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Jahrgang 8 ISSN 1611-227X 16. Oktober 2010 Nr. 10 - Schibri-Verlag

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<strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>20<strong>10</strong></strong> - 43 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 09. Januar 2011 findet in der Gemeinde Viereck<br />

die Wahl zum Bürgermeister statt.<br />

Gewählt wird in der Gemeinde Viereck der Bürgermeister.<br />

Die Wahl zum Bürgermeister dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinde Viereck ist in einen Wahlbereich eingeteilt.<br />

Wahlraum 1 – Viereck, Ernst-Thälmann-Siedlung, Karl-Marx-<br />

Str. 22<br />

Wahlraum 2 – Viereck, Dorfclub, Schulsteig<br />

Wahlraum 3 – Viereck, OT Borken, Kulturhaus, Hofstraße<br />

3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

für die Bürgermeisterwahl<br />

um 17.00 Uhr in<br />

Anschrift:<br />

den jeweiligen Wahllokalen<br />

zusammen.<br />

4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren<br />

Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder<br />

Reisepass mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes<br />

über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung<br />

wird dem Wähler belassen und ist im Falle einer Stichwahl erneut<br />

dem Wahlvorstand vorzuzeigen. Die Stimmzettel müssen vom Wähler<br />

in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet werden. Es<br />

ist darauf zu achten, dass die Stimmzettel gefaltet werden.<br />

4.1 Wahl des Bürgermeisters<br />

Gewählt wird mit amtlichen grauen Stimmzetteln. Jeder Wähler<br />

erhält bei Betreten des Wahlraumes den amtlichen Stimmzettel<br />

ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die<br />

im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe der<br />

Namen der Parteien und Wählergruppen und ihrer Kurzbezeichnung<br />

bzw. die Bezeichnung „Einzelbewerber“ sowie die Namen<br />

der Bewerber. Rechts neben dem Namen eines jeden Bewerbers<br />

befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem<br />

Stimmzettel mit mehreren Bewerbern durch ein in einen Kreis<br />

gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,<br />

welchem Bewerber sie gelten soll.<br />

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende<br />

Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk<br />

sind öffentlich.<br />

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

6. Wähler, die einen Wahlschein für die Bürgermeisterwahl haben,<br />

können an der Wahl des Bürgermeisters in dem Wahlgebiet für das<br />

der Wahlschein gilt,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

wählen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindewahlbehörde<br />

- für die Bürgermeisterwahlen<br />

den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Wahlumschlag sowie<br />

einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag beschaffen<br />

und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen<br />

Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so<br />

rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle<br />

übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr<br />

für die Bürgermeisterwahl eingeht.<br />

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben<br />

werden.<br />

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Bürgermeisterwahl<br />

nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt<br />

oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das<br />

Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit<br />

Geldstrafe bestraft.<br />

Der Versuch ist strafbar (§ <strong>10</strong>7a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Ort, Datum<br />

Pasewalk,<br />

den 30.09.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Die Gemeindewahlbehörde<br />

Fabian<br />

Gemeindewahlleiter<br />

Jahresrechnung der Gemeinde Krugsdorf<br />

für das Haushaltsjahr 2009<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krugsdorf hat in ihrer Sitzung<br />

am 23.09.<strong>20<strong>10</strong></strong> die Jahresrechnung 2009 festgestellt und dem Bürgermeister<br />

vorbehaltlos Entlastung erteilt.<br />

Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />

im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk,<br />

Zimmer 111, für jeden zur Einsichtnahme aus.<br />

Pasewalk, den <strong>16.</strong><strong>10</strong>.<strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Der Stimmzettel ist vom Wähler so zu falten, dass der Inhalt verdeckt<br />

ist. Der gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne gelegt.<br />

Schilling<br />

Bürgermeister<br />

(Siegel)

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