Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>20<strong>10</strong></strong> - 43 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 09. Januar 2011 findet in der Gemeinde Viereck<br />
die Wahl zum Bürgermeister statt.<br />
Gewählt wird in der Gemeinde Viereck der Bürgermeister.<br />
Die Wahl zum Bürgermeister dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die Gemeinde Viereck ist in einen Wahlbereich eingeteilt.<br />
Wahlraum 1 – Viereck, Ernst-Thälmann-Siedlung, Karl-Marx-<br />
Str. 22<br />
Wahlraum 2 – Viereck, Dorfclub, Schulsteig<br />
Wahlraum 3 – Viereck, OT Borken, Kulturhaus, Hofstraße<br />
3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
für die Bürgermeisterwahl<br />
um 17.00 Uhr in<br />
Anschrift:<br />
den jeweiligen Wahllokalen<br />
zusammen.<br />
4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren<br />
Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder<br />
Reisepass mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes<br />
über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung<br />
wird dem Wähler belassen und ist im Falle einer Stichwahl erneut<br />
dem Wahlvorstand vorzuzeigen. Die Stimmzettel müssen vom Wähler<br />
in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet werden. Es<br />
ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel gefaltet werden.<br />
4.1 Wahl des Bürgermeisters<br />
Gewählt wird mit amtlichen grauen Stimmzetteln. Jeder Wähler<br />
erhält bei Betreten des Wahlraumes den amtlichen Stimmzettel<br />
ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die<br />
im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe der<br />
Namen der Parteien und Wählergruppen und ihrer Kurzbezeichnung<br />
bzw. die Bezeichnung „Einzelbewerber“ sowie die Namen<br />
der Bewerber. Rechts neben dem Namen eines jeden Bewerbers<br />
befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem<br />
Stimmzettel mit mehreren Bewerbern durch ein in einen Kreis<br />
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,<br />
welchem Bewerber sie gelten soll.<br />
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende<br />
Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk<br />
sind öffentlich.<br />
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />
möglich ist.<br />
6. Wähler, die einen Wahlschein für die Bürgermeisterwahl haben,<br />
können an der Wahl des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet für das<br />
der Wahlschein gilt,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
wählen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde<br />
- für die Bürgermeisterwahlen<br />
den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Wahlumschlag sowie<br />
einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag beschaffen<br />
und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so<br />
rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle<br />
übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr<br />
für die Bürgermeisterwahl eingeht.<br />
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben<br />
werden.<br />
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl<br />
nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt<br />
oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das<br />
Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit<br />
Geldstrafe bestraft.<br />
Der Versuch ist strafbar (§ <strong>10</strong>7a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Ort, Datum<br />
Pasewalk,<br />
den 30.09.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Die Gemeindewahlbehörde<br />
Fabian<br />
Gemeindewahlleiter<br />
Jahresrechnung der Gemeinde Krugsdorf<br />
für das Haushaltsjahr 2009<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krugsdorf hat in ihrer Sitzung<br />
am 23.09.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Jahresrechnung 2009 festgestellt und dem Bürgermeister<br />
vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />
Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />
im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk,<br />
Zimmer 111, für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />
Pasewalk, den <strong>16.</strong><strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Der Stimmzettel ist vom Wähler so zu falten, dass der Inhalt verdeckt<br />
ist. Der gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne gelegt.<br />
Schilling<br />
Bürgermeister<br />
(Siegel)