und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege - Schifferstadt
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<strong>Wirtschaftswege</strong>satzung<br />
(2) Verbote <strong>und</strong> Einschränkungen, die sich aus anderen Vorschriften ergeben,<br />
bleiben unberührt.<br />
(3) Auszunehmen von der unerlaubten Benutzung der Feld- <strong>und</strong> <strong>Waldwege</strong><br />
ist das Befahren der Wege für Maßnahmen <strong>und</strong> Handlungen, die einer<br />
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
dienen.<br />
§ 7<br />
Pflichten der Benutzer<br />
(1) Die Benutzer sollen Schäden an Wegen der Stadt unverzüglich mitteilen.<br />
(2) Wer einen Weg verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung<br />
unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann die Stadt die Verunreinigung<br />
auf Kosten des Verursachers beseitigen. Wer einen Weg beschädigt,<br />
hat der Stadt die ihr für die Beseitigung des Schadens entstehenden<br />
Kosten zu erstatten. Die Stadt kann dem Schädiger unter Festsetzung<br />
einer Frist die Beseitigung des Schadens überlassen.<br />
(3) Dünger, Erde <strong>und</strong> sonstige Materialien, die aufgr<strong>und</strong> der Geländebeschaffenheit<br />
vorübergehend auf dem Weg gelagert werden, sind<br />
unverzüglich zu entfernen. § 6 Abs. 1 Nr. 5 bleibt unberührt.<br />
§ 8<br />
Pflichten der Angrenzer<br />
Eigentümer <strong>und</strong> Besitzer der an die Wege angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücke haben<br />
dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher,<br />
Bäume <strong>und</strong> Wildkräuter die Benutzung <strong>und</strong> der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt<br />
wird. Abfälle <strong>und</strong> andere Gegenstände, insbesondere Bodenmaterial,<br />
Pflanzen oder Pflanzenteile, die von den angrenzenden Gr<strong>und</strong>stücken<br />
auf den Weg gelangen, sind von den Eigentümern der angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>stücke zu beseitigen.<br />
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HINWEISE:<br />
Die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- <strong>und</strong> <strong>Waldwege</strong> - <strong>Benutzungssatzung</strong> <strong>Wirtschaftswege</strong><br />
- vom 12.12.1985, im Amtsblatt veröffentlicht am 21.12.1985, ist am 01.01.1986 in Kraft<br />
getreten.<br />
1*) Geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.06.2001 mit Beschluss vom 21.06.2001;<br />
im Amtsblatt am 04.07.2001 veröffentlicht, in Kraft getreten am 01.01.2002<br />
16. Januar 2002