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Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag

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PASEWALKER NACHRICHTEN - 6 - Nr. 12/<strong>2013</strong><br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />

1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.“<br />

BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich<br />

beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs.<br />

4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn<br />

der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 41/13 Sondergebiet – Solarfeld „Altes Plattenwerk“ nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 03.12.<strong>2013</strong><br />

gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />

Nr. 41/13 Sondergebiet – Solarfeld „Altes Plattenwerk“ bestehend<br />

aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und<br />

der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2<br />

BauGB die öffentliche Auslegung.<br />

Das Plangebiet befindet sich an der Bundesstraße 104 und wird wie folgt<br />

umgrenzt:<br />

im Osten: durch den Stiftshofer Weg<br />

im Süden: durch die Stettiner Chaussee<br />

im Westen: durch die rückwärtige Wohnbebauung in der Saarstraße<br />

im Norden: durch die Bahnstrecke Stettin/Lübeck<br />

Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.<br />

Übersichtsplan (unmaßstäblich):<br />

Geltungsbereich des Plangebietes<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41/13 Sondergebiet – Solarfeld<br />

„Altes Plattenwerk“ mit der Begründung und dem Umweltbericht liegt<br />

im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss<br />

(Bauamt) in der Zeit vom 7. Januar 2014 bis zum 7. Februar 2014 zu<br />

folgenden Öffnungszeiten<br />

montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

freitags 07.30 bis 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />

der Planung gegeben.<br />

Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während<br />

der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen<br />

schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden.<br />

- Umweltbericht<br />

• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Castus GmbH, Ueckermünde,<br />

vom November <strong>2013</strong><br />

- Anlage 1 Relevanzprüfung für Arten des Anhanges IV der<br />

FFH-Richtlinie<br />

- Anlage 2 Formblätter für die Abprüfung der Verbotstatbestände<br />

der Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

- Anlage 3 Formblätter für die Abprüfung der Verbotstatbestände<br />

der europäischen Vogelarten<br />

• Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Castus GmbH, Ueckermünde<br />

vom November <strong>2013</strong><br />

Schutzgut Mensch: „ Es ist davon auszugehen, dass sich die baubedingten<br />

unvermeidbaren Beeinträchtigungen nicht erheblich auf das Schutzgut<br />

Mensch auswirken, soweit der Maßstab der guten fachlichen Praxis<br />

und der Stand der Technik in der Bauausführung angesetzt werden.“<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Für die erforderliche Baufeldfreimachung<br />

lässt sich die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze von 8.103 m²<br />

nicht vermeiden. Die Gehölzbestände stellen ein potenzielles und bereits<br />

auch nachgewiesenes Bruthabitat verschiedener europäischer Vogelarten<br />

da. Ein Quartiersverlust von Fledermäusen kann ausgeschlossen werden.<br />

„Innerhalb des Untersuchungsraumes konnte das Vorkommen der Zauneidechse<br />

nachgewiesen werden. Weitere Aussagen zu der Avifauna wie,<br />

den Reptilien, Amphibien, Nachtkerzenschwärmer, Kleinsäuger (Fuchs,<br />

Hase u. Dachs), Großwild (Wildschwein, Reh), Schwarzkehlichen und<br />

Feldschwirl ist dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />

Schutzgut Boden: Auswirkungen auf das Schutzgut Geologie sind auszuschließen.<br />

Im Geltungsbereich des geplanten Sondergebietes wird

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