Laborordnung - IEM
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Labor für elektrische Messtechnik - <strong>Laborordnung</strong> 2<br />
2. Die Durchführung einzelner Versuche schlieÿt auch die Benutzung von PCs ein. Auf diesen Rechnern<br />
sind Programme installiert, die entsprechend der Lizenzvereinbarungen nicht kopiert werden<br />
dürfen. Weiterhin ist es verboten, Programme ohne Lizenz zu installieren. Wer gegen dieses Verbot<br />
verstöÿt, haftet ggf. für die straf- und zivilrechtlichen Folgen. Die Arbeiten mit den Rechnern<br />
haben sich ausschlieálich auf die für den Versuchsablauf notwendigen Programme zu beschränken.<br />
Arbeiten auf Betriebssystemebene oder mit anderen Programmen sind nicht gestattet.<br />
3. Alle Versuchseinrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Sie sind vor Beginn der Arbeit auf<br />
Vollständigkeit und ordnungsgemäÿen Zustand zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden<br />
(vor oder während der Übung) sind sofort dem Laborpersonal zu melden. Jede eigenmächtige<br />
Ausführung von Reparaturen hat zu unterbleiben. Verursacht der Übungsteilnehmer Schäden<br />
durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder miÿbräuchliche Verwendung, so hat er Schadenersatz<br />
zu leisten.<br />
4. Sämtliche Versuchseinrichtungen dürfen erst nach Prüfung durch das Laborpersonal in Betrieb<br />
genommen werden.<br />
5. Das Ein- und Ausschalten der Spannungen an der Hauptschalttafel erfolgt nur durch das Laborpersonal.<br />
Im Falle der Gefahr ist jedoch jeder berechtigt, elektrisch betriebene Aufbauten durch<br />
Betätigen des roten Sicherheitsschalters (Not-Aus) stromlos zu machen.<br />
6. Jede erforderliche Änderung in der Leitungsverlegung oder im Aufbau der abgenommenen Schaltung<br />
darf nur im ausgeschalteten Zustand vorgenommen werden. Tischaufbauten sind möglichst<br />
nur von einer Tischseite aus zu bedienen. Bei manchen Versuchen wird mit höheren Spannungen<br />
gearbeitet, so dass bei Berührung blanker Schaltungsteile Lebensgefahr besteht. Diese Versuche<br />
sind mit höchser Aufmerksamkeit und Vorsicht durchzuführen.<br />
7. Nach Beendigung der Versuche sind alle benutzten Geräte in sauberem und geordnetem Zustand<br />
an ihrem Platz abzustellen.<br />
4 Versuchsdurchführung<br />
1. Voraussetzung für die Teilnahme ist die intensive Vorbereitung des jeweiligen Versuchs. Zur<br />
Vorbereitung gehört ein eingehendes Studium der theoretischen Grundlagen des entsprechenden<br />
Versuchs und aller verwendeten Messgeräte mit Hilfe der Fachliteratur.<br />
2. Alle zur Durchführung des Versuchs benötigten Geräte benden sich am Arbeitsplatz. Die Messschaltung<br />
ist zweckmäÿig und übersichtlich aufzubauen. Die Versuche sind so durchzuführen,<br />
wie es in der jeweiligen Versuchsbeschreibung festgelegt ist. Die Versuche sollen zügig in der<br />
vorgesehenen Zeit bearbeitet werden.<br />
3. Die Durchführung eines Versuches darf nur in zwingenden Fällen oder mit Genehmigung des<br />
Laborpersonals unterbrochen werden.<br />
4. Eine schriftliche Ausarbeitung, die zu Hause anzufertigen ist, wird in Ausnahmefällen gefordert,<br />
die gesondert bekanntgegeben werden. Die Auswertung der Messergebnisse sollte, im Rahmen der<br />
zeitlichen Möglichkeiten, schon während des Versuchs erfolgen. Damit können u.U. Messfehler<br />
noch rechtzeitig korrigiert werden.<br />
5 Die Laborbelegung<br />
1. Die Laborbelegung erfolgt jeweils zum Ende der Semesterferien oder zu Begin des neuen Semesters<br />
und wird per Aushang oder Online bekanntgegeben. Die Belegungsformalitäten können