Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag
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PASEWALKER NACHRICHTEN - 6 - Nr. 12/<strong>2013</strong><br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />
des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz<br />
1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.“<br />
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich<br />
beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs.<br />
4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn<br />
der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit<br />
etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 41/13 Sondergebiet – Solarfeld „Altes Plattenwerk“ nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 03.12.<strong>2013</strong><br />
gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes<br />
Nr. 41/13 Sondergebiet – Solarfeld „Altes Plattenwerk“ bestehend<br />
aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und<br />
der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2<br />
BauGB die öffentliche Auslegung.<br />
Das Plangebiet befindet sich an der Bundesstraße 104 und wird wie folgt<br />
umgrenzt:<br />
im Osten: durch den Stiftshofer Weg<br />
im Süden: durch die Stettiner Chaussee<br />
im Westen: durch die rückwärtige Wohnbebauung in der Saarstraße<br />
im Norden: durch die Bahnstrecke Stettin/Lübeck<br />
Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.<br />
Übersichtsplan (unmaßstäblich):<br />
Geltungsbereich des Plangebietes<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41/13 Sondergebiet – Solarfeld<br />
„Altes Plattenwerk“ mit der Begründung und dem Umweltbericht liegt<br />
im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss<br />
(Bauamt) in der Zeit vom 7. Januar 2014 bis zum 7. Februar 2014 zu<br />
folgenden Öffnungszeiten<br />
montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
freitags 07.30 bis 12.00 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />
der Planung gegeben.<br />
Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während<br />
der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen<br />
schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden.<br />
- Umweltbericht<br />
• Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Castus GmbH, Ueckermünde,<br />
vom November <strong>2013</strong><br />
- Anlage 1 Relevanzprüfung für Arten des Anhanges IV der<br />
FFH-Richtlinie<br />
- Anlage 2 Formblätter für die Abprüfung der Verbotstatbestände<br />
der Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
- Anlage 3 Formblätter für die Abprüfung der Verbotstatbestände<br />
der europäischen Vogelarten<br />
• Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Castus GmbH, Ueckermünde<br />
vom November <strong>2013</strong><br />
Schutzgut Mensch: „ Es ist davon auszugehen, dass sich die baubedingten<br />
unvermeidbaren Beeinträchtigungen nicht erheblich auf das Schutzgut<br />
Mensch auswirken, soweit der Maßstab der guten fachlichen Praxis<br />
und der Stand der Technik in der Bauausführung angesetzt werden.“<br />
Schutzgut Tiere und Pflanzen: Für die erforderliche Baufeldfreimachung<br />
lässt sich die Rodung der im Plangebiet bestehenden Gehölze von 8.103 m²<br />
nicht vermeiden. Die Gehölzbestände stellen ein potenzielles und bereits<br />
auch nachgewiesenes Bruthabitat verschiedener europäischer Vogelarten<br />
da. Ein Quartiersverlust von Fledermäusen kann ausgeschlossen werden.<br />
„Innerhalb des Untersuchungsraumes konnte das Vorkommen der Zauneidechse<br />
nachgewiesen werden. Weitere Aussagen zu der Avifauna wie,<br />
den Reptilien, Amphibien, Nachtkerzenschwärmer, Kleinsäuger (Fuchs,<br />
Hase u. Dachs), Großwild (Wildschwein, Reh), Schwarzkehlichen und<br />
Feldschwirl ist dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />
Schutzgut Boden: Auswirkungen auf das Schutzgut Geologie sind auszuschließen.<br />
Im Geltungsbereich des geplanten Sondergebietes wird