Untitled - SCHUHFRIED GmbH
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1 EINLEITUNG UND ORIENTIERUNGSHILFE ................................................ 3<br />
2 ANWENDUNG ..................................................................................... 4<br />
2.1 Fahreignung im klinischen Kontext ............................................................ 4<br />
2.2 Einsatz des Test-Sets DRIVESC im klinischen Setting .............................. 5<br />
3 ENTWICKLUNG ................................................................................... 7<br />
3.1 Dimensionsauswahl ................................................................................... 7<br />
3.1.1 Modelle des Fahrverhaltens ..................................................................... 7<br />
3.1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................ 8<br />
3.1.3 Konstruktion des Test-Sets: empirische Analysen ................................... 8<br />
3.2 Gütekriterien .............................................................................................. 9<br />
4 DIMENSIONEN .................................................................................. 16<br />
5 AUSWERTUNG UND INTERPRETATION ................................................. 19<br />
5.1 Ergebnisse je Dimension ......................................................................... 19<br />
5.2 Fallbeispiel ............................................................................................... 19<br />
5.3 Report ...................................................................................................... 20<br />
6 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN .................................................. 22<br />
6.1 Test und Training ..................................................................................... 22<br />
6.2 Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen für die Durchführung<br />
verkehrspsychologischer Begutachtungen .............................................. 24<br />
7 LITERATUR ...................................................................................... 31<br />
8 TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS .......................................... 34<br />
ANHANG ............................................................................................. 35
Die Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong> bietet im Wiener Testsystem seit über 60 Jahren qualitativ<br />
hochwertige und wissenschaftlich fundierte Tests an. Das Test-Set Fitness to Drive<br />
Screening (DRIVESC) ist Teil des Wiener Testsystems NEURO. Ein Test-Set ist eine<br />
Kombination von Testdimensionen, die eine bestimmte Fragestellung beantwortet. Mit einem<br />
Test-Set wird Ihnen somit die Testauswahl abgenommen und Sie haben die Sicherheit, die<br />
richtigen Dimensionen für eine bestimmte Fragestellung zu verwenden. Außerdem erleichtert<br />
Ihnen das Test-Set die testübergreifende Auswertung und Interpretation und somit die<br />
Beantwortung der Fragestellung.<br />
Das Test-Set DRIVESC wurde entwickelt, um Psychologen in ihrem klinischen Alltag ein<br />
möglichst zeitökonomisches Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dem erste Hinweise auf<br />
eine Beeinträchtigung der Fahreignung erfasst werden können.<br />
Als erste Orientierungshilfe finden Sie in Abbildung 1 einen kurzen Überblick welche<br />
Informationen Sie in diesem Manual bzw. in anderen Manualen finden:<br />
Abbildung 1: Übersicht Manuale
Das Test-Set DRIVESC ist ein im Rahmen des Wiener Testsystems NEURO entwickeltes,<br />
psychologisch-diagnostisches Paket zur ersten Abklärung der Fahrtauglichkeit. Ziel des<br />
Test-Sets DRIVESC ist es, Professionalisten im klinischen Anwendungsfeld eine<br />
Testzusammenstellung in die Hand zu geben, mit deren Hilfe möglichst zeitökonomisch<br />
Hinweise auf Beeinträchtigungen der Fahreignung erfasst werden können. Ausgangspunkt<br />
für die Festlegung der Dimensionen dieses Test-Sets waren Informationen aus<br />
verschiedenen Quellen. Dabei flossen sowohl theoriegeleitete Überlegungen, empirische<br />
Datenanalysen als auch rechtliche Aspekte mit ein (vgl. Kapitel 3.1).<br />
Autofahren wird vor allem in den motorisierten westlichen Gesellschaften als Teil des<br />
täglichen Lebens betrachtet und kann u.a. stark mit dem Gefühl der Selbstständigkeit und<br />
Mobilität verbunden sein (van Zomeren, Brouwer & Minderhoud, 1987). Angesichts dessen,<br />
dass Mobilität ein wichtiger Garant für die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen<br />
Leben ist (Brunnauer & Laux, 2010), stellt besonders im Kontext der Rehabilitation und<br />
beruflichen Wiedereingliederung die (erneute) Teilnahme am Straßenverkehr für viele<br />
neurologische und psychisch erkrankte Patienten ein angestrebtes Ziel dar. Das Führen<br />
eines Kraftfahrzeuges setzt jedoch ein Set komplexer Fähigkeiten voraus, die durch<br />
verschiedene neurologische und psychische Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson,<br />
Schädel-Hirn-Traumata, Schlaganfall, schwere Verlaufsformen von Depression etc.)<br />
beeinträchtigt sein können. Professionalisten im klinischen Tätigkeitsfeld (Psychologen,<br />
Neurologen, Psychiater etc.) werden daher häufig mit der Frage nach der Eignung ihrer<br />
Patienten für die Teilnahme am Straßenverkehr konfrontiert. Die Fragestellungen können<br />
dabei verschiedene Aspekte betreffen, wie etwa die Einschränkung der Fahreignung bzw.<br />
der Fahrsicherheit durch die Erkrankung selbst sowie beispielsweise auch die Möglichkeiten<br />
der Wiedererlangung der Fahreignung im Rahmen einer Therapie. Eine wichtige Rolle im<br />
klinischen Setting spielt darüber hinaus die Frage nach dem Einfluss von Medikation (z.B.<br />
Sedativa, Psychopharmaka) auf die Verkehrstauglichkeit von Patienten. Diese Fragen sind<br />
jedoch sowohl aus Sicht des Patienten als auch aus der Perspektive des behandelnden<br />
Arztes bzw. Psychologen nicht immer einfach zu handhaben, wie im Folgenden skizziert<br />
wird.<br />
Im deutschsprachigen Raum obliegt gemäß der Vorsorgepflicht (in D gemäß der<br />
Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV, Bundesgesetzblatt 1998) die Verantwortung, ob eine<br />
ausreichende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben ist, grundsätzlich dem<br />
Verkehrsteilnehmer selbst (Neumann-Zielke, 2004). Patienten sind jedoch, bedingt durch<br />
ihre gesundheitliche Beeinträchtigung, oftmals nicht in der Lage, ihre Leistungsfähigkeit in<br />
Bezug auf das Führen eines Kraftfahrzeuges zu beurteilen bzw. zeigen sich häufig<br />
diesbezüglich wenig einsichtig (Baumgartner, 2006). Eine Studie von Grünseis-Pacher et al.<br />
(2009) zeigte etwa, dass nach Auftreten einer körperlichen sowie psychischen<br />
Einschränkung (Akutereignis) 98% der nach geltenden verkehrspsychologischen Richtlinien<br />
nicht mehr fahrtauglichen Personen fälschlicherweise der Meinung waren, dass sie nach<br />
Besserung ihrer gesundheitlichen Verfassung noch immer die notwendigen<br />
Voraussetzungen für eine aktive Straßenverkehrsteilnahme besitzen.<br />
Viele Patienten haben darüber hinaus beispielsweise nach einer hirnorganischen<br />
Schädigung große Angst, ihre Lenkerberechtigung durch ein Fahrverbot zu verlieren.<br />
Dies bedeutet für den behandelnden Psychologen ein sensibles Vorgehen im Umgang mit<br />
dem Patienten zu dieser Thematik, gleichzeitig aber, auch im Interesse der Sicherheit des
Patienten und anderer Verkehrsteilnehmer, eine besondere Verantwortlichkeit und<br />
dementsprechend eine sorgfältige Abklärung möglicher Bedenken gegen die Eignung zur<br />
Teilnahme am Straßenverkehr.<br />
Aufgrund des Datenschutzes dürfen Befunde im deutschsprachigen Raum nicht an die<br />
zuständigen Führerscheinbehören weitergeleitet werden. Behandelnde Ärzte bzw.<br />
Psychologen sind jedoch im Rahmen einer Fürsorgepflicht (in Deutschland gemäß StGB §<br />
225) verpflichtet, den Patienten über etwaige Risiken und die Auswirkungen möglicher<br />
Einschränkungen aufzuklären und zu beraten, auch, um ihn vor möglichen versicherungsoder<br />
strafrechtlichen Nachteilen zu bewahren. Die Unterlassung der Aufklärung eines<br />
Patienten kommt inhaltlich und beweisrechtlich einem Behandlungsfehler gleich (Neumann-<br />
Zielke, 2004). Um mögliche Schadenersatzansprüche für den behandelnden Arzt oder<br />
Psychologen auszuschließen, muss die Aufklärung des Patienten auch dokumentiert werden<br />
(Schale & Küst, 2009). Zusammenfassend ergibt sich daher aus der Pflicht zur Aufklärung<br />
des Patienten häufig auch im klinischen Kontext die Notwendigkeit, Beeinträchtigungen der<br />
Fahreignung abzuklären und dem Patienten rückzumelden.<br />
Zentrale Elemente in der Zusammenarbeit mit dem Patienten zum Thema der Fahreignung<br />
sind daher die Motivierung des Patienten, sich mit dieser Thematik aktiv zu befassen.<br />
Weiters ist es wichtig zu vermitteln, dass der Psychologe lediglich eine beratende Funktion<br />
hat und keine Meldepflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde besteht. Der Patient hat<br />
demnach eigenverantwortlich zu entscheiden, wie er mit den erhaltenen Informationen<br />
umgeht (Schale, 2004).<br />
Eine Aufhebung der Schweigepflicht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen im<br />
äußersten Notfall erfolgen, beispielsweise, wenn alle anderen Mittel (Zureden, Information<br />
der nahen Angehörigen, Wegnahme der Autoschlüssel, Wegsperren des Fahrzeuges usw.)<br />
keine Wirkung zeigen und eine akute Gefahr gegeben ist (für genaue Information siehe<br />
Neumann-Zielke, 2004, S. 196 ff).<br />
Zusammenfassend können folgende zentrale Aufgaben des behandelnden Psychologen<br />
(bzw. Arztes) für die Frage der Fahreignung im klinischen Setting genannt werden<br />
(Neumann-Zielke, 2004, S. 197):<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
psychodiagnostische Überprüfung des Patienten<br />
Aufklärung des Patienten über die Befunde<br />
psychotherapeutische Erarbeitung von Störungseinsicht<br />
Aufbau einer ausreichenden Compliance hinsichtlich eines angemessenen<br />
Verhaltens im Alltag<br />
Ziel des Therapeuten ist es daher, den Patienten für eine erste Abklärung im klinischen<br />
Setting sowie gegebenenfalls für eine amtliche Abklärung seiner Fahreignung zu gewinnen.<br />
Auf Basis der Ergebnisse der klinisch-neuropsychologischen Untersuchung werden die<br />
Konsequenzen der Ergebnisse und Interventionsmaßnahmen abgeleitet. Diese können die<br />
Erarbeitung von Kompensationsstrategien, ein neuropsychologisches Funktionstraining oder<br />
beispielsweise auch ein individuelles Fahrtraining beinhalten (Schale, 2004).<br />
Die Frage nach der Fahreignung ist Teil des klinischen Alltags, die, wie im vorangehenden<br />
Abschnitt skizziert, unter Umständen auch mit rechtlichen Konsequenzen für den<br />
behandelnden Arzt bzw. Psychologen einhergehen kann (z.B. bei Unterlassung der<br />
Vorsorge- bzw. Fürsorgepflicht) und daher sowohl aus Sicht des Patienten als auch aus<br />
Sicht des Behandlers Brisanz haben kann. Die Integration einer Abklärung auf Hinweise für
eine Beeinträchtigung der Fahreignung bei einem bestehenden Verdacht im Rahmen des<br />
klinischen Tätigkeitsfeldes ist daher in jedem Fall sinnvoll.<br />
Das Test-Set DRIVESC kann im klinischen Kontext beispielsweise bei folgenden<br />
Fragestellungen zum Einsatz kommen:<br />
<br />
<br />
<br />
Einsatz des Test-Sets DRIVESC für eine erste Abklärung von Beeinträchtigungen der<br />
Fahreignung aufgrund einer vorliegenden neurologischen bzw. psychischen<br />
Erkrankung (z.B. im Rahmen der Mobilitätsberatung von Patienten; zur Einschätzung,<br />
ob eine amtliche Feststellung der Fahreignung notwendig ist; zur Einschätzung des<br />
Rehabilitationspotentials im Zuge der neuropsychologischen und beruflichen<br />
Rehabilitation usw.)<br />
Einsatz des Test-Sets DRIVESC für eine erste Abklärung von Beeinträchtigungen der<br />
Fahreignung durch die Einnahme von Medikamenten<br />
Einsatz des Test-Sets DRIVESC als Ausgangspunkt für die Planung von<br />
Interventionsmaßnahmen zur Verbesserung der Fahrtauglichkeit (vgl. Kapitel 6.1)<br />
Zu beachten ist, dass das Test-Set DRIVESC nicht zur Feststellung einer Kraftfahreignung<br />
gemäß den gesetzlichen Regelungen vorgesehen bzw. geeignet ist.<br />
Die gesetzlichen Regelungen zur Überprüfung der kraftfahrspezifischen Fähigkeiten oder<br />
verkehrsrelevanten Persönlichkeitseigenschaften, die Festlegung der Cut-Offs bzw.<br />
Mindestausprägung dieser Fähigkeiten und die organisatorische Umsetzung der<br />
verkehrspsychologischen Untersuchung variieren von Land zu Land. Bitte informieren Sie<br />
sich daher vor der Durchführung einer Untersuchung zur Fahreignung über diesbezüglich<br />
geltende gesetzliche Bestimmungen in Ihrem Land.<br />
Eine umfassendere Abklärung relevanter Dimensionen bieten die Test-Sets „Fitness to Drive<br />
Standard“ (DRIVESTA) und „Fitness to Drive Plus“ (DRIVEPLS), die speziell für den Einsatz<br />
in der verkehrspsychologischen Diagnostik entwickelt wurden. Hinweise zu den gesetzlichen<br />
Regelungen in Deutschland und Österreich finden sich in Kapitel 6.2.
Für die Festlegung der Dimensionen für das Test-Set DRIVESC wurden Informationen aus<br />
verschieden Quellen berücksichtigt. Dabei flossen sowohl theoriegeleitete Überlegungen,<br />
empirische Datenanalysen sowie rechtliche Aspekte ein, wie im Folgenden skizziert wird.<br />
In der Literatur werden sowohl zahlreiche Untersuchungen des Fahrverhaltens bei älteren<br />
Patienten als auch verschiedene klinische Stichproben berichtet, die unterschiedliche<br />
neuropsychologische Dimensionen und Facetten im Kontext des Fahrverhaltens<br />
untersuchen. Reger et al. (2004) arbeiten in ihrer Meta-Analyse zum Fahrverhalten bei<br />
Demenzpatienten beispielsweise die Bedeutung visuell-räumlicher Funktionen sowie der<br />
Aufmerksamkeit und Konzentration für das Fahrverhalten heraus. Groeger (2000) berichtet<br />
in dem Zusammenhang von überlappenden funktionalen Defiziten bei Patienten mit<br />
Kopfverletzungen und Demenzpatienten, die vor allem in Beeinträchtigungen der Fähigkeit<br />
zum Aufgabenwechsel, in der Aufmerksamkeit, im Gedächtnis, der Selbsteinschätzung und<br />
der emotionalen Stabilität zum Tragen kommen. Golz, Huchler, Jörg & Küst (2004) haben<br />
unter Einbeziehung der deutschen Gesetzgebung einen Überblick über neuropsychologische<br />
Leistungsdimensionen zusammengestellt, welche für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit<br />
relevant sind. Diese Übersicht umfasst die Dimensionen Visuelle Wahrnehmung,<br />
Aufmerksamkeit, Exekutive und intellektuelle Funktionen sowie motorische Funktionen. Die<br />
Leitlinien der Gesellschaft für Neuropsychologie (2005) führen schließlich zusammenfassend<br />
an, dass in der Beurteilung der Fahreignung insbesondere die Leistungen in der<br />
Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, visuellen Auffassung, Orientierung,<br />
Umstellungsfähigkeit und Verhaltenskontrolle relevant sind.<br />
Aufgrund der vielfältigen Befunde und Empfehlungen für die Erfassung relevanter<br />
neuropsychologischer Dimensionen argumentiert Groeger (2000), die Fahrleistung im<br />
Kontext eines theoretischen Rahmenmodells zu konzipieren und zu erfassen. Aus<br />
modelltheoretischer Sicht entstanden dabei in den letzten Jahrzehnten verschiedene Modelle<br />
zur Erklärung des Fahrverhaltens. Ein handlungstheoretisches Modell des Fahrverhaltens<br />
stammt dabei von Groeger selbst (2000). Er postuliert zur Erklärung des Fahrverhaltens<br />
verschiedene kognitive Prozesse, die dem Fahrverhalten zugrunde liegen. Ein zentraler<br />
Prozess betrifft dabei den „Umgang mit aktuellen Zielunterbrechungen und Konflikten“.<br />
Hierbei geht es um das Erkennen unerwarteter bzw. gefährlicher Situationen. Relevant bei<br />
der Evaluation des aktuellen Verkehrsgeschehens und der Einleitung einer adäquaten<br />
Reaktion sind dabei insbesondere die Beobachtungsfähigkeit bzw. Überblicksgewinnung.<br />
Diese Fähigkeit wird im Test-Set DRIVESC mit Hilfe des Adaptiven Tachistoskopischen<br />
Verkehrsauffassungstests (ATAVT: Schuhfried, 2008) erfasst, der sich in seiner<br />
Vorgängerversion bereits in unterschiedlichen Studien als prognostisch valide erwiesen hat<br />
(vgl. Karner & Neuwirth, 2000; Kristöfl & Nechtelberger, 2001). Auch die Reaktionsfähigkeit<br />
und die reaktive Belastbarkeit spielen eine wesentliche Rolle, da sie einem Individuum<br />
erlauben, rasch auf eine aktuelle Gefährdung zu reagieren. Ihre Messung erfolgt im Test-Set<br />
DRIVESC über den Reaktionstest (RT: Schuhfried & Prieler, 1997) und den<br />
Determinationstest (DT: Schuhfried, 1998).<br />
Ein weiteres bekanntes Modell des Fahrverhaltens stammt von Michon (1979), welches<br />
insbesondere in der neuropsychologischen Forschung die Grundlage zahlreicher<br />
Untersuchungen (z.B. Barkley, 2004) sowie den Ausgangspunkt für die Konzeption von<br />
Interventionen (vgl. Kapitel 6.1) bildet. Dieses Modell geht davon aus, dass das Autofahren
als hierarischer Prozess beschrieben werden kann, innerhalb dessen drei verschiedene<br />
Levels mit jeweils spezifischen Fähigkeiten und Kompetenzen unterschieden werden<br />
können. Beeinträchtigungen auf unteren Fähigkeitslevels haben dabei tiefgreifende<br />
Auswirkungen auf die Fähigkeiten der höheren Levels, während umgekehrt Defizite auf<br />
höheren Levels die darunterliegenden Fähigkeiten wenig beeinflussen. Die erste und<br />
unterste Ebene wird als „operationales Level“ bezeichnet, auf welcher grundlegende<br />
kognitive Funktionen wie beispielsweise Aufmerksamkeit und Konzentration, Reaktionszeit,<br />
Visuelles Suchen, Wahrnehmung und Orientierung etc. angesiedelt sind (Barkley, 2004). Die<br />
zweite Ebene wird als „taktisches Level“ beschrieben und beinhaltet Entscheidungen, die<br />
während des Fahrens unter mäßigem Zeitdruck getroffen werden müssen (z.B.<br />
vorausschauendes Fahren, Geschwindigkeitsanpassung etc.) Auf der strategischen Ebene<br />
werden schließlich Entscheidungen beschrieben, die vor Antritt der Fahrt benötigt werden<br />
und ohne Zeitdruck getroffen werden (z.B. Auswahl des Zeitpunktes der Fahrt, Fahrtroute,<br />
Fahrtdauer usw.). Die mit dem Test-Set DRIVESC erfassten Dimensionen können im<br />
Kontext dieses Modells auf der operationalen Ebene angesiedelt werden.<br />
Die Abklärung fahrrelevanter Leistungsdimensionen ist in vielen europäischen Ländern –<br />
mehr oder weniger spezifisch - gesetzlich geregelt. In einer exemplarischen<br />
Zusammenschau wurden die gesetzlichen Regelungen aus Österreich, Deutschland,<br />
Portugal, Italien und Schweden verglichen. In jeweils vier der fünf Länder werden die<br />
Dimensionen Aufmerksamkeit (Konzentration) und Reaktionsfähigkeit genannt. Zentraler<br />
Bestandteil im Großteil der Länder waren ebenfalls visuelle Fähigkeiten (z.B.<br />
Wahrnehmungsleistungen, Beobachtung, Überblicksgewinnung) und Belastbarkeit. Die<br />
rechtlichen Regelungen für Deutschland und Österreich werden in Kapitel 6.2 ausführlich<br />
beschrieben.<br />
Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und visuelle Wahrnehmung sind Fähigkeiten, die in<br />
Zusammenhang mit dem Fahrverhalten in verschiedenen Quellen (z.B. Leitlinien der<br />
Gesellschaft für Neuropsychologie, 2005; Golz et al., 2004) als bedeutsam beschrieben<br />
werden. Aus einer modelltheoretischen Sicht können diese Funktionen als grundlegende<br />
Fähigkeiten konzipiert werden, die eine Voraussetzung für komplexere kognitive<br />
Entscheidungen im Prozess des Autofahrens darstellen (Michon, 1979) und im aktuellen<br />
Verkehrsgeschehen insbesondere bei der Erkennung und Reaktion auf unerwartete bzw.<br />
gefährliche Situationen zentral sind (Groeger, 2000). In verschiedenen gesetzlichen<br />
Regelungen, insbesondere in Deutschland und Österreich, wird zusätzlich die Dimension<br />
„Belastbarkeit“ genannt, die in einer verkehrspsychologischen Untersuchung berücksichtigt<br />
werden muss. Ausgehend von dieser Zusammenschau mehrerer Quellen wurden in einem<br />
ersten Schritt Daten aus einer umfassenden Validierungsstudie untersucht, die im Rahmen<br />
einer umfassenderen Studie zur Vorhersage des Fahrverhaltens erhoben wurden (vgl.<br />
Kapitel 3.2). Die signifikanten Korrelationen mit verschiedenen Maßen des Fahrverhaltens<br />
(z.B. Gesamtbeurteilung, Spurführung, etc.) lieferten dabei erneut einen Hinweis für die<br />
Bedeutung der Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit und visuellen Orientierungsleistung für das<br />
Fahrverhalten. Auf Basis dessen wurden daraufhin weitere statistische Analysen<br />
(hierarchische Regressionsanalysen) berechnet (vgl. Kapitel 3.2), die schließlich zur<br />
Festlegung der drei Verfahren ATAVT, DT und RT für das Test-Set DRIVESC führten.
Als normierte Computertests erfüllen die Tests des Test-Sets DRIVESC die Anforderungen<br />
im Hinblick auf Testleiterunabhängigkeit, Verrechnungssicherheit und<br />
Interpretationseindeutigkeit. Die Testleiterunabhängigkeit ist durch Einsatz des Computers<br />
gegeben - darin sind computergestützte Tests den Papier-Bleistift-Tests generell überlegen<br />
(Kubinger, 1995). Auch von Verrechnungssicherheit kann bei computergestützten Tests<br />
immer ausgegangen werden. Das Kriterium der Interpretationseindeutigkeit ist ebenfalls<br />
erfüllt. So hat jeder Prozentrang eine festgelegte Bedeutung.<br />
Die erhobenen Reliabilitäten der Einzelverfahren liegen als Cronbach Alphas vor und sind<br />
aus Tabelle 1 ersichtlich.<br />
Tabelle 1: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien<br />
Variable<br />
Reliabilität<br />
DT – Anzahl richtiger Reaktionen 0.99<br />
RT - Reaktionszeit 0.94<br />
ATAVT - Überblicksgewinnung 0.80*<br />
* Der angegebene Wert ist die für den adaptiven Algorithmus festgelegte Mindest-Reliabilität; der Test wird fortgesetzt bis<br />
dieser Grenzwert überschritten ist.<br />
Technische Messgenauigkeit<br />
Dass Reaktionszeiten auf Millisekunden genau gemessen werden können ist keine<br />
Selbstverständlichkeit. Eine Vielzahl von Testprogrammen bzw. neuropsychologischen<br />
Experimentgeneratoren geben zwar in den Testvariablen Reaktionszeiten auf Millisekunden<br />
genau an, liefern allerdings je nach verwendeter Hardware und Software deutlich größere<br />
Messfehler (vgl. Häusler, Sommer & Chroust, 2007; Plant, Hammond & Turner, 2004).<br />
Insbesondere Testverfahren zur Messung von Aufmerksamkeitsaspekten sind sehr<br />
zeitkritisch. Schon Messfehler im Bereich einiger weniger Millisekunden können deutliche<br />
Verschiebungen des normierten Testwerts bewirken und damit auch zu einer qualitativ<br />
verfälschten Interpretation der Testergebnisse führen.<br />
Die Ausgabe visuellen Reizmaterials ist beim Wiener Testsystem hochpräzise - sowohl auf<br />
CRT- als auch auf TFT-Monitoren. Auf unkalibrierten Anlagen ist bei den Tests des Test-<br />
Sets DRIVESC mit geringfügigen technischen Messfehlern von bis zu maximal ± 2 PR<br />
Punkten (je nach verwendeter Hardware und Software) zu rechnen.<br />
Da in der Diagnostik höchste Ansprüche an die technische Messgenauigkeit gestellt werden,<br />
kann im Rahmen des Hardwaretests die exakte Bildschirmverzögerung gemessen werden.<br />
Diese wird in Folge als Korrekturwert für alle zeitkritischen Testverfahren verwendet. Auf<br />
kalibrierten Testanlagen kann eine prozentranggenaue technische Messung garantiert<br />
werden.
Abbildung 2: Durchführung der Bildschirmkalibrierung zur Erhöhung der technischen Messgenauigkeit<br />
Auditives Reizmaterial wird über die Probandentastatur bzw. über ein USB-Headset<br />
ebenfalls prozentranggenau ausgegeben.<br />
Die Tests des Test-Sets DRIVESC wurden im Rahmen verschiedener Studien vorgegeben.<br />
Ausgangspunkt war eine multizentrische Studie, in der verschiedene Testverfahren des<br />
Wiener Testsystems in Bezug auf das Fahrverhalten untersucht wurden. Hier zeigte sich,<br />
dass insbesondere die drei Verfahren DT, RT und ATAVT hohe Korrelationen mit relevanten<br />
Kategorien des Fahrverhaltens aufwiesen. Aufbauend auf dieser Studie wurden weitere<br />
Analysen zur Validierung des Test-Sets DRIVESC spezifisch mit den ausgewählten drei<br />
Testverfahren durchgeführt (vgl. Abschnitt „Validierung des Test-Sets DRIVESC“). Im<br />
Anschluss daran finden sich die Validierungsbelege zu den einzelnen Tests des Test-Set<br />
DRIVESC.<br />
Multizentrische Studie<br />
Die Daten für die Validierungsstudie stammen aus einer multizentrischen Studie. Als<br />
Prädiktoren zur Vorhersage des Fahrverhaltens im Straßenverkehr dienten die Variablen<br />
Überblicksgewinnung aus dem Tachistoskopischen Verkehrsauffassungstest (Biehl, 1996),<br />
einer Vorgängerversion des ATAVT, die Allgemeine Intelligenz aus dem Adaptiven<br />
Matrizentest (Hornke, Etzel & Rettig, 2000), die Variable Richtige aus dem<br />
Determinationstest (Schuhfried, 1998), die Motorische Zeit und Reaktionszeit des<br />
Reaktionstests (Schuhfried & Prieler, 1997), die Mittlere Zeit korrekte Zurückweisung im<br />
Cognitrone (Wagner & Karner, 2001) sowie das Gesichtsfeld und die Trackingabweichung<br />
aus der Peripheren Wahrnehmung (Schuhfried, Prieler & Bauer, 2002). Die Auswahl der<br />
Testverfahren orientierte sich an den Ergebnissen bisheriger Validierungsstudien und<br />
inhaltlichen Überlegungen zu möglichen Determinanten sicheren Fahrverhaltens (Sommer &<br />
Wenzl, 2002).<br />
Zusätzlich wurde mit jeder Person eine standardisierte Fahrprobe durchgeführt, die circa 45<br />
Minuten in Anspruch nahm, wobei die Wegstrecke vorab festgelegt wurde. Bei der<br />
verwendeten Fahrprobe handelte es sich um die Wiener Fahrprobe (Risser & Brandstätter,<br />
1985) und die Bad Tölzer Fahrprobe. Letztgenannte stellt eine Adaptierung der Wiener<br />
Fahrprobe an die lokalen Gegebenheiten in Bad Tölz dar (Burgard, 2004). Die Person hatte<br />
Gelegenheit, sich in Anwesenheit eines Psychologen mit dem Fahrzeug vor Beginn der Fahrt<br />
hinlänglich vertraut zu machen. Außer einer detaillierten Beurteilung der Fahrleistung mit
Hilfe eines standardisierten Beobachtungsbogens gaben zwei unabhängige Psychologen auf<br />
einer fünfstufigen Notenskala ein Gesamturteil über die Fahrtauglichkeit der Personen ab.<br />
Die Beurteiler waren in der Durchführung, Kodierung und Auswertung standardisierter<br />
Fahrproben geschult. Als Maß für das Fahrverhalten im Straßenverkehr diente der Mittelwert<br />
aus den beiden Globalurteilen. Als Cut-off-Wert wurde a priori ein durchschnittliches<br />
Gesamturteil von 3.5 festgelegt. Anhand dieses Cut-off-Wertes wurden die Beurteilungen der<br />
Fahrleistung der Personen dichotomisiert. Personen mit durchschnittlichen Globalurteilen bis<br />
3.5 exklusive wurden als geeignet klassifiziert. Das dichotomisierte Globalurteil über das<br />
Fahrverhalten in der standardisierten Fahrprobe diente als Kriteriumsvariable in den<br />
nachfolgenden Analysen. Hierbei handelt es sich um 60.4% der Stichprobe. Die übrigen<br />
39.6% der Personen wurden als ungeeignet klassifiziert.<br />
Stichprobe<br />
Die Daten wurden im Rahmen einer multizentrischen Studie in Wien (INFAR) unter der<br />
Leitung von Univ.-Doz. Dr. Risser und in Bad Tölz (GRP) unter der Leitung von Univ.-Prof.<br />
Pöppel erhoben. Die Stichprobe besteht aus 164 (74%) Männern und 58 (26%) Frauen im<br />
Alter von 19 bis 91 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 59 Jahren und einer<br />
Standardabweichung von 18 Jahren. Der Altersmedian liegt bei 64 Jahren. Insgesamt 39<br />
(18%) Personen haben eine Pflichtschule oder Realschule ohne abgeschlossene<br />
Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 96 (43%) Personen haben eine<br />
abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule absolviert (EU Bildungsgrad 3), 35<br />
(16%) Personen haben einen Abitur- oder Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und<br />
52 (23%) Personen verfügen über einen Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />
Gültigkeit der Testverfahren – Korrelationsstatistische Analysen<br />
In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob Zusammenhänge zwischen Leistungstests zur<br />
Reaktionsfähigkeit, Überblicksgewinnung, Belastbarkeit (und verschiedenen weiteren<br />
Verfahren) mit der Beurteilung des Fahrverhaltens bezüglich inhaltlich relevanter<br />
Fahrverhaltenskategorien bestehen. Die Auswahl der Fahrverhaltenskategorien orientiert<br />
sich hierbei am Kategoriensystem der Bad Tölzer Fahrprobe.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe und statistische Signifikanz der Zusammenhänge<br />
zwischen den einzelnen Testverfahren und den Fahrverhaltenskategorien<br />
Kreuzungsverhalten, Spurführung, Kommunikation, Angemessenheit der<br />
Geschwindigkeitswahl, Einordnen und vorausschauendes Fahren. Zusätzlich werden auch<br />
die Korrelationen der einzelnen Testverfahren mit dem Gesamturteil über das Fahrverhalten<br />
dargestellt.<br />
Tabelle 2: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien<br />
Vorausschauend<br />
Fahren<br />
* p < 0.05; ** p < 0.01<br />
AMT<br />
DT<br />
RT -<br />
RZ<br />
RT -<br />
MZ<br />
PP -<br />
GF<br />
PP -<br />
TA<br />
ATAVT<br />
Gesamtbeurteilung 0.19 * 0.31 ** -0.25 ** 0.36 ** -0.51 ** 0.18 *<br />
Kreuzungsverhalten 0.18 * 0.20 * -0.27 ** 0.26 ** -0.40 ** -0.17 *<br />
Spurführung 0.20 * 0.28 ** -0.35 ** 0.37 ** -0.46 ** 0.20 *<br />
Kommunikation 0.21 * -0.21 * -0.26 ** 0.26 ** -0.36 ** 0.29 **<br />
Geschwindigkeit -0.28 ** -0.31 ** 0.25 ** -0.30 **<br />
Einordnen -0.28 ** 0.23 * -0.44 **<br />
COG<br />
-0.20 *
Zusammenfassend betrachtet zeigen die hier dargestellten Ergebnisse, dass signifikante<br />
Zusammenhänge zwischen den einzelnen Testverfahren und den einzelnen<br />
Fahrverhaltenskategorien empirisch nachgewiesen werden können, wobei insbesondere die<br />
Verfahren DT, RT und ATAVT neben dem Verfahren PP die höchsten Korrelationen<br />
aufwiesen. Um das Screening möglichst ökonomisch zu gestalten, wurde jedoch aufgrund<br />
der notwendigen Hardwarevoraussetzungen auf das Verfahren PP verzichtet und in<br />
Folgestudien lediglich auf die drei restlichen Verfahren in den Analysen zurückgegriffen.<br />
Validierung des Test-Sets DRIVESC<br />
Die Validierung der Testbatterie erfolgte dabei anhand dreier Stichproben (Vetter & Debelak,<br />
2012) mittels einer additiven logistischen Regression. Die Details der Validierungsstudie von<br />
Vetter und Debelak (2012) werden im Folgenden dargestellt. Ziel der Untersuchung war die<br />
Modellierung der Zusammenhänge zwischen den Hauptvariablen der Tests des Test-Sets<br />
und einer standardisierten Fahrprobe als Maß für die Fahrtauglichkeit einer Person. Der<br />
Zusammenhang zwischen Prädiktorvariablen und dem externen Kriterium wurde dabei über<br />
eine additive Regressionsanalyse geschätzt. Diese Methode soll im folgenden Abschnitt kurz<br />
vorgestellt werden.<br />
Bei der additiven Regression handelt es sich um eine relativ junge Methode, welche<br />
umfassend zuerst von Hastie und Tibshirani (1990) beschrieben wurde. Weitergehende<br />
Einführungen in die Thematik finden sich zum Beispiel bei Wood (2006) oder bei Faraway<br />
(2006). Bei der additiven Regression handelt es sich um eine Verallgemeinerung der<br />
linearen Regression. Bei dieser lautet das zugrundeliegende Modell:<br />
bezeichnet dabei die vorherzusagende Kriteriumsvariable, die gemessenen<br />
Prädiktorvariablen. Bei der additiven Regression wird dieses Modell dahingehend<br />
verallgemeinert, dass die einzelnen Prädiktorvariablen nicht nur über eine lineare, sondern<br />
über eine beliebige Funktion auf die Kriteriumsvariable einwirken können:<br />
Prinzipiell können diese Funktionen auch von mehreren Prädiktorvariablen abhängen. Allen<br />
additiven Modellen gemeinsam ist jedoch, dass die Funktionswerte durch ihr<br />
Aufsummieren eine Abschätzung der Kriteriumsvariablen ermöglichen, woher auch der<br />
Name dieser Methode kommt.<br />
Es gibt eine Reihe verschiedener Ansätze zu additiven Modellen, welche sich u.a. darin<br />
unterscheiden, wie die unbekannten Funktionen geschätzt werden. Der Vergleich<br />
unterschiedlicher additiver Regressionsmodelle und die Auswahl eines Modells aus<br />
mehreren möglichen Modellen ist wie bei der linearen oder der logistischen Regression über<br />
Informationskriterien wie Akaike’s Information Criterion (AIC; Akaike, 1974) möglich. Das AIC<br />
ist dabei ein Maß, welches die durch das Modell aufgeklärte Varianz der Komplexität des<br />
Modells gegenüber stellt. Da die lineare Regression ein Spezialfall der additiven Regression<br />
ist, sind die AIC-Werte beider Methoden unmittelbar miteinander vergleichbar. Eine zweite<br />
Anwendung der additiven Regressionsanalyse ist die Darstellung eines komplexen<br />
Zusammenhangs als Vorbereitung für weitergehende Analysen.<br />
Die additive Regression hat dabei folgende Unterschiede und Gemeinsamkeiten gegenüber<br />
der linearen Regression:<br />
Die additive Regression ist ein allgemeineres Modell und kann damit komplexere<br />
Zusammenhänge modellieren als eine lineare Regression. Umgekehrt gibt es<br />
dadurch, dass die lineare Regression ein Spezialfall der additiven Regression ist,<br />
keinen Zusammenhang, welcher durch eine lineare Regression, aber nicht durch eine<br />
additive Regression modelliert werden kann.
Sie hat mit der linearen Regression gemein, dass der Zusammenhang zwischen<br />
Prädiktor- und Kriteriumsvariablen als Summe einzelner Effekte behandelt wird,<br />
welche jeweils getrennt (z.B. graphisch) dargestellt werden können.<br />
Diese Effekte sind jedoch komplex und in der Regel nicht durch einfache<br />
mathematische Funktionen beschreibbar.<br />
Methode:<br />
Es wurde anhand einer Stichprobe gesunder Personen und der Anwendung einer additiven<br />
Regression ein Modell zur Vorhersage der Fahrtauglichkeit einer Person anhand der<br />
Ergebnisse von RT (Variable Reaktionszeit), TAVTMB oder ATAVT und DT erstellt. Anhand<br />
zweier unabhängiger Stichproben neurologischer Patienten sollte in einem zweiten Schritt<br />
die Anwendbarkeit dieses Modells bei klinischen Fragestellungen geprüft werden. Alle<br />
Berechnungen wurden dabei mit dem Softwarepaket gam (Hastie, 2011) für die Opensource-Software<br />
R (R development core team, 2012) durchgeführt.<br />
Stichproben:<br />
Untersucht wurden insgesamt drei Stichproben, welche im Folgenden beschrieben werden.<br />
Alle Stichproben bearbeiteten die Tests im Zuge einer standardisierten Testung und führten<br />
danach eine standardisierte Fahrprobe durch.<br />
Stichprobe 1:<br />
Bei dieser Stichprobe handelte es sich um gesunde ältere Kraftfahrer, welche jedoch zum<br />
Teil schon auffällige Kraftfahrer waren. Die Stichprobe besteht aus 164 (74%) Männern und<br />
58 (26%) Frauen im Alter von 19 bis 91 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 59<br />
Jahren und einer Standardabweichung von 18 Jahren. Insgesamt 39 (18%) Personen haben<br />
eine Pflichtschule oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU<br />
Bildungsgrad 2), 96 (43%) Personen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw.<br />
eine Fachschule absolviert (EU Bildungsgrad 3), 35 (16%) Personen haben einen Abituroder<br />
Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 52 (23%) Personen verfügen über<br />
einen Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />
Stichprobe 2:<br />
Bei dieser Stichprobe handelte es sich um 109 Personen, welche einen Schlaganfall erlitten<br />
hatten. Die Stichprobe besteht aus 88 (81%) Männern und 21 (19%) Frauen im Alter von 21<br />
bis 68 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 51 Jahren und einer<br />
Standardabweichung von 10 Jahren. Insgesamt 6 (11%) Personen haben eine Pflichtschule<br />
oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 27<br />
(50%) Personen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule<br />
absolviert (EU Bildungsgrad 3), 13 (24%) Personen haben einen Abitur- oder<br />
Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 8 (15%) Personen verfügen über einen<br />
Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).<br />
Stichprobe 3:<br />
Bei dieser Stichprobe handelte es sich um 69 Personen, welche ein Schädel-Hirn-Trauma<br />
(TBI) erlitten hatten. Die Stichprobe besteht aus 57 (83%) Männern und 12 (17%) Frauen im<br />
Alter von 21 bis 59 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 53 Jahren und einer<br />
Standardabweichung von 10 Jahren. Insgesamt 9 (13%) Personen haben eine Pflichtschule<br />
oder Realschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung absolviert (EU Bildungsgrad 2), 36<br />
(52%) Personen haben eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine Fachschule<br />
absolviert (EU Bildungsgrad 3), 15 (22%) Personen haben einen Abitur- oder<br />
Fachhochschulabschluss (EU Bildungsgrad 4) und 9 (13 %) Personen verfügen über einen<br />
Hochschulabschluss (EU Bildungsgrad 5).
Ergebnisse:<br />
Um die Güte der Vorhersage einiger möglicher Modelle zu vergleichen, werden in Tabelle 3 die<br />
Validitäten (erfasst als punkt-biseriale Korrelation zwischen Vorhersage und gemessenem<br />
Wert für das Außenkriterium) und die AIC-Werte für jedes der sieben möglichen Modelle<br />
dargestellt, die jeweils unterschiedliche Tests beinhalten. Grundlage der Berechnungen<br />
waren dabei jeweils die Daten aus Stichprobe 1. Ein Modell gilt dabei als umso besser<br />
einsetzbar, je höher die Validität ist und je kleiner der AIC-Wert ist. Basis der Berechnungen<br />
war dabei jeweils eine additive logistische Regression. Zum Vergleich werden auch<br />
entsprechende Ergebnisse für eine linear logistische Regression dargestellt. Diese stellt<br />
einen bekannten Spezialfall einer additiv logistischen Regression dar.<br />
Tabelle 3: Validitäten und AIC-Werte für 14 Modelle zur Prognose der Fahreignung<br />
Modell<br />
Tests<br />
Validität<br />
(additiv)<br />
AIC<br />
(additiv)<br />
Validität<br />
(linear)<br />
AIC<br />
(linear)<br />
1 DT 0,34 281,66 0,33 277<br />
2 RT 0,26 294,07 0,20 292,91<br />
3 TAVT 0,31 285,47 0,27 285,84<br />
4 DT + RT 0,37 285,41 0,34 278,1<br />
5 DT + TAVT 0,38 282,51 0,34 278,24<br />
6 RT + TAVT 0,37 285,51 0,28 285,64<br />
7<br />
DT + RT +<br />
TAVT<br />
0,41 285,66 0,34 279,58<br />
Wie aus Tabelle 4 hervorgeht, sind die Modelle der additiv logistischen Regression in ihren<br />
AIC-Werten generell vergleichbar. Das Modell mit der höchsten Validität ist jenes, welches<br />
alle Verfahren des Test-Sets DRIVESC verwendet. Jedoch erklären alle dargestellten<br />
Modelle signifikant mehr Varianz der Kriteriumsvariable als das hier nicht näher dargestellte<br />
sog. Nullmodell. Dieses versucht eine Vorhersage der Kriteriumsvariable ohne<br />
Berücksichtigung der Testergebnisse.<br />
Im Folgenden sollen auch die Validität des verwendeten Modells in den Stichproben 2 und 3<br />
dargestellt werden:<br />
Tabelle 4: Validität für Modell 7 zur Prognose der Fahreignung bei neurologischen Patienten<br />
Modell<br />
7<br />
Tests<br />
DT + RT +<br />
TAVT<br />
Validität<br />
Schlaganfall<br />
(additiv)<br />
Validität TBI<br />
(additiv)<br />
Validität<br />
Schlaganfall<br />
(linear)<br />
Validität TBI<br />
(linear)<br />
0,48 0,22 0,54 0,31<br />
Das additive Modell, welches sich auf die Vorhersage durch die Verfahren des Test-Sets<br />
stützt, erreicht in Stichprobe 2 eine Validität von 0,48 und in Stichprobe 3 eine Validität von<br />
0,22. Für das lineare Modell ergeben sich entsprechende Werte von 0,54 bzw. 0,31.<br />
Für die praktische Anwendung folgt daraus, dass bei neurologischen Patienten die Verfahren<br />
des Test-Sets DRIVESC für eine valide Erstabschätzung verwendet werden können, welche<br />
jedoch je nach Fragestellung durch weitere Verfahren abgesichert werden sollte.
Die Vorgabe der Testverfahren des Test-Sets DRIVESC nimmt so wenig Zeit des Testleiters<br />
in Anspruch wie nur möglich. Instruktions- und Auswertezeiten entfallen und bei mehreren<br />
vorhandenen Testplätzen können gestaffelte Testungen durchgeführt werden.<br />
Ein Test ist dann nützlich, wenn er ein Merkmal misst, für dessen Untersuchung ein<br />
praktisches Bedürfnis besteht. Ein Test hat demgemäß eine hohe Nützlichkeit, „wenn er in<br />
seiner Funktion durch keinen anderen vertreten werden kann“ (Lienert & Raatz, 1994, S.19).<br />
Das praktische Bedürfnis für die vorliegenden Tests entsteht durch die Möglichkeit der<br />
Selektion von auffälligen Kraftfahrern.<br />
Oft wird als Nachteil von computergestützten Tests angeführt, dass der PC einen<br />
zusätzlichen Stressor in der Testsituation darstellt und dass Personen mit geringer<br />
Computererfahrung benachteiligt wären. Dies trifft auf das Test-Set DRIVESC nicht zu, da<br />
die spezielle Hardware zur Antworteingabe für jeden Anwender, unabhängig von Alter,<br />
Bildung und seiner Computererfahrung einfach zu bedienen ist. Für die höhere Testfairness<br />
des Test-Sets DRIVESC spricht die Art der Instruktionsdarbietung. Die Testinstruktionen und<br />
Übungsphasen der enthaltenen Tests wurden so gestaltet, dass der Test nur dann<br />
vorgegeben wird, wenn die Testaufgabe richtig verstanden wurde. Auch Testangst wird oft<br />
als benachteiligender Faktor genannt. Strohbeck-Kühner (1999) konnte zeigen, dass die<br />
Beziehung zwischen Testangst und Leistung bei der Fahreignungsbegutachtung keine Folge<br />
der Testangst darstellt, sondern Testangst sich erst im Gefolge der Wahrnehmung eigener<br />
Leistungsdefizite entwickelt und somit keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der<br />
Testperson hat.<br />
Nach Kubinger (1995) erfüllt ein Test das Gütekriterium der Normierung, wenn folgende<br />
Bedingungen erfüllt sind: Die Normen sind nicht veraltet, die Populationen, für welche die<br />
Normen gelten und die herangezogene Stichprobe sind definiert.<br />
Als Normstichprobe wird im Kontext des Test-Sets DRIVESC eine, auf Ergebnissen von<br />
Volkszählungen in Deutschland und Österreich basierende, repräsentative Stichprobe der<br />
Normalbevölkerung bezeichnet. Im Unterschied zu repräsentativen Stichproben versteht<br />
man unter anfallenden Stichproben Vergleichswerte einer anfallenden Gruppe,<br />
beispielsweise der Gruppe der Berufskraftfahrer. Aus methodisch-theoretischen<br />
Überlegungen wird der Vergleich mit einer Normstichprobe durchgeführt (vgl. Schuhfried,<br />
2004), die repräsentativ für diejenigen Personen ist, die sich im Straßenverkehr bewegen<br />
bzw. dazu berechtigt wären. Darüber hinaus sind die implementierten Verfahren an einer<br />
Referenzstichprobe bis mindesten 85 Jahre und älter normiert.
Das Test-Set DRIVESC ermöglicht eine Abklärung folgender drei Dimensionen<br />
(Abbildung 3):<br />
Überblicksgewinnung<br />
Reaktionsfähigkeit<br />
einfach,<br />
Reaktionsgeschwindigkeit<br />
einfach,<br />
motorische<br />
Geschwindigkeit<br />
Rechtsverkeher/<br />
Linksverkehr<br />
Belastbarkeit,<br />
reaktiv<br />
Abbildung 3: Übersicht Dimensionen im DRIVESC<br />
Tabelle 5 gibt einen Überblick über die im Test-Set enthaltenen Dimensionen und Tests.<br />
Eine genaue Beschreibung zu den Gütekriterien und zum theoretischen Hintergrund der<br />
Tests können Sie im jeweiligen Testmanual nachlesen. Kontaktieren Sie uns<br />
(info@schuhfried.at), wir schicken sie Ihnen gerne zu.<br />
Tabelle 5: Alle Dimensionen und Tests des DRIVESC<br />
Dimensionen Subdimensionen Tests<br />
Belastbarkeit,<br />
reaktiv<br />
Reaktionsfähigkeit<br />
Überblicksgewinnung<br />
Verkehr<br />
*Schätzung der Mindestreliabilität anhand des Standardmessfehlers<br />
Reliabilität<br />
(Cronbach<br />
Alpha)<br />
Subtests<br />
Variable<br />
DT 0.99 S1 Richtige 6<br />
RT 0.94 S3 Mittlere Reaktionszeit<br />
RT 0.98 S3<br />
Mittlere Motorische<br />
Zeit<br />
Zeit<br />
ATAVT 0,80* S1/S2 Überblicksgewinnung 14<br />
Gesamtdauer 26<br />
6
Reaktive Belastbarkeit bedeutet hier die Fähigkeit des Individuums, auch unter Belastung<br />
schnell und richtig zu reagieren. Um die Person auch tatsächlich in eine Belastungssituation<br />
zu bringen, ist eine entsprechend hohe Signalfrequenz im Testverfahren notwendig. Aus<br />
psychologischer Sicht ist vor allem in stressreichen Situationen (z.B. Berufsverkehr in der<br />
Großstadt) eine hohe Belastbarkeit gefordert (vgl. Burgard, 2004).<br />
Test:<br />
Die reaktive Belastbarkeit wird im Test-Set DRIVESC mit dem Verfahren DT S1<br />
(Determinationstest) erfasst. Hierbei werden fünf verschiedenfärbige optische Reize, zwei<br />
unterschiedliche akustische Reize und zwei Signale für die Fußtasten vorgegeben, auf die<br />
der Proband so schnell wie möglich mit der korrespondierenden Taste am Panel bzw. der<br />
korrespondierenden Fußtaste zu reagieren hat. Das Programm passt sich hiermit über die<br />
Geschwindigkeit der Reizvorgabe an das Leistungsniveau der Testperson an.<br />
Unter Reaktionsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, auf einen oder mehrere Reize möglichst<br />
schnell und zielgerichtet zu reagieren. Im Straßenverkehr ist eine ausreichende<br />
Reaktionsgeschwindigkeit essentiell, da bei einem plötzlich auftretenden Ereignis für den<br />
Reaktionsweg schon Millisekunden entscheidend sein können. Als Beispiel sei das plötzliche<br />
Überqueren eines Fußgängers und die daher nötige rasche Bremsung genannt. Bei der<br />
einfachen Reaktionsfähigkeit wird die motorische Aktion durch ein einfaches Signal<br />
ausgelöst. Diesem Signal folgt ein vorher festgelegter Bewegungsablauf. Die Signalquelle<br />
kann akustisch, optisch oder kinästhetisch erfolgen.<br />
Es wird zwischen Reaktionsgeschwindigkeit und motorischer Geschwindigkeit differenziert:<br />
Die Reaktionsgeschwindigkeit gibt die Zeit an, die zwischen einem Reiz und dem<br />
Beginn der mechanischen Bewegungsantwort vergeht (also dem Verlassen der<br />
Ruhetaste). Eine hohe Reaktionsgeschwindigkeit (kurze Zeit) bedeutet, dass die<br />
Testperson gut in der Lage ist, angemessen rasch auf relevante Reize bzw.<br />
Reizkonstellationen zu reagieren.<br />
Bei der motorischen Geschwindigkeit handelt es sich um die Zeitspanne zwischen<br />
dem Verlassen der Ruhetaste und dem Kontakt mit der Drucktaste. Dieser Wert gibt<br />
Auskunft über die Bewegungsgeschwindigkeit der Testperson. Eine hohe motorische<br />
Geschwindigkeit (kurze Zeit) bedeutet demnach, dass es die Testperson gut schafft,<br />
in Reaktionssituationen geplante Handlungsabläufe angemessen schnell<br />
umzusetzen.<br />
Test:<br />
Die einfache Reaktionsfähigkeit wird im Test-Set DRIVESC mit dem Verfahren RT S3<br />
(Reaktionstest) erfasst. Dabei muss die Testperson so schnell wie möglich eine bestimmte<br />
Taste drücken, sobald der geforderte Reiz präsentiert wird. Hierbei ist die Vorgabe mittels<br />
Panel notwendig. Mit dem RT ist es möglich, sowohl die Reaktionsgeschwindigkeit als auch<br />
die motorische Geschwindigkeit zu erfassen.<br />
Unter Überblicksgewinnung wird im Allgemeinen die Fähigkeit verstanden, Objekte und<br />
visuelle Muster rasch identifizieren zu können (z.B.: French, Ekstrom & Price, 1963; Carroll,<br />
1993). Testverfahren zur Messung dieser Fähigkeit haben in der psychologischen Diagnostik<br />
der Fahreignung eine lange Tradition, da im Straßenverkehr eine schnelle und richtige<br />
Erfassung von komplexen visuellen Situationen essentiell ist. Als Beispiel sei das Einfahren<br />
in eine stark befahrene Kreuzung genannt.
Test:<br />
Die Überblicksgewinnung im Straßenverkehr wird im Test-Set DRIVESC mit dem Verfahren<br />
ATAVT (Adaptiver Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest S1 für Rechtsverkehr,<br />
Adaptiver Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest S2 für Linksverkehr) erfasst. Der<br />
Testperson werden dabei kurz Bilder von Verkehrssituationen dargeboten. Nach jedem Bild<br />
soll sie angeben, was darauf zu sehen war. Dabei kann sie aus jeweils denselben fünf<br />
vorgegebenen Antwortmöglichkeiten wählen.
Informationen zur allgemeinen Bedienung der Auswertungsoptionen finden Sie im Wiener<br />
Testsystem Helpfile. Untenstehend finden Sie Auswertungs- und Interpretationshilfen<br />
spezifisch für das Test-Set DRIVESC.<br />
Die Auswertung der einzelnen Testverfahren des Test-Sets DRIVESC erfolgt automatisch.<br />
Die Testergebnisse werden je Test einheitlich sowohl tabellarisch als auch in Profilform<br />
dargestellt.<br />
Die Angabe der Testergebnisse je Dimension erfolgt in Rohwerten bzw. Parametern und<br />
Prozenträngen. Der Prozentrang gibt an, wie viel Prozent einer bestimmten<br />
Vergleichsgruppe eine geringere bzw. gleich hohe Ausprägung in diesem Leistungs- oder<br />
Persönlichkeitsmerkmal aufweisen. Als Vergleichsgruppe wird generell eine repräsentative<br />
Stichprobe aus der Gesamtbevölkerung herangezogen. Falls dies nicht der Fall ist, wird bei<br />
der Auswertung explizit darauf hingewiesen. Ein Prozentrang von PR=76 bedeutet<br />
beispielsweise, dass 76% der Testpersonen aus der repräsentativen Normstichprobe eine<br />
geringere bzw. gleich hohe und 24% eine höhere Ausprägung in diesem Leistungs- oder<br />
Persönlichkeitsmerkmal aufweisen.<br />
<br />
<br />
<br />
Ein Prozentrang bis 15 weist auf eine unterdurchschnittliche Ausprägung des<br />
betreffenden Leistungs- oder Persönlichkeitsmerkmals im Vergleich zur<br />
repräsentativen Normstichprobe hin.<br />
Bei einem Prozentrang von 16-84 kann davon ausgegangen werden, dass das<br />
betreffende Leistungsmerkmal im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />
durchschnittlich ausgeprägt ist.<br />
Ein Prozentrang ab 84 weist auf eine überdurchschnittliche Ausprägung des<br />
betreffenden Leistungsmerkmals im Vergleich zur repräsentativen Normstichprobe<br />
hin.<br />
Herr H. (56, Busfahrer) befindet sich nach einem Schlaganfall in einer stationären<br />
Neurorehabilitation. In der neuropsychologischen Untersuchung zeigten sich schwere<br />
Störungen der Lern- und Merkfähigkeit und räumlich-perzeptive Störungen. In den<br />
Gesprächen mit dem Patienten stand von Beginn an auch das Thema „Autofahren“ im<br />
Zentrum, da Herr B. vor seiner Erkrankung als Busfahrer tätig war. Eine Abklärung der<br />
Fahreignung erschien aufgrund des Störungsbildes und dem Wunsch des Patienten, seinem<br />
Beruf nach der Rehabilitation möglichst wieder nachgehen zu können, aus<br />
neuropsychologischer Sicht in jedem Fall angezeigt. Der Patient wurde daher schon<br />
während des stationären Aufenthaltes über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt<br />
und stimmte einer ersten informellen Untersuchung fahrrelevanter Leistungsdimensionen<br />
noch während des stationären Aufenthaltes zu. Um einen ersten Einblick zu erhalten,<br />
inwiefern Herr H. durch den Schlaganfall in für das Führen eines Kraftfahrzeuges relevanten<br />
Leistungsdimensionen beeinträchtigt ist, wurde dabei das Test-Set DRIVESC vorgegeben.<br />
Der Patient erreichte folgende Ergebnisse (Tabelle 6):
Tabelle 6: Ergebnisse Fallbeispiel<br />
Dimensionen<br />
Belastbarkeit, reaktiv 40<br />
Reaktionsfähigkeit 30<br />
Überblicksgewinnung Verkehr 10<br />
Die reaktive Belastbarkeit sowie die Reaktionsfähigkeit des Patienten lagen im Vergleich zur<br />
repräsentativen Normstichprobe im durchschnittlichen Bereich, die Überblicksgewinnung<br />
Verkehr erwies sich bei diesem Patienten als stark beeinträchtigt. Gemäß den<br />
Mindestanforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit, die bei einer<br />
Führerscheingruppe II erfüllt sein müssen, liegt der Patient somit in einem Verfahren unter<br />
dem geforderten Mindest-Prozentrang von 16 in allen Verfahren und dem geforderten<br />
Prozentrang 33 in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren 1 . Das Ergebnis war für den<br />
Patienten zunächst schwer zu verkraften, in einem Abschlussgespräch wurde jedoch das<br />
gemeinsame weitere Vorgehen geplant mit der Zielsetzung, den Patienten<br />
eigenverantwortlich zu einer amtlichen Abklärung der Fahreignung zu motivieren. Darüber<br />
hinaus wurde der Patient an einen ambulanten Neuropsychologen verwiesen, der auf Basis<br />
der Befundergebnisse eine tiefergehende Diagnostik fahrrelevanter Leistungsdimensionen<br />
vornahm und darauf aufbauend ein neuropsychologisches Training zur Vorbereitung der<br />
amtlichen Abklärung mit dem Patienten durchführte.<br />
PR<br />
Das Test-Set DRIVESC bietet eine komfortable Möglichkeit zur automatischen Erzeugung<br />
eines Reports. Der Report kann beispielsweise als Basis für die Ergebnisrückmeldung an die<br />
Patienten oder auch als Grundlage für Befunde etc. verwendet werden. Dafür steht dem<br />
Anwender eine fertige Vorlage zur Verfügung, die er an die Anforderungen der jeweiligen<br />
Institution individuell anpassen kann.<br />
Durch den Export der Resultate in den Report wird sichergestellt, dass die Testergebnisse<br />
ohne Übertragungsfehler übernommen werden. Für zusätzliche Informationen wie<br />
Untersuchungsanlass, Exploration oder Anamnese sind Textabschnitte vorgesehen, welche<br />
mit Microsoft Word entsprechend bearbeitet werden können.<br />
Das Grundgerüst der Reportvorlage besteht aus einem fest vorgegebenen Text, der an<br />
beliebigen Stellen variable Daten (Personendaten, Testvariablen und Textbausteine) enthält.<br />
Ein Report, der auf der vorgefertigten Vorlage basiert, kann ganz einfach über den Button<br />
Report erzeugt werden.<br />
So nutzen Sie die Vorlage für die verkehrspsychologische Stellungnahme:<br />
(1) Klicken Sie auf Report<br />
(2) Wählen Sie die gewünschte Vorlage aus<br />
Damit wird Microsoft Word geöffnet und ein Dokument angezeigt, das den Reporttext mit den<br />
individuellen Testergebnissen enthält. Sie können das Dokument nun ausdrucken und/oder<br />
speichern. Bei Bedarf können Sie auch individuelle Änderungen daran vornehmen.<br />
1 Für die Fahrzeuggruppe 2 gelten aufgrund der erhöhten Lenkerverantwortung strengere Bestimmungen für FührerscheinanwärterInnen oder InhaberInnen dieser Fahrzeuggruppe. In Kongruenz mit den<br />
Begutachtungs-Leitlinien der BASt (2000), Kroj (1995) sowie den von Schubert, Schneider, Eisenmenger & Stephan (2005) in den Kommentaren zu den Begutachtungs-Leitlinien bzw. den<br />
Beurteilungskriterien (Schubert & Mattern, 2005) dargestellten Beurteilungsrichtlinien kann hier bereits ein Testwert von unter PR=33 im Falle einer mangelnden Kompensierbarkeit durch andere<br />
Leistungen und/oder Persönlichkeitsmerkmale als Hinweis auf eine eingeschränkte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit verstanden werden.
Wenn Sie nicht auf die mitgelieferte Vorlage zurückgreifen wollen, können Sie alternativ dazu<br />
auch eine selbsterstellte Vorlage definieren. So erzeugen Sie eine selbsterstellte Vorlage:<br />
(1) Klicken Sie auf Report<br />
(2) Wählen Sie Neue Reportvorlage erstellen und klicken Sie auf Ok<br />
(3) Geben Sie eine Bezeichnung für die neue Vorlage ein und klicken Sie auf Ok<br />
Es wird eine neue Vorlagendatei erzeugt, die Hinweise und Erläuterungen sowie<br />
Informationen zu den möglichen Testvariablen enthält. Diese Datei wird mit Microsoft Word<br />
geöffnet. Ersetzen Sie den Hinweistext durch den gewünschten Vorlagentext und speichern<br />
Sie die Datei ab. Damit steht die neue Vorlage bereit und kann ausgewählt werden, wenn<br />
Sie wieder auf die Schaltfläche Report klicken.<br />
Sie können vorhandene Vorlagen auch direkt in Microsoft Word bearbeiten (z.B. mit Ihrem<br />
Briefkopf versehen) und anschließend abspeichern. Alle verfügbaren Vorlagen werden im<br />
Unterverzeichnis Report Templates des Wiener Testsystem Verzeichnisses abgelegt.
Im klinischen Setting dient die Abklärung relevanter Leistungsdimensionen für das Führen<br />
eines Kraftfahrzeuges nicht nur zur Ermittlung verkehrsunsicherer Kraftfahrer, sondern<br />
ebenso zur Erarbeitung und Empfehlung konkreter Maßnahmen für den Erhalt und die<br />
Wiedererlangung der Fahreignung.<br />
Michon (1979) sowie van Zomeren, Brouwer und Minderhoud (1987) beschreiben<br />
Fahreignung als einen Prozess, der aus verschiedenen Unteraufgaben besteht (vgl. auch<br />
Kapitel 3.1.1). Diese Unteraufgaben müssen erfolgreich gelöst werden, damit eine<br />
Fahraufgabe bewältigt werden kann. Entscheidend ist dabei, dass diese Unteraufgaben drei<br />
Ebenen zugeordnet werden (strategische, taktische und operationale Ebene) und<br />
hierarchisch organisiert sind. Kognitive und affektive Beeinträchtigungen können zu<br />
Störungen auf jeder Ebene führen, dementsprechend können sich therapeutische<br />
Interventionen ebenso differenziert auf diese drei Ebenen beziehen (Schale & Küst, 2009).<br />
Auf der strategischen Ebene werden Entscheidungen beschrieben, die vor Antritt der Fahrt<br />
benötigt werden und ohne Zeitdruck getroffen werden (z.B. Auswahl des Zeitpunktes der<br />
Fahrt, Fahrtroute, Fahrtdauer usw.). Die taktische Ebene betrifft Entscheidungen während<br />
der Fahrt, die unter mäßigem Zeitdruck erfolgen müssen (z.B. vorausschauendes Fahren,<br />
Geschwindigkeitsanpassung etc.). Die Intervention auf diesen beiden Ebenen enthält<br />
beispielsweise das Erarbeiten von Einsichtsfähigkeit, Kompensationsverhalten und<br />
angemessener Selbstwahrnehmung. Dazu können beispielsweise psychotherapeutische<br />
Gespräche oder ein Fahrtraining bzw. ein Training mit Fahrsimulatoren eingesetzt werden.<br />
Darüber hinaus sind für Leistungen auf diesen beiden Ebenen ausreichende exekutive<br />
Funktionen zentral. Auf operationaler Ebene sind schließlich Fähigkeiten angesiedelt, die<br />
während der Fahrt permanent gegeben sein müssen (z.B. Aufmerksamkeit, Wahrnehmung,<br />
sensorische und motorische Leistungen) (Schale & Küst, 2009). Zur Verbesserung der<br />
Leistungen auf dieser Ebene kann ein kognitives Funktionstraining eingesetzt werden, das<br />
spezifische Aufmerksamkeitsfacetten, exekutive Funktionen etc. trainiert.<br />
Die verkehrspsychologische Forschung zeigt, dass vor allem intakte<br />
Aufmerksamkeitsfunktionen für das sichere Lenken eines Kraftfahrzeuges relevant sind (z.B.<br />
Ranney, 1994, Arthur, Barret & Aexander, 1991). Neuropsychologische<br />
Forschungsergebnisse bekräftigen, dass eben diese Aufmerksamkeitsfunktionen positiv auf<br />
kognitives Training ansprechen. Aus neuropsychologischer Perspektive ist im Test-Set<br />
DRIVESC der Schwerpunkt ebenfalls auf die Aufmerksamkeit gelegt, da der RT der<br />
Aufmerksamkeitsaktivierung (Alertness) sowie der DT der selektiven<br />
Aufmerksamkeitserfassung zugeordnet werden kann (Golz et al., 2004).<br />
Mit CogniPlus bietet <strong>SCHUHFRIED</strong> ein kognitives Trainingsprogramm auf höchstem<br />
wissenschaftlichen Niveau, das eine optimierte Verknüpfung von Diagnose, Training und<br />
Evaluation ermöglicht und insbesondere das Training spezifischer<br />
Aufmerksamkeitsdimensionen ermöglicht. Abbildung 4 gibt einen Überblick über alle<br />
Funktionen, die mit CogniPlus derzeit trainiert werden können. Für Patienten mit visuellem<br />
Neglect bzw. Gesichtsfeldeinschränkungen wurde speziell das Training SPACE entwickelt.
Abbildung 4: Übersicht Dimensionen und Trainings in CogniPlus<br />
Für weitere Informationen zu CogniPlus kontaktieren Sie uns (info@schuhfried.at).<br />
Bitte beachten Sie: Validierungsstudien zur Überprüfung der Trainierbarkeit der<br />
Fahreignung mit CogniPlus werden derzeit durchgeführt. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit<br />
jedoch noch nicht vor.
Exemplarisch für gesetzliche Regelungen in der Verkehrspsychologie seien im Folgenden<br />
die gesetzlichen Bestimmungen für die verkehrspsychologische Begutachtung in den<br />
deutschsprachigen Ländern angeführt.<br />
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln<br />
angeordnet werden, wenn<br />
trotz ärztlichen Gutachtens ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich<br />
erforderlich ist<br />
Entscheidung über eine vorgezogene Lenkerberechtigung getroffen werden soll<br />
Auffälligkeiten bei der Fahrprüfung beobachtet werden<br />
ein schwerer Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche<br />
Vorschriften vorliegen<br />
Straftaten begangen wurden, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen,<br />
insbesondere wenn es Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial gibt oder<br />
die Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde,<br />
bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug der Lenkerberechtigung<br />
Weiters muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten gemacht werden wenn:<br />
nach einem ärztlichen Gutachten Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder<br />
sonstige Tatsachen vorliegen, die auf Alkoholmissbrauch hinweisen<br />
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen<br />
wurden<br />
ein Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0.8 mg/l oder mehr geführt<br />
wurde<br />
zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit noch immer besteht<br />
‣ gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel<br />
an der Eignung begründen<br />
‣ die Fahrerlaubnis wegen Abhängigkeit von Betäubungsmitteln entzogen<br />
wurde<br />
‣ geklärt werden muss, ob der Klient noch suchtmittelabhängig ist oder<br />
Suchtgiftmissbrauch begeht<br />
‣ mehrmals mit einer Alkoholisierung von mehr als 0.25mg/l ein Fahrzeug in<br />
Betrieb genommen wurde<br />
‣ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen 18 Punkten erfolgen soll
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)<br />
Als Teil des Straßenverkehrsrechts regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom<br />
18.8.1998 in Anlage 5 Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C,<br />
C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur<br />
Fahrgastbeförderung:<br />
1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1,<br />
CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen<br />
sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte<br />
Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser<br />
Anlage vorzulegen.<br />
2. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1,<br />
DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem<br />
besondere Anforderungen hinsichtlich:<br />
a) Belastbarkeit,<br />
b) Orientierungsleistung,<br />
c) Konzentrationsleistung,<br />
d) Aufmerksamkeitsleistung,<br />
e) Reaktionsfähigkeit,<br />
erfüllen.<br />
Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der<br />
Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein.<br />
Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze<br />
nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens<br />
nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu führen<br />
• von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und<br />
der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,<br />
• von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und<br />
D1E ab dem 50. Lebensjahr,<br />
• von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab<br />
dem 60. Lebensjahr.<br />
Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.<br />
Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt):<br />
Zur Vereinheitlichung medizinisch-psychologischer Begutachtungen wurden von der<br />
Bundesanstalt für Straßenwesen ‚Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung’<br />
herausgegeben. Sie umfassen im Wesentlichen eine Reihe körperlicher und psychischer<br />
(leistungs- und persönlichkeitsbezogener) Mängel, die eine Eignung zum Führen eines<br />
Kraftfahrzeuges ausschließen oder zumindest einschränken.<br />
Die Begutachtungs-Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen sollen in Abstimmung mit<br />
der FeV die Praxis der Begutachtung des Einzelfalls erleichtern. Sie ersetzen jedoch nicht<br />
die Begründung des Gutachtens im Einzelfall. Es bleibt eine Aufgabe des Gutachters, den<br />
Mangel individuell zu interpretieren und so einen Bezug zu den Begutachtungs-Leitlinien in<br />
verständlicher Weise herzustellen. Wenn der Gutachter jedoch unter besonderen, von der<br />
Regel abweichenden Umständen des Einzelfalls ein Abweichen von den aufgeführten<br />
Beurteilungsleitsätzen für gerechtfertigt hält, muss er seine Beurteilung sehr ausführlich und<br />
mit entsprechenden Hinweisen auf die zugrunde gelegte Fachliteratur begründen<br />
(Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000).
Nach den Begutachtungs-Leitlinien (Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 16 Abschnitt<br />
2.5.) können sich Zweifel an der psychischen Leistungsfähigkeit bei einer Minderung der<br />
a) Belastbarkeit,<br />
b) Orientierungsleistung,<br />
c) Konzentrationsleistung,<br />
d) Aufmerksamkeitsleistung,<br />
e) Reaktionsfähigkeit,<br />
ergeben.<br />
In den Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen der Bundesanstalt für<br />
Straßenwesen (2000, S. 15 Abschnitt 5.3. Sachliche Mindestausstattung) werden darüber<br />
hinaus auch Tests für die Bereiche Intelligenz sowie Verfahren zur Erfassung von Haltungen<br />
und Einstellungen (z.B.: psychologische Persönlichkeitstests) genannt, die vor allem im<br />
Zusammenhang mit der Beurteilung von Kompensationsmöglichkeiten von Interesse sind<br />
(vgl. Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 18 Abschnitt 2.6.).<br />
Die Erfassung der psychischen Leistungsfähigkeit hat hierbei mit geeigneten,<br />
objektivierbaren psychologischen Testverfahren zu erfolgen, die nach dem Stand der<br />
Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sind (vgl.<br />
hierzu auch FeV Anlage 5). Ausschlaggebend hierbei ist, ob bestimmte<br />
Mindestanforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Die Frage der<br />
Verursachung steht nicht im Vordergrund.<br />
Die Zweifel können in der Regel als ausgeräumt gelten, wenn sich eine der folgenden<br />
Feststellungen treffen lässt:<br />
Gruppe 1:<br />
Der Prozentrang 16 wurde, bezogen auf altersunabhängige Normwerte, in allen<br />
eingesetzten Leistungstests erreicht oder überschritten.<br />
Grenzwertunterschreitungen sind nur situationsbedingt (störende Faktoren bei der<br />
Testdurchführung, Unausgeruhtsein nach Nachtarbeit o.ä.) und damit nicht<br />
aussagefähig.<br />
Grenzwertunterschreitungen sind zwar nicht als situationsbedingt anzusehen, werden<br />
aber durch stabile Leistungen in den anderen Verfahren ausgeglichen, so dass eine<br />
Mängelkumulation ausgeschlossen ist.<br />
Bei Grenzwertunterschreitungen kann durch Ergebnisse weiterer Verfahren<br />
(ergänzende Testverfahren, Verhaltensbeobachtung, Wiederholungsuntersuchung)<br />
nachgewiesen werden, dass das aus den Leistungsresultaten zu erschließende<br />
Risiko durch das Kompensationspotential (vorausschauendes Denken, ausgeprägtes<br />
Risikobewusstsein, sicherheitsbetonte Grundhaltung) angemessen gemindert werden<br />
kann.<br />
Auch wenn von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich bereits in der Fahrpraxis<br />
bewährt hat, in den Leistungsprüfverfahren insgesamt unzureichende Leistungen<br />
erzielt wurden, konnte der Betroffene aber in einer Fahrverhaltensprobe nachweisen,<br />
dass die in der (ungewohnten) Testsituation festgestellten Minderleistungen sich auf<br />
das gelernte Fahrverhalten nicht entsprechend negativ auswirken.<br />
Es liegen keine Hinweise auf verkehrsmedizinisch relevante eignungseinschränkende<br />
oder eignungsausschließende Eignungsmängel vor.<br />
Früheres verkehrsgefährdendes Verhalten ist in die Bewertung der Leistungsfähigkeit<br />
einzubeziehen.
Gruppe 2:<br />
Es gelten sinngemäß die Ausführungen zur Gruppe 1. Darüber hinaus gilt die<br />
erhöhte Anforderung, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der<br />
Prozentrang 33 – gemessen an altersunabhängigen Normwerten – erreicht oder<br />
überschritten werden muss, dass aber der Prozentrang 16 in den relevanten<br />
Verfahren ausnahmslos erreicht sein muss.<br />
Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn in einzelnen Untertests bei<br />
Abweichungen nach unten Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind.<br />
Andererseits muss sichergestellt werden, dass eine Kumulation ausgeschlossen ist<br />
(siehe Gruppe 1).<br />
In Zweifelsfällen ist eine Fahrverhaltensprobe durch den psychologischen Gutachter vorzunehmen<br />
(Gruppe 1 und 2).<br />
Die Begutachtungs-Leitlinien (Bundesanstalt für Straßenwesen, 2000, S. 18 Abschnitt 2.6.)<br />
nennen folgende Kompensationsfaktoren:<br />
eine trotz einzelner funktionaler Mängel insgesamt gesehen ausreichende<br />
intellektuelle Leistungsfähigkeit, die ein vorausschauendes Fahren bzw. eine<br />
Früherkennung von Gefahrensituationen ermöglicht,<br />
mindestens normgerechte körperliche, insbesondere sinnesphysiologische<br />
Voraussetzungen,<br />
<br />
<br />
Vertrautheit mit dem Führen von Kraftfahrzeugen,<br />
eine sicherheits- und verantwortungsbewusste Grundeinstellung, die erwarten lässt,<br />
dass die Unzulänglichkeiten der eigenen Leistungsausstattung selbstkritisch<br />
reflektiert wurden und diese beim Fahrverhalten berücksichtigt werden.<br />
Die normgerechte körperlich-sinnesphysiologische Voraussetzung kann im Rahmen der<br />
medizinischen Untersuchung überprüft werden, während sich zur Erfassung der Vertrautheit<br />
und Expertise beim Führen eines Kraftfahrzeugs sowohl eine standardisierte Anamnese als<br />
auch in Zweifelsfällen eine standardisierte Fahrprobe anbieten.<br />
In Österreich umfasst die verkehrspsychologische Untersuchung die Erfassung der<br />
Kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der<br />
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung<br />
Eine verkehrspsychologische Untersuchung wird angeordnet bei:<br />
Verdacht auf verminderte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit oder<br />
Verdacht auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung. Mangelnde<br />
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn einem<br />
Lenker innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren die Lenkberechtigung dreimal<br />
entzogen wurde, oder wenn ein Lenker wegen einer Übertretung gemäß § 99 Abs. 1<br />
lit. b oder c StVO 1960 (Alkohol am Steuer) bestraft wurde.<br />
wenn auf Grund der ärztlichen Untersuchung geistige Reifungsmängel oder ein<br />
Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm zu vermuten sind; hierbei ist auch die<br />
Gruppe der Lenkberechtigung zu berücksichtigen.<br />
Bewerbern um eine Lenkberechtigung für die Klasse D,<br />
Bewerbern um eine vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B, es sei denn, der<br />
oder die Erziehungsberechtigten bestätigen das Vorhandensein der nötigen geistigen<br />
Reife und sozialen Verantwortung des Bewerbers,<br />
Bewerbern um eine Lenkberechtigung, die fünfmal den theoretischen Teil der<br />
Fahrprüfung oder viermal den praktischen Teil der Fahrprüfung nicht bestanden<br />
haben und bei denen auf Grund einer ergänzenden amtsärztlichen Untersuchung
Zweifel an deren kraftfahrspezifischer Leistungsfähigkeit, insbesondere an der<br />
Intelligenz und am Erinnerungsvermögen bestehen.<br />
In § 18, Abs. 2-3, FSG-GV wird geregelt, welche Leistungsdimensionen im Rahmen einer<br />
verkehrspsychologischen Untersuchung erfasst werden müssen. Der exakte Gesetzestext<br />
lautet:<br />
(2) Für die Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit sind insbesondere<br />
folgende Fähigkeiten zu überprüfen:<br />
1. Beobachtungsfähigkeit sowie Überblicksgewinnung,<br />
2. Reaktionsverhalten, insbesondere die Geschwindigkeit und Sicherheit der<br />
Entscheidung und Reaktion sowie die Belastbarkeit des Reaktionsverhaltens,<br />
3. Konzentrationsvermögen,<br />
4. Sensomotorik und<br />
5. Intelligenz und Erinnerungsvermögen.<br />
§18, Abs. 4 FSG-GV regelt die zu erfassenden Eigenschaften bei Bewerbern um eine<br />
Lenkerberechtigung für die Klasse D wie folgt:<br />
(4) Bewerber um eine Lenkberechtigung, die gemäß § 17 Abs. 3 Z 1 und 2 eine<br />
verkehrspsychologische Stellungnahme zu erbringen haben, sind einem<br />
verkehrspsychologischen Screening zu unterziehen, bei dem jedenfalls Beobachtungs- und<br />
Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Koordination sowie in einem verkürzten<br />
Explorationsgespräch unter anderem die Motivation für den Erwerb der Lenkberechtigung zu<br />
untersuchen sind. Ergibt das Screening einen Verdacht auf Mängel in der<br />
kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder auf mangelnde Bereitschaft zur<br />
Verkehrsanpassung, ist die volle verkehrspsychologische Untersuchung durchzuführen.<br />
Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber in §18, Abs. 1 und 6, FSG-GV vor, dass die<br />
Relevanz der verwendeten Testverfahren für das Verkehrsverhalten durch<br />
Validierungsstudien wissenschaftlich nachgewiesen sein soll.<br />
In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz (Stand: 3. Juli 2002) ist unter<br />
Artikel 11a und 11b folgendes zu lesen:<br />
Art.11a, Abs. 1-3 Vertrauensärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Spezialuntersuchungsstelle:<br />
(1) Eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt oder eine<br />
Spezialuntersuchungsstelle, die von der kantonalen Behörde zu bezeichnen sind, ist<br />
erforderlich für Personen, die:<br />
a) den Führerausweis der Kategorien C oder D oder der Unterkategorien C1 oder<br />
D1erwerben wollen;<br />
b) die Bewilligung zum berufsmäßigen Personentransport nach Artikel 25 erwerben<br />
wollen;<br />
c) den Fahrlehrerausweis erwerben wollen;<br />
d) das 65. Altersjahr überschritten haben;<br />
e) körperlich behindert sind.<br />
(2) Die erstmalige vertrauensärztliche Untersuchung erstreckt sich auf die im ärztlichen<br />
Zeugnis in Anhang 2 genannten Punkte. Das Untersuchungsergebnis ist der<br />
kantonalen Behörde mit dem Formular nach Anhang 3 bekanntzugeben.<br />
(3) (Epileptiker werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder<br />
eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Art.11b, Abs. 1, Prüfung des Gesuchs:<br />
(1) Die Zulassungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines<br />
Lernfahr- oder Führerausweises (Art. 5a ff.) oder einer Bewilligung zum<br />
berufsmäßigen Personentransport (Art. 25 i.V.m. Art. 11a Abs.1 Bst. B) erfüllt sind.<br />
Sie:<br />
a) weist den Gesuchsteller zur Untersuchung an einen von ihr bezeichneten<br />
Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie<br />
an dessen körperlicher Eignung zum Führen von Motorfahrzeugen zweifelt;<br />
b) weist den Gesuchsteller zur verkehrspsychologischen oder psychiatrischen<br />
Untersuchung an eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle, sofern sie an<br />
dessen charakterlicher oder psychischer Eignung zum Führen von<br />
Motorfahrzeugen zweifelt;<br />
c) weist den Gesuchsteller gemäß Artikel 11a Absatz 1 an einen von ihr bezeichneten<br />
Vertrauensarzt oder eine von ihr bezeichnete Spezialuntersuchungsstelle;<br />
d) hört einen unmündigen oder entmündigten Gesuchsteller und seinen gesetzlichen<br />
Vertreter an, sofern letzterer seine Unterschrift auf dem Gesuchsformular verweigert;<br />
e) klärt ab, ob der Gesuchsteller im ADAMS (Administrativmaßnahmenregister, Anm. d.<br />
Verfassers) verzeichnet ist;<br />
f) kann einen Auszug aus dem Zentralstrafregister und in Zweifelsfällen einen<br />
polizeilichen Führungsbericht einholen.<br />
Was mit einer ‚Spezialuntersuchungsstelle’ gemeint ist wird im Gesetzestext nicht näher<br />
erläutert. Die ‚verkehrspsychologische oder psychiatrische Untersuchung’ ist im Gesetzestext<br />
festgelegt. Genauere Regelungen über den Ablauf der ‚verkehrspsychologischen oder<br />
psychiatrischen Untersuchung’ sind jedoch nicht enthalten.<br />
In der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) der Schweiz finden sich zwei Hinweise auf<br />
Tests, mit deren Hilfe die Fahreignung bestätigt werden soll.<br />
Art.16, Abs. 3-4, Gültigkeit:<br />
(3) Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal in Folge die<br />
Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests<br />
die Fahreignung des Bewerbers verneint.<br />
(4) Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der<br />
Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des<br />
ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.<br />
Die Zulassungsbehörde verfügt über allfällige Auflagen.<br />
Art.23, Abs. 2, Wiederholung: Wer die praktische Führerprüfung dreimal nicht besteht, kann<br />
zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bestätigenden Tests nach Artikel<br />
16, Absatz 3 zugelassen werden.<br />
Welche Fähigkeitsbereiche und Persönlichkeitseigenschaften erfasst werden müssen, wird<br />
in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) nicht explizit geregelt.<br />
Hinweise auf die zu untersuchenden Dimensionen finden sich hingegen in einem Leitfaden<br />
für Administrativ-, Justiz- und Polizeibehörden über Verdachtsgründe fehlender Fahreignung.<br />
Der Leitfaden wurde von der Expertengruppe Verkehrssicherheit erstellt, hat jedoch keinen<br />
verbindlichen Charakter.
Folgende Leistungsdimensionen werden genannt:<br />
• Aufmerksamkeitskontinuität und Resistenz gegenüber Störreizen<br />
• Orientierungsleistung und Verarbeitungsgeschwindigkeit<br />
• Psychomotorische Koordination<br />
• Selektive Aufmerksamkeit<br />
• Geteilte Aufmerksamkeit<br />
• Periphere Wahrnehmung<br />
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Tabelle 1: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien......................... 9<br />
Tabelle 2: Einzelkorrelationen der Tests mit verschiedenen Fahrverhaltenskategorien....................... 11<br />
Tabelle 3: Validitäten und AIC-Werte für 14 Modelle zur Prognose der Fahreignung .................... 14<br />
Tabelle 4: Validität für Modell 7 zur Prognose der Fahreignung bei neurologischen Patienten ........... 14<br />
Tabelle 5: Alle Dimensionen und Tests des DRIVESC ......................................................................... 16<br />
Tabelle 6: Ergebnisse ............................................................................................................................ 20<br />
Abbildung 1: Übersicht Manuale.............................................................................................................. 3<br />
Abbildung 2: Übersicht Dimensionen im DRIVESC .............................................................................. 16<br />
Abbildung 3: Prüfung der technischen Messgenauigkeit ...................................................................... 10<br />
Abbildung 4: Übersicht Dimensionen und Trainings in CogniPlus ........................................................ 23
Durch die Zertifizierung der Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong>. nach EN ISO 13485:2003 wird<br />
garantiert, dass das zugrunde liegende Qualitätsmanagement umgesetzt wird.<br />
Produkte der Firma <strong>SCHUHFRIED</strong> <strong>GmbH</strong> werden gemäß den Anforderungen der EU-<br />
Richtlinie 93/42/EWG entwickelt und produziert. Sie entsprechen dem<br />
Medizinproduktegesetz und tragen daher das CE-Zeichen. Damit wird bestätigt, dass die<br />
sicherheitstechnischen Vorschriften, die EMV-Richtlinien für medizinische elektrische Geräte<br />
(EN60601), die Bio-Verträglichkeitsrichtlinien (EN30993) sowie weitere produktspezifische<br />
Vorschriften eingehalten werden.
Um zu gewährleisten, dass sämtliche Prüfmittel fehlerfrei arbeiten, muss deren Funktionalität<br />
periodisch überprüft werden. Die Überprüfung der verwendeten Hardware und der<br />
Peripheriegeräte ist mit dem Hardwaretest des Wiener Testsystems leicht und zuverlässig<br />
durchführbar. Rufen Sie hierfür im Wiener Testsystem die Funktion Hardwaretest unter der<br />
Rubrik Extras in der Symbolleiste auf.<br />
Der Hardwaretest muss zweimal im Jahr oder bei einer Änderung der Systemkonfiguration<br />
(Hardware oder Software) durchgeführt und der Testbericht ausgedruckt werden. Der<br />
Ausdruck enthält die Bezeichnung des Systems, das Datum, an dem der Hardwaretest<br />
durchgeführt wurde, sowie alle durchgeführten Punkte. Er kann daher direkt als Beleg für die<br />
durchgeführte Prüfmittelüberwachung verwendet werden.<br />
Der Hardwaretest sollte für sämtliche angeschlossenen Peripheriegeräte durchgeführt<br />
werden, wobei der CPU-Verfügbarkeitstest mindestens 2 Minuten lang ausgeführt werden<br />
muss, um eine ausreichende Aussagekraft zu erzielen.<br />
Die oben angeführte Anforderung wird in der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen<br />
folgendermaßen formuliert:<br />
„Der Träger regelt die Ausstattung mit Arbeits- und Prüfmitteln sowie deren Beschaffung,<br />
Einsatz und Überwachung in einer Verfahrensanweisung. In dieser Verfahrensanweisung<br />
sind die erforderlichen Prüf-, Kalibrierungs- und Wartungsintervalle festgelegt sowie die Art<br />
der Dokumentation, die Zuständigkeit für ihre Einsatzfähigkeit und das Freigabeverfahren<br />
beschrieben.“ (BASt: Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung -<br />
Abs. 3.12)<br />
An anderer Stelle wird gefordert, dass Qualitätsaufzeichnungen die Unterlagen der<br />
Prüfmittelüberwachung umfassen (BASt: Anforderungen an Träger von<br />
Begutachtungsstellen für Fahreignung - Abs. 3.6.)