Dezember - Schibri-Verlag

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25.06.2014 Aufrufe

UECKERMÜNDER STADTREPORTER - 8 - Nr. 12/13 Amtlich Mitteilungen und Bekanntmachungen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung des Wahlausschusses der Stadt Ueckermünde Gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt M-V 2013, S. 770, finden am 25. Mai 2014 u.a. die Wahlen zu den Gemeinde- und Kreisvertretungen, mithin auch die Wahl der Stadtvertretung Ueckermünde, statt. Das Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V vom 16. Oktober 2010 (LKWG M-V) legt fest, dass für jede Wahl ein Gemeindewahlausschuss erforderlich ist. Da es sich vorliegend um eine allgemeine Kommunalwahl handelt, ist eine Neubesetzung des derzeit bestehenden Wahlausschusses erforderlich. Mit der Neubestellung des Wahlausschusses endet die Amtszeit des bisherigen Wahlausschusses (§ 10 Absatz 4 LKWG M-V). Entsprechend § 10 Absatz 1 Satz 4 LKWG M-V werden die Mitglieder des Wahlausschusses von der Wahlleitung aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen, wobei § 12 Absatz 2 LKWG M-V entsprechende Anwendung findet. Die Besetzung des Wahlausschusses soll den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Gemeindevertretung entsprechen. Die Mitglieder des Wahlausschusses können aus dem gesamten Wahlgebiet, also dem Territorium der Stadt Ueckermünde, kommen. Hiermit bitte ich alle Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 31. Januar 2014 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Öffnungszeiten Klappbrücke täglich 10:00 bis 10:15 Uhr Kontakt Hafenmeister: 0170/7454543 Verzichtet eine Partei oder Wählergruppe darauf, Vorschläge zu unterbreiten, bleiben diese Sitze frei. Unabhängig davon, ob genügend Vorschläge eingehen, ist aber die gesetzliche Mindestanzahl von vier Beisitzern neben der Wahlleitung im Wahlausschuss zu gewährleisten. Kann die Mindestanzahl mangels Vorschlägen nicht erreicht werden, sind die fehlenden Mitglieder von der Walleitung gemäß § 10 Absatz 6 LKWG M-V nach eigenem Ermessen zu berufen. Hinweis: Entsprechend § 7 Absatz 3 LKWG M-V dürfen Bewerberinnen oder Bewerber nicht Mitglied der Wahlorganisation sein, das bedeutet, nicht im Wahlausschuss tätig werden. Walther Bürgermeister als Gemeindewahlbehörde Stadt begrüßt Entscheidung des Richterbundes (GW) Nach dem vermeintlichen Aus für das Ueckermünder Amtsgericht durch das im Landtag beschlossene Gesetz keimt nun doch wieder Hoffnung auf, denn der Richterbund hat die Initiierung eines Volksbegehrens beschlossen. In seiner Mitgliederversammlung am 11. November hat sich der Richterbund des Landes mit deutlicher Mehrheit zur Initiierung eines Volksbegehrens zur Abschaffung der jüngst beschlossenen Gerichtsstrukturreform ausgesprochen. Ueckermündes Bürgermeister Gerd Walther begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. „Ich hatte gehofft, dass sich der Richterbund so entscheidet, denn nun haben wir die Chance mit großer Basis und parteiübergreifend ein Volksbegehren anzupacken“, ist Walther zuversichtlich. Unter solchen Voraussetzungen sind nach Meinung des Ueckermünder Rathauschefs die Aussichten gut, die nötigen 120.000 Unterschriften im Land zu sammeln, um eine erneute Befassung mit dem Thema im Landtag zu erzwingen. „Gerne werde ich als erstunterzeichnender Bürgermeister einer der am stärksten betroffenen Kommunen im Land hier aktiv, um dann auch in unserer Region die nötigen Unterschriften einzuwerben“, so Gerd Walther. Die nächste Abholung „Gelber Sack“ in Ueckermünde mit den Ortsteilen Bellin und Berndshof sowie in Rochow erfolgt an folgenden Tagen: Montag, dem 23. Dezember 2013 Montag, dem 06. Januar 2014 Montag, dem 20. Januar 2014 Die Bereitstellung der Säcke muss bis 06:00 Uhr erfolgen! Der Stadtpräsident informiert: Liebe Einwohner von Ueckermünde, wenn Sie Anliegen, Vorschläge oder Hinweise an die Stadtvertretung, oder auch an mich als Stadtpräsidenten herantragen wollen, besteht dazu über nachfolgende Kontaktadresse die Möglichkeit einer Terminvereinbarung. Aber auch die schriftliche Einreichung von Fragen oder Problemen ist möglich. Wenden Sie sich bitte in beiden Fällen an die Stadtvertretung Ueckermünde Der Stadtpräsident Am Rathaus 3 (Schloss), Zimmer 225 17373 Ueckermünde Telefon: 039771/28413, Fax: 28418 E-Mail: stadtpraesident@ ueckermuende.de Mit freundlichen Grüßen Arnim Beduhn Wertstoffhof bei der Remondis Ueckermünde GmbH, Feldstraße 7 (Betriebsgelände Firma Remondis) Telefon 039771/5100 Folgende Wertstoffe bzw. Abfälle können angeliefert bzw. entsorgt werden: verwertbarer Bauschutt (Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, die keine gefährlichen Stoffe enthalten), Glas, Papier, Pappe, Leichtverpackungen, Schrott, Elektronikschrott, Sperrmüll, Garten- und Parkabfälle. Diese Abfallarten können auch in Kleinstmengen (PKW/PKW mit Anhänger) aus dem gewerblichen Bereich angeliefert werden. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:30 Uhr Samstag (ungerade Woche) 08:00 - 12:00 Uhr (März - Oktober) Bitte achten Sie darauf, dass der Wertstoffhof samstags nur in ungeraden Wochen geöffnet ist. Schauen Sie in den Kalender, dort stehen in der Regel die Kalenderwochen mit drin. Die Annahme von Altholz, Asbest, Dachpappe, Mineralwolle und Kunststofffolien (außer Verpackungen) erfolgt nur zu nachfolgend genannten Zeiten. Montag und Mittwoch 08:00 - 12:00 und 12:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 und 12:30 - 14:00 Uhr Die Friedhofsverwaltung Ueckermünde der Gemeinnützigen Werk- und Wohnstätten GmbH mit Sitz in der Belliner Straße erreichen Sie unter der Rufnummer 039771/536821

Nr. 12/13 - 9 - UECKERMÜNDER STADTREPORTER Verschiebung der Hausmüllentsorgung: Weihnachten 2013 Bitte beachten Sie folgende Verschiebung der Mülltonnenentleerung: Ueckermünde 1 (Seitenlader): Entleerung Samstag, 21.12.2013 Ahornweg, Am Schützenwald, Am Tierpark, Am Wiesengrund, Anklamer Str., Backofenweg (v. Grüner Weg), Bornbruchweg, Bornkamp, Chausseestr., Gerichtsstr., Grüner Weg, Kamigstr., Klaus- Störtebeker-Weg, Liepgartener Str., Ravensteinstr, Reeperbahn, R.-Koch-Str., Rosenmühler Weg, Schafbrückweg, Schnake, Siedenfeld, Ueckerstr. (vom Armeelazarett bis Kreuzung Anklamer Str.), Wiesenstr., Zarowmühl Ueckermünde 2 (Hecklader): Entleerung am Montag, 23.12.2013 Ackerhof, Altes Bollwerk, Am Schwarzen See, Am Strand, Ueckerdamm, An der Volksbühne, Apfelallee, A.-Bartelt-Str., Bergstr., Burgsteig, Dr.-G.-Bodeck-Str., Fischerstieg, Gartenstr., Goethestr., Grabenstr., Haffstr., Hirtenstieg, Hospitalstr., J.-S.-Bach-Str., Kanalweg, Kastanienallee, Kirchgasse, Klockenberg, Kranichstr., Lübecker Str. Ausbau, Markt, Neues Bollwerk, Pattenser Str., Reiherstieg, Ringstr., Sander Str., Schäferweg, Schulstr., Schwarzer Weg, Töpferstr., Ueckerstr. (vom Busbahnhof bis Kreuzung Armeelazarett), Usedomer Str., Wallstr., Winkelstr., Weg am Rosengarten, Zum Strand Ueckermünde 3 (Seitenlader): Entleerung am Montag, 23.12.2013 Am Gewerbepark, Belliner Str., Bremer Str., Eckbusch, Eggesiner Str., Feldstr., Geschwister-Scholl-Str., Greifswalder Str., Hamburger Str., Heideweg, Jägersteig, Lübecker Str., Neuendorfer Str., Oststr., Parkweg, Rochower Str., Rostocker Str., Schulweg, Stralsunder Str., Wismarer Str., Bellin, Berndshof, Rochow Rathaus zum Jahreswechsel zu Aus betrieblichen Gründen bleiben die Türen des Rathauses am 27. und 30. Dezember für die Bürgerinnen und Bürger geschlossen. Die Verwaltung ist im neuen Jahr wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da! Erster Sprechtag ist Donnerstag, der 02. Januar. Wir bitten um Verständnis! Jetzt an Winter denken Genau wie der städtische Bauhof sollten die Eigentümer von Grundstücken, die an öffentlichen Straßen gelegen sind, unbedingt an den bevorstehenden Winter denken. Ihnen obliegt nämlich laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Ueckermünde die Schnee- und Glättebeseitigung der Gehwege. Die Satzung sagt dazu in § 5 Folgendes aus: Die Schnee- und Glättebeseitigung für Gehwege einschließlich der gleichzeitig gekennzeichneten Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist wie folgt durchzuführen: − Geh - und Radwege sind in einer für den Verkehr erforderlichen Breite, 2/3 des Gehweges, von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen und Einmündungen, für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte aus beseitigt werden können. − Schnee ist in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, bei länger anhaltendem Schneefall alle drei Stunden, nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Auf den mit Schlacke, Sand oder Kies befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegflächen zu entfernen. − Glätte ist in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00 Uhr entstehende Glätte bis 08:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Reinigungspflichtige sollten sich also rechtzeitig mit Streumaterial versorgen oder im Falle, dass sie die Leistungen nicht selbst erbringen können oder wollen, mit einer entsprechenden Dienstleistungsfirma in Verbindung setzen bzw. diese beauftragen. Bitte vormerken: Weihnachtsbaumentsorgung am 08. Januar Am Mittwoch, dem 08. Januar 2014, werden in unserer Stadt wieder die Weihnachtsbäume in den Neubaugebieten Ueckermünde Ost und West entsorgt. Bitte legen Sie Ihren Weihnachtsbaum am Entsorgungstag bis 06:00 Uhr an den Restmüllcontainerstandplätzen zur Abholung bereit. Die Weihnachtsbäume werden auch bei der nächsten Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Außerdem können sie kostenlos auf den Wertstoff- und Abfallannahmehöfen des Landkreises abgegeben werden. Achtung! Bitte entfernen Sie den Weihnachtsschmuck (Lametta)! Sperrmüllentsorgung In wenigen Tagen ist wieder einmal Sperrmüllentsorgung in Ueckermünde. Bitte denken Sie daran, wirklich nur das herauszustellen, was in den Sperrmüll gehört. Nicht dazu gehören z.B. Kühlgeräte, Pkw-Ersatzteile, Farbgebinde, Asbestplatten, Autoreifen und sperrige Gegenstände. Folgende Termine gelten für die einzelnen Straßenzüge: 02.01. Ackerhof, Am Wiesengrund (Containergestellung), A.-Bartelt- Str., Bergstr., Bornkamp, Chausseestr., Gartenstr., Goethestr., Kastanienallee, Reeperbahn, Schafbrückweg (von Chausseestr. bis Ahornweg), Schnake, Siedenfeld, Wallstr. 03.01. Altes Bollwerk, Am Ueckerdamm, An der Volksbühne, Anklamer Str., Giulio-Perotti-Weg (Sammelplatz), Grabenstr., Hospitalstr., Kirchgasse, Markt, Neues Bollwerk, Schulstr., Töpferstr., Ueckerstr., Weg am Rosengarten 06.01. Am Schwarzen See, Bremer Str., Feldstr., Greifswalder Str., Hamburger Str., Jägersteig, Lübecker Str., Lübecker Str. Ausbau, Oststr., Ringstr., Rostocker Str., Schulweg, Stralsunder Str., Usedomer Str., Wismarer Str. 07.01. Ahornweg, Am Schützenwald, Apfelallee, Bornbruchweg, Dr.- G.-Bodeck-Str., Liepgartener Str., Ravensteinstr., R.-Koch- Str., Rosenmühler Weg, Schafbrückweg (von Ravensteinstr. bis Ahornweg), Wiesenstr., Zarowmühl 10.01. Am Gewerbepark, Burgsteig, Eggesiner Str., Geschw.-Scholl- Str., J.-S.-Bach-Str., Klockenberg, Parkweg, Rochower Str., Schwarzer Weg 14.01. Haffring, Ispericher Str. 13.01. Am Strand, Belliner Str., Fischerstieg, Haffstr., Heideweg, Hirtenstieg, Kanalweg, Kranichstr., Neuendorfer Str., Pattenser Str., Reiherstieg, Sander Str., Schäferweg, W.-Seelenbinder-Str., Winkelstr., Zum Strand 09.01. Am Tierpark, Backofenweg, Eckbusch, Gerichtsstr., Grüner Weg, Kamigstr., Klaus-Störtebeker-Weg 16.01. Bellin, Berndshof Hinweis: Bitte stellen Sie in Wohngebieten mit Geschosswohnungebauten (Ueckermünde-Ost und Ueckermünde-West) den Sperrmüll nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen ab.

UECKERMÜNDER STADTREPORTER - 8 -<br />

Nr. 12/13<br />

Amtlich Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />

Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />

Einreichung von Vorschlägen für die Besetzung<br />

des Wahlausschusses der Stadt Ueckermünde<br />

Gemäß der Veröffentlichung im Amtsblatt<br />

M-V 2013, S. 770, finden am 25.<br />

Mai 2014 u.a. die Wahlen zu den Gemeinde-<br />

und Kreisvertretungen, mithin<br />

auch die Wahl der Stadtvertretung Ueckermünde,<br />

statt. Das Landes- und<br />

Kommunalwahlgesetz M-V vom 16. Oktober<br />

2010 (LKWG M-V) legt fest, dass<br />

für jede Wahl ein Gemeindewahlausschuss<br />

erforderlich ist. Da es sich vorliegend<br />

um eine allgemeine Kommunalwahl<br />

handelt, ist eine Neubesetzung des<br />

derzeit bestehenden Wahlausschusses<br />

erforderlich. Mit der Neubestellung des<br />

Wahlausschusses endet die Amtszeit<br />

des bisherigen Wahlausschusses (§ 10<br />

Absatz 4 LKWG M-V).<br />

Entsprechend § 10 Absatz 1 Satz 4<br />

LKWG M-V werden die Mitglieder des<br />

Wahlausschusses von der Wahlleitung<br />

aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen,<br />

wobei § 12 Absatz 2 LKWG M-V<br />

entsprechende Anwendung findet. Die<br />

Besetzung des Wahlausschusses soll<br />

den Mehrheitsverhältnissen der Parteien<br />

und Wählergruppen in der Gemeindevertretung<br />

entsprechen. Die Mitglieder<br />

des Wahlausschusses können aus dem<br />

gesamten Wahlgebiet, also dem Territorium<br />

der Stadt Ueckermünde, kommen.<br />

Hiermit bitte ich alle Parteien und<br />

Wählergruppen, mir bis zum 31. Januar<br />

2014 entsprechende Vorschläge<br />

zu unterbreiten.<br />

Öffnungszeiten<br />

Klappbrücke<br />

täglich<br />

10:00 bis 10:15 Uhr<br />

Kontakt Hafenmeister: 0170/7454543<br />

Verzichtet eine Partei oder Wählergruppe<br />

darauf, Vorschläge zu unterbreiten,<br />

bleiben diese Sitze frei. Unabhängig davon,<br />

ob genügend Vorschläge eingehen,<br />

ist aber die gesetzliche Mindestanzahl<br />

von vier Beisitzern neben der Wahlleitung<br />

im Wahlausschuss zu gewährleisten.<br />

Kann die Mindestanzahl mangels<br />

Vorschlägen nicht erreicht werden, sind<br />

die fehlenden Mitglieder von der Walleitung<br />

gemäß § 10 Absatz 6 LKWG M-V<br />

nach eigenem Ermessen zu berufen.<br />

Hinweis:<br />

Entsprechend § 7 Absatz 3 LKWG M-V<br />

dürfen Bewerberinnen oder Bewerber<br />

nicht Mitglied der Wahlorganisation sein,<br />

das bedeutet, nicht im Wahlausschuss<br />

tätig werden.<br />

Walther<br />

Bürgermeister<br />

als Gemeindewahlbehörde<br />

Stadt begrüßt<br />

Entscheidung<br />

des Richterbundes<br />

(GW) Nach dem vermeintlichen Aus für<br />

das Ueckermünder Amtsgericht durch<br />

das im Landtag beschlossene Gesetz<br />

keimt nun doch wieder Hoffnung auf,<br />

denn der Richterbund hat die Initiierung<br />

eines Volksbegehrens beschlossen.<br />

In seiner Mitgliederversammlung am<br />

11. November hat sich der Richterbund<br />

des Landes mit deutlicher Mehrheit zur<br />

Initiierung eines Volksbegehrens zur<br />

Abschaffung der jüngst beschlossenen<br />

Gerichtsstrukturreform ausgesprochen.<br />

Ueckermündes Bürgermeister Gerd<br />

Walther begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich.<br />

„Ich hatte gehofft, dass sich<br />

der Richterbund so entscheidet, denn<br />

nun haben wir die Chance mit großer<br />

Basis und parteiübergreifend ein Volksbegehren<br />

anzupacken“, ist Walther zuversichtlich.<br />

Unter solchen Voraussetzungen<br />

sind nach Meinung des Ueckermünder<br />

Rathauschefs die Aussichten<br />

gut, die nötigen 120.000 Unterschriften<br />

im Land zu sammeln, um eine<br />

erneute Befassung mit dem Thema im<br />

Landtag zu erzwingen. „Gerne werde<br />

ich als erstunterzeichnender Bürgermeister<br />

einer der am stärksten betroffenen<br />

Kommunen im Land hier aktiv, um<br />

dann auch in unserer Region die nötigen<br />

Unterschriften einzuwerben“, so<br />

Gerd Walther.<br />

Die nächste Abholung „Gelber Sack“ in Ueckermünde mit<br />

den Ortsteilen Bellin und Berndshof sowie in Rochow erfolgt<br />

an folgenden Tagen:<br />

Montag, dem 23. <strong>Dezember</strong> 2013<br />

Montag, dem 06. Januar 2014<br />

Montag, dem 20. Januar 2014<br />

Die Bereitstellung der Säcke muss bis 06:00 Uhr erfolgen!<br />

Der Stadtpräsident<br />

informiert:<br />

Liebe Einwohner von Ueckermünde,<br />

wenn Sie Anliegen, Vorschläge<br />

oder Hinweise an<br />

die Stadtvertretung, oder<br />

auch an mich als Stadtpräsidenten<br />

herantragen<br />

wollen, besteht dazu über<br />

nachfolgende Kontaktadresse<br />

die Möglichkeit einer Terminvereinbarung.<br />

Aber auch die schriftliche<br />

Einreichung von Fragen oder Problemen<br />

ist möglich. Wenden Sie sich bitte<br />

in beiden Fällen an die<br />

Stadtvertretung Ueckermünde<br />

Der Stadtpräsident<br />

Am Rathaus 3 (Schloss), Zimmer 225<br />

17373 Ueckermünde<br />

Telefon: 039771/28413, Fax: 28418<br />

E-Mail: stadtpraesident@<br />

ueckermuende.de<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Arnim Beduhn<br />

Wertstoffhof<br />

bei der Remondis Ueckermünde<br />

GmbH, Feldstraße 7<br />

(Betriebsgelände Firma Remondis)<br />

Telefon 039771/5100<br />

Folgende Wertstoffe bzw. Abfälle können<br />

angeliefert bzw. entsorgt werden:<br />

verwertbarer Bauschutt (Gemische aus<br />

Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, die<br />

keine gefährlichen Stoffe enthalten),<br />

Glas, Papier, Pappe, Leichtverpackungen,<br />

Schrott, Elektronikschrott, Sperrmüll,<br />

Garten- und Parkabfälle. Diese<br />

Abfallarten können auch in Kleinstmengen<br />

(PKW/PKW mit Anhänger) aus<br />

dem gewerblichen Bereich angeliefert<br />

werden.<br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag, Mittwoch, Freitag<br />

08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:30 Uhr<br />

Samstag (ungerade Woche)<br />

08:00 - 12:00 Uhr (März - Oktober)<br />

Bitte achten Sie darauf, dass der Wertstoffhof<br />

samstags nur in ungeraden<br />

Wochen geöffnet ist. Schauen Sie in<br />

den Kalender, dort stehen in der Regel<br />

die Kalenderwochen mit drin. Die Annahme<br />

von Altholz, Asbest, Dachpappe,<br />

Mineralwolle und Kunststofffolien (außer<br />

Verpackungen) erfolgt nur zu nachfolgend<br />

genannten Zeiten.<br />

Montag und Mittwoch<br />

08:00 - 12:00 und 12:30 - 15:30 Uhr<br />

Freitag<br />

08:00 - 12:00 und 12:30 - 14:00 Uhr<br />

Die Friedhofsverwaltung<br />

Ueckermünde der Gemeinnützigen<br />

Werk- und Wohnstätten GmbH mit Sitz<br />

in der Belliner Straße erreichen Sie unter<br />

der Rufnummer<br />

039771/536821

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