Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 03.05.2013 - Gemeinde Schnürpflingen
Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 03.05.2013 - Gemeinde Schnürpflingen
Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 03.05.2013 - Gemeinde Schnürpflingen
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- 3 - Schnürpflingen<br />
Gebäudeliste beim Bürgermeisteramt<br />
Haben Sie ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen<br />
oder zu vermieten?<br />
Immer wieder erhält das Bürgermeisteramt Anfragen von Personen,<br />
die gerne eine Immobilien in Schnürpflingen kaufen oder mieten<br />
möchten.<br />
Aus diesem Grund wird ab sofort auf dem Bürgermeisteramt eine<br />
Gebäudeliste geführt, mit deren Hilfe die <strong>Gemeinde</strong> bei der Vermittlung<br />
von Immobilien helfen kann. Wir möchten in die Liste alle<br />
Kauf- und Mietangebote für Wohnraum in der <strong>Gemeinde</strong> aufführen.<br />
Die Aufnahme in die Liste ist für Sie freiwillig und selbstverständlich<br />
kostenfrei.<br />
Für Rückfragen bzw. für die Aufnahme in die Liste stehen wir<br />
Ihnen unter der Telefonnummer 3664 bzw. unter der E-Mail-Adresse<br />
info@schnuerpflingen.de gerne zur Verfügung<br />
Ihre<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Fachdienst Landwirtschaft / Pressestelle<br />
Landwirtschaftsförderung:<br />
Europäischer Gerichtshof erklärt<br />
Kürzung der Betriebsprämie für rechtens<br />
Gegen die so genannte Modulationskürzung der Betriebsprämie<br />
nach Maßgabe von Art. 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung der EU<br />
<strong>Nr</strong>. 73/2009 um 9 Prozent für 2011 bzw. um 10 Prozent für 2012<br />
wurde eine Vielzahl von Widersprüchen eingelegt. Die Widerspruchsverfahren<br />
ruhten bis zu einer Entscheidung des Europäischen<br />
Gerichtshofs (EuGH) über die Rechtmäßigkeit dieser<br />
Kürzungen. Der EuGH hat am 14. März 2013 (Rechtssache<br />
C-545/11) entschieden, dass die schrittweise Anhebung der<br />
Modulationskürzung rechtens ist.<br />
Unter Berücksichtigung dieses Urteils sieht das Landratsamt<br />
keine Möglichkeit, entsprechenden Widersprüchen abzuhelfen.<br />
Es wird deshalb empfohlen, eingereichte Widersprüche schriftlich<br />
zurück zu nehmen. Bis 31.05.2013 nicht zurückgenommene<br />
Widersprüche werden dem Regierungspräsidium Tübingen zur<br />
förmlichen Entscheidung vorlegt. In diesen Fällen muss mit<br />
zusätzlichen Gebühren gerechnet werden.<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Sitzungsbericht <strong>vom</strong> 10. April 2013<br />
1. Baugesuche<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sein Einvernehmen zu folgenden Baugesuchen<br />
jeweils einstimmig erteilt:<br />
• Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Schützenstraße 3 im<br />
Baugenehmigungsverfahren und<br />
• Abriss eines bestehenden Wohnhauses mit Scheuer und Neubau<br />
eines Wohnhauses mit integrierter Doppelgarage, Hauptstraße<br />
13 im Baugenehmigungsverfahren<br />
Die Submission (Öffnung der Angebote) erfolgte am 28.03.2013.<br />
Die öffentliche Vergabe der Bauarbeiten durch den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
wurde nun in der Sitzung <strong>vom</strong> 10.04.2013 durchgeführt.<br />
Folgende Gewerke wurden jeweils einstimmig an den günstigsten<br />
Anbieter vergeben:<br />
• Rohbau/Abbruch<br />
Los 1 Rohbauarbeiten:<br />
Günstigstes Angebot:<br />
Fa. Isser, Schnürpflingen<br />
323.669,10 Euro<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 404.370,93 Euro<br />
Los 2: Abbruch alter Kindergarten<br />
Günstigstes Angebot: Fa. Isser, Schnürpflingen 26.274,84 Euro<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 27.816,25 Euro<br />
• Dachdecker/Flaschner<br />
Günstigstes Angebot:<br />
Fa. Gramm, Friedrichshafen 165.313,93 Euro<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 246.910,29 Euro<br />
• Glaserarbeiten<br />
Günstigstes Angebot:<br />
Fa. Fink-Duo, Nellingen<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot:<br />
152.326,47 Euro<br />
200.027,10 Euro<br />
• Heizung<br />
Günstigstes Angebot: Fa. ewg, Biberach 44.<strong>18</strong>0,64 Euro<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 54.922,02 Euro<br />
• Sanitär<br />
Günstigstes Angebot: Fa. ewg, Biberach 47.928,65 Euro<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 62.272,64 Euro<br />
• Elektrogewerk<br />
Günstigstes Angebot:<br />
Fa. Häußler, Illerkirchberg 80.424,60 Euro<br />
Zum Vergleich: Teuerstes Angebot: 102.862,27 Euro<br />
Insgesamt wurden somit rund 2/3 des Gesamtinvestitionsvolumens<br />
(ohne Nebenkosten) des Kindergartenneubaus vergeben.<br />
Die Kostenberechnung unseres Architekten für die vergebenen<br />
Gewerke beträgt 783.430,00 Euro, während sich die Vergabesumme<br />
auf 840.1<strong>18</strong>,23 summiert. Somit liegen wir leider um ca.<br />
55.000,00 Euro über der Kostenberechnung. Diese Mehrkosten<br />
liegen hauptsächlich am Gewerk „Glaserarbeiten“, welches<br />
die Kostenberechnung um rund 50.000,00 Euro überschreitet.<br />
Gemäß der Aussage unseres Architekten Dieter Völk sind noch<br />
kleinere Einsparungspotenziale vorhanden, so dass der Kostenrahmen<br />
einigermaßen eingehalten werden sollte.<br />
3. Aufnahme privater Projekte aus Schnürpflingen<br />
und Ammerstetten ins Entwicklungsprogramm<br />
Ländlicher Raum (ELR)<br />
Erfreulicherweise sind 2 private Anträge ins diesjährige Jahresprogramm<br />
des ELR aufgenommen worden. Es zeigt sich hierbei,<br />
dass es sich lohnt, sich die Mühe zu machen und entsprechende<br />
Anträge zu stellen. Die nächsten Aufnahmeanträge ins Programm<br />
können voraussichtlich wieder im Herbst gestellt werden.<br />
2. Vergabe von Bauarbeiten für den Neubau des<br />
Kindergartens Schnürpflingen<br />
Wie berichtet wurde der Großteil der Bauarbeiten für den Neubau<br />
des Kindergartens in Schnürpflingen am 02. März 2013 öffentlich<br />
ausgeschrieben: