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4. Änderung Bebauungsplan Schwand Nr. 1 - Text

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Markt Schwanstetten<br />

ENTWURF<br />

<strong>4.</strong> Änderung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1<br />

<strong>Schwand</strong><br />

09.02.2010<br />

Großweidenmühlstr. 28 a-b<br />

90419 Nürnberg<br />

Tel. 0911-3931270<br />

Fax 0911-3931271<br />

www.grosser-seeger.de


Markt Schwanstetten<br />

<strong>4.</strong> Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong><br />

Entwurf Seite 3<br />

INHALT<br />

I. <strong>Text</strong>liche Festsetzungen.....................................................................................................4<br />

II. Begründung ........................................................................................................................5<br />

1. Planungsanlass und Verfahren.........................................................................................5<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................................5<br />

3. Bisherige Festsetzung ......................................................................................................6<br />

<strong>4.</strong> Darstellung im Flächennutzungsplan................................................................................6<br />

5. Bestandsbeschreibung .....................................................................................................6<br />

6. Geplante Nutzung.............................................................................................................7<br />

7. Umweltauswirkungen........................................................................................................7<br />

8. Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete...........................................................................7<br />

9. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung ..........................................................................7<br />

10. Funde und Bodendenkmäler ..........................................................................................8<br />

11. Altablagerungen und Altstandorte ..................................................................................8


4 Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> Markt Schwanstetten<br />

Seite 4<br />

Entwurf<br />

I. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Der Markt Schwanstetten erlässt aufgrund<br />

§§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli<br />

2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist<br />

die <strong>4.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> als Satzung.


Markt Schwanstetten<br />

<strong>4.</strong> Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong><br />

Entwurf Seite 5<br />

II. BEGRÜNDUNG<br />

1. Planungsanlass und Verfahren<br />

Der Gemeinderat des Marktes Schwanstetten hat am 27.10.2009 beschlossen, den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> in einem Teilbereich zu ändern.<br />

Die Änderung ist veranlasst, da eine im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehene Straße, die bisher<br />

nicht realisiert wurde, zugunsten eines zusätzlichen Baugrundstücks aufgegeben werden<br />

soll.<br />

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Das<br />

Verfahren kommt für Maßnahmen der Innenentwicklung in Frage, soweit keine Grundflächen<br />

über 20.000 m² festgesetzt werden. Im vorliegenden Fall wird eine überbaubare Fläche von<br />

nur ca. 450 m² als Baufenster festgesetzt.<br />

Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außerdem ist eine Beeinträchtigung<br />

von europäischen Schutzgebieten aufgrund der geringfügigen Nutzungsänderung, der<br />

geringen Flächenausdehnung und der Lage im Siedlungszusammenhang nicht zu erwarten.<br />

Im beschleunigten Verfahren wird auf eine Umweltprüfung verzichtet. Die naturschutzrechtliche<br />

Eingriffsregelung ist nicht anzuwenden.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Abbildung 1: Übersichtslageplan (kartografische Grundlage: TK 6632 Schwabach, TK 6732<br />

Roth)


4 Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> Markt Schwanstetten<br />

Seite 6<br />

Entwurf<br />

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke <strong>Nr</strong>. 167/1, 167/4 und 174/2,<br />

jeweils Gemarkung Schwanstetten im Ortsteil <strong>Schwand</strong>. Die Gesamtfläche beträgt 1.780 m².<br />

3. Bisherige Festsetzung<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> wurde im Jahr 1963 vom damaligen Landratsamt<br />

Schwabach genehmigt. Er setzt im Geltungsbereich der Änderung Allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) sowie von der Flurstraße abzweigend eine Straßenverkehrsfläche mit 6,50 m Breite<br />

fest.<br />

<strong>4.</strong> Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

Abbildung 2; Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Schwanstetten<br />

Im Flächennutzungsplan von 1992 ist der Änderungsbereich als Teil der Wohnbaufläche<br />

dargestellt. Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung entspricht damit den Darstellungen des Flächennutzungsplans.<br />

5. Bestandsbeschreibung<br />

Im Geltungsbereich ist das Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 167/1 im Osten mit einem Einzelhaus bebaut.<br />

Die westlich angrenzenden Flst.<strong>Nr</strong>. 174/6 und 174/7 sind mit einem Doppelhaus bebaut. Die<br />

im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehene Straße ist dagegen nicht realisiert worden.


Markt Schwanstetten<br />

<strong>4.</strong> Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong><br />

Entwurf Seite 7<br />

6. Geplante Nutzung<br />

Da die Verwirklichung der ursprünglichen Straßenplanung nicht mehr angestrebt wird, soll<br />

die Baulücke zwischen den bestehenden Wohnhäusern geschlossen werden.<br />

Eine mögliche Erweiterung des Wohngebiets ist zwar im <strong>Bebauungsplan</strong> noch skizziert, aber<br />

nicht Bestandteil der rechtskräftigen Satzung. Im Flächennutzungsplan ist eine etwas tiefere<br />

Baureihe entlang der Flurstraße dargestellt, jedoch kein flächiges Neubaugebiet.<br />

Es ist – auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – nicht zu erwarten,<br />

dass es in Zukunft noch zu größeren Gebietsausweisungen kommen wird. Dem<br />

Lückenschluss, für den aktuell ein Bauprojekt geplant ist, wird daher der Vorzug gegeben.<br />

Außerdem wäre eine Erschließung der hinterliegenden Flächen auch weiterhin über Zufahrten<br />

von der Flurstraße (weiter westlich) und der Ackerstraße (südlich) möglich.<br />

Für Art und Maß der Bebauung gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

weiter. Damit ist gewährleistet, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt.<br />

Es gelten folgende Bauvorschriften:<br />

- Allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO<br />

- Offene Bauweise<br />

- Zwingend 2 Vollgeschosse<br />

- Grundflächenzahl 0,4<br />

- Geschossflächenzahl 0,7<br />

- Satteldach, Dachneigung 30° – 38°<br />

7. Umweltauswirkungen<br />

Der Geltungsbereich der <strong>4.</strong> Änderung ist bereits rechtkräftig als Baugebiet bzw. Verkehrsfläche<br />

überplant.<br />

Die Änderung führt grundsätzlich zu einer geringeren Flächenversiegelung und damit zu<br />

Verbesserungen für die Schutzgüter Boden und Wasser (Grundwasserneubildung). Die<br />

Durchlüftung wird durch den Baukörper nur unerheblich beeinträchtigt, kleinklimatisch<br />

wichtige Bereiche sind nicht betroffen. Durch die Nutzung sind zusätzliche Emissionen<br />

(Heizung, induzierter Verkehr) in geringem Umfang zu erwarten. Das Orts- und Landschaftsbild<br />

wird durch den Lückenschluss nicht beeinträchtigt, die Ausbildung eines Ortsrandes eher<br />

gefördert.<br />

Gegenüber der bisherigen Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

8. Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete<br />

Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete sind nicht zu erwarten.<br />

9. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Im Geltungsbereich sind keine Nachweise geschützter Arten vorhanden. Aufgrund des nur<br />

geringen Umfangs der Planung sind auch keine großräumigen Auswirkungen zu erwarten.


4 Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> Markt Schwanstetten<br />

Seite 8<br />

Entwurf<br />

Da Auswirkungen auf geschützte Arten verneint werden konnten, wird eine eigene spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für nicht erforderlich gehalten.<br />

10. Funde und Bodendenkmäler<br />

Im Planungsgebiet sind keine Bodendenkmäler oder archäologischen Funde bekannt. Wenn<br />

bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so sind diese umgehend dem bayerischen<br />

Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege, Burg 4, 90403 Nürnberg,<br />

oder der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Roth zu melden. Die Zerstörung<br />

von Bodendenkmälern ohne vorherige, fachkundige Grabung ist nicht zulässig.<br />

11. Altablagerungen und Altstandorte<br />

Im Geltungsbereich der Änderung und im näheren Umfeld sind keine Altflächen (Altablagerungen<br />

und Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen<br />

bekannt.

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