Vereinbarung - Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg
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zw. beauftragenden Institution e<strong>in</strong>e Ersatzleistung (mehrere verschiedenartige<br />
Sprünge aus ger<strong>in</strong>ger Höhe: Paketsprung,<br />
Startsprung, Abrenner) und trägt sie <strong>in</strong> das Schwimmzeugnis e<strong>in</strong>.<br />
Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn entsprechende<br />
gut ausgerüstete Bä<strong>der</strong> nicht aufgesucht werden können. Ihre<br />
Geltungsdauer ist auf zwei Jahre zu beschränken.<br />
- Für das Tauchen s<strong>in</strong>d bei Schwimmprüfungen kle<strong>in</strong>e Tauchr<strong>in</strong>ge<br />
o<strong>der</strong> Teller aus Gummi (Plastik) bzw. bei den Rettungsschwimmprüfungen<br />
<strong>der</strong> 5 kg-Tauchr<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> gleichartiger Gegenstand zu<br />
verwenden.<br />
- Die Leistungen s<strong>in</strong>d vom Prüfer e<strong>in</strong>zeln <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />
Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen<br />
neben <strong>der</strong> Anschrift und Unterschrift <strong>der</strong> ausstellenden Stelle die<br />
Namen und, soweit vorhanden, die Prüfungsberechtigungs-<br />
Nummern <strong>der</strong> Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich<br />
gewesen s<strong>in</strong>d.<br />
Nach erfolgreicher Prüfung werden bundese<strong>in</strong>heitliche Urkunden<br />
und Abzeichen gegen Erstattung <strong>der</strong> Kosten ausgehändigt.<br />
- Ersatzurkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem<br />
Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung <strong>der</strong><br />
Kosten abgegeben. Anträge s<strong>in</strong>d formlos an die Stelle zu richten, welche<br />
die Urschrift ausgestellt hat.<br />
2. Sicherheitsmaßnahmen<br />
- Die Verantwortung für die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen<br />
sowie <strong>der</strong> Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbil<strong>der</strong><br />
und Prüfer.<br />
- Vor <strong>der</strong> Zulassung zu e<strong>in</strong>em Lehrgang/<strong>der</strong> Aufnahme des<br />
Schwimmunterrichts kann e<strong>in</strong>e ärztliche Untersuchung gefor<strong>der</strong>t<br />
werden; sie wird jedem Lehrgangsteilnehmer empfohlen.<br />
- Bei allen Tauchübungen <strong>in</strong> undurchsichtigen o<strong>der</strong> offenen Gewässern<br />
s<strong>in</strong>d Sicherungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich. Je<strong>der</strong> Tauchende muss<br />
dauernd unter Kontrolle stehen.<br />
- Neben den allgeme<strong>in</strong>en und überall gültigen Ba<strong>der</strong>egeln ist auf die<br />
örtlich beson<strong>der</strong>en Gegebenheiten h<strong>in</strong>zuweisen, z.B. Gezeiten<br />
(Tiden), Strömung u.ä. Entsprechendes gilt für den Unterricht mit<br />
Blick auf Bade-, Boots- und Eisunfälle.<br />
- Unterricht und Prüfung <strong>der</strong> Ba<strong>der</strong>egeln haben altersgemäß zu erfolgen.<br />
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