und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege - Schifferstadt
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833<br />
<strong>Wirtschaftswege</strong>satzung<br />
Plan-<br />
Nummer<br />
Bezeichnung der Gewanne sowie Anfang- <strong>und</strong> Endpunkt<br />
des <strong>Wirtschaftswege</strong>s<br />
Länge<br />
lfd. M.<br />
Art der<br />
Befestigung<br />
„Im Schnellich“, von Holzgasse entlang des Hauptgrabens<br />
(östliche Richtung)<br />
„Märzengärtel“, von Kestenbergerweg bis Wirtschaftsweg<br />
entlang K 30<br />
310 unbefestigt<br />
430 unbefestigt<br />
„Märzengärtel“, von Neustück bis Kestenbergerweg 400 befestigt<br />
„In den Huben“, von Kestenbergerweg bis Hauptgraben 170 unbefestigt<br />
„Obersee“, Wirtschaftsweg von Holzgasse bis Kestenbergerweg<br />
bis Neustückweg<br />
„Seeäcker“, von Müdichstraße bis zur Straße am Schulzentrum<br />
750 unbefestigt<br />
200 unbefestigt<br />
„Seewiesen“, von Müdichstraße bis zum Seegraben 180 unbefestigt<br />
4629 „Seewiesen“, von vorgenannten Weg in westlicher<br />
Richtung<br />
„Hintermüdich“, von Straße „Hintermüdich“ in Richtung<br />
Kestenbergerweg<br />
„Hintermüdich“, von von-Denis-Straße in Richtung Müdichstraße<br />
„Hintermüdich“, von von-Denis-Straße bis Müdichstraße<br />
entlang der Bahnlinie<br />
150 unbefestigt<br />
190 unbefestigt<br />
530 unbefestigt<br />
400 befestigt<br />
„Im Schnellig“, von Bahnlinie bis Müllergasse 400 unbefestigt<br />
„Brogelkopf“, von Kestenbergerweg in westlicher Richtung 230 unbefestigt<br />
„Seeäcker“, von Müdichstraße bis Neustückweg, entlang<br />
der Bahnlinie<br />
Kestenbergerweg, von Ende der Bebauung bis zur Müdichstraße<br />
330 unbefestigt<br />
200 unbefestigt<br />
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HINWEISE:<br />
Die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- <strong>und</strong> <strong>Waldwege</strong> - <strong>Benutzungssatzung</strong> <strong>Wirtschaftswege</strong><br />
- vom 12.12.1985, im Amtsblatt veröffentlicht am 21.12.1985, ist am 01.01.1986 in Kraft<br />
getreten.<br />
1*) Geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.06.2001 mit Beschluss vom 21.06.2001;<br />
im Amtsblatt am 04.07.2001 veröffentlicht, in Kraft getreten am 01.01.2002<br />
16. Januar 2002