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Vereinbarung - Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg

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- E<strong>in</strong>e Lehr- und Prüfberechtigung für den Bereich <strong>der</strong> Schwimmprüfungen<br />

kann auch an Personen ohne Lehrsche<strong>in</strong>prüfung erteilt<br />

werden (vgl. Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen).<br />

Weitere E<strong>in</strong>zelheiten werden <strong>in</strong> Richtl<strong>in</strong>ien des Präsidiums<br />

<strong>der</strong> DLRG festgelegt.<br />

- Die Prüfungen Anatomie, Physiologie sowie <strong>in</strong> Erste Hilfe s<strong>in</strong>d von<br />

e<strong>in</strong>em Arzt abzunehmen. Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen kann diese<br />

Prüfung auch von e<strong>in</strong>em Ausbil<strong>der</strong>/Prüfer (Lehrsche<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Erste<br />

Hilfe) abgenommen werden, <strong>der</strong> dann von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Landesverbandsleitung bzw. vom Präsidium dazu beson<strong>der</strong>s beauftragt<br />

se<strong>in</strong> muss.<br />

- Die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Prüfungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres zu erfüllen.<br />

- E<strong>in</strong>zureichen s<strong>in</strong>d vor Beg<strong>in</strong>n des Lehrsche<strong>in</strong>-Lehrgangs über den<br />

Bezirk bzw. die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes:<br />

o Prüfungskarte<br />

o Beurteilung durch die örtliche Glie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> die zuständige<br />

Stelle des Öffentlichen Dienstes<br />

o Mitgliedsbuch o<strong>der</strong> -ausweis<br />

o Urkunde über die Prüfung zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen<br />

<strong>der</strong> DLRG / des ASB / des DRK - Silber<br />

o 2 Passbil<strong>der</strong><br />

o Nachweis über die Ausbildung <strong>in</strong> Erste Hilfe von m<strong>in</strong>destens 8<br />

Doppelstunden, nicht älter als 3 Jahre<br />

- Die Leistungen werden auf <strong>der</strong> Prüfungskarte e<strong>in</strong>getragen, die beim<br />

Landesverband/Präsidium verbleibt.<br />

- Die Ausbildung und Prüfung <strong>der</strong> Bewerber wird im Auftrag des<br />

DLRG-Präsidiums verantwortlich von <strong>der</strong> zuständigen Landesverbandsleitung<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Bezirken durchgeführt.<br />

Lehrsche<strong>in</strong><strong>in</strong>haber, die Lehrsche<strong>in</strong>anwärter ausbilden, müssen vom<br />

Landesverband geson<strong>der</strong>t dazu beauftragt se<strong>in</strong>. Die Lehrsche<strong>in</strong>prüfung<br />

wird von e<strong>in</strong>er Kommission des Landesverbandes/<br />

Präsidiums abgenommen.<br />

- Ausbildung und Prüfung haben nach dem Rahmenplan des<br />

Präsidiums zu erfolgen.<br />

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