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Einladung zur Informationsveranstaltung - Gemeinde Schwanstetten

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Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,<br />

<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Informationsveranstaltung</strong><br />

über die Aufteilung der<br />

Kanalbenutzungsgebühr<br />

in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr<br />

wie Sie dem beiliegenden Informationsblatt entnehmen können, wird der Markt <strong>Schwanstetten</strong> zum<br />

01.01.2014 einen getrennten Gebührenmaßstab <strong>zur</strong> Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren<br />

anwenden. Die zukünftige getrennte Abwassergebühr wird nach folgendem Maßstab berechnet:<br />

‣ Schmutzwassergebühr:<br />

Abrechnung wie bisher, grundsätzlich nach der bezogenen Trinkwassermenge, die über die<br />

Wasseruhr ermittelt wird.<br />

‣ Niederschlagswassergebühr:<br />

Berechnung nach den überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen<br />

Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation direkt oder indirekt eingeleitet wird.<br />

Maßstab ist hierbei der sog. Gebietsabflussbeiwert.<br />

Wir sind an einer objektiven sachgerechten Aufklärung der Bürger und an einer zutreffenden und<br />

richtigen Veranlagung interessiert. Darum findet zu Ihrer weiteren Information über die Grundlagen der<br />

getrennten Abwassergebühr eine Bürgerinformationsveranstaltung<br />

statt.<br />

am Montag, 08.07.2013, um 19.30 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>halle,<br />

Rathausplatz 2, <strong>Schwanstetten</strong>,<br />

Mit dieser <strong>Einladung</strong> erhalten Sie außerdem ein Informationsblatt und einen Erhebungsbogen, auf<br />

welchem die Flächen, Abflussbeiwerte und gebührenrelevanten Flächen angegeben sind, die Ihr<br />

Grundstück betreffen. Zur Klärung von speziellen Einzelfragen, die Ihre individuelle Flächenberechnung<br />

betreffen, finden zusätzliche Bürgersprechstunden statt und zwar<br />

am Dienstag, 09.07.2013 von 9:00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr<br />

am Mittwoch, 10.07.2013 von 8.30 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr<br />

am Donnerstag, 11.07.2013 von 8.30 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr<br />

im Rathaus des Marktes <strong>Schwanstetten</strong>, Rathausplatz 1, <strong>Schwanstetten</strong>.<br />

Das Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR, Veitshöchheim, hat im Auftrag des Marktes die<br />

Ermittlung der Abflussbeiwerte und der gebührenpflichtigen Flächen durchgeführt. Das Fachbüro ist an<br />

diesen Terminen mit seinen Mitarbeitern anwesend. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch<br />

Auskunft über die voraussichtliche Höhe der künftigen Niederschlagswassergebühr erhalten.<br />

Auch sonstige Fragen können geklärt werden.<br />

Überprüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen (insbesondere gebührenrelevante<br />

Flächen) und fragen Sie an diesem Termin bei Unklarheiten nach. Sollten Sie bis zum Ablauf der<br />

Bürgersprechstunden keine Einwendungen vorbringen, werden die angegebenen Flächen künftig bei der<br />

Berechnung der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt, solange kein Antrag mit Nachweis über<br />

eine geringere abflusswirksame Fläche bei uns eingeht.<br />

Bitte stellen Sie ggf. entsprechende formlose Anträge möglichst bei den eigens dafür<br />

eingerichteten Bürgersprechstunden, da bei diesen Terminen kompetente Fachleute vom<br />

Satzungsbüro Müller, Veitshöchheim, vor Ort sind. Den Anträgen sollte ein Lageplan beigefügt<br />

werden, auf welchem die konkret an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage<br />

angeschlossenen bebauten bzw. befestigten Flächen mit entsprechenden Maßangaben gekennzeichnet<br />

sind.<br />

<strong>Schwanstetten</strong>, 26.06.2013<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr<br />

Robert Pfann<br />

1. Bürgermeister Anlage: Erhebungsbogen und Informationsblatt


<strong>Schwanstetten</strong>, den 26.06.2013<br />

Markt <strong>Schwanstetten</strong> - Rathausplatz 1 - 90596 <strong>Schwanstetten</strong><br />

Bei Rückfragen: 0931 /30 40 84 90<br />

Herrn<br />

Mustermann Max<br />

Ortsteil: Schwand<br />

Musterstr. 1<br />

Grundstück (e):<br />

90596 <strong>Schwanstetten</strong> Musterstr. 1<br />

1. Grundstücksfläche:<br />

Finanzadresse: ####-#<br />

Bei Schriftverkehr unbedingt<br />

Finanzadresse und Objektlage (Str.,Hs.Nr., Fl.Nr.) angeben<br />

Erhebungsbogen<br />

<strong>zur</strong> Berechnung der gebührenpflichtigen Fläche<br />

für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr<br />

(Erläuterungen siehe Beiblatt)<br />

lt. Grundbuch: Flurnummer ### = 1000 m 2<br />

Für die Berechnung maßgebende Grundstücksfläche: 1000 m²<br />

2. Ermittlung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Fläche:<br />

Das (Die) o.a. Grundstück(e) befindet(en) sich entsprechend den Eintragungen der<br />

Gebietsabflussbeiwertkarte des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> in der Gebietszone I.<br />

Damit errechnet sich folgende reduzierte Grundstücksfläche:<br />

1000 m 2 * 0.2 Gebietsabflussbeiwert = 200.00 m 2 reduzierte Grundstücksfläche<br />

Gebührenpflichtige Fläche 200.00 m 2<br />

Bemerkungen:<br />

Übersicht der Gebührensätze<br />

- ohne Einführung Niederschlagswassergebühr (ab 01.01.2014): Einleitungsgebühr: 1,56 €/m³<br />

- mit Einführung Niederschlagswassergebühr (vorläufig): Schmutzwassergebühr: 1,26 €/m³<br />

Niederschlagswassergebühr:<br />

0,19 €/m²


Informationsblatt <strong>zur</strong> Einführung einer „getrennten“ Abwassergebühr<br />

Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,<br />

auf der Grundlage geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen hat der Marktgemeinderat in der Sitzung<br />

vom 30.10.2012 beschlossen eine so genannte „getrennte Abwassergebühr“ einzuführen. Die Einführung<br />

dieses flächenbezogenen Gebührenmaßstabes zum 01.01.2014 soll nach den Vorgaben der<br />

Rechtsprechung zu einer größeren Gebührengerechtigkeit führen.<br />

Zwischenzeitlich sind die umfangreichen Vorarbeiten für diese Maßnahme bereits angelaufen. Es ist mir<br />

deshalb ein persönliches Anliegen, Sie nunmehr aus erster Hand über die damit einhergehenden<br />

Änderungen umfassend zu informieren. Wie Sie der beiliegenden <strong>Einladung</strong> entnehmen können, finden<br />

am 08.07.2013 eine gesonderte Bürgerinformationsveranstaltung sowie am 09.07.2013, 10.07.2013<br />

und am 11.07.2013 Bürgersprechstunden statt.<br />

Zu einer ersten allgemeinen Vorabinformation sollen nachfolgende Erläuterungen dienen:<br />

1. Rechtliche Grundlage <strong>zur</strong> Abwassergebührenerhebung:<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> betreibt eine öffentlich-rechtliche Einrichtung <strong>zur</strong> Abwasserbeseitigung für das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet. Der Bau, der Unterhalt sowie der Betrieb dieser Abwasserbeseitigungsanlagen werden<br />

über Beiträge und über Abwassergebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) finanziert. Nach<br />

dem KAG darf der Betreiber der Abwasseranlage aus den Beiträgen und Gebühren keine Gewinne<br />

erzielen. Andererseits ist die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben.<br />

2. Bisheriger Gebührenmaßstab:<br />

Beim Markt <strong>Schwanstetten</strong>, wie auch beim überwiegenden Teil aller <strong>Gemeinde</strong>n in Bayern, wurden die<br />

Abwassergebühren bisher nach dem modifizierten Frischwassermaßstab, das heißt, im Grundsatz nach<br />

der bezogenen Trinkwassermenge, bemessen. Dieser Maßstab eignet sich uneingeschränkt für die<br />

Gebührenbemessung der Schmutzwasserbeseitigung.<br />

3. Gründe für die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr:<br />

Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung sind die Träger der öffentlichen<br />

Abwasserentsorgungseinrichtungen gezwungen, die Kosten der Niederschlagwasserbeseitigung<br />

vermehrt in die Abrechnung der Abwassergebühren einzubeziehen und damit eine so genannte getrennte<br />

Abwassergebühr einzuführen. Durch die Einführung einer so genannten „Niederschlagswassergebühr“<br />

sollen die mittlerweile nicht mehr unerheblichen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

verursachungsgerechter umgelegt werden. Dazu soll das aus den bebauten und befestigten Flächen der<br />

einzelnen Grundstücke in die öffentliche Kanalisation abfließende Niederschlagswasser berücksichtigt,<br />

und so eine größere „Gebührengerechtigkeit“ erreicht werden. Bebaute und befestigte Flächen sind im<br />

Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.<br />

4. Künftige Gebührenstruktur:<br />

Mit der Einführung des neuen Gebührenmaßstabs wird keine zusätzliche Abwassergebühr erhoben.<br />

Vielmehr werden die Kosten, die bisher allein nach dem Frischwassermaßstab umgelegt wurden, künftig<br />

auf zwei Bereiche, nämlich zum einen auf die „Schmutzwasserbeseitigung“ und zum anderen auf die<br />

„Niederschlagswasserbeseitigung“ aufgeteilt. Während die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung wie<br />

bisher nach dem Frischwasserverbrauch umgelegt werden, werden die Kosten der<br />

Niederschlagswasserbeseitigung grundsätzlich nach der Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten<br />

Grundstücksflächen, von welchen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann,<br />

umgelegt. Für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren werden somit alle bebauten und<br />

befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird oder von denen<br />

z. B. auch indirekt über die Straßeneinläufe Abwasser in die Kanalisation fließt, herangezogen. Eine<br />

Niederschlagswassergebühr fällt nur für Grundstücksflächen an, von denen aus tatsächlich (direkt oder<br />

indirekt) Regenwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangen kann.<br />

5. Auswirkung der Gebühr auf den Einzelnen<br />

Es ist davon auszugehen, dass sich für Bereiche normaler Wohnbebauung mit Ein- oder<br />

Mehrfamilienhäusern keine oder nur geringe Änderungen ergeben. Objekte mit hohem Wasserverbrauch<br />

und geringen befestigten Flächen werden entlastet. Für Grundstücke mit großen befestigten Flächen und


gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z. B. Supermärkte, Hallenbauten) wird die Abwassergebühr eher<br />

steigen.<br />

6. Möglichkeit <strong>zur</strong> Niederschlagswasserversickerung/Flächenentsiegelung:<br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Flächen mit nicht oder nur gering verschmutztem<br />

Regenwasseranfall vom Kanalanschluss abzutrennen und das dort anfallende Niederschlagswasser<br />

versickern zu lassen. Allerdings müssen die örtlichen Untergrundverhältnisse und der Grundwasserstand<br />

dies zulassen. Darüber hinaus sind für die Versickerungsanlagen die einschlägigen rechtlichen<br />

Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten (z.B. Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV),<br />

Arbeitsblatt der ATV – DVWK „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen <strong>zur</strong> Versickerung von<br />

Niederschlagswasser“, etc.). Daneben können z. B. durch das Ersetzen von Pflaster durch Rasen<br />

Flächen entsiegelt und somit gebührenpflichtige Flächen reduziert werden, soweit die unten genannten<br />

Voraussetzungen vorliegen.<br />

7. Ermittlung der gebührenpflichtigen Grundstücksflächen:<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> bedient sich <strong>zur</strong> Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen eines erfahrenen<br />

externen Sachverständigen (Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR, Veitshöchheim).<br />

Das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird mit Hilfe von digitalen Flurkarten, Kanalbestandsplänen, Luftbildern<br />

und computergestützten Berechnungen in Zonen, so genannte Gebietsabflussbeiwerte, eingeteilt. Damit<br />

wird schließlich jedem angeschlossenen und anschließbaren Grundstück ein Gebietsabflussbeiwert<br />

zugeordnet, der sich aus der bebauten und befestigten Fläche errechnet. Der Gebietsabflussbeiwert gibt<br />

den zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche an.<br />

Die bebauten und befestigten Flächen werden nach der Bebauungsdichte gegliedert.<br />

Dazu wurden folgende Gebietsabflussbeiwerte vorgesehen:<br />

Zoneneinteilung Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V Zone VI<br />

Gebietsabflussbeiwert 0,2 0,3 0,4 0,5 0,7 0,9<br />

Die so genannte reduzierte gebührenpflichtige Grundstücksfläche ergibt sich, indem die gesamte<br />

Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Gleichzeitig erhalten Sie<br />

einen Erhebungsbogen, aus dem die nach den Festlegungen der Gebietsabflussbeiwerte vorermittelten<br />

gebührenpflichtigen Flächen hervorgehen. Weicht die nach der Gebietsabflussbeiwertmethode ermittelte<br />

Fläche von der tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche eines Grundstückes<br />

erheblich ab, das heißt, ist die tatsächlich angeschlossene Fläche eines Grundstücks um mindestens<br />

20 % der reduzierten Grundstücksfläche oder um mindestens 200 m² kleiner oder größer als der Wert,<br />

den die Ermittlung nach der Gebietsabflussbeiwertmethode ergeben hat, so wird auf Antrag der<br />

Grundstückseigentümer oder ggf. von Amts wegen eine entsprechende Korrektur vorgenommen.<br />

Beispiel:<br />

‣ Grundstücksfläche (GFL): 600 m² ‣ Gebietsabflussbeiwert (GAB): 0,3<br />

‣ 600 m² (GFL) * 0,3 (GAB) = 180 m² gebührenpflichtige Fläche nach GAB<br />

a) Die tatsächlich befestigte Fläche liegt zwischen 145 m² und 215 m²:<br />

Da die Abweichung unter 20 % liegt kommt die nach der Gebietsabflussbeiwertmethode ermittelte<br />

gebührenpflichtige Fläche in Höhe von 180 m² zum Ansatz.<br />

b) Die tatsächlich befestigte Fläche liegt unter 145 m² bzw. über 215 m²:<br />

Da die Abweichung mindestens 20 % beträgt kommt auf Antrag bzw. von Amtswegen die jeweils<br />

tatsächlich befestigte Fläche zum Ansatz.<br />

<strong>Schwanstetten</strong>, 26.06.2013<br />

Ihr<br />

Robert Pfann<br />

1. Bürgermeister

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