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Vertrag für die Durchführung des<br />

Berufspraktischen Studiensemesters (BPS)<br />

Zwischen dem Träger der Praxisstelle<br />

und dem/der Studierenden<br />

Firma ________________________ Name ________________________<br />

Straße ________________________ Straße ________________________<br />

Ort ________________________ Ort ________________________<br />

Telefon __________/_____________ Telefon __________/_____________<br />

wird der folgende Vertrag geschlossen:<br />

1. Grundlage der Ausbildung ist die BPS-Ordnung des jeweiligen Studiengangs der<br />

Technischen Hochschule Mittelhessen, Campus Friedberg, nachstehend TH-Mittelhessen<br />

genannt.<br />

2. Die Praxisstelle verpflichtet sich, den Studierenden/ die Studierende in der Zeit<br />

vom ______________ bis ________________<br />

bei sich auszubilden.<br />

3. Das Praxissemester wird in der Abteilung ________________________________<br />

mit dem/der Betreuer/in Herrn/Frau<br />

4. Die Vergütung beträgt ____________ Euro brutto monatlich.<br />

5. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt _______ Stunden.<br />

____________________________ abgeleistet.<br />

Bei krankheitsbedingter Abwesenheit hat der Studierende/die Studierende in ein ärztliches<br />

Attest vorzulegen.<br />

6. Der/die Student/in verpflichtet sich,<br />

• die ihm/ihr angebotene Ausbildungsmöglichkeit wahrzunehmen;<br />

• die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen;<br />

• den Anordnungen der Praxisstelle und den von ihr beauftragten Personen<br />

nachzukommen;<br />

• die betriebliche Arbeitsordnung, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften,<br />

Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen einzuhalten.<br />

Placement-Center<br />

Raum B107<br />

Tel.: 06031 604-111, Fax : -187<br />

http://www.th-mittelhessen.de/placementcenter


7. Während des BPS, welches Bestandteil des Studiums ist, bleibt der/die Studierende an der<br />

TH Mittelhessen mit allen Rechten und Pflichten eines/einer ordentlichen Studierenden<br />

immatrikuliert.<br />

Der/die Student/in bleibt beitragsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie beachten:<br />

• Selbstversicherte sind unabhängig von der Entgelthöhe beitragsbefreit<br />

• Familienversicherte (zahlen keinen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung) setzen<br />

sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung. Je nach Einkommen besteht für die Dauer<br />

des berufspraktischen Studiensemesters Beitragspflicht.<br />

Für die Dauer des BPS besteht eine gesetzliche Unfallversicherung bei dem zuständigen<br />

Unfallversicherungsträger des Unternehmens, in dem das BPS absolviert wird.<br />

Er/Sie ist kein/e Praktikant/in im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegt am<br />

Lernort Praxis weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz.<br />

Andererseits ist der/die Studierende an die Ordnungen seiner/ihrer Praxisstelle<br />

gebunden. Es besteht Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) nach Maßgabe des<br />

Ausbildungsförderungsgesetzes. Etwaige Vergütungen werden auf die Leistungen<br />

des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angerechnet.<br />

8. Dem/der Studierenden wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung<br />

empfohlen.<br />

9. Am Ende der praktischen Tätigkeit stellt die Praxisstelle dem/der Studierenden ein<br />

Zeugnis aus, das Angaben über die Anwesenheit an der Praxisstelle (mindestens<br />

20 Wochen), die Inhalte sowie den Erfolg der Ausbildung enthält.<br />

10. Die Auflösung des Vertrages ist für beide Seiten innerhalb der Kündigungsfrist von<br />

2 Wochen zum Ende der Kalenderwoche möglich. Die Kündigung erfolgt in Schriftform.<br />

_______________________________<br />

Ort / Datum, Praxisstelle<br />

_______________________________<br />

Ort / Datum, Studierender/Studierende<br />

Placement-Center<br />

Raum B107<br />

Tel.: 06031 604-111, Fax : -187<br />

http://www.th-mittelhessen.de/placementcenter

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