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Ausgabe 1/2010 – Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Schleiz ...

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MITTEILUNG DES ORDNUNGSAMTES<br />

Für die diesjährige<br />

Veranstaltungssaison in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiz</strong> <strong>und</strong> den Ortsteilen möchte die<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Schleiz</strong><br />

auf folgendes hinweisen.<br />

Alle öffentlichen Veranstaltungen (Vergnügungen,<br />

Feste, Musikveranstaltungen,<br />

Rahmenveranstaltungen bei den<br />

Rennen am <strong>Schleiz</strong>er Dreieck) sind anzeigepflichtig<br />

<strong>und</strong> sind dem Ordnungsamt<br />

rechtzeitig, d. h. mindestens 2 Wochen<br />

vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.<br />

Musikveranstaltungen o<strong>der</strong> Veranstaltungen<br />

in <strong>der</strong>en Verlauf mit erhöhter Lärmimmission<br />

zu rechnen ist, sind nicht nur<br />

anzeigepflichtig son<strong>der</strong>n werden durch<br />

das Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> mittels Auflagenbescheid<br />

bzw. ordnungsbehördlicher Verfügung<br />

nach Prüfung beschieden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

sind hier immissionsschutzrechtliche,<br />

d. h. Lärmschutzbelange berührt.<br />

Die Lärmbelastung muss im gesetzlichen<br />

Rahmen gehalten werden. Dies betrifft<br />

nicht nur die reinen Rennsportveranstaltungen,<br />

son<strong>der</strong>n auch Veranstaltungen<br />

wie z. B. Konzerte o<strong>der</strong> ähnliche Musikveranstaltungen.<br />

Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

Anzeigepflicht bzw. <strong>der</strong> Anzeigefrist<br />

kann <strong>der</strong> Veranstaltung die Genehmigung<br />

versagt werden.<br />

Daher weisen wir als Genehmigungsbehörde<br />

nochmals alle Veranstalter auf<br />

ihre Pflichten hin. Auskünfte erteilt ihnen<br />

gern das Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiz</strong>.<br />

Die entsprechenden Anzeigeformulare<br />

finden sie auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiz</strong> o<strong>der</strong> im Ordnungsamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiz</strong>.<br />

Allgemeine Sicherungspflichten <strong>und</strong><br />

Räum- <strong>und</strong> Streupflicht<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> strengen winterlichen Verhältnisse<br />

hier in <strong>Schleiz</strong> <strong>und</strong> den Ortsteilen,<br />

möchte die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Schleiz</strong><br />

nochmals auf folgendes hinweisen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> kalten Witterung ist in vielen<br />

Fällen das Streuen <strong>der</strong> Gehwege mit<br />

Streusalz nicht immer wirksam. Ab einer<br />

bestimmten Temperatur verlieren Streusalze<br />

ihre Wirkung. Bei einer geschlossenen<br />

Schneedecke auf dem Gehweg ist bei<br />

anhaltend kalten Temperaturen das Streuen<br />

mit Splitt o<strong>der</strong> Sand wesentlich effektiver,<br />

um die Glättegefahr zu beseitigen.<br />

Darüber hinaus werden die Bäume durch<br />

Splitt o<strong>der</strong> Sand nicht so extrem geschädigt,<br />

wie bei <strong>der</strong> Verwendung von Streusalzen.<br />

Die Salze werden über den Boden<br />

durch die Bäume aufgenommen <strong>und</strong><br />

schädigen die Pflanze.<br />

Wir bitten dies zu berücksichtigen.<br />

Außerdem weisen wir darauf hin, dass<br />

herunterhängende Eiszapfen o<strong>der</strong> Schneebruch<br />

von den Dächern eine Gefahr für<br />

Fußgänger darstellen. Daher sollten,<br />

wenn möglich, Eiszapfen <strong>und</strong> Schneebruch<br />

entfernt werden, um Schäden an<br />

Personen abzuwenden.<br />

Abschließend möchte sich die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Schleiz</strong> bei allen Bürgern <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>und</strong><br />

den Ortsteilen für ihren Einsatz <strong>und</strong> die<br />

Erfüllung ihrer Pflichten gemäß <strong>der</strong><br />

Straßenreinhaltungssatzung während<br />

dieser schneereichen Tage bedanken.<br />

INFORMATION DES DRK<br />

Die DRK Familien- <strong>und</strong> Schwangerenberatungsstelle<br />

<strong>Schleiz</strong> in <strong>der</strong> Oschitzer<br />

Straße 1 ist im Monat Februar<br />

<strong>2010</strong> wie folgt geöffnet:<br />

jeden Montag<br />

jeden Dienstag<br />

jeden Mittwoch<br />

jeden Donnerstag<br />

jeden Freitag<br />

8.00 – 14.00 Uhr<br />

8.00 – 12.00 Uhr<br />

13.00 – 18.00 Uhr<br />

8.00 – 14.00 Uhr<br />

8.00 – 15.30 Uhr<br />

8.00 – 12.30 Uhr<br />

Terminvereinbarungen unter Telefon<br />

(0 36 63) 42 11 40.<br />

DRK Kreisverband Saale-Orla e.V.<br />

Doris Kerl – Leiterin <strong>der</strong> Beratungsstelle<br />

Anzeige<br />

<strong>Ausgabe</strong> 1/<strong>2010</strong> – <strong>Amts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Schleiz</strong> – Seite 9

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