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Aufbewahrung von Signalpistolen - Schiffergilde zu Berlin

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<strong>Aufbewahrung</strong> <strong>von</strong> <strong>Signalpistolen</strong><br />

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ergeht derzeit <strong>von</strong> sämtlichen Landrats- bzw.<br />

Ordnungsämtern, Kreisverwaltungsreferaten und Polizeipräsidien an alle Inhaber <strong>von</strong><br />

Schusswaffen die „Aufforderung <strong>zu</strong>r Nachreichung <strong>von</strong> Unterlagen hinsichtlich der sicheren<br />

Verwahrung <strong>von</strong> Schusswaffen“. Anstoß <strong>zu</strong> dieser Überprüfung gaben die jüngsten<br />

bedauerlichen Geschehnisse der bewaffneten Amokläufe in Deutschland.<br />

Von dieser Kontrolle sind auch Skipper betroffen, die eine Kaliber 4 Waffe besitzen, wie z.B.<br />

das wohl gängigste Modell „Diana“ unter den <strong>Signalpistolen</strong>. Für diese Waffenkategorie, die<br />

einer Schusswaffe gleichgestellt ist, wird ein Tresor verlangt, der folgende Anforderungen<br />

und <strong>Aufbewahrung</strong>svorschriften <strong>von</strong> Schusswaffen und Munition gemäß einer der Vorgaben<br />

des Waffengesetzes entspricht, also Sicherheitsstufe B der VDMA 24992 oder<br />

Widerstandsklasse 0/N bzw. DIN/EN 1143-1 oder vergleichbare Normen.<br />

Hin<strong>zu</strong> kommt, dass der Tresor gegen Wegnahme gesichert sein muss, also mit dem Boot fest verbunden ist. Die<br />

Munition muss entweder in einem separaten Innenfach des Tresors oder in einem gesonderten<br />

Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss gelagert werden. Für Signalwaffen oder Signalgeräte, die mit dem<br />

PTB-Prüfzeichen versehen sind, ist ein Behälter aus Stahl oder Holz bzw. einem Material gleicher Festigkeit<br />

ausreichend (Holz ca. 20 mm stark). Auch dieses Behältnis muss gegen Wegnahme gesichert sein.<br />

Das Fahrtgebiet des Bootes ist nicht ausschlaggebend für eine Nichteinhaltung dieser Vorschrift. Jedes unter<br />

deutscher Flagge laufende Boot unterliegt diesen Bestimmungen. Insofern ist der Einbau eines Tresors<br />

obligatorisch. Zur Bestätigung ist den Ämtern ein entsprechender Kaufbeleg und eine Fotographie des<br />

Typenschildes <strong>zu</strong>r Glaubhaftmachung der Anschaffung sowie eine unterschriebene Erklärung über die sichere<br />

<strong>Aufbewahrung</strong> vor<strong>zu</strong>legen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Waffe ohne Wertersatz bei der<br />

<strong>zu</strong>ständigen Polizeidienststelle ab<strong>zu</strong>geben.<br />

Unterscheidungsmerkmale Signalpistole/Signalmittel<br />

Geräteart Kennzeichnung Kaliber Modellbeispiele <strong>Aufbewahrung</strong><br />

Signalpistole/<br />

Leuchtpistole<br />

Signalwaffe,*<br />

Signalgerät,<br />

Signalgeber<br />

Sonstige<br />

Signalmittel<br />

Amtliches<br />

Beschußzeichen<br />

PTB-<br />

Prüfzeichen<br />

BAM-<br />

Prüfzeichen<br />

4 (26,5<br />

mm)<br />

19mm,<br />

9/15mm<br />

Entfällt<br />

Diana,<br />

Heckler&Koch<br />

P2A1, Comet<br />

Heckler&Koch,<br />

Comet, Nico<br />

Handfackel,<br />

Rauchsignal,<br />

Signalrakete Klasse<br />

T1<br />

Behältnis der<br />

Sicherheitsstufe B der VDMA 24992,<br />

Widerstands-klasse 0/N bzw. DIN/EN<br />

1143-1, vergleichbare Normen.<br />

Behältnis aus Stahl / Holz oder einem<br />

Material gleicher Festigkeit (Holz ca.<br />

20 mm stark)<br />

Behältnis aus Stahl / Holz oder einem<br />

Material gleicher Festigkeit (Holz ca.<br />

20 mm stark)<br />

(* Darunter sind Start-/Schreckschusswaffen <strong>zu</strong> verstehen, die mit einem Aufsatz versehen werden können, um z.B. so<br />

genannte Pyros <strong>zu</strong> verschießen - Tel. Auskunft des ADAC München an Ausbildungsleiter <strong>Schiffergilde</strong> vom 08.07.2009)<br />

Hinweis: Signalgeber oder -waffen müssen mit dem PTB-Zeichen versehen sein. Ist dies nicht der Fall werden<br />

diese wie <strong>Signalpistolen</strong> betrachtet.<br />

Charterboote: Ist ein Charterboot mit einer Leuchtpistole bestückt, muss der Vercharterer(!) Inhaber einer<br />

Waffenbesitzkarte sein. Der Charterer darf auf seegehenden Schiffen <strong>zu</strong>r Abgabe <strong>von</strong> Seenotsignalen den Besitz<br />

über die Waffe – nach einer vorangegangenen Einweisung des Vercharterers – ausüben, ohne selbst Inhaber<br />

einer Waffenbesitzkarte <strong>zu</strong> sein.<br />

Transport: Seit dem 01.04.2008 dürfen Schusswaffen und gleichgestellte Geräte nur in einem verschlossenen<br />

Behältnis transportiert werden. Die Waffen müssen entladen sein.<br />

Tipp: Tresore, die den oben genannten Vorschriften entsprechen, sind in Fachgeschäften, Diskountern oder<br />

Baumärkten <strong>zu</strong> einem Preis ab € 170.- Euro erhältlich. Eigengewicht des Tresors in der leichtesten Ausführung<br />

ca. 20 kg.<br />

<strong>Aufbewahrung</strong> während der Fahrt: Für die Fahrt auf See darf die Waffe oder das Signalmittel so aufbewahrt<br />

werden, dass Sie jederzeit griffbereit ist. Dies kann auch außerhalb des Tresors sein. Der Skipper hat allerdings<br />

dafür Sorge <strong>zu</strong> tragen, dass kein Unbefugter diese Not- und Signalmittel an sich nehmen kann.


Längere <strong>Aufbewahrung</strong>: Auch wenn sich der Transport, v.a. die Anreise <strong>zu</strong>m Boot mit dem Flugzeug,<br />

umständlich gestalten kann, empfehlen die Ordnungsämter keinen Verbleib der Signalpistole während der<br />

Überwinterung des Schiffes. Im Falle <strong>von</strong> längeren <strong>Aufbewahrung</strong>szeiträumen einer Waffe sind Tresore mit den<br />

oben erwähnten Sicherheitsstufen nicht mehr ausreichend. In diesen Fällen schreibt das Waffengesetz erhöhte<br />

Sicherheitsanforderungen vor. Ein Fall längerer und erkennbarer Abwesenheit liegt gemäß der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift für Waffen (AWaffV) u.a. vor:<br />

- wenn das Schiff bei längerer Abwesenheit des Skippers abgeschlossen wird,<br />

- das Schiff <strong>zu</strong> Reparaturzwecken in einer Werft liegt<br />

- das Schiff <strong>zu</strong>m Saisonende ins Winterlager gebracht wird,<br />

- das Schiff im Yachthafen liegt und überholt wird.<br />

Erwerb: Der Erwerb <strong>von</strong> diversen Notsignalen ist an verschiedene Vorausset<strong>zu</strong>ngen wie Mindestalter,<br />

Sachkundeausweis oder Waffenbesitzkarte gekoppelt.<br />

Ausrüstungsempfehlung: Als Ausrüstung für das Schiff wird <strong>von</strong> der Deutschen Gesellschaft <strong>zu</strong>r Rettung<br />

Schiffbrüchiger (DGzRS) und vom Fachverband Seenotrettungsmittel (FSR) für alle Fahrtgebiete empfohlen:<br />

8 Fallschirmsignalraketen, rot, Steighöhe 300 Meter, Lichtstärke: 20 000 cd, Leuchtdauer 30 Sekunden,<br />

2 Handfackeln, rot, Lichtstärke 15 000 cd, Leuchtdauer 60 Sek., tropffrei beim Abbrand,<br />

2 Rauchfackeln, orange, Rauchdauer einer Minute oder statt der Rauchfackeln<br />

2 Rauchsignale, orange, schwimmfähig, Rauchdauer drei Min.<br />

EPIRBs (Emergency Position Indicating Radio Beacon) sind die modernste Art, SAR-Rettungsstellen <strong>zu</strong><br />

alarmieren. Zu diesem Zweck bestimmt eine EPIRB-Boje nach der Alarm-Auslösung <strong>zu</strong>nächst die eigene Position<br />

und sendet dann einen Notruf über einen oder mehrere Satelliten oder auch nur Küstenfunkstellen aus.<br />

Vollautomatisch werden Datensätze übermittelt, in denen die Fahrzeugkennung, der Notfall-Typ, die letzte<br />

aktuelle Position mit Uhrzeit sowie die Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit enthalten sind. Für Segelyachten<br />

sind portable, handliche Systeme erhältlich.

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