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Amtsblatt vom April öffnen - Schmölln

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

der Stadt Schmölln<br />

mit den Ortsteilen: Bohra, Brandrübel, Großstöbnitz,<br />

Kleinmückern, Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Papiermühle,<br />

Schloßig, Selka, Sommeritz, Weißbach, Zschernitzsch<br />

Jahrgang 14 Samstag, 10. <strong>April</strong> 2010 Nummer 04<br />

Nach dem langen Winter setzt überall im<br />

Stadtgebiet wieder die Bautätigkeit ein<br />

Wie in Großstöbnitz, wo die Außenanlagen der ehemaligen<br />

Mühle derzeit gestaltet werden. Als Besonderheit<br />

wird ein Mehlschwalbenturm in der Anlage aufgestellt,<br />

der Ersatz für mehr als 25 Schwalbennester schaffen soll,<br />

die mit dem Abriss des Gebäudekomplexes verschwanden.<br />

Ebenfalls in Großstöbnitz erfolgen derzeit die Restarbeiten<br />

an der Straße der Einheit, in Kirch- und Winkelgasse.<br />

Diese Arbeiten sollen bis Mitte <strong>April</strong> abgeschlossen<br />

sein.<br />

Das Eingangstor der alten Mühle blieb erhalten und wird<br />

in die Anlage integriert.<br />

Amtliche Bekanntmachungen:<br />

• Beschlüsse der 9. Stadtratssitzung am 11.03.2010<br />

• Straßenausbaubeitragssatzung<br />

• Satzung zur Änderung der Beitragssatzung 2007<br />

zur Straßenausbaubeitragssatzung<br />

• Beitragssatzung 2008 zur Straßenausbaubeitragssatzung<br />

• Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung<br />

• Satzung zur Änderung der Marktsatzung<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka II“<br />

• Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka III“<br />

• Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung<br />

Nitzschka III“<br />

Nichtamtlicher Teil:<br />

• Meldebogen für Missstände im Stadtgebiet -<br />

als Einlageblatt<br />

Das nächste <strong>Amtsblatt</strong> erscheint am 08.05.2010. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 29.04.2010, um 12:00 Uhr.


Seite 2 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Beginn amtlicher Teil<br />

Bekanntmachung<br />

Vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung<br />

werden die im öffentlichen Teil der 9. Stadtratssitzung<br />

Schmölln am 11. März 2010 mit der notwendigen Mehrheit<br />

gefassten Beschlüsse bekannt gemacht.<br />

Nr.:<br />

betrifft:<br />

47-9/2010 Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen<br />

der Stadt Schmölln und der Gemeinde Drogen<br />

zur Erfüllung von Aufgaben im Brandschutz und<br />

der Allgemeinen Hilfe<br />

48-9/2010 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsverwaltung<br />

Schmölln GmbH<br />

49-9/2010 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan<br />

„Nördlicher Weidengrund“<br />

50-9/2010 Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur<br />

Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka II“<br />

51-9/2010 Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur<br />

Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka III“<br />

52-9/2010 Beschluss über die Einleitung des Verfahrens<br />

zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung<br />

Nitzschka III“<br />

53-9/2010 Beitrittsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan<br />

„Crimmitschauer Straße, Teilgebiet IV,<br />

2. Änderung“<br />

Stadtverwaltung Schmölln<br />

im Auftrag W. Linß, Amtsleiter Hauptamt<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

zur Versteigerung von Fundsachen<br />

Auf Grundlage der §§ 384, 980, 981 sowie 983 BGB führt die<br />

Stadtverwaltung Schmölln eine öffentliche Versteigerung von<br />

Fundsachen durch.<br />

Es handelt sich hierbei um:<br />

1 PKW Typ Seat Marbella, rot<br />

1 PKW Typ Audi 80, grau<br />

Beide Fahrzeuge werden ohne Fahrzeugpapiere und Schlüssel<br />

wie gesehen versteigert.<br />

Die Versteigerung findet am Dienstag, dem 27. <strong>April</strong> 2010,<br />

um 16:30 Uhr statt.<br />

Ort: Lagerplatz der Kommunalservice Schmölln GmbH (neben<br />

Kletterhalle).<br />

Eine Besichtigung ist am gleichen Tag ab 15:30 Uhr möglich.<br />

Das Mindestgebot liegt bei jeweils 20,00 Euro. Die Versteigerung<br />

erfolgt gegen Barzahlung am Versteigerungstag.<br />

Zur gleichen Zeit werden aus dem Fahrzeugbestand der Stadtverwaltung<br />

Schmölln versteigert:<br />

1 PKW Typ VW Golf, weiß, Baujahr 1992<br />

1 PKW Typ VW Polo, weiß, Baujahr 1994<br />

Beide Fahrzeuge werden mit Fahrzeugpapieren und Schlüssel<br />

wie gesehen versteigert.<br />

Die Modalitäten sind mit denen der Fundsachen-Versteigerung<br />

gleich.<br />

W. Linß, Leiter Hauptamt<br />

Ausnahme Sonntags- und<br />

Feiertagsfahrverbot<br />

Das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Straßenverkehrsbehörde<br />

erteilt hiermit gemäß § 46 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung<br />

(StVO) unter dem Vorbehalt des jederzeitigen<br />

Widerrufs für alle Straßen im Freistaat Thüringen, ausgenommen<br />

Bundesautobahnen, für die nachfolgend genannten<br />

bestimmten Beförderungsfälle eine allgemeine<br />

Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 30 Abs. 3 StVO Befreiung <strong>vom</strong> Sonn- und Feiertagsfahrverbot<br />

für folgende Fahrten:<br />

1. Transport von Getreide und anderer Mähdruschfrüchte<br />

<strong>vom</strong> Erzeuger zu den Lager- und Trocknungseinrichtungen<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe, des Landwarenhandels,<br />

des gewerblichen Güterverkehrs und der Getreide verarbeitenden<br />

Betriebe sowie der Transport von Raufutter<br />

und Stroh durch alle landwirtschaftlichen Betriebe<br />

in den Zeiten: 01.05.10 bis 31.10.10, 01.05.11 bis 31.12.11<br />

und 01.05.12 bis 31.10.12.<br />

2. a) Transport von Zuckerrüben <strong>vom</strong> Erzeuger (Feld) bzw.<br />

von Zwischenlagerplätzen zu den Zuckerfabriken und<br />

b) Transport von Zuckerrübenschnitzeln von der Zuckerfabrik<br />

zu den Verbrauchern der Landwirtschaft<br />

in den Zeiten: 15.09.10 bis 31.01.11, 15.09.11 bis 31.01.12<br />

und 15.09.12 bis 31.01.13.<br />

3. Die notwendige Betankung landwirtschaftlich genutzter<br />

Geräte und Fahrzeuge im Rahmen von Punkt 1. und 2. in<br />

den dort genannten Zeiträumen.<br />

G. Becker, Straßenverkehrsbehörde<br />

Impressum<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der Stadt Schmölln<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Schmölln<br />

Markt 1, 04626 Schmölln<br />

Verantwortliche:<br />

Bürgermeisterin Kathrin Lorenz oder ein Vertreter im Amt.<br />

Die Veröffentlichungen der Vereine und Vereinigungen, welche<br />

nach dem amtlichen Teil abgedruckt sind, widerspiegeln<br />

nicht die Meinung der Stadtverwaltung sowie des Stadtrates.<br />

Herstellung / Druck: Nicolaus und Partner Ing. GbR<br />

Dorfstraße 10, 04626 Nöbdenitz<br />

Tel.: 034496 60041<br />

Fax: 034496 64506<br />

Mail: info@nico-partner.de<br />

Erscheinungsweise: jeden 2. Samstag im Monat<br />

Auflage:<br />

6900 Exemplare<br />

Beiträge der Vereine / Einrichtungen:<br />

Frau Biereigel, Rathaus Schmölln<br />

Tel.: 034491 7621<br />

Mail: hauptamt@schmoelln.de<br />

Anzeigenaufträge:<br />

Nicolaus und Partner, Nöbdenitz<br />

Das <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt Schmölln wird lt. Verteilerschlüssel<br />

kostenlos an alle Haushalte des Stadtgebietes verteilt.<br />

Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung<br />

Schmölln erworben werden.<br />

Bei Lieferverzug oder -ausfall bitten wir, dem Citykurier<br />

Altenburg, Telefon: 03447 894423, Meldung zu machen.


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 3<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat auf seiner Sitzung am 11.03.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

„Nitzschka II“ beschlossen.<br />

Begründung der Aufhebung:<br />

Der Bebauungsplan „Nitzschka II“ trat am 16.05.1996 in Kraft.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als<br />

Industriegebiet geschaffen. Zwischenzeitlich wurde ein Großteil des Plangebietes bebaut. Für die Erschließung der östlich<br />

angrenzenden Industriegebietsflächen ist es erforderlich, über das Industriegebiet „Nitzschka II“ eine Erschließungsstraße zu<br />

führen. Da diese Erschließungsstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht enthalten ist, soll der bestehende Bebauungsplan<br />

„Nitzschka II“ aufgehoben werden. Für die Schaffung des Baurechtes für die vorgenannte Erschließungsstraße soll der neue<br />

Bebauungsplan „Erweiterung Nitzschka III“ aufgestellt werden, der u.a. die Geltungsbereiche der aufzuhebenden Bebauungspläne<br />

„Nitzschka II“ und „Nitzschka III“ beinhaltet.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka II“ liegt der Vorentwurf des<br />

aufzuhebenden Planes <strong>vom</strong><br />

12. <strong>April</strong> 2010 bis zum 12. Mai 2010<br />

in der Stadtverwaltung Schmölln, Markt 01, Bauamt, Zimmer 11, öffentlich aus.<br />

Der Vorentwurf kann<br />

Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />

Dienstag<br />

Freitag<br />

eingesehen werden.<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Im Rahmen der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan eingezeichnet.<br />

Anlage zum Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung<br />

des Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Nitzschka II“<br />

– – – Umgrenzung Geltungsbereich<br />

Schmölln, den 22.03.2010<br />

Lorenz, Bürgermeisterin


Seite 4 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat auf seiner Sitzung am 11.03.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

„Nitzschka III“ beschlossen.<br />

Begründung der Aufhebung:<br />

Der Bebauungsplan „Nitzschka III“ trat am 12.03.2004 in Kraft.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als Industriegebiet<br />

geschaffen. Zur besseren Vermarktung dieses Industriegebietes ist es erforderlich, über das Industriegebiet „Nitzschka<br />

II“ eine Erschließungsstraße zu führen. Da diese Erschließungsstraße im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht enthalten ist<br />

und das erforderliche Regenrückhaltebecken westlich des Plangebietes angeordnet werden soll, ist der bestehende Bebauungsplan<br />

„Nitzschka III“ aufzuheben.<br />

Für die Schaffung des Baurechtes für die vorgenannte Erschließungsstraße und das Regenrückhaltebecken soll der neue Bebauungsplan<br />

„Erweiterung Nitzschka III“ aufgestellt werden, der u.a. die Geltungsbereiche der aufzuhebenden Bebauungspläne<br />

„Nitzschka II“ und „Nitzschka III“ beinhaltet.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nitzschka III“ liegt der Vorentwurf des<br />

aufzuhebenden Planes <strong>vom</strong><br />

12. <strong>April</strong> 2010 bis zum 12. Mai 2010<br />

in der Stadtverwaltung Schmölln, Markt 01, Bauamt, Zimmer 11, öffentlich aus.<br />

Der Vorentwurf kann<br />

Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />

Dienstag<br />

Freitag<br />

eingesehen werden.<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Im Rahmen der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan eingezeichnet.<br />

Anlage zum Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung<br />

des Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Nitzschka III“<br />

– – – Umgrenzung Geltungsbereich<br />

Schmölln, den 22.03.2010<br />

Lorenz, Bürgermeisterin


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 5<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat auf seiner Sitzung am 11.03.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Erweiterung Nitzschka III“ beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung:<br />

Für die bessere Vermarktung des festzusetzenden Industriegebietes ist eine neue Erschließungsstraße und ein neues Regenrückhaltebecken<br />

im Bebauungsplan festzusetzen.<br />

Da in den derzeitig geltenden Bebauungsplänen „Nitzschka II“ und „Nitzschka III“ diese Festsetzungen nicht enthalten sind,<br />

sollen diese beiden Pläne aufgehoben und durch den neuen Bebauungsplan „Erweiterung Nitzschka III“ ersetzt werden.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Nitzschka III“ liegt der<br />

Vorentwurf des Planes <strong>vom</strong><br />

12. <strong>April</strong> 2010 bis zum 12. Mai 2010<br />

in der Stadtverwaltung Schmölln, Markt 01, Bauamt, Zimmer 11, öffentlich aus.<br />

Der Vorentwurf kann<br />

Montag, Mittwoch und Donnerstag<br />

Dienstag<br />

Freitag<br />

eingesehen werden.<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Im Rahmen der Auslegung wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan eingezeichnet.<br />

Anlage zum Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Erweiterung Nitzschka III“<br />

– – – Umgrenzung Geltungsbereich<br />

Schmölln, den 22.03.2010<br />

Lorenz, Bürgermeisterin


Seite 6 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />

18. Februar 2010 die nachstehende Satzung über die Erhebung<br />

wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der<br />

Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 05. März 2010<br />

der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />

Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />

öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März<br />

2010 wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

gez. Linß<br />

Amtsleiter Hauptamt<br />

Satzung über die<br />

Erhebung wiederkehrender Beiträge<br />

für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 und § 21 der Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) erlässt die Stadt Schmölln folgende<br />

Satzung:<br />

§ 1<br />

Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen<br />

Die Stadt Schmölln erhebt wiederkehrende Beiträge für Investitionsaufwendungen,<br />

die durch das Vorhalten von Verkehrsanlagen<br />

(öffentliche Straßen, Wege, Plätze) entstehen.<br />

§ 2<br />

Abrechnungseinheiten<br />

(1) Die innerhalb der im räumlichen und funktionalen Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile gelegenen Verkehrsanlagen werden zu<br />

Abrechnungseinheiten zusammengefasst:<br />

Schmölln – Nord Abrechnungseinheit 1<br />

Schmölln – Süd Abrechnungseinheit 2<br />

Bohra Abrechnungseinheit 3<br />

Brandrübel Abrechnungseinheit 4<br />

Großstöbnitz Abrechnungseinheit 5<br />

Kleinmückern Abrechnungseinheit 6<br />

Kummer Abrechnungseinheit 7<br />

Nitzschka Abrechnungseinheit 8<br />

Nödenitzsch Abrechnungseinheit 9<br />

Papiermühle Abrechnungseinheit 10<br />

Schloßig Abrechnungseinheit 11<br />

Selka Abrechnungseinheit 12<br />

Sommeritz Abrechnungseinheit 13<br />

Weißbach Abrechnungseinheit 14<br />

Zschernitzsch Abrechnungseinheit 15<br />

IG Zum Wasserturm/ Abrechnungseinheit 16<br />

Thomas-Müntzer-Siedlung<br />

(2) Die Grenzen der Abrechnungseinheiten ergeben sich aus dem als<br />

Anlage 1 beigefügten Plänen.<br />

Die südliche Grenze der Abrechnungseinheit 1 bildet die Bahnlinie<br />

Gera – Gößnitz (Chemnitz), die gleichzeitig die nördliche Grenze<br />

der Abrechnungseinheit 2 darstellt.<br />

(3) Eine Einsichtnahme in die amtlichen Originalpläne, Aufwandsrechnungen<br />

und Kalkulation ist während der allgemeinen<br />

Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Schmölln, Geschäftsstelle<br />

Sommeritzer Straße 74/1 möglich. Die flurstücksbezogene Grenzziehung<br />

kann zum Zwecke der Bekanntmachung an der o. g. Stelle<br />

eingesehen werden.<br />

§ 3<br />

Beitragsfähiger Aufwand<br />

(1) Beitragsfähig sind die Investitionsaufwendungen für die Erweiterung,<br />

Verbesserung und Erneuerung von:<br />

1. Fahrbahnen<br />

2. Gehwegen<br />

3. Radwegen<br />

4. Parkflächen<br />

5. unselbständigen Grünanlagen/Straßenbegleitgrün<br />

6. Straßenbeleuchtungen<br />

7. Oberflächenentwässerungen<br />

8. Böschungen, Schutz- und Stützmauern.<br />

(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />

1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1<br />

genannten Anlagen,<br />

2. für Brücken, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen<br />

Rampen.<br />

§ 4<br />

Beitragstatbestand<br />

Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in den Abrechnungseinheiten<br />

gelegenen Grundstücke erhoben, die die Möglichkeit einer<br />

Zufahrt oder eines Zuganges zu den in den Abrechnungseinheiten<br />

zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.<br />

§ 5<br />

Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />

(1) Der nach den §§ 3, 6 und 7 ermittelte Aufwand wird nach<br />

Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die<br />

Inanspruchnahmemöglichkeit der Verkehrsanlagen der jeweiligen<br />

Abrechnungseinheit besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die<br />

unterschiedliche Nutzung der beitragspflichtigen Grundstücke nach<br />

Art und Maß durch Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche<br />

mit dem nach Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor<br />

berücksichtigt.<br />

(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich der<br />

Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Soweit<br />

Flächen beitragspflichtiger Grundstücke baulich oder gewerblich<br />

nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors<br />

nach Abs. 6 und 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der<br />

im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze,<br />

einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer<br />

Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des<br />

Nutzungsfaktors nach Abs. 8.<br />

(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei bevorteilten Grundstücken<br />

a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />

und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,<br />

b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich<br />

hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />

c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und<br />

bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung<br />

hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />

d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4<br />

BauGB besteht,<br />

aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks<br />

bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />

BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen,<br />

die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch<br />

die Fläche zwischen der Erschließungsanlage und einer<br />

Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 30 m zu<br />

ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage<br />

angrenzen oder lediglich durch einen zum<br />

Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die<br />

Fläche zwischen der der Erschließungsanlage zugewandten<br />

Grundstücksseite und einer Linie, die einem gleichmäßigen<br />

Abstand von 30 m verläuft,<br />

e) die über die sich nach Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit. bb)<br />

ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind,


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 7<br />

die Fläche zwischen der Erschließungsanlage bzw. im Fall von<br />

Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage zugewandten<br />

Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen<br />

Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder<br />

gewerblichen Nutzung entspricht.<br />

(4) Bei bevorteilten Grundstücken, die<br />

a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer<br />

Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)<br />

oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteils so genutzt werden,<br />

oder<br />

b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder<br />

wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung)<br />

ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks<br />

zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Abs. 3 nicht<br />

erfasst wird.<br />

(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung<br />

wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich<br />

nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit<br />

a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,<br />

b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,<br />

c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,<br />

d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,<br />

e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.<br />

(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches<br />

eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die Zahl<br />

der Vollgeschosse wie folgt:<br />

a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen<br />

Zahl der Vollgeschosse.<br />

b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse<br />

die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen<br />

unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche<br />

ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden).<br />

c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der<br />

Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen<br />

anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5<br />

(wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl<br />

abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl<br />

aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den<br />

Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig<br />

eine Baumassenzahl festgesetzt ist.<br />

d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die<br />

Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.<br />

e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt,<br />

gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.<br />

f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse<br />

vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu<br />

legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />

oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.<br />

(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes<br />

oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die<br />

Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe<br />

nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:<br />

a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich<br />

vorhandenen Vollgeschosse,<br />

b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der<br />

auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen<br />

Vollgeschosse,<br />

c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig<br />

oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss<br />

zugrunde gelegt,<br />

d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die<br />

aber gewerblich oder industriell genutzt werden können, wird ein<br />

Vollgeschoss zugrunde gelegt.<br />

(8) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei<br />

Grundstücken, die<br />

1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nicht baulich oder gewerblich sondern nur in vergleichbarer<br />

Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten)<br />

oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteils so genutzt werden 0,5<br />

2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen<br />

in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind<br />

(z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />

a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />

a. Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen<br />

0,0167<br />

b. Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333<br />

c. gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.) 1,0<br />

b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />

Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />

Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne<br />

Bebauung) 0,5<br />

c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen<br />

oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen)<br />

vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus<br />

der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />

0,2 ergibt, 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach<br />

Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />

d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht,<br />

für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche<br />

der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />

0,2 ergibt 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach<br />

Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. b),<br />

e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die<br />

sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt<br />

durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach<br />

Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />

f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />

nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten<br />

Teilflächen<br />

aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder Gewerbebetrieben<br />

dienen, 1,3<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung<br />

nach Abs. 5,<br />

bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung<br />

nach Abs. 5,<br />

für die Restfläche gilt lit. a).<br />

(9) Vollgeschosse sind Geschosse i. S. des § 2 Abs. 5 ThürBO. Abweichend<br />

hiervon zählen bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches<br />

eines Bebauungsplanes als Vollgeschosse alle Geschosse,<br />

deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche<br />

hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer<br />

Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Satz 2<br />

gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan<br />

keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchstabe a) bis c) enthält. Ist<br />

die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes<br />

nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten<br />

Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer<br />

Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m Höhe<br />

des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude<br />

werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />

(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung<br />

werden die in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht >>>>>


Seite 8 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-,<br />

Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der<br />

Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,<br />

Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />

b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch<br />

Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genannten<br />

Gebieten vorhanden oder zulässig ist;<br />

c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b)<br />

bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher<br />

Weise genutzt werden (so z.B. Grundstücke mit Büro-,<br />

Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden),<br />

wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt.<br />

Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich<br />

zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als<br />

Geschossfläche.<br />

§ 6<br />

Anteil der Stadt<br />

Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt<br />

für die<br />

Abrechnungseinheit 1 Schmölln – Nord 61,81 %<br />

Abrechnungseinheit 2 Schmölln – Süd 57,03 %<br />

Abrechnungseinheit 3 Bohra 51,20 %<br />

Abrechnungseinheit 4 Brandrübel 74,32 %<br />

Abrechnungseinheit 5 Großstöbnitz 54,32 %<br />

Abrechnungseinheit 6 Kleinmückern 47,94 %<br />

Abrechnungseinheit 7 Kummer 52,91 %<br />

Abrechnungseinheit 8 Nitzschka 59,74 %<br />

Abrechnungseinheit 9 Nödenitzsch 47,58 %<br />

Abrechnungseinheit 10 Papiermühle 40,00 %<br />

Abrechnungseinheit 11 Schloßig 64,32 %<br />

Abrechnungseinheit 12 Selka 65,21 %<br />

Abrechnungseinheit 13 Sommeritz 58,91 %<br />

Abrechnungseinheit 14 Weißbach 55,70 %<br />

Abrechnungseinheit 15 Zschernitzsch 55,68 %<br />

Abrechnungseinheit 16 IG Zum Wasserturm/ 65,40 %<br />

Thomas-Müntzer-Siedlung<br />

§ 7<br />

Beitragssatz<br />

(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieser<br />

Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt.<br />

(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.<br />

§ 8<br />

Beitragspflichtige<br />

(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Grundstück<br />

mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte<br />

anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist auch<br />

derjenige, der Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes gemäß Art.<br />

233 § 4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist. Mehrere<br />

Eigentümer eines Grundstückes haften als Gesamtschuldner;<br />

bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund<br />

Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil<br />

beitragspflichtig.<br />

(2) Ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch<br />

eingetragen oder ist die Eigentums- oder Berechtigungslage in<br />

sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner Stelle derjenige abgabenpflichtig,<br />

der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht der<br />

Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von<br />

Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz<br />

zur Abgabe verpflichtet.<br />

§ 9<br />

Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld,<br />

Vorausleistungen<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember<br />

für das abgelaufene Kalenderjahr.<br />

(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig.<br />

(3) Auf die Beitragsschuld können <strong>vom</strong> Beginn des Kalenderjahres<br />

an Vorauszahlungen verlangt werden. Abs. 2 gilt entsprechend.<br />

§ 10<br />

Auskunftspflicht<br />

Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, der Stadt alle zur Ermittlung<br />

der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen,<br />

auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel,<br />

jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl<br />

der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.<br />

§ 11<br />

Überleitungsbestimmungen<br />

(1) Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für in Abrechnungsgebieten<br />

liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeiträge<br />

nach dem Baugesetzbuch oder einmalige Beiträge<br />

nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der<br />

Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für das Abrechnungsgebiet<br />

unberücksichtigt und für wiederkehrende Beiträge so lange<br />

beitragsfrei, bis die Gesamtsumme der wiederkehrenden Beiträge<br />

aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden<br />

Beitrag den Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages<br />

überschritten hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren<br />

seit der Entstehung des einmaligen Beitrages.<br />

(2) Das Gleiche gilt, wenn nach Inkrafttreten dieser Satzung für in<br />

Abrechnungsgebieten liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge<br />

oder Ausgleichsbeiträge nach § 154 Baugesetzbuch entstehen sollten.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend am 13. August 2004 in Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin<br />

Anmerkung:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />

dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.<br />

Anlage 1<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 1 Schmölln-Nord<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />

Schmölln Altenburger Straße 1988/10; 1987<br />

Schmölln Am Pfefferberg 334/2; 334/1<br />

Schmölln Am Ziegengraben 1970/14; 577/52<br />

Schmölln An der Sprotte 714/5; 713/10<br />

Schmölln August-Bebel-Straße<br />

Schmölln Bachstraße AS 1 172/4; 183/4<br />

Schmölln Bergstraße 2028/4; 570;<br />

Schmölln Brückenplatz<br />

Schmölln Clara-Zetkin-Straße<br />

Schmölln Coßwitzanger AS 1<br />

Schmölln Eisenbahnstraße<br />

Schmölln Emil-von-Behring-Straße<br />

Schmölln Gartenstraße<br />

Schmölln Grenzstraße AS 1<br />

Schmölln Hainanger 2033/8; 2033/10; 2014/1; 2015/3<br />

Schmölln Hausmühlenstraße<br />

Schmölln H.-v.-Hemholtz-Straße<br />

Schmölln Iwan-Pawlow-Straße<br />

Schmölln Kapsgraben<br />

Schmölln Kreuzstraße<br />

Schmölln Lorentzstraße<br />

Schmölln Mühlgasse<br />

Schmölln Nödenitzscher Weg 2058/5; 2055/3<br />

Schmölln Pfefferbergring<br />

Schmölln Privatstraße<br />

Schmölln Robert-Koch-Straße<br />

Schmölln Ronneburger Straße 2129/3; 2093/4


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 9<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />

Schmölln Röntgenstraße<br />

Schmölln Roter Sandweg 335/2; 2033/18<br />

Schmölln R.-Breitscheid-Straße<br />

Schmölln Schillerplatz<br />

Schmölln Seufzer Allee<br />

Schmölln Sprottenanger<br />

Schmölln Triftweg<br />

Schmölln Uferstraße<br />

Schmölln Wehrstraße<br />

Schmölln Weststraße 68/2; 64; 98<br />

Schmölln Zur Farbe<br />

Schmölln Schwarzer Steg<br />

Schmölln Schwarzer Steg Wendeh.<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 2 Schmölln-Süd<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />

Schmölln Ahornring<br />

Schmölln Alexander-Puschkin-Straße<br />

Schmölln Alfred-Nitzsche Straße<br />

Schmölln Am Brauereiteich<br />

Schmölln Am Göhrenanger<br />

Schmölln Am Kellerberg 2720/14; 2718/3;<br />

Schmölln Am Kellerberg (Siedlung)<br />

Schmölln Am Kemnitzgrund<br />

Schmölln Am Kiesberg<br />

Schmölln Am Lehmgrund<br />

Schmölln Am Lindenhof<br />

Schmölln Am Röhrenstuhl<br />

Schmölln Am Schafberg 2278; 2282/1; 2309/1; 2301/10<br />

Schmölln Am Vereinshaus<br />

Schmölln Amtsplatz<br />

Schmölln An den Pappeln<br />

Schmölln An den Queeren 2536/1; 2537; 2493/1; 2482/6; 2644; 2650;<br />

Schmölln Bachstraße AS 2<br />

Schmölln Bahnhofsplatz<br />

Schmölln Beethovenplatz<br />

Schmölln Birkenallee<br />

Schmölln Blumenstraße<br />

Schmölln Brandstraße<br />

Schmölln Brauhof<br />

Schmölln Coßwitzanger AS 2<br />

Schmölln Crimmitschauer Straße 2639; 2332/20<br />

Schmölln Dammgasse<br />

Schmölln Eichenweg<br />

Schmölln Erlenweg<br />

Schmölln Feldstraße<br />

Schmölln Fichtenweg<br />

Schmölln Finkenweg<br />

Schmölln Fliederweg<br />

Schmölln Friedrich-Naumann-Straße<br />

Schmölln Goetheplatz<br />

Schmölln Gößnitzer Straße<br />

Schmölln Grenzstraße AS 2<br />

Schmölln Grüntalstraße<br />

Schmölln Heimstättenstraße<br />

Schmölln Hospitalstraße 2784/1; 2790/15<br />

Schmölln Karl-Liebknecht-Straße<br />

Schmölln Karl-Marx-Straße 1889/2; 1887<br />

Schmölln Karlstraße<br />

Schmölln Kirchplatz<br />

Schmölln Klingelbachweg<br />

Schmölln Köthelgrund 2814/1; 2814/3<br />

Schmölln Kummerscher Weg 2714; 2535<br />

Schmölln Kurze Straße<br />

Schmölln Lindenberg 1744; 1734<br />

Schmölln Lohsenring<br />

Schmölln Lohsenstraße<br />

Schmölln Lohsenweg<br />

Schmölln Luisenstraße<br />

Schmölln Markt<br />

Schmölln Marktstraße<br />

Schmölln Mauergasse<br />

Schmölln Mittelstraße<br />

Schmölln Neue Straße<br />

Schmölln Neue Schloßstraße<br />

Schmölln Oberer Wartenberg 1846/17; 1847/2<br />

Schmölln Oststraße<br />

Schmölln Pfarrgasse<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flurst.-Nr.<br />

Schmölln Pforte<br />

Schmölln Poststraße<br />

Schmölln Prießnitzstraße<br />

Schmölln Queerenring<br />

Schmölln Rosa-Luxemburg-Straße<br />

Schmölln Rosenstraße<br />

Schmölln Rudolf-Seyfarth-Straße<br />

Schmölln Schloßstraße<br />

Schmölln Schönhaider Straße<br />

Schmölln Schulstraße<br />

Schmölln Sieben-Brüder-Straße<br />

Schmölln Sommeritzer Straße 2265/6; 2237/3;<br />

Schmölln Steinbergstraße 897; 909<br />

Schmölln Südstraße 923/3; 900/1<br />

Schmölln Waldstraße<br />

Schmölln Walter-Kluge-Straße<br />

Schmölln Wartenbergsiedlung 1849/4<br />

Schmölln Wartenbergstraße<br />

Schmölln Weidengrund<br />

Schmölln Weidengrundring 2754/8; 2754/41; 2754/20; 2754/38<br />

Schmölln Wiesenstraße<br />

Schmölln Windbergstraße<br />

Schmölln Ziegelstraße<br />

Schmölln Zum Schreiber<br />

Schmölln Gehweg Kirche<br />

Schmölln Gehweg Taubengasse<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 3 Bohra<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Bohra Altkirchener Straße Flur 1: 1/1; 75/14; 95/5; 22/1<br />

Bohra Lange Straße Flur 1: 47/1; 33; 102; Flur 2: 2/1;<br />

Bohra Zur Lobige Flur 1: 41/2; 43; 44/1<br />

Bohra An der Gärtnerei<br />

Bohra Sonnensteg<br />

Bohra Zum Wiesengrund Flur 1: 5/1; 80/5<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 4 Brandrübel<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Brandrübel An der Limpitz Flur 1: 71/2; 17; 80/4; 79/5; 88/1; 93/8; 97/4<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 5 Großstöbnitz<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Großstöbnitz Altkirchener Weg Flur 1: 21; 22<br />

Großstöbnitz Am Wehrrasen Flur 4: 3/4; 1/5<br />

Großstöbnitz Bergsiedlung<br />

Großstöbnitz Gehweg Winkelgasse<br />

Großstöbnitz Kirchsteig Kleinstöbnitz Flur 1 15; 16/2<br />

Großstöbnitz Kurzer Weg Kleinstöbnitz, Flur 1: 22; 63<br />

Großstöbnitz Lange Gasse Kleinstöbnitz, Flur 1 46/1; 47/2; 68; 67/4<br />

Großstöbnitz Papiermühlenweg Flur 1: 192; Flur 2: 18/1<br />

Großstöbnitz Saaraer Weg<br />

Großstöbnitz Schenkengasse<br />

Großstöbnitz Schmöllner Straße Flur 1: 1/1; 31/1; 70/3; 151/2<br />

Großstöbnitz Straße der Einheit<br />

Großstöbnitz Zum Grund Kleinstöbnitz Flur 1: 24/1<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 6 Kleinmückern<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Kleinmückern Kleinmückern 35/1;7; 12/1; 18/4; 23<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 7 Kummer<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Kummer Nitzschkaer Straße 44/1; 45/2; 2/2; 6<br />

Kummer Am Eck 14/1; 16/1; 19/2;<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 8 Nitzschka<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Nitzschka Am Anger Flur 1: 33;31; Flur 2: 18; 6/58; 6/66; 24/9<br />

Nitzschka Am Jägerfließ<br />

Nitzschka Am Teich Flur 1: 41/3; 38/8<br />

Nitzschka Industriering<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 9 Nödenitzsch<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Nödenitzsch Eschenweg<br />

Nödenitzsch Kärrner Straße Flur 1: 29; 32/1 Flur 2: 64/2; 67<br />

Nödenitzsch Tannengrund Flur 1: 10; 12/5; 14; 16/1; 21/2; 25/4;<br />

25/9; 50/1<br />

>>>>>


Seite 10 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 10 Papiermühle<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Papiermühle Papiermühlenweg AS 2 238;236/2; 247/1;227<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 11 Schloßig<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Schloßig Am Sandberg 44/3; 55/18;<br />

Schloßig Hauptstraße Steinsdorf Flur 1 15; 12/2<br />

Schloßig Am Bergkeller<br />

Schloßig An der alten Schule 61; 60/1<br />

Schloßig Zum Bahndamm 1; 76; 77; 78; 80<br />

Schloßig Am Feldrain 65/2;65/1<br />

Schloßig Steinsdorfer Straße<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 12 Selka<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Selka Am Schmiedeberg Flur 1: 73/2; 70<br />

Selka Lohmaer Straße Flur 1: 1/3; 9; 11/1; 26<br />

Selka Obere Heerstraße Flur 1: 61; 60; Flur 2: 15/2; 23/1<br />

Selka Schmöllner Landstraße Flur 3: 34/2; 45; 63<br />

Selka Am Fuchsloch Flur 1: 62<br />

Selka<br />

Am Kirchholz<br />

Selka Am Thongraben Flur 1: 65/5; 121/3;<br />

Selka<br />

Zum Rittergut<br />

Selka<br />

An der Pumpe<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 13 Sommeritz<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Sommeritz Am Bach Flur 1: 185/5;183/6, 73/3, 12, 21/4<br />

Sommeritz An der Kirche<br />

Sommeritz Dorfstraße Flur 1: 122; 19/1<br />

Sommeritz Weißbacher Straße Flur 1: 78/1; 87/1<br />

Sommeritz Am Fichtenberg<br />

Sommeritz Selkaer Straße Flur 1: 185/1; 195;<br />

Sommeritz Am Schafholz<br />

Sommeritz Zum Wasserturm Flur 1: 164/1; 151/6, 95/2<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 14 Weißbach<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Weißbach An der Kurklinik Flur 1: 81/2<br />

Weißbach Rosenweg Flur 1: 91/3; 53/23<br />

Weißbach Teichstraße Flur 1: 123/14; 139/7; 153, 141/1<br />

Flur 2: 17; 36/3;<br />

Weißbach Schafweg Flur 1: 155/1; Flur 3: 10/2<br />

Weißbach Gartenweg<br />

Weißbach Gehweg (Teich)<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 15 Zschernitzsch<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Zschernitzsch Am Wehr Flur 1: 8; 67/2<br />

Zschernitzsch Mückernscher Weg Flur 2: 45/8; 47/1<br />

Zschernitzsch Sprottenweg Flur 1: 75; 70/1<br />

Zschernitzsch Zur Kirche<br />

Zschernitzsch Am Köthelbach Flur 2: 6; 14;<br />

Zschernitzsch An der Klinge Flur 2: 50/1; 35/13<br />

Zschernitzsch Taupadeler Weg Flur 2: 18; 34<br />

Zschernitzsch An der Sprotte<br />

Abgrenzung Abrechnungseinheit 16 Thomas-Müntzer-<br />

Siedlung<br />

Ort/Ortsteil Straßenname Ende angrenzende Flur/Flurst.-Nr.<br />

Schmölln./Th.-M.-Siedl. Crimmitschauer Sommeritz, Flur 2: 35/5; 35/7;<br />

Straße Schmölln 2416; 2361/16<br />

Schmölln./Th.-M.-Siedl. Zum Wasserturm Schmölln 2386/6; 2383/4; 2361/9;<br />

2389/1<br />

Schmölln./Th.-M.-Siedl. Thomas-Müntzer-Siedlung<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar<br />

2010 die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge der Stadt Schmölln für das Jahr<br />

2007 (Beitragssatzsatzung 2007) der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März<br />

2010 beschlossen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 04. März 2010<br />

der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung des<br />

Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

der Stadt Schmölln für das Jahr 2007 (Beitragssatzsatzung<br />

2007) der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010 wird hiermit gemäß<br />

§ 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.<br />

gez. Linß<br />

Amtsleiter Hauptamt<br />

Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Festsetzung<br />

des Beitragssatzes für die Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

der Stadt Schmölln für das Jahr 2007<br />

(Beitragssatzsatzung 2007)<br />

<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Verbindung mit<br />

der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />

die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln hat der<br />

Stadtrat der Stadt Schmölln in seiner Sitzung am 18. Februar<br />

2010 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung<br />

des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender<br />

Straßenausbaubeiträge der Stadt Schmölln für das Jahr 2007<br />

(Beitragssatzsatzung) <strong>vom</strong> 20. <strong>April</strong> 2009 beschlossen:<br />

§ 1 Änderung des Beitragssatzes<br />

für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />

Der § 3 – Beitragsatz für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />

wird wie folgt neu gefasst:<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 315.071,25<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 95.090,93<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

54,32<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 5<br />

– Großstöbnitz<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 95.090,93<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (54,32 %) 51.653,34<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 43.437,59<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche in qm 315.071,25<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,13786<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin<br />

Anmerkung:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />

dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Amtlicher Teil - Seite 11<br />

Da zur ursprünglichen Satzung <strong>vom</strong> 20. <strong>April</strong> 2009 sich<br />

eine Änderung ergeben hat, veröffentlicht die Stadt<br />

Schmölln zur besseren Übersicht die Beitragssatzsatzung<br />

2007 mit eingearbeiteter Änderung als Lesefassung:<br />

Satzung über die Festsetzung<br />

des Beitragssatzes für die Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

der Stadt Schmölln für das Jahr 2007<br />

(Beitragssatzsatzung 2007)<br />

<strong>vom</strong> 20. <strong>April</strong> 2009 (geändert mit<br />

Satzungsänderung <strong>vom</strong> 22. März 2010)<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Verbindung mit<br />

der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />

die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />

erlässt die Stadt Schmölln folgende<br />

Satzung:<br />

§ 1 Beitragssatz<br />

für die Abrechnungseinheit 1 – Schmölln-Nord<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 966.569,69<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 6.649,42<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

61,81<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 1<br />

– Schmölln-Nord<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 6.649,42<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (61,81 %) 4.110,01<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 2.539,41<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />

966.569,69<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,00263<br />

§ 2<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 2 – Schmölln-Süd<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 1.809.809,14<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 496.249,97<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

57,03<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 2<br />

– Schmölln-Süd<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 496.249,97<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (57,03 %) 283.011,36<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 213.238,61<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />

1.809.809,14<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,11782<br />

§ 3<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 315.071,25<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 95.090,93<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

54,32<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 5<br />

– Großstöbnitz<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 95.090,93<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (54,32 %) 51.653,34<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 43.437,59<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche in qm 315.071,25<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,13786<br />

§ 4<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 8 – Nitzschka<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 380.490,56<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 71.543,87<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

59,74<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 8<br />

– Nitzschka<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 71.543,87<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (59,74 %) 42.740,31<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 28.803,56<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />

380.490,56<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,07570<br />

§ 5<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 12 – Selka<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 194.474,41<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 128.918,45<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

65,21<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 12<br />

– Selka<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 128.918,45<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (65,21 %) 84.067,72<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 44.850,73<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche<br />

194.474,41<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2007 in Euro/qm 0,23063<br />

§ 6<br />

Ermittlung des tatsächlichen Beitrages<br />

Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch<br />

Multiplikation des Beitragssatzes mit der bereinigten beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf zwei<br />

Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin


Seite 12 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />

18. Februar 2010 die nachstehende Satzung über die Festsetzung des<br />

Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

der Stadt Schmölln für das Jahr 2008 (Beitragssatzsatzung<br />

2008) <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 04. März 2010<br />

der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />

Die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Stadt Schmölln<br />

für das Jahr 2008 (Beitragssatzsatzung 2008) <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.<br />

gez. Linß<br />

Amtsleiter Hauptamt<br />

Satzung über die Festsetzung<br />

des Beitragssatzes für die Erhebung<br />

wiederkehrender Straßenausbaubeiträge<br />

der Stadt Schmölln für das Jahr 2008<br />

(Beitragssatzsatzung 2008)<br />

<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) und der §§ 2 und 7a des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Verbindung mit<br />

der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für<br />

die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Schmölln (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />

erlässt die Stadt Schmölln folgende<br />

Satzung:<br />

§ 1<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 1 – Schmölln-Nord<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 968.260,12<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 6.386,18<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 61,81<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 1<br />

– Schmölln-Nord<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 6.386,18<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (61,81 %) 3.947,30<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 2.438,88<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche in qm 968.260,12<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,00252<br />

§ 2<br />

Beitragssatz<br />

für die Abrechnungseinheit 2 – Schmölln-Süd<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 1.818.374,56<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 314.136,86<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

57,03<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 2<br />

– Schmölln-Süd<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 314.136,86<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (57,03 %) 179.152,25<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 134.984,61<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche in qm 1.818.374,56<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,07423<br />

§ 3<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 5 – Großstöbnitz<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 315.071,25<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 50.200,09<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

54,32<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 5<br />

– Großstöbnitz<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 50.200,09<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (54,32 %) 27.268,69<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 22.931,40<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche in qm 315.071,25<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,07278<br />

§ 4<br />

Beitragssatz für die Abrechnungseinheit 12 – Selka<br />

(1) Die bereinigte beitragsfähige Grundstücksfläche nach § 5 der<br />

Straßenausbaubeitragssatzung beträgt im qm 193.367,77<br />

(2) Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 Straßenausbaubeitragssatzung<br />

beträgt in Euro 11.683,35<br />

(3) Der Anteil der Stadt Schmölln am beitragsfähigen Investitionsaufwand<br />

nach § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in %<br />

65,21<br />

(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Abrechnungseinheit 12<br />

– Selka<br />

beitragsfähiger Investitionsaufwand in Euro 11.683,35<br />

abzüglich des Anteils der Stadt Schmölln (65,21 %) 7.618,71<br />

umlagefähiger Investitionsaufwand in Euro 4.064,64<br />

geteilt durch die Summe der beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche in qm 193.367,77<br />

= Beitragssatz für das Jahr 2008 in Euro/qm 0,02102<br />

§ 5<br />

Ermittlung des tatsächlichen Beitrages<br />

Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch<br />

Multiplikation des Beitragssatzes mit der bereinigten beitragsfähigen<br />

Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf zwei<br />

Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen.<br />

§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin<br />

Anmerkung:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />

dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar<br />

2010 die nachstehende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 13<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 09. März 2010<br />

der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />

Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Schmölln<br />

<strong>vom</strong> 22. März 2010 wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

gez. Linß<br />

Amtsleiter Hauptamt<br />

Satzung zur Änderung<br />

der Friedhofssatzung der Stadt Schmölln<br />

<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in Verbindung mit<br />

der sog. EU-Dienstleistungs-Richtlinie („Richtlinie 2006/123/EG<br />

des Europäischen Parlaments und des Rates <strong>vom</strong> 12. Dezember<br />

2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt“, ABL.-Nr. L 376<br />

<strong>vom</strong> 27.12.2006, Seite 36 – 68) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes<br />

beschließt die Stadt Schmölln in ihrer Sitzung am<br />

18. Februar 2010 folgende Änderungssatzung:<br />

§ 1<br />

Änderung der Friedhofssatzung<br />

Die Friedhofssatzung der Stadt Schmölln <strong>vom</strong> 05. September 2001<br />

wird wie folgt geändert:<br />

1. Verhalten auf dem Friedhof § 6<br />

1.1. Der Abs. (3) Buchstabe d) wird aufgehoben und erhält folgende<br />

Fassung:<br />

d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne<br />

vorherige Anzeige bei der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig<br />

zu fotografieren,<br />

1.2.Der § 6 wird ergänzt:<br />

(5) Für die Anzeige nach Abs. 3 Buchstabe d) gelten die Bestimmungen<br />

des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle<br />

(§§ 71a bis 71e ThürVwVfG).<br />

2. Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof § 7<br />

Der Paragraf 7 wird aufgehoben und erhält folgende Fassung:<br />

§ 7<br />

Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende<br />

haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der<br />

Friedhofsverwaltung vorher anzuzeigen.<br />

(2) Der Friedhofsverwaltung ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen,<br />

dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner<br />

Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt.<br />

(3) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als in<br />

Abs. 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem<br />

Friedhofszweck vereinbar ist. Der Absatz 2 gilt entsprechend.<br />

(4) Nach schriftlicher Antragstellung des Gewerbetreibenden stellt<br />

die Friedhofsverwaltung eine Berechtigungskarte aus. Die Gewerbetreibenden<br />

haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis<br />

auszustellen. Der Bedienstetenausweis und eine Kopie der Anzeige<br />

sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen<br />

vorzuzeigen.<br />

(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung<br />

und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die<br />

Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten<br />

im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof<br />

schuldhaft verursachen.<br />

(6) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur werktags<br />

innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Friedhofsverwaltung<br />

kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen.<br />

(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />

dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an genehmigten<br />

Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind<br />

die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen<br />

Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in<br />

den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />

(8) Die Friedhofsverwaltung kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden,<br />

die trotz schriftlicher Mahnung gegen die Vorschriften der<br />

Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des<br />

Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder<br />

auf Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die<br />

Mahnung entbehrlich.<br />

(9) Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Absatz 1<br />

gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle (§§<br />

71a bis 71e ThürVwVfG).<br />

3. Ordnungswidrigkeiten § 35<br />

3.1. Der Abs. (1) Buchstabe c) Punkt 4. wird aufgehoben und erhält<br />

folgende Fassung:<br />

4. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten fotografiert,<br />

3.2.Der Abs. (1) Buchstabe d) wird ersatzlos gestrichen und bleibt<br />

frei.<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 28. Dezember 2009<br />

in Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin<br />

Anmerkung:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />

dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong><br />

18. Februar 2010 die nachstehende Satzung zur Änderung der Sondernutzungen<br />

an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Schmölln<br />

(Sondernutzungssatzung) <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 09. März 2010<br />

der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />

Die Satzung zur Änderung der Sondernutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet der Stadt Schmölln (Sondernutzungssatzung)<br />

<strong>vom</strong> 22. März 2010 wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

gez. Linß<br />

Amtsleiter Hauptamt<br />

Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über Sondernutzungen an<br />

öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt<br />

Schmölln (Sondernutzungssatzung)<br />

<strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der Richtlinie 2006/<br />

123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen<br />

im Binnenmarkt <strong>vom</strong> 12.12.2006 in Verbindung mit den<br />

§§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) und des §<br />

8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) hat der Stadtrat der Stadt<br />

Schmölln in der Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar 2010 die folgende Satzung<br />

zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen<br />

Straßen im Gebiet der Stadt Schmölln (Sondernutzungssatzung)<br />

beschlossen.


Seite 14 - Amtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

§ 1<br />

Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Schmölln<br />

Der § 2 erlaubnisbedürftige Sondernutzungen der Sondernutzungssatzung<br />

der Stadt Schmölln erhält folgende Ergänzung:<br />

(6) Für die Erteilung der Erlaubnis im gewerblichen Bereich, insbesondere<br />

für Sondernutzungen entsprechend § 2 Abs. 2 Nr.<br />

5 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(ThürVwVfG) über die Genehmigungsfiktion<br />

und zum Verfahren über die einheitliche Stelle (§§ 71a bis 71e<br />

ThürVwVfG).<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 28.12.2009 in Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin<br />

Anmerkung:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />

dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Stadt Schmölln<br />

Der Stadtrat der Stadt Schmölln hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar<br />

2010 die nachstehende Änderung der Satzung zur Regelung des<br />

Marktwesens (Marktordnung) der Stadt Schmölln - Marktsatzung<br />

- <strong>vom</strong> 22. März 2010 beschlossen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben <strong>vom</strong> 09. März 2010<br />

der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.<br />

Die Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)<br />

der Stadt Schmölln - Marktsatzung - <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.<br />

gez. Linß<br />

Amtsleiter Hauptamt<br />

Änderung der Satzung<br />

zur Regelung des Marktwesens<br />

(Marktordnung) der Stadt Schmölln -<br />

Marktsatzung - <strong>vom</strong> 22. März 2010<br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />

Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO), der Richtlinie 2006/<br />

123/EG des Europäschen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen<br />

im Binnenmarkt <strong>vom</strong> 12.12.2006 in Verbindung mit dem<br />

§ 67 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung der<br />

Stadt Schmölln zum Warensortiment auf Wochenmärkten, hat der<br />

Stadtrat Schmölln in der Sitzung <strong>vom</strong> 18. Februar 2010 die folgende<br />

Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)<br />

der Stadt Schmölln beschlossen.<br />

§ 1<br />

(1) § 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt auf schriftlichen Antrag<br />

durch die Marktverwaltung. Zur Teilnahme am Markt ist<br />

nach Maßgabe der für alle Antragsteller geltenden Bestimmungen<br />

dieser Satzung grundsätzlich jeder berechtigt, der dem Teilnehmerkreis<br />

des Marktes angehört. Die Bekanntmachung des<br />

Auswahlverfahrens regelt sich nach Anlage 1 dieser Satzung. Ist<br />

ein Bewerberüberschuss mit gleichartigem Angebot vorhanden,<br />

entscheidet das Los innerhalb der jeweiligen Anbietergruppe.<br />

(2)§ 6 Abs. 10 wird eingefügt:<br />

Für das Verfahren nach Absatz 2 gelten die Bestimmungen des<br />

Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) über<br />

die Genehmigungsfiktion (§ 42a ThürVwVfG) und zum Verfahren<br />

über die einheitliche Stelle (§§ 71a bis 71e ThürVwVfG).<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 28.12.2009 in<br />

Kraft.<br />

Schmölln, den 22. März 2010<br />

gez. Lorenz<br />

Bürgermeisterin<br />

Anmerkung:<br />

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung<br />

betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie<br />

sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach<br />

dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.<br />

Anlage 1<br />

Verfahren zur Bekanntmachung der Auswahl der Bewerber um die<br />

Standplätze auf dem Markt<br />

1. Bekanntmachung des Marktes<br />

Die Veranstaltung von Märkten nach dieser Satzung werden regelmäßig<br />

zwei Monate vor Beginn des Marktes ortsüblich und auf<br />

der Webseite der Stadtverwaltung Schmölln (www.schmoelln.de<br />

)<br />

bekannt gemacht.<br />

Abweichend hiervon werden Wochenmärkte dauernd auf o.g.<br />

Webseite und einmal jährlich im <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt Schmölln<br />

bekannt gemacht.<br />

In der Bekanntmachung ist das Warenangebot des Marktes<br />

unterteilt nach Warengruppen mit der vorgesehenen Anzahl an<br />

Anbietern dargestellt.<br />

2. Verfahren der Antragstellung<br />

Entsprechend § 6 ist sowohl eine schriftliche als auch eine<br />

elektronische Antragstellung auf Zuteilung eines Standplatzes<br />

entweder über die einheitliche Stelle (www.einheitliche-<br />

stelle.thueringen.de) oder direkt bei der Marktverwaltung möglich.<br />

Die Antragstellung ist grundsätzlich mit Bekanntmachung des<br />

Marktes, im Falle von Wochenmärkten bis zwei Wochen vor<br />

Beginn des Wochenmarktes, unter Angabe des Marktes und des<br />

Tages/Zeitraumes des Anbietens von Waren möglich.<br />

3. Auswahlverfahren<br />

Einen Monat vor Eröffnung des Marktes werden die eingegangen<br />

Anträge einem Auswahlverfahren unterworfen. Sollte die Zahl<br />

der Antragsteller die Anzahl der verfügbaren Standplätze innerhalb<br />

einer Warengruppe übersteigen, so entscheidet das Los.<br />

Falls in einer weiteren Warengruppe zuwenig Bewerber vorhanden<br />

sind und absehbar ist, dass bis zu Beginn des Marktes nicht<br />

ausreichend Anträge eingehen werden, kann die Marktverwaltung<br />

diese unbesetzten Stellplätze einer anderen Warengruppe<br />

zuordnen.<br />

Im Übrigen werden noch nicht vergebene Stellplätze nach der<br />

zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip)<br />

vergeben.<br />

Soweit bei Wochenmärkten die Antragstellung für einen Zeitraum,<br />

welcher nicht größer als ein Jahr sein sollte, erfolgt, richtet<br />

sich das Verfahren nach den oben beschriebenen Grundsätzen.<br />

Bei Antragstellungen zu einzelnen Wochenmärkten erfolgt das<br />

Auswahlverfahren ausschließlich nach dem Windhundprinzip in<br />

den jeweiligen Warengruppen.<br />

Der Antragsteller wird rechtzeitig vor Beginn des Marktes auf<br />

dem von ihm durch die Antragstellung gewählten Weg über die<br />

Zuteilung des Standplatzes informiert.<br />

Ende amtlicher Teil


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 15<br />

- Nichtamtlicher Teil -<br />

Informationen aus dem Rathaus<br />

Aus der 9. Stadtratssitzung<br />

am 11.03.2010<br />

Wie zu Beginn jeder Stadtratssitzung informierte die Bürgermeisterin<br />

der Stadt Schmölln wieder Stadtratsmitglieder,<br />

interessierte anwesende Bürger und Vertreter der Presse über<br />

aktuelle Themen.<br />

Vorstellung Projekt Jugend forscht<br />

Gleich zu Beginn kündigte Bürgermeisterin Kathrin Lorenz<br />

die Ausführungen zweier Schüler der Regelschule „Am Eichberg“<br />

an. Ronny Müller und Kenny Bruhn beschäftigten sich<br />

in Vorbereitung des Regionalwettbewerbes „Jugend forscht“<br />

mit dem Thema „Rollstuhlgerechtes Schmölln“ und erhielten<br />

dafür einen dritten Platz sowie den Sonderpreis des Landrates<br />

des Altenburger Landes. Im Anschluss an die Ausführungen<br />

stellten die beiden Preisträger die Ergebnisse ihrer Projektarbeit<br />

vor.<br />

Baugeschehen im Stadtgebiet<br />

Anfang März hatten nach der langen Winterpause die Bauarbeiten<br />

im Industrieverbundstandort und in Großstöbnitz<br />

begonnen. Leider mussten diese aufgrund des erneuten<br />

Kälteeinbruchs und Schneefalls vorübergehend wieder eingestellt<br />

werden.<br />

Am Industrieverbundstandort sind die Restarbeiten aus<br />

dem vergangenen Jahr fertig zu stellen. Die Firma HSE Bau<br />

GmbH hat noch einige Meter Abwasserleitung zu verlegen<br />

und das Regenrückhaltebecken zu komplettieren. Die Mutig<br />

Rohrleitungsbau GmbH muss an der Trinkwasserleitung<br />

noch Hydranten setzen und die Druckprüfung vornehmen.<br />

Anschließend soll der Feldweg nach Taupadel wieder hergestellt<br />

werden.<br />

Als erste neue Maßnahme dieses Jahres begannen in der<br />

zweiten Märzwoche die Arbeiten am 1. Bauabschnitt der<br />

Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Umwelt.<br />

Die Firma Seyfarth Containerdienst baut die Flachsilos<br />

in Nörditz und Taupadel zurück und bereitet die Flächen zur<br />

Bepflanzung vor.<br />

Im weiteren Verlauf der Sitzung lagen zwei weitere Beschlussvorlagen<br />

zur Vergabe von Bauleistungen am Industrieverbundstandort<br />

vor. Diese betrafen erstmals Leistungen<br />

im Teilgebiet der Stadt Schmölln, wo nach Abschluss des<br />

Normenkontrollverfahrens der dadurch entstandene Rückstand<br />

aufgeholt werden muss.<br />

So soll mit dem Bau der drei Löschwasserbehälter und der<br />

inneren Erschließung begonnen werden. Dazu gehören unter<br />

anderem der Bau eines großen Regenrückhaltebeckens, die<br />

Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie notwendige Umverlegungen<br />

an Energiekabeln und Gasleitungen.<br />

Mitte <strong>April</strong> sollen zwei weitere umfangreiche Bauleistungen<br />

durch den Stadtrat vergeben werden. Dabei handelt es sich<br />

um die Errichtung des Kreisverkehrs am Einmündungspunkt<br />

der L 1359 (Ortsumgehung Kummer-Nitzschka) in die L 1358<br />

(Schmölln-Gößnitz), wo sich die zukünftige Einfahrt in das<br />

Teilgebiet I befinden wird.<br />

Die zweite Maßnahme beinhaltet den Gewässerausbau<br />

zur Ableitung des Regenwassers durch Nitzschka bis zum<br />

Köthelgrund.<br />

Durch den erneuten Kälteeinbruch konnten auch die Bitumenmischanlagen<br />

noch nicht in Betrieb genommen werden,<br />

so dass die für die zweite Märzwoche vorgesehene Flickung<br />

der größten Winterschäden noch nicht erfolgen konnte.<br />

Mit der Kontrolle des Straßennetzes auf Winterschäden<br />

wurde gleichzeitig der gesamte auch nicht winterbedingte<br />

Reparaturstand ermittelt. Insgesamt wären ca. 8.000 m Risse<br />

und Fugen zu sanieren, ca. 5.600 m² Bitumenbefestigung zu<br />

erneuern und ca. 35.000 m² Oberflächenbehandlungen notwendig.<br />

Weiterhin müssten in Schloßig 650 m Betonborde<br />

durch Granit ersetzt werden.<br />

Dies alles ist mit einem Haushaltsansatz von 150.000 Euro für<br />

Straßenunterhaltung bei weitem nicht realisierbar - künftig<br />

sind hierfür mehr Mittel in den Haushaltsplänen zu verankern.<br />

Im Ausschreibungsverfahren befinden sich die Maßnahmen<br />

Neubau Feuerwehrgerätehaus Zschernitzsch sowie Abwasserleitung<br />

und Straßenbau Wartenbergsiedlung.<br />

Positiv zu vermerken ist auch, dass die Firma Burkhardt<br />

Feinkostwerke GmbH mit den Bauarbeiten für eine erneute<br />

Erweiterung ihres Werkes in Nitzschka begonnen hat.<br />

Die Saller Gewerbebau GmbH, die den neuen Lidl-Standort<br />

im Mischgebiet Ronneburger Straße errichten wird, hat das<br />

Grundkonzept auf Wunsch der Firma Lidl nochmals geändert.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass nun im <strong>April</strong> mit den Baumaßnahmen<br />

begonnen wird.<br />

Unterzeichnung<br />

der Zweckvereinbarung<br />

zwischen der Stadt Schmölln und der Gemeinde<br />

Drogen zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben<br />

im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe<br />

Am Dienstag, dem 23.03.2010 unterzeichneten die Stadt<br />

Schmölln, vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Kathrin<br />

Lorenz, und die Gemeinde Drogen, vertreten durch die Bürgermeisterin<br />

Frau Christine Helbig, eine Zweckvereinbarung<br />

zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben im Brandschutz<br />

und in der Allgemeinen Hilfe. Vorausgegangen waren entsprechende<br />

Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Schmölln<br />

<strong>vom</strong> 11.03.2010 und des Gemeinderates der Gemeinde Drogen<br />

<strong>vom</strong> 24.02.2010.<br />

Vertragsunterzeichnung<br />

im Beisein von Stadtbrandmeister Volker Stubbe<br />

>>>>>


Seite 16 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Mit Unterzeichnung der Vereinbarung hat die Gemeinde Drogen<br />

die Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und in der<br />

Allgemeinen Hilfe montags bis freitags in der Zeit zwischen<br />

06:00 Uhr und 17:00 Uhr für das Gemeindegebiet Drogen<br />

(bestehend aus den beiden Ortsteilen Drogen und Mohlis) auf<br />

die Stadt Schmölln übertragen.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Schmölln nimmt die Erfüllung<br />

dieser Aufgaben wahr. Sie hat zu gewährleisten, dass sie in<br />

der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort im vorgenannten<br />

Ausrückebereich innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung<br />

wirksame Hilfe einleiten kann.<br />

Zustande gekommen ist die Zusammenarbeit auf Initiative<br />

der Bürgermeisterin der Gemeinde Drogen, die sich mit dem<br />

Anliegen an die Stadt Schmölln gewandt hat. Die Notwendigkeit<br />

ergibt sich aus der auswärtigen Berufstätigkeit vieler<br />

Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Drogen, aufgrund<br />

derer wochentags die zur Aufgabenerfüllung erforderliche<br />

Einsatzstärke nicht gewährleistet ist.<br />

Biereigel, Pressestelle<br />

Anmeldung von Kindern<br />

für einen Platz in einer Kindertagesstätte<br />

in Trägerschaft der Stadt Schmölln für den<br />

Zeitraum 01.09.2010 bis 31.08.2011<br />

Liebe Eltern,<br />

für die Planung des Personals und die Einteilung der Gruppen<br />

in den einzelnen Kindertagesstätten macht es sich erforderlich,<br />

dass Sie uns bis<br />

30. <strong>April</strong> 2010<br />

mitteilen, ob Sie im obigen Zeitraum einen Platz in einer städtischen<br />

Kindertagesstätte benötigen oder Ihr Kind in diesem<br />

Zeitraum weiter zu Hause betreuen.<br />

Die Anträge können immer<br />

Montag, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

Dienstag<br />

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

im Rathaus, Zimmer 15 (3. Etage) bei Frau Dick (Tel.-Nr.<br />

7624) gestellt werden.<br />

Für Eltern, die ihr Kind bereits angemeldet haben, ist eine<br />

nochmalige Meldung nicht erforderlich.<br />

Dick, Hauptamt<br />

Das Fundbüro informiert<br />

Auflistung der im Einwohnermeldeamt/Fundbüro abgegebenen<br />

Fundsachen im Monat März:<br />

Handy (Motorola)<br />

1 Handy (LG)<br />

Sollten Sie der Eigentümer einer dieser Gegenstände sein,<br />

können Sie diesen im Fundbüro/Einwohnermeldeamt der<br />

Stadt Schmölln, Rathaus (Hintergebäude), Markt 1 abholen.<br />

Das Eigentum über die Fundsache geht nach 6 Monaten auf<br />

den Finder bzw. bei Eigentumsverzicht durch diesen auf die<br />

Stadt Schmölln über.<br />

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel.<br />

034491 7686 zur Verfügung!<br />

S. Hoch, Fundbüro<br />

Der Schornsteinfeger informiert<br />

Im Monat Juni werden die Messungen und Überprüfungen an<br />

den Heizungsanlagen durch die Firma BSM J. Juhlemann in<br />

den unten genannten Straßen durchgeführt.<br />

Die Ankündigungen der Arbeiten erfolgt durch J. Juhlemann,<br />

Tel. 01723888689 oder durch dessen Mitarbeiter D. Wyrenbeck,<br />

Tel. 015117475828. Die Pflichten der Schornsteinfeger,<br />

Grundstückseigentümer, Besitzer, Hausverwalter und Betreiber<br />

ergeben sich aus den §§ 7 und 8 der ThürKÜO in der<br />

derzeit gültigen Fassung.<br />

Die Überprüfungen finden in Schmölln in der A.-Nitsche-<br />

Straße, Feldstraße, Am Kellerberg, Weidengrund, Weidengrundring,<br />

Köthelgrund, Am Vereinshaus, R.-Seyfarth<br />

Straße und Prießnitzstraße statt.<br />

Jürgen Juhlemann, Bezirksschornsteinfegermeister<br />

Veranstaltungen<br />

und Vereinsnachrichten<br />

Kleingärtner „Wartenberg Schmölln” e.V.<br />

Einladung<br />

zur Mitgliederversammlung 2010<br />

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,<br />

der Vorstand lädt am Samstag, 17. <strong>April</strong> 2010, um 10:00 Uhr<br />

in das Bürger- u. Vereinshaus Lohsengarten zur Mitglieder-<br />

und Wahlversammlung des Vereines ein!<br />

Tagesordnung der Mitgliederversammlung<br />

0. Begrüßung, Gedenkminute für unsere verstorbenen Gartenfreunde<br />

1. Verlesen der Tagesordnungspunkte, Aufnahme von Ergänzungsvorschlägen<br />

2. Bericht des Vorsitzenden<br />

3. Finanzbericht<br />

4. Bericht der Revisionskommission<br />

5. Bericht Energieversorgung / Obere Anlage<br />

6. Bericht zur Wasserversorgung<br />

7. Diskussion zu den Berichten<br />

8. Verlesen der Änderung der Vereinssatzung / und Beschlussfassung<br />

der Änderung zum § 9 Vereinsvorstand, Absatz 31<br />

Gesetzlicher Vertreter<br />

9. Beschlussfassung zur Entlastung des Vereinsvorstandes<br />

9/1 Beschlussfassung zur Entlastung der Revisionskommission<br />

10. Vorschlag und Wahl der Wahlkommission<br />

10/1 Erläuterung des Wahlablaufs durch den Wahlleiter<br />

10/2 Vorschlag der Kandidaten für die Wahl des Vereinsvorstandes<br />

10/3 Vorschlag der Kandidaten für die Wahl der Revisionskommission<br />

11. Wahl des Vorstandes<br />

11/1 Wahl der Revisionskommission<br />

12. Konstituierung des neuen Vorstandes<br />

13. Schlusswort des neuen Vorsitzenden<br />

Der Vorstand


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 17<br />

Veranstaltungskalender<br />

für Schmölln und Ortsteile<br />

17.04.2010 Frühlingsfest mit Blumenschau<br />

14:00 - 19:00 Uhr, in und vor Cafe Jahn am Markt<br />

Cafe Jahn und Blumengeschäft Catja Schröter<br />

17.04.2010 Tag der Vertriebenen<br />

14:00 - 16:00 Uhr, Saal der Berufsschule Lohsenstraße<br />

Bund der Vertriebenen e.V.<br />

17.04.2010 Konzert der Tippelbrüder<br />

16:00 - 17:00 Uhr, Dorfkirche Zschernitzsch<br />

Kirchgemeinde Zschernitzsch<br />

17.04.2010 Frühlingsfest mit Fackelumzug<br />

und Traditionsfeuer der Jugendwehr<br />

17:00 - 22:00 Uhr, Festplatz Zschernitzsch<br />

FFW Zschernitzsch e.V.<br />

24.04.2010 Frühlingskonzert des Volkschores Schmölln e.V.<br />

16:30 Uhr Saal der Berufsschule Lohsenstraße<br />

24.04.2010 20. Kinder- und Jugendsportfest Leichtathletik<br />

10:00 - 17:00 Uhr, Leichtathletikanlage auf dem Pfefferberg<br />

TuS Schmölln e.V.<br />

24.04.2010 Blumen- und Pflanzenmarkt<br />

08:00 - 14:00 Uhr, Rund um den Marktbrunnen<br />

IG Stadtmarketing<br />

25.04.2010 Kirchenchortreffen<br />

der Superintendentur Altenburger Land<br />

14:00 Uhr Stadtkirche Sankt Nicolai, Schmölln<br />

26.04.2010 Die Welt in über 5.000 Metern Höhe –<br />

„Everest base camp Treckingtour“ –<br />

Reisebericht von Fam. Radziej<br />

18:30 - 20:00 Uhr, Hotel Reussischer Hof<br />

IG Stadtmarketing<br />

29.04.2010 141. Ausstellungseröffnung - Ines Kühn,<br />

Untschen „Natürlich bunt“ - Aquarelle<br />

19:00 - 21:00 Uhr, Galerie im Rathaus<br />

30.04.2010 Maibaumsetzen und<br />

Fest 130 Jahre Feuerwehr Großstöbnitz<br />

17:30 Uhr Feuerwehrgerätehaus Großstöbnitz<br />

30.04.2010 Maibaumsetzen FFW Selka<br />

19:00 Uhr<br />

30.04.2010 Großes Marktfest mit Maibaumsetzen<br />

15:00 - 01:00 Uhr, Markt<br />

IG Stadtmarketing<br />

01.05.2010 Großes Marktfest<br />

09:00 - 20:00 Uhr, Markt<br />

IG Stadtmarketing<br />

01.05.2010 Klassiknacht der Vogtlandphilharmonie Greiz,<br />

Reichenbach<br />

19:00 - 21:00 Uhr, Stadtkirche Sankt Nicolai, Schmölln<br />

01.05.2010 Frühschoppen mit Feldküche<br />

Feuerwehrgeräthaus Großstöbnitz<br />

01.05.2010 Schiffsmodellschaufahren<br />

10:30 Uhr Weiher gegenüber Hallenbad „Tatami“<br />

Schiffsmodellsportclub e.V. Schmölln<br />

01.05.2010 Maibaumsetzen FFW Weißbach<br />

Weitere Informationen unter www.schmoelln.de, Tourismus<br />

und Kultur / Veranstaltungen<br />

Blumen- und Pflanzenmarkt in Schmölln<br />

Blumig sieht die Welt viel schöner aus …<br />

„Träumen und Verweilen“ im zauberhaften Pflanzen- und<br />

Blütenmeer, dies soll auch in diesem Jahr wieder ermöglicht<br />

werden. Daher lade ich Sie recht herzlich zu dem bevorstehenden<br />

Blumen- und Pflanzenmarkt nach Schmölln ein.<br />

Samstag, den 24. <strong>April</strong> 2010<br />

von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr<br />

auf dem Schmöllner Marktplatz.<br />

Auf den Besucher und Blumenliebhaber wartet ein volles Programm.<br />

Erlaubt ist, was gefällt: Kübel- und Balkonpflanzen,<br />

Blumenampeln, Garten- und Beetpflanzen sowie kleine Gehölze<br />

mit ihren unendlich variablen Farbgebungen, Formen<br />

und unendlichen Kombinationsmöglichkeiten.<br />

Bei hoffentlich frühlingshaften Temperaturen und Sonnenschein<br />

möchten Ihnen die Gärtner aus der Region eine<br />

farbenprächtige Auswahl ihrer Pflanzen offerieren. Nicht<br />

alltägliche Spezialitäten und Neuheiten für den heimischen<br />

Garten können bewundert und erworben werden.<br />

Damit auch alles üppig wächst und blüht, stehen die Händler<br />

allen Blumenfreunden fachmännisch Rede und Antwort.<br />

Zur kulinarischen Umrahmung des emsigen Treibens sorgt an<br />

diesem Tag die Fleischerei Heilmann mit dem „Schmöllner<br />

Mutzbraten“.<br />

Also liebe Schmöllner – raus aus den vier Wänden und hinein<br />

ins Vergnügen, denn der Schmöllner Blumen- und Pflanzenmarkt<br />

mit seiner Arten-, Sorten- und Farbenvielfalt lässt an<br />

diesem Tag mit Sicherheit keine Wünsche offen!<br />

Carmen Herbig, Pers. MA der Bürgermeisterin<br />

Frühlingskonzert mit Gästen<br />

Am Samstag, dem 24.04.2010, lädt der<br />

Volkschor Schmölln e.V. um 16:30 Uhr (Einlass<br />

ab 15:45 Uhr) zu seinem diesjährigen traditionellen<br />

Frühlingskonzert in den Saal der Berufsschule,<br />

Lohsenstraße 25 in Schmölln ein. Dazu hat sich der Volkschor<br />

diesmal einen Gastchor, den gemischten Chor aus Oberspeltach,<br />

eingeladen.<br />

Zu diesem Chor besteht nunmehr seit fast 20 Jahren eine<br />

Partnerschaft. Im Jahr 1991 trafen sich beide Chöre zum<br />

ersten Mal in Schmölln zu einem gemeinsamen Konzert und<br />

einem gemütlichen Beisammensein am Abend. Schon bei<br />

diesem ersten Treffen war klar, dass beide Chöre sich nicht<br />

nur gesanglich ergänzen, sondern sich auch „privat“ gut verstehen<br />

und es nicht bei diesem einen Treffen bleibt. So war<br />

der Volkschor Schmölln schon mehrfach in Oberspeltach in<br />

der Nähe von Crailsheim zu Gast. Und es haben sich auch<br />

freundschaftliche Beziehungen zwischen einzelnen Chormitgliedern<br />

entwickelt.<br />

Der Volkschor Schmölln freut sich auf das gemeinsame Konzert<br />

am 24.04.2010 und hofft, dass viele Bürgerinnen und<br />

Bürger aus Schmölln und Umgebung der Einladung folgen<br />

und das Konzert besuchen. Für eine ausreichende Anzahl von<br />

Plätzen ist gesorgt. Und es gibt auch die Wiederaufführung<br />

eines schon fast vergessenen Liedes, das alle Schmöllner sicher<br />

interessieren wird.<br />

Lassen Sie sich überraschen.<br />

Volkschor Schmölln e.V.


Seite 18 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Die Welt in über 5.000 Metern Höhe – „Everest base camp Treckingtour“<br />

(Packender Vortrag der Familie Radziej aus Nöbdenitz)<br />

Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, auf einen der<br />

höhen Berge unserer Erde persönlich zu stehen? Auf der o. g.<br />

Treckingtour ist dies zum Greifen nah!<br />

Die Interessengemeinschaft „Stadtmarketing“ lädt Sie daher<br />

für Montag, den 26.04.2010, um 18:30 Uhr in den Reussi-<br />

schen Hof zu einem Nacherleben einer Bergbesteigung aufs<br />

Herzlichste ein.<br />

In dem Vortrag wird eine der schönsten und beeindruckendsten<br />

Hochgebirgsregionen der Erde vorgestellt. Entdecken Sie<br />

die faszinierenden Berge des Himalaya sowie die bezaubernde<br />

Kultur im ehemaligen Königreich Nepal.<br />

Die Erlebnistour beginnt in Kathmandu (1.300 m), der<br />

Hauptstadt Nepals, einer quirligen Stadt mit unzähligen Sehenswürdigkeiten,<br />

die wie ein riesiges Museum auf Touristen<br />

wirkt. Sie führt vorbei an grünen Wäldern, Sherpasiedlungen<br />

bis hin zu den über ‚Fünftausendern’ – zum Weiß und Blau<br />

der Schnee- und Gletscherflanken der gigantischen Eisriesen.<br />

Der Kontakt mit der Natur, die Temperaturschwankungen,<br />

denen man ausgesetzt ist, aber auch die Kondition, die man<br />

für eine solche Tour benötigt, werden in beschaulicher Weise<br />

von der Familie Radziej geschildert.<br />

Crimmitschauer Künstler in Schmöllner Rathausgalerie<br />

Mit Plastiken und Zeichnungen gewährt der Crimmitschauer<br />

Bildhauer Andreas Wilde gegenwärtig Einblicke in sein<br />

künstlerisches Schaffen. „Einsichten“ – so der Titel der<br />

Ausstellung, die am Donnerstag, dem 18. März 2010, in der<br />

Galerie des Schmöllner Rathauses eröffnet wurde und dort<br />

bis zum 27. <strong>April</strong> besichtigt werden kann.<br />

Fragen zum Buddhismus/Hinduismus, Analphabetentum,<br />

zur Religion, Bevölkerung, Diskriminierung oder zum Monsun<br />

werden eine Beantwortung finden.<br />

Haben wir Sie neugierig gemacht … dann merken Sie sich bereits<br />

heute diese Veranstaltung in Ihrem Terminkalender vor.<br />

Carmen Herbig<br />

im Auftrag der IG Stadtmarketing<br />

das Herz erfasst und die Gesichter zu Masken erstarren lässt.<br />

Ungleich amüsanter und leichter fassbar nimmt sich im Vergleich<br />

dazu die Olsenbande aus oder der vor der Damenboutique<br />

wartende Ehegatte.<br />

Die 12-jährige Maike Wilde umrahmte die Ausstellungseröffnung<br />

Andreas Wilde zwischen seinen Werken<br />

Am Anfang jeder Einsicht steht die Ansicht, die äußere Hülle<br />

eines Menschen, eines Gebäudes, oft nicht mehr als eine<br />

schöne Fassade. Erst auf den zweiten Blick offenbart sich das,<br />

was dahinter verborgen ist. Andreas Wilde versucht, diese<br />

Eindrücke in seinen Kunstwerken zu konservieren, dabei<br />

die Vielschichtigkeit des Gesehenen darzustellen. So reift<br />

das Kind nicht nur im Leib der Schwangeren, sondern auch<br />

in deren Kopf.<br />

Nachdenklich stimmt die Mauer in den Köpfen der Menschen<br />

seiner Plastik „Mauerreste I“, die in einem Folgewerk auch<br />

„Einsichten denen ich mich stelle, gehen nicht spurlos an mir<br />

vorüber – sie machen froh oder nachdenklich. Gebe ich ihnen<br />

Raum, ’komme ich zur Einsicht’. Ich sehe vieles anders – meinen<br />

Lebensweg, meine Familie, meine Umwelt. Veränderung<br />

beginnt. Ich sehe, wo ich mich verrannt habe, kann meinen<br />

Weg korrigieren und dem anderen Menschen mit einer neuen<br />

Sicht begegnen“, beschreibt Andreas Wilde seinen Prozess<br />

der Einsicht. Und wünscht sich, dass sich auch für den Betrachter<br />

seiner Werke über Ansicht und Einsicht Chancen auf<br />

Veränderung eröffnen. „Nachher ist nichts wie vorher“, ist er<br />

sich sicher.<br />

Biereigel, Hauptamt


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 19<br />

Großes Marktfest mit Maibaumsetzen<br />

auf dem Schmöllner Marktplatz<br />

30.04. - 01.05.2010<br />

Wie schon in den Vorjahren wird die Tradition des Maibaumsetzens<br />

in Schmölln fortgesetzt. Dazu laufen die Vorbereitungen<br />

mit vielen fleißigen Helfern, der Interessengemeinschaft<br />

Stadtmarketing und der Stadt Schmölln jetzt auf Hochtouren.<br />

Am 30.04.2010, um 16:00 Uhr, eröffnet die Bürgermeisterin<br />

Kathrin Lorenz gemeinsam mit den Spielleuten „Frisch<br />

Voran“ das Fest. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Schmölln werden im Anschluss den Maibaum, der zuvor von<br />

Kindern aus Schmöllner Kindergärten und deren Eltern und<br />

Großeltern festlich geschmückt wird, mit purer Muskelkraft<br />

aufstellen. Die Kindergartengruppen haben mit viel Fleiß<br />

kleine Programme einstudiert, die dann auf der großen Festbühne<br />

aufgeführt werden.<br />

Um 18:00 Uhr erwartet der Sandmann mit dem Abendgruß<br />

unsere „Kleinen“. Es kann anschließend bis spät in die<br />

Abendstunden zu Livemusik unter dem Maibaum gefeiert<br />

und getanzt werden. Dazu haben sich mehrere Künstler angesagt.<br />

Die Musiker der Oldie Factory aus Gotha nehmen<br />

die Gäste mit auf einen Streifzug der Unterhaltungsmusik<br />

der vergangenen Jahrzehnte. Mit großer Spielfreude werden<br />

Klassiker aus Rock und Pop, fetzigen Oldies, Swing und<br />

Soulklassikern präsentiert.<br />

Eine Versteigerung besonderer Art führt die IG Stadtmarketing<br />

Schmölln im Festzelt durch. Unter den „Hammer“ kommen<br />

dabei zehn besondere alte Ansichten auf Leinwand von<br />

Schmölln. Der gesamte Erlös fließt in gemeinnützige Projekte<br />

in der Stadt.<br />

Mit einer Modenschau präsentiert das „Malimo-Kollektiv“<br />

mit Witz und Humor die bekanntesten, funktionellsten und<br />

haltbarsten Kleidungsstücke aus Zeiten der DDR. Anschließend<br />

wird Sandra mit der „Nena-Show“ das große Festzelt<br />

zum Kochen bringen.<br />

Am 1. Mai lädt nach dem musikalischen Frühschoppen der<br />

Heimat- und Verschönerungsverein Schmölln zu Besichtigungen<br />

im Bergkeller hinter dem Rathaus ein. Der Besuch dieses<br />

immerhin über 80 Meter langen und mehrfach verzweigten<br />

Bergkellers ist immer wieder ein besonderes Erlebnis.<br />

Ab 12:00 Uhr gibt es auf dem gesamten Marktplatz Fahrzeuge<br />

der Vergangenheit zu bestaunen. Unter dem Motto<br />

„Fahrzeuge des Ostens“ wird die technische Entwicklung in<br />

der Zeit von 1949 bis 1989 aufgezeigt. Viele Aussteller haben<br />

sich mit bekannten und weniger bekannten Ausstellungsmodellen<br />

angesagt.<br />

„Petra Pan“ erwartet besonders Kinder zu ihrer Mit-Mach-<br />

Show ab 14:00 Uhr.<br />

Für das leibliche Wohl zur Kaffeezeit sorgt der Verein CrazyHydrants<br />

e.V. mit dem Anschnitt eines riesigen Knopfkuchens.<br />

Der Erlös aus dem Verkauf wird zur Pflege der<br />

in Schmölln befindlichen und lustig bemalten Hydranten<br />

eingesetzt.<br />

Weiter heißt es ab ca. 15:00 Uhr „Mit den Mobilen des Ostens“<br />

durch die Stadt. Die gesamte Fahrzeugausstellung wird<br />

geschlossen quer durch die Stadt Schmölln fahren. Start ist<br />

dabei der Marktplatz. Schaulustige kommen entlang der Strecke<br />

auf dem Markplatz, an der Gößnitzer Straße, Karl-Marx-<br />

Straße, Cosswitzanger, Robert-Koch-Straße, Bergstraße und<br />

Bachstraße auf ihre Kosten.<br />

Weiter präsentiert Christina auf der Festbühne für Freunde<br />

des Schlagers die schönsten Lieder und beendet damit das<br />

Programm auf dem Marktplatz.<br />

Als besonderer Abschluss der Feierlichkeiten und als Höhepunkt<br />

angedacht, gastiert ab 19:00 Uhr mit der „Klassik<br />

Nacht“ die Vogtland Philharmonie Greiz - Reichenbach in<br />

der Stadtkirche. Das weltbekannte Orchester bringt mit über<br />

fünfzig Musikern und Solisten die schönsten Melodien aus<br />

Oper, Operette, Musical und Film zu Gehör. Die dazu begehrten<br />

Eintrittskarten sind im OTZ-Pressehaus am Markt,<br />

der Stadtinformation Schmölln und Astrid´s Bastelecke erhältlich.<br />

Mit Bungy Spaß „New & Crazy“, Kindereisenbahn, Schaustellern<br />

und Händlern erwarten die Besucher zwei abwechslungsreiche<br />

Tage, zu denen wir Sie bereits heute recht herzlich<br />

einladen möchten – ein Besuch, der sich immer lohnen wird.<br />

Interessengemeinschaft Stadtmarketing<br />

BdV – Bund der Vertriebenen<br />

Regionalverband Schmölln e.V.<br />

und vereinigte Landsmannschaften<br />

Der BdV Regionalverband Schmölln e.V. gratuliert seinen<br />

Mitgliedern:<br />

zum 70. Geburtstag<br />

am 28.04.2010 Herrn Rudolph Reuer<br />

aus Rüstern Kreis Liegnitz/Schlesien<br />

zum 80. Geburtstag<br />

am 17.04.2010 Frau Käte Westhof<br />

aus Glogau Kreis Glogau/Schlesien<br />

am 19.04.2010 Frau Herta Pamler<br />

aus Herrndorf Kreis Glogau/Schlesien<br />

zum 81. Geburtstag<br />

am 05.04.2010 Frau Erika Göpel<br />

aus Glogau Kreis Glogau/Schlesien<br />

zum 87. Geburtstag<br />

am 21.04.2010 Frau Maria Schöppl<br />

aus Lichtenberg Kreis Glogau/Schlesien<br />

zum 89. Geburtstag<br />

am 07.04.2010 Frau Lieselotte Berkner<br />

aus Schlossberg Kreis Schlossberg/Ostpreußen<br />

nachträglich zum 85. Geburtstag<br />

am 31.03.2010 Frau Irma Arendt<br />

aus Klatow Kreis Landzberg/Pommern<br />

Der BdV Regionalverband Schmölln e.V. lädt alle Vertriebenen,<br />

deren Angehörige und interessierte Bürger zum<br />

„Tag der Vertriebenen“<br />

(ehemals „Tag der Schlesier“)<br />

am Sonnabend, dem 17. <strong>April</strong> 2010, um 14:00 Uhr<br />

in die Gewerblich-Technische Berufsschule Schmölln,<br />

Lohsenstr, 25 ein.<br />

Das Kulturprogramm gestalten die Musikschule Meerane,<br />

Tanzschule Schaller und die Singe- und Trachtengruppe des<br />

BdV Schmölln.<br />

Dipl.-Ing. Jürgen Herold<br />

Vorsitzender des BdV, Regionalverband Schmölln


Seite 20 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

VdK Ortsverband Schmölln<br />

Der VdK Ortsverband Schmölln gratuliert seinen<br />

Mitgliedern, die im <strong>April</strong> Geburtstag haben:<br />

Elisabeth Wiswe 08.04.2010<br />

Christa Seidel 09.04.2010<br />

Klaus Seidel<br />

Vorstand des Ortsverbandes Schmölln<br />

Tierheim Schmölln<br />

Tiere suchen ein Zuhause<br />

Ich bin „Rex“, ein ca. einjähriger, brauner Schäferhund-Mix.<br />

Meine sehr schön gezeichnete Gesichtsmaske macht mich<br />

unverwechselbar.<br />

Grundschule Finkenweg<br />

Erstklässler<br />

erhielten Überraschungsbesuch<br />

Ein Besuch mit Urkunden und für alle ein Ü-Ei – so wurde<br />

der Schultag an der Grundschule Finkenweg begonnen.<br />

Eingeweiht war natürlich die Klassenlehrerin, Frau Haase.<br />

Die Schmöllner Wohnungsgenossenschaft eG hat die Erinnerung<br />

der Schulkinder mit der Frage: „Wer erinnert sich an den<br />

1. Frühlingsmarkt in der Heimstätte und Eure Baumpflanzung?“<br />

geweckt. Einige Hände flogen in die Höhe, andere<br />

zögerten. Frau Haase half auch den Letzten auf die Sprünge.<br />

Und so konnten die Patenschaftsurkunden an die jungen<br />

Paten, ein frühzeitiges Osternest an Frau Haase und an die<br />

restlichen Kinder die Ü-Eier überreicht werden. Die Kinder<br />

hatten sichtlich Spaß an der Aktion. Ein gerahmtes Bild wurde<br />

zur Erinnerung ebenfalls an Frau Haase übergeben.<br />

Schäferhund-Mix Rex<br />

Mitten im eisigen Winter wurde ich von gewissenlosen Menschen<br />

einfach ausgesetzt. Traurig kam ich ins Tierheim und<br />

verstand die Welt nicht mehr. Meine Ängstlichkeit habe ich<br />

bis heute nicht ganz verloren und suche deshalb einfühlsame<br />

Menschen, die auf mich eingehen und mir ein sicheres und<br />

liebevolles Zuhause geben können. Schön wäre es, wenn meine<br />

neue Familie mit mir eine Hundeschule besuchen würde,<br />

denn ich bin ja noch ein ganz junger Kerl, der viel lernen<br />

möchte.<br />

Kater Fips<br />

Die SWG eG bedankte sich für die freundliche Unterstützung.<br />

Weitere Bilder oder Infos finden Sie unter www.SWGeG.de.<br />

Das Team der SWG eG<br />

Mein Name ist „Fips“, ein ca. 5-jähriger Stubentiger, der neue<br />

Dosenöffner sucht. Ich bin als Fundtier ins Tierheim gekommen.<br />

Man sagt, ich wäre ein verträglicher und verschmuster<br />

Kater, der sich sowohl mit Artgenossen, als auch mit Menschen<br />

sehr gut versteht. Das neue Zuhause sollte es mir ermöglichen,<br />

in der Wohnung zu bleiben oder einen gesicherten<br />

Freigang zu nutzen. Natürlich bin ich geimpft und entwurmt.<br />

Tierschutzverein Schmölln Osterland e.V.


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 21<br />

Arbeiter-Samariter-Bund<br />

Arbeiter-Samariter-Bund<br />

KV Altenburg/Schmölln e.V.<br />

Lehrgang in Lebensrettende<br />

Sofortmaßnahmen (LSM)<br />

Der Arbeiter-Samariter-Bund KV Altenburg/Schmölln e.V.<br />

führt am Samstag, dem 08.05.2010, den nächsten Lehrgang in<br />

Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) durch. Der Lehrgang<br />

richtet sich an Fahrschüler und an interessierte Personen,<br />

die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.<br />

Lehrgangsort ist die ASB-Geschäftsstelle in Schmölln, Friedrich-Naumann-Str.<br />

04. Der Lehrgang beginnt um 8:00 Uhr<br />

und endet 14:30 Uhr. Die Teilnehmergebühr beträgt 20,00 €.<br />

Ihre Anmeldung nehmen wir unter der Tel.-Nr. 034491 22506<br />

oder unter der E-Mail Adresse: ASB-Schmoelln@t-online.de<br />

gern entgegen.<br />

ASB sammelte Altkleider<br />

Am 20.03.2010 führte der Arbeiter-Samariter-Bund KV<br />

Altenburg/Schmölln e.V. eine Kleidersammlung in Schmölln<br />

durch. Die Kleidersammlung ist für uns von großer Wichtigkeit,<br />

denn mit den Kleiderspenden helfen Sie und wir sozialbenachteiligten,<br />

hilfebedürftigen Menschen.<br />

Wir möchten Sie bitten, bis zur nächsten Kleidersammlung,<br />

welche voraussichtlich im Sommer stattfindet, weiterhin die<br />

Textilsammelcontainer zu nutzen. Die Kleidercontainer werden<br />

regelmäßig von unseren Mitarbeitern geleert, aussortiert<br />

und den sozialbenachteiligten, hilfebedürftigen Menschen<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Für Ihre Mithilfe und Unterstützung möchten wir uns recht<br />

herzlich bedanken.<br />

Mitgliederversammlung und Wahlen<br />

beim ASB Schmölln<br />

Am 12.03.2010 führte der Arbeiter-Samariter-Bund KV<br />

Altenburg/Schmölln e.V. im Kultursaal der Fa. Diebeg seine<br />

Mitgliederversammlung durch.<br />

Nach der Begrüßung des stellv. Vorstandsvorsitzenden, Herrn<br />

Enrico Reichardt, und nach der Wahl der Versammlungsleitung<br />

wurden der Tätigkeitsbericht, der Geschäftsbericht und<br />

der Bericht der Kontrollkommission den Mitgliedern vorgetragen.<br />

Einige Bereiche weisen gegenüber dem Vorjahr einen<br />

Rückgang auf, jedoch konnten andere Bereiche mit einem<br />

Plus aufwarten, so dass der ASB im Jahr 2009 mit einem guten<br />

Ergebnis abschloss. So war ein Anstieg im Bereich Tafelarbeit<br />

ein Zuwachs von über 1.300 Personen gegenüber dem<br />

Vorjahr, die täglich die Lebensmittelausgabe aufsuchten, oder<br />

der Bereich Essen auf Rädern. Mit diesem Service konnten<br />

über 905 Essen mehr an ältere und hilfsbedürftige Menschen<br />

ausgeliefert werden.<br />

Gerade durch den Zuwachs an bedürftigen Personen im<br />

Bereich Tafelarbeit wird die Aufgabe für 2010 darin liegen,<br />

mehr Lebensmittelspenden und Sponsoren zu finden, um die<br />

gestiegene Nachfrage abdecken zu können.<br />

Anhand der vorgetragenen Berichte wurde der Vorstand<br />

einstimmig von den Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2009<br />

entlastet.<br />

Im Anschluss fanden die Wahlen statt. Herr Thomas Wagner<br />

wurde in das Amt des Vorstandsvorsitzenden des KV von<br />

den Mitgliedern einstimmig gewählt. Den stellvertretenden<br />

Vorstandsvorsitz übernimmt Herr Enrico Reichardt. Er wurde<br />

ebenfalls einstimmig von den Mitgliedern in dieses Amt<br />

gewählt. Als weitere Vorstandsmitglieder für den KV und<br />

einstimmig von den Mitgliedern gewählt sind: Frau Dietzel,<br />

Frau Reichardt, Herr Langner und Frau Rödiger.<br />

Im neuen ASB-Vorstand:<br />

Herr Langner, Vorsitzender Herr Wagner, Frau Rödiger,<br />

stellvertretender Vorsitzender Enrico Reichardt (v.l.n.r.)<br />

Nach der stattgefundenen Wahl wurde der neue Vorstand in<br />

seinem Amt bestätigt und wünschte allen eine angenehme<br />

und gute Zusammenarbeit.<br />

Für die gute geleistete Arbeit im manchmal nicht so leichten<br />

Jahr wurden Dankesworte an die Mitarbeiter des ASB übermittelt.<br />

Mit der Überreichung von Blumenpräsenten und Würdigung<br />

einiger Vorstandsmitglieder für ihre langjährige, ehrenamtliche<br />

Tätigkeit für den Verein fand die Mitgliederversammlung<br />

ihren Abschluss.<br />

ASB lud zum Frühlingsfest<br />

für Senioren ein<br />

Am 23.03.2010 führte der Arbeiter-Samariter-Bund KV<br />

Altenburg/Schmölln e.V. ein Osterfest für Senioren durch.<br />

Das Fest begann um 14:00 mit leckeren Fruchtschnitten und<br />

Kaffe im festlich geschmückten Kultursaal der Fa. Diebeg.<br />

Frau Reichardt begrüßte die Gäste zum herrlichen Frühlingstag<br />

auf das Herzlichste. Nach der Kaffeetafel warteten<br />

schon alle gespannt auf den Auftritt des Bauchredners Herr<br />

Hartung. Um 15:30 Uhr war es dann endlich soweit. Herr<br />

Hartung präsentierte ein Programm der Superlative und band<br />

auch die Gäste in seine Show mit ein. Mann konnte erleben,<br />

doch vor allem lachen, wenn man so wie Frau Meister, Herr<br />

Reichardt und Herr Köhler per Handdruck eine Playback-<br />

Show veranstaltet. Die Lachmuskeln aller Anwesenden und<br />

auch <strong>vom</strong> ASB- Personal wurden derart beansprucht, dass<br />

zum Luftholen kaum Zeit blieb.<br />

Nach dem Programm wurde dann rege das Tanzbein<br />

geschwungen. Herr Peth, der uns schon viele Jahre zu<br />

den Veranstaltungen musikalisch begleitet, verstand es<br />

auch diesmal wieder, wunderbar auf die Musikwünsche<br />

der Senioren einzugehen.<br />

>>>>>


Seite 22 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Leider verging auch diesmal wieder die Zeit wie im Fluge.<br />

Mit einem gemeinsamen Abendessen, es wurde Roster mit<br />

Kartoffelsalat gereicht, fand die erste Veranstaltung ihren<br />

Abschluss. Wir hoffen, dass es allen Gästen sehr gut gefallen<br />

hat und freuen uns schon, Sie zur nächsten Veranstaltung am<br />

28.09.2010 wieder begrüßen zu dürfen.<br />

Allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die zum Gelingen<br />

des Osterfestes beigetragen haben, möchten wir hiermit unseren<br />

Dank übermitteln.<br />

Reichardt<br />

Geschäftsführerin<br />

3. Pokerturnier<br />

im Jugendclub Brauhof<br />

Am Freitag, dem 05. März, fand im Jugendclub Brauhof das<br />

Finale eines über zwei Wochen laufenden Pokerfreizeitturniers<br />

statt. Ingesamt sechs Jugendliche kämpften im Finale<br />

um den Siegerpokal. Am Ende des Abends stand Falko Heinig<br />

als bester Spieler des Turniers fest. Zweiter wurde Frank<br />

Neumärker, auf dem dritten Platz lag Sebastian Pohle.<br />

Der Dank der Jugendlichen gilt der Firma Getränke Donat,<br />

Filiale Schmölln, die Preise für das Turnier zur Verfügung<br />

stellte.<br />

Zschernitzsch wartet auf<br />

Wer am 17.04.2010 noch nichts vorhaben sollte, für den lohnt<br />

sich an diesem Tag ein Besuch im Schmöllner Ortsteil Zschernitzsch.<br />

Denn der Feuerwehrverein sowie die Kirchgemeinde<br />

Zschernitzsch haben für diesen Tag etwas im Programm.<br />

Der Feuerwehrverein führt an diesem Tag sein Frühjahrsfeuer<br />

durch. Losgehen soll es 17:00 Uhr mit einem Fackelumzug<br />

und anschließendem Brauchtumsfeuer auf dem<br />

Zschernitzscher Festplatz. Für alle interessierten Kinder und<br />

Jugendlichen startet die Jugendfeuerwehr schon 16:00 Uhr<br />

auf dem Festplatz mit der Vorstellung der Technik. Und wer<br />

Lust hat, kann auch selbst Hand anlegen, beispielsweise beim<br />

Schlauchkegeln oder Büchsenschießen mit der Kübelspritze<br />

und anderen weiteren Aktivitäten rund um die Feuerwehr.<br />

Wer aus dem Alter für die Jugendfeuerwehr rausgekommen<br />

sein sollte, für den hat die Kirchgemeinde Zschernitzsch<br />

das richtige Programm. Denn in der Zschernitzscher Kirche<br />

spielen ab 16:00 Uhr „Die Drei Tippelbrüder“ mit ihrem<br />

Programm „Foll“ - die Folklore! Handwerksgesellen- und<br />

Wanderlieder gepaart mit wortreichem Witz.<br />

Für das leibliche Wohl wird natürlich auch wieder bestens<br />

gesorgt.<br />

Ihre Kirchgemeinde<br />

und die Freiwillige Feuerwehr Zschernitzsch.<br />

Mit der Kohlebahn unterwegs …<br />

Hier meldet sich der Verein Kohlebahnen e. V. Haselbach zu<br />

Wort.<br />

Nachdem wir unseren Saisonauftakt und somit die Osterfahrten<br />

hinter uns gelassen haben, möchten wir auf die Programmpunkte<br />

bis zum Juli 2010 hinweisen.<br />

Wir beginnen, außer unseren normalen Sonntagsfahrten, am<br />

01.05. unter dem Motto „Fahrt in den Mai“. Wenn es einen<br />

„Männertag“ gibt, dann gibt es auch einen „Muttertag“, der<br />

am 09.05. ist. An diesem Tag findet gleichzeitig das beliebte<br />

„ESSI“-Treffen statt. Am 13.05. zum „Männertag“ und an den<br />

Pfingsttagen ist der Zug ebenfalls unterwegs.<br />

Jugendclubmitarbeiter Torsten Schmidt<br />

überreicht dem Turniersieger Falco Heinig den Siegerpokal.<br />

Regelmäßige Pokerfreizeitturniere gehören ebenso zum Programm<br />

des Jugendclubs wie Fußballturniere, Tischtennisturniere,<br />

Dart- und Skatabende.<br />

Diese organisieren die Jugendlichen, unterstützt durch die<br />

Betreuer vor Ort, Torsten Schmidt und Claudia Willhöft,<br />

überwiegend in Eigenregie. Unterstützung erhalten sie dabei<br />

auch von der Stadtverwaltung Schmölln.<br />

Außer Turnieren findet im Jugendclub wochentags ein offener<br />

Jugendtreff statt. Montag bis Freitag stehen den jugendlichen<br />

Nutzern die Türen von 11:30 bis 21:30 Uhr offen. Interessierte<br />

Jugendliche, die bisher noch nicht im Club waren, sind herzlich<br />

eingeladen, während der Öffnungszeiten vorbeizuschauen.<br />

Jugendliche<br />

des Jugendclubs Brauhof<br />

Am 30. Mai haben wir für unsere Jüngsten auf der 2. Fahrt<br />

den Märchen-Express Gera eingeladen. Bei einer heiteren<br />

Zauberei, einer lustigen Kinderlieder-Rateshow sowie Spielund<br />

Raterunden rund um das Märchen, tritt garantiert keine<br />

lange Weile auf und die Kids können sich in der Zeit von 15:<br />

10 bis 15:50 Uhr in unserem Tanzboden amüsieren.<br />

Der Monat Juli beinhaltet eines der neuen Highlights „Der<br />

traditionelle Bergmannstag in Form eines Dampftreffens“,<br />

diesmal an zwei Tagen, also am 3. und 4. Juli. Geplant sind<br />

an beiden Tagen die Teilnahme des Leipziger Eisenbahnmuseums<br />

mit ihrer Dampflok und der Eisenbahn-Nostalgie<br />

Chemnitz mit ihrem Zug.


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 23<br />

Des Weiteren ist angestrebt, vor allen Dingen für unsere Kleinen,<br />

Modelldampfzüge zum Draufsetzen und Mitfahren auf<br />

unser Vereinsgelände zu bringen. Die Restaurierung unserer<br />

Lokomobile ist dann vollendet und wird an diesen Tagen ihr<br />

Debüt in Echtdampf geben. Bei all unseren Anstrengungen<br />

hoffen wir auf Unterstützung unserer Freunde und Gönner, die<br />

vielleicht im Keller, Schuppen oder Boden noch Modelle versteckt<br />

haben, die sie der breiten Masse präsentieren können.<br />

Wir würden uns freuen, wenn dieser Aufruf Früchte trägt.<br />

Wenn wir Sie neugierig gemacht und Ihr Interesse geweckt<br />

haben, dann können Sie uns wie folgt kontaktieren,<br />

Bürozeiten: Montag-Freitag 7:00 bis 16:00 Uhr,<br />

Telefon: 03448 752550 oder 752143, Fax: 03448 752144<br />

Mail: kohlebahn.meuselwitz@freenet.de<br />

www.kohlebahnen.de<br />

Übrigens, wenn Sie einmal einen Geburtstag, ein anderes<br />

Jubiläum, Vereinsausflüge, Firmenjubiläum o. ä. anders gestalten<br />

möchten, dann rufen Sie uns an, wir beraten Sie und<br />

helfen Ihnen gern!<br />

Sportinformationen<br />

Leichtathletinnen<br />

des LSV Schmölln absolvierten<br />

erfolgreich Trainer-Grundlehrgang<br />

Marie und Tabea Witter sowie Laura Rook haben an den<br />

vergangen drei Wochenenden an einem Grundlehrgang beim<br />

Kreissportbund Altenburger Land zur Erlangung der Trainer<br />

Lizenz teilgenommen. Dieser Lehrgang ist notwendig, um<br />

in den verschieden Sportarten an einer Trainer-Ausbildung<br />

teilnehmen zu können.<br />

Gute Leistungen der LSV-Athleten<br />

beim 8. Frühjahrscrosslauf<br />

Der 8. Frühjahrscross und zugleich erste Lauf zur diesjährigen<br />

Osterlandcrossserie in Gera war ganz im Gegensatz<br />

zu seinem Namen eher ein Wintercrosslauf. Neuschnee von<br />

10 cm machte es den Veranstaltern, aber auch den jungen<br />

Leichtathleten nicht leicht, die Strecken von 1 bzw. 2 Kilometern<br />

zu bewältigen. Ein großes Lob gilt dem 1. SV Gera, die<br />

Veranstalter haben die Laufstrecken in einen guten Zustand<br />

gebracht und so konnte diese Veranstaltung gut durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Leichtathleten des LSV Schmölln warteten wiederum mit<br />

guten Ergebnissen und Leistungen auf. Drei Goldmedaillen,<br />

fünf Silbermedaillen, drei Bronzemedaillen und 4 Mal der<br />

vierte Platz waren die gute Schmöllner Ausbeute. Hier sind<br />

die Medaillengewinner und Platzierten genannt: Julia Gleissner,<br />

Philipp Schnabel, Otto Junghannß, Ada Junghannß,<br />

Nathanael Gerth, David Raue, Alina Schönherr, Katharina<br />

Schulze, Noah Baumkötter, Monique Klette, Ariane Rook,<br />

Clarissa Koch, Franziska Naumann, Christin Koch und Antonia<br />

Winkler.<br />

Am zweiten Märzwochenende findet in Bad Köstritz der<br />

zweite Lauf zu dieser Crosslaufserie statt. Nach diesem<br />

Lauf werden sich die Leichtathleten des LSV Schmölln auf<br />

die Freiluftsaison vorbereiten und nach dem Trainingslager<br />

in den Osterferien die ersten Wettkämpfe auf der Laufbahn<br />

bestreiten.<br />

Steffen Rook, LSV Schmölln<br />

Stabhochsprung<br />

Lehrgang in Meuselwitz<br />

Den Stabhochsprung in Thüringen wieder hoffähig zu machen,<br />

hat sich Olaf Kasten zur Aufgabe gemacht. Einst selbst<br />

einer der besten Stabhochspringer zu DDR-Zeiten, gibt Olaf<br />

Kasten seine Erfahrungen nun an hoffnungsvolle Talente aus<br />

Thüringen und Sachsen weiter.<br />

Tabea Witter, Laura Rook, Maria Witter (v.l.)<br />

Heutzutage ist es für Vereine sehr wichtig, nicht nur Nachwuchs<br />

bei den Sportlern zu bekommen, sondern auch qualifizierte<br />

und motivierte Übungsleiter und Trainer. Gut ist es,<br />

wenn man aus dem eigenen Nachwuchs Übungsleiter gewinnen<br />

kann, die ihre Erfahrungen und Ideen in den Übungs-,<br />

Trainings- und Wettkampfbetrieb mit einbringen können.<br />

Der LSV Schmölln hat nun die Möglichkeit, weitere Sportgruppen<br />

im Kinderbereich aufzubauen, die jungen Übungsleiterinnen<br />

freuen sich schon auf ihre neuen Aufgaben.<br />

Steffen Rook, LSV Schmölln e.V.<br />

Zum Frühlingsanfang hat der Stabhochsprungexperte gemeinsam<br />

mit Michael Höhne, Trainer der mehrfachen deutschen<br />

Meisterin im Dreisprung Katja Demut, zu einem Lehrgang<br />

nach Meuselwitz eingeladen. Von Freitag 17:00 Uhr bis<br />

Samstag 16:00 Uhr standen drei Trainingseinheiten auf dem<br />

Programm, hinzu kam noch ein theoretischer Unterricht über<br />

die Komplexität des Stabhochspringens. >>>>>


Seite 24 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

Dass das Trainergespann Kasten/Höhne weiß, wovon es<br />

spricht, war den Athleten schon vorher bekannt, Ergebnisse<br />

von Katja Demut, Teilnehmerin bei den Leichtathletik Weltmeisterschaften<br />

in Berlin und Benjamin Proske, ehemals<br />

hoffnungsvolles Nachwuchsstabhochsprung-Talent, machen<br />

dies deutlich. Wie anspruchsvoll der Stabhochsprung wirklich<br />

ist, wurde ihnen bei diesem Lehrgang bewusst.<br />

Die Teilnehmer dieses Lehrgangs kamen aus den unterschiedlichsten<br />

Vereinen, Karen Eltschig (LG Altenburger<br />

Land), Ariane Rook (LSV Schmölln), Clemens Hoppe (1.<br />

SV Gera), Felix Knörnschild (VfB Schleiz) und Klaus Ritter<br />

(Mittweida). Doch alle hatten als gemeinsames Ziel, so viel<br />

wie möglich an diesem Wochenende zu lernen.<br />

Ein weiteres Trainingslager steht für die 12-jährige Ariane<br />

und die 17-jährige Karen in den Osterferien auf dem Programm,<br />

hier werden in Italien die Grundlagen für die ersten<br />

Wettkämpfe im Freien in diesem Jahr gelegt. Das Ziel für<br />

Karen ist fest definiert, Teilnahme an den deutschen Meisterschaften<br />

und eine vordere Platzierung mit übersprungenen<br />

3,80 m. Arianes Ziel ist der Thüringer Landesmeistertitel und<br />

sie möchte 2,70 m überspringen.<br />

20. Kinder- und<br />

Jugendsportfest des TuS<br />

Am Samstag, dem 24. <strong>April</strong> 2010, findet, beginnend um<br />

9:30 Uhr, dass 20. Kinder- und Jugendsportfest in der Sportart<br />

Leichtathletik des TuS Schmölln e.V. statt. Mit dieser<br />

Veranstaltung feiert der TuS Schmölln auf unserer Leichtathletikanlage<br />

Pfefferberg ein Jubiläum, zu dem auch in diesem<br />

Jahr wieder viele Vereine ihr Kommen zugesagt haben.<br />

W. Götze, TuS Schmölln e.V.<br />

Saisonauftakt<br />

beim Schmöllner Tennisclub<br />

Am Samstag, dem 10. <strong>April</strong>, eröffnet der „Tennis-Club<br />

Schmölln e.V.“ offiziell die Spielsaison 2010. Ab diesem Tag<br />

können alle Mitglieder und Interessierten wieder zu Ball und<br />

Schläger greifen und ihrem Hobby frönen.<br />

Um 10 Uhr bittet der Verein zunächst alle Kinder und Jugendlichen<br />

zum Spielen und Einteilen der Trainingsgruppen auf<br />

die Anlage, ab 13 Uhr stehen die 4 Sandplätze dann allen zur<br />

Verfügung.<br />

tag, dem 17. <strong>April</strong>, lädt der Tennis-Club um 10 Uhr zu einem<br />

„Schnupper-Tag“ ein. Unabhängig von Alter, Geschlecht und<br />

Spielfähigkeit darf sich jeder Interessierte austesten und erhält<br />

auf Wunsch eine kleine Einweisung. Bälle und Schläger<br />

stellt der Verein, auch fürs leibliche Wohl ist gesorgt. Zudem<br />

entfällt für alle, die sich an diesem Tag zu einer Mitgliedschaft<br />

im Verein entschließen, die Aufnahmegebühr in Höhe<br />

von 50,00 €. Aber auch grundsätzlich ist Tennis in Schmölln<br />

günstiger als viele glauben: Erwachsene zahlen einen monatlichen<br />

Beitrag von € 15,00; Kinder je nach Alter 4,00 € bzw.<br />

7,00 €; Schnuppertraining inklusive!<br />

Wir würden uns also sehr freuen, viele Menschen zu begrüßen,<br />

die Tennis für sich entdecken möchten oder dies auch<br />

schon getan haben.<br />

Sie finden uns in Sommeritz (Ortsdurchfahrt Richtung Selka,<br />

Hinweisschild am Ortsausgang links).<br />

Die Öffnungszeiten während der Saison sind täglich von<br />

10 – 20 Uhr, telefonisch erreichen Sie uns unter 034491 27103.<br />

Fragen Sie bitte nach Andreas Bendick. Weitere Informationen<br />

zum Schmöllner Tennis-Club erhalten Sie auf der vereinseigenen<br />

Homepage: www.tcschmoellnev.de<br />

Andreas Bendick<br />

Frauensportgruppe<br />

des SV Großstöbnitz feiert Jubiläum<br />

Seit 50 Jahren aktiv – Lebensfreude<br />

auf und neben dem Parkett<br />

„In deinem Alter ist das nichts mehr für Dich!“, so die Worte<br />

der damaligen Übungsleiterin Birgit Breitfelder beim 40-jährigen<br />

Jubiläum der Montagsgruppe zu Lieselotte Teichmann,<br />

die die Frauensportgruppe des SV Großstöbnitz 90 seit Jahren<br />

führte. Jetzt, 10 Jahre später, steht die stets aktive und gut<br />

gelaunte Lieselotte Teichmann noch immer vor den Sportlerinnen<br />

und ist dabei kein bisschen müde.<br />

Gruppenfoto in der Turnhalle<br />

Blick auf die Tennisanlage<br />

Für alle Tennisfreunde, die kein Mitglied des Vereins sind,<br />

gibt es in diesem Jahr ein besonderes Angebot: Am Sams-<br />

So oder so ähnlich muss sich das Rudi Thomas im Jahre 1960<br />

auch vorgestellt haben, als er die Gruppe mit anfangs 15 Frauen<br />

ins Leben rief. Seitdem ist ein harter Kern seit Jahrzehnten<br />

aktiv dabei und so war auch das Zusammentreffen im Rahmen<br />

des 50-jährigen Bestehens von vielen alten Geschichten<br />

geprägt, die den Saal zum Toben brachten. Helles Gelächter,<br />

als Lieselotte Teichmann in ihren Anfangsworten <strong>vom</strong> Rodeln<br />

mit Rudi oder den vielen Wanderungen mit anschließendem


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 25<br />

Umtrunk bei eiserner Kälte erzählte. Immer wieder machte<br />

die fast 80-Jährige auf die Bedeutung des Zusammenseins<br />

aufmerksam und fügte mit einem Schmunzeln an, „dass<br />

sie mehr Bilder von gemeinsamen Veranstaltungen als <strong>vom</strong><br />

Sport besitze“. Interessant aber auch die Statistik, denn die<br />

Sportgruppe besteht aus derzeit 21 Mitgliedern mit einem<br />

Gesamtalter von 1251 Jahren.<br />

Abschließend hatte auch Gastwirt Lutz Hofmann mit seiner<br />

Frau noch ein Geschenk bereit, welches staunende und zugleich<br />

glückliche Augen hinterließ. Eine große Jubiläumstorte<br />

versüßte den Frauen den anschließenden Abend bei freudigem<br />

Zusammensein und so war immer wieder ein lautes<br />

„Sport frei“ zu vernehmen, verbunden mit dem Wunsch, diese<br />

agile Frauensportgruppe noch lange turnen zu sehen. Dass<br />

Lieselotte Teichmann auch beim nächsten Jubiläum noch in<br />

der ersten Reihe steht, würde dabei niemanden überraschen.<br />

Frauensportgruppe SV Großstöbnitz 90<br />

Parks in Westsachsen<br />

Der Vorstand des Vereins übermittelt die Glückwünsche<br />

an die Übungsleiterinnen; von links nach rechts: Jens Brumme,<br />

Karin Brumme, Lieselotte Teichmann und Marian Kühn.<br />

Die Übungsleiterin, die die Gruppe abwechselnd mit Karin<br />

Brumme trainiert, sparte aber auch nicht mit kritischen Worten,<br />

da sich die Beteiligung an Veranstaltungen des gesamten<br />

Vereins etwas verschlechterte. Schlussendlich jedoch wurde<br />

deutlich, dass den Sport sowie das wöchentliche Beisammensein<br />

niemand missen möchte. So sind auch immer wieder<br />

Radtouren und gemeinsame Wanderungen Höhepunkte im<br />

Veranstaltungskalender. An diese Worte schlossen sich die<br />

Glückwünsche des Vereins an, welche der Vorsitzende Marian<br />

Kühn zusammen mit seinem Stellvertreter Jens Brumme<br />

übermittelte.<br />

Die Frauen stoßen auf ihr Jubiläum an<br />

Nach dem gemeinsamen Abendessen und dem Gruppenfoto<br />

in der Turnhalle hatte die Tanzgruppe des SV Großstöbnitz<br />

90, „La Casima“, noch eine besondere Überraschung. Mit einer<br />

lustigen Tanzeinlage konnten die Jubilare begeistert werden.<br />

Auch eine weitere Überraschung ließ nicht lange auf sich<br />

warten, denn pünktlich zum Jubiläum wurde jedem Mitglied<br />

ein neues T-Shirt überreicht, welches eigens für diesen Anlass<br />

angefertigt wurde.<br />

Bildersuchfahrt 2010<br />

Eine Veranstaltung<br />

des MC Schmölln e.V.<br />

im ADAC<br />

Ausschreibung<br />

1. Veranstalter und Aufgabenstellung<br />

Der MC Schmölln e.V. im ADAC veranstaltet eine Bildersuchfahrt<br />

unter dem Motto: „Parks in Westsachsen“.<br />

Der Wettbewerb findet am 09.05.2010 statt und endet am<br />

gleichen Tag am Zielort.<br />

Der Wettbewerb ist unter der Registernummer TOU 39/10 im<br />

Register des ADAC Hessen-Thüringen e.V. eingetragen. Die<br />

Teilnahme an dem Wettbewerb wird für das „Abzeichen für<br />

Sport – Touristik“ des ADAC Hessen-Thüringen e.V. sowie<br />

für die Touristik-Abzeichen anderer Regionalclubs gewertet,<br />

sofern deren Bedingungen erfüllt werden. Teilnehmer, die für<br />

das „Abzeichen für Sport – Touristik“ des ADAC Hessen-<br />

Thüringen fahren, müssen ihre persönliche Teilnahme nachweisen.<br />

Teilnahmebestätigungen werden auf Anforderungen<br />

ausgestellt. Inhaber von Fahrtenbüchern erhalten an der Zielkontrolle<br />

der Fahrt ihre Eintragung beim Fahrtleiter.<br />

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Seite 26 - Nichtamtlicher Teil - <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

2. Teilnehmer<br />

Alle interessierten Clubmitglieder, einschließlich Familienangehörige<br />

und Freunde. Die Zugehörigkeit zu einem ADAC<br />

Ortsclub <strong>vom</strong> ADAC Hessen-Thüringen ist für die Teilnahme<br />

nicht erforderlich. Es werden auch Fahrgemeinschaften zugelassen,<br />

bei denen jeder Mitfahrer als Teilnehmer gewertet<br />

werden kann (sofern eine Nennung vorliegt). Die Teilnahme<br />

erfolgt mit motorisiertem Fahrzeug. Die Wahl des Verkehrsmittels<br />

ist freigestellt.<br />

3. Anmeldung und Nenngeld<br />

Die Anmeldung zur Zielfahrt erfolgt telefonisch oder schriftlich<br />

durch die Einsendung der angefügten Nennkarte. Letzter<br />

Termin für die Absendung der Nennkarte ist der 30.04.2010<br />

(Poststempel).<br />

Das Nenngeld beträgt 5,00 €/Besatzung und ist am Start dem<br />

Fahrtleiter zu übergeben. Im Nenngeld ist enthalten: Preise<br />

für die Platzierung und Urkunde.<br />

Fahrtunterlagen und Aufgabenstellung werden am Start des<br />

Wettbewerbs übergeben.<br />

4. Aufgabenstellung<br />

Treffpunkt der Teilnehmer ist der Parkplatz am Brauereiteich<br />

in Schmölln<br />

Treffpunkt: 09.05.2010, 12:45 Uhr<br />

Start-Zeitpunkt:<br />

13:00 Uhr<br />

Jede Fahrzeugbesatzung erhält hier ein Kuvert mit der<br />

Aufgabenstellung, dem Zeitplan und einer Detailkarte<br />

und für alle die Handynummern der Fahrtleitung.<br />

Von hier starten wir einzeln und fahren entsprechend der<br />

Wegbeschreibung und der beiliegenden Übersichtskarte sowie<br />

der Aufgabenstellung die einzelnen Bildpunkte an. Hier<br />

gilt es Aufgaben zu den Bildpunkten zu lösen.<br />

Am Zielort erfolgt die Auswertung und Siegerehrung in gemütlicher<br />

Runde.<br />

Das Ende der Veranstaltung am Zielort ist für ca. 17:30 Uhr<br />

geplant.<br />

5. Wertung<br />

Alle Besatzungen oder Einzelteilnehmer, welche die Zielkontrolle<br />

angefahren haben, die Nennkarte abgegeben und sich<br />

in die Teilnehmerliste eingetragen haben, erhalten eine Erinnerungsurkunde,<br />

einschließlich des Stempels für das „Abzeichen<br />

für Sport – Touristik“ sowie einen Preis entsprechend<br />

der Platzierung. Die Reihenfolge in der Platzierung erfolgt<br />

entsprechend der erreichten Punktzahl für die Lösungen aus<br />

der Aufgabenstellung. Bei gleicher Puktzahl entscheidet eine<br />

Sonderaufgabe über die Platzierung.<br />

6. Einspruch und Haftung<br />

Mit Einsendung der unterschriebenen Nennkarte und der<br />

Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die<br />

Ausschreibungs- und Wertungsbedingungen an. Einsprüche<br />

dagegen sind ausgeschlossen.<br />

Der MC Schmölln lehnt als Veranstalter den Teilnehmern und<br />

Mitfahrern gegenüber jede Haftung für Personen-, Sach- und<br />

Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung<br />

eintreten. Die Teilnehmer fahren in jeder Hinsicht<br />

auf eigene Gefahr.<br />

Schmölln, den 22.02.2010<br />

Fahrtleiter Hans-Jürgen Schröter<br />

Nennkarte<br />

(Bei telefonischer Anmeldung, bitte Nennkarte bei der Zielkontrolle<br />

abgeben.)<br />

Ich nehme an der Bildersuchfahrt „Parks in Westsachsen“ am<br />

09.05.2010 des MC Schmölln e.V. im ADAC mit .......... Personen<br />

teil, davon Ortsmitglied(er) .......... des MC Schmölln e.V.<br />

.............................................................................................................<br />

Name, Vorname<br />

.............................................................................................................<br />

Straße, Nr.<br />

..................................................... .............................................<br />

PLZ, Wohnort<br />

PKW-Kennzeichen<br />

..................................................... .............................................<br />

Datum, Unterschrift<br />

Telefon<br />

Anschriften:<br />

MC Schmölln e.V. im ADAC MC Schmölln e.V. im ADAC<br />

Hans-Jürgen Schröter Klaus Burkhardt<br />

Prießnitzstraße 38 Altenburger Straße 45<br />

04626 Schmölln 04626 Schmölln<br />

Tel.: 034491 81551 Tel.: 034491 81437<br />

0163 6344620 0172 4452399<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Schiedsstelle<br />

Zuständigkeit der Schiedsstelle<br />

Die Schiedsstelle ist eine unabhängige vorgerichtliche<br />

Schlichtungsstelle, die bei Problemen und Sachverhalten aus<br />

dem bürgerlich-rechtlichen Bereich und in bestimmten Strafsachen<br />

wertvolle Hilfe leisten kann.<br />

Sachlich zuständig sind Schiedsstellen<br />

a) in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten vermögensrechtlicher<br />

Art, d. h. Ansprüche, die auf die Zahlung von<br />

Geld gerichtet oder bezüglich Gegenständen, die in Geld<br />

schätzbar sind. Ferner:<br />

- Ansprüche auf Beseitigung<br />

- Beachtung der Hausordnung<br />

- Wahrung nachbarschaftlicher Belange<br />

- Beglaubigungen von Vereinbarungen zwischen Kaufleuten<br />

oder Privatpersonen<br />

b) in Strafsachen:<br />

- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)<br />

- Beleidigung (§ 185 StGB)<br />

- Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB),<br />

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB)<br />

- Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)<br />

- Bedrohung (§ 241 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB)<br />

- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)<br />

- Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Vollrausch (§ 323a StGB)


<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 - Nichtamtlicher Teil - Seite 27<br />

Örtlich zuständig ist die Schiedsstelle Schmölln – Gößnitz<br />

für die<br />

Kernstadt Schmölln sowie Ortsteile Bohra, Brandrübel,<br />

Kummer, Nitzschka, Nödenitzsch, Schloßig, Selka, Sommeritz,<br />

Weißbach, Zschernitzsch, Großstöbnitz, Papiermühle,<br />

Kleinmückern und die<br />

Kernstadt Gößnitz sowie Ortsteile Nörditz, Hainichen,<br />

Naundorf, Koblenz, Pfarrsdorf.<br />

Maßgeblich ist der Wohnort des Antragsgegners, sofern die<br />

Parteien nichts anderes vereinbart haben.<br />

Anfragen sind zu richten an:<br />

• für Schmölln: Herrn Roland Radermacher,<br />

Tel. 034491 61885 oder 0152 24798199<br />

Frau Verena Henkel, Tel. 0162 9068266<br />

• für Gößnitz: Herrn Jürgen Juhlemann,<br />

Tel. 03764 49577 oder 0172 3888689<br />

Öffnungszeiten Büro Schmölln, Markt 01, Zimmer 2<br />

(Hintergebäude Rathaus):<br />

• jeden 1. und 4. Dienstag im Monat von 15:00 Uhr<br />

bis 17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.<br />

gez. Roland Radermacher<br />

Kirchen-Nachrichten der<br />

Evangelisch-Freikirchlichen<br />

Gemeinde Schmölln<br />

Wegen Bauarbeiten und Renovierung keine Sonntags-Gottesdienste<br />

in Schmölln<br />

Donnerstag, 15.04.2010<br />

19:30 Uhr Bibelgespräch<br />

Donnerstag, 22.04.2010<br />

19:30 Uhr Bibelgespräch<br />

Donnerstag, 29.04.2010<br />

19:30 Uhr Bibelgespräch<br />

Donnerstag, 06.05.2010<br />

19:30 Uhr Bibelgespräch<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

10 Jahre Jugendcamp bedeutet natürlich ein tolles Jubiläum<br />

und das soll entsprechend gefeiert werden. Neben den traditionellen<br />

Ausflugsfahrten führen wir Aktivitäten entsprechend<br />

unserem Motto durch, aber auch Baden, Sport und Spiel werden<br />

nicht zu kurz kommen. Gruselige Spannung erlebt Ihr zur<br />

Nachtwanderung. Wir gehen mit Euch auf Schatzsuche, ermitteln<br />

den Besten beim Tischfußball sowie beim Dartturnier<br />

und sorgen auch sonst für abwechslungsreiche Unterhaltung.<br />

Natürlich warten im Jubiläumsjahr einige Überraschungen<br />

auf Euch. Außerdem erfahrt Ihr vieles über die Tier- und<br />

Pflanzenwelt Eurer Heimat. Am abendlichen Lagerfeuer<br />

könnt Ihr dann bei Bratwurst, Stockbrot u. a. Leckereien die<br />

Erlebnisse des Tages nochmals mit den anderen auswerten<br />

oder einfach nur entspannen und Musik hören.<br />

Folgenden Feriendurchgang bieten wir noch an:<br />

2. Camp 09.07. bis 20.07.2010<br />

Teilnehmerbeitrag: 210,- Euro inklusive Unterkunft und Verpflegung<br />

sowie aller Tagestouren, Eintritte, Führungsgebühren<br />

und sonstiger Aktionen.<br />

Wer also Lust auf abenteuerliche Ferien hat, Tag und Nacht<br />

draußen zu sein und seine Sinne zu schärfen, kann sich spätestens<br />

bis zum 10.06.2010 beim<br />

AWO Kreisverband Altenburger Land e.V.<br />

Hainichen Nr. 1 • 04639 Gößnitz<br />

Tel.: 03764 7698-149 oder 152<br />

Fax: 03764 7698-100<br />

E-Mail: dittel.hainichen@awo-thueringen.de<br />

E-Mail: troeger.kv.altenburgerland@awo-thueringen.de<br />

informieren und anmelden.<br />

Ende des nichtamtlichen Teiles<br />

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10 Jahre AWO<br />

Kinder- und Jugendcamp in Naundorf<br />

Hallo Freunde,<br />

habt Ihr Eure Sommerferien schon geplant? Wir haben da<br />

etwas vorbereitet ...<br />

Der AWO KV Altenburger Land e.V. kann Euch die Langeweile<br />

in den Ferien vertreiben und bietet nun schon das<br />

10. Jahr eine Ferienfreizeit unter dem Motto „Für Gewaltlosigkeit<br />

und Umwelt“ im Zeltlager Naundorf bei Gößnitz an.<br />

Wenn Ihr zwischen 8 und 14 Jahren alt seid, könnt Ihr dort<br />

zwölf aufregende Ferientage erleben. Die Unterbringung im<br />

Camp erfolgt in 3-Personenzelten.


Seite 28 <strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010<br />

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<strong>Amtsblatt</strong> Schmölln Nr. 04/2010 Seite 29<br />

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