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Vertrag für die Durchführung des<br />
Berufspraktischen Studiensemesters (BPS)<br />
Zwischen dem Träger der Praxisstelle<br />
und dem/der Studierenden<br />
Firma ________________________ Name ________________________<br />
Straße ________________________ Straße ________________________<br />
Ort ________________________ Ort ________________________<br />
Telefon __________/_____________ Telefon __________/_____________<br />
wird der folgende Vertrag geschlossen:<br />
1. Grundlage der Ausbildung ist die BPS-Ordnung des jeweiligen Studiengangs der<br />
Technischen Hochschule Mittelhessen, Campus Friedberg, nachstehend TH-Mittelhessen<br />
genannt.<br />
2. Die Praxisstelle verpflichtet sich, den Studierenden/ die Studierende in der Zeit<br />
vom ______________ bis ________________<br />
bei sich auszubilden.<br />
3. Das Praxissemester wird in der Abteilung ________________________________<br />
mit dem/der Betreuer/in Herrn/Frau<br />
4. Die Vergütung beträgt ____________ Euro brutto monatlich.<br />
5. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt _______ Stunden.<br />
____________________________ abgeleistet.<br />
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit hat der Studierende/die Studierende in ein ärztliches<br />
Attest vorzulegen.<br />
6. Der/die Student/in verpflichtet sich,<br />
• die ihm/ihr angebotene Ausbildungsmöglichkeit wahrzunehmen;<br />
• die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen;<br />
• den Anordnungen der Praxisstelle und den von ihr beauftragten Personen<br />
nachzukommen;<br />
• die betriebliche Arbeitsordnung, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften,<br />
Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen einzuhalten.<br />
Placement-Center<br />
Raum B107<br />
Tel.: 06031 604-111, Fax : -187<br />
http://www.th-mittelhessen.de/placementcenter
7. Während des BPS, welches Bestandteil des Studiums ist, bleibt der/die Studierende an der<br />
TH Mittelhessen mit allen Rechten und Pflichten eines/einer ordentlichen Studierenden<br />
immatrikuliert.<br />
Der/die Student/in bleibt beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie beachten:<br />
• Selbstversicherte sind unabhängig von der Entgelthöhe beitragsbefreit<br />
• Familienversicherte (zahlen keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung) setzen<br />
sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung. Je nach Einkommen besteht für die Dauer<br />
des berufspraktischen Studiensemesters Beitragspflicht.<br />
Für die Dauer des BPS besteht eine gesetzliche Unfallversicherung bei dem zuständigen<br />
Unfallversicherungsträger des Unternehmens, in dem das BPS absolviert wird.<br />
Er/Sie ist kein/e Praktikant/in im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt am<br />
Lernort Praxis weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz.<br />
Andererseits ist der/die Studierende an die Ordnungen seiner/ihrer Praxisstelle<br />
gebunden. Es besteht Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) nach Maßgabe des<br />
Ausbildungsförderungsgesetzes. Etwaige Vergütungen werden auf die Leistungen<br />
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angerechnet.<br />
8. Dem/der Studierenden wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung<br />
empfohlen.<br />
9. Am Ende der praktischen Tätigkeit stellt die Praxisstelle dem/der Studierenden ein<br />
Zeugnis aus, das Angaben über die Anwesenheit an der Praxisstelle (mindestens<br />
20 Wochen), die Inhalte sowie den Erfolg der Ausbildung enthält.<br />
10. Die Auflösung des Vertrages ist für beide Seiten innerhalb der Kündigungsfrist von<br />
2 Wochen zum Ende der Kalenderwoche möglich. Die Kündigung erfolgt in Schriftform.<br />
_______________________________<br />
Ort / Datum, Praxisstelle<br />
_______________________________<br />
Ort / Datum, Studierender/Studierende<br />
Placement-Center<br />
Raum B107<br />
Tel.: 06031 604-111, Fax : -187<br />
http://www.th-mittelhessen.de/placementcenter