Einladung zur Informationsveranstaltung - Gemeinde Schwanstetten
Einladung zur Informationsveranstaltung - Gemeinde Schwanstetten
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Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,<br />
<strong>Einladung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Informationsveranstaltung</strong><br />
über die Aufteilung der<br />
Kanalbenutzungsgebühr<br />
in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr<br />
wie Sie dem beiliegenden Informationsblatt entnehmen können, wird der Markt <strong>Schwanstetten</strong> zum<br />
01.01.2014 einen getrennten Gebührenmaßstab <strong>zur</strong> Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren<br />
anwenden. Die zukünftige getrennte Abwassergebühr wird nach folgendem Maßstab berechnet:<br />
‣ Schmutzwassergebühr:<br />
Abrechnung wie bisher, grundsätzlich nach der bezogenen Trinkwassermenge, die über die<br />
Wasseruhr ermittelt wird.<br />
‣ Niederschlagswassergebühr:<br />
Berechnung nach den überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen<br />
Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation direkt oder indirekt eingeleitet wird.<br />
Maßstab ist hierbei der sog. Gebietsabflussbeiwert.<br />
Wir sind an einer objektiven sachgerechten Aufklärung der Bürger und an einer zutreffenden und<br />
richtigen Veranlagung interessiert. Darum findet zu Ihrer weiteren Information über die Grundlagen der<br />
getrennten Abwassergebühr eine Bürgerinformationsveranstaltung<br />
statt.<br />
am Montag, 08.07.2013, um 19.30 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>halle,<br />
Rathausplatz 2, <strong>Schwanstetten</strong>,<br />
Mit dieser <strong>Einladung</strong> erhalten Sie außerdem ein Informationsblatt und einen Erhebungsbogen, auf<br />
welchem die Flächen, Abflussbeiwerte und gebührenrelevanten Flächen angegeben sind, die Ihr<br />
Grundstück betreffen. Zur Klärung von speziellen Einzelfragen, die Ihre individuelle Flächenberechnung<br />
betreffen, finden zusätzliche Bürgersprechstunden statt und zwar<br />
am Dienstag, 09.07.2013 von 9:00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr<br />
am Mittwoch, 10.07.2013 von 8.30 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr<br />
am Donnerstag, 11.07.2013 von 8.30 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr<br />
im Rathaus des Marktes <strong>Schwanstetten</strong>, Rathausplatz 1, <strong>Schwanstetten</strong>.<br />
Das Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR, Veitshöchheim, hat im Auftrag des Marktes die<br />
Ermittlung der Abflussbeiwerte und der gebührenpflichtigen Flächen durchgeführt. Das Fachbüro ist an<br />
diesen Terminen mit seinen Mitarbeitern anwesend. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch<br />
Auskunft über die voraussichtliche Höhe der künftigen Niederschlagswassergebühr erhalten.<br />
Auch sonstige Fragen können geklärt werden.<br />
Überprüfen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Unterlagen (insbesondere gebührenrelevante<br />
Flächen) und fragen Sie an diesem Termin bei Unklarheiten nach. Sollten Sie bis zum Ablauf der<br />
Bürgersprechstunden keine Einwendungen vorbringen, werden die angegebenen Flächen künftig bei der<br />
Berechnung der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt, solange kein Antrag mit Nachweis über<br />
eine geringere abflusswirksame Fläche bei uns eingeht.<br />
Bitte stellen Sie ggf. entsprechende formlose Anträge möglichst bei den eigens dafür<br />
eingerichteten Bürgersprechstunden, da bei diesen Terminen kompetente Fachleute vom<br />
Satzungsbüro Müller, Veitshöchheim, vor Ort sind. Den Anträgen sollte ein Lageplan beigefügt<br />
werden, auf welchem die konkret an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage<br />
angeschlossenen bebauten bzw. befestigten Flächen mit entsprechenden Maßangaben gekennzeichnet<br />
sind.<br />
<strong>Schwanstetten</strong>, 26.06.2013<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr<br />
Robert Pfann<br />
1. Bürgermeister Anlage: Erhebungsbogen und Informationsblatt
<strong>Schwanstetten</strong>, den 26.06.2013<br />
Markt <strong>Schwanstetten</strong> - Rathausplatz 1 - 90596 <strong>Schwanstetten</strong><br />
Bei Rückfragen: 0931 /30 40 84 90<br />
Herrn<br />
Mustermann Max<br />
Ortsteil: Schwand<br />
Musterstr. 1<br />
Grundstück (e):<br />
90596 <strong>Schwanstetten</strong> Musterstr. 1<br />
1. Grundstücksfläche:<br />
Finanzadresse: ####-#<br />
Bei Schriftverkehr unbedingt<br />
Finanzadresse und Objektlage (Str.,Hs.Nr., Fl.Nr.) angeben<br />
Erhebungsbogen<br />
<strong>zur</strong> Berechnung der gebührenpflichtigen Fläche<br />
für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr<br />
(Erläuterungen siehe Beiblatt)<br />
lt. Grundbuch: Flurnummer ### = 1000 m 2<br />
Für die Berechnung maßgebende Grundstücksfläche: 1000 m²<br />
2. Ermittlung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Fläche:<br />
Das (Die) o.a. Grundstück(e) befindet(en) sich entsprechend den Eintragungen der<br />
Gebietsabflussbeiwertkarte des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> in der Gebietszone I.<br />
Damit errechnet sich folgende reduzierte Grundstücksfläche:<br />
1000 m 2 * 0.2 Gebietsabflussbeiwert = 200.00 m 2 reduzierte Grundstücksfläche<br />
Gebührenpflichtige Fläche 200.00 m 2<br />
Bemerkungen:<br />
Übersicht der Gebührensätze<br />
- ohne Einführung Niederschlagswassergebühr (ab 01.01.2014): Einleitungsgebühr: 1,56 €/m³<br />
- mit Einführung Niederschlagswassergebühr (vorläufig): Schmutzwassergebühr: 1,26 €/m³<br />
Niederschlagswassergebühr:<br />
0,19 €/m²
Informationsblatt <strong>zur</strong> Einführung einer „getrennten“ Abwassergebühr<br />
Sehr geehrte/r Grundstückseigentümer/in,<br />
auf der Grundlage geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen hat der Marktgemeinderat in der Sitzung<br />
vom 30.10.2012 beschlossen eine so genannte „getrennte Abwassergebühr“ einzuführen. Die Einführung<br />
dieses flächenbezogenen Gebührenmaßstabes zum 01.01.2014 soll nach den Vorgaben der<br />
Rechtsprechung zu einer größeren Gebührengerechtigkeit führen.<br />
Zwischenzeitlich sind die umfangreichen Vorarbeiten für diese Maßnahme bereits angelaufen. Es ist mir<br />
deshalb ein persönliches Anliegen, Sie nunmehr aus erster Hand über die damit einhergehenden<br />
Änderungen umfassend zu informieren. Wie Sie der beiliegenden <strong>Einladung</strong> entnehmen können, finden<br />
am 08.07.2013 eine gesonderte Bürgerinformationsveranstaltung sowie am 09.07.2013, 10.07.2013<br />
und am 11.07.2013 Bürgersprechstunden statt.<br />
Zu einer ersten allgemeinen Vorabinformation sollen nachfolgende Erläuterungen dienen:<br />
1. Rechtliche Grundlage <strong>zur</strong> Abwassergebührenerhebung:<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> betreibt eine öffentlich-rechtliche Einrichtung <strong>zur</strong> Abwasserbeseitigung für das<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet. Der Bau, der Unterhalt sowie der Betrieb dieser Abwasserbeseitigungsanlagen werden<br />
über Beiträge und über Abwassergebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) finanziert. Nach<br />
dem KAG darf der Betreiber der Abwasseranlage aus den Beiträgen und Gebühren keine Gewinne<br />
erzielen. Andererseits ist die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben.<br />
2. Bisheriger Gebührenmaßstab:<br />
Beim Markt <strong>Schwanstetten</strong>, wie auch beim überwiegenden Teil aller <strong>Gemeinde</strong>n in Bayern, wurden die<br />
Abwassergebühren bisher nach dem modifizierten Frischwassermaßstab, das heißt, im Grundsatz nach<br />
der bezogenen Trinkwassermenge, bemessen. Dieser Maßstab eignet sich uneingeschränkt für die<br />
Gebührenbemessung der Schmutzwasserbeseitigung.<br />
3. Gründe für die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr:<br />
Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung sind die Träger der öffentlichen<br />
Abwasserentsorgungseinrichtungen gezwungen, die Kosten der Niederschlagwasserbeseitigung<br />
vermehrt in die Abrechnung der Abwassergebühren einzubeziehen und damit eine so genannte getrennte<br />
Abwassergebühr einzuführen. Durch die Einführung einer so genannten „Niederschlagswassergebühr“<br />
sollen die mittlerweile nicht mehr unerheblichen Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
verursachungsgerechter umgelegt werden. Dazu soll das aus den bebauten und befestigten Flächen der<br />
einzelnen Grundstücke in die öffentliche Kanalisation abfließende Niederschlagswasser berücksichtigt,<br />
und so eine größere „Gebührengerechtigkeit“ erreicht werden. Bebaute und befestigte Flächen sind im<br />
Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen.<br />
4. Künftige Gebührenstruktur:<br />
Mit der Einführung des neuen Gebührenmaßstabs wird keine zusätzliche Abwassergebühr erhoben.<br />
Vielmehr werden die Kosten, die bisher allein nach dem Frischwassermaßstab umgelegt wurden, künftig<br />
auf zwei Bereiche, nämlich zum einen auf die „Schmutzwasserbeseitigung“ und zum anderen auf die<br />
„Niederschlagswasserbeseitigung“ aufgeteilt. Während die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung wie<br />
bisher nach dem Frischwasserverbrauch umgelegt werden, werden die Kosten der<br />
Niederschlagswasserbeseitigung grundsätzlich nach der Quadratmeterzahl der bebauten und befestigten<br />
Grundstücksflächen, von welchen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann,<br />
umgelegt. Für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren werden somit alle bebauten und<br />
befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird oder von denen<br />
z. B. auch indirekt über die Straßeneinläufe Abwasser in die Kanalisation fließt, herangezogen. Eine<br />
Niederschlagswassergebühr fällt nur für Grundstücksflächen an, von denen aus tatsächlich (direkt oder<br />
indirekt) Regenwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangen kann.<br />
5. Auswirkung der Gebühr auf den Einzelnen<br />
Es ist davon auszugehen, dass sich für Bereiche normaler Wohnbebauung mit Ein- oder<br />
Mehrfamilienhäusern keine oder nur geringe Änderungen ergeben. Objekte mit hohem Wasserverbrauch<br />
und geringen befestigten Flächen werden entlastet. Für Grundstücke mit großen befestigten Flächen und
gleichzeitig geringem Wasserverbrauch (z. B. Supermärkte, Hallenbauten) wird die Abwassergebühr eher<br />
steigen.<br />
6. Möglichkeit <strong>zur</strong> Niederschlagswasserversickerung/Flächenentsiegelung:<br />
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Flächen mit nicht oder nur gering verschmutztem<br />
Regenwasseranfall vom Kanalanschluss abzutrennen und das dort anfallende Niederschlagswasser<br />
versickern zu lassen. Allerdings müssen die örtlichen Untergrundverhältnisse und der Grundwasserstand<br />
dies zulassen. Darüber hinaus sind für die Versickerungsanlagen die einschlägigen rechtlichen<br />
Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten (z.B. Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV),<br />
Arbeitsblatt der ATV – DVWK „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen <strong>zur</strong> Versickerung von<br />
Niederschlagswasser“, etc.). Daneben können z. B. durch das Ersetzen von Pflaster durch Rasen<br />
Flächen entsiegelt und somit gebührenpflichtige Flächen reduziert werden, soweit die unten genannten<br />
Voraussetzungen vorliegen.<br />
7. Ermittlung der gebührenpflichtigen Grundstücksflächen:<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> bedient sich <strong>zur</strong> Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen eines erfahrenen<br />
externen Sachverständigen (Satzungsbüro Müller, Hammer/Schulte GbR, Veitshöchheim).<br />
Das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird mit Hilfe von digitalen Flurkarten, Kanalbestandsplänen, Luftbildern<br />
und computergestützten Berechnungen in Zonen, so genannte Gebietsabflussbeiwerte, eingeteilt. Damit<br />
wird schließlich jedem angeschlossenen und anschließbaren Grundstück ein Gebietsabflussbeiwert<br />
zugeordnet, der sich aus der bebauten und befestigten Fläche errechnet. Der Gebietsabflussbeiwert gibt<br />
den zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche an.<br />
Die bebauten und befestigten Flächen werden nach der Bebauungsdichte gegliedert.<br />
Dazu wurden folgende Gebietsabflussbeiwerte vorgesehen:<br />
Zoneneinteilung Zone I Zone II Zone III Zone IV Zone V Zone VI<br />
Gebietsabflussbeiwert 0,2 0,3 0,4 0,5 0,7 0,9<br />
Die so genannte reduzierte gebührenpflichtige Grundstücksfläche ergibt sich, indem die gesamte<br />
Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Gleichzeitig erhalten Sie<br />
einen Erhebungsbogen, aus dem die nach den Festlegungen der Gebietsabflussbeiwerte vorermittelten<br />
gebührenpflichtigen Flächen hervorgehen. Weicht die nach der Gebietsabflussbeiwertmethode ermittelte<br />
Fläche von der tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche eines Grundstückes<br />
erheblich ab, das heißt, ist die tatsächlich angeschlossene Fläche eines Grundstücks um mindestens<br />
20 % der reduzierten Grundstücksfläche oder um mindestens 200 m² kleiner oder größer als der Wert,<br />
den die Ermittlung nach der Gebietsabflussbeiwertmethode ergeben hat, so wird auf Antrag der<br />
Grundstückseigentümer oder ggf. von Amts wegen eine entsprechende Korrektur vorgenommen.<br />
Beispiel:<br />
‣ Grundstücksfläche (GFL): 600 m² ‣ Gebietsabflussbeiwert (GAB): 0,3<br />
‣ 600 m² (GFL) * 0,3 (GAB) = 180 m² gebührenpflichtige Fläche nach GAB<br />
a) Die tatsächlich befestigte Fläche liegt zwischen 145 m² und 215 m²:<br />
Da die Abweichung unter 20 % liegt kommt die nach der Gebietsabflussbeiwertmethode ermittelte<br />
gebührenpflichtige Fläche in Höhe von 180 m² zum Ansatz.<br />
b) Die tatsächlich befestigte Fläche liegt unter 145 m² bzw. über 215 m²:<br />
Da die Abweichung mindestens 20 % beträgt kommt auf Antrag bzw. von Amtswegen die jeweils<br />
tatsächlich befestigte Fläche zum Ansatz.<br />
<strong>Schwanstetten</strong>, 26.06.2013<br />
Ihr<br />
Robert Pfann<br />
1. Bürgermeister