Amtliches Mitteilungsblatt - Schibri-Verlag
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Nr. 02/2013 - 7 - PASEWALKER NACHRICHTEN<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />
Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 10. Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk „Wiesenstraße“<br />
In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk wurde am<br />
21.02.2013 für das Plangebiete im Norden der Stadt Pasewalk, hinter<br />
der Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am<br />
Bollwerk“ und der Wiesenstraße der Entwurf bestehend aus der Planzeichnung<br />
und der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung<br />
vom Januar 2013 gebilligt. Der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />
auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind von der<br />
Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Übersichtsplan<br />
zu entnehmen.<br />
donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
freitags 07.30 bis 12.00 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />
Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />
der Planung gegeben.<br />
Zu dem Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können<br />
von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten<br />
Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />
bzw. abgegeben werden.<br />
Zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wiesenstraße“<br />
liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen/<br />
Stellungnahmen vor:<br />
- Nr. 10 – Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 07.01.2013<br />
Amt für Kreisentwicklung und Umweltamt<br />
- Nr. 2 – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern<br />
vom 17.12.2012<br />
Wasserwirtschaft<br />
Die Stellungnahmen Nr. 10 und Nr. 2 liegen im Rahmen der v. g. öffentlichen<br />
Auslegung aus und können eingesehen werden.<br />
Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren<br />
der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig<br />
(innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der<br />
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben,<br />
sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen<br />
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes<br />
nicht von Bedeutung ist.<br />
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk<br />
„Wiesenstraße“ mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht<br />
liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2.<br />
Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 3. April 2013 bis zum 3. Mai<br />
2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses<br />
montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr<br />
mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Pasewalk, den 28.02.2013<br />
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die Aufstellung und über die<br />
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 19/11 „Gewerbegebiet<br />
Torgelower Straße West“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011<br />
beschlossen, für das Gebiet im nördlichen Teil der Gemarkung Pasewalk,<br />
westlich der Torgelower Straße , zwischen der Torgelower Straße<br />
und dem Gemeindewiesenweg (siehe Übersichtsplan) den Bebauungsplan<br />
Nr. 19/11„Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ nach § 2 Abs.<br />
1 BauGB aufzustellen.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das städtebauliche Planungsziel<br />
die wirtschaftlichen Stärkung der Region durch die Ansiedlung<br />
von Gewerbe im Plangebiet sowie der Schutz und die Entwicklung<br />
der zentralen Funktion der Innenstadt Pasewalk angestrebt.<br />
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1<br />
BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung erfolgen.<br />
Am 26. März 2013 um 18.00 Uhr findet im Rathaus der Stadt Pasewalk,<br />
Haußmannstraße 85, Großer Sitzungssaal zum Bebauungsplan<br />
Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ die Bürgerversammlung<br />
zur Information über die allgemeinen Zwecke und<br />
Ziele der Bauleitplanung statt.<br />
Ich möchte Sie zu dieser Bürgerversammlung herzlich einladen.<br />
Die Stadt Pasewalk wird zusammen mit dem Büro für Stadtplanung Conradi,<br />
Bockhorst und Partner die Planung vorstellen und Gelegenheit zur<br />
Äußerung und Erörterung geben.