Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag
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Nr. 12/<strong>2013</strong> - 7 - PASEWALKER NACHRICHTEN<br />
mit dem Vorhandensein von Mineralölkohlenwasserstoff kontaminierten<br />
Bereichen gerechnet.<br />
Schutzgut Wasser: Im ausgewiesenen Sondergebiet befinden sich keine<br />
naturnahen Oberflächengewässer. Es erfolgt keine Beeinträchtigung<br />
des Grundwassers. Vorhandene Gräben in den Randbereichen werden<br />
nicht überbaut. Bei der Verwendung von CdTe-Modulen ergibt sich ein<br />
erhöhter Untersuchungsbedarf.<br />
Schutzgut Klima: Während der Bautätigkeit (2–4 Wochen) ist mit einer<br />
erhöhten Verschmutzung durch Feinstaub zu rechnen. Die Errichtung<br />
und der Betrieb der Photovoltaikanlage haben keinen Einfluss auf das<br />
standorttypische Klima.<br />
Schutzgut Landschaft: Es erfolgt eine Veränderung des Landschaftsbildes.<br />
Durch geplante Gehölzpflanzung und die vorhandene Gehölzstruktur<br />
im Randbereich der Siedlung wird eine Sichtbarkeit der Anlagenteile<br />
unterbunden.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Das Vorkommen von Bodendenkmalen<br />
ist bekannt bzw. ernsthaft anzunehmen.<br />
- Bericht zur Aktualisierung der Erfassung und Erstbewertung von 40<br />
ausgewählten Altlast verdachtsstandorten in den Bereichen Strasburg<br />
und Stadt Pasewalk des Landkreises Uecker-Randow, UER/62043/<br />
AST/019/00, Altstandort 4, MBU Mecklenburger Bau Union AG,<br />
Löcknitzer Chaussee, 17309 Pasewalk Mecklenburg-Vorpommern,<br />
udisconcept Dr. Harms Consult, vom 05.12.2004<br />
- Rückbau der Fundamente konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden<br />
- Kontamination von Bereichen mit Mineralölen ist nicht ausgeschlossen<br />
- der Standort ist im Altlastenkataster zu belassen<br />
- Blendanalyse vom 18.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong><br />
• kein Immissionsort, westlich der PVA (Photovoltaikanlage) sind Gebäude<br />
nicht länger als 29 min pro Tag von Blendung betroffen ist<br />
• östlich der PVA sind Gebäude bis zu 53 min pro Tag betroffen,<br />
es kann aber keine Absolutblendung eintreten, lediglich eine psychische<br />
Blendung- diese kann gegebenfalls durch die Errichtung<br />
einer Hecke auf der östlichen Seite der PVA (Photovoltaikanlage)<br />
verhindert werden<br />
- Protokoll zum Scoping/frühzeitigen Beteiligung der Behörden und<br />
Träger öffentlicher Belange von der Beratung am 24.09.<strong>2013</strong><br />
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom<br />
09.10.<strong>2013</strong> – Nr. 2<br />
• Verdacht auf Bodenkontamination durch Mineralölkohlenwasserstoff<br />
• Kennzeichnung der Altlastenverdachsfläche im Bebauungsplan<br />
• Durchführung einer historischen Recherche mit anschließender<br />
orientierender Untersuchungen nach § 3 Abs. 3 B BodSchV<br />
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom<br />
16.10.<strong>2013</strong> – Nr. 3<br />
• Von der vorhandenen Bauschuttaufbereitungsanlage in unmittelbarer<br />
Nähe können Lärm- und Staubemissionen ausgehen.<br />
- Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V, Archäologie und<br />
Denkmalpflege vom 04.<strong>11</strong>.<strong>2013</strong> – Nr. 5<br />
• Nach gegenwertigem Kenntnisstand sind Denkmale, die durch<br />
die geplanten Maßnahmen berührt werden, bekannt und/oder<br />
ernsthaft anzunehmen. Auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
Denkmale als Teil der Kultur- und Sachgüter sind zu ermitteln,<br />
zu beschreiben und zu bewerten.<br />
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brandund<br />
Katastrophenschutz M-V vom 30.09.<strong>2013</strong> – Nr. 6<br />
• keine Bedenken<br />
- Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vom 01.10.<strong>2013</strong> Nr. 7<br />
• keine Bedenken und Hinweise<br />
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V vom<br />
24.09.<strong>2013</strong> – Nr.9<br />
• Empfehlung zur Erstellung eines Blendgutachtens<br />
- Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 30.10.<strong>2013</strong><br />
• SB Bodendenkmalpflege: Im Bereich des Vorhabens ist ein Bodendenkmal<br />
– in der Gemarkung Pasewalk Flur 41, Flurstück<br />
170/7 bekannt.<br />
• SB Immissionsschutz: Der Behörde ist eine Prognose über<br />
Lichtimmissionen für den Einwirkbereich der geplanten Photovoltaikanlage<br />
vorzulegen.<br />
• SB Wasser: Am nördlichen Rand des B-Plangebietes befindet sich das<br />
Gewässer 2. Ordnung Nr. 968.74058. 5 m landseitig der Böschungsoberkante<br />
sind bauliche und sonstige Anlagen (z. B Zäune) unzulässig.<br />
- Wasser- und Bodenverband Mittlere Uecker-Randow vom<br />
18.09.<strong>2013</strong> – Nr. 20<br />
• an der nördlichen Grenze befindet sich das Gewässer 968.74058<br />
sowie im südlichen Bereich das Gewässer 968.74056<br />
• keine Beeinträchtigung der Unterhaltung<br />
• Sollten bei Erdarbeiten Dränungen oder auch andere hier nicht<br />
erwähnte Entwässerungsleitungen angetroffen oder zerstört werden,<br />
so sind diese in jedem Fall funktionsfähig wiederherzustellen.<br />
Der Wasser- und Bodenverband ist zu informieren. Dies gilt<br />
auch, wenn die vorg. Anlagen zum Zeitpunkt trocken fallen.<br />
- Deutsch Bahn AG, DB Immobilien vom 22.10.<strong>2013</strong> – Nr. 29<br />
• durch das Blendverhalten der Photovoltaikanlage darf keiner Zeit<br />
die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs gefährdet werden<br />
• Beleuchtungsanlagen und Werbeeinrichtungen sind so zu gestalten,<br />
dass eine Blendung des Eisenbahnpersonals und Verwechslung<br />
mit Signalbegriffen der Eisenbahn jederzeit sicher ausgeschlossen<br />
werden.<br />
• Vorlage geeigneter Unterlagen, die Aussagen zu Blendwirkungen<br />
der geplanten Photovoltaikanlage treffen<br />
• Be- und Entwässerungsleitungen und Bahngräben der DB Netz<br />
AG dürfen nicht genutzt werden oder in ihrer Funktion beeinträchtigt<br />
werden<br />
• Auswirkungen, die durch Erschütterungen und Verkehrslärm<br />
eintreten können, sind ggf. bei der Planung zu berücksichtigen.<br />
• Aussagen zu Anforderungen von Pflanzungen von Sträuchern<br />
und geeigneten Gehölzern, Rückschnittzonen<br />
• Ausschluss von:<br />
- Lagerung von Baumaterialien, das Ablagern und Einbringen<br />
von Aushub- oder Bauschuttmassen auf Eisenbahnflächen<br />
- Immissionen wie Erschütterungen, Lärmbelästigung, Funkenflug<br />
- Bergamt Stralsund vom 09.10.<strong>2013</strong> – Nr. 32<br />
• keine Einwände<br />
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Stellungnahmen,<br />
in den Bericht, in die Analyse und in das Protokoll vom<br />
24.09.<strong>2013</strong> (Scoping/TÖB) genommen werden.<br />
Hinweise:<br />
Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren<br />
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb<br />
der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde<br />
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt<br />
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.<br />
Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm<br />
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind,<br />
aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können.