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Ecclesia semper reformanda - Schw. StV

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<strong>StV</strong>-Reform: Ergebnis der Arbeitsgruppe:<br />

<br />

<br />

<br />

Die von Centralcomitee und Vorstand<br />

des Altherrenbundes eingesetzte<br />

Arbeitsgruppe mit je sieben<br />

Aktiven und Altherren hat einen Statutenentwurf<br />

zuhanden der Delegiertenversammlung<br />

der Aktiven bzw. der Präsidentenkonferenz<br />

der Altherren verabschiedet.<br />

Ausgangspunkt bildeten die Eckwerte:<br />

Modell eines einzigen Vereins mit einem<br />

gemeinsamen Vorstand von Aktiven und<br />

Altherren unter dem Primat der Aktiven,<br />

Beibehaltung der zwei Mitgliederkategorien<br />

Aktive und Altherren, Beibehaltung getrennter<br />

Mitgliederversammlungen sowie<br />

Einführung einer gemeinsamen Delegiertenversammlung<br />

der Verbindungen und<br />

Altherrenverbände.<br />

<br />

<br />

<br />

«Der <strong>Schw</strong> <strong>StV</strong> wird zu einem Verein aktivere<br />

CouleurstudentInnen und Verbindungsaltherren<br />

und –altdamen unter dem<br />

Primat der Aktiven der auf dem christlichen<br />

Weltbild basiert, pro-aktiv präsent<br />

Positionen bezieht und dadurch bildungspolitischer<br />

Ansprechpartner ist. Der <strong>Schw</strong><br />

<strong>StV</strong> agiert dabei flexibel und effizient und<br />

schafft seinen Mitgliedern einen Mehrwert.»<br />

Die GV 2011 des Altherrenbundes hat<br />

eine Erklärung zur «Partnerschaft» verabschiedet,<br />

wonach dieser bereit ist, zusammen<br />

mit der Aktivitas ein neues Vereinsmodell<br />

mit zwei Mitgliederkategorien, Aktive<br />

und Altherren, auf der Grundlage der Partnerschaft<br />

mit dem Primat der Aktivitas<br />

zu entwickeln. Es soll über zielorientierte<br />

gemeinsame Stabsstellen verfügen, die neu<br />

konzipierte Leitungsorgane unterstützen.<br />

Die Rechnung ist ausgeglichen mit einer angemessenen<br />

Reserve zu gestalten.<br />

Der <strong>StV</strong>-Rat hat eine paritätische Arbeitsgruppe*<br />

zur Vorbereitung einer Statutenrevision<br />

eingesetzt, die in einer ersten<br />

Runde mit externer Unterstützung (Thomas<br />

Braun v/o Tau) ein «Governance Cockpit»<br />

ausgearbeitet hat. Damit sollte vermieden<br />

werden, dass über die Strukturdebatte eine<br />

Inhaltsdebatte geführt wird. Die Diskussion<br />

kam zum Schluss, dass die heutigen Entscheidungsstrukturen<br />

zwischen Aktivitas<br />

und Altherrenschaft zu segmentiert sind<br />

und mögliche Synergien schlecht genutzt<br />

werden. Kommissionen werden nicht gemeinsam<br />

eingesetzt und entwickeln wenig<br />

Initiative im Gesamtverein. Die Entscheidungsstrukturen<br />

sind schwerfällig, weil die<br />

vom CC eingesetzten Kommissionen über<br />

das CC und die DV der Aktiven laufen und<br />

eine Koordination im Gesamtverein über<br />

den hierfür an sich nicht zuständigen <strong>StV</strong>-<br />

Rat (CC und Altherrenbundvorstand) erfolgen<br />

muss. Gleichzeitig wollen die beiden<br />

Mitgliedergruppen Aktive und Altherrenschaft<br />

einen gewissen Eigencharakter behalten.<br />

Eine gemeinsame Generalversammlung<br />

wird insbesondere von der Altherrenschaft<br />

abgelehnt, die zumindest über die Beitragsregelung<br />

(inkl. Veteranen) allein befinden<br />

will. Der Primat der Aktivitas und die Fokussierung<br />

der Tätigkeit nach Aussen durch<br />

das CC auf unmittelbar vereinsrelevante<br />

Themen (unter anderem Hochschulpolitik)<br />

sind unbestritten.<br />

<br />

<br />

1. Es soll ein Verein mit einem Führungsorgan<br />

unter dem Vorsitz des CP eingeführt<br />

werden (Centralkomitee). Damit<br />

werden beide Mitgliedergruppen in die<br />

Vereinsführung eingebunden, wobei<br />

einzuräumen ist, dass im Hinblick auf<br />

die umfangreichen operativen Vereinsführungsaufgaben<br />

in der Aktivitas das<br />

CC auch ohne Altherrenvertretung tagen<br />

kann. Die Traktandenliste soll vorgängig<br />

abgesprochen werden. Der Primat der<br />

Aktivitas im gemeinsamen Führungsorgan<br />

CC wird durch den Vorsitz des CP<br />

mit Stimmrecht und Stichentscheid erreicht.<br />

Das Vizepräsidium obliegt einem<br />

Altherrn.<br />

2. Zur strategisch gemeinsamen Vereinsführung<br />

soll die Schaffung einer gemeinsamen<br />

Delegiertenversammlung der Aktiven<br />

und der Altherren beitragen. Diese<br />

soll gleichzeitig mit Geschäften betraut<br />

werden, die allenfalls eine Differenzbereinigung<br />

der Aktiven und der Altherren<br />

erfordern könnten (Rechnung, Jahresbericht,<br />

gemeinsame rollende Mehrjahresplanung,<br />

Kommissionsbildung), wobei<br />

Entscheidungen die doppelte Mehrheit<br />

der Aktiven und Altherren erfordern.<br />

3. Die Mitgliederversammlungen der Aktiven<br />

(Vorsitz CP) und Altherren (Vorsitz<br />

Vizepräsident) bleiben getrennt. Ihnen<br />

obliegen die Wahlen ihrer Vertretungen<br />

ins paritätisch besetzte CC und die<br />

übrigen Vereinsorgane. Sie setzen die<br />

Beiträge ihrer Mitgliedergruppe fest<br />

und nehmen Kenntnis von der (in der<br />

DV verabschiedeten) Rechnung und den<br />

Jahresberichten. Wie bisher sind auch<br />

künftig Statutenänderungen durch die<br />

Versammlungen der Aktiven und Altherren<br />

zu beschliessen.<br />

4. Die Grundidee für vermehrte Aktivitäten<br />

nach Innen und Aussen soll durch die<br />

Übernahme des Leitbilds der Aktivitas<br />

als Ergänzung zum Zweckartikel unterstrichen<br />

werden. Funktionäre und Kommissionen<br />

unterstützen die Organe.<br />

5. Die Vereinsführung soll einen mehrjährigen<br />

Rahmen im jährlich revidierten<br />

Mehrjahresprogramm und Finanzplan<br />

erhalten, innerhalb dem das CC das Budget<br />

beschliesst und die Strategieumsetzung<br />

leitet. Die Pflicht zu einer Reserve<br />

von mindestens einem halben Jahresumsatz<br />

und der Grundsatz der ausgeglichenen<br />

Rechnung setzen statutarische Eckwerte<br />

für Finanzplanung und Budget.<br />

Die neuen Statuten treten nach ihrer Annahme<br />

in Kraft.<br />

28 civitas 1-2012

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