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Arbeitskreis Personensuche - Lexi-Press

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<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Personensuche</strong><br />

Grundsätzlich ist eine Suche am Tag des Verschwindens zu empfehlen. Zum einen ist die<br />

Eigengefährdung der Person, je nach Gesundheitszustand und Witterung und zum andern die<br />

Entlastung der ehrenamtlich tätigen Einsatzkrafte zu berücksichtigen, die abends bzw. nachts eher<br />

selten finanzielle Einbußen durch Verdienstausfall hinnehmen müssen.<br />

Im Rahmen einer Suchaktion sind u.a. folgende Orte in Betracht zu ziehen: Freunde der vermissten<br />

Person, ihr bekannte Plätze, Wanderwege, ehem. Arbeitstellen, Friedhof, frühere Wohnorte etc.<br />

Für die Angehörigen sind <strong>Personensuche</strong>n eine sehr belastende Situation. Sie sollten deshalb<br />

durchgehend betreut werden.<br />

(Ein Vorschlag zum „Verhalten gegenüber Angehörigen“ ist in Arbeit und wird nach Fertigstellung<br />

hinzugefügt!)<br />

Einsatzablauf:<br />

Vor einer Alarmierung:<br />

Meist suchen die Angehörigen oder Beschäftigten von Pflegeheimen selbst schon eine geraume Zeit,<br />

bevor sie die Polizei und/oder Rettungsorganisationen alarmieren.<br />

Oft verliert man hier kostbare Zeit, die schon manches Menschenleben gekostet hat.<br />

Grundsätzlich sollte zuerst die Polizei eingeschaltet werden, die, im Nachgang, wenn festgestellt<br />

wurde, dass tatsächlich eine Person akut vermisst wird, und Gefahr für Leib und Leben dieser Person<br />

besteht und nicht auszuschließen ist, dass sie sich in der Nähe aufhält, eine<br />

Suchaktion veranlassen wird.<br />

Die Befragung zur Situation obliegt der Polizei.<br />

Im Rahmen der Prävention hat die Polizei Rheinland-Pfalz einen Fragebogen erstellt, der zur Zeit<br />

überarbeitet wird und hoffentlich in Kürze wieder zur Verfügung steht (diesbezüglich sind wir mit der<br />

Polizei in Kontakt), in dem Angehörige oder Heimleitung wichtige Punkte vorab festhalten können, was<br />

eine Befragung im Ernstfall deutlich erleichtert.<br />

Meist wird durch die Polizei eine örtliche Rettungsorganisation, in der Regel die Feuerwehr<br />

erstalarmiert.<br />

Sollte eine der, mit der Vermisstensuche betrauten Organisation direkt von Pflegekräften, Heimleitung,<br />

Angehörigen etc. kontaktiert, bzw. alarmiert werden, ist unbedingt darauf hinzuweisen, die Polizei zu<br />

informieren.<br />

In Abwesenheit der Polizei, ist diese durch die jeweilige Organisation bzgl. des Einsatzes umgehend<br />

in Kenntnis zu setzten und die Zustimmung zur Suche einzuholen!<br />

<strong>Personensuche</strong> ist grundsätzlich Aufgabe der Polizei!<br />

Folgende Faktoren sind entscheidend für die Dringlichkeit einer Suche:<br />

- Erkrankung, Gebrechlichkeit oder Behinderung der Person<br />

- vorhergehender massiver Streit<br />

- Suizidandrohung<br />

- Gefahr durch das Wetter (Erfrieren, Austrocknen,...)<br />

- Alkoholisierung<br />

- Drogen- bzw. Medikamentenkonsum oder –missbrauch<br />

Wenn es keinen Hinweis auf anderweitige Fortbewegungsmittel gibt, d.h. die Person ist mit Fahrrad<br />

oder zu Fuß unterwegs, so ist grundsätzlich der Radius von mindestens 1 km um den Ausgangspunkt<br />

bzw. den Punkt abzusuchen, wo die Person evtl. zwischenzeitlich gesehen wurde.

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