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und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege - Schifferstadt

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814<br />

<strong>Wirtschaftswege</strong>satzung<br />

§ 9 1*)<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. Wege entgegen der Zweckbestimmung des § 4 benutzt,<br />

2. Benutzungsbeschränkungen nach § 5 nicht beachtet,<br />

3. den Verboten des § 6 zuwiderhandelt,<br />

4. den Vorschriften der §§ 7 <strong>und</strong> 8 zuwiderhandelt,<br />

5. einer aufgr<strong>und</strong> dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet<br />

werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.05.1968<br />

in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.<br />

(3) Die Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Tat nach anderen<br />

Vorschriften geahndet werden kann.<br />

§ 10<br />

Zwangsmittel<br />

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen aufgr<strong>und</strong><br />

dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />

für Rheinland-Pfalz in seiner jeweils geltenden Fassung.<br />

§ 11<br />

Beiträge <strong>und</strong> Gebühren<br />

Beiträge für den Ausbau <strong>und</strong> die Unterhaltung der Wege sowie Gebühren für<br />

erlaubnispflichtige Benutzungen werden aufgr<strong>und</strong> besonderer Satzungen erhoben.<br />

-----------------------------------------------------------------<br />

HINWEISE:<br />

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- <strong>und</strong> <strong>Waldwege</strong> - <strong>Benutzungssatzung</strong> <strong>Wirtschaftswege</strong><br />

- vom 12.12.1985, im Amtsblatt veröffentlicht am 21.12.1985, ist am 01.01.1986 in Kraft<br />

getreten.<br />

1*) Geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.06.2001 mit Beschluss vom 21.06.2001;<br />

im Amtsblatt am 04.07.2001 veröffentlicht, in Kraft getreten am 01.01.2002<br />

16. Januar 2002

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