Am Wasserturm - Gemeinde Schwanstetten
Am Wasserturm - Gemeinde Schwanstetten
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Landkreis Roth<br />
Bebauungsplan Leerstetten Nr. 11<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“<br />
mit integriertem Grünordnungsplan<br />
Begründung<br />
mit Umweltbericht<br />
zum Entwurf<br />
Stand: 30. September 2008
Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />
Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 1 von 19<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgemeines 3<br />
1.1. Planungsanlass.....................................................................................................................3<br />
1.2. Rechtliche Grundlagen.........................................................................................................3<br />
1.3. Lage der <strong>Gemeinde</strong> und des Plangebietes ........................................................................3<br />
1.4. Planungsgrundsätze / Planungsziele..................................................................................4<br />
2. Einfügung in die räumliche Gesamtplanung 5<br />
2.1. Landes- und Regionalplan ...................................................................................................5<br />
2.2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.................................................5<br />
3. Angaben zum Bestand 6<br />
3.1. Topographie, Orts- und Landschaftsbild ...........................................................................6<br />
3.2. Erschließung .........................................................................................................................7<br />
3.3. Nutzungen..............................................................................................................................7<br />
4. Planungsabsichten und Erläuterung der Festsetzungen 8<br />
4.1. Geltungsbereich....................................................................................................................8<br />
4.2. Wohnbebauung .....................................................................................................................8<br />
4.3. Verkehrsflächen, Stellplätze ................................................................................................8<br />
4.4. Ver- und Entsorgung ............................................................................................................8<br />
4.5. Öffentliches Grün: Friedhof .................................................................................................9<br />
4.6. Private Grünflächen ............................................................................................................10<br />
4.7. Durchgrünung des Plangebietes, Belange des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege..............................................................................................................10<br />
4.8. Immissionsschutz ...............................................................................................................10<br />
5. Umweltbericht/Umweltprüfung 11<br />
5.1. Einleitung.............................................................................................................................11<br />
5.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans 11<br />
5.1.2. Umweltqualitätsziele 11<br />
5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................12<br />
5.2.1. Untersuchungsraum, Umfang, Methodik 12<br />
5.2.2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 12<br />
5.2.3. Prognose der Umweltauswirkungen der Planung 12<br />
5.2.4. Prognose der Umweltauswirkungen der Nullvariante 12<br />
5.2.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 12<br />
5.2.6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 13<br />
5.2.7. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 13<br />
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />
Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 2 von 19<br />
5.3. Zusätzliche Angaben ..........................................................................................................13<br />
5.4. Monitoring............................................................................................................................14<br />
5.5. Allgemein verständliche Zusammenfassung...................................................................14<br />
6. Verfahrensablauf 15<br />
6.1. Aufstellungsbeschluss.......................................................................................................15<br />
6.2. Vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange zum Vorentwurf ...................................................................................................15<br />
6.3. Auslegung des Entwurfs und 2. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange................................................................................................................................16<br />
7. Das Bebauungsplangebiet in Zahlen 16<br />
Anhang 17-19<br />
Anhang 1: Bestand - Orthofoto<br />
Anhang 2: Bestandsbewertung GOP<br />
Anhang 3: Pflanzenvorschlagsliste<br />
Abbildungen und Tabellen<br />
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Ortsteil Leerstetten........................................................................... 4<br />
Abb. 2: Auszug Vorentwurf Flächennutzungsplan, 7.Änderung ............................................................. 6<br />
Abb. 3: Plangebiet von Süden, rechts die Hauptstraße (Kreisstraße RH 1)........................................... 7<br />
Abb. 4: Entwurfsplanung zur Friedhofserweiterung ................................................................................ 9<br />
Tabelle 1: Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen................ 15<br />
Tabelle 2: Planstatistik........................................................................................................................... 16<br />
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />
Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 3 von 19<br />
1. Allgemeines<br />
1.1. Planungsanlass<br />
<strong>Am</strong> südlichen Ortseingang von Leerstetten befindet sich am <strong>Wasserturm</strong> seit Jahrzehnten<br />
der Friedhof, der gemeinsam von der Kirchengemeinde und dem Markt <strong>Schwanstetten</strong> betrieben<br />
wird.<br />
Der Friedhof wird jetzt erweitert und neu erschlossen. Die bereits gebaute neue Straße „<strong>Am</strong><br />
<strong>Wasserturm</strong>“ dient gleichzeitig auch der Erschließung des Baugrundstückes östlich neben<br />
dem <strong>Wasserturm</strong>. Zur planungsrechtlichen Absicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />
erfolgt die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung.<br />
1.2. Rechtliche Grundlagen<br />
Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Ergänzend sind die Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO), die Bayerische Bauordnung (BayBO) und das Bayerische<br />
Naturschutzgesetz (BayNatSchG) heranzuziehen.<br />
Die erforderliche Umweltprüfung mit Umweltbericht ist vollständig in die Verfahrensschritte<br />
der Bauleitplanung integriert und wird nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Die<br />
Umweltprüfung ist als Trägerverfahren zur Vereinheitlichung der bislang nebeneinander<br />
stehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung<br />
nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)<br />
konzipiert. 1 Der Umweltbericht stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.<br />
Im Grünordnungsplan (GOP) als integrierter Bestandteil des Bebauungsplans werden nach<br />
Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die örtlichen Erfordernisse<br />
und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
festgesetzt.<br />
1.3. Lage der <strong>Gemeinde</strong> und des Plangebietes<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> gehört zum Landkreis Roth, Regierungsbezirk Mittelfranken und<br />
hat derzeit insgesamt 7.500 Einwohner. Hauptorte sind Leerstetten und Schwand.<br />
<strong>Schwanstetten</strong> ist ein beliebter Wohnstandort am Rande des Ballungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen<br />
mit Versorgungseinrichtungen und Ansätzen im Bereich der gewerblichen<br />
Wirtschaft. Die Hauptorientierung der <strong>Gemeinde</strong> und ihrer Bewohner geht zu den<br />
Nachbarstädten Nürnberg und Schwabach. Die Entfernung zum Stadtzentrum Nürnberg beträgt<br />
ca. 15 km.<br />
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Leerstetten. Die Anbindung<br />
des Gebietes an örtliche, überörtliche und regionale Verkehrswege verläuft über die RH 1<br />
(Hauptstraße), nach Norden Richtung Nürnberg bzw. Richtung Schwabach / B 2a und nach<br />
Süden Richtung Ortszentrum und Ortsteil Schwand bzw. Richtung Roth und Allersberg.<br />
1<br />
vgl. Muster-Einführungserlass zum EAG-Bau, Stand 15.06.2004<br />
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />
Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 4 von 19<br />
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Ortsteil Leerstetten<br />
1.4. Planungsgrundsätze / Planungsziele<br />
Der Bebauungsplan soll entsprechend dem §1 Abs.5 des Baugesetzbuches (BauGB) eine<br />
nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen<br />
und privaten Belange gewährleisten. Des weiteren soll er eine dem Wohl der Allgemeinheit<br />
entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen eine menschenwürdige<br />
Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu<br />
entwickeln.<br />
Die gewünschte Ordnung der städtebaulichen Entwicklung findet insbesondere in folgenden<br />
Planungszielen ihren Ausdruck:<br />
• bedarfsgerechte Friedhofserweiterung<br />
• naturnahe Ortsrandausbildung zur Minimierung der Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft<br />
• Sicherung einer überörtlichen Rad- und Fußwegverbindung<br />
• gute Durchgrünung des Gebiets im öffentlichen und privaten Raum<br />
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />
Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 5 von 19<br />
2. Einfügung in die räumliche Gesamtplanung<br />
2.1. Landes- und Regionalplan<br />
<strong>Schwanstetten</strong> liegt in der Industrieregion Mittelfranken (Planungsregion 7). Strukturräumlich<br />
betrachtet gehört der Markt <strong>Schwanstetten</strong> zur Gebietskategorie „Äußere Verdichtungszone“<br />
im Verdichtungsraum N/FÜ/ER. Die <strong>Gemeinde</strong> ist im zentralörtlichen System dem Mittelbereich<br />
des Oberzentrums Nürnberg zugeordnet.<br />
Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> ist als Kleinzentrum ausgewiesen. [RP 7, A III 1] 2 Kleinzentren<br />
sollen so gesichert und entwickelt werden, dass sie die kleinzentralen Versorgungsaufgaben<br />
für ihren Nahbereich dauerhaft und möglichst in vollem Umfang erfüllen. Für <strong>Schwanstetten</strong><br />
ergeben sich noch folgende Maßgaben [RP 7, A III 2]<br />
• Sicherung der Einzelhandelszentralität.<br />
• Sichern und weiter entwickeln der Arbeitsplatzzentralität.<br />
• Versorgungszentralität durch Ausstattung mit zentralörtlichen Einrichtungen des<br />
Grundbedarfs sichern.<br />
• Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen die Belange des öffentlichen<br />
Personenverkehrs und des Individualverkehrs aufeinander abgestimmt werden.<br />
Im großen Verdichtungsraum N/FÜ/ER sollen der öffentlichen Personennahverkehr<br />
und der nicht motorisierte Individualverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr<br />
vorrangig ausgebaut und gefördert werden. [RP 7, B V I]<br />
2.2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> wurde mit<br />
Schreiben des Landratsamtes vom 12.11.1993, Az. 610/75 genehmigt und mit Bekanntmachung<br />
der Genehmigung am 11.12.1993 wirksam. Das Gebiet dieses Bebauungsplanes war<br />
dort als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />
Mit der 1. Änderung des FNP wurde im Bereich dieses Bebauungsplanes eine Bedarfsfläche<br />
für einen Kindergarten dargestellt und das Wohnbauvorhaben am <strong>Wasserturm</strong> bauplanungsrechtlich<br />
abgesichert. Die 1. Änderung wurde mit Schreiben des Landratsamtes<br />
vom 10.03.1995, Az. 40-Tgb.-Nr. 610/75 genehmigt und mit Bekanntmachung der Genehmigung<br />
am 19.12.1995 wirksam.<br />
Da die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.11 den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
von 1993 bzw. der 1.Änderung von 1995 teilweise widersprechen, ist<br />
eine erneute Änderung des FNP erforderlich. Der Marktgemeinderat <strong>Schwanstetten</strong> hat darüber<br />
erstmals in öffentlicher Sitzung am 27.11.2007 beraten und am 29.04.2008 den Aufstellungsbeschluss<br />
zur 7. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem<br />
Landschaftsplan gefasst.<br />
Die Aufstellung/Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. Dem Entwicklungsgebot ist<br />
damit Genüge geleistet. Der Bebauungsplan Nr.11 mit integriertem Grünordnungsplan bedarf<br />
gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, d.h. in<br />
diesem Fall des Landratsamtes Roth, wenn er vor der wirksamen Änderung des FNP bekannt<br />
gemacht werden soll.<br />
2 RP = Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.12.2007 (einschl. 5.Änderung)<br />
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Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 6 von 19<br />
Abb. 2: Auszug Entwurf Flächennutzungsplan, 7.Änderung<br />
3. Angaben zum Bestand<br />
3.1. Topographie, Orts- und Landschaftsbild<br />
Das Plangebiet liegt in ebenem Gelände und grenzt im Norden an den Ortskern von<br />
Leerstetten, im Osten an die Wohnbebauung östlich der Hauptstraße und im Westen und<br />
Süden an die ackerbaulich genutzte Feldflur. Der Übergang zum alten Ortskern ist sehr heterogen.<br />
Gärten und alter Gehölzbestand wechseln mit neuen Wohngebäuden und den Sportanlagen<br />
der Förderschule.<br />
Die Baustruktur in der näheren Umgebung ist entsprechend vielfältig und geprägt durch eine<br />
lockere, überwiegend zweigeschossige Einzelhausbebauung (E+D). Vorherrschend ist das<br />
Satteldach mit Dachneigungen um 45°. Eine prägnante Landmark bildet der <strong>Wasserturm</strong>, der<br />
den Ort weithin sichtbar überragt.<br />
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Abb. 3: Plangebiet von Süden, rechts die Hauptstraße (Kreisstraße RH 1)<br />
3.2. Erschließung<br />
Das Gebiet grenzt an die Hauptstraße (Ortdurchfahrt Leerstetten der RH 1). Die Verkehrsbelastung<br />
lag bei der letzten Querschnittszählung 1990 bei ca. 6.300 Kfz im Zeitraum von 6:00<br />
– 22:00 Uhr. Seither gab es keine wesentlichen Veränderungen der Verkehrsströme.<br />
Die 2003 neu gebaute Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ erschließt den Friedhof und das Baugrundstück<br />
Flur Nr. 165/2. Zukünftige Baugebiete südlich „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ und westlich der<br />
Hauptstraße werden nicht an diese Straße angebunden. Bis auf Weiteres sichert die Straße<br />
„<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ die Zufahrt zu den südlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen.<br />
Entlang der Erschließungsstraße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ sind einseitig Senkrechtparker für die<br />
Friedhofsbesucher angelegt. In der Verlängerung schafft ein öffentlicher Fuß- und Radweg<br />
mit wassergebundener Decke eine Verbindung nach Norden Richtung Schwabacher Straße.<br />
3.3. Nutzungen<br />
Der bestehende Friedhof umfasst etwa 0,55 ha. Die westlich angrenzenden Erweiterungsflächen<br />
sind derzeit als Wiese eingesät. Die Pflanzung von Großbäumen und Sträuchern ist<br />
bereits 2005 erfolgt.<br />
Die Wohnbebauung auf Flur Nr. 165/2 wurde 1994 realisiert. Zur Hauptstraße hin wurde ein<br />
Lärmschutzwand errichtet bzw. ein Lärmschutzwall aufgeschüttet und bepflanzt.<br />
<strong>Am</strong> Wendehammer der Erschließungsstraße befindet sich eine Gartenabfallsammelstelle.<br />
Straßenbäume und Straßenbegleitgrün in den südlichen und westlichen Randbereichen des<br />
Plangebietes sind gepflanzt und sollen sich in den nächsten Jahren zu einer wirksamen<br />
Ortsrandeingrünung entwickeln.<br />
Die aktuellen Nutzungen entsprechen damit weitgehend den geplanten Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes<br />
→ siehe Bestandskartierung Anhang 1 und 2<br />
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4. Planungsabsichten und Erläuterung der Festsetzungen<br />
Durch den Bebauungsplan Nr.11 werden verschiedene im Planungsgebiet durchgeführte<br />
oder beabsichtigte Projekte und Entwicklungen planungsrechtlich verbindlich abgesichert.<br />
Dies betrifft den Friedhof mit Erweiterung, die Erschließung, die Versorgungsflächen und die<br />
Wohnbebauung <strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1.<br />
4.1. Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 165/2, 166/1, 170, 171, 172, 172/1, 188/4<br />
und 188/5. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe ist Eigentümer<br />
des <strong>Wasserturm</strong>s (Flur-Nr. 166/1), der Evang.-Luth. Kirchengemeinde gehört der kirchliche<br />
Teil des Friedhofes (Flur-Nr. 172). Die übrigen Flächen (mit Ausnahme der privaten Wohnbaufläche)<br />
befinden sich im Eigentum des Markts <strong>Schwanstetten</strong>.<br />
Die Gesamtfläche beträgt rund 1,71 ha.<br />
4.2. Wohnbebauung<br />
Auf Flur Nr. 165/2 wurde mit Baugenehmigung vom 28.09.1994 ein freistehendes Einfamilienhaus<br />
realisiert. Die Baufläche wird als Allgemeines Wohngebiet (WA gem. § 4 BauNVO)<br />
festgesetzt.<br />
Die maximal zulässige Zahl der Geschosse ist auf zwei Vollgeschosse begrenzt (Erdgeschoss<br />
und ausgebautes Dachgeschoss).<br />
Vorschriften zur Baugestaltung beschränken sich auf Grundelemente der regionalen Bautradition<br />
wie Putzfassade, Satteldach und einheitliche Dachaufbauten. Die Südorientierung<br />
des Hauptdaches bietet günstige Voraussetzungen für Solarenergienutzung.<br />
4.3. Verkehrsflächen, Stellplätze<br />
Die Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ erschließt das Plangebiet von der Hauptstraße (Kreisstraße<br />
RH 1). Der Regelquerschnitt beträgt 5,50 m Fahrbahn plus einseitiger Gehweg, Regelbreite<br />
1,50 m. Die Straße endet im Westen mit einem Wendehammer, Radius 9,0 m.<br />
In der Verlängerung schafft ein öffentlicher Fuß- und Radweg (Breite 2,50 m) eine Verbindung<br />
nach Norden Richtung Schwabacher Straße. Die landwirtschaftlichen Flächen südlich<br />
des Plangebietes bleiben vorläufig weiterhin über die Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ erreichbar.<br />
Im öffentlichen Straßenraum wurden 30 zusätzliche Stellplätze, in erster Linie für Friedhofsbesucher<br />
geschaffen. Für das private Wohnbauvorhaben ist die Garagen- und Stellplatzsatzung<br />
des Markt <strong>Schwanstetten</strong> heranzuziehen.<br />
4.4. Ver- und Entsorgung<br />
Die Wasserversorgung erfolgt durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />
Schwarzachgruppe. Die Hauptwasserleitung vom Hochbehälter zum <strong>Wasserturm</strong> quert in<br />
West-Ost- Richtung auf der Trasse der Erschließungsstraße das Plangebiet. Der <strong>Wasserturm</strong><br />
ist als Versorgungsfläche festgesetzt.<br />
Wertstoffsammlung: Eine Sammelstelle für Wertstoffe und Gartenabfälle ist am Wendehammer<br />
integriert.<br />
Allgemeine Elektrizitätsversorgung: durch die N-ERGIE sichergestellt.<br />
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Das Abwasser wird im Mischsystem Richtung Hauptstraße entsorgt. Das öffentliche Kanalnetz<br />
unterhält der Markt <strong>Schwanstetten</strong> als Mitglied im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung<br />
im unteren Schwarzachtal.<br />
Regenwasserrückhaltung ist auf dem Friedhofsgrundstück vorgeschrieben. Die Parkplätze<br />
entwässern in eine Versickerungsmulde.<br />
Telekommunikationsanlagen der Deutsche Telekom AG sind vorhanden.<br />
4.5. Öffentliches Grün: Friedhof<br />
Die Fläche des Friedhofs umfasste bislang etwa 0,55 ha. Zentral im Friedhof gelegen befindet<br />
sich die Aussegnungshalle. Der alte Friedhof ist gut eingegrünt, als Leitbäume wurden<br />
<strong>Am</strong>erikanische Roteichen und Birken gepflanzt, Thuja- und Hainbuchenhecken bilden den<br />
Abschluss zum Straßenraum.<br />
Die Grabflächen das alten Friedhofes sind fast vollständig belegt, so dass jetzt eine Erweiterung<br />
erforderlich wird. Die Baumaßnahmen wurden im Frühjahr 2008 begonnen und sind<br />
weitgehend abgeschlossen (Stand Nov. 2008). Das Planungskonzept wurde intensiv mit der<br />
Fachstelle Gartenbau und Landschaftspflege beim LRA Roth abgestimmt. Neben einer einladenden<br />
Gestaltung wurde besonderes Augenmerk auf die Auswahl geeigneter standortgerechter<br />
Gehölze gelegt.<br />
Abb. 4: Entwurfsplanung zur Friedhofserweiterung 3<br />
Die jetzt erfolgende Vergrößerung des Friedhofes umfasst eine Fläche von ca. 4.100 m².<br />
Westlich davon ist zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Erweiterung um ca. 0,2 ha möglich.<br />
Diese Fläche wird vorläufig auch als Bedarfsparkplatz bei großen Beerdigungen genutzt.<br />
3 Ing.-Büro Stauffer-Abraham, Stand Jan. 2005<br />
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Die gesamte Erweiterungsfläche wurde bereits 2004 als Wiesenfläche angesät und es erfolgte<br />
die Pflanzung von Großbäumen, Sträuchern und Hecken. Sämtliche Grundstücke befinden<br />
sich im Eigentum des Markt <strong>Schwanstetten</strong>.<br />
Die festgesetzte GRZ von 0,15 für Gebäude und Nebenanlagen bringt die Absicht der <strong>Gemeinde</strong><br />
zum Ausdruck, für eine möglichst geringe Überbauung und Versiegelung des Friedhofsareals<br />
Sorge zu tragen.<br />
4.6. Private Grünflächen<br />
Im privaten Bereich sind Festsetzungen zur Begrünung und Versiegelung der unbebauten<br />
Grundstücksbereiche getroffen.<br />
Durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksbereiche und durch die Beschränkung<br />
der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück wird eine bewusste Freihaltung<br />
der übrigen Grundstücksbereiche erreicht.<br />
4.7. Durchgrünung des Plangebietes, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
Für die Flächen am Süd- und Westrand des Planungsgebietes sind Festsetzungen zur Ortsrandeingrünung<br />
getroffen. Die Maßnahmen wurden bereits 2004 ausgeführt. Die Flächen<br />
befinden sich im Eigentum des Markt <strong>Schwanstetten</strong>.<br />
Baumpflanzungen im Straßenraum gliedern die Ost-West-Verbindung durch das Gebiet.<br />
Im → Kapitel 5.2.6 des Umweltberichts wird auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
noch näher eingegangen.<br />
4.8. Immissionsschutz<br />
Für die immissionsrechtliche Behandlung der Bauflächen sind die schalltechnischen Orientierungswerte<br />
der DIN 18005 Teil 1 - Schallschutz im Städtebau maßgeblich.<br />
In allgemeinen Wohngebieten gelten folgende Richtwerte für Verkehrslärm:<br />
• tags (6.00 - 22.00 Uhr) 55 dB/A<br />
• nachts (22.00 - 6.00 Uhr) 45 dB/A<br />
Für Friedhöfe gelten folgende Richtwerte:<br />
• tags (6.00 - 22.00 Uhr) 55 dB/A<br />
• nachts (22.00 - 6.00 Uhr) 55 dB/A<br />
Diese Orientierungswerte werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht überall<br />
eingehalten.<br />
Im Zuge der Baugenehmigung für das Wohnhaus „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1“ wurden daher bereits<br />
Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand entlang der Hauptstraße gefordert<br />
und ausgeführt. Der ausgeführte Wall an der Südgrenze des Baugrundstückes ist dagegen<br />
nur vorübergehend erforderlich.<br />
Der Ostteil des Friedhofes genießt Bestandsschutz. Hierfür werden keine Lärmschutzmaßnahmen<br />
festgesetzt. Die Friedhofserweiterung befindet sich in einer Entfernung von mind.<br />
70 m vom Fahrbahnrand der RH 1. Lärmschutzmaßnahmen sind nach überschlägiger Berechnung<br />
bei diesem Abstand nicht erforderlich.<br />
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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
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5. Umweltbericht/Umweltprüfung<br />
Hinweis: Grundlegende Aussagen der Umweltprüfung sind in dem gleichzeitig durchgeführten<br />
Verfahren der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bearbeitet und dort im Umweltbericht<br />
zur Begründung dargelegt. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB beschränkt sich die<br />
Umweltprüfung zu diesem Bebauungsplan auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen.<br />
Im Bebauungsplanverfahren gibt es wesentliche bzw. vertiefte Erkenntnisse vor allem zur<br />
Vermeidung sowie zur Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bzw. Ausgleich<br />
und Ersatz.<br />
5.1. Einleitung<br />
5.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans<br />
Der Bebauungsplan dient in erster Linie der planungsrechtlichen Absicherung der im Gebiet<br />
bereits realisierten Nutzungen (Friedhof mit Erweiterung, Erschließungsstraße und öffentliche<br />
Stellplätze, Fuß- und Radweg, Bauvorhaben <strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1) durch einen verbindlichen<br />
Bauleitplan.<br />
Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die Entwicklung der Übergangsbereiche zur<br />
freien Landschaft am Ortsrand gelegt.<br />
Im einzelnen wird auf die Ausführungen in Kapitel 4 verwiesen.<br />
5.1.2. Umweltqualitätsziele<br />
(Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und wie diese<br />
Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden )<br />
Es wird verwiesen auf die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die in<br />
§ 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a Abs. 2-4 BauGB formulierten Ziele wie<br />
• das Gebot zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden<br />
(Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel),<br />
• die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung,<br />
• die Beachtung der Ziele des Landschaftsplanes.<br />
Aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz ergibt sich die Notwendigkeit, die örtlichen Erfordernisse<br />
und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
in einem Grünordnungsplan (GOP) als Bestandteil des Bebauungsplanes festzusetzen<br />
(Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG).<br />
Besondere Bedeutung kommt dem Immissionsschutz zu. Hinweise und Bestimmungen dazu<br />
enthalten z.B. die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“.<br />
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet aus formalen Gründen keine Anwendung.<br />
Gleichwohl sollen sowohl Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinträchtigungen von Natur<br />
und Landschaft als auch Maßnahmen, die dem Ausgleich dienen, umgesetzt werden.<br />
Zur Berücksichtigung der Umweltqualitätsziele wird auch auf den Umweltbericht der im Parallelverfahren<br />
aufgestellten 7.Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes verwiesen.<br />
Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
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5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
5.2.1. Untersuchungsraum, Umfang, Methodik<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst im wesentlichen den Geltungsbereich des BBP 11 unter<br />
teilweiser Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Nutzungen.<br />
Die Prüfung erfolgt auf Basis vorhandener Unterlagen sowie Lokalaugenschein.<br />
Methodik: angelehnt an die Ökologische Risikoanalyse erfolgt eine verbal-argumentative<br />
Einschätzung und Bewertung der Erheblichkeit in den Stufen gering - mittel – hoch.<br />
5.2.2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands<br />
Im → Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt<br />
eine schutzgutbezogene Darstellung des Bestands.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich um ein Gebiet geringer Bedeutung für<br />
den Naturhaushalt ohne Sonderstandorte handelt und dass durch die bislang realisierten<br />
Nutzungen mit Ausnahme der dauerhaften Versiegelung von Grund und Boden keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der Schutzgüter erfolgt sind.<br />
Der gut eingewachsene Friedhof ist aufgrund seines Alters als Fläche mittlerer Bedeutung<br />
für Natur und Umwelt einzustufen.<br />
Luftbild und Bestandsplan sind als → Anhang 1 und 2 der Begründung beigefügt.<br />
5.2.3. Prognose der Umweltauswirkungen der Planung<br />
(Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. bei Nichtdurchführung der Planung)<br />
Die Planung übernimmt zum Großteil die bereits im Plangebiet realisierten Nutzungen (Erschließungsstraße,<br />
Friedhof mit Erweiterung, Bauvorhaben <strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1). Im → Umweltbericht<br />
zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt eine<br />
schutzgutbezogene Einschätzung der Planungsfolgen.<br />
Bei Fortdauer der aktuellen Nutzungen sind keine erheblichen negativen Veränderungen des<br />
Ist-Zustandes der Umwelt zu besorgen. Die Entwicklung der bereits angelegten Gehölze<br />
trägt zu einer Bereicherung der Arten- und Lebensräume und des Landschaftsbildes bei.<br />
5.2.4. Prognose der Umweltauswirkungen der Nullvariante<br />
Da die Planung weitgehend bereits realisierte oder in Realisierung befindliche Projekte umfasst,<br />
erübrigt sich die nachträgliche Untersuchung der Nullvariante.<br />
5.2.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />
Bereits der Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes<br />
weist darauf hin, dass durch die Standortwahl auf einem relativ unempfindlichen Raum ein<br />
wertvoller Beitrag zur Vermeidung ökologischer Risiken geleistet wird. Des weiteren sind<br />
folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen berücksichtigt:<br />
Schutzgut Arten- und Lebensräume, Boden, Grundwasser und Landschaftsbild:<br />
• Auf dem bestehenden Friedhof bleiben im Zuge der Erweiterung wertvolle Gehölze<br />
erhalten.<br />
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• Die Begrenzung der überbaubaren Flächen im Friedhofsareal auf eine GRZ von 0,15<br />
gewährleistet eine möglichst geringe Versiegelung.<br />
• Regenrückhaltung und Versickerung für alle befestigten Flächen im Friedhofsbereich.<br />
• Parkplatzentwässerung in Versickerungsmulde.<br />
• Verwendung versickerungsfähiger Beläge für private Pkw-Parkplätze, Garagenzufahrten<br />
und Stellplätze entsprechend den Vorschriften der kommunalen Garagenund<br />
Stellplatzsatzung.<br />
Schutzgut Mensch:<br />
• Zum Schutz der Wohnbebauung wurden entlang der Hauptstraße Schallschutzmaßnahmen<br />
getroffen, die die Beeinträchtigungen von der RH 1 minimieren.<br />
• Durch den Ausbau des Fuß- und Radweges entlang des Friedhofes ist ein örtlich bedeutsamer<br />
Erholungs- und Verbindungsweg dauerhaft gesichert.<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
• Mit dem Pflanzen neuer standortgerechter Gehölze auf dem Friedhof, im öffentlichen<br />
Straßenraum und in privaten Gärten wird die vorher monostrukturierte Agrarlandschaft<br />
durchgrünt und erhöht sich die Standortvielfalt.<br />
• Der neuen Grünstrukturen im Bereich der Flächen für Straßenbegleitgrün bieten<br />
mittelfristig die Möglichkeit, einen gut eingewachsenen Ortsrand aufzubauen.<br />
5.2.6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist zu prüfen, ob damit Eingriffe in Natur<br />
und Landschaft verbunden sind (§ 1a BauGB i.V.m. § 21 BNatSchG). Eingriffe sind definiert<br />
als „…Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des<br />
mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“<br />
(§ 18 Abs. 1 BNatSchG).<br />
Im vorliegenden Planungsfall findet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung keine Anwendung,<br />
da nach §1a Abs.1 Satz 4 BauGB die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung<br />
erfolgt sind oder zulässig waren. Eine differenzierte Bewertung des Bestands und<br />
der Neuplanung sowie eine Flächenbilanzierung sind daher nicht erforderlich.<br />
5.2.7. Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Da die Planung weitgehend bereits realisierte oder in Realisierung befindliche Projekte umfasst,<br />
erübrigt sich die nachträgliche Untersuchung von Planungsalternativen.<br />
5.3. Zusätzliche Angaben<br />
(Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse.)<br />
Die Angaben zu Bodenverhältnissen und Grundwasserstand sind unvollständig.<br />
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5.4. Monitoring<br />
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />
Es wird angeraten, zur Überwachung der Umweltqualitätsziele folgende Maßnahmen zu treffen:<br />
• Beobachtung der Grundwasserverhältnisse<br />
• Regelmäßige Flurbegehungen zu Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur<br />
Grünordnung und Ortsrandeingrünung<br />
5.5. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Im Umweltbericht werden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt und den<br />
Menschen frühzeitig im Planungsverfahren untersucht.<br />
Der Vergleich zwischen bislang bestehenden oder genehmigten Nutzungen und den geplanten<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes im Untersuchungsbereich ergibt folgendes Bild:<br />
• Die Wohnbaufläche ist auf Grundlage einer rechtskräftigen Baugenehmigung bebaut.<br />
Hier ergeben sich keine weiteren erheblichen Veränderungen in Hinblick auf die<br />
Umwelt.<br />
• Die Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ samt Parkplätzen und Fußweg ist bereits gebaut. Daher<br />
sind auch hier keine neuen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
• Die Gartenabfallsammelstelle und der <strong>Wasserturm</strong> sind Bestand.<br />
• Die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof setzt sich zusammen<br />
aus dem bestehenden, etwa 0,55 ha großen Friedhof und der ca. 0,61 ha großen Erweiterungsfläche.<br />
Die Erweiterung wird ab Frühjahr 2008 auf Basis der genehmigten<br />
Entwurfsplanung umgesetzt. Grünordnerische Maßnahmen gewährleisten eine Minimierung<br />
der Eingriffe.<br />
• Die Pflanzung von Bäumen und die Anlage neuer Gehölzflächen im Bereich des<br />
Friedhof und als Straßenbegleitgrün ist bereits erfolgt.<br />
Somit sind fast alle im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen bereits realisiert. Des weiteren<br />
handelt es sich um kein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Umwelt oder mit Sonderstandorten.<br />
Für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ist zusammenfassend festzustellen,<br />
dass dadurch keine neuen, erheblichen negativen Auswirkungen auf den Menschen,<br />
Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, die biologische Vielfalt, die Landschaft, Kulturund<br />
Sachgüter und das örtliche Klima zu erwarten sind.<br />
Verbesserungen können sich mittelfristig im Bereich Landschafts- und Ortsbild sowie für Arten-<br />
und Lebensräume ergeben, wenn sich die neuen Gehölzflächen in Verbindung mit einer<br />
extensiven Pflege weiter entwickeln.<br />
Die ausgeführten Lärmschutzmaßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz der Wohnbebauung<br />
vor Immissionen der Hauptstraße.<br />
Die Auswahl einer relativ unproblematischen Fläche in Kombination mit wirksamen Vermeidungs-<br />
und Minderungsmaßnahmen ermöglichen eine umwelt- und ressourcenschonende<br />
Bebauung. Insofern stellt die Planung einen Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung<br />
im Sinne des Baugesetzbuches und des Landesentwicklungsprogramms dar.<br />
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Schutzgut<br />
Baubedingte<br />
Auswirkungen<br />
und Risiken<br />
Anlagebedingte<br />
Auswirkungen<br />
und Risiken<br />
Betriebsbedingte<br />
Auswirkungen<br />
und Risiken<br />
Ergebnis bezogen<br />
auf die<br />
Erheblichkeit<br />
Boden – O O O<br />
Grundwasser O O O O<br />
Oberflächenwasser O O O O<br />
Klima / Luft O O O O<br />
Mensch – Lärm O O O O<br />
Mensch – Erholung O + O O<br />
Tiere und Pflanzen O + O +<br />
Landschaftsbild O O + +<br />
Kultur- und<br />
Sachgüter<br />
O O O O<br />
– – – hoch<br />
– – mittel<br />
– gering<br />
O keine Auswirkungen / neutral<br />
+ positive Effekte<br />
Tabelle 1: Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen<br />
6. Verfahrensablauf<br />
6.1. Aufstellungsbeschluss<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Schwanstetten</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2007 die<br />
Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.9 (jetzt Nr.11) beschlossen und am<br />
29.04.2008 diesen Beschluss zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren bekräftigt .<br />
Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 11.06.2008.<br />
6.2. Vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange zum Vorentwurf<br />
In der Zeit vom 23.06.2008 bis einschließlich 25.07.2008 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
gemäß §3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des<br />
Bebauungsplans statt.<br />
Parallel zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />
(TöB) erstmalig am Bebauungsplanverfahren beteiligt.<br />
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6.3. Auslegung des Entwurfs und 2. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
Der Bauausschuss und der Marktgemeinderat <strong>Schwanstetten</strong> haben in öffentlicher Sitzung<br />
am 22.09.2008 bzw. am 30.09.2008 über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />
beraten. Insbesondere erfolgte auf Anregung des Landratsames Roth zur eindeutigen<br />
Kennzeichnung eine Umnummerierung des Bebauungsplanes von Nr. 9 auf Nr. 11.<br />
Nach Einarbeitung der Änderungen erfolgte in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 00.00.2008 der<br />
Beschluss, die Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und parallel die Träger<br />
öffentlicher Belange (TÖB) anzuhören.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 mit Grünordnungsplan und Umweltbericht liegt in<br />
der Zeit vom 00.00.2009 bis einschließlich 00.00.2009 öffentlich aus. Parallel dazu werden<br />
die wesentlichen TÖB nochmals am Verfahren beteiligt.<br />
7. Das Bebauungsplangebiet in Zahlen<br />
Flächenart Fläche in qm Anteil in %<br />
1 Bauflächen 1.925 11,2%<br />
davon überbaubare Grundstücksflächen 510<br />
2 Verkehrsflächen 1.270 7,4%<br />
3 Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmung 490 2,9%<br />
davon Parkplatz 333<br />
davon Fuß- und Radweg 157<br />
3 Versorgungsflächen 465 2,7%<br />
davon <strong>Wasserturm</strong> 390<br />
davon Wertstoffsammelstelle 75<br />
4 öffentliche Grünflächen 13.000 75,8%<br />
davon Friedhof 11.640<br />
davon Ortsrand- und Straßenbegleitgrün 1.360<br />
Summe 17.150 100,0%<br />
Tabelle 2: Planstatistik<br />
Nürnberg, im März 2008, erg. 27.05.08, 05.06.08, 25.11.08, 28.11.08<br />
Aufgestellt:<br />
Dipl.-Ing. Dieter Blase<br />
Stadtplaner SRL + Landschaftsarchitekt<br />
In Zusammenarbeit mit: Bauamt Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />
\\Yoda\topos\projekte\schwanstetten\wasserturm\bbp\Begruendung2008-11-28.doc<br />
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Anhang 1 : Bestand - Orthofoto<br />
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Anhang 2 : Bestandsbewertung GOP<br />
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Anhang 3: Pflanzenvorschlagsliste<br />
( S = insb. für den Straßenraum, F = insb. für den Friedhof)<br />
Bäume<br />
Acer campestre<br />
Feldahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn (S, F)<br />
Betula pendula<br />
Birke (F)<br />
Carpinus betulus<br />
Hainbuche<br />
Crataegus monogyna Weißdorn<br />
Fraxinus excelsior<br />
Esche (S)<br />
Malus<br />
Zierapfel in Sorten<br />
Prunus avium<br />
Vogelkirsche (F)<br />
Quercus robur<br />
Stieleiche (S)<br />
Sorbus aria<br />
Mehlbeere<br />
Sorbus aucuparia<br />
Eberesche<br />
Tilia cordata<br />
Winterlinde (S)<br />
Tilia intermedia<br />
Holländische Linde (F)<br />
Tilia platyphyllos<br />
Sommerlinde (F)<br />
Obstbäume<br />
Apfel, z.B. Berlepsch, Landsberger Renette<br />
Birne, z.B. Gute Graue, Gute Luise<br />
Eßbare Eberesche (Sorbus aucuparia Edulis)<br />
Quitte, z.B. Apfel- oder Birnenquitte<br />
Süßkirsche, z.B. Große schwarze Knorpelkirsche<br />
Walnuss<br />
Zwetschge, z.B. Fränk. Hauszwetschge<br />
Sträucher für Hecke<br />
Acer campestre<br />
Clematis vitalba<br />
Carpinus betulus<br />
Cornus mas<br />
Cornus sanguinea<br />
Corylus avellana<br />
Crataegus monogyna<br />
Euonymus europaeus<br />
Ligustrum vulgare<br />
Lonicera xylosteum<br />
Prunus padus<br />
Sambucus nigra<br />
Rhamnus frangula<br />
Rosa canina<br />
Rosa corymbifera<br />
Beerensträucher für Hecke<br />
Ribes nigrum<br />
Ribes rubrum<br />
Rubus fruticosus<br />
Feldahorn (F)<br />
Waldrebe<br />
Hainbuche (F)<br />
Kornelkirsche<br />
Roter Hartriegel<br />
Haselnuß (F)<br />
Weißdorn<br />
Pfaffenhütchen (F)<br />
Liguster (F)<br />
Heckenkirsche<br />
Traubenkirsche (F)<br />
Holunder<br />
Faulbaum (F)<br />
Hundsrose (F)<br />
Buschrose<br />
Schwarze Johannisbeere<br />
Rote Johannisbeere<br />
Brombeere<br />
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