und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege - Schifferstadt
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815<br />
<strong>Wirtschaftswege</strong>satzung<br />
§ 12<br />
Fortgeltung von Festsetzungen in Flurbereinigungsplänen<br />
Festsetzungen in Flurbereinigungsplänen, die Wege im Sinne dieser Satzung<br />
betreffen, gelten als Bestandteil dieser Satzung weiter. Sie können nach Abschluss<br />
des Flurbereinigungsverfahrens nur mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
durch Satzung geändert oder aufgehoben werden.<br />
§ 13<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft.<br />
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HINWEISE:<br />
Die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- <strong>und</strong> <strong>Waldwege</strong> - <strong>Benutzungssatzung</strong> <strong>Wirtschaftswege</strong><br />
- vom 12.12.1985, im Amtsblatt veröffentlicht am 21.12.1985, ist am 01.01.1986 in Kraft<br />
getreten.<br />
1*) Geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.06.2001 mit Beschluss vom 21.06.2001;<br />
im Amtsblatt am 04.07.2001 veröffentlicht, in Kraft getreten am 01.01.2002<br />
16. Januar 2002