Anträge und Informationen für die Erteilung einer ... - Stadt Salzgitter
Anträge und Informationen für die Erteilung einer ... - Stadt Salzgitter
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h<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Der Oberbürgermeister<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
<strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Paracelsusstr. 1 -9<br />
38259 <strong>Salzgitter</strong><br />
Bei <strong>Anträge</strong>n auf eine „unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis“<br />
sind Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Nicole Just <strong>und</strong> Frau Alena Jadzewschki<br />
Tel.: 05341 839 - 2053<br />
Fax: 05341 839 - 2059<br />
E-Mail: Nicole.Just@stadt.salzgitter.de<br />
Bei <strong>Anträge</strong>n auf eine „Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der<br />
Psychotherapie oder der Physiotherapie“<br />
ist Ihr Ansprechpartner: Herr Martin Kaupe<br />
Tel: 05341 839-2056<br />
Fax: 05341 839-2059<br />
E-Mail: Martin.Kaupe@stadt.salzgitter.de<br />
Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag <strong>und</strong> Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr<br />
<strong>Informationen</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> Erlaubnis nach dem<br />
Heilpraktikergesetz<br />
Stand: 13. November 2013<br />
Diese <strong>Informationen</strong> wurden sorgfältig zusammengestellt <strong>und</strong> den aktuellen Bestimmungen<br />
angepasst.<br />
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass hier nicht <strong>für</strong> alle möglichen Sonderfälle<br />
erschöpfend <strong>und</strong> abschließend Auskunft gegeben werden kann. Für ergänzende<br />
Fragen stehen wir Ihnen aber gern zur Verfügung unter den o.a. Telefonnummern.<br />
Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit<br />
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden<br />
bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von Anderen ausgeübt wird.<br />
Auf <strong>die</strong> Art der angewandten Heil- <strong>und</strong> Behandlungsmethode kommt es dabei nicht an.<br />
z.B. Blutegeltherapie, Sauerstofftherapie, Pendeln, Psychotherapie <strong>und</strong> Reiki, sind<br />
Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Das Gesetz macht dabei<br />
keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten <strong>und</strong> Leiden um rein körperliche<br />
oder aber um solche auch oder ausschließlich seelischer Natur handelt.<br />
Es ist auch nicht wichtig, ob "richtige" Diagnosen medizinischer Art gestellt oder entsprechende<br />
Ratschläge erteilt werden. Entscheidend ist, dass <strong>die</strong> Tätigkeit oder Methode<br />
auf Heilung oder Linderung von Krankheiten, Schmerzen <strong>und</strong> Leiden abzielt bzw.<br />
beim Behandelten <strong>die</strong>ser Eindruck erweckt wird. Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e liegt also<br />
auch vor, wenn von körperlichen Schmerz- oder Leidenszuständen mit vermeintlichen<br />
oder vorgetäuschten übersinnlichen Kräften geheilt werden soll.
- 2 -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite 03:<br />
Wer braucht eine Erlaubnis?<br />
Seite 04:<br />
Welche Unterlagen sind einzureichen?<br />
Seite 06:<br />
Schriftliche <strong>und</strong> mündliche/praktische Überprüfung<br />
Seite 07:<br />
Termine<br />
Seite 08:<br />
Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie<br />
Seite 11:<br />
Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie<br />
Seite 15:<br />
Welche Gebühren sind <strong>für</strong> das Überprüfungsverfahren <strong>und</strong> <strong>die</strong> Erlaubnis<br />
zu zahlen?<br />
Seite 17:<br />
Antrag auf <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ohne<br />
Bestallung nach dem Heilpraktikergesetz (unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis)<br />
Seite 18:<br />
Antrag auf <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e<br />
beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie/Psychotherapie<br />
Seite 19:<br />
Absichtserklärungen<br />
Seite 20:<br />
Formblatt <strong>für</strong> <strong>die</strong> ärztliche Bescheinigung<br />
Seite 21:<br />
Formblatt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bescheinigung eines Immobilienmaklerbüros oder eines<br />
privaten Vermieters<br />
Seite 22:<br />
Muster <strong>einer</strong> Schmuckurk<strong>und</strong>e zur Heilpraktikererlaubnis
- 3 -<br />
Wer braucht eine Erlaubnis?<br />
Wer <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der<br />
Erlaubnis nach dem Gesetz über <strong>die</strong> berufsmäßige Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung<br />
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (Reichsgesetzblatt. I Seite 251, B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />
III Seite 2122-2), geändert durch Gesetz vom 02.03.1974 (B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />
I Seite 469).<br />
Hebammen, Krankenschwestern, Krankengymnasten <strong>und</strong> Masseure benötigen natürlich<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> "Heilk<strong>und</strong>e" innerhalb ihrer eigenen Berufsbilder (z. B. Krankenschwester in<br />
der allgemeinen Pflege) keine gesonderte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.<br />
Ebenso stellt <strong>die</strong> Beratung in sozialen Konflikten (z. B. Eheberatung, Familienberatung,<br />
Erziehungsberatung oder schulpsychologischer Dienst u. ä.) keine Ausübung von Heilk<strong>und</strong>e<br />
im Sinne <strong>die</strong>ser Richtlinien dar.<br />
Die Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e als Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist auch eingeschränkt,<br />
d.h., es sind bestimmte heilk<strong>und</strong>liche Tätigkeiten bzw. Bereiche versagt. Näheres hierzu<br />
regeln entsprechende Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes sowie zahlreiche<br />
weitere Gesetze <strong>und</strong> Rechtsvorschriften.<br />
Hinweise:<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage in Niedersachsen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Durchführung des Verfahrens ist der R<strong>und</strong>erlass<br />
des Nds. Ministeriums <strong>für</strong> Soziales, Frauen, Familie, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Integration<br />
vom 01.07.2007 (Nds. Ministerialblatt, Seite 253) in der konsoli<strong>die</strong>rten Fassung vom<br />
01.07.2013<br />
Die zur Überprüfung der Antragstellenden erforderlichen Daten werden auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.
- 4 -<br />
Welche Unterlagen sind einzureichen?<br />
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e wird auf Antrag erteilt.<br />
Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />
ein schriftlicher Antrag lt. Formblatt,<br />
ein kurz gefasster Lebenslauf,<br />
<strong>die</strong> Geburtsurk<strong>und</strong>e oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten<br />
auch <strong>die</strong> Heiratsurk<strong>und</strong>e oder ein Auszug aus dem <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ehe geführten Familienbuch,<br />
ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises),<br />
ein amtliches, aktuelles deutsches Führungszeugnis. Es muss spätestens zwei Monate<br />
vor dem Prüfungstermin hier vorliegen. Anerkannt wird nur ein Führungszeugnis<br />
zur Vorlage bei <strong>einer</strong> Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG. Das Zeugnis wird vom B<strong>und</strong>eszentralregister<br />
direkt an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
<strong>und</strong> den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen, Postfach 100 680, 38206 <strong>Salzgitter</strong>,<br />
gesandt,<br />
eine formlose schriftliche Erklärung darüber, dass gegen <strong>die</strong> Antragstellerin oder den<br />
Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren<br />
nicht anhängig ist (siehe hierzu Antrag),<br />
eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vorliegen,<br />
dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller wegen eines körperlichen Leidens<br />
oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen <strong>einer</strong><br />
Sucht, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche<br />
Eignung fehlt. Für <strong>die</strong> ärztliche Bescheinigung bitte das <strong>die</strong>sem Merkblatt<br />
beigefügte Formblatt verwenden <strong>und</strong> Arztstempel auf der Bescheinigung nicht vergessen.<br />
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin<br />
hier vorliegen. Die Bescheinigung ist 6 Monate gültig,<br />
eine Erklärung, ob oder ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach<br />
dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde (siehe Antrag), <strong>und</strong> ein Nachweis darüber,<br />
dass <strong>die</strong> Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens <strong>die</strong> Hauptschule abgeschlossen<br />
hat z.B. Abschlusszeugnis (siehe Antrag) <strong>und</strong><br />
Absichtserklärungen.<br />
Bei Antragstellungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bereiche „beschränkt auf <strong>die</strong> Gebiete Psychotherapie<br />
<strong>und</strong> Physiotherapie“ ist eine formlose schriftliche Erklärung, dass Sie<br />
heilk<strong>und</strong>lich nur auf dem beantragten Gebiet tätig werden wollen, abzugeben.<br />
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
- 5 -<br />
Die Unterlagen sind im Original oder als Original beglaubigte Fotokopien/ Abschriften<br />
vorzulegen. Ein Wohnsitz in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland wird vorausgesetzt!<br />
Originale können auf Wunsch nach Einsichtnahme wieder zurück gesandt werden.<br />
Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich einzureichen bei:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Stabsstelle Verwaltung <strong>und</strong> Controlling<br />
- Heilpraktikerwesen -<br />
Postfach 100 680<br />
38206 <strong>Salzgitter</strong><br />
Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Einladung zur schriftlichen Prüfung.<br />
Ist zu erwarten, dass Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthält, <strong>die</strong> gegen eine Erlaubniserteilung<br />
sprechen könnten, sollten Sie zur Vermeidung von unnötigen Kosten<br />
vor der Antragstellung beim Ges<strong>und</strong>heitsamt nachfragen.<br />
Anmeldeschluss:<br />
Wollen Sie an der kommenden Prüfung teilnehmen, reichen Sie Ihren Antrag bitte<br />
am unten genannten Stichtag ein. Vor <strong>die</strong>sem Termin kann leider keine Bearbeitung<br />
erfolgen. Es gilt jeweils das Datum unseres Eingangsstempels.<br />
Unsere Prüfungskapazitäten sind pro Halbjahr aus räumlichen <strong>und</strong> organisatorischen<br />
Gründen begrenzt. Es ist nicht auszuschließen, dass bereits am Stichtag<br />
alle Prüfungsplätze ausgebucht sind. Bitte haben Sie da<strong>für</strong> Verständnis, da wir<br />
auf <strong>die</strong> Anzahl der <strong>Anträge</strong> keinen Einfluss haben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen,<br />
können Sie sich gern an uns wenden, ob noch Prüfungsplätze frei sind. Wartebzw.<br />
Nachrückerlisten werden nicht geführt.<br />
Aktueller Status:<br />
Die Prüfungsplätze <strong>für</strong> März 2014 sind ausgebucht.<br />
Wollen Sie an der Prüfung im Oktober 2014 teilnehmen,<br />
reichen Sie Ihren Antrag bitte am 10. April 2014 (Stichtag) ein!<br />
Vor <strong>die</strong>sem Termin kann leider keine Bearbeitung erfolgen.<br />
<strong>Anträge</strong> müssen unterschrieben sein <strong>und</strong> im Original hier vorliegen.<br />
Für <strong>die</strong> Reihenfolge der Bearbeitung ist das Datum unseres Eingangsstempels<br />
maßgebend. Antragstellungen per Telefon, FAX oder per Mail<br />
können leider nicht berücksichtigt werden.
- 6 -<br />
Schriftliche <strong>und</strong> mündliche/praktische Überprüfung<br />
Die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber (ausgenommen „heilk<strong>und</strong>liche Psychotherapeuten“)<br />
werden im Ges<strong>und</strong>heitsamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> schriftlich, mündlich <strong>und</strong> praktisch<br />
überprüft. Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils am 3. Mittwoch im März<br />
<strong>und</strong> am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Weitere Termine<br />
werden nicht angeboten.<br />
Zu der schriftlichen Überprüfung erhalten Sie eine Einladung, wenn <strong>die</strong> Unterlagen vollständig<br />
sind. Beim Nichtbestehen des mündlichen Teiles der Überprüfung muss nach<br />
den geltenden Bestimmungen auch immer der schriftliche Teil wiederholt werden!<br />
Unsere Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inhalte der Überprüfung <strong>und</strong> das Verfahren ist <strong>die</strong><br />
Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> Erlaubnis nach dem<br />
Heilpraktikergesetz vom 01.03.2007 (Niedersächsisches Ministerialblatt Seite 253) in<br />
der jetzt geltenden Fassung.<br />
Themenschwerpunkte der Überprüfung können der Ausschluss von Gefahren in folgenden<br />
Sachgebieten sein: Berufs- <strong>und</strong> Gesetzesk<strong>und</strong>e einschl. rechtliche Grenzen<br />
der Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ohne Approbation als Ärztin oder Arzt, Grenzen <strong>und</strong> Gefahren<br />
diagnostischer <strong>und</strong> therapeutischer Methoden, Gr<strong>und</strong>kenntnisse der Anatomie,<br />
Physiologie, pathologischen Anatomie <strong>und</strong> Pathophysiologie. Gr<strong>und</strong>kenntnisse der allg.<br />
Krankheitslehre <strong>und</strong> Erkennung von Volkskrankheiten, insbesondere Stoffwechselkrankheiten,<br />
der Herz- <strong>und</strong> Kreislaufkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen <strong>und</strong><br />
akuter Notfälle <strong>und</strong> lebensbedrohender Zustände, Erstversorgung, Praxishygiene, Desinfektion,<br />
Sterilisation, Deutung gr<strong>und</strong>legender Laborwerte, Medizinproduktegesetz. Die<br />
Überprüfung <strong>die</strong>nt der Abwehr von Gefahren <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ges<strong>und</strong>heit der Bevölkerung. Dabei<br />
ist festzustellen, ob der Stand der Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten der Antragstellenden<br />
keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> bietet, dass eine heilk<strong>und</strong>liche Tätigkeit durch sie oder ihn zu<br />
Schäden an der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit führen könnte. Weiterhin muss festgestellt<br />
werden können, dass <strong>die</strong> Antragstellenden <strong>die</strong> Grenzen ihrer Fähigkeiten <strong>und</strong> der eigenen<br />
Behandlungskompetenzen erkennen, sich der Gefahr bei <strong>einer</strong> Überschreitung<br />
<strong>die</strong>ser Grenzen bewusst sind <strong>und</strong> ihr Handeln entsprechend einrichten.<br />
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren. Der<br />
schriftliche Teil ist bestanden, wenn mindestens 75% der Fragen zutreffend beantwortet<br />
wurden (entspricht 45 richtigen Antworten). Für <strong>die</strong> Beantwortung der Fragen stehen<br />
insgesamt 130 Minuten zur Verfügung.<br />
Die mündliche Überprüfung wird <strong>für</strong> <strong>die</strong>jenigen Antragstellenden, <strong>die</strong> im März den<br />
schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben, bis spätestens zum Ende des darauf folgenden<br />
Septembers abgeschlossen sein. Für <strong>die</strong>jenigen Antragstellenden, <strong>die</strong> im Oktober<br />
den schriftlichen Teil absolviert haben, findet <strong>die</strong> mündliche Überprüfung bis spätestens<br />
zum Ende des darauf folgenden März statt. Wir werden uns bemühen, den<br />
Termin <strong>für</strong> Ihre mündliche Überprüfung möglichst zeitnah nach der schriftlichen Prüfung<br />
zu planen. Dies ist jedoch abhängig von der Anzahl der Teilnehmer an den mündlichen<br />
Prüfungen. Wunschtermine <strong>für</strong> <strong>die</strong> mündliche Prüfung können aus organisatorischen<br />
Gründen leider nicht berücksichtigt werden. Der mündliche Teil der Überprüfung wird in<br />
<strong>Salzgitter</strong> weiterhin eigenständig durchgeführt.<br />
Neben den bereits genannten Themenschwerpunkten erwartet Sie in <strong>die</strong>sem Prüfungsteil<br />
auch ein praktischer Abschnitt: z.B. Blutdruckmessung, Blutabnahme, Spritze aufziehen,<br />
Injektions- <strong>und</strong> Punktionstechniken, Lunge abhorchen, Erste-Hilfe-Maßnahmen,<br />
Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung,<br />
usw.<br />
Der Gutachterausschuss setzt sich zusammen aus <strong>einer</strong>/einem Vorsitzenden aus dem<br />
Verwaltungsbereich, zwei Ärzten/Ärztinnen <strong>und</strong> zwei Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern.
- 7 -<br />
Termine<br />
Gutachterausschuss beim Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis<br />
Goslar:<br />
Das Land Niedersachsen nimmt am länderübergreifenden Verfahren zur<br />
Heilpraktikerüberprüfung teil, bei dem der schriftliche Teil der Überprüfung anhand eines<br />
b<strong>und</strong>esweit einheitlichen Fragebogens erfolgt, der vom koordinierenden Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />
beim Landratsamt Ansbach (Bayern) zu jedem Prüfungstermin herausgegeben<br />
wird. Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils am 3. Mittwoch im<br />
März <strong>und</strong> am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Weitere<br />
Termine werden nicht angeboten.<br />
Prüfungsbeginn ist jeweils 09:00 Uhr. Da vor der Prüfung einige Formalien zu erledigen<br />
sind, müssen Sie rechtzeitig vor der Prüfung erscheinen. Der genaue Zeitpunkt <strong>und</strong> der<br />
Prüfungsort wird Ihnen in der schriftlichen Prüfungseinladung mitgeteilt.<br />
Der Prüfungsort kann sich in <strong>Salzgitter</strong>-Bad, <strong>Salzgitter</strong>-Lebenstedt oder in Goslar befinden.
- 8 -<br />
Heilpraktiker/in<br />
beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie<br />
Welche Unterlagen sind einzureichen?<br />
Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />
ein schriftlicher Antrag lt. Formblatt,<br />
ein kurz gefasster Lebenslauf,<br />
<strong>die</strong> Geburtsurk<strong>und</strong>e oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten<br />
auch <strong>die</strong> Heiratsurk<strong>und</strong>e oder ein Auszug aus dem <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ehe geführten Familienbuch,<br />
ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises),<br />
ein amtliches, aktuelles deutsches Führungszeugnis. Es muss spätestens zwei Monate<br />
vor dem Prüfungstermin (d.h. Januar bzw. August) hier vorliegen. Anerkannt<br />
wird nur ein Führungszeugnis zur Vorlage bei <strong>einer</strong> Behörde nach § 30 Abs. 5<br />
BZRG. Das Zeugnis wird vom B<strong>und</strong>eszentralregister direkt an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>,<br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen,<br />
Postfach 100 680, 38206 <strong>Salzgitter</strong>, gesandt,<br />
eine formlose schriftliche Erklärung darüber, dass gegen <strong>die</strong> Antragstellerin oder den<br />
Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren<br />
nicht anhängig ist (siehe Antrag),<br />
eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vorliegen,<br />
dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller wegen eines körperlichen Leidens<br />
oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen <strong>einer</strong><br />
Sucht, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche<br />
Eignung fehlt. Für <strong>die</strong> ärztliche Bescheinigung bitte das <strong>die</strong>sem Merkblatt<br />
beigefügte Formblatt verwenden <strong>und</strong> Arztstempel auf der Bescheinigung nicht vergessen.<br />
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin<br />
(d.h. Januar bzw. August) hier vorliegen.<br />
eine Erklärung, ob oder ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach<br />
dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde (siehe Antrag), <strong>und</strong> ein Nachweis darüber,<br />
dass <strong>die</strong> Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens <strong>die</strong> Hauptschule abgeschlossen<br />
hat z.B. Abschlusszeugnis (siehe Antrag),<br />
Absichtserklärungen <strong>und</strong><br />
eine formlose schriftliche Erklärung, dass Sie heilk<strong>und</strong>lich nur auf dem Gebiet<br />
der Psychotherapie tätig werden wollen.<br />
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
- 9 -<br />
Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen bei:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Stabsstelle Verwaltung <strong>und</strong> Controlling<br />
z. Hd. Herrn Kaupe<br />
Postfach 100 680<br />
38206 <strong>Salzgitter</strong><br />
Für <strong>die</strong> Annahme der <strong>Anträge</strong> gibt es keinen Stichtag. Sie können Ihren Antrag jederzeit<br />
stellen.<br />
Der vollständige Antrag <strong>für</strong> <strong>die</strong> Überprüfung im März ist einzureichen bis zum 20. Januar,<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Überprüfung im Oktober bis zum 20. August des Jahres.<br />
Das Ges<strong>und</strong>heitsamt holt bei Heilpraktiker/innen beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie<br />
eine Stellungnahme des zentralen Gutachterausschusses beim Niedersächsischen<br />
Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Jugend <strong>und</strong> Familie in der Außenstelle Lüneburg<br />
ein, der <strong>die</strong> Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber schriftlich <strong>und</strong> mündlich überprüft.<br />
Die Prüfungstermine sind ebenfalls am 3. Mittwoch im März <strong>und</strong> am 2. Mittwoch im<br />
Oktober eines jeden Jahres.<br />
Bei Antragstellenden, <strong>die</strong> den von <strong>einer</strong> inländischen oder als gleichgestellt anerkannten<br />
inländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad <strong>einer</strong> Diplom-<br />
Psychologin oder eines Diplom-Psychologen führen dürfen UND glaubhaft schriftlich<br />
versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilk<strong>und</strong>lich tätig sein zu<br />
wollen UND eine Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie nachweisen, führt<br />
das Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>die</strong> Überprüfung der Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten der Antragstellenden<br />
nach § 2 Abs. 1 Buchst. i. der 1. DVO-HPG gr<strong>und</strong>sätzlich nach Aktenlage durch.<br />
Für den Nachweis der Qualifikation gilt:<br />
- Voraussetzung <strong>für</strong> den Qualifikationsnachweis ist ein Abschluss, der das Fach<br />
Klinische Psychologie einschließt.<br />
- Wurde das oben genannte Fach zwar im Studium belegt, ist <strong>die</strong>ses jedoch im Hauptdiplom<br />
nicht aufgeführt, so kann der zu fordernde Nachweis gr<strong>und</strong>sätzlich auch durch<br />
Vorlegen des Stu<strong>die</strong>nbuches geführt werden.<br />
- Können <strong>die</strong> vorstehenden Nachweise nicht erbracht werden, werden auch Fortbildungsbelege<br />
anerkannt, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Antragstellerin oder der Antragsteller nach dem<br />
Hauptdiplom erworben hat (z. B. "klinische Psychologie BDP").
- 10 -<br />
Ergeben sich aus der Überprüfung der Antragsunterlagen konkrete Anhaltspunkte oder<br />
Zweifel an der Qualifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers, insbesondere<br />
dadurch, dass der Hochschulabschluss länger zurückliegt, ohne dass es zwischenzeitlich<br />
zu <strong>einer</strong> nennenswerten beruflichen Befassung gekommen wäre, oder <strong>die</strong> o.a.<br />
Nachweise nicht geführt werden können, ist eine auf das Gebiet der Psychotherapie<br />
eingeschränkte schriftliche mündliche Überprüfung der Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />
vorzunehmen. Bei der erforderlichen Überprüfung der Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten wird<br />
der Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Jugend <strong>und</strong><br />
Familie in der Außenstelle Lüneburg eingeschaltet, welcher <strong>die</strong> Prüfungen durchführt.<br />
Von <strong>einer</strong> Überprüfung kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn Antragstellende<br />
aus den letzten 5 Jahren eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Tätigkeit<br />
(Umfang in Vollzeit), vorzugsweise unter ärztlicher approbierter psychotherapeutischer<br />
Begleitung, nachweist.<br />
Durch das Psychotherapeutengesetz vom 16.06.98 (B<strong>und</strong>esgesetzblatt I Seite 311),<br />
das in wesentlichen Teilen am 01.01.99 in Kraft getreten ist, haben sich gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Änderungen ergeben.<br />
Antragstellenden, bei denen <strong>die</strong> eingeschränkte Überprüfung zu einem positiven Ergebnis<br />
führt, ist ab sofort <strong>die</strong> Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e beschränkt auf das<br />
Gebiet der Psychotherapie nur noch unter der Bezeichnung „Heilpraktikerin beschränkt<br />
auf das Gebiet der Psychotherapie“ bzw. „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der<br />
Psychotherapie“ zu erteilen um eine Kollision mit § 1 Absatz 1 des PsychThG zu verhindern.<br />
In <strong>die</strong> Erlaubnisurk<strong>und</strong>e ist aufzunehmen, dass vor Aufnahme der<br />
heilk<strong>und</strong>lichen Betätigung außerhalb des Gebiets der Psychotherapie eine entsprechende<br />
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist. Eine heilk<strong>und</strong>liche Betätigung<br />
außerhalb des Gebietes der Psychotherapie ohne vorausgegangene Erlaubnis<br />
führt zu <strong>einer</strong> Rücknahme der bereits erteilten Erlaubnis.<br />
Wer <strong>die</strong> heilk<strong>und</strong>liche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologische<br />
Psychotherapeutin“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“ oder <strong>die</strong> heilk<strong>und</strong>liche<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- <strong>und</strong><br />
Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- <strong>und</strong> Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben<br />
will, bedarf der Approbation. <strong>Anträge</strong> werden vom Landesprüfungsamt <strong>für</strong> Heilberufe<br />
beim Versorgungsamt Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover, 0511 1671-0<br />
entgegengenommen.
- 11 -<br />
Heilpraktiker/in<br />
beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie<br />
Physiotherapeuten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e ausschließlich auf dem Gebiet der Physiotherapie<br />
ausüben wollen, können eine beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen.<br />
Voraussetzung ist eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/Physiotherapeutin.<br />
In Niedersachsen gilt folgende Regelung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nachqualifizierung:<br />
Die Mindestanforderungen an eine Nachqualifikation, <strong>die</strong> eine eingeschränkte Kenntnisüberprüfung<br />
<strong>für</strong> das Gebiet der Physiotherapie vollständig entbehrlich macht, so dass aufgr<strong>und</strong> des<br />
Urteils des B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 26.08.2009 (3 C 19.08, „Physiotherapie“;<br />
GewArch 2010, S. 43; MedR 2010, S. 334) „nach Aktenlage“ entschieden werden kann,<br />
lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
Erwerb von Kenntnissen <strong>und</strong> Fähigkeiten durch eine Schulung<br />
1. deren Schulungsplan (Curriculum) von der überprüfenden Stelle als geeignet<br />
angesehen wird,<br />
2. <strong>die</strong> überwiegend von Ärzten/innen <strong>und</strong> Juristen/innen vorgenommen wird,<br />
3. <strong>die</strong> auf den Gebieten der Berufs- <strong>und</strong> Gesetzesk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> der Erstdiagnostik erteilt wird,<br />
4. deren Umfang mindestens 40 St<strong>und</strong>en beträgt, wovon mindestens 10 St<strong>und</strong>en auf <strong>die</strong><br />
Berufs- <strong>und</strong> Gesetzesk<strong>und</strong>e entfällt, <strong>und</strong><br />
5. deren erfolgreiche Stoffvermittlung durch einen Abschlusstest im Umfang von mindestens<br />
60 Minuten Dauer bestätigt worden ist, wobei es der überprüfenden Stelle freigestellt<br />
ist, sich durch stichprobenartige Kontrollen von der Qualität des Abschlusstests zu<br />
überzeugen,<br />
6. mit folgenden Inhalten:<br />
a) In Berufs- <strong>und</strong> Gesetzesk<strong>und</strong>e:<br />
aa) Heilpraktikergesetz <strong>und</strong> Durchführungsverordnung; Abgrenzung der<br />
heilk<strong>und</strong>lichen Tätigkeit als Physiotherapeut/in gegenüber Ärzten/innen <strong>und</strong> allgemein<br />
tätigen Heilpraktikern/innen;<br />
bb) weitere Rechtsvorschriften, deren Kenntnis im Interesse des Patientenschutzes<br />
bei der selbständigen Berufsausübung erforderlich ist, insbesondere strafrechtliche,<br />
bürgerlich-rechtliche <strong>und</strong> öffentlich-rechtliche Vorschriften.<br />
b) In Erstdiagnostik:<br />
aa) Kenntnisse über Anzeichen <strong>für</strong> Störungen des Kreislaufsystems, des Atmungssystems,<br />
bösartiger Neubildungen, von Stoffwechselerkrankungen, von Infektionskrankheiten<br />
<strong>und</strong> der Entwicklung von Kleinkindern <strong>und</strong> Säuglingen einschließlich<br />
möglicher Entwicklungsstörungen;<br />
bb) Kenntnisse über Anzeichen <strong>für</strong> Komplikationen von Erkrankungen <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>en<br />
wie Rheuma, Gicht, Arthrose, Kopf-, Schulter-, Rücken-, Hüft-, Knieschmerzen,<br />
Thrombose <strong>und</strong> Thrombophlebitis, von Erkrankungen des Nervensystems <strong>und</strong><br />
der Nervenbahnen, wie Polyneuropathie, Nervenläsionen, Isolierte Paresen,<br />
Schädigung des Rückenmarks, Menningitis <strong>und</strong> das Cauda-Syndrom, <strong>und</strong> von<br />
Erkrankungen des Knochens <strong>und</strong> Knochenmarks, wie Osteoporose, Knochenmetastasen,<br />
Osteomyelitis <strong>und</strong> Plasmozytom;
- 12 -<br />
cc) Kenntnisse über Anzeichen <strong>für</strong> Komplikationen ansteckender Hautkrankheiten,<br />
von Tumorerkrankungen <strong>und</strong> Störungen des Lymphsystems, bei Schmerzen <strong>und</strong><br />
Schmerzsyndrome bei aktuell lebensbedrohlichen Krankheiten, wie Herzinfarkt,<br />
Enzephalitis, Epi- <strong>und</strong> Subduralhämatom <strong>und</strong> Aneurysmablutungen, über<br />
Schmerzzustände bei abdomineller Schmerzen / Koliken <strong>und</strong> chronischen<br />
Schmerzen;<br />
dd) Kenntnisse über Anamnese- <strong>und</strong> Untersuchungstechniken in der Praxis des<br />
Blutdruckmessens, des Abhörens von Herz <strong>und</strong> Lunge sowie des Abdomens;<br />
ee) Erkennen von Warnhinweisen, insbesondere eines schlechten Allgemeinzustands,<br />
Zeichen nach Trauma, bekannter Tumorerkrankungen,<br />
Kortisoneinnahme, Entzündungszeichen, Blutungszeichen, Gefäßverschlusszeichen,<br />
neurologische Zeichen, psychosomatische Zeichen, anhaltende, zunehmende<br />
<strong>und</strong>/oder rezidivierende Beschwerden, längerfristige Arbeitsunfähigkeit,<br />
psychosoziale Zeichen, Drogengebrauch, Gewichtsverlust, besonders junger<br />
oder alter Patienten;<br />
bei deren Vorliegen eine zusätzliche Diagnostik durch einen Arzt erforderlich ist<br />
<strong>und</strong> eingeleitet werden muss.<br />
Schulungen folgender Einrichtungen nach Zif. 1 sind bisher in Niedersachsen<br />
durch das Nds. Ministerium <strong>für</strong> Soziales, Frauen, Familie, Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> Integration, als geeignet <strong>und</strong> ausreichend i.S. der genannten o.a. Ausführungen<br />
anerkannt worden:<br />
- Heilpraktiker-Mentoren; Naturheilpraxis Lerbs GmbH, Oldersumer<br />
Str. 74, 26605 Aurich,<br />
- Klinikum Osnabrück, Die Akademie, Fortbildungszentrum, Sedanstr.<br />
115, 49090 Osnabrück,<br />
- Eos – Institut <strong>für</strong> naturnahe Medizin, Heilpraktik, Schwachhauser<br />
Heerstr. 55, 28211 Bremen,<br />
- Verband Physikalische Therapie e.V. Parkstr. 4, 28209 Bremen,<br />
- Die Schule <strong>für</strong> Berufe mit Zukunft, Möserstr. 54c, 49074 Osnabrück,<br />
- VHS Oldenburg-Ges<strong>und</strong>heitsakademie, Karlstr. 25, 26123 Oldenburg,<br />
- Die Schule <strong>für</strong> Berufe mit Zukunft, Am Wendehafen 10, 26135<br />
Oldenburg,<br />
- KortexMed Institut <strong>für</strong> medizinische Bildung Bad Harzburg,<br />
Hindenburgring 12a, 38667 Bad Harzburg<br />
- FobiZe- Ihr Fortbildungszentrum, Weserstr. 35, 28199 Bremen<br />
- Heilk<strong>und</strong>ezentrum Helianthuis, An der Egge 20, 49191 Belm/Vehrte<br />
- Naturheilk<strong>und</strong>eschule, Im Richthofen Circle 8, 97818 Kitzingen<br />
- Bildungswerk Physio – Akademie, Wremen Specken 4, 27638<br />
- Wremen<br />
- B<strong>und</strong>esverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK. E. V.<br />
- Ges<strong>und</strong>heitscampus 33, 44801 Bochum<br />
- Praxis <strong>für</strong> physikalische Medizin Mario Lehnert, Zum Pagenberg 1,<br />
- 38729 Lutter am Bbge.<br />
- Physio-Inclusive, Günter Tober, Adlerstr. 6, 32049 Herford<br />
- Die Schule <strong>für</strong> Berufe mit Zukunft, Susanne Fiebig, Dorfstr. 18,<br />
38442 Wolfsburg-Sülfeld<br />
AWF - Ausbildung Weiterbildung Fortbildung, Dr. med. Klaus D.<br />
Rudorff, Postfach 1607, 48546 Steinfurt<br />
Amara Schulen <strong>für</strong> Naturheilk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Heilpraxis GmbH, Lister<br />
Meile 33, 30161 Hannover
- 13 -<br />
Sofern eine „Entscheidung nach Aktenlage“ wg. der fehlenden Voraussetzungen nicht<br />
möglich ist, muss eine auf das Gebiet der Physiotherapie eingeschränkte schriftliche<br />
<strong>und</strong> mündliche Überprüfung der Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten absolviert werden.<br />
Die schriftlichen Prüfungsfragen werden durch das Landesamt <strong>für</strong> Soziales, Jugend<br />
<strong>und</strong> Familie erstellt.<br />
Die mündliche Überprüfung dauert pro Person ca. 20 bis 30 Minuten. Der Prüfungsausschuss<br />
besteht aus <strong>einer</strong> Ärztin oder einem Arzt, <strong>einer</strong> Physiotherapeutin oder einem<br />
Physiotherapeuten mit <strong>einer</strong> Heilpraktikererlaubnis <strong>und</strong> <strong>einer</strong>/ einem Vorsitzenden aus<br />
dem Verwaltungsbereich. Danach entscheidet <strong>die</strong>/der Vorsitzende nach Anhörung der<br />
Beisitzer, ob <strong>die</strong> Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e (beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie)<br />
durch Sie "eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> Volksges<strong>und</strong>heit" bedeuten würde. Das Ergebnis<br />
wird Ihnen gleich im Anschluss mitgeteilt, im Fall des Nichtbestehens erfahren Sie auch<br />
<strong>die</strong> maßgeblichen Entscheidungsgründe.<br />
Gegenstände der Überprüfung:<br />
Die Antrag stellende Person hat zu zeigen, dass sie ausreichende Kenntnisse über <strong>die</strong><br />
Abgrenzung der heilk<strong>und</strong>lichen Tätigkeit auf ihrem beabsichtigtem Tätigkeitsgebiet gegenüber<br />
der den Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzten <strong>und</strong> den allgemein als Heilpraktiker/in tätigen<br />
Personen vorbehaltenen Behandlungen besitzt <strong>und</strong> ausreichende diagnostische Fähigkeiten<br />
in Bezug auf <strong>die</strong> einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse<br />
in Berufs- <strong>und</strong> Gesetzesk<strong>und</strong>e einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen<br />
Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e nachzuweisen. Die Antrag stellende Person hat nachzuweisen,<br />
dass sie bei im Rahmen der Physiotherapie typischen Beschwerdebildern in<br />
der Lage ist, unter Berücksichtigung differenzialdiagnostischer Erwägungen eine (Erst-)<br />
Diagnose zu stellen <strong>und</strong> dabei zu erkennen, ob <strong>und</strong> inwieweit zur näheren Abklärung<br />
weiter gehende Untersuchungen oder bestimmte diagnostische Verfahren erforderlich<br />
sind, <strong>für</strong> <strong>die</strong> der Patient an eine Ärztin oder an einen Arzt zu verweisen ist (z.B. radiologische<br />
Abklärung).<br />
Welche Unterlagen sind einzureichen?<br />
Folgende Unterlagen werden benötigt:<br />
ein schriftlicher Antrag lt. Formblatt,<br />
Original oder beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung<br />
Physiotherapeut/Physiotherapeutin,<br />
ein kurz gefasster Lebenslauf,<br />
<strong>die</strong> Geburtsurk<strong>und</strong>e oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten<br />
auch <strong>die</strong> Heiratsurk<strong>und</strong>e oder ein Auszug aus dem <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ehe geführten Familienbuch,<br />
ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises),
- 14 -<br />
ein amtliches, aktuelles deutsches Führungszeugnis. Es muss spätestens zwei Monate<br />
vor dem Prüfungstermin hier vorliegen. Es behält ein Jahr Gültigkeit. Anerkannt<br />
wird nur ein Führungszeugnis zur Vorlage bei <strong>einer</strong> Behörde nach § 30 Abs. 5<br />
BZRG. Das Zeugnis wird vom B<strong>und</strong>eszentralregister direkt an <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>,<br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen,<br />
Postfach 100 680, 38206 <strong>Salzgitter</strong>, gesandt,<br />
eine formlose schriftliche Erklärung darüber, dass gegen <strong>die</strong> Antragstellerin oder den<br />
Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren<br />
nicht anhängig ist (siehe Antrag),<br />
eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vorliegen,<br />
dass der Antragstellerin oder dem Antragsteller wegen eines körperlichen Leidens<br />
oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen <strong>einer</strong><br />
Sucht, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche<br />
Eignung fehlt. Für <strong>die</strong> ärztliche Bescheinigung bitte das <strong>die</strong>sem Merkblatt<br />
beigefügte Formblatt verwenden <strong>und</strong> Arztstempel auf der Bescheinigung nicht vergessen.<br />
Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin<br />
hier vorliegen. Die Bescheinigung ist 6 Monate gültig,<br />
eine Erklärung, ob oder ggf. bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach<br />
dem Heilpraktikergesetz beantragt wurde (siehe Antrag), <strong>und</strong> ein Nachweis darüber,<br />
dass <strong>die</strong> Antragstellerin oder der Antragsteller mindestens <strong>die</strong> Hauptschule abgeschlossen<br />
hat z.B. Abschlusszeugnis (siehe Antrag) <strong>und</strong><br />
Absichtserklärungen.<br />
eine formlose schriftliche Erklärung, dass Sie heilk<strong>und</strong>lich nur auf dem Gebiet<br />
der Physiotherapie tätig werden wollen.<br />
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.<br />
Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen bei:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Stabsstelle Verwaltung <strong>und</strong> Controlling<br />
z. Hd. Herrn Kaupe<br />
Postfach 100 680<br />
38206 <strong>Salzgitter</strong>
- 15 -<br />
Welche Gebühren sind <strong>für</strong> das Überprüfungsverfahren <strong>und</strong><br />
<strong>die</strong> Erlaubnis zu zahlen?<br />
Die Gebühr beträgt 646,00 € bei <strong>einer</strong> Erlaubniserteilung zzgl. Auslagen <strong>für</strong> Porto.<br />
Anteilige Gebühren sind auch bei <strong>einer</strong> Ablehnung, Rücknahme des Antrages oder unentschuldigtem<br />
Fernbleiben von der Überprüfung <strong>für</strong> den entstandenen Arbeitsaufwand<br />
zu zahlen.<br />
1. Uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis <strong>und</strong><br />
Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie<br />
<strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis 646,00 €<br />
Schmuckausfertigung 25,00 €<br />
Rücknahme des Antrages 161,50 €<br />
oder Terminverschiebung<br />
Ablehnung des Antrages nach<br />
schriftlicher Prüfung 193,80 €<br />
(nur bei uneingeschränkter Erlaubnis)<br />
Ablehnung des Antrages nach<br />
mündlicher Prüfung 213,18 €<br />
2. Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie<br />
<strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis 646,00 €<br />
Enthalten sind in der Gebühr auch <strong>die</strong><br />
Auslagen <strong>für</strong> den externen<br />
Gutachterausschuss in Höhe von ca. 300 €.<br />
Schmuckausfertigung 25,00 €<br />
Rücknahme des Antrages 161,50 €<br />
Ablehnung des Antrages nach<br />
schriftlicher oder mündlicher Prüfung 161,50 €<br />
zzgl. der Auslagen <strong>für</strong> den externen Gutachterausschuss von ca. 300 €.<br />
Die genaue Höhe der Auslagen ist von der Anzahl der Prüflinge abhängig.<br />
Bei einmaliger Verschiebung des Prüfungstermins aus persönlichen Gründen ist ein<br />
Abschlag von 161,50 € auf <strong>die</strong> zu erwartende Verwaltungsgebühr zu leisten. Erst mit<br />
Eingang <strong>die</strong>ses Betrages kann <strong>die</strong> Terminverschiebung bearbeitet <strong>und</strong> verbindlich zugesagt<br />
werden. Der Abschlag wird selbstverständlich nach Beendigung des Verfahrens<br />
mit der endgültigen Gebühr verrechnet.<br />
Eine weitere Verschiebung ist leider aus organisatorischen Gründen <strong>und</strong> zur Vermeidung<br />
von unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand im Interesse aller Prüflinge<br />
nicht möglich. Ihr Antrag muss dann kostenpflichtig abgelehnt werden, wenn Sie danach<br />
nicht an der Prüfung teilnehmen können. Sie müssen Ihren Antrag deshalb zu<br />
einem späteren Zeitpunkt erneut stellen, wenn Sie tatsächlich in der Lage sind, an der<br />
Prüfung teilzunehmen. Bitte haben Sie da<strong>für</strong> Verständnis.
- 16 -<br />
Auf Wunsch besteht <strong>die</strong> Möglichkeit <strong>die</strong> Erlaubnis in dekorativer Schmuckausfertigung<br />
auf festem marmorbeigefarbenen Designkarton zu erhalten. Die Schmuckausfertigung<br />
ist zum Einrahmen besonders geeignet <strong>und</strong> wird ein repräsentativer Blickfang in Ihrer<br />
künftigen Praxis sein. Hier<strong>für</strong> fallen zusätzliche Auslagen von 25 € an.<br />
Diese Kosten werden Ihnen natürlich nur bei <strong>einer</strong> tatsächlichen Erlaubniserteilung <strong>und</strong><br />
bestandener Prüfung berechnet.<br />
Zuständig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Entgegennahme des Antrages ist das Ges<strong>und</strong>heitsamt, in dessen<br />
Bezirk <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e ausgeübt werden soll. Alle Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, auch<br />
<strong>die</strong>jenigen mit Wohnsitz in <strong>Salzgitter</strong>, müssen eine schriftliche Absichtserklärung abgeben,<br />
dass sie <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung in <strong>Salzgitter</strong> ausüben wollen. Zusätzlich<br />
müssen Sie schriftlich (Vordruck 'Absichtserklärungen') kurz <strong>die</strong> Gründe angeben,<br />
<strong>die</strong> da<strong>für</strong> maßgebend sind, dass Sie Ihren Beruf in <strong>Salzgitter</strong> ausüben wollen. Anerkannt<br />
wird zum Beispiel: "Die kinder- <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>liche Lernstadt <strong>Salzgitter</strong> <strong>für</strong><br />
den Erfolg <strong>einer</strong> Praxis nutzen wollen" oder "Schon vorhandener Wohnsitz (Erst- oder<br />
Zweitwohnung) in <strong>Salzgitter</strong>" oder "Wegen der Unterstützung durch <strong>die</strong> Wirtschaftsförderung<br />
<strong>Salzgitter</strong> GmbH (www.wis-salzgitter.de)".<br />
Die Absicht der Antragstellenden muss da<strong>für</strong> hinreichend konkret <strong>und</strong> glaubhaft sein<br />
<strong>und</strong> muss durch objektive Umstände <strong>und</strong> Tatsachen nachgewiesen werden. Der Nachweis<br />
muss in schriftlicher Form (keine E-Mails oder E-Mail Ausdrucke, keine einfachen<br />
PC-Ausdrucke) erbracht werden. Anerkannt wird z.B.:<br />
1. Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, Landkreis<br />
Goslar oder Landkreis Osterode. Im Falle eines zweiten Wohnsitzes ist <strong>die</strong> jeweilige<br />
Meldebescheinigung des Bürgercenters oder der Meldestelle vorzulegen,<br />
oder<br />
2. Bescheinigung <strong>einer</strong> Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers im Bereich der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode, dass beabsichtigt<br />
ist, nach <strong>einer</strong> Erlaubniserteilung in <strong>die</strong>ser Praxis mitzuarbeiten,<br />
oder<br />
3. Bescheinigung eines Maklers oder eines privaten Vermieters oder der Wirtschaftsförderung<br />
<strong>Salzgitter</strong> GmbH oder <strong>einer</strong> Wohnungsvermietungsgesellschaft,<br />
dass nach geeigneten Praxisräumen im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, im<br />
Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode angefragt wurde bzw. eine Vermietungsabsicht<br />
besteht. Benutzen Sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bescheinigung eines Maklers oder eines<br />
privaten Vermieters bitte möglichst das Formblatt auf Seite 15 <strong>und</strong> beachten<br />
Sie den dortigen Hinweis.<br />
Sie möchten jetzt Ihren Antrag stellen?<br />
Das Antragsformular finden Sie auf der nächsten Seite.
- 17 -<br />
Name, Vorname, Anschrift in Deutschland, von 9 - 15 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
- Heilpraktikerwesen -<br />
Postfach 100 680<br />
38206 <strong>Salzgitter</strong><br />
Antrag<br />
auf <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung nach dem<br />
Heilpraktikergesetz (Unbeschränkte Heilpraktikererlaubnis)<br />
[ ] Wiederholungsantrag<br />
Ich beantrage <strong>die</strong> <strong>Erteilung</strong> der o.a. Erlaubnis <strong>und</strong> erkläre zu meinem Antrag:<br />
Ich beabsichtige <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung auszuüben<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>: [ ]<br />
im Landkreis Goslar: [ ]<br />
im Landkreis Osterode: [ ]<br />
[ ] Gegen mich ist ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren<br />
nicht anhängig.<br />
[ ] Ich habe noch bei k<strong>einer</strong> anderen Behörde eine derartige Erlaubnis beantragt.<br />
[ ] Ich habe bei folgender Behörde bereits eine Erlaubnis beantragt:<br />
_______________________<br />
[ ] Das Verfahren ist dort abgeschlossen. (Eine gleichzeitige Antragstellung bei zwei Behörden<br />
ist nicht zulässig!)<br />
[ ] Ich wünsche <strong>die</strong> Erlaubnis in dekorativer farbiger Schmuckausfertigung auf<br />
marmorbeigefarbenen Designkarton. (Die zusätzlichen Kosten von 25 € fallen nur bei <strong>einer</strong><br />
tatsächlichen Erlaubniserteilung an <strong>und</strong> werden von mir getragen.)<br />
Folgende Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien nötig!) füge ich bei:<br />
Lebenslauf<br />
Geburtsurk<strong>und</strong>e oder Auszug aus dem Familienbuch. Bei Verheirateten auch Heiratsurk<strong>und</strong>e<br />
oder Auszug aus dem Familienbuch<br />
ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises),<br />
aktuelles amtliches Führungszeugnis, muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin (d.h.<br />
Januar bzw. August) hier vorliegen.<br />
Anerkannt wird nur ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei <strong>einer</strong> Behörde nach § 30 Abs.<br />
5 BZRG.<br />
Das Zeugnis wird vom B<strong>und</strong>eszentralregister direkt an das Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
<strong>und</strong> den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen, Postfach 100 680 , 38206 <strong>Salzgitter</strong>, gesandt.<br />
aktuelle ärztliche Bescheinigung nach Vordruck, muss spätestens zwei Monate vor dem<br />
Prüfungstermin (Januar bzw. August) hier vorliegen.<br />
Schulabschlusszeugnis (mindestens Abschluss der Hauptschule vorgeschrieben)<br />
Vordruck Absichtserklärungen<br />
Nur falls sich Ihr Hauptwohnsitz nicht im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, des Landkreises Goslar oder des<br />
Landkreises Osterode befindet: Unterlagen gemäß Merkblattseite 21 (Nichtzutreffendes bitte streichen)<br />
--------------------------------- --------------------------------<br />
Ort, Datum<br />
Eigenhändige Unterschrift
- 18 -<br />
Name, Vorname, Anschrift in Deutschland, von 9 - 15 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Stabsstelle Verwaltung <strong>und</strong> Controlling<br />
z.H. Herrn Martin Kaupe<br />
Postfach 100 680<br />
38206 <strong>Salzgitter</strong><br />
Antrag (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
auf <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e<br />
[ ] beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie<br />
[ ] beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie<br />
Ich beantrage <strong>die</strong> <strong>Erteilung</strong> der o.a. Erlaubnis <strong>und</strong> erkläre zu meinem Antrag:<br />
Ich beabsichtige <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung auszuüben<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>: [ ]<br />
im Landkreis Goslar: [ ]<br />
im Landkreis Osterode: [ ]<br />
[ ] Gegen mich ist ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren<br />
nicht anhängig.<br />
[ ] Ich habe noch bei k<strong>einer</strong> anderen Behörde eine derartige Erlaubnis beantragt.<br />
[ ] Ich habe bei folgender Behörde bereits eine Erlaubnis beantragt:<br />
_______________________<br />
[ ] Das Verfahren ist dort abgeschlossen. (Eine gleichzeitige Antragstellung bei zwei Behörden<br />
ist nicht zulässig!)<br />
[ ] Ich erkläre, dass ich heilk<strong>und</strong>lich nur auf dem Gebiet der Physiotherapie tätig sein werde.<br />
[ ] Ich erkläre, dass ich heilk<strong>und</strong>lich nur auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig sein werde.<br />
[ ] Ich wünsche <strong>die</strong> Erlaubnis in dekorativer farbiger Schmuckausfertigung auf<br />
marmorbeigefarbenen Designkarton. (Die zusätzlichen Kosten von 25 € fallen nur bei <strong>einer</strong><br />
tatsächlichen Erlaubniserteilung an <strong>und</strong> werden von mir getragen.)<br />
Folgende Unterlagen (Originale oder original beglaubigte Kopien nötig!) füge ich bei:<br />
Lebenslauf<br />
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/-in<br />
Geburtsurk<strong>und</strong>e oder Auszug aus dem Familienbuch. Bei Verheirateten auch Heiratsurk<strong>und</strong>e<br />
oder Auszug aus dem Familienbuch<br />
ein Identitätsnachweis mit Lichtbild (z.B. unbeglaubigte Kopie des Personalausweises),<br />
aktuelles amtliches Führungszeugnis, muss spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin (Januar<br />
bzw. August) hier vorliegen.<br />
Anerkannt wird nur ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei <strong>einer</strong> Behörde nach § 30 Abs.<br />
5 BZRG.<br />
Das Zeugnis wird vom B<strong>und</strong>eszentralregister direkt an das Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
<strong>und</strong> den Landkreis Goslar, Heilpraktikerwesen, Postfach 100 680 , 38206 <strong>Salzgitter</strong>, gesandt.<br />
aktuelle ärztliche Bescheinigung nach Vordruck, muss spätestens zwei Monate vor dem<br />
Prüfungstermin (Januar bzw. August) hier vorliegen.<br />
Schulabschlusszeugnis (mindestens Abschluss der Hauptschule vorgeschrieben)<br />
Vordruck Absichtserklärungen<br />
Nur falls sich Ihr Hauptwohnsitz nicht im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, des Landkreises Goslar oder des<br />
Landkreises Osterode befindet : Unterlagen gemäß Merkblattseite 21 (Nichtzutreffendes bitte streichen)<br />
--------------------------------- --------------------------------<br />
Ort, Datum<br />
Eigenhändige Unterschrift
- 19 -<br />
Name, Vorname, Anschrift in Deutschland, von 9 - 15 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
- Heilpraktikerwesen -<br />
Postfach 100 680<br />
38206 <strong>Salzgitter</strong><br />
Absichtserklärungen<br />
Ich gebe zu meinem vorliegenden Antrag auf <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis zur Ausübung<br />
der Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung folgende Absichtserklärungen ab <strong>und</strong> bestätige<br />
<strong>die</strong>se Erklärungen durch meine Unterschrift:<br />
Ich beabsichtige <strong>die</strong> Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung nach <strong>einer</strong> Erlaubniserteilung im Bereich<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode auszuüben.<br />
Ich beabsichtige nach <strong>Erteilung</strong> der Erlaubnis zur Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung,<br />
meine eventuell bereits bestehende Praxis nach <strong>Salzgitter</strong>, in den Bereich des<br />
Landkreises Goslar oder in den Landkreis Osterode zu verlegen.<br />
Maßgebend <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung der Heilk<strong>und</strong>e ohne Bestallung sind folgende Gründe<br />
(Bitte in einigen Sätzen kurz erläutern, warum Sie gerade in einem der oben genannten Gebiete als Heilpraktiker/in<br />
tätig sein wollen):<br />
_________________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Hinweis: Falls Ihr Hauptwohnsitz nicht im Bereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong>, des Landkreises Goslar<br />
oder des Landkreises Osterode ist, benötigen Sie noch folgendes:<br />
Zweitwohnsitz: Im Falle eines zweiten Wohnsitzes ist <strong>die</strong> Meldebescheinigung des Bürgercenters<br />
vorzulegen. Oder<br />
Schriftliche Bescheinigung <strong>einer</strong> Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers in <strong>Salzgitter</strong>, im<br />
Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode dass beabsichtigt ist, nach <strong>einer</strong> Erlaubniserteilung<br />
in <strong>die</strong>ser Praxis mitzuarbeiten. Oder<br />
Schriftliche Bescheinigung eines Maklers oder eines privaten Vermieters oder der Wirtschaftsförderung<br />
<strong>Salzgitter</strong> GmbH oder <strong>einer</strong> Wohnungsvermietungsgesellschaft, dass nach<br />
geeigneten Praxisräumen in <strong>Salzgitter</strong>, im Landkreis Goslar oder im Landkreis Osterode angefragt<br />
wurde bzw. Vermietungsabsicht besteht<br />
(das Formblatt hierzu finden Sie auf Seite 21)
- 20 -<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Arztes / der medizinischen Einrichtung<br />
.................................................................................................<br />
.................................................................................................<br />
.................................................................................................<br />
Ärztliche Bescheinigung<br />
nur zur Vorlage beim Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Es liegen aus ärztlicher Sicht keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> vor, dass<br />
Frau/ Herr<br />
...........................................................................................................................<br />
geboren am: ..............................................<br />
wohnhaft in<br />
.........................................................................................................................<br />
wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen<br />
Kräfte oder wegen <strong>einer</strong> Sucht, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin<br />
oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt.<br />
Ort, Datum: ..................................................................<br />
_____________________________________________<br />
Unterschrift <strong>und</strong> Stempel des Arztes<br />
Formblatt Ärztliche Bescheinigung Heilpraktiker
- 21 -<br />
Hinweis: Falls Ihr Immobilienmakler <strong>die</strong>ses Formblatt nicht verwenden will, muss seine<br />
Bescheinigung auf einem Kopfbogen s<strong>einer</strong> Firma erfolgen <strong>und</strong> inhaltlich <strong>die</strong>sem Text<br />
entsprechen ! Einfache PC-Ausdrucke werden nicht akzeptiert.<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Immobilienmaklers oder privaten Vermieters<br />
.................................................................................................<br />
.................................................................................................<br />
.................................................................................................<br />
Bescheinigung eines Immobilienmaklers oder eines privaten Vermieters<br />
nur zur Vorlage beim Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> <strong>und</strong> den Landkreis Goslar<br />
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass<br />
Frau/ Herr<br />
...........................................................................................................................<br />
wohnhaft in<br />
.........................................................................................................................<br />
(Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
( ) mich in m<strong>einer</strong> Eigenschaft als gewerblicher Immobilienmakler mit der Suche nach<br />
geeigneten Räumlichkeiten <strong>für</strong> eine Heilpraktikerpraxis in:<br />
_______________________________________________________ beauftragt<br />
hat.<br />
Für meine Tätigkeit als Immobilienmakler liegt mir eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1<br />
der Gewerbeordnung vor.<br />
( ) ich, privater Vermieter bin <strong>und</strong> <strong>die</strong> Absprache besteht, an<br />
Herrn/Frau_____________________ Räume <strong>für</strong> eine Heilpraktikerpraxis<br />
in (genaue Anschrift) ______________________________________<br />
zu vermieten.<br />
Ort, Datum: ..................................................................<br />
_____________________________________________<br />
Unterschrift (bei Immobilienmaklern auch Stempel)
- 22 -