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Niederschrift - Stadt Memmingen

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Die im Internet veröffentlichte <strong>Niederschrift</strong> der <strong>Stadt</strong>ratssitzung dient lediglich<br />

der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung hinterlegte Original.<br />

<strong>Niederschrift</strong><br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

über die<br />

3. Sitzung des III. Senats<br />

- Kultur- und Stiftungsausschuss -<br />

am 06. Dezember 2012<br />

Sitzungsort: Sitzungssaal 2. OG<br />

Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger<br />

Schriftführerin: Angelika Zimmermann<br />

Beginn: 15:07 Uhr<br />

Ende:<br />

17:18 Uhr


Tagesordnung<br />

1. Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen 2012 – 2015; Beschlussfassung<br />

2. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept – Stand der Umsetzung; Sachstandsbericht<br />

3. Abschlussbericht der Memminger Meile 2012<br />

Sonstiges<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Diese <strong>Niederschrift</strong> umfasst keine Wortbeiträge der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger begrüßt die anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder und eröffnet die Sitzung.<br />

Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem 28.11.2012 und die Beschlussfähigkeit des III.<br />

Senats fest. Bei Sitzungsbeginn sind 11 Mitglieder des III. Senats anwesend und stimmberechtigt. Mit<br />

der Tagesordnung besteht Einverständnis.<br />

Einwendungen gegen die <strong>Niederschrift</strong> über die Sitzung des III. Senats vom 18.06.2012 werden nicht<br />

erhoben. Gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den <strong>Stadt</strong>rat <strong>Memmingen</strong> ist die <strong>Niederschrift</strong><br />

somit genehmigt.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen 2012 - 2015; Beschlussfassung<br />

Beschluss Nr. 6<br />

Die Kommune ist nach dem BayKiBiG verpflichtet, einen örtlichen Bedarfsplan zu erstellen (Art. 6 und<br />

7 BayKiBiG).<br />

Planungsumfang: "Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung<br />

der Verhältnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

anerkennen (Art. 7 BayKiBiG) ... [Sie] bestimmen, welche bestehenden Plätze für die Deckung des<br />

örtlichen Bedarfs notwendig sind und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist" (Art. 7 Abs. 2 Satz<br />

2 BayKiBiG). Der Plan umfasst Plätze in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Häuser für<br />

Kinder und Horte) und Tagespflege. Das bedeutet gleichzeitig, dass andere (z.B. schulische) Angebote,<br />

nur indirekt vom Bedarfsplan erfasst werden.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat 2006 den ersten BayKiBiG-Bedarfsplan beschlossen. Dieser wurde mit Beschluss<br />

des III. Senats am 03. März 2009 für den Zeitraum 2009-2012 fortgeschrieben. Der nun vorliegende<br />

Entwurf ist die weitere Fortschreibung des Bedarfsplans bis 2015. Dieser wurde in enger Abstimmung<br />

mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in <strong>Memmingen</strong> erstellt. Ebenso wurden die Ergebnisse<br />

der Elternbefragungen in allen Memminger Kindertageseinrichtungen eingearbeitet.<br />

Der Bedarfsplan ist keine starre Festschreibung, sondern eine Prognoseentscheidung im Rahmen<br />

eines Beurteilungsspielraumes, innerhalb dessen die Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine<br />

kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung zu berücksichtigen sind.<br />

Der Jugendhilfeausschuss hat dem vorliegenden Entwurf des Bedarfsplans in seiner Sitzung am<br />

10.10.2012 zugestimmt und dem III. Senat zur Beschlussfassung empfohlen.<br />

Der Referent geht anschließend noch auf einige Punkte des als Anlage beigefügten Bedarfsplanes<br />

näher ein.<br />

Der III. Senat beschließt:<br />

Dem fortgeschriebenen Bedarfsplan nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz<br />

(BayKiBiG) in der vorliegenden Fassung wird zugestimmt.<br />

Stimmverhältnis: 11 ja / 0 nein<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


ENTWURF<br />

Kinderbetreuung in <strong>Memmingen</strong><br />

BayKiBiG-Bedarfsplan 2012 bis 2015 www.memmingen.de/kita.html<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

Amt für Kindertageseinrichtungen


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung............................................................................................................. 3<br />

1.1 Novelle des BayKiBiG .................................................................................. 4<br />

1.2 Sicherstellungsauftrag.................................................................................. 5<br />

1.3 Bedarfsplanung ............................................................................................ 6<br />

1.4 Planungsschritte in <strong>Memmingen</strong> .................................................................. 8<br />

2 Bestand in <strong>Memmingen</strong>....................................................................................... 8<br />

2.1 Bestand Kindertageseinrichtungen............................................................... 8<br />

2.2 Bestand qualifizierte Tagespflege .............................................................. 10<br />

3 Bedarf in <strong>Memmingen</strong> ....................................................................................... 12<br />

3.1 Bevölkerungsentwicklung........................................................................... 12<br />

3.2 Kinder unter drei Jahren............................................................................. 13<br />

3.3 Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht ................................................ 17<br />

3.4 Schulpflichtige und Schulkinder ................................................................. 18<br />

3.5 Qualifizierte Tagespflege............................................................................ 19<br />

3.6 Qualität in Kindertageseinrichtungen.......................................................... 20<br />

4 Zusammenfassung und Fortentwicklung ........................................................... 29<br />

5 Anlagen ............................................................................................................. 30<br />

5.1 Anlage 1 Belegung nach Kindertageseinrichtungen................................... 30<br />

5.2 Anlage 2 Bevölkerungsentwicklung nach Einrichtungsbezirken................. 45<br />

2


1 Einleitung<br />

Die Eltern legen den Grundstein für die emotionalen, sozialen und physischen Kompetenzen<br />

und die Fähigkeit ihrer Kinder, lebenslang zu lernen. Die Kindertagesbetreuung<br />

unterstützt die Familien bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der<br />

Kinder. Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen kommt dabei die besondere<br />

Aufgabe zu, Kinder in enger Partnerschaft mit den Eltern in ihren Lernprozessen<br />

zu begleiten und das Fundament für eine gelingende (Bildungs-)Biographie<br />

zu schaffen. Das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) gibt<br />

hierbei für die Kindertageseinrichtungen den Rahmen vor.<br />

Umgesetzt wird dies durch die MitarbeiterInnen der Krippen,<br />

Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder 1 und die qualifizierten<br />

Tagespflegepersonen: Sie eröffnen den Kindern täglich neue<br />

Bildungs- und Erziehungschancen und beraten und begleiten<br />

die Eltern bei deren Erziehungsarbeit. Zusätzlich schaffen Sie<br />

durch ihre Tätigkeit für unsere Familien in <strong>Memmingen</strong> die<br />

Möglichkeiten, die sie benötigen, um Kindererziehung und Arbeitswelt<br />

miteinander vereinbaren zu können.<br />

Im Bedarfsplan Kinderbetreuung setzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

die Ziele des BayKiBiG planerisch um. Er ist Grundlage dafür, dass die Träger der<br />

Krippen, Kindergärten und Horte die Sicherheit haben, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

weiterhin deren Arbeit vertrauensvoll unterstützt. Er ist aber vor allem auch die Zusage<br />

an die Familien in <strong>Memmingen</strong>, die Betreuungsangebote qualitativ und quantitativ<br />

weiter zu entwickeln.<br />

<strong>Memmingen</strong>, im Oktober 2012<br />

Dr. Ivo Holzinger<br />

Oberbürgermeister<br />

Anmerkung:<br />

Jugendhilfeausschuss am 10. Oktober 2012<br />

<strong>Stadt</strong>rat - III. Senat – am 6. Dezember 2012<br />

1 Häuser für Kinder sind in betriebserlaubnisrechtlicher Hinsicht Kindertageseinrichtungen, die sich (überdurchschnittlich)<br />

für mehrere Altersgruppen öffnen: In <strong>Memmingen</strong> sind dies die Einrichtungen in Eisenburg und St.<br />

Hildegard. Die Einrichtungsarten sind definiert in Art. 2 BayKiBiG.<br />

3


1.1 Novelle des BayKiBiG<br />

Der bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 den Gesetzentwurf<br />

für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes<br />

(BayKiBiG), das seit 2006 in Kraft ist, zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung<br />

gebilligt. Das Inkrafttreten war für den 1. September 2012 geplant. Dies gelang jedoch<br />

aus formalen Gründen nicht rechtzeitig. 2 So ist nun der Beschluss des Landtages<br />

über diese Novelle im Herbst 2012 (mit rückwirkendem Inkrafttreten zum September)<br />

zu erwarten. Die inhaltlichen Grundzüge der Gesetzesänderung stehen jedoch<br />

fest. Entsprechend sind die Kommunen bereits jetzt aufgefordert, diese bereits<br />

in den laufenden Planungen zu berücksichtigen: 3<br />

• Einstieg in das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr: Die Vorschulkinder 4 erhalten<br />

ab dem Kindergartenjahr 5 2012/2013 einen Beitragszuschuss in Höhe von<br />

50 EUR, ab 2013/2014 von 100 EUR. 6<br />

• Verbesserung des Anstellungsschlüssels: Dieser wird von 1 : 11,5 auf 1 : 11<br />

verbessert. Weiterführende Details hierzu sind noch in der Diskussion, insbesondere<br />

der finanzielle Ausgleich hierzu. 7<br />

• Landkindergartenregelung 8 wird verbessert: Zum Erhalt dieser Einrichtungen<br />

wird bei einer zu geringen Belegung eine fiktive Belegung von 25 Kindern gefördert.<br />

• Vereinfachen der Bedarfsplanung 9 (Wegfall von Art. 7 Abs. 2 und 3 sowie inhaltlich<br />

von Art. 23 BayKiBiG): Die grundsätzliche, örtliche Planungshoheit 10 bleibt<br />

erhalten und der Gedanke der Inklusion wird betont. Die Gemeinden bestimmen<br />

aber nun nicht mehr im Detail durch Verwaltungsakt, welche Plätze je Einrichtung<br />

anzuerkennen sind.<br />

Das grundsätzliche System der kindbezogenen Förderung 11 in<br />

Bayern bleibt jedoch erhalten. Wie die Entwicklung der letzten<br />

Jahre zeigt, 12 hat sich vor allem durch diese kindbezogene<br />

Förderung bedingt das Betreuungsangebot im Bereich der<br />

Kindertageseinrichtungen in <strong>Memmingen</strong> verbreitert. 13 Begleitet<br />

wird die kindbezogene Förderung durch die Investitionskostenförderung<br />

nach dem Bayerischen Finanzausgleichgesetz (FAG) und derzeit vor<br />

allem durch das Bund-Länder-Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-<br />

2013.“ 14<br />

2 Kritisch Gerhard Dix (Städtetag) in Bayerische Staatszeitung Nr. 33/2012 vom 17.08.2012<br />

3 AMS 03-2012 vom 03.08.2012<br />

4 Vorschulkinder sind Kinder im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz zum Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />

(BayEUG)<br />

5 Als Kindergartenjahr gilt der Zeitraum vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres<br />

6 Für das KGJ 2012/2013 erhalten die Eltern der Vorschulkinder insoweit rd. 244.000 EUR Beitragsentlastung;<br />

insgesamt geplante Landesförderung KGJ 12/13 rd. 3.140.000 EUR und Bundesförderung rd. 100.000 EUR<br />

7 Der Anstellungsschlüssel 1:11,0 wurde bereits mit Änderungsverordnung vom 16.08.2012 vom STMAS verfügt.<br />

8 Landkindergarten im Sinne des Art. 24 BayKiBiG ist in <strong>Memmingen</strong> allein der Kindergarten Dickenreishausen<br />

9 S. Nr. 1.3 Bedarfsanerkennung<br />

10 Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG<br />

11 s. Art. 18 ff BayKiBiG: Jedes Kind wird entsprechend seiner Buchungszeit monatsgenau und gewichtet nach<br />

einem von vier möglichen sog. Gewichtungsfaktoren durch die Kommune und den Freistaat Bayern gefördert.<br />

Zusätzlich kann für bestimmte Kinder (z.B. Vorkurs Deutsch, Unterdreijährige, integrative Kinder, Sprachförderung<br />

U3 Offensive Frühe Chancen) zusätzliche Förderung durch den Bezirk Schwaben oder den Bund beantragt<br />

werden.<br />

12 s.a. Bestanddarstellung in Anlage 1<br />

13 s. Fussnote 1 zu 1. Einleitung<br />

14 Bzgl. Veränderungen zu diesem Programm (Fristverlängerungen, Umschichtung der Mittel) wird derzeit zwischen<br />

Bund-Länder-Kommunen verhandelt.<br />

4


1.2 Sicherstellungsauftrag<br />

Für die Sicherstellung (Art. 5 BayKiBiG) eines ausreichenden Betreuungsangebots<br />

sind die Gemeinden verantwortlich. Ihnen kommt die Aufgabe zu, im eigenen Wirkungskreis<br />

ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten.<br />

Die Gemeinden haben dabei nun - neben dem bisherigen Anspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

– auch mit Wirkung ab 1. August 2013 15 den Anspruch auf einen<br />

Krippenplatz entsprechend folgender Regelung zu berücksichtigen:<br />

§ 24 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe<br />

Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege<br />

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung<br />

oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine<br />

Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit<br />

geboten ist oder die Erziehungsberechtigten<br />

a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder<br />

Arbeit suchend sind,<br />

b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder<br />

Hochschulausbildung befinden oder<br />

c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.<br />

Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person<br />

an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet<br />

sich nach dem individuellen Bedarf.<br />

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung<br />

des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung<br />

oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.<br />

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch<br />

auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem<br />

Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.<br />

(4) Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen<br />

vorzuhalten. Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend. ...<br />

15 Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008<br />

5


1.3 Bedarfsplanung<br />

Die Gemeinde ist nach dem BayKiBiG verpflichtet, einen örtlichen Bedarfsplan zu<br />

erstellen (Art. 6 und 7 BayKiBiG).<br />

Planungsumfang: "Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter<br />

Berücksichtigung der Verhältnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte<br />

Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen (Art. 7 BayKiBiG) ... [Sie] bestimmen,<br />

welche bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind<br />

und welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist" (Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG).<br />

Der Plan umfasst Plätze in Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Häuser<br />

für Kinder und Horte) und Tagespflege. Das bedeutet gleichzeitig, dass andere (z.B.<br />

schulische) Angebote, nur indirekt vom Bedarfsplan erfasst werden.<br />

Bedarfsanerkennung keine Fördervoraussetzung mehr: Es ist mit dem neuen<br />

BayKiBiG 16 für einen Träger nicht mehr notwendig, dass die Gemeinde einen Platz<br />

formal anerkennt. Jeder Träger hat einen Anspruch auf kindbezogene Förderung gegen<br />

die Aufenthaltsgemeinde der belegenden Kinder unabhängig davon, ob die Gemeinde<br />

dies plant/wünscht. Im Gesetzentwurf wird dies wie folgt begründet: „In konsequenter<br />

Fortführung der Rechtsprechung des BayVGH ist eine Unterscheidung<br />

von bedarfsnotwendigen und nicht bedarfsnotwendigen Plätzen für die Frage der<br />

kindbezogenen Förderung nicht mehr erforderlich ... Somit ist künftig auch gesetzlich<br />

klargestellt, dass für Kinder, die Plätze in BayKiBiG-Einrichtungen belegen, immer<br />

die kindbezogene Förderung durch die Aufenthaltsgemeinde zu leisten ist. Das<br />

Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird hierdurch umfassend gestärkt. Gleichzeitig<br />

werden die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen im Rahmen der Investitionskostenförderung<br />

durch die Neugestaltung des Art. 27 BayKiBiG gestärkt. Den Gemeinden<br />

obliegt die Entscheidung, ob sie eine Investitionskostenförderung leisten. Sie<br />

haben hierbei die Sicherstellungsverpflichtung nach Art. 5 ff. BayKiBiG und das Subsidiaritätsprinzip<br />

nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG zu beachten.“<br />

Das bedeutet faktisch für die Zukunft: Jede Einrichtung, die eine Betriebserlaubnis<br />

nach § 45 SGB VIII durch die Aufsichtsbehörde erhält, erhält automatisch<br />

durch die Kommune und den Freistaat Bayern bei entsprechender Belegung<br />

eine kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG. Allein bei Investitionskostenentscheidungen<br />

nach Art. 27 Abs. 2 Nr. 5 BayKiBiG (neu) greift die<br />

Kommune direkt steuernd ein.<br />

Faktisch folgt damit die Gesetzesnovelle einer hier gängigen Praxis: Die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Memmingen</strong> hat sich bisher bereits 17 vor allem an den tatsächlichen Belegungszahlen<br />

der Memminger Einrichtungen orientiert, um damit dem Wunschund<br />

Wahlrecht der Eltern bestmöglich Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird<br />

damit die Freiheit der Träger gestärkt, genau die Plätze anzubieten, die sich<br />

zum einen an den Bedürfnissen der Familien und andererseits auch an den<br />

nachhaltigen ökonomischen Interessen des Trägers orientieren.<br />

16 Art. 22 BayKiBiG wird entsprechend neu gefasst.<br />

Es entfällt die Formulierung, dass Fördervoraussetzung eine Anerkennung nach „Art. 7 Abs. 2“ der Gemeinde ist;<br />

s.a. www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/<br />

17 S. Bedarfspläne 2006-2009 und 2009-2012<br />

6


Gleiches gilt für den Wegfall der sogenannten Gastkinderregelung: 18 Grundsätzlich<br />

wurde zuletzt - unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und ohne<br />

Erhebung eines Elternanteils - kein Einwand mehr durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

erhoben, wenn im Einzelfall Memminger Kinder - z.B. aus beruflichen Gründen<br />

der Eltern - in Einrichtungen außerhalb <strong>Memmingen</strong>s betreut wurden.<br />

Dass in Memminger Einrichtungen vorrangig Kinder aus <strong>Memmingen</strong> aufzunehmen<br />

sind, ist bereits jetzt regelmäßig durch zusätzliche Vereinbarungen<br />

zwischen der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und den Einrichtungsträgern in <strong>Memmingen</strong><br />

vereinbart worden. Damit ist sichergestellt, dass in <strong>Memmingen</strong> (gesetzesunabhängig<br />

und vorrangig) für Memminger Kinder Plätze bereitgehalten werden.<br />

Der Wegfall der o.g. Regelungen hat deshalb keine Nachteile für die Memminger<br />

Familien.<br />

Das neue BayKiBiG vereinfacht aber hiermit nun die Verfahren, vermeidet<br />

überdetaillierte und „kopfgenaue“ Planungen und ist damit ein Gewinn an Flexibilität<br />

für alle Beteiligten.<br />

Elternbeteiligung: Die Eltern werden im Rahmen der Planung beteiligt, da die Bedarfsfeststellung<br />

vor allem unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der<br />

Eltern und ihrer Kinder zu erfolgen hat (§§ 5 und 80 SGB VIII und Art. 7 BayKiBiG).<br />

Auf welchem Wege dies geschieht, wird durch das BayKiBiG nicht vorgegeben. In<br />

<strong>Memmingen</strong> wird dies durch Elternbefragungen, die Berücksichtigung von Wartelisten<br />

und weitere Beteiligungsformen 19 realisiert.<br />

Kommunikation und Kooperation: Das Amt für Kindertageseinrichtungen (seit Juni<br />

2012 Amt 42 mit unverändertem Aufgabenkreis, bisher Amt 41.2) koordiniert und unterstützt<br />

die Träger der Kindertageseinrichtungen bei der Planung der Betreuungsangebote.<br />

Zusätzlich werden gemeinsame, trägerübergreifende Projekte (z.B. Informationsblatt,<br />

gemeinsame Elternbefragungen, Waldstation usw.) begleitet und dieser<br />

Bedarfsplan für das ganze Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> in laufender Abstimmung<br />

mit den freien Trägern erstellt. Die Angebote aller Träger sowie der Bedarfsplan werden<br />

im Internet unter www.memmingen.de/kita.html veröffentlicht.<br />

Planungsbestand in <strong>Memmingen</strong>: Mit Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates (III. Senat) vom<br />

27. Juli 2006 wurde der Bedarfsplan 2006-2009 beschlossen. Mit Beschluss 3. März<br />

2009 wurde dieser Plan weiter entwickelt. Zuletzt wurden mit Beschluss vom 1. März<br />

2012 durch den <strong>Stadt</strong>rat insbesondere neue Bedarfsanerkennungen für Einrichtungen<br />

für Kinder unter drei Jahren ausgesprochen.<br />

18 Art. 23 BayKiBiG sah Einschränkungen (Wegfall der Förderung, zusätzlicher Elternbeitrag) in der Wahlfreiheit<br />

der Eltern vor, wenn diese ihr Kind nicht in einer Einrichtung ihres Wohnortes betreuen liessen.<br />

19 So wurde in 2012 durch das Amt für Kindertageseinrichtungen selbst an mehreren Elternbeiratssitzungen verschiedener<br />

Einrichtungen teilgenommen sowie versucht, z.B. im Rahmen von Infoabenden mit den Familien zu<br />

diesen Themen ins Gespräch zu kommen.<br />

7


1.4 Planungsschritte in <strong>Memmingen</strong><br />

Jährlich im Herbst wird dem <strong>Stadt</strong>rat ein formloser Sachstandsbericht zur Belegung<br />

in den Kindertageseinrichtungen und zur Einwohnerentwicklung für Kinder/Jugendliche<br />

bis 14 Jahre gegeben. Gleichzeitig werden die Belegungszahlen<br />

auch im Internet regelmäßig veröffentlicht. 20<br />

Im Frühjahr 2012 erfolgte eine trägerübergreifende Elternbefragung in <strong>Memmingen</strong>.<br />

Weiter wurden im August 2012 die freien Träger ausdrücklich nochmals über die<br />

Fortschreibung des Bedarfsplanes informiert, um Beteiligung und ggf. um Ergänzungen<br />

gebeten. Gleichzeitig erfolgte eine detaillierte Information über die Änderungen<br />

des BayKiBiG.<br />

2 Bestand in <strong>Memmingen</strong><br />

2.1 Bestand Kindertageseinrichtungen<br />

Nachfolgend sind die Entwicklung der Platzbelegung der letzten Jahre und das Angebot<br />

der Träger dargestellt:<br />

Belegung der MMger KiTas<br />

1800<br />

U3 KiGa Hort<br />

1600<br />

1400<br />

183,9<br />

203,4 221,5<br />

215,8<br />

220,3<br />

231,3<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

1250,1<br />

1222,6 1196,7 1140<br />

1165,8<br />

1127,7<br />

600<br />

400<br />

200<br />

93,5 117,45 139 156,4<br />

171,8<br />

63<br />

0<br />

2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012<br />

Zuletzt wurden somit 171,8 Unterdreijährige, 1127,7 Kindergartenkinder und 231,3<br />

Schulkinder somit insgesamt 1530,8 Kinder betreut.<br />

Im Laufe des Jahres 2012/2013 werden zukünftig Plätze in 20 Krippen-, 55 Kinderund<br />

Schulkindergarten- und in 13 Hortgruppen somit 88 Gruppen angeboten wer-<br />

20 http://www.memmingen.de/804.html<br />

8


den. Damit ist der Raumbedarf innerhalb der letzten Jahre gestiegen (Planung 2006<br />

3/59/11 = 73 Gruppen, Planung 2009 6/55/11 = 72 Gruppen).<br />

Gruppenstruktur<br />

100<br />

U3-Gruppen KiGa-Gruppen Hort-Gruppen<br />

90<br />

80<br />

13<br />

70<br />

11 11<br />

60<br />

50<br />

55<br />

40<br />

30<br />

59 55<br />

20<br />

10<br />

0<br />

20<br />

3<br />

6<br />

2006/2007 2009/2010 2012/2013<br />

Platzangebot<br />

U3 KiGa Hort<br />

2000<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

193 234<br />

234<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

1353<br />

1283<br />

1271<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

36<br />

234<br />

96<br />

2006/2007 2009/2012 2012/2013<br />

Betreuungsplätze werden dann vorrangig 21 wie folgt angeboten: 234 (2006 36,<br />

2009 96, bis Juli 2012 noch 114) für Unterdreijährige, 1271 (2006 1353, 2009 1283)<br />

für Kindergartenkinder und 234 (2006 193, 2009 234) für Schulkinder, insgesamt<br />

somit 1688 (2006 1582, 2009 1613).<br />

21 „Vorrangig“ bedeutet, dass im Einzelfall oder bei „Altersüberschreitung“ auch eine andere Belegung möglich ist.<br />

Beispiel 1: Ein Kind wird in einer Krippengruppe im März 3 Jahre, ist damit eigentlich ein Kindergartenkind will die<br />

Krippe aber noch bis Ende August besuchen. Beispiel 2: In einem Ortsteil wird wegen mangelnder schulischer<br />

Angebote im Rahmen des sog. Platzsplittings ein Ganztagsplatz vormittags mit einem Kindergartenkind und<br />

nachmittags mit einem Schulkind belegt (s. z.B. Kindergarten Volkratshofen).<br />

9


Im Rahmen der Altersöffnung und/oder des Platzsplittings ist es möglich, dass die<br />

vorrangige Art des Platzangebotes nicht immer deckungsgleich mit der tatsächlichen<br />

Belegung ist.<br />

Angeboten werden die Plätze durch freie Träger und die Kommune bzw. die Unterhospitalstiftung<br />

als kommunal verwalteten Träger. Das Verhältnis hat sich bzgl. der<br />

angebotenen Plätze mit 25 % (2006 22 %, 2009 21 %) zu 75 % (2006 2006 78 %,<br />

2009 79%) zwar kaum aber vor allem in der Anzahl (8 statt bisher 6 freie Träger) zugunsten<br />

der freien Träger und zur Pluralität und damit hin zu mehr Wahlfreiheit für<br />

die Eltern verschoben.<br />

Wie bereits unter 1.3 Bedarfsplanung erwähnt, bestehen in <strong>Memmingen</strong> seit Jahren<br />

70 feste Plätze in 14 Gruppen (Kindergärten und Horten), die besonders für die Integration<br />

von Kindern konzipiert angeboten werden. Daneben wird in mehreren Einrichtungen<br />

bei Bedarf zusätzlich die Möglichkeit der Einzelintegration genutzt (Belegung<br />

2011/2012 insgesamt 80,7 Kinder). Der Betreuung dieser Kinder geht eine individuelle<br />

Bedarfsanalyse voraus. Gemeinsam mit den Eltern und Fachkräften wird<br />

dann ein Konzept für die Begleitung dieses Kindes vereinbart und laufend weiter<br />

entwickelt (s.a. 3.6).<br />

2.2 Bestand qualifizierte Tagespflege 22<br />

Kindertagespflege ist die regelmäßige Bildung,<br />

Erziehung und Betreuung von Kindern<br />

durch eine Tagespflegeperson in deren eigenen<br />

Haushalt, im Haushalt der Eltern des<br />

Kindes oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten.<br />

Die besondere Bedeutung der<br />

Tagespflege wird dadurch unterstrichen, dass die Betreuungszeiten individuell zwischen<br />

Eltern und Tagespflegepersonen ausgehandelt und flexibel auf die Arbeitszeiten<br />

der Eltern abgestimmt werden können. Tagespflege wird von den Familien hauptsächlich<br />

am Vor- oder Nachmittag oder ganztags an Einzeltagen in der Woche gewünscht.<br />

Zahlreiche Tagesmütter leisten auch eine sog. Anschlussbetreuung da die<br />

Betreuungszeit des Tageskindes im Anschluss an eine bereits bestehende Betreuung<br />

z.B. in Kinderkrippe oder Kindergarten notwendig ist.<br />

Tagespflegepersonen benötigen bereits ab dem ersten Tageskind, das sie mehr als<br />

15 Stunden wöchentlich außerhalb der elterlichen Wohnung, länger als drei Monate<br />

und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen<br />

erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern<br />

und ist auf längstens fünf Jahre befristet. Als qualifizierte Tagespflegepersonen<br />

werden diejenigen Tagesmütter bezeichnet, die an einem vom Jugendamt<br />

angebotenen Qualifizierungskurs teilgenommen haben. Neben erfolgreicher Kursteilnahme<br />

müssen die Bewerberinnen vom <strong>Stadt</strong>jugendamt im Rahmen eines Hausbesuchs,<br />

eines Beratungsgesprächs und einer fachlichen Einschätzung durch den<br />

Pflegekinderdienst auf ihre Eignung hin überprüft werden. Nach Erbringung aller<br />

notwendigen Unterlagen (persönlicher Fragebogen, Nachweis der Qualifizierungs-<br />

22 Quelle: <strong>Stadt</strong>jugendamt <strong>Memmingen</strong>, Fachdienst Tagespflege und Pflegekinder; zusätzliche Informationen<br />

auch unter www.tagespflege-kinder.de.<br />

10


kurse oder fachbezogene Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, ärztliches Attest, Führungszeugnis)<br />

kann die BewerberIn in die Vermittlungskartei aufgenommen werden.<br />

Derzeit stehen in <strong>Memmingen</strong> 19 qualifizierte Tagesmütter zur Verfügung . Diese<br />

bieten 75 Betreuungsplätze, wobei 44 Plätze tatsächlich durch Kinder belegt<br />

sind (∅ 2,3 Kinder/Tagespflegeperson). Zuletzt wurden 31 Unterdreijährige, 8<br />

Kinder im Kindergartenalter und 5 schulpflichtige Kinder betreut (unabhängig<br />

von der Länge der Betreuungszeit).<br />

In Kooperation mit dem Kreisjugendamt Mindelheim und der Katholischen Jugendfürsorge<br />

werden zur Qualifizierung von Tagesmüttern Grund- und Aufbaukurse angeboten.<br />

Im Jahr 2011 nahmen 14 Personen an den Kursen teil.<br />

Entwicklungen der letzten drei Jahre:<br />

- In der Praxis haben die Vermittlungen über das <strong>Stadt</strong>jugendamt deutlich zugenommen.<br />

- Es ist viel Bewegung in der Tagespflege festzustellen. Mit großem Aufwand werden<br />

TagespflegebewerberInnen beraten und qualifiziert, die aber oft nur kurze Zeit zur<br />

Vermittlung bereit stehen. Gründe für den Ausstieg aus der Tagespflege sind z.B.<br />

eine neue Schwangerschaft der Tagesmutter, bessere Verdienstmöglichkeiten bei<br />

anderen Erwerbstätigkeiten und Rückkehr in den erlernten Beruf.<br />

- Die meisten Anfragen nach Tagespflege, die im <strong>Stadt</strong>jugendamt bearbeitet werden,<br />

kommen von alleinerziehenden Müttern mit Kindern unter drei Jahren. Daneben werden<br />

vermehrt von eher einkommensstarken Familien selbständig Tagesmütter gesucht<br />

und belegt. Diese Selbstvermittlung kommt meist durch Empfehlungen aus<br />

dem privaten Bekanntenkreis zustande.<br />

- Das Beratungsangebot wird verstärkt in Anspruch genommen.<br />

- Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren hat deutlich zugenommen.<br />

Einzelne Familien erkundigten sich bereits in der Schwangerschaft nach<br />

einem Betreuungsplatz.<br />

- Nachdem in den vergangenen Jahren eher ein Rückgang an Interessentinnen in<br />

der Tagespflege zu verzeichnen war, ist aktuell erfreulicherweise wieder ein Gegentrend<br />

spürbar. Der neu angebotene Qualifizierungskurs findet reges Interesse. Im<br />

Raum <strong>Memmingen</strong> sind hauptsächlich weibliche Tagespflegepersonen gemeldet.<br />

- Mehrere Pflegefamilien die der Pflegekinderdienst durch die Aufnahme eines dauerhaften<br />

Pflegekindes kennenlernen und begleiten konnte, haben sich parallel auch<br />

als Interessenten für Tagespflege beworben. Zwei Familien sind derzeit neben dem<br />

Dauerpflegekind auch mit Tageskindern belegt, wobei in einer Familie der Pflegevater<br />

als Tagesvater aktiv ist.<br />

- Die Beratung der Familien in der Tagespflege bedeutet immer mehr ein sehr spezifisches<br />

Suchen nach einer passenden Betreuungslösung, die der Familie, den veränderten<br />

Verdienst- und Arbeitsstrukturen der Eltern und vor allem dem meist noch<br />

sehr kleinen Kind gerecht werden muss.<br />

- In enger Kooperation mit dem Amt für Kindertageseinrichtungen konnte in den<br />

meisten Fällen ein individuelles Betreuungssetting gefunden werden. Ausnahmen<br />

waren sehr spezielle schwierige Bedingungen in den Familien, die wenig Flexibilität<br />

für die Betreuungslösung zuließen (Dreierschicht am Arbeitsplatz, kein Auto zur Verfügung,<br />

dadurch Kindergartenplatz in unmittelbarer Wohnnähe nötig usw. ...)<br />

11


Derzeit kann der Bedarf an Tagespflegeplätzen in der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> durch qualifizierte<br />

Tagesmütter noch gut gedeckt werden. Für die 3-6 jährigen Kinder müssen<br />

vor allem die Randbetreuungszeiten 23 aufgefangen werden, die nach 17 Uhr liegen<br />

und vom Kindergarten nicht abgedeckt werden. Für die 1-3 Jährigen wird oft nur tageweise<br />

oder stundenweise Betreuung angestrebt oder es wird eine familiennahe<br />

Betreuung gewünscht. Daneben wurden in den vergangenen Jahren auch immer<br />

wieder Betreuungen für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gesucht.<br />

3 Bedarf in <strong>Memmingen</strong><br />

Wichtigste Grundlage für die Bedarfsermittlung sind die Bevölkerungsdaten und das<br />

bisherige Nachfrageverhalten.<br />

3.1 Bevölkerungsentwicklung<br />

Insgesamt leben derzeit 5197 (Bedarfsplan 2009-2012 5408, Bedarfsplan 2006-2009<br />

5623) Kinder bis 14 Jahre in <strong>Memmingen</strong>. Nachfolgende Grafik stellt die Einwohnerzahlen<br />

nach Altersstufen mit Stand 1. September 2012 dar. Tendenziell stagnieren<br />

die Kinderzahlen weiter bzw. sind leicht rückläufig. Auffallend ist insbesondere der<br />

aktuelle Rückgang in der Altersklasse der Kinder bis 2 Jahre, der jedoch durch den<br />

Geburtenanstieg bei Kindern bis 1 Jahr wieder etwas ausgeglichen werden kann.<br />

Quelle: Einwohnermeldeamt (Stichtag: 09/2012 - Beginn des Betreuungsjahres 2012/2013)<br />

23 Weitere sog. „Randzeiten“ können auch Ferien und Schließtage sein. Hierbei ist festzuhalten, dass in den<br />

Memminger Kindertageseinrichtungen grds. die volle Zahl der Schließtage (bis zu 35 Betriebstage/Jahr) nicht<br />

ausgeschöpft wird. Weiter werden Ferien- und Notdienste angeboten: Auflistung s. www.memmingen.de/kita.html<br />

Zu beachten ist dabei jedoch, dass nicht alle diese Angebote BayKiBiG-gefördert und damit ggf. im Vergleich<br />

teurer als eine klassische KiTa-Betreuung sind oder auch die Möglichkeit der Kostenübernahme nicht besteht.<br />

Durch frühzeitige Information in den KiTas wird aber versucht, den Eltern weitestgehende Planungssicherheit zu<br />

geben.<br />

12


In Anlage 2 sind die o.g. Einwohnerzahlen nach Einrichtungsbezirken dargestellt. Bis<br />

auf einzelne Bezirke im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> lässt sich diese Entwicklung der<br />

Einwohnerzahlen auch in praktisch allen Bezirken durchgängig nachvollziehen.<br />

Die prognostizierten Geburtenraten lassen weiter sinkende Kinderzahlen erwarten:<br />

360<br />

Geburtenprognose von 2012 bis 2022<br />

Anzahl<br />

Geburten<br />

350<br />

340<br />

330<br />

320<br />

349<br />

344<br />

340<br />

336<br />

331<br />

328<br />

326<br />

324 323<br />

320<br />

316<br />

310<br />

300<br />

290<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />

Geburtsjahr<br />

Quelle: Jugendhilfeplanung; Die Geburtenprognose basiert auf der für die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> errechneten Kohortenfertilitätsrate.<br />

Als Orientierungswert für die kommunale Sozialplanung ist sie zweckdienlich, sollte in ihrer prognostischen<br />

Wirkung jedoch nicht überbewertet werden. 24<br />

Auf Grundlage dieser Einwohnerdaten und der Geburtenprognose ist zu erwarten,<br />

dass wohl nur durch Migrationsbewegungen (Bau- und Sanierungsgebiete u.ä.)<br />

quantitative Stabilität in den Altersstufen erreicht werden kann. Dass die belegten<br />

Plätze in <strong>Memmingen</strong> nicht in gleicher Weise wie die Einwohnerzahlen zurück gegangen<br />

sind, ist momentan vor allem darauf zurück zu führen, dass sich das Platzangebot<br />

und die -belegung qualitativ verändert hat, da vor allem mehr Plätze für Unterdreijährige<br />

geschaffen und nachgefragt wurden.<br />

3.2 Kinder unter drei Jahren<br />

Bis zum Sommer 2012 wurden 114 originäre Krippenplätze in <strong>Memmingen</strong><br />

angeboten: KiGa Amendingen 12, Kinderkrippe Stebenhaberstraße 36, Kinderkrippe<br />

Königskinder 18, KiTa St. Hildegard 36 und KiGa Wartburgweg<br />

12. Betreut werden konnten im Betreuungsjahr 2011/2012 jedoch durchschnittlich<br />

171,8 Kinder, da auch in anderen Einrichtungen durch Altersöffnung im Einzelfall bereits<br />

Kinder unter drei Jahren aufgenommen wurden. 25 Zählt man die derzeit 31 Kin-<br />

24 Tendenz zu weiter geringer Geburtenrate (s.a. z.B. Memminger Zeitung 21.09.2012); bislang haben die familienpolitischen<br />

Leistungen wenig zu einer Änderung beigetragen. Als mögliche Auswirkung des Elterngeldes ist<br />

jedoch die Geburtenrate bei einkommens- und bildungsstärkeren Familien leicht positiver; dies könnte durch den<br />

U3-Ausbau ebenfalls gestärkt werden.<br />

25 Spricht man im BayKiBiG und in den aufgeführten Belegungszahlen von Unterdreijährigen, so handelt es sich<br />

um Kinder, die beim Eintritt in die KiTa unter drei Jahre alt waren. Diese zählen in allen BayKiBiG-Berechnungen<br />

(wichtig insbesondere für den Anstellungsschlüssel) für das angegebene Betreuungsjahr mit dem Gewichtungsfaktor<br />

2,0.<br />

13


der hinzu, die in der qualifizierten Tagespflege betreut werden, so erreicht man eine<br />

Quote von 20 % (bezogen auf 1014 Kinder).<br />

Die Nachfrage nach Plätzen für Unterdreijährige ist weiter schwer planbar. Zu Beginn<br />

der Ausbauplanungen des Bundes und der Länder wurde auf Erhebungen und Hochrechnungen<br />

abgestellt, die von einem durchschnittlichen Platzbedarf für 35 % der<br />

unter Unterdreijährigen - davon 30 % in Kindertagespflege – ausgehen (für Bayern<br />

27 % KiTa-Betreuung und 9 % Tagespflege). 26 Die Hochrechnung zum damaligen<br />

Zeitpunkt basierte auf konkreten Erfahrungen aus den neuen Bundesländern und<br />

Elternbefragungen. Auf diesen Grundlagen wurde im sog. Krippengipfel von Bund,<br />

Ländern und Gemeinden ein durchschnittliches Ausbauziel von 35 % festgelegt. Dies<br />

entspricht für <strong>Memmingen</strong> einem Platzbedarf von derzeit rd. 350 Betreuungsplätzen.<br />

Nach wie vor wird aber kontrovers diskutiert, wie hoch dabei der Bedarf an öffentlicher<br />

Betreuung für Unterdreijährige in den nächsten Jahren für die einzelnen Regionen<br />

und Kommunen tatsächlich sein wird. Dabei gehen die Einschätzungen mitunter<br />

weit auseinander. Selbst für interessierte Beobachter ist es nicht einfach, sich im<br />

Gewirr der Zahlen, die aktuell genannt werden, zurechtzufinden und die richtige Strategie<br />

für eine möglichst genaue Erhebung zu finden. 2728<br />

Ein Versuch der Bedarfserhebung im Bedarfsplan 2009-2012 war insoweit unternommen<br />

worden, dass eine Elternbefragung in der Gruppe der Familien mit Kindern<br />

unter drei Jahren durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden aber<br />

umgehend durch höhere Nachfrage als prognostiziert überholt. So war damals vorsichtig<br />

von zwei bis drei zusätzlichen Gruppen die Rede. 29 Dies wurde längst durch<br />

die tatsächliche Entwicklung überholt. Als Gründe hierfür liegen nahe:<br />

- der Bedarf für Betreuung für Unterdreijährige entsteht oft sehr kurzfristig.<br />

Eltern entscheiden oftmals innerhalb weniger Wochen/Monate, ob sie ihr<br />

Kind in einer Krippe betreuen lassen wollen. Dies hängt zum einen damit zusammen,<br />

dass die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren nicht immer in<br />

dem Maße von den Eltern selbst vorhersehbar und planbar ist: Verständlicherweise<br />

ist es nicht ohne weiteres von den Eltern im Zeitpunkt der Geburt<br />

schon immer entscheidbar, ob und in welche Betreuung sie ihr Kind z.B. mit<br />

dessen ersten Geburtstag geben wollen. Zum anderen fordern je nach Arbeitsmarktlage<br />

Arbeitgeber oftmals sehr kurzfristige Rückkehrentscheidungen,<br />

wenn z.B. dringender Arbeitskräftebedarf besteht. 30 Zu dieser Kurzfristigkeit<br />

im Gegensatz steht die Problematik, dass ein Krippenneubau von Beginn der<br />

Standortsuche an, über Planung und Genehmigung der Mittel bis zur Fertig-<br />

26 Deutsches Jugendinstitut (DJI), 30.04.2007: Bedarfsszenarien für unter Dreijährige und ihre Berechnungsgrundlagen;<br />

http://www.dji.de/dasdji/home/news_0705_2_bedarfsszenarien.pdf (Datum der Einsichtnahme für alle<br />

Internetquellen 01.09.2012); z.T. wird mittlerweile von durchschnittlich 39 % gesprochen, die Tendenz ist jedoch<br />

jeweils ähnlich (s.a. MM-Zeitung 20.09.2012 in Zusammenhang mit Steuerpflicht für KiTas)<br />

27 http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=7250,123, http://www.sueddeutsche.de/bayern/kinderbetreuung-inbayern-warum-der-kita-ausbau-hinterherhinkt-1.1369595,<br />

http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Auch-in-<br />

Bayern-fehlen-Krippenplaetze-id17463266.html<br />

28 z.Z. werden neue und genauere Erhebungsmodelle durch das DJI entwickelt; diese ergeben – soweit die ersten<br />

Pilotprojekte ausgewertet sind - auch weiterhin ein Ergebnis mit großen Schwankungsbreiten (s. Städtetag<br />

aktuell, 6/2012, S. 6)<br />

29 Bedarfsplan 2009-2012, S. 18 ff<br />

30 Gleichzeitig erfolgt natrugemäß erst in diesem Moment die konkrete finanzielle Abwägung: Elternbeitrag-ggf.<br />

Jugendhilfeübernahmemöglichkeit-erzielbares Einkommen<br />

14


stellung in der Regel 18 bis 24 Monate benötigt.<br />

- Eltern wollen sich konkret für eine Krippe entscheiden. Die Eltern üben ihr<br />

Wunsch- und Wahlrecht grundsätzlich sehr verantwortungsbewusst aus. So<br />

geht in der Regel ein eingehendes Beratungsgespräch einer Aufnahme in einer<br />

Einrichtung voraus. Dies ist wichtig, denn nur so können EinrichtungsmitarbeiterInnen<br />

und Eltern die konkreten Bedürfnisse des Kindes ermitteln und<br />

entsprechende Betreuungsangebote machen. Aus diesem Grund erfolgt in<br />

<strong>Memmingen</strong> – im Gegensatz zu manch anderen Kommunen – keine zentrale<br />

Platzvergabe für alle Einrichtungen: Im Vordergrund soll der persönliche Kontakt<br />

mit der Einrichtung stehen. Dies hat aber zur Folge, dass die Eltern oft<br />

erst dann eine konkrete Entscheidung für eine Betreuung treffen, wenn sie die<br />

Einrichtung und vor allem die MitarbeiterInnen vor Ort kennen lernen konnten.<br />

Dies ist genauso für den Bereich der Betreuung von Unterdreijährigen festzustellen;<br />

hier deshalb auch so wichtig, weil in der Betreuung von Unterdreijährigen<br />

Vertrauen, Beziehung und Geborgenheit eine ganz besondere Rolle spielen.<br />

Deshalb ist eine Abfrage von Bedarfen ohne den Eltern gleichzeitig konkrete<br />

Einrichtungen anbieten zu können, kritisch zu sehen. Beispiele aus anderen<br />

Kommunen ergeben ein ähnliches Bild: Oftmals werden nach Fertigstellung<br />

Krippenplätze doch von den Familien belegt, die vorab eigentlich keinen<br />

Bedarf angemeldet hatten.<br />

- Das Betreuungsgeld, das 2013 eingeführt werden soll, lässt Eltern zögern,<br />

sich vorab konkret für eine Krippenbetreuung zu entscheiden. Die Einführung<br />

des Betreuungsgeldes für Familien, die ihr Kind unter drei Jahren in keine Einrichtung<br />

geben, ist noch nicht beschlossen und wird von den Auswirkungen<br />

kritisch diskutiert. 31 Auch die Details sind noch sehr unklar. Deshalb können<br />

Eltern auch derzeit schwer entscheiden, ob sie nun eine Einrichtung oder das<br />

Betreuungsgeld wählen. Dies ist nachvollziehbar, erschwert die Einschätzung<br />

des konkreten Betreuungsbedarfes aber zusätzlich.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat in <strong>Memmingen</strong> hat sich dennoch vor diesem Hintergrund – zuletzt durch<br />

Beschluss vom 1. März 2012 – entschieden, auf jeden Fall weitere Plätze zu schaffen,<br />

um ein klares Signal der Familienfreundlichkeit und Planungssicherheit für die<br />

Zukunft zu setzen:<br />

- Krippengruppen am Kindergarten<br />

Im Mitteresch: 24 Plätze<br />

- Krippe der Johanniter Unfallhilfe:<br />

24 Plätze<br />

- Krippengruppen beim Neubau der<br />

KiTa Sonnenschein: 24 Plätze<br />

- Krippengruppen am Kindergarten<br />

<strong>Stadt</strong>weiherstraße: 24 Plätze<br />

- Krippengruppen am Kindergarten<br />

Westermannstraße: 24 Plätze<br />

31 z.B. differenziert-kritisch von der KiTA-Expertin PD Dr. Becker-Stoll (Bayer. Staatsinstitut für Frühpädagogik –<br />

IFP) in Stimme der Familie 3/2012, 23; sehr uneinheitlich bis mehrheitlich ablehnende Expertenanhörung des<br />

Bundestages am 14.09.2012 (s. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/<br />

Betreuungsgeld/Stellungnahmen/index.html)<br />

15


Spatenstich Krippenneubau Im Mitteresch 32<br />

Diese Entscheidungen bedeuten einen Anstieg der Plätze für Kinder unter drei Jahren<br />

bis zum Jahr 2013 auf 234 und sind inhaltlich wie folgt begründet:<br />

- Mit diesem Ausbau und in Zusammenspiel mit den derzeit möglichen und<br />

entwickelbaren rund 60 Plätzen in der Tagespflege kann nahezu der geforderte<br />

Betreuungsgrad erreicht werden (234 + 60 = 294 = 29 % der Unterdreijährigen).<br />

Rechnet man die Plätze hinzu, die bislang von Unterdreijährigen in Kindergärten<br />

belegt wurden (rund 55), dann erreicht man ein Angebot von rund<br />

350 Plätzen (35 % bei dann ggf. rd. 1000 Kindern bis drei Jahre), wobei in<br />

diesem Zusammenhang immer im Einzelfall abzuwägen sein wird, ob und wie<br />

eine solche Belegung den Bedürfnissen des Kindes am besten dient. Sollte<br />

der Bedarf weiter steigen, so wäre alternativ genauso denkbar, die weiter absehbare<br />

Reduzierung von Kindergartenplätzen und damit –gruppen durch<br />

kurzfristige Umwandlung derselben in Krippengruppen zu vollziehen. 33<br />

- Der Ausbau der Betreuungsplätze für Unterdreijährige ist ein besonderer<br />

Standortvorteil für jede Kommune. Damit fällt es Familien leichter, Erziehung<br />

und Beruf in Einklang zu bringen. Dies kann die Migration von Familien nach<br />

<strong>Memmingen</strong> unterstützen. Damit leistet <strong>Memmingen</strong> einen Beitrag zum Ziel<br />

der Bayerischen Staatsregierung, Bayern zum „Familienland“ zu entwickeln. 34<br />

- Durch die mit den Neuinvestitionen überdurchschnittlich hohen Fördergelder<br />

konnten neue Träger für <strong>Memmingen</strong> gewonnen werden. Dies erhöht die Pluralität<br />

und fördert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.<br />

- Das derzeitige Investitionsförderprogramm für den Ausbau von Plätzen für Unterdreijährige<br />

läuft nach jetzigem Stand 2013 aus. Ein weiteres Zögern in der<br />

Entscheidung bzgl. Neuschaffung von Plätzen wäre von erheblichem finanziellem<br />

Nachteil für Träger und Kommune. Zu beachten dabei ist, dass nur neu<br />

geschaffene Plätze gefördert werden.<br />

- Soweit die Neuschaffung von Plätzen an bestehenden Einrichtungen erfolgt<br />

ist, können damit auch bauliche Verbesserungen für die gesamte Einrichtung<br />

erreicht werden, die so sonst nicht ohne weiteres möglich geworden wären.<br />

- Das theoretische Risiko der Überdeckung des Bedarfs ist überschaubar, denn<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist als großer Träger relativ flexibel in der Lage diesem<br />

z.B. dadurch entgegen zu steuern, indem durch sie angebotene Plätze in Altbeständen<br />

reduziert werden.<br />

Damit ist festzustellen, dass – bei aller Unwägbarkeit in der Planung der Plätze<br />

für diese Altersgruppe – ab dem Jahr 2013 voraussichtlich der gesetzliche Anspruch<br />

nach § 24 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren erfüllt werden wird.<br />

32 <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> Pressestelle<br />

33 Gleichzeitig besteht die denkbare Möglichkeit, dass Plätze „gesplittet“ werden: Wobei z.Z. tendenziell festzustellen<br />

ist, dass die Familien mehr Stunden je Kind buchen.<br />

34 Der Ausbau der Betreuungsplätze für Unterdreijährige ist nach Ansicht von Staatsministerin Hadertauer einer<br />

der wichtigsten Beiträge zum Familienland Bayern (Memminger Zeitung 31.08.2012).<br />

16


3.3 Kinder von drei Jahren bis zur Schulpflicht<br />

Der aktuelle Bedarf im Kindergarten errechnet sich praktisch aus<br />

100 % der Kinder der entsprechenden Jahrgänge. Damit ist auch<br />

nicht zu erwarten, dass das „kostenfreie“ letzte Kindergartenjahr<br />

zusätzlichen Betreuungsbedarfe hervorruft.<br />

Bislang konnte praktisch allen Kindern aus <strong>Memmingen</strong> ein Platzangebot gemacht<br />

werden. Wartelisten bestehen regelmäßig keine. Kurzfristige Engpässe entstanden in<br />

manchen Kindergärten örtlich vor allem durch Migrationsbewegungen oder dadurch,<br />

dass es nicht immer sofort personell reagiert werden konnte, wenn erhöhte Buchungsstunden<br />

durch erhöhte Personalstunden ausgeglichen werden mussten. Die<br />

entsprechenden Entwicklungen in den Kindergartenbezirken lassen sich gut in den<br />

Anlagen 1 (Belegung) und 2 (Einwohnerzahlen) nachvollziehen.<br />

Als besondere Entwicklung sind die Kinderzahlen im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> zu<br />

betrachten. Im Frühjahr 2012 wurde dem Amt für Kindertageseinrichtungen im Rahmen<br />

der Abstimmung der Platzvergabe mit den freien Trägern von den Einrichtungen<br />

im Ostteil der <strong>Stadt</strong> gemeldet, dass es für das Jahr 2012/2013 wohl nicht möglich<br />

sein wird, diesen lokalen Bedarf zu decken.<br />

Kinder im Alter 3-5 Jahre in den "Ost-"KiGa-Bezirken Albert-Schweitzer-K, St. Hildegard, St. Nikolaus-K.<br />

Stichtag 01.09.2010 - 01.09.2011 - 01.09.2012<br />

245<br />

240<br />

239<br />

235<br />

232<br />

230<br />

225<br />

220<br />

217<br />

215<br />

210<br />

205<br />

2010 2011 2012<br />

Gleichzeitig machte die Kindertageseinrichtung St. Hildegard das Angebot, im bestehenden<br />

Altbau ein unbenutztes Stockwerk für bis zu zwei Kindergartengruppen umzubauen<br />

und für einen mittelfristigen Zeitraum anzubieten. In den anderen Kindertageseinrichtungen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet war dies so nicht möglich und diesen Familien wäre<br />

es auch aufgrund ihres Wohnsitzes nicht ohne weiteres möglich gewesen, auf andere<br />

Einrichtungen auszuweichen.<br />

17


Die Kinderzahlen dort sind zum gesamtstädtischen Trend derzeit zum Teil gegenläufig.<br />

Belegt ist auf jeden Fall, dass in den kindergartenrelevanten Altersgruppen eine<br />

Migration in diesen Teil der <strong>Stadt</strong> stattgefunden hat.<br />

Dies hängt wohl vor allem damit zusammen, dass in diesen Teil der <strong>Stadt</strong> ein Zuzug<br />

von Familien mit Kindern zu verzeichnen ist (Neubau und Sanierung von Wohnraum).<br />

Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Einrichtungen im Osten der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Memmingen</strong> durch erhöhte Gewichtungsfaktoren der Kinder (Unterdreijährige und<br />

50-70 % Gewichtungsfaktor nichtdeutschsprachiger Herkunft) inhaltlich sehr stark<br />

ausgelastete 35 Einrichtungen aufweisen, die nicht ohne weiteres und längerfristig nur<br />

auf Notplatzbelegung verwiesen werden können.<br />

So wurde es im Rahmen der bestehenden Betriebskostenvereinbarung durch die<br />

Katholischen Jugendfürsorge kurzfristig möglich gemacht, dort zusätzliche Kindergartenplätze<br />

einzurichten. Vor dem Hintergrund der insgesamt stagnierenden Kinderzahlen<br />

wurden diese Plätze jedoch auf vorläufig sechs Jahre (zwei „Kindergartengenerationen“)<br />

befristet. Eine Investitionskostenförderung nach Art. 27 BayKiBiG war<br />

damit nicht notwendig geworden und wäre im Hinblick auf eine damit verbundene<br />

25jährige Zweckbindung auch nicht im Sinne des Trägers und der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

gewesen. Mit der Fertigstellung der zusätzlichen Gruppen dürfte im Oktober/November<br />

2012 zu rechnen sein. Alle betroffenen Familien wurden von Seiten<br />

des Amtes für Kindertageseinrichtungen auf dieses Angebot verwiesen.<br />

Insgesamt ist von einer Bedarfsdeckung für Kindergartenkinder in <strong>Memmingen</strong><br />

dauerhaft auszugehen. Die Schulkindergärten 36 sind hierbei ein ergänzendes,<br />

pädagogisches Angebot in diesem Bereich.<br />

3.4 Schulpflichtige und Schulkinder<br />

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten<br />

in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung<br />

und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung<br />

des bayerischen Bildungswesens dar. 37 Er ermöglicht nicht nur eine<br />

bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und Erziehungsberechtigten,<br />

sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung<br />

für die Schüler bei.<br />

Für eine verlässliche Betreuung der Kinder- und Jugendlichen insbesondere im Anschluss<br />

an den Unterricht stehen – abhängig von den jeweiligen familiären, örtlichen,<br />

räumlichen und schulischen, personellen und strukturellen Bedürfnissen und Gegebenheiten<br />

– vielfältige Angebote zur Verfügung: Mittagsbetreuung, verlängerte Mit-<br />

35 Gleichzeitig ist bei allen KiTas festzustellen, dass die Zahl der „Essenskinder“ zunimmt (teils 60 % in KiGas)<br />

36 Die Schulkindergärten (SKG) sind als besonderes Angebot für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder und<br />

Schulrückkehrer konzipiert. Von den SKG zu unterscheiden ist ein weiteres besonderes Angebot für Kinder bis<br />

zur Schulpflicht: Die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE), die jedoch nicht dem BayKiBiG (aufsichtlich, planerisch<br />

und finanziell) sondern dem BayEUG unterliegt und in einer mehr schulischen Struktur (Öffnungszeiten,<br />

Fahrdienst, Ferien) in kleineren Gruppen tätig ist (in <strong>Memmingen</strong> Einrichtung mit drei Gruppen mit je 10-12 Kindern<br />

- mit memmingenübergreifendem Einzugsgebiet - in der Hinteren Gerbergasse 11 a, s.a.<br />

http://www.schwabenhilfe.com/eV/index.php/inhalt/private_schulvorbereitende_einrichtung_memmingen/141). Mit<br />

den Memminger KiGas besteht jedoch eine entsprechende Abstimmung bei individuellen Bedarfslagen für einzelne<br />

Kinder.<br />

37 http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie/mittagsbetreuung.html<br />

18


tagsbetreuung, Betreuung von Schulkindern in Horten, und anderen Kindertageseinrichtungen,<br />

gebundene Ganztagsschulen und offene Ganztagsschulen (hier seit<br />

2009/2012 in etwa Verdoppelung der Angebote). 38<br />

Die Schulen in <strong>Memmingen</strong> erheben hierzu laufend den tatsächlichen Bedarf und<br />

entscheiden in Zusammenarbeit mit Schul- und Schulverwaltungsamt, wo zusätzliche<br />

schulische Angebote eingerichtet werden. Von Seiten der Kindertageseinrichtungen<br />

wird dies begleitet durch die Angebote von drei Horten, einer Hortgruppe in der Kindertageseinrichtung<br />

Eisenburg und einer Schulkindbetreuung im Kindergarten<br />

Volkratshofen.<br />

Die Hortangebote der Kindertageseinrichtungen sind weiter konstant belegt. Grundsätzlich<br />

konnte allen bedarfsnotwendigen Nachfragen eine Zusage erteilt werden. Als<br />

besonderen Schwerpunkt bieten alle Horte Integrationsplätze für behinderte oder von<br />

Behinderung bedrohte Kinder an. Unter anderem dieses besondere Angebot (neben<br />

Ferienbetreuung 39 und Öffnungszeiten) stellt sicher, dass die Horte - trotz weiter<br />

steigender Angebote im schulischen Bereich - eine Zukunft haben werden. Im Miteinander<br />

der schulischen und KiTa-Angebote wird den Familien ein gutes Angebot<br />

an Betreuungsplätzen in <strong>Memmingen</strong> gemacht.<br />

Ein Ausbau der Plätze in Tageseinrichtungen nach dem BayKiBiG für Schüler<br />

ist derzeit deshalb nicht angezeigt. Von Seiten der Schulen und staatlicherseits<br />

werden laufend entsprechende Angebote entwickelt, die jedoch nicht vorrangig<br />

der BayKiBiG-Planung (s.o. 1.3) unterliegen.<br />

3.5 Qualifizierte Tagespflege<br />

Aus der Beratungspraxis des <strong>Stadt</strong>jugendamtes kann festgehalten werden, dass Tagespflege<br />

als eigenständiges Angebot neben den bestehenden Betreuungsangeboten<br />

in öffentlichen Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung sein<br />

wird. Neben dem zusätzlichen Ausbau an Krippenplätzen wird aus Sicht des Fachdienstes<br />

das Betreuungsangebot Tagespflege parallel weiter dringend nötig sein, um<br />

den individuellen Bedürfnissen der jungen Familien und deren Arbeitssituationen gerecht<br />

werden zu können.<br />

Die Tagespflege unterliegt jedoch starken Schwankungen. Es gibt nur wenige Tagesmütter<br />

die konstant über mehrere Jahre zur Verfügung stehen. Um Tagesmütter<br />

längerfristig in der Tagesbetreuung halten zu können, müsste die Belegung planbarer<br />

werden und das Einkommen deutlich erhöht werden.<br />

Die von der Politik laufend veränderten Rahmenbedingungen haben maßgeblich zur<br />

Verunsicherung der Tagesmütter beigetragen. Das angestrebte Berufsprofil von<br />

hochqualifizierten Tagesmüttern, die für knappe Belohnung längerfristig bereit sind in<br />

der Tagespflege zu arbeiten, ist nach heutigen Erfahrungswerten in der Praxis<br />

schwer realisierbar. Um mehr qualifizierte Tagesmütter gewinnen zu können, wäre<br />

die Verbesserung der Einkommensmöglichkeit eine wichtige Voraussetzung. Analog<br />

zur Praxis der Bedarfsfälle prognostiziert der Fachdienst eine Zunahme der Anfragen<br />

an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige. Vermutlich werden sich mit Rechtsan-<br />

38 Schulverwaltungsamt <strong>Memmingen</strong><br />

39 Ferienbetreuung wird in den schulischen Angeboten regelmäßig nicht angeboten<br />

19


spruch auf einen Betreuungsplatz für Unterdreijährige ab 2013 die Nachfragen um<br />

frühzeitige, familiennahe Betreuung weiter erhöhen.<br />

3.6 Qualität in Kindertageseinrichtungen 40<br />

Neben der quantitativen Bedarfsplanung ist von ganz besonderer Bedeutung, dass<br />

die Qualität in den Kindertageseinrichtungen gezielt gefördert wird: 41 Das BayKiBiG<br />

und die AVBayKiBiG sind seit fast sieben Jahren in Kraft und haben hierzu „einen<br />

tiefgreifenden Wandel im Bereich der Kindertagesbetreuung bewirkt. Bildungs- und<br />

Erziehungsziele wurden verbindlich vorgegeben.“ 42<br />

Das BayKiBiG hat die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Tageseinrichtungen insgesamt<br />

gestärkt. Ein zentrales Augenmerk gilt der Qualität der Kinderbetreuung, die<br />

sich an folgenden Punkten festmacht:<br />

• Fachkräfte (Art. 10 BayKiBiG)<br />

• Kinder mit (drohender) Behinderung (Art. 11 BayKiBiG)<br />

• Kinder mit Sprachförderbedarf (Art. 12 BayKiBiG)<br />

• Elternarbeit (Art. 14 BayKiBiG)<br />

• Vernetzung der Kindertageseinrichtungen; Zusammenarbeit mit der Grundschule<br />

(Art. 15 BayKiBiG)<br />

• Qualitätssicherung als eine Fördervoraussetzung (Art. 19 BayKiBiG)<br />

• Darüber hinaus setzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> eigene Akzente, die unter dem Punkt<br />

Besondere Projekte genannt sind, um die Qualität ihrer Einrichtungen zu<br />

verbessern.<br />

Fachkräfte<br />

Der Einsatz von ausreichendem und qualifiziertem Personal 43 obliegt den Trägern<br />

der Kindertageseinrichtungen und wird im Rahmen der Fachaufsicht kontrolliert.<br />

„Pädagogisches Personal sind pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte.“ (§ 16<br />

AVBayKiBiG), deren Ausbildungsstandard im Gesetz klar festgelegt ist. Die Träger<br />

tragen die Verantwortung für die entsprechende Stellenbesetzung.<br />

Anstellungs- und Fachkräfteschlüssel<br />

Entscheidend für eine qualitativ hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit in den<br />

Kindertageseinrichtungen sind unter anderem die pädagogischen Rahmenbedingungen,<br />

wie die räumliche Infrastruktur der Einrichtungen und der förderrelevante Mindestanstellungsschlüssel.<br />

Mit dem Anstellungsschlüssel wird das Verhältnis der Summe der Personalstunden<br />

zur Summe der gewichteten Buchungsstunden der Kinder vorgegeben. Gleichzeitig<br />

soll mindestens die Hälfte der Personalstunden durch Fachkräfte (grundsätzlich ErzieherInnen)<br />

abgedeckt sein.<br />

40 Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>, Fachberatung für Kindertageseinrichtungen<br />

41 PD Dr. Fabienne Becker-Stoll (IFP): „Das A und O ist die Qualtiät“ (a.a.O.)<br />

42 Stellungnahme des Bayerisches Staatsministeriums Arbeit u. Sozialordnung, Familie und Frauen v. 17.07.2012<br />

43 Art. 10 BayKiBiG<br />

20


Mit der Absenkung des Mindestanstellungsschlüssels von 1 : 12,5 auf 1 : 11,5 im<br />

Jahr 2008 wurde dem Ziel Rechnung getragen, die Qualität der Kindertageseinrichtungen<br />

zu verbessern und damit die Entwicklung der Kinder noch stärker zu unterstützen.<br />

Die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen erhielten mehr Zeit für<br />

die individuelle Förderung der Kinder. Dies hat nun nicht automatisch zur Folge, dass<br />

sich überall die Gruppengröße entsprechend reduziert. Die Betriebserlaubnisse bleiben<br />

hiervon unberührt. In jeder Einrichtung wird laufend zu prüfen sein, wie sich dies<br />

auf Dauer strukturell auswirkt.<br />

Die neue AVBayKiBiG senkt den Mindestanstellungsschlüssel in einem weiteren<br />

Schritt auf 1 : 11 ab. Auf lange Sicht wird zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit<br />

der Schlüssel 1 : 10 anvisiert. Dieser Schlüssel ist zwar äußerst wünschenswert,<br />

aber mit Blick auf den Fachkräftemangel momentan noch nicht umsetzbar.<br />

Laut einer bundesweiten Studie des Deutschen Jugendinstituts e.V. (DJI) von 2010 44<br />

sind Prognosen oder Modellrechnungen hier sehr schwierig und kaum machbar, weil<br />

es eine Fülle von ungewissen Faktoren gegeneinander abzuwägen gilt.<br />

Faktoren, die den tatsächlichen Personalbedarf in den Jahren 2013-2017 beeinflussen<br />

und die zwischen den Kommunen, Bundesländern und zwischen Ost- und<br />

Westdeutschland erheblich schwanken sind laut der o. g. Studie folgende:<br />

• der zusätzliche Personalbedarf im U-3-Bereich durch den Krippenausbau 2013<br />

• der Personalüberhang aus den bestehenden Kindertageseinrichtungen, der<br />

bei z.T. rückläufigen Kinderzahlen im Bereich der 3-6-jährigen entsteht<br />

• die schwankenden Gewichtungsfaktoren und Buchungszeitfaktoren der einzelnen<br />

Kinder, die wiederum den Anstellungsschlüssel festlegen<br />

Hinzu kommt hier, dass die Nachfrage nach Mittagessen in den letzten Jahren rapide<br />

gestiegen ist. Auch viele nicht-berufstätige Eltern wollen das grundsätzliche<br />

Angebot des Mittagessens in Anspruch nehmen. Das stellt (vor allem) die kleineren<br />

Einrichtungen vor ein großes Problem in Bezug auf Personal und räumliche<br />

Infrastruktur.<br />

• jährlich frei werdende Stellen durch altersbedingte Abgänge mit dem Übergang<br />

in das Rentenalter oder aufgrund der Personen, die das Arbeitsfeld vorübergehend<br />

oder dauerhaft, jedenfalls vorzeitig, verlassen<br />

• das Potential zur Aufstockung von Teilzeitbeschäftigten in den Kindertageseinrichtungen<br />

• die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen, Fachakademien<br />

und Berufsfachschulen, die je nach Bundesland nur zu 50-80% in eine<br />

Kindertageseinrichtung einmünden<br />

• die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen in<br />

der Frühpädagogik<br />

• das Potential der Fachkräfte, die in anderen Berufsfeldern arbeiten bzw. als arbeitslos<br />

gemeldet sind und (wieder) bereit sind, in das Berufsfeld zurückzukehren<br />

bzw. angeworben werden müssen<br />

• das Potential der als arbeitslos gemeldeten Personen, die in das Berufsfeld<br />

einsteigen wollen, ohne jedoch die notwenige Qualifikation zu besitzen<br />

• der Bedarf an Plätzen und Personal im Bereich der Tagespflege<br />

44 DJI, Der U-3-Ausbau und seine personellen Folgen<br />

21


„Infolgedessen kann es vorerst nur darum gehen, anhand verschiedener Einflussfaktoren<br />

und ihrer Gewichtung Anhaltspunkte für mögliche Größenordnungen des zukünftigen<br />

Personalbedarfs zu erhalten, die man durch fachliche und politische Maßnahmen<br />

mehr oder weniger stark beeinflussen kann. Ziel der aktuellen empirischen<br />

Analysen und Modellrechnungen ist es daher, die Folgen eines möglichen drohenden<br />

Personalmangels durch umsichtige politische Planung vermeiden zu können.“ 45<br />

Wann, in welcher Intensität oder ob überhaupt dieser Fachkräftemangel im Memminger<br />

Raum auftreten wird, lässt sich noch nicht absehen. In den Ballungsräumen ist er<br />

schon seit einiger Zeit klar zu spüren.<br />

Die Träger von Tageseinrichtungen in <strong>Memmingen</strong> müssen an das Thema der Personalbeschaffung<br />

und Personalbindung in Verbindung mit einem prognostizierten<br />

Fachkräftemangel in Zukunft noch sensibler und erfindungsreicher herangehen, als<br />

es bisher schon gemacht wird.<br />

Fachliche Qualifizierung<br />

Um die fachliche Qualifizierung auf dem aktuellen Stand zu halten nutzen die MitarbeiterInnen<br />

interne und externe Fort- und Weiterbildungsangebote.<br />

Die <strong>Stadt</strong> und die Unterhospitalstiftung als Träger legen ihrerseits großen Wert darauf,<br />

ihr Personal kontinuierlich fortzubilden und in seiner Arbeit zu unterstützen.<br />

• Internes Fortbildungsprogramm der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

Über die kommunale Kindergartenfachberatung selbst werden rund 12 - 14 Fortbildungen<br />

pro Jahr angeboten. Die Themen bilden eine Mischung von Fachwissen,<br />

Praxis und Persönlichkeitsbildung. Sie reichen z.B. von Sprachförderung,<br />

Tipps bei Lese-Rechtschreib-Schwäche von Hortkindern, Lieder und Tänze, Kinder<br />

brauchen Rituale über Entwicklungs- oder Elterngespräche führen, Aggression,<br />

Bindungsfähigkeit bei Kindern unter 3 bis zu Konfliktmanagement für Leiterinnen,<br />

Moderationskurs für Leitungs- und Gruppenfachkräfte und Atem- und Stimmtraining.<br />

Diese Veranstaltungen zählen jährlich 200 bis 240 TeilnehmerInnen.<br />

• Externe Fortbildungen<br />

o Die Dachverbände der freien Träger (z.B. Caritas-Verband e.V., impuls<br />

e.V., GUVV) bieten ein breites Spektrum an speziellen Fortbildungen<br />

für das Personal der Kindertagesstätten an. Die teilnehmenden MitarbeiterInnen<br />

dieser Angebote fungieren dann als MultiplikatorInnen in ihren<br />

Teams. Darüber hinaus bietet der Fortbildungsmarkt eine Fülle von<br />

allgemeinen Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte<br />

o Die Regierung von Schwaben, das Bayerischen Staatsministerium für<br />

Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, sowie weitere Ämter<br />

bieten immer wieder (kostenlose) Fachfortbildungen für das Personal<br />

der Kindertageeinrichtungen an. In diesem Rahmen gibt es z.B. von<br />

2012-2015 eine Fortbildungskampagne zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft<br />

mit Eltern. Im Herbst 2012 findet ein 2-tägiger Workshop<br />

mit Personal aus Tageseinrichtungen und Lehrern der Grundschulen in<br />

<strong>Memmingen</strong> statt.<br />

45 Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI), a.a.O.<br />

22


• Einrichtungsinterne Veranstaltungen<br />

Die einzelnen Einrichtungen organisieren intern Fortbildungen, die speziell auf ihre<br />

Bedürfnisse ausgelegt sind und Teamtage.<br />

• Kollegialen Beratungsgruppen<br />

Die Leiterinnen nutzen diese Form des fachlichen Austausches.<br />

• Supervision<br />

Leiterinnen und MitarbeiterInnen werden in ihrer Arbeit fachlich unterstützt durch<br />

Einzel-, Team- und Fallsupervisionen.<br />

• Fachberatung für Kindertagesstätten<br />

Ihr Ziel ist es, die Arbeit in den Tageseinrichtungen zu unterstützen, zu ergänzen<br />

und weiterzuentwickeln. Durch das Angebot der Beratung, Information und Fortbildung<br />

fördert die Fachberatung den Dialog zwischen allen an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen<br />

Beteiligten. Dies geschieht u.a. durch regelmäßige Kontaktgespräche<br />

und -besuche in den Einrichtungen, Beratung der LeiterInnen, MitarbeiterInnen,<br />

der Träger und Elternbeiräte, Koordination der Konferenzen, AKs<br />

und der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, aber auch im Rahmen von<br />

Kriseninterventionen. Darüber hinaus ist der Fachberater eingebunden in Personalangelegenheiten<br />

und nimmt die pädagogische Fachaufsicht über freie Träger<br />

wahr.<br />

Kinder mit (drohender) Behinderung<br />

Die integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit für Kinder mit Behinderung<br />

oder drohender Behinderung 46 wird in speziellen integrativen Kindertageseinrichtungen<br />

oder im Rahmen von Einzelintegrationen realisiert. Ziel ist es, diesen Kindern<br />

eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die<br />

Mitarbeiter in integrativen Gruppen verfügen entsprechend über zusätzliche Qualifizierung.<br />

Unterstützt wird die Arbeit des pädagogischen Personals der Einrichtungen durch<br />

einen zusätzlichen Fachdienst zur individuellen Förderung. Darüber hinaus bekommen<br />

Kinder im Einzelfall weitere Leistungen, wie z.B. Frühförderung, Krankengymnastik,<br />

Logopädie oder Ergotherapie.<br />

Die aktuelle gesellschaftspolitische Diskussion über Inklusion, vor allem in Zusammenhang<br />

mit den Schulen, spielt natürlich in den Bereich der Kindertageseinrichtungen<br />

hinein, weil die Bildung nicht auf einzelne Institutionen begrenzt ist. Im Rahmen<br />

der kontinuierlichen Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und (Grund-)<br />

Schulen werden bereits Konzepte und deren Rahmenbedingungen ausgetauscht, um<br />

den Übergang Kita – Schule möglichst gut zu gestalten. Zu diesem Thema veranstalten<br />

die Kooperationspartner von Kindertageseinrichtungen und Schule der <strong>Stadt</strong> und<br />

des Landkreises im Oktober 2012 zwei Informationsveranstaltungen für ihr pädagogisches<br />

Personal.<br />

Kinder mit Sprachförderbedarf<br />

Bei der integrativen Bildungs- und Erziehungsarbeit für Kinder mit Sprachförderbedarf<br />

47 wird die MitarbeiterInnen der Einrichtungen durch zusätzliche Fachkräfte<br />

46 Art. 11 BayKiBiG<br />

47 Art. 12 BayKiBiG<br />

23


für Sprachförderung ergänzt. Im Bereich der Kindergärten ist das eine bewährte,<br />

langjährige Praxis in den Memminger Tageseinrichtungen. Sprachkompetenz ist eine<br />

Schlüsselqualifikation und eine wesentliche Voraussetzung für schulischen und beruflichen<br />

Erfolg, für eine volle Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen Leben.<br />

Im Krippenbereich wird die Sprachförderung unterstützt<br />

vom BMFSFJ mit der Initiative:<br />

In diesem Bundesprogramm bekommen die vier teilnehmenden Memminger Tageseinrichtungen<br />

(Stiftungskindergärten Wartburgweg und <strong>Stadt</strong>weiherstraße/Kinderkrippe<br />

Stebenhaberstraße und Kindergarten St. Hildegard) von 2011-2014 Zuschüsse<br />

für eine zusätzliche qualifizierte Fachkraft für die Förderung von Kindern mit besonderem<br />

Sprachförderbedarf.<br />

Elternarbeit<br />

„Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung<br />

und Betreuung der Kinder zusammen.“ 48<br />

Das geschieht durch<br />

• kontinuierlichen Austausch, regelmäßige und situationsbedingte Gespräche („Türund-Angel-Gespräche“,<br />

Entwicklungsgespräche, Kriseninterventionen, Beratungsgespräche,<br />

etc.)<br />

• Elterninformation: Elternbriefe, „schwarzes Brett“, Elterninformationsveranstaltungen<br />

• gemeinsame Veranstaltungen: Elternabende, Elternstammtische, Elternfortbildungen,<br />

Feste, Ausflüge, etc.<br />

• Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat<br />

• Elternbefragungen<br />

Durch das Amt für Kindertageseinrichtungen werden regelmäßig trägerübergreifende<br />

Elternbefragungen organisiert. Auch die Tagesstätten selbst führen mindestens<br />

jährlich eine Elternbefragung durch.<br />

Vernetzung der Kindertageseinrichtungen 49<br />

Wichtig für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den Tagesstätten ist<br />

die Vernetzung und der Austausch der Tagesstätten untereinander innerhalb des<br />

Trägers, mit den Tagesstätten der freien Träger in <strong>Memmingen</strong> und mit allen Kooperationspartnern<br />

und Vertretern der öffentlichen Verwaltung (Regierung von Schwaben,<br />

Jugendamt, Schulamt, Grund- und Förderschulen, Beratungsstellen, Arbeitskreisen,<br />

etc.). Dafür gibt es folgende Kommunikationsstruktur:<br />

48 Art. 14 BayKiBiG<br />

49 Art. 15 BayKiBiG<br />

24


• regelmäßige Teambesprechungen im Amt für Kindertageseinrichtungen (Referatsleiter,<br />

Fachberater, Verwaltung)<br />

• regelmäßige Teambesprechungen in den einzelnen Einrichtungen (Tages-, Wochen-<br />

und Jahresplanung, Informationsweitergabe, etc.) und Klausurtage<br />

• regelmäßige Leiterinnenkonferenzen (monatlich) aller Kindertageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und der Unterhospitalstiftung, sowie jährlich eine trägerübergreifende<br />

Konferenz<br />

• regelmäßige Treffen verschiedenster Arbeitskreise/-gruppen für den fachlichen<br />

Austausch:<br />

o AK Sprachförderung Krippe und Kindergarten<br />

o Integrationstreffen Kindergarten und Hort<br />

o Treffen der Kooperationspartner Kita – Grundschule<br />

o AK Krippe und Kleinkindgruppen<br />

o AK BerufspraktikantInnen, AK AnleiterInnen<br />

o AK Fachberater im Bezirk Schwaben (kommunale und alle)<br />

o AK Missbrauch<br />

• situationsbezogener Austausch mit den Kooperationspartnern<br />

• situationsbezogener Austausch mit den Vertretern der öffentlichen Verwaltung<br />

Die Kommunikationsstruktur der Leiterinnenkonferenzen und Arbeitskreise war schon<br />

immer dynamisch und dem aktuellen Bedarf geschuldet. Sie könnte sich in den<br />

nächsten Jahren, im Hinblick auf die Entwicklung im U-3-Bereich, wieder verändern.<br />

Qualitätssicherung 50<br />

Der Träger führt geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durch, die einen Aspekt<br />

der im BayKiBiG genannten Fördervoraussetzungen bilden.<br />

Konzeption<br />

Jede Einrichtung legt Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Bildungs-<br />

und Erziehungsziele (Art. 13 BayKiBiG) seiner eigenen träger- und einrichtungsbezogenen<br />

pädagogischen Konzeption zu Grunde. Jede Tagesstätte erstellt<br />

bzw. aktualisiert regelmäßig dafür ihr umfassendes pädagogisches Konzept. Die<br />

Konzeptionen werden öffentlich zugänglich gemacht.<br />

Elternbefragung<br />

Es wird mindestens jährlich eine Elternbefragung in allen Kindertageseinrichtungen<br />

in <strong>Memmingen</strong> durchgeführt. Die Ergebnisse werden ausgewertet, in den verschiedenen<br />

Gremien vorgestellt und diskutiert. Der daraus erwachsene Handlungsbedarf<br />

wird festgelegt und die getroffenen Maßnahmen werden zeitnah kontrolliert.<br />

Ergebnisse der trägerübergreifenden Elternbefragung 2012<br />

Im Januar 2012 wurde in allen Tagesstätten eine Elternbefragung – ähnlich wie bereits<br />

2006 und 2009 – durchgeführt. In Klammern sind jeweils die Ergebnisse der<br />

Befragung 2009 und 2006 aufgeführt. Der Rücklauf der ausgegebenen Bögen lag bei<br />

59%.<br />

50 Art. 19 BayKiBiG<br />

25


Die Zufriedenheit bei der Anmeldung der Kinder in der Tagestätte bezüglich der Informationen<br />

ist sehr hoch und lag bei 93%. Genauso hoch wurde die Aufnahme des<br />

Kindes zum Wunschtermin der Eltern gewertet.<br />

Die Zufriedenheit bei den Öffnungszeiten<br />

93% (93,1%/ 93,7%)und bei den<br />

Bring- und Holzeiten 90% (92%/ 88%)<br />

wurde quantitativ praktisch nahezu<br />

konstant bewertet. Keine Unterschiede<br />

waren zwischen den Tageseinrichtungen<br />

der <strong>Stadt</strong> und denen der freien<br />

Träger zu verzeichnen. Bei der qualitativen<br />

Bewertung wurden immer wieder<br />

längere Öffnungszeiten bzw. flexiblere<br />

Bring- und Holzeiten eingefordert.<br />

In 20 von 22 befragten Einrichtungen<br />

kamen dazu Kommentare von<br />

Eltern, die sich eine Nachbesserung<br />

wünschen. 51<br />

Zufriedenheit Öffnungszeiten<br />

Nein<br />

2012: 7,0%<br />

2009: 6,9%<br />

2006: 6,3%<br />

Ja<br />

2012: 93,0%<br />

2009: 93,1%<br />

2006: 93,7%<br />

Die Konzeptionen der einzelnen Einrichtungen sind laut Gesamt- Befragungsergebnis<br />

dem größten Teil der Eltern bekannt 2012: 85% (81% / 84%). Hier besteht eine<br />

große Differenz zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen. Sehr gut schnitten<br />

die drei Schulkindergärten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> und fast alle Tageseinrichtungen<br />

unter freier Trägerschaft ab.<br />

Zufriedenheit Bring- und Holzeiten<br />

Nein<br />

2012: 10%<br />

2009: 8%<br />

2006: 12%<br />

Ja<br />

2012: 90%<br />

2009: 92%<br />

2006: 88%<br />

Eine Deutung dieses Ergebnisses hängt<br />

stark mit der Auswahl der Kindertageseinrichtung<br />

zusammen. Es ist anzunehmen,<br />

dass sich Eltern, die sich für einen Schulkindergarten<br />

bzw. eine Einrichtung mit einem<br />

speziellen pädagogischen oder weltanschaulichen<br />

Ansatz für ihr Kind entscheiden,<br />

sich tendenziell mehr mit einer<br />

Konzeption auseinandersetzen. Eltern, die<br />

die Tagesstätte vor allem wegen der Ortsnähe<br />

bzw. der Nähe zum Arbeitsplatz aussuchen,<br />

setzen wahrscheinlich eher andere<br />

Prioritäten.<br />

Interessant ist zudem, dass sich die Gründe für den Besuch einer Tagesstätte stark<br />

unterscheiden (Mehrfachnennungen waren möglich):<br />

• Vor allem in den Vororten und in bestimmten <strong>Stadt</strong>teilen, in denen das Einrichtungsangebot<br />

weniger vielfältig ist, haben sich die Eltern wegen der Ortsnähe<br />

für diese bestimmte Tageseinrichtung entschieden.<br />

• Die Entscheidung für eine Einrichtung eines freien Trägers bzw. eines Schulkindergartens<br />

wurde vor allem über die Qualität der Arbeit und/ oder über das<br />

pädagogische Personal gefällt. Ausnahmen gab es dort, wo in unmittelbarer<br />

51 So werden für das KGJ 12/13 in ausgewählten städtischen KiTas voraussichtlich in Pilotprojekten flexiblere<br />

Öffnungszeiten z.B. am Nachmittag getestet werden, um ggf. bei erfolgreicher Durchführung diese für das KGJ<br />

13/14 flächendeckend anbieten zu können.<br />

26


Nähe keine zweite Einrichtung besteht, d.h. die Mehrheit der Eltern über die<br />

Ortsnähe entschieden haben.<br />

• Die Entscheidung ihr Kind überhaupt von einer Kindertageseinrichtung betreuen<br />

zu lassen ist vom Alter der Kinder bzw. vom Typ der Einrichtung unterschiedlich:<br />

o Bei der Betreuung der Kinder in einer Krippe oder im Hort steht die Berufstätigkeit<br />

der Eltern im Vordergrund.<br />

o Bei den Kindergartenkindern spielte aber das Alter eine Rolle, d.h. die<br />

Eltern hätten das Kind ohnehin im Kindergarten angemeldet.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Alle Tagesstätten sind über eine zentrale Internetseite des Jugendamtes zu finden. 52<br />

Dort finden die Eltern u.a. Informationen zu Platzzahl, Öffnungszeiten, Elternbeitrag,<br />

Konzeption, Qualitätssicherung, Bedarfsplanung, Erreichbarkeit, Formulare, Ansprechpartner,<br />

ergänzenden Angeboten und Lage der Einrichtungen. Ergänzt werden<br />

diese Informationen durch ein Faltblatt über alle Tagesstätten. Dies soll den Eltern<br />

die Auswahl erleichtern. Dennoch ist weiterhin der persönliche Eindruck wichtig<br />

und unverzichtbar, den sich dann die Eltern vor Ort von Mitarbeitern, pädagogischer<br />

Arbeit und Ausstattung machen.<br />

Besondere Projekte in 2012/13<br />

Waldpädagogik: Waldstation Madlenerberg<br />

Das Anwesen am Madlenerberg wurde der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

von der Familie des Malers Josef Madlener zur<br />

Verfügung gestellt. Das Haupthaus und ein Teil des Geländes<br />

wird von der Pfadfinderschaft Kreuzträger e.V.<br />

(CPK) genutzt. Das Geländes steht aber vor allem auch<br />

allen Memminger Kindertagesstätten für waldpädagogischen<br />

Angebote offen.<br />

Bis Oktober 2012 wird die bisherige, eigene, stark sanierungsbedürftige<br />

Schutzhütte der Kindertageseinrichtungen<br />

durch ein modernes Holzgebäude ersetzt, das den Erfordernissen<br />

waldpädagogischer Angebote entspricht. Es handelt<br />

sich um eine einfache Schutzhütte, in der es weder (fließendes)<br />

Wasser, noch Strom oder Heizung gibt. Eine mobile<br />

Toilette steht ca. 50 Meter von der Hütte entfernt und wird<br />

regelmäßig geleert.<br />

Initiative „Offensive Frühe Chancen“:<br />

Schwerpunkt- Kitas Sprache & Integration<br />

Programm gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

(BMFSFJ): siehe Kinder mit Sprachförderbedarf<br />

Projekt Trommelzauber<br />

Der Rotary Club kam im Frühjahr 2011 auf den Fachberater der Kindertageseinrichtungen<br />

zu, weil er sich über das Projekt „Musik statt Maus“ in der frühkindlichen Mu-<br />

52 www.memmingen.de/kita.html<br />

27


sikerziehung engagieren wollte. Die Vorbereitungen dafür liefen im Sommer und<br />

Herbst 2011. In diesem Rahmen unterstütze der Rotary Club im Frühjahr 2012 finanziell:<br />

• Musikinstrumente (Trommeln und Orff-<br />

Instrumente) für mehrere KiTas<br />

• Fortbildungen für das Fachpersonal<br />

• eine Projektwoche „Trommelzauber im Kindergarten<br />

mit der Tamborena GmbH vom 21.<br />

bis 25. Mai 2012 für ca. 270 Kinder aus 6 Kindertageseinrichtungen<br />

im Memminger Westen<br />

(Galm-KiGa, KiGa und SKG Mitteresch, KiGa<br />

Westermannstraße, SKG Zollergraben und<br />

KiGa Wartburg)<br />

Bilder: Otto A. David<br />

Die Projektwoche endete mit einer Aufführung des<br />

Märchens „Wie Kisimba das Lachen wiederfand“ in der<br />

voll besetzten Memminger <strong>Stadt</strong>halle.<br />

Die gesamte Veranstaltung, vom Elternabend, über die<br />

Proben bis zum Abschluss war ein großer Erfolg und<br />

wirkt bis heute erlebbar in den Einrichtungen nach,<br />

nicht zuletzt durch den Einsatz der angeschafften Instrumente und die Umsetzung<br />

des erworbenen Fachwissens.<br />

Im Betreuungsjahr 2012/13 sind in Zusammenarbeit mit dem Rotary Club noch folgende<br />

Veranstaltungen geplant:<br />

• eine zweite Fortbildung für das Fachpersonal am 24. Oktober 2012<br />

• ein Trommelzauber-Projekttag am 31. Oktober 2012 für ca. 130 Hortkinder aus<br />

4 Kinder- und Jugendhorten (Hort Edith-Stein-Schule, Hort Wartburgweg, Hort<br />

Zollergarten, Hort im Kindergarten Eisenburg<br />

• eine Trommelzauber-Projektwoche im Frühjahr/ Sommer 2013 für Kinder aus<br />

Kindertageseinrichtungen (vor allem von freien Trägern) im Memminger Osten<br />

28


4 Zusammenfassung und Fortentwicklung<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> ist bzgl. der institutionalisierten Kinderbetreuungsangebote<br />

ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden. Die Pluralität in der Trägerschaft ist zuletzt<br />

gestiegen.<br />

Bei den Angeboten für die Unterdreijährigen sind die richtigen Weichen gestellt, um<br />

den Anspruch nach § 24 SGB VIII für 2013 sicher zu stellen.<br />

Für den Bereich des Kindergartens ist der Bedarf gedeckt. Lokale zusätzliche Bedarfe<br />

können abgedeckt werden.<br />

Für Schulkinder wird derzeit von Seiten der Schulen versucht, dem steigenden Bedarf<br />

Rechnung zu tragen. Die Horte bieten in dieser Altersgruppe ein qualitativ besonderes<br />

Angebot, insbesondere im Hinblick auf die Betreuung von integrativen Kindern.<br />

Die Tagespflege erfüllt eine wichtige, ergänzende Funktion in der Kinderbetreuung;<br />

besondere Stärken hat sie darüber hinaus in der Abdeckung von besonderen Einzelbedarfen<br />

und von speziellen Randzeiten.<br />

Der Bedarfsplan ist fortwährend neu anzupassen (Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayKiBiG).<br />

Die Fortschreibung in einem Dreijahresrhythmus ist insoweit zweckmäßig, um Trends<br />

einschätzen zu können, ggf. durch Investitionen zu reagieren und um den Trägern<br />

und deren MitarbeiterInnen Planungssicherheit und -grundlagen zu geben.<br />

Soweit zwischenzeitlich eine Änderung notwendig ist, wird der Bedarfsplan – wie in<br />

der Vergangenheit auch – im Einzelfall durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates umgehend<br />

anzupassen sein. Soweit die BayKiBiG-Novelle weiter im Gesetzgebungsverfahren<br />

verzögert wird, kann aufgrund dieses Bedarfsplanes eine Bedarfsanerkennung nach<br />

altem Recht erfolgen. Weiter sollen rückwirkend alle tatsächlichen Belegungen der<br />

Jahre 2009 bis 2012 als bedarfsnotwendig anerkannt sein (salvatorische Klausel).<br />

29


5 Anlagen<br />

5.1 Anlage 1 Belegung nach Kindertageseinrichtungen<br />

Reihung und Symbolik: Diese orientiert sich an dem im Februar 2012 wieder neu<br />

aufgelegten Faltblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> „Informationen zu Kindertageseinrichtungen“.<br />

Dort werden die Einrichtungen nicht mehr nach Einrichtungsarten geordnet.<br />

Dies verschwimmt immer mehr (z.B. Haus für Kinder, KiGa mit Krippengruppe, KiGa<br />

mit Schulkindbetreuung usw.). So wurde eine Art alphabetische Reihenfolge gewählt:<br />

Albert-Schweitzer-KiGa, SKG Am Kempter Tor, KiGa Amendingen, KiGa Dickenreishausen,<br />

… und mit folgender Symbolik gekennzeichnet:<br />

Krippe im Bau<br />

Krippe (Kinder unter drei Jahre)<br />

Kindergarten (Kinder ab 3 Jahren bis Einschulung)<br />

Angebot für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder und Schulrückkehrer<br />

Hort, Betreuung für Schulkinder<br />

Integrative Einrichtung 53 mit Schwerpunkt auf behinderte und von Behinderung<br />

Bedrohte Kinder<br />

Notplätze und Platzsplitting: Grds. jede Einrichtung kann noch zusätzliche Plätze<br />

(sog. Notplätze) belegen. Diese haben zumeist einen Umfang von 10 % zusätzlich zu<br />

den angebotenen Platzzahlen, d.h. innerhalb eines Betreuungsjahres kann die Zahl<br />

der Plätze um bis zu 10 % überschritten werden, wenn gleichzeitig auch der Anstellungsschlüssel<br />

eingehalten und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Dies ist jedoch<br />

eine rein betriebserlaubnisrechtliche Größe und dient eigentlich nicht zur Bedarfsplanung,<br />

da dies über den Rahmen eines einzelnen Betreuungsjahres hinausgehen soll.<br />

Neben der Nutzung der Notplätze kann eine Einrichtung im Einzelfall auch durch sog.<br />

Platzsplitting (Beispiel: Ein Kind belegt vormittags von 8-12 Uhr, das andere von<br />

12.30 bis 16.30 Uhr den gleichen Platz) mehr Kinder aufnehmen, als eigentlich von<br />

der Betriebserlaubnis nominell vorgesehen.<br />

Gruppengrößen: Grundsätzlich ist von den Raumgrößen her eine Krippengruppe<br />

mit 12, eine Kindergartengruppe mit 25 und eine Hortgruppe mit 18 Kindern zu rechnen.<br />

Ausnahmen sind u.a. aufgrund eingeschränkter räumlicher Möglichkeiten oder<br />

konzeptioneller Ausrichtung (s. z.B. Schulkindergärten) möglich.<br />

53 Integrative Einrichtungen können gem. Art. 2 BayKiBiG theoretisch 1/3 ihrer Plätze mit behinderten oder von<br />

Behinderung bedrohten Kindern belegt werden.<br />

30


Auszug aus dem Infoblatt Informationen zu Kindertageseinrichtungen<br />

31


Albert-Schweitzer-Kindergarten Dunantstr. 8<br />

4 Gruppen / Ev.-Luth.-Kirchengemeinde Christuskirche<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

3 99,2 102,2<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

2 97,7 1 100,9<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

9 90 1 100<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

4 95,8 99,8<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

5 95,5 100,3<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

1 98,8 99,8<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

100 100 100<br />

Schulkindergarten am Kempter Tor Kempter Str. 42 a<br />

1 Gruppe / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

19,3 19,3<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

20 20<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

20 20<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

20,9 20,9<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

18,8 18,8<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

19<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

20 20 20<br />

32


Kindergarten Amendingen Schulsteige 6<br />

5 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

96,8 4,2 101<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

5,3 91,9 4,7 101,9<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

13,8 82 6,0 101,8<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

12,3 84,6 4,5 101,4<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

12 86,3 6,5 104,8<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

12,5 86,1 4,7 103,3<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

102 12 85 5 102<br />

Kindergarten Dickenreishausen Oberdorfstr. 34<br />

1 Gruppe / Ev. Kirchengemeinde Dickenreishausen<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

1 22,7 23,7<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

23,8 23,8<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

2 21 23<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

2,7 18,6 21,3<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

0,7 19,3 20<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

3,8 17 20,8<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

25 25 25<br />

33


Hort an der Edith Stein-Schule Benninger Str. 38<br />

4 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />

Schulkinder Schulkinder - Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

42,6 7,3 49,9<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

45,1 9,1 54,2<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

43,3 11 54,3<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

42 4,8 46,8<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

49,6 11,8 51,4<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

41 11,4 52,4<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

54 44 10 54<br />

Kindertageseinrichtung 54 Eisenburg<br />

Trunkelsberger Str. 10 a / 3 Gruppen / <strong>Stadt</strong> Memmigen<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

48,3 48,3<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

2 42,8 10,6 2 57,4<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

3,9 48,4 16 1 69,3<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

4 43 14,4 2,8 64,2<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

5,0 41,7 12,3 3,9 62,9<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

5,6 47,5 11 3,9 68<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

68 50 18 68<br />

54 Haus für Kinder gem. Art. 2 BayKiBiG<br />

34


Freie Spielstube Roeckstr. 1<br />

1 Gruppe / Freie Spielstuben Allgäu<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

18,8 18,8<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

2 18,3 20,3<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

1 18 19<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

1,5 17 18,5<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

1,5 18,4 19,9<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

2,4 18,9 21,3<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 55 2012-2015<br />

17 17 17<br />

Fröbelkindergarten Maierhofgasse 1<br />

4 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

0,3 65,4 12,6 78,3<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

4 60,8 18 82,8<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

6,9 66 10 82,9<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

2,7 64,5 12,7 79,9<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

3,8 68,2 13,4 85,4<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

2,3 71,9 12,5 86,7<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

80 65 15 80<br />

55 Einrichtung hat einen gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet und wird üblicherweise mindestens zu 1/3 von<br />

auswärtigen Kindern belegt: Die Einrichtung selbst kann insgesamt mit 25 Kindern belegt werden.<br />

35


Kindergarten Hand in Hand <strong>Stadt</strong>weiherstr. 72<br />

1 Gruppe / Lebenshilfe e.V.<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

10,7 4,3 15<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

0,9 10,8 3,5 15,2<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

10 5 15<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

12 4 16<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

0,3 10,5 4,7 15,5<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

0,4 9,7 5,0 15,1<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

15 10 5 15<br />

Heinrich-Galm-Kindergarten Buxacher Str. 34<br />

3 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

69 0,7 69,7<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

2 71,4 1 74,4<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

2,4 69 1 72,4<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

2,6 68,7 71,3<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

0,5 70,2 70,7<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

1 70,1 71,1<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

75 75 75<br />

36


Kinderkrippe Stebenhaberstr. 2<br />

3 Gruppen / Unterhospitalstiftung 56<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

33,8 33,8<br />

36,4 36,4<br />

35,8 35,8<br />

37,8 37,8<br />

37,8 37,8<br />

36 36<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

36 36 36<br />

Kindertageseinrichtung Im Mitteresch 57<br />

Im Mitteresch 42 / 6 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

89,5 1 89,5<br />

92,1 92,1<br />

0,7 89,8 90,6<br />

93,1 93,1<br />

3,2 84,6 87,8<br />

1,7 86,8 88,5<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

75 24 93 117<br />

56 Wechsel der Trägerschaft von <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> zur Unterhospitalstiftung zum 01.01.2012<br />

57 Der Schulkindergarten Im Mitteresch wurde zum 01.01.2012 auch betriebserlaubnisrechtlich - bei gleichzeitiger<br />

Wahrung der konzeptionellen Unabhängigkeit - dem KiGa Im Mitteresch zugeordnet. Analog auch rückwirkend<br />

wurden die Belegungszahlen deshalb addiert (SKG Im Mitteresch 18,6/18,8/19/17,3/18/14). Im Betreuungsjahr<br />

2012/2013 werden dann zusätzlich 2 Krippengruppen bei der Einrichtung fertiggestellt.<br />

37


Kinderkrippe der Johanniter 58 Altvaterstr. 8<br />

2 Gruppen / Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung 2006/2007<br />

∅ Belegung 2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

24 24<br />

Kinderkrippe Königskinder 59 Königsgraben 7<br />

2 Gruppen / Königskinder e.V.<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung 2006/2007<br />

∅ Belegung 2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

15,2 15,2<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

23,1 23,1<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

18 18<br />

58 Krippe befindet sich im Bau. Fertigstellung ist für den Frühjahr 2013 geplant.<br />

59 Krippe wurde im April 2011 eröffnet, so dass sich der Belegungswert auf den Zeitraum 04/-08/2011 bezieht. Die<br />

Gruppengröße ergibt sich betriebserlaubnisrechtlich aus den räumlichen Gegebenheiten.<br />

38


Kindertageseinrichtung Sonnenschein 60<br />

Leimstr. 2 / 3 Grup. / Kath. Kirchenstift. Mariä Himmelfahrt<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

1 47,7 48,7<br />

1,1 46,9 48<br />

4 44 48<br />

0,9 48,9 49,8<br />

1,3 47,5 48,8<br />

2,7 34,1 36,8<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

50 24 25 49<br />

Kindergarten <strong>Stadt</strong>weiherstraße 61<br />

<strong>Stadt</strong>weiherstr. 35 / 7 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

2,8 121,8 124,6<br />

1 122,1 0,5 123,6<br />

111 111<br />

14,3 93,4 2,8 110,5<br />

12,8 92,7 4,3 109,8<br />

10,9 92,1 4 107,0<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

125 24 125 149<br />

60 Während der Bauphase bis 12/2012 ist der KiGa Sonnenschein in das Gebäude Marktplatz 15 ausgelagert.<br />

Nach Fertigstellung wird die KiTa 2 Krippen- und eine KiGa-Gruppe umfassen.<br />

61 Am KiGa <strong>Stadt</strong>weiherstraße wird ein Bau für zwei Krippengruppen errichtet. Fertigstellung wird im Jahr 2013<br />

erwartet.<br />

39


Kindergarten Steinheim 62 Heimertinger Str. 21<br />

4 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

4,7 110,9 116,6<br />

12,1 106,1 118,2<br />

5,3 118,4 123,7<br />

5,3 98,7 104<br />

3,6 105,2 1,4 110,4<br />

2,3 94,9 97,2<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

125 100 100<br />

Kindertageseinrichtung St. Hildegard 63<br />

Lindenbadstr. 29 / 7 Gruppen / Kath. Jugendfürsorge<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

5,8 69 74,8<br />

7,5 55,5 63<br />

12 50 62<br />

28 39,4 67,4<br />

33 42,3 75,3<br />

37,6 41,8 79,4<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

75 36 90 126<br />

62 Die bisherige 5. Gruppe wurde wegen zurückgehender Kinderzahlen eingestellt: Zu beachten dabei ist, dass<br />

diese Gruppe ohnehin aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der RvS nur befristet genehmigt war, um eine<br />

Nachfragespitze abzudecken. Das Gebäude ist grds. bislang nur für 4 Gruppen konzipiert.<br />

63 Um voraussichtlichen zusätzlichen Bedarf im Osten der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong> zu decken wird die Einrichtung ab<br />

Ende 2012 bis zu zwei zusätzliche Kindergartengruppen (je 20 Plätze) anbieten. Für das Jahr 2012/2013 ist aufgrund<br />

der bisherigen Anmeldungen auf jeden Fall zu rechnen, dass mindestens eine davon belegt sein wird. Die<br />

Belegungszahlen 2010/2011 sind vor dem Hintergrund zu bewerten, dass im Laufe dieses Betreuungsjahres erst<br />

die dritte Krippengruppe eröffnet wurde.<br />

40


Kindergarten Wartburgweg Wartburgweg 2<br />

7 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

6,3 152,1 2 160,4<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

17,3 132,9 1 151,2<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

19,9 135,1 1 156<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

16,2 132,1 1 149,3<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

18,8 135,5 154,3<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

24,8 134,6 159,4<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

162 12 150 162<br />

Hort Wartburgweg Wartburgweg 2<br />

5 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />

Schulkinder Schulkinder - Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

68,8 0,3 69,1<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

70,3 2 72,3<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

76,1 4 80,1<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

74,1 8,6 82,7<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

75 11,1 86,1<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

79 10,5 89,5<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

90 80 10 90<br />

42


Kindertageseinrichtung Westermannstraße 65<br />

Westermannstr. 11 / 6 Gruppen / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

76,8 7,3 84,1<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

0,9 85,9 5 91,8<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

1,75 79 6 76,75<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

2,7 76,7 6,5 85,9<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

72,7 11 83,7<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

70 11 81<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

90 24 85 5 110<br />

Hort Zollergarten Ratzengraben 4 b<br />

4 Gruppen / Unterhospitalstiftung<br />

Schulkinder Schulkinder - Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

52,9 12 64,9<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

53,6 12,7 66,3<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

53,8 13,3 67,1<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

52 13,1 65,1<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

49,5 18,8 68,3<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

51,4 17,7 69,1<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

72 52 20 72<br />

65 Fertigstellung von zwei Krippengruppen durch Neubau am bestehenden Kindergarten im Sommer 2013<br />

43


Schulkindergarten Zollergraben Zollergraben 2<br />

1 Gruppe / <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong><br />

< 3 3 - Schule Schule Integration Gesamt<br />

∅ Belegung<br />

2006/2007<br />

18 18<br />

∅ Belegung<br />

2007/2008<br />

18 18<br />

∅ Belegung<br />

2008/2009<br />

18 18<br />

∅ Belegung<br />

2009/2010<br />

17,7 17,7<br />

∅ Belegung<br />

2010/2011<br />

18 18<br />

∅ Belegung<br />

2011/2012<br />

18 18 18<br />

2009-2012 Platzangebot des Trägers 2012-2015<br />

18 18 18<br />

44


5.2 Anlage 2 Bevölkerungsentwicklung nach Einrichtungsbezirken<br />

Auflistung nach KiGa-Bezirken (für Krippen, Freie Spielstube, Hand in Hand, Schulkindergärten und<br />

Horte besteht traditionell keine zusätzliche Zuordnung, da bezirksübergreifendes Einzugsgebiet)<br />

45


2. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept – Stand der Umsetzung; Sachstandsbericht<br />

Beschluss Nr. -/-<br />

Der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung berichtet anhand der als Anlage beigefügten Präsentation<br />

über den Stand der Umsetzung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts.<br />

Die Mitglieder des III. Senats nehmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis.<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Seniorenpolitisches Gesamtkonzept –<br />

Stand der Umsetzung<br />

III. Senat 06.12.2012


Inhalt der Ausführungen<br />

1. Rückschau und Prognose<br />

2. Zusammenfassende Empfehlungen<br />

3. Durchgeführte Maßnahmen<br />

4. Geplante Maßnahmen<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Bevölkerungsentwicklung 2006-2012<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Bevölkerungsentwicklung 2006-2030<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Entwicklung der Memminger ab 65 bis 2025<br />

10400<br />

10200<br />

10000<br />

9800<br />

9600<br />

Einwohner<br />

9400<br />

9200<br />

9000<br />

8800<br />

8600<br />

8400<br />

8200<br />

8000<br />

Quelle: Landesamt für Statistik<br />

2010 2015 2020 2025<br />

Jahre<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Zusammenfassende Empfehlungen<br />

• Information über bestehende Angebote<br />

• Bedarfsgerechte Platzzahl im stationären Bereich<br />

• Stärkung der ambulanten Versorgung<br />

• Unterstützung pflegender Angehöriger<br />

• Angebotserweiterung und –weiterentwicklung<br />

• Ausbau niederschwelliger Betreuungsangebote<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Durchgeführte Maßnahmen<br />

• Beratung von Senioren- und Angehörigen sowie von Trägern &<br />

Initiativen<br />

• „Seniorenbegleiter“ zur Erleichterung des Zugangs zum Hilfesystem<br />

• Ausstellung „Zuhause Daheim“ i. d. <strong>Stadt</strong>halle<br />

• Veröffentlichung themenbezogener Schriften<br />

• Gesundheitsförderung<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Durchgeführte Maßnahmen<br />

• Wohnraumberatung im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

• Informationsreihe i.d. Presse (Psychische Erkrankungen im<br />

Alter)<br />

• Unterstützung des Ausbaus niederschwelliger<br />

Betreuungsangebote<br />

• Stärkung der Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Geplante Maßnahmen<br />

• Fortführung einzelner bisheriger Maßnahmen<br />

• Erstauflage „Wegweiser für Senioren“<br />

• Aufbau des Netzwerk „Altenhilfe“<br />

• Neuauflage „Wegweiser Demenz“<br />

• Begleitung des Aufbaus von zwei Nachbarschaftshilfen<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!<br />

© Seniorenfachstelle der <strong>Stadt</strong> <strong>Memmingen</strong>


3. Abschlussbericht der Memminger Meile 2012<br />

Beschluss Nr. -/-<br />

Mit einer abwechslungsreichen Mischung aus Bühnen- und Straßenkunst lockte das städtische Kulturamt<br />

auch diesen Sommer mehr als 12.000 Besucherinnen und Besucher zum Kulturfestival „Memminger<br />

Meile“. Noch einmal öffnete sich das ehemalige Union-Kino für Musik und Text, für Kabarett<br />

und Comedy. Neben der klassischen Bühnenkunst standen aber auch wieder Angebote wie das Pflasterspektakel<br />

in der Fußgängerzone, das Folk Music Festival auf dem ehemaligen Gartenschaugelände<br />

oder die Ausstellung „Junge Kunst auf der Meile“ auf dem Programm.<br />

Erfreulich, dass es trotz des wechselhaften Wetters bei den Open-Air-Veranstaltungen zu keinen Ausfällen<br />

kam. Problematisch waren dabei durchaus der Tag des Folk-Festivals vor der Remise mit einigen<br />

Sturmböen und der erste Versuch mit dem Kinofilm auf dem Marktplatz. Hier waren wir tatsächlich<br />

gezwungen abzusagen. Ein nachgeholter Versuch am Dienstag nach Festivalschluss klappte<br />

dann. Mit diesem Nachschlag war die Meile 2012 sozusagen zur längsten Meile der letzten Jahre geworden.<br />

Es sind nicht zuletzt die Angebote unter freiem Himmel und bei freiem Eintritt, die der Meile in weiten<br />

Teilen der Bevölkerung Aufmerksamkeit verschaffen. Den Bereich Straßentheater hatten wir mit nun<br />

zwei Veranstaltungstagen noch ausgeweitet. Unser Pflasterspektakel mit Akrobatik, Musik, Straßentheater<br />

und Walk-Acts in der Fußgängerzone ist zu einem Publikumsmagnet geworden. Genauso<br />

auch die Angebote, die sich bewusst den <strong>Stadt</strong>raum zum Thema machen – im vergangenen Jahr ein<br />

Projekt am Wasserwerkweg, dieses Jahr die nächtliche Parkillumination in der Grimmelschanze. Das<br />

Fest der Kulturen auf dem Westertorplatz hat auch nach vielen Jahren seines Bestehens nichts von<br />

seinem Reiz und seiner Wichtigkeit verloren.<br />

An zehn von sechzehn Festivalabenden wurde im ehemaligen Union-Kino der große Saal bespielt.<br />

Wie im vergangenen Jahr fesselte er die Meilenbesucher mit seiner prächtigen Bühne und einer ganz<br />

speziellen Atmosphäre. Mit Begeisterung wurden vor allem die musikalischen Angebote angenommen.<br />

Die Konzerte des Percussionduos „Double Drums“ und der kalifornischen Folkrock-Band „Blame<br />

Sally“ sowie der Auftritt des Musikkabarettisten Michael Krebs gehörten zu den Höhepunkten des<br />

diesjährigen Programms. Große Zustimmung fanden auch die Programmpunkte „Dunkellesung“ und<br />

„Dunkelcafé“, die wir, wiederum in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, in Zusammenarbeit mit<br />

dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund angeboten haben. Ein weiterer Versuch, die barrierefreie<br />

Meile auch mit Inhalten zu füllen. Die beiden Angebote sollten auf die besondere Lebensund<br />

Erfahrungswelt blinder Mitmenschen aufmerksam machen. Im vergangenen Jahr war der „Memminger<br />

Meile“ für dieses Bemühen der zweite Preis des bayernweiten Caritas-Teilhabewettbewerbs<br />

verliehen worden.<br />

Die beiden interessanten Ausstellungsangebote mit jungen Kunstschaffenden im Kreuzherrnsaal und<br />

der Malerin Jusha Mueller im Kellergewölbe des Union-Kinos sind beim Publikum auf viel Zuspruch<br />

gestoßen. Gerade die Möglichkeit, die Kunstschaffenden im offenen Atelier bzw. anlässlich einer<br />

Kunstperformance im Kinosaal bei der Arbeit erleben zu können, war ein Angebot, das über die übliche<br />

Ausstellungspräsentation hinausging. Doch auch die war erfolgreich. Die jungen Künstler und<br />

Künstlerinnen im Kreuzherrnsaal, alle mit engem Bezug zu <strong>Memmingen</strong>, lockten in den zwei Öffnungswochen<br />

über 2 ½ Tausend Menschen in die Ausstellung.<br />

Insgesamt sind wir mit dem Verlauf des Festivals sehr zufrieden und konnten uns über viele begeisterte<br />

Rückmeldungen aus der Bürgerschaft freuen.<br />

Ein besonderer Dank gebührt den Kooperationspartnern PiK, dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund,<br />

dem Ausländerbeirat, der Galerie Neuendorf sowie den drei Hauptsponsoren VR-Bank<br />

<strong>Memmingen</strong>, Lechwerke AG und Mercedes Baumann.<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Daneben gilt es zu erwähnen, dass die Gesellschaft für Außenwerbung (GfA) die „Memminger Meile“<br />

seit vielen Jahren mit der Bereitstellung von Plakatflächen unterstützt. Das Unternehmen ToiToi-Dixi<br />

stellte die behindertengerechte Toilettenkabine im Union-Kino zu sehr günstigen Konditionen und die<br />

Firma Zelt Orthopädie-Technik sorgte unentgeltlich für die rollstuhlgerechten Rampen an den Veranstaltungsorten.<br />

Mein Dank geht natürlich auch an die Kolleginnen und Kollegen im Kulturamt, ohne deren Einsatz das<br />

Festival nicht zu stemmen wäre. Und das bezieht sich auch auf die Kostenseite. Es sind gerade die<br />

umfassenden Eigenleistungen des Teams, die die Kosten in dem Rahmen halten, den der Haushalt<br />

vorgibt.<br />

Ich denke abschließend, die 19 Festivaltage 2012 haben bewiesen, dass die „Memminger Meile“ einer<br />

der attraktivsten Fixpunkte im Kulturkalender der <strong>Stadt</strong> bleibt.<br />

Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Anlage)<br />

Grundlegend für die Finanzierung des Festivals ist der vom <strong>Stadt</strong>rat bewilligte Zuschuss aus öffentlichen<br />

Mitteln des Kulturhaushaltes. Darauf aufbauend ist die Unterstützung von Seiten der Sponsoren<br />

unverzichtbar. Schon seit Jahren gilt, nur durch dieses Zusammenwirken ist es möglich, Künstler und<br />

Kunstbegeisterte in der realisierten Art und Weise zusammenzubringen.<br />

Jeder Hauptsponsor, VR-Bank <strong>Memmingen</strong> eG, die Lechwerke AG und die Firma Mercedes<br />

Baumann, hat sich mit einem Betrag von 5.000,-- € an den Kosten beteiligt. Dies bedeutet eine Aufstockung<br />

des im Haushalt bewilligten Zuschussbetrages von 38.500,-- € um knapp 40%.<br />

Kosten/Zuschuss<br />

In der Schlussrechnung ergibt sich ein Gesamteinnahmebetrag von 36.973,74 € und ein Gesamtausgabebetrag<br />

von 74.460,38 €.<br />

Der städtische Zuschuss für die „Memminger Meile 2012“ beläuft sich damit im Jahr 2012 auf<br />

37.486,64 €. Es steht also fest, dass der im Haushaltsplan vorgesehene Zuschussbetrag von 38.500,-- €<br />

nicht ganz in Anspruch genommen werden muss.<br />

Die Mitglieder des III. Senats nehmen den Abschlussbericht zur Memminger Meile zur Kenntnis.<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Anlage<br />

M E M M I N G E R M E I L E 2 0 1 2<br />

EINNAHMEN<br />

Haushaltsstelle Soll Ist<br />

1.3410.1170 Eintrittsgelder 7.300,00 € 16.364,50 €<br />

1.3410.1590 Vermischte Einnahmen 5.000,00 € 20.187,70 €<br />

1.3410.1782 Spenden - Mehrreinn. zweckgeb. f. .6010 - 500,00 € 421,54 €<br />

Insgesamt: 12.800,00 € 36.973,74 €<br />

AUSGABEN<br />

Haushaltsstelle Soll Ist<br />

1.3410.4160 Beschäftigungentgelte, Honorare 10.000,00 € 33.902,65 €<br />

1.3410.5240 Unterhalt von Mobiliar, Musikinstrumenten ... 500,00 € 1.309,00 €<br />

1.3410.5310 Saalmieten 1.000,00 € 0,00 €<br />

1.3410.6010 Anschaffungen aus Spenden<br />

Zweckbindung f. Mehreinn. bei .1782 500,00 € 421,54 €<br />

1.3410.6310 Kosten für Veranstaltungen 17.300,00 € 16.962,82 €<br />

1.3410.6320 Inserate, Plakate, Werbung 12.370,00 € 12.139,28 €<br />

1.3410.6330 Repräsentation, Bewirtung 2.000,00 € 4.254,09 €<br />

1.3410.6390 Fahrt- und Übernachtungskosten 3.000,00 € 3.030,70 €<br />

1.3410.6420 Versicherungen 500,00 € 47,60 €<br />

1.3410.6540 Dienstreisen 800,00 € 502,70 €<br />

1.3410.6580 Transportkosten 500,00 € 0,00 €<br />

1.3410.6790 Innnere Verrechnungen 2.830,00 € 1.890,00 €<br />

Insgesamt: 51.300,00 € 74.460,38 €<br />

MEHREINNAHMEN 24.173,74 €<br />

abzüglich MEHRAUSGABEN 23.160,38 €<br />

verbleibender Überschuss 1.013,36 €<br />

<strong>Memmingen</strong>, 27.11.2012<br />

Kulturamt<br />

Dr. Hans-Wolfgang Bayer<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Sonstiges<br />

1. <strong>Stadt</strong>rat 1 erinnert daran, dass für den III. Senat eigentlich vier Sitzungen im Jahr vorgesehen sind.<br />

Obwohl es genug Themen gäbe, fanden aber auch dieses Jahr nur drei Sitzungen statt.<br />

2. Derselbe <strong>Stadt</strong>rat findet den Memminger Monat im Gegensatz zu früher inzwischen sehr unübersichtlich.<br />

Außerdem werde für Vieles Werbung gemacht, was nichts mit <strong>Memmingen</strong> und Umgebung<br />

zu tun hat, im aktuellen Heft zum Beispiel für die Big Box in Kempten, für Isny und Bad Waldsee, für<br />

den Baumwipfelpfad und für die Oberstdorfer Skigebiete. Er möchte wissen, ob diese Kommunen zur<br />

Finanzierung des Memminger Monats beitragen.<br />

Laut dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung tragen sie indirekt als Anzeigekunden zur Finanzierung<br />

bei.<br />

3. Des Weiteren fragt <strong>Stadt</strong>rat 1, warum der III. Senat, oder wenigstens einzelne Mitglieder aus dem<br />

III. Senat, die Erfahrung in diesem Bereich haben, nicht bei der Auswahl des neuen Leiters der ME-<br />

WO Kunsthalle beteiligt wurden.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger erklärt, dass die Einstellung des Leiters der MEWO Kunsthalle ganz<br />

klar zum Aufgabenbereich des Personalsenats gehörte.<br />

<strong>Stadt</strong>rat 2 ist auch der Meinung, dass die Besetzung des Leiters der MEWO Kunsthalle im III. Senat<br />

hätte vorbesprochen werden sollen. Hier sei es eben nicht nur um eine rein personalrechtliche Entscheidung<br />

gegangen, sondern um eine Entscheidung im kulturellen Bereich, und der III. Senat vertrete<br />

schließlich die Bürger in Kulturangelegenheiten.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger hält dagegen, dann müssten bei jeder Stellenbesetzung zusätzlich<br />

die mit betroffenen Senate hinzugezogen werden, also in finanzieller Hinsicht immer der Finanzsenat,<br />

bei einer Stellenbesetzung im Baubereich der Bausenat. Laut der Geschäftsordnung gehören personelle<br />

Entscheidungen aber ganz eindeutig in die Zuständigkeit des Personalsenats.<br />

<strong>Stadt</strong>rat 1 entgegnet, er schlage eine Beteiligung des III. Senats natürlich nicht bei jeder Stellenbesetzung<br />

vor, sondern nur bei der Besetzung von herausragenden Stellen wie eben der Stelle des Leiters<br />

der MEWO Kunsthalle oder des Leiters der anderen kulturellen Einrichtungen. Es müsste auch nicht<br />

der gesamte III. Senat einbezogen werden, sondern ein oder mehrere Senatsmitglieder, die über entsprechende<br />

Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügen. Dies könnte für den Personalsenat auch<br />

durchaus hilfreich sein bei der Entscheidungsfindung. Bei der Vorstellung von Herrn Dr. Bayer beispielsweise<br />

sei er im Personalsenat als Gast dabei gewesen.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger erinnert daran, dass es jedem <strong>Stadt</strong>rat offen stehe, als Gast an Senatssitzungen<br />

teilzunehmen, auch an Sitzungen des Personalsenats. Er dürfe nur nicht mit diskutieren<br />

und abstimmen.<br />

4. <strong>Stadt</strong>rat 1 bemängelt, dass die in der letzten Zeit gehäuft vorkommende negative Berichterstattung<br />

über das Landestheater Schwaben nie Thema im III. Senat ist. Er schlägt vor, dass die dem LTS-<br />

Zweckverband angehörenden <strong>Stadt</strong>rätinnen und <strong>Stadt</strong>räte dem III. Senat hin und wieder über das<br />

Theater und diese Problematik berichten. Ebenso möchte er, dass dem III. Senat regelmäßig über die<br />

anderen kulturellen Einrichtungen der <strong>Stadt</strong>, also über die Sing- und Musikschule, das Archiv, die<br />

Bibliothek, die MEWO Kunsthalle usw. berichtet wird.<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Oberbürgermeister Dr. Holzinger verwehrt sich dagegen, über die Jahre hinweg immer nur die negativen<br />

Schlagzeilen herauszuheben und damit ein entsprechendes negatives Bild vom Landestheater<br />

Schwaben aufzubauen. Dies sei definitiv nicht so, und könne auch von den in den Zweckverband<br />

entsandten Vertretern aus dem <strong>Stadt</strong>rat so bestätigt werden. Zum Wunsch auf Berichterstattung weist<br />

er darauf hin, dass jedes Jahr im Jahresbericht über die einzelnen städtischen Einrichtungen informiert<br />

und diese auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung angesprochen werden. Sollten darüber<br />

hinausgehende Informationen zu einer bestimmten Einrichtung gewünscht sein, müsste dies entsprechend<br />

beantragt werden. Aber grundsätzlich zusätzliche Berichte über jede Einrichtung zu erstellen,<br />

würde einen viel zu großen zusätzlichen Aufwand bedeuten.<br />

Oberbürgermeister Dr. Holzinger schließt die Sitzung um 17:18 Uhr.<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -


Zur Bestätigung:<br />

<strong>Memmingen</strong>, 11. Dezember 2012<br />

III. Senat<br />

Dr. Ivo Holzinger<br />

Oberbürgermeister<br />

Vorsitzender<br />

Angelika Zimmermann<br />

Protokollführerin<br />

- III. Senat -Kultur- und Wirtschaftsausschuss- vom 06.12.2012 -

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