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Arianna Ferrari Christopher Coenen Armin Grunwald Arnold Sauter ...

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fen werden könnten. 127 Im Fall der bedrohten Arten sei das Klonen<br />

allerdings komplizierter als bspw. bei gewöhnlichen Rindern,<br />

u. a. aufgrund geringer Kenntnisse über die Reproduktionsbiologie<br />

dieser Arten und des Mangels an geeigneten Embryo-Empfängern.<br />

Auch hier wird aber kontrovers diskutiert: Neben den phänotypischen<br />

Störungen, die das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigen,<br />

besteht das Problem, dass sich mittels somatischen Gentransfers<br />

erzeugte Nachkommen von den ursprünglichen Tieren in einigen<br />

genetischen, epigenetischen und umweltbedingten Faktoren unterscheiden<br />

(Neumann 2009). Fraglich ist daher, ob es sich wirklich<br />

um die Wiederherstellung einer Tierart handelt oder eigentlich<br />

um eine neue Art. Außerdem bestehen grundsätzliche Einwände<br />

gegen den Einsatz bei bedrohten Tierarten: Vorrangig solle man<br />

sich um die Ursachen der Bedrohung kümmern.<br />

2.6 Patentierung technisch verbesserter Tiere<br />

Patentfragen sind im Rahmen internationaler Abkommen wie dem<br />

International Patent Cooperation Treaty (PCT), dem weltweit über<br />

80 Staaten angehören, und dem Europäischen Patentübereinkommen<br />

(EPÜ) geregelt. Laut dem europäischen Patentrecht wie auch<br />

dem der Schweiz muss eine patentfähige Erfindung neu, gewerblich<br />

anwendbar sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen<br />

(EPÜ Art. 52, Abs. 1).<br />

Pflanzensorten, Tierrassen und «im Wesentlichen» biologische<br />

Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren sind in Europa<br />

nicht patentierbar (EPÜ Art. 53 lit. b). Dadurch sind einige<br />

bereits seit längerer Zeit etablierte Praktiken des «Animal Enhancement»<br />

wie bspw. die kosmetische Tierchirurgie nicht patentierbar.<br />

Durch neue technische Möglichkeiten der Manipulation<br />

bzw. der wesentlichen Veränderung von Lebewesen, vor allem<br />

127 Miller und seine Gruppe (2008) haben die Genomsequenz einer Mammutart<br />

( Mammuthus primigenius) veröffentlicht, wobei sie eine spezielle Methode der Genom-<br />

sequenzierung bei der gefrorenen DNA eines Exemplars angewendet haben, das vor<br />

circa 20000 Jahren auf der Erde gelebt hat. Auch in diesem Zusammenhang besteht die<br />

Hoffnung, (bspw. durch Mittel einer avancierten synthetischen Biologie) ausgestorbene<br />

Tierarten wiedererschaffen zu können.<br />

durch Gentechnik, ergeben sich in diesem Bereich aber neue Herausforderungen.<br />

In drei Hinsichten unterscheidet sich die Patentierung von Lebewesen<br />

von herkömmlichen Erfindungen: Lebewesen sind lebendig,<br />

sie können sich unter Umständen vermehren, und sie lassen<br />

sich gelegentlich nicht ausreichend genau beschreiben, weshalb bei<br />

einer Patentanmeldung Proben hinterlegt werden müssen (Krebsbach<br />

1994). Nach der bisherigen Interpretation des Patentrechts<br />

führt die Vermehrungsfähigkeit von Lebewesen zu einer breiten<br />

Ausdehnung des geschützten Verwertungsrechtes: Die Erwerber<br />

eines patentierten Lebewesens dürfen dieses nicht ohne Einverständnis<br />

der Patentinhaber weiterzüchten.<br />

In diesem Abschnitt soll nun keine ausführliche Erörterung<br />

der komplexen Patentierungsthematik geleistet werden. 128 Vielmehr<br />

soll – vor dem Hintergrund einer insgesamt anscheinend<br />

unbefriedigenden Literatur- und Datenlage – allein auf die Frage<br />

eingegangen werden, ob in Verbindung mit neuen wissenschaftlich-technologischen<br />

Möglichkeiten oder Praktiken des «Animal<br />

Enhancement» eine neue Welle der Patentierung zu erwarten ist.<br />

Soweit ersichtlich liegt zu dieser Thematik noch keine systematische<br />

Studie vor, und überdies fehlt bisher auch eine systematische<br />

Liste aller bis jetzt auf der Welt patentierten Tiere. Die folgenden<br />

Ausführungen beruhen daher auf Recherchen in Datenbanken<br />

verschiedener mit Patentierung befasster Institutionen wie dem<br />

Europäischen Patentamt (EPO) und dem United States Patent<br />

and Trademark Office (USPTO) und auf öffentlich zugänglichen<br />

Dokumenten, die anderweitig ermittelt wurden. Vor allem mittels<br />

eines Überblicks über allgemeine Tendenzen und anhand einer<br />

128 Die Diskussion um die Patentierung von veränderten Tieren und Pflanzen dreht<br />

sich nicht nur um rechtliche Fragen (Patentrecht), sondern bspw. auch um politisch-<br />

ökonomische Fragen wie den zunehmenden Einfluss von high-tech und internatio-<br />

nalen Konzernen auf Kleinbauern und die lokale Landwirtschaft, und um ethische<br />

Fragen (bspw. die Frage der Kompatibilität von Schutz und Vermarktung dieser Lebe-<br />

wesen und die der Instrumentalisierung durch Patentierung). Für eine systematische<br />

Auseinandersetzung mit der Thematik vgl. bspw. Studer und Surbeck 1998; EKAH<br />

2001, 2002, 2004; Goetschel 2002; Anwander et al. 2002. Informative kritische<br />

Auseinandersetzungen mit politisch-ökonomischen Aspekten leisten Gura 2007 und<br />

Greenpeace 2007, 2009.<br />

112 Animal Enhancement | Beiträge zur Ethik und Biotechnologie Animal Enhancement | Beiträge zur Ethik und Biotechnologie<br />

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