Protokoll - Gemeinde Salem

Protokoll - Gemeinde Salem Protokoll - Gemeinde Salem

20.06.2014 Aufrufe

10 Gemeinde Salem Niederschrift über die Beratungen des Gemeinderates vom 27.03.2012 § 4 öffentlich Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2012 I. Sachvortrag 1. Festsetzung des Wahltages Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Härle endet am 31.10.2012. Gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist die Wahl bei Ablauf der Amtszeit frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass der Wahltermin im Zeitraum von 31.07.2012 bis 30.09.2012 festgelegt werden muss. Eine etwa notwendig werdende Neuwahl fände frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt. Der Wahltag muss ein Sonntag sein, darf aber nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen. Wegen der Ferienzeit und verschiedener örtlicher Termine wird vorgeschlagen, die Wahl am 30.09.2012 und eine eventuell erforderliche Neuwahl am 14.10.2012 durchzuführen. 2. Stellenausschreibung Gem. § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung muss so erfolgen, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Empfohlen wird das Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden- Württemberg. Daneben sollte die Ausschreibung auch regional erfolgen. Vorgeschlagen wird die Veröffentlichung wie folgt: Staatsanzeiger Baden-Württemberg Freitag 20.07.2012 Südkurier Freitag 20.07.2012 Schwäbische Zeitung Freitag 20.07.2012 Mitteilungsblatt der Gemeinde Salem Freitag 20.07.2012 Homepage der Gemeinde Salem Freitag 20.07.2012 Der Wortlaut der Stellenausschreibung ergibt sich aus der als Anlage 30 beigefügten Stellenausschreibung. 3. Ende der Einreichungsfrist Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung. Das Ende der Einreichungsfrist ist frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festzusetzen. Um genügend Zeit für die Beschlussfassung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen

11 und für den Druck der Stimmzettel zu haben, wird vorgeschlagen, das Ende der Einreichungsfrist auf den 03.09.2012 festzulegen. Die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl nach § 45 Abs. 2 der Gemeindeordnung darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, das Ende der Einreichungsfrist für die Neuwahl auf den 03.10.2012 festzulegen. 4. Gemeindewahlausschuss Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Er prüft und entscheidet über die Zulassung der Bewerbungen für die Wahl des Bürgermeisters. Er besteht kraft Gesetzes aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. Ist der Bürgermeister selbst Bewerber, so wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter, unabhängig von der möglichen Funktionsfähigkeit eines allgemeinen Stellvertreters des Bürgermeisters. Wählbar sind dabei alle Wahlberechtigten und Gemeindebedienstete. Nachdem Herr Bürgermeister Härle erklärt hat, sich wieder um das Amt des Bürgermeisters zu bewerben, wären also der/die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und dessen/deren Stellvertreter zu wählen. Die Beisitzer und deren Stellvertreter/innen sind aus den Wahlberechtigten zu bestellen. Der Schriftführer muss nicht zwingend aus den Beisitzern bestellt werden, was die Möglichkeit eröffnet, auch nicht wahlberechtigte Gemeindebedienstete zu Schriftführern zu bestellen. Der Schriftführer ist aber nur dann stimmberechtigt, wenn er zugleich Beisitzer ist. Die Fraktionen wurden gebeten, der Verwaltung einen Vorschlag für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses einzureichen. Folgende Mitglieder wurden vorgeschlagen: Funktion Name Vertreter Vorsitzender Peter Frick Elisabeth Straub Beisitzer Ursula Hefler Ingo Unger Beisitzer Bruno Elben Annette Bortfeldt Schriftführer Uli Brandstetter Angela Nickl Die Vertreter werden als persönliche Stellvertreter bestellt. 5. Öffentliche Bewerbervorstellung Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Üblicherweise findet eine öffentliche Bewerbervorstellung aber nur dann statt, wenn mehrere Bewerbungen eingegangen sind. Für diesen Fall wird vorgeschlagen eine solche Bewerbervorstellung am 19.09.2012, 19.00 Uhr im Prinz Max in Neufrach durchzuführen. Die Entscheidung über die Festlegung von Einzelheiten einer etwaigen Vorstellungsveranstaltung (z.B. Ablauf, Redezeit etc.) kann auf den Gemeindewahlausschuss übertragen werden was aus organisatorischen Gründen empfohlen wird.

10<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 27.03.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl 2012<br />

I. Sachvortrag<br />

1. Festsetzung des Wahltages<br />

Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Härle endet am 31.10.2012. Gemäß § 47 Abs. 1 der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung ist die Wahl bei Ablauf der Amtszeit frühestens drei Monate und<br />

spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass der<br />

Wahltermin im Zeitraum von 31.07.2012 bis 30.09.2012 festgelegt werden muss. Eine etwa<br />

notwendig werdende Neuwahl fände frühestens am zweiten und spätestens am vierten<br />

Sonntag nach der Wahl statt. Der Wahltag muss ein Sonntag sein, darf aber nicht auf<br />

einen gesetzlichen Feiertag fallen.<br />

Wegen der Ferienzeit und verschiedener örtlicher Termine wird vorgeschlagen, die Wahl<br />

am 30.09.2012 und eine eventuell erforderliche Neuwahl am 14.10.2012 durchzuführen.<br />

2. Stellenausschreibung<br />

Gem. § 47 Abs. 2 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters<br />

spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Die Ausschreibung<br />

muss so erfolgen, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung<br />

Kenntnis nehmen kann. Empfohlen wird das Einrücken in den Staatsanzeiger für Baden-<br />

Württemberg. Daneben sollte die Ausschreibung auch regional erfolgen. Vorgeschlagen<br />

wird die Veröffentlichung wie folgt:<br />

Staatsanzeiger Baden-Württemberg Freitag 20.07.2012<br />

Südkurier Freitag 20.07.2012<br />

Schwäbische Zeitung Freitag 20.07.2012<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> Freitag 20.07.2012<br />

Homepage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> Freitag 20.07.2012<br />

Der Wortlaut der Stellenausschreibung ergibt sich aus der als Anlage 30 beigefügten<br />

Stellenausschreibung.<br />

3. Ende der Einreichungsfrist<br />

Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl können innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich<br />

eingereicht und zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der<br />

Stellenausschreibung.<br />

Das Ende der Einreichungsfrist ist frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag,<br />

spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festzusetzen. Um genügend Zeit für die<br />

Beschlussfassung des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen

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