Niederschrift - Stadt Memmingen
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Die im Internet veröffentlichte <strong>Niederschrift</strong> der <strong>Stadt</strong>ratssitzung dient lediglich<br />
der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung hinterlegte Original.<br />
<strong>Niederschrift</strong><br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
über die<br />
3. Sitzung des III. Senats<br />
- Kultur- und Stiftungsausschuss -<br />
am 06. Dezember 2012<br />
Sitzungsort: Sitzungssaal 2. OG<br />
Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger<br />
Schriftführerin: Angelika Zimmermann<br />
Beginn: 15:07 Uhr<br />
Ende:<br />
17:18 Uhr
Tagesordnung<br />
1. Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen 2012 – 2015; Beschlussfassung<br />
2. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept – Stand der Umsetzung; Sachstandsbericht<br />
3. Abschlussbericht der Memminger Meile 2012<br />
Sonstiges<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Diese <strong>Niederschrift</strong> umfasst keine Wortbeiträge der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger begrüßt die anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder und eröffnet die Sitzung.<br />
Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 28.11.2012 und die Beschlussfähigkeit des III.<br />
Senats fest. Bei Sitzungsbeginn sind 11 Mitglieder des III. Senats anwesend und stimmberechtigt. Mit<br />
der Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />
Einwendungen gegen die <strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des III. Senats vom 18.06.2012 werden nicht<br />
erhoben. Gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Memmingen</strong> ist die <strong>Niederschrift</strong><br />
somit genehmigt.<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen 2012 - 2015; Beschlussfassung<br />
Beschluss Nr. 6<br />
Die Kommune ist nach dem BayKiBiG verpflichtet, einen örtlichen Bedarfsplan zu erstellen (Art. 6 und<br />
7 BayKiBiG).<br />
Planungsumfang: "Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung<br />
der Verhältnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung<br />
anerkennen (Art. 7 BayKiBiG) ... [Sie] bestimmen, welche bestehenden Plätze für die Deckung des<br />
örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist" (Art. 7 Abs. 2 Satz<br />
2 BayKiBiG). Der Plan umfasst Plätze in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Häuser für<br />
Kinder und Horte) und Tagespflege. Das bedeutet gleichzeitig, dass andere (z.B. schulische) Angebote,<br />
nur indirekt vom Bedarfsplan erfasst werden.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat 2006 den ersten BayKiBiG-Bedarfsplan beschlossen. Dieser wurde mit Beschluss<br />
des III. Senats am 03. März 2009 für den Zeitraum 2009-2012 fortgeschrieben. Der nun vorliegende<br />
Entwurf ist die weitere Fortschreibung des Bedarfsplans bis 2015. Dieser wurde in enger Abstimmung<br />
mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in <strong>Memmingen</strong> erstellt. Ebenso wurden die Ergebnisse<br />
der Elternbefragungen in allen Memminger Kindertageseinrichtungen eingearbeitet.<br />
Der Bedarfsplan ist keine starre Festschreibung, sondern eine Prognoseentscheidung im Rahmen<br />
eines Beurteilungsspielraumes, innerhalb dessen die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine<br />
kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung zu berücksichtigen sind.<br />
Der Jugendhilfeausschuss hat dem vorliegenden Entwurf des Bedarfsplans in seiner Sitzung am<br />
10.10.2012 zugestimmt und dem III. Senat zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
Der Referent geht anschließend noch auf einige Punkte des als Anlage beigefügten Bedarfsplanes<br />
näher ein.<br />
Der III. Senat beschließt:<br />
Dem fortgeschriebenen Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz<br />
(BayKiBiG) in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt.<br />
Stimmverhältnis: 11 ja / 0 nein<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
ENTWURF<br />
Kinderbetreuung in <strong>Memmingen</strong><br />
BayKiBiG-Bedarfsplan 2012 bis 2015 www.memmingen.de/kita.html<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
Amt für Kindertageseinrichtungen
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung............................................................................................................. 3<br />
1.1 Novelle des BayKiBiG .................................................................................. 4<br />
1.2 Sicherstellungsauftrag.................................................................................. 5<br />
1.3 Bedarfsplanung ............................................................................................ 6<br />
1.4 Planungsschritte in <strong>Memmingen</strong> .................................................................. 8<br />
2 Bestand in <strong>Memmingen</strong>....................................................................................... 8<br />
2.1 Bestand Kindertageseinrichtungen............................................................... 8<br />
2.2 Bestand qualifizierte Tagespflege .............................................................. 10<br />
3 Bedarf in <strong>Memmingen</strong> ....................................................................................... 12<br />
3.1 Bevölkerungsentwicklung........................................................................... 12<br />
3.2 Kinder unter drei Jahren............................................................................. 13<br />
3.3 Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht ................................................ 17<br />
3.4 Schulpflichtige und Schulkinder ................................................................. 18<br />
3.5 Qualifizierte Tagespflege............................................................................ 19<br />
3.6 Qualität in Kindertageseinrichtungen.......................................................... 20<br />
4 Zusammenfassung und Fortentwicklung ........................................................... 29<br />
5 Anlagen ............................................................................................................. 30<br />
5.1 Anlage 1 Belegung nach Kindertageseinrichtungen................................... 30<br />
5.2 Anlage 2 Bevölkerungsentwicklung nach Einrichtungsbezirken................. 45<br />
2
1 Einleitung<br />
Die Eltern legen den Grundstein für die emotionalen, sozialen und physischen Kompetenzen<br />
und die Fähigkeit ihrer Kinder, lebenslang zu lernen. Die Kindertagesbetreuung<br />
unterstützt die Familien bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der<br />
Kinder. Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen kommt dabei die besondere<br />
Aufgabe zu, Kinder in enger Partnerschaft mit den Eltern in ihren Lernprozessen<br />
zu begleiten und das Fundament für eine gelingende (Bildungs-)Biographie<br />
zu schaffen. Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) gibt<br />
hierbei für die Kindertageseinrichtungen den Rahmen vor.<br />
Umgesetzt wird dies durch die MitarbeiterInnen der Krippen,<br />
Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder 1 und die qualifizierten<br />
Tagespflegepersonen: Sie eröffnen den Kindern täglich neue<br />
Bildungs- und Erziehungschancen und beraten und begleiten<br />
die Eltern bei deren Erziehungsarbeit. Zusätzlich schaffen Sie<br />
durch ihre Tätigkeit für unsere Familien in <strong>Memmingen</strong> die<br />
Möglichkeiten, die sie benötigen, um Kindererziehung und Arbeitswelt<br />
miteinander vereinbaren zu können.<br />
Im Bedarfsplan Kinderbetreuung setzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
die Ziele des BayKiBiG planerisch um. Er ist Grundlage dafür, dass die Träger der<br />
Krippen, Kindergärten und Horte die Sicherheit haben, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
weiterhin deren Arbeit vertrauensvoll unterstützt. Er ist aber vor allem auch die Zusage<br />
an die Familien in <strong>Memmingen</strong>, die Betreuungsangebote qualitativ und quantitativ<br />
weiter zu entwickeln.<br />
<strong>Memmingen</strong>, im Oktober 2012<br />
Dr. Ivo Holzinger<br />
Oberbürgermeister<br />
Anmerkung:<br />
Jugendhilfeausschuss am 10. Oktober 2012<br />
<strong>Stadt</strong>rat - III. Senat – am 6. Dezember 2012<br />
1 Häuser für Kinder sind in betriebserlaubnisrechtlicher Hinsicht Kindertageseinrichtungen, die sich (überdurchschnittlich)<br />
für mehrere Altersgruppen öffnen: In <strong>Memmingen</strong> sind dies die Einrichtungen in Eisenburg und St.<br />
Hildegard. Die Einrichtungsarten sind definiert in Art. 2 BayKiBiG.<br />
3
1.1 Novelle des BayKiBiG<br />
Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 den Gesetzentwurf<br />
für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes<br />
(BayKiBiG), das seit 2006 in Kraft ist, zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung<br />
gebilligt. Das Inkrafttreten war für den 1. September 2012 geplant. Dies gelang jedoch<br />
aus formalen Gründen nicht rechtzeitig. 2 So ist nun der Beschluss des Landtages<br />
über diese Novelle im Herbst 2012 (mit rückwirkendem Inkrafttreten zum September)<br />
zu erwarten. Die inhaltlichen Grundzüge der Gesetzesänderung stehen jedoch<br />
fest. Entsprechend sind die Kommunen bereits jetzt aufgefordert, diese bereits<br />
in den laufenden Planungen zu berücksichtigen: 3<br />
• Einstieg in das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr: Die Vorschulkinder 4 erhalten<br />
ab dem Kindergartenjahr 5 2012/2013 einen Beitragszuschuss in Höhe von<br />
50 EUR, ab 2013/2014 von 100 EUR. 6<br />
• Verbesserung des Anstellungsschlüssels: Dieser wird von 1 : 11,5 auf 1 : 11<br />
verbessert. Weiterführende Details hierzu sind noch in der Diskussion, insbesondere<br />
der finanzielle Ausgleich hierzu. 7<br />
• Landkindergartenregelung 8 wird verbessert: Zum Erhalt dieser Einrichtungen<br />
wird bei einer zu geringen Belegung eine fiktive Belegung von 25 Kindern gefördert.<br />
• Vereinfachen der Bedarfsplanung 9 (Wegfall von Art. 7 Abs. 2 und 3 sowie inhaltlich<br />
von Art. 23 BayKiBiG): Die grundsätzliche, örtliche Planungshoheit 10 bleibt<br />
erhalten und der Gedanke der Inklusion wird betont. Die Gemeinden bestimmen<br />
aber nun nicht mehr im Detail durch Verwaltungsakt, welche Plätze je Einrichtung<br />
anzuerkennen sind.<br />
Das grundsätzliche System der kindbezogenen Förderung 11 in<br />
Bayern bleibt jedoch erhalten. Wie die Entwicklung der letzten<br />
Jahre zeigt, 12 hat sich vor allem durch diese kindbezogene<br />
Förderung bedingt das Betreuungsangebot im Bereich der<br />
Kindertageseinrichtungen in <strong>Memmingen</strong> verbreitert. 13 Begleitet<br />
wird die kindbezogene Förderung durch die Investitionskostenförderung<br />
nach dem Bayerischen Finanzausgleichgesetz (FAG) und derzeit vor<br />
allem durch das Bund-Länder-Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-<br />
2013.“ 14<br />
2 Kritisch Gerhard Dix (Städtetag) in Bayerische Staatszeitung Nr. 33/2012 vom 17.08.2012<br />
3 AMS 03-2012 vom 03.08.2012<br />
4 Vorschulkinder sind Kinder im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz zum Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />
(BayEUG)<br />
5 Als Kindergartenjahr gilt der Zeitraum vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres<br />
6 Für das KGJ 2012/2013 erhalten die Eltern der Vorschulkinder insoweit rd. 244.000 EUR Beitragsentlastung;<br />
insgesamt geplante Landesförderung KGJ 12/13 rd. 3.140.000 EUR und Bundesförderung rd. 100.000 EUR<br />
7 Der Anstellungsschlüssel 1:11,0 wurde bereits mit Änderungsverordnung vom 16.08.2012 vom STMAS verfügt.<br />
8 Landkindergarten im Sinne des Art. 24 BayKiBiG ist in <strong>Memmingen</strong> allein der Kindergarten Dickenreishausen<br />
9 S. Nr. 1.3 Bedarfsanerkennung<br />
10 Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG<br />
11 s. Art. 18 ff BayKiBiG: Jedes Kind wird entsprechend seiner Buchungszeit monatsgenau und gewichtet nach<br />
einem von vier möglichen sog. Gewichtungsfaktoren durch die Kommune und den Freistaat Bayern gefördert.<br />
Zusätzlich kann für bestimmte Kinder (z.B. Vorkurs Deutsch, Unterdreijährige, integrative Kinder, Sprachförderung<br />
U3 Offensive Frühe Chancen) zusätzliche Förderung durch den Bezirk Schwaben oder den Bund beantragt<br />
werden.<br />
12 s.a. Bestanddarstellung in Anlage 1<br />
13 s. Fussnote 1 zu 1. Einleitung<br />
14 Bzgl. Veränderungen zu diesem Programm (Fristverlängerungen, Umschichtung der Mittel) wird derzeit zwischen<br />
Bund-Länder-Kommunen verhandelt.<br />
4
1.2 Sicherstellungsauftrag<br />
Für die Sicherstellung (Art. 5 BayKiBiG) eines ausreichenden Betreuungsangebots<br />
sind die Gemeinden verantwortlich. Ihnen kommt die Aufgabe zu, im eigenen Wirkungskreis<br />
ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten.<br />
Die Gemeinden haben dabei nun - neben dem bisherigen Anspruch auf einen Kindergartenplatz<br />
– auch mit Wirkung ab 1. August 2013 15 den Anspruch auf einen<br />
Krippenplatz entsprechend folgender Regelung zu berücksichtigen:<br />
§ 24 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe<br />
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege<br />
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung<br />
oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine<br />
Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit<br />
geboten ist oder die Erziehungsberechtigten<br />
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder<br />
Arbeit suchend sind,<br />
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder<br />
Hochschulausbildung befinden oder<br />
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.<br />
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person<br />
an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet<br />
sich nach dem individuellen Bedarf.<br />
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung<br />
des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung<br />
oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch<br />
auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem<br />
Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.<br />
(4) Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen<br />
vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend. ...<br />
15 Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008<br />
5
1.3 Bedarfsplanung<br />
Die Gemeinde ist nach dem BayKiBiG verpflichtet, einen örtlichen Bedarfsplan zu<br />
erstellen (Art. 6 und 7 BayKiBiG).<br />
Planungsumfang: "Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter<br />
Berücksichtigung der Verhältnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte<br />
Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen (Art. 7 BayKiBiG) ... [Sie] bestimmen,<br />
welche bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind<br />
und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist" (Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG).<br />
Der Plan umfasst Plätze in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Häuser<br />
für Kinder und Horte) und Tagespflege. Das bedeutet gleichzeitig, dass andere (z.B.<br />
schulische) Angebote, nur indirekt vom Bedarfsplan erfasst werden.<br />
Bedarfsanerkennung keine Fördervoraussetzung mehr: Es ist mit dem neuen<br />
BayKiBiG 16 für einen Träger nicht mehr notwendig, dass die Gemeinde einen Platz<br />
formal anerkennt. Jeder Träger hat einen Anspruch auf kindbezogene Förderung gegen<br />
die Aufenthaltsgemeinde der belegenden Kinder unabhängig davon, ob die Gemeinde<br />
dies plant/wünscht. Im Gesetzentwurf wird dies wie folgt begründet: „In konsequenter<br />
Fortführung der Rechtsprechung des BayVGH ist eine Unterscheidung<br />
von bedarfsnotwendigen und nicht bedarfsnotwendigen Plätzen für die Frage der<br />
kindbezogenen Förderung nicht mehr erforderlich ... Somit ist künftig auch gesetzlich<br />
klargestellt, dass für Kinder, die Plätze in BayKiBiG-Einrichtungen belegen, immer<br />
die kindbezogene Förderung durch die Aufenthaltsgemeinde zu leisten ist. Das<br />
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird hierdurch umfassend gestärkt. Gleichzeitig<br />
werden die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen im Rahmen der Investitionskostenförderung<br />
durch die Neugestaltung des Art. 27 BayKiBiG gestärkt. Den Gemeinden<br />
obliegt die Entscheidung, ob sie eine Investitionskostenförderung leisten. Sie<br />
haben hierbei die Sicherstellungsverpflichtung nach Art. 5 ff. BayKiBiG und das Subsidiaritätsprinzip<br />
nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG zu beachten.“<br />
Das bedeutet faktisch für die Zukunft: Jede Einrichtung, die eine Betriebserlaubnis<br />
nach § 45 SGB VIII durch die Aufsichtsbehörde erhält, erhält automatisch<br />
durch die Kommune und den Freistaat Bayern bei entsprechender Belegung<br />
eine kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG. Allein bei Investitionskostenentscheidungen<br />
nach Art. 27 Abs. 2 Nr. 5 BayKiBiG (neu) greift die<br />
Kommune direkt steuernd ein.<br />
Faktisch folgt damit die Gesetzesnovelle einer hier gängigen Praxis: Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Memmingen</strong> hat sich bisher bereits 17 vor allem an den tatsächlichen Belegungszahlen<br />
der Memminger Einrichtungen orientiert, um damit dem Wunschund<br />
Wahlrecht der Eltern bestmöglich Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird<br />
damit die Freiheit der Träger gestärkt, genau die Plätze anzubieten, die sich<br />
zum einen an den Bedürfnissen der Familien und andererseits auch an den<br />
nachhaltigen ökonomischen Interessen des Trägers orientieren.<br />
16 Art. 22 BayKiBiG wird entsprechend neu gefasst.<br />
Es entfällt die Formulierung, dass Fördervoraussetzung eine Anerkennung nach „Art. 7 Abs. 2“ der Gemeinde ist;<br />
s.a. www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/<br />
17 S. Bedarfspläne 2006-2009 und 2009-2012<br />
6
Gleiches gilt für den Wegfall der sogenannten Gastkinderregelung: 18 Grundsätzlich<br />
wurde zuletzt - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und ohne<br />
Erhebung eines Elternanteils - kein Einwand mehr durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
erhoben, wenn im Einzelfall Memminger Kinder - z.B. aus beruflichen Gründen<br />
der Eltern - in Einrichtungen außerhalb <strong>Memmingen</strong>s betreut wurden.<br />
Dass in Memminger Einrichtungen vorrangig Kinder aus <strong>Memmingen</strong> aufzunehmen<br />
sind, ist bereits jetzt regelmäßig durch zusätzliche Vereinbarungen<br />
zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und den Einrichtungsträgern in <strong>Memmingen</strong><br />
vereinbart worden. Damit ist sichergestellt, dass in <strong>Memmingen</strong> (gesetzesunabhängig<br />
und vorrangig) für Memminger Kinder Plätze bereitgehalten werden.<br />
Der Wegfall der o.g. Regelungen hat deshalb keine Nachteile für die Memminger<br />
Familien.<br />
Das neue BayKiBiG vereinfacht aber hiermit nun die Verfahren, vermeidet<br />
überdetaillierte und „kopfgenaue“ Planungen und ist damit ein Gewinn an Flexibilität<br />
für alle Beteiligten.<br />
Elternbeteiligung: Die Eltern werden im Rahmen der Planung beteiligt, da die Bedarfsfeststellung<br />
vor allem unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der<br />
Eltern und ihrer Kinder zu erfolgen hat (§§ 5 und 80 SGB VIII und Art. 7 BayKiBiG).<br />
Auf welchem Wege dies geschieht, wird durch das BayKiBiG nicht vorgegeben. In<br />
<strong>Memmingen</strong> wird dies durch Elternbefragungen, die Berücksichtigung von Wartelisten<br />
und weitere Beteiligungsformen 19 realisiert.<br />
Kommunikation und Kooperation: Das Amt für Kindertageseinrichtungen (seit Juni<br />
2012 Amt 42 mit unverändertem Aufgabenkreis, bisher Amt 41.2) koordiniert und unterstützt<br />
die Träger der Kindertageseinrichtungen bei der Planung der Betreuungsangebote.<br />
Zusätzlich werden gemeinsame, trägerübergreifende Projekte (z.B. Informationsblatt,<br />
gemeinsame Elternbefragungen, Waldstation usw.) begleitet und dieser<br />
Bedarfsplan für das ganze Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> in laufender Abstimmung<br />
mit den freien Trägern erstellt. Die Angebote aller Träger sowie der Bedarfsplan werden<br />
im Internet unter www.memmingen.de/kita.html veröffentlicht.<br />
Planungsbestand in <strong>Memmingen</strong>: Mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates (III. Senat) vom<br />
27. Juli 2006 wurde der Bedarfsplan 2006-2009 beschlossen. Mit Beschluss 3. März<br />
2009 wurde dieser Plan weiter entwickelt. Zuletzt wurden mit Beschluss vom 1. März<br />
2012 durch den <strong>Stadt</strong>rat insbesondere neue Bedarfsanerkennungen für Einrichtungen<br />
für Kinder unter drei Jahren ausgesprochen.<br />
18 Art. 23 BayKiBiG sah Einschränkungen (Wegfall der Förderung, zusätzlicher Elternbeitrag) in der Wahlfreiheit<br />
der Eltern vor, wenn diese ihr Kind nicht in einer Einrichtung ihres Wohnortes betreuen liessen.<br />
19 So wurde in 2012 durch das Amt für Kindertageseinrichtungen selbst an mehreren Elternbeiratssitzungen verschiedener<br />
Einrichtungen teilgenommen sowie versucht, z.B. im Rahmen von Infoabenden mit den Familien zu<br />
diesen Themen ins Gespräch zu kommen.<br />
7
1.4 Planungsschritte in <strong>Memmingen</strong><br />
Jährlich im Herbst wird dem <strong>Stadt</strong>rat ein formloser Sachstandsbericht zur Belegung<br />
in den Kindertageseinrichtungen und zur Einwohnerentwicklung für Kinder/Jugendliche<br />
bis 14 Jahre gegeben. Gleichzeitig werden die Belegungszahlen<br />
auch im Internet regelmäßig veröffentlicht. 20<br />
Im Frühjahr 2012 erfolgte eine trägerübergreifende Elternbefragung in <strong>Memmingen</strong>.<br />
Weiter wurden im August 2012 die freien Träger ausdrücklich nochmals über die<br />
Fortschreibung des Bedarfsplanes informiert, um Beteiligung und ggf. um Ergänzungen<br />
gebeten. Gleichzeitig erfolgte eine detaillierte Information über die Änderungen<br />
des BayKiBiG.<br />
2 Bestand in <strong>Memmingen</strong><br />
2.1 Bestand Kindertageseinrichtungen<br />
Nachfolgend sind die Entwicklung der Platzbelegung der letzten Jahre und das Angebot<br />
der Träger dargestellt:<br />
Belegung der MMger KiTas<br />
1800<br />
U3 KiGa Hort<br />
1600<br />
1400<br />
183,9<br />
203,4 221,5<br />
215,8<br />
220,3<br />
231,3<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
1250,1<br />
1222,6 1196,7 1140<br />
1165,8<br />
1127,7<br />
600<br />
400<br />
200<br />
93,5 117,45 139 156,4<br />
171,8<br />
63<br />
0<br />
2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012<br />
Zuletzt wurden somit 171,8 Unterdreijährige, 1127,7 Kindergartenkinder und 231,3<br />
Schulkinder somit insgesamt 1530,8 Kinder betreut.<br />
Im Laufe des Jahres 2012/2013 werden zukünftig Plätze in 20 Krippen-, 55 Kinderund<br />
Schulkindergarten- und in 13 Hortgruppen somit 88 Gruppen angeboten wer-<br />
20 http://www.memmingen.de/804.html<br />
8
den. Damit ist der Raumbedarf innerhalb der letzten Jahre gestiegen (Planung 2006<br />
3/59/11 = 73 Gruppen, Planung 2009 6/55/11 = 72 Gruppen).<br />
Gruppenstruktur<br />
100<br />
U3-Gruppen KiGa-Gruppen Hort-Gruppen<br />
90<br />
80<br />
13<br />
70<br />
11 11<br />
60<br />
50<br />
55<br />
40<br />
30<br />
59 55<br />
20<br />
10<br />
0<br />
20<br />
3<br />
6<br />
2006/2007 2009/2010 2012/2013<br />
Platzangebot<br />
U3 KiGa Hort<br />
2000<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
193 234<br />
234<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
1353<br />
1283<br />
1271<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
36<br />
234<br />
96<br />
2006/2007 2009/2012 2012/2013<br />
Betreuungsplätze werden dann vorrangig 21 wie folgt angeboten: 234 (2006 36,<br />
2009 96, bis Juli 2012 noch 114) für Unterdreijährige, 1271 (2006 1353, 2009 1283)<br />
für Kindergartenkinder und 234 (2006 193, 2009 234) für Schulkinder, insgesamt<br />
somit 1688 (2006 1582, 2009 1613).<br />
21 „Vorrangig“ bedeutet, dass im Einzelfall oder bei „Altersüberschreitung“ auch eine andere Belegung möglich ist.<br />
Beispiel 1: Ein Kind wird in einer Krippengruppe im März 3 Jahre, ist damit eigentlich ein Kindergartenkind will die<br />
Krippe aber noch bis Ende August besuchen. Beispiel 2: In einem Ortsteil wird wegen mangelnder schulischer<br />
Angebote im Rahmen des sog. Platzsplittings ein Ganztagsplatz vormittags mit einem Kindergartenkind und<br />
nachmittags mit einem Schulkind belegt (s. z.B. Kindergarten Volkratshofen).<br />
9
Im Rahmen der Altersöffnung und/oder des Platzsplittings ist es möglich, dass die<br />
vorrangige Art des Platzangebotes nicht immer deckungsgleich mit der tatsächlichen<br />
Belegung ist.<br />
Angeboten werden die Plätze durch freie Träger und die Kommune bzw. die Unterhospitalstiftung<br />
als kommunal verwalteten Träger. Das Verhältnis hat sich bzgl. der<br />
angebotenen Plätze mit 25 % (2006 22 %, 2009 21 %) zu 75 % (2006 2006 78 %,<br />
2009 79%) zwar kaum aber vor allem in der Anzahl (8 statt bisher 6 freie Träger) zugunsten<br />
der freien Träger und zur Pluralität und damit hin zu mehr Wahlfreiheit für<br />
die Eltern verschoben.<br />
Wie bereits unter 1.3 Bedarfsplanung erwähnt, bestehen in <strong>Memmingen</strong> seit Jahren<br />
70 feste Plätze in 14 Gruppen (Kindergärten und Horten), die besonders für die Integration<br />
von Kindern konzipiert angeboten werden. Daneben wird in mehreren Einrichtungen<br />
bei Bedarf zusätzlich die Möglichkeit der Einzelintegration genutzt (Belegung<br />
2011/2012 insgesamt 80,7 Kinder). Der Betreuung dieser Kinder geht eine individuelle<br />
Bedarfsanalyse voraus. Gemeinsam mit den Eltern und Fachkräften wird<br />
dann ein Konzept für die Begleitung dieses Kindes vereinbart und laufend weiter<br />
entwickelt (s.a. 3.6).<br />
2.2 Bestand qualifizierte Tagespflege 22<br />
Kindertagespflege ist die regelmäßige Bildung,<br />
Erziehung und Betreuung von Kindern<br />
durch eine Tagespflegeperson in deren eigenen<br />
Haushalt, im Haushalt der Eltern des<br />
Kindes oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten.<br />
Die besondere Bedeutung der<br />
Tagespflege wird dadurch unterstrichen, dass die Betreuungszeiten individuell zwischen<br />
Eltern und Tagespflegepersonen ausgehandelt und flexibel auf die Arbeitszeiten<br />
der Eltern abgestimmt werden können. Tagespflege wird von den Familien hauptsächlich<br />
am Vor- oder Nachmittag oder ganztags an Einzeltagen in der Woche gewünscht.<br />
Zahlreiche Tagesmütter leisten auch eine sog. Anschlussbetreuung da die<br />
Betreuungszeit des Tageskindes im Anschluss an eine bereits bestehende Betreuung<br />
z.B. in Kinderkrippe oder Kindergarten notwendig ist.<br />
Tagespflegepersonen benötigen bereits ab dem ersten Tageskind, das sie mehr als<br />
15 Stunden wöchentlich außerhalb der elterlichen Wohnung, länger als drei Monate<br />
und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen<br />
erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern<br />
und ist auf längstens fünf Jahre befristet. Als qualifizierte Tagespflegepersonen<br />
werden diejenigen Tagesmütter bezeichnet, die an einem vom Jugendamt<br />
angebotenen Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Neben erfolgreicher Kursteilnahme<br />
müssen die Bewerberinnen vom <strong>Stadt</strong>jugendamt im Rahmen eines Hausbesuchs,<br />
eines Beratungsgesprächs und einer fachlichen Einschätzung durch den<br />
Pflegekinderdienst auf ihre Eignung hin überprüft werden. Nach Erbringung aller<br />
notwendigen Unterlagen (persönlicher Fragebogen, Nachweis der Qualifizierungs-<br />
22 Quelle: <strong>Stadt</strong>jugendamt <strong>Memmingen</strong>, Fachdienst Tagespflege und Pflegekinder; zusätzliche Informationen<br />
auch unter www.tagespflege-kinder.de.<br />
10
kurse oder fachbezogene Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches Attest, Führungszeugnis)<br />
kann die BewerberIn in die Vermittlungskartei aufgenommen werden.<br />
Derzeit stehen in <strong>Memmingen</strong> 19 qualifizierte Tagesmütter zur Verfügung . Diese<br />
bieten 75 Betreuungsplätze, wobei 44 Plätze tatsächlich durch Kinder belegt<br />
sind (∅ 2,3 Kinder/Tagespflegeperson). Zuletzt wurden 31 Unterdreijährige, 8<br />
Kinder im Kindergartenalter und 5 schulpflichtige Kinder betreut (unabhängig<br />
von der Länge der Betreuungszeit).<br />
In Kooperation mit dem Kreisjugendamt Mindelheim und der Katholischen Jugendfürsorge<br />
werden zur Qualifizierung von Tagesmüttern Grund- und Aufbaukurse angeboten.<br />
Im Jahr 2011 nahmen 14 Personen an den Kursen teil.<br />
Entwicklungen der letzten drei Jahre:<br />
- In der Praxis haben die Vermittlungen über das <strong>Stadt</strong>jugendamt deutlich zugenommen.<br />
- Es ist viel Bewegung in der Tagespflege festzustellen. Mit großem Aufwand werden<br />
TagespflegebewerberInnen beraten und qualifiziert, die aber oft nur kurze Zeit zur<br />
Vermittlung bereit stehen. Gründe für den Ausstieg aus der Tagespflege sind z.B.<br />
eine neue Schwangerschaft der Tagesmutter, bessere Verdienstmöglichkeiten bei<br />
anderen Erwerbstätigkeiten und Rückkehr in den erlernten Beruf.<br />
- Die meisten Anfragen nach Tagespflege, die im <strong>Stadt</strong>jugendamt bearbeitet werden,<br />
kommen von alleinerziehenden Müttern mit Kindern unter drei Jahren. Daneben werden<br />
vermehrt von eher einkommensstarken Familien selbständig Tagesmütter gesucht<br />
und belegt. Diese Selbstvermittlung kommt meist durch Empfehlungen aus<br />
dem privaten Bekanntenkreis zustande.<br />
- Das Beratungsangebot wird verstärkt in Anspruch genommen.<br />
- Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren hat deutlich zugenommen.<br />
Einzelne Familien erkundigten sich bereits in der Schwangerschaft nach<br />
einem Betreuungsplatz.<br />
- Nachdem in den vergangenen Jahren eher ein Rückgang an Interessentinnen in<br />
der Tagespflege zu verzeichnen war, ist aktuell erfreulicherweise wieder ein Gegentrend<br />
spürbar. Der neu angebotene Qualifizierungskurs findet reges Interesse. Im<br />
Raum <strong>Memmingen</strong> sind hauptsächlich weibliche Tagespflegepersonen gemeldet.<br />
- Mehrere Pflegefamilien die der Pflegekinderdienst durch die Aufnahme eines dauerhaften<br />
Pflegekindes kennenlernen und begleiten konnte, haben sich parallel auch<br />
als Interessenten für Tagespflege beworben. Zwei Familien sind derzeit neben dem<br />
Dauerpflegekind auch mit Tageskindern belegt, wobei in einer Familie der Pflegevater<br />
als Tagesvater aktiv ist.<br />
- Die Beratung der Familien in der Tagespflege bedeutet immer mehr ein sehr spezifisches<br />
Suchen nach einer passenden Betreuungslösung, die der Familie, den veränderten<br />
Verdienst- und Arbeitsstrukturen der Eltern und vor allem dem meist noch<br />
sehr kleinen Kind gerecht werden muss.<br />
- In enger Kooperation mit dem Amt für Kindertageseinrichtungen konnte in den<br />
meisten Fällen ein individuelles Betreuungssetting gefunden werden. Ausnahmen<br />
waren sehr spezielle schwierige Bedingungen in den Familien, die wenig Flexibilität<br />
für die Betreuungslösung zuließen (Dreierschicht am Arbeitsplatz, kein Auto zur Verfügung,<br />
dadurch Kindergartenplatz in unmittelbarer Wohnnähe nötig usw. ...)<br />
11
Derzeit kann der Bedarf an Tagespflegeplätzen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> durch qualifizierte<br />
Tagesmütter noch gut gedeckt werden. Für die 3-6 jährigen Kinder müssen<br />
vor allem die Randbetreuungszeiten 23 aufgefangen werden, die nach 17 Uhr liegen<br />
und vom Kindergarten nicht abgedeckt werden. Für die 1-3 Jährigen wird oft nur tageweise<br />
oder stundenweise Betreuung angestrebt oder es wird eine familiennahe<br />
Betreuung gewünscht. Daneben wurden in den vergangenen Jahren auch immer<br />
wieder Betreuungen für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gesucht.<br />
3 Bedarf in <strong>Memmingen</strong><br />
Wichtigste Grundlage für die Bedarfsermittlung sind die Bevölkerungsdaten und das<br />
bisherige Nachfrageverhalten.<br />
3.1 Bevölkerungsentwicklung<br />
Insgesamt leben derzeit 5197 (Bedarfsplan 2009-2012 5408, Bedarfsplan 2006-2009<br />
5623) Kinder bis 14 Jahre in <strong>Memmingen</strong>. Nachfolgende Grafik stellt die Einwohnerzahlen<br />
nach Altersstufen mit Stand 1. September 2012 dar. Tendenziell stagnieren<br />
die Kinderzahlen weiter bzw. sind leicht rückläufig. Auffallend ist insbesondere der<br />
aktuelle Rückgang in der Altersklasse der Kinder bis 2 Jahre, der jedoch durch den<br />
Geburtenanstieg bei Kindern bis 1 Jahr wieder etwas ausgeglichen werden kann.<br />
Quelle: Einwohnermeldeamt (Stichtag: 09/2012 - Beginn des Betreuungsjahres 2012/2013)<br />
23 Weitere sog. „Randzeiten“ können auch Ferien und Schließtage sein. Hierbei ist festzuhalten, dass in den<br />
Memminger Kindertageseinrichtungen grds. die volle Zahl der Schließtage (bis zu 35 Betriebstage/Jahr) nicht<br />
ausgeschöpft wird. Weiter werden Ferien- und Notdienste angeboten: Auflistung s. www.memmingen.de/kita.html<br />
Zu beachten ist dabei jedoch, dass nicht alle diese Angebote BayKiBiG-gefördert und damit ggf. im Vergleich<br />
teurer als eine klassische KiTa-Betreuung sind oder auch die Möglichkeit der Kostenübernahme nicht besteht.<br />
Durch frühzeitige Information in den KiTas wird aber versucht, den Eltern weitestgehende Planungssicherheit zu<br />
geben.<br />
12
In Anlage 2 sind die o.g. Einwohnerzahlen nach Einrichtungsbezirken dargestellt. Bis<br />
auf einzelne Bezirke im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> lässt sich diese Entwicklung der<br />
Einwohnerzahlen auch in praktisch allen Bezirken durchgängig nachvollziehen.<br />
Die prognostizierten Geburtenraten lassen weiter sinkende Kinderzahlen erwarten:<br />
360<br />
Geburtenprognose von 2012 bis 2022<br />
Anzahl<br />
Geburten<br />
350<br />
340<br />
330<br />
320<br />
349<br />
344<br />
340<br />
336<br />
331<br />
328<br />
326<br />
324 323<br />
320<br />
316<br />
310<br />
300<br />
290<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />
Geburtsjahr<br />
Quelle: Jugendhilfeplanung; Die Geburtenprognose basiert auf der für die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> errechneten Kohortenfertilitätsrate.<br />
Als Orientierungswert für die kommunale Sozialplanung ist sie zweckdienlich, sollte in ihrer prognostischen<br />
Wirkung jedoch nicht überbewertet werden. 24<br />
Auf Grundlage dieser Einwohnerdaten und der Geburtenprognose ist zu erwarten,<br />
dass wohl nur durch Migrationsbewegungen (Bau- und Sanierungsgebiete u.ä.)<br />
quantitative Stabilität in den Altersstufen erreicht werden kann. Dass die belegten<br />
Plätze in <strong>Memmingen</strong> nicht in gleicher Weise wie die Einwohnerzahlen zurück gegangen<br />
sind, ist momentan vor allem darauf zurück zu führen, dass sich das Platzangebot<br />
und die -belegung qualitativ verändert hat, da vor allem mehr Plätze für Unterdreijährige<br />
geschaffen und nachgefragt wurden.<br />
3.2 Kinder unter drei Jahren<br />
Bis zum Sommer 2012 wurden 114 originäre Krippenplätze in <strong>Memmingen</strong><br />
angeboten: KiGa Amendingen 12, Kinderkrippe Stebenhaberstraße 36, Kinderkrippe<br />
Königskinder 18, KiTa St. Hildegard 36 und KiGa Wartburgweg<br />
12. Betreut werden konnten im Betreuungsjahr 2011/2012 jedoch durchschnittlich<br />
171,8 Kinder, da auch in anderen Einrichtungen durch Altersöffnung im Einzelfall bereits<br />
Kinder unter drei Jahren aufgenommen wurden. 25 Zählt man die derzeit 31 Kin-<br />
24 Tendenz zu weiter geringer Geburtenrate (s.a. z.B. Memminger Zeitung 21.09.2012); bislang haben die familienpolitischen<br />
Leistungen wenig zu einer Änderung beigetragen. Als mögliche Auswirkung des Elterngeldes ist<br />
jedoch die Geburtenrate bei einkommens- und bildungsstärkeren Familien leicht positiver; dies könnte durch den<br />
U3-Ausbau ebenfalls gestärkt werden.<br />
25 Spricht man im BayKiBiG und in den aufgeführten Belegungszahlen von Unterdreijährigen, so handelt es sich<br />
um Kinder, die beim Eintritt in die KiTa unter drei Jahre alt waren. Diese zählen in allen BayKiBiG-Berechnungen<br />
(wichtig insbesondere für den Anstellungsschlüssel) für das angegebene Betreuungsjahr mit dem Gewichtungsfaktor<br />
2,0.<br />
13
der hinzu, die in der qualifizierten Tagespflege betreut werden, so erreicht man eine<br />
Quote von 20 % (bezogen auf 1014 Kinder).<br />
Die Nachfrage nach Plätzen für Unterdreijährige ist weiter schwer planbar. Zu Beginn<br />
der Ausbauplanungen des Bundes und der Länder wurde auf Erhebungen und Hochrechnungen<br />
abgestellt, die von einem durchschnittlichen Platzbedarf für 35 % der<br />
unter Unterdreijährigen - davon 30 % in Kindertagespflege – ausgehen (für Bayern<br />
27 % KiTa-Betreuung und 9 % Tagespflege). 26 Die Hochrechnung zum damaligen<br />
Zeitpunkt basierte auf konkreten Erfahrungen aus den neuen Bundesländern und<br />
Elternbefragungen. Auf diesen Grundlagen wurde im sog. Krippengipfel von Bund,<br />
Ländern und Gemeinden ein durchschnittliches Ausbauziel von 35 % festgelegt. Dies<br />
entspricht für <strong>Memmingen</strong> einem Platzbedarf von derzeit rd. 350 Betreuungsplätzen.<br />
Nach wie vor wird aber kontrovers diskutiert, wie hoch dabei der Bedarf an öffentlicher<br />
Betreuung für Unterdreijährige in den nächsten Jahren für die einzelnen Regionen<br />
und Kommunen tatsächlich sein wird. Dabei gehen die Einschätzungen mitunter<br />
weit auseinander. Selbst für interessierte Beobachter ist es nicht einfach, sich im<br />
Gewirr der Zahlen, die aktuell genannt werden, zurechtzufinden und die richtige Strategie<br />
für eine möglichst genaue Erhebung zu finden. 2728<br />
Ein Versuch der Bedarfserhebung im Bedarfsplan 2009-2012 war insoweit unternommen<br />
worden, dass eine Elternbefragung in der Gruppe der Familien mit Kindern<br />
unter drei Jahren durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden aber<br />
umgehend durch höhere Nachfrage als prognostiziert überholt. So war damals vorsichtig<br />
von zwei bis drei zusätzlichen Gruppen die Rede. 29 Dies wurde längst durch<br />
die tatsächliche Entwicklung überholt. Als Gründe hierfür liegen nahe:<br />
- der Bedarf für Betreuung für Unterdreijährige entsteht oft sehr kurzfristig.<br />
Eltern entscheiden oftmals innerhalb weniger Wochen/Monate, ob sie ihr<br />
Kind in einer Krippe betreuen lassen wollen. Dies hängt zum einen damit zusammen,<br />
dass die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren nicht immer in<br />
dem Maße von den Eltern selbst vorhersehbar und planbar ist: Verständlicherweise<br />
ist es nicht ohne weiteres von den Eltern im Zeitpunkt der Geburt<br />
schon immer entscheidbar, ob und in welche Betreuung sie ihr Kind z.B. mit<br />
dessen ersten Geburtstag geben wollen. Zum anderen fordern je nach Arbeitsmarktlage<br />
Arbeitgeber oftmals sehr kurzfristige Rückkehrentscheidungen,<br />
wenn z.B. dringender Arbeitskräftebedarf besteht. 30 Zu dieser Kurzfristigkeit<br />
im Gegensatz steht die Problematik, dass ein Krippenneubau von Beginn der<br />
Standortsuche an, über Planung und Genehmigung der Mittel bis zur Fertig-<br />
26 Deutsches Jugendinstitut (DJI), 30.04.2007: Bedarfsszenarien für unter Dreijährige und ihre Berechnungsgrundlagen;<br />
http://www.dji.de/dasdji/home/news_0705_2_bedarfsszenarien.pdf (Datum der Einsichtnahme für alle<br />
Internetquellen 01.09.2012); z.T. wird mittlerweile von durchschnittlich 39 % gesprochen, die Tendenz ist jedoch<br />
jeweils ähnlich (s.a. MM-Zeitung 20.09.2012 in Zusammenhang mit Steuerpflicht für KiTas)<br />
27 http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=7250,123, http://www.sueddeutsche.de/bayern/kinderbetreuung-inbayern-warum-der-kita-ausbau-hinterherhinkt-1.1369595,<br />
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Auch-in-<br />
Bayern-fehlen-Krippenplaetze-id17463266.html<br />
28 z.Z. werden neue und genauere Erhebungsmodelle durch das DJI entwickelt; diese ergeben – soweit die ersten<br />
Pilotprojekte ausgewertet sind - auch weiterhin ein Ergebnis mit großen Schwankungsbreiten (s. Städtetag<br />
aktuell, 6/2012, S. 6)<br />
29 Bedarfsplan 2009-2012, S. 18 ff<br />
30 Gleichzeitig erfolgt natrugemäß erst in diesem Moment die konkrete finanzielle Abwägung: Elternbeitrag-ggf.<br />
Jugendhilfeübernahmemöglichkeit-erzielbares Einkommen<br />
14
stellung in der Regel 18 bis 24 Monate benötigt.<br />
- Eltern wollen sich konkret für eine Krippe entscheiden. Die Eltern üben ihr<br />
Wunsch- und Wahlrecht grundsätzlich sehr verantwortungsbewusst aus. So<br />
geht in der Regel ein eingehendes Beratungsgespräch einer Aufnahme in einer<br />
Einrichtung voraus. Dies ist wichtig, denn nur so können EinrichtungsmitarbeiterInnen<br />
und Eltern die konkreten Bedürfnisse des Kindes ermitteln und<br />
entsprechende Betreuungsangebote machen. Aus diesem Grund erfolgt in<br />
<strong>Memmingen</strong> – im Gegensatz zu manch anderen Kommunen – keine zentrale<br />
Platzvergabe für alle Einrichtungen: Im Vordergrund soll der persönliche Kontakt<br />
mit der Einrichtung stehen. Dies hat aber zur Folge, dass die Eltern oft<br />
erst dann eine konkrete Entscheidung für eine Betreuung treffen, wenn sie die<br />
Einrichtung und vor allem die MitarbeiterInnen vor Ort kennen lernen konnten.<br />
Dies ist genauso für den Bereich der Betreuung von Unterdreijährigen festzustellen;<br />
hier deshalb auch so wichtig, weil in der Betreuung von Unterdreijährigen<br />
Vertrauen, Beziehung und Geborgenheit eine ganz besondere Rolle spielen.<br />
Deshalb ist eine Abfrage von Bedarfen ohne den Eltern gleichzeitig konkrete<br />
Einrichtungen anbieten zu können, kritisch zu sehen. Beispiele aus anderen<br />
Kommunen ergeben ein ähnliches Bild: Oftmals werden nach Fertigstellung<br />
Krippenplätze doch von den Familien belegt, die vorab eigentlich keinen<br />
Bedarf angemeldet hatten.<br />
- Das Betreuungsgeld, das 2013 eingeführt werden soll, lässt Eltern zögern,<br />
sich vorab konkret für eine Krippenbetreuung zu entscheiden. Die Einführung<br />
des Betreuungsgeldes für Familien, die ihr Kind unter drei Jahren in keine Einrichtung<br />
geben, ist noch nicht beschlossen und wird von den Auswirkungen<br />
kritisch diskutiert. 31 Auch die Details sind noch sehr unklar. Deshalb können<br />
Eltern auch derzeit schwer entscheiden, ob sie nun eine Einrichtung oder das<br />
Betreuungsgeld wählen. Dies ist nachvollziehbar, erschwert die Einschätzung<br />
des konkreten Betreuungsbedarfes aber zusätzlich.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat in <strong>Memmingen</strong> hat sich dennoch vor diesem Hintergrund – zuletzt durch<br />
Beschluss vom 1. März 2012 – entschieden, auf jeden Fall weitere Plätze zu schaffen,<br />
um ein klares Signal der Familienfreundlichkeit und Planungssicherheit für die<br />
Zukunft zu setzen:<br />
- Krippengruppen am Kindergarten<br />
Im Mitteresch: 24 Plätze<br />
- Krippe der Johanniter Unfallhilfe:<br />
24 Plätze<br />
- Krippengruppen beim Neubau der<br />
KiTa Sonnenschein: 24 Plätze<br />
- Krippengruppen am Kindergarten<br />
<strong>Stadt</strong>weiherstraße: 24 Plätze<br />
- Krippengruppen am Kindergarten<br />
Westermannstraße: 24 Plätze<br />
31 z.B. differenziert-kritisch von der KiTA-Expertin PD Dr. Becker-Stoll (Bayer. Staatsinstitut für Frühpädagogik –<br />
IFP) in Stimme der Familie 3/2012, 23; sehr uneinheitlich bis mehrheitlich ablehnende Expertenanhörung des<br />
Bundestages am 14.09.2012 (s. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/<br />
Betreuungsgeld/Stellungnahmen/index.html)<br />
15
Spatenstich Krippenneubau Im Mitteresch 32<br />
Diese Entscheidungen bedeuten einen Anstieg der Plätze für Kinder unter drei Jahren<br />
bis zum Jahr 2013 auf 234 und sind inhaltlich wie folgt begründet:<br />
- Mit diesem Ausbau und in Zusammenspiel mit den derzeit möglichen und<br />
entwickelbaren rund 60 Plätzen in der Tagespflege kann nahezu der geforderte<br />
Betreuungsgrad erreicht werden (234 + 60 = 294 = 29 % der Unterdreijährigen).<br />
Rechnet man die Plätze hinzu, die bislang von Unterdreijährigen in Kindergärten<br />
belegt wurden (rund 55), dann erreicht man ein Angebot von rund<br />
350 Plätzen (35 % bei dann ggf. rd. 1000 Kindern bis drei Jahre), wobei in<br />
diesem Zusammenhang immer im Einzelfall abzuwägen sein wird, ob und wie<br />
eine solche Belegung den Bedürfnissen des Kindes am besten dient. Sollte<br />
der Bedarf weiter steigen, so wäre alternativ genauso denkbar, die weiter absehbare<br />
Reduzierung von Kindergartenplätzen und damit –gruppen durch<br />
kurzfristige Umwandlung derselben in Krippengruppen zu vollziehen. 33<br />
- Der Ausbau der Betreuungsplätze für Unterdreijährige ist ein besonderer<br />
Standortvorteil für jede Kommune. Damit fällt es Familien leichter, Erziehung<br />
und Beruf in Einklang zu bringen. Dies kann die Migration von Familien nach<br />
<strong>Memmingen</strong> unterstützen. Damit leistet <strong>Memmingen</strong> einen Beitrag zum Ziel<br />
der Bayerischen Staatsregierung, Bayern zum „Familienland“ zu entwickeln. 34<br />
- Durch die mit den Neuinvestitionen überdurchschnittlich hohen Fördergelder<br />
konnten neue Träger für <strong>Memmingen</strong> gewonnen werden. Dies erhöht die Pluralität<br />
und fördert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.<br />
- Das derzeitige Investitionsförderprogramm für den Ausbau von Plätzen für Unterdreijährige<br />
läuft nach jetzigem Stand 2013 aus. Ein weiteres Zögern in der<br />
Entscheidung bzgl. Neuschaffung von Plätzen wäre von erheblichem finanziellem<br />
Nachteil für Träger und Kommune. Zu beachten dabei ist, dass nur neu<br />
geschaffene Plätze gefördert werden.<br />
- Soweit die Neuschaffung von Plätzen an bestehenden Einrichtungen erfolgt<br />
ist, können damit auch bauliche Verbesserungen für die gesamte Einrichtung<br />
erreicht werden, die so sonst nicht ohne weiteres möglich geworden wären.<br />
- Das theoretische Risiko der Überdeckung des Bedarfs ist überschaubar, denn<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist als großer Träger relativ flexibel in der Lage diesem<br />
z.B. dadurch entgegen zu steuern, indem durch sie angebotene Plätze in Altbeständen<br />
reduziert werden.<br />
Damit ist festzustellen, dass – bei aller Unwägbarkeit in der Planung der Plätze<br />
für diese Altersgruppe – ab dem Jahr 2013 voraussichtlich der gesetzliche Anspruch<br />
nach § 24 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren erfüllt werden wird.<br />
32 <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> Pressestelle<br />
33 Gleichzeitig besteht die denkbare Möglichkeit, dass Plätze „gesplittet“ werden: Wobei z.Z. tendenziell festzustellen<br />
ist, dass die Familien mehr Stunden je Kind buchen.<br />
34 Der Ausbau der Betreuungsplätze für Unterdreijährige ist nach Ansicht von Staatsministerin Hadertauer einer<br />
der wichtigsten Beiträge zum Familienland Bayern (Memminger Zeitung 31.08.2012).<br />
16
3.3 Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht<br />
Der aktuelle Bedarf im Kindergarten errechnet sich praktisch aus<br />
100 % der Kinder der entsprechenden Jahrgänge. Damit ist auch<br />
nicht zu erwarten, dass das „kostenfreie“ letzte Kindergartenjahr<br />
zusätzlichen Betreuungsbedarfe hervorruft.<br />
Bislang konnte praktisch allen Kindern aus <strong>Memmingen</strong> ein Platzangebot gemacht<br />
werden. Wartelisten bestehen regelmäßig keine. Kurzfristige Engpässe entstanden in<br />
manchen Kindergärten örtlich vor allem durch Migrationsbewegungen oder dadurch,<br />
dass es nicht immer sofort personell reagiert werden konnte, wenn erhöhte Buchungsstunden<br />
durch erhöhte Personalstunden ausgeglichen werden mussten. Die<br />
entsprechenden Entwicklungen in den Kindergartenbezirken lassen sich gut in den<br />
Anlagen 1 (Belegung) und 2 (Einwohnerzahlen) nachvollziehen.<br />
Als besondere Entwicklung sind die Kinderzahlen im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> zu<br />
betrachten. Im Frühjahr 2012 wurde dem Amt für Kindertageseinrichtungen im Rahmen<br />
der Abstimmung der Platzvergabe mit den freien Trägern von den Einrichtungen<br />
im Ostteil der <strong>Stadt</strong> gemeldet, dass es für das Jahr 2012/2013 wohl nicht möglich<br />
sein wird, diesen lokalen Bedarf zu decken.<br />
Kinder im Alter 3-5 Jahre in den "Ost-"KiGa-Bezirken Albert-Schweitzer-K, St. Hildegard, St. Nikolaus-K.<br />
Stichtag 01.09.2010 - 01.09.2011 - 01.09.2012<br />
245<br />
240<br />
239<br />
235<br />
232<br />
230<br />
225<br />
220<br />
217<br />
215<br />
210<br />
205<br />
2010 2011 2012<br />
Gleichzeitig machte die Kindertageseinrichtung St. Hildegard das Angebot, im bestehenden<br />
Altbau ein unbenutztes Stockwerk für bis zu zwei Kindergartengruppen umzubauen<br />
und für einen mittelfristigen Zeitraum anzubieten. In den anderen Kindertageseinrichtungen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet war dies so nicht möglich und diesen Familien wäre<br />
es auch aufgrund ihres Wohnsitzes nicht ohne weiteres möglich gewesen, auf andere<br />
Einrichtungen auszuweichen.<br />
17
Die Kinderzahlen dort sind zum gesamtstädtischen Trend derzeit zum Teil gegenläufig.<br />
Belegt ist auf jeden Fall, dass in den kindergartenrelevanten Altersgruppen eine<br />
Migration in diesen Teil der <strong>Stadt</strong> stattgefunden hat.<br />
Dies hängt wohl vor allem damit zusammen, dass in diesen Teil der <strong>Stadt</strong> ein Zuzug<br />
von Familien mit Kindern zu verzeichnen ist (Neubau und Sanierung von Wohnraum).<br />
Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Einrichtungen im Osten der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Memmingen</strong> durch erhöhte Gewichtungsfaktoren der Kinder (Unterdreijährige und<br />
50-70 % Gewichtungsfaktor nichtdeutschsprachiger Herkunft) inhaltlich sehr stark<br />
ausgelastete 35 Einrichtungen aufweisen, die nicht ohne weiteres und längerfristig nur<br />
auf Notplatzbelegung verwiesen werden können.<br />
So wurde es im Rahmen der bestehenden Betriebskostenvereinbarung durch die<br />
Katholischen Jugendfürsorge kurzfristig möglich gemacht, dort zusätzliche Kindergartenplätze<br />
einzurichten. Vor dem Hintergrund der insgesamt stagnierenden Kinderzahlen<br />
wurden diese Plätze jedoch auf vorläufig sechs Jahre (zwei „Kindergartengenerationen“)<br />
befristet. Eine Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG war<br />
damit nicht notwendig geworden und wäre im Hinblick auf eine damit verbundene<br />
25jährige Zweckbindung auch nicht im Sinne des Trägers und der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
gewesen. Mit der Fertigstellung der zusätzlichen Gruppen dürfte im Oktober/November<br />
2012 zu rechnen sein. Alle betroffenen Familien wurden von Seiten<br />
des Amtes für Kindertageseinrichtungen auf dieses Angebot verwiesen.<br />
Insgesamt ist von einer Bedarfsdeckung für Kindergartenkinder in <strong>Memmingen</strong><br />
dauerhaft auszugehen. Die Schulkindergärten 36 sind hierbei ein ergänzendes,<br />
pädagogisches Angebot in diesem Bereich.<br />
3.4 Schulpflichtige und Schulkinder<br />
Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten<br />
in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung<br />
und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung<br />
des bayerischen Bildungswesens dar. 37 Er ermöglicht nicht nur eine<br />
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten,<br />
sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung<br />
für die Schüler bei.<br />
Für eine verlässliche Betreuung der Kinder- und Jugendlichen insbesondere im Anschluss<br />
an den Unterricht stehen – abhängig von den jeweiligen familiären, örtlichen,<br />
räumlichen und schulischen, personellen und strukturellen Bedürfnissen und Gegebenheiten<br />
– vielfältige Angebote zur Verfügung: Mittagsbetreuung, verlängerte Mit-<br />
35 Gleichzeitig ist bei allen KiTas festzustellen, dass die Zahl der „Essenskinder“ zunimmt (teils 60 % in KiGas)<br />
36 Die Schulkindergärten (SKG) sind als besonderes Angebot für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder und<br />
Schulrückkehrer konzipiert. Von den SKG zu unterscheiden ist ein weiteres besonderes Angebot für Kinder bis<br />
zur Schulpflicht: Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE), die jedoch nicht dem BayKiBiG (aufsichtlich, planerisch<br />
und finanziell) sondern dem BayEUG unterliegt und in einer mehr schulischen Struktur (Öffnungszeiten,<br />
Fahrdienst, Ferien) in kleineren Gruppen tätig ist (in <strong>Memmingen</strong> Einrichtung mit drei Gruppen mit je 10-12 Kindern<br />
- mit memmingenübergreifendem Einzugsgebiet - in der Hinteren Gerbergasse 11 a, s.a.<br />
http://www.schwabenhilfe.com/eV/index.php/inhalt/private_schulvorbereitende_einrichtung_memmingen/141). Mit<br />
den Memminger KiGas besteht jedoch eine entsprechende Abstimmung bei individuellen Bedarfslagen für einzelne<br />
Kinder.<br />
37 http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/mittagsbetreuung.html<br />
18
tagsbetreuung, Betreuung von Schulkindern in Horten, und anderen Kindertageseinrichtungen,<br />
gebundene Ganztagsschulen und offene Ganztagsschulen (hier seit<br />
2009/2012 in etwa Verdoppelung der Angebote). 38<br />
Die Schulen in <strong>Memmingen</strong> erheben hierzu laufend den tatsächlichen Bedarf und<br />
entscheiden in Zusammenarbeit mit Schul- und Schulverwaltungsamt, wo zusätzliche<br />
schulische Angebote eingerichtet werden. Von Seiten der Kindertageseinrichtungen<br />
wird dies begleitet durch die Angebote von drei Horten, einer Hortgruppe in der Kindertageseinrichtung<br />
Eisenburg und einer Schulkindbetreuung im Kindergarten<br />
Volkratshofen.<br />
Die Hortangebote der Kindertageseinrichtungen sind weiter konstant belegt. Grundsätzlich<br />
konnte allen bedarfsnotwendigen Nachfragen eine Zusage erteilt werden. Als<br />
besonderen Schwerpunkt bieten alle Horte Integrationsplätze für behinderte oder von<br />
Behinderung bedrohte Kinder an. Unter anderem dieses besondere Angebot (neben<br />
Ferienbetreuung 39 und Öffnungszeiten) stellt sicher, dass die Horte - trotz weiter<br />
steigender Angebote im schulischen Bereich - eine Zukunft haben werden. Im Miteinander<br />
der schulischen und KiTa-Angebote wird den Familien ein gutes Angebot<br />
an Betreuungsplätzen in <strong>Memmingen</strong> gemacht.<br />
Ein Ausbau der Plätze in Tageseinrichtungen nach dem BayKiBiG für Schüler<br />
ist derzeit deshalb nicht angezeigt. Von Seiten der Schulen und staatlicherseits<br />
werden laufend entsprechende Angebote entwickelt, die jedoch nicht vorrangig<br />
der BayKiBiG-Planung (s.o. 1.3) unterliegen.<br />
3.5 Qualifizierte Tagespflege<br />
Aus der Beratungspraxis des <strong>Stadt</strong>jugendamtes kann festgehalten werden, dass Tagespflege<br />
als eigenständiges Angebot neben den bestehenden Betreuungsangeboten<br />
in öffentlichen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung sein<br />
wird. Neben dem zusätzlichen Ausbau an Krippenplätzen wird aus Sicht des Fachdienstes<br />
das Betreuungsangebot Tagespflege parallel weiter dringend nötig sein, um<br />
den individuellen Bedürfnissen der jungen Familien und deren Arbeitssituationen gerecht<br />
werden zu können.<br />
Die Tagespflege unterliegt jedoch starken Schwankungen. Es gibt nur wenige Tagesmütter<br />
die konstant über mehrere Jahre zur Verfügung stehen. Um Tagesmütter<br />
längerfristig in der Tagesbetreuung halten zu können, müsste die Belegung planbarer<br />
werden und das Einkommen deutlich erhöht werden.<br />
Die von der Politik laufend veränderten Rahmenbedingungen haben maßgeblich zur<br />
Verunsicherung der Tagesmütter beigetragen. Das angestrebte Berufsprofil von<br />
hochqualifizierten Tagesmüttern, die für knappe Belohnung längerfristig bereit sind in<br />
der Tagespflege zu arbeiten, ist nach heutigen Erfahrungswerten in der Praxis<br />
schwer realisierbar. Um mehr qualifizierte Tagesmütter gewinnen zu können, wäre<br />
die Verbesserung der Einkommensmöglichkeit eine wichtige Voraussetzung. Analog<br />
zur Praxis der Bedarfsfälle prognostiziert der Fachdienst eine Zunahme der Anfragen<br />
an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. Vermutlich werden sich mit Rechtsan-<br />
38 Schulverwaltungsamt <strong>Memmingen</strong><br />
39 Ferienbetreuung wird in den schulischen Angeboten regelmäßig nicht angeboten<br />
19
spruch auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige ab 2013 die Nachfragen um<br />
frühzeitige, familiennahe Betreuung weiter erhöhen.<br />
3.6 Qualität in Kindertageseinrichtungen 40<br />
Neben der quantitativen Bedarfsplanung ist von ganz besonderer Bedeutung, dass<br />
die Qualität in den Kindertageseinrichtungen gezielt gefördert wird: 41 Das BayKiBiG<br />
und die AVBayKiBiG sind seit fast sieben Jahren in Kraft und haben hierzu „einen<br />
tiefgreifenden Wandel im Bereich der Kindertagesbetreuung bewirkt. Bildungs- und<br />
Erziehungsziele wurden verbindlich vorgegeben.“ 42<br />
Das BayKiBiG hat die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Tageseinrichtungen insgesamt<br />
gestärkt. Ein zentrales Augenmerk gilt der Qualität der Kinderbetreuung, die<br />
sich an folgenden Punkten festmacht:<br />
• Fachkräfte (Art. 10 BayKiBiG)<br />
• Kinder mit (drohender) Behinderung (Art. 11 BayKiBiG)<br />
• Kinder mit Sprachförderbedarf (Art. 12 BayKiBiG)<br />
• Elternarbeit (Art. 14 BayKiBiG)<br />
• Vernetzung der Kindertageseinrichtungen; Zusammenarbeit mit der Grundschule<br />
(Art. 15 BayKiBiG)<br />
• Qualitätssicherung als eine Fördervoraussetzung (Art. 19 BayKiBiG)<br />
• Darüber hinaus setzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> eigene Akzente, die unter dem Punkt<br />
Besondere Projekte genannt sind, um die Qualität ihrer Einrichtungen zu<br />
verbessern.<br />
Fachkräfte<br />
Der Einsatz von ausreichendem und qualifiziertem Personal 43 obliegt den Trägern<br />
der Kindertageseinrichtungen und wird im Rahmen der Fachaufsicht kontrolliert.<br />
„Pädagogisches Personal sind pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte.“ (§ 16<br />
AVBayKiBiG), deren Ausbildungsstandard im Gesetz klar festgelegt ist. Die Träger<br />
tragen die Verantwortung für die entsprechende Stellenbesetzung.<br />
Anstellungs- und Fachkräfteschlüssel<br />
Entscheidend für eine qualitativ hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit in den<br />
Kindertageseinrichtungen sind unter anderem die pädagogischen Rahmenbedingungen,<br />
wie die räumliche Infrastruktur der Einrichtungen und der förderrelevante Mindestanstellungsschlüssel.<br />
Mit dem Anstellungsschlüssel wird das Verhältnis der Summe der Personalstunden<br />
zur Summe der gewichteten Buchungsstunden der Kinder vorgegeben. Gleichzeitig<br />
soll mindestens die Hälfte der Personalstunden durch Fachkräfte (grundsätzlich ErzieherInnen)<br />
abgedeckt sein.<br />
40 Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Fachberatung für Kindertageseinrichtungen<br />
41 PD Dr. Fabienne Becker-Stoll (IFP): „Das A und O ist die Qualtiät“ (a.a.O.)<br />
42 Stellungnahme des Bayerisches Staatsministeriums Arbeit u. Sozialordnung, Familie und Frauen v. 17.07.2012<br />
43 Art. 10 BayKiBiG<br />
20
Mit der Absenkung des Mindestanstellungsschlüssels von 1 : 12,5 auf 1 : 11,5 im<br />
Jahr 2008 wurde dem Ziel Rechnung getragen, die Qualität der Kindertageseinrichtungen<br />
zu verbessern und damit die Entwicklung der Kinder noch stärker zu unterstützen.<br />
Die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen erhielten mehr Zeit für<br />
die individuelle Förderung der Kinder. Dies hat nun nicht automatisch zur Folge, dass<br />
sich überall die Gruppengröße entsprechend reduziert. Die Betriebserlaubnisse bleiben<br />
hiervon unberührt. In jeder Einrichtung wird laufend zu prüfen sein, wie sich dies<br />
auf Dauer strukturell auswirkt.<br />
Die neue AVBayKiBiG senkt den Mindestanstellungsschlüssel in einem weiteren<br />
Schritt auf 1 : 11 ab. Auf lange Sicht wird zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit<br />
der Schlüssel 1 : 10 anvisiert. Dieser Schlüssel ist zwar äußerst wünschenswert,<br />
aber mit Blick auf den Fachkräftemangel momentan noch nicht umsetzbar.<br />
Laut einer bundesweiten Studie des Deutschen Jugendinstituts e.V. (DJI) von 2010 44<br />
sind Prognosen oder Modellrechnungen hier sehr schwierig und kaum machbar, weil<br />
es eine Fülle von ungewissen Faktoren gegeneinander abzuwägen gilt.<br />
Faktoren, die den tatsächlichen Personalbedarf in den Jahren 2013-2017 beeinflussen<br />
und die zwischen den Kommunen, Bundesländern und zwischen Ost- und<br />
Westdeutschland erheblich schwanken sind laut der o. g. Studie folgende:<br />
• der zusätzliche Personalbedarf im U-3-Bereich durch den Krippenausbau 2013<br />
• der Personalüberhang aus den bestehenden Kindertageseinrichtungen, der<br />
bei z.T. rückläufigen Kinderzahlen im Bereich der 3-6-jährigen entsteht<br />
• die schwankenden Gewichtungsfaktoren und Buchungszeitfaktoren der einzelnen<br />
Kinder, die wiederum den Anstellungsschlüssel festlegen<br />
Hinzu kommt hier, dass die Nachfrage nach Mittagessen in den letzten Jahren rapide<br />
gestiegen ist. Auch viele nicht-berufstätige Eltern wollen das grundsätzliche<br />
Angebot des Mittagessens in Anspruch nehmen. Das stellt (vor allem) die kleineren<br />
Einrichtungen vor ein großes Problem in Bezug auf Personal und räumliche<br />
Infrastruktur.<br />
• jährlich frei werdende Stellen durch altersbedingte Abgänge mit dem Übergang<br />
in das Rentenalter oder aufgrund der Personen, die das Arbeitsfeld vorübergehend<br />
oder dauerhaft, jedenfalls vorzeitig, verlassen<br />
• das Potential zur Aufstockung von Teilzeitbeschäftigten in den Kindertageseinrichtungen<br />
• die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen, Fachakademien<br />
und Berufsfachschulen, die je nach Bundesland nur zu 50-80% in eine<br />
Kindertageseinrichtung einmünden<br />
• die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen in<br />
der Frühpädagogik<br />
• das Potential der Fachkräfte, die in anderen Berufsfeldern arbeiten bzw. als arbeitslos<br />
gemeldet sind und (wieder) bereit sind, in das Berufsfeld zurückzukehren<br />
bzw. angeworben werden müssen<br />
• das Potential der als arbeitslos gemeldeten Personen, die in das Berufsfeld<br />
einsteigen wollen, ohne jedoch die notwenige Qualifikation zu besitzen<br />
• der Bedarf an Plätzen und Personal im Bereich der Tagespflege<br />
44 DJI, Der U-3-Ausbau und seine personellen Folgen<br />
21
„Infolgedessen kann es vorerst nur darum gehen, anhand verschiedener Einflussfaktoren<br />
und ihrer Gewichtung Anhaltspunkte für mögliche Größenordnungen des zukünftigen<br />
Personalbedarfs zu erhalten, die man durch fachliche und politische Maßnahmen<br />
mehr oder weniger stark beeinflussen kann. Ziel der aktuellen empirischen<br />
Analysen und Modellrechnungen ist es daher, die Folgen eines möglichen drohenden<br />
Personalmangels durch umsichtige politische Planung vermeiden zu können.“ 45<br />
Wann, in welcher Intensität oder ob überhaupt dieser Fachkräftemangel im Memminger<br />
Raum auftreten wird, lässt sich noch nicht absehen. In den Ballungsräumen ist er<br />
schon seit einiger Zeit klar zu spüren.<br />
Die Träger von Tageseinrichtungen in <strong>Memmingen</strong> müssen an das Thema der Personalbeschaffung<br />
und Personalbindung in Verbindung mit einem prognostizierten<br />
Fachkräftemangel in Zukunft noch sensibler und erfindungsreicher herangehen, als<br />
es bisher schon gemacht wird.<br />
Fachliche Qualifizierung<br />
Um die fachliche Qualifizierung auf dem aktuellen Stand zu halten nutzen die MitarbeiterInnen<br />
interne und externe Fort- und Weiterbildungsangebote.<br />
Die <strong>Stadt</strong> und die Unterhospitalstiftung als Träger legen ihrerseits großen Wert darauf,<br />
ihr Personal kontinuierlich fortzubilden und in seiner Arbeit zu unterstützen.<br />
• Internes Fortbildungsprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
Über die kommunale Kindergartenfachberatung selbst werden rund 12 - 14 Fortbildungen<br />
pro Jahr angeboten. Die Themen bilden eine Mischung von Fachwissen,<br />
Praxis und Persönlichkeitsbildung. Sie reichen z.B. von Sprachförderung,<br />
Tipps bei Lese-Rechtschreib-Schwäche von Hortkindern, Lieder und Tänze, Kinder<br />
brauchen Rituale über Entwicklungs- oder Elterngespräche führen, Aggression,<br />
Bindungsfähigkeit bei Kindern unter 3 bis zu Konfliktmanagement für Leiterinnen,<br />
Moderationskurs für Leitungs- und Gruppenfachkräfte und Atem- und Stimmtraining.<br />
Diese Veranstaltungen zählen jährlich 200 bis 240 TeilnehmerInnen.<br />
• Externe Fortbildungen<br />
o Die Dachverbände der freien Träger (z.B. Caritas-Verband e.V., impuls<br />
e.V., GUVV) bieten ein breites Spektrum an speziellen Fortbildungen<br />
für das Personal der Kindertagesstätten an. Die teilnehmenden MitarbeiterInnen<br />
dieser Angebote fungieren dann als MultiplikatorInnen in ihren<br />
Teams. Darüber hinaus bietet der Fortbildungsmarkt eine Fülle von<br />
allgemeinen Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte<br />
o Die Regierung von Schwaben, das Bayerischen Staatsministerium für<br />
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, sowie weitere Ämter<br />
bieten immer wieder (kostenlose) Fachfortbildungen für das Personal<br />
der Kindertageeinrichtungen an. In diesem Rahmen gibt es z.B. von<br />
2012-2015 eine Fortbildungskampagne zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft<br />
mit Eltern. Im Herbst 2012 findet ein 2-tägiger Workshop<br />
mit Personal aus Tageseinrichtungen und Lehrern der Grundschulen in<br />
<strong>Memmingen</strong> statt.<br />
45 Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI), a.a.O.<br />
22
• Einrichtungsinterne Veranstaltungen<br />
Die einzelnen Einrichtungen organisieren intern Fortbildungen, die speziell auf ihre<br />
Bedürfnisse ausgelegt sind und Teamtage.<br />
• Kollegialen Beratungsgruppen<br />
Die Leiterinnen nutzen diese Form des fachlichen Austausches.<br />
• Supervision<br />
Leiterinnen und MitarbeiterInnen werden in ihrer Arbeit fachlich unterstützt durch<br />
Einzel-, Team- und Fallsupervisionen.<br />
• Fachberatung für Kindertagesstätten<br />
Ihr Ziel ist es, die Arbeit in den Tageseinrichtungen zu unterstützen, zu ergänzen<br />
und weiterzuentwickeln. Durch das Angebot der Beratung, Information und Fortbildung<br />
fördert die Fachberatung den Dialog zwischen allen an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen<br />
Beteiligten. Dies geschieht u.a. durch regelmäßige Kontaktgespräche<br />
und -besuche in den Einrichtungen, Beratung der LeiterInnen, MitarbeiterInnen,<br />
der Träger und Elternbeiräte, Koordination der Konferenzen, AKs<br />
und der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, aber auch im Rahmen von<br />
Kriseninterventionen. Darüber hinaus ist der Fachberater eingebunden in Personalangelegenheiten<br />
und nimmt die pädagogische Fachaufsicht über freie Träger<br />
wahr.<br />
Kinder mit (drohender) Behinderung<br />
Die integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit für Kinder mit Behinderung<br />
oder drohender Behinderung 46 wird in speziellen integrativen Kindertageseinrichtungen<br />
oder im Rahmen von Einzelintegrationen realisiert. Ziel ist es, diesen Kindern<br />
eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die<br />
Mitarbeiter in integrativen Gruppen verfügen entsprechend über zusätzliche Qualifizierung.<br />
Unterstützt wird die Arbeit des pädagogischen Personals der Einrichtungen durch<br />
einen zusätzlichen Fachdienst zur individuellen Förderung. Darüber hinaus bekommen<br />
Kinder im Einzelfall weitere Leistungen, wie z.B. Frühförderung, Krankengymnastik,<br />
Logopädie oder Ergotherapie.<br />
Die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion über Inklusion, vor allem in Zusammenhang<br />
mit den Schulen, spielt natürlich in den Bereich der Kindertageseinrichtungen<br />
hinein, weil die Bildung nicht auf einzelne Institutionen begrenzt ist. Im Rahmen<br />
der kontinuierlichen Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und (Grund-)<br />
Schulen werden bereits Konzepte und deren Rahmenbedingungen ausgetauscht, um<br />
den Übergang Kita – Schule möglichst gut zu gestalten. Zu diesem Thema veranstalten<br />
die Kooperationspartner von Kindertageseinrichtungen und Schule der <strong>Stadt</strong> und<br />
des Landkreises im Oktober 2012 zwei Informationsveranstaltungen für ihr pädagogisches<br />
Personal.<br />
Kinder mit Sprachförderbedarf<br />
Bei der integrativen Bildungs- und Erziehungsarbeit für Kinder mit Sprachförderbedarf<br />
47 wird die MitarbeiterInnen der Einrichtungen durch zusätzliche Fachkräfte<br />
46 Art. 11 BayKiBiG<br />
47 Art. 12 BayKiBiG<br />
23
für Sprachförderung ergänzt. Im Bereich der Kindergärten ist das eine bewährte,<br />
langjährige Praxis in den Memminger Tageseinrichtungen. Sprachkompetenz ist eine<br />
Schlüsselqualifikation und eine wesentliche Voraussetzung für schulischen und beruflichen<br />
Erfolg, für eine volle Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen Leben.<br />
Im Krippenbereich wird die Sprachförderung unterstützt<br />
vom BMFSFJ mit der Initiative:<br />
In diesem Bundesprogramm bekommen die vier teilnehmenden Memminger Tageseinrichtungen<br />
(Stiftungskindergärten Wartburgweg und <strong>Stadt</strong>weiherstraße/Kinderkrippe<br />
Stebenhaberstraße und Kindergarten St. Hildegard) von 2011-2014 Zuschüsse<br />
für eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft für die Förderung von Kindern mit besonderem<br />
Sprachförderbedarf.<br />
Elternarbeit<br />
„Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung<br />
und Betreuung der Kinder zusammen.“ 48<br />
Das geschieht durch<br />
• kontinuierlichen Austausch, regelmäßige und situationsbedingte Gespräche („Türund-Angel-Gespräche“,<br />
Entwicklungsgespräche, Kriseninterventionen, Beratungsgespräche,<br />
etc.)<br />
• Elterninformation: Elternbriefe, „schwarzes Brett“, Elterninformationsveranstaltungen<br />
• gemeinsame Veranstaltungen: Elternabende, Elternstammtische, Elternfortbildungen,<br />
Feste, Ausflüge, etc.<br />
• Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat<br />
• Elternbefragungen<br />
Durch das Amt für Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig trägerübergreifende<br />
Elternbefragungen organisiert. Auch die Tagesstätten selbst führen mindestens<br />
jährlich eine Elternbefragung durch.<br />
Vernetzung der Kindertageseinrichtungen 49<br />
Wichtig für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den Tagesstätten ist<br />
die Vernetzung und der Austausch der Tagesstätten untereinander innerhalb des<br />
Trägers, mit den Tagesstätten der freien Träger in <strong>Memmingen</strong> und mit allen Kooperationspartnern<br />
und Vertretern der öffentlichen Verwaltung (Regierung von Schwaben,<br />
Jugendamt, Schulamt, Grund- und Förderschulen, Beratungsstellen, Arbeitskreisen,<br />
etc.). Dafür gibt es folgende Kommunikationsstruktur:<br />
48 Art. 14 BayKiBiG<br />
49 Art. 15 BayKiBiG<br />
24
• regelmäßige Teambesprechungen im Amt für Kindertageseinrichtungen (Referatsleiter,<br />
Fachberater, Verwaltung)<br />
• regelmäßige Teambesprechungen in den einzelnen Einrichtungen (Tages-, Wochen-<br />
und Jahresplanung, Informationsweitergabe, etc.) und Klausurtage<br />
• regelmäßige Leiterinnenkonferenzen (monatlich) aller Kindertageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und der Unterhospitalstiftung, sowie jährlich eine trägerübergreifende<br />
Konferenz<br />
• regelmäßige Treffen verschiedenster Arbeitskreise/-gruppen für den fachlichen<br />
Austausch:<br />
o AK Sprachförderung Krippe und Kindergarten<br />
o Integrationstreffen Kindergarten und Hort<br />
o Treffen der Kooperationspartner Kita – Grundschule<br />
o AK Krippe und Kleinkindgruppen<br />
o AK BerufspraktikantInnen, AK AnleiterInnen<br />
o AK Fachberater im Bezirk Schwaben (kommunale und alle)<br />
o AK Missbrauch<br />
• situationsbezogener Austausch mit den Kooperationspartnern<br />
• situationsbezogener Austausch mit den Vertretern der öffentlichen Verwaltung<br />
Die Kommunikationsstruktur der Leiterinnenkonferenzen und Arbeitskreise war schon<br />
immer dynamisch und dem aktuellen Bedarf geschuldet. Sie könnte sich in den<br />
nächsten Jahren, im Hinblick auf die Entwicklung im U-3-Bereich, wieder verändern.<br />
Qualitätssicherung 50<br />
Der Träger führt geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durch, die einen Aspekt<br />
der im BayKiBiG genannten Fördervoraussetzungen bilden.<br />
Konzeption<br />
Jede Einrichtung legt Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs-<br />
und Erziehungsziele (Art. 13 BayKiBiG) seiner eigenen träger- und einrichtungsbezogenen<br />
pädagogischen Konzeption zu Grunde. Jede Tagesstätte erstellt<br />
bzw. aktualisiert regelmäßig dafür ihr umfassendes pädagogisches Konzept. Die<br />
Konzeptionen werden öffentlich zugänglich gemacht.<br />
Elternbefragung<br />
Es wird mindestens jährlich eine Elternbefragung in allen Kindertageseinrichtungen<br />
in <strong>Memmingen</strong> durchgeführt. Die Ergebnisse werden ausgewertet, in den verschiedenen<br />
Gremien vorgestellt und diskutiert. Der daraus erwachsene Handlungsbedarf<br />
wird festgelegt und die getroffenen Maßnahmen werden zeitnah kontrolliert.<br />
Ergebnisse der trägerübergreifenden Elternbefragung 2012<br />
Im Januar 2012 wurde in allen Tagesstätten eine Elternbefragung – ähnlich wie bereits<br />
2006 und 2009 – durchgeführt. In Klammern sind jeweils die Ergebnisse der<br />
Befragung 2009 und 2006 aufgeführt. Der Rücklauf der ausgegebenen Bögen lag bei<br />
59%.<br />
50 Art. 19 BayKiBiG<br />
25
Die Zufriedenheit bei der Anmeldung der Kinder in der Tagestätte bezüglich der Informationen<br />
ist sehr hoch und lag bei 93%. Genauso hoch wurde die Aufnahme des<br />
Kindes zum Wunschtermin der Eltern gewertet.<br />
Die Zufriedenheit bei den Öffnungszeiten<br />
93% (93,1%/ 93,7%)und bei den<br />
Bring- und Holzeiten 90% (92%/ 88%)<br />
wurde quantitativ praktisch nahezu<br />
konstant bewertet. Keine Unterschiede<br />
waren zwischen den Tageseinrichtungen<br />
der <strong>Stadt</strong> und denen der freien<br />
Träger zu verzeichnen. Bei der qualitativen<br />
Bewertung wurden immer wieder<br />
längere Öffnungszeiten bzw. flexiblere<br />
Bring- und Holzeiten eingefordert.<br />
In 20 von 22 befragten Einrichtungen<br />
kamen dazu Kommentare von<br />
Eltern, die sich eine Nachbesserung<br />
wünschen. 51<br />
Zufriedenheit Öffnungszeiten<br />
Nein<br />
2012: 7,0%<br />
2009: 6,9%<br />
2006: 6,3%<br />
Ja<br />
2012: 93,0%<br />
2009: 93,1%<br />
2006: 93,7%<br />
Die Konzeptionen der einzelnen Einrichtungen sind laut Gesamt- Befragungsergebnis<br />
dem größten Teil der Eltern bekannt 2012: 85% (81% / 84%). Hier besteht eine<br />
große Differenz zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen. Sehr gut schnitten<br />
die drei Schulkindergärten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und fast alle Tageseinrichtungen<br />
unter freier Trägerschaft ab.<br />
Zufriedenheit Bring- und Holzeiten<br />
Nein<br />
2012: 10%<br />
2009: 8%<br />
2006: 12%<br />
Ja<br />
2012: 90%<br />
2009: 92%<br />
2006: 88%<br />
Eine Deutung dieses Ergebnisses hängt<br />
stark mit der Auswahl der Kindertageseinrichtung<br />
zusammen. Es ist anzunehmen,<br />
dass sich Eltern, die sich für einen Schulkindergarten<br />
bzw. eine Einrichtung mit einem<br />
speziellen pädagogischen oder weltanschaulichen<br />
Ansatz für ihr Kind entscheiden,<br />
sich tendenziell mehr mit einer<br />
Konzeption auseinandersetzen. Eltern, die<br />
die Tagesstätte vor allem wegen der Ortsnähe<br />
bzw. der Nähe zum Arbeitsplatz aussuchen,<br />
setzen wahrscheinlich eher andere<br />
Prioritäten.<br />
Interessant ist zudem, dass sich die Gründe für den Besuch einer Tagesstätte stark<br />
unterscheiden (Mehrfachnennungen waren möglich):<br />
• Vor allem in den Vororten und in bestimmten <strong>Stadt</strong>teilen, in denen das Einrichtungsangebot<br />
weniger vielfältig ist, haben sich die Eltern wegen der Ortsnähe<br />
für diese bestimmte Tageseinrichtung entschieden.<br />
• Die Entscheidung für eine Einrichtung eines freien Trägers bzw. eines Schulkindergartens<br />
wurde vor allem über die Qualität der Arbeit und/ oder über das<br />
pädagogische Personal gefällt. Ausnahmen gab es dort, wo in unmittelbarer<br />
51 So werden für das KGJ 12/13 in ausgewählten städtischen KiTas voraussichtlich in Pilotprojekten flexiblere<br />
Öffnungszeiten z.B. am Nachmittag getestet werden, um ggf. bei erfolgreicher Durchführung diese für das KGJ<br />
13/14 flächendeckend anbieten zu können.<br />
26
Nähe keine zweite Einrichtung besteht, d.h. die Mehrheit der Eltern über die<br />
Ortsnähe entschieden haben.<br />
• Die Entscheidung ihr Kind überhaupt von einer Kindertageseinrichtung betreuen<br />
zu lassen ist vom Alter der Kinder bzw. vom Typ der Einrichtung unterschiedlich:<br />
o Bei der Betreuung der Kinder in einer Krippe oder im Hort steht die Berufstätigkeit<br />
der Eltern im Vordergrund.<br />
o Bei den Kindergartenkindern spielte aber das Alter eine Rolle, d.h. die<br />
Eltern hätten das Kind ohnehin im Kindergarten angemeldet.<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Alle Tagesstätten sind über eine zentrale Internetseite des Jugendamtes zu finden. 52<br />
Dort finden die Eltern u.a. Informationen zu Platzzahl, Öffnungszeiten, Elternbeitrag,<br />
Konzeption, Qualitätssicherung, Bedarfsplanung, Erreichbarkeit, Formulare, Ansprechpartner,<br />
ergänzenden Angeboten und Lage der Einrichtungen. Ergänzt werden<br />
diese Informationen durch ein Faltblatt über alle Tagesstätten. Dies soll den Eltern<br />
die Auswahl erleichtern. Dennoch ist weiterhin der persönliche Eindruck wichtig<br />
und unverzichtbar, den sich dann die Eltern vor Ort von Mitarbeitern, pädagogischer<br />
Arbeit und Ausstattung machen.<br />
Besondere Projekte in 2012/13<br />
Waldpädagogik: Waldstation Madlenerberg<br />
Das Anwesen am Madlenerberg wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
von der Familie des Malers Josef Madlener zur<br />
Verfügung gestellt. Das Haupthaus und ein Teil des Geländes<br />
wird von der Pfadfinderschaft Kreuzträger e.V.<br />
(CPK) genutzt. Das Geländes steht aber vor allem auch<br />
allen Memminger Kindertagesstätten für waldpädagogischen<br />
Angebote offen.<br />
Bis Oktober 2012 wird die bisherige, eigene, stark sanierungsbedürftige<br />
Schutzhütte der Kindertageseinrichtungen<br />
durch ein modernes Holzgebäude ersetzt, das den Erfordernissen<br />
waldpädagogischer Angebote entspricht. Es handelt<br />
sich um eine einfache Schutzhütte, in der es weder (fließendes)<br />
Wasser, noch Strom oder Heizung gibt. Eine mobile<br />
Toilette steht ca. 50 Meter von der Hütte entfernt und wird<br />
regelmäßig geleert.<br />
Initiative „Offensive Frühe Chancen“:<br />
Schwerpunkt- Kitas Sprache & Integration<br />
Programm gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
(BMFSFJ): siehe Kinder mit Sprachförderbedarf<br />
Projekt Trommelzauber<br />
Der Rotary Club kam im Frühjahr 2011 auf den Fachberater der Kindertageseinrichtungen<br />
zu, weil er sich über das Projekt „Musik statt Maus“ in der frühkindlichen Mu-<br />
52 www.memmingen.de/kita.html<br />
27
sikerziehung engagieren wollte. Die Vorbereitungen dafür liefen im Sommer und<br />
Herbst 2011. In diesem Rahmen unterstütze der Rotary Club im Frühjahr 2012 finanziell:<br />
• Musikinstrumente (Trommeln und Orff-<br />
Instrumente) für mehrere KiTas<br />
• Fortbildungen für das Fachpersonal<br />
• eine Projektwoche „Trommelzauber im Kindergarten<br />
mit der Tamborena GmbH vom 21.<br />
bis 25. Mai 2012 für ca. 270 Kinder aus 6 Kindertageseinrichtungen<br />
im Memminger Westen<br />
(Galm-KiGa, KiGa und SKG Mitteresch, KiGa<br />
Westermannstraße, SKG Zollergraben und<br />
KiGa Wartburg)<br />
Bilder: Otto A. David<br />
Die Projektwoche endete mit einer Aufführung des<br />
Märchens „Wie Kisimba das Lachen wiederfand“ in der<br />
voll besetzten Memminger <strong>Stadt</strong>halle.<br />
Die gesamte Veranstaltung, vom Elternabend, über die<br />
Proben bis zum Abschluss war ein großer Erfolg und<br />
wirkt bis heute erlebbar in den Einrichtungen nach,<br />
nicht zuletzt durch den Einsatz der angeschafften Instrumente und die Umsetzung<br />
des erworbenen Fachwissens.<br />
Im Betreuungsjahr 2012/13 sind in Zusammenarbeit mit dem Rotary Club noch folgende<br />
Veranstaltungen geplant:<br />
• eine zweite Fortbildung für das Fachpersonal am 24. Oktober 2012<br />
• ein Trommelzauber-Projekttag am 31. Oktober 2012 für ca. 130 Hortkinder aus<br />
4 Kinder- und Jugendhorten (Hort Edith-Stein-Schule, Hort Wartburgweg, Hort<br />
Zollergarten, Hort im Kindergarten Eisenburg<br />
• eine Trommelzauber-Projektwoche im Frühjahr/ Sommer 2013 für Kinder aus<br />
Kindertageseinrichtungen (vor allem von freien Trägern) im Memminger Osten<br />
28
4 Zusammenfassung und Fortentwicklung<br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist bzgl. der institutionalisierten Kinderbetreuungsangebote<br />
ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden. Die Pluralität in der Trägerschaft ist zuletzt<br />
gestiegen.<br />
Bei den Angeboten für die Unterdreijährigen sind die richtigen Weichen gestellt, um<br />
den Anspruch nach § 24 SGB VIII für 2013 sicher zu stellen.<br />
Für den Bereich des Kindergartens ist der Bedarf gedeckt. Lokale zusätzliche Bedarfe<br />
können abgedeckt werden.<br />
Für Schulkinder wird derzeit von Seiten der Schulen versucht, dem steigenden Bedarf<br />
Rechnung zu tragen. Die Horte bieten in dieser Altersgruppe ein qualitativ besonderes<br />
Angebot, insbesondere im Hinblick auf die Betreuung von integrativen Kindern.<br />
Die Tagespflege erfüllt eine wichtige, ergänzende Funktion in der Kinderbetreuung;<br />
besondere Stärken hat sie darüber hinaus in der Abdeckung von besonderen Einzelbedarfen<br />
und von speziellen Randzeiten.<br />
Der Bedarfsplan ist fortwährend neu anzupassen (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayKiBiG).<br />
Die Fortschreibung in einem Dreijahresrhythmus ist insoweit zweckmäßig, um Trends<br />
einschätzen zu können, ggf. durch Investitionen zu reagieren und um den Trägern<br />
und deren MitarbeiterInnen Planungssicherheit und -grundlagen zu geben.<br />
Soweit zwischenzeitlich eine Änderung notwendig ist, wird der Bedarfsplan – wie in<br />
der Vergangenheit auch – im Einzelfall durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates umgehend<br />
anzupassen sein. Soweit die BayKiBiG-Novelle weiter im Gesetzgebungsverfahren<br />
verzögert wird, kann aufgrund dieses Bedarfsplanes eine Bedarfsanerkennung nach<br />
altem Recht erfolgen. Weiter sollen rückwirkend alle tatsächlichen Belegungen der<br />
Jahre 2009 bis 2012 als bedarfsnotwendig anerkannt sein (salvatorische Klausel).<br />
29
5 Anlagen<br />
5.1 Anlage 1 Belegung nach Kindertageseinrichtungen<br />
Reihung und Symbolik: Diese orientiert sich an dem im Februar 2012 wieder neu<br />
aufgelegten Faltblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> „Informationen zu Kindertageseinrichtungen“.<br />
Dort werden die Einrichtungen nicht mehr nach Einrichtungsarten geordnet.<br />
Dies verschwimmt immer mehr (z.B. Haus für Kinder, KiGa mit Krippengruppe, KiGa<br />
mit Schulkindbetreuung usw.). So wurde eine Art alphabetische Reihenfolge gewählt:<br />
Albert-Schweitzer-KiGa, SKG Am Kempter Tor, KiGa Amendingen, KiGa Dickenreishausen,<br />
… und mit folgender Symbolik gekennzeichnet:<br />
Krippe im Bau<br />
Krippe (Kinder unter drei Jahre)<br />
Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren bis Einschulung)<br />
Angebot für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder und Schulrückkehrer<br />
Hort, Betreuung für Schulkinder<br />
Integrative Einrichtung 53 mit Schwerpunkt auf behinderte und von Behinderung<br />
Bedrohte Kinder<br />
Notplätze und Platzsplitting: Grds. jede Einrichtung kann noch zusätzliche Plätze<br />
(sog. Notplätze) belegen. Diese haben zumeist einen Umfang von 10 % zusätzlich zu<br />
den angebotenen Platzzahlen, d.h. innerhalb eines Betreuungsjahres kann die Zahl<br />
der Plätze um bis zu 10 % überschritten werden, wenn gleichzeitig auch der Anstellungsschlüssel<br />
eingehalten und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Dies ist jedoch<br />
eine rein betriebserlaubnisrechtliche Größe und dient eigentlich nicht zur Bedarfsplanung,<br />
da dies über den Rahmen eines einzelnen Betreuungsjahres hinausgehen soll.<br />
Neben der Nutzung der Notplätze kann eine Einrichtung im Einzelfall auch durch sog.<br />
Platzsplitting (Beispiel: Ein Kind belegt vormittags von 8-12 Uhr, das andere von<br />
12.30 bis 16.30 Uhr den gleichen Platz) mehr Kinder aufnehmen, als eigentlich von<br />
der Betriebserlaubnis nominell vorgesehen.<br />
Gruppengrößen: Grundsätzlich ist von den Raumgrößen her eine Krippengruppe<br />
mit 12, eine Kindergartengruppe mit 25 und eine Hortgruppe mit 18 Kindern zu rechnen.<br />
Ausnahmen sind u.a. aufgrund eingeschränkter räumlicher Möglichkeiten oder<br />
konzeptioneller Ausrichtung (s. z.B. Schulkindergärten) möglich.<br />
53 Integrative Einrichtungen können gem. Art. 2 BayKiBiG theoretisch 1/3 ihrer Plätze mit behinderten oder von<br />
Behinderung bedrohten Kindern belegt werden.<br />
30
Auszug aus dem Infoblatt Informationen zu Kindertageseinrichtungen<br />
31
Albert-Schweitzer-Kindergarten Dunantstr. 8<br />
4 Gruppen / Ev.-Luth.-Kirchengemeinde Christuskirche<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
3 99,2 102,2<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
2 97,7 1 100,9<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
9 90 1 100<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
4 95,8 99,8<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
5 95,5 100,3<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
1 98,8 99,8<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
100 100 100<br />
Schulkindergarten am Kempter Tor Kempter Str. 42 a<br />
1 Gruppe / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
19,3 19,3<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
20 20<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
20 20<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
20,9 20,9<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
18,8 18,8<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
19<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
20 20 20<br />
32
Kindergarten Amendingen Schulsteige 6<br />
5 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
96,8 4,2 101<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
5,3 91,9 4,7 101,9<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
13,8 82 6,0 101,8<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
12,3 84,6 4,5 101,4<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
12 86,3 6,5 104,8<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
12,5 86,1 4,7 103,3<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
102 12 85 5 102<br />
Kindergarten Dickenreishausen Oberdorfstr. 34<br />
1 Gruppe / Ev. Kirchengemeinde Dickenreishausen<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
1 22,7 23,7<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
23,8 23,8<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
2 21 23<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
2,7 18,6 21,3<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
0,7 19,3 20<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
3,8 17 20,8<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
25 25 25<br />
33
Hort an der Edith Stein-Schule Benninger Str. 38<br />
4 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />
Schulkinder Schulkinder - Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
42,6 7,3 49,9<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
45,1 9,1 54,2<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
43,3 11 54,3<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
42 4,8 46,8<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
49,6 11,8 51,4<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
41 11,4 52,4<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
54 44 10 54<br />
Kindertageseinrichtung 54 Eisenburg<br />
Trunkelsberger Str. 10 a / 3 Gruppen / <strong>Stadt</strong> Memmigen<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
48,3 48,3<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
2 42,8 10,6 2 57,4<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
3,9 48,4 16 1 69,3<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
4 43 14,4 2,8 64,2<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
5,0 41,7 12,3 3,9 62,9<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
5,6 47,5 11 3,9 68<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
68 50 18 68<br />
54 Haus für Kinder gem. Art. 2 BayKiBiG<br />
34
Freie Spielstube Roeckstr. 1<br />
1 Gruppe / Freie Spielstuben Allgäu<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
18,8 18,8<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
2 18,3 20,3<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
1 18 19<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
1,5 17 18,5<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
1,5 18,4 19,9<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
2,4 18,9 21,3<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 55 2012-2015<br />
17 17 17<br />
Fröbelkindergarten Maierhofgasse 1<br />
4 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
0,3 65,4 12,6 78,3<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
4 60,8 18 82,8<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
6,9 66 10 82,9<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
2,7 64,5 12,7 79,9<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
3,8 68,2 13,4 85,4<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
2,3 71,9 12,5 86,7<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
80 65 15 80<br />
55 Einrichtung hat einen gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet und wird üblicherweise mindestens zu 1/3 von<br />
auswärtigen Kindern belegt: Die Einrichtung selbst kann insgesamt mit 25 Kindern belegt werden.<br />
35
Kindergarten Hand in Hand <strong>Stadt</strong>weiherstr. 72<br />
1 Gruppe / Lebenshilfe e.V.<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
10,7 4,3 15<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
0,9 10,8 3,5 15,2<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
10 5 15<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
12 4 16<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
0,3 10,5 4,7 15,5<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
0,4 9,7 5,0 15,1<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
15 10 5 15<br />
Heinrich-Galm-Kindergarten Buxacher Str. 34<br />
3 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
69 0,7 69,7<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
2 71,4 1 74,4<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
2,4 69 1 72,4<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
2,6 68,7 71,3<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
0,5 70,2 70,7<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
1 70,1 71,1<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
75 75 75<br />
36
Kinderkrippe Stebenhaberstr. 2<br />
3 Gruppen / Unterhospitalstiftung 56<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
33,8 33,8<br />
36,4 36,4<br />
35,8 35,8<br />
37,8 37,8<br />
37,8 37,8<br />
36 36<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
36 36 36<br />
Kindertageseinrichtung Im Mitteresch 57<br />
Im Mitteresch 42 / 6 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
89,5 1 89,5<br />
92,1 92,1<br />
0,7 89,8 90,6<br />
93,1 93,1<br />
3,2 84,6 87,8<br />
1,7 86,8 88,5<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
75 24 93 117<br />
56 Wechsel der Trägerschaft von <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> zur Unterhospitalstiftung zum 01.01.2012<br />
57 Der Schulkindergarten Im Mitteresch wurde zum 01.01.2012 auch betriebserlaubnisrechtlich - bei gleichzeitiger<br />
Wahrung der konzeptionellen Unabhängigkeit - dem KiGa Im Mitteresch zugeordnet. Analog auch rückwirkend<br />
wurden die Belegungszahlen deshalb addiert (SKG Im Mitteresch 18,6/18,8/19/17,3/18/14). Im Betreuungsjahr<br />
2012/2013 werden dann zusätzlich 2 Krippengruppen bei der Einrichtung fertiggestellt.<br />
37
Kinderkrippe der Johanniter 58 Altvaterstr. 8<br />
2 Gruppen / Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung 2006/2007<br />
∅ Belegung 2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
24 24<br />
Kinderkrippe Königskinder 59 Königsgraben 7<br />
2 Gruppen / Königskinder e.V.<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung 2006/2007<br />
∅ Belegung 2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
15,2 15,2<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
23,1 23,1<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
18 18<br />
58 Krippe befindet sich im Bau. Fertigstellung ist für den Frühjahr 2013 geplant.<br />
59 Krippe wurde im April 2011 eröffnet, so dass sich der Belegungswert auf den Zeitraum 04/-08/2011 bezieht. Die<br />
Gruppengröße ergibt sich betriebserlaubnisrechtlich aus den räumlichen Gegebenheiten.<br />
38
Kindertageseinrichtung Sonnenschein 60<br />
Leimstr. 2 / 3 Grup. / Kath. Kirchenstift. Mariä Himmelfahrt<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
1 47,7 48,7<br />
1,1 46,9 48<br />
4 44 48<br />
0,9 48,9 49,8<br />
1,3 47,5 48,8<br />
2,7 34,1 36,8<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
50 24 25 49<br />
Kindergarten <strong>Stadt</strong>weiherstraße 61<br />
<strong>Stadt</strong>weiherstr. 35 / 7 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
2,8 121,8 124,6<br />
1 122,1 0,5 123,6<br />
111 111<br />
14,3 93,4 2,8 110,5<br />
12,8 92,7 4,3 109,8<br />
10,9 92,1 4 107,0<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
125 24 125 149<br />
60 Während der Bauphase bis 12/2012 ist der KiGa Sonnenschein in das Gebäude Marktplatz 15 ausgelagert.<br />
Nach Fertigstellung wird die KiTa 2 Krippen- und eine KiGa-Gruppe umfassen.<br />
61 Am KiGa <strong>Stadt</strong>weiherstraße wird ein Bau für zwei Krippengruppen errichtet. Fertigstellung wird im Jahr 2013<br />
erwartet.<br />
39
Kindergarten Steinheim 62 Heimertinger Str. 21<br />
4 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
4,7 110,9 116,6<br />
12,1 106,1 118,2<br />
5,3 118,4 123,7<br />
5,3 98,7 104<br />
3,6 105,2 1,4 110,4<br />
2,3 94,9 97,2<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
125 100 100<br />
Kindertageseinrichtung St. Hildegard 63<br />
Lindenbadstr. 29 / 7 Gruppen / Kath. Jugendfürsorge<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
5,8 69 74,8<br />
7,5 55,5 63<br />
12 50 62<br />
28 39,4 67,4<br />
33 42,3 75,3<br />
37,6 41,8 79,4<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
75 36 90 126<br />
62 Die bisherige 5. Gruppe wurde wegen zurückgehender Kinderzahlen eingestellt: Zu beachten dabei ist, dass<br />
diese Gruppe ohnehin aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der RvS nur befristet genehmigt war, um eine<br />
Nachfragespitze abzudecken. Das Gebäude ist grds. bislang nur für 4 Gruppen konzipiert.<br />
63 Um voraussichtlichen zusätzlichen Bedarf im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> zu decken wird die Einrichtung ab<br />
Ende 2012 bis zu zwei zusätzliche Kindergartengruppen (je 20 Plätze) anbieten. Für das Jahr 2012/2013 ist aufgrund<br />
der bisherigen Anmeldungen auf jeden Fall zu rechnen, dass mindestens eine davon belegt sein wird. Die<br />
Belegungszahlen 2010/2011 sind vor dem Hintergrund zu bewerten, dass im Laufe dieses Betreuungsjahres erst<br />
die dritte Krippengruppe eröffnet wurde.<br />
40
Kindergarten Wartburgweg Wartburgweg 2<br />
7 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
6,3 152,1 2 160,4<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
17,3 132,9 1 151,2<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
19,9 135,1 1 156<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
16,2 132,1 1 149,3<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
18,8 135,5 154,3<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
24,8 134,6 159,4<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
162 12 150 162<br />
Hort Wartburgweg Wartburgweg 2<br />
5 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />
Schulkinder Schulkinder - Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
68,8 0,3 69,1<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
70,3 2 72,3<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
76,1 4 80,1<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
74,1 8,6 82,7<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
75 11,1 86,1<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
79 10,5 89,5<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
90 80 10 90<br />
42
Kindertageseinrichtung Westermannstraße 65<br />
Westermannstr. 11 / 6 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
76,8 7,3 84,1<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
0,9 85,9 5 91,8<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
1,75 79 6 76,75<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
2,7 76,7 6,5 85,9<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
72,7 11 83,7<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
70 11 81<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
90 24 85 5 110<br />
Hort Zollergarten Ratzengraben 4 b<br />
4 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />
Schulkinder Schulkinder - Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
52,9 12 64,9<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
53,6 12,7 66,3<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
53,8 13,3 67,1<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
52 13,1 65,1<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
49,5 18,8 68,3<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
51,4 17,7 69,1<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
72 52 20 72<br />
65 Fertigstellung von zwei Krippengruppen durch Neubau am bestehenden Kindergarten im Sommer 2013<br />
43
Schulkindergarten Zollergraben Zollergraben 2<br />
1 Gruppe / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />
< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />
∅ Belegung<br />
2006/2007<br />
18 18<br />
∅ Belegung<br />
2007/2008<br />
18 18<br />
∅ Belegung<br />
2008/2009<br />
18 18<br />
∅ Belegung<br />
2009/2010<br />
17,7 17,7<br />
∅ Belegung<br />
2010/2011<br />
18 18<br />
∅ Belegung<br />
2011/2012<br />
18 18 18<br />
2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />
18 18 18<br />
44
5.2 Anlage 2 Bevölkerungsentwicklung nach Einrichtungsbezirken<br />
Auflistung nach KiGa-Bezirken (für Krippen, Freie Spielstube, Hand in Hand, Schulkindergärten und<br />
Horte besteht traditionell keine zusätzliche Zuordnung, da bezirksübergreifendes Einzugsgebiet)<br />
45
2. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept – Stand der Umsetzung; Sachstandsbericht<br />
Beschluss Nr. -/-<br />
Der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung berichtet anhand der als Anlage beigefügten Präsentation<br />
über den Stand der Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts.<br />
Die Mitglieder des III. Senats nehmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis.<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept –<br />
Stand der Umsetzung<br />
III. Senat 06.12.2012
Inhalt der Ausführungen<br />
1. Rückschau und Prognose<br />
2. Zusammenfassende Empfehlungen<br />
3. Durchgeführte Maßnahmen<br />
4. Geplante Maßnahmen<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Bevölkerungsentwicklung 2006-2012<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Bevölkerungsentwicklung 2006-2030<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Entwicklung der Memminger ab 65 bis 2025<br />
10400<br />
10200<br />
10000<br />
9800<br />
9600<br />
Einwohner<br />
9400<br />
9200<br />
9000<br />
8800<br />
8600<br />
8400<br />
8200<br />
8000<br />
Quelle: Landesamt für Statistik<br />
2010 2015 2020 2025<br />
Jahre<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Zusammenfassende Empfehlungen<br />
• Information über bestehende Angebote<br />
• Bedarfsgerechte Platzzahl im stationären Bereich<br />
• Stärkung der ambulanten Versorgung<br />
• Unterstützung pflegender Angehöriger<br />
• Angebotserweiterung und –weiterentwicklung<br />
• Ausbau niederschwelliger Betreuungsangebote<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Durchgeführte Maßnahmen<br />
• Beratung von Senioren- und Angehörigen sowie von Trägern &<br />
Initiativen<br />
• „Seniorenbegleiter“ zur Erleichterung des Zugangs zum Hilfesystem<br />
• Ausstellung „Zuhause Daheim“ i. d. <strong>Stadt</strong>halle<br />
• Veröffentlichung themenbezogener Schriften<br />
• Gesundheitsförderung<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Durchgeführte Maßnahmen<br />
• Wohnraumberatung im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
• Informationsreihe i.d. Presse (Psychische Erkrankungen im<br />
Alter)<br />
• Unterstützung des Ausbaus niederschwelliger<br />
Betreuungsangebote<br />
• Stärkung der Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Geplante Maßnahmen<br />
• Fortführung einzelner bisheriger Maßnahmen<br />
• Erstauflage „Wegweiser für Senioren“<br />
• Aufbau des Netzwerk „Altenhilfe“<br />
• Neuauflage „Wegweiser Demenz“<br />
• Begleitung des Aufbaus von zwei Nachbarschaftshilfen<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />
© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>
3. Abschlussbericht der Memminger Meile 2012<br />
Beschluss Nr. -/-<br />
Mit einer abwechslungsreichen Mischung aus Bühnen- und Straßenkunst lockte das städtische Kulturamt<br />
auch diesen Sommer mehr als 12.000 Besucherinnen und Besucher zum Kulturfestival „Memminger<br />
Meile“. Noch einmal öffnete sich das ehemalige Union-Kino für Musik und Text, für Kabarett<br />
und Comedy. Neben der klassischen Bühnenkunst standen aber auch wieder Angebote wie das Pflasterspektakel<br />
in der Fußgängerzone, das Folk Music Festival auf dem ehemaligen Gartenschaugelände<br />
oder die Ausstellung „Junge Kunst auf der Meile“ auf dem Programm.<br />
Erfreulich, dass es trotz des wechselhaften Wetters bei den Open-Air-Veranstaltungen zu keinen Ausfällen<br />
kam. Problematisch waren dabei durchaus der Tag des Folk-Festivals vor der Remise mit einigen<br />
Sturmböen und der erste Versuch mit dem Kinofilm auf dem Marktplatz. Hier waren wir tatsächlich<br />
gezwungen abzusagen. Ein nachgeholter Versuch am Dienstag nach Festivalschluss klappte<br />
dann. Mit diesem Nachschlag war die Meile 2012 sozusagen zur längsten Meile der letzten Jahre geworden.<br />
Es sind nicht zuletzt die Angebote unter freiem Himmel und bei freiem Eintritt, die der Meile in weiten<br />
Teilen der Bevölkerung Aufmerksamkeit verschaffen. Den Bereich Straßentheater hatten wir mit nun<br />
zwei Veranstaltungstagen noch ausgeweitet. Unser Pflasterspektakel mit Akrobatik, Musik, Straßentheater<br />
und Walk-Acts in der Fußgängerzone ist zu einem Publikumsmagnet geworden. Genauso<br />
auch die Angebote, die sich bewusst den <strong>Stadt</strong>raum zum Thema machen – im vergangenen Jahr ein<br />
Projekt am Wasserwerkweg, dieses Jahr die nächtliche Parkillumination in der Grimmelschanze. Das<br />
Fest der Kulturen auf dem Westertorplatz hat auch nach vielen Jahren seines Bestehens nichts von<br />
seinem Reiz und seiner Wichtigkeit verloren.<br />
An zehn von sechzehn Festivalabenden wurde im ehemaligen Union-Kino der große Saal bespielt.<br />
Wie im vergangenen Jahr fesselte er die Meilenbesucher mit seiner prächtigen Bühne und einer ganz<br />
speziellen Atmosphäre. Mit Begeisterung wurden vor allem die musikalischen Angebote angenommen.<br />
Die Konzerte des Percussionduos „Double Drums“ und der kalifornischen Folkrock-Band „Blame<br />
Sally“ sowie der Auftritt des Musikkabarettisten Michael Krebs gehörten zu den Höhepunkten des<br />
diesjährigen Programms. Große Zustimmung fanden auch die Programmpunkte „Dunkellesung“ und<br />
„Dunkelcafé“, die wir, wiederum in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, in Zusammenarbeit mit<br />
dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund angeboten haben. Ein weiterer Versuch, die barrierefreie<br />
Meile auch mit Inhalten zu füllen. Die beiden Angebote sollten auf die besondere Lebensund<br />
Erfahrungswelt blinder Mitmenschen aufmerksam machen. Im vergangenen Jahr war der „Memminger<br />
Meile“ für dieses Bemühen der zweite Preis des bayernweiten Caritas-Teilhabewettbewerbs<br />
verliehen worden.<br />
Die beiden interessanten Ausstellungsangebote mit jungen Kunstschaffenden im Kreuzherrnsaal und<br />
der Malerin Jusha Mueller im Kellergewölbe des Union-Kinos sind beim Publikum auf viel Zuspruch<br />
gestoßen. Gerade die Möglichkeit, die Kunstschaffenden im offenen Atelier bzw. anlässlich einer<br />
Kunstperformance im Kinosaal bei der Arbeit erleben zu können, war ein Angebot, das über die übliche<br />
Ausstellungspräsentation hinausging. Doch auch die war erfolgreich. Die jungen Künstler und<br />
Künstlerinnen im Kreuzherrnsaal, alle mit engem Bezug zu <strong>Memmingen</strong>, lockten in den zwei Öffnungswochen<br />
über 2 ½ Tausend Menschen in die Ausstellung.<br />
Insgesamt sind wir mit dem Verlauf des Festivals sehr zufrieden und konnten uns über viele begeisterte<br />
Rückmeldungen aus der Bürgerschaft freuen.<br />
Ein besonderer Dank gebührt den Kooperationspartnern PiK, dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund,<br />
dem Ausländerbeirat, der Galerie Neuendorf sowie den drei Hauptsponsoren VR-Bank<br />
<strong>Memmingen</strong>, Lechwerke AG und Mercedes Baumann.<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Daneben gilt es zu erwähnen, dass die Gesellschaft für Außenwerbung (GfA) die „Memminger Meile“<br />
seit vielen Jahren mit der Bereitstellung von Plakatflächen unterstützt. Das Unternehmen ToiToi-Dixi<br />
stellte die behindertengerechte Toilettenkabine im Union-Kino zu sehr günstigen Konditionen und die<br />
Firma Zelt Orthopädie-Technik sorgte unentgeltlich für die rollstuhlgerechten Rampen an den Veranstaltungsorten.<br />
Mein Dank geht natürlich auch an die Kolleginnen und Kollegen im Kulturamt, ohne deren Einsatz das<br />
Festival nicht zu stemmen wäre. Und das bezieht sich auch auf die Kostenseite. Es sind gerade die<br />
umfassenden Eigenleistungen des Teams, die die Kosten in dem Rahmen halten, den der Haushalt<br />
vorgibt.<br />
Ich denke abschließend, die 19 Festivaltage 2012 haben bewiesen, dass die „Memminger Meile“ einer<br />
der attraktivsten Fixpunkte im Kulturkalender der <strong>Stadt</strong> bleibt.<br />
Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Anlage)<br />
Grundlegend für die Finanzierung des Festivals ist der vom <strong>Stadt</strong>rat bewilligte Zuschuss aus öffentlichen<br />
Mitteln des Kulturhaushaltes. Darauf aufbauend ist die Unterstützung von Seiten der Sponsoren<br />
unverzichtbar. Schon seit Jahren gilt, nur durch dieses Zusammenwirken ist es möglich, Künstler und<br />
Kunstbegeisterte in der realisierten Art und Weise zusammenzubringen.<br />
Jeder Hauptsponsor, VR-Bank <strong>Memmingen</strong> eG, die Lechwerke AG und die Firma Mercedes<br />
Baumann, hat sich mit einem Betrag von 5.000,-- € an den Kosten beteiligt. Dies bedeutet eine Aufstockung<br />
des im Haushalt bewilligten Zuschussbetrages von 38.500,-- € um knapp 40%.<br />
Kosten/Zuschuss<br />
In der Schlussrechnung ergibt sich ein Gesamteinnahmebetrag von 36.973,74 € und ein Gesamtausgabebetrag<br />
von 74.460,38 €.<br />
Der städtische Zuschuss für die „Memminger Meile 2012“ beläuft sich damit im Jahr 2012 auf<br />
37.486,64 €. Es steht also fest, dass der im Haushaltsplan vorgesehene Zuschussbetrag von 38.500,-- €<br />
nicht ganz in Anspruch genommen werden muss.<br />
Die Mitglieder des III. Senats nehmen den Abschlussbericht zur Memminger Meile zur Kenntnis.<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Anlage<br />
M E M M I N G E R M E I L E 2 0 1 2<br />
EINNAHMEN<br />
Haushaltsstelle Soll Ist<br />
1.3410.1170 Eintrittsgelder 7.300,00 € 16.364,50 €<br />
1.3410.1590 Vermischte Einnahmen 5.000,00 € 20.187,70 €<br />
1.3410.1782 Spenden - Mehrreinn. zweckgeb. f. .6010 - 500,00 € 421,54 €<br />
Insgesamt: 12.800,00 € 36.973,74 €<br />
AUSGABEN<br />
Haushaltsstelle Soll Ist<br />
1.3410.4160 Beschäftigungentgelte, Honorare 10.000,00 € 33.902,65 €<br />
1.3410.5240 Unterhalt von Mobiliar, Musikinstrumenten ... 500,00 € 1.309,00 €<br />
1.3410.5310 Saalmieten 1.000,00 € 0,00 €<br />
1.3410.6010 Anschaffungen aus Spenden<br />
Zweckbindung f. Mehreinn. bei .1782 500,00 € 421,54 €<br />
1.3410.6310 Kosten für Veranstaltungen 17.300,00 € 16.962,82 €<br />
1.3410.6320 Inserate, Plakate, Werbung 12.370,00 € 12.139,28 €<br />
1.3410.6330 Repräsentation, Bewirtung 2.000,00 € 4.254,09 €<br />
1.3410.6390 Fahrt- und Übernachtungskosten 3.000,00 € 3.030,70 €<br />
1.3410.6420 Versicherungen 500,00 € 47,60 €<br />
1.3410.6540 Dienstreisen 800,00 € 502,70 €<br />
1.3410.6580 Transportkosten 500,00 € 0,00 €<br />
1.3410.6790 Innnere Verrechnungen 2.830,00 € 1.890,00 €<br />
Insgesamt: 51.300,00 € 74.460,38 €<br />
MEHREINNAHMEN 24.173,74 €<br />
abzüglich MEHRAUSGABEN 23.160,38 €<br />
verbleibender Überschuss 1.013,36 €<br />
<strong>Memmingen</strong>, 27.11.2012<br />
Kulturamt<br />
Dr. Hans-Wolfgang Bayer<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Sonstiges<br />
1. <strong>Stadt</strong>rat 1 erinnert daran, dass für den III. Senat eigentlich vier Sitzungen im Jahr vorgesehen sind.<br />
Obwohl es genug Themen gäbe, fanden aber auch dieses Jahr nur drei Sitzungen statt.<br />
2. Derselbe <strong>Stadt</strong>rat findet den Memminger Monat im Gegensatz zu früher inzwischen sehr unübersichtlich.<br />
Außerdem werde für Vieles Werbung gemacht, was nichts mit <strong>Memmingen</strong> und Umgebung<br />
zu tun hat, im aktuellen Heft zum Beispiel für die Big Box in Kempten, für Isny und Bad Waldsee, für<br />
den Baumwipfelpfad und für die Oberstdorfer Skigebiete. Er möchte wissen, ob diese Kommunen zur<br />
Finanzierung des Memminger Monats beitragen.<br />
Laut dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung tragen sie indirekt als Anzeigekunden zur Finanzierung<br />
bei.<br />
3. Des Weiteren fragt <strong>Stadt</strong>rat 1, warum der III. Senat, oder wenigstens einzelne Mitglieder aus dem<br />
III. Senat, die Erfahrung in diesem Bereich haben, nicht bei der Auswahl des neuen Leiters der ME-<br />
WO Kunsthalle beteiligt wurden.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger erklärt, dass die Einstellung des Leiters der MEWO Kunsthalle ganz<br />
klar zum Aufgabenbereich des Personalsenats gehörte.<br />
<strong>Stadt</strong>rat 2 ist auch der Meinung, dass die Besetzung des Leiters der MEWO Kunsthalle im III. Senat<br />
hätte vorbesprochen werden sollen. Hier sei es eben nicht nur um eine rein personalrechtliche Entscheidung<br />
gegangen, sondern um eine Entscheidung im kulturellen Bereich, und der III. Senat vertrete<br />
schließlich die Bürger in Kulturangelegenheiten.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger hält dagegen, dann müssten bei jeder Stellenbesetzung zusätzlich<br />
die mit betroffenen Senate hinzugezogen werden, also in finanzieller Hinsicht immer der Finanzsenat,<br />
bei einer Stellenbesetzung im Baubereich der Bausenat. Laut der Geschäftsordnung gehören personelle<br />
Entscheidungen aber ganz eindeutig in die Zuständigkeit des Personalsenats.<br />
<strong>Stadt</strong>rat 1 entgegnet, er schlage eine Beteiligung des III. Senats natürlich nicht bei jeder Stellenbesetzung<br />
vor, sondern nur bei der Besetzung von herausragenden Stellen wie eben der Stelle des Leiters<br />
der MEWO Kunsthalle oder des Leiters der anderen kulturellen Einrichtungen. Es müsste auch nicht<br />
der gesamte III. Senat einbezogen werden, sondern ein oder mehrere Senatsmitglieder, die über entsprechende<br />
Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügen. Dies könnte für den Personalsenat auch<br />
durchaus hilfreich sein bei der Entscheidungsfindung. Bei der Vorstellung von Herrn Dr. Bayer beispielsweise<br />
sei er im Personalsenat als Gast dabei gewesen.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger erinnert daran, dass es jedem <strong>Stadt</strong>rat offen stehe, als Gast an Senatssitzungen<br />
teilzunehmen, auch an Sitzungen des Personalsenats. Er dürfe nur nicht mit diskutieren<br />
und abstimmen.<br />
4. <strong>Stadt</strong>rat 1 bemängelt, dass die in der letzten Zeit gehäuft vorkommende negative Berichterstattung<br />
über das Landestheater Schwaben nie Thema im III. Senat ist. Er schlägt vor, dass die dem LTS-<br />
Zweckverband angehörenden <strong>Stadt</strong>rätinnen und <strong>Stadt</strong>räte dem III. Senat hin und wieder über das<br />
Theater und diese Problematik berichten. Ebenso möchte er, dass dem III. Senat regelmäßig über die<br />
anderen kulturellen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong>, also über die Sing- und Musikschule, das Archiv, die<br />
Bibliothek, die MEWO Kunsthalle usw. berichtet wird.<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Oberbürgermeister Dr. Holzinger verwehrt sich dagegen, über die Jahre hinweg immer nur die negativen<br />
Schlagzeilen herauszuheben und damit ein entsprechendes negatives Bild vom Landestheater<br />
Schwaben aufzubauen. Dies sei definitiv nicht so, und könne auch von den in den Zweckverband<br />
entsandten Vertretern aus dem <strong>Stadt</strong>rat so bestätigt werden. Zum Wunsch auf Berichterstattung weist<br />
er darauf hin, dass jedes Jahr im Jahresbericht über die einzelnen städtischen Einrichtungen informiert<br />
und diese auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung angesprochen werden. Sollten darüber<br />
hinausgehende Informationen zu einer bestimmten Einrichtung gewünscht sein, müsste dies entsprechend<br />
beantragt werden. Aber grundsätzlich zusätzliche Berichte über jede Einrichtung zu erstellen,<br />
würde einen viel zu großen zusätzlichen Aufwand bedeuten.<br />
Oberbürgermeister Dr. Holzinger schließt die Sitzung um 17:18 Uhr.<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -
Zur Bestätigung:<br />
<strong>Memmingen</strong>, 11. Dezember 2012<br />
III. Senat<br />
Dr. Ivo Holzinger<br />
Oberbürgermeister<br />
Vorsitzender<br />
Angelika Zimmermann<br />
Protokollführerin<br />
- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -