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Richtlinien zur Zusammenarbeit von Lehrpersonen (LP) mit Fach ...

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Schule Küttigen<br />

Schulleitung<br />

Die <strong>LP</strong> und die/der SHP sind gemeinsam für die regelmässige Elternarbeit<br />

zuständig und orientieren über Aufgaben, Zweck und Möglichkeiten der heilpädagogischen<br />

Unterstützung.<br />

Gegen Ende jedes Semesters werden die Lernfortschritte des Kindes durch<br />

die <strong>LP</strong> und die/den SHP überprüft, die Fördervereinbarung entsprechend angepasst<br />

und wiederum den Eltern <strong>zur</strong> Einsicht und Unterschrift vorgelegt.<br />

Pro Schuljahr findet mindestens ein Standortgespräch <strong>mit</strong> allen Beteiligten<br />

(<strong>LP</strong>, <strong>Fach</strong>person, SHP, Eltern und ev. SPD) statt. Die Organisation und Durchführung<br />

liegt in der Verantwortung der SHP, in Absprache <strong>mit</strong> der Schulleitung.<br />

Die SHP entscheidet in Absprache <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> über den Beizug externer<br />

<strong>Fach</strong>leute oder die Überweisung an externe Beratungs- und Abklärungsstellen.<br />

Die Schulleitung wird informiert.<br />

Soll ein/e SchülerIn in einem oder mehreren Fächern lernzielbefreit werden,<br />

erstellt die SHP in Absprache <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> und den Eltern einen Antrag auf<br />

Lernzielbefreiung zuhanden der SL.<br />

Im Falle einer Auflösung der Lernzielbefreiung eines Kindes in einem oder<br />

mehreren Fächern erstellt die SHP zusammen <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> in Absprache <strong>mit</strong><br />

den Eltern einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung der Lernzielbefreiung<br />

an die SL.<br />

In den Fächern, in denen eine Fördervereinbarung bei Lernzielbefreiung ausgearbeitet<br />

wurde, erstellt die SHP in <strong>Zusammenarbeit</strong> <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> einen Lernbericht<br />

anstelle einer Benotung, welcher dem Zwischenbericht und dem Jahreszeugnis<br />

beigelegt wird.

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