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und Waldwege - Benutzungssatzung Wirtschaftswege - Schifferstadt

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811<br />

<strong>Wirtschaftswege</strong>satzung<br />

§ 2<br />

Bestandteil der Wege<br />

Zu den Wegen gehören<br />

1. der Wegekörper, das sind insbesondere Wegegr<strong>und</strong>, Wegeunterbau,<br />

Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen,<br />

Böschungen, Stützmauern, Seitenstreifen,<br />

2. der Luftraum über dem Wegekörper sowie<br />

3. der Bewuchs <strong>und</strong> das Zubehör.<br />

§ 3<br />

Bereitstellung<br />

Die Stadt gestattet die Benutzung der in § 1 aufgeführten Wege nach Maßgabe<br />

der Satzung.<br />

§ 4<br />

Zweckbestimmung<br />

(1) Die Wege dienen ausschließlich der Bewirtschaftung der land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlich<br />

genutzten Gr<strong>und</strong>stücke. Die Benutzung als Fuß-, Rad- <strong>und</strong><br />

Reitweg ist zulässig, soweit sich aus sonstigen Vorschriften keine Beschränkungen<br />

ergeben.<br />

(2) Die Benutzung von Wegen zu anderen Zwecken, insbesondere um zu<br />

Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerblich genutzten Kiesgruben,<br />

Sandgruben <strong>und</strong> Steinbrüchen <strong>und</strong> ähnlichen Vorhaben zu gelangen, ist<br />

nur mit Erlaubnis der Stadt zulässig. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.<br />

(3) Rechte zur Benutzung der Wege aufgr<strong>und</strong> anderer Vorschriften bleiben<br />

unberührt.<br />

-----------------------------------------------------------------<br />

HINWEISE:<br />

Die Satzung über die Benutzung der städtischen Feld- <strong>und</strong> <strong>Waldwege</strong> - <strong>Benutzungssatzung</strong> <strong>Wirtschaftswege</strong><br />

- vom 12.12.1985, im Amtsblatt veröffentlicht am 21.12.1985, ist am 01.01.1986 in Kraft<br />

getreten.<br />

1*) Geändert durch Euro-Anpassungssatzung vom 22.06.2001 mit Beschluss vom 21.06.2001;<br />

im Amtsblatt am 04.07.2001 veröffentlicht, in Kraft getreten am 01.01.2002<br />

16. Januar 2002

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