Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 21. Dezember 2013 ... - Schibri-Verlag
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Nr. 12/<strong>2013</strong> - 5 - PASEWALKER NACHRICHTEN<br />
Jubilare<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />
Amtliche Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19/<strong>11</strong> „Gewerbegebiet<br />
Torgelower Straße West“ der Stadt Pasewalk gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in der Sitzung am 12.09.<strong>2013</strong><br />
den Bebauungsplan Nr. 19/<strong>11</strong> „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“<br />
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />
(Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht<br />
wurde gebilligt.<br />
Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Pasewalk<br />
entwickelt.<br />
Gemäß § 10 BauGB vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit<br />
geltenden Fassung wird der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 19/<strong>11</strong> „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ hiermit<br />
bekannt gemacht.<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt<br />
- im Norden durch die nördliche Trasse der beiden parallel verlaufenden<br />
<strong>11</strong>0 kV – Freileitungen;<br />
- im Westen durch den Gemeindewiesenweg;<br />
- im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 9, die westliche<br />
und südliche Grenze des Flurstückes 21, die westliche Grenze<br />
des Flurstückes 41/6 und die südlichen Grenzen der Flurstücke 40/7<br />
und 40/6;<br />
- im Osten durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Torgelower<br />
Straße sowie durch die nördlichen, westlichen und südlichen Grenzen<br />
des Einzelhandelsstandortes.<br />
Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Norden der Gemarkung Pasewalk.<br />
Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen<br />
Mit der Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk<br />
„PASEWALKER NACHRICHTEN“ tritt der Bebauungsplan gemäß<br />
der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk<br />
(Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2012) mit der öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Jedermann kann in die Satzung zum Bebauungsplan einschließlich aller<br />
seiner Bestandteile in die Begründung und in die zusammenfassende<br />
Erklärung während der Sprechzeiten<br />
montags 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr<br />
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss<br />
(Fachbereich Bau) Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft<br />
verlangen.<br />
Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />
kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach<br />
Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr<br />
geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen<br />
dieses Absatzes hingewiesen worden ist.<br />
Übersichtsplan (unmaßstäblich):<br />
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist<br />
schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,<br />
aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk geltend<br />
gemacht wird.<br />
Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften<br />
kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.<br />
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215<br />
Abs. 1 BauGB hingewiesen<br />
§ 215 Abs. 1 BauGB, lautet wie folgt:<br />
„Unbeachtlich werden<br />
1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der<br />
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,