Dezember - Schibri-Verlag

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UECKERMÜNDER STADTREPORTER - 10 - Nr. 12/13 Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690 ff.) fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtvertretung Ueckermünde am 25. Mai 2014 auf. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von der Wahlbehörde der Stadt Ueckermünde zu folgenden Zeiten im Rathaus, Am Rathaus 4, Zimmer 303, kostenlos ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos geliefert werden: Mo, Mi, Do Di Fr Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtvertretung Ueckermünde am 25. Mai 2014 09:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr 09:00 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 17:30 Uhr 09:00 bis 11:30 Uhr Die Vordrucke können auch über die Internetseite der Landeswahlleiterin www. wahlen.m-v.de beschafft werden. Auf die Bestimmungen der §§ 4, 6, 7 Absatz 3, 15 bis 19 und 62 des LKWG M-V und des § 24 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94) weise ich hin. Insbesondere bitte ich zu beachten: Einreichungsfrist Die Wahlvorschläge sind spätestens am 73. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 13. März 2014, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleiterin der Stadt Ueckermünde, Am Rathaus 4, Zimmer 303, 17373 Ueckermünde, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können. Mängel, die nach dem 13. März 2014, 18:00 Uhr, festgestellt werden, führen, ebenso wie das Einreichen der Wahlvorschläge nach diesem Termin, zur Nichtzulassung der Wahlvorschläge. Unionsbürger Es wird darauf hingewiesen, dass Unionsbürger 1. nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sowie, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen werden, wenn sie bis spätestens am 23. Tag vor der Wahl (02. Mai 2014) nachweisen, dass sie am Wahltag seit mindestens 37 Tagen (18. April 2014) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihre Hauptwohnung haben. 2. nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wählbar sind und sie darüber hinaus nicht in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein dürfen. 1. Wahlgebiet, Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Das Wahlgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Ueckermünde. Die Stadt Ueckermünde bildet mit allen Ortsteilen einen Wahlbereich. 2. Wählbarkeit Wählbar zum Stadtvertreter sind alle Deutschen i.S.d. Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag - von der Wählbarkeit nach § 6 Absatz 2 LKWG M-V nicht ausgeschlossen sind, - das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten. 3. Wahlvorschlagsrecht (1) Wahlvorschläge können einreichen: - Parteien i.S.d. Artikels 21 des Grundgesetzes (Partei), - Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe) - einzelne Personen, die sich selbst als Bewerberin oder Bewerber vorschlagen (Einzelbewerbung) (2) Jede Partei, Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann einen Wahlvorschlag einreichen. Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag von Parteien und Wählergruppen beträgt gemäß § 24 Absatz 4 LKWO M-V 26. (3) Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig, d.h. Parteien oder Wählergruppen können keine gemeinsamen Wahlvorschläge unterbreiten. 4. Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind entsprechend den Bestimmungen des LKWG M-V und der LKWO M-V einzureichen. (1) Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen sind mit den Formblättern 4.1.1. bis 4.1.3. der Anlage 4 sowie der Anlage 6 LKWO M-V einzureichen. Der Wahlvorschlag muss die in den Formblättern geforderten Angaben vollständig enthalten, insbesondere 1. Familienname, Vorname (Rufname), Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift der Hauptwohnung des Bewerbers 2. den Namen und soweit vorhanden die Kurzbezeichnung der Partei oder Aufforderung der Stadtwahlleiterin zur Benennung von wahlberechtigten Personen für die Besetzung der Wahlvorstände aus Anlass der verbundenen Kommunal- und Europawahlen Gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg- Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690) sind in der Stadt Ueckermünde für die verbundenen Kommunal- und Europawahlen am 25. Mai 2014 mehrere Wahlvorstände zu bilden. Entsprechend § 12 Absatz 1 i.V.m. § 11 Absatz 1 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg- Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94) fordere ich hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir spätestens bis zum 31. Januar 2014 Vorschläge für die Mitarbeit in den Wahlvorständen zu unterbreiten. Ich verweise darauf, dass die vorgeschlagenen Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigten stammen müssen und weder Wahlbewerber noch Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sein dürfen. Die Vorschläge richten Sie bitte an: Stadt Ueckermünde, Stadtwahlleiterin, Am Rathaus 3, 17373 Ueckermünde, Telefon: 039771/28416, Fax: 28492, E-Mail: soyeaux.rathaus@ueckermuen de.de. Soyeaux Stadtwahlleiterin

Nr. 12/13 - 11 - UECKERMÜNDER STADTREPORTER Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 Wählergruppe 3. die Namen und Vornamen der Vertrauenspersonen und deren Anschriften Hinweis: Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Parteiorganen oder dem bzw. den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen handschriftlich unterzeichnet sein, das schließt die Eidesstattliche Versicherung nach § 16 Absatz 5 LKWG M-V ein. Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 1. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber einschließlich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt nach § 16 Absatz 5 des LKWG M-V nach dem Formblatt 4.1.2. der Anlage 4 LKWO M-V 2. die schriftliche Zustimmungserklärung, Formblatt 4.1.3. der Anlage 4 LKWO M-V 3. für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit nach der Anlage 4, Formblatt 4.1.3. LKWO M-V 4. für jeden Unionsbürger eine von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt, dass er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist - nach dem Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V 5. für Bewerber, die durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würden, eine Erklärung, welche Absicht (Amt oder Mandat) im Falle eines Wahlerfolgs besteht. Am 20. November 2013 verstarb Horst Reißner (2) Wahlvorschläge von Einzelbewerbern sind mit dem Formblatt 4.2 einzureichen. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1. Familienname, Vorname (Rufname), Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift der Hauptwohnung des Bewerbers 2. die Erklärung als Einzelbewerber an der Wahl teilnehmen zu wollen, Formblatt 4.2 der Anlage 4 LKWO M-V 3. weitere Erklärungen und Nachweise des Bewerbers nach dem Formblatt 4.2 der Anlage 4 LKWO M-V 4. für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit nach der Anlage 4, Formblatt 4.2 LKWO M-V 5. für jeden Unionsbürger eine von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt, dass er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist - nach dem Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V Vertrauensperson für den Wahlvorschlag von Einzelbewerbern ist der Einzelbewerber selbst. Es kann eine zweite Vertrauensperson benannt werden. Wahlrecht und Wählbarkeit werden durch die Gemeindewahlbehörde kostenfrei bescheinigt. Wählbarkeitsbescheinigungen dürfen am Tage der Einreichung des Wahlvorschlages nicht älter als drei Monate sein. 5. Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen Für Änderungen und Rücknahmen von Wahlvorschlägen gelten die Vorschriften im Alter von 82 Jahren. Die Nachricht von seinem Tod hat bei uns große Trauer und Bestürzung ausgelöst. Horst Reißner war von 1994 bis 2009 Mitglied der Stadtvertretung der Stadt Ueckermünde, er war zudem viele Jahre Vorsitzender der Fraktion Die Linke. Wir verlieren mit Horst Reißner einen Menschen, der sich stets für das Wohl der Stadt engagierte. Sein bescheidenes und menschliches Auftreten bleibt uns in steter Erinnerung. Die Stadt Ueckermünde entbietet den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl und zeigt große Betroffenheit über diesen schmerzlichen Verlust. In stiller Trauer Gerd Walther Bürgermeister Dr. Arnim Beduhn Stadtpräsident des § 19 LKWG M-V. Jede Änderung oder Rücknahme bedarf der übereinstimmenden Erklärungen der Vertrauenspersonen. Ueckermünde, 02. Dezember 2013 Soyeaux Stadtwahlleiterin Klimaschutzziele erörtert Am 21. November tagte der Klimarat der Stadt Ueckermünde zum sechsten Mal im Bürgersaal. In den vorigen Sitzungen hatten die ca. 20 Mitglieder vor allem den aktuellen Stand der Stadt analysiert, d.h. sie haben untersucht, wie viel Energie in Ueckermünde verbraucht wird und wie viel klimaschädliches Kohlendioxid dadurch freigesetzt wird. Darauf aufbauend, konnte Robert Roloff, Dipl.-Wirtschaftsingenieur an der FH Stralsund, Zwischenergebnisse einer Energie- und CO2-Bilanz präsentieren; diese wird bis Jahresende fertiggestellt. Es ist allgemein bekannt, dass Deutschland aufgrund des hohen Lebensstandards - und trotz aller Erfolge beim Klimaschutz - viel mehr Treibhausgase ausstößt als langfristig verträglich wäre. Viele Kommunen in Deutschland haben sich daher bereits dazu verpflichtet, den Ausstoß an Kohlendioxid alle fünf Jahre um 10 % zu verringern. Der Klimarat hat sich dafür ausgesprochen, dass sich auch die Stadt Ueckermünde dieses anspruchsvolle Klimaschutzziel stellen sollte. Wie kann ein solches Ziel erreicht werden? Auch dazu hat sich der Klimarat bereits intensiv Gedanken gemacht und konkrete Maßnahmen entwickelt. Besonders wichtig - und oft auch ökonomisch lukrativ - sind Maßnahmen, mit denen Energie eingespart werden kann. Die Nutzung umweltfreundlicher Energiequellen soll ausgebaut werden. Im Bereich Verkehr wird angestrebt, die durch Ueckermünde fahrenden Regionalbuslinien so zu optimieren, dass ein attraktiver innerstädtischer Fahrplan entsteht und somit Alternativen zum Auto geschaffen werden. Zur Stärkung des umweltfreundlichen Radverkehrs sollen Hemmnisse auf den für Radfahrer wichtigen Routen abgebaut werden. Auch in den Bereichen Stadtentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit kann die Stadt zum Klimaschutz beitragen. Das Klimaschutzkonzept Ueckermünde soll zum Jahresende vorliegen und dann von der Stadtvertretung beschlossen werden. Der Klimarat wird dann auch darüber entscheiden, ob und in welcher Organisationsform er seine Arbeit fortsetzt - genügend Aufgaben gibt es jedenfalls mit den vorgesehenen Maßnahmen.

Nr. 12/13 - 11 - UECKERMÜNDER STADTREPORTER<br />

Kommunalwahlen am 25. Mai 2014<br />

Wählergruppe<br />

3. die Namen und Vornamen der Vertrauenspersonen<br />

und deren Anschriften<br />

Hinweis: Die Wahlvorschläge von Parteien<br />

und Wählergruppen müssen von den<br />

für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung<br />

zuständigen Parteiorganen oder dem<br />

bzw. den Vertretungsberechtigten der<br />

Wählergruppen handschriftlich unterzeichnet<br />

sein, das schließt die Eidesstattliche<br />

Versicherung nach § 16 Absatz<br />

5 LKWG M-V ein.<br />

Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:<br />

1. eine Ausfertigung der Niederschrift<br />

über die Mitglieder-/Vertreterversammlung<br />

zur Aufstellung der Bewerber<br />

einschließlich der vorgeschriebenen<br />

Versicherung an Eides statt nach<br />

§ 16 Absatz 5 des LKWG M-V nach<br />

dem Formblatt 4.1.2. der Anlage 4<br />

LKWO M-V<br />

2. die schriftliche Zustimmungserklärung,<br />

Formblatt 4.1.3. der Anlage 4<br />

LKWO M-V<br />

3. für jeden Bewerber eine Bescheinigung<br />

der Gemeindewahlbehörde über<br />

die Wählbarkeit nach der Anlage 4,<br />

Formblatt 4.1.3. LKWO M-V<br />

4. für jeden Unionsbürger eine von ihm<br />

abgegebene Versicherung an Eides<br />

statt, dass er in dem Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Gemeinschaft, dessen<br />

Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat),<br />

nicht aufgrund<br />

einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung<br />

von der Wählbarkeit<br />

ausgeschlossen ist - nach dem<br />

Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V<br />

5. für Bewerber, die durch die Wahl eine<br />

Unvereinbarkeit von Amt und Mandat<br />

begründen würden, eine Erklärung,<br />

welche Absicht (Amt oder Mandat) im<br />

Falle eines Wahlerfolgs besteht.<br />

Am 20. November 2013 verstarb<br />

Horst Reißner<br />

(2) Wahlvorschläge von Einzelbewerbern<br />

sind mit dem Formblatt 4.2 einzureichen.<br />

Der Wahlvorschlag muss enthalten:<br />

1. Familienname, Vorname (Rufname),<br />

Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt,<br />

Geburtsort und Anschrift der Hauptwohnung<br />

des Bewerbers<br />

2. die Erklärung als Einzelbewerber an<br />

der Wahl teilnehmen zu wollen,<br />

Formblatt 4.2 der Anlage 4 LKWO<br />

M-V<br />

3. weitere Erklärungen und Nachweise<br />

des Bewerbers nach dem Formblatt<br />

4.2 der Anlage 4 LKWO M-V<br />

4. für jeden Bewerber eine Bescheinigung<br />

der Gemeindewahlbehörde über<br />

die Wählbarkeit nach der Anlage 4,<br />

Formblatt 4.2 LKWO M-V<br />

5. für jeden Unionsbürger eine von ihm<br />

abgegebene Versicherung an Eides<br />

statt, dass er in dem Mitgliedstaat der<br />

Europäischen Gemeinschaft, dessen<br />

Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat),<br />

nicht aufgrund<br />

einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung<br />

von der Wählbarkeit<br />

ausgeschlossen ist - nach dem<br />

Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V<br />

Vertrauensperson für den Wahlvorschlag<br />

von Einzelbewerbern ist der Einzelbewerber<br />

selbst. Es kann eine zweite Vertrauensperson<br />

benannt werden.<br />

Wahlrecht und Wählbarkeit werden<br />

durch die Gemeindewahlbehörde kostenfrei<br />

bescheinigt. Wählbarkeitsbescheinigungen<br />

dürfen am Tage der Einreichung<br />

des Wahlvorschlages nicht älter als drei<br />

Monate sein.<br />

5. Änderung und Rücknahme von<br />

Wahlvorschlägen<br />

Für Änderungen und Rücknahmen von<br />

Wahlvorschlägen gelten die Vorschriften<br />

im Alter von 82 Jahren. Die Nachricht von seinem Tod hat bei uns große Trauer<br />

und Bestürzung ausgelöst. Horst Reißner war von 1994 bis 2009 Mitglied<br />

der Stadtvertretung der Stadt Ueckermünde, er war zudem viele Jahre Vorsitzender<br />

der Fraktion Die Linke.<br />

Wir verlieren mit Horst Reißner einen Menschen, der sich stets für das Wohl<br />

der Stadt engagierte. Sein bescheidenes und menschliches Auftreten bleibt<br />

uns in steter Erinnerung.<br />

Die Stadt Ueckermünde entbietet den Angehörigen ihr tiefes Mitgefühl und<br />

zeigt große Betroffenheit über diesen schmerzlichen Verlust.<br />

In stiller Trauer<br />

Gerd Walther<br />

Bürgermeister<br />

Dr. Arnim Beduhn<br />

Stadtpräsident<br />

des § 19 LKWG M-V. Jede Änderung<br />

oder Rücknahme bedarf der übereinstimmenden<br />

Erklärungen der Vertrauenspersonen.<br />

Ueckermünde, 02. <strong>Dezember</strong> 2013<br />

Soyeaux<br />

Stadtwahlleiterin<br />

Klimaschutzziele<br />

erörtert<br />

Am 21. November tagte der Klimarat<br />

der Stadt Ueckermünde zum sechsten<br />

Mal im Bürgersaal. In den vorigen Sitzungen<br />

hatten die ca. 20 Mitglieder vor<br />

allem den aktuellen Stand der Stadt<br />

analysiert, d.h. sie haben untersucht,<br />

wie viel Energie in Ueckermünde verbraucht<br />

wird und wie viel klimaschädliches<br />

Kohlendioxid dadurch freigesetzt<br />

wird. Darauf aufbauend, konnte Robert<br />

Roloff, Dipl.-Wirtschaftsingenieur an der<br />

FH Stralsund, Zwischenergebnisse einer<br />

Energie- und CO2-Bilanz präsentieren;<br />

diese wird bis Jahresende fertiggestellt.<br />

Es ist allgemein bekannt, dass Deutschland<br />

aufgrund des hohen Lebensstandards<br />

- und trotz aller Erfolge beim Klimaschutz<br />

- viel mehr Treibhausgase<br />

ausstößt als langfristig verträglich wäre.<br />

Viele Kommunen in Deutschland haben<br />

sich daher bereits dazu verpflichtet, den<br />

Ausstoß an Kohlendioxid alle fünf Jahre<br />

um 10 % zu verringern.<br />

Der Klimarat hat sich dafür ausgesprochen,<br />

dass sich auch die Stadt Ueckermünde<br />

dieses anspruchsvolle Klimaschutzziel<br />

stellen sollte. Wie kann ein<br />

solches Ziel erreicht werden? Auch dazu<br />

hat sich der Klimarat bereits intensiv<br />

Gedanken gemacht und konkrete Maßnahmen<br />

entwickelt. Besonders wichtig -<br />

und oft auch ökonomisch lukrativ - sind<br />

Maßnahmen, mit denen Energie eingespart<br />

werden kann. Die Nutzung umweltfreundlicher<br />

Energiequellen soll<br />

ausgebaut werden. Im Bereich Verkehr<br />

wird angestrebt, die durch Ueckermünde<br />

fahrenden Regionalbuslinien so zu<br />

optimieren, dass ein attraktiver innerstädtischer<br />

Fahrplan entsteht und somit<br />

Alternativen zum Auto geschaffen werden.<br />

Zur Stärkung des umweltfreundlichen<br />

Radverkehrs sollen Hemmnisse<br />

auf den für Radfahrer wichtigen Routen<br />

abgebaut werden. Auch in den Bereichen<br />

Stadtentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

kann die Stadt zum Klimaschutz<br />

beitragen.<br />

Das Klimaschutzkonzept Ueckermünde<br />

soll zum Jahresende vorliegen und<br />

dann von der Stadtvertretung beschlossen<br />

werden. Der Klimarat wird dann<br />

auch darüber entscheiden, ob und in<br />

welcher Organisationsform er seine Arbeit<br />

fortsetzt - genügend Aufgaben gibt<br />

es jedenfalls mit den vorgesehenen<br />

Maßnahmen.

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