25.06.2014 Aufrufe

Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 29. Juni 2013 Nr. 06 - Schibri-Verlag

Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 29. Juni 2013 Nr. 06 - Schibri-Verlag

Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 29. Juni 2013 Nr. 06 - Schibri-Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PASEWALKER NACHRICHTEN - 6 - <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong>/<strong>2013</strong><br />

Katowicerin. In Stuttgart leitete sie ein Polaris-Reisebüro.<br />

Über Jahrzehnte arbeitete<br />

die diplomierte Reisekauffrau als Reiseleiterin.<br />

In Pasewalk angekommen suchte sie<br />

schnell eine neue Aufgabe für sich, denn<br />

im trauten Heim nur vor dem Fernsehen<br />

zu sitzen, das war nicht ihr Ziel. Im Gegenteil,<br />

schon immer wollte sie Jung und Alt<br />

für das Land und die Kultur der polnischen<br />

Nachbarn begeistern. Außerdem wolle sie<br />

alte Vorurteile abbauen. Was lag da näher,<br />

als einen Verein, der sich mit deutsch-polnischen<br />

Begegnungen beschäftigt, zu gründen.<br />

Nachfragen beim Bürgermeister Rainer<br />

Dambach hatten ergeben, dass es den<br />

noch nicht gab. Im März 2010 gründete<br />

sich der Deutsch-polnische Verein für Kultur<br />

und Integration. Seit dem organisiert sie<br />

nicht nur Kulturfahrten nach Stettin, sondern<br />

auch Veranstaltungen, wie zum Beispiel<br />

in der Vorweihnachtszeit „Oplatek“<br />

in Pasewalk. In ihren Vorhaben habe sie<br />

bereits viele Mitstreiter gefunden wie den<br />

Pasewalker Musikverein, Kantor Geßner<br />

und Pfarrer Grzegorz. Kontakte knüpfte sie<br />

auch zu Pasewalks Partnerstadt Police. Für<br />

ihre Bemühungen den polnischen Tourismus<br />

zu fördern, bekam die Jubilarin 2009<br />

das goldene Verdienstkreuz der Republik<br />

Polen verliehen.<br />

Herzliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit<br />

im <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong> den Eheläuten Hannelore und Walter Arndt<br />

im Juli <strong>2013</strong> den Eheleuten Angret und Wolfgang Vogel<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />

Stadt Pasewalk<br />

Der Bürgermeister<br />

Allgemeinverfügung für die Stadt Pasewalk zur Regelung der Werbung<br />

für die Wahl des Bundestages am 22.09.<strong>2013</strong><br />

Die Plakatierung für die Wahl des Bundestages regelt sich in der Stadt<br />

Pasewalk nach der Satzung über die Sondernutzung der Öffentlichen<br />

Straßen vom 14.05.2009 die auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes<br />

und der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erlassen<br />

wurde. Berücksichtigt wurde auch der durch den Wirtschaftsminister<br />

im Einvernehmen mit dem Innenminister veröffentlichte Erlass<br />

vom 17.08.1994 zur Regelung der Wahlwerbung in Verbindung mit den<br />

Erläuterungen von 1998, die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums<br />

zu den Landtags-, Kreistags- und Landratswahlen am 4.September<br />

20<strong>11</strong> und das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald<br />

vom 24.08.20<strong>11</strong> Az. 1 M127/<strong>11</strong>.<br />

Auf der Grundlage der §§ 1,13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes<br />

M/V in der zur Zeit gültigen Fassung erlasse ich<br />

eine Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung, um eine<br />

Vielzahl an Nachfragen und Einzelsondernutzungsgenehmigungen<br />

zu vermeiden.<br />

1. Plakatwerbung<br />

1.1. Allgemeines<br />

In Ausübung der in § 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-<br />

Vorpommern benannten Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung<br />

lege ich fest, dass im Stadtgebiet der Stadt Pasewalk die<br />

kostenlose Plakatierung, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen<br />

Anspruchs der Wahlvorschlagsträger auf eine angemessene<br />

Wahlwerbung für die am 22.09.<strong>2013</strong> stattfindende Bundestagswahl<br />

6 Wochen vor der Wahl, somit ab dem 12.08.<strong>2013</strong>, nach<br />

Maßgabe nachfolgender Regelungen vorgenommen werden kann.<br />

Mit diesen Regelungen wird dem verfassungsrechtlichen Anspruch<br />

der Wahlvorschlagsträger auf eine angemessene Wahlwerbung<br />

Rechnung getragen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!