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Amtliches Mitteilungsblatt - Schibri-Verlag

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Nr. 02/2013 - 7 - PASEWALKER NACHRICHTEN<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />

Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 10. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk „Wiesenstraße“<br />

In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk wurde am<br />

21.02.2013 für das Plangebiete im Norden der Stadt Pasewalk, hinter<br />

der Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am<br />

Bollwerk“ und der Wiesenstraße der Entwurf bestehend aus der Planzeichnung<br />

und der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung<br />

vom Januar 2013 gebilligt. Der Entwurf ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich<br />

auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind von der<br />

Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist dem nachstehenden Übersichtsplan<br />

zu entnehmen.<br />

donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

freitags 07.30 bis 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.<br />

Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung<br />

der Planung gegeben.<br />

Zu dem Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können<br />

von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten<br />

Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht<br />

bzw. abgegeben werden.<br />

Zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wiesenstraße“<br />

liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen/<br />

Stellungnahmen vor:<br />

- Nr. 10 – Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 07.01.2013<br />

Amt für Kreisentwicklung und Umweltamt<br />

- Nr. 2 – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern<br />

vom 17.12.2012<br />

Wasserwirtschaft<br />

Die Stellungnahmen Nr. 10 und Nr. 2 liegen im Rahmen der v. g. öffentlichen<br />

Auslegung aus und können eingesehen werden.<br />

Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren<br />

der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig<br />

(innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der<br />

Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben,<br />

sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen<br />

müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes<br />

nicht von Bedeutung ist.<br />

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk<br />

„Wiesenstraße“ mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht<br />

liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2.<br />

Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 3. April 2013 bis zum 3. Mai<br />

2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses<br />

montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Pasewalk, den 28.02.2013<br />

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die Aufstellung und über die<br />

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 19/11 „Gewerbegebiet<br />

Torgelower Straße West“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />

Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011<br />

beschlossen, für das Gebiet im nördlichen Teil der Gemarkung Pasewalk,<br />

westlich der Torgelower Straße , zwischen der Torgelower Straße<br />

und dem Gemeindewiesenweg (siehe Übersichtsplan) den Bebauungsplan<br />

Nr. 19/11„Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ nach § 2 Abs.<br />

1 BauGB aufzustellen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das städtebauliche Planungsziel<br />

die wirtschaftlichen Stärkung der Region durch die Ansiedlung<br />

von Gewerbe im Plangebiet sowie der Schutz und die Entwicklung<br />

der zentralen Funktion der Innenstadt Pasewalk angestrebt.<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1<br />

BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung erfolgen.<br />

Am 26. März 2013 um 18.00 Uhr findet im Rathaus der Stadt Pasewalk,<br />

Haußmannstraße 85, Großer Sitzungssaal zum Bebauungsplan<br />

Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ die Bürgerversammlung<br />

zur Information über die allgemeinen Zwecke und<br />

Ziele der Bauleitplanung statt.<br />

Ich möchte Sie zu dieser Bürgerversammlung herzlich einladen.<br />

Die Stadt Pasewalk wird zusammen mit dem Büro für Stadtplanung Conradi,<br />

Bockhorst und Partner die Planung vorstellen und Gelegenheit zur<br />

Äußerung und Erörterung geben.

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