22. Jahrgang Strasburg (Um.), den 20. September ... - Schibri-Verlag

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4 Strasburger Anzeiger September 2013 Nr. 09/2013 a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlbezirke IV und V der Stadt Strasburg (Um.) sind in die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl 2013 einbezogen. Die Wähler der aufgeführten Wahlbezirke erhalten für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinweise zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu dieser Wahlbekanntmachung. Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im Wahlraum zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Wahlschablone bedienen. Die Wahlschablone ist vom Wahlberechtigten für die Stimmabgabe persönlich mitzubringen. Auskünfte zu Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie unter der Tel.-Nr.: 01805/666456 (0,14 EUR/Min. bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. bei Anrufen aus deutschen Mobilfunknetzen). Rollstuhlfahrer oder Wähler mit Schwierigkeiten beim Treppensteigen werden gebeten mit Wahlschein im Wahlraum des Wahlbezirks 4 – Max-Schmeling-Halle zu wählen. Dazu muss der Wahlschein bis zum 20. September 2013 bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden. Bitte nutzen Sie dazu den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Strasburg (Um.), 8. August 2013 Die Gemeindebehörde Andrea Schilling Ergänzung zur Wahlbekanntmachung Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 1. Auf der Grundlage § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 23. April 2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Bundestagswahl 2013 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen, sowie b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 5 Geburtsjahres-Gruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt. Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen. Die statistischen Auszählungen - der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und - der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden. 2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die allgemeinen Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern IV (Max- Schmeling-Halle) und V (Volkssolidarität) der Stadt Strasburg (Um.) einbezogen. 3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten. A. Mann, geb. 1989–1995 G. Frau, geb. 1989–1995 B. Mann, geb. 1979–1988 H. Frau, geb. 1979–1988 C. Mann, geb. 1969–1978 I. Frau, geb. 1969–1978 D. Mann, geb. 1954–1968 K. Frau, geb. 1954–1968 E. Mann, geb. 1944–1953 L. Frau, geb. 1944–1953 F. Mann, geb. 1943 u. früher M. Frau, geb. 1943 u. früher Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt. Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt. Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken. Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Nr. 09/2013 Strasburger Anzeiger September 2013 5 Weitere Bekanntmachungen Reges Baugeschehen in diesem Jahr in unserer Stadt Die hydrologische Umgestaltung des Zulaufbereiches des Strasburger Stadtsees und die Herstellung eines Sandfanges hinter der Reuterkoppel wurden abgeschlossen. Damit ist ein Teilbereich der Gesamtmaßnahme Restaurierung Strasburger Stadtsee und Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Strasburger Mühlbach fertiggestellt. Entlang des Strasburger Mühlbaches wurde ein Wanderweg angelegt, der die Strasburger und Gäste zum Verweilen einlädt. In diesem Bauabschnitt wurden durch den bauausführenden Betrieb mehrere Tonnen Müll, Gartenabfälle und Sperrmüll entsorgt. Künftig sollte jeder darauf achten, dass diese Flächen frei von Unrat und Müll bleiben und jeder Bürger umweltbewusst handelt. Gartenabfälle sind auf dem Kompost im Garten bzw. auf der Kompostieranlage in der Thomas-Müntzer-Straße zu entsorgen. Für Hausmüll stehen die Hausmülltonnen zur Verfügung und es gibt auch regelmäßig mehrmals im Jahr eine Sperrmüllentsorgung. Weiterhin befindet sich in der Fabrikstraße der Wertstoffhof, wo nahezu alle Wertstoffe und Abfälle entgegengenommen werden. So muss niemand seinen Müll illegal entsorgen. Die Stadt Strasburg (Um.) musste sich gegenüber dem Fördermittelgeber verpflichten, dass in diesem Bereich der Retentionsflächen keinerlei Abfälle abgelagert werden. Wir hoffen, dass wir dieser Verpflichtung nachkommen und jeder seinen eigenen Beitrag dazu leistet. Für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Strasburger Mühlbaches vom Hellteich bis zur B 104 ist zur Erneuerung des Durchlasses eine Vollsperrung der Thomas-Müntzer-Straße notwendig. Diese dauert voraussichtlich bis Jahresende. Auch die Bauarbeiten zum Ausbau des 1. Siedlungsweg sind in vollem Gange. Die Firma TWE GmbH Eggesin verlegt zur Zeit die Schmutzwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen. Weiterhin wurde mit dem Straßenbau begonnen und die ersten Borde gesetzt. Es ist vorgesehen für den ersten Teilabschnitt vom 2. Siedlungsweg bis zur Einfahrt E.dis AG mit dem Einbau der Schwarzdecke ab der 41. KW (07.10.2013) zu beginnen. Die Strasburger Wohnungsgenossenschaft e. G. und die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH haben ihre Parkplatzflächen für die Bauzeit auch für die privaten Anwohner zur Verfügung gestellt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass die Wäscheplätze und Grünflächen nicht als Parkplätze genutzt werden. Auch die Arbeiten für die Saugspülbaggerung im Strasburger Stadtsee sind in vollem Gange. Das 1. Spülfeld ist fertiggestellt und der Saugspülbagger hat mit der Sedimententnahme begonnen. Zum Verspannen der Führungsseile für den Saugspülbagger musste der Weg von der Seepromenade südlich des Sees gesperrt werden. Die Arbeiten der Saugspülbaggerung dauern voraussichtlich bis Ende Dezember diesen Jahres. Der Spielplatz auf dem Gelände der ehemaligen Kinderkombination steht auch kurz vor der Fertigstellung. Dieser wird in wenigen Tagen der Öffentlichkeit übergeben. Die Havariebeseitigung in der Friedenstraße ist ebenfalls beendet. Die B 104 ist nun wieder für den Verkehr freigegeben. Es wurden die Schmutz-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen sowie die Fahrbahn in diesem Abschnitt erneuert. Anke Heinrichs Erste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin Abfuhrtermine Regelabfuhr 2013 Rosenthal 26.09.2013 Gehren 25./26.09.2013 Wilhelmslust 26.09.2013 Lauenhagen 26.09.2013 Für die Abfuhr wurde die Firma SDL Mecklenburg GmbH Neustrelitz durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg vertraglich gebunden. Der Zugang zu den Klärgruben/Sammelgruben ist zu den Terminen abzusichern. Eine zweite Anfuhr wird kostenplichtig. Kerstin Heidemann Betriebsstellenleiterin, Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg

Nr. 09/2013 <strong>Strasburg</strong>er Anzeiger <strong>September</strong> 2013 5<br />

Weitere Bekanntmachungen<br />

Reges Baugeschehen in diesem Jahr in unserer Stadt<br />

Die hydrologische <strong>Um</strong>gestaltung des Zulaufbereiches des <strong>Strasburg</strong>er<br />

Stadtsees und die Herstellung eines Sandfanges hinter der<br />

Reuterkoppel wur<strong>den</strong> abgeschlossen. Damit ist ein Teilbereich der<br />

Gesamtmaßnahme Restaurierung <strong>Strasburg</strong>er Stadtsee und Herstellung<br />

der ökologischen Durchgängigkeit im <strong>Strasburg</strong>er Mühlbach<br />

fertiggestellt. Entlang des <strong>Strasburg</strong>er Mühlbaches wurde ein<br />

Wanderweg angelegt, der die <strong>Strasburg</strong>er und Gäste zum Verweilen<br />

einlädt.<br />

In diesem Bauabschnitt wur<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> bauausführen<strong>den</strong> Betrieb<br />

mehrere Tonnen Müll, Gartenabfälle und Sperrmüll entsorgt. Künftig<br />

sollte jeder darauf achten, dass diese Flächen frei von Unrat und Müll<br />

bleiben und jeder Bürger umweltbewusst handelt. Gartenabfälle<br />

sind auf dem Kompost im Garten bzw. auf der Kompostieranlage<br />

in der Thomas-Müntzer-Straße zu entsorgen. Für Hausmüll stehen<br />

die Hausmülltonnen zur Verfügung und es gibt auch regelmäßig<br />

mehrmals im Jahr eine Sperrmüllentsorgung. Weiterhin befindet<br />

sich in der Fabrikstraße der Wertstoffhof, wo nahezu alle Wertstoffe<br />

und Abfälle entgegengenommen wer<strong>den</strong>. So muss niemand seinen<br />

Müll illegal entsorgen.<br />

Die Stadt <strong>Strasburg</strong> (<strong>Um</strong>.) musste sich gegenüber dem Fördermittelgeber<br />

verpflichten, dass in diesem Bereich der Retentionsflächen<br />

keinerlei Abfälle abgelagert wer<strong>den</strong>. Wir hoffen, dass wir dieser<br />

Verpflichtung nachkommen und jeder seinen eigenen Beitrag dazu<br />

leistet.<br />

Für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des <strong>Strasburg</strong>er<br />

Mühlbaches vom Hellteich bis zur B 104 ist zur Erneuerung<br />

des Durchlasses eine Vollsperrung der Thomas-Müntzer-Straße<br />

notwendig. Diese dauert voraussichtlich bis Jahresende.<br />

Auch die Bauarbeiten zum Ausbau des 1. Siedlungsweg sind in<br />

vollem Gange.<br />

Die Firma TWE GmbH Eggesin verlegt zur Zeit die Schmutzwasser-,<br />

Regenwasser- und Trinkwasserleitungen. Weiterhin wurde mit dem<br />

Straßenbau begonnen und die ersten Borde gesetzt.<br />

Es ist vorgesehen für <strong>den</strong> ersten Teilabschnitt vom 2. Siedlungsweg<br />

bis zur Einfahrt E.dis AG mit dem Einbau der Schwarzdecke ab der<br />

41. KW (07.10.2013) zu beginnen.<br />

Die <strong>Strasburg</strong>er Wohnungsgenossenschaft e. G. und die Gemeinnützige<br />

Wohnungsbaugesellschaft mbH haben ihre Parkplatzflächen für<br />

die Bauzeit auch für die privaten Anwohner zur Verfügung gestellt.<br />

Jedoch sollte darauf geachtet wer<strong>den</strong>, dass die Wäscheplätze und<br />

Grünflächen nicht als Parkplätze genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Auch die Arbeiten für die Saugspülbaggerung im <strong>Strasburg</strong>er Stadtsee<br />

sind in vollem Gange.<br />

Das 1. Spülfeld ist fertiggestellt und der Saugspülbagger hat mit der<br />

Sedimententnahme begonnen. Zum Verspannen der Führungsseile<br />

für <strong>den</strong> Saugspülbagger musste der Weg von der Seepromenade südlich<br />

des Sees gesperrt wer<strong>den</strong>. Die Arbeiten der Saugspülbaggerung<br />

dauern voraussichtlich bis Ende Dezember diesen Jahres.<br />

Der Spielplatz auf dem Gelände der ehemaligen Kinderkombination<br />

steht auch kurz vor der Fertigstellung. Dieser wird in wenigen Tagen<br />

der Öffentlichkeit übergeben.<br />

Die Havariebeseitigung in der Frie<strong>den</strong>straße ist ebenfalls beendet.<br />

Die B 104 ist nun wieder für <strong>den</strong> Verkehr freigegeben. Es wur<strong>den</strong><br />

die Schmutz-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen sowie die<br />

Fahrbahn in diesem Abschnitt erneuert.<br />

Anke Heinrichs<br />

Erste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin<br />

Abfuhrtermine Regelabfuhr 2013<br />

Rosenthal 26.09.2013<br />

Gehren 25./26.09.2013<br />

Wilhelmslust 26.09.2013<br />

Lauenhagen 26.09.2013<br />

Für die Abfuhr wurde die Firma SDL Mecklenburg GmbH Neustrelitz<br />

durch <strong>den</strong> Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung<br />

<strong>Strasburg</strong> vertraglich gebun<strong>den</strong>.<br />

Der Zugang zu <strong>den</strong> Klärgruben/Sammelgruben ist zu <strong>den</strong> Terminen<br />

abzusichern. Eine zweite Anfuhr wird kostenplichtig.<br />

Kerstin Heidemann<br />

Betriebsstellenleiterin, Zweckverband für<br />

Wasserver- und Abwasserentsorgung <strong>Strasburg</strong>

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