Ecclesia semper reformanda - Schw. StV
Ecclesia semper reformanda - Schw. StV
Ecclesia semper reformanda - Schw. StV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>StV</strong>-Reform: Ergebnis der Arbeitsgruppe:<br />
<br />
<br />
<br />
Die von Centralcomitee und Vorstand<br />
des Altherrenbundes eingesetzte<br />
Arbeitsgruppe mit je sieben<br />
Aktiven und Altherren hat einen Statutenentwurf<br />
zuhanden der Delegiertenversammlung<br />
der Aktiven bzw. der Präsidentenkonferenz<br />
der Altherren verabschiedet.<br />
Ausgangspunkt bildeten die Eckwerte:<br />
Modell eines einzigen Vereins mit einem<br />
gemeinsamen Vorstand von Aktiven und<br />
Altherren unter dem Primat der Aktiven,<br />
Beibehaltung der zwei Mitgliederkategorien<br />
Aktive und Altherren, Beibehaltung getrennter<br />
Mitgliederversammlungen sowie<br />
Einführung einer gemeinsamen Delegiertenversammlung<br />
der Verbindungen und<br />
Altherrenverbände.<br />
<br />
<br />
<br />
«Der <strong>Schw</strong> <strong>StV</strong> wird zu einem Verein aktivere<br />
CouleurstudentInnen und Verbindungsaltherren<br />
und –altdamen unter dem<br />
Primat der Aktiven der auf dem christlichen<br />
Weltbild basiert, pro-aktiv präsent<br />
Positionen bezieht und dadurch bildungspolitischer<br />
Ansprechpartner ist. Der <strong>Schw</strong><br />
<strong>StV</strong> agiert dabei flexibel und effizient und<br />
schafft seinen Mitgliedern einen Mehrwert.»<br />
Die GV 2011 des Altherrenbundes hat<br />
eine Erklärung zur «Partnerschaft» verabschiedet,<br />
wonach dieser bereit ist, zusammen<br />
mit der Aktivitas ein neues Vereinsmodell<br />
mit zwei Mitgliederkategorien, Aktive<br />
und Altherren, auf der Grundlage der Partnerschaft<br />
mit dem Primat der Aktivitas<br />
zu entwickeln. Es soll über zielorientierte<br />
gemeinsame Stabsstellen verfügen, die neu<br />
konzipierte Leitungsorgane unterstützen.<br />
Die Rechnung ist ausgeglichen mit einer angemessenen<br />
Reserve zu gestalten.<br />
Der <strong>StV</strong>-Rat hat eine paritätische Arbeitsgruppe*<br />
zur Vorbereitung einer Statutenrevision<br />
eingesetzt, die in einer ersten<br />
Runde mit externer Unterstützung (Thomas<br />
Braun v/o Tau) ein «Governance Cockpit»<br />
ausgearbeitet hat. Damit sollte vermieden<br />
werden, dass über die Strukturdebatte eine<br />
Inhaltsdebatte geführt wird. Die Diskussion<br />
kam zum Schluss, dass die heutigen Entscheidungsstrukturen<br />
zwischen Aktivitas<br />
und Altherrenschaft zu segmentiert sind<br />
und mögliche Synergien schlecht genutzt<br />
werden. Kommissionen werden nicht gemeinsam<br />
eingesetzt und entwickeln wenig<br />
Initiative im Gesamtverein. Die Entscheidungsstrukturen<br />
sind schwerfällig, weil die<br />
vom CC eingesetzten Kommissionen über<br />
das CC und die DV der Aktiven laufen und<br />
eine Koordination im Gesamtverein über<br />
den hierfür an sich nicht zuständigen <strong>StV</strong>-<br />
Rat (CC und Altherrenbundvorstand) erfolgen<br />
muss. Gleichzeitig wollen die beiden<br />
Mitgliedergruppen Aktive und Altherrenschaft<br />
einen gewissen Eigencharakter behalten.<br />
Eine gemeinsame Generalversammlung<br />
wird insbesondere von der Altherrenschaft<br />
abgelehnt, die zumindest über die Beitragsregelung<br />
(inkl. Veteranen) allein befinden<br />
will. Der Primat der Aktivitas und die Fokussierung<br />
der Tätigkeit nach Aussen durch<br />
das CC auf unmittelbar vereinsrelevante<br />
Themen (unter anderem Hochschulpolitik)<br />
sind unbestritten.<br />
<br />
<br />
1. Es soll ein Verein mit einem Führungsorgan<br />
unter dem Vorsitz des CP eingeführt<br />
werden (Centralkomitee). Damit<br />
werden beide Mitgliedergruppen in die<br />
Vereinsführung eingebunden, wobei<br />
einzuräumen ist, dass im Hinblick auf<br />
die umfangreichen operativen Vereinsführungsaufgaben<br />
in der Aktivitas das<br />
CC auch ohne Altherrenvertretung tagen<br />
kann. Die Traktandenliste soll vorgängig<br />
abgesprochen werden. Der Primat der<br />
Aktivitas im gemeinsamen Führungsorgan<br />
CC wird durch den Vorsitz des CP<br />
mit Stimmrecht und Stichentscheid erreicht.<br />
Das Vizepräsidium obliegt einem<br />
Altherrn.<br />
2. Zur strategisch gemeinsamen Vereinsführung<br />
soll die Schaffung einer gemeinsamen<br />
Delegiertenversammlung der Aktiven<br />
und der Altherren beitragen. Diese<br />
soll gleichzeitig mit Geschäften betraut<br />
werden, die allenfalls eine Differenzbereinigung<br />
der Aktiven und der Altherren<br />
erfordern könnten (Rechnung, Jahresbericht,<br />
gemeinsame rollende Mehrjahresplanung,<br />
Kommissionsbildung), wobei<br />
Entscheidungen die doppelte Mehrheit<br />
der Aktiven und Altherren erfordern.<br />
3. Die Mitgliederversammlungen der Aktiven<br />
(Vorsitz CP) und Altherren (Vorsitz<br />
Vizepräsident) bleiben getrennt. Ihnen<br />
obliegen die Wahlen ihrer Vertretungen<br />
ins paritätisch besetzte CC und die<br />
übrigen Vereinsorgane. Sie setzen die<br />
Beiträge ihrer Mitgliedergruppe fest<br />
und nehmen Kenntnis von der (in der<br />
DV verabschiedeten) Rechnung und den<br />
Jahresberichten. Wie bisher sind auch<br />
künftig Statutenänderungen durch die<br />
Versammlungen der Aktiven und Altherren<br />
zu beschliessen.<br />
4. Die Grundidee für vermehrte Aktivitäten<br />
nach Innen und Aussen soll durch die<br />
Übernahme des Leitbilds der Aktivitas<br />
als Ergänzung zum Zweckartikel unterstrichen<br />
werden. Funktionäre und Kommissionen<br />
unterstützen die Organe.<br />
5. Die Vereinsführung soll einen mehrjährigen<br />
Rahmen im jährlich revidierten<br />
Mehrjahresprogramm und Finanzplan<br />
erhalten, innerhalb dem das CC das Budget<br />
beschliesst und die Strategieumsetzung<br />
leitet. Die Pflicht zu einer Reserve<br />
von mindestens einem halben Jahresumsatz<br />
und der Grundsatz der ausgeglichenen<br />
Rechnung setzen statutarische Eckwerte<br />
für Finanzplanung und Budget.<br />
Die neuen Statuten treten nach ihrer Annahme<br />
in Kraft.<br />
28 civitas 1-2012