4. Ãnderung Bebauungsplan Schwand Nr. 1 - Text
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Markt Schwanstetten<br />
ENTWURF<br />
<strong>4.</strong> Änderung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1<br />
<strong>Schwand</strong><br />
09.02.2010<br />
Großweidenmühlstr. 28 a-b<br />
90419 Nürnberg<br />
Tel. 0911-3931270<br />
Fax 0911-3931271<br />
www.grosser-seeger.de
Markt Schwanstetten<br />
<strong>4.</strong> Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong><br />
Entwurf Seite 3<br />
INHALT<br />
I. <strong>Text</strong>liche Festsetzungen.....................................................................................................4<br />
II. Begründung ........................................................................................................................5<br />
1. Planungsanlass und Verfahren.........................................................................................5<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich ............................................................................................5<br />
3. Bisherige Festsetzung ......................................................................................................6<br />
<strong>4.</strong> Darstellung im Flächennutzungsplan................................................................................6<br />
5. Bestandsbeschreibung .....................................................................................................6<br />
6. Geplante Nutzung.............................................................................................................7<br />
7. Umweltauswirkungen........................................................................................................7<br />
8. Auswirkungen auf Natura 2000 Gebiete...........................................................................7<br />
9. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung ..........................................................................7<br />
10. Funde und Bodendenkmäler ..........................................................................................8<br />
11. Altablagerungen und Altstandorte ..................................................................................8
4 Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> Markt Schwanstetten<br />
Seite 4<br />
Entwurf<br />
I. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
Der Markt Schwanstetten erlässt aufgrund<br />
§§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />
September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist<br />
die <strong>4.</strong> Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> als Satzung.
Markt Schwanstetten<br />
<strong>4.</strong> Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong><br />
Entwurf Seite 5<br />
II. BEGRÜNDUNG<br />
1. Planungsanlass und Verfahren<br />
Der Gemeinderat des Marktes Schwanstetten hat am 27.10.2009 beschlossen, den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
<strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> in einem Teilbereich zu ändern.<br />
Die Änderung ist veranlasst, da eine im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehene Straße, die bisher<br />
nicht realisiert wurde, zugunsten eines zusätzlichen Baugrundstücks aufgegeben werden<br />
soll.<br />
Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Das<br />
Verfahren kommt für Maßnahmen der Innenentwicklung in Frage, soweit keine Grundflächen<br />
über 20.000 m² festgesetzt werden. Im vorliegenden Fall wird eine überbaubare Fläche von<br />
nur ca. 450 m² als Baufenster festgesetzt.<br />
Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung<br />
einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Außerdem ist eine Beeinträchtigung<br />
von europäischen Schutzgebieten aufgrund der geringfügigen Nutzungsänderung, der<br />
geringen Flächenausdehnung und der Lage im Siedlungszusammenhang nicht zu erwarten.<br />
Im beschleunigten Verfahren wird auf eine Umweltprüfung verzichtet. Die naturschutzrechtliche<br />
Eingriffsregelung ist nicht anzuwenden.<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Abbildung 1: Übersichtslageplan (kartografische Grundlage: TK 6632 Schwabach, TK 6732<br />
Roth)
4 Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> Markt Schwanstetten<br />
Seite 6<br />
Entwurf<br />
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke <strong>Nr</strong>. 167/1, 167/4 und 174/2,<br />
jeweils Gemarkung Schwanstetten im Ortsteil <strong>Schwand</strong>. Die Gesamtfläche beträgt 1.780 m².<br />
3. Bisherige Festsetzung<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> wurde im Jahr 1963 vom damaligen Landratsamt<br />
Schwabach genehmigt. Er setzt im Geltungsbereich der Änderung Allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) sowie von der Flurstraße abzweigend eine Straßenverkehrsfläche mit 6,50 m Breite<br />
fest.<br />
<strong>4.</strong> Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
Abbildung 2; Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Schwanstetten<br />
Im Flächennutzungsplan von 1992 ist der Änderungsbereich als Teil der Wohnbaufläche<br />
dargestellt. Die <strong>Bebauungsplan</strong>änderung entspricht damit den Darstellungen des Flächennutzungsplans.<br />
5. Bestandsbeschreibung<br />
Im Geltungsbereich ist das Grundstück Flst.<strong>Nr</strong>. 167/1 im Osten mit einem Einzelhaus bebaut.<br />
Die westlich angrenzenden Flst.<strong>Nr</strong>. 174/6 und 174/7 sind mit einem Doppelhaus bebaut. Die<br />
im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgesehene Straße ist dagegen nicht realisiert worden.
Markt Schwanstetten<br />
<strong>4.</strong> Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong><br />
Entwurf Seite 7<br />
6. Geplante Nutzung<br />
Da die Verwirklichung der ursprünglichen Straßenplanung nicht mehr angestrebt wird, soll<br />
die Baulücke zwischen den bestehenden Wohnhäusern geschlossen werden.<br />
Eine mögliche Erweiterung des Wohngebiets ist zwar im <strong>Bebauungsplan</strong> noch skizziert, aber<br />
nicht Bestandteil der rechtskräftigen Satzung. Im Flächennutzungsplan ist eine etwas tiefere<br />
Baureihe entlang der Flurstraße dargestellt, jedoch kein flächiges Neubaugebiet.<br />
Es ist – auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – nicht zu erwarten,<br />
dass es in Zukunft noch zu größeren Gebietsausweisungen kommen wird. Dem<br />
Lückenschluss, für den aktuell ein Bauprojekt geplant ist, wird daher der Vorzug gegeben.<br />
Außerdem wäre eine Erschließung der hinterliegenden Flächen auch weiterhin über Zufahrten<br />
von der Flurstraße (weiter westlich) und der Ackerstraße (südlich) möglich.<br />
Für Art und Maß der Bebauung gelten die Festsetzungen des rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
weiter. Damit ist gewährleistet, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt.<br />
Es gelten folgende Bauvorschriften:<br />
- Allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO<br />
- Offene Bauweise<br />
- Zwingend 2 Vollgeschosse<br />
- Grundflächenzahl 0,4<br />
- Geschossflächenzahl 0,7<br />
- Satteldach, Dachneigung 30° – 38°<br />
7. Umweltauswirkungen<br />
Der Geltungsbereich der <strong>4.</strong> Änderung ist bereits rechtkräftig als Baugebiet bzw. Verkehrsfläche<br />
überplant.<br />
Die Änderung führt grundsätzlich zu einer geringeren Flächenversiegelung und damit zu<br />
Verbesserungen für die Schutzgüter Boden und Wasser (Grundwasserneubildung). Die<br />
Durchlüftung wird durch den Baukörper nur unerheblich beeinträchtigt, kleinklimatisch<br />
wichtige Bereiche sind nicht betroffen. Durch die Nutzung sind zusätzliche Emissionen<br />
(Heizung, induzierter Verkehr) in geringem Umfang zu erwarten. Das Orts- und Landschaftsbild<br />
wird durch den Lückenschluss nicht beeinträchtigt, die Ausbildung eines Ortsrandes eher<br />
gefördert.<br />
Gegenüber der bisherigen Planung sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
8. Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete<br />
Auswirkungen auf NATURA 2000 Gebiete sind nicht zu erwarten.<br />
9. Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Im Geltungsbereich sind keine Nachweise geschützter Arten vorhanden. Aufgrund des nur<br />
geringen Umfangs der Planung sind auch keine großräumigen Auswirkungen zu erwarten.
4 Änderung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 1 <strong>Schwand</strong> Markt Schwanstetten<br />
Seite 8<br />
Entwurf<br />
Da Auswirkungen auf geschützte Arten verneint werden konnten, wird eine eigene spezielle<br />
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für nicht erforderlich gehalten.<br />
10. Funde und Bodendenkmäler<br />
Im Planungsgebiet sind keine Bodendenkmäler oder archäologischen Funde bekannt. Wenn<br />
bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so sind diese umgehend dem bayerischen<br />
Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege, Burg 4, 90403 Nürnberg,<br />
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Roth zu melden. Die Zerstörung<br />
von Bodendenkmälern ohne vorherige, fachkundige Grabung ist nicht zulässig.<br />
11. Altablagerungen und Altstandorte<br />
Im Geltungsbereich der Änderung und im näheren Umfeld sind keine Altflächen (Altablagerungen<br />
und Altstandorte), schädlichen Bodenveränderungen oder Grundwasserverunreinigungen<br />
bekannt.