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Beschlussvorlage - Schleiz

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- <strong>Beschlussvorlage</strong> -<br />

für die Stadtratssitzung am 04.06.2013<br />

1. Sachbetreff: Aufhebung Beschluss Vergabe Ingenieurleistungen<br />

2. Gesetzliche Grundlagen: Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt <strong>Schleiz</strong><br />

3. Erarbeitet durch: Hauptamt<br />

4. Beraten mit: Hauptausschuss, Rechtsaufsichtsbehörde<br />

5. Haushaltsrechtliche Einordnung: nicht erforderlich<br />

6. Aufhebung oder Ergänzung:<br />

5.1 Aufhebung ja nein<br />

5.2 Teilweise Aufhebung ja nein<br />

5.3 Ergänzung ja nein<br />

vorher gefasste Beschlüsse zum gleichen Betreff:<br />

Datum: 17.10.2006 Beschluss-Nr: 163-16/2006<br />

7. Anlagen zur <strong>Beschlussvorlage</strong>: Beschuss 163-16/2006<br />

8. Verteiler: Stadtratsmitglieder<br />

..........................................<br />

Unterschrift des Einreichers<br />

Klimpke Bürgermeister<br />

_____________________________________________________________________________________________________<br />

Beschluss:<br />

8. Abstimmungsergebnis:<br />

- Anzahl der Stadtratsmitglieder: 21<br />

- davon anwesend: .............<br />

- davon Nichtteilnahme an Beratung und Abstimmung gem. § 38 Abs. 1 und 3 ThürKO ........................ Personen<br />

Namen:.......................................................................................................................................................................<br />

- Ja-Stimmen: .............<br />

- Nein-Stimmen: .............<br />

- Stimmenthaltungen: .............<br />

<strong>Schleiz</strong>, den<br />

Beschluss-Nr:<br />

..........................................<br />

Klimpke/Bürgermeister


Begründung:<br />

Gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt <strong>Schleiz</strong> vom 04.05.2010 erledigt der Bürgermeister in<br />

eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt <strong>Schleiz</strong>. Dazu zählen gem. § 21<br />

Abs. 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung der Abschluss von Dienstleistungsverträgen bis zu 20.000,-- €.<br />

Der als Anlage beigefügte Beschuss widerspricht in seinem Inhalt der Festlegung der Geschäftsordung und sollte aufgehoben<br />

werden, um Rechtssicherheit für das Handeln des Bürgermeisters in diesem Punkt herzustellen.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat der Stadt <strong>Schleiz</strong> hebt den Beschluss Nr. 163-16/2006 zum 05.06.2013 auf.<br />

Klimpke<br />

Bürgermeister

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