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Am Wasserturm - Gemeinde Schwanstetten

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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Landkreis Roth<br />

Bebauungsplan Leerstetten Nr. 11<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“<br />

mit integriertem Grünordnungsplan<br />

Begründung<br />

mit Umweltbericht<br />

zum Entwurf<br />

Stand: 30. September 2008


Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 1 von 19<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeines 3<br />

1.1. Planungsanlass.....................................................................................................................3<br />

1.2. Rechtliche Grundlagen.........................................................................................................3<br />

1.3. Lage der <strong>Gemeinde</strong> und des Plangebietes ........................................................................3<br />

1.4. Planungsgrundsätze / Planungsziele..................................................................................4<br />

2. Einfügung in die räumliche Gesamtplanung 5<br />

2.1. Landes- und Regionalplan ...................................................................................................5<br />

2.2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.................................................5<br />

3. Angaben zum Bestand 6<br />

3.1. Topographie, Orts- und Landschaftsbild ...........................................................................6<br />

3.2. Erschließung .........................................................................................................................7<br />

3.3. Nutzungen..............................................................................................................................7<br />

4. Planungsabsichten und Erläuterung der Festsetzungen 8<br />

4.1. Geltungsbereich....................................................................................................................8<br />

4.2. Wohnbebauung .....................................................................................................................8<br />

4.3. Verkehrsflächen, Stellplätze ................................................................................................8<br />

4.4. Ver- und Entsorgung ............................................................................................................8<br />

4.5. Öffentliches Grün: Friedhof .................................................................................................9<br />

4.6. Private Grünflächen ............................................................................................................10<br />

4.7. Durchgrünung des Plangebietes, Belange des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege..............................................................................................................10<br />

4.8. Immissionsschutz ...............................................................................................................10<br />

5. Umweltbericht/Umweltprüfung 11<br />

5.1. Einleitung.............................................................................................................................11<br />

5.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans 11<br />

5.1.2. Umweltqualitätsziele 11<br />

5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen .............................................12<br />

5.2.1. Untersuchungsraum, Umfang, Methodik 12<br />

5.2.2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands 12<br />

5.2.3. Prognose der Umweltauswirkungen der Planung 12<br />

5.2.4. Prognose der Umweltauswirkungen der Nullvariante 12<br />

5.2.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 12<br />

5.2.6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 13<br />

5.2.7. Anderweitige Planungsmöglichkeiten 13<br />

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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 2 von 19<br />

5.3. Zusätzliche Angaben ..........................................................................................................13<br />

5.4. Monitoring............................................................................................................................14<br />

5.5. Allgemein verständliche Zusammenfassung...................................................................14<br />

6. Verfahrensablauf 15<br />

6.1. Aufstellungsbeschluss.......................................................................................................15<br />

6.2. Vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange zum Vorentwurf ...................................................................................................15<br />

6.3. Auslegung des Entwurfs und 2. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange................................................................................................................................16<br />

7. Das Bebauungsplangebiet in Zahlen 16<br />

Anhang 17-19<br />

Anhang 1: Bestand - Orthofoto<br />

Anhang 2: Bestandsbewertung GOP<br />

Anhang 3: Pflanzenvorschlagsliste<br />

Abbildungen und Tabellen<br />

Abb. 1: Lage des Plangebietes im Ortsteil Leerstetten........................................................................... 4<br />

Abb. 2: Auszug Vorentwurf Flächennutzungsplan, 7.Änderung ............................................................. 6<br />

Abb. 3: Plangebiet von Süden, rechts die Hauptstraße (Kreisstraße RH 1)........................................... 7<br />

Abb. 4: Entwurfsplanung zur Friedhofserweiterung ................................................................................ 9<br />

Tabelle 1: Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen................ 15<br />

Tabelle 2: Planstatistik........................................................................................................................... 16<br />

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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 3 von 19<br />

1. Allgemeines<br />

1.1. Planungsanlass<br />

<strong>Am</strong> südlichen Ortseingang von Leerstetten befindet sich am <strong>Wasserturm</strong> seit Jahrzehnten<br />

der Friedhof, der gemeinsam von der Kirchengemeinde und dem Markt <strong>Schwanstetten</strong> betrieben<br />

wird.<br />

Der Friedhof wird jetzt erweitert und neu erschlossen. Die bereits gebaute neue Straße „<strong>Am</strong><br />

<strong>Wasserturm</strong>“ dient gleichzeitig auch der Erschließung des Baugrundstückes östlich neben<br />

dem <strong>Wasserturm</strong>. Zur planungsrechtlichen Absicherung der städtebaulichen Entwicklung<br />

erfolgt die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung.<br />

1.2. Rechtliche Grundlagen<br />

Grundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Ergänzend sind die Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO), die Bayerische Bauordnung (BayBO) und das Bayerische<br />

Naturschutzgesetz (BayNatSchG) heranzuziehen.<br />

Die erforderliche Umweltprüfung mit Umweltbericht ist vollständig in die Verfahrensschritte<br />

der Bauleitplanung integriert und wird nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Die<br />

Umweltprüfung ist als Trägerverfahren zur Vereinheitlichung der bislang nebeneinander<br />

stehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung<br />

nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)<br />

konzipiert. 1 Der Umweltbericht stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.<br />

Im Grünordnungsplan (GOP) als integrierter Bestandteil des Bebauungsplans werden nach<br />

Art. 3 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die örtlichen Erfordernisse<br />

und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

festgesetzt.<br />

1.3. Lage der <strong>Gemeinde</strong> und des Plangebietes<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> gehört zum Landkreis Roth, Regierungsbezirk Mittelfranken und<br />

hat derzeit insgesamt 7.500 Einwohner. Hauptorte sind Leerstetten und Schwand.<br />

<strong>Schwanstetten</strong> ist ein beliebter Wohnstandort am Rande des Ballungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen<br />

mit Versorgungseinrichtungen und Ansätzen im Bereich der gewerblichen<br />

Wirtschaft. Die Hauptorientierung der <strong>Gemeinde</strong> und ihrer Bewohner geht zu den<br />

Nachbarstädten Nürnberg und Schwabach. Die Entfernung zum Stadtzentrum Nürnberg beträgt<br />

ca. 15 km.<br />

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Leerstetten. Die Anbindung<br />

des Gebietes an örtliche, überörtliche und regionale Verkehrswege verläuft über die RH 1<br />

(Hauptstraße), nach Norden Richtung Nürnberg bzw. Richtung Schwabach / B 2a und nach<br />

Süden Richtung Ortszentrum und Ortsteil Schwand bzw. Richtung Roth und Allersberg.<br />

1<br />

vgl. Muster-Einführungserlass zum EAG-Bau, Stand 15.06.2004<br />

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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 4 von 19<br />

Abb. 1: Lage des Plangebietes im Ortsteil Leerstetten<br />

1.4. Planungsgrundsätze / Planungsziele<br />

Der Bebauungsplan soll entsprechend dem §1 Abs.5 des Baugesetzbuches (BauGB) eine<br />

nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen<br />

und privaten Belange gewährleisten. Des weiteren soll er eine dem Wohl der Allgemeinheit<br />

entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen eine menschenwürdige<br />

Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu<br />

entwickeln.<br />

Die gewünschte Ordnung der städtebaulichen Entwicklung findet insbesondere in folgenden<br />

Planungszielen ihren Ausdruck:<br />

• bedarfsgerechte Friedhofserweiterung<br />

• naturnahe Ortsrandausbildung zur Minimierung der Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft<br />

• Sicherung einer überörtlichen Rad- und Fußwegverbindung<br />

• gute Durchgrünung des Gebiets im öffentlichen und privaten Raum<br />

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Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 5 von 19<br />

2. Einfügung in die räumliche Gesamtplanung<br />

2.1. Landes- und Regionalplan<br />

<strong>Schwanstetten</strong> liegt in der Industrieregion Mittelfranken (Planungsregion 7). Strukturräumlich<br />

betrachtet gehört der Markt <strong>Schwanstetten</strong> zur Gebietskategorie „Äußere Verdichtungszone“<br />

im Verdichtungsraum N/FÜ/ER. Die <strong>Gemeinde</strong> ist im zentralörtlichen System dem Mittelbereich<br />

des Oberzentrums Nürnberg zugeordnet.<br />

Der Markt <strong>Schwanstetten</strong> ist als Kleinzentrum ausgewiesen. [RP 7, A III 1] 2 Kleinzentren<br />

sollen so gesichert und entwickelt werden, dass sie die kleinzentralen Versorgungsaufgaben<br />

für ihren Nahbereich dauerhaft und möglichst in vollem Umfang erfüllen. Für <strong>Schwanstetten</strong><br />

ergeben sich noch folgende Maßgaben [RP 7, A III 2]<br />

• Sicherung der Einzelhandelszentralität.<br />

• Sichern und weiter entwickeln der Arbeitsplatzzentralität.<br />

• Versorgungszentralität durch Ausstattung mit zentralörtlichen Einrichtungen des<br />

Grundbedarfs sichern.<br />

• Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen die Belange des öffentlichen<br />

Personenverkehrs und des Individualverkehrs aufeinander abgestimmt werden.<br />

Im großen Verdichtungsraum N/FÜ/ER sollen der öffentlichen Personennahverkehr<br />

und der nicht motorisierte Individualverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr<br />

vorrangig ausgebaut und gefördert werden. [RP 7, B V I]<br />

2.2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan<br />

Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) des Marktes <strong>Schwanstetten</strong> wurde mit<br />

Schreiben des Landratsamtes vom 12.11.1993, Az. 610/75 genehmigt und mit Bekanntmachung<br />

der Genehmigung am 11.12.1993 wirksam. Das Gebiet dieses Bebauungsplanes war<br />

dort als Grünfläche bzw. Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Mit der 1. Änderung des FNP wurde im Bereich dieses Bebauungsplanes eine Bedarfsfläche<br />

für einen Kindergarten dargestellt und das Wohnbauvorhaben am <strong>Wasserturm</strong> bauplanungsrechtlich<br />

abgesichert. Die 1. Änderung wurde mit Schreiben des Landratsamtes<br />

vom 10.03.1995, Az. 40-Tgb.-Nr. 610/75 genehmigt und mit Bekanntmachung der Genehmigung<br />

am 19.12.1995 wirksam.<br />

Da die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.11 den Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

von 1993 bzw. der 1.Änderung von 1995 teilweise widersprechen, ist<br />

eine erneute Änderung des FNP erforderlich. Der Marktgemeinderat <strong>Schwanstetten</strong> hat darüber<br />

erstmals in öffentlicher Sitzung am 27.11.2007 beraten und am 29.04.2008 den Aufstellungsbeschluss<br />

zur 7. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem<br />

Landschaftsplan gefasst.<br />

Die Aufstellung/Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. Dem Entwicklungsgebot ist<br />

damit Genüge geleistet. Der Bebauungsplan Nr.11 mit integriertem Grünordnungsplan bedarf<br />

gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, d.h. in<br />

diesem Fall des Landratsamtes Roth, wenn er vor der wirksamen Änderung des FNP bekannt<br />

gemacht werden soll.<br />

2 RP = Regionalplan Industrieregion Mittelfranken, Stand 01.12.2007 (einschl. 5.Änderung)<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 6 von 19<br />

Abb. 2: Auszug Entwurf Flächennutzungsplan, 7.Änderung<br />

3. Angaben zum Bestand<br />

3.1. Topographie, Orts- und Landschaftsbild<br />

Das Plangebiet liegt in ebenem Gelände und grenzt im Norden an den Ortskern von<br />

Leerstetten, im Osten an die Wohnbebauung östlich der Hauptstraße und im Westen und<br />

Süden an die ackerbaulich genutzte Feldflur. Der Übergang zum alten Ortskern ist sehr heterogen.<br />

Gärten und alter Gehölzbestand wechseln mit neuen Wohngebäuden und den Sportanlagen<br />

der Förderschule.<br />

Die Baustruktur in der näheren Umgebung ist entsprechend vielfältig und geprägt durch eine<br />

lockere, überwiegend zweigeschossige Einzelhausbebauung (E+D). Vorherrschend ist das<br />

Satteldach mit Dachneigungen um 45°. Eine prägnante Landmark bildet der <strong>Wasserturm</strong>, der<br />

den Ort weithin sichtbar überragt.<br />

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Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 7 von 19<br />

Abb. 3: Plangebiet von Süden, rechts die Hauptstraße (Kreisstraße RH 1)<br />

3.2. Erschließung<br />

Das Gebiet grenzt an die Hauptstraße (Ortdurchfahrt Leerstetten der RH 1). Die Verkehrsbelastung<br />

lag bei der letzten Querschnittszählung 1990 bei ca. 6.300 Kfz im Zeitraum von 6:00<br />

– 22:00 Uhr. Seither gab es keine wesentlichen Veränderungen der Verkehrsströme.<br />

Die 2003 neu gebaute Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ erschließt den Friedhof und das Baugrundstück<br />

Flur Nr. 165/2. Zukünftige Baugebiete südlich „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ und westlich der<br />

Hauptstraße werden nicht an diese Straße angebunden. Bis auf Weiteres sichert die Straße<br />

„<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ die Zufahrt zu den südlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Entlang der Erschließungsstraße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ sind einseitig Senkrechtparker für die<br />

Friedhofsbesucher angelegt. In der Verlängerung schafft ein öffentlicher Fuß- und Radweg<br />

mit wassergebundener Decke eine Verbindung nach Norden Richtung Schwabacher Straße.<br />

3.3. Nutzungen<br />

Der bestehende Friedhof umfasst etwa 0,55 ha. Die westlich angrenzenden Erweiterungsflächen<br />

sind derzeit als Wiese eingesät. Die Pflanzung von Großbäumen und Sträuchern ist<br />

bereits 2005 erfolgt.<br />

Die Wohnbebauung auf Flur Nr. 165/2 wurde 1994 realisiert. Zur Hauptstraße hin wurde ein<br />

Lärmschutzwand errichtet bzw. ein Lärmschutzwall aufgeschüttet und bepflanzt.<br />

<strong>Am</strong> Wendehammer der Erschließungsstraße befindet sich eine Gartenabfallsammelstelle.<br />

Straßenbäume und Straßenbegleitgrün in den südlichen und westlichen Randbereichen des<br />

Plangebietes sind gepflanzt und sollen sich in den nächsten Jahren zu einer wirksamen<br />

Ortsrandeingrünung entwickeln.<br />

Die aktuellen Nutzungen entsprechen damit weitgehend den geplanten Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes<br />

→ siehe Bestandskartierung Anhang 1 und 2<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 8 von 19<br />

4. Planungsabsichten und Erläuterung der Festsetzungen<br />

Durch den Bebauungsplan Nr.11 werden verschiedene im Planungsgebiet durchgeführte<br />

oder beabsichtigte Projekte und Entwicklungen planungsrechtlich verbindlich abgesichert.<br />

Dies betrifft den Friedhof mit Erweiterung, die Erschließung, die Versorgungsflächen und die<br />

Wohnbebauung <strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1.<br />

4.1. Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 165/2, 166/1, 170, 171, 172, 172/1, 188/4<br />

und 188/5. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwarzachgruppe ist Eigentümer<br />

des <strong>Wasserturm</strong>s (Flur-Nr. 166/1), der Evang.-Luth. Kirchengemeinde gehört der kirchliche<br />

Teil des Friedhofes (Flur-Nr. 172). Die übrigen Flächen (mit Ausnahme der privaten Wohnbaufläche)<br />

befinden sich im Eigentum des Markts <strong>Schwanstetten</strong>.<br />

Die Gesamtfläche beträgt rund 1,71 ha.<br />

4.2. Wohnbebauung<br />

Auf Flur Nr. 165/2 wurde mit Baugenehmigung vom 28.09.1994 ein freistehendes Einfamilienhaus<br />

realisiert. Die Baufläche wird als Allgemeines Wohngebiet (WA gem. § 4 BauNVO)<br />

festgesetzt.<br />

Die maximal zulässige Zahl der Geschosse ist auf zwei Vollgeschosse begrenzt (Erdgeschoss<br />

und ausgebautes Dachgeschoss).<br />

Vorschriften zur Baugestaltung beschränken sich auf Grundelemente der regionalen Bautradition<br />

wie Putzfassade, Satteldach und einheitliche Dachaufbauten. Die Südorientierung<br />

des Hauptdaches bietet günstige Voraussetzungen für Solarenergienutzung.<br />

4.3. Verkehrsflächen, Stellplätze<br />

Die Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ erschließt das Plangebiet von der Hauptstraße (Kreisstraße<br />

RH 1). Der Regelquerschnitt beträgt 5,50 m Fahrbahn plus einseitiger Gehweg, Regelbreite<br />

1,50 m. Die Straße endet im Westen mit einem Wendehammer, Radius 9,0 m.<br />

In der Verlängerung schafft ein öffentlicher Fuß- und Radweg (Breite 2,50 m) eine Verbindung<br />

nach Norden Richtung Schwabacher Straße. Die landwirtschaftlichen Flächen südlich<br />

des Plangebietes bleiben vorläufig weiterhin über die Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ erreichbar.<br />

Im öffentlichen Straßenraum wurden 30 zusätzliche Stellplätze, in erster Linie für Friedhofsbesucher<br />

geschaffen. Für das private Wohnbauvorhaben ist die Garagen- und Stellplatzsatzung<br />

des Markt <strong>Schwanstetten</strong> heranzuziehen.<br />

4.4. Ver- und Entsorgung<br />

Die Wasserversorgung erfolgt durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der<br />

Schwarzachgruppe. Die Hauptwasserleitung vom Hochbehälter zum <strong>Wasserturm</strong> quert in<br />

West-Ost- Richtung auf der Trasse der Erschließungsstraße das Plangebiet. Der <strong>Wasserturm</strong><br />

ist als Versorgungsfläche festgesetzt.<br />

Wertstoffsammlung: Eine Sammelstelle für Wertstoffe und Gartenabfälle ist am Wendehammer<br />

integriert.<br />

Allgemeine Elektrizitätsversorgung: durch die N-ERGIE sichergestellt.<br />

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Begründung zum Bebauungsplan Leerstetten Nr.11<br />

Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 9 von 19<br />

Das Abwasser wird im Mischsystem Richtung Hauptstraße entsorgt. Das öffentliche Kanalnetz<br />

unterhält der Markt <strong>Schwanstetten</strong> als Mitglied im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung<br />

im unteren Schwarzachtal.<br />

Regenwasserrückhaltung ist auf dem Friedhofsgrundstück vorgeschrieben. Die Parkplätze<br />

entwässern in eine Versickerungsmulde.<br />

Telekommunikationsanlagen der Deutsche Telekom AG sind vorhanden.<br />

4.5. Öffentliches Grün: Friedhof<br />

Die Fläche des Friedhofs umfasste bislang etwa 0,55 ha. Zentral im Friedhof gelegen befindet<br />

sich die Aussegnungshalle. Der alte Friedhof ist gut eingegrünt, als Leitbäume wurden<br />

<strong>Am</strong>erikanische Roteichen und Birken gepflanzt, Thuja- und Hainbuchenhecken bilden den<br />

Abschluss zum Straßenraum.<br />

Die Grabflächen das alten Friedhofes sind fast vollständig belegt, so dass jetzt eine Erweiterung<br />

erforderlich wird. Die Baumaßnahmen wurden im Frühjahr 2008 begonnen und sind<br />

weitgehend abgeschlossen (Stand Nov. 2008). Das Planungskonzept wurde intensiv mit der<br />

Fachstelle Gartenbau und Landschaftspflege beim LRA Roth abgestimmt. Neben einer einladenden<br />

Gestaltung wurde besonderes Augenmerk auf die Auswahl geeigneter standortgerechter<br />

Gehölze gelegt.<br />

Abb. 4: Entwurfsplanung zur Friedhofserweiterung 3<br />

Die jetzt erfolgende Vergrößerung des Friedhofes umfasst eine Fläche von ca. 4.100 m².<br />

Westlich davon ist zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Erweiterung um ca. 0,2 ha möglich.<br />

Diese Fläche wird vorläufig auch als Bedarfsparkplatz bei großen Beerdigungen genutzt.<br />

3 Ing.-Büro Stauffer-Abraham, Stand Jan. 2005<br />

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Entwurf - Stand 30.09.2008 Seite 10 von 19<br />

Die gesamte Erweiterungsfläche wurde bereits 2004 als Wiesenfläche angesät und es erfolgte<br />

die Pflanzung von Großbäumen, Sträuchern und Hecken. Sämtliche Grundstücke befinden<br />

sich im Eigentum des Markt <strong>Schwanstetten</strong>.<br />

Die festgesetzte GRZ von 0,15 für Gebäude und Nebenanlagen bringt die Absicht der <strong>Gemeinde</strong><br />

zum Ausdruck, für eine möglichst geringe Überbauung und Versiegelung des Friedhofsareals<br />

Sorge zu tragen.<br />

4.6. Private Grünflächen<br />

Im privaten Bereich sind Festsetzungen zur Begrünung und Versiegelung der unbebauten<br />

Grundstücksbereiche getroffen.<br />

Durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksbereiche und durch die Beschränkung<br />

der Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück wird eine bewusste Freihaltung<br />

der übrigen Grundstücksbereiche erreicht.<br />

4.7. Durchgrünung des Plangebietes, Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

Für die Flächen am Süd- und Westrand des Planungsgebietes sind Festsetzungen zur Ortsrandeingrünung<br />

getroffen. Die Maßnahmen wurden bereits 2004 ausgeführt. Die Flächen<br />

befinden sich im Eigentum des Markt <strong>Schwanstetten</strong>.<br />

Baumpflanzungen im Straßenraum gliedern die Ost-West-Verbindung durch das Gebiet.<br />

Im → Kapitel 5.2.6 des Umweltberichts wird auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

noch näher eingegangen.<br />

4.8. Immissionsschutz<br />

Für die immissionsrechtliche Behandlung der Bauflächen sind die schalltechnischen Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 Teil 1 - Schallschutz im Städtebau maßgeblich.<br />

In allgemeinen Wohngebieten gelten folgende Richtwerte für Verkehrslärm:<br />

• tags (6.00 - 22.00 Uhr) 55 dB/A<br />

• nachts (22.00 - 6.00 Uhr) 45 dB/A<br />

Für Friedhöfe gelten folgende Richtwerte:<br />

• tags (6.00 - 22.00 Uhr) 55 dB/A<br />

• nachts (22.00 - 6.00 Uhr) 55 dB/A<br />

Diese Orientierungswerte werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht überall<br />

eingehalten.<br />

Im Zuge der Baugenehmigung für das Wohnhaus „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1“ wurden daher bereits<br />

Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand entlang der Hauptstraße gefordert<br />

und ausgeführt. Der ausgeführte Wall an der Südgrenze des Baugrundstückes ist dagegen<br />

nur vorübergehend erforderlich.<br />

Der Ostteil des Friedhofes genießt Bestandsschutz. Hierfür werden keine Lärmschutzmaßnahmen<br />

festgesetzt. Die Friedhofserweiterung befindet sich in einer Entfernung von mind.<br />

70 m vom Fahrbahnrand der RH 1. Lärmschutzmaßnahmen sind nach überschlägiger Berechnung<br />

bei diesem Abstand nicht erforderlich.<br />

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5. Umweltbericht/Umweltprüfung<br />

Hinweis: Grundlegende Aussagen der Umweltprüfung sind in dem gleichzeitig durchgeführten<br />

Verfahren der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes bearbeitet und dort im Umweltbericht<br />

zur Begründung dargelegt. Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB beschränkt sich die<br />

Umweltprüfung zu diesem Bebauungsplan auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen.<br />

Im Bebauungsplanverfahren gibt es wesentliche bzw. vertiefte Erkenntnisse vor allem zur<br />

Vermeidung sowie zur Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bzw. Ausgleich<br />

und Ersatz.<br />

5.1. Einleitung<br />

5.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans<br />

Der Bebauungsplan dient in erster Linie der planungsrechtlichen Absicherung der im Gebiet<br />

bereits realisierten Nutzungen (Friedhof mit Erweiterung, Erschließungsstraße und öffentliche<br />

Stellplätze, Fuß- und Radweg, Bauvorhaben <strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1) durch einen verbindlichen<br />

Bauleitplan.<br />

Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf die Entwicklung der Übergangsbereiche zur<br />

freien Landschaft am Ortsrand gelegt.<br />

Im einzelnen wird auf die Ausführungen in Kapitel 4 verwiesen.<br />

5.1.2. Umweltqualitätsziele<br />

(Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind und wie diese<br />

Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden )<br />

Es wird verwiesen auf die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die in<br />

§ 1 Abs. 6 Nr.7 und § 1a Abs. 2-4 BauGB formulierten Ziele wie<br />

• das Gebot zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden<br />

(Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel),<br />

• die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung,<br />

• die Beachtung der Ziele des Landschaftsplanes.<br />

Aus dem Bayerischen Naturschutzgesetz ergibt sich die Notwendigkeit, die örtlichen Erfordernisse<br />

und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

in einem Grünordnungsplan (GOP) als Bestandteil des Bebauungsplanes festzusetzen<br />

(Art. 3 Abs. 2 BayNatSchG).<br />

Besondere Bedeutung kommt dem Immissionsschutz zu. Hinweise und Bestimmungen dazu<br />

enthalten z.B. die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“.<br />

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet aus formalen Gründen keine Anwendung.<br />

Gleichwohl sollen sowohl Maßnahmen zur Vermeidung der Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft als auch Maßnahmen, die dem Ausgleich dienen, umgesetzt werden.<br />

Zur Berücksichtigung der Umweltqualitätsziele wird auch auf den Umweltbericht der im Parallelverfahren<br />

aufgestellten 7.Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes verwiesen.<br />

Ziele der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

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5.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

5.2.1. Untersuchungsraum, Umfang, Methodik<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst im wesentlichen den Geltungsbereich des BBP 11 unter<br />

teilweiser Einbeziehung der unmittelbar angrenzenden Nutzungen.<br />

Die Prüfung erfolgt auf Basis vorhandener Unterlagen sowie Lokalaugenschein.<br />

Methodik: angelehnt an die Ökologische Risikoanalyse erfolgt eine verbal-argumentative<br />

Einschätzung und Bewertung der Erheblichkeit in den Stufen gering - mittel – hoch.<br />

5.2.2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands<br />

Im → Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt<br />

eine schutzgutbezogene Darstellung des Bestands.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich um ein Gebiet geringer Bedeutung für<br />

den Naturhaushalt ohne Sonderstandorte handelt und dass durch die bislang realisierten<br />

Nutzungen mit Ausnahme der dauerhaften Versiegelung von Grund und Boden keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der Schutzgüter erfolgt sind.<br />

Der gut eingewachsene Friedhof ist aufgrund seines Alters als Fläche mittlerer Bedeutung<br />

für Natur und Umwelt einzustufen.<br />

Luftbild und Bestandsplan sind als → Anhang 1 und 2 der Begründung beigefügt.<br />

5.2.3. Prognose der Umweltauswirkungen der Planung<br />

(Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung bzw. bei Nichtdurchführung der Planung)<br />

Die Planung übernimmt zum Großteil die bereits im Plangebiet realisierten Nutzungen (Erschließungsstraße,<br />

Friedhof mit Erweiterung, Bauvorhaben <strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong> 1). Im → Umweltbericht<br />

zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes erfolgt eine<br />

schutzgutbezogene Einschätzung der Planungsfolgen.<br />

Bei Fortdauer der aktuellen Nutzungen sind keine erheblichen negativen Veränderungen des<br />

Ist-Zustandes der Umwelt zu besorgen. Die Entwicklung der bereits angelegten Gehölze<br />

trägt zu einer Bereicherung der Arten- und Lebensräume und des Landschaftsbildes bei.<br />

5.2.4. Prognose der Umweltauswirkungen der Nullvariante<br />

Da die Planung weitgehend bereits realisierte oder in Realisierung befindliche Projekte umfasst,<br />

erübrigt sich die nachträgliche Untersuchung der Nullvariante.<br />

5.2.5. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich<br />

Bereits der Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes<br />

weist darauf hin, dass durch die Standortwahl auf einem relativ unempfindlichen Raum ein<br />

wertvoller Beitrag zur Vermeidung ökologischer Risiken geleistet wird. Des weiteren sind<br />

folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen berücksichtigt:<br />

Schutzgut Arten- und Lebensräume, Boden, Grundwasser und Landschaftsbild:<br />

• Auf dem bestehenden Friedhof bleiben im Zuge der Erweiterung wertvolle Gehölze<br />

erhalten.<br />

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• Die Begrenzung der überbaubaren Flächen im Friedhofsareal auf eine GRZ von 0,15<br />

gewährleistet eine möglichst geringe Versiegelung.<br />

• Regenrückhaltung und Versickerung für alle befestigten Flächen im Friedhofsbereich.<br />

• Parkplatzentwässerung in Versickerungsmulde.<br />

• Verwendung versickerungsfähiger Beläge für private Pkw-Parkplätze, Garagenzufahrten<br />

und Stellplätze entsprechend den Vorschriften der kommunalen Garagenund<br />

Stellplatzsatzung.<br />

Schutzgut Mensch:<br />

• Zum Schutz der Wohnbebauung wurden entlang der Hauptstraße Schallschutzmaßnahmen<br />

getroffen, die die Beeinträchtigungen von der RH 1 minimieren.<br />

• Durch den Ausbau des Fuß- und Radweges entlang des Friedhofes ist ein örtlich bedeutsamer<br />

Erholungs- und Verbindungsweg dauerhaft gesichert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

• Mit dem Pflanzen neuer standortgerechter Gehölze auf dem Friedhof, im öffentlichen<br />

Straßenraum und in privaten Gärten wird die vorher monostrukturierte Agrarlandschaft<br />

durchgrünt und erhöht sich die Standortvielfalt.<br />

• Der neuen Grünstrukturen im Bereich der Flächen für Straßenbegleitgrün bieten<br />

mittelfristig die Möglichkeit, einen gut eingewachsenen Ortsrand aufzubauen.<br />

5.2.6. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung<br />

Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen ist zu prüfen, ob damit Eingriffe in Natur<br />

und Landschaft verbunden sind (§ 1a BauGB i.V.m. § 21 BNatSchG). Eingriffe sind definiert<br />

als „…Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des<br />

mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“<br />

(§ 18 Abs. 1 BNatSchG).<br />

Im vorliegenden Planungsfall findet die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung keine Anwendung,<br />

da nach §1a Abs.1 Satz 4 BauGB die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung<br />

erfolgt sind oder zulässig waren. Eine differenzierte Bewertung des Bestands und<br />

der Neuplanung sowie eine Flächenbilanzierung sind daher nicht erforderlich.<br />

5.2.7. Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Da die Planung weitgehend bereits realisierte oder in Realisierung befindliche Projekte umfasst,<br />

erübrigt sich die nachträgliche Untersuchung von Planungsalternativen.<br />

5.3. Zusätzliche Angaben<br />

(Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />

Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse.)<br />

Die Angaben zu Bodenverhältnissen und Grundwasserstand sind unvollständig.<br />

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5.4. Monitoring<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />

Es wird angeraten, zur Überwachung der Umweltqualitätsziele folgende Maßnahmen zu treffen:<br />

• Beobachtung der Grundwasserverhältnisse<br />

• Regelmäßige Flurbegehungen zu Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur<br />

Grünordnung und Ortsrandeingrünung<br />

5.5. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt und den<br />

Menschen frühzeitig im Planungsverfahren untersucht.<br />

Der Vergleich zwischen bislang bestehenden oder genehmigten Nutzungen und den geplanten<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes im Untersuchungsbereich ergibt folgendes Bild:<br />

• Die Wohnbaufläche ist auf Grundlage einer rechtskräftigen Baugenehmigung bebaut.<br />

Hier ergeben sich keine weiteren erheblichen Veränderungen in Hinblick auf die<br />

Umwelt.<br />

• Die Straße „<strong>Am</strong> <strong>Wasserturm</strong>“ samt Parkplätzen und Fußweg ist bereits gebaut. Daher<br />

sind auch hier keine neuen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

• Die Gartenabfallsammelstelle und der <strong>Wasserturm</strong> sind Bestand.<br />

• Die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof setzt sich zusammen<br />

aus dem bestehenden, etwa 0,55 ha großen Friedhof und der ca. 0,61 ha großen Erweiterungsfläche.<br />

Die Erweiterung wird ab Frühjahr 2008 auf Basis der genehmigten<br />

Entwurfsplanung umgesetzt. Grünordnerische Maßnahmen gewährleisten eine Minimierung<br />

der Eingriffe.<br />

• Die Pflanzung von Bäumen und die Anlage neuer Gehölzflächen im Bereich des<br />

Friedhof und als Straßenbegleitgrün ist bereits erfolgt.<br />

Somit sind fast alle im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen bereits realisiert. Des weiteren<br />

handelt es sich um kein Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Umwelt oder mit Sonderstandorten.<br />

Für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung ist zusammenfassend festzustellen,<br />

dass dadurch keine neuen, erheblichen negativen Auswirkungen auf den Menschen,<br />

Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere, die biologische Vielfalt, die Landschaft, Kulturund<br />

Sachgüter und das örtliche Klima zu erwarten sind.<br />

Verbesserungen können sich mittelfristig im Bereich Landschafts- und Ortsbild sowie für Arten-<br />

und Lebensräume ergeben, wenn sich die neuen Gehölzflächen in Verbindung mit einer<br />

extensiven Pflege weiter entwickeln.<br />

Die ausgeführten Lärmschutzmaßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz der Wohnbebauung<br />

vor Immissionen der Hauptstraße.<br />

Die Auswahl einer relativ unproblematischen Fläche in Kombination mit wirksamen Vermeidungs-<br />

und Minderungsmaßnahmen ermöglichen eine umwelt- und ressourcenschonende<br />

Bebauung. Insofern stellt die Planung einen Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung<br />

im Sinne des Baugesetzbuches und des Landesentwicklungsprogramms dar.<br />

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Schutzgut<br />

Baubedingte<br />

Auswirkungen<br />

und Risiken<br />

Anlagebedingte<br />

Auswirkungen<br />

und Risiken<br />

Betriebsbedingte<br />

Auswirkungen<br />

und Risiken<br />

Ergebnis bezogen<br />

auf die<br />

Erheblichkeit<br />

Boden – O O O<br />

Grundwasser O O O O<br />

Oberflächenwasser O O O O<br />

Klima / Luft O O O O<br />

Mensch – Lärm O O O O<br />

Mensch – Erholung O + O O<br />

Tiere und Pflanzen O + O +<br />

Landschaftsbild O O + +<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

O O O O<br />

– – – hoch<br />

– – mittel<br />

– gering<br />

O keine Auswirkungen / neutral<br />

+ positive Effekte<br />

Tabelle 1: Zusammenfassende Einschätzung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen<br />

6. Verfahrensablauf<br />

6.1. Aufstellungsbeschluss<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Schwanstetten</strong> hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2007 die<br />

Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr.9 (jetzt Nr.11) beschlossen und am<br />

29.04.2008 diesen Beschluss zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren bekräftigt .<br />

Die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgte am 11.06.2008.<br />

6.2. Vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange zum Vorentwurf<br />

In der Zeit vom 23.06.2008 bis einschließlich 25.07.2008 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />

gemäß §3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des<br />

Bebauungsplans statt.<br />

Parallel zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

(TöB) erstmalig am Bebauungsplanverfahren beteiligt.<br />

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6.3. Auslegung des Entwurfs und 2. Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Der Bauausschuss und der Marktgemeinderat <strong>Schwanstetten</strong> haben in öffentlicher Sitzung<br />

am 22.09.2008 bzw. am 30.09.2008 über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf<br />

beraten. Insbesondere erfolgte auf Anregung des Landratsames Roth zur eindeutigen<br />

Kennzeichnung eine Umnummerierung des Bebauungsplanes von Nr. 9 auf Nr. 11.<br />

Nach Einarbeitung der Änderungen erfolgte in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 00.00.2008 der<br />

Beschluss, die Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und parallel die Träger<br />

öffentlicher Belange (TÖB) anzuhören.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 mit Grünordnungsplan und Umweltbericht liegt in<br />

der Zeit vom 00.00.2009 bis einschließlich 00.00.2009 öffentlich aus. Parallel dazu werden<br />

die wesentlichen TÖB nochmals am Verfahren beteiligt.<br />

7. Das Bebauungsplangebiet in Zahlen<br />

Flächenart Fläche in qm Anteil in %<br />

1 Bauflächen 1.925 11,2%<br />

davon überbaubare Grundstücksflächen 510<br />

2 Verkehrsflächen 1.270 7,4%<br />

3 Verkehrsflächen bes. Zweckbestimmung 490 2,9%<br />

davon Parkplatz 333<br />

davon Fuß- und Radweg 157<br />

3 Versorgungsflächen 465 2,7%<br />

davon <strong>Wasserturm</strong> 390<br />

davon Wertstoffsammelstelle 75<br />

4 öffentliche Grünflächen 13.000 75,8%<br />

davon Friedhof 11.640<br />

davon Ortsrand- und Straßenbegleitgrün 1.360<br />

Summe 17.150 100,0%<br />

Tabelle 2: Planstatistik<br />

Nürnberg, im März 2008, erg. 27.05.08, 05.06.08, 25.11.08, 28.11.08<br />

Aufgestellt:<br />

Dipl.-Ing. Dieter Blase<br />

Stadtplaner SRL + Landschaftsarchitekt<br />

In Zusammenarbeit mit: Bauamt Markt <strong>Schwanstetten</strong><br />

\\Yoda\topos\projekte\schwanstetten\wasserturm\bbp\Begruendung2008-11-28.doc<br />

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Anhang 1 : Bestand - Orthofoto<br />

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Anhang 2 : Bestandsbewertung GOP<br />

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Anhang 3: Pflanzenvorschlagsliste<br />

( S = insb. für den Straßenraum, F = insb. für den Friedhof)<br />

Bäume<br />

Acer campestre<br />

Feldahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn (S, F)<br />

Betula pendula<br />

Birke (F)<br />

Carpinus betulus<br />

Hainbuche<br />

Crataegus monogyna Weißdorn<br />

Fraxinus excelsior<br />

Esche (S)<br />

Malus<br />

Zierapfel in Sorten<br />

Prunus avium<br />

Vogelkirsche (F)<br />

Quercus robur<br />

Stieleiche (S)<br />

Sorbus aria<br />

Mehlbeere<br />

Sorbus aucuparia<br />

Eberesche<br />

Tilia cordata<br />

Winterlinde (S)<br />

Tilia intermedia<br />

Holländische Linde (F)<br />

Tilia platyphyllos<br />

Sommerlinde (F)<br />

Obstbäume<br />

Apfel, z.B. Berlepsch, Landsberger Renette<br />

Birne, z.B. Gute Graue, Gute Luise<br />

Eßbare Eberesche (Sorbus aucuparia Edulis)<br />

Quitte, z.B. Apfel- oder Birnenquitte<br />

Süßkirsche, z.B. Große schwarze Knorpelkirsche<br />

Walnuss<br />

Zwetschge, z.B. Fränk. Hauszwetschge<br />

Sträucher für Hecke<br />

Acer campestre<br />

Clematis vitalba<br />

Carpinus betulus<br />

Cornus mas<br />

Cornus sanguinea<br />

Corylus avellana<br />

Crataegus monogyna<br />

Euonymus europaeus<br />

Ligustrum vulgare<br />

Lonicera xylosteum<br />

Prunus padus<br />

Sambucus nigra<br />

Rhamnus frangula<br />

Rosa canina<br />

Rosa corymbifera<br />

Beerensträucher für Hecke<br />

Ribes nigrum<br />

Ribes rubrum<br />

Rubus fruticosus<br />

Feldahorn (F)<br />

Waldrebe<br />

Hainbuche (F)<br />

Kornelkirsche<br />

Roter Hartriegel<br />

Haselnuß (F)<br />

Weißdorn<br />

Pfaffenhütchen (F)<br />

Liguster (F)<br />

Heckenkirsche<br />

Traubenkirsche (F)<br />

Holunder<br />

Faulbaum (F)<br />

Hundsrose (F)<br />

Buschrose<br />

Schwarze Johannisbeere<br />

Rote Johannisbeere<br />

Brombeere<br />

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