Amtsblatt vom April öffnen - Schmölln
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<strong>Amtsblatt</strong><br />
der Stadt Schmölln<br />
mit den Ortsteilen: Bohra, Brandrübel, Großstöbnitz,<br />
Kleinmückern, Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle,<br />
Schloßig, Selka, Sommeritz, Weißbach, Zschernitzsch<br />
Jahrgang 14 Samstag, 10. <strong>April</strong> 2010 Nummer 04<br />
Nach dem langen Winter setzt überall im<br />
Stadtgebiet wieder die Bautätigkeit ein<br />
Wie in Großstöbnitz, wo die Außenanlagen der ehemaligen<br />
Mühle derzeit gestaltet werden. Als Besonderheit<br />
wird ein Mehlschwalbenturm in der Anlage aufgestellt,<br />
der Ersatz für mehr als 25 Schwalbennester schaffen soll,<br />
die mit dem Abriss des Gebäudekomplexes verschwanden.<br />
Ebenfalls in Großstöbnitz erfolgen derzeit die Restarbeiten<br />
an der Straße der Einheit, in Kirch- und Winkelgasse.<br />
Diese Arbeiten sollen bis Mitte <strong>April</strong> abgeschlossen<br />
sein.<br />
Das Eingangstor der alten Mühle blieb erhalten und wird<br />
in die Anlage integriert.<br />
Amtliche Bekanntmachungen:<br />
• Beschlüsse der 9. Stadtratssitzung am 11.03.2010<br />
• Straßenausbaubeitragssatzung<br />
• Satzung zur Änderung der Beitragssatzung 2007<br />
zur Straßenausbaubeitragssatzung<br />
• Beitragssatzung 2008 zur Straßenausbaubeitragssatzung<br />
• Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung<br />
• Satzung zur Änderung der Marktsatzung<br />
Aus dem Inhalt:<br />
• Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka II“<br />
• Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka III“<br />
• Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung<br />
Nitzschka III“<br />
Nichtamtlicher Teil:<br />
• Meldebogen für Missstände im Stadtgebiet -<br />
als Einlageblatt<br />
Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> erscheint am 08.05.2010. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 29.04.2010, um 12:00 Uhr.
Seite 2 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Beginn amtlicher Teil<br />
Bekanntmachung<br />
Vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung<br />
werden die im öffentlichen Teil der 9. Stadtratssitzung<br />
Schmölln am 11. März 2010 mit der notwendigen Mehrheit<br />
gefassten Beschlüsse bekannt gemacht.<br />
Nr.:<br />
betrifft:<br />
47-9/2010 Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen<br />
der Stadt Schmölln und der Gemeinde Drogen<br />
zur Erfüllung von Aufgaben im Brandschutz und<br />
der Allgemeinen Hilfe<br />
48-9/2010 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsverwaltung<br />
Schmölln GmbH<br />
49-9/2010 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />
„Nördlicher Weidengrund“<br />
50-9/2010 Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur<br />
Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka II“<br />
51-9/2010 Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur<br />
Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka III“<br />
52-9/2010 Beschluss über die Einleitung des Verfahrens<br />
zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung<br />
Nitzschka III“<br />
53-9/2010 Beitrittsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan<br />
„Crimmitschauer Straße, Teilgebiet IV,<br />
2. Änderung“<br />
Stadtverwaltung Schmölln<br />
im Auftrag W. Linß, Amtsleiter Hauptamt<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
zur Versteigerung von Fundsachen<br />
Auf Grundlage der §§ 384, 980, 981 sowie 983 BGB führt die<br />
Stadtverwaltung Schmölln eine öffentliche Versteigerung von<br />
Fundsachen durch.<br />
Es handelt sich hierbei um:<br />
1 PKW Typ Seat Marbella, rot<br />
1 PKW Typ Audi 80, grau<br />
Beide Fahrzeuge werden ohne Fahrzeugpapiere und Schlüssel<br />
wie gesehen versteigert.<br />
Die Versteigerung findet am Dienstag, dem 27. <strong>April</strong> 2010,<br />
um 16:30 Uhr statt.<br />
Ort: Lagerplatz der Kommunalservice Schmölln GmbH (neben<br />
Kletterhalle).<br />
Eine Besichtigung ist am gleichen Tag ab 15:30 Uhr möglich.<br />
Das Mindestgebot liegt bei jeweils 20,00 Euro. Die Versteigerung<br />
erfolgt gegen Barzahlung am Versteigerungstag.<br />
Zur gleichen Zeit werden aus dem Fahrzeugbestand der Stadtverwaltung<br />
Schmölln versteigert:<br />
1 PKW Typ VW Golf, weiß, Baujahr 1992<br />
1 PKW Typ VW Polo, weiß, Baujahr 1994<br />
Beide Fahrzeuge werden mit Fahrzeugpapieren und Schlüssel<br />
wie gesehen versteigert.<br />
Die Modalitäten sind mit denen der Fundsachen-Versteigerung<br />
gleich.<br />
W. Linß, Leiter Hauptamt<br />
Ausnahme Sonntags- und<br />
Feiertagsfahrverbot<br />
Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Straßenverkehrsbehörde<br />
erteilt hiermit gemäß § 46 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung<br />
(StVO) unter dem Vorbehalt des jederzeitigen<br />
Widerrufs für alle Straßen im Freistaat Thüringen, ausgenommen<br />
Bundesautobahnen, für die nachfolgend genannten<br />
bestimmten Beförderungsfälle eine allgemeine<br />
Ausnahmegenehmigung<br />
nach § 30 Abs. 3 StVO Befreiung <strong>vom</strong> Sonn- und Feiertagsfahrverbot<br />
für folgende Fahrten:<br />
1. Transport von Getreide und anderer Mähdruschfrüchte<br />
<strong>vom</strong> Erzeuger zu den Lager- und Trocknungseinrichtungen<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe, des Landwarenhandels,<br />
des gewerblichen Güterverkehrs und der Getreide verarbeitenden<br />
Betriebe sowie der Transport von Raufutter<br />
und Stroh durch alle landwirtschaftlichen Betriebe<br />
in den Zeiten: 01.05.10 bis 31.10.10, 01.05.11 bis 31.12.11<br />
und 01.05.12 bis 31.10.12.<br />
2. a) Transport von Zuckerrüben <strong>vom</strong> Erzeuger (Feld) bzw.<br />
von Zwischenlagerplätzen zu den Zuckerfabriken und<br />
b) Transport von Zuckerrübenschnitzeln von der Zuckerfabrik<br />
zu den Verbrauchern der Landwirtschaft<br />
in den Zeiten: 15.09.10 bis 31.01.11, 15.09.11 bis 31.01.12<br />
und 15.09.12 bis 31.01.13.<br />
3. Die notwendige Betankung landwirtschaftlich genutzter<br />
Geräte und Fahrzeuge im Rahmen von Punkt 1. und 2. in<br />
den dort genannten Zeiträumen.<br />
G. Becker, Straßenverkehrsbehörde<br />
Impressum<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt Schmölln<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Schmölln<br />
Markt 1, 04626 Schmölln<br />
Verantwortliche:<br />
Bürgermeisterin Kathrin Lorenz oder ein Vertreter im Amt.<br />
Die Veröffentlichungen der Vereine und Vereinigungen, welche<br />
nach dem amtlichen Teil abgedruckt sind, widerspiegeln<br />
nicht die Meinung der Stadtverwaltung sowie des Stadtrates.<br />
Herstellung / Druck: Nicolaus und Partner Ing. GbR<br />
Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz<br />
Tel.: 034496 60041<br />
Fax: 034496 64506<br />
Mail: info@nico-partner.de<br />
Erscheinungsweise: jeden 2. Samstag im Monat<br />
Auflage:<br />
6900 Exemplare<br />
Beiträge der Vereine / Einrichtungen:<br />
Frau Biereigel, Rathaus Schmölln<br />
Tel.: 034491 7621<br />
Mail: hauptamt@schmoelln.de<br />
Anzeigenaufträge:<br />
Nicolaus und Partner, Nöbdenitz<br />
Das <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt Schmölln wird lt. Verteilerschlüssel<br />
kostenlos an alle Haushalte des Stadtgebietes verteilt.<br />
Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung<br />
Schmölln erworben werden.<br />
Bei Lieferverzug oder -ausfall bitten wir, dem Citykurier<br />
Altenburg, Telefon: 03447 894423, Meldung zu machen.
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 3<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat auf seiner Sitzung am 11.03.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />
„Nitzschka II“ beschlossen.<br />
Begründung der Aufhebung:<br />
Der Bebauungsplan „Nitzschka II“ trat am 16.05.1996 in Kraft.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als<br />
Industriegebiet geschaffen. Zwischenzeitlich wurde ein Großteil des Plangebietes bebaut. Für die Erschließung der östlich<br />
angrenzenden Industriegebietsflächen ist es erforderlich, über das Industriegebiet „Nitzschka II“ eine Erschließungsstraße zu<br />
führen. Da diese Erschließungsstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht enthalten ist, soll der bestehende Bebauungsplan<br />
„Nitzschka II“ aufgehoben werden. Für die Schaffung des Baurechtes für die vorgenannte Erschließungsstraße soll der neue<br />
Bebauungsplan „Erweiterung Nitzschka III“ aufgestellt werden, der u.a. die Geltungsbereiche der aufzuhebenden Bebauungspläne<br />
„Nitzschka II“ und „Nitzschka III“ beinhaltet.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka II“ liegt der Vorentwurf des<br />
aufzuhebenden Planes <strong>vom</strong><br />
12. <strong>April</strong> 2010 bis zum 12. Mai 2010<br />
in der Stadtverwaltung Schmölln, Markt 01, Bauamt, Zimmer 11, öffentlich aus.<br />
Der Vorentwurf kann<br />
Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />
Dienstag<br />
Freitag<br />
eingesehen werden.<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Im Rahmen der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan eingezeichnet.<br />
Anlage zum Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung<br />
des Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Nitzschka II“<br />
– – – Umgrenzung Geltungsbereich<br />
Schmölln, den 22.03.2010<br />
Lorenz, Bürgermeisterin
Seite 4 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat auf seiner Sitzung am 11.03.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />
„Nitzschka III“ beschlossen.<br />
Begründung der Aufhebung:<br />
Der Bebauungsplan „Nitzschka III“ trat am 12.03.2004 in Kraft.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als Industriegebiet<br />
geschaffen. Zur besseren Vermarktung dieses Industriegebietes ist es erforderlich, über das Industriegebiet „Nitzschka<br />
II“ eine Erschließungsstraße zu führen. Da diese Erschließungsstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht enthalten ist<br />
und das erforderliche Regenrückhaltebecken westlich des Plangebietes angeordnet werden soll, ist der bestehende Bebauungsplan<br />
„Nitzschka III“ aufzuheben.<br />
Für die Schaffung des Baurechtes für die vorgenannte Erschließungsstraße und das Regenrückhaltebecken soll der neue Bebauungsplan<br />
„Erweiterung Nitzschka III“ aufgestellt werden, der u.a. die Geltungsbereiche der aufzuhebenden Bebauungspläne<br />
„Nitzschka II“ und „Nitzschka III“ beinhaltet.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka III“ liegt der Vorentwurf des<br />
aufzuhebenden Planes <strong>vom</strong><br />
12. <strong>April</strong> 2010 bis zum 12. Mai 2010<br />
in der Stadtverwaltung Schmölln, Markt 01, Bauamt, Zimmer 11, öffentlich aus.<br />
Der Vorentwurf kann<br />
Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />
Dienstag<br />
Freitag<br />
eingesehen werden.<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Im Rahmen der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan eingezeichnet.<br />
Anlage zum Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung<br />
des Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Nitzschka III“<br />
– – – Umgrenzung Geltungsbereich<br />
Schmölln, den 22.03.2010<br />
Lorenz, Bürgermeisterin
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 5<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat auf seiner Sitzung am 11.03.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Erweiterung Nitzschka III“ beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung:<br />
Für die bessere Vermarktung des festzusetzenden Industriegebietes ist eine neue Erschließungsstraße und ein neues Regenrückhaltebecken<br />
im Bebauungsplan festzusetzen.<br />
Da in den derzeitig geltenden Bebauungsplänen „Nitzschka II“ und „Nitzschka III“ diese Festsetzungen nicht enthalten sind,<br />
sollen diese beiden Pläne aufgehoben und durch den neuen Bebauungsplan „Erweiterung Nitzschka III“ ersetzt werden.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Nitzschka III“ liegt der<br />
Vorentwurf des Planes <strong>vom</strong><br />
12. <strong>April</strong> 2010 bis zum 12. Mai 2010<br />
in der Stadtverwaltung Schmölln, Markt 01, Bauamt, Zimmer 11, öffentlich aus.<br />
Der Vorentwurf kann<br />
Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />
Dienstag<br />
Freitag<br />
eingesehen werden.<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Im Rahmen der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan eingezeichnet.<br />
Anlage zum Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Erweiterung Nitzschka III“<br />
– – – Umgrenzung Geltungsbereich<br />
Schmölln, den 22.03.2010<br />
Lorenz, Bürgermeisterin
Seite 6 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />
18. Februar 2010 die nachstehende Satzung über die Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />
Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 05. März 2010<br />
der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />
öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März<br />
2010 wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
gez. Linß<br />
Amtsleiter Hauptamt<br />
Satzung über die<br />
Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />
für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und § 21 der Thüringer Kommunalordnung<br />
(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) erlässt die Stadt Schmölln folgende<br />
Satzung:<br />
§ 1<br />
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen<br />
Die Stadt Schmölln erhebt wiederkehrende Beiträge für Investitionsaufwendungen,<br />
die durch das Vorhalten von Verkehrsanlagen<br />
(öffentliche Straßen, Wege, Plätze) entstehen.<br />
§ 2<br />
Abrechnungseinheiten<br />
(1) Die innerhalb der im räumlichen und funktionalen Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteile gelegenen Verkehrsanlagen werden zu<br />
Abrechnungseinheiten zusammengefasst:<br />
Schmölln – Nord Abrechnungseinheit 1<br />
Schmölln – Süd Abrechnungseinheit 2<br />
Bohra Abrechnungseinheit 3<br />
Brandrübel Abrechnungseinheit 4<br />
Großstöbnitz Abrechnungseinheit 5<br />
Kleinmückern Abrechnungseinheit 6<br />
Kummer Abrechnungseinheit 7<br />
Nitzschka Abrechnungseinheit 8<br />
Nödenitzsch Abrechnungseinheit 9<br />
Papiermühle Abrechnungseinheit 10<br />
Schloßig Abrechnungseinheit 11<br />
Selka Abrechnungseinheit 12<br />
Sommeritz Abrechnungseinheit 13<br />
Weißbach Abrechnungseinheit 14<br />
Zschernitzsch Abrechnungseinheit 15<br />
IG Zum Wasserturm/ Abrechnungseinheit 16<br />
Thomas-Müntzer-Siedlung<br />
(2) Die Grenzen der Abrechnungseinheiten ergeben sich aus dem als<br />
Anlage 1 beigefügten Plänen.<br />
Die südliche Grenze der Abrechnungseinheit 1 bildet die Bahnlinie<br />
Gera – Gößnitz (Chemnitz), die gleichzeitig die nördliche Grenze<br />
der Abrechnungseinheit 2 darstellt.<br />
(3) Eine Einsichtnahme in die amtlichen Originalpläne, Aufwandsrechnungen<br />
und Kalkulation ist während der allgemeinen<br />
Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Schmölln, Geschäftsstelle<br />
Sommeritzer Straße 74/1 möglich. Die flurstücksbezogene Grenzziehung<br />
kann zum Zwecke der Bekanntmachung an der o. g. Stelle<br />
eingesehen werden.<br />
§ 3<br />
Beitragsfähiger Aufwand<br />
(1) Beitragsfähig sind die Investitionsaufwendungen für die Erweiterung,<br />
Verbesserung und Erneuerung von:<br />
1. Fahrbahnen<br />
2. Gehwegen<br />
3. Radwegen<br />
4. Parkflächen<br />
5. unselbständigen Grünanlagen/Straßenbegleitgrün<br />
6. Straßenbeleuchtungen<br />
7. Oberflächenentwässerungen<br />
8. Böschungen, Schutz- und Stützmauern.<br />
(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1<br />
genannten Anlagen,<br />
2. für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen<br />
Rampen.<br />
§ 4<br />
Beitragstatbestand<br />
Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in den Abrechnungseinheiten<br />
gelegenen Grundstücke erhoben, die die Möglichkeit einer<br />
Zufahrt oder eines Zuganges zu den in den Abrechnungseinheiten<br />
zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.<br />
§ 5<br />
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />
(1) Der nach den §§ 3, 6 und 7 ermittelte Aufwand wird nach<br />
Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die<br />
Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlagen der jeweiligen<br />
Abrechnungseinheit besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die<br />
unterschiedliche Nutzung der beitragspflichtigen Grundstücke nach<br />
Art und Maß durch Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche<br />
mit dem nach Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor<br />
berücksichtigt.<br />
(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich der<br />
Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Soweit<br />
Flächen beitragspflichtiger Grundstücke baulich oder gewerblich<br />
nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors<br />
nach Abs. 6 und 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der<br />
im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze,<br />
einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer<br />
Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des<br />
Nutzungsfaktors nach Abs. 8.<br />
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei bevorteilten Grundstücken<br />
a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />
und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,<br />
b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich<br />
hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />
c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und<br />
bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung<br />
hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4<br />
BauGB besteht,<br />
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />
des Grundstücks<br />
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />
BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen,<br />
die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch<br />
die Fläche zwischen der Erschließungsanlage und einer<br />
Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 30 m zu<br />
ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage<br />
angrenzen oder lediglich durch einen zum<br />
Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die<br />
Fläche zwischen der der Erschließungsanlage zugewandten<br />
Grundstücksseite und einer Linie, die einem gleichmäßigen<br />
Abstand von 30 m verläuft,<br />
e) die über die sich nach Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit. bb)<br />
ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind,
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 7<br />
die Fläche zwischen der Erschließungsanlage bzw. im Fall von<br />
Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage zugewandten<br />
Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen<br />
Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder<br />
gewerblichen Nutzung entspricht.<br />
(4) Bei bevorteilten Grundstücken, die<br />
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer<br />
Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)<br />
oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteils so genutzt werden,<br />
oder<br />
b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder<br />
wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />
nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung)<br />
ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks<br />
zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Abs. 3 nicht<br />
erfasst wird.<br />
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung<br />
wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich<br />
nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit<br />
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,<br />
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,<br />
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,<br />
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,<br />
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.<br />
(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches<br />
eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die Zahl<br />
der Vollgeschosse wie folgt:<br />
a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen<br />
Zahl der Vollgeschosse.<br />
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse<br />
die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen<br />
unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche<br />
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden).<br />
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der<br />
Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen<br />
anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5<br />
(wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl<br />
abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl<br />
aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den<br />
Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig<br />
eine Baumassenzahl festgesetzt ist.<br />
d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die<br />
Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.<br />
e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt,<br />
gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.<br />
f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse<br />
vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu<br />
legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />
oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.<br />
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />
oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die<br />
Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe<br />
nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:<br />
a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich<br />
vorhandenen Vollgeschosse,<br />
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der<br />
auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen<br />
Vollgeschosse,<br />
c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig<br />
oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss<br />
zugrunde gelegt,<br />
d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die<br />
aber gewerblich oder industriell genutzt werden können, wird ein<br />
Vollgeschoss zugrunde gelegt.<br />
(8) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei<br />
Grundstücken, die<br />
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />
nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer<br />
Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)<br />
oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteils so genutzt werden 0,5<br />
2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen<br />
in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind<br />
(z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />
a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />
a. Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen<br />
0,0167<br />
b. Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333<br />
c. gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.) 1,0<br />
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />
Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />
Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne<br />
Bebauung) 0,5<br />
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen<br />
oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen)<br />
vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus<br />
der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />
0,2 ergibt, 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach<br />
Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht,<br />
für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche<br />
der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />
0,2 ergibt 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach<br />
Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. b),<br />
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die<br />
sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt<br />
durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach<br />
Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />
nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten<br />
Teilflächen<br />
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder Gewerbebetrieben<br />
dienen, 1,3<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung<br />
nach Abs. 5,<br />
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung<br />
nach Abs. 5,<br />
für die Restfläche gilt lit. a).<br />
(9) Vollgeschosse sind Geschosse i. S. des § 2 Abs. 5 ThürBO. Abweichend<br />
hiervon zählen bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches<br />
eines Bebauungsplanes als Vollgeschosse alle Geschosse,<br />
deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche<br />
hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer<br />
Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Satz 2<br />
gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan<br />
keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchstabe a) bis c) enthält. Ist<br />
die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes<br />
nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten<br />
Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer<br />
Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m Höhe<br />
des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude<br />
werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />
(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung<br />
werden die in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht >>>>>
Seite 8 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-,<br />
Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der<br />
Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,<br />
Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch<br />
Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten<br />
Gebieten vorhanden oder zulässig ist;<br />
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b)<br />
bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher<br />
Weise genutzt werden (so z.B. Grundstücke mit Büro-,<br />
Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden),<br />
wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt.<br />
Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich<br />
zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als<br />
Geschossfläche.<br />
§ 6<br />
Anteil der Stadt<br />
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt<br />
für die<br />
Abrechnungseinheit 1 Schmölln – Nord 61,81 %<br />
Abrechnungseinheit 2 Schmölln – Süd 57,03 %<br />
Abrechnungseinheit 3 Bohra 51,20 %<br />
Abrechnungseinheit 4 Brandrübel 74,32 %<br />
Abrechnungseinheit 5 Großstöbnitz 54,32 %<br />
Abrechnungseinheit 6 Kleinmückern 47,94 %<br />
Abrechnungseinheit 7 Kummer 52,91 %<br />
Abrechnungseinheit 8 Nitzschka 59,74 %<br />
Abrechnungseinheit 9 Nödenitzsch 47,58 %<br />
Abrechnungseinheit 10 Papiermühle 40,00 %<br />
Abrechnungseinheit 11 Schloßig 64,32 %<br />
Abrechnungseinheit 12 Selka 65,21 %<br />
Abrechnungseinheit 13 Sommeritz 58,91 %<br />
Abrechnungseinheit 14 Weißbach 55,70 %<br />
Abrechnungseinheit 15 Zschernitzsch 55,68 %<br />
Abrechnungseinheit 16 IG Zum Wasserturm/ 65,40 %<br />
Thomas-Müntzer-Siedlung<br />
§ 7<br />
Beitragssatz<br />
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser<br />
Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt.<br />
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.<br />
§ 8<br />
Beitragspflichtige<br />
(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />
Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück<br />
mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte<br />
anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist auch<br />
derjenige, der Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes gemäß Art.<br />
233 § 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist. Mehrere<br />
Eigentümer eines Grundstückes haften als Gesamtschuldner;<br />
bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund<br />
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil<br />
beitragspflichtig.<br />
(2) Ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch<br />
eingetragen oder ist die Eigentums- oder Berechtigungslage in<br />
sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner Stelle derjenige abgabenpflichtig,<br />
der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht der<br />
Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von<br />
Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz<br />
zur Abgabe verpflichtet.<br />
§ 9<br />
Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld,<br />
Vorausleistungen<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember<br />
für das abgelaufene Kalenderjahr.<br />
(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />
fällig.<br />
(3) Auf die Beitragsschuld können <strong>vom</strong> Beginn des Kalenderjahres<br />
an Vorauszahlungen verlangt werden. Abs. 2 gilt entsprechend.<br />
§ 10<br />
Auskunftspflicht<br />
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Stadt alle zur Ermittlung<br />
der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen,<br />
auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel,<br />
jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl<br />
der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.<br />
§ 11<br />
Überleitungsbestimmungen<br />
(1) Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für in Abrechnungsgebieten<br />
liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeiträge<br />
nach dem Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge<br />
nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der<br />
Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für das Abrechnungsgebiet<br />
unberücksichtigt und für wiederkehrende Beiträge so lange<br />
beitragsfrei, bis die Gesamtsumme der wiederkehrenden Beiträge<br />
aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden<br />
Beitrag den Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages<br />
überschritten hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren<br />
seit der Entstehung des einmaligen Beitrages.<br />
(2) Das Gleiche gilt, wenn nach Inkrafttreten dieser Satzung für in<br />
Abrechnungsgebieten liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge<br />
oder Ausgleichsbeiträge nach § 154 Baugesetzbuch entstehen sollten.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend am 13. August 2004 in Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin<br />
Anmerkung:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.<br />
Anlage 1<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 1 Schmölln-Nord<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />
Schmölln Altenburger Straße 1988/10; 1987<br />
Schmölln Am Pfefferberg 334/2; 334/1<br />
Schmölln Am Ziegengraben 1970/14; 577/52<br />
Schmölln An der Sprotte 714/5; 713/10<br />
Schmölln August-Bebel-Straße<br />
Schmölln Bachstraße AS 1 172/4; 183/4<br />
Schmölln Bergstraße 2028/4; 570;<br />
Schmölln Brückenplatz<br />
Schmölln Clara-Zetkin-Straße<br />
Schmölln Coßwitzanger AS 1<br />
Schmölln Eisenbahnstraße<br />
Schmölln Emil-von-Behring-Straße<br />
Schmölln Gartenstraße<br />
Schmölln Grenzstraße AS 1<br />
Schmölln Hainanger 2033/8; 2033/10; 2014/1; 2015/3<br />
Schmölln Hausmühlenstraße<br />
Schmölln H.-v.-Hemholtz-Straße<br />
Schmölln Iwan-Pawlow-Straße<br />
Schmölln Kapsgraben<br />
Schmölln Kreuzstraße<br />
Schmölln Lorentzstraße<br />
Schmölln Mühlgasse<br />
Schmölln Nödenitzscher Weg 2058/5; 2055/3<br />
Schmölln Pfefferbergring<br />
Schmölln Privatstraße<br />
Schmölln Robert-Koch-Straße<br />
Schmölln Ronneburger Straße 2129/3; 2093/4
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 9<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />
Schmölln Röntgenstraße<br />
Schmölln Roter Sandweg 335/2; 2033/18<br />
Schmölln R.-Breitscheid-Straße<br />
Schmölln Schillerplatz<br />
Schmölln Seufzer Allee<br />
Schmölln Sprottenanger<br />
Schmölln Triftweg<br />
Schmölln Uferstraße<br />
Schmölln Wehrstraße<br />
Schmölln Weststraße 68/2; 64; 98<br />
Schmölln Zur Farbe<br />
Schmölln Schwarzer Steg<br />
Schmölln Schwarzer Steg Wendeh.<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 2 Schmölln-Süd<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />
Schmölln Ahornring<br />
Schmölln Alexander-Puschkin-Straße<br />
Schmölln Alfred-Nitzsche Straße<br />
Schmölln Am Brauereiteich<br />
Schmölln Am Göhrenanger<br />
Schmölln Am Kellerberg 2720/14; 2718/3;<br />
Schmölln Am Kellerberg (Siedlung)<br />
Schmölln Am Kemnitzgrund<br />
Schmölln Am Kiesberg<br />
Schmölln Am Lehmgrund<br />
Schmölln Am Lindenhof<br />
Schmölln Am Röhrenstuhl<br />
Schmölln Am Schafberg 2278; 2282/1; 2309/1; 2301/10<br />
Schmölln Am Vereinshaus<br />
Schmölln Amtsplatz<br />
Schmölln An den Pappeln<br />
Schmölln An den Queeren 2536/1; 2537; 2493/1; 2482/6; 2644; 2650;<br />
Schmölln Bachstraße AS 2<br />
Schmölln Bahnhofsplatz<br />
Schmölln Beethovenplatz<br />
Schmölln Birkenallee<br />
Schmölln Blumenstraße<br />
Schmölln Brandstraße<br />
Schmölln Brauhof<br />
Schmölln Coßwitzanger AS 2<br />
Schmölln Crimmitschauer Straße 2639; 2332/20<br />
Schmölln Dammgasse<br />
Schmölln Eichenweg<br />
Schmölln Erlenweg<br />
Schmölln Feldstraße<br />
Schmölln Fichtenweg<br />
Schmölln Finkenweg<br />
Schmölln Fliederweg<br />
Schmölln Friedrich-Naumann-Straße<br />
Schmölln Goetheplatz<br />
Schmölln Gößnitzer Straße<br />
Schmölln Grenzstraße AS 2<br />
Schmölln Grüntalstraße<br />
Schmölln Heimstättenstraße<br />
Schmölln Hospitalstraße 2784/1; 2790/15<br />
Schmölln Karl-Liebknecht-Straße<br />
Schmölln Karl-Marx-Straße 1889/2; 1887<br />
Schmölln Karlstraße<br />
Schmölln Kirchplatz<br />
Schmölln Klingelbachweg<br />
Schmölln Köthelgrund 2814/1; 2814/3<br />
Schmölln Kummerscher Weg 2714; 2535<br />
Schmölln Kurze Straße<br />
Schmölln Lindenberg 1744; 1734<br />
Schmölln Lohsenring<br />
Schmölln Lohsenstraße<br />
Schmölln Lohsenweg<br />
Schmölln Luisenstraße<br />
Schmölln Markt<br />
Schmölln Marktstraße<br />
Schmölln Mauergasse<br />
Schmölln Mittelstraße<br />
Schmölln Neue Straße<br />
Schmölln Neue Schloßstraße<br />
Schmölln Oberer Wartenberg 1846/17; 1847/2<br />
Schmölln Oststraße<br />
Schmölln Pfarrgasse<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />
Schmölln Pforte<br />
Schmölln Poststraße<br />
Schmölln Prießnitzstraße<br />
Schmölln Queerenring<br />
Schmölln Rosa-Luxemburg-Straße<br />
Schmölln Rosenstraße<br />
Schmölln Rudolf-Seyfarth-Straße<br />
Schmölln Schloßstraße<br />
Schmölln Schönhaider Straße<br />
Schmölln Schulstraße<br />
Schmölln Sieben-Brüder-Straße<br />
Schmölln Sommeritzer Straße 2265/6; 2237/3;<br />
Schmölln Steinbergstraße 897; 909<br />
Schmölln Südstraße 923/3; 900/1<br />
Schmölln Waldstraße<br />
Schmölln Walter-Kluge-Straße<br />
Schmölln Wartenbergsiedlung 1849/4<br />
Schmölln Wartenbergstraße<br />
Schmölln Weidengrund<br />
Schmölln Weidengrundring 2754/8; 2754/41; 2754/20; 2754/38<br />
Schmölln Wiesenstraße<br />
Schmölln Windbergstraße<br />
Schmölln Ziegelstraße<br />
Schmölln Zum Schreiber<br />
Schmölln Gehweg Kirche<br />
Schmölln Gehweg Taubengasse<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 3 Bohra<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Bohra Altkirchener Straße Flur 1: 1/1; 75/14; 95/5; 22/1<br />
Bohra Lange Straße Flur 1: 47/1; 33; 102; Flur 2: 2/1;<br />
Bohra Zur Lobige Flur 1: 41/2; 43; 44/1<br />
Bohra An der Gärtnerei<br />
Bohra Sonnensteg<br />
Bohra Zum Wiesengrund Flur 1: 5/1; 80/5<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 4 Brandrübel<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Brandrübel An der Limpitz Flur 1: 71/2; 17; 80/4; 79/5; 88/1; 93/8; 97/4<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 5 Großstöbnitz<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Großstöbnitz Altkirchener Weg Flur 1: 21; 22<br />
Großstöbnitz Am Wehrrasen Flur 4: 3/4; 1/5<br />
Großstöbnitz Bergsiedlung<br />
Großstöbnitz Gehweg Winkelgasse<br />
Großstöbnitz Kirchsteig Kleinstöbnitz Flur 1 15; 16/2<br />
Großstöbnitz Kurzer Weg Kleinstöbnitz, Flur 1: 22; 63<br />
Großstöbnitz Lange Gasse Kleinstöbnitz, Flur 1 46/1; 47/2; 68; 67/4<br />
Großstöbnitz Papiermühlenweg Flur 1: 192; Flur 2: 18/1<br />
Großstöbnitz Saaraer Weg<br />
Großstöbnitz Schenkengasse<br />
Großstöbnitz Schmöllner Straße Flur 1: 1/1; 31/1; 70/3; 151/2<br />
Großstöbnitz Straße der Einheit<br />
Großstöbnitz Zum Grund Kleinstöbnitz Flur 1: 24/1<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 6 Kleinmückern<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Kleinmückern Kleinmückern 35/1;7; 12/1; 18/4; 23<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 7 Kummer<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Kummer Nitzschkaer Straße 44/1; 45/2; 2/2; 6<br />
Kummer Am Eck 14/1; 16/1; 19/2;<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 8 Nitzschka<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Nitzschka Am Anger Flur 1: 33;31; Flur 2: 18; 6/58; 6/66; 24/9<br />
Nitzschka Am Jägerfließ<br />
Nitzschka Am Teich Flur 1: 41/3; 38/8<br />
Nitzschka Industriering<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 9 Nödenitzsch<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Nödenitzsch Eschenweg<br />
Nödenitzsch Kärrner Straße Flur 1: 29; 32/1 Flur 2: 64/2; 67<br />
Nödenitzsch Tannengrund Flur 1: 10; 12/5; 14; 16/1; 21/2; 25/4;<br />
25/9; 50/1<br />
>>>>>
Seite 10 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 10 Papiermühle<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Papiermühle Papiermühlenweg AS 2 238;236/2; 247/1;227<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 11 Schloßig<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Schloßig Am Sandberg 44/3; 55/18;<br />
Schloßig Hauptstraße Steinsdorf Flur 1 15; 12/2<br />
Schloßig Am Bergkeller<br />
Schloßig An der alten Schule 61; 60/1<br />
Schloßig Zum Bahndamm 1; 76; 77; 78; 80<br />
Schloßig Am Feldrain 65/2;65/1<br />
Schloßig Steinsdorfer Straße<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 12 Selka<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Selka Am Schmiedeberg Flur 1: 73/2; 70<br />
Selka Lohmaer Straße Flur 1: 1/3; 9; 11/1; 26<br />
Selka Obere Heerstraße Flur 1: 61; 60; Flur 2: 15/2; 23/1<br />
Selka Schmöllner Landstraße Flur 3: 34/2; 45; 63<br />
Selka Am Fuchsloch Flur 1: 62<br />
Selka<br />
Am Kirchholz<br />
Selka Am Thongraben Flur 1: 65/5; 121/3;<br />
Selka<br />
Zum Rittergut<br />
Selka<br />
An der Pumpe<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 13 Sommeritz<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Sommeritz Am Bach Flur 1: 185/5;183/6, 73/3, 12, 21/4<br />
Sommeritz An der Kirche<br />
Sommeritz Dorfstraße Flur 1: 122; 19/1<br />
Sommeritz Weißbacher Straße Flur 1: 78/1; 87/1<br />
Sommeritz Am Fichtenberg<br />
Sommeritz Selkaer Straße Flur 1: 185/1; 195;<br />
Sommeritz Am Schafholz<br />
Sommeritz Zum Wasserturm Flur 1: 164/1; 151/6, 95/2<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 14 Weißbach<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Weißbach An der Kurklinik Flur 1: 81/2<br />
Weißbach Rosenweg Flur 1: 91/3; 53/23<br />
Weißbach Teichstraße Flur 1: 123/14; 139/7; 153, 141/1<br />
Flur 2: 17; 36/3;<br />
Weißbach Schafweg Flur 1: 155/1; Flur 3: 10/2<br />
Weißbach Gartenweg<br />
Weißbach Gehweg (Teich)<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 15 Zschernitzsch<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Zschernitzsch Am Wehr Flur 1: 8; 67/2<br />
Zschernitzsch Mückernscher Weg Flur 2: 45/8; 47/1<br />
Zschernitzsch Sprottenweg Flur 1: 75; 70/1<br />
Zschernitzsch Zur Kirche<br />
Zschernitzsch Am Köthelbach Flur 2: 6; 14;<br />
Zschernitzsch An der Klinge Flur 2: 50/1; 35/13<br />
Zschernitzsch Taupadeler Weg Flur 2: 18; 34<br />
Zschernitzsch An der Sprotte<br />
Abgrenzung Abrechnungseinheit 16 Thomas-Müntzer-<br />
Siedlung<br />
Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />
Schmölln./Th.-M.-Siedl. Crimmitschauer Sommeritz, Flur 2: 35/5; 35/7;<br />
Straße Schmölln 2416; 2361/16<br />
Schmölln./Th.-M.-Siedl. Zum Wasserturm Schmölln 2386/6; 2383/4; 2361/9;<br />
2389/1<br />
Schmölln./Th.-M.-Siedl. Thomas-Müntzer-Siedlung<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar<br />
2010 die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge der Stadt Schmölln für das Jahr<br />
2007 (Beitragssatzsatzung 2007) der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März<br />
2010 beschlossen.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 04. März 2010<br />
der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung des<br />
Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
der Stadt Schmölln für das Jahr 2007 (Beitragssatzsatzung<br />
2007) der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010 wird hiermit gemäß<br />
§ 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.<br />
gez. Linß<br />
Amtsleiter Hauptamt<br />
Satzung zur Änderung<br />
der Satzung über die Festsetzung<br />
des Beitragssatzes für die Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
der Stadt Schmölln für das Jahr 2007<br />
(Beitragssatzsatzung 2007)<br />
<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Verbindung mit<br />
der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />
die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln hat der<br />
Stadtrat der Stadt Schmölln in seiner Sitzung am 18. Februar<br />
2010 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung<br />
des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender<br />
Straßenausbaubeiträge der Stadt Schmölln für das Jahr 2007<br />
(Beitragssatzsatzung) <strong>vom</strong> 20. <strong>April</strong> 2009 beschlossen:<br />
§ 1 Änderung des Beitragssatzes<br />
für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />
Der § 3 – Beitragsatz für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />
wird wie folgt neu gefasst:<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 315.071,25<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 95.090,93<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
54,32<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 5<br />
– Großstöbnitz<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 95.090,93<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (54,32 %) 51.653,34<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 43.437,59<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche in qm 315.071,25<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,13786<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin<br />
Anmerkung:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 11<br />
Da zur ursprünglichen Satzung <strong>vom</strong> 20. <strong>April</strong> 2009 sich<br />
eine Änderung ergeben hat, veröffentlicht die Stadt<br />
Schmölln zur besseren Übersicht die Beitragssatzsatzung<br />
2007 mit eingearbeiteter Änderung als Lesefassung:<br />
Satzung über die Festsetzung<br />
des Beitragssatzes für die Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
der Stadt Schmölln für das Jahr 2007<br />
(Beitragssatzsatzung 2007)<br />
<strong>vom</strong> 20. <strong>April</strong> 2009 (geändert mit<br />
Satzungsänderung <strong>vom</strong> 22. März 2010)<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Verbindung mit<br />
der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />
die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />
erlässt die Stadt Schmölln folgende<br />
Satzung:<br />
§ 1 Beitragssatz<br />
für die Abrechnungseinheit 1 – Schmölln-Nord<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 966.569,69<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 6.649,42<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
61,81<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 1<br />
– Schmölln-Nord<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 6.649,42<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (61,81 %) 4.110,01<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 2.539,41<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />
966.569,69<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,00263<br />
§ 2<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 2 – Schmölln-Süd<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 1.809.809,14<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 496.249,97<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
57,03<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 2<br />
– Schmölln-Süd<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 496.249,97<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (57,03 %) 283.011,36<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 213.238,61<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />
1.809.809,14<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,11782<br />
§ 3<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 315.071,25<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 95.090,93<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
54,32<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 5<br />
– Großstöbnitz<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 95.090,93<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (54,32 %) 51.653,34<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 43.437,59<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche in qm 315.071,25<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,13786<br />
§ 4<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 8 – Nitzschka<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 380.490,56<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 71.543,87<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
59,74<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 8<br />
– Nitzschka<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 71.543,87<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (59,74 %) 42.740,31<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 28.803,56<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />
380.490,56<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,07570<br />
§ 5<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 12 – Selka<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 194.474,41<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 128.918,45<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
65,21<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 12<br />
– Selka<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 128.918,45<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (65,21 %) 84.067,72<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 44.850,73<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />
194.474,41<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,23063<br />
§ 6<br />
Ermittlung des tatsächlichen Beitrages<br />
Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch<br />
Multiplikation des Beitragssatzes mit der bereinigten beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf zwei<br />
Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin
Seite 12 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />
18. Februar 2010 die nachstehende Satzung über die Festsetzung des<br />
Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
der Stadt Schmölln für das Jahr 2008 (Beitragssatzsatzung<br />
2008) <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 04. März 2010<br />
der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />
Die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Stadt Schmölln<br />
für das Jahr 2008 (Beitragssatzsatzung 2008) <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.<br />
gez. Linß<br />
Amtsleiter Hauptamt<br />
Satzung über die Festsetzung<br />
des Beitragssatzes für die Erhebung<br />
wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />
der Stadt Schmölln für das Jahr 2008<br />
(Beitragssatzsatzung 2008)<br />
<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Verbindung mit<br />
der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />
die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />
erlässt die Stadt Schmölln folgende<br />
Satzung:<br />
§ 1<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 1 – Schmölln-Nord<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 968.260,12<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 6.386,18<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 61,81<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 1<br />
– Schmölln-Nord<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 6.386,18<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (61,81 %) 3.947,30<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 2.438,88<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche in qm 968.260,12<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,00252<br />
§ 2<br />
Beitragssatz<br />
für die Abrechnungseinheit 2 – Schmölln-Süd<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 1.818.374,56<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 314.136,86<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
57,03<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 2<br />
– Schmölln-Süd<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 314.136,86<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (57,03 %) 179.152,25<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 134.984,61<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche in qm 1.818.374,56<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,07423<br />
§ 3<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 315.071,25<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 50.200,09<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
54,32<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 5<br />
– Großstöbnitz<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 50.200,09<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (54,32 %) 27.268,69<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 22.931,40<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche in qm 315.071,25<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,07278<br />
§ 4<br />
Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 12 – Selka<br />
(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />
Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 193.367,77<br />
(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung<br />
beträgt in Euro 11.683,35<br />
(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />
nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />
65,21<br />
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 12<br />
– Selka<br />
beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 11.683,35<br />
abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (65,21 %) 7.618,71<br />
umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 4.064,64<br />
geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche in qm 193.367,77<br />
= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,02102<br />
§ 5<br />
Ermittlung des tatsächlichen Beitrages<br />
Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch<br />
Multiplikation des Beitragssatzes mit der bereinigten beitragsfähigen<br />
Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf zwei<br />
Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin<br />
Anmerkung:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar<br />
2010 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 13<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 09. März 2010<br />
der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />
Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Schmölln<br />
<strong>vom</strong> 22. März 2010 wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
gez. Linß<br />
Amtsleiter Hauptamt<br />
Satzung zur Änderung<br />
der Friedhofssatzung der Stadt Schmölln<br />
<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />
Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in Verbindung mit<br />
der sog. EU-Dienstleistungs-Richtlinie („Richtlinie 2006/123/EG<br />
des Europäischen Parlaments und des Rates <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />
2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt“, ABL.-Nr. L 376<br />
<strong>vom</strong> 27.12.2006, Seite 36 – 68) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes<br />
beschließt die Stadt Schmölln in ihrer Sitzung am<br />
18. Februar 2010 folgende Änderungssatzung:<br />
§ 1<br />
Änderung der Friedhofssatzung<br />
Die Friedhofssatzung der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 05. September 2001<br />
wird wie folgt geändert:<br />
1. Verhalten auf dem Friedhof § 6<br />
1.1. Der Abs. (3) Buchstabe d) wird aufgehoben und erhält folgende<br />
Fassung:<br />
d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne<br />
vorherige Anzeige bei der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig<br />
zu fotografieren,<br />
1.2.Der § 6 wird ergänzt:<br />
(5) Für die Anzeige nach Abs. 3 Buchstabe d) gelten die Bestimmungen<br />
des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle<br />
(§§ 71a bis 71e ThürVwVfG).<br />
2. Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof § 7<br />
Der Paragraf 7 wird aufgehoben und erhält folgende Fassung:<br />
§ 7<br />
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende<br />
haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der<br />
Friedhofsverwaltung vorher anzuzeigen.<br />
(2) Der Friedhofsverwaltung ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen,<br />
dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner<br />
Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.<br />
(3) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als in<br />
Abs. 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem<br />
Friedhofszweck vereinbar ist. Der Absatz 2 gilt entsprechend.<br />
(4) Nach schriftlicher Antragstellung des Gewerbetreibenden stellt<br />
die Friedhofsverwaltung eine Berechtigungskarte aus. Die Gewerbetreibenden<br />
haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis<br />
auszustellen. Der Bedienstetenausweis und eine Kopie der Anzeige<br />
sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen<br />
vorzuzeigen.<br />
(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung<br />
und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die<br />
Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten<br />
im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof<br />
schuldhaft verursachen.<br />
(6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags<br />
innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Friedhofsverwaltung<br />
kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen.<br />
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />
dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an genehmigten<br />
Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind<br />
die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in<br />
den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />
(8) Die Friedhofsverwaltung kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden,<br />
die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der<br />
Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des<br />
Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder<br />
auf Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die<br />
Mahnung entbehrlich.<br />
(9) Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Absatz 1<br />
gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle (§§<br />
71a bis 71e ThürVwVfG).<br />
3. Ordnungswidrigkeiten § 35<br />
3.1. Der Abs. (1) Buchstabe c) Punkt 4. wird aufgehoben und erhält<br />
folgende Fassung:<br />
4. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten fotografiert,<br />
3.2.Der Abs. (1) Buchstabe d) wird ersatzlos gestrichen und bleibt<br />
frei.<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 28. Dezember 2009<br />
in Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin<br />
Anmerkung:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />
18. Februar 2010 die nachstehende Satzung zur Änderung der Sondernutzungen<br />
an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmölln<br />
(Sondernutzungssatzung) <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 09. März 2010<br />
der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />
Die Satzung zur Änderung der Sondernutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet der Stadt Schmölln (Sondernutzungssatzung)<br />
<strong>vom</strong> 22. März 2010 wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
gez. Linß<br />
Amtsleiter Hauptamt<br />
Satzung zur Änderung<br />
der Satzung über Sondernutzungen an<br />
öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt<br />
Schmölln (Sondernutzungssatzung)<br />
<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />
Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der Richtlinie 2006/<br />
123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen<br />
im Binnenmarkt <strong>vom</strong> 12.12.2006 in Verbindung mit den<br />
§§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) und des §<br />
8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) hat der Stadtrat der Stadt<br />
Schmölln in der Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar 2010 die folgende Satzung<br />
zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen<br />
Straßen im Gebiet der Stadt Schmölln (Sondernutzungssatzung)<br />
beschlossen.
Seite 14 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
§ 1<br />
Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Schmölln<br />
Der § 2 erlaubnisbedürftige Sondernutzungen der Sondernutzungssatzung<br />
der Stadt Schmölln erhält folgende Ergänzung:<br />
(6) Für die Erteilung der Erlaubnis im gewerblichen Bereich, insbesondere<br />
für Sondernutzungen entsprechend § 2 Abs. 2 Nr.<br />
5 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(ThürVwVfG) über die Genehmigungsfiktion<br />
und zum Verfahren über die einheitliche Stelle (§§ 71a bis 71e<br />
ThürVwVfG).<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 28.12.2009 in Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin<br />
Anmerkung:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Stadt Schmölln<br />
Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar<br />
2010 die nachstehende Änderung der Satzung zur Regelung des<br />
Marktwesens (Marktordnung) der Stadt Schmölln - Marktsatzung<br />
- <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 09. März 2010<br />
der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />
Die Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)<br />
der Stadt Schmölln - Marktsatzung - <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.<br />
gez. Linß<br />
Amtsleiter Hauptamt<br />
Änderung der Satzung<br />
zur Regelung des Marktwesens<br />
(Marktordnung) der Stadt Schmölln -<br />
Marktsatzung - <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />
Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der Richtlinie 2006/<br />
123/EG des Europäschen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen<br />
im Binnenmarkt <strong>vom</strong> 12.12.2006 in Verbindung mit dem<br />
§ 67 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung der<br />
Stadt Schmölln zum Warensortiment auf Wochenmärkten, hat der<br />
Stadtrat Schmölln in der Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar 2010 die folgende<br />
Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)<br />
der Stadt Schmölln beschlossen.<br />
§ 1<br />
(1) § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag<br />
durch die Marktverwaltung. Zur Teilnahme am Markt ist<br />
nach Maßgabe der für alle Antragsteller geltenden Bestimmungen<br />
dieser Satzung grundsätzlich jeder berechtigt, der dem Teilnehmerkreis<br />
des Marktes angehört. Die Bekanntmachung des<br />
Auswahlverfahrens regelt sich nach Anlage 1 dieser Satzung. Ist<br />
ein Bewerberüberschuss mit gleichartigem Angebot vorhanden,<br />
entscheidet das Los innerhalb der jeweiligen Anbietergruppe.<br />
(2)§ 6 Abs. 10 wird eingefügt:<br />
Für das Verfahren nach Absatz 2 gelten die Bestimmungen des<br />
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) über<br />
die Genehmigungsfiktion (§ 42a ThürVwVfG) und zum Verfahren<br />
über die einheitliche Stelle (§§ 71a bis 71e ThürVwVfG).<br />
§ 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 28.12.2009 in<br />
Kraft.<br />
Schmölln, den 22. März 2010<br />
gez. Lorenz<br />
Bürgermeisterin<br />
Anmerkung:<br />
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />
betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />
sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />
dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.<br />
Anlage 1<br />
Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die<br />
Standplätze auf dem Markt<br />
1. Bekanntmachung des Marktes<br />
Die Veranstaltung von Märkten nach dieser Satzung werden regelmäßig<br />
zwei Monate vor Beginn des Marktes ortsüblich und auf<br />
der Webseite der Stadtverwaltung Schmölln (www.schmoelln.de<br />
)<br />
bekannt gemacht.<br />
Abweichend hiervon werden Wochenmärkte dauernd auf o.g.<br />
Webseite und einmal jährlich im <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt Schmölln<br />
bekannt gemacht.<br />
In der Bekanntmachung ist das Warenangebot des Marktes<br />
unterteilt nach Warengruppen mit der vorgesehenen Anzahl an<br />
Anbietern dargestellt.<br />
2. Verfahren der Antragstellung<br />
Entsprechend § 6 ist sowohl eine schriftliche als auch eine<br />
elektronische Antragstellung auf Zuteilung eines Standplatzes<br />
entweder über die einheitliche Stelle (www.einheitliche-<br />
stelle.thueringen.de) oder direkt bei der Marktverwaltung möglich.<br />
Die Antragstellung ist grundsätzlich mit Bekanntmachung des<br />
Marktes, im Falle von Wochenmärkten bis zwei Wochen vor<br />
Beginn des Wochenmarktes, unter Angabe des Marktes und des<br />
Tages/Zeitraumes des Anbietens von Waren möglich.<br />
3. Auswahlverfahren<br />
Einen Monat vor Eröffnung des Marktes werden die eingegangen<br />
Anträge einem Auswahlverfahren unterworfen. Sollte die Zahl<br />
der Antragsteller die Anzahl der verfügbaren Standplätze innerhalb<br />
einer Warengruppe übersteigen, so entscheidet das Los.<br />
Falls in einer weiteren Warengruppe zuwenig Bewerber vorhanden<br />
sind und absehbar ist, dass bis zu Beginn des Marktes nicht<br />
ausreichend Anträge eingehen werden, kann die Marktverwaltung<br />
diese unbesetzten Stellplätze einer anderen Warengruppe<br />
zuordnen.<br />
Im Übrigen werden noch nicht vergebene Stellplätze nach der<br />
zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip)<br />
vergeben.<br />
Soweit bei Wochenmärkten die Antragstellung für einen Zeitraum,<br />
welcher nicht größer als ein Jahr sein sollte, erfolgt, richtet<br />
sich das Verfahren nach den oben beschriebenen Grundsätzen.<br />
Bei Antragstellungen zu einzelnen Wochenmärkten erfolgt das<br />
Auswahlverfahren ausschließlich nach dem Windhundprinzip in<br />
den jeweiligen Warengruppen.<br />
Der Antragsteller wird rechtzeitig vor Beginn des Marktes auf<br />
dem von ihm durch die Antragstellung gewählten Weg über die<br />
Zuteilung des Standplatzes informiert.<br />
Ende amtlicher Teil
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 15<br />
- Nichtamtlicher Teil -<br />
Informationen aus dem Rathaus<br />
Aus der 9. Stadtratssitzung<br />
am 11.03.2010<br />
Wie zu Beginn jeder Stadtratssitzung informierte die Bürgermeisterin<br />
der Stadt Schmölln wieder Stadtratsmitglieder,<br />
interessierte anwesende Bürger und Vertreter der Presse über<br />
aktuelle Themen.<br />
Vorstellung Projekt Jugend forscht<br />
Gleich zu Beginn kündigte Bürgermeisterin Kathrin Lorenz<br />
die Ausführungen zweier Schüler der Regelschule „Am Eichberg“<br />
an. Ronny Müller und Kenny Bruhn beschäftigten sich<br />
in Vorbereitung des Regionalwettbewerbes „Jugend forscht“<br />
mit dem Thema „Rollstuhlgerechtes Schmölln“ und erhielten<br />
dafür einen dritten Platz sowie den Sonderpreis des Landrates<br />
des Altenburger Landes. Im Anschluss an die Ausführungen<br />
stellten die beiden Preisträger die Ergebnisse ihrer Projektarbeit<br />
vor.<br />
Baugeschehen im Stadtgebiet<br />
Anfang März hatten nach der langen Winterpause die Bauarbeiten<br />
im Industrieverbundstandort und in Großstöbnitz<br />
begonnen. Leider mussten diese aufgrund des erneuten<br />
Kälteeinbruchs und Schneefalls vorübergehend wieder eingestellt<br />
werden.<br />
Am Industrieverbundstandort sind die Restarbeiten aus<br />
dem vergangenen Jahr fertig zu stellen. Die Firma HSE Bau<br />
GmbH hat noch einige Meter Abwasserleitung zu verlegen<br />
und das Regenrückhaltebecken zu komplettieren. Die Mutig<br />
Rohrleitungsbau GmbH muss an der Trinkwasserleitung<br />
noch Hydranten setzen und die Druckprüfung vornehmen.<br />
Anschließend soll der Feldweg nach Taupadel wieder hergestellt<br />
werden.<br />
Als erste neue Maßnahme dieses Jahres begannen in der<br />
zweiten Märzwoche die Arbeiten am 1. Bauabschnitt der<br />
Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Umwelt.<br />
Die Firma Seyfarth Containerdienst baut die Flachsilos<br />
in Nörditz und Taupadel zurück und bereitet die Flächen zur<br />
Bepflanzung vor.<br />
Im weiteren Verlauf der Sitzung lagen zwei weitere Beschlussvorlagen<br />
zur Vergabe von Bauleistungen am Industrieverbundstandort<br />
vor. Diese betrafen erstmals Leistungen<br />
im Teilgebiet der Stadt Schmölln, wo nach Abschluss des<br />
Normenkontrollverfahrens der dadurch entstandene Rückstand<br />
aufgeholt werden muss.<br />
So soll mit dem Bau der drei Löschwasserbehälter und der<br />
inneren Erschließung begonnen werden. Dazu gehören unter<br />
anderem der Bau eines großen Regenrückhaltebeckens, die<br />
Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie notwendige Umverlegungen<br />
an Energiekabeln und Gasleitungen.<br />
Mitte <strong>April</strong> sollen zwei weitere umfangreiche Bauleistungen<br />
durch den Stadtrat vergeben werden. Dabei handelt es sich<br />
um die Errichtung des Kreisverkehrs am Einmündungspunkt<br />
der L 1359 (Ortsumgehung Kummer-Nitzschka) in die L 1358<br />
(Schmölln-Gößnitz), wo sich die zukünftige Einfahrt in das<br />
Teilgebiet I befinden wird.<br />
Die zweite Maßnahme beinhaltet den Gewässerausbau<br />
zur Ableitung des Regenwassers durch Nitzschka bis zum<br />
Köthelgrund.<br />
Durch den erneuten Kälteeinbruch konnten auch die Bitumenmischanlagen<br />
noch nicht in Betrieb genommen werden,<br />
so dass die für die zweite Märzwoche vorgesehene Flickung<br />
der größten Winterschäden noch nicht erfolgen konnte.<br />
Mit der Kontrolle des Straßennetzes auf Winterschäden<br />
wurde gleichzeitig der gesamte auch nicht winterbedingte<br />
Reparaturstand ermittelt. Insgesamt wären ca. 8.000 m Risse<br />
und Fugen zu sanieren, ca. 5.600 m² Bitumenbefestigung zu<br />
erneuern und ca. 35.000 m² Oberflächenbehandlungen notwendig.<br />
Weiterhin müssten in Schloßig 650 m Betonborde<br />
durch Granit ersetzt werden.<br />
Dies alles ist mit einem Haushaltsansatz von 150.000 Euro für<br />
Straßenunterhaltung bei weitem nicht realisierbar - künftig<br />
sind hierfür mehr Mittel in den Haushaltsplänen zu verankern.<br />
Im Ausschreibungsverfahren befinden sich die Maßnahmen<br />
Neubau Feuerwehrgerätehaus Zschernitzsch sowie Abwasserleitung<br />
und Straßenbau Wartenbergsiedlung.<br />
Positiv zu vermerken ist auch, dass die Firma Burkhardt<br />
Feinkostwerke GmbH mit den Bauarbeiten für eine erneute<br />
Erweiterung ihres Werkes in Nitzschka begonnen hat.<br />
Die Saller Gewerbebau GmbH, die den neuen Lidl-Standort<br />
im Mischgebiet Ronneburger Straße errichten wird, hat das<br />
Grundkonzept auf Wunsch der Firma Lidl nochmals geändert.<br />
Es ist damit zu rechnen, dass nun im <strong>April</strong> mit den Baumaßnahmen<br />
begonnen wird.<br />
Unterzeichnung<br />
der Zweckvereinbarung<br />
zwischen der Stadt Schmölln und der Gemeinde<br />
Drogen zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben<br />
im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe<br />
Am Dienstag, dem 23.03.2010 unterzeichneten die Stadt<br />
Schmölln, vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Kathrin<br />
Lorenz, und die Gemeinde Drogen, vertreten durch die Bürgermeisterin<br />
Frau Christine Helbig, eine Zweckvereinbarung<br />
zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben im Brandschutz<br />
und in der Allgemeinen Hilfe. Vorausgegangen waren entsprechende<br />
Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Schmölln<br />
<strong>vom</strong> 11.03.2010 und des Gemeinderates der Gemeinde Drogen<br />
<strong>vom</strong> 24.02.2010.<br />
Vertragsunterzeichnung<br />
im Beisein von Stadtbrandmeister Volker Stubbe<br />
>>>>>
Seite 16 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Mit Unterzeichnung der Vereinbarung hat die Gemeinde Drogen<br />
die Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und in der<br />
Allgemeinen Hilfe montags bis freitags in der Zeit zwischen<br />
06:00 Uhr und 17:00 Uhr für das Gemeindegebiet Drogen<br />
(bestehend aus den beiden Ortsteilen Drogen und Mohlis) auf<br />
die Stadt Schmölln übertragen.<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Schmölln nimmt die Erfüllung<br />
dieser Aufgaben wahr. Sie hat zu gewährleisten, dass sie in<br />
der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort im vorgenannten<br />
Ausrückebereich innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung<br />
wirksame Hilfe einleiten kann.<br />
Zustande gekommen ist die Zusammenarbeit auf Initiative<br />
der Bürgermeisterin der Gemeinde Drogen, die sich mit dem<br />
Anliegen an die Stadt Schmölln gewandt hat. Die Notwendigkeit<br />
ergibt sich aus der auswärtigen Berufstätigkeit vieler<br />
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Drogen, aufgrund<br />
derer wochentags die zur Aufgabenerfüllung erforderliche<br />
Einsatzstärke nicht gewährleistet ist.<br />
Biereigel, Pressestelle<br />
Anmeldung von Kindern<br />
für einen Platz in einer Kindertagesstätte<br />
in Trägerschaft der Stadt Schmölln für den<br />
Zeitraum 01.09.2010 bis 31.08.2011<br />
Liebe Eltern,<br />
für die Planung des Personals und die Einteilung der Gruppen<br />
in den einzelnen Kindertagesstätten macht es sich erforderlich,<br />
dass Sie uns bis<br />
30. <strong>April</strong> 2010<br />
mitteilen, ob Sie im obigen Zeitraum einen Platz in einer städtischen<br />
Kindertagesstätte benötigen oder Ihr Kind in diesem<br />
Zeitraum weiter zu Hause betreuen.<br />
Die Anträge können immer<br />
Montag, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
Dienstag<br />
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
im Rathaus, Zimmer 15 (3. Etage) bei Frau Dick (Tel.-Nr.<br />
7624) gestellt werden.<br />
Für Eltern, die ihr Kind bereits angemeldet haben, ist eine<br />
nochmalige Meldung nicht erforderlich.<br />
Dick, Hauptamt<br />
Das Fundbüro informiert<br />
Auflistung der im Einwohnermeldeamt/Fundbüro abgegebenen<br />
Fundsachen im Monat März:<br />
Handy (Motorola)<br />
1 Handy (LG)<br />
Sollten Sie der Eigentümer einer dieser Gegenstände sein,<br />
können Sie diesen im Fundbüro/Einwohnermeldeamt der<br />
Stadt Schmölln, Rathaus (Hintergebäude), Markt 1 abholen.<br />
Das Eigentum über die Fundsache geht nach 6 Monaten auf<br />
den Finder bzw. bei Eigentumsverzicht durch diesen auf die<br />
Stadt Schmölln über.<br />
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel.<br />
034491 7686 zur Verfügung!<br />
S. Hoch, Fundbüro<br />
Der Schornsteinfeger informiert<br />
Im Monat Juni werden die Messungen und Überprüfungen an<br />
den Heizungsanlagen durch die Firma BSM J. Juhlemann in<br />
den unten genannten Straßen durchgeführt.<br />
Die Ankündigungen der Arbeiten erfolgt durch J. Juhlemann,<br />
Tel. 01723888689 oder durch dessen Mitarbeiter D. Wyrenbeck,<br />
Tel. 015117475828. Die Pflichten der Schornsteinfeger,<br />
Grundstückseigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber<br />
ergeben sich aus den §§ 7 und 8 der ThürKÜO in der<br />
derzeit gültigen Fassung.<br />
Die Überprüfungen finden in Schmölln in der A.-Nitsche-<br />
Straße, Feldstraße, Am Kellerberg, Weidengrund, Weidengrundring,<br />
Köthelgrund, Am Vereinshaus, R.-Seyfarth<br />
Straße und Prießnitzstraße statt.<br />
Jürgen Juhlemann, Bezirksschornsteinfegermeister<br />
Veranstaltungen<br />
und Vereinsnachrichten<br />
Kleingärtner „Wartenberg Schmölln” e.V.<br />
Einladung<br />
zur Mitgliederversammlung 2010<br />
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,<br />
der Vorstand lädt am Samstag, 17. <strong>April</strong> 2010, um 10:00 Uhr<br />
in das Bürger- u. Vereinshaus Lohsengarten zur Mitglieder-<br />
und Wahlversammlung des Vereines ein!<br />
Tagesordnung der Mitgliederversammlung<br />
0. Begrüßung, Gedenkminute für unsere verstorbenen Gartenfreunde<br />
1. Verlesen der Tagesordnungspunkte, Aufnahme von Ergänzungsvorschlägen<br />
2. Bericht des Vorsitzenden<br />
3. Finanzbericht<br />
4. Bericht der Revisionskommission<br />
5. Bericht Energieversorgung / Obere Anlage<br />
6. Bericht zur Wasserversorgung<br />
7. Diskussion zu den Berichten<br />
8. Verlesen der Änderung der Vereinssatzung / und Beschlussfassung<br />
der Änderung zum § 9 Vereinsvorstand, Absatz 31<br />
Gesetzlicher Vertreter<br />
9. Beschlussfassung zur Entlastung des Vereinsvorstandes<br />
9/1 Beschlussfassung zur Entlastung der Revisionskommission<br />
10. Vorschlag und Wahl der Wahlkommission<br />
10/1 Erläuterung des Wahlablaufs durch den Wahlleiter<br />
10/2 Vorschlag der Kandidaten für die Wahl des Vereinsvorstandes<br />
10/3 Vorschlag der Kandidaten für die Wahl der Revisionskommission<br />
11. Wahl des Vorstandes<br />
11/1 Wahl der Revisionskommission<br />
12. Konstituierung des neuen Vorstandes<br />
13. Schlusswort des neuen Vorsitzenden<br />
Der Vorstand
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 17<br />
Veranstaltungskalender<br />
für Schmölln und Ortsteile<br />
17.04.2010 Frühlingsfest mit Blumenschau<br />
14:00 - 19:00 Uhr, in und vor Cafe Jahn am Markt<br />
Cafe Jahn und Blumengeschäft Catja Schröter<br />
17.04.2010 Tag der Vertriebenen<br />
14:00 - 16:00 Uhr, Saal der Berufsschule Lohsenstraße<br />
Bund der Vertriebenen e.V.<br />
17.04.2010 Konzert der Tippelbrüder<br />
16:00 - 17:00 Uhr, Dorfkirche Zschernitzsch<br />
Kirchgemeinde Zschernitzsch<br />
17.04.2010 Frühlingsfest mit Fackelumzug<br />
und Traditionsfeuer der Jugendwehr<br />
17:00 - 22:00 Uhr, Festplatz Zschernitzsch<br />
FFW Zschernitzsch e.V.<br />
24.04.2010 Frühlingskonzert des Volkschores Schmölln e.V.<br />
16:30 Uhr Saal der Berufsschule Lohsenstraße<br />
24.04.2010 20. Kinder- und Jugendsportfest Leichtathletik<br />
10:00 - 17:00 Uhr, Leichtathletikanlage auf dem Pfefferberg<br />
TuS Schmölln e.V.<br />
24.04.2010 Blumen- und Pflanzenmarkt<br />
08:00 - 14:00 Uhr, Rund um den Marktbrunnen<br />
IG Stadtmarketing<br />
25.04.2010 Kirchenchortreffen<br />
der Superintendentur Altenburger Land<br />
14:00 Uhr Stadtkirche Sankt Nicolai, Schmölln<br />
26.04.2010 Die Welt in über 5.000 Metern Höhe –<br />
„Everest base camp Treckingtour“ –<br />
Reisebericht von Fam. Radziej<br />
18:30 - 20:00 Uhr, Hotel Reussischer Hof<br />
IG Stadtmarketing<br />
29.04.2010 141. Ausstellungseröffnung - Ines Kühn,<br />
Untschen „Natürlich bunt“ - Aquarelle<br />
19:00 - 21:00 Uhr, Galerie im Rathaus<br />
30.04.2010 Maibaumsetzen und<br />
Fest 130 Jahre Feuerwehr Großstöbnitz<br />
17:30 Uhr Feuerwehrgerätehaus Großstöbnitz<br />
30.04.2010 Maibaumsetzen FFW Selka<br />
19:00 Uhr<br />
30.04.2010 Großes Marktfest mit Maibaumsetzen<br />
15:00 - 01:00 Uhr, Markt<br />
IG Stadtmarketing<br />
01.05.2010 Großes Marktfest<br />
09:00 - 20:00 Uhr, Markt<br />
IG Stadtmarketing<br />
01.05.2010 Klassiknacht der Vogtlandphilharmonie Greiz,<br />
Reichenbach<br />
19:00 - 21:00 Uhr, Stadtkirche Sankt Nicolai, Schmölln<br />
01.05.2010 Frühschoppen mit Feldküche<br />
Feuerwehrgeräthaus Großstöbnitz<br />
01.05.2010 Schiffsmodellschaufahren<br />
10:30 Uhr Weiher gegenüber Hallenbad „Tatami“<br />
Schiffsmodellsportclub e.V. Schmölln<br />
01.05.2010 Maibaumsetzen FFW Weißbach<br />
Weitere Informationen unter www.schmoelln.de, Tourismus<br />
und Kultur / Veranstaltungen<br />
Blumen- und Pflanzenmarkt in Schmölln<br />
Blumig sieht die Welt viel schöner aus …<br />
„Träumen und Verweilen“ im zauberhaften Pflanzen- und<br />
Blütenmeer, dies soll auch in diesem Jahr wieder ermöglicht<br />
werden. Daher lade ich Sie recht herzlich zu dem bevorstehenden<br />
Blumen- und Pflanzenmarkt nach Schmölln ein.<br />
Samstag, den 24. <strong>April</strong> 2010<br />
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />
auf dem Schmöllner Marktplatz.<br />
Auf den Besucher und Blumenliebhaber wartet ein volles Programm.<br />
Erlaubt ist, was gefällt: Kübel- und Balkonpflanzen,<br />
Blumenampeln, Garten- und Beetpflanzen sowie kleine Gehölze<br />
mit ihren unendlich variablen Farbgebungen, Formen<br />
und unendlichen Kombinationsmöglichkeiten.<br />
Bei hoffentlich frühlingshaften Temperaturen und Sonnenschein<br />
möchten Ihnen die Gärtner aus der Region eine<br />
farbenprächtige Auswahl ihrer Pflanzen offerieren. Nicht<br />
alltägliche Spezialitäten und Neuheiten für den heimischen<br />
Garten können bewundert und erworben werden.<br />
Damit auch alles üppig wächst und blüht, stehen die Händler<br />
allen Blumenfreunden fachmännisch Rede und Antwort.<br />
Zur kulinarischen Umrahmung des emsigen Treibens sorgt an<br />
diesem Tag die Fleischerei Heilmann mit dem „Schmöllner<br />
Mutzbraten“.<br />
Also liebe Schmöllner – raus aus den vier Wänden und hinein<br />
ins Vergnügen, denn der Schmöllner Blumen- und Pflanzenmarkt<br />
mit seiner Arten-, Sorten- und Farbenvielfalt lässt an<br />
diesem Tag mit Sicherheit keine Wünsche offen!<br />
Carmen Herbig, Pers. MA der Bürgermeisterin<br />
Frühlingskonzert mit Gästen<br />
Am Samstag, dem 24.04.2010, lädt der<br />
Volkschor Schmölln e.V. um 16:30 Uhr (Einlass<br />
ab 15:45 Uhr) zu seinem diesjährigen traditionellen<br />
Frühlingskonzert in den Saal der Berufsschule,<br />
Lohsenstraße 25 in Schmölln ein. Dazu hat sich der Volkschor<br />
diesmal einen Gastchor, den gemischten Chor aus Oberspeltach,<br />
eingeladen.<br />
Zu diesem Chor besteht nunmehr seit fast 20 Jahren eine<br />
Partnerschaft. Im Jahr 1991 trafen sich beide Chöre zum<br />
ersten Mal in Schmölln zu einem gemeinsamen Konzert und<br />
einem gemütlichen Beisammensein am Abend. Schon bei<br />
diesem ersten Treffen war klar, dass beide Chöre sich nicht<br />
nur gesanglich ergänzen, sondern sich auch „privat“ gut verstehen<br />
und es nicht bei diesem einen Treffen bleibt. So war<br />
der Volkschor Schmölln schon mehrfach in Oberspeltach in<br />
der Nähe von Crailsheim zu Gast. Und es haben sich auch<br />
freundschaftliche Beziehungen zwischen einzelnen Chormitgliedern<br />
entwickelt.<br />
Der Volkschor Schmölln freut sich auf das gemeinsame Konzert<br />
am 24.04.2010 und hofft, dass viele Bürgerinnen und<br />
Bürger aus Schmölln und Umgebung der Einladung folgen<br />
und das Konzert besuchen. Für eine ausreichende Anzahl von<br />
Plätzen ist gesorgt. Und es gibt auch die Wiederaufführung<br />
eines schon fast vergessenen Liedes, das alle Schmöllner sicher<br />
interessieren wird.<br />
Lassen Sie sich überraschen.<br />
Volkschor Schmölln e.V.
Seite 18 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Die Welt in über 5.000 Metern Höhe – „Everest base camp Treckingtour“<br />
(Packender Vortrag der Familie Radziej aus Nöbdenitz)<br />
Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, auf einen der<br />
höhen Berge unserer Erde persönlich zu stehen? Auf der o. g.<br />
Treckingtour ist dies zum Greifen nah!<br />
Die Interessengemeinschaft „Stadtmarketing“ lädt Sie daher<br />
für Montag, den 26.04.2010, um 18:30 Uhr in den Reussi-<br />
schen Hof zu einem Nacherleben einer Bergbesteigung aufs<br />
Herzlichste ein.<br />
In dem Vortrag wird eine der schönsten und beeindruckendsten<br />
Hochgebirgsregionen der Erde vorgestellt. Entdecken Sie<br />
die faszinierenden Berge des Himalaya sowie die bezaubernde<br />
Kultur im ehemaligen Königreich Nepal.<br />
Die Erlebnistour beginnt in Kathmandu (1.300 m), der<br />
Hauptstadt Nepals, einer quirligen Stadt mit unzähligen Sehenswürdigkeiten,<br />
die wie ein riesiges Museum auf Touristen<br />
wirkt. Sie führt vorbei an grünen Wäldern, Sherpasiedlungen<br />
bis hin zu den über ‚Fünftausendern’ – zum Weiß und Blau<br />
der Schnee- und Gletscherflanken der gigantischen Eisriesen.<br />
Der Kontakt mit der Natur, die Temperaturschwankungen,<br />
denen man ausgesetzt ist, aber auch die Kondition, die man<br />
für eine solche Tour benötigt, werden in beschaulicher Weise<br />
von der Familie Radziej geschildert.<br />
Crimmitschauer Künstler in Schmöllner Rathausgalerie<br />
Mit Plastiken und Zeichnungen gewährt der Crimmitschauer<br />
Bildhauer Andreas Wilde gegenwärtig Einblicke in sein<br />
künstlerisches Schaffen. „Einsichten“ – so der Titel der<br />
Ausstellung, die am Donnerstag, dem 18. März 2010, in der<br />
Galerie des Schmöllner Rathauses eröffnet wurde und dort<br />
bis zum 27. <strong>April</strong> besichtigt werden kann.<br />
Fragen zum Buddhismus/Hinduismus, Analphabetentum,<br />
zur Religion, Bevölkerung, Diskriminierung oder zum Monsun<br />
werden eine Beantwortung finden.<br />
Haben wir Sie neugierig gemacht … dann merken Sie sich bereits<br />
heute diese Veranstaltung in Ihrem Terminkalender vor.<br />
Carmen Herbig<br />
im Auftrag der IG Stadtmarketing<br />
das Herz erfasst und die Gesichter zu Masken erstarren lässt.<br />
Ungleich amüsanter und leichter fassbar nimmt sich im Vergleich<br />
dazu die Olsenbande aus oder der vor der Damenboutique<br />
wartende Ehegatte.<br />
Die 12-jährige Maike Wilde umrahmte die Ausstellungseröffnung<br />
Andreas Wilde zwischen seinen Werken<br />
Am Anfang jeder Einsicht steht die Ansicht, die äußere Hülle<br />
eines Menschen, eines Gebäudes, oft nicht mehr als eine<br />
schöne Fassade. Erst auf den zweiten Blick offenbart sich das,<br />
was dahinter verborgen ist. Andreas Wilde versucht, diese<br />
Eindrücke in seinen Kunstwerken zu konservieren, dabei<br />
die Vielschichtigkeit des Gesehenen darzustellen. So reift<br />
das Kind nicht nur im Leib der Schwangeren, sondern auch<br />
in deren Kopf.<br />
Nachdenklich stimmt die Mauer in den Köpfen der Menschen<br />
seiner Plastik „Mauerreste I“, die in einem Folgewerk auch<br />
„Einsichten denen ich mich stelle, gehen nicht spurlos an mir<br />
vorüber – sie machen froh oder nachdenklich. Gebe ich ihnen<br />
Raum, ’komme ich zur Einsicht’. Ich sehe vieles anders – meinen<br />
Lebensweg, meine Familie, meine Umwelt. Veränderung<br />
beginnt. Ich sehe, wo ich mich verrannt habe, kann meinen<br />
Weg korrigieren und dem anderen Menschen mit einer neuen<br />
Sicht begegnen“, beschreibt Andreas Wilde seinen Prozess<br />
der Einsicht. Und wünscht sich, dass sich auch für den Betrachter<br />
seiner Werke über Ansicht und Einsicht Chancen auf<br />
Veränderung eröffnen. „Nachher ist nichts wie vorher“, ist er<br />
sich sicher.<br />
Biereigel, Hauptamt
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 19<br />
Großes Marktfest mit Maibaumsetzen<br />
auf dem Schmöllner Marktplatz<br />
30.04. - 01.05.2010<br />
Wie schon in den Vorjahren wird die Tradition des Maibaumsetzens<br />
in Schmölln fortgesetzt. Dazu laufen die Vorbereitungen<br />
mit vielen fleißigen Helfern, der Interessengemeinschaft<br />
Stadtmarketing und der Stadt Schmölln jetzt auf Hochtouren.<br />
Am 30.04.2010, um 16:00 Uhr, eröffnet die Bürgermeisterin<br />
Kathrin Lorenz gemeinsam mit den Spielleuten „Frisch<br />
Voran“ das Fest. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Schmölln werden im Anschluss den Maibaum, der zuvor von<br />
Kindern aus Schmöllner Kindergärten und deren Eltern und<br />
Großeltern festlich geschmückt wird, mit purer Muskelkraft<br />
aufstellen. Die Kindergartengruppen haben mit viel Fleiß<br />
kleine Programme einstudiert, die dann auf der großen Festbühne<br />
aufgeführt werden.<br />
Um 18:00 Uhr erwartet der Sandmann mit dem Abendgruß<br />
unsere „Kleinen“. Es kann anschließend bis spät in die<br />
Abendstunden zu Livemusik unter dem Maibaum gefeiert<br />
und getanzt werden. Dazu haben sich mehrere Künstler angesagt.<br />
Die Musiker der Oldie Factory aus Gotha nehmen<br />
die Gäste mit auf einen Streifzug der Unterhaltungsmusik<br />
der vergangenen Jahrzehnte. Mit großer Spielfreude werden<br />
Klassiker aus Rock und Pop, fetzigen Oldies, Swing und<br />
Soulklassikern präsentiert.<br />
Eine Versteigerung besonderer Art führt die IG Stadtmarketing<br />
Schmölln im Festzelt durch. Unter den „Hammer“ kommen<br />
dabei zehn besondere alte Ansichten auf Leinwand von<br />
Schmölln. Der gesamte Erlös fließt in gemeinnützige Projekte<br />
in der Stadt.<br />
Mit einer Modenschau präsentiert das „Malimo-Kollektiv“<br />
mit Witz und Humor die bekanntesten, funktionellsten und<br />
haltbarsten Kleidungsstücke aus Zeiten der DDR. Anschließend<br />
wird Sandra mit der „Nena-Show“ das große Festzelt<br />
zum Kochen bringen.<br />
Am 1. Mai lädt nach dem musikalischen Frühschoppen der<br />
Heimat- und Verschönerungsverein Schmölln zu Besichtigungen<br />
im Bergkeller hinter dem Rathaus ein. Der Besuch dieses<br />
immerhin über 80 Meter langen und mehrfach verzweigten<br />
Bergkellers ist immer wieder ein besonderes Erlebnis.<br />
Ab 12:00 Uhr gibt es auf dem gesamten Marktplatz Fahrzeuge<br />
der Vergangenheit zu bestaunen. Unter dem Motto<br />
„Fahrzeuge des Ostens“ wird die technische Entwicklung in<br />
der Zeit von 1949 bis 1989 aufgezeigt. Viele Aussteller haben<br />
sich mit bekannten und weniger bekannten Ausstellungsmodellen<br />
angesagt.<br />
„Petra Pan“ erwartet besonders Kinder zu ihrer Mit-Mach-<br />
Show ab 14:00 Uhr.<br />
Für das leibliche Wohl zur Kaffeezeit sorgt der Verein CrazyHydrants<br />
e.V. mit dem Anschnitt eines riesigen Knopfkuchens.<br />
Der Erlös aus dem Verkauf wird zur Pflege der<br />
in Schmölln befindlichen und lustig bemalten Hydranten<br />
eingesetzt.<br />
Weiter heißt es ab ca. 15:00 Uhr „Mit den Mobilen des Ostens“<br />
durch die Stadt. Die gesamte Fahrzeugausstellung wird<br />
geschlossen quer durch die Stadt Schmölln fahren. Start ist<br />
dabei der Marktplatz. Schaulustige kommen entlang der Strecke<br />
auf dem Markplatz, an der Gößnitzer Straße, Karl-Marx-<br />
Straße, Cosswitzanger, Robert-Koch-Straße, Bergstraße und<br />
Bachstraße auf ihre Kosten.<br />
Weiter präsentiert Christina auf der Festbühne für Freunde<br />
des Schlagers die schönsten Lieder und beendet damit das<br />
Programm auf dem Marktplatz.<br />
Als besonderer Abschluss der Feierlichkeiten und als Höhepunkt<br />
angedacht, gastiert ab 19:00 Uhr mit der „Klassik<br />
Nacht“ die Vogtland Philharmonie Greiz - Reichenbach in<br />
der Stadtkirche. Das weltbekannte Orchester bringt mit über<br />
fünfzig Musikern und Solisten die schönsten Melodien aus<br />
Oper, Operette, Musical und Film zu Gehör. Die dazu begehrten<br />
Eintrittskarten sind im OTZ-Pressehaus am Markt,<br />
der Stadtinformation Schmölln und Astrid´s Bastelecke erhältlich.<br />
Mit Bungy Spaß „New & Crazy“, Kindereisenbahn, Schaustellern<br />
und Händlern erwarten die Besucher zwei abwechslungsreiche<br />
Tage, zu denen wir Sie bereits heute recht herzlich<br />
einladen möchten – ein Besuch, der sich immer lohnen wird.<br />
Interessengemeinschaft Stadtmarketing<br />
BdV – Bund der Vertriebenen<br />
Regionalverband Schmölln e.V.<br />
und vereinigte Landsmannschaften<br />
Der BdV Regionalverband Schmölln e.V. gratuliert seinen<br />
Mitgliedern:<br />
zum 70. Geburtstag<br />
am 28.04.2010 Herrn Rudolph Reuer<br />
aus Rüstern Kreis Liegnitz/Schlesien<br />
zum 80. Geburtstag<br />
am 17.04.2010 Frau Käte Westhof<br />
aus Glogau Kreis Glogau/Schlesien<br />
am 19.04.2010 Frau Herta Pamler<br />
aus Herrndorf Kreis Glogau/Schlesien<br />
zum 81. Geburtstag<br />
am 05.04.2010 Frau Erika Göpel<br />
aus Glogau Kreis Glogau/Schlesien<br />
zum 87. Geburtstag<br />
am 21.04.2010 Frau Maria Schöppl<br />
aus Lichtenberg Kreis Glogau/Schlesien<br />
zum 89. Geburtstag<br />
am 07.04.2010 Frau Lieselotte Berkner<br />
aus Schlossberg Kreis Schlossberg/Ostpreußen<br />
nachträglich zum 85. Geburtstag<br />
am 31.03.2010 Frau Irma Arendt<br />
aus Klatow Kreis Landzberg/Pommern<br />
Der BdV Regionalverband Schmölln e.V. lädt alle Vertriebenen,<br />
deren Angehörige und interessierte Bürger zum<br />
„Tag der Vertriebenen“<br />
(ehemals „Tag der Schlesier“)<br />
am Sonnabend, dem 17. <strong>April</strong> 2010, um 14:00 Uhr<br />
in die Gewerblich-Technische Berufsschule Schmölln,<br />
Lohsenstr, 25 ein.<br />
Das Kulturprogramm gestalten die Musikschule Meerane,<br />
Tanzschule Schaller und die Singe- und Trachtengruppe des<br />
BdV Schmölln.<br />
Dipl.-Ing. Jürgen Herold<br />
Vorsitzender des BdV, Regionalverband Schmölln
Seite 20 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
VdK Ortsverband Schmölln<br />
Der VdK Ortsverband Schmölln gratuliert seinen<br />
Mitgliedern, die im <strong>April</strong> Geburtstag haben:<br />
Elisabeth Wiswe 08.04.2010<br />
Christa Seidel 09.04.2010<br />
Klaus Seidel<br />
Vorstand des Ortsverbandes Schmölln<br />
Tierheim Schmölln<br />
Tiere suchen ein Zuhause<br />
Ich bin „Rex“, ein ca. einjähriger, brauner Schäferhund-Mix.<br />
Meine sehr schön gezeichnete Gesichtsmaske macht mich<br />
unverwechselbar.<br />
Grundschule Finkenweg<br />
Erstklässler<br />
erhielten Überraschungsbesuch<br />
Ein Besuch mit Urkunden und für alle ein Ü-Ei – so wurde<br />
der Schultag an der Grundschule Finkenweg begonnen.<br />
Eingeweiht war natürlich die Klassenlehrerin, Frau Haase.<br />
Die Schmöllner Wohnungsgenossenschaft eG hat die Erinnerung<br />
der Schulkinder mit der Frage: „Wer erinnert sich an den<br />
1. Frühlingsmarkt in der Heimstätte und Eure Baumpflanzung?“<br />
geweckt. Einige Hände flogen in die Höhe, andere<br />
zögerten. Frau Haase half auch den Letzten auf die Sprünge.<br />
Und so konnten die Patenschaftsurkunden an die jungen<br />
Paten, ein frühzeitiges Osternest an Frau Haase und an die<br />
restlichen Kinder die Ü-Eier überreicht werden. Die Kinder<br />
hatten sichtlich Spaß an der Aktion. Ein gerahmtes Bild wurde<br />
zur Erinnerung ebenfalls an Frau Haase übergeben.<br />
Schäferhund-Mix Rex<br />
Mitten im eisigen Winter wurde ich von gewissenlosen Menschen<br />
einfach ausgesetzt. Traurig kam ich ins Tierheim und<br />
verstand die Welt nicht mehr. Meine Ängstlichkeit habe ich<br />
bis heute nicht ganz verloren und suche deshalb einfühlsame<br />
Menschen, die auf mich eingehen und mir ein sicheres und<br />
liebevolles Zuhause geben können. Schön wäre es, wenn meine<br />
neue Familie mit mir eine Hundeschule besuchen würde,<br />
denn ich bin ja noch ein ganz junger Kerl, der viel lernen<br />
möchte.<br />
Kater Fips<br />
Die SWG eG bedankte sich für die freundliche Unterstützung.<br />
Weitere Bilder oder Infos finden Sie unter www.SWGeG.de.<br />
Das Team der SWG eG<br />
Mein Name ist „Fips“, ein ca. 5-jähriger Stubentiger, der neue<br />
Dosenöffner sucht. Ich bin als Fundtier ins Tierheim gekommen.<br />
Man sagt, ich wäre ein verträglicher und verschmuster<br />
Kater, der sich sowohl mit Artgenossen, als auch mit Menschen<br />
sehr gut versteht. Das neue Zuhause sollte es mir ermöglichen,<br />
in der Wohnung zu bleiben oder einen gesicherten<br />
Freigang zu nutzen. Natürlich bin ich geimpft und entwurmt.<br />
Tierschutzverein Schmölln Osterland e.V.
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 21<br />
Arbeiter-Samariter-Bund<br />
Arbeiter-Samariter-Bund<br />
KV Altenburg/Schmölln e.V.<br />
Lehrgang in Lebensrettende<br />
Sofortmaßnahmen (LSM)<br />
Der Arbeiter-Samariter-Bund KV Altenburg/Schmölln e.V.<br />
führt am Samstag, dem 08.05.2010, den nächsten Lehrgang in<br />
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) durch. Der Lehrgang<br />
richtet sich an Fahrschüler und an interessierte Personen,<br />
die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.<br />
Lehrgangsort ist die ASB-Geschäftsstelle in Schmölln, Friedrich-Naumann-Str.<br />
04. Der Lehrgang beginnt um 8:00 Uhr<br />
und endet 14:30 Uhr. Die Teilnehmergebühr beträgt 20,00 €.<br />
Ihre Anmeldung nehmen wir unter der Tel.-Nr. 034491 22506<br />
oder unter der E-Mail Adresse: ASB-Schmoelln@t-online.de<br />
gern entgegen.<br />
ASB sammelte Altkleider<br />
Am 20.03.2010 führte der Arbeiter-Samariter-Bund KV<br />
Altenburg/Schmölln e.V. eine Kleidersammlung in Schmölln<br />
durch. Die Kleidersammlung ist für uns von großer Wichtigkeit,<br />
denn mit den Kleiderspenden helfen Sie und wir sozialbenachteiligten,<br />
hilfebedürftigen Menschen.<br />
Wir möchten Sie bitten, bis zur nächsten Kleidersammlung,<br />
welche voraussichtlich im Sommer stattfindet, weiterhin die<br />
Textilsammelcontainer zu nutzen. Die Kleidercontainer werden<br />
regelmäßig von unseren Mitarbeitern geleert, aussortiert<br />
und den sozialbenachteiligten, hilfebedürftigen Menschen<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Für Ihre Mithilfe und Unterstützung möchten wir uns recht<br />
herzlich bedanken.<br />
Mitgliederversammlung und Wahlen<br />
beim ASB Schmölln<br />
Am 12.03.2010 führte der Arbeiter-Samariter-Bund KV<br />
Altenburg/Schmölln e.V. im Kultursaal der Fa. Diebeg seine<br />
Mitgliederversammlung durch.<br />
Nach der Begrüßung des stellv. Vorstandsvorsitzenden, Herrn<br />
Enrico Reichardt, und nach der Wahl der Versammlungsleitung<br />
wurden der Tätigkeitsbericht, der Geschäftsbericht und<br />
der Bericht der Kontrollkommission den Mitgliedern vorgetragen.<br />
Einige Bereiche weisen gegenüber dem Vorjahr einen<br />
Rückgang auf, jedoch konnten andere Bereiche mit einem<br />
Plus aufwarten, so dass der ASB im Jahr 2009 mit einem guten<br />
Ergebnis abschloss. So war ein Anstieg im Bereich Tafelarbeit<br />
ein Zuwachs von über 1.300 Personen gegenüber dem<br />
Vorjahr, die täglich die Lebensmittelausgabe aufsuchten, oder<br />
der Bereich Essen auf Rädern. Mit diesem Service konnten<br />
über 905 Essen mehr an ältere und hilfsbedürftige Menschen<br />
ausgeliefert werden.<br />
Gerade durch den Zuwachs an bedürftigen Personen im<br />
Bereich Tafelarbeit wird die Aufgabe für 2010 darin liegen,<br />
mehr Lebensmittelspenden und Sponsoren zu finden, um die<br />
gestiegene Nachfrage abdecken zu können.<br />
Anhand der vorgetragenen Berichte wurde der Vorstand<br />
einstimmig von den Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2009<br />
entlastet.<br />
Im Anschluss fanden die Wahlen statt. Herr Thomas Wagner<br />
wurde in das Amt des Vorstandsvorsitzenden des KV von<br />
den Mitgliedern einstimmig gewählt. Den stellvertretenden<br />
Vorstandsvorsitz übernimmt Herr Enrico Reichardt. Er wurde<br />
ebenfalls einstimmig von den Mitgliedern in dieses Amt<br />
gewählt. Als weitere Vorstandsmitglieder für den KV und<br />
einstimmig von den Mitgliedern gewählt sind: Frau Dietzel,<br />
Frau Reichardt, Herr Langner und Frau Rödiger.<br />
Im neuen ASB-Vorstand:<br />
Herr Langner, Vorsitzender Herr Wagner, Frau Rödiger,<br />
stellvertretender Vorsitzender Enrico Reichardt (v.l.n.r.)<br />
Nach der stattgefundenen Wahl wurde der neue Vorstand in<br />
seinem Amt bestätigt und wünschte allen eine angenehme<br />
und gute Zusammenarbeit.<br />
Für die gute geleistete Arbeit im manchmal nicht so leichten<br />
Jahr wurden Dankesworte an die Mitarbeiter des ASB übermittelt.<br />
Mit der Überreichung von Blumenpräsenten und Würdigung<br />
einiger Vorstandsmitglieder für ihre langjährige, ehrenamtliche<br />
Tätigkeit für den Verein fand die Mitgliederversammlung<br />
ihren Abschluss.<br />
ASB lud zum Frühlingsfest<br />
für Senioren ein<br />
Am 23.03.2010 führte der Arbeiter-Samariter-Bund KV<br />
Altenburg/Schmölln e.V. ein Osterfest für Senioren durch.<br />
Das Fest begann um 14:00 mit leckeren Fruchtschnitten und<br />
Kaffe im festlich geschmückten Kultursaal der Fa. Diebeg.<br />
Frau Reichardt begrüßte die Gäste zum herrlichen Frühlingstag<br />
auf das Herzlichste. Nach der Kaffeetafel warteten<br />
schon alle gespannt auf den Auftritt des Bauchredners Herr<br />
Hartung. Um 15:30 Uhr war es dann endlich soweit. Herr<br />
Hartung präsentierte ein Programm der Superlative und band<br />
auch die Gäste in seine Show mit ein. Mann konnte erleben,<br />
doch vor allem lachen, wenn man so wie Frau Meister, Herr<br />
Reichardt und Herr Köhler per Handdruck eine Playback-<br />
Show veranstaltet. Die Lachmuskeln aller Anwesenden und<br />
auch <strong>vom</strong> ASB- Personal wurden derart beansprucht, dass<br />
zum Luftholen kaum Zeit blieb.<br />
Nach dem Programm wurde dann rege das Tanzbein<br />
geschwungen. Herr Peth, der uns schon viele Jahre zu<br />
den Veranstaltungen musikalisch begleitet, verstand es<br />
auch diesmal wieder, wunderbar auf die Musikwünsche<br />
der Senioren einzugehen.<br />
>>>>>
Seite 22 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Leider verging auch diesmal wieder die Zeit wie im Fluge.<br />
Mit einem gemeinsamen Abendessen, es wurde Roster mit<br />
Kartoffelsalat gereicht, fand die erste Veranstaltung ihren<br />
Abschluss. Wir hoffen, dass es allen Gästen sehr gut gefallen<br />
hat und freuen uns schon, Sie zur nächsten Veranstaltung am<br />
28.09.2010 wieder begrüßen zu dürfen.<br />
Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die zum Gelingen<br />
des Osterfestes beigetragen haben, möchten wir hiermit unseren<br />
Dank übermitteln.<br />
Reichardt<br />
Geschäftsführerin<br />
3. Pokerturnier<br />
im Jugendclub Brauhof<br />
Am Freitag, dem 05. März, fand im Jugendclub Brauhof das<br />
Finale eines über zwei Wochen laufenden Pokerfreizeitturniers<br />
statt. Ingesamt sechs Jugendliche kämpften im Finale<br />
um den Siegerpokal. Am Ende des Abends stand Falko Heinig<br />
als bester Spieler des Turniers fest. Zweiter wurde Frank<br />
Neumärker, auf dem dritten Platz lag Sebastian Pohle.<br />
Der Dank der Jugendlichen gilt der Firma Getränke Donat,<br />
Filiale Schmölln, die Preise für das Turnier zur Verfügung<br />
stellte.<br />
Zschernitzsch wartet auf<br />
Wer am 17.04.2010 noch nichts vorhaben sollte, für den lohnt<br />
sich an diesem Tag ein Besuch im Schmöllner Ortsteil Zschernitzsch.<br />
Denn der Feuerwehrverein sowie die Kirchgemeinde<br />
Zschernitzsch haben für diesen Tag etwas im Programm.<br />
Der Feuerwehrverein führt an diesem Tag sein Frühjahrsfeuer<br />
durch. Losgehen soll es 17:00 Uhr mit einem Fackelumzug<br />
und anschließendem Brauchtumsfeuer auf dem<br />
Zschernitzscher Festplatz. Für alle interessierten Kinder und<br />
Jugendlichen startet die Jugendfeuerwehr schon 16:00 Uhr<br />
auf dem Festplatz mit der Vorstellung der Technik. Und wer<br />
Lust hat, kann auch selbst Hand anlegen, beispielsweise beim<br />
Schlauchkegeln oder Büchsenschießen mit der Kübelspritze<br />
und anderen weiteren Aktivitäten rund um die Feuerwehr.<br />
Wer aus dem Alter für die Jugendfeuerwehr rausgekommen<br />
sein sollte, für den hat die Kirchgemeinde Zschernitzsch<br />
das richtige Programm. Denn in der Zschernitzscher Kirche<br />
spielen ab 16:00 Uhr „Die Drei Tippelbrüder“ mit ihrem<br />
Programm „Foll“ - die Folklore! Handwerksgesellen- und<br />
Wanderlieder gepaart mit wortreichem Witz.<br />
Für das leibliche Wohl wird natürlich auch wieder bestens<br />
gesorgt.<br />
Ihre Kirchgemeinde<br />
und die Freiwillige Feuerwehr Zschernitzsch.<br />
Mit der Kohlebahn unterwegs …<br />
Hier meldet sich der Verein Kohlebahnen e. V. Haselbach zu<br />
Wort.<br />
Nachdem wir unseren Saisonauftakt und somit die Osterfahrten<br />
hinter uns gelassen haben, möchten wir auf die Programmpunkte<br />
bis zum Juli 2010 hinweisen.<br />
Wir beginnen, außer unseren normalen Sonntagsfahrten, am<br />
01.05. unter dem Motto „Fahrt in den Mai“. Wenn es einen<br />
„Männertag“ gibt, dann gibt es auch einen „Muttertag“, der<br />
am 09.05. ist. An diesem Tag findet gleichzeitig das beliebte<br />
„ESSI“-Treffen statt. Am 13.05. zum „Männertag“ und an den<br />
Pfingsttagen ist der Zug ebenfalls unterwegs.<br />
Jugendclubmitarbeiter Torsten Schmidt<br />
überreicht dem Turniersieger Falco Heinig den Siegerpokal.<br />
Regelmäßige Pokerfreizeitturniere gehören ebenso zum Programm<br />
des Jugendclubs wie Fußballturniere, Tischtennisturniere,<br />
Dart- und Skatabende.<br />
Diese organisieren die Jugendlichen, unterstützt durch die<br />
Betreuer vor Ort, Torsten Schmidt und Claudia Willhöft,<br />
überwiegend in Eigenregie. Unterstützung erhalten sie dabei<br />
auch von der Stadtverwaltung Schmölln.<br />
Außer Turnieren findet im Jugendclub wochentags ein offener<br />
Jugendtreff statt. Montag bis Freitag stehen den jugendlichen<br />
Nutzern die Türen von 11:30 bis 21:30 Uhr offen. Interessierte<br />
Jugendliche, die bisher noch nicht im Club waren, sind herzlich<br />
eingeladen, während der Öffnungszeiten vorbeizuschauen.<br />
Jugendliche<br />
des Jugendclubs Brauhof<br />
Am 30. Mai haben wir für unsere Jüngsten auf der 2. Fahrt<br />
den Märchen-Express Gera eingeladen. Bei einer heiteren<br />
Zauberei, einer lustigen Kinderlieder-Rateshow sowie Spielund<br />
Raterunden rund um das Märchen, tritt garantiert keine<br />
lange Weile auf und die Kids können sich in der Zeit von 15:<br />
10 bis 15:50 Uhr in unserem Tanzboden amüsieren.<br />
Der Monat Juli beinhaltet eines der neuen Highlights „Der<br />
traditionelle Bergmannstag in Form eines Dampftreffens“,<br />
diesmal an zwei Tagen, also am 3. und 4. Juli. Geplant sind<br />
an beiden Tagen die Teilnahme des Leipziger Eisenbahnmuseums<br />
mit ihrer Dampflok und der Eisenbahn-Nostalgie<br />
Chemnitz mit ihrem Zug.
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 23<br />
Des Weiteren ist angestrebt, vor allen Dingen für unsere Kleinen,<br />
Modelldampfzüge zum Draufsetzen und Mitfahren auf<br />
unser Vereinsgelände zu bringen. Die Restaurierung unserer<br />
Lokomobile ist dann vollendet und wird an diesen Tagen ihr<br />
Debüt in Echtdampf geben. Bei all unseren Anstrengungen<br />
hoffen wir auf Unterstützung unserer Freunde und Gönner, die<br />
vielleicht im Keller, Schuppen oder Boden noch Modelle versteckt<br />
haben, die sie der breiten Masse präsentieren können.<br />
Wir würden uns freuen, wenn dieser Aufruf Früchte trägt.<br />
Wenn wir Sie neugierig gemacht und Ihr Interesse geweckt<br />
haben, dann können Sie uns wie folgt kontaktieren,<br />
Bürozeiten: Montag-Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr,<br />
Telefon: 03448 752550 oder 752143, Fax: 03448 752144<br />
Mail: kohlebahn.meuselwitz@freenet.de<br />
www.kohlebahnen.de<br />
Übrigens, wenn Sie einmal einen Geburtstag, ein anderes<br />
Jubiläum, Vereinsausflüge, Firmenjubiläum o. ä. anders gestalten<br />
möchten, dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie und<br />
helfen Ihnen gern!<br />
Sportinformationen<br />
Leichtathletinnen<br />
des LSV Schmölln absolvierten<br />
erfolgreich Trainer-Grundlehrgang<br />
Marie und Tabea Witter sowie Laura Rook haben an den<br />
vergangen drei Wochenenden an einem Grundlehrgang beim<br />
Kreissportbund Altenburger Land zur Erlangung der Trainer<br />
Lizenz teilgenommen. Dieser Lehrgang ist notwendig, um<br />
in den verschieden Sportarten an einer Trainer-Ausbildung<br />
teilnehmen zu können.<br />
Gute Leistungen der LSV-Athleten<br />
beim 8. Frühjahrscrosslauf<br />
Der 8. Frühjahrscross und zugleich erste Lauf zur diesjährigen<br />
Osterlandcrossserie in Gera war ganz im Gegensatz<br />
zu seinem Namen eher ein Wintercrosslauf. Neuschnee von<br />
10 cm machte es den Veranstaltern, aber auch den jungen<br />
Leichtathleten nicht leicht, die Strecken von 1 bzw. 2 Kilometern<br />
zu bewältigen. Ein großes Lob gilt dem 1. SV Gera, die<br />
Veranstalter haben die Laufstrecken in einen guten Zustand<br />
gebracht und so konnte diese Veranstaltung gut durchgeführt<br />
werden.<br />
Die Leichtathleten des LSV Schmölln warteten wiederum mit<br />
guten Ergebnissen und Leistungen auf. Drei Goldmedaillen,<br />
fünf Silbermedaillen, drei Bronzemedaillen und 4 Mal der<br />
vierte Platz waren die gute Schmöllner Ausbeute. Hier sind<br />
die Medaillengewinner und Platzierten genannt: Julia Gleissner,<br />
Philipp Schnabel, Otto Junghannß, Ada Junghannß,<br />
Nathanael Gerth, David Raue, Alina Schönherr, Katharina<br />
Schulze, Noah Baumkötter, Monique Klette, Ariane Rook,<br />
Clarissa Koch, Franziska Naumann, Christin Koch und Antonia<br />
Winkler.<br />
Am zweiten Märzwochenende findet in Bad Köstritz der<br />
zweite Lauf zu dieser Crosslaufserie statt. Nach diesem<br />
Lauf werden sich die Leichtathleten des LSV Schmölln auf<br />
die Freiluftsaison vorbereiten und nach dem Trainingslager<br />
in den Osterferien die ersten Wettkämpfe auf der Laufbahn<br />
bestreiten.<br />
Steffen Rook, LSV Schmölln<br />
Stabhochsprung<br />
Lehrgang in Meuselwitz<br />
Den Stabhochsprung in Thüringen wieder hoffähig zu machen,<br />
hat sich Olaf Kasten zur Aufgabe gemacht. Einst selbst<br />
einer der besten Stabhochspringer zu DDR-Zeiten, gibt Olaf<br />
Kasten seine Erfahrungen nun an hoffnungsvolle Talente aus<br />
Thüringen und Sachsen weiter.<br />
Tabea Witter, Laura Rook, Maria Witter (v.l.)<br />
Heutzutage ist es für Vereine sehr wichtig, nicht nur Nachwuchs<br />
bei den Sportlern zu bekommen, sondern auch qualifizierte<br />
und motivierte Übungsleiter und Trainer. Gut ist es,<br />
wenn man aus dem eigenen Nachwuchs Übungsleiter gewinnen<br />
kann, die ihre Erfahrungen und Ideen in den Übungs-,<br />
Trainings- und Wettkampfbetrieb mit einbringen können.<br />
Der LSV Schmölln hat nun die Möglichkeit, weitere Sportgruppen<br />
im Kinderbereich aufzubauen, die jungen Übungsleiterinnen<br />
freuen sich schon auf ihre neuen Aufgaben.<br />
Steffen Rook, LSV Schmölln e.V.<br />
Zum Frühlingsanfang hat der Stabhochsprungexperte gemeinsam<br />
mit Michael Höhne, Trainer der mehrfachen deutschen<br />
Meisterin im Dreisprung Katja Demut, zu einem Lehrgang<br />
nach Meuselwitz eingeladen. Von Freitag 17:00 Uhr bis<br />
Samstag 16:00 Uhr standen drei Trainingseinheiten auf dem<br />
Programm, hinzu kam noch ein theoretischer Unterricht über<br />
die Komplexität des Stabhochspringens. >>>>>
Seite 24 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
Dass das Trainergespann Kasten/Höhne weiß, wovon es<br />
spricht, war den Athleten schon vorher bekannt, Ergebnisse<br />
von Katja Demut, Teilnehmerin bei den Leichtathletik Weltmeisterschaften<br />
in Berlin und Benjamin Proske, ehemals<br />
hoffnungsvolles Nachwuchsstabhochsprung-Talent, machen<br />
dies deutlich. Wie anspruchsvoll der Stabhochsprung wirklich<br />
ist, wurde ihnen bei diesem Lehrgang bewusst.<br />
Die Teilnehmer dieses Lehrgangs kamen aus den unterschiedlichsten<br />
Vereinen, Karen Eltschig (LG Altenburger<br />
Land), Ariane Rook (LSV Schmölln), Clemens Hoppe (1.<br />
SV Gera), Felix Knörnschild (VfB Schleiz) und Klaus Ritter<br />
(Mittweida). Doch alle hatten als gemeinsames Ziel, so viel<br />
wie möglich an diesem Wochenende zu lernen.<br />
Ein weiteres Trainingslager steht für die 12-jährige Ariane<br />
und die 17-jährige Karen in den Osterferien auf dem Programm,<br />
hier werden in Italien die Grundlagen für die ersten<br />
Wettkämpfe im Freien in diesem Jahr gelegt. Das Ziel für<br />
Karen ist fest definiert, Teilnahme an den deutschen Meisterschaften<br />
und eine vordere Platzierung mit übersprungenen<br />
3,80 m. Arianes Ziel ist der Thüringer Landesmeistertitel und<br />
sie möchte 2,70 m überspringen.<br />
20. Kinder- und<br />
Jugendsportfest des TuS<br />
Am Samstag, dem 24. <strong>April</strong> 2010, findet, beginnend um<br />
9:30 Uhr, dass 20. Kinder- und Jugendsportfest in der Sportart<br />
Leichtathletik des TuS Schmölln e.V. statt. Mit dieser<br />
Veranstaltung feiert der TuS Schmölln auf unserer Leichtathletikanlage<br />
Pfefferberg ein Jubiläum, zu dem auch in diesem<br />
Jahr wieder viele Vereine ihr Kommen zugesagt haben.<br />
W. Götze, TuS Schmölln e.V.<br />
Saisonauftakt<br />
beim Schmöllner Tennisclub<br />
Am Samstag, dem 10. <strong>April</strong>, eröffnet der „Tennis-Club<br />
Schmölln e.V.“ offiziell die Spielsaison 2010. Ab diesem Tag<br />
können alle Mitglieder und Interessierten wieder zu Ball und<br />
Schläger greifen und ihrem Hobby frönen.<br />
Um 10 Uhr bittet der Verein zunächst alle Kinder und Jugendlichen<br />
zum Spielen und Einteilen der Trainingsgruppen auf<br />
die Anlage, ab 13 Uhr stehen die 4 Sandplätze dann allen zur<br />
Verfügung.<br />
tag, dem 17. <strong>April</strong>, lädt der Tennis-Club um 10 Uhr zu einem<br />
„Schnupper-Tag“ ein. Unabhängig von Alter, Geschlecht und<br />
Spielfähigkeit darf sich jeder Interessierte austesten und erhält<br />
auf Wunsch eine kleine Einweisung. Bälle und Schläger<br />
stellt der Verein, auch fürs leibliche Wohl ist gesorgt. Zudem<br />
entfällt für alle, die sich an diesem Tag zu einer Mitgliedschaft<br />
im Verein entschließen, die Aufnahmegebühr in Höhe<br />
von 50,00 €. Aber auch grundsätzlich ist Tennis in Schmölln<br />
günstiger als viele glauben: Erwachsene zahlen einen monatlichen<br />
Beitrag von € 15,00; Kinder je nach Alter 4,00 € bzw.<br />
7,00 €; Schnuppertraining inklusive!<br />
Wir würden uns also sehr freuen, viele Menschen zu begrüßen,<br />
die Tennis für sich entdecken möchten oder dies auch<br />
schon getan haben.<br />
Sie finden uns in Sommeritz (Ortsdurchfahrt Richtung Selka,<br />
Hinweisschild am Ortsausgang links).<br />
Die Öffnungszeiten während der Saison sind täglich von<br />
10 – 20 Uhr, telefonisch erreichen Sie uns unter 034491 27103.<br />
Fragen Sie bitte nach Andreas Bendick. Weitere Informationen<br />
zum Schmöllner Tennis-Club erhalten Sie auf der vereinseigenen<br />
Homepage: www.tcschmoellnev.de<br />
Andreas Bendick<br />
Frauensportgruppe<br />
des SV Großstöbnitz feiert Jubiläum<br />
Seit 50 Jahren aktiv – Lebensfreude<br />
auf und neben dem Parkett<br />
„In deinem Alter ist das nichts mehr für Dich!“, so die Worte<br />
der damaligen Übungsleiterin Birgit Breitfelder beim 40-jährigen<br />
Jubiläum der Montagsgruppe zu Lieselotte Teichmann,<br />
die die Frauensportgruppe des SV Großstöbnitz 90 seit Jahren<br />
führte. Jetzt, 10 Jahre später, steht die stets aktive und gut<br />
gelaunte Lieselotte Teichmann noch immer vor den Sportlerinnen<br />
und ist dabei kein bisschen müde.<br />
Gruppenfoto in der Turnhalle<br />
Blick auf die Tennisanlage<br />
Für alle Tennisfreunde, die kein Mitglied des Vereins sind,<br />
gibt es in diesem Jahr ein besonderes Angebot: Am Sams-<br />
So oder so ähnlich muss sich das Rudi Thomas im Jahre 1960<br />
auch vorgestellt haben, als er die Gruppe mit anfangs 15 Frauen<br />
ins Leben rief. Seitdem ist ein harter Kern seit Jahrzehnten<br />
aktiv dabei und so war auch das Zusammentreffen im Rahmen<br />
des 50-jährigen Bestehens von vielen alten Geschichten<br />
geprägt, die den Saal zum Toben brachten. Helles Gelächter,<br />
als Lieselotte Teichmann in ihren Anfangsworten <strong>vom</strong> Rodeln<br />
mit Rudi oder den vielen Wanderungen mit anschließendem
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 25<br />
Umtrunk bei eiserner Kälte erzählte. Immer wieder machte<br />
die fast 80-Jährige auf die Bedeutung des Zusammenseins<br />
aufmerksam und fügte mit einem Schmunzeln an, „dass<br />
sie mehr Bilder von gemeinsamen Veranstaltungen als <strong>vom</strong><br />
Sport besitze“. Interessant aber auch die Statistik, denn die<br />
Sportgruppe besteht aus derzeit 21 Mitgliedern mit einem<br />
Gesamtalter von 1251 Jahren.<br />
Abschließend hatte auch Gastwirt Lutz Hofmann mit seiner<br />
Frau noch ein Geschenk bereit, welches staunende und zugleich<br />
glückliche Augen hinterließ. Eine große Jubiläumstorte<br />
versüßte den Frauen den anschließenden Abend bei freudigem<br />
Zusammensein und so war immer wieder ein lautes<br />
„Sport frei“ zu vernehmen, verbunden mit dem Wunsch, diese<br />
agile Frauensportgruppe noch lange turnen zu sehen. Dass<br />
Lieselotte Teichmann auch beim nächsten Jubiläum noch in<br />
der ersten Reihe steht, würde dabei niemanden überraschen.<br />
Frauensportgruppe SV Großstöbnitz 90<br />
Parks in Westsachsen<br />
Der Vorstand des Vereins übermittelt die Glückwünsche<br />
an die Übungsleiterinnen; von links nach rechts: Jens Brumme,<br />
Karin Brumme, Lieselotte Teichmann und Marian Kühn.<br />
Die Übungsleiterin, die die Gruppe abwechselnd mit Karin<br />
Brumme trainiert, sparte aber auch nicht mit kritischen Worten,<br />
da sich die Beteiligung an Veranstaltungen des gesamten<br />
Vereins etwas verschlechterte. Schlussendlich jedoch wurde<br />
deutlich, dass den Sport sowie das wöchentliche Beisammensein<br />
niemand missen möchte. So sind auch immer wieder<br />
Radtouren und gemeinsame Wanderungen Höhepunkte im<br />
Veranstaltungskalender. An diese Worte schlossen sich die<br />
Glückwünsche des Vereins an, welche der Vorsitzende Marian<br />
Kühn zusammen mit seinem Stellvertreter Jens Brumme<br />
übermittelte.<br />
Die Frauen stoßen auf ihr Jubiläum an<br />
Nach dem gemeinsamen Abendessen und dem Gruppenfoto<br />
in der Turnhalle hatte die Tanzgruppe des SV Großstöbnitz<br />
90, „La Casima“, noch eine besondere Überraschung. Mit einer<br />
lustigen Tanzeinlage konnten die Jubilare begeistert werden.<br />
Auch eine weitere Überraschung ließ nicht lange auf sich<br />
warten, denn pünktlich zum Jubiläum wurde jedem Mitglied<br />
ein neues T-Shirt überreicht, welches eigens für diesen Anlass<br />
angefertigt wurde.<br />
Bildersuchfahrt 2010<br />
Eine Veranstaltung<br />
des MC Schmölln e.V.<br />
im ADAC<br />
Ausschreibung<br />
1. Veranstalter und Aufgabenstellung<br />
Der MC Schmölln e.V. im ADAC veranstaltet eine Bildersuchfahrt<br />
unter dem Motto: „Parks in Westsachsen“.<br />
Der Wettbewerb findet am 09.05.2010 statt und endet am<br />
gleichen Tag am Zielort.<br />
Der Wettbewerb ist unter der Registernummer TOU 39/10 im<br />
Register des ADAC Hessen-Thüringen e.V. eingetragen. Die<br />
Teilnahme an dem Wettbewerb wird für das „Abzeichen für<br />
Sport – Touristik“ des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sowie<br />
für die Touristik-Abzeichen anderer Regionalclubs gewertet,<br />
sofern deren Bedingungen erfüllt werden. Teilnehmer, die für<br />
das „Abzeichen für Sport – Touristik“ des ADAC Hessen-<br />
Thüringen fahren, müssen ihre persönliche Teilnahme nachweisen.<br />
Teilnahmebestätigungen werden auf Anforderungen<br />
ausgestellt. Inhaber von Fahrtenbüchern erhalten an der Zielkontrolle<br />
der Fahrt ihre Eintragung beim Fahrtleiter.<br />
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Seite 26 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
2. Teilnehmer<br />
Alle interessierten Clubmitglieder, einschließlich Familienangehörige<br />
und Freunde. Die Zugehörigkeit zu einem ADAC<br />
Ortsclub <strong>vom</strong> ADAC Hessen-Thüringen ist für die Teilnahme<br />
nicht erforderlich. Es werden auch Fahrgemeinschaften zugelassen,<br />
bei denen jeder Mitfahrer als Teilnehmer gewertet<br />
werden kann (sofern eine Nennung vorliegt). Die Teilnahme<br />
erfolgt mit motorisiertem Fahrzeug. Die Wahl des Verkehrsmittels<br />
ist freigestellt.<br />
3. Anmeldung und Nenngeld<br />
Die Anmeldung zur Zielfahrt erfolgt telefonisch oder schriftlich<br />
durch die Einsendung der angefügten Nennkarte. Letzter<br />
Termin für die Absendung der Nennkarte ist der 30.04.2010<br />
(Poststempel).<br />
Das Nenngeld beträgt 5,00 €/Besatzung und ist am Start dem<br />
Fahrtleiter zu übergeben. Im Nenngeld ist enthalten: Preise<br />
für die Platzierung und Urkunde.<br />
Fahrtunterlagen und Aufgabenstellung werden am Start des<br />
Wettbewerbs übergeben.<br />
4. Aufgabenstellung<br />
Treffpunkt der Teilnehmer ist der Parkplatz am Brauereiteich<br />
in Schmölln<br />
Treffpunkt: 09.05.2010, 12:45 Uhr<br />
Start-Zeitpunkt:<br />
13:00 Uhr<br />
Jede Fahrzeugbesatzung erhält hier ein Kuvert mit der<br />
Aufgabenstellung, dem Zeitplan und einer Detailkarte<br />
und für alle die Handynummern der Fahrtleitung.<br />
Von hier starten wir einzeln und fahren entsprechend der<br />
Wegbeschreibung und der beiliegenden Übersichtskarte sowie<br />
der Aufgabenstellung die einzelnen Bildpunkte an. Hier<br />
gilt es Aufgaben zu den Bildpunkten zu lösen.<br />
Am Zielort erfolgt die Auswertung und Siegerehrung in gemütlicher<br />
Runde.<br />
Das Ende der Veranstaltung am Zielort ist für ca. 17:30 Uhr<br />
geplant.<br />
5. Wertung<br />
Alle Besatzungen oder Einzelteilnehmer, welche die Zielkontrolle<br />
angefahren haben, die Nennkarte abgegeben und sich<br />
in die Teilnehmerliste eingetragen haben, erhalten eine Erinnerungsurkunde,<br />
einschließlich des Stempels für das „Abzeichen<br />
für Sport – Touristik“ sowie einen Preis entsprechend<br />
der Platzierung. Die Reihenfolge in der Platzierung erfolgt<br />
entsprechend der erreichten Punktzahl für die Lösungen aus<br />
der Aufgabenstellung. Bei gleicher Puktzahl entscheidet eine<br />
Sonderaufgabe über die Platzierung.<br />
6. Einspruch und Haftung<br />
Mit Einsendung der unterschriebenen Nennkarte und der<br />
Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die<br />
Ausschreibungs- und Wertungsbedingungen an. Einsprüche<br />
dagegen sind ausgeschlossen.<br />
Der MC Schmölln lehnt als Veranstalter den Teilnehmern und<br />
Mitfahrern gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und<br />
Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung<br />
eintreten. Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht<br />
auf eigene Gefahr.<br />
Schmölln, den 22.02.2010<br />
Fahrtleiter Hans-Jürgen Schröter<br />
Nennkarte<br />
(Bei telefonischer Anmeldung, bitte Nennkarte bei der Zielkontrolle<br />
abgeben.)<br />
Ich nehme an der Bildersuchfahrt „Parks in Westsachsen“ am<br />
09.05.2010 des MC Schmölln e.V. im ADAC mit .......... Personen<br />
teil, davon Ortsmitglied(er) .......... des MC Schmölln e.V.<br />
.............................................................................................................<br />
Name, Vorname<br />
.............................................................................................................<br />
Straße, Nr.<br />
..................................................... .............................................<br />
PLZ, Wohnort<br />
PKW-Kennzeichen<br />
..................................................... .............................................<br />
Datum, Unterschrift<br />
Telefon<br />
Anschriften:<br />
MC Schmölln e.V. im ADAC MC Schmölln e.V. im ADAC<br />
Hans-Jürgen Schröter Klaus Burkhardt<br />
Prießnitzstraße 38 Altenburger Straße 45<br />
04626 Schmölln 04626 Schmölln<br />
Tel.: 034491 81551 Tel.: 034491 81437<br />
0163 6344620 0172 4452399<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Schiedsstelle<br />
Zuständigkeit der Schiedsstelle<br />
Die Schiedsstelle ist eine unabhängige vorgerichtliche<br />
Schlichtungsstelle, die bei Problemen und Sachverhalten aus<br />
dem bürgerlich-rechtlichen Bereich und in bestimmten Strafsachen<br />
wertvolle Hilfe leisten kann.<br />
Sachlich zuständig sind Schiedsstellen<br />
a) in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten vermögensrechtlicher<br />
Art, d. h. Ansprüche, die auf die Zahlung von<br />
Geld gerichtet oder bezüglich Gegenständen, die in Geld<br />
schätzbar sind. Ferner:<br />
- Ansprüche auf Beseitigung<br />
- Beachtung der Hausordnung<br />
- Wahrung nachbarschaftlicher Belange<br />
- Beglaubigungen von Vereinbarungen zwischen Kaufleuten<br />
oder Privatpersonen<br />
b) in Strafsachen:<br />
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)<br />
- Beleidigung (§ 185 StGB)<br />
- Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB),<br />
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)<br />
- Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)<br />
- Bedrohung (§ 241 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB)<br />
- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)<br />
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB)
<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 27<br />
Örtlich zuständig ist die Schiedsstelle Schmölln – Gößnitz<br />
für die<br />
Kernstadt Schmölln sowie Ortsteile Bohra, Brandrübel,<br />
Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Schloßig, Selka, Sommeritz,<br />
Weißbach, Zschernitzsch, Großstöbnitz, Papiermühle,<br />
Kleinmückern und die<br />
Kernstadt Gößnitz sowie Ortsteile Nörditz, Hainichen,<br />
Naundorf, Koblenz, Pfarrsdorf.<br />
Maßgeblich ist der Wohnort des Antragsgegners, sofern die<br />
Parteien nichts anderes vereinbart haben.<br />
Anfragen sind zu richten an:<br />
• für Schmölln: Herrn Roland Radermacher,<br />
Tel. 034491 61885 oder 0152 24798199<br />
Frau Verena Henkel, Tel. 0162 9068266<br />
• für Gößnitz: Herrn Jürgen Juhlemann,<br />
Tel. 03764 49577 oder 0172 3888689<br />
Öffnungszeiten Büro Schmölln, Markt 01, Zimmer 2<br />
(Hintergebäude Rathaus):<br />
• jeden 1. und 4. Dienstag im Monat von 15:00 Uhr<br />
bis 17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />
gez. Roland Radermacher<br />
Kirchen-Nachrichten der<br />
Evangelisch-Freikirchlichen<br />
Gemeinde Schmölln<br />
Wegen Bauarbeiten und Renovierung keine Sonntags-Gottesdienste<br />
in Schmölln<br />
Donnerstag, 15.04.2010<br />
19:30 Uhr Bibelgespräch<br />
Donnerstag, 22.04.2010<br />
19:30 Uhr Bibelgespräch<br />
Donnerstag, 29.04.2010<br />
19:30 Uhr Bibelgespräch<br />
Donnerstag, 06.05.2010<br />
19:30 Uhr Bibelgespräch<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
10 Jahre Jugendcamp bedeutet natürlich ein tolles Jubiläum<br />
und das soll entsprechend gefeiert werden. Neben den traditionellen<br />
Ausflugsfahrten führen wir Aktivitäten entsprechend<br />
unserem Motto durch, aber auch Baden, Sport und Spiel werden<br />
nicht zu kurz kommen. Gruselige Spannung erlebt Ihr zur<br />
Nachtwanderung. Wir gehen mit Euch auf Schatzsuche, ermitteln<br />
den Besten beim Tischfußball sowie beim Dartturnier<br />
und sorgen auch sonst für abwechslungsreiche Unterhaltung.<br />
Natürlich warten im Jubiläumsjahr einige Überraschungen<br />
auf Euch. Außerdem erfahrt Ihr vieles über die Tier- und<br />
Pflanzenwelt Eurer Heimat. Am abendlichen Lagerfeuer<br />
könnt Ihr dann bei Bratwurst, Stockbrot u. a. Leckereien die<br />
Erlebnisse des Tages nochmals mit den anderen auswerten<br />
oder einfach nur entspannen und Musik hören.<br />
Folgenden Feriendurchgang bieten wir noch an:<br />
2. Camp 09.07. bis 20.07.2010<br />
Teilnehmerbeitrag: 210,- Euro inklusive Unterkunft und Verpflegung<br />
sowie aller Tagestouren, Eintritte, Führungsgebühren<br />
und sonstiger Aktionen.<br />
Wer also Lust auf abenteuerliche Ferien hat, Tag und Nacht<br />
draußen zu sein und seine Sinne zu schärfen, kann sich spätestens<br />
bis zum 10.06.2010 beim<br />
AWO Kreisverband Altenburger Land e.V.<br />
Hainichen Nr. 1 • 04639 Gößnitz<br />
Tel.: 03764 7698-149 oder 152<br />
Fax: 03764 7698-100<br />
E-Mail: dittel.hainichen@awo-thueringen.de<br />
E-Mail: troeger.kv.altenburgerland@awo-thueringen.de<br />
informieren und anmelden.<br />
Ende des nichtamtlichen Teiles<br />
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10 Jahre AWO<br />
Kinder- und Jugendcamp in Naundorf<br />
Hallo Freunde,<br />
habt Ihr Eure Sommerferien schon geplant? Wir haben da<br />
etwas vorbereitet ...<br />
Der AWO KV Altenburger Land e.V. kann Euch die Langeweile<br />
in den Ferien vertreiben und bietet nun schon das<br />
10. Jahr eine Ferienfreizeit unter dem Motto „Für Gewaltlosigkeit<br />
und Umwelt“ im Zeltlager Naundorf bei Gößnitz an.<br />
Wenn Ihr zwischen 8 und 14 Jahren alt seid, könnt Ihr dort<br />
zwölf aufregende Ferientage erleben. Die Unterbringung im<br />
Camp erfolgt in 3-Personenzelten.
Seite 28 <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
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<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 Seite 29<br />
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Seite 30 <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />
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