Vereinbarung - Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg
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II. Gegenstände <strong>der</strong> <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong><br />
0. Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Gegenstand <strong>der</strong> <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> s<strong>in</strong>d die folgenden Teile <strong>der</strong><br />
„Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen“:<br />
1. Allgeme<strong>in</strong>e Ausführungsbestimmungen<br />
(Anlage A - O <strong>der</strong> Deutschen Prüfungsordnung)<br />
- Diese Bestimmungen s<strong>in</strong>d s<strong>in</strong>ngemäß für die gesamte Ausbildung<br />
und alle Prüfungen verb<strong>in</strong>dlich.<br />
- Die Prüfungsbestimmungen s<strong>in</strong>d grundsätzlich für männliche und<br />
weibliche Personen gleich, außer Stufe Gold.<br />
- Prüfungsleistungen, für die ke<strong>in</strong>e bestimmte Zeit vorgeschrieben ist,<br />
müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden.<br />
- Die Leistung ist erst dann als erfüllt zu werten, wenn <strong>der</strong> Prüfl<strong>in</strong>g<br />
nach <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Leistung das Wasser ohne fremde Hilfe verlassen<br />
hat.<br />
- Wassertemperaturen unter 18° Celsius s<strong>in</strong>d für die Prüfungsabnahme<br />
nicht geeignet.<br />
- Bei Partnerübungen <strong>in</strong> Ausbildung und Prüfung sollen die beiden<br />
Partner etwa gleiches Gewicht und gleiche Größe haben.<br />
- Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen, muss das<br />
Streckentauchen mit e<strong>in</strong>em Kopfsprung begonnen werden. Die<br />
Leistung beim Streckentauchen beg<strong>in</strong>nt an <strong>der</strong> Absprung- o<strong>der</strong><br />
Abstoßstelle. Während des Streckentauchens sollte <strong>der</strong> Tauchende<br />
möglichst nahe über dem Grund schwimmen; se<strong>in</strong> Körper muss sich<br />
je<strong>der</strong>zeit vollständig unter <strong>der</strong> Wasseroberfläche bef<strong>in</strong>den. Die vorgeschriebene<br />
Strecke muss <strong>in</strong> gera<strong>der</strong> Richtung durchtaucht und<br />
gemessen werden. Bei undurchsichtigen Gewässern ist e<strong>in</strong>e<br />
Abweichung von höchstens 2 m nach rechts o<strong>der</strong> l<strong>in</strong>ks gestattet.<br />
- Beim Tieftauchen muss <strong>der</strong> ertauchte Gegenstand über die<br />
Wasseroberfläche gehoben werden; dabei darf <strong>der</strong> Schwimmer nicht<br />
mit dem Kopf unter Wasser se<strong>in</strong>. Zwischen den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Tauchgängen darf sich <strong>der</strong> Prüfl<strong>in</strong>g nicht am Beckenrand o.ä. festhalten.<br />
- Falls für Sprungprüfungen ke<strong>in</strong>e genügend hohe<br />
Absprungmöglichkeit vorhanden o<strong>der</strong> die Wassertiefe ger<strong>in</strong>ger als<br />
3,50 m ist, bestimmt <strong>der</strong> Prüfer <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit se<strong>in</strong>er Glie<strong>der</strong>ung<br />
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