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Laborordnung - IEM

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Labor für elektrische Messtechnik - <strong>Laborordnung</strong> 2<br />

2. Die Durchführung einzelner Versuche schlieÿt auch die Benutzung von PCs ein. Auf diesen Rechnern<br />

sind Programme installiert, die entsprechend der Lizenzvereinbarungen nicht kopiert werden<br />

dürfen. Weiterhin ist es verboten, Programme ohne Lizenz zu installieren. Wer gegen dieses Verbot<br />

verstöÿt, haftet ggf. für die straf- und zivilrechtlichen Folgen. Die Arbeiten mit den Rechnern<br />

haben sich ausschlieálich auf die für den Versuchsablauf notwendigen Programme zu beschränken.<br />

Arbeiten auf Betriebssystemebene oder mit anderen Programmen sind nicht gestattet.<br />

3. Alle Versuchseinrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Sie sind vor Beginn der Arbeit auf<br />

Vollständigkeit und ordnungsgemäÿen Zustand zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden<br />

(vor oder während der Übung) sind sofort dem Laborpersonal zu melden. Jede eigenmächtige<br />

Ausführung von Reparaturen hat zu unterbleiben. Verursacht der Übungsteilnehmer Schäden<br />

durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder miÿbräuchliche Verwendung, so hat er Schadenersatz<br />

zu leisten.<br />

4. Sämtliche Versuchseinrichtungen dürfen erst nach Prüfung durch das Laborpersonal in Betrieb<br />

genommen werden.<br />

5. Das Ein- und Ausschalten der Spannungen an der Hauptschalttafel erfolgt nur durch das Laborpersonal.<br />

Im Falle der Gefahr ist jedoch jeder berechtigt, elektrisch betriebene Aufbauten durch<br />

Betätigen des roten Sicherheitsschalters (Not-Aus) stromlos zu machen.<br />

6. Jede erforderliche Änderung in der Leitungsverlegung oder im Aufbau der abgenommenen Schaltung<br />

darf nur im ausgeschalteten Zustand vorgenommen werden. Tischaufbauten sind möglichst<br />

nur von einer Tischseite aus zu bedienen. Bei manchen Versuchen wird mit höheren Spannungen<br />

gearbeitet, so dass bei Berührung blanker Schaltungsteile Lebensgefahr besteht. Diese Versuche<br />

sind mit höchser Aufmerksamkeit und Vorsicht durchzuführen.<br />

7. Nach Beendigung der Versuche sind alle benutzten Geräte in sauberem und geordnetem Zustand<br />

an ihrem Platz abzustellen.<br />

4 Versuchsdurchführung<br />

1. Voraussetzung für die Teilnahme ist die intensive Vorbereitung des jeweiligen Versuchs. Zur<br />

Vorbereitung gehört ein eingehendes Studium der theoretischen Grundlagen des entsprechenden<br />

Versuchs und aller verwendeten Messgeräte mit Hilfe der Fachliteratur.<br />

2. Alle zur Durchführung des Versuchs benötigten Geräte benden sich am Arbeitsplatz. Die Messschaltung<br />

ist zweckmäÿig und übersichtlich aufzubauen. Die Versuche sind so durchzuführen,<br />

wie es in der jeweiligen Versuchsbeschreibung festgelegt ist. Die Versuche sollen zügig in der<br />

vorgesehenen Zeit bearbeitet werden.<br />

3. Die Durchführung eines Versuches darf nur in zwingenden Fällen oder mit Genehmigung des<br />

Laborpersonals unterbrochen werden.<br />

4. Eine schriftliche Ausarbeitung, die zu Hause anzufertigen ist, wird in Ausnahmefällen gefordert,<br />

die gesondert bekanntgegeben werden. Die Auswertung der Messergebnisse sollte, im Rahmen der<br />

zeitlichen Möglichkeiten, schon während des Versuchs erfolgen. Damit können u.U. Messfehler<br />

noch rechtzeitig korrigiert werden.<br />

5 Die Laborbelegung<br />

1. Die Laborbelegung erfolgt jeweils zum Ende der Semesterferien oder zu Begin des neuen Semesters<br />

und wird per Aushang oder Online bekanntgegeben. Die Belegungsformalitäten können

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