Protokoll - Gemeinde Salem

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20.06.2014 Aufrufe

8 Gemeinde Salem Niederschrift über die Beratungen des Gemeinderates vom 27.03.2012 § 3 öffentlich Neubestellung der Gutachter des Gutachterausschusses Salem Vorgang: Gemeinderat 12.02.2008, § 6, öffentlich I. Sachvortrag Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung vom 12.02.2008 die nachstehenden Personen für den Gutachterausschuss Salem auf die Dauer von vier Jahren für die Amtszeit vom 12.02.2008 bis 11.02.2012 bestellt. Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Mitglieder: Vertreter des Finanzamtes: Stellvertreter: Heinz Werner, Bautechniker Nolle Manfred, Sparkassendirektor a.D. Großhardt Anton, Maurermeister Gulde Hermann, Landwirt Straßer Bernhard, Bauunternehmer Volz Hubert, Sparkassenbetriebswirt Dierberger Alfons, Vermessungstechniker Heller Andreas, Amtsinspektor Hage Siegfried, Amtsrat Da die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses abgelaufen ist, sind die Mitglieder neu zu bestellen. Die für die Bestellung maßgebende Vorschrift in § 2 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 lautet wie folgt: 1. Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den Gemeinden, im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 von den Verwaltungsgemeinschaften unter Berücksichtigung von § 191 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGb) auf vier Jahre bestellt. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt. 2. Für jeden Gutachterausschuss sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen. 3. Als Gutachter darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist. Der Gutachterausschuss wird bei Ermittlung von Gutachten gemäß § 5 der Verordnung in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Nur bei Ermittlung von Bodenrichtwerten (zweijähriger Turnus) wird der Gutacherausschuss in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig;

9 hierbei muss einer der Gutachter ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sein. In den zurückliegenden Jahren hat sich eine längerfristige, kontinuierliche Besetzung als vorteilhaft für die kontinuierliche Arbeit des Gutachterausschusses bestätigt. Herr Alfons Dierberger ist am 28.07.2009 auf eigenen Wunsch aus dem Gutachterausschuss aus persönlichen Gründen ausgetreten. Herr Anton Großhardt hat aufgrund seines Alters darum gebeten, von einer weiteren Bestellung Abstand zu nehmen. Die weiteren Mitglieder haben sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt, wobei Herr Bernhard Straßer nur bei absolutem Bedarf und als Ersatz zur Verfügung steht, andernfalls bittet er auf eine weitere Bestellung zu verzichten. Herr Werner Heinz steht weiterhin als Vorsitzender und Herr Manfred Nolle als stellvertretender Vorsitzender zur Verfügung. Für die beiden ausscheidenden Mitglieder, Herrn Anton Großhardt und Herrn Alfons Dierberger ist zumindest eine weitere Person neu in den Gutachterausschuss aufzunehmen. Hierfür wird Herr Stefan Großhardt, Bauingenieur, wohnhaft in Salem- Baufnang vorgeschlagen. Herr Großhardt verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse. Um im Verhinderungsfalle eine ausreichende Vertretungsmöglichkeit zu haben, wird vorgeschlagen, Herrn Bernhard Straßer als Ersatz im Ausschuss zu belassen. Von Seiten des Finanzamtes wurde Frau Verena Hensler und Herr Michael Allweiler als Stellvertreter genannt. II. Antrag des Bürgermeisters Der Neubestellung der Gutachter für den Gutachterausschuss Salem ab sofort für die Dauer von vier Jahren (28.03.2012 bis 27.03.2016) wie folgt zuzustimmen: Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Mitglieder: Vertreter des Finanzamtes: Stellvertreter: Heinz Werner, Bautechniker Nolle Manfred, Sparkassendirektor a.D. Volz Hubert, Sparkassenbetriebswirt Großhardt Stefan, Diplomingenieur Gulde Hermann, Landwirt Straßer Bernhard, Bauunternehmer Hensler Verena Allweiler Michael III. Beschluss Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen. Verteiler: Zentrale Dienste 4 Bürgerdienste 2 Bauwesen und Liegenschaften 2 Mehrfertigungen für Gemeinderäte und Ortsreferenten 29 Az: BD Ni/Ri

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />

§ 3 öffentlich<br />

Neubestellung der Gutachter des Gutachterausschusses <strong>Salem</strong><br />

Vorgang: <strong>Gemeinde</strong>rat 12.02.2008, § 6, öffentlich<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in öffentlicher Sitzung vom 12.02.2008 die nachstehenden Personen<br />

für den Gutachterausschuss <strong>Salem</strong> auf die Dauer von vier Jahren für die Amtszeit vom<br />

12.02.2008 bis 11.02.2012 bestellt.<br />

Vorsitzender:<br />

Stellvertretender Vorsitzender:<br />

Mitglieder:<br />

Vertreter des Finanzamtes:<br />

Stellvertreter:<br />

Heinz Werner, Bautechniker<br />

Nolle Manfred, Sparkassendirektor a.D.<br />

Großhardt Anton, Maurermeister<br />

Gulde Hermann, Landwirt<br />

Straßer Bernhard, Bauunternehmer<br />

Volz Hubert, Sparkassenbetriebswirt<br />

Dierberger Alfons, Vermessungstechniker<br />

Heller Andreas, Amtsinspektor<br />

Hage Siegfried, Amtsrat<br />

Da die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses abgelaufen ist, sind die Mitglieder<br />

neu zu bestellen.<br />

Die für die Bestellung maßgebende Vorschrift in § 2 der Gutachterausschussverordnung<br />

vom 11.12.1989 lautet wie folgt:<br />

1. Der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden von den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n, im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 2 von den Verwaltungsgemeinschaften unter<br />

Berücksichtigung von § 191 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGb) auf vier Jahre bestellt. Für<br />

den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen. Wiederholte<br />

Bestellung ist zulässig. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses<br />

weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode<br />

bestellt.<br />

2. Für jeden Gutachterausschuss sind ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung<br />

örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter<br />

zu bestellen. Sie werden von der örtlich zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen.<br />

3. Als Gutachter darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der<br />

Verwaltungsgerichtsordnung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist.<br />

Der Gutachterausschuss wird bei Ermittlung von Gutachten gemäß § 5 der Verordnung in<br />

der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Nur<br />

bei Ermittlung von Bodenrichtwerten (zweijähriger Turnus) wird der Gutacherausschuss in<br />

der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens drei weiteren Gutachtern tätig;

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