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Vereinbarung - Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg

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Prüfung für den Lehrsche<strong>in</strong> Rettungsschwimmen (Berechtigung<br />

zur Ausbildung und Prüfung im Rettungsschwimmen)<br />

Leistungen:<br />

1. Nachweis <strong>der</strong> organisatorischen Fähigkeiten und des<br />

Unterrichtsgeschicks durch Lehrproben im Rettungsschwimmen.<br />

2. Kenntnisse vom Bau des menschlichen Körpers, <strong>der</strong> Wirkungsweise<br />

se<strong>in</strong>er wichtigsten Organe und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>belebung (e<strong>in</strong>schl. <strong>der</strong><br />

Vorgänge bei Ertr<strong>in</strong>kungs- und Badetod, <strong>der</strong> Folgen von<br />

Erschöpfung, Unterkühlung, bei Krämpfen).<br />

3. Kenntnis über wichtige Rettungs- und Wie<strong>der</strong>belebungsgeräte und<br />

Demonstration <strong>der</strong> praktischen Anwendung.<br />

4. Nachweis folgen<strong>der</strong> Kenntnisse:<br />

o Didaktik und Methodik des Rettungsschwimmens<br />

o Die WW-DRK: Aufgaben, Satzung, Dienstordnung<br />

o Die Prüfungsordnungen Schwimmen und Rettungsschwimmen<br />

und Ausführungsbestimmungen<br />

Die Prüfungen von 2. und 4. können <strong>in</strong> mündlicher und/o<strong>der</strong> schriftlicher<br />

Form durchgeführt werden.<br />

Ausführungsbestimmungen für Lehrsche<strong>in</strong>prüfungen<br />

- Auf die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen kann als<br />

Voraussetzung verzichtet werden, wenn entsprechende<br />

Qualifikationen (z.B. aufgrund <strong>der</strong> Schwimmmeister- o<strong>der</strong><br />

<strong>Sport</strong>lehrerausbildung bzw. -tätigkeit) nachgewiesen werden.<br />

- Der Lehrsche<strong>in</strong> berechtigt den Inhaber für vier Jahre zur<br />

Ausbildungs- und Prüfungsabnahme im Bereich se<strong>in</strong>es zuständigen<br />

Bezirks bzw. des unmittelbaren Bereiches des Öffentlichen Dienstes.<br />

- Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Verlängerung um weitere vier Jahre ist die<br />

Mitgliedschaft (ausgenommen <strong>der</strong> Personenkreis aus dem Öffentlichen<br />

Dienst) und die erfolgreiche Teilnahme an e<strong>in</strong>em Informationsund<br />

Fortbildungslehrgang.<br />

- E<strong>in</strong>e Prüfberechtigung für die Schwimmprüfungen kann auch an<br />

Personen ohne Lehrsche<strong>in</strong>prüfung erteilt werden (vgl.<br />

Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen). Weitere<br />

E<strong>in</strong>zelheiten werden <strong>in</strong> Richtl<strong>in</strong>ien des DRK festgelegt.<br />

- Die Prüfungen <strong>in</strong> 2. s<strong>in</strong>d von Prüfern abzunehmen, die durch die<br />

zuständige Lehrsche<strong>in</strong>prüfungskommission bestellt werden.<br />

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