25.06.2014 Aufrufe

Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag

Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag

Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Nr. 12/<strong>2013</strong> - 7 - PASEWALKER NACHRICHTEN<br />

mit dem Vorhandensein von Mineralölkohlenwasserstoff kontaminierten<br />

Bereichen gerechnet.<br />

Schutzgut Wasser: Im ausgewiesenen Sondergebiet befinden sich keine<br />

naturnahen Oberflächengewässer. Es erfolgt keine Beeinträchtigung<br />

des Grundwassers. Vorhandene Gräben in den Randbereichen werden<br />

nicht überbaut. Bei der Verwendung von CdTe-Modulen ergibt sich ein<br />

erhöhter Untersuchungsbedarf.<br />

Schutzgut Klima: Während der Bautätigkeit (2–4 Wochen) ist mit einer<br />

erhöhten Verschmutzung durch Feinstaub zu rechnen. Die Errichtung<br />

und der Betrieb der Photovoltaikanlage haben keinen Einfluss auf das<br />

standorttypische Klima.<br />

Schutzgut Landschaft: Es erfolgt eine Veränderung des Landschaftsbildes.<br />

Durch geplante Gehölzpflanzung und die vorhandene Gehölzstruktur<br />

im Randbereich der Siedlung wird eine Sichtbarkeit der Anlagenteile<br />

unterbunden.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Das Vorkommen von Bodendenkmalen<br />

ist bekannt bzw. ernsthaft anzunehmen.<br />

- Bericht zur Aktualisierung der Erfassung und Erstbewertung von 40<br />

ausgewählten Altlast verdachtsstandorten in den Bereichen Strasburg<br />

und Stadt Pasewalk des Landkreises Uecker-Randow, UER/62043/<br />

AST/019/00, Altstandort 4, MBU Mecklenburger Bau Union AG,<br />

Löcknitzer Chaussee, 17309 Pasewalk Mecklenburg-Vorpommern,<br />

udisconcept Dr. Harms Consult, vom 05.12.2004<br />

- Rückbau der Fundamente konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden<br />

- Kontamination von Bereichen mit Mineralölen ist nicht ausgeschlossen<br />

- der Standort ist im Altlastenkataster zu belassen<br />

- Blendanalyse vom 18.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong><br />

• kein Immissionsort, westlich der PVA (Photovoltaikanlage) sind Gebäude<br />

nicht länger als 29 min pro Tag von Blendung betroffen ist<br />

• östlich der PVA sind Gebäude bis zu 53 min pro Tag betroffen,<br />

es kann aber keine Absolutblendung eintreten, lediglich eine psychische<br />

Blendung- diese kann gegebenfalls durch die Errichtung<br />

einer Hecke auf der östlichen Seite der PVA (Photovoltaikanlage)<br />

verhindert werden<br />

- Protokoll zum Scoping/frühzeitigen Beteiligung der Behörden und<br />

Träger öffentlicher Belange von der Beratung am 24.09.<strong>2013</strong><br />

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom<br />

09.10.<strong>2013</strong> – Nr. 2<br />

• Verdacht auf Bodenkontamination durch Mineralölkohlenwasserstoff<br />

• Kennzeichnung der Altlastenverdachsfläche im Bebauungsplan<br />

• Durchführung einer historischen Recherche mit anschließender<br />

orientierender Untersuchungen nach § 3 Abs. 3 B BodSchV<br />

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom<br />

16.10.<strong>2013</strong> – Nr. 3<br />

• Von der vorhandenen Bauschuttaufbereitungsanlage in unmittelbarer<br />

Nähe können Lärm- und Staubemissionen ausgehen.<br />

- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Archäologie und<br />

Denkmalpflege vom 04.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> – Nr. 5<br />

• Nach gegenwertigem Kenntnisstand sind Denkmale, die durch<br />

die geplanten Maßnahmen berührt werden, bekannt und/oder<br />

ernsthaft anzunehmen. Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

Denkmale als Teil der Kultur- und Sachgüter sind zu ermitteln,<br />

zu beschreiben und zu bewerten.<br />

- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brandund<br />

Katastrophenschutz M-V vom 30.09.<strong>2013</strong> – Nr. 6<br />

• keine Bedenken<br />

- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vom 01.10.<strong>2013</strong> Nr. 7<br />

• keine Bedenken und Hinweise<br />

- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V vom<br />

24.09.<strong>2013</strong> – Nr.9<br />

• Empfehlung zur Erstellung eines Blendgutachtens<br />

- Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 30.10.<strong>2013</strong><br />

• SB Bodendenkmalpflege: Im Bereich des Vorhabens ist ein Bodendenkmal<br />

– in der Gemarkung Pasewalk Flur 41, Flurstück<br />

170/7 bekannt.<br />

• SB Immissionsschutz: Der Behörde ist eine Prognose über<br />

Lichtimmissionen für den Einwirkbereich der geplanten Photovoltaikanlage<br />

vorzulegen.<br />

• SB Wasser: Am nördlichen Rand des B-Plangebietes befindet sich das<br />

Gewässer 2. Ordnung Nr. 968.74058. 5 m landseitig der Böschungsoberkante<br />

sind bauliche und sonstige Anlagen (z. B Zäune) unzulässig.<br />

- Wasser- und Bodenverband Mittlere Uecker-Randow vom<br />

18.09.<strong>2013</strong> – Nr. 20<br />

• an der nördlichen Grenze befindet sich das Gewässer 968.74058<br />

sowie im südlichen Bereich das Gewässer 968.74056<br />

• keine Beeinträchtigung der Unterhaltung<br />

• Sollten bei Erdarbeiten Dränungen oder auch andere hier nicht<br />

erwähnte Entwässerungsleitungen angetroffen oder zerstört werden,<br />

so sind diese in jedem Fall funktionsfähig wiederherzustellen.<br />

Der Wasser- und Bodenverband ist zu informieren. Dies gilt<br />

auch, wenn die vorg. Anlagen zum Zeitpunkt trocken fallen.<br />

- Deutsch Bahn AG, DB Immobilien vom 22.10.<strong>2013</strong> – Nr. 29<br />

• durch das Blendverhalten der Photovoltaikanlage darf keiner Zeit<br />

die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs gefährdet werden<br />

• Beleuchtungsanlagen und Werbeeinrichtungen sind so zu gestalten,<br />

dass eine Blendung des Eisenbahnpersonals und Verwechslung<br />

mit Signalbegriffen der Eisenbahn jederzeit sicher ausgeschlossen<br />

werden.<br />

• Vorlage geeigneter Unterlagen, die Aussagen zu Blendwirkungen<br />

der geplanten Photovoltaikanlage treffen<br />

• Be- und Entwässerungsleitungen und Bahngräben der DB Netz<br />

AG dürfen nicht genutzt werden oder in ihrer Funktion beeinträchtigt<br />

werden<br />

• Auswirkungen, die durch Erschütterungen und Verkehrslärm<br />

eintreten können, sind ggf. bei der Planung zu berücksichtigen.<br />

• Aussagen zu Anforderungen von Pflanzungen von Sträuchern<br />

und geeigneten Gehölzern, Rückschnittzonen<br />

• Ausschluss von:<br />

- Lagerung von Baumaterialien, das Ablagern und Einbringen<br />

von Aushub- oder Bauschuttmassen auf Eisenbahnflächen<br />

- Immissionen wie Erschütterungen, Lärmbelästigung, Funkenflug<br />

- Bergamt Stralsund vom 09.10.<strong>2013</strong> – Nr. 32<br />

• keine Einwände<br />

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Stellungnahmen,<br />

in den Bericht, in die Analyse und in das Protokoll vom<br />

24.09.<strong>2013</strong> (Scoping/TÖB) genommen werden.<br />

Hinweise:<br />

Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb<br />

der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde<br />

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt<br />

für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />

Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm<br />

Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind,<br />

aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!