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Untitled - SCHUHFRIED GmbH

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1 EINLEITUNG UND ORIENTIERUNGSHILFE ................................................ 3<br />

2 ANWENDUNG ..................................................................................... 4<br />

2.1 Fahreignung im klinischen Kontext ............................................................ 4<br />

2.2 Einsatz des Test-Sets DRIVESC im klinischen Setting .............................. 5<br />

3 ENTWICKLUNG ................................................................................... 7<br />

3.1 Dimensionsauswahl ................................................................................... 7<br />

3.1.1 Modelle des Fahrverhaltens ..................................................................... 7<br />

3.1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................ 8<br />

3.1.3 Konstruktion des Test-Sets: empirische Analysen ................................... 8<br />

3.2 Gütekriterien .............................................................................................. 9<br />

4 DIMENSIONEN .................................................................................. 16<br />

5 AUSWERTUNG UND INTERPRETATION ................................................. 19<br />

5.1 Ergebnisse je Dimension ......................................................................... 19<br />

5.2 Fallbeispiel ............................................................................................... 19<br />

5.3 Report ...................................................................................................... 20<br />

6 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN .................................................. 22<br />

6.1 Test und Training ..................................................................................... 22<br />

6.2 Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen für die Durchführung<br />

verkehrspsychologischer Begutachtungen .............................................. 24<br />

7 LITERATUR ...................................................................................... 31<br />

8 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS .......................................... 34<br />

ANHANG ............................................................................................. 35


Die Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong> bietet im Wiener Testsystem seit über 60 Jahren qualitativ<br />

hochwertige und wissenschaftlich fundierte Tests an. Das Test-Set Fitness to Drive<br />

Screening (DRIVESC) ist Teil des Wiener Testsystems NEURO. Ein Test-Set ist eine<br />

Kombination von Testdimensionen, die eine bestimmte Fragestellung beantwortet. Mit einem<br />

Test-Set wird Ihnen somit die Testauswahl abgenommen und Sie haben die Sicherheit, die<br />

richtigen Dimensionen für eine bestimmte Fragestellung zu verwenden. Außerdem erleichtert<br />

Ihnen das Test-Set die testübergreifende Auswertung und Interpretation und somit die<br />

Beantwortung der Fragestellung.<br />

Das Test-Set DRIVESC wurde entwickelt, um Psychologen in ihrem klinischen Alltag ein<br />

möglichst zeitökonomisches Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem erste Hinweise auf<br />

eine Beeinträchtigung der Fahreignung erfasst werden können.<br />

Als erste Orientierungshilfe finden Sie in Abbildung 1 einen kurzen Überblick welche<br />

Informationen Sie in diesem Manual bzw. in anderen Manualen finden:<br />

Abbildung 1: Übersicht Manuale


Das Test-Set DRIVESC ist ein im Rahmen des Wiener Testsystems NEURO entwickeltes,<br />

psychologisch-diagnostisches Paket zur ersten Abklärung der Fahrtauglichkeit. Ziel des<br />

Test-Sets DRIVESC ist es, Professionalisten im klinischen Anwendungsfeld eine<br />

Testzusammenstellung in die Hand zu geben, mit deren Hilfe möglichst zeitökonomisch<br />

Hinweise auf Beeinträchtigungen der Fahreignung erfasst werden können. Ausgangspunkt<br />

für die Festlegung der Dimensionen dieses Test-Sets waren Informationen aus<br />

verschiedenen Quellen. Dabei flossen sowohl theoriegeleitete Überlegungen, empirische<br />

Datenanalysen als auch rechtliche Aspekte mit ein (vgl. Kapitel 3.1).<br />

Autofahren wird vor allem in den motorisierten westlichen Gesellschaften als Teil des<br />

täglichen Lebens betrachtet und kann u.a. stark mit dem Gefühl der Selbstständigkeit und<br />

Mobilität verbunden sein (van Zomeren, Brouwer & Minderhoud, 1987). Angesichts dessen,<br />

dass Mobilität ein wichtiger Garant für die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen<br />

Leben ist (Brunnauer & Laux, 2010), stellt besonders im Kontext der Rehabilitation und<br />

beruflichen Wiedereingliederung die (erneute) Teilnahme am Straßenverkehr für viele<br />

neurologische und psychisch erkrankte Patienten ein angestrebtes Ziel dar. Das Führen<br />

eines Kraftfahrzeuges setzt jedoch ein Set komplexer Fähigkeiten voraus, die durch<br />

verschiedene neurologische und psychische Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson,<br />

Schädel-Hirn-Traumata, Schlaganfall, schwere Verlaufsformen von Depression etc.)<br />

beeinträchtigt sein können. Professionalisten im klinischen Tätigkeitsfeld (Psychologen,<br />

Neurologen, Psychiater etc.) werden daher häufig mit der Frage nach der Eignung ihrer<br />

Patienten für die Teilnahme am Straßenverkehr konfrontiert. Die Fragestellungen können<br />

dabei verschiedene Aspekte betreffen, wie etwa die Einschränkung der Fahreignung bzw.<br />

der Fahrsicherheit durch die Erkrankung selbst sowie beispielsweise auch die Möglichkeiten<br />

der Wiedererlangung der Fahreignung im Rahmen einer Therapie. Eine wichtige Rolle im<br />

klinischen Setting spielt darüber hinaus die Frage nach dem Einfluss von Medikation (z.B.<br />

Sedativa, Psychopharmaka) auf die Verkehrstauglichkeit von Patienten. Diese Fragen sind<br />

jedoch sowohl aus Sicht des Patienten als auch aus der Perspektive des behandelnden<br />

Arztes bzw. Psychologen nicht immer einfach zu handhaben, wie im Folgenden skizziert<br />

wird.<br />

Im deutschsprachigen Raum obliegt gemäß der Vorsorgepflicht (in D gemäß der<br />

Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV, Bundesgesetzblatt 1998) die Verantwortung, ob eine<br />

ausreichende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben ist, grundsätzlich dem<br />

Verkehrsteilnehmer selbst (Neumann-Zielke, 2004). Patienten sind jedoch, bedingt durch<br />

ihre gesundheitliche Beeinträchtigung, oftmals nicht in der Lage, ihre Leistungsfähigkeit in<br />

Bezug auf das Führen eines Kraftfahrzeuges zu beurteilen bzw. zeigen sich häufig<br />

diesbezüglich wenig einsichtig (Baumgartner, 2006). Eine Studie von Grünseis-Pacher et al.<br />

(2009) zeigte etwa, dass nach Auftreten einer körperlichen sowie psychischen<br />

Einschränkung (Akutereignis) 98% der nach geltenden verkehrspsychologischen Richtlinien<br />

nicht mehr fahrtauglichen Personen fälschlicherweise der Meinung waren, dass sie nach<br />

Besserung ihrer gesundheitlichen Verfassung noch immer die notwendigen<br />

Voraussetzungen für eine aktive Straßenverkehrsteilnahme besitzen.<br />

Viele Patienten haben darüber hinaus beispielsweise nach einer hirnorganischen<br />

Schädigung große Angst, ihre Lenkerberechtigung durch ein Fahrverbot zu verlieren.<br />

Dies bedeutet für den behandelnden Psychologen ein sensibles Vorgehen im Umgang mit<br />

dem Patienten zu dieser Thematik, gleichzeitig aber, auch im Interesse der Sicherheit des


Patienten und anderer Verkehrsteilnehmer, eine besondere Verantwortlichkeit und<br />

dementsprechend eine sorgfältige Abklärung möglicher Bedenken gegen die Eignung zur<br />

Teilnahme am Straßenverkehr.<br />

Aufgrund des Datenschutzes dürfen Befunde im deutschsprachigen Raum nicht an die<br />

zuständigen Führerscheinbehören weitergeleitet werden. Behandelnde Ärzte bzw.<br />

Psychologen sind jedoch im Rahmen einer Fürsorgepflicht (in Deutschland gemäß StGB §<br />

225) verpflichtet, den Patienten über etwaige Risiken und die Auswirkungen möglicher<br />

Einschränkungen aufzuklären und zu beraten, auch, um ihn vor möglichen versicherungsoder<br />

strafrechtlichen Nachteilen zu bewahren. Die Unterlassung der Aufklärung eines<br />

Patienten kommt inhaltlich und beweisrechtlich einem Behandlungsfehler gleich (Neumann-<br />

Zielke, 2004). Um mögliche Schadenersatzansprüche für den behandelnden Arzt oder<br />

Psychologen auszuschließen, muss die Aufklärung des Patienten auch dokumentiert werden<br />

(Schale & Küst, 2009). Zusammenfassend ergibt sich daher aus der Pflicht zur Aufklärung<br />

des Patienten häufig auch im klinischen Kontext die Notwendigkeit, Beeinträchtigungen der<br />

Fahreignung abzuklären und dem Patienten rückzumelden.<br />

Zentrale Elemente in der Zusammenarbeit mit dem Patienten zum Thema der Fahreignung<br />

sind daher die Motivierung des Patienten, sich mit dieser Thematik aktiv zu befassen.<br />

Weiters ist es wichtig zu vermitteln, dass der Psychologe lediglich eine beratende Funktion<br />

hat und keine Meldepflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde besteht. Der Patient hat<br />

demnach eigenverantwortlich zu entscheiden, wie er mit den erhaltenen Informationen<br />

umgeht (Schale, 2004).<br />

Eine Aufhebung der Schweigepflicht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen im<br />

äußersten Notfall erfolgen, beispielsweise, wenn alle anderen Mittel (Zureden, Information<br />

der nahen Angehörigen, Wegnahme der Autoschlüssel, Wegsperren des Fahrzeuges usw.)<br />

keine Wirkung zeigen und eine akute Gefahr gegeben ist (für genaue Information siehe<br />

Neumann-Zielke, 2004, S. 196 ff).<br />

Zusammenfassend können folgende zentrale Aufgaben des behandelnden Psychologen<br />

(bzw. Arztes) für die Frage der Fahreignung im klinischen Setting genannt werden<br />

(Neumann-Zielke, 2004, S. 197):<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

psychodiagnostische Überprüfung des Patienten<br />

Aufklärung des Patienten über die Befunde<br />

psychotherapeutische Erarbeitung von Störungseinsicht<br />

Aufbau einer ausreichenden Compliance hinsichtlich eines angemessenen<br />

Verhaltens im Alltag<br />

Ziel des Therapeuten ist es daher, den Patienten für eine erste Abklärung im klinischen<br />

Setting sowie gegebenenfalls für eine amtliche Abklärung seiner Fahreignung zu gewinnen.<br />

Auf Basis der Ergebnisse der klinisch-neuropsychologischen Untersuchung werden die<br />

Konsequenzen der Ergebnisse und Interventionsmaßnahmen abgeleitet. Diese können die<br />

Erarbeitung von Kompensationsstrategien, ein neuropsychologisches Funktionstraining oder<br />

beispielsweise auch ein individuelles Fahrtraining beinhalten (Schale, 2004).<br />

Die Frage nach der Fahreignung ist Teil des klinischen Alltags, die, wie im vorangehenden<br />

Abschnitt skizziert, unter Umständen auch mit rechtlichen Konsequenzen für den<br />

behandelnden Arzt bzw. Psychologen einhergehen kann (z.B. bei Unterlassung der<br />

Vorsorge- bzw. Fürsorgepflicht) und daher sowohl aus Sicht des Patienten als auch aus<br />

Sicht des Behandlers Brisanz haben kann. Die Integration einer Abklärung auf Hinweise für


eine Beeinträchtigung der Fahreignung bei einem bestehenden Verdacht im Rahmen des<br />

klinischen Tätigkeitsfeldes ist daher in jedem Fall sinnvoll.<br />

Das Test-Set DRIVESC kann im klinischen Kontext beispielsweise bei folgenden<br />

Fragestellungen zum Einsatz kommen:<br />

<br />

<br />

<br />

Einsatz des Test-Sets DRIVESC für eine erste Abklärung von Beeinträchtigungen der<br />

Fahreignung aufgrund einer vorliegenden neurologischen bzw. psychischen<br />

Erkrankung (z.B. im Rahmen der Mobilitätsberatung von Patienten; zur Einschätzung,<br />

ob eine amtliche Feststellung der Fahreignung notwendig ist; zur Einschätzung des<br />

Rehabilitationspotentials im Zuge der neuropsychologischen und beruflichen<br />

Rehabilitation usw.)<br />

Einsatz des Test-Sets DRIVESC für eine erste Abklärung von Beeinträchtigungen der<br />

Fahreignung durch die Einnahme von Medikamenten<br />

Einsatz des Test-Sets DRIVESC als Ausgangspunkt für die Planung von<br />

Interventionsmaßnahmen zur Verbesserung der Fahrtauglichkeit (vgl. Kapitel 6.1)<br />

Zu beachten ist, dass das Test-Set DRIVESC nicht zur Feststellung einer Kraftfahreignung<br />

gemäß den gesetzlichen Regelungen vorgesehen bzw. geeignet ist.<br />

Die gesetzlichen Regelungen zur Überprüfung der kraftfahrspezifischen Fähigkeiten oder<br />

verkehrsrelevanten Persönlichkeitseigenschaften, die Festlegung der Cut-Offs bzw.<br />

Mindestausprägung dieser Fähigkeiten und die organisatorische Umsetzung der<br />

verkehrspsychologischen Untersuchung variieren von Land zu Land. Bitte informieren Sie<br />

sich daher vor der Durchführung einer Untersuchung zur Fahreignung über diesbezüglich<br />

geltende gesetzliche Bestimmungen in Ihrem Land.<br />

Eine umfassendere Abklärung relevanter Dimensionen bieten die Test-Sets „Fitness to Drive<br />

Standard“ (DRIVESTA) und „Fitness to Drive Plus“ (DRIVEPLS), die speziell für den Einsatz<br />

in der verkehrspsychologischen Diagnostik entwickelt wurden. Hinweise zu den gesetzlichen<br />

Regelungen in Deutschland und Österreich finden sich in Kapitel 6.2.


Für die Festlegung der Dimensionen für das Test-Set DRIVESC wurden Informationen aus<br />

verschieden Quellen berücksichtigt. Dabei flossen sowohl theoriegeleitete Überlegungen,<br />

empirische Datenanalysen sowie rechtliche Aspekte ein, wie im Folgenden skizziert wird.<br />

In der Literatur werden sowohl zahlreiche Untersuchungen des Fahrverhaltens bei älteren<br />

Patienten als auch verschiedene klinische Stichproben berichtet, die unterschiedliche<br />

neuropsychologische Dimensionen und Facetten im Kontext des Fahrverhaltens<br />

untersuchen. Reger et al. (2004) arbeiten in ihrer Meta-Analyse zum Fahrverhalten bei<br />

Demenzpatienten beispielsweise die Bedeutung visuell-räumlicher Funktionen sowie der<br />

Aufmerksamkeit und Konzentration für das Fahrverhalten heraus. Groeger (2000) berichtet<br />

in dem Zusammenhang von überlappenden funktionalen Defiziten bei Patienten mit<br />

Kopfverletzungen und Demenzpatienten, die vor allem in Beeinträchtigungen der Fähigkeit<br />

zum Aufgabenwechsel, in der Aufmerksamkeit, im Gedächtnis, der Selbsteinschätzung und<br />

der emotionalen Stabilität zum Tragen kommen. Golz, Huchler, Jörg & Küst (2004) haben<br />

unter Einbeziehung der deutschen Gesetzgebung einen Überblick über neuropsychologische<br />

Leistungsdimensionen zusammengestellt, welche für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit<br />

relevant sind. Diese Übersicht umfasst die Dimensionen Visuelle Wahrnehmung,<br />

Aufmerksamkeit, Exekutive und intellektuelle Funktionen sowie motorische Funktionen. Die<br />

Leitlinien der Gesellschaft für Neuropsychologie (2005) führen schließlich zusammenfassend<br />

an, dass in der Beurteilung der Fahreignung insbesondere die Leistungen in der<br />

Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, visuellen Auffassung, Orientierung,<br />

Umstellungsfähigkeit und Verhaltenskontrolle relevant sind.<br />

Aufgrund der vielfältigen Befunde und Empfehlungen für die Erfassung relevanter<br />

neuropsychologischer Dimensionen argumentiert Groeger (2000), die Fahrleistung im<br />

Kontext eines theoretischen Rahmenmodells zu konzipieren und zu erfassen. Aus<br />

modelltheoretischer Sicht entstanden dabei in den letzten Jahrzehnten verschiedene Modelle<br />

zur Erklärung des Fahrverhaltens. Ein handlungstheoretisches Modell des Fahrverhaltens<br />

stammt dabei von Groeger selbst (2000). Er postuliert zur Erklärung des Fahrverhaltens<br />

verschiedene kognitive Prozesse, die dem Fahrverhalten zugrunde liegen. Ein zentraler<br />

Prozess betrifft dabei den „Umgang mit aktuellen Zielunterbrechungen und Konflikten“.<br />

Hierbei geht es um das Erkennen unerwarteter bzw. gefährlicher Situationen. Relevant bei<br />

der Evaluation des aktuellen Verkehrsgeschehens und der Einleitung einer adäquaten<br />

Reaktion sind dabei insbesondere die Beobachtungsfähigkeit bzw. Überblicksgewinnung.<br />

Diese Fähigkeit wird im Test-Set DRIVESC mit Hilfe des Adaptiven Tachistoskopischen<br />

Verkehrsauffassungstests (ATAVT: Schuhfried, 2008) erfasst, der sich in seiner<br />

Vorgängerversion bereits in unterschiedlichen Studien als prognostisch valide erwiesen hat<br />

(vgl. Karner & Neuwirth, 2000; Kristöfl & Nechtelberger, 2001). Auch die Reaktionsfähigkeit<br />

und die reaktive Belastbarkeit spielen eine wesentliche Rolle, da sie einem Individuum<br />

erlauben, rasch auf eine aktuelle Gefährdung zu reagieren. Ihre Messung erfolgt im Test-Set<br />

DRIVESC über den Reaktionstest (RT: Schuhfried & Prieler, 1997) und den<br />

Determinationstest (DT: Schuhfried, 1998).<br />

Ein weiteres bekanntes Modell des Fahrverhaltens stammt von Michon (1979), welches<br />

insbesondere in der neuropsychologischen Forschung die Grundlage zahlreicher<br />

Untersuchungen (z.B. Barkley, 2004) sowie den Ausgangspunkt für die Konzeption von<br />

Interventionen (vgl. Kapitel 6.1) bildet. Dieses Modell geht davon aus, dass das Autofahren


als hierarischer Prozess beschrieben werden kann, innerhalb dessen drei verschiedene<br />

Levels mit jeweils spezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen unterschieden werden<br />

können. Beeinträchtigungen auf unteren Fähigkeitslevels haben dabei tiefgreifende<br />

Auswirkungen auf die Fähigkeiten der höheren Levels, während umgekehrt Defizite auf<br />

höheren Levels die darunterliegenden Fähigkeiten wenig beeinflussen. Die erste und<br />

unterste Ebene wird als „operationales Level“ bezeichnet, auf welcher grundlegende<br />

kognitive Funktionen wie beispielsweise Aufmerksamkeit und Konzentration, Reaktionszeit,<br />

Visuelles Suchen, Wahrnehmung und Orientierung etc. angesiedelt sind (Barkley, 2004). Die<br />

zweite Ebene wird als „taktisches Level“ beschrieben und beinhaltet Entscheidungen, die<br />

während des Fahrens unter mäßigem Zeitdruck getroffen werden müssen (z.B.<br />

vorausschauendes Fahren, Geschwindigkeitsanpassung etc.) Auf der strategischen Ebene<br />

werden schließlich Entscheidungen beschrieben, die vor Antritt der Fahrt benötigt werden<br />

und ohne Zeitdruck getroffen werden (z.B. Auswahl des Zeitpunktes der Fahrt, Fahrtroute,<br />

Fahrtdauer usw.). Die mit dem Test-Set DRIVESC erfassten Dimensionen können im<br />

Kontext dieses Modells auf der operationalen Ebene angesiedelt werden.<br />

Die Abklärung fahrrelevanter Leistungsdimensionen ist in vielen europäischen Ländern –<br />

mehr oder weniger spezifisch - gesetzlich geregelt. In einer exemplarischen<br />

Zusammenschau wurden die gesetzlichen Regelungen aus Österreich, Deutschland,<br />

Portugal, Italien und Schweden verglichen. In jeweils vier der fünf Länder werden die<br />

Dimensionen Aufmerksamkeit (Konzentration) und Reaktionsfähigkeit genannt. Zentraler<br />

Bestandteil im Großteil der Länder waren ebenfalls visuelle Fähigkeiten (z.B.<br />

Wahrnehmungsleistungen, Beobachtung, Überblicksgewinnung) und Belastbarkeit. Die<br />

rechtlichen Regelungen für Deutschland und Österreich werden in Kapitel 6.2 ausführlich<br />

beschrieben.<br />

Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und visuelle Wahrnehmung sind Fähigkeiten, die in<br />

Zusammenhang mit dem Fahrverhalten in verschiedenen Quellen (z.B. Leitlinien der<br />

Gesellschaft für Neuropsychologie, 2005; Golz et al., 2004) als bedeutsam beschrieben<br />

werden. Aus einer modelltheoretischen Sicht können diese Funktionen als grundlegende<br />

Fähigkeiten konzipiert werden, die eine Voraussetzung für komplexere kognitive<br />

Entscheidungen im Prozess des Autofahrens darstellen (Michon, 1979) und im aktuellen<br />

Verkehrsgeschehen insbesondere bei der Erkennung und Reaktion auf unerwartete bzw.<br />

gefährliche Situationen zentral sind (Groeger, 2000). In verschiedenen gesetzlichen<br />

Regelungen, insbesondere in Deutschland und Österreich, wird zusätzlich die Dimension<br />

„Belastbarkeit“ genannt, die in einer verkehrspsychologischen Untersuchung berücksichtigt<br />

werden muss. Ausgehend von dieser Zusammenschau mehrerer Quellen wurden in einem<br />

ersten Schritt Daten aus einer umfassenden Validierungsstudie untersucht, die im Rahmen<br />

einer umfassenderen Studie zur Vorhersage des Fahrverhaltens erhoben wurden (vgl.<br />

Kapitel 3.2). Die signifikanten Korrelationen mit verschiedenen Maßen des Fahrverhaltens<br />

(z.B. Gesamtbeurteilung, Spurführung, etc.) lieferten dabei erneut einen Hinweis für die<br />

Bedeutung der Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit und visuellen Orientierungsleistung für das<br />

Fahrverhalten. Auf Basis dessen wurden daraufhin weitere statistische Analysen<br />

(hierarchische Regressionsanalysen) berechnet (vgl. Kapitel 3.2), die schließlich zur<br />

Festlegung der drei Verfahren ATAVT, DT und RT für das Test-Set DRIVESC führten.


Als normierte Computertests erfüllen die Tests des Test-Sets DRIVESC die Anforderungen<br />

im Hinblick auf Testleiterunabhängigkeit, Verrechnungssicherheit und<br />

Interpretationseindeutigkeit. Die Testleiterunabhängigkeit ist durch Einsatz des Computers<br />

gegeben - darin sind computergestützte Tests den Papier-Bleistift-Tests generell überlegen<br />

(Kubinger, 1995). Auch von Verrechnungssicherheit kann bei computergestützten Tests<br />

immer ausgegangen werden. Das Kriterium der Interpretationseindeutigkeit ist ebenfalls<br />

erfüllt. So hat jeder Prozentrang eine festgelegte Bedeutung.<br />

Die erhobenen Reliabilitäten der Einzelverfahren liegen als Cronbach Alphas vor und sind<br />

aus Tabelle 1 ersichtlich.<br />

Tabelle 1: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien<br />

Variable<br />

Reliabilität<br />

DT – Anzahl richtiger Reaktionen 0.99<br />

RT - Reaktionszeit 0.94<br />

ATAVT - Überblicksgewinnung 0.80*<br />

* Der angegebene Wert ist die für den adaptiven Algorithmus festgelegte Mindest-Reliabilität; der Test wird fortgesetzt bis<br />

dieser Grenzwert überschritten ist.<br />

Technische Messgenauigkeit<br />

Dass Reaktionszeiten auf Millisekunden genau gemessen werden können ist keine<br />

Selbstverständlichkeit. Eine Vielzahl von Testprogrammen bzw. neuropsychologischen<br />

Experimentgeneratoren geben zwar in den Testvariablen Reaktionszeiten auf Millisekunden<br />

genau an, liefern allerdings je nach verwendeter Hardware und Software deutlich größere<br />

Messfehler (vgl. Häusler, Sommer & Chroust, 2007; Plant, Hammond & Turner, 2004).<br />

Insbesondere Testverfahren zur Messung von Aufmerksamkeitsaspekten sind sehr<br />

zeitkritisch. Schon Messfehler im Bereich einiger weniger Millisekunden können deutliche<br />

Verschiebungen des normierten Testwerts bewirken und damit auch zu einer qualitativ<br />

verfälschten Interpretation der Testergebnisse führen.<br />

Die Ausgabe visuellen Reizmaterials ist beim Wiener Testsystem hochpräzise - sowohl auf<br />

CRT- als auch auf TFT-Monitoren. Auf unkalibrierten Anlagen ist bei den Tests des Test-<br />

Sets DRIVESC mit geringfügigen technischen Messfehlern von bis zu maximal ± 2 PR<br />

Punkten (je nach verwendeter Hardware und Software) zu rechnen.<br />

Da in der Diagnostik höchste Ansprüche an die technische Messgenauigkeit gestellt werden,<br />

kann im Rahmen des Hardwaretests die exakte Bildschirmverzögerung gemessen werden.<br />

Diese wird in Folge als Korrekturwert für alle zeitkritischen Testverfahren verwendet. Auf<br />

kalibrierten Testanlagen kann eine prozentranggenaue technische Messung garantiert<br />

werden.


Abbildung 2: Durchführung der Bildschirmkalibrierung zur Erhöhung der technischen Messgenauigkeit<br />

Auditives Reizmaterial wird über die Probandentastatur bzw. über ein USB-Headset<br />

ebenfalls prozentranggenau ausgegeben.<br />

Die Tests des Test-Sets DRIVESC wurden im Rahmen verschiedener Studien vorgegeben.<br />

Ausgangspunkt war eine multizentrische Studie, in der verschiedene Testverfahren des<br />

Wiener Testsystems in Bezug auf das Fahrverhalten untersucht wurden. Hier zeigte sich,<br />

dass insbesondere die drei Verfahren DT, RT und ATAVT hohe Korrelationen mit relevanten<br />

Kategorien des Fahrverhaltens aufwiesen. Aufbauend auf dieser Studie wurden weitere<br />

Analysen zur Validierung des Test-Sets DRIVESC spezifisch mit den ausgewählten drei<br />

Testverfahren durchgeführt (vgl. Abschnitt „Validierung des Test-Sets DRIVESC“). Im<br />

Anschluss daran finden sich die Validierungsbelege zu den einzelnen Tests des Test-Set<br />

DRIVESC.<br />

Multizentrische Studie<br />

Die Daten für die Validierungsstudie stammen aus einer multizentrischen Studie. Als<br />

Prädiktoren zur Vorhersage des Fahrverhaltens im Straßenverkehr dienten die Variablen<br />

Überblicksgewinnung aus dem Tachistoskopischen Verkehrsauffassungstest (Biehl, 1996),<br />

einer Vorgängerversion des ATAVT, die Allgemeine Intelligenz aus dem Adaptiven<br />

Matrizentest (Hornke, Etzel & Rettig, 2000), die Variable Richtige aus dem<br />

Determinationstest (Schuhfried, 1998), die Motorische Zeit und Reaktionszeit des<br />

Reaktionstests (Schuhfried & Prieler, 1997), die Mittlere Zeit korrekte Zurückweisung im<br />

Cognitrone (Wagner & Karner, 2001) sowie das Gesichtsfeld und die Trackingabweichung<br />

aus der Peripheren Wahrnehmung (Schuhfried, Prieler & Bauer, 2002). Die Auswahl der<br />

Testverfahren orientierte sich an den Ergebnissen bisheriger Validierungsstudien und<br />

inhaltlichen Überlegungen zu möglichen Determinanten sicheren Fahrverhaltens (Sommer &<br />

Wenzl, 2002).<br />

Zusätzlich wurde mit jeder Person eine standardisierte Fahrprobe durchgeführt, die circa 45<br />

Minuten in Anspruch nahm, wobei die Wegstrecke vorab festgelegt wurde. Bei der<br />

verwendeten Fahrprobe handelte es sich um die Wiener Fahrprobe (Risser & Brandstätter,<br />

1985) und die Bad Tölzer Fahrprobe. Letztgenannte stellt eine Adaptierung der Wiener<br />

Fahrprobe an die lokalen Gegebenheiten in Bad Tölz dar (Burgard, 2004). Die Person hatte<br />

Gelegenheit, sich in Anwesenheit eines Psychologen mit dem Fahrzeug vor Beginn der Fahrt<br />

hinlänglich vertraut zu machen. Außer einer detaillierten Beurteilung der Fahrleistung mit


Hilfe eines standardisierten Beobachtungsbogens gaben zwei unabhängige Psychologen auf<br />

einer fünfstufigen Notenskala ein Gesamturteil über die Fahrtauglichkeit der Personen ab.<br />

Die Beurteiler waren in der Durchführung, Kodierung und Auswertung standardisierter<br />

Fahrproben geschult. Als Maß für das Fahrverhalten im Straßenverkehr diente der Mittelwert<br />

aus den beiden Globalurteilen. Als Cut-off-Wert wurde a priori ein durchschnittliches<br />

Gesamturteil von 3.5 festgelegt. Anhand dieses Cut-off-Wertes wurden die Beurteilungen der<br />

Fahrleistung der Personen dichotomisiert. Personen mit durchschnittlichen Globalurteilen bis<br />

3.5 exklusive wurden als geeignet klassifiziert. Das dichotomisierte Globalurteil über das<br />

Fahrverhalten in der standardisierten Fahrprobe diente als Kriteriumsvariable in den<br />

nachfolgenden Analysen. Hierbei handelt es sich um 60.4% der Stichprobe. Die übrigen<br />

39.6% der Personen wurden als ungeeignet klassifiziert.<br />

Stichprobe<br />

Die Daten wurden im Rahmen einer multizentrischen Studie in Wien (INFAR) unter der<br />

Leitung von Univ.-Doz. Dr. Risser und in Bad Tölz (GRP) unter der Leitung von Univ.-Prof.<br />

Pöppel erhoben. Die Stichprobe besteht aus 164 (74%) Männern und 58 (26%) Frauen im<br />

Alter von 19 bis 91 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 59 Jahren und einer<br />

Standardabweichung von 18 Jahren. Der Altersmedian liegt bei 64 Jahren. Insgesamt 39<br />

(18%) Personen haben eine Pflichtschule oder Realschule ohne abgeschlossene<br />

Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 96 (43%) Personen haben eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule absolviert (EU Bildungsgrad 3), 35<br />

(16%) Personen haben einen Abitur- oder Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und<br />

52 (23%) Personen verfügen über einen Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />

Gültigkeit der Testverfahren – Korrelationsstatistische Analysen<br />

In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob Zusammenhänge zwischen Leistungstests zur<br />

Reaktionsfähigkeit, Überblicksgewinnung, Belastbarkeit (und verschiedenen weiteren<br />

Verfahren) mit der Beurteilung des Fahrverhaltens bezüglich inhaltlich relevanter<br />

Fahrverhaltenskategorien bestehen. Die Auswahl der Fahrverhaltenskategorien orientiert<br />

sich hierbei am Kategoriensystem der Bad Tölzer Fahrprobe.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe und statistische Signifikanz der Zusammenhänge<br />

zwischen den einzelnen Testverfahren und den Fahrverhaltenskategorien<br />

Kreuzungsverhalten, Spurführung, Kommunikation, Angemessenheit der<br />

Geschwindigkeitswahl, Einordnen und vorausschauendes Fahren. Zusätzlich werden auch<br />

die Korrelationen der einzelnen Testverfahren mit dem Gesamturteil über das Fahrverhalten<br />

dargestellt.<br />

Tabelle 2: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien<br />

Vorausschauend<br />

Fahren<br />

* p < 0.05; ** p < 0.01<br />

AMT<br />

DT<br />

RT -<br />

RZ<br />

RT -<br />

MZ<br />

PP -<br />

GF<br />

PP -<br />

TA<br />

ATAVT<br />

Gesamtbeurteilung 0.19 * 0.31 ** -0.25 ** 0.36 ** -0.51 ** 0.18 *<br />

Kreuzungsverhalten 0.18 * 0.20 * -0.27 ** 0.26 ** -0.40 ** -0.17 *<br />

Spurführung 0.20 * 0.28 ** -0.35 ** 0.37 ** -0.46 ** 0.20 *<br />

Kommunikation 0.21 * -0.21 * -0.26 ** 0.26 ** -0.36 ** 0.29 **<br />

Geschwindigkeit -0.28 ** -0.31 ** 0.25 ** -0.30 **<br />

Einordnen -0.28 ** 0.23 * -0.44 **<br />

COG<br />

-0.20 *


Zusammenfassend betrachtet zeigen die hier dargestellten Ergebnisse, dass signifikante<br />

Zusammenhänge zwischen den einzelnen Testverfahren und den einzelnen<br />

Fahrverhaltenskategorien empirisch nachgewiesen werden können, wobei insbesondere die<br />

Verfahren DT, RT und ATAVT neben dem Verfahren PP die höchsten Korrelationen<br />

aufwiesen. Um das Screening möglichst ökonomisch zu gestalten, wurde jedoch aufgrund<br />

der notwendigen Hardwarevoraussetzungen auf das Verfahren PP verzichtet und in<br />

Folgestudien lediglich auf die drei restlichen Verfahren in den Analysen zurückgegriffen.<br />

Validierung des Test-Sets DRIVESC<br />

Die Validierung der Testbatterie erfolgte dabei anhand dreier Stichproben (Vetter & Debelak,<br />

2012) mittels einer additiven logistischen Regression. Die Details der Validierungsstudie von<br />

Vetter und Debelak (2012) werden im Folgenden dargestellt. Ziel der Untersuchung war die<br />

Modellierung der Zusammenhänge zwischen den Hauptvariablen der Tests des Test-Sets<br />

und einer standardisierten Fahrprobe als Maß für die Fahrtauglichkeit einer Person. Der<br />

Zusammenhang zwischen Prädiktorvariablen und dem externen Kriterium wurde dabei über<br />

eine additive Regressionsanalyse geschätzt. Diese Methode soll im folgenden Abschnitt kurz<br />

vorgestellt werden.<br />

Bei der additiven Regression handelt es sich um eine relativ junge Methode, welche<br />

umfassend zuerst von Hastie und Tibshirani (1990) beschrieben wurde. Weitergehende<br />

Einführungen in die Thematik finden sich zum Beispiel bei Wood (2006) oder bei Faraway<br />

(2006). Bei der additiven Regression handelt es sich um eine Verallgemeinerung der<br />

linearen Regression. Bei dieser lautet das zugrundeliegende Modell:<br />

bezeichnet dabei die vorherzusagende Kriteriumsvariable, die gemessenen<br />

Prädiktorvariablen. Bei der additiven Regression wird dieses Modell dahingehend<br />

verallgemeinert, dass die einzelnen Prädiktorvariablen nicht nur über eine lineare, sondern<br />

über eine beliebige Funktion auf die Kriteriumsvariable einwirken können:<br />

Prinzipiell können diese Funktionen auch von mehreren Prädiktorvariablen abhängen. Allen<br />

additiven Modellen gemeinsam ist jedoch, dass die Funktionswerte durch ihr<br />

Aufsummieren eine Abschätzung der Kriteriumsvariablen ermöglichen, woher auch der<br />

Name dieser Methode kommt.<br />

Es gibt eine Reihe verschiedener Ansätze zu additiven Modellen, welche sich u.a. darin<br />

unterscheiden, wie die unbekannten Funktionen geschätzt werden. Der Vergleich<br />

unterschiedlicher additiver Regressionsmodelle und die Auswahl eines Modells aus<br />

mehreren möglichen Modellen ist wie bei der linearen oder der logistischen Regression über<br />

Informationskriterien wie Akaike’s Information Criterion (AIC; Akaike, 1974) möglich. Das AIC<br />

ist dabei ein Maß, welches die durch das Modell aufgeklärte Varianz der Komplexität des<br />

Modells gegenüber stellt. Da die lineare Regression ein Spezialfall der additiven Regression<br />

ist, sind die AIC-Werte beider Methoden unmittelbar miteinander vergleichbar. Eine zweite<br />

Anwendung der additiven Regressionsanalyse ist die Darstellung eines komplexen<br />

Zusammenhangs als Vorbereitung für weitergehende Analysen.<br />

Die additive Regression hat dabei folgende Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber<br />

der linearen Regression:<br />

Die additive Regression ist ein allgemeineres Modell und kann damit komplexere<br />

Zusammenhänge modellieren als eine lineare Regression. Umgekehrt gibt es<br />

dadurch, dass die lineare Regression ein Spezialfall der additiven Regression ist,<br />

keinen Zusammenhang, welcher durch eine lineare Regression, aber nicht durch eine<br />

additive Regression modelliert werden kann.


Sie hat mit der linearen Regression gemein, dass der Zusammenhang zwischen<br />

Prädiktor- und Kriteriumsvariablen als Summe einzelner Effekte behandelt wird,<br />

welche jeweils getrennt (z.B. graphisch) dargestellt werden können.<br />

Diese Effekte sind jedoch komplex und in der Regel nicht durch einfache<br />

mathematische Funktionen beschreibbar.<br />

Methode:<br />

Es wurde anhand einer Stichprobe gesunder Personen und der Anwendung einer additiven<br />

Regression ein Modell zur Vorhersage der Fahrtauglichkeit einer Person anhand der<br />

Ergebnisse von RT (Variable Reaktionszeit), TAVTMB oder ATAVT und DT erstellt. Anhand<br />

zweier unabhängiger Stichproben neurologischer Patienten sollte in einem zweiten Schritt<br />

die Anwendbarkeit dieses Modells bei klinischen Fragestellungen geprüft werden. Alle<br />

Berechnungen wurden dabei mit dem Softwarepaket gam (Hastie, 2011) für die Opensource-Software<br />

R (R development core team, 2012) durchgeführt.<br />

Stichproben:<br />

Untersucht wurden insgesamt drei Stichproben, welche im Folgenden beschrieben werden.<br />

Alle Stichproben bearbeiteten die Tests im Zuge einer standardisierten Testung und führten<br />

danach eine standardisierte Fahrprobe durch.<br />

Stichprobe 1:<br />

Bei dieser Stichprobe handelte es sich um gesunde ältere Kraftfahrer, welche jedoch zum<br />

Teil schon auffällige Kraftfahrer waren. Die Stichprobe besteht aus 164 (74%) Männern und<br />

58 (26%) Frauen im Alter von 19 bis 91 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 59<br />

Jahren und einer Standardabweichung von 18 Jahren. Insgesamt 39 (18%) Personen haben<br />

eine Pflichtschule oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU<br />

Bildungsgrad 2), 96 (43%) Personen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw.<br />

eine Fachschule absolviert (EU Bildungsgrad 3), 35 (16%) Personen haben einen Abituroder<br />

Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 52 (23%) Personen verfügen über<br />

einen Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />

Stichprobe 2:<br />

Bei dieser Stichprobe handelte es sich um 109 Personen, welche einen Schlaganfall erlitten<br />

hatten. Die Stichprobe besteht aus 88 (81%) Männern und 21 (19%) Frauen im Alter von 21<br />

bis 68 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 51 Jahren und einer<br />

Standardabweichung von 10 Jahren. Insgesamt 6 (11%) Personen haben eine Pflichtschule<br />

oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 27<br />

(50%) Personen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule<br />

absolviert (EU Bildungsgrad 3), 13 (24%) Personen haben einen Abitur- oder<br />

Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 8 (15%) Personen verfügen über einen<br />

Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />

Stichprobe 3:<br />

Bei dieser Stichprobe handelte es sich um 69 Personen, welche ein Schädel-Hirn-Trauma<br />

(TBI) erlitten hatten. Die Stichprobe besteht aus 57 (83%) Männern und 12 (17%) Frauen im<br />

Alter von 21 bis 59 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 53 Jahren und einer<br />

Standardabweichung von 10 Jahren. Insgesamt 9 (13%) Personen haben eine Pflichtschule<br />

oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 36<br />

(52%) Personen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule<br />

absolviert (EU Bildungsgrad 3), 15 (22%) Personen haben einen Abitur- oder<br />

Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 9 (13 %) Personen verfügen über einen<br />

Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).


Ergebnisse:<br />

Um die Güte der Vorhersage einiger möglicher Modelle zu vergleichen, werden in Tabelle 3 die<br />

Validitäten (erfasst als punkt-biseriale Korrelation zwischen Vorhersage und gemessenem<br />

Wert für das Außenkriterium) und die AIC-Werte für jedes der sieben möglichen Modelle<br />

dargestellt, die jeweils unterschiedliche Tests beinhalten. Grundlage der Berechnungen<br />

waren dabei jeweils die Daten aus Stichprobe 1. Ein Modell gilt dabei als umso besser<br />

einsetzbar, je höher die Validität ist und je kleiner der AIC-Wert ist. Basis der Berechnungen<br />

war dabei jeweils eine additive logistische Regression. Zum Vergleich werden auch<br />

entsprechende Ergebnisse für eine linear logistische Regression dargestellt. Diese stellt<br />

einen bekannten Spezialfall einer additiv logistischen Regression dar.<br />

Tabelle 3: Validitäten und AIC-Werte für 14 Modelle zur Prognose der Fahreignung<br />

Modell<br />

Tests<br />

Validität<br />

(additiv)<br />

AIC<br />

(additiv)<br />

Validität<br />

(linear)<br />

AIC<br />

(linear)<br />

1 DT 0,34 281,66 0,33 277<br />

2 RT 0,26 294,07 0,20 292,91<br />

3 TAVT 0,31 285,47 0,27 285,84<br />

4 DT + RT 0,37 285,41 0,34 278,1<br />

5 DT + TAVT 0,38 282,51 0,34 278,24<br />

6 RT + TAVT 0,37 285,51 0,28 285,64<br />

7<br />

DT + RT +<br />

TAVT<br />

0,41 285,66 0,34 279,58<br />

Wie aus Tabelle 4 hervorgeht, sind die Modelle der additiv logistischen Regression in ihren<br />

AIC-Werten generell vergleichbar. Das Modell mit der höchsten Validität ist jenes, welches<br />

alle Verfahren des Test-Sets DRIVESC verwendet. Jedoch erklären alle dargestellten<br />

Modelle signifikant mehr Varianz der Kriteriumsvariable als das hier nicht näher dargestellte<br />

sog. Nullmodell. Dieses versucht eine Vorhersage der Kriteriumsvariable ohne<br />

Berücksichtigung der Testergebnisse.<br />

Im Folgenden sollen auch die Validität des verwendeten Modells in den Stichproben 2 und 3<br />

dargestellt werden:<br />

Tabelle 4: Validität für Modell 7 zur Prognose der Fahreignung bei neurologischen Patienten<br />

Modell<br />

7<br />

Tests<br />

DT + RT +<br />

TAVT<br />

Validität<br />

Schlaganfall<br />

(additiv)<br />

Validität TBI<br />

(additiv)<br />

Validität<br />

Schlaganfall<br />

(linear)<br />

Validität TBI<br />

(linear)<br />

0,48 0,22 0,54 0,31<br />

Das additive Modell, welches sich auf die Vorhersage durch die Verfahren des Test-Sets<br />

stützt, erreicht in Stichprobe 2 eine Validität von 0,48 und in Stichprobe 3 eine Validität von<br />

0,22. Für das lineare Modell ergeben sich entsprechende Werte von 0,54 bzw. 0,31.<br />

Für die praktische Anwendung folgt daraus, dass bei neurologischen Patienten die Verfahren<br />

des Test-Sets DRIVESC für eine valide Erstabschätzung verwendet werden können, welche<br />

jedoch je nach Fragestellung durch weitere Verfahren abgesichert werden sollte.


Die Vorgabe der Testverfahren des Test-Sets DRIVESC nimmt so wenig Zeit des Testleiters<br />

in Anspruch wie nur möglich. Instruktions- und Auswertezeiten entfallen und bei mehreren<br />

vorhandenen Testplätzen können gestaffelte Testungen durchgeführt werden.<br />

Ein Test ist dann nützlich, wenn er ein Merkmal misst, für dessen Untersuchung ein<br />

praktisches Bedürfnis besteht. Ein Test hat demgemäß eine hohe Nützlichkeit, „wenn er in<br />

seiner Funktion durch keinen anderen vertreten werden kann“ (Lienert & Raatz, 1994, S.19).<br />

Das praktische Bedürfnis für die vorliegenden Tests entsteht durch die Möglichkeit der<br />

Selektion von auffälligen Kraftfahrern.<br />

Oft wird als Nachteil von computergestützten Tests angeführt, dass der PC einen<br />

zusätzlichen Stressor in der Testsituation darstellt und dass Personen mit geringer<br />

Computererfahrung benachteiligt wären. Dies trifft auf das Test-Set DRIVESC nicht zu, da<br />

die spezielle Hardware zur Antworteingabe für jeden Anwender, unabhängig von Alter,<br />

Bildung und seiner Computererfahrung einfach zu bedienen ist. Für die höhere Testfairness<br />

des Test-Sets DRIVESC spricht die Art der Instruktionsdarbietung. Die Testinstruktionen und<br />

Übungsphasen der enthaltenen Tests wurden so gestaltet, dass der Test nur dann<br />

vorgegeben wird, wenn die Testaufgabe richtig verstanden wurde. Auch Testangst wird oft<br />

als benachteiligender Faktor genannt. Strohbeck-Kühner (1999) konnte zeigen, dass die<br />

Beziehung zwischen Testangst und Leistung bei der Fahreignungsbegutachtung keine Folge<br />

der Testangst darstellt, sondern Testangst sich erst im Gefolge der Wahrnehmung eigener<br />

Leistungsdefizite entwickelt und somit keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der<br />

Testperson hat.<br />

Nach Kubinger (1995) erfüllt ein Test das Gütekriterium der Normierung, wenn folgende<br />

Bedingungen erfüllt sind: Die Normen sind nicht veraltet, die Populationen, für welche die<br />

Normen gelten und die herangezogene Stichprobe sind definiert.<br />

Als Normstichprobe wird im Kontext des Test-Sets DRIVESC eine, auf Ergebnissen von<br />

Volkszählungen in Deutschland und Österreich basierende, repräsentative Stichprobe der<br />

Normalbevölkerung bezeichnet. Im Unterschied zu repräsentativen Stichproben versteht<br />

man unter anfallenden Stichproben Vergleichswerte einer anfallenden Gruppe,<br />

beispielsweise der Gruppe der Berufskraftfahrer. Aus methodisch-theoretischen<br />

Überlegungen wird der Vergleich mit einer Normstichprobe durchgeführt (vgl. Schuhfried,<br />

2004), die repräsentativ für diejenigen Personen ist, die sich im Straßenverkehr bewegen<br />

bzw. dazu berechtigt wären. Darüber hinaus sind die implementierten Verfahren an einer<br />

Referenzstichprobe bis mindesten 85 Jahre und älter normiert.


Das Test-Set DRIVESC ermöglicht eine Abklärung folgender drei Dimensionen<br />

(Abbildung 3):<br />

Überblicksgewinnung<br />

Reaktionsfähigkeit<br />

einfach,<br />

Reaktionsgeschwindigkeit<br />

einfach,<br />

motorische<br />

Geschwindigkeit<br />

Rechtsverkeher/<br />

Linksverkehr<br />

Belastbarkeit,<br />

reaktiv<br />

Abbildung 3: Übersicht Dimensionen im DRIVESC<br />

Tabelle 5 gibt einen Überblick über die im Test-Set enthaltenen Dimensionen und Tests.<br />

Eine genaue Beschreibung zu den Gütekriterien und zum theoretischen Hintergrund der<br />

Tests können Sie im jeweiligen Testmanual nachlesen. Kontaktieren Sie uns<br />

(info@schuhfried.at), wir schicken sie Ihnen gerne zu.<br />

Tabelle 5: Alle Dimensionen und Tests des DRIVESC<br />

Dimensionen Subdimensionen Tests<br />

Belastbarkeit,<br />

reaktiv<br />

Reaktionsfähigkeit<br />

Überblicksgewinnung<br />

Verkehr<br />

*Schätzung der Mindestreliabilität anhand des Standardmessfehlers<br />

Reliabilität<br />

(Cronbach<br />

Alpha)<br />

Subtests<br />

Variable<br />

DT 0.99 S1 Richtige 6<br />

RT 0.94 S3 Mittlere Reaktionszeit<br />

RT 0.98 S3<br />

Mittlere Motorische<br />

Zeit<br />

Zeit<br />

ATAVT 0,80* S1/S2 Überblicksgewinnung 14<br />

Gesamtdauer 26<br />

6


Reaktive Belastbarkeit bedeutet hier die Fähigkeit des Individuums, auch unter Belastung<br />

schnell und richtig zu reagieren. Um die Person auch tatsächlich in eine Belastungssituation<br />

zu bringen, ist eine entsprechend hohe Signalfrequenz im Testverfahren notwendig. Aus<br />

psychologischer Sicht ist vor allem in stressreichen Situationen (z.B. Berufsverkehr in der<br />

Großstadt) eine hohe Belastbarkeit gefordert (vgl. Burgard, 2004).<br />

Test:<br />

Die reaktive Belastbarkeit wird im Test-Set DRIVESC mit dem Verfahren DT S1<br />

(Determinationstest) erfasst. Hierbei werden fünf verschiedenfärbige optische Reize, zwei<br />

unterschiedliche akustische Reize und zwei Signale für die Fußtasten vorgegeben, auf die<br />

der Proband so schnell wie möglich mit der korrespondierenden Taste am Panel bzw. der<br />

korrespondierenden Fußtaste zu reagieren hat. Das Programm passt sich hiermit über die<br />

Geschwindigkeit der Reizvorgabe an das Leistungsniveau der Testperson an.<br />

Unter Reaktionsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, auf einen oder mehrere Reize möglichst<br />

schnell und zielgerichtet zu reagieren. Im Straßenverkehr ist eine ausreichende<br />

Reaktionsgeschwindigkeit essentiell, da bei einem plötzlich auftretenden Ereignis für den<br />

Reaktionsweg schon Millisekunden entscheidend sein können. Als Beispiel sei das plötzliche<br />

Überqueren eines Fußgängers und die daher nötige rasche Bremsung genannt. Bei der<br />

einfachen Reaktionsfähigkeit wird die motorische Aktion durch ein einfaches Signal<br />

ausgelöst. Diesem Signal folgt ein vorher festgelegter Bewegungsablauf. Die Signalquelle<br />

kann akustisch, optisch oder kinästhetisch erfolgen.<br />

Es wird zwischen Reaktionsgeschwindigkeit und motorischer Geschwindigkeit differenziert:<br />

Die Reaktionsgeschwindigkeit gibt die Zeit an, die zwischen einem Reiz und dem<br />

Beginn der mechanischen Bewegungsantwort vergeht (also dem Verlassen der<br />

Ruhetaste). Eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit (kurze Zeit) bedeutet, dass die<br />

Testperson gut in der Lage ist, angemessen rasch auf relevante Reize bzw.<br />

Reizkonstellationen zu reagieren.<br />

Bei der motorischen Geschwindigkeit handelt es sich um die Zeitspanne zwischen<br />

dem Verlassen der Ruhetaste und dem Kontakt mit der Drucktaste. Dieser Wert gibt<br />

Auskunft über die Bewegungsgeschwindigkeit der Testperson. Eine hohe motorische<br />

Geschwindigkeit (kurze Zeit) bedeutet demnach, dass es die Testperson gut schafft,<br />

in Reaktionssituationen geplante Handlungsabläufe angemessen schnell<br />

umzusetzen.<br />

Test:<br />

Die einfache Reaktionsfähigkeit wird im Test-Set DRIVESC mit dem Verfahren RT S3<br />

(Reaktionstest) erfasst. Dabei muss die Testperson so schnell wie möglich eine bestimmte<br />

Taste drücken, sobald der geforderte Reiz präsentiert wird. Hierbei ist die Vorgabe mittels<br />

Panel notwendig. Mit dem RT ist es möglich, sowohl die Reaktionsgeschwindigkeit als auch<br />

die motorische Geschwindigkeit zu erfassen.<br />

Unter Überblicksgewinnung wird im Allgemeinen die Fähigkeit verstanden, Objekte und<br />

visuelle Muster rasch identifizieren zu können (z.B.: French, Ekstrom & Price, 1963; Carroll,<br />

1993). Testverfahren zur Messung dieser Fähigkeit haben in der psychologischen Diagnostik<br />

der Fahreignung eine lange Tradition, da im Straßenverkehr eine schnelle und richtige<br />

Erfassung von komplexen visuellen Situationen essentiell ist. Als Beispiel sei das Einfahren<br />

in eine stark befahrene Kreuzung genannt.


Test:<br />

Die Überblicksgewinnung im Straßenverkehr wird im Test-Set DRIVESC mit dem Verfahren<br />

ATAVT (Adaptiver Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest S1 für Rechtsverkehr,<br />

Adaptiver Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest S2 für Linksverkehr) erfasst. Der<br />

Testperson werden dabei kurz Bilder von Verkehrssituationen dargeboten. Nach jedem Bild<br />

soll sie angeben, was darauf zu sehen war. Dabei kann sie aus jeweils denselben fünf<br />

vorgegebenen Antwortmöglichkeiten wählen.


Informationen zur allgemeinen Bedienung der Auswertungsoptionen finden Sie im Wiener<br />

Testsystem Helpfile. Untenstehend finden Sie Auswertungs- und Interpretationshilfen<br />

spezifisch für das Test-Set DRIVESC.<br />

Die Auswertung der einzelnen Testverfahren des Test-Sets DRIVESC erfolgt automatisch.<br />

Die Testergebnisse werden je Test einheitlich sowohl tabellarisch als auch in Profilform<br />

dargestellt.<br />

Die Angabe der Testergebnisse je Dimension erfolgt in Rohwerten bzw. Parametern und<br />

Prozenträngen. Der Prozentrang gibt an, wie viel Prozent einer bestimmten<br />

Vergleichsgruppe eine geringere bzw. gleich hohe Ausprägung in diesem Leistungs- oder<br />

Persönlichkeitsmerkmal aufweisen. Als Vergleichsgruppe wird generell eine repräsentative<br />

Stichprobe aus der Gesamtbevölkerung herangezogen. Falls dies nicht der Fall ist, wird bei<br />

der Auswertung explizit darauf hingewiesen. Ein Prozentrang von PR=76 bedeutet<br />

beispielsweise, dass 76% der Testpersonen aus der repräsentativen Normstichprobe eine<br />

geringere bzw. gleich hohe und 24% eine höhere Ausprägung in diesem Leistungs- oder<br />

Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />

<br />

<br />

<br />

Ein Prozentrang bis 15 weist auf eine unterdurchschnittliche Ausprägung des<br />

betreffenden Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmals im Vergleich zur<br />

repräsentativen Normstichprobe hin.<br />

Bei einem Prozentrang von 16-84 kann davon ausgegangen werden, dass das<br />

betreffende Leistungsmerkmal im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />

durchschnittlich ausgeprägt ist.<br />

Ein Prozentrang ab 84 weist auf eine überdurchschnittliche Ausprägung des<br />

betreffenden Leistungsmerkmals im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />

hin.<br />

Herr H. (56, Busfahrer) befindet sich nach einem Schlaganfall in einer stationären<br />

Neurorehabilitation. In der neuropsychologischen Untersuchung zeigten sich schwere<br />

Störungen der Lern- und Merkfähigkeit und räumlich-perzeptive Störungen. In den<br />

Gesprächen mit dem Patienten stand von Beginn an auch das Thema „Autofahren“ im<br />

Zentrum, da Herr B. vor seiner Erkrankung als Busfahrer tätig war. Eine Abklärung der<br />

Fahreignung erschien aufgrund des Störungsbildes und dem Wunsch des Patienten, seinem<br />

Beruf nach der Rehabilitation möglichst wieder nachgehen zu können, aus<br />

neuropsychologischer Sicht in jedem Fall angezeigt. Der Patient wurde daher schon<br />

während des stationären Aufenthaltes über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt<br />

und stimmte einer ersten informellen Untersuchung fahrrelevanter Leistungsdimensionen<br />

noch während des stationären Aufenthaltes zu. Um einen ersten Einblick zu erhalten,<br />

inwiefern Herr H. durch den Schlaganfall in für das Führen eines Kraftfahrzeuges relevanten<br />

Leistungsdimensionen beeinträchtigt ist, wurde dabei das Test-Set DRIVESC vorgegeben.<br />

Der Patient erreichte folgende Ergebnisse (Tabelle 6):


Tabelle 6: Ergebnisse Fallbeispiel<br />

Dimensionen<br />

Belastbarkeit, reaktiv 40<br />

Reaktionsfähigkeit 30<br />

Überblicksgewinnung Verkehr 10<br />

Die reaktive Belastbarkeit sowie die Reaktionsfähigkeit des Patienten lagen im Vergleich zur<br />

repräsentativen Normstichprobe im durchschnittlichen Bereich, die Überblicksgewinnung<br />

Verkehr erwies sich bei diesem Patienten als stark beeinträchtigt. Gemäß den<br />

Mindestanforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit, die bei einer<br />

Führerscheingruppe II erfüllt sein müssen, liegt der Patient somit in einem Verfahren unter<br />

dem geforderten Mindest-Prozentrang von 16 in allen Verfahren und dem geforderten<br />

Prozentrang 33 in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren 1 . Das Ergebnis war für den<br />

Patienten zunächst schwer zu verkraften, in einem Abschlussgespräch wurde jedoch das<br />

gemeinsame weitere Vorgehen geplant mit der Zielsetzung, den Patienten<br />

eigenverantwortlich zu einer amtlichen Abklärung der Fahreignung zu motivieren. Darüber<br />

hinaus wurde der Patient an einen ambulanten Neuropsychologen verwiesen, der auf Basis<br />

der Befundergebnisse eine tiefergehende Diagnostik fahrrelevanter Leistungsdimensionen<br />

vornahm und darauf aufbauend ein neuropsychologisches Training zur Vorbereitung der<br />

amtlichen Abklärung mit dem Patienten durchführte.<br />

PR<br />

Das Test-Set DRIVESC bietet eine komfortable Möglichkeit zur automatischen Erzeugung<br />

eines Reports. Der Report kann beispielsweise als Basis für die Ergebnisrückmeldung an die<br />

Patienten oder auch als Grundlage für Befunde etc. verwendet werden. Dafür steht dem<br />

Anwender eine fertige Vorlage zur Verfügung, die er an die Anforderungen der jeweiligen<br />

Institution individuell anpassen kann.<br />

Durch den Export der Resultate in den Report wird sichergestellt, dass die Testergebnisse<br />

ohne Übertragungsfehler übernommen werden. Für zusätzliche Informationen wie<br />

Untersuchungsanlass, Exploration oder Anamnese sind Textabschnitte vorgesehen, welche<br />

mit Microsoft Word entsprechend bearbeitet werden können.<br />

Das Grundgerüst der Reportvorlage besteht aus einem fest vorgegebenen Text, der an<br />

beliebigen Stellen variable Daten (Personendaten, Testvariablen und Textbausteine) enthält.<br />

Ein Report, der auf der vorgefertigten Vorlage basiert, kann ganz einfach über den Button<br />

Report erzeugt werden.<br />

So nutzen Sie die Vorlage für die verkehrspsychologische Stellungnahme:<br />

(1) Klicken Sie auf Report<br />

(2) Wählen Sie die gewünschte Vorlage aus<br />

Damit wird Microsoft Word geöffnet und ein Dokument angezeigt, das den Reporttext mit den<br />

individuellen Testergebnissen enthält. Sie können das Dokument nun ausdrucken und/oder<br />

speichern. Bei Bedarf können Sie auch individuelle Änderungen daran vornehmen.<br />

1 Für die Fahrzeuggruppe 2 gelten aufgrund der erhöhten Lenkerverantwortung strengere Bestimmungen für FührerscheinanwärterInnen oder InhaberInnen dieser Fahrzeuggruppe. In Kongruenz mit den<br />

Begutachtungs-Leitlinien der BASt (2000), Kroj (1995) sowie den von Schubert, Schneider, Eisenmenger & Stephan (2005) in den Kommentaren zu den Begutachtungs-Leitlinien bzw. den<br />

Beurteilungskriterien (Schubert & Mattern, 2005) dargestellten Beurteilungsrichtlinien kann hier bereits ein Testwert von unter PR=33 im Falle einer mangelnden Kompensierbarkeit durch andere<br />

Leistungen und/oder Persönlichkeitsmerkmale als Hinweis auf eine eingeschränkte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit verstanden werden.


Wenn Sie nicht auf die mitgelieferte Vorlage zurückgreifen wollen, können Sie alternativ dazu<br />

auch eine selbsterstellte Vorlage definieren. So erzeugen Sie eine selbsterstellte Vorlage:<br />

(1) Klicken Sie auf Report<br />

(2) Wählen Sie Neue Reportvorlage erstellen und klicken Sie auf Ok<br />

(3) Geben Sie eine Bezeichnung für die neue Vorlage ein und klicken Sie auf Ok<br />

Es wird eine neue Vorlagendatei erzeugt, die Hinweise und Erläuterungen sowie<br />

Informationen zu den möglichen Testvariablen enthält. Diese Datei wird mit Microsoft Word<br />

geöffnet. Ersetzen Sie den Hinweistext durch den gewünschten Vorlagentext und speichern<br />

Sie die Datei ab. Damit steht die neue Vorlage bereit und kann ausgewählt werden, wenn<br />

Sie wieder auf die Schaltfläche Report klicken.<br />

Sie können vorhandene Vorlagen auch direkt in Microsoft Word bearbeiten (z.B. mit Ihrem<br />

Briefkopf versehen) und anschließend abspeichern. Alle verfügbaren Vorlagen werden im<br />

Unterverzeichnis Report Templates des Wiener Testsystem Verzeichnisses abgelegt.


Im klinischen Setting dient die Abklärung relevanter Leistungsdimensionen für das Führen<br />

eines Kraftfahrzeuges nicht nur zur Ermittlung verkehrsunsicherer Kraftfahrer, sondern<br />

ebenso zur Erarbeitung und Empfehlung konkreter Maßnahmen für den Erhalt und die<br />

Wiedererlangung der Fahreignung.<br />

Michon (1979) sowie van Zomeren, Brouwer und Minderhoud (1987) beschreiben<br />

Fahreignung als einen Prozess, der aus verschiedenen Unteraufgaben besteht (vgl. auch<br />

Kapitel 3.1.1). Diese Unteraufgaben müssen erfolgreich gelöst werden, damit eine<br />

Fahraufgabe bewältigt werden kann. Entscheidend ist dabei, dass diese Unteraufgaben drei<br />

Ebenen zugeordnet werden (strategische, taktische und operationale Ebene) und<br />

hierarchisch organisiert sind. Kognitive und affektive Beeinträchtigungen können zu<br />

Störungen auf jeder Ebene führen, dementsprechend können sich therapeutische<br />

Interventionen ebenso differenziert auf diese drei Ebenen beziehen (Schale & Küst, 2009).<br />

Auf der strategischen Ebene werden Entscheidungen beschrieben, die vor Antritt der Fahrt<br />

benötigt werden und ohne Zeitdruck getroffen werden (z.B. Auswahl des Zeitpunktes der<br />

Fahrt, Fahrtroute, Fahrtdauer usw.). Die taktische Ebene betrifft Entscheidungen während<br />

der Fahrt, die unter mäßigem Zeitdruck erfolgen müssen (z.B. vorausschauendes Fahren,<br />

Geschwindigkeitsanpassung etc.). Die Intervention auf diesen beiden Ebenen enthält<br />

beispielsweise das Erarbeiten von Einsichtsfähigkeit, Kompensationsverhalten und<br />

angemessener Selbstwahrnehmung. Dazu können beispielsweise psychotherapeutische<br />

Gespräche oder ein Fahrtraining bzw. ein Training mit Fahrsimulatoren eingesetzt werden.<br />

Darüber hinaus sind für Leistungen auf diesen beiden Ebenen ausreichende exekutive<br />

Funktionen zentral. Auf operationaler Ebene sind schließlich Fähigkeiten angesiedelt, die<br />

während der Fahrt permanent gegeben sein müssen (z.B. Aufmerksamkeit, Wahrnehmung,<br />

sensorische und motorische Leistungen) (Schale & Küst, 2009). Zur Verbesserung der<br />

Leistungen auf dieser Ebene kann ein kognitives Funktionstraining eingesetzt werden, das<br />

spezifische Aufmerksamkeitsfacetten, exekutive Funktionen etc. trainiert.<br />

Die verkehrspsychologische Forschung zeigt, dass vor allem intakte<br />

Aufmerksamkeitsfunktionen für das sichere Lenken eines Kraftfahrzeuges relevant sind (z.B.<br />

Ranney, 1994, Arthur, Barret & Aexander, 1991). Neuropsychologische<br />

Forschungsergebnisse bekräftigen, dass eben diese Aufmerksamkeitsfunktionen positiv auf<br />

kognitives Training ansprechen. Aus neuropsychologischer Perspektive ist im Test-Set<br />

DRIVESC der Schwerpunkt ebenfalls auf die Aufmerksamkeit gelegt, da der RT der<br />

Aufmerksamkeitsaktivierung (Alertness) sowie der DT der selektiven<br />

Aufmerksamkeitserfassung zugeordnet werden kann (Golz et al., 2004).<br />

Mit CogniPlus bietet <strong>SCHUHFRIED</strong> ein kognitives Trainingsprogramm auf höchstem<br />

wissenschaftlichen Niveau, das eine optimierte Verknüpfung von Diagnose, Training und<br />

Evaluation ermöglicht und insbesondere das Training spezifischer<br />

Aufmerksamkeitsdimensionen ermöglicht. Abbildung 4 gibt einen Überblick über alle<br />

Funktionen, die mit CogniPlus derzeit trainiert werden können. Für Patienten mit visuellem<br />

Neglect bzw. Gesichtsfeldeinschränkungen wurde speziell das Training SPACE entwickelt.


Abbildung 4: Übersicht Dimensionen und Trainings in CogniPlus<br />

Für weitere Informationen zu CogniPlus kontaktieren Sie uns (info@schuhfried.at).<br />

Bitte beachten Sie: Validierungsstudien zur Überprüfung der Trainierbarkeit der<br />

Fahreignung mit CogniPlus werden derzeit durchgeführt. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit<br />

jedoch noch nicht vor.


Exemplarisch für gesetzliche Regelungen in der Verkehrspsychologie seien im Folgenden<br />

die gesetzlichen Bestimmungen für die verkehrspsychologische Begutachtung in den<br />

deutschsprachigen Ländern angeführt.<br />

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln<br />

angeordnet werden, wenn<br />

trotz ärztlichen Gutachtens ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich<br />

erforderlich ist<br />

Entscheidung über eine vorgezogene Lenkerberechtigung getroffen werden soll<br />

Auffälligkeiten bei der Fahrprüfung beobachtet werden<br />

ein schwerer Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche<br />

Vorschriften vorliegen<br />

Straftaten begangen wurden, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,<br />

insbesondere wenn es Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial gibt oder<br />

die Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,<br />

bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Lenkerberechtigung<br />

Weiters muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten gemacht werden wenn:<br />

nach einem ärztlichen Gutachten Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder<br />

sonstige Tatsachen vorliegen, die auf Alkoholmissbrauch hinweisen<br />

wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen<br />

wurden<br />

ein Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.8 mg/l oder mehr geführt<br />

wurde<br />

zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit noch immer besteht<br />

‣ gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel<br />

an der Eignung begründen<br />

‣ die Fahrerlaubnis wegen Abhängigkeit von Betäubungsmitteln entzogen<br />

wurde<br />

‣ geklärt werden muss, ob der Klient noch suchtmittelabhängig ist oder<br />

Suchtgiftmissbrauch begeht<br />

‣ mehrmals mit einer Alkoholisierung von mehr als 0.25mg/l ein Fahrzeug in<br />

Betrieb genommen wurde<br />

‣ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen 18 Punkten erfolgen soll


Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)<br />

Als Teil des Straßenverkehrsrechts regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom<br />

18.8.1998 in Anlage 5 Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C,<br />

C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur<br />

Fahrgastbeförderung:<br />

1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1,<br />

CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen<br />

sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte<br />

Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser<br />

Anlage vorzulegen.<br />

2. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1,<br />

DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem<br />

besondere Anforderungen hinsichtlich:<br />

a) Belastbarkeit,<br />

b) Orientierungsleistung,<br />

c) Konzentrationsleistung,<br />

d) Aufmerksamkeitsleistung,<br />

e) Reaktionsfähigkeit,<br />

erfüllen.<br />

Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der<br />

Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein.<br />

Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze<br />

nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens<br />

nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu führen<br />

• von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und<br />

der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,<br />

• von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und<br />

D1E ab dem 50. Lebensjahr,<br />

• von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab<br />

dem 60. Lebensjahr.<br />

Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.<br />

Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt):<br />

Zur Vereinheitlichung medizinisch-psychologischer Begutachtungen wurden von der<br />

Bundesanstalt für Straßenwesen ‚Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung’<br />

herausgegeben. Sie umfassen im Wesentlichen eine Reihe körperlicher und psychischer<br />

(leistungs- und persönlichkeitsbezogener) Mängel, die eine Eignung zum Führen eines<br />

Kraftfahrzeuges ausschließen oder zumindest einschränken.<br />

Die Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen sollen in Abstimmung mit<br />

der FeV die Praxis der Begutachtung des Einzelfalls erleichtern. Sie ersetzen jedoch nicht<br />

die Begründung des Gutachtens im Einzelfall. Es bleibt eine Aufgabe des Gutachters, den<br />

Mangel individuell zu interpretieren und so einen Bezug zu den Begutachtungs-Leitlinien in<br />

verständlicher Weise herzustellen. Wenn der Gutachter jedoch unter besonderen, von der<br />

Regel abweichenden Umständen des Einzelfalls ein Abweichen von den aufgeführten<br />

Beurteilungsleitsätzen für gerechtfertigt hält, muss er seine Beurteilung sehr ausführlich und<br />

mit entsprechenden Hinweisen auf die zugrunde gelegte Fachliteratur begründen<br />

(Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000).


Nach den Begutachtungs-Leitlinien (Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 16 Abschnitt<br />

2.5.) können sich Zweifel an der psychischen Leistungsfähigkeit bei einer Minderung der<br />

a) Belastbarkeit,<br />

b) Orientierungsleistung,<br />

c) Konzentrationsleistung,<br />

d) Aufmerksamkeitsleistung,<br />

e) Reaktionsfähigkeit,<br />

ergeben.<br />

In den Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen der Bundesanstalt für<br />

Straßenwesen (2000, S. 15 Abschnitt 5.3. Sachliche Mindestausstattung) werden darüber<br />

hinaus auch Tests für die Bereiche Intelligenz sowie Verfahren zur Erfassung von Haltungen<br />

und Einstellungen (z.B.: psychologische Persönlichkeitstests) genannt, die vor allem im<br />

Zusammenhang mit der Beurteilung von Kompensationsmöglichkeiten von Interesse sind<br />

(vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 18 Abschnitt 2.6.).<br />

Die Erfassung der psychischen Leistungsfähigkeit hat hierbei mit geeigneten,<br />

objektivierbaren psychologischen Testverfahren zu erfolgen, die nach dem Stand der<br />

Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sind (vgl.<br />

hierzu auch FeV Anlage 5). Ausschlaggebend hierbei ist, ob bestimmte<br />

Mindestanforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Frage der<br />

Verursachung steht nicht im Vordergrund.<br />

Die Zweifel können in der Regel als ausgeräumt gelten, wenn sich eine der folgenden<br />

Feststellungen treffen lässt:<br />

Gruppe 1:<br />

Der Prozentrang 16 wurde, bezogen auf altersunabhängige Normwerte, in allen<br />

eingesetzten Leistungstests erreicht oder überschritten.<br />

Grenzwertunterschreitungen sind nur situationsbedingt (störende Faktoren bei der<br />

Testdurchführung, Unausgeruhtsein nach Nachtarbeit o.ä.) und damit nicht<br />

aussagefähig.<br />

Grenzwertunterschreitungen sind zwar nicht als situationsbedingt anzusehen, werden<br />

aber durch stabile Leistungen in den anderen Verfahren ausgeglichen, so dass eine<br />

Mängelkumulation ausgeschlossen ist.<br />

Bei Grenzwertunterschreitungen kann durch Ergebnisse weiterer Verfahren<br />

(ergänzende Testverfahren, Verhaltensbeobachtung, Wiederholungsuntersuchung)<br />

nachgewiesen werden, dass das aus den Leistungsresultaten zu erschließende<br />

Risiko durch das Kompensationspotential (vorausschauendes Denken, ausgeprägtes<br />

Risikobewusstsein, sicherheitsbetonte Grundhaltung) angemessen gemindert werden<br />

kann.<br />

Auch wenn von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich bereits in der Fahrpraxis<br />

bewährt hat, in den Leistungsprüfverfahren insgesamt unzureichende Leistungen<br />

erzielt wurden, konnte der Betroffene aber in einer Fahrverhaltensprobe nachweisen,<br />

dass die in der (ungewohnten) Testsituation festgestellten Minderleistungen sich auf<br />

das gelernte Fahrverhalten nicht entsprechend negativ auswirken.<br />

Es liegen keine Hinweise auf verkehrsmedizinisch relevante eignungseinschränkende<br />

oder eignungsausschließende Eignungsmängel vor.<br />

Früheres verkehrsgefährdendes Verhalten ist in die Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />

einzubeziehen.


Gruppe 2:<br />

Es gelten sinngemäß die Ausführungen zur Gruppe 1. Darüber hinaus gilt die<br />

erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der<br />

Prozentrang 33 – gemessen an altersunabhängigen Normwerten – erreicht oder<br />

überschritten werden muss, dass aber der Prozentrang 16 in den relevanten<br />

Verfahren ausnahmslos erreicht sein muss.<br />

Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn in einzelnen Untertests bei<br />

Abweichungen nach unten Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind.<br />

Andererseits muss sichergestellt werden, dass eine Kumulation ausgeschlossen ist<br />

(siehe Gruppe 1).<br />

In Zweifelsfällen ist eine Fahrverhaltensprobe durch den psychologischen Gutachter vorzunehmen<br />

(Gruppe 1 und 2).<br />

Die Begutachtungs-Leitlinien (Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 18 Abschnitt 2.6.)<br />

nennen folgende Kompensationsfaktoren:<br />

eine trotz einzelner funktionaler Mängel insgesamt gesehen ausreichende<br />

intellektuelle Leistungsfähigkeit, die ein vorausschauendes Fahren bzw. eine<br />

Früherkennung von Gefahrensituationen ermöglicht,<br />

mindestens normgerechte körperliche, insbesondere sinnesphysiologische<br />

Voraussetzungen,<br />

<br />

<br />

Vertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen,<br />

eine sicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung, die erwarten lässt,<br />

dass die Unzulänglichkeiten der eigenen Leistungsausstattung selbstkritisch<br />

reflektiert wurden und diese beim Fahrverhalten berücksichtigt werden.<br />

Die normgerechte körperlich-sinnesphysiologische Voraussetzung kann im Rahmen der<br />

medizinischen Untersuchung überprüft werden, während sich zur Erfassung der Vertrautheit<br />

und Expertise beim Führen eines Kraftfahrzeugs sowohl eine standardisierte Anamnese als<br />

auch in Zweifelsfällen eine standardisierte Fahrprobe anbieten.<br />

In Österreich umfasst die verkehrspsychologische Untersuchung die Erfassung der<br />

Kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der<br />

Bereitschaft zur Verkehrsanpassung<br />

Eine verkehrspsychologische Untersuchung wird angeordnet bei:<br />

Verdacht auf verminderte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit oder<br />

Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Mangelnde<br />

Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn einem<br />

Lenker innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren die Lenkberechtigung dreimal<br />

entzogen wurde, oder wenn ein Lenker wegen einer Übertretung gemäß § 99 Abs. 1<br />

lit. b oder c StVO 1960 (Alkohol am Steuer) bestraft wurde.<br />

wenn auf Grund der ärztlichen Untersuchung geistige Reifungsmängel oder ein<br />

Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm zu vermuten sind; hierbei ist auch die<br />

Gruppe der Lenkberechtigung zu berücksichtigen.<br />

Bewerbern um eine Lenkberechtigung für die Klasse D,<br />

Bewerbern um eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B, es sei denn, der<br />

oder die Erziehungsberechtigten bestätigen das Vorhandensein der nötigen geistigen<br />

Reife und sozialen Verantwortung des Bewerbers,<br />

Bewerbern um eine Lenkberechtigung, die fünfmal den theoretischen Teil der<br />

Fahrprüfung oder viermal den praktischen Teil der Fahrprüfung nicht bestanden<br />

haben und bei denen auf Grund einer ergänzenden amtsärztlichen Untersuchung


Zweifel an deren kraftfahrspezifischer Leistungsfähigkeit, insbesondere an der<br />

Intelligenz und am Erinnerungsvermögen bestehen.<br />

In § 18, Abs. 2-3, FSG-GV wird geregelt, welche Leistungsdimensionen im Rahmen einer<br />

verkehrspsychologischen Untersuchung erfasst werden müssen. Der exakte Gesetzestext<br />

lautet:<br />

(2) Für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit sind insbesondere<br />

folgende Fähigkeiten zu überprüfen:<br />

1. Beobachtungsfähigkeit sowie Überblicksgewinnung,<br />

2. Reaktionsverhalten, insbesondere die Geschwindigkeit und Sicherheit der<br />

Entscheidung und Reaktion sowie die Belastbarkeit des Reaktionsverhaltens,<br />

3. Konzentrationsvermögen,<br />

4. Sensomotorik und<br />

5. Intelligenz und Erinnerungsvermögen.<br />

§18, Abs. 4 FSG-GV regelt die zu erfassenden Eigenschaften bei Bewerbern um eine<br />

Lenkerberechtigung für die Klasse D wie folgt:<br />

(4) Bewerber um eine Lenkberechtigung, die gemäß § 17 Abs. 3 Z 1 und 2 eine<br />

verkehrspsychologische Stellungnahme zu erbringen haben, sind einem<br />

verkehrspsychologischen Screening zu unterziehen, bei dem jedenfalls Beobachtungs- und<br />

Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Koordination sowie in einem verkürzten<br />

Explorationsgespräch unter anderem die Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung zu<br />

untersuchen sind. Ergibt das Screening einen Verdacht auf Mängel in der<br />

kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder auf mangelnde Bereitschaft zur<br />

Verkehrsanpassung, ist die volle verkehrspsychologische Untersuchung durchzuführen.<br />

Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber in §18, Abs. 1 und 6, FSG-GV vor, dass die<br />

Relevanz der verwendeten Testverfahren für das Verkehrsverhalten durch<br />

Validierungsstudien wissenschaftlich nachgewiesen sein soll.<br />

In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz (Stand: 3. Juli 2002) ist unter<br />

Artikel 11a und 11b folgendes zu lesen:<br />

Art.11a, Abs. 1-3 Vertrauensärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Spezialuntersuchungsstelle:<br />

(1) Eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt oder eine<br />

Spezialuntersuchungsstelle, die von der kantonalen Behörde zu bezeichnen sind, ist<br />

erforderlich für Personen, die:<br />

a) den Führerausweis der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder<br />

D1erwerben wollen;<br />

b) die Bewilligung zum berufsmäßigen Personentransport nach Artikel 25 erwerben<br />

wollen;<br />

c) den Fahrlehrerausweis erwerben wollen;<br />

d) das 65. Altersjahr überschritten haben;<br />

e) körperlich behindert sind.<br />

(2) Die erstmalige vertrauensärztliche Untersuchung erstreckt sich auf die im ärztlichen<br />

Zeugnis in Anhang 2 genannten Punkte. Das Untersuchungsergebnis ist der<br />

kantonalen Behörde mit dem Formular nach Anhang 3 bekanntzugeben.<br />

(3) (Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder<br />

eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Art.11b, Abs. 1, Prüfung des Gesuchs:<br />

(1) Die Zulassungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines<br />

Lernfahr- oder Führerausweises (Art. 5a ff.) oder einer Bewilligung zum<br />

berufsmäßigen Personentransport (Art. 25 i.V.m. Art. 11a Abs.1 Bst. B) erfüllt sind.<br />

Sie:<br />

a) weist den Gesuchsteller zur Untersuchung an einen von ihr bezeichneten<br />

Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie<br />

an dessen körperlicher Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen zweifelt;<br />

b) weist den Gesuchsteller zur verkehrspsychologischen oder psychiatrischen<br />

Untersuchung an eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie an<br />

dessen charakterlicher oder psychischer Eignung zum Führen von<br />

Motorfahrzeugen zweifelt;<br />

c) weist den Gesuchsteller gemäß Artikel 11a Absatz 1 an einen von ihr bezeichneten<br />

Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle;<br />

d) hört einen unmündigen oder entmündigten Gesuchsteller und seinen gesetzlichen<br />

Vertreter an, sofern letzterer seine Unterschrift auf dem Gesuchsformular verweigert;<br />

e) klärt ab, ob der Gesuchsteller im ADAMS (Administrativmaßnahmenregister, Anm. d.<br />

Verfassers) verzeichnet ist;<br />

f) kann einen Auszug aus dem Zentralstrafregister und in Zweifelsfällen einen<br />

polizeilichen Führungsbericht einholen.<br />

Was mit einer ‚Spezialuntersuchungsstelle’ gemeint ist wird im Gesetzestext nicht näher<br />

erläutert. Die ‚verkehrspsychologische oder psychiatrische Untersuchung’ ist im Gesetzestext<br />

festgelegt. Genauere Regelungen über den Ablauf der ‚verkehrspsychologischen oder<br />

psychiatrischen Untersuchung’ sind jedoch nicht enthalten.<br />

In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz finden sich zwei Hinweise auf<br />

Tests, mit deren Hilfe die Fahreignung bestätigt werden soll.<br />

Art.16, Abs. 3-4, Gültigkeit:<br />

(3) Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die<br />

Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests<br />

die Fahreignung des Bewerbers verneint.<br />

(4) Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der<br />

Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des<br />

ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.<br />

Die Zulassungsbehörde verfügt über allfällige Auflagen.<br />

Art.23, Abs. 2, Wiederholung: Wer die praktische Führerprüfung dreimal nicht besteht, kann<br />

zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bestätigenden Tests nach Artikel<br />

16, Absatz 3 zugelassen werden.<br />

Welche Fähigkeitsbereiche und Persönlichkeitseigenschaften erfasst werden müssen, wird<br />

in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) nicht explizit geregelt.<br />

Hinweise auf die zu untersuchenden Dimensionen finden sich hingegen in einem Leitfaden<br />

für Administrativ-, Justiz- und Polizeibehörden über Verdachtsgründe fehlender Fahreignung.<br />

Der Leitfaden wurde von der Expertengruppe Verkehrssicherheit erstellt, hat jedoch keinen<br />

verbindlichen Charakter.


Folgende Leistungsdimensionen werden genannt:<br />

• Aufmerksamkeitskontinuität und Resistenz gegenüber Störreizen<br />

• Orientierungsleistung und Verarbeitungsgeschwindigkeit<br />

• Psychomotorische Koordination<br />

• Selektive Aufmerksamkeit<br />

• Geteilte Aufmerksamkeit<br />

• Periphere Wahrnehmung<br />

• Allgemeine Intelligenz


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Tabelle 1: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien......................... 9<br />

Tabelle 2: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien....................... 11<br />

Tabelle 3: Validitäten und AIC-Werte für 14 Modelle zur Prognose der Fahreignung .................... 14<br />

Tabelle 4: Validität für Modell 7 zur Prognose der Fahreignung bei neurologischen Patienten ........... 14<br />

Tabelle 5: Alle Dimensionen und Tests des DRIVESC ......................................................................... 16<br />

Tabelle 6: Ergebnisse ............................................................................................................................ 20<br />

Abbildung 1: Übersicht Manuale.............................................................................................................. 3<br />

Abbildung 2: Übersicht Dimensionen im DRIVESC .............................................................................. 16<br />

Abbildung 3: Prüfung der technischen Messgenauigkeit ...................................................................... 10<br />

Abbildung 4: Übersicht Dimensionen und Trainings in CogniPlus ........................................................ 23


Durch die Zertifizierung der Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong>. nach EN ISO 13485:2003 wird<br />

garantiert, dass das zugrunde liegende Qualitätsmanagement umgesetzt wird.<br />

Produkte der Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong> werden gemäß den Anforderungen der EU-<br />

Richtlinie 93/42/EWG entwickelt und produziert. Sie entsprechen dem<br />

Medizinproduktegesetz und tragen daher das CE-Zeichen. Damit wird bestätigt, dass die<br />

sicherheitstechnischen Vorschriften, die EMV-Richtlinien für medizinische elektrische Geräte<br />

(EN60601), die Bio-Verträglichkeitsrichtlinien (EN30993) sowie weitere produktspezifische<br />

Vorschriften eingehalten werden.


Um zu gewährleisten, dass sämtliche Prüfmittel fehlerfrei arbeiten, muss deren Funktionalität<br />

periodisch überprüft werden. Die Überprüfung der verwendeten Hardware und der<br />

Peripheriegeräte ist mit dem Hardwaretest des Wiener Testsystems leicht und zuverlässig<br />

durchführbar. Rufen Sie hierfür im Wiener Testsystem die Funktion Hardwaretest unter der<br />

Rubrik Extras in der Symbolleiste auf.<br />

Der Hardwaretest muss zweimal im Jahr oder bei einer Änderung der Systemkonfiguration<br />

(Hardware oder Software) durchgeführt und der Testbericht ausgedruckt werden. Der<br />

Ausdruck enthält die Bezeichnung des Systems, das Datum, an dem der Hardwaretest<br />

durchgeführt wurde, sowie alle durchgeführten Punkte. Er kann daher direkt als Beleg für die<br />

durchgeführte Prüfmittelüberwachung verwendet werden.<br />

Der Hardwaretest sollte für sämtliche angeschlossenen Peripheriegeräte durchgeführt<br />

werden, wobei der CPU-Verfügbarkeitstest mindestens 2 Minuten lang ausgeführt werden<br />

muss, um eine ausreichende Aussagekraft zu erzielen.<br />

Die oben angeführte Anforderung wird in der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen<br />

folgendermaßen formuliert:<br />

„Der Träger regelt die Ausstattung mit Arbeits- und Prüfmitteln sowie deren Beschaffung,<br />

Einsatz und Überwachung in einer Verfahrensanweisung. In dieser Verfahrensanweisung<br />

sind die erforderlichen Prüf-, Kalibrierungs- und Wartungsintervalle festgelegt sowie die Art<br />

der Dokumentation, die Zuständigkeit für ihre Einsatzfähigkeit und das Freigabeverfahren<br />

beschrieben.“ (BASt: Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung -<br />

Abs. 3.12)<br />

An anderer Stelle wird gefordert, dass Qualitätsaufzeichnungen die Unterlagen der<br />

Prüfmittelüberwachung umfassen (BASt: Anforderungen an Träger von<br />

Begutachtungsstellen für Fahreignung - Abs. 3.6.)

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