angelegt<br />

sind.<br />

Bei der Betrachtung der Tagnutzung kommt es für den IO 11 zu geringfügigen Überschreitungen<br />

der Richtwerte: wochentags um 0,4 dB(A), samstags um 0,6 dB(A). Zur Abschirmung<br />

des Freizeitlärms wird die Lärmschutzmaßnahme LM 2 festgesetzt, ein Wall oder<br />

eine Mauer von 3 m Höhe. Eine Erhöhung der Maßnahme ist aus Gründen des Ortsbildes<br />

nicht gewünscht, vgl. Ausführungen zum IO 5.<br />

Der geringfügigen, rechnerischen Überschreitung der Richtwerte am Tage könnte man mit<br />

einer Festsetzung zur Anordnung der Aufenthaltsräume (insb. Wohnzimmer, Kinderzimmer)<br />

begegnen. Dies wurde als nicht notwendig erachtet, da zum einen die Ausrichtung der<br />

Grundstücke (Erschließung von Norden) eine Ausrichtung der Wohnräume nach Süden zur<br />

Freifläche nahelegt und zum anderen ein sehr großzügiges Baufenster ausgewiesen wurde,<br />

das auch die Anordnung von einigen Wohngebäuden weiter südlich erlaubt. Mit einem<br />

größeren Abstand kann es auch sein, dass keine Richtwertüberschreitung mehr zu verzeichnen<br />

wäre.<br />

13. Werbeanlagen<br />

Die Zulässigkeit von Werbeanalgen wird eingeschränkt – es ist nur Werbung an der Stätte<br />

der Leistung zulässig, d.h. „Eigenwerbung“ aber keine darüber hinaus gehende gewerbliche<br />

Werbung.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 26<br />

Entwurf<br />

Werbeanlagen werden des Weiteren in der Größe beschränkt – auf eine Höhe von maximal<br />

5 m über Geländeoberfläche. Größere Höhen bis zu 10 m bedürfen einer Ausnahme und<br />

müssen in die Gebäudefassade integriert werden. Damit sollen, z. B. großformatige Plakate<br />

für kulturelle Veranstaltungen etc. ermöglicht werden.<br />

14. Grünflächen<br />

Es werden private und öffentliche Grünflächen festgesetzt.<br />

Im westlichen Bereich, im Anschluss an die Grüne Mitte, wird eine öffentliche Grünfläche<br />

festgesetzt, zu der sich die öffentlichen Nutzungen Schule und Bürgerhaus orientieren.<br />

Weitere öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage werden im Süden<br />

und Norden jeweils als Trennung zwischen der öffentlichen Nutzung und den Wohnbauflächen<br />

festgesetzt.<br />

Im Osten des Geltungsbereichs, im Übergang zur offenen Landschaft, wird eine schmale<br />

öffentliche Grünfläche festgesetzt, in der ein von Norden kommender Weg weiter geführt und<br />

auch die Ortsrandeingrünung mit locker stehenden Gehölzen ausgebildet wird.<br />

Als private Grünflächen „Hausgarten“ werden die Grundstücke 324/39, 324/40, 324/41 und<br />

324/42 sowie ein 6,50 m breiter Streifen südlich des Flurstücks Nr. 323/67 festgesetzt. Diese<br />

Flächen befinden sich südlich der vorhandenen Wohnbebauung und sind dieser zugeordnet.<br />

15. Flächen oder Maßnahmen zum Erhalt oder zur Anpflanzung von Bäumen<br />

und Sträuchern<br />

Im Plangebiet werden die vorhandenen markanten heimischen und standortgerechten<br />

Bäume in ihrem Bestand festgesetzt. Damit sollen u.a. die Bereiche unterschiedlicher<br />

Nutzungen voneinander getrennt und gegliedert werden, wie z.B. Schule und Schulsportanlagen.<br />

Im Bereich des Übergangs zur vorhandenen Wohnbebauung im Norden und Süden des<br />

Plangebiets werden Flächen zum Erhalt und zur Anpflanzung von Bäumen festgesetzt. Auch<br />

hier ist die optische Trennung der Nutzungen das Ziel.<br />

Im Osten soll ein Ortsrand ausgebildet werden. Hier wird durch eine zeichnerische und ergänzende<br />

textliche Festsetzung das Anpflanzen heimischer standortgerechter Bäume und<br />

Sträucher gesichert.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 27<br />

E<br />

UMWELTBERICHT<br />

1. Vorgehensweise<br />

In § 2 Abs. 4 BauGB ist festgelegt, wie die Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />

berücksichtigt werden sollen. Um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange<br />

zu erleichtern, wird grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.<br />

Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen<br />

auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, die biologische<br />

Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und<br />

bewertet. Dabei sind sowohl negative als auch positive Auswirkungen zu ermitteln und zu<br />

prüfen.<br />

Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Änderung eines vorhandenen Plans handelt,<br />

bezieht sich die Prüfung der Umweltauswirkungen daher auf den Vergleich des bisher<br />

rechtskräftigen Bebauungsplans mit der aktuellen Planung.<br />

2. Kurzdarstellung der Planung<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> beabsichtigt den Bau eines Bürgerhauses und eines Jugendhauses<br />

im Bereich des „Neuen Ortszentrums“. Die Neubauten gehen mit einer Neuordnung<br />

des Bestands einher, z.B. Verlegung der Sportanlagen der Schule, planungsrechtliche<br />

Absicherung der Erweiterung der Kindertagesstätte und der Neukonzeption des fahrenden<br />

und ruhenden Verkehrs. Auf bisherigen Freiflächen (Hartplatz, Beachvolleyballfeld) wird ein<br />

Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.<br />

Des Weiteren wird die Kindertagesstätte bereits um eine Kinderkrippe erweitert. Der vorhandene<br />

Parkplatz soll erweitert und weitere Parkplätze müssen ausgewiesen werden.<br />

Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 4,4 ha.<br />

Die Fläche für Gemeinbedarf beträgt ca. 2,2 ha, davon werden ca. 5.000 m² mit Gebäuden<br />

überbaut (davon bereits knapp 3.500 m² realisiert). Als Verkehrsfläche sollen voraussichtlich<br />

5.000 m² festgesetzt werden, davon Teilbereiche als Straßenverkehrsfläche, als Parkplatz<br />

und als Fußgängerbereich. 1,5 ha werden als Sportfläche für den Gemeinbedarf und als<br />

Grünfläche festgesetzt. Das neu geplante Allgemeine Wohngebiet umfasst ca. 2.200 m²<br />

(einschließlich der Flächen für Garagen und Carports).<br />

3. Beschreibung der angewandten Methodik und Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten sowie Kenntnislücken bei der Zusammenstellung der<br />

Informationen<br />

Die Umweltprüfung bezieht sich räumlich auf den Geltungsbereich der<br />

Bebauungsplanänderung sowie auf das unmittelbare Umfeld, soweit dies gutachterlich für<br />

erforderlich gehalten wurde. Inhaltlich erfolgte eine Betrachtung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und<br />

§ 1a BauGB aufgelisteten Belange, namentlich die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen,<br />

Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, biologische Vielfalt sowie Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter.<br />

Zur Bewertung des Ausgangszustandes wurde auf die Bewertungsschemata des Leitfadens<br />

zur Eingriffsregelung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. erweiterte Auflage<br />

2003) zurückgegriffen und die Bedeutung des Planungsgebietes für die Schutzgüter entsprechend<br />

eingestuft (gering/mittel/hoch). Entsprechend der zu erwartenden Eingriffe bzw.<br />

Veränderungen wurden die verbleibenden Auswirkungen eingestuft. Abweichungen von<br />

dieser Methodik wurden verbal-argumentativ erläutert.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 28<br />

Entwurf<br />

Als Bestand wurde dabei nicht die gegenwärtige Situation des Untersuchungsgebiets, sondern<br />

die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Nutzung angenommen. Daher ist es<br />

grundsätzlich problematisch, einen nur theoretisch existierenden Ausgangszustand exakt zu<br />

beschreiben und zu bewerten. Es besteht immer ein Spielraum bei der Ausgestaltung von<br />

Planfestsetzungen. Am Bestand orientierte Messungen oder Kartierungen sind nicht möglich.<br />

Die festgesetzten Nutzungen wurden aber weitgehend schon realisiert (Schule, Sportflächen,<br />

Parkplatz am Rathaus, Kindertagesstätte).<br />

Für die meisten abiotischen Schutzgüter lagen ausreichende Grundlageninformationen vor,<br />

die eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung ermöglichten. Eine<br />

standortbezogene Boden- und Grundwasseruntersuchung lag durch das Baugrundgutachten<br />

vom 27.04.2012 vor (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH).<br />

Ein Schallschutzgutachten für die geplanten Vorhaben wurde im Dezember 2011 erstellt und<br />

im Oktober 2012 aktualisiert (Bauphysik-Ingenieur-Gesellschaft mbH Messinger + Schwarz).<br />

Messungen zum Schutzgut Klima/Luft im Gebiet liegen dagegen nicht vor. Relevante<br />

Emissionsquellen für die geplanten Nutzungen sind aber nicht bekannt oder zu erwarten.<br />

Im Rahmen der Bebauungsplanung wurden die Biotop- und Nutzungstypen im Geltungsbereich<br />

am 24.07.2012 erfasst und ein Vorkommen geschützter Lebensräume nach § 30<br />

BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG überprüft. Ferner wurden entsprechende Erfassungen<br />

(Biotop-, Artenschutzkartierung) für den Bereich des Geltungsbereichs und seines Umfelds<br />

ausgewertet.<br />

4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung<br />

Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen des Bau- und Naturschutzrechts, der Immissionsschutz-Gesetzgebung<br />

oder dem Wasserrecht waren bei der vorliegenden Planung<br />

insbesondere die Vorgaben aus dem Landschaftsplan des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> zu berücksichtigen.<br />

Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan stellt im Geltungsbereich neben<br />

den Flächen für den Gemeinbedarf einen Gehölzbestand dar. An relevanten Planungszielen<br />

für den Geltungsbereich werden genannt:<br />

<br />

Berücksichtigung der Lärm-Einwirkungen der Schulsportplätze auf die angrenzenden<br />

Wohnbauflächen<br />

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Roth befindet sich derzeit<br />

in Überarbeitung und wurde daher nicht herangezogen, zumal dort für den Siedlungsbereich<br />

nur allgemeine Zielsetzungen getroffen sind.<br />

5. Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter im Untersuchungsgebiet<br />

Maßgebend für die Beurteilung der Umwelt ist innerhalb des Geltungsbereichs des<br />

bisherigen Bebauungsplans nicht der derzeit dort anzutreffende Bestand, sondern die aktuell<br />

planungsrechtlich zulässige Nutzung. Nur für den Bereich der eine Erweiterung des<br />

Geltungsbereichs darstellt (Flst. Nr. 324/2, 324/39, 324/40, 324/41, 324/42 sowie 326 tlw.)<br />

wird der aktuelle Zustand im Umweltbericht zugrunde gelegt.<br />

Der größte Teil des Geltungsbereichs ist bereits entsprechenden Nutzungen zugeführt - mit<br />

Einrichtungen für den Gemeinbedarf und Sportanlagen bzw. auch Parkierungsanlagen.<br />

Schutzgut Boden<br />

Der geologische Untergrund im Planungsgebiet besteht aus Blasensandstein mit Lettenlagen<br />

(kmBL) (Quelle: Geologische Karte von Bayern: 6632 Schwabach), der im <strong>Gemeinde</strong>gebiet


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 29<br />

weit verbreitet ist. Dieser ist meist mittel- bis grobkörnig entwickelt. Daneben kann er auch<br />

feinsandige Lagen und rote Zwischenletten in wechselnder Mächtigkeit enthalten. Dies<br />

wurde im Baugrundgutachten (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH 2012) im<br />

Wesentlichen bestätigt.<br />

Westlich des Änderungsbereichs bestand früher noch eine große Flugsanddüne, die aber<br />

um 1940 zur Sandgewinnung für die Nürnberger Kongresshalle vollständig abgebaut worden<br />

war. 4<br />

Im Bereich der Schul- und Kindergartengebäude, der angelegten Sportflächen (insbesondere<br />

Hartplatz, Tartanbahn, Beachvolleyballfeld) sowie der Wege und Parkplätze liegen veränderte<br />

Bodenverhältnisse vor. Diese Bereiche sind größtenteils bereits versiegelt. Im östlichen<br />

Bereich (Erweiterungsfläche) ist von unveränderten Bodenverhältnissen auszugehen.<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut wird als gering bis<br />

mittel eingestuft.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Oberflächengewässer kommen im Planungsgebiet nicht vor. Nächstes Fließgewässer ist der<br />

Hembach in einer Entfernung von etwa 1.000 m in Richtung Süden.<br />

Bei der Bodenuntersuchung im April 2012 wurde bei den Bohrungen kein Grundwasser angetroffen,<br />

jedoch einmal Schichtenwasser in einer Tiefe von 1,30 m unter GOK erbohrt<br />

(BÜRO DR. HEIMBUCHER 2012).<br />

Wasserschutzgebiete gibt es im Planungsgebiet keine.<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut ist gering.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwanstetten</strong> liegt im Übergangsbereich vom atlantischen zum kontinentalen<br />

Klima. Es ist gekennzeichnet durch mildes bis warmes Klima und entspricht den<br />

vorherrschenden Verhältnissen im Mittelfränkischen Becken. So liegt die mittlere Tagesmitteltemperatur<br />

im Untersuchungsgebiet bei 7,0 – 9,0°C. Frosttage (Tage mit Temperaturen<br />

unter 0 °C) gibt es an durchschnittlich 100 – 110 Tagen im Jahr. Die mittlere jährliche<br />

Niederschlagsmenge im Zeitraum 1961 bis 1990 beträgt zwischen 650 und 750 mm/Jahr, die<br />

höchsten Niederschlagsmengen fallen in den Sommermonaten Juni bis August. Die Vegetationsperiode<br />

(entspricht einem Tagesmittel der Lufttemperatur von mindestens + 5 °C) hat<br />

um Schwand eine Dauer von etwa 220 – 230 Tagen. 5<br />

Innerhalb der Siedlungslage sind im Allgemeinen etwas höhere Temperaturen als in der<br />

freien Landschaft zu erwarten. Ursächlich dafür sind die geringere Durchlüftung, die Aufheizung<br />

von befestigten Flächen und die Wärmeverluste bei der Prozess- und Heizenergienutzung.<br />

Das Planungsgebiet kann jedoch aufgrund der insgesamt lockeren und durchgrünten<br />

Siedlungsstruktur der Umgebung nicht als thermisch belastet angesehen werden.<br />

Im Planungsgebiet besteht keine Luftleit- oder - sammelbahn.<br />

Messungen zur Luftqualität liegen nicht vor. Emittenten bestehen im näheren Umfeld hauptsächlich<br />

in Form von Hausbrand. Erhebliche Belastungen sind nicht zu erwarten.<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut wird als gering eingestuft.<br />

4 Quelle: http://museum-schwanstetten.de/?q=Sandduene (Abruf vom 16.07.2012)<br />

5 BayFORKLIM 1996


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 30<br />

Entwurf<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Eine Bestandsaufnahme des Gebietes und eine Überprüfung auf mögliche Vorkommen<br />

geschützter Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG fand am<br />

24.07.2012 statt. Ferner wurde die Biotopkartierung Bayern und die Artenschutzkartierung<br />

ausgewertet.<br />

Die Flächen innerhalb des Änderungs- bzw. Erweiterungsbereichs des Bebauungsplanes<br />

teilen sich in einen westlichen Teil (Schulgelände, Sportanlagen, Sportplatz,<br />

Kindertagesstätte), einen südlichen Teil (Hartplatz, Beachvolleyballfeld) und einen östlichen<br />

Teil auf. Beim östlichen Bereich handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die aber seit<br />

längerem (> 5 Jahre) brach liegen. (vgl. Abbildung 6). Diese Brachflächen wurden früher<br />

wohl zumindest teilweise als Acker genutzt. Aufgrund der Nutzungsaufgabe ist die<br />

Grasnarbe leicht verfilzt. Der Artenreichtum ist – wie auch bei anderen Brachflächen –<br />

vergleichsweise gering.<br />

Abbildung 6: Brachfläche im Osten, Blickrichtung Norden (Aufnahme am 24.07.2012)<br />

Unter anderem konnten auf der Brachfläche folgende Pflanzenarten festgestellt werden, die<br />

einen sehr heterogenen Bestand charakterisieren:<br />

Achillea millefolium<br />

Arrhenaterum elatius<br />

Betula pendula<br />

Campanula spec.<br />

Carex spec.<br />

Cirsium arvense<br />

Crepis biennis<br />

Cytisus scoparius<br />

Dactylis glomerata<br />

Festuca rubra<br />

Hypericum perforatum<br />

Wiesen-Schafgarbe<br />

Glatthafer (sehr wenig, v.a. in südwestlichen Bereichen)<br />

Hänge-Birke (Sämlinge)<br />

Glockenblume<br />

Segge (an einer Stelle im Osten)<br />

Acker-Kratzdistel (im südwestlichen Teil)<br />

Wiesen-Pippau<br />

Besen-Ginster (in Einzelexemplaren)<br />

Knaulgras<br />

Rot-Schwingel (aspektbildend)<br />

Gewöhnliches Johanniskraut


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 31<br />

Linaria vulgaris<br />

Lupinus polyphyllus<br />

Phleum pratense<br />

Pinus sylvestris<br />

Quercus robur<br />

Rumex acetosella<br />

Tanacetum vulgare<br />

Trifolium campestre<br />

Trifolium pratense<br />

Gewöhnliches Leinkraut<br />

Vielblättrige Lupine<br />

Wiesen-Lieschgras<br />

Wald-Kiefer (Sämlinge)<br />

Stiel-Eiche (Sämlinge)<br />

Kleiner Sauerampfer<br />

Rainfarn<br />

Feld-Klee<br />

Rot-Klee<br />

Im Norden der Brache erfolgte jüngst eine Abmarkung von Gartenbereichen. Diese wurden<br />

teils mit Wildblumenmischungen eingesät, teils dort schon (Obst-)Bäume gepflanzt oder die<br />

Grundstücke als Holz-Lagerflächen genutzt.<br />

Im westlichen Teil befindet sich im Norden der Parkplatz für das Rathaus. Östlich davon die<br />

Kindertagesstätte, mit dem in Bau befindlichen Erweiterungsgebäude für die Kinderkrippe.<br />

Während der Parkplatz teilweise mit Großbäumen (Stiel-Eiche, Winter-Linde, Wald-Kiefer)<br />

überstellt ist, sind bei der Kindertagesstätte derzeit nur die alten Außenanlagen gestaltet.<br />

Südlich davon liegen die Sportanlagen der Schule mit Rasenfeld, Hartplatz und Tartanbahn.<br />

Daran schließt die Turnhalle der Grundschule, der Lehrer-Parkplatz und das eigentliche<br />

Schulgebäude mit Schulhof an. Dieses Gelände ist nach Osten und Süden mit einer<br />

Baumhecke eingegrünt, die sich im Süden auch auf die Grünflächen außerhalb des<br />

Planungsgebietes erstreckt. Innerhalb des Schulgeländes wachsen einige größere Bäume,<br />

von denen eine Platane am Haupteingang, sowie zwei Kiefern und ein Berg-Ahorn zwischen<br />

Turnhalle und Schulgebäude hervorzuheben sind. Die Sportanlangen sind allseits<br />

eingefriedet. Im Osten ist entlang des Zaunes eine schmale Hecke aus Gehölzsukzession<br />

(Vogel-Kirsche, Hunds-Rose, Hartriegel, Liguster etc.) entstanden.<br />

Am westlichen Rand des Geltungsbereichs ist im Süden eine Baumreihe aus Winter-Linden<br />

(Tilia cordata) gepflanzt. Weiter nördlich geht die Baumreihe in einen kleinen Hain über, der<br />

aus Wald-Kiefern (Pinus sylvestris), Stiel-Eichen (Quercus robur), Berg-Ahorn (Acer<br />

pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus betulus), Hänge-Birke (Betula pendula), Vogel-<br />

Kirsche (Prunus avium) und einer Eberesche (Sorbus aucuparia) zusammensetzt. Während<br />

es sich bei den Kiefern noch um die ehemaligen Waldbäume handelt, wurden die übrigen<br />

Bäume gepflanzt.<br />

Westlich des Schulgebäudes befindet sich das Wohngebäude für den Hausmeister mit<br />

Gartenbereich.<br />

Der südliche Bereich am Köhlerweg umfasst die Wendeanlage der Erschließungsstraße,<br />

einige öffentliche Stellplätze, einen Hartplatz und ein Beachvolleyballfeld. Die Anlagen sind<br />

mit Ballfangzäunen umgeben und nach Süden und Osten mit Gehölzen eingegrünt. Vom<br />

Köhlerweg aus ist der Weg am östlichen Ortsrand angebunden.<br />

Im gesamten Planungsgebiet gibt es keine geschützten Lebensräume nach § 30 BNatSchG<br />

bzw. Art. 23 BayNatSchG, kartierten Biotope oder Schutzgebiete und/oder –objekte nach<br />

Naturschutzrecht (z.B. Naturdenkmale). Es sind auch keine Nachweise in der Artenschutzkartierung<br />

(ASK) (Stand: 27.08.2010) dokumentiert.<br />

Detaillierte Arterfassungen von Tiergruppen fanden zwar nicht statt, aufgrund der Lebensraumausstattung<br />

sind aber auch keine seltenen Arten zu erwarten. Die Brachfläche stellt v.a.<br />

ein Refugium für verschiedene Wirbellose dar. Aufgrund der schon eingetreten Verfilzung ist<br />

die Artenvielfalt aber sehr beschränkt. So wird z.B. die Heuschreckenfauna von häufigen<br />

Arten wie dem Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus) und dem Gemeinen Grashüpfer<br />

(Chorthippus parallelus) dominiert. Anspruchsvollere Arten (insbesondere solche der<br />

vegetationsarmen Standorte) fehlen.<br />

Bodenbrütende Vogelarten konnten auf der Brache nicht beobachtet werden. Manche Bereiche<br />

dürften aber von manchen Singvogelarten als Nahrungshabitat genutzt werden.<br />

Reptilien konnten im gesamten Geltungsbereich der Änderung nicht festgestellt werden.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 32<br />

Entwurf<br />

Aufgrund der Verfilzung der Grasnarbe fehlen offenere Stellen, die z.B. von der Zauneidechse<br />

(Lacerta agilis) genutzt werden könnten.<br />

Die Gehölzbestände im Gebiet (insbesondere die Baumhecke südlich der Schule) stellen<br />

Bruthabitate für verschiedene Vogelarten dar. Eigene Erfassungen erfolgten nicht, es dürfte<br />

sich hierbei aber überwiegend um Ubiquisten handeln. Alte Bäume mit starken<br />

Stammdurchmessern beschränken sich derzeit auf die Baumgruppe zwischen Turnhalle und<br />

Rathaus sowie auf Einzelexemplare in der Baumhecke bei der Schule sowie auf dem<br />

Schulgelände.<br />

Im Planungsbereich selbst gibt es keine kartierten Biotope der Flachlandbiotopkartierung und<br />

keine Nachweise in der Artenschutzkartierung (ASK) (Stand: 27.08.2010).<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Tiere und Pflanzen wird<br />

als gering bis mittel eingestuft.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Zu beachtende Aspekte zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden die Erholungseignung<br />

des Raumes, der Lärmschutz, die Luftreinhaltung und der Schutz vor elektrischen<br />

Feldern.<br />

Der zentrale Bereich <strong>Schwanstetten</strong>s hat eine wichtige Bedeutung als Treffpunkt im<br />

alltäglichen Leben der Einwohner.<br />

In der bisherigen Fassung des Bebauungsplans gibt es gewisse Konflikte aufgrund der<br />

Benachbarung von Nutzungen, die teilweise unverträglich sind. So wurden direkt neben dem<br />

Reinen Wohngebiet am Köhlerweg ein Bolzplatz und ein Beachvolleyball angelegt. Dies hat<br />

eine hohe rechnerische Vorbelastung des Reinen Wohngebiets mit Geräuschemissionen aus<br />

den Freizeitnutzungen zur Folge.<br />

Des Weiteren führt die Anordnung von Allgemeinen Wohngebieten an der Alten Straße<br />

gegenüber dem Parkplatz der <strong>Gemeinde</strong>halle zu erheblichen rechnerischen Vorbelastungen<br />

der Wohngebäude während der Nachtstunden.<br />

Eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Vorbelastungen ist Kap. 12 der Begründung der<br />

Bebauungsplanänderung oder dem schallschutztechnischen Gutachten zu entnehmen.<br />

Über auftretende elektrische Felder liegen keine Erkenntnisse vor.<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Mensch wird als mittel<br />

eingestuft.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Das Untersuchungsgebiet öffnet sich im Osten zur unbebauten Landschaft. Zur Ausbildung<br />

des Ortsrandes trifft der bestehende Bebauungsplan keine Aussagen. Schon derzeit ist der<br />

Änderungsbereich direkt anthropogen überformt (westlicher und südlicher Teil) oder von den<br />

angrenzenden Siedlungsflächen überprägt (östlicher Teil).<br />

Die Bedeutung des Untersuchungsgebietes für das Schutzgut Landschaft ist mittel.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Im Planungsgebiet sind keine geschützten Kultur- oder Bodendenkmäler bekannt.<br />

Unmittelbar südöstlich an den Geltungsbereich angrenzend befindet sich aber ein<br />

Bodendenkmal. Dabei handelt es sich vermutlich um einen Kohlenmeiler vor- und<br />

frühgeschichtlicher Zeitstellung und eine Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild.<br />

(Denkmalnummer D-5-6632-0067). Grundsätzlich sind daher auch im Planungsgebiet<br />

Bodenfunde denkbar.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 33<br />

An Sachgütern bestehen im Gebiet zum einen die vorhandenen Gebäude (Schulgebäude,<br />

Turnhalle, Wohnhaus Hausmeister, Kindertagesstätte), zum anderen die Schulsportanlagen.<br />

Kulturgüter sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Sachgüter sind vorhanden,<br />

entsprechen aber dem bisherigen und teils auch dem künftigen Planungszweck bzw.<br />

werden entsprechend der Neu-Konzeption verlegt.<br />

Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen der Schutzgüter spielen im Planungsgebiet eine untergeordnete Rolle.<br />

6. Auswirkungen des Vorhabens<br />

Im Folgenden werden die negativen wie positiven Auswirkungen beschrieben, die bei Umsetzung<br />

des Bebauungsplanes – gegenüber der bisherigen Planung – zu erwarten sind.<br />

Schutzgut Boden<br />

Durch die Planungen kommt es im zentralen Bereich (Fläche für Gemeinbedarf) zu einer<br />

größeren Versiegelung. Dort ist bisher keine GRZ festgesetzt, somit muss vom tatsächlich<br />

vorhandenen Bestand ausgegangen werden.<br />

Im Bereich der KiTa ist eine GRZ von 0,4 festgesetzt, die so beibehalten wird.<br />

Zu neuen Flächenversiegelungen kommt es im zentralen Bereich, sowie auf der Fläche des<br />

künftigen Parkplatzes und auf der Fläche, die neu in den Geltungsbereich einbezogen wird:<br />

- Bürgerhaus<br />

- Jugendhaus<br />

- Schulsportanlagen (mit Hartplätzen und Tartanbahn)<br />

- Parkplätze<br />

- Kinderkrippe (bereits genehmigte und in Bau befindliche Nutzung)<br />

Im Bereich des neu geplanten Allgemeinen Wohngebietes kommt es zwar auch zu einer<br />

Neubebauung, allerdings sind der derzeit dort befindliche Hartplatz und das Beachvolleyballfeld<br />

ebenfalls als schon versiegelt anzunehmen.<br />

Im Vergleich mit der bisherigen Planung fällt daher vor allem die stärkere Versiegelung ins<br />

Gewicht. Versiegelte Flächen verlieren ihre natürlichen Bodenfunktionen als:<br />

<br />

<br />

<br />

Lebensraum für Tiere und Pflanzen,<br />

Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen<br />

Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer<br />

Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz<br />

des Grundwassers. 6<br />

In Teilbereichen kommt es aber auch zu einer Rücknahme von Versiegelungen wie z.B.<br />

beim bisherigen Lehrerparkplatz, der durch die Zusammenlegung der Stellplatzflächen im<br />

rückwärtigen Bereich entbehrlich wird. Diese Planung ist allerdings im Bebauungsplan nicht<br />

weiter fixiert.<br />

6 Vgl. § 2 Abs. 2 BBodSchG


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 34<br />

Entwurf<br />

Anhand der Planungen kann die Versiegelung wie folgt abgeschätzt werden:<br />

Tabelle 1: Vergleich GRZ bisherige Planung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Fläche Bestand 9. Änderung Differenz<br />

GB 1 Kita .<br />

(Erweiterung bereits erfolgt)<br />

GB 2 Bürgerhaus<br />

(Bewertung Bestand)<br />

GB 3 Jugendhaus<br />

GB 4 Schule mit Turnhalle<br />

Flächen für Sportanlagen<br />

(bisher landwirtschaftlich genutzt)<br />

WA<br />

GRZ<br />

mögliche<br />

Versiegelung<br />

inkl.<br />

Überschreitung<br />

GRZ<br />

mögliche<br />

Versiegelung<br />

inkl.<br />

Überschreitung<br />

0,4 0,6 0,4 0,6 keine<br />

Keine<br />

Festsetzung,<br />

Hartplatz<br />

Keine<br />

Festsetzung<br />

Keine<br />

Festsetzung<br />

bisher keine<br />

Festsetzungen<br />

Keine<br />

Festsetzung,<br />

aber<br />

versiegelt<br />

0,6 0,8 keine<br />

0,6 0,8 Erhöhung<br />

0,8 0,8 keine<br />

Intensive Nutzung von<br />

ca. 10.000 qm, Teilversiegelung<br />

(Hartplatz,<br />

Tartanbahn)<br />

Erhöhung<br />

0,4 0,6 keine<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden insgesamt als nicht erheblich<br />

bewertet.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Die aktuelle Planung führt in Teilbereichen zu einer stärkeren Versiegelung von Oberflächen.<br />

Öffentliche Stellplätze werden aber versickerungsfähig (Rasenpflaster, Rasengittersteine,<br />

Schotterrasen) angelegt.<br />

Eine zentrale Versickerung der Dachflächenwässer ist wahrscheinlich aufgrund der<br />

geologischen Gegebenheiten mit teils stark bindigen Böden (k f -Wert < 10 -5 m/s) schwer<br />

möglich (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH 2012). Es wurden Sickertests<br />

durch ein Gutachterbüro durchgeführt mit dem Ziel das anfallende Regenwasser dezentral<br />

zur Versickerung zu bringen (Geowissenschaftliches Büro Dr. Heimbucher GmbH 2012, H<br />

12 2330 01 NV 5). Eine Schacht- oder Rigolenversickerung ist aufgrund des oberflächennah<br />

anstehenden Sandsteins nicht möglich. Mittels Muldenversickerung in Teilbereichen kann<br />

jedoch das anfallende Niederschlagswasser versickert werden.<br />

Bei den Sportflächen werden zukünftig wieder die befestigten Flächen (Hartplatz,<br />

Tartanbahn) versiegelt. Das geplante Rasenspielfeld hingegen bleibt unversiegelt.<br />

Gegenüber der bisherigen Planung ist damit allenfalls eine geringe Verschlechterung für das<br />

Schutzgut zu erwarten, da die flächenmäßigen Anteile der neu versiegelten Flächen sich in<br />

Grenzen halten.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden insgesamt als nicht erheblich<br />

bewertet.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Aufgrund der höheren versiegelten Fläche verstärkt sich die Aufheizung innerhalb des Gebiets<br />

grundsätzlich. Aufgrund der insgesamt lockeren und durchgrünten Siedlungsstruktur


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 35<br />

der Nachbarschaft, dem westlich angrenzenden Grünzug und den Wald- und Freiflächen in<br />

der näheren Umgebung wird es in der Summe aber nicht zu einer merklichen Erwärmung<br />

kommen. Eine weitere Minderung erbringt die festgesetzte, extensive Begrünung von Flachdächern,<br />

da sich dies aufgrund der höheren Verdunstung positiv auf das Lokalklima auswirkt.<br />

Emissionen aus Heizungsbrand sowie Besucherverkehr (sofern als motorisierter Individualverkehr)<br />

führen zu weiteren Luftbelastungen. Die Zulassung einer Heizungsanlage aus Erneuerbaren<br />

Energien (Hackschnitzel, Holz-Pellets o.ä.) führt aber im Vergleich zur bisherigen<br />

Wärmegewinnung zu einer Reduzierung des CO 2 -Ausstosses, was sich positiv auf<br />

die Klimabilanz auswirkt.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft werden als nicht erheblich bewertet.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Durch die Änderung der Flächennutzungen kommt es zu einer Verschiebung von Lebensräumen<br />

für Tiere und Pflanzen. Während die Brachfläche im Osten vollständig neu gestaltet<br />

wird (Sportanlagen, Gartenbereiche), erfolgen im westlichen und südlichen Teil neben der<br />

Neubebauung nur kleinere Umgestaltungen. Im Wesentlichen wird hier der Bestand (Schule,<br />

Kindertagesstätte) gesichert, ohne dass es zu neuen Eingriffen kommt.<br />

Ein Großteil der vorhandenen Gehölzbestände wurde in die Planung integriert und kann erhalten<br />

werden. Hierzu zählen z.B. ein Teil der Bäume und Baumgruppen im Westen des<br />

Änderungsbereichs, Baumhecken südlich und östlich der Schulgebäude bzw. des Schulhofes,<br />

die Gehölze an der Südostecke des geplanten Wohngebietes sowie verschiedene<br />

Einzelbäume.<br />

Eingriffe in den Baumbestand erfolgen im Westen vor dem geplanten Bürgerhaus, sowie bei<br />

einzelnen Bäumen zur Anlage von Wegen etc. Konkret wird hier in einzelnen Fällen erst auf<br />

Ebene der Baugenehmigung entschieden werden können, ob weitere Bäume erhalten<br />

werden können. Auch die schmalen Strauchhecken im Süden und Osten des bisherigen<br />

Rasenspielfeldes entfallen. Baumhöhlen oder vergleichbare Nistplätze konnten innerhalb des<br />

Änderungsbereiches aber nicht festgestellt werden.<br />

Durch Eingrünungsmaßnahmen im Osten und weiteren Bepflanzungen werden dafür<br />

Lebensräume (z.B. für Vögel) auch neu geschaffen.<br />

Während Eingriffe in geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-<br />

NatSchG gänzlich unterbleiben, könnten europäische Vogelarten betroffen sein (siehe hierzu<br />

auch Kapitel 13 Berücksichtigung Artenschutzrechtlicher Belange). Im Ergebnis kommt es<br />

aber nicht zu Beeinträchtigungen der lokalen Populationen und somit zu einer Erfüllung von<br />

Verbotstatbeständen.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen werden in der Summe als<br />

nicht erheblich bewertet.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Durch die Ansiedlung neuer öffentlicher Gebäude und die Umgestaltung der Grünen Mitte<br />

soll die Aufenthaltsqualität des Bereichs deutlich verbessert werden. Mit der Verlegung der<br />

Erschließung in den Bereich östlich von Bürgerhaus und Turnhalle wird die Grüne Mitte von<br />

fahrendem und parkendem Verkehr entlastet.<br />

Die Auswirkungen der Umlegung der Schulsportanlagen und Freizeitanlagen sowie die<br />

Nutzung des Kleinfußballfeldes als Bolzplatz wurden in einem Schallschutzgutachten<br />

untersucht.<br />

Im Ergebnis des Schallgutachtens wurden Maßnahmen festgesetzt, die die angrenzende<br />

Wohnbebauung schützen sollen:


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 36<br />

Entwurf<br />

- Garagengebäude auf dem erweiterten Parkplatz zwischen Rathaus und<br />

Kindertagesstätte zur Abschirmung gegenüber dem IO 9 insbesondere in den Nachtstunden<br />

- Lärmschutzwall zwischen Sportanlagen und Allgemeinem Wohngebiet Sperbersloher<br />

Straße<br />

- Lärmschutzwall oder –wand (oder Garagengebäude) südlich der Schulsportanlagen<br />

zum Schutz der Wohnnutzung im Bereich des bestehenden Reinen Wohngebiets und<br />

des neuen Allgemeinen Wohngebiets am Köhlerweg.<br />

Bedingung für den Betrieb der neuen Freizeitanlagen ist jedoch die Nutzungsaufgabe der<br />

bestehenden Freizeitnutzungen am Köhlerweg, vgl. Festsetzung 9.1. Damit soll das<br />

bestehende, als Reines Wohngebiet festgesetzte, Gebiet am Köhlerweg geschützt werden.<br />

Dies ist durch die bestehenden Freizeitnutzungen vorbelastet, so dass keine weitere<br />

Emissionsquelle hinzukommen dürfte.<br />

Darüber hinaus sind lt. schalltechnischem Gutachten Nutzungseinschränkungen für die<br />

neuen Nutzungen notwendig, u.a.:<br />

- Beachvolleyballfeld, Hartplatz und Allwetterplatz dürfen nur bis 20 Uhr und auch nicht<br />

während der Ruhezeiten (Sonntags 13 – 15 Uhr) genutzt werden<br />

- Nutzung der Außenbereiche von Jugendhaus und Bürgerhaus nur bis 22 Uhr<br />

Trotz neuer Emissionsquellen konnten durch Umverlegung von Nutzungen und die oben<br />

beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen an verschiedenen Orten in den umgebenden<br />

Wohngebieten teils deutliche Verringerungen der Lärmimmissionen herbeigeführt werden.<br />

An einigen Stellen sind noch geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte<br />

festzustellen. Für nähere Ausführungen wird auf das Kap. 12 in der Begründung oder das<br />

schallschutztechnische Gutachten verwiesen.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden als gering bis mittel bewertet<br />

und sind in der Summe nicht erheblich. Meist treten sogar Verbesserungen auf.<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Mit der Verlagerung der Schulsportanlagen wird auch der Ortsrand nach Osten verschoben.<br />

Durch Pflanzbindungen wird dieser neue Ortsrand ausreichend eingegrünt. Die vorhandenen<br />

Bäume und Gehölzstrukturen im übrigen Bereich sollen soweit als möglich erhalten werden,<br />

wozu entsprechende Festsetzungen existieren. Somit erfolgt zwar eine Veränderung des<br />

bisherigen Erscheinungsbildes der Flächen, das Orts- und Landschaftsbild verändert sich<br />

aber nicht negativ.<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft werden als nicht erheblich bewertet.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Geschütze Kulturgüter sind nicht betroffen. Bei Bodeneingriffen muss grundsätzlich mit<br />

archäologischen Funden gerechnet werden, gerade aufgrund des benachbarten Bodendenkmals.<br />

Der Bebauungsplan enthält hierzu entsprechende Hinweise.<br />

Die Sachgüter wurden in die Planung integriert.<br />

Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter liegen somit nicht vor.<br />

Wechselwirkungen<br />

Aufgrund der untergeordneten Bedeutung der Wechselwirkungen im Vergleich zu den einzelnen<br />

Schutzgütern, bestehen auch keine erheblichen Auswirkungen.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 37<br />

Beeinträchtigungen der Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern sind nicht<br />

erheblich.<br />

7. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Die Auswirkungen der Bebauung sollen durch folgende Maßnahmen im Gebiet verringert<br />

werden (in Klammer: betroffenen Schutzgüter):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

teilweise Erhaltung von Gehölzen (Tiere und Pflanzen, Klima und Luft, Landschaftsbild)<br />

Eingrünung der Parkplätze und Gehölzpflanzungen in den Freiflächen (Tiere und<br />

Pflanzen, Klima und Luft, Landschaftsbild)<br />

Festsetzung zu extensiver Dachbegrünung auf Flachdächern (Wasser, Klima und<br />

Luft, Tiere und Pflanzen)<br />

Nutzung bestehender Erschließungsanlagen, Bündelung von Versorgungsleitungen<br />

und Wegen (Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen)<br />

Befestigung von Stellplätzen mit versickerungsfähigen Materialien (Boden, Wasser)<br />

Sinnvolle Situierung von Emissionsquellen und Festsetzungen zu Lärmschutzmaßnahmen<br />

(Mensch)<br />

8. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würden alle Bereiche wie bisher genutzt werden. Für die<br />

landwirtschaftlichen Flächen dürfte bei Fortbestand der Brache allmählich eine Gehölzsukzession<br />

einsetzen.<br />

Würden die geplanten Maßnahmen in die öffentliche Infrastruktur nicht getätigt, könnte sich<br />

das aber auch nachteilig auf die Zukunftsfähigkeit des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> auswirken,<br />

z.B. hinsichtlich der Bindung der Bewohner und der Neugewinnung von Einwohnern aufgrund<br />

fehlender Angebote für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Jugend, Senioren).<br />

Ohne eine Neuordnung des Erschließungskonzepts würde die Grünfläche westlich der<br />

Schule weiterhin von Autos durchfahren, was zu einer zweifelhaften Aufenthaltsqualität der<br />

öffentlichen Freifläche führt.<br />

Ohne Durchführung der Planung käme es an bestimmten Orten in der Nachbarschaft des<br />

Geltungsbereichs auch nicht zu Verbesserungen im Hinblick auf die Immissionssituation, die<br />

nur durch die Planänderung ermöglicht wird.<br />

9. Eingriffsbilanzierung<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach Naturschutzrecht grundsätzlich zu vermeiden<br />

bzw. soweit wie möglich zu vermindern. Nicht vermeidbare Eingriffe sind auszugleichen.<br />

Nach § 1a Abs. 3 BauGB erfolgt der Ausgleich für Eingriffe durch die Bauleitplanung durch<br />

geeignete Darstellungen und Festsetzungen. In Bayern existiert hierfür die Handreichung<br />

„Bauen im Einklang mit der Natur – Ein Leitfaden (ergänzte Fassung)“ (2. Auflage 2003).<br />

Im Änderungsbereich besteht für Teilbereiche aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes<br />

„Neues Ortszentrum“ bereits Baurecht. Nach § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB ist ein Ausgleich<br />

nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind<br />

oder zulässig waren. Hier ist nicht der tatsächliche Ist-Zustand, sondern die planungsrechtlich<br />

zulässige Situation nach den Festsetzungen des Bebauungsplans anzusetzen. Wie<br />

beschrieben erhöht sich die versiegelte Fläche aufgrund der neuen Nutzungen, so dass baurechtlich<br />

eine Nachverdichtung stattfindet.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 38<br />

Entwurf<br />

Da bei der Änderung des Bebauungsplanes teilweise schon bestehende Nutzungen überplant<br />

und planungsrechtlich gesichert werden, ergibt sich ein Ausgleichserfordernis nur dort,<br />

wo zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft stattfinden. Kein Ausgleichserfordernis besteht<br />

für folgende Bereiche:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Parkplatz beim Rathaus (wird zwar umgestaltet, aber keine zusätzlichen Versiegelungen)<br />

Bereich Kindertagesstätte Gb 1 (Erweiterung zwar nicht im Bebauungsplan enthalten,<br />

hierfür existiert aber Baugenehmigung und somit planerisch zulässig; Vorhaben bereits<br />

umgesetzt).<br />

Bürgerhaus Gb 2 (Baufenster liegt nahezu vollständig innerhalb des derzeitigen Hartplatzes.)<br />

Schulgelände mit Turnhalle Gb 4 (Festsetzung des Bestandes)<br />

Allgemeines Wohngebiet am Köhlerweg (neue Nutzung, aber derzeit schon in dem<br />

Maße versiegelt, wie es auch bei der künftigen Wohnnutzung der Fall sein wird)<br />

bestehende Grünflächen ohne Eingriffe<br />

Des Weiteren muss die östliche Fläche neu in die Betrachtung einbezogen werden. Diese<br />

war bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant. Gemäß Leitfaden handelt es sich bei<br />

der Brachfläche (älter als 5 Jahre) um ein Gebiet mit mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt<br />

und Landschaftsbild (Kategorie II, unten). Für die Teile der Fläche, die zu Grünflächen oder<br />

Gärten umgestaltet oder mit Gehölzen bepflanzt werden, ist ebenfalls kein Ausgleich erforderlich,<br />

da diese eine vergleichbare Wertigkeit (Kategorie II, unten) aufweisen. Lediglich<br />

durch die Umgestaltung in Sportanlagen erfolgt entweder eine Versiegelung (Hartplätze)<br />

bzw. eine Herabsetzung der naturschutzfachlichen Wertigkeit (auf Kategorie I).<br />

Damit ist noch für folgende Bereiche (siehe Abbildung 7) ein naturschutzfachlicher Ausgleich<br />

erforderlich:<br />

Neue Zufahrt und Stellplatzanlagen<br />

Jugendhaus GB 3<br />

Flächen für Sport- und Spielanlange (sofern nicht Bestandsflächen überplant werden)<br />

Tabelle 2: Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Leitfaden<br />

Eingriffstyp Wertkategorie Fläche in Ausgleichs<br />

m² ha faktor<br />

Ausgleichs<br />

bedarf in<br />

m²<br />

Typ A:<br />

Kategorie I 3.758 0,38 0,4 1.503<br />

GRZ > 0,35 bzw.<br />

hohe Versiegelung:<br />

Verkehrsflächen,<br />

GB 3<br />

Typ B:<br />

Kategorie II 10.487 1,05 0,3 3.146<br />

GRZ < 0,35 bzw.<br />

kaum Versiegelung:<br />

Sport- und Spielanlagen<br />

ohne zusätzliche Kategorie I+II 30.179 3,02 0,00 0,0<br />

Eingriffe<br />

Summe 44.424 4,44 4.649


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 39<br />

Abbildung 7: Überlagerung von Planung und Orthophoto. Bereiche mit zusätzlichen Eingriffen,<br />

die auszugleichen sind, sind gelb schraffiert.<br />

Hierbei handelt es sich ausschließlich um bisher unbebaute Bereiche, so dass man nach der<br />

üblichen Ermittlung des Ausgleichsbedarfs gemäß Leitfaden vorgehen kann. Aufgrund der<br />

verschiedenen Minimierungsmaßnahmen (Dachbegrünung, Festsetzung von Gehölzpflanzungen<br />

etc.) kann innerhalb der vorgegebenen Spanne der Matrix ein niedriger Kompensationsfaktor<br />

angewandt werden. Im Fall der Sport- und Spielanlagen ist nur von teilweise<br />

versiegelten Flächen auszugehen. Hier eröffnet der Leitfaden auch den Ansatz eines<br />

niedrigeren Faktors. Im vorliegenden Fall wurde aufgrund des versiegelten Anteils durch<br />

Hartplatz und Tartanbahn der Faktor 0,3 gewählt.<br />

Der erforderliche Ausgleichsbedarf von 4.649 m² wird aus dem kommunalen Ökokonto des<br />

Marktes <strong>Schwanstetten</strong> gedeckt. Entsprechende Flächen wurden bereits ausgewählt und<br />

von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Roth anerkannt. Nur auf einer Fläche<br />

sind aber bereits vorlaufende Maßnahmen umgesetzt worden.<br />

Vorgesehen ist eine Umsetzung von Maßnahmen auf den folgenden Flurstücken in den Gemarkungen<br />

Leerstetten und Schwand:<br />

Flst. Nr. 1104, 1160 (Teilflächen mit 4.350 m²), Gmkg. Leerstetten:<br />

Bei diesen Flächen handelt es sich zum einen um eine ältere, etwa 7 – 10 m breite<br />

Fichtenaufforstung vor einem Kiefern-Mischwald am Nordrand der Teichkette „Harmer


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 40<br />

Entwurf<br />

Weiher“ sowie südlich davon (vgl. Abbildung 8) in einer Größenordnung von zusammen<br />

4.100 m². Die Fichten stellen eine nicht standortgemäße Bestockung dar. Bei einer kleinen<br />

Teilfläche im Süden von Flst. Nr. 1160 handelt es sich um einen wegbegleitenden Graben<br />

und angrenzendes Intensivgrünland.<br />

Für diese Ökokontofläche (Flächen-Nr. 546132-0001) wurde im Jahr 2011 die Planung für<br />

die Entwicklungsziele und -maßnahmen durchgeführt. Die Anerkennung als Ökokontofläche<br />

durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Roth erfolgte am 21.06.2012.<br />

Abbildung 8: Lageskizze der externen Ausgleichsflächen Flst. Nr. 1104 und 1160 in der Gmkg.<br />

Leerstetten (rot umrandet) nordöstlich von Harm<br />

Entwicklungsziel für den Fichtenbestand ist die Umwandlung bzw. der Umbau in einen<br />

naturnahen, gestuften Waldrand. Hierzu sind die nicht standortgerechten Fichten zu<br />

entfernen. Vorhandene Sträucher oder Laubbäume II. oder III. Ordnung (z.B. Feld-Ahorn,<br />

Vogelbeere) sollten erhalten bleiben. Der Waldrandstreifen ist möglichst der natürlichen<br />

Gehölzsukzession zu überlassen, es könnten aber auch geeignete Straucharten unterpflanzt<br />

werden. Hierzu zählen z.B.<br />

Besenginster (Cytisus scoparius)<br />

Blut-Hartriegel (Cornus sanguinea)<br />

Hasel (Corylus avellana)<br />

Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus laevigata)<br />

Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)<br />

Faulbaum (Frangula alnus)<br />

Schlehe (Prunus spinosa)<br />

Echter Kreuzdorn (Rhamnus cathartica)<br />

Hunds-Rose (Rosa canina)<br />

Sal-Weide (Salix caprea)<br />

Bruch-Weide (Salix fragilis)<br />

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 41<br />

Die kleinere Teilfläche (250 m²) soll vollständig der natürlichen Sukzession überlassen<br />

werden. Es ist damit zu rechnen, dass sich dort Hochstaudenfluren feuchter Standorte<br />

einstellen und nach einer gewissen Zeit auch Feuchtgebüsch. Aufkommende Gehölze<br />

können im mehrjährigen Turnus (> 5 Jahre) auf den Stock gesetzt werden. Weitere<br />

Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

Flst. Nr. 734 (Teilfläche mit 359 m²), Gmkg. Schwand:<br />

Auf dieser gemeindeeigenen Fläche wurden im Jahr 2006 bereits vorgezogene Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Entwicklungsziel für diese Fläche war ein extensives<br />

Grünland (Sandmagerrasen) und Aufbau eines artenreichen Waldmantels. Die Maßnahmen<br />

wurden auf dem Flurstück in einer Größenordnung von 5.175 m² durchgeführt. Hiervon<br />

wurden bereits 4.589 m² für die Bewältigung der Eingriffsfolgen des BP Nr. 12 „Pointgärten“<br />

(Rechtskraft 13.09.2006) in Anspruch genommen, sowie 227 m² für den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus am Sägerhof“. Die verbliebenen Flächen von<br />

359 m² befinden sich noch auf dem Ökokonto des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> (vgl. Abbildung 9).<br />

Abbildung 9: Lageskizze der externen Ausgleichsfläche Flst. Nr. 734 in der Gmkg. Schwand<br />

Da die Maßnahme bereits im Jahr 2006 umgesetzt wurde, kann diese Vorleistung durch<br />

einen angemessenen Flächenabschlag gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und<br />

Landschaft“ berücksichtigt werden („ökologische Verzinsung”). Hierfür wird ein Abschlag von<br />

2% jährlich angesetzt, was seit Herstellung der Fläche einen Gesamtabschlag von 12%<br />

bedeutet.<br />

Der verbleibende Kompensationsbedarf von 299 m² (= 4.649 m² - 4.350 m²) für die<br />

9. Änderung des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“ kann somit um 36 m² (= 299 m² x<br />

12%) verringert werden. Zur Bewältigung der Eingriffsfolgen dieser Bebauungsplanänderung<br />

werden daher noch insg. 263 m² von der Ökokonto-Fläche Flst. Nr. 734 (Gmkg. Schwand)<br />

des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> abgebucht. Es verbleiben dort noch 96 m².


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 42<br />

Entwurf<br />

Mit den beschriebenen Maßnahmen kann der Kompensationsbedarf von 4.649 m²<br />

vollständig gedeckt werden. Ein weiterer Ausgleich ist nicht erforderlich.<br />

10. Verbleibende Auswirkungen<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass nach der Umsetzung des<br />

Bebauungsplanes erhebliche Umweltauswirkungen auftreten.<br />

Nach § 4 Abs. 3 BauGB wird die <strong>Gemeinde</strong> nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens des<br />

Bebauungsplanes durch die Behörden unterrichtet, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen<br />

die Durchführung erhebliche, insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen<br />

auf die Umwelt hat.<br />

11. Alternative Planungsmöglichkeiten<br />

Alternative Planungsmöglichkeiten wurden hauptsächlich für das interne Nutzungskonzept<br />

geprüft, weniger aber hinsichtlich des Standorts. Aufgrund der vorhandenen Schule, sollten<br />

die Sportanlagen wieder unmittelbar an der Schule situiert sein. Für Bürger- und Jugendhaus<br />

wurden jedoch verschiedene Optionen untersucht. So wurde eine Umnutzung vorhandener<br />

Gebäude (z.B. Sperbersloher Straße 3) diskutiert, aber auch bisher unbebaute Flächen<br />

(Waldspielplatz an der Alten Straße) untersucht.<br />

Im Ergebnis wollte man die Einrichtungen der öffentlichen Hand (Rathaus, Bücherei, Bürgerhaus,<br />

Jugendhaus, Schule) möglichst an einer Stelle konzentrieren, um so gegenseitige<br />

Synergieeffekte ausnutzen zu können.<br />

Ferner wurden unterschiedliche Planungsmöglichkeiten zum internen Nutzungskonzept diskutiert.<br />

Hier wurde überlegt verschiedene andere Einrichtungen für die Freizeitgestaltung von<br />

Jugendlichen (Skater-Park, Dirt-Bike-Bahn) in die Umgebung des geplanten Jugendhauses<br />

zu platzieren. Diese Planungsvarianten wurden aber wieder verworfen. Ein Grund war u.a.<br />

auch die zu erwartenden Geräuschemissionen (insbesondere Skate-Anlage) im Umfeld<br />

schutzbedürftiger Nutzungen (Wohngebiete).<br />

Parallel hierzu wurden diese Konzepte auch im Hinblick auf den Immissionsschutz<br />

untersucht. Varianten mit alternativen Maßnahmen zum Lärmschutz wurden aus<br />

städtebaulichen Gründen verworfen.<br />

12. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung und auch des gesamten Bebauungsplanes<br />

„Neues Ortszentrum“ sind keine „Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung“<br />

(Site of Community Importance – SCI), „Besondere Schutzgebiete“ (Special Area of Conservation<br />

– SAC) oder Artvorkommen und Lebensräume, die eine Ausweisung als eines dieser<br />

Gebiete nach Art. 3 FFH-Richtlinie rechtfertigen, bekannt. Ebenso befinden sich hier keine<br />

„Europäischen Vogelschutzgebiete“ (Special protected area – SPA) nach der Vogelschutz-<br />

Richtlinie.<br />

Nördlich und östlich der Ortslage von Schwand liegt das Europäische Vogelschutzgebiet<br />

(SPA-Gebiet) DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Dieses Gebiet umfasst insgesamt ca.<br />

38.192 ha. Die genauen Gebietsgrenzen sind in der zum 01. September 2006 in Kraft getretenen<br />

VoGEV wiedergegeben. Bei dem Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“<br />

handelt es sich um große, zusammenhängende Waldkomplexe aus vorherrschend Kiefernwäldern,<br />

eingestreuten Laubholzbereichen und großen Übergangsflächen von reinen Nadelholzflächen<br />

zu strukturreichen Misch- und Laubwäldern, mit Lichtungen und Waldsäumen im


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 43<br />

Schichtstufenland der unteren Mittelgebirgslage. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus bedeutenden<br />

Vorkommen von Spechten und Höhlennutzern, Laubholzbewohnern und weiteren<br />

Rote-Liste-Arten. Erwähnenswert sind insbesondere Vorkommen folgender Vogelarten:<br />

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Heidelerche (Lullula arborea), Auerhuhn (Tetra<br />

urogallus) und Haselhuhn (Bonasa bonasia).<br />

Es besteht hier kein funktionaler Zusammenhang, obwohl der minimale Abstand zum Geltungsbereich<br />

der Bebauungsplanänderung nur minimal 150 m beträgt. Beeinträchtigungen<br />

von NATURA 2000-Gebieten können durch die Planung gänzlich ausgeschlossen werden.<br />

13. Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange<br />

Unabhängig von der Anwendung der Eingriffsregelung sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des BNatSchG in Zusammenhang mit den europarechtlichen Vorschriften (FFH-<br />

Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie) bei der Änderung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.<br />

Es wurde vorab geprüft, ob durch die Bebauungsplanänderung eventuell Auswirkungen<br />

auf geschützte Arten zu erwarten sind, was entsprechende Verbotstatbestände nach<br />

sich ziehen könnte.<br />

Hierbei sind insbesondere die Umwandlung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Brache) im<br />

Osten von Relevanz sowie der Wegfall von Gehölzbeständen.<br />

Auf der Brache konnte allerdings keine geschützten Arten (z.B. bodenbrütende Vogelarten,<br />

Reptilien) festgestellt werden. Somit verbleibt allein der Eingriff in Gehölzbestände der zur<br />

Einschlägigkeit von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG führen könnte.<br />

Ein Großteil der Gehölzbestände wurde in die Planung integriert und auch verbindlich als zu<br />

erhaltend festgesetzt. Hierzu zählen z.B. ein Teil der Bäume und Baumgruppen im Westen<br />

des Änderungsbereichs, Baumhecken südlich und östlich der Schulgebäude bzw. des Schulhofes,<br />

die Gehölze an der Südostecke des geplanten Wohngebietes sowie verschiedene<br />

Einzelbäume.<br />

Konkrete Eingriffe betreffen Teile des Baumbestands im Westen vor dem geplanten Bürgerhaus,<br />

schmale Strauchhecken im Süden und Osten des bisherigen Rasenspielfeldes, sowie<br />

einzelne Bäume zur Anlage von Wegen etc. Baumhöhlen oder vergleichbare Nistplätze<br />

konnten innerhalb des Änderungsbereiches nicht festgestellt werden.<br />

Da die ökologische Funktion der von den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriffen<br />

betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der ökologischen Gilde der Baum- und<br />

Heckenbrüter im räumlichen Zusammenhang (u.a. Gartenbereiche, Neupflanzung von Gehölzen)<br />

aber weiterhin erfüllt sind, ist ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3<br />

i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht gegeben. Eine Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist<br />

ebenfalls nicht erkennbar, wenn die Rodung der Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln<br />

(also nicht vom 01. März bis zum 30. September) stattfinden. Andere ökologische Gilden der<br />

europäischen Brutvögel sind nicht betroffen.<br />

Fledermäuse sind von der Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen. Quartiere innerhalb<br />

des Geltungsbereichs der Änderung sind derzeit nicht bekannt (Baumhöhlen) bzw.<br />

würden auch nicht verändert oder beeinträchtigt werden (potenzielle Gebäudequartiere). Die<br />

Funktion als Jagdhabitat ist auch zukünftig gewährleistet. Insbesondere die Gehölzstrukturen<br />

bleiben entweder erhalten oder werden in adäquatem Umfang wieder neu gepflanzt, so dass<br />

auch zukünftig Jagdmöglichkeiten für Fledermäuse bestehen.<br />

Eine Beeinträchtigung weiterer geschützter Arten (z.B. Reptilien, Amphibien) ist nicht erkennbar.<br />

Auf die Erstellung einer eigenständigen speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

(saP) konnte somit verzichtet werden.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 44<br />

Entwurf<br />

14. Überwachung/Monitoring<br />

Nach § 4c BauGB ist es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>n, die erheblichen Umweltauswirkungen, die<br />

auf Grund der Durchführung des Bebauungsplans eintreten, zu überwachen, um insbesondere<br />

unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage<br />

zu sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.<br />

Grundsätzlich ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des<br />

Bebauungsplans zu achten. In diesem Fall sind erhebliche Umweltauswirkungen nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht zu erwarten. Ein regelmäßiges Monitoring erscheint daher nicht<br />

erforderlich.<br />

Sollten wider Erwarten konkrete Anhaltspunkte für das Auftreten von erheblichen Umweltauswirkungen<br />

(insbesondere im Bereich Immissionsschutz) vorliegen, wären schwerpunktmäßige<br />

Messungen im Bestand möglich. Ggf. müssten auf dieser Grundlage dann weitere<br />

Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 45<br />

15. Zusammenfassung<br />

Der Geltungsbereich der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Neues Ortszentrum“<br />

umfasst das schon bestehende Schulgebäude mit Sportanlangen, die<br />

Freizeitanlagen, einen Parkplatz und das Gelände einer Kindertagesstätte. Im Osten wird<br />

eine landwirtschaftliche Nutzfläche (derzeit brach gefallen) in den Geltungsbereich<br />

einbezogen. Durch die Planänderung soll im Wesentlichen der Neubau eines Bürger- und<br />

eines Jugendhauses sowie der dazugehörigen Erschließungseinrichtungen ermöglicht<br />

werden. Schon erfolgte Erweiterungen der Kindertagesstätte werden planungsrechtlich<br />

abgesichert. Diese Planungen machen die Verlegung der Schulsportanlagen nach Osten<br />

erforderlich. Durch die Verlegung von Freizeitanlagen im Süden wird die Zuführung der frei<br />

werdenden Flächen für Wohnbebauung möglich, auf denen gleichzeitig ein Lärmschutz<br />

vorgesehen werden kann.<br />

Es sind keine geschützten Lebensräume nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG<br />

oder Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht betroffen. Die Bedeutung des Planungsgebietes<br />

für die einzelnen Schutzgüter wurde anhand der Bestandssituation überprüft und<br />

die Auswirkungen der Planungen bewertet.<br />

Mit der Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.<br />

Tabelle 3: Übersicht über die Bedeutung der Schutzgüter und die Auswirkungen der Planung<br />

Schutzgut<br />

Bedeutung des Planungsgebietes<br />

für Schutzgut<br />

Auswirkungen der Planung<br />

Boden gering – mittel nicht erheblich<br />

Wasser gering nicht erheblich<br />

Klima/Luft gering nicht erheblich<br />

Tiere und Pflanzen gering – mittel nicht erheblich<br />

Mensch mittel nicht erheblich<br />

Landschaft mittel nicht erheblich<br />

Kultur- und Sachgüter vorhanden nicht betroffen bzw. in die<br />

Planung integriert<br />

Wechselwirkungen gering nicht erheblich<br />

Planungsalternativen mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter waren nicht vorhanden.<br />

Alternative Lärmschutzmaßnahmen wurden geprüft, brachten aber entweder keine<br />

weiteren Verbesserungen oder wurden aus städtebaulichen Gründen verworfen.<br />

Negative Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete konnten keine erkannt werden, ebenso<br />

sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht einschlägig.<br />

Der Ausgleich für die zusätzlichen Eingriffe erfolgt auf Ökokonto-Flächen des Marktes<br />

<strong>Schwanstetten</strong>.<br />

F<br />

BODENORDNUNG<br />

Es sind keine Maßnahmen der Bodenordnung erforderlich.


9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong> Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Seite 46<br />

Entwurf<br />

G<br />

PFLANZEMPFEHLUNG<br />

Großkronige Laubbäume auf öffentlichen Freiflächen<br />

Aesculus hippocastanum<br />

Rosskastanie<br />

Acer platanoides<br />

Spitz-Ahorn<br />

Acer pseudoplatanus<br />

Berg-Ahorn<br />

Fraxinus excelsior<br />

Esche<br />

Juglans regia<br />

Walnuss<br />

Pinus sylvestris<br />

Wald-Kiefer<br />

Quercus robur<br />

Stiel-Eiche<br />

Tilia cordata<br />

Winter-Linde<br />

Klein- und mittelkronige Laubbäume auf kleinen Freiflächen und privaten Grünflächen<br />

Acer campestre<br />

Feld-Ahorn<br />

Betula pendula<br />

Hänge-Birke<br />

Carpinus betulus<br />

Hainbuche<br />

Pyrus calleryana ‘Chanticleer’<br />

Stadt-Birne<br />

Prunus avium<br />

Vogel-Kirsche<br />

Sorbus aria<br />

Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia<br />

Eberesche<br />

Obstbäume<br />

Malus domestica<br />

z.B. ‘Bohnapfel<br />

‘Brettacher<br />

‘Jakob Fischer‘<br />

‘Winterrambour’<br />

Pyrus communis<br />

z.B. ‘Gellerts Butterbirne‘<br />

‘Gute Graue’<br />

‘Pastorenbirne<br />

Prunus domestica<br />

z.B. ‘Fränkische Hauszwetschge<br />

‘Oulins Reneklode<br />

‘Wangenheimer Frühzwetschge<br />

Apfel<br />

Birne<br />

Zwetschge<br />

Sträucher für Hecken, Abpflanzungen und private Grundstücksflächen<br />

Amelanchier ovalis<br />

Felsenbirne<br />

Acer campestre<br />

Feld-Ahorn<br />

Carpinus betulus<br />

Hainbuche<br />

Cornus mas<br />

Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea<br />

Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana<br />

Haselnuss<br />

Crataegus monogyna<br />

Eingriffliger Weißdorn<br />

Cytisus scoparius<br />

Besenginster<br />

Euonymus europaea<br />

Pfaffenhütchen<br />

Ligustrum vulgare<br />

Gewöhnlicher Liguster


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

9. Änderung des Bebauungsplans Neues Ortszentrum <strong>Schwanstetten</strong><br />

Entwurf Seite 47<br />

Lonicera xylosteum<br />

Rosa canina<br />

Sambucus nigra<br />

Viburnum opulus<br />

Gewöhnliche Heckenkirsche<br />

Hunds-Rose<br />

Schwarzer Holunder<br />

Gemeiner Schneeball<br />

Folgende Qualitäten und Mindestgrößen werden empfohlen:<br />

Mindestgrößen und Qualitäten<br />

Güteklasse A, B Deutscher Baumschulen<br />

Bäume/Hochstämme<br />

mindestens 3 x verpflanzt mit Ballen<br />

Stammumfang 16-18 (Obstbäume 12-14)<br />

Sträucher<br />

Höhe 60-100/100-150 cm, 2 x verpflanzt,<br />

1 Stück pro 1,5 m 2

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