Vereinbarung - Stiftung Sport in der Schule in Baden-Württemberg
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- E<strong>in</strong>e Lehr- und Prüfberechtigung für den Bereich <strong>der</strong> Schwimmprüfungen<br />
kann auch an Personen ohne Lehrsche<strong>in</strong>prüfung erteilt<br />
werden (vgl. Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen).<br />
Weitere E<strong>in</strong>zelheiten werden <strong>in</strong> Richtl<strong>in</strong>ien des Präsidiums<br />
<strong>der</strong> DLRG festgelegt.<br />
- Die Prüfungen Anatomie, Physiologie sowie <strong>in</strong> Erste Hilfe s<strong>in</strong>d von<br />
e<strong>in</strong>em Arzt abzunehmen. Nur <strong>in</strong> Ausnahmefällen kann diese<br />
Prüfung auch von e<strong>in</strong>em Ausbil<strong>der</strong>/Prüfer (Lehrsche<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Erste<br />
Hilfe) abgenommen werden, <strong>der</strong> dann von <strong>der</strong> zuständigen<br />
Landesverbandsleitung bzw. vom Präsidium dazu beson<strong>der</strong>s beauftragt<br />
se<strong>in</strong> muss.<br />
- Die Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong> Prüfungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres zu erfüllen.<br />
- E<strong>in</strong>zureichen s<strong>in</strong>d vor Beg<strong>in</strong>n des Lehrsche<strong>in</strong>-Lehrgangs über den<br />
Bezirk bzw. die zuständige Stelle des öffentlichen Dienstes:<br />
o Prüfungskarte<br />
o Beurteilung durch die örtliche Glie<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> die zuständige<br />
Stelle des Öffentlichen Dienstes<br />
o Mitgliedsbuch o<strong>der</strong> -ausweis<br />
o Urkunde über die Prüfung zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen<br />
<strong>der</strong> DLRG / des ASB / des DRK - Silber<br />
o 2 Passbil<strong>der</strong><br />
o Nachweis über die Ausbildung <strong>in</strong> Erste Hilfe von m<strong>in</strong>destens 8<br />
Doppelstunden, nicht älter als 3 Jahre<br />
- Die Leistungen werden auf <strong>der</strong> Prüfungskarte e<strong>in</strong>getragen, die beim<br />
Landesverband/Präsidium verbleibt.<br />
- Die Ausbildung und Prüfung <strong>der</strong> Bewerber wird im Auftrag des<br />
DLRG-Präsidiums verantwortlich von <strong>der</strong> zuständigen Landesverbandsleitung<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Bezirken durchgeführt.<br />
Lehrsche<strong>in</strong><strong>in</strong>haber, die Lehrsche<strong>in</strong>anwärter ausbilden, müssen vom<br />
Landesverband geson<strong>der</strong>t dazu beauftragt se<strong>in</strong>. Die Lehrsche<strong>in</strong>prüfung<br />
wird von e<strong>in</strong>er Kommission des Landesverbandes/<br />
Präsidiums abgenommen.<br />
- Ausbildung und Prüfung haben nach dem Rahmenplan des<br />
Präsidiums zu erfolgen.<br />
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