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Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag

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Nr. 12/<strong>2013</strong> - 5 - PASEWALKER NACHRICHTEN<br />

Jubilare<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />

Amtliche Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19/<strong>11</strong> „Gewerbegebiet<br />

Torgelower Straße West“ der Stadt Pasewalk gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in der Sitzung am 12.09.<strong>2013</strong><br />

den Bebauungsplan Nr. 19/<strong>11</strong> „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“<br />

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht<br />

wurde gebilligt.<br />

Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Pasewalk<br />

entwickelt.<br />

Gemäß § 10 BauGB vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit<br />

geltenden Fassung wird der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 19/<strong>11</strong> „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ hiermit<br />

bekannt gemacht.<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt<br />

- im Norden durch die nördliche Trasse der beiden parallel verlaufenden<br />

<strong>11</strong>0 kV – Freileitungen;<br />

- im Westen durch den Gemeindewiesenweg;<br />

- im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 9, die westliche<br />

und südliche Grenze des Flurstückes 21, die westliche Grenze<br />

des Flurstückes 41/6 und die südlichen Grenzen der Flurstücke 40/7<br />

und 40/6;<br />

- im Osten durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Torgelower<br />

Straße sowie durch die nördlichen, westlichen und südlichen Grenzen<br />

des Einzelhandelsstandortes.<br />

Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Norden der Gemarkung Pasewalk.<br />

Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen<br />

Mit der Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk<br />

„PASEWALKER NACHRICHTEN“ tritt der Bebauungsplan gemäß<br />

der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk<br />

(Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2012) mit der öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Jedermann kann in die Satzung zum Bebauungsplan einschließlich aller<br />

seiner Bestandteile in die Begründung und in die zusammenfassende<br />

Erklärung während der Sprechzeiten<br />

montags 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

freitags 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss<br />

(Fachbereich Bau) Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft<br />

verlangen.<br />

Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach<br />

Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr<br />

geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen<br />

dieses Absatzes hingewiesen worden ist.<br />

Übersichtsplan (unmaßstäblich):<br />

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist<br />

schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,<br />

aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk geltend<br />

gemacht wird.<br />

Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften<br />

kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.<br />

Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215<br />

Abs. 1 BauGB hingewiesen<br />

§ 215 Abs. 1 BauGB, lautet wie folgt:<br />

„Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der<br />

dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

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