Aufbewahrung von Signalpistolen - Schiffergilde zu Berlin
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<strong>Aufbewahrung</strong> <strong>von</strong> <strong>Signalpistolen</strong><br />
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ergeht derzeit <strong>von</strong> sämtlichen Landrats- bzw.<br />
Ordnungsämtern, Kreisverwaltungsreferaten und Polizeipräsidien an alle Inhaber <strong>von</strong><br />
Schusswaffen die „Aufforderung <strong>zu</strong>r Nachreichung <strong>von</strong> Unterlagen hinsichtlich der sicheren<br />
Verwahrung <strong>von</strong> Schusswaffen“. Anstoß <strong>zu</strong> dieser Überprüfung gaben die jüngsten<br />
bedauerlichen Geschehnisse der bewaffneten Amokläufe in Deutschland.<br />
Von dieser Kontrolle sind auch Skipper betroffen, die eine Kaliber 4 Waffe besitzen, wie z.B.<br />
das wohl gängigste Modell „Diana“ unter den <strong>Signalpistolen</strong>. Für diese Waffenkategorie, die<br />
einer Schusswaffe gleichgestellt ist, wird ein Tresor verlangt, der folgende Anforderungen<br />
und <strong>Aufbewahrung</strong>svorschriften <strong>von</strong> Schusswaffen und Munition gemäß einer der Vorgaben<br />
des Waffengesetzes entspricht, also Sicherheitsstufe B der VDMA 24992 oder<br />
Widerstandsklasse 0/N bzw. DIN/EN 1143-1 oder vergleichbare Normen.<br />
Hin<strong>zu</strong> kommt, dass der Tresor gegen Wegnahme gesichert sein muss, also mit dem Boot fest verbunden ist. Die<br />
Munition muss entweder in einem separaten Innenfach des Tresors oder in einem gesonderten<br />
Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss gelagert werden. Für Signalwaffen oder Signalgeräte, die mit dem<br />
PTB-Prüfzeichen versehen sind, ist ein Behälter aus Stahl oder Holz bzw. einem Material gleicher Festigkeit<br />
ausreichend (Holz ca. 20 mm stark). Auch dieses Behältnis muss gegen Wegnahme gesichert sein.<br />
Das Fahrtgebiet des Bootes ist nicht ausschlaggebend für eine Nichteinhaltung dieser Vorschrift. Jedes unter<br />
deutscher Flagge laufende Boot unterliegt diesen Bestimmungen. Insofern ist der Einbau eines Tresors<br />
obligatorisch. Zur Bestätigung ist den Ämtern ein entsprechender Kaufbeleg und eine Fotographie des<br />
Typenschildes <strong>zu</strong>r Glaubhaftmachung der Anschaffung sowie eine unterschriebene Erklärung über die sichere<br />
<strong>Aufbewahrung</strong> vor<strong>zu</strong>legen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Waffe ohne Wertersatz bei der<br />
<strong>zu</strong>ständigen Polizeidienststelle ab<strong>zu</strong>geben.<br />
Unterscheidungsmerkmale Signalpistole/Signalmittel<br />
Geräteart Kennzeichnung Kaliber Modellbeispiele <strong>Aufbewahrung</strong><br />
Signalpistole/<br />
Leuchtpistole<br />
Signalwaffe,*<br />
Signalgerät,<br />
Signalgeber<br />
Sonstige<br />
Signalmittel<br />
Amtliches<br />
Beschußzeichen<br />
PTB-<br />
Prüfzeichen<br />
BAM-<br />
Prüfzeichen<br />
4 (26,5<br />
mm)<br />
19mm,<br />
9/15mm<br />
Entfällt<br />
Diana,<br />
Heckler&Koch<br />
P2A1, Comet<br />
Heckler&Koch,<br />
Comet, Nico<br />
Handfackel,<br />
Rauchsignal,<br />
Signalrakete Klasse<br />
T1<br />
Behältnis der<br />
Sicherheitsstufe B der VDMA 24992,<br />
Widerstands-klasse 0/N bzw. DIN/EN<br />
1143-1, vergleichbare Normen.<br />
Behältnis aus Stahl / Holz oder einem<br />
Material gleicher Festigkeit (Holz ca.<br />
20 mm stark)<br />
Behältnis aus Stahl / Holz oder einem<br />
Material gleicher Festigkeit (Holz ca.<br />
20 mm stark)<br />
(* Darunter sind Start-/Schreckschusswaffen <strong>zu</strong> verstehen, die mit einem Aufsatz versehen werden können, um z.B. so<br />
genannte Pyros <strong>zu</strong> verschießen - Tel. Auskunft des ADAC München an Ausbildungsleiter <strong>Schiffergilde</strong> vom 08.07.2009)<br />
Hinweis: Signalgeber oder -waffen müssen mit dem PTB-Zeichen versehen sein. Ist dies nicht der Fall werden<br />
diese wie <strong>Signalpistolen</strong> betrachtet.<br />
Charterboote: Ist ein Charterboot mit einer Leuchtpistole bestückt, muss der Vercharterer(!) Inhaber einer<br />
Waffenbesitzkarte sein. Der Charterer darf auf seegehenden Schiffen <strong>zu</strong>r Abgabe <strong>von</strong> Seenotsignalen den Besitz<br />
über die Waffe – nach einer vorangegangenen Einweisung des Vercharterers – ausüben, ohne selbst Inhaber<br />
einer Waffenbesitzkarte <strong>zu</strong> sein.<br />
Transport: Seit dem 01.04.2008 dürfen Schusswaffen und gleichgestellte Geräte nur in einem verschlossenen<br />
Behältnis transportiert werden. Die Waffen müssen entladen sein.<br />
Tipp: Tresore, die den oben genannten Vorschriften entsprechen, sind in Fachgeschäften, Diskountern oder<br />
Baumärkten <strong>zu</strong> einem Preis ab € 170.- Euro erhältlich. Eigengewicht des Tresors in der leichtesten Ausführung<br />
ca. 20 kg.<br />
<strong>Aufbewahrung</strong> während der Fahrt: Für die Fahrt auf See darf die Waffe oder das Signalmittel so aufbewahrt<br />
werden, dass Sie jederzeit griffbereit ist. Dies kann auch außerhalb des Tresors sein. Der Skipper hat allerdings<br />
dafür Sorge <strong>zu</strong> tragen, dass kein Unbefugter diese Not- und Signalmittel an sich nehmen kann.
Längere <strong>Aufbewahrung</strong>: Auch wenn sich der Transport, v.a. die Anreise <strong>zu</strong>m Boot mit dem Flugzeug,<br />
umständlich gestalten kann, empfehlen die Ordnungsämter keinen Verbleib der Signalpistole während der<br />
Überwinterung des Schiffes. Im Falle <strong>von</strong> längeren <strong>Aufbewahrung</strong>szeiträumen einer Waffe sind Tresore mit den<br />
oben erwähnten Sicherheitsstufen nicht mehr ausreichend. In diesen Fällen schreibt das Waffengesetz erhöhte<br />
Sicherheitsanforderungen vor. Ein Fall längerer und erkennbarer Abwesenheit liegt gemäß der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift für Waffen (AWaffV) u.a. vor:<br />
- wenn das Schiff bei längerer Abwesenheit des Skippers abgeschlossen wird,<br />
- das Schiff <strong>zu</strong> Reparaturzwecken in einer Werft liegt<br />
- das Schiff <strong>zu</strong>m Saisonende ins Winterlager gebracht wird,<br />
- das Schiff im Yachthafen liegt und überholt wird.<br />
Erwerb: Der Erwerb <strong>von</strong> diversen Notsignalen ist an verschiedene Vorausset<strong>zu</strong>ngen wie Mindestalter,<br />
Sachkundeausweis oder Waffenbesitzkarte gekoppelt.<br />
Ausrüstungsempfehlung: Als Ausrüstung für das Schiff wird <strong>von</strong> der Deutschen Gesellschaft <strong>zu</strong>r Rettung<br />
Schiffbrüchiger (DGzRS) und vom Fachverband Seenotrettungsmittel (FSR) für alle Fahrtgebiete empfohlen:<br />
8 Fallschirmsignalraketen, rot, Steighöhe 300 Meter, Lichtstärke: 20 000 cd, Leuchtdauer 30 Sekunden,<br />
2 Handfackeln, rot, Lichtstärke 15 000 cd, Leuchtdauer 60 Sek., tropffrei beim Abbrand,<br />
2 Rauchfackeln, orange, Rauchdauer einer Minute oder statt der Rauchfackeln<br />
2 Rauchsignale, orange, schwimmfähig, Rauchdauer drei Min.<br />
EPIRBs (Emergency Position Indicating Radio Beacon) sind die modernste Art, SAR-Rettungsstellen <strong>zu</strong><br />
alarmieren. Zu diesem Zweck bestimmt eine EPIRB-Boje nach der Alarm-Auslösung <strong>zu</strong>nächst die eigene Position<br />
und sendet dann einen Notruf über einen oder mehrere Satelliten oder auch nur Küstenfunkstellen aus.<br />
Vollautomatisch werden Datensätze übermittelt, in denen die Fahrzeugkennung, der Notfall-Typ, die letzte<br />
aktuelle Position mit Uhrzeit sowie die Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit enthalten sind. Für Segelyachten<br />
sind portable, handliche Systeme erhältlich.