Vereinbarung - Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg
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Prüfung für den Lehrsche<strong>in</strong> Rettungsschwimmen (Berechtigung<br />
zur Ausbildung und Prüfung im Rettungsschwimmen)<br />
Leistungen:<br />
1. Nachweis <strong>der</strong> organisatorischen Fähigkeiten und des<br />
Unterrichtsgeschicks durch Lehrproben im Rettungsschwimmen.<br />
2. Kenntnisse vom Bau des menschlichen Körpers, <strong>der</strong> Wirkungsweise<br />
se<strong>in</strong>er wichtigsten Organe und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>belebung (e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong><br />
Vorgänge bei Ertr<strong>in</strong>kungs- und Badetod, <strong>der</strong> Folgen von<br />
Erschöpfung, Unterkühlung, bei Krämpfen).<br />
3. Kenntnis über wichtige Rettungs- und Wie<strong>der</strong>belebungsgeräte und<br />
Demonstration <strong>der</strong> praktischen Anwendung.<br />
4. Nachweis folgen<strong>der</strong> Kenntnisse:<br />
o Didaktik und Methodik des Rettungsschwimmens<br />
o Die WW-DRK: Aufgaben, Satzung, Dienstordnung<br />
o Die Prüfungsordnungen Schwimmen und Rettungsschwimmen<br />
und Ausführungsbestimmungen<br />
Die Prüfungen von 2. und 4. können <strong>in</strong> mündlicher und/o<strong>der</strong> schriftlicher<br />
Form durchgeführt werden.<br />
Ausführungsbestimmungen für Lehrsche<strong>in</strong>prüfungen<br />
- Auf die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen kann als<br />
Voraussetzung verzichtet werden, wenn entsprechende<br />
Qualifikationen (z.B. aufgrund <strong>der</strong> Schwimmmeister- o<strong>der</strong><br />
<strong>Sport</strong>lehrerausbildung bzw. -tätigkeit) nachgewiesen werden.<br />
- Der Lehrsche<strong>in</strong> berechtigt den Inhaber für vier Jahre zur<br />
Ausbildungs- und Prüfungsabnahme im Bereich se<strong>in</strong>es zuständigen<br />
Bezirks bzw. des unmittelbaren Bereiches des Öffentlichen Dienstes.<br />
- Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Verlängerung um weitere vier Jahre ist die<br />
Mitgliedschaft (ausgenommen <strong>der</strong> Personenkreis aus dem Öffentlichen<br />
Dienst) und die erfolgreiche Teilnahme an e<strong>in</strong>em Informationsund<br />
Fortbildungslehrgang.<br />
- E<strong>in</strong>e Prüfberechtigung für die Schwimmprüfungen kann auch an<br />
Personen ohne Lehrsche<strong>in</strong>prüfung erteilt werden (vgl.<br />
Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen). Weitere<br />
E<strong>in</strong>zelheiten werden <strong>in</strong> Richtl<strong>in</strong>ien des DRK festgelegt.<br />
- Die Prüfungen <strong>in</strong> 2. s<strong>in</strong>d von Prüfern abzunehmen, die durch die<br />
zuständige Lehrsche<strong>in</strong>prüfungskommission bestellt werden.<br />
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