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Richtlinien zur Zusammenarbeit von Lehrpersonen (LP) mit Fach ...

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Schule Küttigen<br />

Schulleitung<br />

<strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> <strong>von</strong> <strong>Lehrpersonen</strong> (<strong>LP</strong>) <strong>mit</strong> <strong>Fach</strong>lehrpersonen<br />

(Logo, Lega und DaZ) und Schulischen HeilpädagogenInnen<br />

(SHP)<br />

Die <strong>Zusammenarbeit</strong> basiert auf gegenseitiger Unterstützung, Achtsamkeit und Respekt<br />

und stützt sich auf unser Leitbild.<br />

Folgende <strong>Richtlinien</strong> sind <strong>zur</strong> erfolgreichen <strong>Zusammenarbeit</strong> zu beachten:<br />

Die Regelklassen-Lehrperson (<strong>LP</strong>) trägt grundsätzlich die Gesamtverantwortung<br />

für die SchülerInnen.<br />

Die/der SHP fördert Kinder <strong>mit</strong> besonderen schulischen Bedürfnissen individuell<br />

in ihrer Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Die Förderung erfolgt in<br />

Absprache <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong>. Die/der SHP erstellt immer eine Förderplanung.<br />

Die/der SHP ist hauptverantwortlich zuständig für die Erstellung sämtlicher<br />

Fördervereinbarungen und Lernberichte. Sie/er zieht bei <strong>Zusammenarbeit</strong><br />

<strong>mit</strong> anderen <strong>Fach</strong>lehrpersonen (Logopädie, Legasthenietherapie und DaZ)<br />

diese in die Erstellung der Förderunterlagen <strong>mit</strong> ein.<br />

Das spezifische Fördermaterial für die zu unterstützenden Kinder stellt die/der<br />

SHP bereit. Eine Fördervereinbarung wird gemeinsam <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> und<br />

<strong>Fach</strong><strong>LP</strong> erstellt und den Eltern <strong>zur</strong> Unterschrift vorgelegt.<br />

Die gemeinsamen Förderplanungstreffen finden mindestens einmal alle 14<br />

Tage statt und dienen der kontinuierlichen Absprache der Förderung, der<br />

Überprüfung der Wirksamkeit und der Besprechung anstehender Schwierigkeiten<br />

oder weiterführender Massnahmen.<br />

Die <strong>LP</strong> berücksichtigt im Unterricht die Empfehlungen der SHP und versucht<br />

Anregungen umzusetzen und ausgearbeitete Unterlagen/ Fördermaterialien<br />

einzusetzen. Beide, SHP und <strong>LP</strong>, tragen Sorge zum Klassenklima und <strong>zur</strong> Integration<br />

der zu unterstützenden SchülerInnen.<br />

Die/der SHP unterrichtet in Absprache <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> in Kleingruppen, in Einzelförderung<br />

oder im Teamteaching, in der Regel integrativ im Klassenzimmer,<br />

in Ausnahmefällen separativ.<br />

Die/der SHP legt für die Kinder <strong>mit</strong> heilpädagogischer Förderung ein Journal<br />

an. Das Journal enthält u.a. Abklärungen der SHP, den Förderplan, Berichte<br />

anderer <strong>Fach</strong>bereiche und die Fördervereinbarung des/r Schülers/in.


Schule Küttigen<br />

Schulleitung<br />

Die <strong>LP</strong> und die/der SHP sind gemeinsam für die regelmässige Elternarbeit<br />

zuständig und orientieren über Aufgaben, Zweck und Möglichkeiten der heilpädagogischen<br />

Unterstützung.<br />

Gegen Ende jedes Semesters werden die Lernfortschritte des Kindes durch<br />

die <strong>LP</strong> und die/den SHP überprüft, die Fördervereinbarung entsprechend angepasst<br />

und wiederum den Eltern <strong>zur</strong> Einsicht und Unterschrift vorgelegt.<br />

Pro Schuljahr findet mindestens ein Standortgespräch <strong>mit</strong> allen Beteiligten<br />

(<strong>LP</strong>, <strong>Fach</strong>person, SHP, Eltern und ev. SPD) statt. Die Organisation und Durchführung<br />

liegt in der Verantwortung der SHP, in Absprache <strong>mit</strong> der Schulleitung.<br />

Die SHP entscheidet in Absprache <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> über den Beizug externer<br />

<strong>Fach</strong>leute oder die Überweisung an externe Beratungs- und Abklärungsstellen.<br />

Die Schulleitung wird informiert.<br />

Soll ein/e SchülerIn in einem oder mehreren Fächern lernzielbefreit werden,<br />

erstellt die SHP in Absprache <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> und den Eltern einen Antrag auf<br />

Lernzielbefreiung zuhanden der SL.<br />

Im Falle einer Auflösung der Lernzielbefreiung eines Kindes in einem oder<br />

mehreren Fächern erstellt die SHP zusammen <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> in Absprache <strong>mit</strong><br />

den Eltern einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung der Lernzielbefreiung<br />

an die SL.<br />

In den Fächern, in denen eine Fördervereinbarung bei Lernzielbefreiung ausgearbeitet<br />

wurde, erstellt die SHP in <strong>Zusammenarbeit</strong> <strong>mit</strong> der <strong>LP</strong> einen Lernbericht<br />

anstelle einer Benotung, welcher dem Zwischenbericht und dem Jahreszeugnis<br />

beigelegt wird.

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